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PRESSEKONFERENZ/395: Regierungspressekonferenz vom 23. März 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 23. März 2012
Regierungspressekonferenz vom 23. März 2012

Themen: Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche (Besuch des GEOMAR-Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung, Kabinettssitzung, Bürgerdialog über Deutschlands Zukunft, Plenarsitzungen des Deutschen Bundestags, Empfang des mongolischen Staatspräsidenten), Reise des Bundesaußenministers nach Seoul und in den Oman, Vertrag des KBV-Vorstandsvorsitzenden Köhler
weitere Themen: Vorratsdatenspeicherung, Atommüll-Endlager Gorleben, Berichte über Erwerb von EADS-Anteilen durch den Bund, europäisches Passagierdatenabkommen, RAG-Stiftung, europäische Rettungsschirme, drohende Schließung des Opel-Werks in Bochum, Gewinne der Deutschen Bahn durch das Schienennetz

Sprecher: StS Seibert, Peschke (AA), Albrecht (BMG), Mertzlufft (BMJ), Kutt (BMI), Schwarte (BMU), Wiegemann (BMWi), Moosmayer (BMVBS), Kotthaus (BMF)


Vorsitzender Fichtner eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Wir kommen zunächst zu den öffentlichen Terminen der Bundeskanzlerin:

Am Dienstag, dem 27. März, wird die Kanzlerin um 11 Uhr das GEOMAR-Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung in Kiel besuchen, eine der europaweit führenden Einrichtungen der Meeresforschung. Die Kanzlerin wird zunächst bei einer kurzen Fahrt über die Kieler Förde an Bord eines Forschungsschiffes demonstriert bekommen, wie Bodenproben und Gesteinsproben genommen werden. Anschließend dann - wieder an Land - wird sie die Präsentation eines ferngesteuerten Tauchroboters verfolgen. Begleitet wird sie bei dieser Reise, bei diesem Ausflug ins GEOMAR-Zentrum, vom Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins, Herrn Carstensen, und vom Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn de Jager.

Am Mittwoch, dem 28. März, findet wie üblich um 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts unter Leitung der Bundeskanzlerin statt.

Am Mittwochabend setzt dann die Bundeskanzlerin in Bielefeld ihren Bürgerdialog über Deutschlands Zukunft mit etwa 100 Bürgerinnen und Bürgern fort. Das ist dann die dritte abschließende Veranstaltung einer Reihe, die in Erfurt begonnen hat und in Heidelberg fortgesetzt wurde. In Bielefeld wird es ab 18 Uhr um die Fragestellung "Wovon wollen wir leben" gehen, also um die Themenbereiche Arbeit, Wohlstand, Innovation.

Am Donnerstag und am Freitag wird die Kanzlerin jeweils ab 9 Uhr morgens an den Plenarsitzungen des Deutschen Bundestags teilnehmen.

Noch einmal zurück zum Donnerstag: Sie wird im Laufe des Tages - ich kann Ihnen die genaue Uhrzeit leider noch nicht nennen - den mongolischen Staatspräsidenten Elbegdorj zu einem Gespräch empfangen. Anschließend wird eine Pressebegegnung vorgesehen sein. Die Kanzlerin hatte ja im vergangenen Oktober die Mongolei besucht. Seit diesem Besuch ist das bilaterale Verhältnis in vieler Hinsicht deutlich intensiver gestaltet worden, vor allem in der Hochschulkooperation, in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Die guten Gespräche von Ulan Bator im Oktober sollen nun also in Berlin fortgesetzt werden. Staatspräsident Elbegdorj ist auf Staatsbesuch in Deutschland vom 28. März bis zum 1. April.

Das sind die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin.

Peschke: Ich möchte Ihnen eine Reise des Bundesaußenministers ankündigen:

Minister Westerwelle wird am 26. und 27. März, also am Montag und Dienstag nächster Woche, für die Bundesregierung an dem internationalen Gipfeltreffen für nukleare Sicherheit in Seoul, Südkorea, teilnehmen. Bei diesem Gipfeltreffen für nukleare Sicherheit geht es darum, die nuklearen Risiken weltweit zu minimieren. Die Teilnahme des Außenministers zeigt, dass die Bundesregierung entschlossen ist, die internationalen Bemühungen zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit nach Kräften zu unterstützen. Außenminister Westerwelle wird in Südkorea auch bilaterale Termine wahrnehmen. Er wird mit dem südkoreanischen Außenminister zusammentreffen, und er wird eine Rede vor der Hanyang-Universität in Seoul halten. Das wird eine Rede zum Thema Europa sein, die sich in eine Reihe von Reden eingliedert, die der Außenminister in wichtigen außereuropäischen Partnerländern gehalten hat, etwa in Washington, USA, oder kürzlich in Brasilia. Sinn dieser Rede in Seoul wie auch der Vorreden ist es, die deutsche Europapolitik sowie die Krisenbewältigungsbemühung in der Europäischen Union zu erläutern und einem außereuropäischen Publikum darzustellen, dass aus Sicht der Bundesregierung die Bemühungen der Europäischen Union zur Überwindung der gegenwärtigen Krise auf einem guten Weg sind.

