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BUNDESTAG/8622: Heute im Bundestag Nr. 765 - 08.07.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 765
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 8. Juli 2019, Redaktionsschluss: 11.33 Uhr

1. FDP will Biergärten retten
2. Studien des Arbeitsministeriums
3. Arbeiten im Schlachthof
4. Gebührenpraxis bei IFG-Anträgen


1. FDP will Biergärten retten

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion will die Biergartenkultur erhalten und fordert deshalb, die Arbeit auf Abruf für Gastronomen und Beschäftigte zu erleichtern. In einem entsprechenden Antrag (19/11328) bezeichnen die Liberalen die Biergartenkultur als unverzichtbaren Bestandteil der Lebenskultur in Innenstädten. Biergarten-Betreiber seien aufgrund des veränderten Ausgehverhaltens in den späten Abendstunden besonders darauf angewiesen, zeitlich flexibel auf schwankende Nachfrage reagieren zu können. Die Fraktion verlangt deshalb, im Teilzeit- und Befristungsgesetz entsprechende Ausnahmeregeln für Außengastronomie-Betriebe zuzulassen.

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2. Studien des Arbeitsministeriums

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Studien, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gibt, werden überwiegend veröffentlicht. Auch nicht veröffentlichte Studien werden im digitalen Zeitalter mit anderen Ressorts regelmäßig geteilt. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11308) auf eine Kleine Anfrage (19/10921) der FDP-Fraktion. Es sei daher rein faktisch nicht möglich, nachträglich darzustellen, inwieweit die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studien bei der Fördermittelvergabe oder beim Abstimmungsverhalten in nationalen und internationalen Gremien in fast sieben Regierungsjahren eingeflossen seien. "Zudem fließen regelmäßig zahlreiche Faktoren in die politische Entscheidungsfindung ein, die sich im Nachhinein typischerweise nicht entflechten lassen. Soweit Studien im besonderen Maße in die Gesetzgebung eingeflossen sind, ist dies regelmäßig der jeweiligen Begründung des Regierungsentwurfs zu entnehmen, die typischerweise in solchen Fällen auf das veröffentlichte Gutachten ausdrücklich Bezug nimmt", heißt es in der Antwort.

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3. Arbeiten im Schlachthof

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Juni 2018 hat es rund 189.000 Beschäftigte (sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig) in der Fleischindustrie gegeben. Darunter waren knapp 25.000 oder 13 Prozent ausschließlich geringfügig beschäftigt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11284) auf eine Kleine Anfrage (19/10537) der Fraktion Die Linke. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass knapp 40 Prozent der Beschäftigten zum Niedriglohn arbeiten. In den östlichen Bundesländern ist der Anteil mit rund 75 Prozent besonders hoch.

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4. Gebührenpraxis bei IFG-Anträgen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Gebührenpraxis der Bundesministerien bei der Bearbeitung von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/11312) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10974). Danach hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in einem Gerichtsverfahren um 235 Euro IFG-Gebühren die vom Gericht zugelassene Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Das Verfahren diene dazu, auch vor dem Hintergrund eines Berufungsurteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 14. September 2017 in einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) betriebenen Verfahren "eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen".

Laut Bundesregierung weicht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von der bisherigen Rechtsprechung seit Inkrafttreten des IFG Bund im Jahre 2006 ab, "die die Gebührenfestsetzungspraxis der Ressorts nicht beanstandet hatte". Das Oberverwaltungsgericht habe die Aufstellung "näherer Kriterien" bei der Festsetzung von IFG-Gebühren gefordert.

Es wolle mit seiner Forderung nach der Aufstellung "näherer Kriterien" einer "seines Erachtens ansonsten vorliegenden Ungleichbehandlung begegnen, die zwischen Antragstellern entstehe, die zum Beispiel 1.000 Euro Verwaltungsaufwand, 5.000 Euro Verwaltungsaufwand oder 20.000 Euro Verwaltungsaufwand verursachen und trotzdem (wegen der Kappungsgrenze von 500 Euro) alle gleichermaßen 500 Euro Gebühr zahlen sollen", schreibt die Bundesregierung weiter. Der Unterschied zwischen tatsächlich bei der Bearbeitung von IFG-Anträgen entstehendem Verwaltungsaufwand und der Begrenzung der Gebühr auf maximal 500 Euro solle auf Gebührenfestsetzungen unterhalb der Kappungsgrenze von 500 Euro abgebildet und IFG-Gebühren generell abgesenkt werden.

Der Antwort zufolge hatte das BMWi gegen die Entscheidung nicht die vom OVG zugelassene Revision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt, sondern nach der OVG-Entscheidung Gebührenbemessungskriterien aufgestellt. Das BMI halte seine Gebührenpraxis nicht für rechtswidrig und bis zur Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht an ihr fest.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 765 - 8. Juli 2019 - 11.33 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2019

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