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PRESSEKONFERENZ/708: Regierungspressekonferenz vom 16. Dezember 2013


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift Pressekonferenz - Montag, 16. Dezember 2013
Regierungspressekonferenz vom 16. Dezember 2013

Themen: Termine der Bundeskanzlerin in dieser Woche (konstituierende Sitzung des Bundeskabinetts, Reise nach Paris), Anteile des Bundes an der Deutschen Telekom, Olympische Winterspiele in Sotschi, mögliches Beihilfeverfahren der EU-Kommission zum EEG, Regierungsbildung, Bankenunion, politische Gespräche des stellvertretenden iranischen Außenministers in Berlin, Pflegekräfte aus Osteuropa, Unfall mit Dienstwagen der Bundeskanzlerin, neue stellvertretende Regierungssprecherin

Sprecher: StS Seibert, Toschev (BMWi) Stamer (BMU), Dienst (BMVg), Kotthaus (BMF), Schäfer (AA), Klaus (BMG)



Vorsitzender Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag! Ich wollte Ihnen zusätzlich zu den schon am Freitag bekannt gegebenen Terminen der Bundeskanzlerin noch zwei weitere Termine mitteilen, die Sie in dieser Woche wahrnehmen wird. Es geht um den Dienstag. Da hatten Ihnen ja bereits sowohl der Deutsche Bundestag als auch das Bundespräsidialamt das Verfahren zur Wahl der Bundeskanzlerin im Bundestag sowie bei vollzogener Wahl dann auch zur Ernennung der Bundeskanzlerin und der Bundesminister durch den Bundespräsidenten angekündigt.

Nun kann ich für den Dienstagnachmittag noch einen weiteren Termin hinzufügen: Um 17 Uhr würde dann - sofern die Wahl erfolgt ist - das Kabinett unter der Leitung der Bundeskanzlerin zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen.

Für den Mittwoch, den 18. Dezember, kann ich Ihnen ankündigen, dass - sofern gewählt - die Bundeskanzlerin am Mittwochabend ihre erste Auslandsreise nach Paris zu einer bilateralen Begegnung mit Präsident Hollande antreten wird. Sie wird vom dann neuen Bundesaußenminister begleitet werden; derzeit muss man ja vom designierten Außenminister Herrn Steinmeier sprechen. Es wird ein Arbeitsabendessen um 18.30 Uhr geben. Die Thematik ist natürlich in erster Linie die Vorbereitung des kommenden Europäischen Rates Ende dieser Woche, aber auch bilaterale und internationale Themen werden besprochen werden.

Soweit diese beiden zusätzlichen Termine.

Frage: Die Monopolkommission hat gefordert, dass die Bundesregierung die Anteile an der Telekom verkauft. Könnte dazu vielleicht jemand Stellung nehmen?

Toschev: Vielleicht können Sie noch einmal ausführen, worauf sich Ihre Frage inhaltlich genau bezieht. Ich habe die Meldung nur am Rande gesehen. Meinten Sie die kartellrechtliche Prüfung zwischen O2 und E-Plus? Ich glaube, dazu hatte die Monopolkommission eine Stellungnahme vorgelegt.

Also meines Wissens ist der Stand folgender: Die Unternehmen haben den Zusammenschluss beantragt, und die Prüfung liegt bei der Europäischen Kommission. Die Monopolkommission hat dazu, was O2 und E-Plus angeht - ich bin mir nicht sicher, ob das der richtige Vorgang ist, weil Sie Telekom sagten -, Stellung genommen und gesagt, dass sie das momentan prüft. Diese Prüfung gilt es erst einmal abzuwarten.

Zusatz: Vielleicht möchte Herr Kotthaus jetzt auch noch dazu etwas sagen.

Kotthaus: Gerne.

Zusatzfrage: Die Monopolkommission hat gefordert, dass Deutschland den Telekom-Anteil verkauft. Gibt es dazu eine Stellungnahme?

Kotthaus: Nein.

