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BUNDESTAG/9638: Heute im Bundestag Nr. 330 - 25.03.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 330
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. März 2020, Redaktionsschluss: 14.51 Uhr

1. Einstimmig für sozialen Schutz
2. Finanzierung der AlphaDekade
3. Organisation der AlphaDekade
4. Bildungsstand der Bevölkerung
5. Mittel in der Gesundheitsforschung
6. Weiterbildung in Arbeitsverhältnissen


1. Einstimmig für sozialen Schutz

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch, 25.03.2020, dem Sozialschutz-Paket (19/18107) der Koalitionsfraktion von CDU/CSU und SPD zugestimmt. Mit dem umfangreichen Gesetzespaket sollen die Folgen vor allem für Beschäftigte und Kleinselbstständige abgemildert werden, die durch die Corona-Krise signifikante finanzielle Einbußen erleiden.

Der Gesetzentwurf sieht einen erleichterten Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen und eine bessere Absicherung sozialer Dienstleister vor. So soll unter anderem der Zugang zu den Grundsicherungssystemen vorübergehend erleichtert und die Bemessung des Kinderzuschlags vorübergehend an die gegenwärtige Situation angepasst werden.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass für die Bewilligungszeiträume vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2020 eine Berücksichtigung des Vermögens bei der Bewilligung von Grundsicherungsleistungen ausgesetzt wird, die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen anerkannt werden sowie die Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung erleichtert werden.

Der Kinderzuschlag soll befristet so umgestaltet werden, dass die Prüfung des Kinderzuschlags ausnahmsweise auf das Einkommen im letzten Monat vor Antragstellung bezogen wird. Außerdem sollen eine befristete Aussetzung des Vermögens und eine einmalige Verlängerung für sogenannte Bestandsfälle mit dem höchstmöglichen Kinderzuschlag eingeführt werden.

Um Problemen bei der Saisonarbeit insbesondere in der Landwirtschaft entgegenzuwirken, sollen die Zeitgrenzen für die geringfügige Beschäftigung in Form der kurzfristigen Beschäftigung befristet auf eine Höchstdauer von fünf Monate oder 115 Tage ausgeweitet werden.

In das Arbeitszeitgesetz wird eine Verordnungsermächtigung eingefügt, um arbeitsrechtliche Ausnahmeregelungen zu erlassen. Damit soll die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens, der Daseinsvorsorge und der Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern sichergestellt werden.

Außerdem sollen die Hinzuverdienstgrenzen in der Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte gelockert werden. Bis zu einer Grenze von 44.590 Euro soll, befristet bis zum 31. Dezember 2020, der Zuverdienst nicht zu einer Rentenkürzung führen.

Das Gesetz sieht zudem vor, bei während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommenen Beschäftigungen in systemrelevanten Branchen und Berufen befristet auf die Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld teilweise zu verzichten. Dadurch soll ein Anreiz geschaffen werden, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen, wie zum Beispiel in der Landwirtschaft, aufzunehmen.

Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge sollen im Rahmen eines besonderen Sicherstellungsauftrages durch Bund, Länder und Sozialversicherungsträger finanziell unterstützt werden, um diese in ihrem Bestand nicht zu gefährden. Voraussetzung ist, dass die Dienstleister auch zur Bewältigung der Pandemie beitragen. Hierzu sollen sie in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zu Verfügung stellen. Der Sicherungsauftrag gilt zunächst bis zum 30. September 2020 und kann bis zum 31. Dezember verlängert werden.

In das Infektionsschutzgesetz soll ein Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas zur Eindämmung der aktuellen Pandemie aufgenommen werden. Voraussetzung soll sein, dass die Betroffenen keine anderweitige zumutbare Betreuung für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr realisieren können. Ein Verdienstausfall besteht laut der Vorlage nicht, wenn es andere Möglichkeiten gibt, der Tätigkeit vorübergehend bezahlt fernzubleiben wie etwa der Abbau von Zeitguthaben. Auch sollen Ansprüche auf Kurzarbeitergeld dem Entschädigungsanspruch vorgehen. Die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettogehaltes wird für bis z sechs Wochen gewährt und ist auf einen monatlichen Höchstbetrag von 2.016 Euro begrenzt.

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2. Finanzierung der AlphaDekade

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Für die Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung (AlphaDekade) hat die Bundesregierung zwischen 2016 und 2019 insgesamt 86,75 Millionen Euro ausgegeben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17956) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor(19/17379). Darunter falle die arbeitsplatzorientierte Grundbildung mit 25,13 Millionen Euro, die Alpha-Kampagne mit 17,77 Millionen Euro, das Projekt Lebenswelt mit 5,98 Millionen Euro und Forschungsprojekte mit 3,91 Millionen, hinzu kämen weitere Projekte. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die AlphaDekade den Angaben zufolge im Rahmen verschiedener Förderschwerpunkte. Dies seien vor allem Projekte, die auf die Entwicklung und Erprobung und den Praxistransfer innovativer Modelle im Bereich der arbeitsplatzorientierten beziehungsweise lebensweltlich orientieren Alphabetisierung und Grundbildung ausgerichtet seien.

