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PRESSEKONFERENZ/578: Regierungspressekonferenz vom 25. März 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 25. März 2013
Regierungspressekonferenz vom 25. März 2013

Themen: finanzielle Hilfe für Zypern, Stromsteuer, Endlagersuchgesetz, "EXIT"-Programm für Aussteiger aus dem Rechtsextremismus, Netzwerk des NSU, Regierungsvorhaben bis zur Bundestagswahl, deutsche Steuerflüchtlinge in der Schweiz, Trojaner-Software "FinFisher", Solidaritätszuschlag, Zukunft des Flughafens Berlin-Tegel

Sprecher: StS Seibert, Kotthaus (BMF), Maaß (BMU), Angeli (BMFSFJ), Spauschus (BMI), Zimmermann (BMJ), Moosmayer (BMVBS)



Vorsitzender Hebestreit eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Ich würde gerne wissen, ob die Kanzlerin eine Meinung zu dem hat, was am Wochenende in Sachen Zypern ausgehandelt worden ist.

Mich würde zum Zweiten interessieren, ob die Kanzlerin selbst - womöglich noch am Wochenende - tätig geworden ist und vielleicht mit Gesprächen in dieser Sache geholfen hat.

StS Seibert: Die Kanzlerin hat eine Meinung. Die entspricht - das wird Sie nicht wundern - sehr stark der Meinung, die auch Bundesfinanzminister Schäuble heute Morgen schon gegenüber der Presse geäußert hat. Sie hat die Ereignisse am Wochenende natürlich sehr aufmerksam verfolgt. Die Bundesregierung - damit spreche ich nun für die Bundeskanzlerin wie, glaube ich, auch für alle anderen Minister - ist sehr froh darüber, dass sich Troika, Eurogruppe und zyprische Regierung geeinigt haben. Es war ein schwerer Weg bis dorthin, das stimmt. Aber man darf nicht vergessen: Es geht auch um sehr ernsthafte Probleme. Es geht um Maßnahmen, die weitreichende Auswirkungen auf viele Menschen in Zypern haben werden.

Die jetzt getroffene Übereinkunft ist im Interesse Zyperns. Sie ist im Interesse Europas, der Eurozone. Es ist - das ist das besonders Wichtige - ein tragfähiges Programm, das sich da abzeichnet. Es ist ein Programm, das den notwendigen Umbau des zyprischen Finanzsektors einleitet. Es ist also eine sachgerechte Lösung, die eben ganz genau da ansetzt, wo die Probleme entstanden sind und wo die Probleme drohten, das ganze Land mit sich zu reißen, nämlich im Bankensektor. Genau da wird angesetzt, nämlich bei den beiden in Schieflage geratenen Banken Laiki und Bank of Cyprus. Jetzt wird mit dem, was vereinbart wurde, das angepackt, was unumgänglich ist und was auch überfällig ist. Zypern braucht einen kleineren, gesünderen und nachhaltiger wirtschaftenden Bankensektor. Das bringt zunächst Härten mit sich, aber das wird auf längere Sicht zur Gesundung der zyprischen Volkswirtschaft beitragen.

So sehr es bei jedem Hilfsprogramm in Europa natürlich darum gehen muss, die individuelle Problemlage eines Landes zu berücksichtigen, so gelten doch immer die gleichen Grundsätze. Aus Sicht der Bundesregierung ist es sehr gut, dass diese Grundsätze nun auch in Zypern wieder greifen. Europa ist solidarisch. Europa ist zur Hilfe bereit, wenn die Länder - in diesem Fall Zypern - ihrerseits die notwendigen Reformen beschließen und die notwendigen Eigenanstrengungen unternehmen. Jetzt muss dieses Ergebnis rasch umgesetzt werden. Das ist noch viel Arbeit für die Troika und viel Arbeit für Zypern.

Frage: Wenn wir von der Umsetzung sprechen, können Sie uns irgendeine Idee davon geben, wie das jetzt in den nächsten Tagen und Wochen in Deutschland vom Bundestag beschlossen werden kann?

StS Seibert: Vielleicht dazu Herr Kotthaus für das BMF!

Kotthaus: Der Minister hatte ja den Bundestag fortlaufend informiert und hat auch heute Morgen wieder dementsprechende Telefonate mit den Fraktionsvorsitzenden geführt. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Sie wissen, dass das ESM-Gesetz einen zweistufigen Ansatz hat, nämlich Ob und Wie, zwei Beschlüsse. Diese Beschlüsse kann man auch - das ist also rechtlich geklärt und dementsprechend auch mit dem Bundestag in Form einer Informationsnote geklärt - in einer Sitzung fällen. Man kann diese beiden Beschlüsse also auch in einer Sitzungswoche erledigen. Eine andere Alternative wäre es, eine Sondersitzung einzuberufen und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das MoU endgültig ausverhandelt ist, eine zweite Sitzung abzuhalten. Das liegt jetzt wirklich am Bundestag. Das muss der Bundestag entscheiden. Diese beiden Möglichkeiten gibt es. Der Bundestag ist dementsprechend informiert worden. Die Informationen, die wir haben, liegen ihm vor. Jetzt liegt es am Bundestag zu entscheiden.

