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PRESSEKONFERENZ/591: Regierungspressekonferenz vom 26. April 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 26. April 2013 Regierungspressekonferenz vom 26. April 2013

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Abendessen mit dem gemeinsamen Präsidium der BDA und des BDI, Besuch der Firma Jena-Optronik in Thüringen, Teilnahme an der Veranstaltungsreihe "BRIGITTE LIVE: Frauen wählen!", 34. Deutscher Evangelischer Kirchentag, Besuch des Johann-Gottfried-Herder-Gymnasiums in Berlin-Lichtenberg anlässlich des EU-Projekttags an Schulen), Reisen des Bundesverteidigungsministers und des Bundesinnenministers in die USA
weitere Themen: Beschäftigung von Familienangehörigen durch bayerische CSU-Politiker, Lärmschutzauflagen für den Flughafen BER, Stellungnahme der Bundesbank zur Europäischen Zentralbank, Pläne der Deutschen Telekom zur Einschränkung des Daten-Volumens bei DSL-Flatrates, Rüstungsexporte nach Katar, Reparationsforderungen griechischer Politiker

Sprecher: StS Seibert, Paris (BMVg), Beyer-Pollok (BMI), Wendt (BMAS), Albin (BMJ), Rudolph (BMVBS), Enderle (BMELV), Toschev (BMWi)



Vorsitzender Leifert eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag! Die öffentliche Termine der Bundeskanzlerin beginnen am Montag. Am Montag, 29. April, wird sich die Bundeskanzlerin um 20 Uhr im Bundeskanzleramt mit dem gemeinsamen Präsidium der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber, BDA, und des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, BDI, zu einem Abendessen treffen. Es geht um die aktuellen wirtschafts- und finanzpolitischen Themen.

Am Donnerstag, dem 2. Mai, wird die Bundeskanzlerin auf der letzten Station ihrer sogenannten Demografiereise - einer Reise zum Zusammenhalt im demografischen Wandel - von 11 Uhr bis 13 Uhr die Firma Jena-Optronik in Thüringen besuchen. Das Thema, das im Mittelpunkt dieses Besuchs stehen wird, lautet "Unternehmen im demografischen Wandel". Warum besucht sie die Firma Jena-Optronik? Weil diese sich schon seit langer Zeit mit demografieorientierter Personalpolitik beschäftigt und weil sie vor allem mit dem Projekt 55+ die Belange, Interessen und vielleicht auch besonderen Probleme der älteren Beschäftigten in den Blick genommen hat. Es wird zusammen mit der Belegschaft intensiv daran gearbeitet, Wege zu finden, wie ältere Arbeitnehmer möglichst lange gesund, fit und motiviert im Unternehmen bleiben können und ihr Wissen und ihre Erfahrung an die Jüngeren weitergeben können. Es gibt spezielle Trainingsprogramme, die auch besonders auf das Lernverhalten dieser Altersstufe abgestimmt sind. Es gibt einen umfassenden Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen älteren und jüngeren Mitarbeitern. Insofern gibt es viele Gründe, die Firma Jena-Optronik am Donnerstag, dem 2. Mai, zu besuchen.

Immer noch am Donnerstag - nachmittags, um 17.30 Uhr - wird die Bundeskanzlerin dann an der Veranstaltungsreihe "BRIGITTE LIVE: Frauen wählen!" teilnehmen. Hier in Berlin, im Maxim Gorki Theater, wird sie sich den Fragen der Chefredaktion der Frauenzeitschrift "BRIGITTE" und der im Saal anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer stellen, das Ganze ab 17.30 Uhr.

Am Freitag, dem 3. Mai, wird die Bundeskanzlerin von 11 Uhr bis 13.45 Uhr den 34. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Hamburg besuchen. Sie wird zunächst eine einführende Rede halten und dann an einer Podiumsdiskussion teilnehmen, die unter dem Motto "Und siehe, es war sehr gut. Was ist die Schöpfung in der globalisierten Welt wert?" steht. Gesprächspartnerin wird dabei die Leiterin des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen, Helen Clark, sein. Die Kanzlerin und Frau Clark werden auch Fragen aus dem Publikum beantworten.

