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PRESSEKONFERENZ/451: Regierungspressekonferenz vom 13. Juli 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 13. Juli 2012
Regierungspressekonferenz vom 13. Juli 2012

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (ZDF-Sommerinterview, Petersberger Klimadialog III, Kabinettsitzung, Treffen mit der thailändischen Premierministerin, Sondersitzung des Deutschen Bundestages), Urteil des Landgerichts Köln zur Strafbarkeit von Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen aus rein religiösen Gründen, Bericht der Troika zu Griechenland, Einbestellung des rumänischen Botschafters in das Bundeskanzleramt, Berichte über ein neuerliches Massaker in Syrien, Herabstufung von Italien durch die Ratingagentur Moody's, in China inhaftierter Kunstspediteur Jennrich, PID-Verordnung, Zugang von illegalen Zuwanderern zum staatlichen Gesundheitswesen, Vorschläge der EU-Kommission zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit, Kritik von Erzbischof Müller an Äußerungen des Menschenrechtsbeauftragten Löning zu Wissenschaft und Religion, Twitter-Gewohnheiten der Bundesregierung, Stückzahlreduzierung bei der Bestellung des neuen Schützenpanzers Puma

Sprecher: StS Seibert, Aden (BMJ), Bruns (BMF), Kraus (BMWi), Schäfer (AA), Albrecht (BMG), Rudolph (BMVBS), Paris (BMVg)



Vorsitzender Fichtner eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Zunächst den Hinweis: Am Sonntagabend wird das ZDF das Sommerinterview mit der Bundeskanzlerin um 19.10 Uhr ausstrahlen. Es wird am Sonntagnachmittag aufgezeichnet.

Der erste öffentliche Termin der kommenden Woche findet am kommenden Montag, dem 16. Juli, um 14.30 Uhr statt. Dann wird die Bundeskanzlerin hier in Berlin am dritten Petersberger Klimadialog teilnehmen.

Sie wissen vielleicht, dass diese Petersberger Klimadialoge auf eine persönliche Initiative der Bundeskanzlerin beim Klimagipfel in Kopenhagen 2009 zurückgehen. Dieser Klimadialog dient vor allem der Vorbereitung der 18. UN-Vertragsstaatenkonferenz, die Ende dieses Jahres in Katar stattfinden wird. Katar ist zusammen mit der Bundesrepublik Deutschland sozusagen der Ko-Vorsitzende dieses Klimadialogs, der am Montagnachmittag ab 14.30 Uhr stattfinden wird und bei dem die Bundeskanzlerin eine Rede halten wird. Auch Bundesumweltminister Altmaier wird vor Ort sein.

Am Mittwochvormittag tagt um 9.30 Uhr wie üblich das Bundeskabinett unter Leitung der Kanzlerin.

Im Anschluss an die Kabinettssitzung empfängt die Bundeskanzlerin ab 11.45 Uhr die thailändische Premierministerin Yingluck Shinawatra mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt. Es ist das erste Besuchsziel, das Frau Shinawatra außerhalb Asiens ansteuert. Sie ist hier in Deutschland auch, um gemeinsam mit der Bundeskanzlerin den 150. Jahrestag der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zu begehen. Neben den bilateralen Beziehungen sind die übrigen Themen natürlich die regionale und sicherheitspolitische Situation in Südostasien, vor allem auch die Wirtschaftsbeziehungen beider Länder. Es wird gegen 13 Uhr eine gemeinsame Pressebegegnung geben.

Wir kommen zum Donnerstag, dem 19. Juli. Wie Sie wissen, beabsichtigt der Bundestagspräsident, für diesen Tag ab 14 Uhr eine Sondersitzung des Bundestages einzuberufen. An dieser Sitzung, in der über eine Finanzhilfe zur Rekapitalisierung der spanischen Banken entschieden werden soll, wird selbstverständlich die Bundeskanzlerin teilnehmen.

Frage: Die Bundeskanzlerin wird beim Petersberger Klimadialog sprechen. Mit welchem Anliegen geht sie zu diesem Klimadialog? Gibt es ein Thema, das ihr dieses Mal besonders wichtig ist?

StS Seibert: Zunächst einmal wird die Bundeskanzlerin dort eine Rede halten, in der sie auf die Bedeutung des Klimadialogs als einen Vorbereitungsschritt auf die nächste UN-Klimakonferenz eingeht. Sie wird über die Ziele des internationalen Klimaschutzes sprechen. Sie wird Deutschlands Positionen bekräftigen, bis 2015 eine Vereinbarung für ein Kyoto-Nachfolgeabkommen zu verabreden oder eine Verlängerung zu beschließen. Deutschland und die EU halten gemeinsam an den Zielen zum Klimaschutz fest. Das wichtigste Ziel ist der Abschluss eines umfassenden rechtsverbindlichen Klimaschutzabkommens post-2012 - das ist unser wichtigstes Ziel -, das den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf zwei Grad Celsius begrenzt.

Es wird um das Arbeitsprogramm zur Umsetzung des Durban-Fahrplans gehen. Sicherlich wird die Bundeskanzlerin ausführen, was Deutschland für den Klimaschutz tut. Die Energiewende ist da sicherlich ein besonders wichtiger Punkt. Es wird um Beispiele gehen, was andere Länder tun. Die Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit sollen in diesem informellen, abseits der großen UN-Konferenzen zusammenkommenden Klimadialog weiter ausgelotet werden.

Zusatzfrage: Wenn Sie erlauben, eine Nachfrage dazu. Woran werden Sie nachher messen, ob das Treffen ein Erfolg war oder nicht?

StS Seibert: Das sage ich Ihnen natürlich nachher. Ich erhalte auch gerade per SMS den Titel der Veranstaltung, die "Matching Ambition mit Action" heißt - nicht nur Ehrgeiz, sondern auch konkrete Aktionen, die diesen Ehrgeiz ausdrücken.

Wenn wir schauen, wie es seit Kopenhagen 2009, als die Bundeskanzlerin die Initiative zu diesem Petersberger Klimadialog gegeben hat, weitergegangen ist, sieht man doch einige Fortschritte: In Durban ist erstmals eine Einigung aller Länder auf Erarbeitung eines gemeinsamen Klimaschutzabkommens erreicht worden. Es gibt außerdem jetzt die Einigung, dass das 2012 ablaufende Kyoto-Protokoll verlängert werden soll. Ganz wichtig aus deutscher Sicht ist, dass die Maßnahmen, die im Zusammenhang der Klimafinanzierung wichtig sind - Anpassung, Technologie- und Know-how-Transfer -, nach 2012 sehr viel gesicherter da stehen. Der globale Klimafonds, um dessen Sitz Deutschland sich ja bewirbt, wird bald - noch in diesem Jahr - arbeitsfähig sein. Das ist in Cancún beschlossen worden.

Ich glaube, man sieht: Es geht voran - nie in den großen Schritten, die man sich vielleicht wünscht, aber in doch sehr wertvollen kleinen Schritten. Dazu trägt, glaube ich, dieser Klimadialog in einem kleineren Kreise - bisher haben 35 Staaten für die Veranstaltung am Montag zugesagt - auch bei.

