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BUNDESTAG/9931: Heute im Bundestag Nr. 624 - 17.06.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 624
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Juni 2020, Redaktionsschluss: 15.24 Uhr

1. Belastung durch hormonstörende Stoffe
2. Bekämpfung des Rechtsextremismus
3. Richterin Doris König vorgeschlagen
4. Corona-Proteste thematisiert
5. AfD fragt nach BKG-Korrekturbitten
6. Deutsche in ehemaligen IS-Gebieten


1. Belastung durch hormonstörende Stoffe

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/LBR) Die Belastung der menschlichen Gesundheit durch hormonstörende Chemikalien und der dadurch entstehende Handlungsbedarf wird von Experten sehr unterschiedlich eingeschätzt. Das zeigte sich bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit neun externen Sachverständigen über sogenannte endokrine Disruptoren.

Die Grünen hatten in einem Antrag (19/14831) einen nationalen Aktionsplan zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor hormonstörenden Chemikalien gefordert. Dieser solle darauf abzielen, die Belastung der Bevölkerung mit hormonstörenden Stoffen zu beenden, und Aufklärungskampagnen in mehreren Sprachen umfassen. Der Schutz der Bevölkerung solle auch dadurch verbessert werden, dass eine kontinuierlich aktualisierte Liste von identifizierten oder verdächtigen hormonstörenden Chemikalien "einfach zugänglich und verständlich verfügbar gemacht wird", heißt es darin. Weiter fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, Bisphenol A und per- und polyfluorierte Chemikalien in Lebensmittelbedarfsgegenständen zu verbieten und eine systematische Reduktionsstrategie für Pestizide und Biozide sowie ein Verbot von chemisch-synthetischen Pestiziden für die Privatanwendung zu erarbeiten und umzusetzen.

Philip Marx-Stölting vom Bundesamt für Risikobewertung (BfR) betonte, dass die Bewertung endokriner Disruptoren harmonisiert werden müsse. Das BfR unterstütze die EU-Kommission bei ihrem Vorgehen, zu einer regulationsübergreifenden Bewertung zu kommen. Diese solle dem Prinzip "Eine Substanz - Eine Bewertung" entsprechen, sagte Marx-Stölting. Weiter müssten Risikofaktoren für Erkrankungen richtig eingeordnet werden. "Die gesundheitliche Risikobewertung von Chemikalien kann daher nicht auf endokrine Disruptoren reduziert werden", sagte er. Er sprach sich weiter dafür aus, Gefährdungspotential und Exposition immer gemeinsam zu beurteilen.

Gerd Romanowski vom Verband der Chemischen Industrie (VCI) sagte, dass es auf der Ebene der Europäischen Union (EU) bereits sehr weitreichende Vorschriften für alle chemischen Stoffe gebe, die zu den "anspruchvollsten mit dem höchsten Schutzniveau weltweit" zählten. Es gebe eine Reihe von Maßnahmen und der Prozess sei transparent gestaltet. Nationale Alleingänge führten zu Intransparenz und Verunsicherung, sagte Romanowski. Er plädierte weiter, im Rahmen der Risikobewertung stoffbezogene Schwellen- und Grenzwerte festzulegen unterhalb derer "keine schädliche Wirkung bei der Verwendung zu befürchten" sei.

Daniel Dietrich (Universität Konstanz) sagte, die Begutachtung der einzelnen Gefährlichkeiten sei "das A und O um einzelne Bevölkerungsgruppen oder die Allgemeinheit zu schützen". Der Antrag der Grünen stehe auf "wissenschaftlich schwachen Füßen", da es keine Faktenlage gebe, die kausale Zusammenhänge der Erkrankung beim Menschen zeige. Der Antrag reguliere rein die Gefährlichkeit und nicht das Risiko. Nur ein europäisch harmonisierter Umgang könne zu einem tatsächlichen Schutz der Bevölkerung führen.

