Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

MELDUNG/044: Die Beschlüsse des Bundestages am 16. bis 17. Januar 2013 (Deutscher Bundestag)


Deutscher Bundestag

Die Beschlüsse des Bundestages am 16. und 17. Januar 2013

Der Bundestag hat am Mittwoch, 16. Januar, und Donnerstag, 17. Januar 2013, folgende Beschlüsse gefasst:



Auslandseinsätze der Bundeswehr: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 17. Januar einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/5099) abgelehnt, Prüfkriterien für Auslandseinsätze der Bundeswehr zu entwickeln und die Unterrichtung und Evaluation zu verbessern. Unter anderem sollte die Bundesregierung dem Antrag zufolge regelmäßig zur sicherheits- und gesamtpolitischen Situation in den Einsatzgebieten unterrichten und darstellen, wie sich die sicherheitspolitische Lage entwickelt. Das Parlament schloss sich damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses an (17/8697).

Bundes-Immissionsschutzgesetz wird nicht geändert: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 17. Januar einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17/156) abgelehnt. Die Vorlage zielte darauf ab, die geltende Privilegierung im Bereich der Energieeffizienz für solche Anlagen zu streichen, die dem Emissionshandel unterliegen. Zugleich wollten die Grünen das Erfordernis der Energieeffizienz dadurch konkretisieren, dass elektrische Mindestwirkungsgrade für neue Kohle- und Gaskraftwerke eingeführt werden. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/9780).

Anträge auf Kindergeldabzweigung: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 17. Januar einen Antrag der Grünen (17/10863) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/11748) abgelehnt, der sich auf eine "angemessene Praxis bei Anträgen auf Kindergeldabzweigung durch die Sozialhilfeträger" bezog. Die Grünen hatten von der Regierung eine rechtliche Klarstellung verlangt, dass Anträge auf Kindergeldabzweigung in Fällen gestellt werden dürfen, in denen der berechtigte Verdacht besteht, dass die Eltern nicht zum Unterhalt ihrer Kinder beitragen. Auch müsse klargestellt werden, dass bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen sei, dass Eltern zum Unterhalt ihrer volljährigen behinderten Kinder beitragen und die Sozialhilfeträger die Beweislast für ihre gegenteilige Vermutung tragen. Die Grünen hatten darauf verwiesen, dass Sozialhilfeträger zunehmend sogenannte Abzweigungsanträge für das Kindergeld stellen, das Eltern für ihre behinderten erwachsenen Kinder erhalten, wenn gleichzeitig Sozialleistungen gezahlt werden. Im Gegenzug für die Grundsicherung erwachsener Menschen mit Behinderung beanspruchten die Sozialhilfeträger das Kindergeld, obwohl die Eltern dies nach Meinung der Grünen offensichtlich zum Unterhalt ihrer erwachsenen Kinder mit Behinderung benötigen.

Sicherheit bei Medizinprodukten: Die Bundesregierung soll durch konkrete Maßnahmen das Vertrauen in Medizinprodukte, deren Sicherheit sowie deren Identifizierung und Rückverfolgbarkeit verbessern. Das beschloss der Bundestag am 17. Januar, als er einen Antrag von CDU/CSU und FDP zur anstehenden Revision der Medizinprodukte-Richtlinien der EU (17/11830) annahm. SPD und Grüne stimmten dagegen, Die Linke enthielt sich. Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen lehnte das Parlament einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/8920) ab, wonach die Regierung auf eine Änderung des bisherigen Zertifizierungsverfahrens für Medizinprodukte hinwirken sollte. Beide Beschlüsse auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/12088) sind vor dem Hintergrund des Falls fehlerhafter Silikonimplantate eines französischen Herstellers zu sehen, die auch in Deutschland Defizite bei der Qualitätsüberwachung von Medizinprodukten offenbart hätten. Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 17. Januar einen Antrag der SPD für mehr Sicherheit bei Medizinprodukten (17/9932) auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/11312) abgelehnt. Die SPD wollte, dass auf eine europaweit einheitliche Zulassung für riskante Medizinprodukte hingearbeitet und die Sicherheit von Medizinprodukten auf dem Markt verbessert wird. Auch sollte ein Implantatregister eingerichtet und es sollten Registrierungs- und Meldeverfahren ausgeweitet werden. Keine Mehrheit fand schließlich auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/12092) ein Antrag der Linksfraktion (17/8581), die Opfer des Brustimplantate-Skandals zu unterstützen. Die Linke wollte, dass weder die Betroffenen noch die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund von medizinisch notwendigen Folgebehandlungen von Schönheitsoperationen, Tätowierungen oder Piercings finanziell belastet werden. Union, SPD und FDP stimmten gegen den Antrag, die Grünen enthielten sich.