Frage: Herr Seibert - vielleicht geht die Frage auch an das Auswärtige Amt -, im Zuge dieser Zypern-Verhandlungen ist wiederholt von anderen Ländern und Beteiligten der Vorwurf mangelnden Respekts gegenüber kleineren Ländern geäußert worden. Es ist die Rede von relativ brachialem deutschem Hegemoniestreben gewesen. Haben Sie angesichts solcher Vorwürfe Sorge, dass sich das Klima innerhalb der Eurozone durch diese nervenzerfetzenden Sanierungspakete, die laufend kommen, nachhaltig verschlechtert und dass sich damit letztendlich auch die Stimmung in der Eurozone erheblich eintrübt?

StS Seibert: In einer schweren Krise, und die erlebt Zypern, kann es zu sehr schwierigen Verhandlungen kommen. Das hat Europa in den letzten Tagen und Wochen erlebt. Dennoch ist Respekt füreinander - und zwar Respekt für Zypern und seine Interessen genauso wie Respekt für die Eurozone und die Interessen der anderen Staaten - die Basis, auf der miteinander gesprochen wird. Mein Eindruck ist nicht, dass das in irgendeiner Phase dieser Verhandlungen vergessen worden ist - sicherlich nicht von der Bundesregierung.

Ich glaube, man muss einfach noch einmal daran erinnern, dass das, was jetzt feststeht, doch eine solidarische Hilfe Europas und der Eurozone für Zypern und seine Bürger ist. Für diese Hilfe gab es Bedingungen. Es gibt Grundsätze, nach denen solche Hilfe vergeben wird. Die hat es auch in allen anderen betroffenen Staaten gegeben. Deswegen konnte davon diesmal nicht abgewichen werden. Es gibt individuelle Verabredungen, die ganz besonders der zyprischen Situation entsprechen. Aber am Ende des Tages muss man immer wieder daran erinnern: Es geht darum, dass für Zypern ein Hilfspaket in Höhe von ca. 10 Milliarden Euro geschnürt wird. Das ist, entsprechend der Größe der zyprischen Wirtschaft, eine Dimension, die kein anderes europäisches Hilfspaket bisher erreicht hat.

Frage: Herr Seibert, mit welchen Reaktionen rechnet die Bundesregierung jetzt in Zypern - nicht mehr, was die Kleinsparer angeht, aber gerade im Hinblick auf das Öffnen der Banken, wahrscheinlich morgen?

StS Seibert: Es ist ganz klar, dass die Einigung, die jetzt getroffen worden ist, in Europa erklärt werden muss. Wir tun das Unsrige dafür, hier in Deutschland wie in Zypern. Die zyprische Regierung hat natürlich auch eine erhebliche Verantwortung in Bezug darauf, ihren Bürgern zu erklären, warum dies ein schwieriger, aber richtiger Weg für das Land ist und warum es so gekommen ist.

Frage: Herr Kotthaus, was sind diese zwei Beschlüsse? Das hätte ich gerne gewusst. Ich meine diese zwei Beschlüsse, von denen Sie gesprochen haben, die der Bundestag zu treffen hat.

Ich habe eine zweite Frage, vielleicht an Herrn Seibert. Wie ist die Einschätzung der Bundesregierung nach dieser Einigung der Eurogruppe, was die Reaktionen der anderen Parteien in Deutschland betrifft? Wird die Bundesregierung im Bundestag eine Mehrheit für diese Einigung der Eurogruppe erhalten?

Kotthaus: Ich glaube, ich habe es schon letzte Woche einmal kurz erklärt: Im deutschen Gesetz zum ESM ist vorgesehen, dass sich der Bundestag mit jedem neuen Programm zweimal beschäftigt, nämlich einmal zu Beginn der Verhandlungen respektive dann, wenn die Frage im Raum steht, ob es überhaupt denkbar und möglich ist, ein Programm zu machen - das habe ich letztes Mal die Ob-Entscheidung genannt -, und einmal am Ende, wenn ein Memorandum of Unterstanding auf dem Tisch liegt, und zwar mit allen Details, allen Zahlen und allen Maßnahmen. Wenn ein komplettes Bild vorliegt, dann müsste sich der Bundestag noch einmal damit beschäftigen, um sozusagen über das Wie zu entscheiden.