Die AlphaDekade soll laut Antwort die geringe Literalität in Deutschland bekämpfen. Laut der Studie "LEO 2018 - Leben mit geringer Literalität" der Universität Hamburg gebe es immer noch 6,2 Millionen Menschen in Deutschland, die nur gering literalisiert sind.

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3. Organisation der AlphaDekade

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016 bis 2026 (AlphaDekade) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Kultusministerkonferenz (KMK) wird entsprechend des Grundsatzpapiers von Bund und Ländern gemeinsam verantwortet. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/17955) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17377). Die föderale Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sei die Richtschnur für die Zusammenarbeit. Bund und Länder würden in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen geeignete Maßnahmen und Initiativen ergreifen.

Nach Kenntnis der Bundesregierung werden im "Arbeitskreis Weiterbildung" und in der "Ad hoc AG Alphabetisierung und Grundbildung" der Kultusministerkonferenz Themen behandelt, die für die Länder im Rahmen der AlphaDekade entsprechend der föderalen Kompetenzverteilung relevant sind. Die Länder berichteten im Kuratorium der AlphaDekade ihr Vorgehen im Rahmen der AlphaDekade. Die beiden KMK-Gremien tagten in der Regel zweimal im Jahr.

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4. Bildungsstand der Bevölkerung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/17981) nach dem Bildungs- und Ausbildungsstand der Bevölkerung in Deutschland. Die Abgeordneten fragen, wie sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Personen in Deutschland ohne beruflichen Bildungsabschluss und ohne allgemeinbildenden Schulabschluss in den verschiedenen Altersabschnitten von 15 Jahren bis über 65 Jahren von 2011 bis 2018 entwickelt hat. Dabei erwarten die Abgeordneten eine differenzierte Aufschlüsselung nach soziodemographischen Merkmalen wie der Staatsangehörigkeit nach Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern, Drittstaatenangehörigen, der Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland, sowie nach den Merkmalen mit und ohne Migrationshintergrund.

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5. Mittel in der Gesundheitsforschung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) In einer Kleinen Anfrage (19/17929) möchte die FDP-Fraktion Auskunft über die Mittelverwendung in der Gesundheitsforschung haben. Die Abgeordneten möchten unter anderem wissen, wie hoch das Gesamtvolumen der im Rahmen des Einzelplan 30 (Bildung und Forschung) finanzierten und über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) durchgeführten Forschung im Gesundheitsbereich in den Haushaltsjahren 2015 bis 2020 war und ist und wer die fünf größten Empfänger sind. Auch fragen sie, wie hoch das Gesamtvolumen der im Rahmen des Einzelplan 30 finanzierten und über die Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) durchgeführten Forschung im Gesundheitsbereich in den Haushaltsjahren 2015 bis 2020 ist.

Aktuell zeige das Aufkommen des Coronavirus/COVID-19, wie essentiell wichtig die Gesundheitsforschung sei. Um in Zukunft auch weiterhin bestmöglich vorbereitet und handlungsfähig zu sein, sei eine effektive Mittelverwendung in der Gesundheitsforschung unabdingbar. Eine mangelhafte Kommunikation beziehungsweise Koordination und Kompetenzzuweisung könne dramatische Konsequenzen haben.

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6. Weiterbildung in Arbeitsverhältnissen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/17982) nach der Gewährung und Inanspruchnahme von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Arbeitsverhältnissen. Die Abgeordneten möchten unter anderem wissen, wie viele Weiterbildungs- und/oder Qualifizierungsmaßnahmen nach den jeweiligen Bildungsgesetzen der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahre 2018 durchgeführt wurden und wie die durchschnittliche Dauer der individuellen Freistellungen pro Maßnahme im Jahr 2018 war. Auch interessiert die Abgeordneten der Anteil von Männern und Frauen im Jahre 2018, die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Freistellung nach dem jeweiligen Bildungsgesetz geltend gemacht haben. Ferner fragt die Fraktion, wie hoch im Jahr 2018 der Anteil der durchgeführten Maßnahmen nach den jeweiligen Bildungsgesetzen in den jeweiligen Branchen war.

Berufliche Weiterbildung sollte nach Ansicht der AfD bundeseinheitlich durchgeführt werden und Teil der Arbeitspolitik sein, nicht der Bildungspolitik. Da die Kulturhoheit jedoch im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung bei den Bundesländern liegt, führe dies zu einer Diversifizierung der jeweiligen Bildungsurlaubsgesetze auf Länderebene. Im Laufe der letzten 15 Jahre habe sich die Anzahl niedrigqualifizierter Arbeitsplätze massiv erhöht. Dies werde zu entsprechenden Versorgungslücken im Alter führen und zu einem weiteren Auseinanderklaffen der gesellschaftlichen Schere.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 330 - 25. März 2020 - 14.51 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2020

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