Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

PRESSEKONFERENZ/560: Regierungspressekonferenz vom 19. Februar 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Dienstag, 19. Februar 2013
Regierungspressekonferenz vom 19. Februar 2013

Themen: Reise der Bundeskanzlerin in die Türkei, Kabinettssitzung (Bundeswehreinsätze EUTM Mali und AFISMA, Hilfesystem für die Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs, Einrichtung einer Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt, falsche Etikettierung von Lebensmitteln in Fertigprodukten)
weitere Themen: Äußerungen der Bundesjustizministerin zu einer Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, Äußerungen des Bundesaußenministers zum italienischen Wahlkampf, Bahnprojekt "Stuttgart 21", NPD- Verbotsverfahren, Entschädigung von Zwangsarbeitern in Ghettos, Emissionshandel, Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Sukzessivadoption, Mindestlohn

Sprecher: StS Seibert, Dienst (BMVg), Peschke (AA), Wieduwilt (BMJ), Steegmans (BMFSFJ), Moosmayer (BMVBS), Eichele (BMELV), Wieduwilt (BMJ), Teschke (BMI), Maas (BMU)



Vorsitzender Hebestreit eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Ich wollte Ihnen einiges über die Reise der Bundeskanzlerin in die Türkei erzählen, die hier ja schon angekündigt worden ist. Einige Programmpunkte und der genaue terminliche Ablauf sind noch in der Feinabstimmung. Deswegen gebe ich Ihnen jetzt einige Stichworte:

Die Kanzlerin wird am 24. und 25. Februar, also am Sonntag und Montag, zu einem zweitägigen Besuch in die Türkei reisen. Sie beginnt ihre Reise mit einem Besuch des deutschen Truppenkontingents, das sich dort im Rahmen der Verlegung deutscher Patriot-Systeme in Kahramanmaras befindet. Anschließend wird sie in die Region Kappadokien weiterreisen und dort frühchristliche Kulturdenkmäler besuchen.

Am Montag ist die Bundeskanzlerin dann in Ankara und führt politische Gespräche mit Ministerpräsident Erdogan und mit dem türkischen Staatspräsidenten Gül. Es ist außerdem vorgesehen, dass beide, die Kanzlerin und der Ministerpräsident, mit deutschen und türkischen Wirtschaftsvertretern zusammentreffen. Es soll ein deutsch-türkisches Wirtschaftsforum geben. Die Kanzlerin wird auf dieser Reise auch von einer Wirtschaftsdelegation begleitet.

Wie gesagt, Genaueres erfahren Sie dann spätestens am Donnerstag, wenn wir hier ein Briefing für Sie mit dem außenpolitischen Abteilungsleiter im Kanzleramt, Herrn Heusgen, anbieten. Wir haben bislang 15.30 Uhr angedacht. Aber auch das werden wir noch festzurren.

So, nun zu den Punkten im Kabinett:

Das Kabinett hat sich mit dem Einsatz der Bundeswehr in und für Mali in zwei gesonderten Mandaten befasst.

Zunächst einmal soll sich die Bundeswehr an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission in Mali beteiligen, die den Namen EUTM trägt. Das Ziel von EUTM ist es, die malischen Sicherheitskräfte in die Lage zu versetzen, über das gesamte malische Hoheitsgebiet eine effektive Kontrolle auszuüben. Die Einheit, die territoriale Unversehrtheit Malis, soll gewahrt sein. Die Bedrohung für die Bevölkerung, vor allem im Norden von Mali, soll verringert werden.

Der deutsche Anteil innerhalb von EUTM wird im Schwerpunkt Aufgaben der Pionierausbildung übernehmen. Dafür sind rund 80 Soldaten vorgesehen. Die Pionierausbildung deshalb, weil es bereits frühere Erfahrungen in militärischen Ausbildungs- und Ausrüstungsmissionen für Mali gibt.

Deutschland wird außerdem die Sanitätsausbildung malischer Streitkräfte und die sanitätsdienstliche Versorgung der gesamten EUTM Mission sicherstellen. Weiteres Personal wird in Stäben und Hauptquartieren von EUTM Mali eingesetzt. Vorsorglich wird auch ein nationales Unterstützungselement geplant. Das bringt die gesamte personelle Obergrenze in diesem Mandat auf 180 deutsche Soldatinnen und Soldaten.

Dieses Unterstützungselement könnte Versorgungsaufgaben, logistische Aufgaben und die administrative Betreuung für das deutsche Einsatzkontingent wahrnehmen, wenn sich herausstellt, dass diese Leistungen vor Ort nicht von zivilen Kräften, von der Gastnation oder anderen Partnern, bereitgestellt werden können. Das wird gerade während einer Erkundung vor Ort überprüft. Da gibt es einen Abstimmungsprozess mit den anderen truppenstellenden Nationen. Maximal sind für dieses nationale Unterstützungselement, das Sie sich als so eine Art personellen Puffer vorstellen können, 100 Soldatinnen und Soldaten vorgesehen. Also die personelle Obergrenze bei diesem Mandat liegt bei 180 Soldatinnen und Soldaten. Das Mandat soll bis zum 28. Februar 2014 dauern. Es steht natürlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Das zweite Mali-Mandat, wenn man es einmal so kurz nennen darf, dreht sich um die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung, und die heißt wiederum AFISMA. Der Auftrag von AFISMA ist es, die malische Übergangsregierung dabei zu unterstützen, ihre Autorität über das gesamte Hoheitsgebiet Malis wiederherzustellen und den Schutz der malischen Bevölkerung zu gewährleisten. Es gibt eine ausdrückliche Aufforderung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, AFISMA bei diesen Bemühungen zu unterstützen, das heißt auch in Form von militärischer Ausbildung und logistischer Unterstützung.

Der deutsche Beitrag hierzu sieht nun also vor, dass die Bundeswehr Lufttransport- und Luftbetankungskapazitäten bereitstellt. Die personelle Obergrenze für dieses gesonderte Mandat liegt bei 150 deutschen Soldatinnen und Soldaten. Auch dieses Mandat soll bis zum 28. Februar 2014 reichen.

Ein ganz anderer Punkt, mit dem sich das Bundeskabinett befasst hat, ist eine Erklärung, die die Bundesregierung zum empfohlenen Hilfesystem für die Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs abgibt. Morgen, am 20. Februar, treffen sich die früheren Mitglieder des runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch", um darüber zu diskutieren, wie der Stand der Umsetzung seiner Empfehlungen ist.

Sie wissen, 2010 ist, nachdem zahlreiche Fälle von Kindesmissbrauch bekannt geworden waren, ein solcher runder Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch eingerichtet worden. Er hat im November 2011 einen Abschlussbericht mit konkreten Empfehlungen vorgelegt, wie Betroffenen geholfen werden kann, wie Prävention geleistet werden kann und wie in Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch interveniert werden muss. - Morgen also findet ein erneutes Treffen statt, um zu berichten, wie der aktuelle Stand der Umsetzung ist.

