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MELDUNG/061: Die Beschlüsse des Bundestages am 9. und 10. April 2014 (Deutscher Bundestag)


Deutscher Bundestag

Bundestagsbeschlüsse am 9. und 10. April 2014

Der Bundestag hat am Mittwoch, 9. April, und am Donnerstag, 10. April 2014, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:



Bundeswehr in die Zentralafrikanische Republik: Mit 514 Ja-Stimmen bei 59 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung am 10. April einem Antrag der Bundesregierung (18/1081) zugestimmt, bewaffnete deutsche Streitkräfte zur Beteiligung an der Europäischen Überbrückungsmission in der Zentralafrikanischen Republik (Eufor RCA) zu entsenden. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/1095), in dem nur Die Linke gegen das Mandat gestimmt hatte. Betroffen sind bis zu 80 Soldatinnen und Soldaten längstens bis Ende Februar 2015. Die deutsche Beteiligung an der Stabilisierung der Lage in dem Land beschränkt sich auf den Lufttransport von Verwundeten in Nachbarländer sowie auf das Abstellen von Einzelpersonal in das strategische Hauptquartier Larissa und in das operative Hauptquartier der Hauptstadt Bangui.

Endlagerkommission gebildet: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 10. April den gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Bildung der Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" (18/1068) gegen die Stimmen der Linksfraktion beschlossen. Die Kommission soll unter anderem das Standortauswahlgesetz evaluieren und gesellschaftspolitische sowie wissenschaftlich-technische Fragestellungen zur Suche nach einem Endlagerstandort für hoch radioaktive Abfälle erörtern. Der Kommission gehören Vertreter der Wissenschaft, der Umweltverbände, der Kirchen, der Wirtschaft und der Gewerkschaften mit Stimmrecht an, während Mitglieder von Bundestag und Bundesrat ohne Stimmrecht an der Kommission teilnehmen. Auf Vorschlag der drei Fraktionen (18/1070) wählte das Parlament die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Ursual Heinen-Esser und den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Müller zu Vorsitzenden der Kommission. Sie sollen sich je Sitzung im Vorsitz abwechseln. Als Vertreter der Wissenschaft wurden gewählt: Dr. Detlef Appel (Geologe), Hartmut Gaßner (Jurist), Prof. Dr. Armin Grundwald (Physik und Philosophie), Dr. Ulrich Kleemann (Geologe), Prof. Dr.-Ing. Wolfram Kudla (Bauingenieur; Boden- und Felsmechanik), Michael Sailer (Chemiker), Hubert Steinkemper (Jurist), Prof. Dr. Bruno Thomauske (Physiker). Zu Vertrern der gesellschaftlichen Gruppen wurden gegen die Stimmen der Linken bei einigen Enthaltungen der Grünen gewählt: Edeltraud Glänzer (Deutscher Gewerkschaftsbund), Dr. Ralf Güldner (Bundesverband der Deutschen Industrie), Prof. Dr. Gerd Jäger (Bundesverband der Deutschen Industrie), Ralf Meister (Evangelische Kirche in Deutschland), Prof. Dr. Georg Milbradt (Kommissariat der Deutschen Bischöfe), Erhard Ott (Deutscher Gewerkschaftsbund), N.N. (Umweltverbände), N.N. (Umweltverbände). Bei drei Enthaltungen der Grünen wurden auf Vorschlag aller vier Fraktionen (18/1071) als Mitglieder des Bundestages in die Kommission gewählt: CDU/CSU: Andreas Jung, Steffen Kanitz, Florian Oßner, Eckhard Pols; SPD: Dr. Matthias Miersch, Ute Vogt; Die Linke: Hubertus Zdebel; Bündnis 90/Die Grünen: Sylvia Kotting-Uhl; Stellvertreter: CDU/CSU: Philipp Graf Lerchenfeld, Maria Michalk, Dietrich Monstadt, Ulrich Petzold; SPD: Hiltrud Lotze, Carsten Träger; Die Linke: Ralph Lenkert; Bündnis 90/Die Grünen: Dr. Julia Verlinden. Abgelehnt wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen ein Antrag der Linken, die Atommüll-Endlagersuche "vom Kopf auf die Füße" zu stellen (18/1069). Die Linke hält vor der Konstituierung der Kommission weitere Vorarbeiten für erforderlich.

Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation: Bei Enthaltungen und einigen Gegenstimmen der Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen hat der Bundestag am 10. April einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Zukunftsinvestitionen zu sichern (18/493), abgelehnt. Die Grünen hatten unter anderem verlangt, dass Deutschland durch ein transparentes und liberales Einwanderungssystem für gut qualifizierte und motivierte Fachkräfte attraktiv werden sollte. Gefordert wurden ferner steuerliche Anreize für die Gebäudesanierung und ein Konzept für den Ausbau einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur. Der Bundestag schloss sich damit einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses an (18/794).

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 10. April Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 33 bis 44 übernommen (18/985, 18/986, 18/987, 18/988, 18/989, 18/990, 18/991, 18/1098, 18/1099, 18/1100, 18/1101, 18/1102).

Bundeswehreinsatz zur Vernichtung syrischer Chemiewaffen beschlossen: Mit 535 Ja-Stimmen bei 35 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung am 9. April der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord des US-Schiffs "Cape Ray" zugestimmt. Er schloss sich damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/1067) zu einem Antrag der Bundesregierung (18/984) an. Die Linke hatte angekündigt, nicht einheitlich abzustimmen. Die Chemiewaffen werden im Rahmen der gemeinsamen Mission der Vereinten Nationen und der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) vernichtet. Bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr können dazu längstens bis Ende 2014 eingesetzt werden. Am 21. August 2013 hatten sich in Vororten von Damaskus mehrere Angriffe mit Chemiewaffen ereignet, bei denen mindestens 1.400 Menschen ums Leben kamen. In einer Rahmenvereinbarung der USA mit Russland wurde daraufhin ein Sonderregime zur beschleunigten Beseitigung der syrischen Chemiewaffen vereinbart. Der Begleitschutz richtet sich gegen mögliche Bedrohungen aus der Luft, über und unter Wasser. Die Bundeswehr begleitet das Hydrolyseschiff auf ihren Fahrten zwischen dem italienischen Umladehafen und dem Ort des Hydrolyseverfahrens sowie während der Hydrolyse in internationalen Gewässern. Bei Enthaltung der Grünen lehnte das Parlament mit Koalitionsmehrheit einen Entschließungsantrag der Linken (18/1078) ab, wonach die Regierung keine Exporte sogenannter Dual-use-Güter, die sowohl zivil als auch militärisch zur Herstellung chemischer oder biologischer Waffen eingesetzt werden können, an Staaten genehmigen sollte, die weder die Chemiewaffen- noch die Biowaffenkonvention der Vereinten Nationen ratifiziert haben. (vom/10.04.2014)

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Quelle:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/50513856_kw15_angenommen_abgelehnt/index.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2014