Vorsitzender Wefers: Also Sie wollen zur Beteiligungspolitik des Bundes sozusagen gar nichts sagen? Das habe ich jetzt so verstanden, Herr Kotthaus.

Kotthaus: Ja.

Frage: Herr Seibert, ich wüsste gern, welchen Grad des Zorns oder des Ärgers mittlerweile das Kanzleramt bei der Beurteilung der Nichtreise des Bundespräsidenten nach Sotschi erreicht hat und ob sich dieser Ärger, falls es ihn gegeben hat, über den aber berichtet wird, dadurch gelindert hat, dass von französischer Regierungsseite niemand zu den Olympischen Winterspielen fahren wird?

StS Seibert: Ich mache mir Ihre Begriffe ausdrücklich nicht zu eigen. Ich habe dazu in der vergangenen Regierungspressekonferenz gesagt, was für die Bundesregierung zu sagen ist. Der Bundespräsident hat seine Entscheidung getroffen. Sie wird grundsätzlich nicht von der Bundesregierung oder vom Verfassungsorgan Bundeskanzlerin kommentiert. Unsere Haltung zu Russland ist vollkommen klar. Wir haben auch sehr klar gesagt, dass eine künftige - jetzt also bald im Amt befindliche - Bundesregierung darüber entscheiden wird, wie und durch wen sie bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi möglicherweise vertreten ist. Da gibt es nichts Neues.

Zusatzfrage: Es trifft sich ja gut, dass am Mittwoch der neue Außenminister und die alte und neue Kanzlerin - vorausgesetzt, die eine wird gewählt und die anderen erfolgreich vereidigt - in Paris sind. Ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung eine abgestimmte Haltung zur Reisediplomatie nach Sotschi mit Frankreich versucht herzustellen?

StS Seibert: Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, ob das ein Thema bei der Begegnung mit Präsident Hollande sein wird. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir werden, sobald die Regierung gebildet ist, uns darüber Gedanken machen, wer sie gegebenenfalls in Sotschi vertritt. Ich kann für die Bundeskanzlerin sagen, dass sie in ihren bisherigen acht Amtsjahren noch nie Olympische Spiele - egal ob Sommer oder Winter und in welchem Ausrichtungsland - besucht hat.

Zusatzfrage: Gibt es dafür eigentlich eine Begründung, weshalb die Kanzlerin noch nie bei einer Olympiade war? Grundsätzliche Nichtwertschätzung, oder grundsätzliche andere Terminlage?

StS Seibert: Die Kanzlerin schätzt die olympische Idee und den olympischen Geist sehr. Sie hat auch schon viele Sportveranstaltungen besucht. Sie war noch nicht bei Olympischen Spielen.

Frage: Ich würde gern vom Wirtschaftsministerium, vielleicht auch vom Umweltministerium, wissen, ob die Ministerien davon in Kenntnis gesetzt wurden, dass die EU-Kommission ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland zur EEG-Umlage, wegen der Befreiungen, eröffnen will? Ist Ihnen da von Brüssel irgendetwas angekündigt worden? Offiziell soll das ja am Mittwoch passieren. Welche Konsequenzen hätte das nach Ihrer Kenntnis für deutsche Unternehmen? Müssten sie mit Milliarden Rückzahlungssummen für 2013 im Falle eines solchen Verfahrens rechnen, oder würde dann erst einmal ein länger andauerndes juristisches Verfahren folgen, sodass das zumindest nicht aktuell wäre?

Stamer: Herr Heller, es gibt in der Sache keinen neuen Sachstand. Die Kommission hat bisher kein Hauptprüfverfahren gegen das EEG eingeleitet, und sie hat auch keinen Termin genannt, wann ein solches Verfahren eingeleitet werden wird. Das Verfahren liegt in der Hand der Kommission in Brüssel. Es bleibt abzuwarten, was die Kommission entscheidet.