Ein zentrales Anliegen des runden Tisches war es immer, ein ergänzendes Hilfesystem für all die Betroffenen von sexuellem Kindesmissbrauch einzurichten, die heute noch - nach Jahren, oft sogar nach Jahrzehnten zurückliegenden Missbrauchs - an den Folgen leiden. Soweit dieser Missbrauch in Institutionen stattgefunden hat, stehen diese bereits in der Verantwortung, und sie stehen auch zu dieser Verantwortung. Sofern dieser Missbrauch im familiären Umfeld stattgefunden hat, gibt es eine gesamtstaatliche Verantwortung. Da muss eine freiwillige Hilfe für Betroffene erbracht werden. Das können nur Bund und Länder leisten.

Der runde Tisch hat damals für die Spätfolgen der Opfer aus dem familiären Umfeld die Einrichtung eines Fonds vorgeschlagen. Der Bund hat schon bei der Abschlusssitzung des runden Tisches zugesagt, dass er die Hälfte dieses Fonds, der die Gesamthöhe von 100 Millionen Euro haben soll, also 50 Millionen Euro, bereitstellt, wenn sich die Länder ebenfalls mit 50 Millionen Euro beteiligen. Die Bundesregierung steht zu ihrer Zusage.

Das Wirtschaftsministerium hat dem Kabinett eine Verordnung vorgelegt, die technische Details zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt festlegt.

Diese Markttransparenzstelle, von der hier auch schon früher die Rede war, hat das Ziel, Mineralölkonzerne daran zu hindern, missbräuchlich überhöhte Preise zu verlangen. Das Ziel ist es, solche missbräuchlich überhöhten Preise leichter aufzudecken und solche Verdrängungsstrategien, die kartellrechtlich unzulässig sind, verfolgen zu können.

Die Markttransparenzstelle wird die aktuellen Preismeldungen der Tankstellen kostenlos an Verbraucher-Informationsdienste weitergeben, und zwar nahezu in Echtzeit. So kann sich künftig jeder Autofahrer - sei es über das Internet, über sein Smartphone oder Navigationsgerät - die jeweils günstigste Tankstelle in seiner Nähe heraussuchen und sich über die Preislage in seiner Nähe informieren. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass diese Markttransparenzstelle noch vor den Sommerferien ihre Arbeit aufnehmen kann. Die Sommerferien - das wissen Sie alle - ist eine Jahreszeit, in der wir alle leidige Erfahrungen mit manchmal unerklärlichen Spritpreiserhöhungen haben. Es wäre ein guter Moment, diese Markttransparenzstelle dann zu starten. Dafür ist diese Verordnung, die das Kabinett heute beschlossen hat, von Notwendigkeit.

Zum Schluss hat Bundesverbraucherministerin Aigner im Kabinett kurz den derzeitigen Stand des Pferdefleischskandals vorgetragen, auf der Linie des nationalen Aktionsplans, den sie am Tag zuvor zwischen Bund und Ländern abgestimmt hat.

Das war es.

Frage (zum Mali-Einsatz der Bundeswehr): Ich denke, die Frage zum Mali-Mandat und der Ausbildungsmission geht in erster Linie an Herrn Dienst: In der vergangenen Woche gab es ja noch Schießereien innerhalb der malischen Armee, in der eine Gruppe gegen die andere kämpft. Angeblich Ende der Woche sollte ein Waffenstillstand hergestellt sein. Wie will die Bundeswehr verhindern, dass in Mali deutsche Soldaten in Gefahr kommen und vielleicht ins Kreuzfeuer zwischen den uneinigen malischen Soldaten geraten?

Dienst: Also als erste Ableitung auf Ihre Frage muss man feststellen, dass es kaum Einsätze oder - ich würde sagen - gar keine Einsätze gibt, die ohne Gefahr sind. Gefahr geht mit einem Einsatz eigentlich immer einher.

Hier in diesem Fall ist festzustellen, dass es natürlich in der Lagebeurteilung gewisse Unwägbarkeiten gibt. Niemand kann zum jetzigen Zeitpunkt bestimmt sagen, wie es denn nun in drei Monaten aussieht. Das ist der berühmte Blick in die Kristallkugel, die keiner hat.

Die sogenannten "fact-finding teams", die vor Ort sind - sowohl seitens der EU als auch unsere eigenen, außerdem sind die Franzosen ja massiv im Land - , tragen zu der sogenannten Lagefeststellung bei. Dieser Lagefeststellung muss man dann im Einzelfall vertrauen und glauben, dass der Einsatz der Soldaten wirklich in einem gesicherten Umfeld stattfinden kann.

Die Ausbildungsmission selbst wird ja nicht über das Land verteilt stattfinden, sondern wird voraussichtlich auf ein Lager konzentriert werden, zumindest was den deutschen Anteil anbelangt, die Pionierausbildung und die sanitätsdienstliche Unterstützung. Insofern ist dort die Sicherheitssituation beherrschbar. Es würden sogenannte "force protection"-Kräfte gestellt.

Die Ausbildungsmission selber wird von im EU-Auftrag handelnden Kräften, wahrscheinlich von französischen Soldaten, durchgeführt. Die Sicherheit wird entsprechend hergestellt. Es ist ein langer Katalog von Aspekten, der berücksichtigt werden muss. - Wie gesagt: Es beginnt bei reinem Trinkwasser, das wir unter Umständen über das nationale Unterstützungselement selber bereitstellen müssen, was Herr Staatssekretär Seibert angesprochen hat, und reicht hin bis zu der Absicherung, die natürlich auch sein muss.

Peschke: Ich wollte ganz kurz zu dem Punkt ergänzen, den Sie hier aufgebracht haben:

Es ist ganz klar unsere Erwartung und auch die Erwartung unserer europäischen Partner, die wir uns entschlossen haben, diese Mission durchzuführen, dass auch Mali selbst seine Hausaufgaben macht. Dazu gehören die Reform der Armee und auch die Unterordnung der Armee unter zivile Strukturen. Sie wissen, dass es innerhalb der Armee eine Einsetzung eines Komitees zur Reform der Armee gegeben hat. Wir gehen schon davon aus, dass sich Mali auch selbst bewusst ist, dass diese Arbeit Erfolg haben muss. Insbesondere - darauf haben die Außenminister gestern noch einmal großen Wert gelegt - kommt es darauf an, dass in Mali der Fahrplan zur Rückkehr zu einer verfassungsmäßigen demokratischen Ordnung umgesetzt wird, der ja vor einigen Wochen durch das malische Parlament verabschiedet wurde und jetzt - das ist das Entscheidende - umgesetzt werden muss. Da gehören die ganzen politischen Elemente, die ich geschildert habe, hinein.

Es ist unsere klare Erwartung: Wir helfen Mali durch die Ausbildungsmission. Aber Mali selbst muss seine Hausaufgaben erledigen. - Dazu gehören auch solche Vorfälle wie die, die Sie geschildert haben. Das ist natürlich nicht dauerhaft akzeptabel. Da müssen geordnete Verhältnisse geschaffen werden.

Frage: Herr Dienst, Sie sagten, dass die Franzosen wahrscheinlich den Außenschutz übernehmen könnten und Teile dieses deutschen Unterstützungselements auch dazu herangezogen würden, "force protection"-Aufgaben wahrzunehmen.