Frage LEIFERT: Herr Seibert, wenn die Kanzlerin in Ihrer Rede die Bedeutung und die Ziele der Klima-Bestrebungen und Klima-Politik ausführen wird sowie die deutsche Position und das, was Deutschland tut, dann ist das genau das, was sie letztes Jahr an gleicher Stelle getan hat. Welchen Impuls will sie denn eigentlich setzen, um diesen Klimadialog wirklich auch voranzubringen? Das, was Sie als Fortschritt bezeichnen, ist ja doch eher bescheiden.

StS Seibert: Ich glaube, ich habe gesagt, dass der Fortschritt nicht in den großen Quantensprüngen international erreicht worden ist, die wir uns vielleicht als Deutsche, auch als Europäer gewünscht hätten. Wir sind aber zur Einigung mit sehr vielen anderen Staaten und auf sehr vielen anderen Kontinenten gezwungen. So ist internationale Klimapolitik. Ich würde sagen: Wir sprechen über die Impulse, die die Kanzlerin am Montag bei der Veranstaltung setzt, wenn sie die Rede gehalten hat. Ich möchte dem jetzt nicht weiter vorausgreifen.

Frage: Herr Seibert, das Urteil des Kölner Landgerichts in Sachen Beschneidungen hat bei Juden und Muslimen in Deutschland große Besorgnis ausgelöst. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, durch eine gesetzliche Regelung eine größere Rechtssicherheit in dem Bereich zu schaffen?

StS Seibert: Zunächst einmal ganz grundsätzlich gesprochen: Für alle in der Bundesregierung ist völlig klar: Wir wollen jüdisches und wir wollen muslimisches religiöses Leben in Deutschland. Verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen müssen in diesem Land straffrei möglich sein. Es bereitet uns Sorge, dass die Ausübung dieser uralten religiösen Bräuche sich derzeit hier in Deutschland nicht in einer Situation des Rechtsfriedens befindet.

Uns ist bewusst, dass gerade in der jüdischen Religion die frühe Beschneidung von großer Bedeutung ist, dass es also jetzt dringend geboten ist - auch zeitlich dringend geboten ist -, diesen Rechtsfrieden wiederherzustellen. Darüber, wie das am besten geschehen kann, wird jetzt zwischen den zuständigen Ressorts in der Bundesregierung und mit Beteiligung des Bundeskanzleramtes intensiv geredet. Wir wissen: Da ist eine zügige Lösung notwendig. Da kann nichts auf die lange Bank geschoben werden. Die Freiheit der religiösen Betätigung ist uns ein hohes Rechtsgut.

Vorsitzender Fichtner: Gibt es Ergänzungen aus den beteiligten Ressorts?

Aden: Das gilt selbstverständlich auch für Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Auch sie erfüllt die Situation mit großer Sorge, dass es im Moment offensichtlich Zweifel daran gibt, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland gelebt werden können. Sie hat deswegen bereits unmittelbar nach dem Urteil eine intensive Prüfung der rechtlichen Fragen veranlasst. Diese Prüfung wird jetzt mit Hochdruck fortgesetzt werden.

Frage: Sie haben gesagt, es werde geprüft. Es gibt aus der FDP einen ganz konkreten Vorschlag, dass das erlaubt und dass eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht werden soll. Wie steht Ihr Haus denn dazu?

Aden: Es gibt einen Vorschlag, der dem Bundesjustizministerium bekannt ist. Da werden drei Wege vorgeschlagen, wie das gesetzestechnisch erfolgen könnte. Selbstverständlich werden auch solche Vorschläge in die Prüfung im Bundesjustizministerium mit einbezogen.

Frage: Wenn Sie sagen, dass das zügig geschehen soll, wann ist dann mit einer Lösung zu rechnen? Können Sie einen Zeithorizont nennen?

Aden: Es gilt das, was Herr Seibert bereits gesagt hat: Das darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Frage (zum Troika-Bericht zu Griechenland): Es gibt dahingehend Berichte, dass Griechenland angeblich einen Großteil seiner Sparauflagen nicht erfüllen kann. Herr Seibert, wie bewertet die Bundesregierung das? Die Frage richtet sich auch an das Bundesfinanzministerium.

Herr Rösler hat heute Morgen im Deutschlandfunk gesagt, dass er Zweifel hat, was zum Beispiel die Reformfähigkeit Griechenlands angeht. Herr Dobrindt hat sich wiederholt für einen Austritt Griechenlands aus der Eurozone ausgesprochen. Inwiefern spiegelt das die Situation der Bundesregierung? Die Frage richtet sich auch an das Bundesfinanzministerium.

StS Seibert: Nach unserer Auffassung ist nur ein Vorgehen sinnvoll, nämlich die Troika jetzt ihre Arbeit machen zu lassen. Sie ist aus Athen abgereist. Sie wird nach Athen zurückkehren. Sie wird ihren Bericht erstellen. Dieser Bericht allein ist die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen. Keine Vorabmeldungen, keine Gerüchte und auch keine Ankündigungen aus Athen.

Frage: Trotzdem noch einmal gefragt, Herr Seibert: Es gibt ja anscheinend unter Berufung auf Regierungskreise Zahlen, nach denen die Griechen ihre Auflagen nur unzureichend erfüllen sollen. Es ist die Rede von 210 nicht erfüllten Auflagen von 300. Können Sie oder kann das das Bundesfinanzministerium dazu etwas sagen?

StS Seibert: Ich weiß nicht, auf welche Regierungskreise sich dieser Bericht bezieht. Ich kann nur das sagen, was ich gerade gesagt habe: Genau das ist der Prüfungsauftrag der Troika, herauszufinden, wie weit Griechenland mit der Umsetzung des Vereinbarten gekommen ist. Wo liegen Stärken? Wo liegen auch Schwächen und Rückstände der Programmerfüllung? Wenn wir das gründlich untersucht und schriftlich in einem Bericht niedergelegt haben, können wir auf der Basis die nächsten Entscheidungen mit den europäischen Partnern treffen.

Zusatzfrage: Wann kommt der Bericht? Wissen Sie das? Gibt es irgendeine Zeitvorgabe, wie lange es noch dauert, bis Klarheit herrscht?

StS Seibert: Wenn es die Zeitvorgabe gäbe, würde sie natürlich nicht von der Bundesregierung kommen. Die Troika vertritt die drei Institutionen EZB, IWF und Europäische Kommission. Diese machen sich ihren Zeitplan. Sie werden einen Grund gesehen haben, aus Athen abzureisen. Sie werden auch dorthin wieder zurückkehren. Ich glaube, da ist jetzt Gründlichkeit wichtig.

Bruns: Das kann ich eigentlich auch nur bekräftigen. Uns liegt auch kein Zwischenbericht oder Ähnliches vor. Wir kommentieren auch keine mündlichen Vermutungen. Es kommt, wie eben auch schon gesagt wurde, auf den Bericht an. Auf diesen warten wir jetzt.

Ein Zeithorizont beziehungsweise ein Datum seitens der Troika ist uns auch nicht bekannt. Da ist, wie gesagt, vielmehr die Troika angesprochen.

Frage: Herr Seibert, Frau Bruns, so, wie Sie sich jetzt gerade in der Sache einlassen, drücken Sie sozusagen die Zurückhaltung und den Respekt gegenüber der Troika aus, das nicht kommentieren zu wollen, wie es hier ja auch im Saal Tradition hat, dass Sie sich bei der Bewertung solcher Vorgänge insgesamt zurückhalten. Wie bewerten Sie denn das Zitat des Bundeswirtschaftsministers, der sagt, er habe das Gefühl, dass sich die Geduld bei der Troika dem Ende zuneige? Ist das nicht eine Bewertung, die weit über das hinausgeht, was die Bundesregierung normalerweise bei der Bewertung der Troika zum Ausdruck bringt?

