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BUNDESTAG/9631: Heute im Bundestag Nr. 322 - 25.03.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 322
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. März 2020, Redaktionsschluss: 09.59 Uhr

1. Umgang mit Dämpfen von Binnenschiffen
2. Brückenanhebungen nicht wirtschaftlich
3. FDP fragt nach Kosten eines Tempolimits
4. Wasserstoffbasierte Antriebsformen
5. Verspätungen im Luftverkehr thematisiert
6. Datenaustausch beim vernetzten Fahren
7. Elektrifizierung der ABS Lübeck-Schwerin


1. Umgang mit Dämpfen von Binnenschiffen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Der Umgang mit gasförmigen Resten flüssiger Ladungen (Dämpfen) in Binnenschiffen, die derzeit häufig ohne weitere Vorkehrungen in die Atmosphäre entlassen werden, soll neu geregelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes "zur Änderung des Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt" (19/18077) vorgelegt. Es handle sich oft um bedenkliche Stoffe, die schädlich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind, schreibt die Regierung. Dämpfe von Aceton und Benzol beispielsweise belasteten die Luft und gerieten über den Niederschlag in die Gewässer.

Das Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI oder Straßburger Abfallübereinkommen) sei durch Beschluss CDNI 2017-I-4 der Konferenz der Vertragsparteien vom 22. Juni 2017 geändert worden, heißt es in der Vorlage. Eingefügt worden in das CDNI seien Bestimmungen über den Umgang mit besagten Dämpfen. Diese müssten künftig einer entsprechenden Annahmestelle zugeführt werden. Mit dem geänderten Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten, die infrastrukturellen und sonstigen Voraussetzungen für die Abgabe und Annahme von Restladungen, Umschlagsrückständen, Ladungsrückständen, Waschwasser und Dämpfen zu schaffen oder schaffen zu lassen, heißt es in dem Entwurf. Da sich die Änderungen auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezögen, bedarf es laut Bundesregierung gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung eines Vertragsgesetzes.

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2. Brückenanhebungen nicht wirtschaftlich

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Um einen uneingeschränkten zweilagigen Containerverkehr im deutschen Kanalnetz zu gewährleisten, für den nach Angaben der Bundesregierung eine Durchfahrtshöhe von 5,25 Meter über dem höchsten Bezugswasserstand erforderlich ist, müssten im Kernnetz etwa 430 Brücken angehoben werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17957) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17398) hervor. Eine vorgezogene Anhebung von Brücken - vor der entsprechenden Ersatzinvestitionsmaßnahme - ist der Antwort zufolge sinnvoll, "wenn die Befahrbarkeit einer Strecke signifikant verbessert wird und die Maßnahme wirtschaftlich ist". Im gesamten Kernnetz der Bundeswasserstraßen werde entsprechend der Anforderung der europäischen TEN-Leitlinien (Transeuropäische Netze) die Herstellung mindestens der Durchfahrtshöhe für den uneingeschränkten zweilagigen Containerverkehr "im Zuge erforderlicher Ersatzinvestitionen" angestrebt. In Einzelfällen sei auch die Hebung des Überbaus und Anpassung der Widerlager und Rampen möglich, schreibt die Regierung.

Bei Anpassungsmaßnahmen der querenden Verkehrsträger, insbesondere Eisenbahnbrücken, werde die Herstellung der Mindestdurchfahrtshöhe auf der Wasserstraße gefordert, heißt es weiter. Spätestens wenn ein Brückenersatz notwendig ist, werde im Kernnetz eine Durchfahrtshöhe von 5,25 Meter für einen uneingeschränkten zweilagigen Containerverkehr hergestellt.

Für ausgesuchte Strecken sei im Zuge des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 eine beschleunigte Herstellung der Durchfahrtshöhe von 5,25 Meter durch vorgezogenen Ersatz von Brücken und Brückenhebungen untersucht worden, teilt die Bundesregierung mit. "Dabei konnte auf keiner der untersuchten Relationen hierfür eine Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden", heißt es in der Antwort.

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3. FDP fragt nach Kosten eines Tempolimits

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Wie die Bundesregierung die Aussage des Präsidenten des Umweltbundesamtes (UBA) bewertet, wonach ein bundesweites Tempolimit auf Autobahnen eine Maßnahme sei, die praktisch ohne Mehrkosten umgesetzt werden könne, möchte die FDP-Fraktion wissen. In einer Kleinen Anfrage (19/17914) erkundigen sich die Abgeordneten zudem, ob der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vorliegen, wie sich auf der Basis der Empfehlungen des UBA die Fahrzeiten auf den Autobahnen verändern würden und welche wirtschaftlichen Auswirkungen diese veränderten Fahrzeiten hätten.