Rein rechtlich können diese beiden Entscheidungen innerhalb einer Woche gefällt werden, rein rechtlich sogar noch enger zusammen. Das ist jetzt eine Frage des Bundestags. Der Bundestag muss sich entscheiden, wie er es haben möchte, also ob er sozusagen in einer Sondersitzung den ersten Entschluss und gegebenenfalls, wenn das Memorandum of Unterstanding vorliegt, den zweiten Entschluss fällen möchte. Sie wissen, dass es jetzt Aufgabe der Troika und der Zyprioten ist, aus dieser Einigung von heute Nacht und heute Morgen die Details zu feilen und herauszuhämmern. Dann würden die vorgelegt werden.

Das deutsche ESM-Gesetz - anders als das EFSF-Gesetz - sieht also die zweimalige Befassung des Bundestages mit einem Programm vor. Der Minister hat seiner Wahrnehmung Ausdruck gegeben, dass dies ein Programm ist, hinsichtlich dessen er optimistisch ist, dass der Bundestag ihm auch folgen wird. Aber noch einmal: Das liegt alles im Benehmen des Bundestags.

StS Seibert: Die Bundesregierung wird intensiv für die notwendigen Mehrheiten im Bundestag werben. Wenn ich an die Bedingungen denke, die die Opposition oder einzelne Stimmen aus der Opposition in den letzten Wochen für ein mögliches Ja zu einem Hilfsprogramm gestellt hatten, dann muss ich sagen: Wesentliche dieser Bedingungen sind in den Eckpunkten enthalten. Das sollte helfen, die Mehrheiten auch zu bekommen.

Kotthaus: Wenn ich noch eines zu der Frage ergänzen dürfte, die Herr Heller vorhin gestellt hat: Herr Heller, der Minister hatte vorhin bei der Pressekonferenz bei uns im Haus auch darauf hingewiesen, dass sich der zypriotische Kollege am Ende bei allen in der Eurogruppe bedankt hat, und zwar für das gemeinsame Ringen um ein Programm für Zypern. Er hat auch gesagt, dass die Zusammenarbeit gerade zwischen seinem zypriotischen Kollegen und ihm extrem von Vertrauen und gegenseitigem Respekt geprägt sei. Dies vielleicht noch als Hinweis zu Ihrer Frage.

Frage: Herr Kotthaus, gibt es von Ihrer Seite einen Überblick darüber, inwieweit deutsche Anleger - insbesondere staatliche deutsche Anleger - jetzt auch von den Beiträgen betroffen sind, die geleistet werden müssen?

Kotthaus: Nein, darüber liegt mir momentan kein Überblick vor.

Zusatzfrage: Heißt "kein Überblick", Sie wissen darüber gar nichts? Wird ein Überblick erstellt, oder gibt es bereits einzelne - - -

Kotthaus: Ich habe hier und jetzt keine Zahlen dazu vorliegen. Diese Dinge müssten der Troika respektive den Zentralbanken vorliegen. Ich habe hier und jetzt keine Zahlen, die ich Ihnen liefern könnte.

Frage: Herr Seibert, in der letzten Woche haben viele Leute gefragt, wie es generell um die Solidarität in Europa steht, vor allem mit den Krisenländern. Erwarten Sie jetzt irgendeine Signalwirkung trotz der Tatsache, dass das Zypern-Problem ja relativ klein war und die anderen Probleme potenziell um einiges größer sind? Oder muss man die auch, wie ständig gesagt wird, Schritt für Schritt und individuell angehen?

StS Seibert: Was ist die Signalwirkung, die Sie meinen? Ich verstehe die Frage, glaube ich, nicht ganz.

Zusatzfrage: Ich meine, dass andere Länder davon ausgehen können, dass ein Rettungsplan am Ende, falls er notwendig wäre, zu Stande kommt. Ich meine: Wird sich Europa bei jedem Land so anstrengen wie bei Zypern, wobei das Zypern-Problem ja relativ klein war, oder muss man sich Sorgen machen, dass das Problem bei größeren Ländern vielleicht nicht gelöst werden würde?

StS Seibert: Ich glaube, Europa hat die Antwort in den vergangenen eineinhalb, zwei Jahren schon gegeben: Es strengt sich an, um Solidarität zu geben. Es verlangt aber auch, dass sich derjenige, der Solidarität bekommt, seinerseits anstrengt. Ich denke, wenn Sie Griechenland betrachten, dann werden Sie sehen, dass es doch eine große europäische Solidaritätsanstrengung und, zugegeben, auch eine erhebliche Anstrengung der Griechen selbst gibt. Diese Antwort ist also schon gegeben.