StS Seibert: Fragen Sie die Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums.

Zusatzfrage: Wie kommt Herr Rösler dazu, zu glauben, dass sich die Geduld der Troika dem Ende zuneige?

Kraus: Herr Minister Rösler hat sich dazu heute Morgen so geäußert, dass er die Reformbemühungen durchaus sieht, aber durchaus mit Skepsis sieht. Er bezieht sich darin - das war ja auch schon Gegenstand der öffentlichen Debatte - auf die Bilanz, die unser Haus im Zusammenhang mit den Unterstützungsangeboten unseres Hauses bezüglich Griechenland gezogen hat. In diesem Zusammenhang ist das auch zu werten.

Frage: Herr Seibert, ganz allgemein gefragt: Wie elastisch ist eigentlich die Position der Bundesregierung in der Frage, wie viel Zeit die Griechen für die Umsetzung haben sollen? In den genannten Berichten heißt es auch, dass die Frau Bundeskanzlerin unmissverständlich klar gemacht habe, dass man höchstens über eine Verschiebung um einige Wochen reden könnte.

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat bei mehreren Gelegenheiten klar gemacht, dass es unsere Absicht ist, Griechenland im Euroraum zu stabilisieren. Das war immer unsere Absicht, und das ist auch weiterhin unsere Absicht. Das setzt voraus, dass Griechenland die Verpflichtungen, die es eingegangen ist und die in dem Memorandum of Understanding niedergelegt sind, einhält. So ein Memorandum of Understanding enthält inhaltliche Festlegungen wie auch zeitliche Festlegungen.

Es ist auch immer die deutsche Position gewesen, dass wir Flexibilität und Kreativität nutzen wollen, um Strukturfonds und andere Mittel zu mobilisieren, um Griechenland weiter dabei zu helfen, Wachstum entwickeln zu können. Es gibt also diese positive Botschaft, die an Griechenland von Deutschland und auch von Europa, von Europäischen Räten ausgeht. Aber die Verpflichtungen müssen erfüllt werden.

Zusatzfrage: Darf ich das so verstehen, dass eine Verschiebung, die die griechische Regierung gerne hätte, nämlich um zwei Jahre, aus Sicht der Bundesregierung völlig undenkbar ist?

StS Seibert: Die Gespräche mit der griechischen Regierung werden zu führen sein, wenn die Basis dafür, nämlich der Bericht der Troika, vorliegt.

Zusatz: Sie gehen ja mit einer bestimmten Position in diese Gespräche.

StS Seibert: Die habe ich Ihnen gerade beschrieben.

Zusatzfrage: Zwischen einigen Wochen und einigen Jahren gibt es einen meilenweiten Unterschied.

StS Seibert: Richtig.

Frage: Eine Verständnisfrage. Ich habe Sie, Herr Seibert, und Sie, Frau Bruns, richtig verstanden, dass sowohl der Finanzminister als auch die Kanzlerin anders als der Bundeswirtschaftsminister nicht ungeduldig sind und auch keine Zweifel haben, was die Reformfähigkeit Griechenlands angeht? Oder habe ich das falsch verstanden?

StS Seibert: Wenn das Ihre Deutung ist, ist das Ihre Deutung. Wir haben aber nichts dergleichen gesagt. Ich glaube, das kann ich für Frau Bruns und mich in Anspruch nehmen. Wir haben gesagt: Es ist sinnvoll, dem europäischen Verfahren zu folgen. Das europäische Verfahren sieht vor, dass die Troika die Analyse der Situation in Griechenland vornimmt und sie dann den entsprechenden europäischen Stellen, der Eurogruppe, zuleitet. Auf der Basis dieses gründlichen Berichts wird entschieden. Mehr oder weniger haben wir nicht gesagt.

Bruns: Die Erwartung an die neue griechische Regierung, dass das Sparprogramm einzuhalten ist, haben wir an dieser Stelle schon häufig betont. Daran hat sich auch nichts geändert.

Frage: Herr Seibert, Sie haben gesagt, die Gespräche mit der griechischen Regierung werden erst erwartet, wenn der Bericht der Troika vorliegt. Die griechische Regierung hat ganz bestimmte Vorstellungen, was den Inhalt dieser Gespräche betrifft. Da geht es um eine Fristverlängerung der Anpassung. Was wäre aus deutscher Sicht, aus Sicht der Bundesregierung der Inhalt dieser Gespräche? Sie haben gesagt, dass diese Gespräche ja geführt werden.

StS Seibert: Ich werde jetzt nicht irgendetwas vorgreifen. Ich habe vorhin gesagt, dass Ankündigungen aus Athen an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Die Position der Bundesregierung ist klar: Die Erfüllung des Memorandums, wozu Inhalt und Zeitrahmen gehören, steht für uns nicht infrage. Sie ist die notwendige Voraussetzung für die weitere Zusammenarbeit. Auf der Basis dieses Memorandums wollen wir zusammenarbeiten.

Jetzt ist die Troika in Athen beziehungsweise sie war in Athen und wird dorthin wieder zurückkehren, um herauszufinden, wie und in welchem Maße das, was zwischen Griechenland und seinen europäischen Partnern vereinbart wurde, umgesetzt worden ist, wo es noch hapert, wo etwas erreicht worden ist und wo man weit hinter dem Zeitplan zurückhängt. Darüber wird dann geredet werden müssen.

Zusatzfrage: Gibt es eine zeitliche Vorstellung, wann dieser Bericht der Troika zu erwarten ist?

StS Seibert: Wenn es sie gäbe, wäre sie beim IWF, bei der Europäischen Zentralbank oder bei der Europäischen Kommission zu erfragen.

Frage: Herr Seibert, der Generalsekretär einer Partei, die dieser Koalition angehört, nämlich Herr Dobrindt, macht sich konkrete Gedanken darüber, wie man Griechenland aus dem Euroraum herausbugsieren könnte. Was sagt denn die Regierung zu diesen Überlegungen?

StS Seibert: Das, was seit Beginn der Krise unsere Haltung ist: Griechenland soll die Hilfe bekommen, die es braucht, um sich im Euroraum zu stabilisieren, um Wettbewerbsfähigkeit zurückzugewinnen, um insgesamt wieder besser und solider nachhaltig finanziell dazustehen. Das wird ein langer Weg sein. Er ist überhaupt nur zu gehen, wenn Griechenland große, große Eigenanstrengungen unternimmt. Wir müssen immer wieder überprüfen: Wie weit ist es mit den Eigenanstrengungen? Das ist immer wieder die Voraussetzung für den nächsten Schub an Hilfen. Solidarität und Eigenanstrengungen stehen immer in einem direkten Verhältnis zueinander.

Frage: Eine Frage an das Bundeswirtschaftsministerium. Herr Rösler hat sich, wenn ich mich recht erinnere, vor einem Jahr Gedanken über eine "Resolvenz" Griechenlands gemacht und dabei auch gesagt, es dürfe keine Denkverbote geben. Gilt das eigentlich noch?