Zusatzfrage: Ich möchte noch einmal beim Wirtschaftsministerium, das ja eine Europaabteilung hat, nachfragen: Ist angekündigt worden oder sind Sie von irgendeiner Ebene unterhalb der Kommission informiert worden, dass am Mittwoch eine Veröffentlichung ansteht, dass ein solches Beihilfeverfahren eingeleitet werden könnte?

Toschev: Ich habe dem nichts hinzuzufügen, was die Kollegin gerade schon sagte. Das Verfahren wird inhaltlich federführend durch das BMU betreut. Sie haben Recht, es gibt die Europaabteilung, und das Beihilfeverfahren läuft dann auch über uns. Aber zum Stand hat die Kollegin gerade schon ausgeführt.

Frage: Ich würde zu gern etwas über die heutige Atmosphäre in den einzelnen Häusern erfahren, wie man über die Rückkehr alter Bekannter usw. denkt und wie die Stimmung war. Aber das würde die Pressekonferenz ein bisschen in die Länge ziehen. Ich beschränke es einmal auf eine Frage an Herrn Dienst, weil das ja doch eine der überraschendsten Personalmitteilungen gewesen ist: Wie war, als Sie heute ins Haus kamen, die eine oder andere Reaktion? Ist da schon die Rede von Umdekoration oder dergleichen? Gibt es irgendetwas, was vielleicht in diesem Bereich - nicht ganz so sachlich - mitteilungswert wäre?

Dienst: Eigentlich haben Sie sich die Antwort schon selbst gegeben: Überraschung!

Zusatzfrage: Wie drückt sich eine solche Überraschung in einem so wichtigen Ressort aus?

Dienst: Indem ein Ereignis eintritt, das keiner erwartet hat.

Zusatzfrage: Äußerlich gibt es da nichts, was Sie selbst auch überrascht hat - an Reaktionen, an Echo, an Bemerkungen?

Dienst: Also Sie können mich jetzt abfotografieren. Dann sehen Sie eine Ausführung, wie Überraschung aussehen kann.

Zusatz: Das ist doch schon eine Mitteilung. Danke.

Frage (zur Regierungsbildung): Herr Kotthaus, ich würde mir gern von Ihnen die Zeiträume und Verfahrensschritte erläutern lassen, der es bedarf, ein neues EZB-Mitglied von Deutschland zu benennen, nachdem ja das jetzige EZB-Mitglied fahnenflüchtig wird?

Kotthaus: Welch unschöner Begriff. - das ist relativ einfach. Wie immer gilt, der Blick in Gesetze erleichtert die Rechtsfindung. Artikel 283 AEUV gibt relativ klar vor, wie das Verfahren aussieht: Der erste Schritt für ein Verfahren zur Benennung eines neuen EZB-Direktoriumsmitglieds muss sein, dass der EZB-Präsident per Brief die jeweiligen Vorsitzenden der Eurogruppe und des ECOFIN informiert, dass ein EZB-Direktoriumsmitglied ersetzt werden muss. Dann ist das Verfahren nach Artikel 283 wie folgt: Es gibt dann auf diesen Brief hin Kandidaturen. Diese Kandidaturen werden dann im Ecofin-Rat beraten. Der Ecofin-Rat wird dann eine Empfehlung an den Europäischen Rat abgeben. Für diese Empfehlung gilt wiederum eine qualifizierte Mehrheit der Vertreter der Eurostaaten. Dann werden das Europäische Parlament und der EZB-Rat angehört werden, und die werden auch schriftliche Stellungnahme dazu abgeben. Dann wiederum wird der Europäische Rat darüber mit qualifizierter Mehrheit entscheiden.

Zusatzfrage : Was ist das erfahrungsgemäß bestenfalls und schlechtestenfalls für ein Zeitraum, in dem sich das abspielt?