Auf dem Weg nach Südkorea wird Außenminister Westerwelle am Sonntag, dem 25. März, in Oman Station machen. Er wird in Maskat mit dem Außenminister des Oman zusammentreffen, außerdem mit Vertretern der Zivilgesellschaft. Sie wissen, Oman ist ein wichtiger und verlässlicher Partner in einer schwierigen Region. Es ist ein Nachbarland von Jemen und Iran. Der Außenminister war im Laufe der letzten zwei Jahre schon einmal im Oman und hat politische Gespräche geführt. Es geht bei dem jetzigen Aufenthalt natürlich um das Thema Iran. Es geht um den Jemen und die Lage auf der arabischen Halbinsel insgesamt. - Soweit zur Reise des Außenministers.

Albrecht: Heute Morgen gab es ein paar Anfragen bei uns, die ich gern in diesem Kreis auch noch einmal beantworten wollte. Der eine oder andere von Ihnen weiß, dass wir die Verträge des KBV-Vorsitzenden Köhler beanstandet haben, weil sie aus Sicht des Ministeriums, das die Rechtsaufsicht hat, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit nicht genügen. Es hat eine Frist gegeben, die heute um 24 Uhr abläuft. Bis dahin hat die KBV Gelegenheit, neue Verträge beziehungsweise eine Änderungskündigung für die Verträge von Herrn Köhler vorzulegen. Wir warten ab, ob bis 24 Uhr etwas eintrifft, und Sie hören dann in der nächsten Woche von uns, wie wir uns weiter verhalten werden.

Ein Hinweis: Sollte nichts eingehen, besteht die Möglichkeit, einen Verpflichtungsbescheid zu erlassen, gegen den die KBV dann ihrerseits Klage erheben kann.

Frage: Können Sie das vielleicht noch etwas erläutern? Welchen Charakter hätte eine Entscheidung des Gesundheitsministeriums? Was können Sie da konkret tun? Wenn ich das richtig sehe, sind Sie ja nicht direkt zuständig für die Gehälter der KBV.

Albrecht: Nein, wir sind nicht direkt zuständig. Aber es gibt entsprechende Rechtsprechungen zu Fällen, was die sozialen Versicherungen angeht. Das Bundessozialgericht hat sich im Jahr 2000, wenn ich das richtig erinnere, zu diesen Fällen geäußert. Das wäre aus unserer Sicht analog anzuwenden. Der Punkt ist, dass wir mit diesem Verpflichtungsbescheid klarmachen, dass wir mit den Arbeitsverträgen so nicht einverstanden sind. Wie gesagt: Wir hatten die KBV ja aufgefordert, einen neuen Arbeitsvertrag oder eine Änderungskündigung vorzulegen, die uns signalisieren würde, dass diese Verträge geändert werden. Wir warten jetzt ab, ob das passiert. Wenn das nicht passiert, dann gibt es diesen Verpflichtungsbescheid, und dann gehen wir in eine neue Runde. Ich hatte gesagt, dass die KBV ihrerseits dann die Möglichkeit hat, den Klageweg zu beschreiten.

Zusatzfrage: Was konkret beanstanden Sie an den Verträgen? Es geht ja um Bonuszahlungen. Ist es das, was Sie beanstanden? Können Sie das etwas erläutern? Was halten Sie für beanstandenswert?

Albrecht: Also es war zum einen die Gehaltserhöhung, zum anderen waren es Versorgungsleistungen, die wir beanstandet haben. Es waren mehrere Punkte, die ein Gesamtbild ergaben. Wir sind, wie gesagt, gehalten, darauf zu achten, dass diese Verträge den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit genügen. Das tun sie mit diesen Rahmenbedingungen aus unserer Sicht nicht. Deswegen haben wir der KBV klar gemacht, dass sie die Verträge ändern müssen.

Wie gesagt: Die Frist läuft heute um 24 Uhr ab. (Das sage ich Ihnen,) weil wir mehrere Anfragen hatten, was wir tun werden. Wir werden natürlich, weil wir als Rechtsaufsicht ein ordnungsgemäßes Verfahren gewährleisten wollen und auch gewährleisten müssen, diese Frist einhalten und sehen, ob die KBV diese Frist nutzt, die wir im Übrigen verlängert hatten, weil wir von der KBV darum gebeten wurden. Das haben wir selbstverständlich gemacht. Jetzt schauen wir, wie die KBV mit dieser Frist umgeht. Wenn wir nichts bekommen, dann geht es in der nächsten Woche weiter.

Frage: Herr Seibert, ich habe eine Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Teilen Sie beziehungsweise teilt die Kanzlerin die Auffassung des Bundesinnenministers, dass diese Fristsetzung aus Brüssel von vier Wochen peinlich ist?