Jetzt stand das Problem Zypern an. Zypern war in eine wirklich schwierige Lage geraten, und zwar durch die Probleme zweier seiner größten Banken. Das ist, wie ich vorhin schon gesagt habe, auf Gesamteuropa bezogen vielleicht wirklich kein überragend großes Problem, aber für Zypern war es doch ein sehr essenzielles Problem. Deswegen, glaube ich, kann man sagen, dass darauf sehr viel Einsatz, Kreativität und Mühe verwandt worden sind und dass man möglicherweise zu einem Ergebnis gekommen ist, für das der zyprische Finanzminister, wie ich gerade gehört habe, gestern seinen europäischen Kollegen gedankt hat. Ich glaube, das ist der Geist, in dem wir versuchen, uns den individuellen Problemen jedes europäischen Landes anzunehmen, nämlich auf der Basis fester Prinzipien, aber mit individuellen Lösungen.

Frage: Eine Frage an den Regierungssprecher im Zusammenhang mit Äußerungen von CSU-Chef Seehofer vom Wochenende zur Stromsteuer: Der CSU-Chef hat sich jetzt ja der Haltung von SPD und Grünen angeschlossen und plädiert ebenfalls für eine Senkung der Stromsteuer. Deutet sich da eine Änderung, ein Kurswechsel der Bundesregierung an? Hat Herr Seehofer schon versucht, die Bundeskanzlerin von seinem neuen Kurs zu überzeugen?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat ja am Donnerstag ein ausführliches Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder zum Thema Energiewende geführt. Die Stromsteuer wurde dort angesprochen. In der anschließenden Pressekonferenz hat die Bundeskanzlerin gesagt: "Die Länder haben gesagt, wir sollen das prüfen, und die Art unserer Zusammenarbeit ist so, dass wir die gegenseitigen Wünsche zur Kenntnis nehmen. Ich kann im Augenblick nur sagen, dass ich die Spielräume für den Haushalt 2014, wie wir ihn vorgelegt haben, nicht sehe."

Das heißt, natürlich wird das auf Wunsch der Länder weiterhin besprochen werden. Die Skepsis der Bundesregierung beziehungsweise der Bundeskanzlerin persönlich ist hierin ausgedrückt. Eine neue Sachlage gibt es seit Donnerstag nicht.

Zusatzfrage: Noch eine andere Frage in diesem Zusammenhang: Herr Seehofer hat auch angedeutet, dass er Einschnitte bei der Erleichterung für energieintensive Betriebe aus seinem Bereich, also aus Bayern, überhaupt nicht mittragen würde. Gibt es da eine "Lex Bavaria"?

StS Seibert: Für alle Gebiete, die die Energiewende betreffen, gilt, glaube ich, das, was am Donnerstag besprochen und dann in der Pressekonferenz auch zusammengefasst wurde. Da gibt es keine neuen Sachstände.

Zusatzfrage: Und auch keine Sonderbratwurst für Bayern?

StS Seibert: Lösungen für die Energiewende werden immer Lösungen sein müssen, die aus einem Zusammenwirken aller staatlichen Akteure - Länder und Bund - entstehen.

Zusatzfrage: Muss ich da jetzt heraushören, dass sich eventuell doch ein Spielraum ergibt, was die Stromsteuer angeht, wenn man weiter verhandelt?

StS Seibert: Ich glaube, zur Stromsteuer habe ich doch sehr klar gesagt, dass das, was am Donnerstag von der Bundeskanzlerin gesagt wurde, heute noch genauso steht. Es gibt da keine inhaltliche Änderung und auch keinen neuen Sachstand.

Frage: Ich würde Herrn Kotthaus bitten, seiner Skepsis beziehungsweise der seines Chefs auch noch einmal Ausdruck zu verleihen. Wenn ich mich recht erinnere, gab es ja eine Argumentation Ihres Hauses, dass der Versuch, den Strompreis über eine Senkung der Stromsteuer zu drücken beziehungsweise den Anstieg des Strompreises zu bremsen, gar nicht eins zu eins funktioniere beziehungsweise keine seriöse Kalkulation sei. Erinnere ich mich da richtig?

Kotthaus: Bezüglich der Stromsteuer muss man, glaube ich, drei Sachen festhalten. Erstens ist die Stromsteuer ein Teil der Haushaltsplanung. Ich glaube, wir haben uns alle ein sehr ambitioniertes Ziel gesetzt, was die Haushaltsplanung und -entwicklung hier in Deutschland betrifft. Zweitens fällt die Stromsteuer bei den Energieversorgern an, also bei den Unternehmen, die Energie liefern. Es ist daher also nur mit Mühe vorherzusehen, was von einer eventuellen Senkung der Stromsteuer überhaupt jemals beim Verbraucher ankommen würde. Drittens ist die Stromsteuer so gestaltet, dass die einzelne Familie im Monat nur in einem übersichtlichen Maße belastet wird. Wenn man diese Punkte und darüber hinaus noch die Bedeutung für den Haushalt bedenkt, erklärt sich unsere Skepsis und warum wir glauben, dass die Stromsteuer so, wie sie ist, richtig ist.