Kotthaus: Da müssen wir einmal schauen. Jetzt muss der erste Teil erst einmal überhaupt anfangen. Dieser Brief müsste also erst einmal kommen, nach dem Motto: Es gibt eine Vakanz, und die müssen wir besetzen. Deswegen, Herr Heller, wage ich hier jetzt keine terminlichen Zeitpunkte zu nennen, bevor der erste Schritt nicht gemacht ist. Man muss das EP und den EZB-Rat anhören. Wir haben die Jahreswende und die Feiertage vor uns. Ich kann es Ihnen momentan nicht ganz genau sagen. Das ist keine Angelegenheit von vielen, vielen Monaten, aber auch keine von wenigen Tagen.

Zusatzfrage : Ist es so, dass Deutschland dann das erste Anrecht darauf hätte, einen Kandidaten zu benennen, oder ist das Feld ein freies?

Kotthaus: Soweit mir bekannt ist, hat sich die Kanzlerin gestern schon dementsprechend geäußert, und dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage : Muss denn ein Deutscher Herrn Asmussen folgen, oder kann der Nachfolger auch aus einem anderem Mitgliedsland kommen?

Kotthaus: In Artikel 283 AEUV finde ich das Wort "Deutscher" nicht. Aber es gibt auch gewisse Traditionen. Wie gesagt und noch einmal: Die Kanzlerin hat sich dazu, glaube ich, gestern so geäußert, dass ich dem nichts hinzufügen muss.

Frage: Ich wollte fragen, ob Herr Fuchtel der persönliche Beauftragte von Frau Merkel für Griechenland bleiben wird. Er selbst hatte die Griechen vor Kurzem darum gebeten, für ihn zu beten. Abgesehen davon ist er in Griechenland auch ziemlich beliebt. Er hat in letzter Zeit auch die neue griechische Sprache durch Neologismen wie zum Beispiel "Fuchtelismus" bereichert. Das steht für milde Patronanz im Gegensatz zum, wenn ich das noch sagen darf, Schreckensregime der Troika. Es hat schon Griechen gegeben, die für ihn gebetet haben. Die Frage ist, ob seine Gebete auch von der Frau Bundeskanzlerin erhört werden.

StS Seibert: Es freut mich, dass der Name Fuchtel bei Ihnen so schöne Assoziationen auslöst. Herr Fuchtel wird als Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit arbeiten.

Zusatzfrage: Aber ich habe gefragt, ob er auch persönlicher Beauftragter der Bundeskanzlerin für Griechenland bleiben wird.

StS Seibert: Ich muss das nachreichen.

Frage : Wenn Sie schon etwas zu diesem Punkt nachreichen, vielleicht könnten Sie dann auch gleich nachfragen, wie es mit dem Amt des G20- und des G8-Sherpas ist und ob der jetzige Inhaber im Amt bleibt oder ein anderer kommt.

StS Seibert: Das ist jetzt etwas vollkommen anderes. Wir sind ja jetzt bei der Liste von Parlamentarischen Staatssekretären und Ministern, und das ist noch etwas anderes.

Zusatz : Der Sherpa war auch schon einmal Staatssekretär; so ist es nicht.

StS Seibert: Was nachgereicht werden kann, wird nachgereicht werden. Auf anderes bitte ich Sie noch kurz zu warten.

Frage: Herr Seibert, Herr Gabriel hat ja gestern zu Recht darauf hingewiesen, dass der Titel des Vizekanzlers im Grundgesetz nicht vorgesehen ist. Gleichwohl gab es in den früheren Regierungen immer eine Ausstattung für das grundgesetzlich nicht vorgesehene Amt des Vizekanzlers, was Personal und auch höchstrangiges Personal angeht. Können Sie sagen oder nachreichen, welche Personalausstattung das Vizekanzleramt von Sigmar Gabriel erhält, oder verzichtet Herr Gabriel auf zusätzliches Personal, wie es, glaube ich, auch Herr Rösler getan hatte?

StS Seibert: Ich kann Ihnen diese Frage hier jetzt nicht beantworten. Ich nehme an, man wird bei dem bleiben, was an personeller Ausstattung üblich ist, damit derjenige oder diejenige diese Arbeit machen kann. Das können wir sicherlich in den nächsten Tagen klären.