Kraus: Grundsätzlich gilt nie etwas anderes als das, dass es keine Denkverbote geben darf.

Frage: Herr Seibert, Herr Schäfer, gestern ist der rumänische Botschafter in das Kanzleramt einbestellt worden. Aus welchem Grund ist der Botschaft in das Kanzleramt und nicht in das Auswärtige Amt einbestellt worden? Nach welchen Kriterien wird so etwas entschieden?

StS Seibert: Ich möchte zunächst einmal, weil ich in Ihre Frage einen gewissen Sinn hineindeute, gerne sagen: Es ist ganz klar, dass das Auswärtige Amt, das Bundeskanzleramt und ohnehin die gesamte Bundesregierung in Sachen Rumänien aus einem Guss denken und aus einem Guss handeln. Das können Sie an den Äußerungen des Außenministers, an der Tatsache, dass auch Staatsministerin Haber bereits den rumänischen Botschafter gesprochen hat und an der gestrigen Aktion ablesen.

Die gestrige Einbestellung des rumänischen Botschafters in das Bundeskanzleramt hat dazu gedient, noch einmal die wirklich große ernsthafte Besorgnis über das auszudrücken, was innenpolitisch derzeit in Rumänien passiert. Wir beobachten diese Entwicklung sehr genau. Die Bundeskanzlerin selbst beobachtet diese Entwicklung sehr genau. Sie hat stets mit der rumänischen Regierung, mit dem rumänischen Staatspräsidenten sehr eng, sehr vertrauensvoll zusammengearbeitet. Uns allen in der Bundesregierung ist ein rechtsstaatliches und demokratisches Rumänien ein absolut wichtiges Anliegen.

Im Einklang mit der EU im Übrigen erwartet die gesamte Bundesregierung - das wurde gestern auch noch einmal zum Ausdruck gebracht -, dass die rumänische Regierung das Vertrauen in die rechtsstaatlichen Verfahren wieder herstellt.

Schäfer: Ich würde gerne zweierlei ergänzen. Ich kann das, was Herr Seibert gesagt hat, in vollem Umfang unterstreichen und bekräftigen. Die Bundesregierung hat schon sehr früh, nämlich unmittelbar nach Beginn der Ereignisse, über die wir jetzt sprechen, ihre Sorge über genau diese Geschehnisse zum Ausdruck gebracht. Das hat Staatssekretärin Haber für die Bundesregierung am 5. Juli getan. Dass die Bundesregierung die Ereignisse in Bukarest sehr ernst nimmt, können Sie auch daran ersehen, dass sich der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Herr Link, gestern in Bukarest aufgehalten hat, sich dort noch zurzeit aufhält und Gespräche mit dem rumänischen Europaminister, mit dem rumänischen Außenminister, aber auch mit Vertretern der anderen Seite geführt hat, in denen er die einhellige Haltung der Bundesregierung gegenüber seinen Gesprächspartnern in Bukarest zum Ausdruck gebracht hat.

StS Seibert: Ich will noch hinzufügen: Gestern war Ministerpräsident Ponta in Brüssel. Wir werden mit großer Aufmerksamkeit verfolgen, welche Schlussfolgerungen er aus seinem Gespräch in Brüssel mit nach Hause nimmt und wie er diese Schlussfolgerungen umsetzt.

Zusatzfrage: Eine Verständnisfrage. Ist eine Einbestellung in der Welt der Diplomatie ein feststehender Begriff? Man verbindet das gemeinhin eher mit dem Auswärtigen Amt als mit dem Kanzleramt.

Schäfer: Das Wort "Einbestellung" ist ja eher ein Terminus technicus. Er findet sich in keinem völkerrechtlichen Vertrag wieder. Es gibt gewisse Gepflogenheiten. Es ist eine Gepflogenheit im internationalen Geschäftsverkehr, im Geschäftsverkehr zwischen Staaten, dass Kommunikation zwischen Botschaften und dem Auswärtigen Amt oder den Außenministerien stattfindet. Das lässt es aber völlig unbenommen sein und auch völlig normal erscheinen, wenn diese Art von Gesprächen zwischen Vertretern ausländischer Staaten nicht nur mit dem Außenministerium, sondern auch mit der Behörde des Regierungschefs - in diesem Fall der Bundeskanzlerin - geführt werden.

StS Seibert: Es gibt auch Beispiele dafür. Auch der iranische Botschafter ist beispielsweise bereits einmal in das Kanzleramt einbestellt worden.

Frage: Eine Lernfrage. Kann eigentlich ein einbestellter Vertreter eines Landes diese Einbestellung zurückweisen?

Schäfer: Ich kann mir keinen Fall vorstellen, in dem so etwas geschehen würde. Wenn ein Gaststaat - in diesem Fall Deutschland - die Bitte äußert, dass ein Vertreter eines anderen Staates zu einem Gespräch mit der Regierung in das Außenministerium geladen wird, wird er sich diesem Wunsch nicht entziehen. Das ist ja der Sinn der Sache, dass es Botschafter gibt, dass diese die offizielle Kommunikation zwischen Staaten führen, ermöglichen und durchführen. Genauso ist das hier am 5. Juli mit der Staatssekretärin im Auswärtigen Amt gewesen. Genauso war es gestern mit Herrn Heusgen im Kanzleramt.

Frage: Herr Seibert, gestern soll trotz der Bemühungen durch Regierungstruppen ein weiteres Massaker an Zivilisten in Syrien stattgefunden haben, und zwar trotz der Bemühungen des Uno-Sondergesandten Kofi Annan, die Parteien zu Friedensgesprächen zu bewegen. Wie bewertet die Bundesregierung jetzt diesen Friedensplan von Kofi Annan? Ist er noch umzusetzen? Oder braucht es andere Mittel, um Zivilisten in Syrien zu beschützen?

StS Seibert: Bevor ich den Sprecher des AA bitte, sich dazu zu äußern, würde ich gerne sagen, dass das wirklich entsetzliche Nachrichten sind, die aus Syrien zu uns kommen. Wir haben zwar noch keine volle Klarheit über das, was in diesem Ort Tremse in der Provinz Hama wirklich geschehen ist. Aber es scheint doch festzustehen, dass sehr viele Bewohner des Dorfes - möglicherweise an die 100 oder sogar noch mehr, darunter wiederum viele Frauen und Kinder - getötet worden sind.

Die Bundesregierung fordert nun zunächst einmal die syrische Regierung sehr nachdrücklich auf, den Beobachtern der UN-Mission UNSMIS unverzüglich Zugang zu diesem Ort des Verbrechens zu gewähren und sie die notwendigen Untersuchungen, die wirklich klären, was da vor sich gegangen ist und wem die Schuld dafür zukommt, ungehindert unverzüglich durchführen zu lassen.

Zu der Frage des Annan-Plans vielleicht der Kollege aus dem Auswärtigen Amt.

Schäfer: Wenn sich die Ereignisse, die die Grundlage Ihrer Frage gewesen sind, als zutreffend herausstellen sollten - wir müssen ehrlich sagen, dass die Informations- und Erkenntnislage dazu nicht nur hier in Berlin, sondern auch, wie ich vermute, überall sonst eher dürftig ist -, verstärkt das natürlich den Druck auf das Regime in Damaskus, aber auch den Druck auf die internationale Gemeinschaft, eine politische und diplomatische Lösung zu finden, die zur Grundlage eines politischen Übergangsprozesses in Syrien werden kann.