Viergleisige Bahnstrecke Karlsruhe-Basel (Rheintalbahn): Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, den Schutz von Anliegern und Umwelt im Zusammenhang mit dem viergleisigen Ausbau der Rheintalbahn, den der Projektbeirat beschlossen hat, im Streckenabschnitt zwischen Teningen und Hügelheim umzusetzen und anteilig zu finanzieren. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/11652) nahm er in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (17/11932) am 17. Januar an. Der Projektbeirat hatte sich am 5. März 2012 für Einhausungen und Galerien sowie zusätzliche Schall- und Habitatschutzwände bei der Güterumfahrung Freiburgs ausgesprochen. Die Kosten von maximal 84 Millionen Euro sollen Bund und Baden-Württemberg je zur Hälfte übernehmen. Im Bereich der Bürgertrasse im Markgräflerland soll die ebenerdig geplante Antragstrasse in Tieflage durch Trogbauwerke und steil geböschte Polsterwände mit Überführungen als Landschaftsbrücken sowie einer westlichen Umfahrung von Buggingen realisiert werden. Auch diese Mehrkosten von maximal 166 Millionen Euro sollen sich Bund und Land hälftig teilen.

Keine Legalisierung von Cannabis: Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen hat der Bundestag am 17. Januar einen Antrag der Linksfraktion, Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs zu legalisieren (17/7196), auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/11556) abgelehnt. Die Fraktion wollte den Handel und Besitz von Cannabissamen freigeben und den Eigenanbau in sogenannten Cannabis-Clubs ausdrücklich ermöglichen, die Werbung dafür aber verbieten. Ebenfalls auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/11911) lehnte das Parlament mit denselben Mehrheitsverhältnissen einen Antrag der Grünen (17/2050) ab, die gesundheitlichen Risiken des Drogengebrauchs zu verringern und "Drugchecking" zu ermöglichen. Die als "Drugchecking" bezeichnete Substanzanalyse in Konsumräumen oder in der Partyszene hätte nach Ansicht der Grünen dazu führen können, dass die vorhandenen Gesundheitsrisiken verringert werden. Dazu hätte die Regierung ein wissenschaftliches Modellprojekt auflegen sollen.

Einrichtung des EU-Programms "Kreatives Europa": Der Bundestag hat sich am 17. Januar gegen eine hauptsächlich ökonomische Betrachtung der Kulturförderung ausgesprochen, als er mit Koalitionsmehrheit gegen das Votum der Opposition auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/11107) eine Entschließung zum EU-Vorschlag über eine Verordnung zur Einrichtung des Programms "Kreatives Europa" (Ratsdokument 17/186/11) annahm. Die EU-Kommission hat ein Rahmenprogramm für die Förderung des Kultur- und Mediensektors vorgeschlagen, das von 2014 bis 2020 gelten soll und der Kultur- und Kreativbranche den Zugang zu Finanzierungen verbessern soll. Der Bundestag unterstützt das Anliegen, damit die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu bewahren und zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativbranche zu stärken. Er tritt dafür ein, dass der Kulturbereich nicht zugunsten des Medienbereichs unterproportional gefördert wird. Kultur- und Medienwirtschaft sollten nicht in nachteiliger Weise vermischt werden.

Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme geregelt: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 17. Januar den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/11513) zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12086) angenommen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war es erforderlich geworden, die ärztliche Zwangsbehandlung von Betreuten gesetzlich zu regeln. Mit dem Gesetz wird eine "hinreichend bestimmte Regelung für die Einwilligung des Betreuers in eine vom Betreuten abgelehnte Behandlung" geschaffen. Die Zwangsbehandlung kann nur bei einer Unterbringung des Betreuten und nur mit gerichtlicher Genehmigung vorgenommen werden. Einer Einwilligung des Betreuers in eine Zwangsbehandlung muss der ernsthafte, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne unzulässigen Druck unternommene Versuch vorausgehen, den Betreuten von der Notwendigkeit der Behandlung zu überzeugen. Vor einer gerichtlichen Entscheidung muss es zudem eine unvoreingenommene ärztliche Begutachtung geben. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Linken (17/12090) und der Grünen (17/12091). Die Linke hatte eine Reihe von Forderungen aufgestellt, um Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie verringern zu können. Die Grünen forderten unter anderem, dass psychisch Kranke mit wiederkehrenden psychiatrischen Krankheitsverläufen das Recht erhalten sollten, mit der psychiatrischen Einrichtung eine Behandlungsvereinbarung zu schließen, in der sie festlegen, welche Behandlung sie sich im Falle fehlender Entscheidungsfähigkeit wünschen.