Dass es eine klare Gefährdung für die menschliche Gesundheit und auch die Umwelt durch hormonelle Stoffe gebe, betonte Werner Kloas vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB). Diese bedrohten die Umwelt und die Biodiversität. Dies sei im Antrag nicht adressiert, sagte er. Insbesondere die Oberflächengewässer, in die Stoffe aus der Landwirtschaft und den Kläranlagen eintreten, müssten in den Blick genommen werden. Um die direkte Exposition von Tieren zu beenden, sollte nach dem Vorbild Frankreichs ein nationaler Aktionsplan sowie die Einführung einer vierten Klärstufe erfolgen, forderte Kloas.

Auch der Chemiker Klaus Günter Steinhäuser sah "dringenden Handlungsbedarf" zur Verbesserung des Schutzes von Mensch und Umwelt. Es sei in den vergangenen 25 Jahren viel dazu gelernt worden, doch sei das Tempo der Regulierung schleppend. Den französischen Aktionsplan sehe er als bedeutsam, "damit Bürger mehr Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates gewinnen", sagte er. Steinhäuser verwies darauf, dass die Vielzahl der möglichen Wechselwirkungen auch zu einer Vielzahl an Wirkmechanismen führe. Er sprach sich dafür aus, auch Stoffe mit Verdacht auf eine hormonelle Wirkung und "wo wissenschaftlich vertretbar, auch ganze Stoffgruppen" einzustufen.

Gunter Kuhnle (University of Reading) begrüßte die Intention des Antrags, verwies aber darauf, dass es zahlreiche andere Faktoren wie etwa die Ernährung und den Lebensstil gebe, die für eine höhere Inzidenz bei Krankheiten wie etwa Krebs hindeuteten. "Der Vorschlag, einen gefahrenbasierter Bewertungsansatz einem risikoorientierten Ansatz vorzuziehen, halte ich für nicht realistisch, da es ohne Exposition kein Risiko gibt", sagte Kuhnle. Er verwies weiter auf die Stoffgruppe der Phytoöstrogene, die ähnlich wie endokrine Disruptoren die geschlechtliche Entwicklung beeinflussen könnten. Es sei wichtig, eine neue Risikobewertung insbesondere für das Kindesalter vorzunehmen.

Dass endokrin wirkende Schadstoffe das menschliche und tierische Hormonsystem direkt, aber auch über indirekte Effekte beeinträchtigen können, erklärte Gerrit Schüürmann vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH Leipzig (UFZ). Dabei gelte es, Gemeinsamkeiten zu finden. Da es "relevante Kombinationswirkungen" gebe, griffen einzelne Testsysteme oft zu kurz und auch indirekte Effekte müssten erforscht werden, sagte er. Schüürmann sprach sich für ein integriertes Test- und Bewertungssystem aus.

Manfred Santen (Greenpeace) plädierte dafür, nicht auf die EU zu warten, sondern dem Beispiel Frankreichs zu folgen und einen nationalen Aktionsplan zur Beendigung des Einsatzes solcher Chemikalien vorzulegen. Er verwies darauf, dass für die Bewertung von endokrinen Disruptoren in Lebensmitteln, Kosmetika und Verbrauchsgegenständen auch die Gefährdung von Menschen und Umwelt in Ländern des Globalen Südens berücksichtigt werden müsse. "Deponien und Produktionsstätten in diesen Ländern entsprechen oftmals nicht den Standards, die wir hier haben", sagte Santen. Es ergebe zudem keinen Sinn, Einzelsubstanzen zu regulieren, vielmehr müsse das Risiko ganzer Stoffgruppen in den Fokus genommen werden.

Auch Andreas Kortenkamp (Brunel University London) sagte, dass Deutschland "erheblichen Nachholbedarf" habe, was Aktionspläne und nationale Strategien angehe. Eine Störung der hormonellen Signalwege könne zu lang anhaltenden und irreversiblen Effekten etwa für die männliche Fruchtbarkeit und die Hirnentwicklung führen. "Bei Männern in Nordamerika, Europa und Australien hat die Spermienzahl in den letzten Jahrzehnten um circa 50 Prozent abgenommen und weltweit nimmt die Hodenkrebsinzidenz zu", berichtete Kortenkamp. Nötig sei, das humane Biomonitoring auszuweiten, um Trends der aktuellen Chemikalienbelastung zu verfolgen.