Im Anschluss an diese Diskussionsveranstaltung wird die Kanzlerin auf dem Kirchentag dann das Zentrum Umwelt, Frieden und globale Gerechtigkeit besuchen.

Aus technischen Gründen folgt jetzt auch schon ein kurzer Blick auf die darauf folgende Woche, also die übernächste: Am Montag, dem 6. Mai, wird wieder der sogenannte EU-Projekttag stattfinden, den die Bundeskanzlerin, wie Sie sicherlich wissen, im Jahr 2007 anlässlich der damaligen deutschen EU-Ratspräsidentschaft ins Leben gerufen hat. Er findet also zum siebten Mal statt. Die Bundeskanzlerin wird von 11 Uhr bis 12.30 Uhr mit Schülerinnen und Schülern des Johann-Gottfried-Herder-Gymnasiums in Berlin-Lichtenberg über Europa diskutieren und sich deren EU-Projekte vorführen lassen. Ziel ist es, das Interesse junger Menschen am europäischen Projekt wachzuhalten, zu fördern, zu wecken und auch ihr Verständnis dafür zu wecken, wie diese nicht immer ganz einfache Europäische Union funktioniert. - Das wär's!

Paris: Ich möchte Ihnen auch eine Reise ankündigen: Bundesminister de Maizière wird am Montag in den USA eintreffen und am Montagmorgen zunächst eine Festveranstaltung zu Ehren von Holocaust-Überlebenden und Veteranen des Zweiten Weltkriegs anlässlich des 20. Jahrestages der Einweihung des Holocaust-Museums in Washington besuchen. Er wird im Rahmen dieser Veranstaltung auch einen Impulsvortrag halten und an einer Diskussion teilnehmen.

Am Nachmittag des kommenden Montags werden wir in die Nähe von Newburgh weiterreisen. Dort ist die Militärakademie West Point. Diese Akademie wird der Minister besuchen und dort am frühen Abend eine Rede mit dem Titel "Auftrag und Führung in demokratischen Streitkräften" halten. An diese Rede wird sich eine Diskussion mit den Kadettinnen und Kadetten der Akademie West Point anschließen.

Am Dienstag, dem 30. April, wird der Minister ganztägig in Washington sein und dort politische Gespräche führen, unter anderem auch mit dem Verteidigungsminister der Vereinigten Staaten, Chuck Hagel.

Die Reise wird am Sonntag beginnen. Wir werden gemeinsam mit einer Delegation des Bundesinnenministeriums hin- und zurückfliegen. Zum Inhalt der Reise des Innenministers wird mein Kollege, Herr Beyer-Pollok, Ihnen weitere Auskunft geben.

Beyer-Pollok: Daran kann ich gleich nahtlos anknüpfen, um Ihnen eine Reise des Bundesinnenministers anzukündigen. Den Reisezeitraum hatte Herr Paris ja eben schon genannt. Am Montag und Dienstag wird sich Minister Friedrich zu Gesprächen in Washington aufhalten. Die Reise war natürlich schon länger geplant, aber sie steht aufgrund der jüngsten Ereignisse in Boston und Toronto natürlich unter dem aktuellen Schwerpunkt der Terrorismusbekämpfung. Weitere Themen sind die Stichworte "Cyber Security" und die Grenzzusammenarbeit "Smart Borders".

Gesprächspartner werden hierbei natürlich die Amtskollegen des Bundesinnenministers sein. Das sind der Attorney General Eric Holder, die Ministerin des Heimatschutzministeriums Janet Napolitano sowie für die Terrorabwehr die stellvertretende Sicherheitsberaterin des US-Präsidenten Lisa Monaco.

Frage: Ich hätte eine Frage an das Arbeitsministerium. Können Sie mir helfen? Fällt denn eine regelmäßige Entlohnung von 13- und 14-jährigen Kindern durch einen Politiker - noch dazu, wenn er Regierungsmitglied ist - schon unter den Begriff Kinderarbeit, wie das jetzt in Bayern bekannt geworden ist, oder ist dieser Terminus Kinderarbeit bei Beträgen in Höhe von bis zu 100 Euro nicht zu verwenden und damit zumindest moralisch nicht zu verachten?