Zusatzfrage: Aber gehen Sie davon aus, dass Herr Gabriel das Amt des Vizekanzlers ausfüllen wird?

StS Seibert: Sie haben ja gerade selbst gesagt, dass es den Titel in diesem Sinne nicht gibt. Ja, ich gehe davon aus, dass er die Funktion der Stellvertretung der Bundeskanzlerin ausüben wird, beispielsweise dann, wenn sie verhindert ist, die Kabinettssitzung zu leiten.

Frage : Herr Seibert, ich wollte noch einmal hinsichtlich des Kabinetts nachfragen: Wird es auch schon Beschlüsse geben? Der Kollege Wonka hatte ja schon einmal geschrieben, dass da eventuell etwas anstehen könnte. Wissen Sie das schon?

StS Seibert: Nein. Der einzige Sinn und Zweck dieser konstituierenden Sitzung ist, wie gesagt, die Konstitution des neuen Bundeskabinetts und die Einigung über die Grundsätze der gemeinsamen Zusammenarbeit, Vertretungsregelungen etc.

Zusatzfrage : Dann würde ich gerne das Umweltministerium befragen. Wenn ich es jetzt richtig mitbekommen habe, gibt es ja doch einen anderen Ressortzuschnitt. Können Sie, Frau Stamer, schon sagen, wie sich das ausdrücken wird? Ist Ihnen im Ministerium also schon irgendetwas bekannt gemacht worden?

Stamer: Ich werde jetzt hier zu dem Ressortzuschnitt keine Stellungnahme abgeben und das auch nicht bewerten.

StS Seibert: Ich wollte ganz kurz noch etwas nachreichen, weil wir gerade über die Frage des Vizekanzlers sprachen. Wir wissen ja: Es ist der Stellvertreter und nicht der Vizekanzler. Es gilt Artikel 69 des Grundgesetzes, wonach die Bundeskanzlerin einen Stellvertreter ernennt. Das wird auch dieses Mal so sein.

Frage: Herr Kotthaus, ich wollte zur Sicherheit noch einmal nachfragen: Ist am Wochenende, auch wenn auf einer anderen Schiene viel mehr gelaufen ist, in Sachen Bankenunion irgendetwas passiert - also Konsultationsrunden oder Absprachen -, oder ist möglicherweise gar inhaltlich etwas erreicht worden? Was wird es denn noch bis zum Mittwoch an Konsultationen und Treffen geben, um letztendlich eine Einigung in Sachen Bankenabwicklung zu schaffen?

Kotthaus: Sie wissen ja, dass wir darum bemüht sind, die Bankenunion und gerade das große Thema des einheitlichen Abwicklungsmechanismus bis zum Ende des Jahres durchzubekommen. Das heißt, natürlich ist auch am Wochenende auf der Arbeitsebene weiter an den Details gearbeitet worden, und zwar in Vorbereitung auf das Treffen am Mittwoch. Es wird bis dahin auch weitere Arbeitstreffen geben. Es wird auch heute ein kleines Treffen dazu geben, um das Treffen am Mittwoch so vorzubereiten, dass wir dann hoffentlich am Mittwoch auch eine Lösung finden werden.

Das ist ein komplexes Thema. Die Sitzung in der letzten Woche hat sicherlich ganz entscheidende Punkte mit sich gebracht, und in weiten Bereichen hat sie auch Einigungen in den Raum gestellt. Aber Sie wissen auch, dass bei der Diskussion in der letzten Woche noch keine Papiere finalisiert wurden, sondern einfach gewisse klare Ausrichtungen verabredet wurden. Das muss nun kleinteilig kleingeschliffen werden. Das muss jetzt präzisiert werden. Deswegen gilt: Mittwoch ist bald. Deswegen gehen die Treffen und Sitzungen auf den verschiedensten Ebenen intensiv weiter, um diesen Termin vorzubereiten und auch eine Lösung finden zu können.

