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MELDUNG/031: Die Beschlüsse des Bundestages am 29. und 30. März 2012 (BPA)


Deutscher Bundestag

Die Beschlüsse des Bundestages am 29. und 30. März

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. März, und Freitag, 30. März 2012, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:



Datenschutz in sozialen Netzwerken: Bei Enthaltung der SPD gegen das Votum der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 30. März einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/8161) abgelehnt, Grundrechte zu schützen und den Datenschutz und Verbraucherschutz in sozialen Netzwerken zu stärken. Die Grünen hatten die Bundesregierung aufgefordert, die mit dem Internet verbundenen Unsicherheiten im Datenschutzrecht zu beseitigen und sich für eine umfassende Neuregelung des EU-Datenschutzrechts mit dem Ziel einzusetzen, ein hohes Schutzniveau zu erreichen.

Wachstumspotenziale der digitalen Wirtschaft: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 30. März aufgefordert, die Wachstumspotenziale der digitalen Wirtschaft weiter auszuschöpfen und den Innovationsstandort Deutschland zu stärken. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/9159) nahm er gegen das Votum der Opposition nach einem Hammelsprung mit 198 Ja- bei 135 Nein-Stimmen an. Die Breitbandstrategie für Hochgeschwindigkeitsnetze müsse weiterentwickelt und der Auf- und Ausbau intelligenter Netze in den Bereichen Energie, Gesundheit, Verkehr, Bildung und Verwaltung durch digitale Technologien vorangetrieben werden. Auch soll sich die Regierung für die Datensicherheit in intelligenten Infrastrukturen und Netzen einsetzen und die Regelungen zum Datenschutz und zum Urheberrecht fortlaufend anpassen.

Linke scheitert mit Schlecker-Antrag: Bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und mit den Stimmen von Union, SPD und FDP hat der Bundestag am 29. März einen Antrag der Linksfraktion (17/8880) abgelehnt, wonach die Bundesregierung ein Zukunftskonzept für die insolvente Drogeriemarktkette Schlecker entwickeln sollte. Die Linke hatte zudem eine Anschubfinanzierung bei Bedarf vorgeschlagen und gefordert, für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten zwingend eine paritätische Mitbestimmung vorzuschreiben. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/9131) an.

Energieverbrauch und Energiekosten: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 29. März einen Gesetzentwurf der Linken zur Sicherung bezahlbarer Mieten und zur Begrenzung von Energieverbrauch und Energiekosten (17/6371) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/8953) abgelehnt. Die Linke hatte mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, um die Orientierung der Wohnungswirtschaft an einer nachhaltigen, betriebskostensparenden und klimaschützenden Investitionspolitik zu unterstützen, etwa eine Senkung der Modernisierungsumlage, eine stärkere Beachtung des Energieausweises und neue Regelungen für das Wärmecontracting, der Übernahme von Investitionen in die Heizungsanlage durch den Wärmelieferanten, bei bestehenden Mietverhältnissen.

Rahmenprogramm Gesundheitsforschung: Bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 29. März einen Antrag der SPD (17/5364) abgelehnt, die Gesundheitsforschung an dem Bedarf der Patientinnen und Patienten auszurichten und das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung zu überarbeiten. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/9143). Die SPD hatte verlangt, dass sich die Gesundheitsforschung wesentlich am Bedarf hilfsbedürftiger und kranker Menschen orientiert und ihrer "Ökonomisierung" und der Zunahme der sozialen Ungleichheit in der Gesundheitsversorgung entgegengewirkt werden müsse.

EU-Richtlinie über die Konzessionsvergabe: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 29. März auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/9069) aufgefordert, bei den Verhandlungen in der EU über einen Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe (Ratsdokument 18960/11) darauf hinzuwirken, dass den "besonderen Belangen insbesondere der Wasserversorgung angemessen Rechnung getragen wird". Die Oppositionsfraktionen stimmten gegen diese Entschließung, in der es heißt, die von der EU-Kommission geplante Verschärfung des Vergaberechts im Bereich der Trinkwasserversorgung sorge nicht für mehr Transparenz, sondern für mehr Bürokratie und für höhere Kosten für die Verbraucher. Der Qualitätsstandard des Trinkwassers in Deutschland sei auf die kommunale Wasserver- und Abwasserentsorgung zurückzuführen, heißt es weiter. Bei EU-weiten Ausschreibungen sei zu befürchten, dass diese Qualität zum Nachteil der Verbraucher sinkt.