An Herrn Mertzlufft die Frage: Der Ministerin wird ja vom Vorsitzenden des Europarechtsausschusses, glaube ich, vorgeworfen, dass sie Amtsmissbrauch betreibt. Wie setzen Sie sich dagegen zur Wehr?

StS Seibert: Ich werde das, was die EU-Kommission tut, hier nicht bewerten. Sie hat wegen Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine ergänzende begründete Stellungnahme gegenüber Deutschland abgegeben. In dieser ergänzenden Stellungnahme weist sie auf finanzielle Sanktionen hin, die der EuGH der Bundesregierung in einem Vertragsverletzungsverfahren auferlegen kann und kündigt auch einen entsprechenden Antrag an. Hierzu kann jetzt die Bundesregierung binnen eines Monats Stellung nehmen. Ich habe an dieser Stelle schon mehrfach gesagt - das betrifft auch den jüngsten Vorstoß der EU-Kommission -, dass wir uns unserer fachlichen und auch europäischen Verantwortung in dieser Sache bewusst sind. Natürlich hat die Bundesregierung das also zur Kenntnis genommen.

Wie gesagt: Wir kennen unsere europäische Verantwortung und bekennen uns zu ihr. Das BMJ wird nun - das hat Herr Mertzlufft hier neulich auch ausgeführt - den Vorschlag, den das BMJ gemacht hat, in die Ressortabstimmung einbringen. Das ist ein erster Schritt, auf dessen Basis sich dann die Möglichkeit für konkrete Gespräche und Beratungen innerhalb der Bundesregierung ergeben wird. Mit Sicherheit wird auch das Innenministerium Ergänzungsvorschläge machen. Auf dieser Basis will sich die Bundesregierung bei diesem schwierigen Thema, das gut abzuwägen ist, tatsächlich einer Lösung nähern, die fachlich, europapolitisch und verfassungsrechtlich allen Ansprüchen genügen muss.

Mertzlufft: Könnten Sie die Frage, die jetzt konkret an mich ging, noch einmal wiederholen? Wer soll also was gesagt haben?

Zusatzfrage: Ich habe gelesen, dass der Vorsitzende des Europarechtsausschusses Frau Leutheusser-Schnarrenberger Amtsmissbrauch vorgeworfen hat - zumindest habe ich das in den Agenturmeldungen gelesen -, weil sie sich bei diesem Thema nicht wirklich bewege.

Mertzlufft: So etwas kommentiere ich nicht; das ist ja klar.

Zusatzfrage: Ist schon absehbar, wann der Vorschlag der Justizministerin in Bezug auf das Quick-Freeze-Verfahren an das Kabinett gehen soll? Gibt es da schon einen Termin?

Mertzlufft: So schnell wie es geht. Wir führen jetzt gerade Gespräche und überlegen, wie der konkrete Zeitplan aussieht. Sie wissen alle: Es gibt die Osterpause und eine kurze Frist; man muss auch die Fristen beachten. Es geht ja um das Technische, um diese Ressortversendungen. Da gibt es ja auch Fristen, die zu beachten sind. Dann müssen Gespräche innerhalb der Regierung geführt werden. Sobald ich einen konkreten Zeitplan vorliegen habe, werde ich ihn Ihnen hier gerne mitteilen.

Frage: Herr Seibert, Sie haben eben wieder den Begriff der europäischen Verantwortung verwendet. Bedeutet das, die Richtlinie ist 1:1 umzusetzen, bedeutet das, das Ergebnis muss sich an die Richtlinie annähern, oder bedeutet das gar nichts in diese Richtung?

In diesem Zusammenhang gefragt: Gibt es weitere konkret drohende Strafzahlungen außer den 50 Millionen Euro in Sachen VW?

Ich habe eine Frage an das Innen- und das Justizministerium. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat man sich darauf geeinigt, dass das Quick-Freeze-Verfahren jetzt die Grundlage ist. An das Innenministerium: War es also ein Fehler, das vorher nicht als Verhandlungsgrundlage zu akzeptieren?

Kutt: Man hat sich bislang nicht auf den Quick-Freeze-Vorschlag geeinigt; denn das BMI lehnt dieses Verfahren weiterhin ab. Wir halten weiterhin daran fest, dass eine Mindestspeicherfrist für Telekommunikationsverkehrsdaten von sechs Monaten erforderlich ist. Denn mit jeder Verkürzung der Frist sinkt aus Sicht der Sicherheitsbehörden auch die Aufklärungswahrscheinlichkeit. Insofern sind wir mit dem Vorschlag des BMJ nicht einverstanden und pochen weiterhin auf die Umsetzung der Richtlinie.

Zusatzfrage: Die Frage war, ob man sich darauf geeinigt hat, das erst einmal als Verhandlungsgrundlage zu akzeptieren.

Kutt: Nein.

Mertzlufft: Das ist jetzt eine ein bisschen schwierige Frage. Ich würde sie mit Ja beantworten. Vielleicht fragen Sie einfach den Regierungssprecher.