Zusatzfrage : Wenn ich noch nach dem kleinen Treffen von heute fragen darf: Was ist ein "kleines" Treffen? Sind das drei Leute, fünf Leute oder sechs Leute? Wird es danach eine kleine Information von Ihrem Ministerium dazu geben?

Kotthaus: Es ist ein kleines, intimes Treffen. Man trifft sich ja gerne. Die Orte sind wohlbekannt. Die Runden sind auch ähnlich wie die, die Sie schon aus der Vergangenheit kennen.

Nein, ich gehe davon aus, da das ein Treffen ist, in dem man noch einmal intensiv versuchen wird, an den Details zu arbeiten und sie zu schleifen - wie gesagt, in Vorbereitung auf die Sitzung in dieser Woche in Brüssel -, dass das als ein Arbeitstreffen gewertet wird und dann danach ja auch keine Informationen gegeben werden.

Frage: Es gab am Wochenende einen Bericht, dass die Bundesregierung zurückgerudert sei. Jetzt stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung zu der ESM-Kreditlinie an einen Bankenfonds steht.

Kotthaus: Ich kann keinerlei Zurückrudern gegenüber was auch immer erkennen. Wir haben uns letzte Woche in Brüssel auf bestimmte Ausrichtungen geeinigt. Daran fühlen sich auch alle in dem Maße gebunden, in dem so etwas möglich war. Die Diskussionen waren lang. Man hat sich auf keine Papiere geeinigt, sondern Papiere wurden in den Raum gestellt, und zwar in Form eines klaren Rubrums. Diese müssen wir dann zu Hause prüfen und uns in Vorbereitung auf das Treffen in dieser Woche anschauen, was das im Detail bedeutet und auch was es auch rechtlich bedeutet.

Es gab einen Brief des Ministers, in dem er erstens der Präsidentschaft ausdrücklich zu den bedeutenden Fortschritten gratuliert hat, die wir letzte Woche erzielt haben. Zweitens hat er noch einmal gesagt, dass wir das sehr begrüßen. Er wollte einfach noch einmal klarziehen, was wir schon erreicht haben, damit die Diskussion am Mittwoch strukturierter und einfacher vonstattengehen kann.

Was das Thema ESM-Kreditlinie betrifft, so wissen Sie, dass in dem Modell, das sich jetzt herausschält, eine ESM-Kreditlinie in allgemeiner Form nicht vorgesehen ist, sondern die Idee ist, dass wir einen gemeinsamen Abwicklungsfonds aufbauen. Sie kennen das Problem der rechtlichen Schwierigkeiten mit Artikel 114. Deswegen wird das eine Mischung aus Artikel 114 und einer intergouvernementalen Verabredung sein. Diese muss auch gleichgewichtig und gleich stark sein, um diese rechtlichen Hürden zu überwinden. Dieser SRM wird Stück für Stück zusammenwachsen. Wir werden also in der Anfangsphase und eigentlich in den ersten zehn Jahren nationale "compartments" haben, in die man dann die jeweiligen nationalen Bankenabgaben einzahlt. Dadurch werden sie europäisiert und das wächst zusammen. Der ESM kommt dann immer im Rahmen der verabredeten Regeln ins Spiel.

Das bedeutet: Wenn also die Summen, die in dem gemeinsamen Abwicklungsfonds vorhanden sind, sowohl in nationalen "compartments" als auch, soweit er dann schon vergemeinschaftet ist, auf der vergemeinschafteten Ebene nicht ausreichen würden, müssten die jeweiligen Mitgliedstaaten wiederum zur Not herangeführt werden, wenn es keine anderen Möglichkeiten gäbe. Sie kennen ja die ganzen Schritte vorher: Haftungskaskade, Beteiligung der Gläubiger und Ähnliches mehr. Dann erst kommt der SRM und dann kommt wiederum gegebenenfalls noch der nationale Staat ins Spiel. Wenn dieser dann Schwierigkeiten haben sollte, würde wiederum der ESM in Form der bekannten Instrumente herangezogen werden. Das ist nichts Neues. Das ist die Linie, wo es lang geht. Wenn wir dann den eingezahlten Abwicklungsfonds haben, sind das immerhin 55 Milliarden Euro, die für europäische Bankenabwicklungsprobleme im Raum stehen, was durchaus eine beträchtliche Summe ist.

