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BUNDESTAG/9117: Heute im Bundestag Nr. 1264 - 13.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1264
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. November 2019, Redaktionsschluss: 10.07 Uhr

1. Rechtsausschuss beruft Brandner ab
2. Abschaffung der Zeitumstellung
3. Luftverkehrsteuer wird angehoben
4. Modernisierung des Strafverfahrens
5. Gesetzentwurf zur Meisterpflicht
6. Beziehungen zu Rüstungsindustrie
7. Endverbleib von Rüstungsgütern


1. Rechtsausschuss beruft Brandner ab

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Stephan Brandner (AfD) ist nicht länger Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Mit Ausnahme der AfD-Abgeordneten stimmten alle Ausschussmitglieder zu Beginn der 71. Sitzung des Gremiums am Mittwoch für einen Abberufungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Bereits in der vergangenen Woche hatten die Obleute der fünf Fraktionen die Abwahl Brandners beschlossen. Vorausgegangen war eine Rücktrittsforderung in der Sitzung am vergangenen Mittwoch.

Johannes Fechner (SPD) begründete den Antrag im Namen der Fraktionen. Der Geschäftsordnungsausschuss habe die Möglichkeit der von den Obleuten beantragten Abberufung eines Ausschussvorsitzenden bejaht. Die Zusammenarbeit mit Brandner sei durch dessen Äußerungen und seine fehlende Bereitschaft zur Mäßigung belastet. Branden lasse auch keine Einsicht erkennen und sei für das Amt des Vorsitzenden des Rechtsausschusses ungeeignet. Für die AfD wies der Abgeordnete Roman Reusch den Antrag zurück. Es gebe dafür keine Rechtsgründe.

Hintergrund der Entscheidung sind Äußerungen Brandners auf seinem Twitter-Kanal nach dem Terroranschlag in Halle und gegen die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den Künstler Udo Lindenberg, die weithin Empörung ausgelöst hatten. Vertreter der antragstellenden Fraktionen hatten erklärt, Brandner habe weder menschlich noch politisch die notwendige Eignung für den Vorsitz im Rechtsausschuss und sei in dieser Funktion nicht tragbar. Brandner, der seinen Wahlkreis in Thüringen hat, hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Nach der Abwahl Brandners wurde die Sitzung des Ausschusses für 15 Minuten unterbrochen. Anschließend übernahm der stellvertretende Vorsitzende Heribert Hirte (CDU) die Leitung der Sitzung.

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2. Abschaffung der Zeitumstellung

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Forderungen nach Abschaffung der Zeitumstellung und spricht sich zugleich für eine harmonisierte europäische Regelung aus, um einen "Zeitflickenteppich" zu verhindern. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten mit breiter Mehrheit, dahingehende Petitionen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. In den Petitionen wurde teils die dauerhafte Einführung der Sommerzeit aber auch das dauerhafte Festhalten an der Normalzeit (Winterzeit) verlangt. Die AfD-Fraktion lehnte als einzige Fraktion die dauerhafte Einführung der Sommerzeit ab und sprach sich für die Winterzeit aus.

Die Befürworter der Sommerzeit führen in ihrer Eingabe an, dass so mehr Tageslicht und Lebensqualität auch im Winter ermöglicht werde, da es an den meisten Tagen bis 18 Uhr hell sei. Die Befürworter der Winterzeit verweisen darauf, dass die künstlich entstandene Sommerzeit für die meisten Menschen am Abend zu ansteigender Hitzebelastung und im Winter zu dunklen Morgenstunden führe, was nachteilige Folgen für Schulkinder, Berufstätige und Pendler habe.

In der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung schreiben die Abgeordneten, während die unionsweite Zeitumstellung in die Zuständigkeit der EU falle, obliege es im Falle einer EU-weiten Abschaffung der Zeitumstellung anschließend der Entscheidung eines jeden Mitgliedsstaates, "ob er dann ganzjährig die dauerhafte Sommer- oder Winterzeit wählt". Nachdem sich bei einem Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission im Sommer 2018 eine große Mehrheit für die Abschaffung der Zeitumstellung ausgesprochen habe, sei von der Kommission der Vorschlag gemacht worden, die Zeitumstellung abzuschaffen und die Mitgliedstaaten ihre Standardzeit wählen zu lassen, heißt es in der Vorlage.

Das Europäische Parlament habe daraufhin den Vorschlag der Kommission unterstützt, "jedoch mit einer Verschiebung des Datums von 2019 auf 2021". Zugleich seien die EU-Staaten und die Kommission aufgefordert worden, die Entscheidungen untereinander abzustimmen, um sicherzustellen, dass die Anwendung der Sommerzeit in einigen Ländern und der Winterzeit in anderen Ländern keinen Störungen des Binnenmarktes hervorruft. Auch die Bundesregierung spreche sich aus diesen Gründen für eine harmonisierte Regelung aus, schreibt der Petitionsausschuss, der sich dieser Auffassung anschließt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sei im Kontakt mit den europäischen Nachbarn, um für eine gemeinsame Standardzeit zu werben, heißt es weiter. Welche das sein wird, werde sich erst nach weiteren Konsultationen entscheiden.