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4. Wasserstoffbasierte Antriebsformen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Das Einsatzpotential von Wasserstoff im Verkehrssektor thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/17936). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob wasserstoffbasierte Antriebsformen im Straßenverkehr bei Lkw und Pkw gefördert werden. Welche Forschungsprojekte zu brennstoffzellenbasierten Antriebsformen die Bundesregierung bis 2025 anstrebt, interessiert die Liberalen ebenso.

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5. Verspätungen im Luftverkehr thematisiert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Welches aus Sicht der Bundesregierung die Hauptgründe für Verspätungen im Luftverkehr sind, interessiert die FDP-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/17908) erkundigen sich die Liberalen, welche Rolle Luftsicherheitskontrollen bei den Verspätungen im Jahr 2019 spielten und ob die Bundesregierung plant, das System der Luftsicherheitskontrollen zu verbessern.

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6. Datenaustausch beim vernetzten Fahren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach dem Stand der Car2X Kommunikation in Deutschland, die den Austausch von Daten in Echtzeit sowohl zwischen Fahrzeugen (Car2Car) als auch zwischen Fahrzeugen und Verkehrsinfrastruktur (Car2Infrastructure) beschreibt, erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/17911). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderen wissen, welche Objekte der Verkehrsinfrastruktur sie prioritär mit Basis- und Empfangsstationen für Car2X Kommunikation ausstatten würde und welche Verkehrswege primär betroffen wären. Gefragt wird auch, mit welchen Kosten die Bundesregierung für Aus- und Umrüstungen der Basis- und Empfangsstationen für Car2X Kommunikation an Objekten der Verkehrsinfrastruktur rechnet.

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7. Elektrifizierung der ABS Lübeck-Schwerin

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Die Elektrifizierung der eingleisigen Strecke Lübeck - Schwerin sowie der Neubau der Verbindungskurve bei Bad Kleinen im Bereich der Ortschaft Gallentin (Mecklenburg-Vorpommern) dienen nach Aussage des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) der Entlastung des zukünftig stark wachsenden Schienenverkehrs im nördlichen Raum Deutschlands. Das geht aus dem "Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausbaustrecke Lübeck - Schwerin" hervor, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (19/17945). Mit der Vorzugsvariante - Elektrifizierung des gesamten Abschnitts zwischen Lübeck und Schwerin unter Erhaltung der Eingleisigkeit, Erhöhung der durchgängigen Streckengeschwindigkeit auf 120 km/h und Neubau einer Verbindungskurve mit Puffergleis - würden alle Projektziele vorbehaltlich der Ergebnisse der Planfeststellungsverfahren erfüllt, heißt es in der Vorlage. Laut EBA sei davon auszugehen, "dass mit der Vorzugsvariante dem geforderten Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprochen wird".

In der Unterrichtung wird zugleich darauf verwiesen, dass die Ausbaustrecke (ABS) Lübeck - Schwerin zu den ersten Vorhaben gehörte, in dem die im Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) verankerten Grundsätze der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung von Planungsbeginn an umgesetzt wurden. Hierzu seien seit 2017 regelmäßig Gespräche mit Mitgliedern des Bundestages, Vertretern von Ländern, Gemeinden und Städten sowie Landkreisen, Ämtern und Kammern geführt worden. Mit Hilfe von Bürgerinformationsveranstaltungen sei darüber hinaus sichergestellt worden, "dass jeder Interessierte sich aus erster Hand über das Projekt informieren, Fragen stellen und Hinweise geben kann".

Keine im Rahmen der frühen Bürgerbeteiligung vorgebrachte Anregung erfülle jedoch das Kriterium, um nach bisherigem Stand in der Vorzugsvariante berücksichtigt werden zu können, teilt die Regierung mit. Die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich zur Vorzugsvariante erhobenen Forderungen gehen laut EBA über die bestehenden Finanzierungsregularien oder gesetzlichen Regelungen hinaus und wurden folglich in der Planung nicht berücksichtigt. Die Forderungen betrafen im Wesentlichen den Lärmschutz und eine Optimierung des Bahnübergangs in Herrnburg.

Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesetzlicher Aspekte könnten die zusätzlichen Forderungen der Region aus Sicht des EBA nicht zur Umsetzung empfohlen beziehungsweise nicht im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens finanziert werden. "Das EBA empfiehlt daher die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante der DB Netz AG als Grundlage für die weiteren Planungen", heißt es in dem Bericht. Sollte es zur Realisierung der Kernforderungen aus der Bürgerbeteiligung kommen, würde dies zu erheblichen Mehrkosten mit gegebenenfalls Auswirkungen auf die geplante Realisierung anderer Vorhaben, der Verringerung des Nutzen-Kosten-Faktors sowie einer möglichen Verlängerung der Bauzeit führen, warnt das Eisenbahn-Bundesamt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 322 - 25. März 2020 - 09.59 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2020

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