Dienst: Dazu sage ich ganz klar: Nein, das ist nicht vorgesehen, da nationale Unterstützungselemente immer nur für die Unterstützung der nationalen Kräfte unter dem EU-Mandat vorgesehen sind. Das heißt also: Unser Anteil an der Ausbildungskomponente sind 80 Soldaten für den Sanitätsdienst, die Pionierausbildung und ein bisschen Hauptquartier. Das ist der Anteil von den, glaube ich, 450 europäischen Soldaten, die in der EU vom Rat als Obergrenze beschlossen worden sind.

So, dann kommen zu diesen 200 Ausbildern: Es sind unsere 80 plus ungefähr 120; dann sind wir bei den 200 Ausbildern, die gestellt werden. Dieses Delta zwischen der Obergrenze und den Ausbildern ist der sogenannte "force protection"-Anteil, der höchstwahrscheinlich von den Franzosen gestellt wird. Aber es ist ausgeschlossen, dass nationale Soldaten, also Soldaten des nationalen Unterstützungselementes, in Aufträge des EU-Mandats einbezogen werden, also in direkte Dienstleistung. Also unter die vom EU-Rat festgelegte Obergrenze von 450 europäischen Soldaten sind bis zu 100 deutsche Soldaten für das nationale Unterstützungselement nicht hinzuzurechnen. - Das ist ein bisschen kompliziert. Aber wenn man sich darin vertiefen will, muss man sich die Mühe machen, die Ableitung ganz hinzubekommen.

Frage: Herr Dienst, für welche Gebiete gilt denn das Mandat? Gibt es geografische Einschränkungen?

Dienst: Sie sprechen jetzt von - -

Zuruf: Beiden Mandaten.

Dienst: Das EU-Ausbildungsmandat, also EUTM, ist ganz klar auf den Ausbildungsauftrag festgeschrieben. Es ist immer gesagt worden, dass die Ausbildung in Süd-Mali stattfinden wird, also im sicheren Umfeld. Da kommen wir wieder auf die Frage von Herrn Blank zurück. In dem Mandatsentwurf ist ausgeschlossen, dass die Ausbilder die malischen Soldaten in die Kampfzone begleiten. Das wäre sozusagen der Übersprung, auf den Sie im Zweifelsfall anspielen, was das Ausbildungsmandat anbelangt.

Beim Mandat zur Luftunterstützung von AFISMA umfasst das Mandatsgebiet Gesamt-Mali und die Anrainer-Staaten von Mali, also sämtliche Luftbewegungen nach Mali und in Mali. Da gibt es in Zukunft, wenn dieses Mandat in Kraft tritt, keine räumlichen Ausschließungen mehr. Bisher haben wir die räumliche Einschränkung ja unterhalb der Mandatsschwelle, dass wir in Mali nur Bamako und Sévaré anfliegen.

Ob und wie dann unter dem dann neu beschlossenen Mandat in gefährdeteres Gebiet geflogen wird - durch den vom Bundestag zu verabschiedenden Mandat - , das sind letztendlich taktische Überlegungen, inwieweit das anhand der Gefährdungslage vertretbar ist oder nicht.

Frage: Herr Dienst, wie akut ist diese Luftbetankungsfrage? Werden sie jetzt tatsächlich direkt gebraucht, weil die Franzosen nach wie vor dauernd Einsätze fliegen und die Maschinen betankt werden müssen, oder ist das jetzt mehr oder weniger auf Vorrat für den Fall, dass es wieder intensivere Lufteinsätze der Franzosen gibt? - Erste Frage.

Zweite Frage, beide Mandate betreffend: Sie sind ja bis Ende Februar nächsten Jahres befristet, wie wir jetzt erfahren haben. Kann man absehen, wie lang die Einsätze - möglicherweise sind sie kürzer als die Mandatszeit - eigentlich dauern sollen?

Dienst: Was den ersten Teil Ihrer Frage anbelangt, ist es so, dass die Franzosen um die Unterstützung gebeten haben. Sie haben auch klar gemacht, dass sie die Unterstützung im näheren Umfeld von Mali benötigen, also nicht etwa, um Maschinen von Frankreich nach Afrika zu verlegen. Wir gehen davon aus, dass wir das Tankflugzeug dann auch in Dakar, im Senegal, stationieren werden, also dort, wo wir bis heute den Lufttransportstützpunkt für die Bewegung der deutschen Transall in Unterstützung der AFISMA-Kräfte unterhalten. - Wie dann nachher das Einsatzspektrum oder die Einsatzhäufigkeit aussieht, wird man sehen, wenn es losgeht. Wie gesagt: Losgehen kann es erst, wenn der Bundestag beschlossen hat.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage, zur Dauer des Einsatzes, kann ich nur sagen: Der Bundestag wird aller Voraussicht nach den Einjahreszeitraum beschließen. Dann müsste man wieder die Kristallkugel bemühen. Ich kann Sie da nur auf Aussagen von Minister de Maizière verweisen, es sei - politisch abgeleitet - vorstellbar, dass die Verpflichtung dort in Mali länger als ein Jahr gehen kann.

Peschke: Vielleicht kann ich die Antwort auf die zweite Frage noch ergänzen. Gestern gab es die europäische Diskussion, insbesondere über die Frage der europäischen Ausbildungsmission, und dabei war das gemeinsame Verständnis schon, dass die europäische Ausbildungsmission so lang angelegt sein soll, wie es eben notwendig ist, um eine sinnvolle Anzahl von geschulten malischen Soldaten auszubilden. Wir mandatieren jetzt in Deutschland für ein Jahr, und das ist ja auch der übliche Mandatierungszeitraum, den wir gemeinsam mit dem Bundestag vereinbaren. Aber es ist schon unsere und auch die europäische Überzeugung, dass man im nächsten Jahr, wenn das Ausbildungsziel gegenüber den malischen Truppen noch nicht erreicht sein sollte, dann auch über ein längeres Engagement nachdenken muss; das ist natürlich schon so. Dann muss die Lage beurteilt werden: Wie weit sind die malischen Truppen? Reicht das? Müssen weitere Kräfte ausgebildet werden? - Ich denke also einmal: Dort wird so lange ausgebildet werden, wie es eben notwendig ist, um eine ausreichende Anzahl von ausgebildeten malischen Truppen zu schaffen.

Zusatzfrage: Man kann doch wahrscheinlich, anschließend an Ihre Aussagen von eben, irgendwelche Worts-Case- und Best-Case-Szenarien entwickeln und sagen: "Wir möchten so und so viele ausbilden, und das wird im besten Falle so und so lange dauern. Wenn die sich zu doof anstellen, dann dauert es eben doppelt so lange." Ich meine, irgendein Zeitfenster müsste sich doch eigentlich definieren lassen. Ich frage auch vor dem Hintergrund, dass eine der "lessons", die nach den Einsätzen der letzten Jahre angeblich immer "gelearnt" worden sind, war, dass, wenn man irgendwo hineingeht, man vorher wissen muss, wie man auch wieder herauskommt. Deswegen frage ich, ob diese "lesson" jetzt tatsächlich "gelearnt" worden ist und ob Sie jetzt sagen können, wie das Szenario aussieht beziehungsweise wie das Ende dieses Einsatzes definiert ist.