Zusatzfrage: Um welchen Betrag handelt es sich bei einer Durchschnittsfamilie?

Kotthaus: Wir reden von einem einstelligen Eurobetrag im Monat.

Frage: Herr Seibert, eine Frage zum gestrigen Endlagersuchgesetz-Kompromiss zwischen der Bundesregierung und dem Land Niedersachsen: Wie bewertet die Bundeskanzlerin die Chance auf eine tatsächliche Befriedung dieses Konfliktes, und das wiederum vor dem Hintergrund, dass der Streit um Gorleben mehr oder weniger ausgeklammert worden ist?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin ist zufrieden, dass es eine erste Einigung zwischen dem Bundesumweltminister und dem niedersächsischen Verhandlungsteam gegeben hat. Auf dieser Basis soll weitergearbeitet werden. Sie hat immer ihrer Hoffnung Ausdruck gegeben, dass es möglich sein möge - möglichst auch noch in dieser Legislaturperiode -, diesen wirklich bitteren jahrzehntelangen Streit ad acta zu legen und zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Dafür scheint dies ein guter Schritt gewesen zu sein.

Frage: Es soll ja noch ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden und auch vom Bundesrat verabschiedet werden. Was wird in dem Gesetzentwurf voraussichtlich stehen? Wird nur die Enquete-Kommission Bestandteil dieses Entwurfs sein, oder was wird der Inhalt sein?

Teil der Vereinbarung von gestern war ja auch, dass die Gorleben-Transporte eingestellt werden und die noch geplanten Transporte auf andere Zwischenlager verteilt werden. Welche Zwischenlager sind damit gemeint?

StS Seibert: Ich denke, es ist doch besser, dass das BMU die Antwort übernimmt.

Maaß: Das würde ich gerne übernehmen, wenn es recht ist. - Ich fange einmal von hinten an: Sie wissen ja, dass in etwa zwei Wochen noch ein Gespräch in der großen Runde - also im Kreise aller Bundesländer - vorgesehen ist. Wenn Sie bei uns auf die Internetseite gehen - www.bmu.de -, finden Sie den gemeinsamen Vorschlag des Umweltministers sowie des Ministerpräsidenten aus Niedersachsen und seines Stellvertreters dort eingestellt. Darin finden Sie unter anderem, dass bezüglich der Verteilung der Einlagerung der noch nach Deutschland zu transportierenden Castoren in anderen Zwischenlagern die Zustimmung der jeweiligen Bundesländer Voraussetzung ist. Es ist grundsätzlich möglich, diese Transporte auch zu anderen Zielen zu führen. Das muss dann natürlich auch beantragt werden. Das wird sicherlich auch noch Thema im Kreise der Länder und des Bundes werden.

Zu Ihrer Frage, was Inhalt des Gesetzes sein wird: Bei uns im Internet steht ja schon ein Entwurf des Endlagersuchgesetzes. Der wird jetzt natürlich auch um den Vorschlag zu der Enquete-Kommission ergänzt werden. Zu der Enquete-Kommission selbst gibt es an der gleichen Stelle, die ich eben genannt habe, auch einen einseitigen detaillierten Vorschlag, wie groß sie sein wird - 24 Personen -, wie sie sich zusammensetzt usw.

Zusatzfrage: Sie sprachen die Bundesländer an, die ihre Zustimmung geben müssen, wenn die Zwischenlager, die auf ihrem Gebiet liegen, entsprechend angesteuert werden. Welche Bundesländer sind das? Sind diese Zwischenlager nur dort denkbar, wo jetzt noch aktive Atomkraftwerke stehen, oder könnte man dafür zum Beispiel auch die Zwischenlager von bereits eingestellten Atomkraftwerken nutzen?

Maaß: Dazu kann ich Ihnen jetzt noch nichts sagen. Das wird sicherlich auch Thema in dieser Runde werden, die stattfinden wird. Es ist keine Vorfestlegung getroffen worden.

Frage: Noch einmal zu dieser Enquete-Kommission: Wenn ich das richtig gesehen habe, steht in dem Vorschlag nur relativ abstrakt, dass Vertreter von Gewerkschaften, Kirchen und Wissenschaft in der Kommission vertreten sein sollen. Welche Wissenschaftler, welche Gewerkschaften haben Sie da im Auge? Wer legt das fest, wer besetzt diese Kommission? Macht das die Bundesregierung, macht das die Bundesregierung mit den Ländern gemeinsam? Das ist mir noch nicht klar.