Wie gesagt, die Diskussionen gehen weiter. Sie gehen auf verschiedensten Ebenen weiter. Sie sind seit letzter Woche weiter gegangen, sie werden sicherlich bis Mittwoch andauern beziehungsweise am Mittwoch wird auch weiter diskutiert werden.

Frage : Herr Schäfer, der iranische Vizeaußenminister und Chefunterhändler für die Nuklearverhandlungen ist heute zu politischen Gesprächen in Berlin. Können Sie sagen, mit wem er sich im Auswärtigen Amt trifft und was das Ziel der Gespräche ist?

Schäfer: Ich kann Ihnen bestätigen, dass sich Abbas Arakchi, Vizeminister im iranischen Außenministerium und Chefunterhändler des Iran in den E3+3-Verhandlungen um das iranische Atomprogramm, in der Tat heute in Berlin aufhält. Er führt verschiedene Gespräche im Auswärtigen Amt, unter anderem mit Staatssekretärin Haber. Es wird Sie nicht überraschen, dass ich Ihnen sage, dass im Mittelpunkt der Gespräche regionale und internationale Themen stehen. Dazu gehören selbstverständlich aktuelle Fragen in und um das iranische Atomprogramm, aber auch die Lage in Syrien.

Zusatzfrage : Wird auch das Thema der Aufhebung der Sanktionen eine Rolle spielen? Ich frage auch vor dem Hintergrund, dass sich der schwedische Außenminister am Wochenende geäußert hat, dass vielleicht schon im Januar ein Teil der Sanktionen aufgehoben werden könnten.

Schäfer: Es hat Ende November, genauer gesagt am 24. November, in Genf eine Einigung auf ein Sechs-Monats-Programm, einen ersten Einstieg in die Verhandlungen mit dem Iran über eine umfassende Lösung zum iranischen Atomprogramm, gegeben. Diese Vereinbarung enthält auch Regelungen des Gebens und Nehmens im Zusammenhang mit dem Sanktionsregime. Sie wissen, dass in den Vereinbarungen des 24. November von der Aufhebung von Sanktionen von wem auch immer - auch der Europäischen Union - keine Rede ist. Es stimmt aber, dass Teil der Vereinbarung ist, dass man sich darauf einigen möchte, bestimmte Sanktionen auszusetzen. Die Gespräche dazu haben letzte Woche in Genf stattgefunden. Sie sind noch nicht zu einem Abschluss gekommen, aber wir sind guter Hoffnung, dass es in diesen Verhandlungen dann zu einer Einigung kommt, die dann natürlich so umgesetzt werden wird - auch von der Europäischen Union -, wie das dann vereinbart werden wird.

Zusatzfrage : Ist der Zeitplan Januar realistisch oder nicht realistisch?

Schäfer: Dazu kann ich nichts sagen.

Frage: Ich habe im Zusammenhang mit der Regierungsbildung auch noch eine Frage an Herrn Schäfer, und zwar zu den Folgewirkungen der gestern bekannt gewordenen Entscheidung: Wird sich an den vielleicht fünf wichtigsten Orten, was Botschafterposten angeht - Washington, Peking, Moskau, Paris, London -, irgendetwas tun, weil die dann ja doch - auch wenn es nicht politische Beamte in dem Sinne sind, dass die Parteizugehörigkeit so sehr zählt - in einem Vertrauensverhältnis zum Außenminister stehen müssen? Herr Brandenburg in Moskau ist eh schon überfällig und wartet geradezu darauf, dass ein neuer Chef bei Ihnen einzieht. Oder ist das alles noch zu früh gefragt?