EU und Lateinamerika: Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion und gegen das Votum von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 17. Januar einen Antrag der Grünen zur "Partnerschaft für eine sozial-ökologische Transformation" der EU mit Lateinamerika (17/11838) abgelehnt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/12093). Die Grünen hatten die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass beim Gipfeltreffen zwischen der EU sowie den Staaten Lateinamerikas und der Karibik am 26. und 27. Januar 2013 in Santiago de Chile Ziele vereinbart werden, die der Stärkung der Menschenrechte, des Multilateralismus der Verwirkung der Millenniumsziele der Vereinten Nationen und der Erarbeitung von Zielen zur nachhaltigen Entwicklung dienen. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linken und der Grünen fand ein Antrag der Linksfraktion (17/11839) auf Empfehlung des Entwicklungsausschusses (17/12094) keine Mehrheit, wonach sich die Bundesregierung in der EU für den Erfolg der Friedensverhandlungen zwischen der kolumbianischen Regierung und der Guerillagruppe FARC-EP-Rebellen (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Columbia - Ejército del Pueblo) einzusetzen. Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linken lehnte der Bundestag auf Empfehlung des auswärtigen Ausschusses (17/12087) einen Antrag der Linksfraktion (17/3214) ab, den sozialen Fortschritt und regionale Integration in Lateinamerika zu unterstützen. Abgelehnt wurde darüber hinaus ein weiterer Antrag der Linksfraktion (17/12061). Danach sollte die Bundesregierung in der EU für eine neue Zusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik werden, die die regionale Integration unterstützt, die sozialen und wirtschaftlichen Fortschritte und die Krisenreaktionspolitik in Lateinamerika anerkennt und diese zum Anlass nimmt, "die eigenen neoliberalen Wirtschaftsdogmen zu hinterfragen".

Berufliche Bildung: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 17. Januar einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/10986) angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Sozialpartnern das deutsche Bildungssystem mit geeigneten Programmen und Maßnahmen an die wachsenden Herausforderungen der demografischen Entwicklung, des Arbeitsmarktes und der Bildungs- und Ausbildungsvoraussetzungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen anzupassen. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen fand ein Antrag der SPD (17/10116) keine Mehrheit, wonach die Bundesregierung mit den Ländern Gesetzentwürfe vorlegen und Maßnahmen ergreifen sollte, die allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Recht auf qualifizierte Ausbildung garantieren. Gegen die Stimmen der Linksfraktion wies der Bundestag einen Antrag der Linken (17/10856) zurück, wonach die Regierung mit einem Sofortprogramm die Rahmenbedingen und Ressourcen bereitstellen sollte, damit alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen vollqualifizierenden Berufsabschluss erwerben können. Schließlich scheiterten auch Bündnis 90/Die Grünen mit einem Antrag (17/9586), wonach allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen gleiche Berufs- und Lebenschancen eröffnet werden sollten. Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der Grünen sicherstellen, dass zusätzliche Ausbildungsplätze für benachteiligte und förderbedürftige junge Menschen in überbetrieblichen Lernorten eingerichtet werden. Bei allen Beschlüssen folgte der Bundestag einer Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/12089).

Jahressteuergesetz 2013 gescheitert: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 17. Januar den Einigungsverschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12. Dezember 2012 (17/11844) zum Jahressteuergesetz 2013 abgelehnt. 306 Abgeordnete stimmten gegen, 256 für den Einigungsvorschlag, es gab fünf Enthaltungen. Der Bundestag hatte das Jahressteuergesetz 2013 (17/10000, 17/10604, 17/11190, 17/11191, 17/11220) am 25. Oktober 2012 beschlossen. Am 23. November 2012 versagte der Bundesrat seine Zustimmung zum Gesetz (17/11633). Daraufhin rief die Bundesregierung am 28. November den Vermittlungsausschuss an (17/11692). Der umfangreiche Einigungsvorschlag beruhte nicht auf einem echten Kompromiss zwischen Bund und Ländern, sondern auf einem Mehrheitsentscheid des Vermittlungsausschusses. Keinen Konsens gab es zum Vorschlag, homosexuelle Lebenspartnerschaften mit dem Ehegattensplitting steuerlich gleichzustellen. Zahlreiche andere Änderungen eher technischer Steuervorschriften, die unter anderem der Entbürokratisierung und der Steuergerechtigkeit dienen, waren dagegen einvernehmlich zwischen Bund und Ländern ausgehandelt worden. Da der Bundestag den Vorschlag nun insgesamt abgelehnt hat, werden weder die einvernehmlichen Teile des Jahressteuergesetzes noch die strittige steuerliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit dem Ehegattensplitting in Kraft treten.