Keine Revision der EU-Entsenderichtlinie: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 29. März einen Antrag der SPD für eine soziale Revision der EU-Entsenderichtlinie (17/1770) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/4755) abgelehnt. Die SPD hatte die Revision der Richtlinie gefordert, damit sie mehr Mindeststandards setzt. Die ursprünglichen Ziele der Richtlinie, einen fairen Wettbewerb unter Arbeitnehmern in der EU mit Arbeitnehmerschutz und ohne Lohndumping zu gewährleisten, müssten wieder mehr in den Vordergrund rücken, so die Argumentation der SPD.

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei: Bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 29. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei vom 19. September 2011 (17/8841) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/9140) angenommen. Im Vergleich zu einem älteren Abkommen mit der Türkei von 1985 führt die Neuregelung zu geringeren Quellensteuersätzen von fünf Prozent bei Schachteldividenden (statt bisher 15 Prozent), von 15 Prozent bei sonstigen Dividenden (statt bisher 20 Prozent) und von zehn Prozent bei Zinsen (statt bisher 15 Prozent). Die bisherige Möglichkeit zur Anrechnung fiktiver, tatsächlich nicht gezahlter Steuern wurde abgeschafft, was eine geringere Anrechnung der türkischen Steuer auf die deutsche Steuer zur Folge hat. Die Einführung eines Quellensteuerrechts auf Renten in Höhe von zehn Prozent des Bruttobetrags führt wegen des jährlichen Freibetrags von 10.000 Euro zu nur geringen Steuermehreinnahmen.

Mittel für den Zentralrat der Juden aufgestockt: Der Bundestag hat am 29. März einstimmig dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vertrag vom 30. November 2011 zwischen der Bundesrepublik und dem Zentralrat der Juden in Deutschland (17/8842) zugestimmt, der wiederum den Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen den beiden Vertragsparteien ändert. Mit dem Vertrag verpflichtet sich der Bund, dem Zentralrat der Juden in Deutschland die vereinbarte Staatsleistung zu gewähren. Dem Bund entstehen ab 2012 Ausgaben von zehn Millionen Euro jährlich. Die für die Erhöhung erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel des Bundes in Höhe von fünf Millionen Euro werden für die gesamte Laufzeit des Vertrages aus dem Gesamthaushalt des Bundes bereitgestellt. Die Staatsleistung war bereits 2008 von drei auf fünf Millionen Euro angehoben worden. Der Bundestag schloss sich damit einer Empfehlung des Innenausschusses (17/9081) an.

Bildungs- und Teilhabepaket: Bei Enthaltung der SPD-Fraktion und gegen die Stimmen der Linken und der Grünen hat der Bundestag am 29. März einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/8149) abgelehnt, wonach die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Sicherung der soziokulturellen Existenz aller Kinder und Jugendlichen vorlegen sollte. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/8831). Die SPD hatte die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder von Hartz-IV-Empfängern als zu bürokratisch bezeichnet, sodass der Zugang zu Bildung und Teilhabe vielfach auf der Strecke bleibe, was den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts widerspreche. Die Regierung wolle mit ihrem Paket von Sachleistungen für die Kinder den Empfängern eine "bestimmte Lebensführung andienen", was illiberal und mit einem Sozialstaat, der auf Teilhabe abziele, nicht vereinbar sei, so die SPD.

Änderung des Übereinkommens zur Osteuropa-Bank zugestimmt: Bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 29. März einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen vom 30. September 2011 des Übereinkommens vom 29. Mai 1990 zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (17/8840) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/9176) zugestimmt. Mit den Änderungen wird das auf die mittel- und osteuropäischen sowie zentralasiatischen Staaten begrenzte Mandat der sogenannten Osteuropa-Bank in London auf Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraums ausgedehnt. Es handelt sich dabei um die Staaten Ägypten, Algerien, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tunesien und die Palästinensischen Gebiete. Die Bank plant den Einsatz von Sonderfonds zur Finanzierung des Demokratisierungsprozesses in diesen Ländern.

Änderung des IWF-Übereinkommens zugestimmt: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 29. März einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/8839) zur siebten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF) zugestimmt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/9083). Durch die Änderung werden künftig alle Exekutivdirektoren des IWF gewählt und damit das bisherige Recht de fünf größten Anteilseigner verändert, ihren Exekutivdirektor zu ernennen, während die übrigen Exekutivdirektoren gewählt wurden.

