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MELDUNG/077: Im Bundestag - Solidarisierung mit inhaftierter Abrüstungsaktivistin (Prozesskampagne Wider§pruch)


Prozesskampagne Wider§pruch
Vom Atomwaffenlager bis in den Gerichtssaal
Pressemitteilung vom 23. März 2019

Im Bundestag: Solidarisierung mit inhaftierter Abrüstungsaktivistin


Berlin/Hildesheim - Der Bundestag wurde am Freitagabend Schauplatz einer spontanen Solidaritätsaktion, bis schließlich der Sicherheitsdienst einschritt. Nach einem Fachgespräch zu Atommülllagerung haben dreißig Bundestagsabgeordnete und Aktive aus Anti-Atom- und Umweltverbänden die Ächtung von Atomwaffen eingefordert. Solche Aktionen im Bundestag sind sehr selten. Anlass ist die Inhaftierung der Abrüstungsaktivistin Clara Tempel vom Jugendnetzwerk für politische Aktionen (JunepA).

Diese hatte bei einer gewaltfreien Aktion des Zivilen Ungehorsams im September 2016 mit acht Mitstreitenden für einige Stunden die Startbahn des Fliegerhorsts Büchel in Rheinland-Pfalz blockiert. Die regelmäßigen Bundeswehr-Abwurfübungen der rund zwanzig dort stationierten US-amerikanischen Atombomben wurden so zeitweise verhindert. Anschließend wurde Tempel für Hausfriedensbruch verurteilt. Aktuell verbüßt sie ihre einwöchige Ersatzfreiheitsstrafe im Frauengefängnis Hildesheim.

Das Parlament forderte 2010 zwar fraktionsübergreifend den Abzug der Atomwaffen aus Deutschland sowie ein weltweites Atomwaffenverbot. Die Bundesregierung ignoriert jedoch bis heute diesen Beschluss und ist weiterhin zentraler Teil der nuklearen Teilhabe der NATO. Auch boykottiert sie den 2017 verabschiedeten Atomwaffenverbotsvertrag, welcher Atomwaffen endgültig ächten soll. "Von Frieden reden, aber nach Aufrüstung streben scheint die scheinheilige und letztlich katastrophale Taktik der Bundesregierung zu sein," kommentiert Arvid Jasper als Pressesprecher der Tempel unterstützenden Prozesskampagne Wider§pruch. "Wir sehen keine andere Möglichkeit mehr als Zivilen Ungehorsam, um die Gebote des humanitären Völkerrechts in Deutschland zu erzwingen." Massenvernichtungswaffen wie die Bücheler Atombomben verstoßen durch die mangelnde Unterscheidung von Zivilist*innen und Militärs in jedem Fall gegen das Völkerrecht. Folglich werden neben

Verfassungsbeschwerden bereits ab dem 26. März zahlreiche weitere Aktionen am und im deutschen Atomwaffenstützpunkt in der Eifel stattfinden.

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Quelle:
Prozesskampagne Wider§pruch
Vom Atomwaffenlager bis in den Gerichtssaal
E-Mail: widerspruch-atomwaffen@riseup.net
Internet: http://junepa.blogsport.eu/aktionen/widerspruch/


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2019

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