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BUNDESTAG/9491: Heute im Bundestag Nr. 182 - 13.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 182
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 13. Februar 2020, Redaktionsschluss: 10.49 Uhr

1. Bessere Absicherung für Pauschalreisende
2. Risiken bereits reduziert
3. Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
4. Deutsche Welle hat Reichweite erhöht
5. Umsatzsteuerfreiheit in Einrichtungen
6. Mobbing an Forschungseinrichtungen


1. Bessere Absicherung für Pauschalreisende

Tourismus/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Die Bundesregierung will bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahrs der Versicherungswirtschaft am 31. Oktober den Versicherungsschutz für Pauschalreisende neu regeln. Dazu müsse eine entsprechender Gesetzentwurf spätestens im Frühjahr vorliegen, sagte ein Vertreter des zuständigen Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz am Mittwoch im Tourismus-Ausschuss. Seit Ende vergangenen Jahres liege das Gutachten einer Unternehmensberatung vor, in dem mehrere Modelle zur Diskussion gestellt würden. Darüber sei in den nächsten Tagen im Ministerium zu entscheiden, damit der Gesetzentwurf zeitnah auf den Weg gebracht werden könne.

Die Verpflichtung der Tourismusbranche, ihre Kunden gegen Insolvenzrisiken abzusichern, und der Bundesregierung, dies gesetzlich zu regeln, ergibt sich aus einer EU-Richtlinie. Den Versicherungsschutz gewährleistet bisher die Zürich Gruppe, die nach geltender Rechtslage allerdings nur bis zu einer jährlichen Obergrenze von 110 Millionen Euro einspringen muss. Die Großpleite des Reiseanbieters Thomas Cook im vergangenen Jahr, die einer aktuellen Schätzung des Versicherers zufolge allein einen Schaden von 287 Millionen verursacht hat, hat diese Regelung indes als völlig unzureichend erwiesen. Über eine Reform wird seither verstärkt nachgedacht.

Im Gespräch seien neben einer "reinen Versicherungslösung", wie sie bisher gilt, zwei weitere Modelle, zum einen eine "reine Fondslösung", bei der die Unternehmen der Branche in einen gemeinsamen Topf einzahlen würden, sowie eine Mischvariante aus beiden. Diese werde derzeit favorisiert, hieß es, wobei die Ausgestaltung noch offen sei. Denkbar sei, dass im Insolvenzfall die Versicherung die von den Kunden angezahlten oder vollständig geleisteten Buchungsentgelte erstatten könnte, während der Fonds die Kosten der Rückführung gestrandeter Urlauber zu finanzieren hätte. Möglich sei aber auch, die Versicherung den Gesamtschaden bis zu einer bestimmten Höhe tragen zu lassen, oberhalb deren dann der Fonds einspringen müsste.

Die Geschädigten der Thomas-Cook-Pleite warten bisher noch auf ihr Geld. Die Rede sei von 200.000 Buchungen und 500.000 Betroffenen, hieß es im Tourismusausschuss. Zugesagt sei ihnen, dass der Versicherer für 17,5 Prozent des Schadens geradesteht, soweit er die Buchungsentgelte betrifft, und die Bundesregierung den Rest zuschießt. Strittig sei nach wie vor, ob der Versicherer auch Rückführungskosten zu tragen hat.

Aus Sicht der Bundesregierung ist die Schadensabwicklung eine komplexe Operation, weshalb sie auch bisher noch nicht zum Abschluss habe kommen können. Dies liege an der "Masse verschiedener Fallkonstellationen" wie auch an "Datenschutzfragen", hieß es: "Wir wollen zwar schnell sein, aber hier in diesem Fall wollen wir sehr genau sein." Zu hoffen sei, dass "in den nächsten Wochen" ein Internet-Portal freigeschaltet werden könne, wo Betroffene Gelegenheit haben sollen, ihre Forderungen anzumelden und auch den Stand der Abwicklung zu verfolgen.

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2. Risiken bereits reduziert

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Risiken im europäischen Bankensektor sind in einigen Bereichen bereits reduziert worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14177) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12882) mit, die sich nach technischen Vorarbeiten am europäischen Einlagensicherungssystem EDIS erkundigt hatte. So sei das verabschiedete Bankenpaket ein wesentlicher positiver Schritt in Richtung Risikoreduktion.

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3. Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/17018) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16609). Wie die Bundesregierung darin darlegt, verpflichtet das OZG Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Konkret beinhalte das "zwei Aufgaben: Digitalisierung und Vernetzung". Das seien " Mammutaufgaben", schreibt die Bundesregierung weiter. Zum einen müssten 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert und zum anderen müsse eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht.