Dienst: Die Lektion, die gelernt worden ist - das können Sie ja direkt umschlagen -, ist, dass es tragfähiger Sicherheitsstrukturen im Lande bedarf, bevor man sich wieder verantwortlich zurückziehen kann. Das ist ja das, was wir in Afghanistan gerade machen, nämlich tragfähige eigene Sicherheitsstrukturen aufzubauen. Dann können wir uns auch zurückziehen. Wir beginnen in Mali also sozusagen am Ende dessen, was wir in Afghanistan gelernt haben.

Es ist auch immer klar, um Herrn Peschke deutlich zu stützen: Es hat überhaupt keinen Sinn, auf der Hälfte der Strecke abzudrehen und zu sagen: Jetzt haben wir eine zeitliche Konditionierung, aber keine qualitative Konditionierung. Wie es dann nachher wirklich ausgehen wird - ich sage es noch einmal -, betrifft den Blick in die Kristallkugel.

Frage: Herr Dienst, bei der Pionierausbildung soll es ja auch um die Instandsetzung der logistisch wichtigen Brücken über den Niger gehen. Sie haben gerade gesagt, dass der deutsche Anteil der Ausbildung in einem Lager konzentriert werde. Heißt das, die malischen Soldaten beziehungsweise Pioniere lernen dann in einem Lager, wie sie die Brücken über den Niger instand halten?

Dienst: Es ist ja so, dass wir dort ausbilden. Unsere Pioniere, die dort eingesetzt sind - Größenordnung: ca. 30 Soldaten -, werden ja erst einmal malische Pioniere ausbilden, und zwar schwerpunktmäßig im Aufspüren und Unschädlichmachen von improvisierten Sprengladungen. Das ist der eine Schwerpunkt aufgrund der Afghanistan-Erfahrung, dass man sich damit in Mali über kurz oder lang verstärkt auseinandersetzen wird müssen. Das andere ist eben das sogenannte Flusspioniergeschäft. Das bringt die Lage Malis mit sich, da der Niger in Mali eben das bestimmende Element im Gelände ist. Es ist nicht so, dass dann die Deutschen die Brücken instand setzen und die malischen Soldaten zuschauen, sondern so, dass die Deutschen die malischen Soldaten vorher ausbilden, sodass die ihre Brücken instand setzen können. Mit Sicherheit ist es natürlich auch so, dass man zum Ausbilden irgendwann auch einmal an einen Fluss heran muss. Das ist nichts anderes als beim Aufbau der Pionierschule in Ingolstadt. Ich würde sagen, die Pionierschule in Ingolstadt ist auch ein Lager, in dem ausgebildet wird. Dort liegt das Lager eben an einem Fluss, sodass man auch aus dem Lager heraus an den Fluss gehen kann.

Peschke: Wenn ich noch eine kleine Ergänzung machen darf: Der Niger hat in Mali die Eigenart, nicht wie zum Beispiel der Rhein zu fließen, sondern er teilt sich in dem Gebiet zwischen Ségou und Timbuktu in ein großes Inlandsdelta. Er zerfällt also in zahlreiche kleine Flussarme und in ein Sumpfgebiet. Das betrifft nicht nur große Nigerbrücken, zum Beispiel in der Nähe von Sévaré und Markala, die also instand gesetzt werden müssen oder erhalten werden müssen, sondern das betrifft natürlich auch die Bewegungsfähigkeit in insgesamt schwierigem, sumpfigem, durch kleine Flussarme gegliedertem Terrain. Das heißt also, man muss nicht nur zu einem großen Fluss wie dem Rhein gehen, um abzuschätzen, wie man Brücken baut, sondern man kann dort durchaus auch die Überwindung kleinerer Wasserläufe üben. Das ist ein sehr differenziertes Terrain, und entsprechend differenziert muss natürlich auch der Ansatz der Ausbildung sein.

Frage: Wann, denken Sie, kann denn - die Zustimmung des Bundestages vorausgesetzt - mit der Verlegung begonnen werden?

Dienst: Meinen Sie jetzt die Kräfte für die Ausbildungsmission? Wir gehen davon aus, dass wir nach Zustimmung des Deutschen Bundestags mit der Verlegung des Hauptkontingents beginnen werden, was dann im März vonstattengehen wird. Die Planungen der EU, soweit ich das richtig in Erinnerung habe, gehen davon aus, ab Anfang April mit der Ausbildung vor Ort beginnen zu können.

Frage: Herr Seibert, habe ich Sie richtig verstanden, dass das (hinsichtlich des empfohlenen Hilfesystems für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs) eben eine Rüge oder zumindest eine Aufforderung an die Länder war, zu Ihrer Verantwortung zu stehen? Wie erklären Sie sich - gerne auch vonseiten des Justizministeriums -, dass es in dieser Frage bis jetzt nicht weitergeht?

StS Seibert: Das war eine Erinnerung daran, dass der Bund bereits bei der Abschlusssitzung des runden Tisches zugesagt hat, seinen 50-prozentigen Anteil an diesem Hilfsfonds zu tragen - 50 Millionen Euro -, und dass er zu dieser Zusage weiterhin steht.

Zusatzfrage: Also keine Botschaft an die Länder?

StS Seibert: Es ergibt sich aus dem Zusammenhang, dass es wünschenswert ist, dass die Länder ebenso ihre 50 Millionen Euro beisteuern.

Frage: Kann sich die Bundesregierung denn vorstellen, diesen Vorbehalt fallen zu lassen - morgen ist doch dieses Treffen -, um den Missbrauchsopfern überhaupt etwas zu präsentieren, also ein Zeichen zu setzen und zu sagen "Gut, auch wenn die Länder nicht bereit sind, fangen wir jetzt einfach an und schauen einmal"? Ich meine, damit bringt man die Länder ja auch unter Zugzwang.

StS Seibert: Die Bundesregierung steht zu ihrer Zusage, 50 Millionen Euro bereitzustellen.

Zusatzfrage: Heißt das, der Finanzierungsvorbehalt wird nicht fallen gelassen?

StS Seibert: Die Aufforderung an die Länder steht und ist auch weiterhin sachlich begründet. Der Bund wird allerdings zu seinen 50 Millionen Euro stehen; daran ändert sich nichts.

Wieduwilt: Ich kann mich dem im Namen des BMJ vollumfänglich anschließen.

Frage: Dann wäre noch die Frage offen, ob einer von Ihnen beiden eine Erklärung dafür hat, dass es so lange hakt.

Wieduwilt: Ich würde das ansonsten Herrn Seibert überlassen, aber ich denke, das ist eine Frage, die sich vielleicht doch eher an die Länder zu richten hat.

StS Seibert: Das würde ich, ehrlich gesagt, auch so sehen.

Frage: Dann habe ich doch noch eine Frage an das Justizministerium. Dieses Gesetz, das von Frau Leutheusser-Schnarrenberger zur Stärkung der Opferrechte eingebracht wurde, liegt ja nun bekanntermaßen schon rund 20 Monate im Rechtsausschuss. Können Sie einmal sagen, was dabei die Knackpunkte sind oder wie Sie sich dabei als Ministerium einschalten können?