Maaß: Die Festlegung der Mitglieder der Kommission kann natürlich erst dann getroffen werden, wenn diese Kommission auch beschlossen ist, das heißt, wenn das Gesetz auch verabschiedet ist. Sie können davon ausgehen, dass die Besetzung der Kommission in einem ähnlich breiten Konsens wie dem stattfinden wird, in dem die Vereinbarungen zum Endlagersuchgesetz jetzt getroffen worden sind.

Zusatzfrage: Wenn Bundestag und Bundesrat dieses Gesetz verabschieden, heißt das dann auch, dass Bundestag und Bundesrat über die Besetzung der Kommission entscheiden?

Maaß: Sie meinen konkret über die Namensliste?

Zusatz: Ja, genau.

Maaß: Das kann ich mir nicht vorstellen, aber da muss ich jetzt passen.

Frage: Warum sollen auch Vertreter der Religionsgemeinschaften Mitglieder der Kommission sein? Welchen besonderen Hintergrund beziehungsweise welche Ratschläge haben die zu so etwas wie einem Endlager beizusteuern?

Maaß: Die Kommission soll ja ein möglichst breites Spektrum an Expertise widerspiegeln. Da ich an den Beratungen gestern nicht beteiligt war, kann ich jetzt nur mutmaßen, dass man Vertretern von Religionsgemeinschaften eine Sonderexpertise in Fragen der Ethik zusprechen könnte. Wie gesagt, das wäre jetzt meine Mutmaßung, aber sie dürfte ziemlich nah dran sein.

Frage: Wenn ich es richtig weiß, sind die Erkundungsarbeiten in Gorleben gestoppt. Können Sie sagen, wie lange das der Fall sein wird? Wird das bis 2015 sein? Bis dahin soll die Kommission ja Vorschläge machen. Oder gibt es da keine Zeitlinie?

Maaß: Die sind zunächst gestoppt.

Zusatzfrage: Ohne irgendeine Frist?

Maaß: Unbefristet, ja.

Frage: Eine Frage an das Familienministerium im Zusammenhang mit dem "EXIT"-Programm für Neonazi-Aussteiger: Ist mittlerweile die genaue Höhe der künftigen Förderung für "EXIT" bekannt? Wie lange wird das Programm laufen?

ANGELI: Das Programm wird von uns dauerhaft gefördert werden, und in den nächsten Monaten werden alle Details besprochen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass ausreichend Geld für "EXIT" zur Verfügung stehen wird.

Zusatzfrage: Es hieß, das "EXIT" im Jahr 165.000 Euro brauche. Ist das die Zahl, mit der man rechnet?

ANGELI: Wie gesagt: Details werden in den kommenden Monaten festgeklopft. Es wird ausreichend Geld zur Verfügung stehen.

Frage: Eine Frage vermutlich an das Innenministerium und an das Justizministerium - ich bin mir nicht sicher, ich stelle sie einfach einmal - zu dieser 129er-Liste zum NSU-Umfeld, über die ja am Wochenende berichtet worden ist: Der Ausschuss hat, glaube ich, am vergangenen Donnerstag den Bundesbehörden den Auftrag erteilt, nachzuprüfen, ob unter diesen 129 Namen möglicherweise auch V-Leute vertreten sind. Da würde ich gern wissen: Bei welchen Behörden wird das aus Bundessicht gerade abgefragt? Gibt es schon Erkenntnisse beziehungsweise wann werden Sie erste Ergebnisse liefern können?

Spauschus: Zunächst einmal zu der Liste, die Sie ansprachen: Das ist in der Tat eine Liste, die im Rahmen der laufenden Ermittlungen erstellt wurde und dann über die Generalbundesanwaltschaft beziehungsweise das Bundesministerium der Justiz an den Untersuchungsausschuss gegangen ist.

Die Liste ist - rechtstechnisch gesehen - ermittlungsbefangen, sodass ich Ihnen dazu jetzt nichts Näheres sagen kann. Das kann möglicherweise die Kollegin vom BMJ tun.

Wie gesagt: Zu den weiteren Dingen kann ich jetzt noch nichts sagen. - Das ist, glaube ich, ein Auftrag, der sich nach meiner Kenntnis auch an das BMJ richtet.

Zimmermann: Insofern habe ich leider andere Kenntnisse. Also ich kann Ihnen nur sagen, dass die Liste aus den laufenden Ermittlungen stammt. Die Ermittlungen führt die Bundesanwaltschaft und wohl auch das Bundeskriminalamt. Insofern kann ich Ihnen jetzt als Sprecherin des Bundesjustizministeriums zu Details dieser Liste nichts sagen. Inwiefern diese Liste daraufhin untersucht werden soll, ob sich daraus Namen von V-Leuten ergeben, oder ob sie an die Länder gesandt werden soll, dazu kann ich Ihnen jetzt auch nichts sagen. Ich denke einmal, das fällt doch eher in die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums.