StS Seibert: Sie haben gefragt, was "europäische Verantwortung" in diesem Zusammenhang bedeutet. "Europäische Verantwortung" bedeutet, dass für ein wichtiges europäisches Land wie die Bundesrepublik Deutschland eine dauerhafte Nichtumsetzung einer europäischen Richtlinie keine Option ist und dass wir uns auf den Weg machen, eine Lösung zu finden, die den Vorgaben genügt, und zwar den europäischen Vorgaben wie auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das ist die Absicht, und dafür sind jetzt die beschriebenen Schritte eingeleitet worden.

Zusatzfrage: Was ist mit der Frage nach den Strafzahlungen, also ob es noch andere konkret drohende Strafzahlungen außer denen in Sachen VW gibt?

StS Seibert: Ich kann Ihnen das im Moment nicht sagen. Mir sind keine drohende Strafzahlungen gegen die Bundesrepublik Deutschland bekannt. Aber das müssten wir ergänzen. Vielleicht können die Ressorts dabei helfen.

Mertzlufft: Ich kann zu VW vielleicht ganz kurz sagen, dass mein Kenntnisstand der ist, dass Klage erhoben worden ist. Es geht, glaube ich, um eine zweistellige Millionensumme. Das war, glaube ich, eine Mitteilung der Kommission Ende des letzten Jahres.

StS Seibert: Das werden wir, um ganz präzise zu sein, lieber nachreichen.

Frage: Herr Mertzlufft, wenn sich BMI und BMJ offensichtlich noch nicht geeinigt haben, welchen Sinn hat es dann, den Quick-Freeze-Vorschlag ins Kabinett einzubringen? Das verstehe ich irgendwie nicht. Oder bin ich zu blöd? Das kann auch sein.

Mertzlufft: Lautet die Frage, welchen Sinn es hat, auf der Grundlage des Quick-Freeze-Vorschlags Verhandlungen zu führen?

Zusatzfrage: Ja, richtig. Welchen Sinn hat das, wenn das BMI sowieso sagt, es lehne ihn ab?

Mertzlufft: Ich mache es einmal ganz kurz mit zwei, drei groben Pinselstrichen. Vielleicht erinnern Sie sich daran, dass die Initiative für diese Richtlinie auf den 11. September 2001 zurückgeht. Damals gab es dazu zum ersten Mal eine Befassung im Europäischen Rat. Dann hat der Deutsche Bundestag jahrelang parteiübergreifend bis 2006 einer Speicherung aller Telekommunikationsdaten widersprochen. Dann kam im März 2006 gegen den großen Widerstand von etlichen Mitgliedstaaten diese Richtlinie, und sie wurde mit einer sogenannten Evaluierungspflicht versehen, also, untechnisch gesprochen, mit einem Verfallsdatum. Auf europäischer Ebene - darauf hat die Justizministerin immer hingewiesen - wird diese Richtlinie ja gerade überarbeitet. Leider ist dieser Zeitplan immer wieder verschoben worden; mittlerweile, glaube ich, um rund 18 Monate. Die Überarbeitung, die angekündigte Änderungsrichtlinie, ist jetzt, habe ich der Presse entnommen, vom Sprecher von Frau Malmström für den Sommer angekündigt worden.

Das Problem an der Sache ist natürlich, dass das eine Reihe von Mitgliedstaaten immer noch nicht umgesetzt hat. Hinzu kommt, dass auch der irische High Court Klage gegen diese Richtlinie einreicht oder eingereicht hat. Das heißt, zum ersten Mal wird diese Richtlinie auch vom Europäischen Gerichtshof materiell und auf die Substanz hin überprüft; ich kann das gerne bei anderer Gelegenheit nachreichen. Es gibt einen Aufsatz von Frau Leutheusser-Schnarrenberger aus der "Zeitschrift für Rechtspolitik", den ich auch zur Verfügung stellen kann. Das ist eine rechtspolitische Zeitschrift, die sich schon vor geraumer Zeit mit dieser schwierigen europarechtlichen Frage befasst hat, nämlich der Frage, ob diese Richtlinie überhaupt mit europäischem Recht und konkret mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar ist. Das heißt, dieser politische Prozess muss unabhängig von diesem rechtlichen Prozess, in dem wir uns jetzt befinden und auf den Herr Seibert hingewiesen hat, betrachtet werden. Dabei ist es wichtig, dass die Bundesregi erung in Brüssel nicht mit gespaltener Zunge spricht.

Die Bundesjustizministerin legt Wert darauf, dass die Kommission zu einem konkreten Zeitplan aufgefordert wird, dass ein verlässliches Datum genannt wird, wann die Änderungsrichtlinie vorgelegt wird, und dass ein Zeitplan dafür vorgelegt wird, innerhalb welches Zeitraums Gespräche geführt werden sollen, besonders mit den Mitgliedstaaten, die das zum Teil wegen Verfassungsgerichtsentscheidungen und anderer rechtlicher Probleme nicht umgesetzt haben oder nur unter größten Bedingungen umgesetzt haben. Denken Sie an Österreich. Mein Kenntnisstand ist der, dass die verklagt worden sind und das erst während der Klage beziehungsweise nach der Klage vor dem EuGH umgesetzt haben.