Wieduwilt: Das Gesetz befindet sich jetzt, wie Sie richtig gesagt haben, im parlamentarischen Verfahren, im Rechtsausschuss. Von dieser Seite aus können wir dazu jetzt nichts sagen. Das befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Dann müssen Sie dort nachhaken.

Frage: Herr Wieduwilt, vielleicht habe ich eben geschlafen. Ist schon eine Zahl dazu gefallen, wie groß die Finanzierungszusagen der Länder im Moment sind?

Wieduwilt: Das habe ich aktuell nicht präsent. Vielleicht habe ich geschlafen, aber ich glaube, Herr Seibert hat es auch nicht gesagt.

StS Seibert: Ich habe es deswegen nicht gesagt, weil ich darüber im Moment keinen Überblick habe. Das müsste ich, ehrlich gesagt, recherchieren. Soviel ich weiß, gibt es eine Zusage lediglich vonseiten Bayerns.

Steegmans: Ich kann dazu vielleicht etwas beisteuern. Richtig ist nach dem letzten Sachstand, dass sich damals Ministerin Schleswig für Mecklenburg-Vorpommern als Teilnehmerin bereit erklärt hatte, vermittelnd tätig zu werden. Bayern hat sich dann bereit erklärt, zu zahlen. Von anderen Ländern liegen derartige Erklärungen bislang nicht vor. Sie dürfen aber davon ausgehen: Auch wenn wir die Länder nicht aus der Verantwortung entlassen können, wissen wir als Bund definitiv um unseren Teil der Verantwortung, und zwar wegen der Opfer, nicht wegen der Länder.

Frage: Kann man aus dieser Aussage entweder doch wieder eine Schlussfolgerung für die Frage der Übernahme des zweiten Teils herauslesen oder aber zumindest ein selbstständiges Agieren hinsichtlich der ersten Hälfte?

Steegmans: In der Interpretation von Äußerungen von dieser Stelle haben Sie sich noch nie durch irgendwelche Äußerungen meinerseits abschrecken lassen. Aber die Äußerungen stehen exakt so, wie ich sie gesagt habe, Wort für Wort: Wir wissen um unsere Verantwortung. Wir werden auch morgen gegenüber den Opfern deutlich machen, dass wir uns an dieser Stelle nicht drücken. Aber die Länder haben auch Verantwortung, und die können sich auch nicht drücken.

Frage: Ich wüsste gerne, ob diese Markttransparenzstelle für die Verbraucher selbst direkt zugänglich ist oder ob sich die Verbraucher, wie Sie gerade andeuteten, an irgendwelche Portale oder Informationsdienste wenden müssen, die diese Informationen dann ihrerseits von dieser Transparenzstelle bekommen.

Moosmayer: Mit der Verordnung stärken wir die Rechte von Autofahrern und den Wettbewerb im Kraftstoffsektor. Das hat der Minister heute Morgen auch deutlich gemacht.

Zu Ihrer Frage: Es geht darum, ein vielfältiges Informationsangebot für die Autofahrer - zum Beispiel über Internetportale, Apps für Smartphones oder dergleichen - zu entwickeln. Die Autofahrer erhalten darüber dann Informationen über die jeweils günstigste Tankstelle, die sie ansteuern könnten. Sie könnten gegebenenfalls auch unzutreffende Angaben an eine Beschwerdestelle melden. So viel zu Ihrer Frage.

Zusatzfrage: Was heißt das jetzt konkret? Kann ich mit meinem Computer oder Handy die Internetseite dieser Markttransparenzstelle aufrufen und habe dann diese Zahlen, oder muss ich dafür über irgendein Portal gehen, das die Zahlen hat?

Moosmayer: Die Mineralölunternehmen stellen jede Änderung der Kraftstoffpreise an ihren Tankstellen der Markttransparenzstelle zur Verfügung. Sie übermitteln diese Informationen, und die Markttransparenzstelle übermittelt diese dann zeitnah an entsprechende Anbieter, die Sie dann frei wählen können. Das ist also ein technikoffener Ansatz.

Zusatzfrage: Warum kann ich mich denn als Autofahrer und Benzinkäufer nicht sofort an die Transparenzstelle wenden? Das wäre doch viel einfacher.

Moosmayer: Es geht, wie gesagt, darum, einen technikoffenen Ansatz zu wählen und verschiedene Möglichkeiten zu eröffnen. Die Anbieter solcher Verbraucherinformationsdienste, die diese Informationen dann den Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung stellen, bedürfen aber einer Zulassung durch die Markttransparenzstelle und müssen ihrerseits eben eine Beschwerdestelle einrichten. So ist das System angelegt. Es ermöglicht, wie gesagt, den Verbraucherinnen und Verbrauchern hohe Transparenz in Bezug auf die Benzinpreise. Zugleich stärkt diese Verordnung den Wettbewerb.

Zusatzfrage: Ich versuche es noch ein letztes Mal: Wieso denn so umständlich, warum nicht direkt? Was ist die Begründung dafür? Können Sie schlicht und einfach begründen, warum Portale dazwischengeschaltet sind?

Moosmayer: Ich kann mich nur wiederholen: Es geht darum, den Verbrauchern kostenlos und elektronisch über Verbraucherinformationsdienste die Daten zur Verfügung zu stellen. Das heißt, die Autofahrer können sich über Smartphones oder im Internet über die günstigste Tankstelle informieren. Das heißt, die Markttransparenzstelle fungiert als Zwischenglied. Hintergrund des Ansatzes ist eben eine technikoffene Lösung.

StS Seibert: Das Ziel ist ein sehr nutzerfreundliches Verfahren auf verschiedenen Kanälen, und genauso benutzerfreundlich wird es am Ende auch sein.

Frage: Herr Eichele, nachdem die Ministerin heute Morgen berichtet hat, frage ich: Gibt es denn auch Berichte und Erkenntnisse darüber, dass eventuell auch Großküchen, etwa in Mensen, von dem Skandal (um die falsche Etikettierung von Lebensmitteln in Fertigprodukten) betroffen sind?

Nachdem wohl auch international die Spur häufiger in die Richtung Deutschlands als Zulieferer weist: Zeichnet sich eine Art Pferdemafia in Deutschland ab? Sehen Sie Deutschland auch als Zentrum der Zulieferer für falsch deklariertes Fleisch in ganz Europa an?

Eichele: Die Ermittlungen laufen, und die Ermittlungen laufen grenzüberschreitend - von Behörden in Großbritannien über Behörden in Irland, Frankreich und Spanien, wo es bisher die ersten Vorfälle gab, bis hin zu den Behörden in Deutschland. Die Kommission hat die Beteiligung von Europol angeregt, was wir sehr unterstützen, weil wir es hierbei anscheinend mit einer grenzüberschreitenden Kriminalität zu tun haben.

Es ist zu früh, um einseitige Zuweisungen vorzunehmen. Es gibt verschiedene Erklärungen von Herstellern aus Niedersachsen, auch ganz aktuell, von heute, die sagen, sie hätten selbst nicht verarbeitet, sondern nur weitergereicht. Dem gehen die Behörden in den Bundesländern nach, um die Schuldfrage zu klären. Noch ist es zu früh, um zu sagen, wo der Hauptverursacher sitzt und wo die Mitverursacher sitzen. Aber das wird am Ende des Tages ganz klar festgestellt werden, und die werden dann auch zur Verantwortung gezogen werden.