Spauschus: Es ist nur so - darauf wollte ich hinweisen -, dass es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren des GBA handelt und die Liste für den GBA erstellt wurde. Insofern liegt auch der Umgang mit dieser Liste und dem Inhalt dieser Liste beim GBA. Natürlich sind wir am Ende wieder das ausführende Organ. Wie gesagt: Da kann ich Ihnen momentan noch keine weitergehenden Details nennen.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert: Nachdem wir gehört haben, es gibt noch Gesetzgebungsverfahren zu Manager-Gehältern und noch etwas zur Atom- und Endlagersuche, was hat die Bundesregierung in der Zeit bis zur Wahl noch auf dem Zettel? Können Sie uns einen kleinen Überblick geben, was noch abgearbeitet werden muss?

StS Seibert: Zunächst einmal verlässt uns das Thema Europa nicht, wie Sie in den letzten Tagen wieder gemerkt haben. Da wird sicherlich mit großer Aufmerksamkeit weiter verfolgt werden müssen, wie die einzelnen Länder vorankommen, wie Sanierungsschritte in den einzelnen Ländern laufen. Wir haben bedeutende europäische Entscheidungen beim Europäischen Rat im Juni vor uns. Das muss von deutscher Seite natürlich sehr gut vorbereitet werden. Sie wissen, dass Deutschland und Frankreich dazu angekündigt haben, im Mai gemeinsame Vorschläge für die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion zu machen. - Das sind wichtige Vorhaben, die mit Sicherheit weiter laufen und auch keinerlei Rücksicht auf den Sommer, einsetzende Wahlkämpfe oder Sonstiges nehmen.

Zusatzfrage: Wird denn möglicherweise das transatlantische Verhältnis einen größeren Schwerpunkt einnehmen, eventuell auch mit Blick auf den wahrscheinlich anstehenden Besuch des US-Präsidenten hier?

StS Seibert: Wenn Sie von diesem Besuch etwas wissen, was ich nicht weiß, dann haben Sie einen echten Vorsprung. Ich kann Ihnen dazu derzeit nichts Konkretes sagen.

Das transatlantische Verhältnis ist von großer Bedeutung; das wird sich bei G8 und G20 mit Sicherheit zeigen. Im Übrigen zeigt es sich daran, dass die EU und die Vereinigten Staaten noch in diesem Sommer die Verhandlungen für ein umfassendes Freihandelsabkommen aufnehmen wollen - eine Maßnahme, die auf beiden Seiten des Atlantiks von ganz großer politischer Bedeutung ist, weil wir wie auch die Amerikaner wissen, dass davon für unsere Länder, unsere Volkswirtschaften und unsere Bürger vieles abhängt.

Frage: Zwei Themenkomplexe, einmal Finanzen, einmal Inneres.

Die erste Frage richtet sich an Herrn Kotthaus und bezieht sich auf deutsche Steuerflüchtlinge in der Schweiz: Steuerberater und Fachanwälte berichten - das war in den vergangenen Tagen auch in den Zeitungen nachlesbar - von einer Welle von Selbstanzeigen. Ist Ihnen von einer solchen Welle bekannt? Wenn ja, wie bewerten Sie das?

Dazu noch eine weitere Frage: Die Schweiz erlaubt ja seit Februar Gruppenanfragen nach OECD-Standard. Werden solche Gruppenanfragen schon gestellt? Sind die deutschen Steuerfinanzbehörden da sozusagen schon in der Spur, oder wird das noch vorbereitet?

Kotthaus: Sie sprechen mit jemandem, der in einem Ministerium arbeitet, das ein hohes Interesse daran hat, das Problem der Steuerflüchtlinge der Schweiz zu lösen. Aber Ihren beiden Fragen liegt folgendes Problem zugrunde: Das liegt komplett in der Zuständigkeit der Länder. Die Länder machen das in einem Gutdünken-Eigenverfahren. Auch die Selbstanzeigen gehen bei den Ländern ein. Daher muss ich Sie leider - so leid es mir in diesem Fall tut - darauf verweisen, dass Sie bitte bei den Ländern nachfragen. Denn das ist schlicht und ergreifend außerhalb unserer Zuständigkeit.

Zusatzfrage: Aber Ihnen ist von so einer Welle durchaus bekannt? Verfolgen Sie das mit Wohlwollen?

Kotthaus: Ich habe hier und jetzt nichts dazu beizutragen. Mir ist es nicht bekannt. Da muss ich mich bei den Kollegen kundig machen, die in dem Steuern-Bereich tiefer drin sind.