Kutt: Wenn ich das vielleicht kurz ergänzen darf: Das schwedische Parlament hat gestern einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zugestimmt. Das heißt, der Kreis der Länder, die die Umsetzung vollziehen, wird größer.

Frage: Herr Seibert, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie eben begrüßt, was Herr Mertzlufft vor zwei Tagen angekündigt hatte, nämlich einen Entwurf ins Kabinett einzubringen. Erwarten Sie oder erwartet die Kanzlerin vom Justizministerium, dass es einen anderen Entwurf als den vorliegenden zur Verhandlungsgrundlage macht, oder erwartet man vom Innenministerium, dass es sich auf Verhandlungen auf der Grundlage dieses Entwurfes einlässt? Wie soll es weitergehen?

StS Seibert: Eine Ressortabstimmung wird nicht dadurch besser, dass man sie von vornherein in aller Öffentlichkeit mit Erwartungen der Bundeskanzlerin belastet. Das Bundesjustizministerium wird nun diesen Entwurf in die Ressortabstimmung einbringen. Ich habe gesagt: Es ist durchaus zu erwarten, dass auch das Bundesinnenministerium Ergänzungsvorschläge machen wird. Lassen Sie uns auf dieser Basis arbeiten, um eine Lösung zu finden.

Frage: Herr Mertzlufft, wenn Sie zu den Äußerungen von Herrn Sensburg in Sachen Missbrauch nichts sagen, vielleicht sagen Sie dann etwas dazu, dass Herr Sensburg, also der Vorsitzende des Europarechtsausschusses, Frau Leutheusser-Schnarrenberger auch die Verschwendung von Steuermitteln vorwirft, weil sie ein Gutachten beim Max-Planck-Institut in Auftrag gegeben hat und, nachdem ihr die Ergebnisse nicht recht waren, dieses Gutachten noch einmal überarbeiten lassen hat, und zwar mit dem Ergebnis, dass die Wissenschaftler am Ende zu dem Ergebnis gekommen sind, die Vorratsdatenspeicherung habe keinen Sinn. Ist das, wie Herr Sensburg formuliert, Verschwendung von Steuermitteln, oder was ist das?

Mertzlufft: War da jetzt ein Konjunktiv dabei - Herr Sensburg habe gesagt -, oder machen Sie sich diese Behauptung jetzt zu eigen?

Zusatz: Den Konjunktiv können wir uns sparen, weil das heute schwarz auf weiß in der Zeitung steht. Herr Sensburg hat also gesagt: Das ist Verschwendung von Steuermitteln.

Mertzlufft: Der Bundestagspräsident hat heute früh bei der Vereidigung des neuen Bundespräsidenten eine, finde ich, bemerkenswerte Rede zur Rationalität im politischen Diskurs gehalten. So würde ich die Frage gerne beantworten.

Zusatz: Herr Mertzlufft, das ist keine Art, zu antworten!

Mertzlufft: Ich kommentiere solche Äußerungen nicht.

Zusatzfrage: Weil Ihnen das sachlich nicht genehm ist?

Mertzlufft: Nein, aber Sie wissen doch - - -

Zusatzfrage: Was ist das Kriterium dafür? Da hat ja jetzt keine Beleidigung stattgefunden, sondern da hat eine prononcierte Kommentierung eines Abgeordneten bezüglich eines Vorgangs stattgefunden. Das Gutachten des Max-Planck-Instituts ist auch im "Spiegel" relativ überzeugend dokumentiert.

Mertzlufft: Ist das jetzt noch einmal eine Frage? Dann würde ich gerne einen neuen Versuch machen. Das eine ist, dass sich Herr Albrecht selbst in einer Pressemitteilung geäußert hat. Darf ich Sie darauf verweisen?

Zuruf: Derselbe Herr Albrecht will aber nicht - - -

Mertzlufft: Darf ich bitte aussprechen? - Das ist ja der Institutsdirektor. Der hat diese Vorwürfe zurückgewiesen. Meine eben gemachte Aussage hat sich darauf bezogen, ob es nun die eine oder die andere Äußerung ist, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger - Sie kennen sie alle - keine Ministerin ist, die Politik in diesem Duktus der persönlich werdenden Äußerungen gegenüber Kollegen aus dem parlamentarischen Raum oder auf Regierungsseite diskutiert. Deswegen würde ich Kritik, die vielleicht ins Persönliche geht, an dieser Stelle gerne nicht kommentieren.

Mein Verweis auf die Rede von Herrn Lammert war einfach der Versuch, deutlich zu machen, dass eine gewisse Art und Weise - Diskursivität, wenn Sie wollen -, ein offener und fairer Umgang miteinander immer ein besserer Weg ist, im Gespräch zu bleiben, und zwar gerade in einer Koalition, die von drei gleichberechtigten Partnern getragen wird.

