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BUNDESTAG/8792: Heute im Bundestag Nr. 937 - 28.08.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 937
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. August 2019, Redaktionsschluss: 10.02 Uhr

1. 1.533 Liegenschaften mit Altlasten
2. Evaluation des Bauvertragsrechts
3. Haftpflicht ehrenamtlicher Betreuer
4. Daten zum Abmahnmissbrauch
5. Einflussnahme auf KI-Strategie im BMJV


1. 1.533 Liegenschaften mit Altlasten

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) In 1.533 Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben besteht der Anfangsverdacht auf Altlasten oder es handelt sich um Schadensfälle, die eine jahrelange Sanierung und Überwachung erfordern. In 223 dieser Liegenschaften seien die nach Bundesbodenschutzgesetz verpflichtenden Maßnahmen bereits abgeschlossen, bei den übrigen seien sie in Planung oder in Bearbeitung, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/12358) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11953). Außerdem werden in der Antwort 30 von Gaststreitkräften genutzte Liegenschaften aufgeführt, bei denen Kenntnisse von Altlasten und vom Stand der Sanierungsmaßnahmen vorliegen. In zwei dieser Liegenschaften seien die nach dem Bundesbodenschutzgesetz verpflichtenden Maßnahmen abgeschlossen.

Die seit 1990 von der Treuhandanstalt, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und ihren Nachfolgegesellschaften geleisteten Ausgaben für den Bereich Umweltschutz und Altlasten werden von der Regierung bis einschließlich 2018 mit insgesamt rund 2,8 Milliarden Euro angegeben. Für zukünftige Sanierungsmaßnahmen seien derzeit weitere Kosten in Höhe von insgesamt rund 200 Millionen Euro geplant.

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2. Evaluation des Bauvertragsrechts

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat noch keine eigene Evaluation des neuen Bauvertragsrechts durchgeführt oder durchführen lassen. Das schreibt sie in der Antwort (19/12411) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/12083). Nach Ansicht der Abgeordneten gehen Bauherren angesichts des momentanen Booms und der immer weiter steigenden Preise immer größere Risiken ein, obwohl das zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrecht privaten Bauherren mehr Sicherheit beim Hausbau geben soll.

Nach Angaben der Bundesregierung ist die Evaluation für das Jahr 2023 vorgesehen. Derzeit würden die Reaktionen der Praxis sowie die Rezeption in Literatur und Rechtsprechung beobachtet. Mit der Vorbereitung und der Ausschreibung solle im zweiten Halbjahr 2021 begonnen werden. Ferner informiert die Bundesregierung unter anderem über den Stand der Umsetzung der Bauvertragsrechtsnovelle bezüglich der Informationspflichten der Auftragnehmer über den geplanten Fertigstellungszeitpunkt von Baumaßnahmen. Zu den angestrebten Verbesserungen bei der Verlässlichkeit der zeitlichen Ablaufplanung für den Verbraucherbauherren heißt es in der Antwort, derzeit sei noch keine Bewertung möglich. Unter Zugrundelegung der bisher vorliegenden Zahlen erschienen die Verbesserungen noch nicht durchgängig erreicht. Einen Referentenentwurf für ein Gesetz, mit dem vorhandene Schutzlücken im Bauträgervertragsrecht geschlossen werden sollen, sei für Frühjahr 2020 geplant.

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3. Haftpflicht ehrenamtlicher Betreuer

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Über die Auswirkungen der ab dem 1. Januar 2020 in Kraft tretenden dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12404) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11617). Eine der sich aus den Veränderungen ergebenden Auswirkungen liege in der Notwendigkeit, für die heute in stationären Einrichtungen lebenden Menschen mit Behinderungen einen Vertrag mit dem Leistungserbringer für die bewohnten Räumlichkeiten abzuschließen, heißt es darin. Der Bundesregierung lägen keine Informationen über die Anzahl der neu abzuschließenden Mietverträge zwischen Einrichtung und Bewohnern und der zusätzlich abzuschließenden Verträge vor. Weiter heißt es in der Antwort, die Versicherung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sei Sache der Länder. Der Bund habe hierauf keinen Einfluss und keine eigenen Erkenntnisse dazu. Die entsprechenden Mitteilungen der Länder sind Bestandteil der Antwort.