Schäfer: Das ist selbstverständlich viel zu früh gefragt. Richtig ist, dass im Auswärtigen Amt jedes Jahr um die Sommerzeit zu dem einheitlichen Versetzungstermin - so nennen wir das - Rotationen anstehen, und zwar auf allen Ebenen im Auswärtigen Amt, vom einfachen Dienst bis zum Botschafter. Die Entscheidungen wird der neue Minister dann treffen, wenn er sie für opportun hält.

Frage: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium: Gibt es in Ihrem Haus Pläne zur Legalisierung der Pflegekräfte aus Osteuropa, die jetzt meistens in Deutschland privat und illegal beschäftigt sind? Falls ja, wie könnte eine mögliche Lösung aussehen?

Klaus: Sie beziehen sich vermutlich auf die Aussage von Herrn Spahn vom Wochenende in einer Zeitung, dass das die künftige Regierung vorhat zu tun; deswegen kann ich dazu jetzt im Einzelnen nichts sagen. Wenn der Wunsch so geäußert worden ist und die neue Regierung benannt ist, dann wird das Haus die Maßnahmen sicherlich prüfen. Ich kann Ihnen vorher nicht sagen, was da jetzt die Pläne sind.

Frage: Ein ganz anderes Thema: Der Unfall von Frau Merkel am Wochenende. Wann hat sich das ereignet und was ist eigentlich passiert? Hat Frau Merkel schon einmal einen ähnlichen Unfall gehabt? Muss sie jetzt ein neues Auto benutzen? Was ist vom Unfallgegner bekannt?

StS Seibert: Ich kann Ihnen hier nur Folgendes sagen: Es trifft zu, dass das Fahrzeug der Bundeskanzlerin gestern Mittag in einen leichten Unfall verwickelt war. Es ist glücklicherweise kein Mensch zu Schaden gekommen. Es ist auch nur sehr leichter Sachschaden entstanden. Der Fahrer der Bundeskanzlerin war nicht der Verursacher dieses kleinen Unfalls.

Zusatzfrage: Frau Merkel war aber im Wagen?

StS Seibert: Ja. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Frage : Herr Seibert, Frau Wirtz soll Ihre Stellvertreterin werden. Ist das eigentlich schon offiziell, können Sie das bestätigen?

Es gibt dann ja drei Regierungssprecher. Können Sie schon sagen, wer der dritte Sprecher beziehungsweise die dritte Sprecherin ist?

StS Seibert: Über zwei Regierungssprecher kann ich Ihnen etwas sagen. Der eine bin ich selber. Die Bundeskanzlerin hat mich gebeten, weiter ihr Regierungssprecher zu bleiben. Das hat mich sehr gefreut und das tue ich auch sehr gerne. Ich freue mich jetzt also, auch die nächsten Jahre für die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung in dieser Funktion zu arbeiten. Ich freue mich auf mannigfaltige Kontakte mit Ihnen; nicht nur in der Bundespressekonferenz, sondern auch in allen anderen Lagen stehe ich weiterhin gerne für Informationen und Gespräche zur Verfügung.

Über die Personalie der stellvertretenden Regierungssprecherin hat der SPD-Vorsitzende die Bundeskanzlerin informiert und hat auch seine eigene Fraktion unterrichtet. Deshalb bin ich in der glücklichen Situation, sagen zu können: Ja, ich freue mich auch sehr auf die Zusammenarbeit mit Christina Wirtz und heiße sie herzlich willkommen in unserem Team.

Den Namen des zweiten stellvertretenden Regierungssprechers wird der Koalitionspartner CSU in allernächster Zeit bekanntgeben. Da muss ich um Ihr Verständnis bitten, dass ich dem hier nicht vorgreifen kann.

Vorsitzender Wefers: Gibt es weitere Fragen zu diesem oder zu anderen Themen? - Dann darf ich sagen, dass wir uns auch auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen freuen.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 16. Dezember 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/12/2013-12-16-regpk.html;jsessionid=A439077EA57B102742D92F66124D4905.s4t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2013