Aus Sicht der Bundesregierung, aber auch unserer Partner - im Übrigen einschließlich sämtlicher Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen - ist immer noch der Sechs-Punkte-Plan von Kofi Annan die richtige und vernünftige Grundlage, weil in diesen sechs Punkten von Kofi Annan eben ausbuchstabiert ist, was die Voraussetzungen dafür sind, dass es einen politischen Übergangsprozess geben kann, den wir brauchen, damit das Land zur Ruhe kommt, damit endlich die Gewalt endet und damit auch die Gefahren, die sich für die Stabilität der ganzen Region ergeben, auf diese Art und Weise eingedämmt werden können.

Wie es jetzt weitergeht, kann ich Ihnen wie folgt beantworten: Deutschland ist als Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gemeinsam mit den anderen Mitgliedern zurzeit intensiv hinter verschlossenen Türen im Sicherheitsrat in Verhandlungen über einen weiteren Weg, den der Sicherheitsrat und damit die internationale Staatengemeinschaft für die Krise in Syrien weisen kann.

Wie ich annehme, wissen Sie aus den Medien, dass es zwei Vorschläge für Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gibt, die derzeit verhandelt werden. Deutschland und seine Partner - Großbritannien, Frankreich, die Vereinigen Staaten von Amerika und Portugal - haben einen Entwurf für eine Resolution der Vereinten Nationen auf der Grundlage von Kapitel VII der Vereinten Nationen vorgelegt. Auf dieser Grundlage ist es möglich, Zwangsmaßnahmen gegen Staaten zu verhängen. In diesem Resolutionsentwurf ist ausdrücklich die Rede davon, dass diese Zwangsmaßnahmen auf der Grundlage von Art. 41 der Charta der Vereinten Nationen verhängt werden sollen. Das bedeutet: Es handelt sich um nichtmilitärische Zwangsmaßnahmen.

Die Idee, die dem Resolutionsentwurf dieser fünf Staaten, einschließlich Deutschlands, zugrunde liegt, ist die, dass der Druck auf das Regime von Präsident Assad in Damaskus weiter erhöht werden muss. In dem Resolutionsentwurf werden klare Anforderungen an das Regime in Damaskus genannt, was es zu tun hat, und insbesondere, in welchem Zeitrahmen es das zu tun hat. Da geht es insbesondere um den Rückzug von schweren Waffen und schwerem Militärgerät aus den urbanen Siedlungen, in denen es zu den Auseinandersetzungen und den schrecklichen Gewalttaten gekommen ist. Dieser Resolutionsentwurf sieht dann vor, dass, wenn das Regime in Damaskus diesen Bedingungen nicht entspricht, bestimmte Sanktionsmaßnahmen in Kraft treten können.

Wir befinden uns in einem Verhandlungsprozess. Ich erzähle Ihnen kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass diese Verhandlungen sehr kompliziert sind. Sie haben sicherlich in den letzten Tagen mit verfolgt, dass die russische Regierung jetzt auch offiziell Gespräche mit der Vertretern der syrischen Opposition geführt hat. Jetzt wird es in den nächsten Tagen in New York darauf ankommen, wie sich der Sicherheitsrat positionieren kann und welche Einigung wir finden können.

Eines ist klar: Für die Bundesregierung steht im Mittelpunkt, dass der Druck weiter auf das Regime in Damaskus mit dem Ziel erhöht wird, die Gewalt in Syrien zu beenden, einen politischen Übergangsprozess einzuleiten und die Gefahren für eine Ausbreitung der Geschehnisse und der Krise in Syrien auf die Region zu reduzieren.

Frage: Herr Schäfer, ist denn ein Kompromiss zwischen dem russischem Resolutionsentwurf und dem westlichen Resolutionsentwurf irgendwie denkbar? Ist es zurzeit Gegenstand der Verhandlungen, sie irgendwie zu verbinden? Oder sind diese beiden Resolutionsentwürfe unvereinbar?

Schäfer: So, wie sie stehen, sind sie schwer miteinander vereinbar, weil sie auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen in der Charta der Vereinten Nationen beruhen. Der Vorschlag der Russen beruht auf Kapitel VI und der Vorschlag von Deutschland und seinen Partner auf Grundlage von Kapitel VII. Das heißt aber nichts. Es ist ja nichts Neues für den Sicherheitsrat, dass es unterschiedliche Vorstellungen unterschiedlicher Mitgliedstaaten im Sicherheitsrat gibt. Es wird jetzt auf die Verhandlungen ankommen. Wir setzen darauf, dass es genügend Verständnis auf allen Seiten gibt, um einen Kompromiss hinzukriegen. Aus Sicht der Bundesregierung wäre es ein ganz besonders schlechtes Signal, wenn der Sicherheitsrat überhaupt nicht in der Lage wäre, sich sozusagen ordnend mit der Krise in Syrien zu befassen.

Ansonsten hat die Bundesregierung bedauerlicherweise keine Kristallkugel. Deshalb ist es schwer, möglichst vorherzusehen, was in den nächsten Tagen in New York und anderswo geschehen wird.

Zusatzfrage: Herr Seibert, wird die Bundeskanzlerin sich noch einschalten? Sieht die Bundeskanzlerin die Möglichkeit, vielleicht auf den russischen Präsidenten Putin in dieser Angelegenheit einzuwirken?

StS Seibert: Das Thema Syrien war bereits Gegenstand des Gesprächs zwischen der Bundeskanzlerin und Präsident Putin, als er vor nicht allzu langer Zeit hier in Berlin war. Das Auswärtige Amt führt für Deutschland diese notwendigen Gespräche nach allen Seiten. Ich glaube, dass es da auch in guten Händen liegt.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert zum Thema Italien. Italien ist von Moody's herabgestuft worden. In der Erklärung hat Moody's über neue politische Risiken in dem Land gesprochen. In den letzten Tagen hat Berlusconi angekündigt, dass er wieder kandidieren will. Meine Frage ist: Wie beurteilt die deutsche Regierung die italienische Lage bezüglich des Urteils von Moody's, und ist die deutsche Regierung jetzt besorgt um die politische Entwicklung in Italien?

StS Seibert: Wir hatten hier in der Bundesregierung immer die Haltung, dass wir einzelne Herauf- oder Herabstufungen durch Ratingagenturen nicht kommentieren. Es ist auch immer unsere Haltung gewesen, die italienischen Reformen nachdrücklich zu unterstützen - die Reformen, die die Regierung Monti mit viel Mut und Tatkraft angegangen hat. Es ist bemerkenswert, dass sie jetzt noch einmal weitere Maßnahmen beschlossen hat, die sich vor allem einer effizienteren öffentlichen Verwaltung zuwenden wollen. Auch das hat unsere Unterstützung. Wir wissen, dass so etwas ein schwieriger Weg ist. Aber er ist sicherlich richtig für Italien. Darüber hinaus habe ich jetzt hier keine Beurteilung über Italien abzugeben.

Frage: Herr Seibert, nun hat Herr Monti ja vor ein paar Tagen sinngemäß gesagt, man soll niemals nie sagen, was also die Möglichkeit betrifft, dass Italien eines Tages Hilfe aus Rettungsschirmen in Anspruch nehmen könnte. Wenn man das jetzt mit dieser neuen Bewertung durch Moody's kombiniert, stellt sich die Frage: Hat das für Sie eine neue Qualität? Man hat ja, wenn man so will, Déjà-vu-Erlebnisse. Ähnlich war es mit Spanien und vorher mit Irland und Griechenland. Das fing auch immer so an.