Aber noch einmal: Grundsätzlich laufen solche Sachen, solche Inhalte und solche Anzeigen bei den Ländern ein, die aber nicht gezwungen sind, sofort flächendeckend E-Mails herumzuschicken: Wir haben wieder welche gefunden.

Zusatzfrage: Dann die Frage an das Innenministerium: Die Piraten-Partei kritisiert heute, dass das BKA eine Trojaner-Software namens "FinFisher" gekauft habe, die angeblich verfassungswidrig ist und in autoritären Staaten zur Unterdrückung genutzt wird. Können Sie das bestätigen?

Spauschus: Nach meinem Kenntnisstand ist noch keine abschließende Kaufentscheidung getroffen worden. Es gab ein Vorauswahlverfahren; da kamen mehrere Anbieter in Betracht. Aber nach meinem Kenntnisstand gibt es noch keine Festlegung auf einen konkreten Hersteller.

Zusatzfrage: Gibt es da einen Zeithorizont, wann mit einer Entscheidung gerechnet wird?

Spauschus: Nein, er ist mir nicht bekannt.

Frage: Ganz schnell, Herr Seibert, noch eine Frage auch mit Blick auf den Rest der Legislaturperiode: Sieht die Bundeskanzlerin Handlungsbedarf beim Thema Solidaritätszuschlag, oder teilt Sie die Meinung des Bundesfinanzministers vom Wochenende, dass da weder jetzt noch zunächst bis 2019 Handlungsbedarf besteht? Hintergrund sind die Forderungen der FDP.

StS Seibert: Sie teilt die Meinung des Bundesfinanzministers.

Frage: Im Zusammenhang mit der Flughafen-Debatte hier in Berlin eine Frage an den Regierungssprecher: Nachdem sich der Verkehrsminister am Wochenende schon leicht genervt von den wiederholten Vorschlägen Herrn Mehdorns im Zusammenhang mit dem Offenhalten von Tegel geäußert hat, sind denn die Bundesregierung beziehungsweise die Kanzlerin über diese wiederholten Vorschläge Herrn Mehdorns irritiert?

StS Seibert: Ich kann Ihnen dazu keine Stellungnahme seitens der Bundeskanzlerin abgeben. Das Thema wird für die Bundesregierung federführend vom Verkehrsministerium behandelt. Deswegen spricht das Verkehrsministerium auch für die Bundesregierung auf diesem Gebiet.

Moosmayer: Das würde ich gern gerade rücken: Der Minister hat sich nicht genervt gezeigt. Er hat ganz schlicht auf die geltende Rechtslage hingewiesen, und mehr nicht.

Zusatzfrage: So kurz und knapp würde ich Sie hier ungern herauslassen. Es gibt den weiteren Vorstoß, Tegel eventuell als Regierungsflughafen "Airport One" aufzulassen mit Ausnahmeregelungen für Geschäftsflieger. Was sagen Sie denn dazu?

Moosmayer: Wie gesagt: Wir äußern uns momentan zu diesen ganzen Überlegungen nicht groß. Denn es geht jetzt vorrangig darum, den Flughafen BER zum Laufen zu bringen. Das ist unsere Kernaufgabe, der wir mit allem Engagement nachkommen.

Herr Ramsauer hat am Wochenende lediglich darauf hingewiesen, dass es nach der jetzigen Vertragslage schwierig sein dürfte. Wie gesagt: Das ist eine Vertragslage. Er hat lediglich darauf hingewiesen, wie der jetzige Stand ist. Das ist keine Interpretation oder eine Meinung, sondern so ist die Rechtslage zurzeit.

Zusatzfrage: Andere Möglichkeiten, neue Vorstöße von Herrn Mehdorn in Richtung Tegel zu stoppen, sehen Sie im Moment nicht?

Moosmayer: Das weiß ich nicht. Die Gesellschaft und auch die Länder können ja Überlegungen anstellen. Aber das müsste dann dort diskutiert werden.

Zusatzfrage: In dem Zusammenhang noch eine Frage an Herrn Seibert: Sind Sie zu dem Vorschlag des Regierungsflughafens völlig wertneutral, und gibt es auch keine eigene Meinung der Bundeskanzlerin zu einem Regierungsflughafen in Tegel?

StS Seibert: Die Frage eines Regierungsflughafens scheint mir nicht das größte fliegerische Problem zu sein, das Berlin zu lösen hat.

Zusatz: Fliegerisch wäre das Problem ja nicht. Sie kommen überall hin.

StS Seibert: Auch nicht fluglogistisch oder den Bau des Flughafens betreffend.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 25. März 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/03/2013-03-25-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2013