Wendt: Wir haben ein Jugendarbeitsschutzgesetz, das ganz klar regelt, in welchem Alter man wie arbeiten darf. Ich bin jetzt nicht hundertprozentig sicher, aber ich meine, ab 14 ist das klar geregelt. Das müsste ich Ihnen einfach nachreichen. Aber das ist auch bei uns auf der Internetseite klar hinterlegt; die rechtlichen Grundlagen sind abrufbar.

Zusatzfrage: Aber wäre es schon so, dass die regelmäßige Entlohnung von Kindern, die unter 14 sind, dann nicht zulässig wäre?

Wendt: Das möchte ich nicht sagen, weil ich das Schutzgesetz, wie gesagt, nicht vorliegen habe. Das würde ich Ihnen dann noch konkret nachreichen.

Zusatzfrage: Weiß das Justizministerium zufälligerweise über so etwas Bescheid? Es wäre ja ein Ding, wenn ein CSU-Regierungsmitglied verbotene Kinderarbeit auf Staatskosten inszeniert hätte.

Albin: Wie sagt der Jurist? Ein Blick ins Gesetz erweitert die Rechtskenntnis! - Das Gesetz liegt mir hier gerade auch nicht vor. Ich müsste das auch erst prüfen. Sorry.

Zusatzfrage: Werden Sie sich melden?

Albin: Selbstredend!

Vorsitzender Leifert: Dann bitte über unseren Verteiler, damit das alle erfahren!

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium: Können Sie schon sagen, welche Auswirkungen finanzieller Art die Lärmschutzauflagen des Gerichts in Sachen BER für zumindest den Bund haben wird?

Rudolph: Das kann ich noch nicht sagen. Urteilsverkündung war gestern am frühen Abend. Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis. Für die Umsetzung ist das MIL, das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, in Brandenburg zuständig. Dort werden die Auswirkungen zusammen mit dem Flughafen geprüft. Wir als Bund warten derweil die schriftliche Urteilsbegründung ab, um dann auch im Aufsichtsrat mögliche Konsequenzen zu ziehen.

Zusatzfrage: Dass es teurer wird, ist klar?

Rudolph: Dass es nicht preiswerter wird, ist klar. Es ist klar, dass zusätzliche Gelder hinzukommen. Die Frage ist nur, in welcher Form und wie es ausgestaltet wird.

Frage: Frage an das Finanzministerium zur Unabhängigkeit der EZB. Heute ist eine Stellungnahme der Bundesbank bekanntgeworden, in der die Bundesbank dem Verfassungsgericht mitteilt, dass sie durch das Anleihenaufkaufprogramm Probleme für die Unabhängigkeit der EZB sieht. Ich hätte gerne gewusst, wie das Finanzministerium das sieht, ob Sie die Bedenken, die von der Bundesbank geäußert wurden, teilen.

Kotthaus: Wir kommentieren weder die unabhängige EZB noch die unabhängige Bundesbank.

Zusatzfrage: Wenn ich die Frage erweitern darf: Sehen Sie denn eine Auswirkung auf das Verfahren, das in Karlsruhe gerade läuft, das sich mit den Entscheidungen der unabhängigen Europäischen Zentralbank beschäftigen muss? Fürchten Sie, dass das Verfahren möglicherweise zu Ungunsten der Rettungspolitik, die bisher verfolgt wurde, kippen könnte, weil nun die Fachleute, nämlich die Bundesbank, die Anleihenaufkäufe als verfassungswidrig ansehen?

Kotthaus: Ich glaube, wir haben in der Vergangenheit mehrfach gesagt, dass wir davon ausgehen, dass die EZB sich innerhalb ihres Mandats bewegt und dass wir keinen Zweifel daran haben, dass das so ist.

Zweitens gehen wir davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung vom 12. September 2012, die damals aufgrund einer umfangreichen mündlichen Verhandlung ergangen ist und auf deren Basis wir dem ESM völkerrechtlich verbindlich zustimmen könnten, voll umfänglich bestätigen wird.

Um es ganz klar zu sagen: Ich will weder die EZB kommentieren noch die Bundesbank noch das Bundesverfassungsgericht. Ich will das auch nicht vorwegnehmen. Aber wir sind aufgrund der Ergebnisse und der Entscheidung vom September 2012 zuversichtlich, dass dies dann auch so bestätigt wird.

