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BUNDESTAG/9468: Heute im Bundestag Nr. 159 - 10.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 159
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 10. Februar 2020, Redaktionsschluss: 15.58 Uhr

1. Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen
2. Kosten der Unterkunft und Heizung
3. Transparenz in der Gesetzgebung
4. Transparente Gestaltung der Gesetzgebung
5. Transparente Gesetzgebung


1. Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Die Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen ist Thema eines Antrags der FDP-Fraktion (19/16990). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, vor der Verwendung von Steuergeldern in Millionenhöhe für die Entschädigung der durch die Thomas-Cook-Insolvenz geschädigten Kunden die Zustimmung des Parlaments in Form des Haushaltsausschusses des Bundestags einzuholen. Sämtliche für die Entschädigung der Kunden verwendeten Steuergelder sollen in voller Höhe von den betroffenen Unternehmen zurückgefordert werden. Falls dies nicht oder nur zum Teil möglich ist, sollen diese Mehraufwendungen im nächsten Haushalt berücksichtigt werden und Einsparungen in ebendieser Höhe vorgenommen werden, sodass keine zusätzliche Belastung der Steuerzahler erfolgt. Weiter soll eine gesetzliche Neuregelung erarbeitet werden, die auf eine Begrenzung der Haftungssumme verzichtet und die Anbieter verpflichtet, bereits zum Zeitpunkt der Buchung anzugeben, in welcher Höhe persönliche Kundengelder abgesichert sind.

Hintergrund ist dem Antrag zufolge, dass bei der Umsetzung der EU-Pauschalreise-Richtlinie, nach der Reisende vor den Folgen der Insolvenz ihres Reiseveranstalters vollumfänglich geschützt werden sollen, die auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr gedeckelte Versicherungssumme trotz mehrmaliger Forderungen von Experten nicht angehoben wurde.

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2. Kosten der Unterkunft und Heizung

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Höhe der tatsächlichen und der anerkannten laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung bei Single- und Alleinerziehenden-Haushalten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16881) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16242). Danach werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß Paragraf 22 Absatz 1 des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese "angemessen" sind.

Wie die Bundesregierung in der Antwort ausführt, lagen die "bundesdurchschnittlichen tatsächlichen laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Ein-Personen-Haushalt (das heißt eine Single-Bedarfsgemeinschaft ohne weitere in der Haushaltsgemeinschaft lebende Personen)" im August 2019 bei 398 Euro; die anerkannten betrugen 384 Euro. Bei einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft mit einem Kind unter sechs Jahren ohne weitere Personen in der Haushaltsgemeinschaft lagen die bundesdurchschnittlichen tatsächlichen laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung den Angaben zufolge bei 521 Euro und die anerkannten bei 504 Euro.

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3. Transparenz in der Gesetzgebung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Das Kabinett habe im November 2018 eine "Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren" getroffen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16931) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16364), in der nach Einflussnahme von Interessensvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes " gefragt wurde. Hierdurch solle "die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen", heißt es in der Antwort weiter.

Daneben sei vereinbart, auch die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Stellungnahmen auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht. Der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens könne zudem auf der Internetseite des gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden.

Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass es "weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar" sei, Informationen und Daten etwa zu Veranstaltungen, Sitzungen und Terminen nebst Teilnehmern vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Parlamentarische Kontrolle sei "politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle".

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4. Transparente Gestaltung der Gesetzgebung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Das Kabinett habe im November 2018 eine "Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren" getroffen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16933) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16392), in der nach Einflussnahme von Interessensvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik" gefragt wurde. Hierdurch solle "die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen", heißt es in der Antwort weiter.

Daneben sei vereinbart, auch die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Stellungnahmen auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht. Der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens könne zudem auf der Internetseite des gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden.

Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass es "weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar" sei, Informationen und Daten etwa zu Veranstaltungen, Sitzungen und Terminen nebst Teilnehmern vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Parlamentarische Kontrolle sei "politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle".

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5. Transparente Gesetzgebung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Das Kabinett habe im November 2018 eine "Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren" getroffen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16932) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16366), in der nach Einflussnahme von Interessensvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/692 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt" gefragt wurde. Hierdurch solle "die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen", heißt es in der Antwort weiter.

Daneben sei vereinbart, auch die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Stellungnahmen auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht. Der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens könne zudem auf der Internetseite des gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden.

Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass es "weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar" sei, Informationen und Daten etwa zu Veranstaltungen, Sitzungen und Terminen nebst Teilnehmern vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Parlamentarische Kontrolle sei "politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 159 - 10. Februar 2020 - 15.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2020

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