StS Seibert: Ich glaube, das Erste, was wir in dieser europäischen Krise gelernt haben sollten, ist, dass wir die Länder alle sehr individuell betrachten und nicht über einen Kamm scheren. Italien, wie ich es gerade versucht habe zu sagen, arbeitet hart daran, sich mit Reformen in eine bessere Situation der Wettbewerbsfähigkeit, der Konkurrenzfähigkeit, zu versetzen. Diese Reformpolitik der Regierung Monti unterstützen wir.

Zusatzfrage: Also das hat für Sie keine neue Qualität? Das war ja meine Kernfrage.

StS Seibert: Die Aufgabe, die vor der italienischen Regierung und vor anderen Regierungen liegt, ihr Land nachhaltig zu entwickeln, ist groß. Das war sie aber vorher auch schon.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt beziehungsweise an das Justizministerium: Es geht um den seit 100 Tagen in China inhaftierten Kunstspediteur Jennrich. Was ist da der aktuelle Stand, und wird das eine Rolle bei den chinesisch-deutschen Justizgesprächen nächste Woche spielen?

Aden: Der Fall ist uns bekannt. Wir verfolgen ihn auch im Justizministerium. Ich kann selbstverständlich möglichen Gesprächen des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs, der ab Sonntag in München stattfinden wird, nicht vorgreifen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass das am Rande eine Rolle spielen wird.

Schäfer: Uns und insbesondere der Botschaft in Peking ist dieser Fall gut bekannt. Wir nehmen diesen Konsularfall sehr ernst und beobachten ihn auch sehr genau. Die Botschaft in Peking betreut den betroffenen Deutschen seit seiner Inhaftierung umfangreich und hat ihn bereits mehrfach in der Haft besucht. Das ist zuletzt heute geschehen.

Es ist völlig selbstverständlich, dass die Botschaft den Fall Jennrich weiter intensiv begleiten wird. Sie steht dazu mit den zuständigen chinesischen Behörden ebenso wie mit den Rechtsanwälten von Herrn Jennrich und den Angehörigen in engem Kontakt.

Darüber hinaus bin ich leider nicht in der Lage, Ihnen mehr Details zu dem Fall in all seinen Schattierungen zu sagen, weil es hier um Persönlichkeitsrechte des betroffenen Deutschen geht und wir obendrein die Gespräche mit der chinesischen Seite nicht über Sie und die Öffentlichkeit führen können, führen wollen und führen werden.

Frage: Ich möchte zur Sondersitzung des Bundestages am Donnerstag fragen: Erstens. Ist eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig, oder reicht die einfache Mehrheit? Zweitens. Wird sich Bundeskanzlerin Merkel über die Bankenhilfe an Spanien äußern? Also wird es eine Rede von Frau Merkel geben? Drittens. Wie viel kostet diese Sitzung? Ich meine angesichts der Tatsache, dass die Abgeordneten extra nach Berlin kommen müssen.

StS Seibert: Drittens. Das ist eine Frage an den Bundestag und nicht an den Sprecher der Bundesregierung, wie eigentlich die ganze Veranstaltung eine parlamentarische Veranstaltung ist.

Ich kann Ihnen sagen, dass die Bundeskanzlerin keine Regierungserklärung halten wird. Das wird der Bundesfinanzminister tun, und zwar zum Thema "Sicherung der Stabilität der Eurozone/Finanzhilfen für Spanien".

Bruns: Was Ihre Frage zur Mehrheit betrifft: Es regelt sich nach § 3 Abs. 1 StabMechG, dass das Plenum vorher abstimmt. Ich habe jetzt dummerweise das Gesetz nicht dabei und kann es Ihnen nicht auswendig sagen. Aber ich werde nachsehen.

Vorsitzender Fichtner: Sie bekommen bestimmt gleich eine Nachlieferung gemailt?

StS Seibert: Richtig. Ich halte es für eine Sache einer einfachen Mehrheit. Aber wir werden das auf jeden Fall gleich nachliefern.

Frage: Ich habe eine Frage zur neuen PID-Verordnung, also zu dem Verordnungsentwurf, und meine Fragen gehen sowohl an das BMJ als auch an das BMG. Herr Albrecht, sieht sich das Bundesgesundheitsministerium angesichts der Kritik der Gegner des PID-Gesetzes gefordert, schon jetzt, bevor es ins Kabinett geht, Änderungen vorzunehmen, oder wie will man darauf reagieren?

Albrecht: Nein, wir befinden uns am Anfang des Verfahrens. Wir haben gestern die Verordnung verschickt. Es gibt überhaupt keinen Grund, darauf jetzt zu reagieren. Wir werden das Verfahren abschließen, und dann werden wir schauen, wie die Anhörungen ausgehen.

Im Übrigen möchte ich sagen, dass die Diskussionen, die jetzt stattfinden und die Wortmeldungen, die wir jetzt bekommen, sehr den Wortmeldungen ähneln, die wir aus der Gesetzesdebatte kennen. Insofern ist das nichts Neues. Wir nehmen das zur Kenntnis. Aber es gibt keinen Grund, jetzt an der Verordnung irgendetwas zu ändern. Dafür sind die Anhörungsverfahren da, und dann werden wir das in der gebotenen Ruhe und Gelassenheit tun.

Zusatzfrage: Können Sie trotzdem zu dem Punkt Stellung nehmen, dass man hier durch die Einrichtung von Ethik-Kommissionen in jedem Land und die Nichtbegrenzung der Zahl der Zentren, die die Untersuchungen dann prüfen und vornehmen werden, einer PID-Anwendung in jedem Fall Tür und Tor öffnet?

Albrecht: Wir sehen diese Gefahr nicht. Ich weise heute darauf hin: Fachleute, die sich dazu geäußert haben, sehen das unter anderem auch so. Es ist jetzt Sache der Länder, diese Kommissionen einzurichten und auch zu sehen, wo diese Zentren sind. Es ist überhaupt nicht gesagt, dass die Anzahl der Zentren darüber bestimmt, wie viele PID-Untersuchungen wir haben werden. Wie gesagt: Wir raten da zur Ruhe und zur Gelassenheit.

Viele der Argumente, die wir heute gehört haben beziehungsweise die wir jetzt in den Medien haben, ähneln denen, die wir in der Grundsatzdebatte hatten. Wir sind aus unserer Sicht einen wesentlichen Schritt weitergekommen. Wir haben ein Gesetz vom Deutschen Bundestag bekommen. Das hat uns enge Grenzen aufgezeigt. In diesen engen Grenzen haben wir uns mit der Verordnung bewegt. Jetzt wird die Anhörung zeigen, wie es mit der Umsetzung weiter geht. Es gibt aus unserer Sicht - ich sage das noch einmal - für diese Befürchtungen keinen Anlass.

Zusatzfrage: Noch einmal eine Verständnisfrage: Der Bundesrat muss dann letztlich auch zustimmen?

Albrecht: Ja, der Bundesrat muss zustimmen. Das ist eine Verordnung, die zustimmungsbedürftig ist.