Oppositionsinitiativen zum Hochschulpakt abgelehnt: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 29. März mit Koalitionsmehrheit einen Antrag der SPD (17/7340) abgelehnt, in einem "Hochschulpakt Plus" zusätzliche Studienplätze zu schaffen und das Angebot an Master-Studiengängen auszubauen. Bei Enthaltung der SPD und mit der Mehrheit von Union, FDP und Grünen lehnte das Parlament einen Antrag der Linksfraktion (17/7341) für einen "Hochschulpakt 2020" ab, der vorsah, mehr Studienplätze und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen sowie die Hochschulen sozial zu öffnen. Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/6918) keine Mehrheit. Auch die Grünen hatten gefordert, den Hochschulpakt weiterzuentwickeln und mehr Studienplätze, bessere Studienbedingungen und eine höhere Lehrqualität zu schaffen. Der Bundestag folgte bei seinem Votum einer Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/9141).

Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht: Gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 29. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (17/3355) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/9199) angenommen. Um kritische Recherche von Medienvertretern besser zu schützen wurde beim Straftatbestand der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht nach Paragraf 353b des Strafgesetzbuches die Rechtswidrigkeit von "Beihilfehandlungen" ausgeschlossen, wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses, des Gegenstandes oder der Nachricht beschränken, zu deren Geheimhaltung eine besondere Verpflichtung besteht. strafprozessuale Ermittlungen werden auf das für eine effektive Strafverfolgung Erforderliche beschränkt, auch um Beanstandungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Der Bundestag erweiterte die Bestimmungen zur Beschränkung von Beschlagnahmen nach Paragraf 97 Absatz 5 der Strafprozessordnung bei Medienangehörigen, die zur Zeugnisverweigerung berechtigt sind. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf der Grünen zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (17/3989) ab. Danach sollten Beihilfe und Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses für Medienangehörige straffrei bleiben. Auch wollten die Grünen die Anforderungen an die Anordnung einer Beschlagnahme und einer Durchsuchung erhöhen.

Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der SPD hat der Bundestag am 29. März einen SPD-Antrag, die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU weiterzuentwickeln und mitzugestalten (17/7360), auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses abgelehnt. Die SPD hatte die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Bildung einer Vorreitergruppe aus Deutschland, Frankreich und Polen einzusetzen und mit den EU-Partnern ein strategisches Leitprogramm zu entwickeln, das den Umfang der zivilen und militärischen Kräfte und deren Zusammenwirken regelt. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag zudem einen Antrag der Linksfraktion (17/5387) ab, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) die GSVP wirksam zu kontrollieren. Auch hier folgte das Plenum einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/8807). Die Linke hatte die Regierung aufgefordert, sich in der EU für die Einberufung eines Konvents und einer Regierungskonferenz zur Änderung der europäischen Verträge mit dem Ziel einer Entmilitarisierung und einer parlamentarischen Kontrolle der GASP und der GSVP einzusetzen.

Europäische Finanzaufsicht: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 29. März aufgefordert, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank darin zu bestärken, in der Zusammenarbeit mit dem Euro-Rettungsschirm ESFS ihre Erfahrungen und Kenntnisse über die deutschen Finanzmarktstrukturen und die von ihnen beaufsichtigten Unternehmen einzubringen. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP, die europäische Finanzaufsicht zu stärken und effizient auszugestalten (17/9151) nahm der Bundestag mit Koalitionsmehrheit an. Die Regierung soll darauf achten, dass die drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden für den Banken, Versicherungs- und Wertpapiersektor das EU-Aufsichtsrecht einheitlich anwenden. Auch sollten in diesen Behörden deutsche Mitarbeiter in angemessener Zahl vertreten sein.

Kein Verzicht auf ein Betreuungsgeld: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 29. März auf Empfehlung des Familienausschusses (17/8201) einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (17/1579) und einen Antrag der SPD (17/6088) abgelehnt, die sich beide gegen die Einführung eines Betreuungsgeldes für Eltern ausgesprochen haben, die ihre ein- bis dreijährigen Kinder nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen. Die Grünen wollten das Achte Buch Sozialgesetzbuch ändern und hatten verlangt, die Ankündigung eines solchen Betreuungsgeldes aufzuheben. Darüber wurde namentlich abgestimmt: 297 Abgeordnete stimmten dagegen, 231 dafür, neun enthielten sich. Die SPD hatte in ihrem Antrag gefordert, auf die Einführung eines Betreuungsgeldes zu verzichten.