Zusatzfrage: Derselbe Herr Albrecht, der sich öffentlich geäußert hat, hat auch ausrichten lassen, in den Bundestagsinnenausschuss könne er leider nicht kommen, weil er mittwochs nie Zeit habe.

Mertzlufft: Das ist leider falsch - wenn ich Sie auf die Pressemitteilung verweisen dürfte. Herr Albrecht war in der Sitzung davor da. Herr Albrecht kommt meinem Kenntnisstand nach in die nächste Sitzung. Schauen Sie sich einfach die Pressemitteilung an. Es ist leider falsch berichtet worden.

Frage: Eine Frage zum möglichen Endlager in Gorleben. Es gibt heute die Nachricht, dass die Bundesregierung beschlossen hat, in diesem Jahr die Erkundung in Gorleben einzustellen. Es stellt sich nun die Frage, was das konkret bedeutet, denn es soll danach eine Art Offenhaltungsbetrieb stattfinden. Bedeutet das, dass der Salzstock in Gorleben wieder geöffnet werden kann, wenn dort möglicherweise doch ein Endlager eingerichtet oder mit anderen verglichen wird? Oder ist das eigentlich der Anfang vom Ende des Endlagers Gorleben?

Schwarte: Zunächst einmal muss ich auf den Bericht verweisen. Sie zitieren die "Süddeutsche Zeitung". Diesen Bericht kann ich insoweit bestätigen, als dass das, was dort berichtet wird, Teil eines Einigungsvorschlags ist, den der Bundesumweltminister zu den Bund-Länder-Konsensgesprächen zur Frage der Suche nach dem sichersten Standort für radioaktive Abfälle vorgelegt hat.

Es gibt seit einigen Monaten zwischen Bund und Ländern das Bemühen, diese Frage im Konsens zu regeln. Dazu hat es verschiedene Gespräche gegeben. Es gibt auch von allen Beteiligten nach wie vor den Willen und das Bemühen, diese Frage im Konsens zu regeln. Zu Einzelheiten möchte ich keine Stellung nehmen, solange die Gespräche nicht abgeschlossen sind.

Frage: Herr Seibert, ist das eine Initiative der Bundesregierung oder eine des Umweltministers? Ich weiß, dass Sie zu den Ressortabstimmungen nichts sagen wollen. Aber die Bundeskanzlerin war ja selber einmal Umweltministerin. Vielleicht liegt ihr das Thema nahe. Ist das eine Initiative, die auch sie so unterstützt?

StS Seibert: Grundsätzlich handeln die Ministerin und Ministerinnen nach dem Ressortprinzip. Wenn sie das tun, handeln sie für ihr Ressort und für die Bundesregierung. Das ist das Ressortprinzip. So ist das zu beantworten.

Was Frau Schwarte dargelegt hat, ist natürlich ganz im Sinne der gesamten Bundesregierung und der Bundeskanzlerin, also eine Konsensregelung zwischen Bund und Ländern bei diesem Thema, das über die Jahre so viele Gräben verursacht hatte, zu erreichen.

Schwarte: Ich wollte nur ergänzen, dass das Kanzleramt auch in die Gespräche zwischen Bund und Ländern von Anfang an eingebunden und immer beteiligt war.

Frage: Das bedeutet aber, dass Gorleben, wenn ich das richtig verstanden habe, bei der Endlagersuche trotzdem als möglicher Standort im Pott bleibt. Oder verstehe ich das falsch?

Schwarte: Das verstehen Sie richtig. Darauf haben sich Bund und Länder in den vergangenen Gesprächen schon verständigt. Das ist auch in den Pressekonferenzen, die danach immer stattgefunden haben, von allen Seiten bestätigt worden. Gorleben bleibt Vergleichsstandort. Offen ist die Frage, was das für die Erkundung bedeutet. Dazu hat der Bundesumweltminister einen Vorschlag vorgelegt sowie auch zu den anderen offenen Fragen. Über diesen Vorschlag wird zwischen Bund und Ländern nach wie vor gesprochen.

Zusatzfrage: Das heißt, diese Schlagzeile, dass Gorleben "eingemottet" werden soll, wäre dann ein bisschen irreführend?

Schwarte: Ich kommentiere keine Schlagzeilen. Lesen Sie den Text. Was im Text steht, ist so nicht falsch.

Frage: Frau Schwarte, wann wurde der Einigungsvorschlag den Ländern übermittelt? Wann werden die Gespräche weiter gehen? Wann ist der nächste Termin? In welcher Besetzung wird er stattfinden? Auf Ministerebene? Oder wird es im Zusammenhang mit der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz eine Rolle spielen? Können Sie das nächste Prozedere erläutern?