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3. Luftverkehrsteuer wird angehoben

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Um den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern und die Bürgerinnen und Bürger zum klimafreundlichen Handeln zu ermuntern, soll das in besonders hohem Maße klima- und umweltschädliche Fliegen weiter verteuert werden. Daher soll die Luftverkehrsteuer zum 1. April 2020 erhöht werden, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (19/14938). Zur Begründung heißt es, die bisherige Bepreisung des Luftverkehrs bilde die auch im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern besondere Klima- und Umweltschädlichkeit zum einen nicht ausreichend ab und habe zum anderen zu keiner nennenswerten nachhaltigen Veränderung der Wachstumsraten beim Passagieraufkommen und damit der Gesamtzahl der Flugbewegungen geführt. Ebenso wenig sei es zu einer Verkehrsverlagerung auf die Bahn gekommen.

Die Steuermehreinnahmen sollen im nächsten Jahr 470 Millionen Euro betragen und bis 2023 auf rund 850 Millionen Euro steigen. Die Steuermehreinnahmen würden auch zur Finanzierung der steigenden Ausgaben zur Bekämpfung des Klimawandels und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen. Die Luftverkehrsteuer könne auf die Flugpreise aufgeschlagen und somit direkt an den Fluggast weitergegeben werden, wird erläutert.

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass die Luftverkehrsteuer in den drei Distanzklassen von derzeit 7,50 Euro auf 13,03, von 23,43 Euro auf 33,01 Euro und von 42,18 EUR auf 59,43 Euro erhöht wird.

Der Entwurf ist identisch mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auf Bundestagsdrucksache 19/14339.

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4. Modernisierung des Strafverfahrens

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens (19/14972) vorgelegt. Der mit einer Vorlage der Koalitionsfraktionen (19/14747) wortgleiche Entwurf soll die Arbeit der Gerichte beschleunigen und verbessern. Unter anderem sollen missbräuchlich gestellte Befangenheits- und Beweisanträge unter erleichterten Voraussetzungen abgelehnt und die Nebenklagevertretung soll gebündelt werden können. In Gerichtsverhandlungen soll das Verbot eingeführt werden, das Gesicht ganz oder teilweise zu verdecken. Zur Verfolgung des Wohnungseinbruchdiebstahls soll die Telekommunikationsüberwachung erweitert werden. Auch sollen die Möglichkeiten der DNA-Analyse im Strafverfahren noch weitreichender genutzt werden können. Der Opferschutz im Strafverfahren soll weiter gestärkt werden. Der Entwurf sieht dazu unter anderem vor, die audiovisuelle Aufzeichnung von richterlichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren von zur Tatzeit erwachsenen Opfern von Sexualstraftaten verpflichtend vorzuschreiben.

Wie es in dem Entwurf heißt, wurden die Verfahrensvorschriften zuletzt durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens vom August 2017 an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst. Der vorliegende Entwurf knüpfe an diese Regelungsziele an. Der Bundestag soll sich bereits am Freitag abschließend mit beiden Entwürfen befassen. Am Mittwoch steht die Beschlussfassung im Rechtsausschuss an. Dem voraus ging eine öffentlichen Anhörung am Montag.

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5. Gesetzentwurf zur Meisterpflicht

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Meisterpflicht im Handwerk eingebracht (19/14974). Mit dem Gesetz, das gleich lautend einem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD ist (19/14335), soll in zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerksberufen künftig wieder die Meisterpflicht bestehen. Änderungen aus dem Jahr 2004 würden damit teilweise rückgängig gemacht. "Seit der Novelle 2004 haben sich das Berufsbild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke weiterentwickelt und grundlegend verändert", heißt es im "Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften". Diese Veränderungen seien so wesentlich, dass sie eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie zur Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes im Sinne eines Wissenstransfers erforderlich machten. Außerdem solle mit der Novelle die Ausbildung im Handwerk gestärkt werden, heißt es im Gesetzentwurf weiter.

Im einzelnen handelt es sich um die Berufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die 2004 die Meisterpflicht abgeschafft worden war, um das Handwerk in wirtschaftlicher angespannter Lage zu stärken und um Impulse für Unternehmensgründungen zu geben.

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6. Beziehungen zu Rüstungsindustrie

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Linksfraktion beschäftigt sich mit den Beziehungen zwischen der Bundesregierung und Unternehmen aus der Verteidigungsindustrie. In einer Kleinen Anfrage (19/14743) möchten die Abgeordneten wissen, welche Unternehmensvertreter verschiedene Mitglieder der Bundesregierung wann auf Auslandsreisen begleitet haben.

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7. Endverbleib von Rüstungsgütern

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hakt beim Verbleib von Rüstungsgütern mit Exportziel Saudi-Arabien nach. Die Abgeordneten fragen nach dem konkreten Inhalt von Endverbleibserklärungen für Sammelausfuhrgenehmigungen und Einzelgenehmigungen mit Endverbleib Saudi-Arabien für Komponenten oder Teile von Eurofighter und Tornado. Außerdem geht es ihnen in der Kleinen Anfrage (19/14922) um Zeitpläne und Laufzeiten für die entsprechenden Genehmigungen und Genehmigungsprozesse.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1264 - 13. November 2019 - 10.07 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2019

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