Kürzung der Solarförderung beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 29. März den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien (17/8877) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (17/9152) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 305 Abgeordnete für, 235 Abgeordnete gegen die Kürzung der Vergütung von Strom aus Solarenergie. Es gab eine Enthaltung. Mit dem Gesetz werden die Vergütungssätze an die erwarteten Preis- und Kostenentwicklungen nach unten angepasst und der Bau neuer Anlagen auf einen "Korridor" zurückgeführt. Der Rückgang der Vergütungssätze wird zur "Verstetigung" auf die Kalendermonate verteilt. Auch ist nur noch eine bestimmte Strommenge pro Jahr vergütungsfähig. Der Strombezug von Zwischenspeichern wird von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz befreit, damit diese Zwischenspeicher wirtschaftlich bleiben. Die vom Umweltausschuss vorgenommenen Änderungen betreffen unter anderem einen stärkeren Anreiz für den Eigenverbrauch bei kleinen Dachanlagen, indem die Vergütungsfähigkeit des produzierten Stroms von 85 auf 80 Prozent gesenkt wird. Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als einem Megawatt erhalten weiterhin die volle Stromeinspeisung statt wie zunächst vorgesehen nur 90 Prozent vergütet. In einer Entschließung forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, die Erforschung von Speichertechnologien zu intensivieren, Speicherkonzepte mit hohem Marktpotenzial zu fördern und bis Oktober 2012 Vorschläge für ein Marktanreizprogramm für Speicher vorzulegen. Bei Enthaltung von SPD und Grünen lehnte die Koalitionsmehrheit einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel "Mut zum Aufbruch ins solare Zeitalter" (17/8892) ab. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der SPD (17/9157) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/9172) zum Gesetzentwurf.

Steuersenkungen beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 29. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abbau der kalten Progression (17/8683) in der vom Finanzausschuss beschlossenen Fassung (17/9201) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 310 Abgeordneten für, 243 Abgeordnete gegen die Änderungen im Einkommensteuerrecht. Damit wird der steuerliche Grundfreibetrag in zwei Stufen zum 1. Januar 2013 von 8.004 auf 8.130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro angehoben. Der Verlauf des Einkommensteuertarif wird so angepasst, dass die sogenannte "kalte Progression" abgebaut wird. Die kalte Progression führt dazu, dass von Lohnerhöhungen aufgrund der entsprechend höheren Besteuerung netto weniger übrig bleibt, weil der Anstieg der Besteuerung den Lohnanstieg prozentual übersteigt. Die Wirkung der kalten Progression im Tarifverlauf soll von der nächsten Wahlperiode an alle zwei Jahre überprüft werden.

Abkommen über Soziale Sicherheit mit Indien: Einstimmig hat der Bundestag am 29. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 12. Oktober 2011 mit Indien über Soziale Sicherheit (17/8727) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/9094) angenommen. Darin wird die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den jeweils anderen Staat geregelt. Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten erreichten Versicherungszeiten erfüllt werden.

Partnerschaft für öffentliche Gesundheit und soziales Wohlergehen im Rahmen der Nördlichen Dimension: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/8981) zum Übereinkommen vom 25. November 2011 über die Errichtung des Sekretariats der Partnerschaft für öffentliche Gesundheit und soziales Wohlergehen im Rahmen der Nördlichen Dimension (NDPHS) auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/9200) angenommen. Die NDPHS wurde durch die Deklaration von Oslo 2003 gegründet. Sie strebt eine größere politische und administrative Kohärenz im Ostseeraum, geringere soziale und wirtschaftliche Unterschiede sowie eine bessere Lebensqualität an. Die Partnerschaft, der elf Staaten, die EU-Kommission und mehrere Organisationen angehören, erhält nun ein rechtlich selbstständiges Sekretariat in Stockholm zur Koordinierung der laufenden Zusammenarbeit der Partner.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 29. März Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 412 bis 424 übernommen (17/9050, 17/9051, 17/9052, 17/9053, 17/9054, 17/9077, 17/9078, 17/9079, 17/9080, 17/9081, 17/9082, 17/9083, 17/9084). (vom)

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Quelle:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38408375_kw13_angenommen_abgelehnt/index.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2012