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MELDUNG/057: Die Beschlüsse des Bundestages am 20. und 21. Februar 2014 (Deutscher Bundestag)


Deutscher Bundestag

Bundestagsbeschlüsse am 20. und 21. Februar 2014

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Februar, und Freitag, 21. Februar 2014, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:



Entschließung zum tourismuspolitischen Bericht: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 21. Februar eine Entschließung zum tourismuspolitischen Bericht der Bundesregierung für die vergangene 17. Wahlperiode (17/13674) verabschiedet. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, sich für den Tourismus einzusetzen und weitere Impulse für Wachstum und Beschäftigung zu geben. Auch sollte das Budget für die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) verstetigt werden. Einen Entschließungsantrag der Linken (18/613) lehnte die Koalition bei Enthaltung der Grünen ab. Die Linke hatte unter anderem gefordert, eine eigene Abteilung zu schaffen, die alle tourismuspolitischen Aktivitäten der Bundesministerien unter Verantwortung eines parlamentarischen Staatssekretärs für Tourismus oder eines Beauftragten für Tourismus beim Bundeskanzleramt koordiniert und überwacht. Einem Entschließungsantrag der Grünen (18/614) stimmten nur die beiden Oppositionsfraktionen zu. Die Grünen hatten unter anderem verlangt, die Finanzierungsmöglichkeiten des Gastgewerbes angesichts geringer Eigenkapitalquoten und massivem Sanierungsstau zu verbessern.

Neues Verfahren der Abgeordnetenentschädigung: Mit 464 Ja-Stimmen bei 115 Nein-Stimmen und zehn Enthaltungen hat der Bundestag am 21. Februar in namentlicher Abstimmung den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (18/477) auf Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (18/619) angenommen. Damit wird das Verfahren zur Anhebung der Abgeordnetenentschädigung ("Diäten") künftig an die Entwicklung der vom Statistischen Bundesamt entwickelten Nominallöhne gekoppelt. Als Ausgangsgröße dient die Besoldung eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6 des Bundesbesoldungsgesetzes) mit der Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes ohne Familienzuschlag. Um eine Annäherung an die Ausgangsgröße zu erreichen, wird die Abgeordnetenentschädigung in zwei Schritten mit Wirkung vom 1. Juli 2014 und mit Wirkung zum 1. Januar 2015 um jeweils 415 Euro angehoben. Die nächste Anhebung findet dann nach dem neuen Verfahren erstmals zum 1. Juli 2016 statt. Bei der Altersentschädigung ehemaliger Abgeordneter wird der Höchstversorgungsbetrag von derzeit 67,5 auf 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung abgesenkt.

Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung erweitert: Mit 582 Ja-Stimmen bei drei Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung am 21. Februar den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes von CDU/CSU und SPD zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (18/476) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/607) angenommen. Der Paragraf 108e des Strafgesetzbuches wird damit umbenannt in "Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern". Die Vorschrift erstreckt sich nun auf Mitglieder eines in unmittelbarer und allgemeiner Wahl gewählten Gremiums einer "für ein Teilgebiet eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft gebildeten Verwaltungseinheit". Mit dem Gesetz wird ferner die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte und der Generalstaatsanwaltschaften für den Straftatbestand des neuen Paragrafen 108e. Die Neuregelung tritt am 1. September 2014 in Kraft. Mit der Koalitionsmehrheit lehnte der Bundestag zudem einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/624) ab, der unter anderem darauf abzielte, Wahlbewerber den Mandatsinhabern gleichzustellen.

Schulobstgesetz geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 20. Februar einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Schulobstgesetzes (18/295) in der vom Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft geänderten Fassung (18/601) angenommen. Das Schulobstgesetz regelt Zuständigkeit, Fristen und Verteilung der Mittel des Europäischen Schulobstprogramms. Die Länder müssen ihre Teilnahme am Programm dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft rechtzeitig mitteilen. Die Änderung bewirkt nun, dass den Ländern die Teilnahme am erhöhten nationalen Kofinanzierungsanteil vom Beginn des Schuljahres 2014/15 an ermöglicht wird. Das Ministerium wird in die Lage versetzt, auf etwaige Friständerungen durch die EU-Kommission rechtzeitig zu reagieren. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Linken (18/612), dafür zu sorgen, dass der Bund die Kosten für den nationalen Anteil zur Kofinanzierung, der ab 2014 nur noch 25 Prozent (zehn Prozent in Regionen mit geringem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt) beträgt, vollständig trägt. Auch sollte die Regierung sicherstellen, dass die Schüler das Obst und Gemüse unabhängig von Elternbeiträgen kostenlos erhalten.