Mit der zentral koordinierten Erarbeitung der Konzeptpakete und der gründlichen Planung sei eine "eine solide Basis" gelegt worden, führt die Bundesregierung ferner aus. Nun setzten Bund und alle federführenden Bundesländer parallel die Leistungen in ihrem jeweiligen Ressort beziehungsweise Themenfeld um. Bei der Umsetzung der föderalen OZG-Leistungen werde das Modell "Einer für Alle/Viele" angestrebt, bei dem ein Land einen Service für möglichst viele andere Länder umsetzt und betreibt. So müsse eine Leistung nicht mehrmals entwickelt werden, was Zeit spare. Die Entscheidung darüber liege jedoch bei den einzelnen Ländern.

Die derzeitige Planung sieht den Angaben zufolge "daher eine Erfüllung des Gesetzes bis Ende 2022 vor".

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4. Deutsche Welle hat Reichweite erhöht

Kultur und Medien/Unterrichtung

Berlin: (hib/AW) Die Deutsche Welle (DW) hat ihre Reichweite nach eigenen Angaben von 2018 bis 2019 um 35 Millionen auf 197 Millionen wöchentliche Nutzerkontakte erhöht. Dies geht aus dem Entwurf der Fortschreibung der Aufgabenplanung 2018 bis 2021 des Auslandsenders (19/16960) hervor. Der Reichweitenzuwachs sei vor allem auf einen deutlich stärkeren Abruf der Online-Angebote zurückzuführen, die von rund 61 Millionen Menschen wöchentlich genutzt würden. Auch die Zahl der wöchentlichen Nutzer des TV-Angebotes sei um zehn auf insgesamt 99 Millionen gestiegen, die der Radio-Angebote um eine auf 37 Millionen. Die stärksten Zuwächse bei der Reichweite habe die Deutsche Welle in Afrika und Lateinamerika. Bis 2021 will der Sender seine Reichweite auf 210 Millionen wöchentliche Nutzerkontakte ausbauen.

Der Auslandssender sieht in dem starken Reichweitenwachstum einen "eindrücklichen Beleg" dafür, dass die Deutsche Welle den "richtigen Kurs" eingeschlagen habe. Der Zuwachs gehe in erheblichem Maß auf die Angebots- und Vertriebsstruktur "DW Premium" zurück, in deren Rahmen Schalten, TV-Beiträge, Webvideos und Social-Media-Inhalte ausgewählten Partnern zur Verfügung gestellt werde. Im Bereich des journalistischen Angebotes sieht die Deutsche Welle die Neuausrichtung ihres englischsprachigen TV-Kanals als eine der wichtigsten Maßnahmen an. Der Kanal richte seinen Fokus seit Anfang 2019 deutlich auf die Bereiche "News and Current Affairs" in den Zielregionen Afrika und Asien. Die neuen werktäglichen Nachrichtenformate "DW News Africa" und "DW News Asia" mit Moderatoren aus beiden Kontinenten kämen dem wachsenden Bedürfnis der Zuschauer nach mehr regionalisierten Inhalten entgegen. Die Ausweitung des Korrespondentennetzes ermögliche es dem Sender, den Zielgruppen mehr eigenproduzierte, regionalisierte Inhalte zu bieten und in "Breaking-News"-Situationen schneller reagieren zu können.

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5. Umsatzsteuerfreiheit in Einrichtungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Es trifft nicht zu, dass seit 1. Januar 2020 in Einrichtungen der Behindertenhilfe die Mahlzeiten teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise nicht umsatzsteuerpflichtig. geworden sind. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16814) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16317) mit. Ein Wohn- und Betreuungsvertrag, mit dem gegebenenfalls auch Verpflegung als Teil der Betreuungsleistungen zur Verfügung gestellt wird, falle unter die Steuerbefreiung nach Paragraph 4 Nummer 16 Buchstabe h des Umsatzsteuergesetzes, wird erläutert.

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6. Mobbing an Forschungseinrichtungen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Zum Thema Mobbing-Anschuldigungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17011) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16317) deutlich, dass die Mitglieder des Senats vom Max-Planck-Institut mit gesondertem Schreiben vom 4. Dezember 2018 vertraulich über den in der Frage angesprochenen Fall informiert worden seien. Kenntnisnahme des Schreibens durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) seien nicht dokumentiert. Zudem sieht die Bundesregierung keinen Widerspruch zu den damals gültigen Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Bei der Antwort handelt es sich um die zweite Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen (19/12165) und (19/14796), die aus Sicht der FDP-Fraktion noch wichtige Fragen offen gelassen hatten.

Die Abgeordneten hatte die Kleinen Anfragen gestellt, da es in jüngerer Zeit an verschiedenen Instituten der außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AuF) gravierende Anschuldigungen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten, Mobbingvorwürfen und Machtmissbrauch gegeben hatte.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 182 - 13. Februar 2020 - 10.49 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2020

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