Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 865
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mittwoch, 7. August 2019, Redaktionsschluss: 15.28 Uhr
1. Regierung verteidigt Leerverkaufsverbot
2. Datenlage zum Abmahnmissbrauch
3. Bauvertrags- und Bauträgervertragsrecht
4. Wirkung des Mietrechtsanpassungsgesetzes
5. Korrekturbitten des BMBF
6. Standortentscheidung für Batterieforschung
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verhängte Verbot der sogenannten Leerverkäufe von Aktien der Wirecard AG verteidigt. In der Antwort (19/11349) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10960) heißt es, nach Presseberichten über das Unternehmen habe das Risiko bestanden, dass das Eingehen und die Erweiterung von Netto-Leerverkaufspositionen im geschilderten Marktumfeld exzessive Kursbewegung der Wirecard-Aktie hätte verursachen können. Diese hätten durch ihre trendverstärkende Wirkung den Verlust des Marktvertrauens in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Preisbildung an den Märkten, bewirken können.
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Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/MWO) Vor dem Hintergrund des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, mit dem der Abmahnmissbrauch eingedämmt werden soll, fragt die FDP-Fraktion nach der der Bundesregierung vorliegenden Datenlage. Die Abgeordneten wollen mit ihrer Kleinen Anfrage (19/12096) unter anderem erfahren, auf welchen Zeitraum sich die Aussage, dass "der Großteil der Abmahnungen von Wettbewerbern wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen wird", bezieht und wie viele Abmahnungen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen wurden. Weiter wird nach Erkenntnissen über den Anteil unberechtigter Abmahnungen an den ausgesprochenen Abmahnungen gefragt.
Nach Ansicht der Fragesteller ist fraglich, inwiefern missbräuchliche Abmahnungen tatsächlich vorwiegend von Wettbewerbern ausgesprochen werden, inwiefern die Bundesregierung diese Annahme auf eine valide Datenlage stützt und letztlich, ob durch diese Maßnahmen eine Eindämmung des Abmahnmissbrauchs effektiv gewährleistet werden kann.
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Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will von der Bundesregierung wissen, ob ihr die Wirkungen des zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrecht bekannt sind und ob Verbesserungen zum Schutz der privaten Bauherren angebracht sind. In einer Kleinen Anfrage (19/12083) erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem nach dem Stand der Umsetzung und nach einer Evaluation des neuen Bauvertragsrechts. Hintergrund ist den Fragestellern zufolge, dass Bauherren angesichts der derzeitigen Hochkonjunktur und der stetig weiter steigenden Preise immer größere Risiken eingehen.
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Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/MWO) Die Wirkung des Mietrechtsanpassungsgesetzes ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/12087). Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung nach der Entwicklung der Neuvertragsmieten seit Inkrafttreten des Mietrechtsanpassungsgesetzes am 1. Januar 2019 sowie in den vergangenen zehn Jahren. Daran anschließend wollen sie unter anderem wissen, ob die Regelungen des Mietrechtsanpassungsgesetzes nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der Neuvertragsmieten bundesweit und in den Top-7-Städten (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München, Stuttgart) gebremst haben. Ferner fragen sie, welche Änderungen an der Mietpreisbremse die Bundesregierung derzeit konkret plant, und ob sie beabsichtigt, die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre zu verlängern.
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Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
Berlin: (hib/ROL) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (BMBF) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/12073) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11597). Danach gibt das BMBF lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn von ihm veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMBF einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet.
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Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/ROL) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich für Münster als Standort für die erste deutsche Batterieforschungsfabrik entschieden. die mit 500 Millionen Euro gefördert werden soll. Das schreibt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/12049). Über den Entscheidungsprozess gebe es allerdings zunehmend Diskussionen. Münster sei der Nachbarwahlkreis der Bundesministerin für Bildung und Forschung und der Wahlkreis der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages. Im Wahlkreis der Ministerin selbst, konkret in Ibbenbüren, soll im Zusammenhang mit der Forschungsfabrik ein Kompetenzzentrum für Batterierecycling entstehen. Dies geschehe vor dem Hintergrund, dass in Ibbenbüren 2018 der Steinkohlebergbau ende und 750 Arbeitsplätze davon betroffen seien.
Die FDP-Fraktion möchte nun wissen, ob es zutrifft, dass der Standort Münster nach dem Votum der Gründungskommission auf Platz fünf und Ulm auf dem ersten Platz lag. Auch interessiert die Fraktion, ob es richtig ist, nach der eine Auswertung der Fraunhofer-Gesellschaft andere Standorte als Münster, wie zum Beispiel Ulm, Salzgitter und Augsburg, an der Spitze des Bewerberfeldes gesehen habe. Zudem möchte die Fraktion die Gründe für die Entscheidung erfahren, wenn es tatsächlich zutreffend ist, dass das BMBF eine von dem Urteil der Experten abweichende Entscheidung getroffen hat.
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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 865 - 7. August 2019 - 15.28 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2019
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