Ich kann Ihnen einen aktuellen Stand bezüglich der amtlichen Beprobungen mitteilen, der eine Stunde alt ist: Wir haben in den Bundesländern aktuell Ergebnisse von 360 DNA-Tests vorliegen. Davon sind 24 Proben in den Bundesländern Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen positiv auf einen Pferdefleischanteil - weniger als 1 Prozent, 1 Prozent oder ein Wert darüber - getestet worden. Das ist der aktuelle Stand. Es befinden sich in den Labors noch eine Menge Tests sozusagen in der Pipeline, und wir werden in den nächsten Tagen auch noch viele Testergebnisse erhalten. Wir liegen damit also schon deutlich über dem, was die EU jetzt als Standardvorgaben für EU-Staaten wie Deutschland formuliert hat, und wir werden mit den Tests sicherlich in den weit vierstelligen Bereich kommen.

Was die Großküchen betrifft: Das ist ein gutes Stichwort, weil das auch in den Fokus nimmt, in welche Richtung getestet wird. Natürlich wird breit getestet, also nicht nur in Bezug auf verdächtige Fertiggerichte, die auf den Listen stehen. Es gibt vielmehr auch Verdachtstests von in Schlachtereien geschlachtetem Fleisch; das ist auch klar. Natürlich werden dabei auch Großküchen ins Visier genommen, um wirklich im Rahmen eines breiten Screenings schnell ein Lagebild davon zu bekommen, welche Produktarten und Einrichtungen betroffen sind.

Zusatzfrage: Ist denn in Großküchen schon etwas gefunden worden?

Eichele: Meines Wissens nicht.

Frage: Ich muss noch einmal das Justizministerium nach vorne bitten. Es geht um die doppelte Staatsbürgerschaft. Die Ministerin hat angeregt - nicht als einziger, aber als höchstrangige FDP-Politikerin auf diesem Fachgebiet -, die doppelte Staatsbürgerschaft zuzulassen beziehungsweise eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts zu erarbeiten. Ist dazu in Ihrem Haus bereits ein Entwurf in Arbeit?

Eine Frage an das Innenministerium: Gibt es dazu Gespräche zwischen den beiden Häusern? Wie steht Ihr Minister dazu?

Wieduwilt: Sie haben es bereits gesagt: Die Haltung der Bundesjustizministerin in der Sache ist klar. Inwieweit Vorbereitungen für einen konkreten Entwurf stattfinden, kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Da stehen die Aussagen der Ministerin für sich. Im Moment ist nichts zu ergänzen.

Zusatzfrage: Sie können es nicht sagen oder es gibt keine?

Wieduwilt: Ich kann es nicht sagen.

Zusatzfrage: Würden Sie es recherchieren und uns nachliefern?

Wieduwilt: Gerne.

Teschke: Frau Freitag, Sie wissen ganz genau, dass sich der Minister vor wenigen Tagen in der Türkei klar positioniert hat. Er hat klar gemacht, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft von ihm als Konzept abgelehnt wird.

Der Minister ist ganz deutlich der Auffassung: Wer in einem Land wohnt und dort auch bleiben will, muss sich zu dem Land klar bekennen und dort auch die Staatsangehörigkeit annehmen. Alles andere führt über kurz oder zu lang zu Loyalitätskonflikten.

Zusatzfrage: Gibt es Gespräche zwischen den beteiligten Ressorts?

Teschke: Von aktiven Gesprächen ist mir nichts bekannt.

Frage: Nur zur Klarstellung wegen der Unkenntnis über die Gesetzgebung: Hat nicht ohnehin das Bundesinnenministerium die Federführung?

Teschke: Wir machen keinen Gesetzentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft.

Zusatzfrage: Wenn es jemand machen würde, müsste das nicht das Bundesinnenministerium machen?

Teschke: Ja. Wir unternehmen nichts in Sachen doppelte Staatsbürgerschaft oder Gesetzentwurf dazu.

Zusatzfrage: Das heißt, es ist im Moment nichts an weiterer Anregung oder Ähnliches geplant?

Wieduwilt: Vielleicht darf ich an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass das Thema zumindest nicht so komplett außerhalb aller Gedankenspiele stattfinden sollte. Immerhin gibt es auch im Koalitionsvertrag eine Passage, die zumindest eine Überprüfung der geltenden Optionsregelung vorsieht. Das heißt, es ist keineswegs so, dass es das nicht gibt und dass man nicht jenseits der Frage, ob Entwürfe existieren oder nicht, darüber nachdenken darf.

Frage: Herr Seibert, übergreifend eine Frage dazu: Nachdem aus der Unionsfraktion heute die Bereitschaft signalisiert worden ist, über das doppelte Staatsbürgerschaftsrecht zu reden, wie schätzt denn die Bundeskanzlerin Möglichkeiten ein, noch in dieser Legislaturperiode angesichts der doch recht verhärteten Fronten zwischen den beiden Ministerien zu einer Einigung zu kommen?

StS Seibert: Ich weiß nicht genau, auf welche Wortmeldung aus der Fraktion Sie sich hier berufen. Es ist so, wie es auch Herr Teschke dargestellt hat: Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht gilt der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Dafür gibt es gute Gründe. Wir haben eine Optionspflicht. Diese hat seit dem Jahre 2008 sukzessiv praktische Auswirkungen. Wir haben uns tatsächlich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Auswirkungen dieser Optionspflicht zu überprüfen, zu untersuchen, ob das Einbürgerungsverfahren unverhältnismäßig hohe Hemmnisse aufbaut und diese Gesamtbetrachtung dann zur Grundlage weiteren politischen Handelns zu nehmen.

Es gibt da erste Zwischenergebnisse. Das Bundesinnenministerium hat auch reagiert und hat noch einmal sein Informationskonzept verändert, was wichtig ist, damit junge Menschen wissen, was mit dieser Optionspflicht auf sie zukommt. Aktueller gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist nicht ersichtlich.

Zusatzfrage: Die Quelle war Herr Grosse-Brömer, der heute Morgen gesagt sinngemäß gesagt hat: Wenn der Koalitionspartner anderer Auffassung ist, werden wir uns damit zu beschäftigen haben.

StS Seibert: Das gilt immer in einer Koalition.

Teschke: Vielleicht kann ich noch ein paar Zahlen aus der BAMF-Einbürgerungsstudie 2011 nachreichen: Demnach votiert die ganz große Mehrheit der Optionspflichtigen für die deutsche Staatsangehörigkeit. Weniger als zwei Prozent votieren für die ausländische Staatsangehörigkeit.

Frage: Herr Seibert, ich möchte wissen, ob die Äußerungen des Bundesaußenministers zum Thema Italien Ausdruck einer wachsenden Beunruhigung hinsichtlich eines politischen Comebacks von Herrn Berlusconi in Italien sind und ob diese Äußerungen von Herrn Westerwelle auch die Position der Bundeskanzlerin wiedergeben.