Zusatzfrage: Ich möchte eine Frage zur Unabhängigkeit der EZB hinterherschicken, allerdings dieses Mal an Herrn Seibert: Die Äußerungen der Kanzlerin gestern auf dem Sparkassentag sind offenbar von vielen so verstanden worden, als ob sie in die Zinspolitik der EZB eingreift. Deswegen hätte ich gerne gewusst, ob die Kanzlerin bedauert, dass sie gestern überhaupt über die EZB und die Zinspolitik gesprochen hat.

StS Seibert: Ich habe mich dazu gestern schon geäußert. Es gibt überhaupt keinen Grund anzunehmen, dass die Bundeskanzlerin sich in ihrer Rede in irgendeiner Weise mit Hinweisen oder Anregungen an die EZB richten wollte.

Man muss sich einmal kurz vor Augen führen: Die Rede wurde beim Deutschen Sparkassentag in Dresden gehalten. In der Begrüßung durch den Präsidenten war die Hoffnung ausgedrückt worden, dass ein Ende der Niedrigzinspolitik der EZB erreicht sein könnte. Die Bundeskanzlerin hat dieses Thema in ihrer Rede aufgegriffen und hat lediglich das Ganze in einen gesamteuropäischen Zusammenhang gestellt. Sie hat dargestellt, dass eben in Europa von der Europäischen Zentralbank durchaus sehr unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen und miteinander in Ausgleich zu bringen sind. Das alles ist selbstverständlich in voller Wahrung der Unabhängigkeit der EZB geschehen. Daran muss, glaube ich, auch nicht erinnert werden. Das hat die Bundeskanzlerin in der Vergangenheit so gehalten und wird es auch in Zukunft so halten.

Zusatzfrage: Nun äußert sich die Bundeskanzlerin aber nicht dauernd zu Zinsentscheidungen der EZB. Es ist als ungewöhnlich empfunden worden, dass sie das eine Woche vor einer Entscheidung tut, von der viele erwarten, dass es eine mögliche Veränderung gibt. Würden Sie den Vorgang als ungewöhnlich bezeichnen oder nicht?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat sich über die Unterschiedlichkeit von Interessen in Europa geäußert. Sie hat gesagt, dass es eine interne Spaltung der Eurozone gibt. Die beklagen wir ja. Diese müssen wir konstatieren. Genau, um diese Spaltung zu überwinden, setzt sich die Bundesregierung sehr intensiv für eine Politik des Defizitabbaus, der Strukturreformen, der Rückkehr zur Wettbewerbsfähigkeit ein, denn nur so können wir diese interne Spaltung - das hat die Bundeskanzlerin ja auch gesagt - überwinden.

Frage: Eine Frage an das Verbraucherschutzministerium. Es geht um die Telekom-Flatrate beziehungsweise die Beschränkung durch die Telekom. Frau Aigner hat sich dazu vorgestern und heute schon geäußert und unter anderem die Bundesnetzagentur ins Gespräch gebracht. Könnten Sie noch einmal konkret die Bedingungen beziehungsweise Forderungen formulieren?

Enderle: Das mache ich gerne. - Wir haben uns, wie Sie schon gesagt haben, in den letzten Tagen mehrmals dazu geäußert. Das Ziel ist klar: Es muss ein offenes und auch in Zukunft freies Netz für alle geben, und zwar mit unbegrenztem Zugang. Ich zitiere noch einmal das, was die Ministerin dazu gesagt hat:

"Die Netzneutralität ist ein hohes Gut. Hier erwarte ich ein klares Bekenntnis auch von der Telekom. Anscheinend steht die Telekom auf der Leitung - sonst würde sie erkennen, dass ihr neues Geschäftsmodell ein klassischer Rohrkrepierer zu werden droht." Weiter sagt die Ministerin: "Die Telekom darf ihre Kunden nicht vor den Kopf stoßen. Sichergestellt werden muss: Es darf keine Datenpakete erster oder zweiter Klasse geben. Es ist gut, dass jetzt das Bundeskartellamt beziehungsweise die Bundesnetzagentur das Geschäftsmodell unter die Lupe nehmen. Wenn sich herausstellt, dass die Telekom ihre marktbeherrschende Stellungnahme ausnutzt, muss das Kartellamt einschreiten. Falls die neuen Tarife eine Gefahr für die Netzneutralität darstellen, muss die Bundesnetzagentur tätig werden."