Schwarte: Zum Prozedere kann ich noch nichts sagen. Es finden im Moment Gespräche zwischen den einzelnen Beteiligten statt. In welchem Format man sich noch einmal zusammensetzt, kann ich Ihnen im Moment noch nicht sagen. Der Vorschlag wurde im Zusammenhang mit der Sitzung erarbeitet, die am 11. März stattfinden sollte und dann abgesagt wurde.

Frage: Ich hätte gerne von der Bundesregierung oder vom Wirtschaftsministerium gewusst, ob Berichte zutreffen, dass der Bund 12 Prozent von EADS übernehmen möchte.

Wiegemann: Im Fall eines Verkaufs von EADS-Anteilen durch Daimler an einen sogenannten strategischen Investor - also kein Verkauf über die Börse - haben die Daedalus-Investoren grundsätzlich das Recht, ihre Anteile vorab anzudienen.

Zusatzfrage: Und was heißt das?

Wiegemann: Das bedeutet, dass sie, wenn ein solcher Verkauf stattfindet, die Möglichkeit haben, von einem Vorabverkaufsrecht Gebrauch zu machen. Für diesen Fall hat die Bundesregierung haushalterisch Vorsorge zur Abdeckung eines etwaigen Risikos zugunsten der KfW getroffen.

Zusatzfrage: Haben Sie Signale, dass sich die betreffenden Unternehmen mit dem Gedanken tragen, ihre Anteile zu veräußern?

Wiegemann: Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Bundesregierung Vorsorge für diesen Fall getroffen hat, damit die KfW gegebenenfalls in der Lage ist, zusätzliche Anteile aus der Daedalus-Struktur zu übernehmen.

Frage: Eine Frage an Innen- und Justizministerium: Herr de Kerchove hat angeregt, ein europäisches Passagierdatenabkommen neu ins Spiel zu bringen. Der Vorschlag ist nach den Vorkommnissen in Toulouse aufgekommen. Hat das aus Ihrer Sicht eine neue Qualität? Oder ist das das, was ohnehin schon verhandelt wurde? Haben Sie eine Bewertung dazu?

Mertzlufft: Wenn man sich den Einzelfall anschaut, dann scheint es nach den Presseberichten so zu sein, dass es Informationen über den Attentäter gab. Sie wissen, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger immer auf die Feststellung Wert legt, dass das Sammeln alleine oder das Anlegen von Daten nicht automatisch zu mehr Sicherheit führt. Erstens brauchen Sie Personal, zweitens laufen Sie auch immer Gefahr, mit neuen Datensammlungen nur den Verwaltungsakt der Datensammlung an sich zu betreiben, und drittens besteht auch immer die Gefahr, dass Effizienz- und Strukturprobleme in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden dadurch verdeckt werden. Insofern ist die Justizministerin sehr zurückhaltend und sehr kritisch, was diesen Vorschlag betrifft.

Kutt: Ich müsste die Position von Herrn Friedrich nachliefern, die ist mir gerade nicht bekannt. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Vorfälle von Toulouse keinerlei Sicherheitsbezüge für Deutschland haben. Aber wie das mit den Verkehrsdaten ist, müsste ich nachliefern.

Frage: Ich habe eine Frage zur RAG-Stiftung. Heute soll wohl in Berlin im Finanzministerium eine Kuratoriumssitzung stattfinden. Mich würde interessieren: Nimmt der Finanzminister selber an der Sitzung teil?

Zweitens. Soll dabei auch ein möglicher baldiger Börsengang von Evonik Thema sein? Wird der Finanzminister darauf drängen, einen schnellen Börsengang vorzunehmen, hält er das also für sinnvoll?

Drittens. Vakant ist ja die Führung der RAG-Stiftung. Hält die Bundesregierung den Kandidaten Werner Müller nach wie vor für einen guten Kandidaten oder ist es richtig, dass der Finanzminister versucht hat, sich in die Personalfindung selbst einzuschalten?

Kotthaus: Ja, eine Sitzung findet statt. Ja, der Finanzminister nimmt daran teil. Und an dem Tag, an dem ich mich hier über börsenrelevante Informationen auslasse, dürfen Sie mich alle mal kräftig fragen, ob ich spinne.

Zusatzfrage: Sie können aber sagen, ob das ein guter Zeitpunkt für einen Börsengang ist? Der war ja schon mal geplant.

Kotthaus: Ich werde mich sicherlich über nichts, was börsenrelevant ist, in der RegPK auslassen. Tut mir echt leid, aber das würde so grob gegen alle Regeln verstoßen, dass ich es gerne vermeiden möchte.

Zusatzfrage: Und die Personalfrage?

Kotthaus: Es ist auch sehr unüblich, dass man sich über Personalien in der RegPK austauscht. Es ist richtig, die Frage der Personalien ist seit einiger Zeit in der Diskussion. Sie wird sicherlich auch ein Teil der heutigen Sitzung sein. Lassen Sie uns einmal abwarten, was das Ergebnis der Sitzung sein wird.

Zusatzfrage: Die Bundeskanzlerin hatte sich ja, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, positiv zu dem Kandidaten Werner Müller geäußert. Ist das nach wie vor die Haltung?