StS Seibert: Mein Nachbar Herr Peschke hat die Äußerungen von Bundesaußenminister Westerwelle vorliegen. Der Minister hat gesagt: "Wir sind natürlich nicht Partei im italienischen Wahlkampf. Aber wer auch immer die neue Regierung stellt, wir setzen darauf, dass der pro-europäische Kurs und die notwendigen Reformen fortgeführt werden." Das ist mit Sicherheit die Haltung der gesamten Bundesregierung.

Darüber hinaus kommentiere ich den italienischen Wahlkampf nicht und kommentiere auch keine Äußerungen und Parolen, die gelegentlich aus dem italienischen Wahlkampf zu hören sind.

Zusatzfrage: Zur Frage hinsichtlich der wachsenden Beunruhigung wollen Sie nichts sagen?

StS Seibert: Nein.

Frage: Ich habe eine Frage an den Regierungssprecher zum Thema "Stuttgart 21". Herr Seibert, die "Stuttgarter Zeitung" berichtet davon, dass die Bundeskanzlerin sich intern in einer Koalitionsrunde trotz der bekannten Probleme, der Kostenexplosion und der unklaren Finanzierungsfrage für einen Weiterbau ausgesprochen habe. Können Sie das bestätigen?

Wenn ja, ist das auch die Position der gesamten Koalition zu dieser Frage?

StS Seibert: Ich kann diesen Bericht nicht bestätigen. Es ist auch nicht die Frage, ob die Bundesregierung für oder gegen einen Weiterbau votiert, denn die Entscheidung fällt nicht in der Bundesregierung.

Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass sich die grundsätzliche Überzeugung der Bundeskanzlerin, dass "Stuttgart 21" ein wichtiges Projekt für den Raum Stuttgart, für die Infrastruktur im deutschen Südwesten und für Deutschland insgesamt im europäischen Eisenbahnnetz ist, nicht geändert hat. Gleichwohl gilt auch: Ein solches Projekt muss wirtschaftlich sein, und die Zahlen müssen stets überprüft werden.

Es ist kein Projekt der Bundesregierung, wie wir hier schon oft gesagt haben. Der Bund ist lediglich durch seine Beteiligung an der Deutschen Bahn AG davon betroffen. Es ist ein eigenwirtschaftliches Projekt der Bahn, und diese hat dabei mehrere Partner.

Es ist nun die Aufgabe und die Pflicht der Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der Bahn, Fragen zu stellen, wenn sich bei einem solchen Projekt neue Kosten ergeben. Das haben sie getan. Es ist ihre Pflicht, im Interesse der Steuerzahler immer wieder diese Informationen einzuholen. Es ist ganz klar: Weitere Kostenüberraschungen darf es nicht geben. Die Bahn muss transparent alle Zahlen auf den Tisch legen. Wenn das geschehen ist, wird man Antworten finden. Dann werden vor allem auch die Vertreter des Bundes zu diesen Zahlen eine einheitliche Position einnehmen. - Das ist das, was ich Ihnen sagen kann.

Vielleicht fasst man es am besten in dem zusammen, was die Bundeskanzlerin gesagt hat, nachdem sich der Volksentscheid in Baden-Württemberg für "Stuttgart 21" ausgesprochen hat. Sie hat damals gesagt: Es soll mit Verantwortung und mit Augenmaß gebaut werden. - Diese beiden Forderungen gelten.

Frage: Herr Seibert, bis wann rechnen Sie denn damit, dass sich die Bundesregierung als Miteigentümerin der Bahn dieses Bild gemacht haben kann? Wird das noch bis zur Aufsichtsratssitzung Anfang März oder erst später passieren?

StS Seibert: Ich denke, dass das besser die Vertreterin des Verkehrsministeriums, wo die Fäden zusammenlaufen, beantwortet, weil sie Abläufe bei der Bahn besser überblickt.

Moosmayer: Ich kann das leider auch nicht beantworten. Das obliegt dem Aufsichtsrat, und für diesen kann ich auch nicht sprechen. Das wird so lange dauern, bis der Entscheidungsprozess abgeschlossen ist. Dem kann ich nicht vorgreifen; tut mir leid.

Frage: Ist denn ausgeschlossen, dass der Zeitpunkt, wo man zu einer gemeinsamen Position kommt, vielleicht erst im September ist?

Moosmayer: Ich glaube nicht, dass das so lange dauern wird.

Ich möchte noch einmal das unterstreichen, was Herr Seibert, gerade gesagt hat: Es ist kein Projekt des Bundes. Wir sind als Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der DB AG unterwegs und schauen uns an, was die verschiedenen Optionen, die jetzt vor Ort verhandelt werden, für Konsequenzen für die DB AG haben. Das wird dort sicher mit aller gebotenen Zügigkeit behandelt werden; davon gehe ich aus.

Frage: Ein anderes Stichwort, das kurz in der Grosse-Brömer-Runde eine Rolle spielte, nämlich das NPD-Verbot. Es ging darum, dass der Bundestag beziehungsweise die Unionsfraktion darauf wartet, was die Bundesregierung dazu sagt. Gibt es für die Entscheidung der Bundesregierung über das Verfahren eigentlich inzwischen einen konkreten Termin?

Vielleicht kann Herr Teschke sagen - oder wer immer dafür zum gegenwärtigen Zeitpunkt zuständig ist -, wie dieses Verfahren eigentlich aussieht, wer dort wie mit welchem Stand prüft.

StS Seibert: Bevor Herr Teschke das vielleicht genauer fasst, kann ich Ihnen sagen, dass die Bundesregierung immer gesagt hat, dass sie im ersten Quartal dieses Jahres 2013 ihre Haltung zum Verbotsantrag - Ja oder Nein - formulieren wird. Genau das wird auch geschehen.

Teschke: Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Ist dieser Termin technisch zu erklären oder gibt es für diese Terminnennung eine politische Agenda?

Teschke: Wir prüfen noch einmal alle Argumente. Sie wissen, dass der Bundesrat beschlossen hat, einen eigenen Antrag zu stellen. Insofern ist es eine Abwägungssache, ob alle drei Verfassungsorgane einen eigenen, selbstständigen Antrag stellen oder ob es ausreicht, dass der Bundesrat als ein wichtiges Gremium einen eigenen Antrag gestellt hat. Das müssen wir alles noch berücksichtigen.

Frage: Eine große israelische Zeitung schreibt heute in Berufung auf ungenannte Quellen, das Kanzleramt verschleppe Gespräche über die Entschädigung von Zwangsarbeitern in Ghettos, solange es keinen Baustopp bei den Siedlungen im Westjordanland gebe. Können Sie - oder möglicherweise auch Herr Peschke - dazu etwas sagen, können Sie das einordnen?

StS Seibert: Ich kann Ihnen sagen, dass es an den Haaren herbeigezogen ist, zu behaupten, dass es irgendwo im Kanzleramt jemanden gäbe, der eine Verbindung zwischen Ghettorenten und der israelischen Siedlungsbaupolitik herstellt.

Frage: Zum Emissionshandel: Gibt es inzwischen zumindest Annäherungen, wenn nicht gar einen Konsens, zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Umweltministerium in der Frage von Veränderungen beim Emissionshandel?