Die gesetzliche Grundlage dafür - das als Information für Sie - ist im Telekommunikationsgesetz geschaffen. In das novellierte Telekommunikationsgesetz ist das Thema Netzneutralität eingebracht worden.

Frage: Nun ist ja Reden und Handeln gelegentlich ein Unterschied, auch bei Politikern. Nachdem die Telekom heute Morgen durch ihren Sprecher erklärt hat, dass sie notorisch - um bei der Formulierung Ihrer Ministerin zu bleiben - auf der Leitung stehenbleiben will und ihren Plan gerechtfertigt hat, frage ich mich: Was schlussfolgert die Ministerin aus ihrer Ankündigung der Kritik und was tut die Ministerin praktisch - außer eine Erklärung abzugeben, dass die Telekom auf der Leitung steht -, wenn die Telekom offenbar oder erklärtermaßen ihr Verhalten nicht ändern will?

Enderle: Ich habe es ja gerade deutlich gemacht: Wichtig ist jetzt, dass das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur dieses Geschäftsmodell unter die Lupe nehmen. Man muss sehen, was dabei herauskommt. Die Grundlage dafür gibt es ja.

Zusatzfrage: Hat die Ministerin in Abstimmung mit dem Wirtschaftsminister, der ja auch immer eine Rolle spielt, Sorge dafür getragen, dass die entsprechenden Kontrollgremien das möglichst zügig, möglichst transparent klären und dann ein weiteres Handeln anempfehlen?

Toschev: Vielleicht kann ich die Antwort der Kollegin noch ergänzen; Sie sprechen ja auch das Wirtschaftsministerium an. Der Minister hat sich gestern schon dazu geäußert. Er hat sich im Vorfeld - das ist ja auch bekannt geworden - auch schriftlich an die Telekom gerichtet geäußert und hat zum einen betont, dass - wie die Kollegin es auch gesagt hat - die Netzneutralität immer ein sehr hohes Gut ist, das in keinem Fall beeinträchtigt werden darf, sodass jetzt untersucht werden muss, ob es bei einer Umsetzung der Pläne der Telekom zur Netzdrosselung - die ja ein Geschäftsmodell sind, das im freien Wettbewerb natürlich zur Verfügung stehen kann und wo sich ein Verbraucher dann eben auch dafür oder dagegen entscheiden kann - zur Beeinträchtigung der Netzneutralität, also zur Beeinträchtigung der gleichen Startchancen für alle Anbieter kommen kann.

Die Bundesnetzagentur hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Pläne der Deutschen Telekom auch damit begonnen, sich diese Pläne anzuschauen und zu prüfen, ob es da nun Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben geben kann - wie gesagt, die Stichworte sind dabei Netzneutralität und Transparenz. Diese Prüfung wird nicht von heute auf Morgen abgeschlossen sein, aber sie soll auf Arbeitsebene, auf Fachebene stattfinden. Der Minister hat in seinem Schreiben an die Telekom auch dazu eingeladen, dass sich die Fachleute der Telekom mit den Fachleuten aufseiten der Bundesregierung dazu austauschen. Am Ende dieser Prüfung wird es sicherlich auch eine Bewertung der Bundesnetzagentur, aber auch unsererseits beziehungsweise seitens der Bundesregierung geben, sodass man dann, wenn die Bewertung abgeschlossen ist, eben auch schauen wird, was die Pläne konkret mit sich bringen.

Zusatzfrage: Manchmal hilft es ja, Fristen zu setzen. Erwarten Sie so eine Klärung in den nächsten 20 Jahren, bis zur Bundestagswahl oder bis zur Pfingstpause? Gibt es da irgendeine Vorstellung?