Kotthaus: Da müssten Sie den Regierungssprecher fragen. Wie gesagt, die Personalie wird sicherlich ein Teil der heutigen Diskussion sein. Sie haben auch mehrere Namen in der Presse lesen und nachlesen können. Lassen Sie uns die heutige Sitzung abwarten, dann schauen wir einmal, was das Ergebnis sein wird.

Zusatzfrage: Und was sagt der Regierungssprecher?

StS Seibert: Ich muss zugeben, dass ich diese Äußerung der Bundeskanzlerin nicht kenne, ich will das aber gerne nachlesen. Ansonsten halte ich es wie Kollege Kotthaus und sage, dass wir zu solchen anstehenden Personalfragen hier ganz sicherlich nicht Stellung beziehen.

Vorsitzender Fichtner: Herr Mertzlufft möchte etwas zum Thema Vorratsdatenspeicherung nachliefern.

Mertzlufft: Ich wollte mich nur korrigieren: Herr Albrecht war am 29. Februar von 10 bis 13 Uhr im Innenausschuss, und diese Woche am Mittwoch im Rechts- und Innenausschuss.

Frage: Eine Frage an das Bundesfinanzministerium: Gibt es Überlegungen, den deutschen Haftungsrahmen für beide Rettungsschirme - ESM und EFSF - vorübergehend aufzustocken? Solche Überlegungen gibt es ja in der Koalition; Herr Meister hat sich entsprechend geäußert.

Kotthaus: Wenn Sie erlauben, möchte ich das ein kleines bisschen zurechtrücken. Die Diskussion lautet ein bisschen anders. Die Diskussion lautet aufgrund des Auftrags der Staats- und Regierungschefs der Eurozone vom Dezember - ich glaube, ich habe das schon am Mittwoch gesagt, ich wiederhole das aber gerne -: Erstens. Wir ziehen den ESM nach vorne. Zweitens. Der EFSF, also der temporäre Schirm, läuft bis Sommer 2013 weiter. Drittens. Wir schauen bis Ende März, ob die vereinbarte gemeinsame Obergrenze von 500 Milliarden Euro genügt, um einen ausreichenden Rettungsschirm darzustellen.

Das heißt auf gut Deutsch: Im Wesentlichen ist das Verhältnis von ESM und EFSF zueinander in der Diskussion. Der ESM muss, wie Sie wissen, noch aufgebaut werden. Wir haben verabredet, dass wir zwei Tranchen schon 2012 einzahlen werden. Damit erreicht der ESM zwei Fünftel seiner Kapazität von 500 Milliarden Euro. Der EFSF ist zurzeit mit allen Programmen, die es gibt - inklusive des zweiten Griechenland-Programms -, mit ungefähr 200 Milliarden Euro belegt. Jetzt ist einfach die Frage: Wie muss das Verhältnis dieser beiden Schirme zueinander aussehen, um einen glaubwürdigen Schirm darzustellen? Diese Diskussion läuft zurzeit in Brüssel. Es gab gestern auch wieder einmal eine Runde der "Euro Working Group", die das auch diskutiert. Die Diskussion wird fortgesetzt, und sie wird im Endeffekt wahrscheinlich beim informellen Ecofin-Treffen in Kopenhagen am Freitag beziehungsweise Samstag nächster Woche finalisiert werden. Bis dahin ist noch einige Arbeit zu tun. Wir sind aber eigentlich ganz optimistisch, dass wir eine Lösung finden werden, die für alle Beteiligten gangbar ist.

Frage: Es gibt ja Berichte, dass Opel wieder in Schwierigkeiten ist. Unter anderem geht es dabei um die Existenz des Standortes Bochum. Deswegen die Frage an die Bundesregierung und an das Wirtschaftsministerium: In der Vergangenheit hat sich die Bundesregierung ja schon einmal sehr für den Erhalt der Standorte dieses Automobilproduzenten eingesetzt. Würde man auch in diesem Fall wieder aktiv werden?

Wiegemann: Dazu liegen mir keine Informationen vor.

Frage: Noch eine kurze Frage an das Verkehrsministerium: Es gibt heute einen Bericht - ich glaube, es war ein Bericht der "Financial Times Deutschland", der unter Berufung auf interne Zahlen geschrieben worden ist -, laut dem die Deutsche Bahn mit ihrem Schienennetz deutlich höhere Gewinne erwirtschaftet als angenommen. Liegen Ihnen da ähnliche Erkenntnisse vor?

Moosmayer: Dazu würde ich gerne die Bilanz-Pressekonferenz abwarten, die die Bahn nächste Woche - meines Wissens am Mittwoch oder am Donnerstag - abhalten wird. Dann werden die Zahlen offiziell vorliegen und dann können wir entweder jubeln oder das sonstwie als Eigentümer kommentieren.


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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 23. März 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/03/2012-03-23-regpk.html?nn=391778
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2012