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2. Bekämpfung des Rechtsextremismus

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 97. Sitzung am Mittwoch unter Leitung von Heribert Hirte (CDU) den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (19/17741, 19/18470) in geänderter Fassung zur Annahme empfohlen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, AfD und Linke stimmten dagegen, FDP und Grüne enthielten sich. Das Plenum soll am Donnerstag über die Vorlage abstimmen. Mehrere Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Entschließungsantrag der AfD wurden abgelehnt.

In der Debatte lobten die Vertreter der Regierungsparteien den Entwurf als wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Täter könnten besser identifiziert werden und gleichzeitig werde die Meinungsfreiheit gesichert. Linke und Grüne halten den Entwurf für nicht weitgehend genug und gleichzeitig für teilweise strafrechtlich überzogen. Die FDP kritisierte den Entwurf unter anderem aus rechtspolitischen Erwägungen, die AfD konstatierte eine ihrer Ansicht nach einschüchternde Wirkung auf den Diskurs im Internet.

Der Entwurf der Regierungsfraktionen und die gleichlautende Vorlage der Bundesregierung, die der Ausschuss mit der Annahme der Fraktionsvorlage für erledigt erklärte, sehen Änderungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), im Strafgesetzbuch (StGB), in der Strafprozessordnung, im Telemediengesetz und im Bundeskriminalamtsgesetz vor. Als zentrale Neuerung im NetzDG ist die Verpflichtung sozialer Netzwerke vorgesehen, dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle bestimmte strafbare Inhalte zu melden, die den sozialen Netzwerken durch eine Beschwerde bekannt und von ihnen entfernt oder gesperrt wurden. Zu melden sollen insbesondere Morddrohungen und Volksverhetzungen sein. Im StGB werden Tatbestände erweitert und klargestellt, dass der besondere Schutz von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen vor übler Nachrede und Verleumdung bis hin zur kommunalen Ebene reicht. Personen, die im ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme Hilfe leisten, werden künftig wie andere bereits erfasste Hilfeleistende besonders vor Drohungen und Gewalthandlungen geschützt. Zudem soll der Katalog der Strafzumessungsgründe um "antisemitische" Beweggründe ergänzt werden. In der Strafprozessordnung soll klargestellt werden, dass zur Identifizierung von Tatverdächtigen die Erhebung von Nutzungs- und Bestandsdaten bei Telemediendiensten unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Telekommunikationsdiensten möglich ist.

Ein Antrag der Fraktion Die Linke für ein "Soforthilfeprogramm Bezahlbares Wohnen gegen Mietschulden und Wohnungsverlust" (19/19144) wurde nach intensiver Diskussion abgelehnt. Die Linksfraktion möchte mit dem Programm die Corona-Folgen für Mieter abmildern. Für die Dauer der Pandemie solle es ein Moratorium für Mieterhöhungen geben. Zwangsräumungen und Kündigungen sollten verboten werden. Selbstnutzende Wohnungseigentümer und Privatvermieter, die wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten sind, sollten ein Moratorium für ihre Kreditverpflichtungen erhalten. Die CDU/CSU-Fraktion hält das Programm für eine "Mogelpackung", da sich die Forderungen nicht nur auf die zeit der CoViD19-Pandemie bezögen. Auch für die SPD geht ein generelles Kündigungs- und Räumungsverbot zu weit, die Schutzmaßnahmen sollten aber dringend verlängert werden. Wie der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange (SPD) erläuterte, sieht das zunächst bis Ende Juni befristete Schutzprogramm für Mieter Verlängerungsmöglichkeiten vor. Zunächst stehe eine Verlängerung bis Ende September an. Die Beratungen der Bundesregierung dazu liefen, und es werde schnell ein Ergebnis geben.

Auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD erstatte Staatssekretär Lange einen Bericht der Bundesregierung zur Rückerstattungspraxis der Fluggesellschaften aufgrund von CoViD19-stornierten Flügen. Nachdem die EU der deutschen Gutscheinlösung eine Absage erteilt habe, gelte die Regelung, so Lange, dass Erstattungen nicht länger als nach sieben Tage zurückgehalten werden dürfen. Ansonsten gelte der Rechtsweg. Die Unternehmen bräuchten aktuell mehr Zeit als vorgegeben, sagte Lange. Die Bundesregierung habe die Fluggesellschaften daher zur Einhaltung des geltenden Rechts aufgefordert. Mit der schrittweisen Wiederaufnahme des Flugverkehrs könne es aber möglich sein, statt einer Erstattung Ersatzflugangebote in Anspruch zu nehmen.

Ferner beschloss der Ausschuss den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (19/17343, 19/17965) in geänderter Fassung. Danach sollen bestimmte Kapitalmarktunternehmen ihre Jahresfinanzberichte in Zukunft elektronisch in einem bestimmten Format offenlegen.

Die Abgeordneten beschlossen außerdem die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion zur zivil-, arbeits- und dienstrechtlichen Sicherung der Freiwilligkeit der Nutzung mobiler elektronischer Anwendungen zur Nachverfolgung von Infektionsrisiken (Tracing-App-Freiwilligkeits-Gesetz -TrAppFG). Ein Termin wurde noch nicht festgelegt.

Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Aktiengesetzes (19/8233). Danach sollen Manager bei schweren Pflichtverletzungen stärker persönlich haften. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der AfD zur Strafschärfung bei Rückfall (19/6371) und ein Entschließungsantrag der AfD zu diesem Thema. Die Abgeordneten hatten den Entwurf dies unter anderem mit der sozialen Sprengkraft von Straftaten durch rückfällige Täter begründet. Ferner befasste sich das Gremium mit Gesetzentwürfen der Bundesregierung und mehrerer Fraktionen, Anträgen und weiteren Vorlagen, bei denen es nicht federführend ist.

Der Ausschuss nahm zwei Empfehlungen des Unterausschusses Europarecht zur Kenntnis und beschloss die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung einer Prozessbevollmächtigten zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 5/19. Die AfD hat gegen die Nichtwahl der von ihrer Fraktion benannten Kandidaten für ein Sondergremium des Haushaltsausschusses ein Organstreitverfahren angestrengt.

Zu Beginn der Sitzung begrüßte der stellvertretende Ausschussvorsitzende Hirte die SPD-Abgeordnete Mechthild Rawert als neues ordentliches Mitglied des Gremiums.

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3. Richterin Doris König vorgeschlagen

Recht und Verbraucherschutz/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/MWO) Der Wahlausschuss schlägt dem Deutschen Bundestag vor, Frau Prof. Dr. Doris König zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts zu wählen (19/19993). Diesen Vorschlag hat der Wahlausschuss am 16. Juni 2020 mit der gemäß des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes erforderlichen Mehrheit beschlossen, wie der Wahlausschuss mitteilte. Die Wahl ist für Donnerstag, 18. Juni 2020, vorgesehen.

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4. Corona-Proteste thematisiert

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Auskunft über die Erkenntnisse der Bundesregierung zur Teilnahme extremistischer Gruppierungen oder Einzelpersonen an Protesten "gegen die Corona-Maßnahmen von Bundes- und Landesregierungen" möchte die Fraktion Die Linke erhalten. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/19953) danach, ob es nach Kenntnissen der Bundesregierung bei den sogenannten Corona-Protesten zu Formen politisch motivierter Kriminalität gekommen ist. Ferner fragt sie unter anderem, ob der Bundesregierung gewalttätige Angriffe im Rahmen solcher Demonstrationen bekannt geworden sind.

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5. AfD fragt nach BKG-Korrekturbitten

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) im August 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/19957) danach, "aus welchen Anlässen" das BKG im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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6. Deutsche in ehemaligen IS-Gebieten

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Mit "deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern und ihren Kindern in den ehemaligen IS-Gebieten" befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/19954). Darin erkundigt sie sich danach, ob die Bundesregierung plant, deutsche Staatsbürger aus den syrischen und irakischen Lagern in die Bundesrepublik zurückzuholen. Auch will sie unter anderem erfahren, inwiefern es "eine spezielle Strategie zur Rückholung von Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft und ihren Eltern" gibt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 624 - 17. Juni 2020 - 15.24 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2020

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