Toschev: Ich bin zuversichtlich, dass wir den Zeitraum der nächsten 20 Jahre unterschreiten werden. Die Pläne sind seit Kurzem bekannt, der Minister hat vor Kurzem geschrieben, Frau Aigner hat sich vor Kurzem auch geäußert. Es gibt in dem Sinne auch noch kein Antwortschreiben - natürlich hat die Telekom sich geäußert. Das muss jetzt einfach aufgegriffen werden und die Prüfung muss durchgeführt werden. Dem kann ich jetzt nicht vorgreifen, auch nicht im Hinblick auf einen konkreten Zeitplan.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium oder das Verteidigungsministerium: Es gibt einen Zeitungsbericht über Waffengeschäfte mit Katar, beruhend auf einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage. Stimmen die darin genannten Daten, dass über die 62 Leopard-Kampfpanzer und Panzerhaubitzen hinaus noch andere Geschäfte mit Katar bewilligt und - das nehme ich einmal an, wenn es bekanntgegeben wurde - auch abgeschlossen wurden?

Toschev: Es ist richtig, es gab entsprechende Berichterstattung. Diese bezog sich auf eine schriftliche Anfrage eines Mitglieds des Bundestags. In der entsprechenden Beantwortung ist eben aufgeführt, dass die Bundesregierung seit 1. Januar 2012 für bestimmte Kriegswaffengenehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz zur Ausfuhrbeförderung nach Katar erteilt hat. Diese Anfrage beziehungsweise die Beantwortung derselben wird ja veröffentlicht und kann auch zur Verfügung gestellt werden. Insofern kann ich das bestätigen.

Zusatzfrage: Würden Sie sagen, dass Katar angesichts des Volumens der Geschäfte mittlerweile zu einem bevorzugten Abnehmer deutscher Rüstungsprodukte gehört?

Toschev: Das wird der Rüstungsexportkontrollbericht zeigen, der statistisch auflistet, in welche Länder Ausfuhren vorgenommen werden.

Zusatzfrage: Meine Frage war nicht ganz korrekt gestellt; es ging mir mehr darum, ob die Bundesregierung Katar aus politischen Gründen als Abnehmer deutscher Rüstungsgüter bevorzugt.

Toschev: Das ist - wie hier, glaube ich, auch vom Regierungssprecher schon gesagt wurde - immer eine Einzelfallentscheidung. Insofern gibt es da keine grundsätzlichen Entscheidungen für oder wider, sondern es wird jeweils unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls entschieden, ob solche Genehmigungen erteilt werden oder nicht.

Frage: Der griechische Parlamentsabgeordnete Glezos hat am vorigen Mittwoch Finanzminister Schäuble aufgefordert, mit Griechenland über die Kriegsschulden zu reden. Wird der Finanzminister dieser Aufforderung nachkommen oder wird er mit Griechenland nicht darüber reden?

StS Seibert: Die Haltung der Bundesregierung zu diesem Thema ist hier mehrfach und auch ausführlich dargelegt worden, zuletzt am 10. April. Niemand von uns hat den damaligen Ausführungen etwas hinzuzufügen, insofern können wir wirklich nur auf das Protokoll von damals verweisen.

Zusatzfrage: Voriges Mal, an besagtem Tag, sagten Sie, dass diese Frage für die Bundesregierung an Bedeutung verloren habe - ich glaube, ich zitiere Sie da wörtlich. Sie haben aber nicht die Existenz dieser Frage geleugnet beziehungsweise nicht die Möglichkeit des Redens miteinander in Abrede gestellt. Meine Frage ist konkret, ob die Bundesregierung beziehungsweise der direkt angesprochene Finanzminister bereit ist, mit der griechischen Regierung darüber zu sprechen.

StS Seibert: Im Hinblick auf Reparationsansprüche welcher Art auch immer sind gegenüber der Bundesregierung von offiziellen griechischen Stellen keine Forderungen geltend gemacht worden, und es gibt dafür auch keine Grundlage.

Zusatzfrage: Dann möchte ich noch die hypothetische Frage stellen: Ist man für den Fall, dass diese Forderung gestellt wird, bereit, darüber zu reden?

StS Seibert: Ich glaube, als regelmäßiger Besucher hier wissen Sie auch, dass wir uns mit hypothetischen Fragen nie befassen.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 26. April 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/04/2013-04-26-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2013