Zusatzfrage: Und wie sehen Sie dieser Abstimmung entgegen?

Albrecht: Ich möchte da nichts präjudizieren. Wir haben, wie gesagt, gestern die Sachen verschickt. Wir werden in aller Ruhe sehen, wie sich die Länder dazu äußern.

Es ist im Übrigen - um auf Ihren ersten Einwand, die Ethik-Kommission, zurückzukommen - durchaus denkbar, dass mehrere Länder gemeinsam eine Ethik-Kommission einrichten. Insofern haben wir da die Ruhe und auch die Gelassenheit abzuwarten, wie wir im Anhörungsverfahren weiter kommen.

Zusatzfrage: Und möchte sich das BMJ auch noch dazu äußern?

Aden: Nein, ich möchte dazu nichts ergänzen.

Vorsitzender Fichtner: Dann können wir jetzt die Frage nach der erforderlichen Mehrheit in der Sondersitzung des Bundestages klären.

StS Seibert: Es ist so, wie ich es schon gesagt habe. Aber man möchte bei diesen Dingen ganz auf Nummer sicher gehen.

Bei der Bundestagsentscheidung über die Finanzhilfen zur Rekapitalisierung spanischer Banken ist die einfache Mehrheit erforderlich.

Frage: Herr Seibert, wie sind denn die Ambitionen? Soll es die berühmte Kanzlerinnen-Mehrheit geben?

StS Seibert: Ich glaube, wir hatten das neulich schon gesagt, und das gilt auch für diesen Fall. Die Bundesregierung setzt und bekommt auch immer die Mehrheiten, die erforderlich sind. Sie will und sie bekommt die Mehrheiten, die erforderlich sind. Und so wird es dann auch wieder sein.

Frage: Meine Frage geht an das Gesundheitsministerium, eventuell auch an das Innenministerium: Die schwedische Regierung will illegalen Zuwanderern den Zugang zum staatlichen Gesundheitswesen erlauben. Die Frage ist, wie Sie in Deutschland die Situation einschätzen, wie illegal hier lebende Ausländer an medizinische Hilfe kommen, ob Sie das für gut geregelt halten oder eventuell Änderungsbedarf sehen.

Albrecht: Bei den Menschen, die illegal in Deutschland leben, gibt es eine Schwierigkeit mit dem Krankenversicherungsschutz. Das ist so. Es gibt mittlerweile mehrere Initiativen, die sich darum kümmern. Wir haben diese Initiativen zum Teil schon als BMG unterstützt. Aber grundsätzlich sind wir jetzt nicht auf dem Weg, eine Gesetzesänderung vorzunehmen.

Zusatzfrage: Das Problem besteht bei Krankenhausbehandlungen beispielsweise darin - insofern geht der Blick auch an das Innenministerium -, dass die Krankenhäuser gern die persönlichen Daten von den illegal hier Lebenden hätten, um die Kosten abzurechnen. Sie müssen natürlich auf ihre Kosten kommen. Gibt es da staatliche Unterstützung? Wie finanzieren das die Ärzte und Krankenkassen?

Albrecht: Nein. Die Initiativen, die ich angesprochen habe, sind private Initiativen. Diese Initiativen arbeiten so, dass sie solche Daten nicht weitergeben. Jedenfalls ist es meine Kenntnis, dass das so ist.

Frage: Eine Frage an das Verkehrsministerium: Die EU-Kommission hat gerade in Brüssel ihre Vorstellungen vorgestellt, dass ältere Autos künftig jedes Jahr zur Hauptuntersuchung sollen. Mich würde interessieren, wie die Haltung von Minister Ramsauer dazu ist. Die Kommission argumentiert ja damit, dass es durch bessere Kontrollen jährlich 1.200 weniger Verkehrstote geben könnte. Was sagt Ihr Haus zu dem Argument?

Rudolph: Vielleicht zur Einordnung: Die Europäische Kommission hat ein Paket zur Straßenverkehrssicherheit vorgelegt. Ein Teil darin ist die TÜV-Verordnung.

Grundsätzlich ist unsere Haltung folgende: In Deutschland haben wir hohe Standards. Die Prüfpraxis hat sich seit Jahren bewährt. Deswegen werden wir unser Gewicht in Brüssel einbringen, damit es zu einer sinnvollen Lösung kommt, die nicht zu höheren Kosten und mehr Bürokratie führt, sondern die sich an der Verkehrssicherheit und nicht an Verschlimmbesserungen orientiert.

Sie haben konkret die Regelungen für Altautos angesprochen. Wenn wir die Prüfpraxis in Europa etablieren können, die wir in Deutschland haben, dann sind wir bei der Verkehrssicherheit nicht nur einen, sondern drei große Schritte vorangekommen. Deswegen sehen wir unser Modell auch als hilfreiche Orientierung für andere Länder in Europa an, was die Standards, die Qualität der Prüfung und auch die Rhythmen angeht, die Altautos einhalten müssen. Bei uns sind es ja zwei Jahre.

Deswegen werden wir uns den Vorschlag der EU-Kommission genau anschauen und ihn prüfen. Aber in diesem speziellen Punkt, den Sie angesprochen haben, werden wir versuchen, das deutsche Modell, das sich hierzulande bewährt hat und zu einer hohen Verkehrssicherheit führt, auch in die Diskussion einzubringen.

Was die konkrete Zahl angeht: Mehr Verkehrstote, weniger Verkehrstote - das ist eine schwierige Debatte. Ich kann dazu nur sagen: Wenn wir deutsche Standards, d. h. die deutsche Prüfpraxis, in ganz Europa entwickeln - es muss nicht eins zu eins die deutsche Praxis sein, aber es müssen höhere Standards sein, zum Beispiel werden Motorräder hierzulande bei der TÜV-Prüfung berücksichtigt, in anderen Ländern aber nicht -, dann kommen wir einen großen Schritt voran. Dann werden wir sicherlich auch die Zahl der Verkehrstoten senken.

Frage: Es mag ja sein, dass wir schon einen hohen Standard haben. Die Frage ist ja: Wäre der Standard nicht noch höher, wenn man hier jedes Jahr zum TÜV fahren würde?

Rudolph: Unsere Position ist, dass sich die jetzige Regelung - bei Neuautos erfolgt eine TÜV-Untersuchung nach drei Jahren und dann in Zweijahresrhythmen, also nach fünf, nach sieben Jahren usw. - mit den hohen Standards, die zugrunde liegen, und der Expertise, die die Prüfer gleich mitbieten, bewährt hat. Das ist nicht überall in Europa so. Insofern ist es gut, dass die Europäische Kommission hier Schritte unternimmt, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Das umfasst auch die Prüfpraxis und die Prüfer.

Wir dürfen oder sollten nicht ein bestehendes System grundsätzlich in Frage stellen, nur weil neue Vorschläge auf den Tisch kommen. Man muss sich damit auseinandersetzen und sich anschauen, wie die Details und die Spielräume aussehen.

Sie haben gesagt, die Vorschläge sind gerade vorgelegt worden. Auch wir müssen sie uns im Detail ansehen. Wenn es aber bei dem Vorschlag bleibt, dass ältere Autos - ursprünglich waren, glaube ich, Autos mit einer Laufleistung von 160.000 km im Gespräch - jedes Jahr zum TÜV sollen, dann hielten wir das für nicht notwendig, wenn man unsere Standards und unsere Qualität der deutschen Prüfpraxis zugrunde legen würde.