Auf eine Frage nach den Sammelhaftpflichtversicherungen heißt es, die Länden hätten auf Anfrage mitgeteilt, dass derzeit keine Anpassungen der Sammelhaftpflichtversicherungen geplant seien, vielmehr sei zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten. Die Bundesregierung schließe sich dieser Einschätzung an. Abschließend heißt es, die Bundesregierung führe seit Juni 2018 einen interdisziplinären Diskussionsprozess zur Reform des Betreuungsrechts durch, dessen Gegenstand auch die Qualität im Bereich der ehrenamtlichen Betreuung sei. In diesem Rahmen würden auch Fragen der Haftung ehrenamtlicher Betreuer erörtert. Ende 2019 solle in einer abschließenden Plenumssitzung Bilanz gezogen und dann entschieden werden, welche Gesetzgebungsvorschläge auf den Weg gebracht werden sollen.

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4. Daten zum Abmahnmissbrauch

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Zur Anzahl der Abmahnungen beziehungsweise missbräuchlichen Abmahnungen liegen der Bundesregierung keine offiziellen Daten vor. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/12475) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12096) zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, mit dem der Abmahnmissbrauch eingedämmt werden soll. Die zahlreichen Eingaben von Betroffenen und die Berichte von Verbänden und Industrie- und Handelskammern, die die Bundesregierung erhalte, belegten jedoch, dass der Missbrauch von Abmahnungen eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen weiterhin erheblich belastet. Nach Auffassung der Bundesregierung stelle es einen nicht hinnehmbaren Missstand dar, wenn Abmahnungen wegen geringfügiger Verstöße zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden.

Dies gelte für die Bundesregierung im Übrigen auch unabhängig davon, ob missbräuchliche Abmahnungen von Vereinen oder Mitbewerbern ausgesprochen werden. Daher habe die Bundesregierung in dem Regierungsentwurf nicht nur Regelungen im Hinblick auf Wettbewerber getroffen, sondern darüber hinaus auch die Anforderungen an die Anspruchsberechtigung für Wirtschaftsverbände und qualifizierte Einrichtungen erhöht. Auf diese Weise werde dafür Sorge getragen, dass nur solche Verbände abmahnberechtigt sind, die nachweisen können, dass sie im Interesse des rechtstreuen Wettbewerbs oder zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen und nicht zur Generierung von Einkünften tätig werden. Nach den Informationen der Bundesregierung hätten Eingaben von Personen und Berichte von Verbänden und den Industrie- und Handelskammern weit überwiegend Abmahnungen wegen Verstößen im Online-Handel zum Gegenstand.

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5. Einflussnahme auf KI-Strategie im BMJV

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die Umsetzung der KI-Strategie im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12454). Ausgehend von der Beteiligung der Roland Berger GmbH als externes Beratungsunternehmen bereits bei der Entwicklung der KI-Strategie sei es fraglich, ob bei der Umsetzungsplanung und -durchführung der KI-Strategie ebenfalls externe Berater oder andere Dritte beteiligt werden, schreiben die Abgeordneten in der Anfrage. Sie wollen unter anderem wissen, ob durch das BMJV, dem BMJV nachgelagerte Behörden oder bei Gremien und Projekten, die unter der Federführung des BMJV stehen, außer der Einrichtung der Datenethik-Kommission, bereits Maßnahmen zur Umsetzung der KI-Strategie angestoßen wurden und ob in diesem Zusammenhang externe Dritte aus Forschung, Wirtschaft oder der Zivilgesellschaft für die Entwicklung eines Umsetzungsplans oder zur Durchführung, Begleitung, Evaluation und/oder Zuarbeit von Maßnahmen beauftragt wurden.

Ferner wird danach gefragt, welche Stellungnahmen, Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte, Empfehlungen, Vorschläge, Positionspapiere oder Ähnliches mit Bezug zur Umsetzung der KI-Strategie eingegangen sind und wie mit diesen verfahren wurde. Weiter bitten die Abgeordneten um eine detaillierte Auflistung aller vereinbarten dienstlichen Kontakte mit externen Dritten im Zusammenhang mit der Umsetzung der KI-Strategie.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 937 - 28. August 2019 - 10.02 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. August 2019

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