Rentenversicherungsbeiträge bleiben konstant: Gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 20. Februar den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (18/187) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/604) angenommen. Damit wird der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2014 - wie bisher - auf 18,9 Prozent und der Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 25,1 Prozent festgesetzt. Gegen die Stimmen der Linken lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung (18/52) ab. Die Linke hatte gefordert, auf die Begrenzung der Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung bei gleichzeitiger Stabilisierung der derzeit gültigen Beitragssätze zu verzichten. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Grünen (18/611), den Anpassungsmechanismus der Rentenbeiträge so zu verändern, dass der Rentenversicherungsbeitrag in den nächsten Jahren konstant bleibt und die Nachhaltigkeitsrücklage stabilisiert wird.

Arzneimittelrecht geändert: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 20. Februar den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur 14. Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (18/201) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (18/606) angenommen. Damit wird die gesetzliche Möglichkeit zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln im sogenannten Bestandsmarkt aufgehoben. Zum Ausgleich der damit ebenfalls entfallenden Verpflichtung, angemessene Erstattungsbeträge für die gesetzliche Krankenversicherung und sonstige Kostenträger zu vereinbaren, wird das Preismoratorium befristet bis Ende 2017 verlängert. Erhöht wird der allgemeine Herstellerabschlag in Form des Mengenrabats von sechs auf sieben Prozent. Ausgenommen davon sind patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel. Zwei Änderungsanträge der Linksfraktion (18/621, 18/622) wurden in zweiter Beratung abgelehnt. Keine Mehrheit fand auch ein Entschließungsantrag der Grünen (18/623), eine Nutzenbewertung für alle patentgeschützten Arzneimittel mit neuem Anwendungsbereich vorzusehen

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung eingesetzt: Einstimmig hat der Bundestag am 20. Februar auf Antrag aller Fraktionen (18/559) einen Parlamentarischen Beitrag für nachhaltige Entwicklung mit je 17 ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern eingesetzt, von denen die CDU/CSU je acht, die SPD je fünf und Die Linke und die Grünen je zwei stellen. Aufgabe des Gremiums ist die parlamentarische Begleitung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sowie der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf europäischer Ebene und auf der Ebene der Vereinten Nationen.

Mali-Einsatz der Bundeswehr um ein Jahr verlängert: Mit 525 Ja-Stimmen bei 61 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen hat der Bundestag am 20. Februar in namentlicher Abstimmung die Beteiligung bewaffneter Bundeswehr-Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM in Mali bis längstens zum 28. Februar 2015 verlängert. Bis zu 250 Soldatinnen und Soldaten können damit weiterhin den Verteidigungs- und Sicherheitskräften in dem westafrikanischen Land koordinierte Hilfe leisten, die sich an den innerstaatlichen Erfordernissen orientiert. Gegen das Votum aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/610) ab, dem politischen Prozess in Mali mehr Aufmerksamkeit zu widmen, damit die kommenden Kommunalwahlen "fair und transparent" durchgeführt werden können. Gegen die Stimmen der Opposition lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/531) einen weiteren Entschließungsantrag der Grünen (18/196) ab, der sich auf die Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Europäischen Rat am 19. und 20. Dezember 2013 in Brüssel bezogen hatte. Darin hatte die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, den Bundestag über die deutschen und europäischen Beiträge zur Krisenbewältigung in der Zentralafrikanischen Republik zu unterrichten.

Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr bis Ende 2014 verlängert: Mit 498 Ja-Stimmen bei 84 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen hat der Bundestag am 20. Februar in namentlicher Abstimmung das Isaf-Mandat der Bundeswehr bis Ende 2014 verlängert. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses an (18/602). Bis zu 3.300 Soldatinnen und Soldaten können sich damit weiterhin an der Nato-geführten Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (Isaf) beteiligen. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Linken (18/608) und der Grünen (18/609). Die Linke wollte die deutsche Beteiligung am Isaf-Einsatz sofort beenden. Die Grünen forderten die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, das der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ein Mandat für Verhandlungen mit den Aufständischen formuliert und alle beteiligten Mitgliedstaaten auffordert, diese zu unterstützen.

Mitglieder des Kuratoriums der "Bundesstiftung Magnus Hirschfeld" gewählt: CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten folgende Vorschläge vorgelegt (18/560): Mitglieder: CDU/CSU: Dr. Bernd Fabritius, Dr. Stefan Kaufmann, Jens Spahn; SPD: Johannes Kahrs, Mechthild Rawert; Die Linke: Harald Petzold; Bündnis 90/Die Grünen: Volker Beck; Stellvertreter: CDU/CSU: Elisabeth Winkelmeier-Becker, Dr. Jan-Marco Luczak, Sabine Weiss; SPD: Dr. Matthias Miersch, Sonja Steffen; Die Linke: Halina Wawzyniak; Bündnis 90/Die Grünen: Monika Lazar.

Mitglieder des Stiftungsrates der "Stiftung Berliner Schloss-Humboldtforum" gewählt: CDU/CSU, SPD und Die Linke hatten folgende Vorschläge vorgelegt (18/561): Mitglieder: CDU/CSU: Dirk Fischer, Hartmut Koschyk; SPD: Michael Groß, Dr. h.c. Wolfgang Thierse; Die Linke: Heidrun Bluhm; Stellvertreter: CDU/CSU: Kai Wegner, Volkmar Vogel; SPD: Klaus Mindrup, Dr. Eva Högl; Die Linke: Sigrid Hupach.

Mitglied des Beirats für Fragen des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastrukturbeirat) gewählt: CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten folgende Vorschläge vorgelegt (18/562): Mitglieder: CDU/CSU: Steffen Bilger, Ulrich Lange, Eckhardt Rehberg, Gero Storjohann; SPD: Martin Burkert, Sebastian Hartmann, Annette Sawade; Die Linke: Sabine Leidig; Bündnis 90/Die Grünen: Matthias Gastel; Stellvertreter: CDU/CSU: Veronika Bellmann, Daniela Ludwig, Hans-Werner Kammer, Reinhold Sendker; SPD: Gustav Herzog, Dr. Birgit Malecha-Nissen, Kirsten Lühmann; Die Linke: Herbert Behrens; Bündnis 90/Die Grünen: Dr. Valerie Wilms..

Mitglieder des Verwaltungsrates bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gewählt: CDU/CSU, SPD und Die Linke hatten Vorschläge vorgelegt (14/563): Mitglieder: CDU/CSU: Klaus-Peter Flosbach, Bartholomäus Kalb; SPD: Dr. Jens Zimmermann, Manfred Zöllmer; Die Linke: Dr. Axel Troost; Stellvertreter: CDU/CSU: Dr. h.c. Hans Michelbach, Antje Tillmann; SPD: Lothar Binding, Carsten Schneider; Die Linke: Susanna Karawanskij.

Mitglieder des Beirats zur Auswahl von Themen für die Sonderpostwertzeichen ohne Zuschlag beim Bundesministerium der Finanzen (Programmbeirat) gewählt: CDU/CSU und SPD hatten folgende Vorschläge vorgelegt (18/564): Mitglieder: CDU/CSU: Karl Holmeier, Ulrich Petzold; SPD: Johannes Kahrs, Christian Petry; Stellvertreter: CDU/CSU: Gitta Connemann, Patricia Lips; SPD: Sonja Steffen, Dr. Hans-Ulrich Krüger.

Mitglieder des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates der Deutschen Welle gemäß der Paragrafen 31 und 36 des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) gewählt: CDU/CSU und SPD hatten folgende Vorschläge vorgelegt (18/565): Mitglieder: CDU/CSU: Marco Wanderwitz; SPD: Dagmar Freitag; Stellvertreter: CDU/CSU: Dr. Astrid Freudenstein; SPD: Siegmund Ehrmann.