Frage: Sie haben gesagt, das ist Teil eines Verkehrssicherheitspakets. Gibt es denn da auch so Aspekte wie Fahrtauglichkeit vor allem älterer Verkehrsteilnehmer? Sind sie zufällig in diesem Brüsseler Paket, das da diskutiert werden soll, enthalten?

Rudolph: Ich kenne das Brüsseler Paket noch nicht im Detail. Ich kenne die Diskussionen, die im Vorfeld gelaufen sind. Insofern kann ich zu diesem konkreten Punkt jetzt keine Stellung nehmen. Da müsste man wirklich abwarten - es ist, glaube ich, parallel passiert -, was Brüssel konkret auf den Tisch gelegt hat.

Geplant ist, dass man die Prüfpraxis in Europa harmonisiert. Das ist ein guter Schritt. Geplant ist auch, dass man den Anwendungsbereich ausweitet, dass man also nicht nur Pkw untersucht, sondern auch Motorräder hereinnimmt. Das ist auch ein guter Schritt. Das haben wir beides schon in Deutschland. Das Detail, das der Kollege angesprochen hat, nämlich die Prüfpraxis bei älteren Fahrzeugen zu verschärfen, halten wir, wenn wir das deutsche Maß anlegen, das wir hier seit Jahren praktizieren, für nicht sinnvoll.

Frage: Herr Rudolph, können Sie kurz darstellen, in welchem Stadium sich die Pläne der EU befinden? Welche Möglichkeiten der Einwirkung haben Sie denn noch - oder ist es jetzt sozusagen fünf vor zwölf -, um das zu verhindern?

Rudolph: In der Uhrzeit ausgedrückt kann ich Ihnen das nicht genau beziffern. Aber das Stadium ist, dass die EU-Kommission einen Vorschlag vorgelegt hat und die Mitgliedsstaaten jetzt die Möglichkeit haben, diesen Vorschlag genau zu prüfen und Stellungnahmen abzugeben. Das werden wir auch tun. Ich habe ja jetzt erläutert, dass nicht alles negativ sein muss, aber wir in diesem einen Punkt eine andere Auffassung haben. Dann werden wir unser Gewicht einbringen, um diese TÜV-Verordnung an einigen Stellen zu justieren. Dazu brauchen wir Verbündete. Es ist meines Wissens eine Mehrheitsentscheidung. Es ist keine Einstimmigkeit notwendig. Gegen Ende des Jahres - so war der grobe Zeitplan - könnte es im Verkehrsministerrat zur Sprache kommen.

Zusatzfrage: Haben Sie denn Verbündete, oder stehen Sie allein mit dieser Kritik?

Rudolph: Die EU-Kommission hat ihre Pläne jetzt erst einmal auf den Tisch gelegt. Insofern wird man sehen, wie groß das Bauchgrummeln in den Mitgliedsstaaten ist. Wir stehen nicht allein da. So viel ist klar. Aber wie groß die Mehrheit für Änderungen und im Detail für Änderungen ist, kann ich heute noch nicht beziffern. Klar ist nur, dass unsere Argumente nicht aus der Luft gegriffen sind, sondern wir ein festes Fundament haben, auf dem wir es begründen. Alles Weitere wird man dann im laufenden Prozess, in der Debatte, in der Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten und der EU sehen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zu Markus Löning, dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung. Ich weiß nicht, ob der Satz, den er auf seiner Facebook-Seite über Wissenschaft und Religion geschrieben hat, hier in den letzten Tagen schon eine Rolle gespielt hat. Erzbischof Müller hat sich jetzt darüber aufgeregt und ihm - es ist so gedeutet worden - indirekt den Rücktritt nahegelegt. Gibt es da vom Auswärtigen Amt eine Reaktion?

Schäfer: Ich bedauere, Ihnen sagen zu müssen, dass ich da leider nicht recht im Film bin. Ich kenne weder den Satz von Herrn Löning noch die Reaktion eines Erzbischofes darauf. Deshalb kann ich Ihnen auch keine angemessene Reaktion auf Ihre Frage geben. Aber ich biete Ihnen gern an, dass Sie mich dazu heute Nachmittag anrufen, und dann bekommen Sie diese Reaktion.

Frage: Wir haben bei der letzten Sitzung hier über die Twitter-Gewohnheiten der Minister und Ministerinnen und der Häuser gesprochen. Da hatte, wenn ich es richtig im Kopf habe, das Justizministerium die frohe Kunde verbreitet, dass man in einem Ranking auf Platz sechs stehe. Es blieb die Frage offen: Was für ein Ranking ist das denn? - Diese Frage würde ich gern noch einmal stellen.

Aden: Da erwischen Sie mich jetzt gerade auf einem falschen Fuß. Das muss ich nachreichen.

Vorsitzender Fichtner: Das wäre doch eine schöne Nachricht für heute Nachmittag.

Zusatzfrage: Und wer steht auf Nummer eins?

Aden: Das kann ich ja dann bei Gelegenheit auch nachreichen.

Albrecht (zum Zugang illegaler Zuwanderer zum staatlichen Gesundheitswesen): Vielleicht noch einmal kurz - weil meine Kollegen aufmerksam die Bundespressekonferenz beobachtet haben, um zu sehen, was der Sprecher hier macht - der Hinweis, dass es in diesem Fall natürlich eine Fürsorgepflicht der Länder für alle Bewohnerinnen und Bewohner gibt, die in ihren Grenzen leben, und dass dafür auch die Sozialgesetze der Länder herangezogen werden müssen.

Aber noch einmal zu den Daten: Es ist tatsächlich so, dass auch dort das Arztgeheimnis gilt, also mit anderen Worten, dass die Daten nicht weitergegeben werden.

Frage: Ich habe noch eine Frage an das Verteidigungsministerium: Herr Paris, In Ihrer Pressemitteilung von gestern in Sachen Schützenpanzer Puma wird die Reduzierung der Bestellungen mit der Neuausrichtung der Bundeswehr und das damit einhergehende neue Fähigkeitsprofil begründet. Welche Auswirkungen hat denn dieses neue Fähigkeitsprofil auf andere Bestellungen von Systemen, die die Bundeswehr gern hat oder bestellt hat, und die sie möglicherweise auch in der Stückzahl reduzieren will oder wird?

Paris: Sie müssen die einzelnen Beschaffungsvorhaben getrennt voneinander sehen. Wir haben gestern mit einem Vertrag die Verhandlungen mit der Firma über den Schützenpanzer Puma und die entsprechende Reduzierung abschließen können. In allen anderen Bereichen, in denen es um Rüstungsgüter geht und wir Bedarfsanpassungen - in der Regel nach unten - haben, sind wir mit den entsprechenden Firmen und Lieferanten im Gespräch, um darüber zu verhandeln, wie wir sozusagen die Neuausrichtung der Bundeswehr der Vertragslage und der Lieferlage anpassen können. Da sind wir in teils guten, teils weniger guten Gesprächen. Immer, wenn wir zu einem Abschluss kommen werden, dann werden wir Sie so unterrichten, wie wir das gestern getan haben. Aber ich sehe davon ab, hier zu solchen Verhandlungen Wasserstände mitzuteilen.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 13. Juli 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/07/2012-07-13-regpk.html?nn=391778
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2012