Energetische Sanierung von Wohngebäuden: Der Bundestag hat am 17. Januar bei Enthaltung der Linksfraktion eine Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12. Dezember 2012 (17/11843) zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (17/6074, 17/6251, 17/6358, 17/6360) angenommen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 30. Juni 2011 beschlossen, der Bundesrat am 8. Juli 2011 jedoch seine Zustimmung versagt (17/6584). Daraufhin hatte die Bundesregierung am 26. Oktober 2011 den Vermittlungsausschuss angerufen (17/7544). Bund und Länder haben sich nach mehr als einjährigem Vermittlungsverfahren darauf geeinigt, sämtliche streitigen Teile zur steuerlichen Förderung aus dem Gesetz zu streichen, da eine Verständigung nicht möglich war. Die von vielen Wohneigentümern erhoffte steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen kann daher nicht in Kraft treten. Beschlossen wurde nun lediglich, eine Passage zum Energiewirtschaftsgesetz, die der Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie im Gesetz zu belassen. Sie stellt sicher, dass so genannte Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben notwendig sind, von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Die Regelung war erst im parlamentarischen Verfahren im Bundestag an den ursprünglichen Gesetzentwurf zur Gebäudesanierung angefügt worden, hat mit dieser allerdings nicht zu tun. Das nun tatsächlich beschlossene Gesetz trägt den neuen Titel "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes".

Abbau der kalten Progression: Der Bundestag ist am 17. Januar bei Enthaltung der Linksfraktion einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12. Dezember 2012 (17/11842) zum Gesetz zum Abbau der kalten Progression (17/8683, 17/9201, 17/9202) gefolgt und dessen Einigungsvorschlag angenommen. Der Bundestag hatte das Gesetz, das eine steuerliche Entlastung mittlerer Einkommen in der Steuerprogression ("Mittelstandsbauch") vorsah, am 29. März 2012 beschlossen. Am 11. Mai 2012 hatte der Bundesrat dem Gesetz seine Zustimmung versagt (17/9644). Daraufhin hatte die Bundesregierung am 16. Mai am den Vermittlungsausschuss angerufen. Die nun beschlossene Einigung sieht vor, dass der steuerliche Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminium in zwei Schritten steigt. Für das Jahr 2013 beträgt er 8.130 Euro, ab 2014 erhöht er sich auf 8.354 Euro. Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Kein Konsens zu erzielen war im Vermittlungsausschuss über die im März 2012 vom Bundestag beschlossene prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs, die den Effekt der kalten Progression (überproportionale Besteuerung von Einkommenszuwächsen) beschränken sollte. Es bleibt also weiterhin dabei, dass Lohnerhöhungen, die die Inflation ausgleichen sollen, zu schleichenden Steuermehrbelastungen der Bürger führen können.

Unternehmensbesteuerung und steuerliches Reisekostenrecht: Der Bundestag ist am 17. Januar bei Enthaltung der Linksfraktion einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12. Dezember 2012 (17/11841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (17/10774, 17/11180, 17/11189, 17/11217) gefolgt und hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 25. Oktober 2012 beschlossen (17/10774, 17/11180, 17/11189, 17/11217). Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 23. November 2012 seine Zustimmung versagt (17/11634), die Bundesregierung daraufhin am 28. November den Vermittlungsausschuss angerufen (17/11694). Die Einigung sieht vor, die so genannte doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln. Negative Einkünfte eines Organträgers bleiben bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren geltend gemacht wurden. Umgesetzt wurde auch eine rein redaktionelle Änderung bei der Absetzbarkeit von beruflich veranlasstem Verpflegungsaufwand als Werbungskosten.