Zweitens. Hat die Bundeskanzlerin eine Haltung zu diesem Thema? Wirkt sie aktuell möglicherweise darauf, dass es zu einer einheitlichen Position zwischen den beiden genannten Ministerien kommt?

Maaß: Sie wissen, dass die Positionsfindung in der Bundesregierung diesbezüglich noch nicht ganz abgeschlossen ist. Wir gehen davon aus, dass das bald der Fall sein wird. Um zu sagen, wann das sein wird, müsste ich mir die Kristallkugel von Herrn Dienst leihen; das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.

Dr. Hoch: Für das BMWi kann ich Ihnen nur sagen, dass die Position von Herrn Minister Rösler ja bekannt ist. Die hat sich auch nicht geändert. Er hat klargestellt, dass eine Verknappung der Zertifikate für ihn nicht in Betracht kommt. Ziel sollte es sein, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie nicht zu gefährden. Das ist weiterhin der Stand.

StS Seibert: Dann, wenn auf europäischer Ebene eine Entscheidung notwendig ist, wird die Bundesregierung eine gemeinsame Position haben und sie dort vertreten.

Zusatzfrage: Welche Position die Kanzlerin hat, können Sie mir nicht sagen?

StS Seibert: Es gibt aus guten Gründen Ministerien, in deren Ressorts das fällt, die alle Überlegungen, die da zu beachten und abzuwägen sind, einbringen. Die Bundeskanzlerin wird sicherlich mit Interesse diesen Prozess verfolgen, auch weil es notwendig ist, dass Deutschland dazu zu einem bestimmten Zeitpunkt eine einheitliche Position in Europa vertritt.

Frage: Um etwas technikoffener zu fragen: Das Problem der CO2-Emissionszertifikate stellt sich ja deshalb, weil die alten Kohlekraftwerke noch wettbewerbsfähig sind, die neuen Gaskraftwerke aber nicht. Gibt es denn seitens der Bundeskanzlerin ein Bestreben danach, diese Situation zu verändern beziehungsweise grundsätzlich moderne, sauberere Kraftwerke wettbewerbsfähig auf dem deutschen Markt zu machen, auf welchem Weg auch immer?

StS Seibert: Ich glaube, auch zur Kraftwerkspolitik sind die beiden Ministerien gut ausgerüstet.

Maas: Es ist natürlich in der Tat unser Bestreben, auch moderne, hocheffiziente Gaskraftwerke wettbewerbsfähig zu machen. Das spielt aber wiederum auch in einen anderen Bereich hinein. Lassen Sie sich überraschen; da werden wir schon zügig zu einer Einigung kommen. Es ist uns ja auch letzte Woche gelungen, Sie mit einer Einigung der beiden Ministerien zu überraschen. Das wird uns sicherlich auch in weiteren Fällen sehr bald gelingen.

Frage: Noch eine Frage an den Regierungssprecher: Herr Seibert, wie bewertet die Bundeskanzlerin das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Partnerschaften?

StS Seibert: Die Bundesregierung nimmt dieses Urteil aus Karlsruhe mit großem Respekt zur Kenntnis. Der große Respekt gilt ausdrücklich auch den Klägern, die für ihre Vorstellung vom Leben mit Kindern bis vor das höchste Gericht gezogen sind und dort Recht bekommen haben.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt uns vor; die muss nun natürlich ausgiebig studiert werden. Das Gericht hat dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2014 Zeit gegeben, um nun eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Es hat dabei, so wie wir das sehen, in der Urteilsbegründung betont, dass es mehrere Möglichkeiten gibt, die der Gesetzgeber hat, um dieser Forderung nachzukommen, also um einen verfassungswidrigen Zustand, wie er heute festgestellt worden ist, zu beseitigen. Wir werden das jetzt also erst einmal prüfen und dann entscheiden, welche gesetzgeberischen Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind, um die Forderungen des Gerichts zu erfüllen, welche Spielräume bestehen und welche Maßnahmen dann in die Wege geleitet werden. Der Maßstab der Bundesregierung wird dabei immer das Kindeswohl sein.

Frage: Herr Seibert, ist dieses Urteil von heute eventuell auch Anlass für die Bundesregierung, noch einmal neu über das Ehegattensplitting für Lebenspartnerschaften nachzudenken?

StS Seibert: Da sehe ich zunächst einmal keine Verbindung. Das Urteil hat sich mit der Sukzessivadoption beschäftigt, also mit der sehr speziellen Situation, dass ein Lebenspartner ein von seinem Lebenspartner schon vorher angenommenes Kind nun auch seinerseits adoptieren will. Das ist der konkrete Fall. Über den hat das Gericht entschieden, und in diesem Zusammenhang müssen wir nun als Bundesregierung darüber nachdenken, wie wir eine jetzt offenkundig verfassungswidrig genannte Situation auflösen können.

Frage: An das Wirtschaftsministerium: Könnten Sie mir noch einmal kurz die Position Ihres Ministers zum Thema Mindestlohn erläutern?

Dr. Hoch: Diese Position ist ja bekannt; es gibt hier nichts Neues. Der Minister hat klar gemacht, dass er gegen einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn ist, aber für Branchenlösungen, die regional differenzieren können, offen ist - nach dem bestehenden gesetzlichen Instrumentarium.

Frage: In diesem Zusammenhang noch eine Frage an Herrn Kotthaus: Mit den Äußerungen aus der FDP im Zusammenhang mit dem Thema Mindestlohn war heute eine Forderung - wenn man einen Kompromiss finden wolle - nach Abschaffung des Solidaritätszuschlags für Jahreseinkommen bis zu 100.000 Euro verbunden. Ist das eine mögliche Variante für Sie?

Kotthaus: Ich weiß nicht, wie oft ich hier schon zum Solidaritätszuschlag Stellung genommen habe - oft. Ich glaube, da hat sich an der Haltung, die Ihnen wohlbekannt ist, nichts geändert.

Frage: Eine Frage an den Regierungssprecher: Können Sie uns sagen, wie hoch die Kosten für den Mali-Einsatz voraussichtlich sein werden?

StS Seibert: Ich muss diesbezüglich auf meine Kollegen gucken. Ich glaube, dass das jetzt so noch nicht zu berechnen ist. Aber möglicherweise hat Herr Dienst eine bessere Antwort.

Dienst: Über welches Mandat sprechen wir?

StS Seibert: Genau, wir haben zwei Mandate - damit geht es schon los.

Zusatz: Über beide Mandate.

Dienst: Das Mandat für die EU-Trainingsmission sieht einsatzbedingte Zusatzausgaben für den Zeitraum von zwölf Monaten von insgesamt 13,5 Millionen Euro vor. Hiervon entfallen 11,3 Millionen Euro auf das Haushaltsjahr 2013 und 2,2 Millionen Euro auf das Haushaltsjahr 2014. Für die Unterstützung von AFISMA, also für die Flugzeuge, reden wir für diesen Jahreszeitraum von rund 42 Millionen Euro im Mandatsentwurf, wobei 35 Millionen Euro auf das Haushaltsjahr 2013 und 7 Millionen Euro auf das Haushaltsjahr 2014 entfallen.

*

Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 19. Februar 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/02/2013-02-19-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-0
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2013