Mitglieder des Verwaltungsrates und der Vergabekommission der Filmförderungsanstalt gemäß der Paragrafen 6 und 8 des Filmförderungsgesetzes (FFG) gewählt: CDU/CSU und SPD hatten folgende Vorschläge vorgelegt (18/566): Verwaltungsrat: Mitglieder: CDU/CSU: Marco Wanderwitz (Vertreter im Präsidium der Filmförderungsanstalt), Dagmar G. Wöhrl; SPD: Burkhard Blienert; Stellvertreter: CDU/CSU: Philipp Mißfelder, Johannes Selle; SPD: Christina Jantz; Vergabekommission: Mitglied: Wolfgang Börnsen (CDU/CSU); Stellvertreter: Burkhard Blienert (SPD).

Mitglieder des Beirats für die grafische Gestaltung der Sonderpostwertzeichen beim Bundesministerium der Finanzen (Kunstbeirat) gewählt: CDU/CSU und SPD hatten folgende Vorschläge vorgelegt (18/567): Mitglieder: CDU/CSU: Klaus Brähmig; SPD: Martin Dörmann; Stellvertreter: CDU/CSU: Gitta Connemann; SPD: Hiltrud Lotze.

Außenwirtschaftsrecht geändert: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 20. Februar darauf verzichtet, die erste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (18/299) aufzuheben. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/516). Mit der Verordnung wird die Bußgeldregelung bei Verstößen gegen die Verbote zur Aufnahme neuer Korrespondenzbankbeziehungen mit Nordkorea und zur Eröffnung von Bankkonten in Nordkorea aufgrund von EU-Vorgaben geändert. Darüber hinaus werden die Verweise der Außenwirtschaftsverordnung auf die EU-Verordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus sowie auf das Embargo der EU gegen den Iran aktualisiert.

Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag hat am 20. Februar auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/593) einstimmig beschlossen, bei den in einer Übersicht 1 genannten, dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung oder einem Verfahrensbeitritt abzusehen.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 20. Februar Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 7 bis 13 übernommen (18/507, 18/508, 18/509, 18/510, 18/511, 18/512, 18/513).

Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses: Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Februar 2014, einstimmig einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zur Bekräftigung der Empfehlungen des Abschlussberichts des 2. Untersuchungsausschusses der vergangenen 17. Wahlperiode "Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) angenommen. Der Antrag enthält Empfehlungen für den Bereich der Polizei, der Justiz, der Verfassungsschutzbehörden und der Unterstützung für Demokratieförderung. Für die Polizei wird unter anderem empfohlen, dass in allen Fällen von Gewaltkriminalität, die wegen der Person des Opfers einen rassistisch oder anderweitig politisch motivierten Hintergrund haben könnten, dieser eingehend geprüft und diese Prüfung an geeigneter Stelle nachvollziehbar dokumentiert werden muss, wenn sich nicht aus Zeugenaussagen, Tatortspuren und ersten Ermittlungen ein hinreichend konkreter Tatverdacht in eine andere Richtung ergibt. Der Justiz wird unter anderem empfohlen, dass beim Generalbundesanwalt künftig Qualitätsstandards für die Prüfvorgänge seiner Zuständigkeit in Staatsschutzsachen gelten müssen. Den Verfassungsschutzbehörden empfiehlt der Bundestag unter anderem, künftig sicherzustellen, dass im Verfassungsschutzverbund vorliegende Informationen von länderübergreifender Bedeutung zentral zusammengeführt und gründaich ausgewertet werden, wobei die Ergebnisse dieser Auswertung allen zuständigen Verfassungsschutzbehörden zur Verfügung stehen sollten. Zur Unterstützung der Demokratieförderung wird unter anderem empfohlen, die Bundesförderung zivilgesellschaftlicher Projekte und Initiativen gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu erweitern. (vom/21.02.2014)

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Quelle:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/49623234_kw08_angenommen_abgelehnt/index.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2014