Steuerabkommen mit der Schweiz gescheitert: Der Bundestag hat am 17. Januar eine nicht im Konsens, sondern durch Mehrheitsbeschluss zustande gekommene Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12. Dezember 2012 zum Steuerabkommen mit der Schweiz (17/11840) mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Opposition abgelehnt. Die Empfehlung hatte zum Ziel, den Gesetzesbeschluss im Bundestag vom 25. Oktober 2012 zum Abkommen vom 21. September 2011 mit der Schweiz über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 (17/10059, 17/11093, 17/11096) aufzuheben und den zugrunde liegenden Gesetzentwurf (17/10059) für erledigt zu erklären. Mangels Einigung beider Verfassungsorgane kann das Gesetz nicht wie vorgesehen in Kraft treten. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 23. November 2012 seine Zustimmung versagt (17/11635), daraufhin hatte die Bundesregierung am 28. November den Vermittlungsausschuss angerufen (17/11693). Das umstrittene Steuerabkommen zielte darauf ab, für bislang unversteuerte Kapitaleinkünfte deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz eine Abgeltungsbesteuerung wie in Deutschland und eine nachträgliche Besteuerung von in den vergangenen zehn Jahren erzielten, nicht versteuerten Kapitaleinkünften zu regeln.

Regulierung der Finanzmärkte: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 17. Januar mit Koalitionsmehrheit den Antrag von CDU/CSU und FDP, die schärfere und effektivere Regulierung der Finanzmärkte fortzusetzen (17/12060), angenommen. Damit wurde die Bundesregierung aufgefordert, weiterhin dafür einzutreten, dass kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt ohne angemessene Regulierung und Aufsicht bleiben darf. Qualität müsse bei der europäischen Aufsicht vor Schnelligkeit gehen, Geldpolitik und Aufsichtsfunktionen müssten strikt getrennt bleiben, die Aufsicht einer ausreichenden parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Die Regierung muss dem Beschluss zufolge bald einen Gesetzgebungsvorschlag zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung von Kreditinstituten vorlegen. Banken müssen gesetzlich verpflichtet werden, Sanierungsmaßnahmen frühzeitig zu planen. Die Bankenaufsicht muss verpflichtet werden, Abwicklungspläne für das Scheitern von Sanierungsbemühungen bereitzuhalten.

Entschließung zum Wehrbericht 2011: Einstimmig hat der Bundestag am 16. Januar auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/11215) eine Entschließung zum Jahresbericht 2011 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (17/8400) angenommen. Darin wird die Bundesregierung gebeten, den Jahresbericht, die Stellungnahme des Verteidigungsministeriums und die Beratungsergebnisse im Bundestag der Truppe zugänglich zu machen. Der Bundestag dankte dem Wehrbeauftragten und dessen Mitarbeitern und bat die Regierung, dem Verteidigungsausschuss bis 23. Januar 2013 über Ergebnisse und vollzogene Maßnahmen zu berichten.

Artgerechte Tierhaltung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 16. Januar einen Antrag der SPD-Fraktion (17/8157) abgelehnt, der darauf abzielte, den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung zu senken und eine "wirksame Reduktionsstrategie" umzusetzen. Unter anderem sollen Zielvorgaben zur Verringerung des Einsatzes von Antibiotika in der Nutztierhaltung formuliert werden. Bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen fand ein Antrag der Linksfraktion (17/10694) keine Mehrheit, in dem gefordert worden war, die landwirtschaftliche Nutztierhaltung tierschutzgerecht, sozial und ökologisch zu gestalten. Unter anderem sollte die Bundesregierung die Besatzdichten und Haltungssysteme für alle landwirtschaftlichen Nutztiere auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse so festlegen, dass eine Nutztierhaltung ohne körperliche Eingriffe gewährleistet ist. Gegen die Stimmen der Opposition scheiterten auch Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag (17/11667), die Haltungsbedingungen für Puten zu verbessern. Die Fraktion hatte verbindliche Vorgaben für die Haltung von Puten verlangt, um vorhandene Missstände bei der Haltung und der Zucht dieser Tiere in Deutschland zu beenden. Bei seinem Abstimmungsverhalten folgte der Bundestag den jeweiligen Empfehlungen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (17/8611, 17/11817, 17/12048). (vom/16.01.2013)

*

Quelle:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42467233_kw03_angenommen_abgelehnt/index.html
Deutscher Bundestag
Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland
Platz der Republik 1, 10557 Berlin
Postanschrift: 11011 Berlin
Telefon: +49 (0)30 227 0, Fax: +49 (0)30 227 36979
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2013