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PRESSEKONFERENZ/762: Regierungspressekonferenz vom 21. März 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 21. März 2014
Regierungspressekonferenz vom 21. März 2014

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Gipfel zur Nuklearen Sicherung in Den Haag, Treffen der G7-Staats- und Regierungschefs, Kabinettssitzung, Girls' Day, Besuch der Staatspräsidentin der Republik Korea, Besuch des Premierministers von Kanada, Besuch des Staatspräsidenten der Volksrepublik China, EU-Projekttag an Schulen), Reise von Bundesaußenminister Steinmeier in die Ukraine, Presseberichte über eine vermeintliche strategische Annäherung Chinas und Russlands, Evaluation der familienpolitischen Maßnahmen, Europäischer Rat in Brüssel, Sperrung des Zugangs zum Kurznachrichtendienst Twitter in der Türkei, Medienberichte über angebliche Pläne zur frühzeitigen Abschaltung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld, Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Eingliederung von Arbeitslosen, gestiegene Zahl der Asylanträge in Deutschland, Bankenunion, Eigentümerstruktur von Air Berlin

Sprecher: SRS'in Wirtz, Roth (BMVg), Dünow (BMWi), Herb (BMFSFJ), Ehrentraut (BMAS), Kalwey (BMF), Paris (BMI), Moosmayer (BMVI)



Vorsitzender Leifert eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN WIRTZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Wirtz: Ich darf Ihnen die Termine der Bundeskanzlerin für die nächste Woche vorstellen. Es geht los mit dem vierten Gipfel zur Nuklearen Sicherung am Montag und Dienstag in Den Haag. Ziel dieses Gipfelprozesses ist es, ein immer dichteres Netz nationaler und internationaler Maßnahmen zu knüpfen, um Unbefugte am Erwerb von nuklearem Material zu hindern.

Am Rande des Gipfels - Sie haben davon gehört - wird außerdem ein informelles Treffen der G7-Staats- und Regierungschefs stattfinden. Thema dieses Treffens wird vor allem die aktuelle Lage in der Ukraine sein. Die G7 wollen dann auf Chefebene das weitere Vorgehen abstimmen.

Wie bereits gesagt: Dieses Treffen kann und soll keinen G8-Gipfel ersetzen. Die Erklärung der G7 vom 12.03., dass die Vorbereitung des G8-Gipfels ausgesetzt sei, hat weiterhin Bestand. Dies hat die Kanzlerin gestern in ihrer Regierungserklärung auch noch einmal deutlich gemacht.

Es geht weiter am Mittwoch mit der Kabinettssitzung. Danach kommen Schülerinnen der Klasse neun ins Kanzleramt. Anlass ist der Girls' Day.

Am Mittwochabend wird die Bundeskanzlerin dann die Staatspräsidentin der Republik Korea, Frau Park Geun-hye, zu einem Gespräch empfangen. Zuletzt traf die Bundeskanzlerin die Staatspräsidentin am Rande des G20-Gipfels in Sankt Petersburg 2013. Nach dem Gespräch ist für 18.45 Uhr eine gemeinsame Begegnung mit der Presse vorgesehen. Daran schließt sich ein Abendessen an.

Am Donnerstag kommt dann der Premierminister von Kanada, Stephen Harper, nach Berlin. Die Bundeskanzlerin wird ihn um 12 Uhr im Bundeskanzleramt begrüßen. Im Anschluss wird es um 13.10 Uhr eine gemeinsame Presseunterrichtung geben.

Am Freitag wird die Bundeskanzlerin den Staatspräsidenten der Volksrepublik China, Xi Jinping, begrüßen. Um 15.15 Uhr wird das Gespräch im Kanzleramt sein. Natürlich werden in dem Gespräch die bilateralen Beziehungen sowie wirtschafts- und außenpolitische Themen eine Rolle spielen. Nach dem Gespräch ist ab 16.15 Uhr eine gemeinsame Begegnung mit der Presse vorgesehen. Auch daran wird sich ein Abendessen anschließen.

Das ist ungewöhnlich an dieser Stelle, aber ich darf Ihnen noch kurz einen Ausblick auf die übernächste Woche geben. Am Montag, den 31. März, wird es den EU-Projekttag an Schulen geben. Dieser Projekttag findet zum achten Mal statt. Die Bundeskanzlerin wird in der Zeit von 10 bis 11.30 Uhr mit Schülerinnen und Schülern der Robert-Jungk-Oberschule, einer Staatlichen Europaschule Berlin, diskutieren.

Der EU-Projekttag wird gemeinsam mit den Bundesländern veranstaltet und geht auf eine Initiative der Bundeskanzlerin zur deutschen EU-Präsidentschaft 2007 zurück. Es werden auch einige andere Regierungsmitglieder diesen Projekttag begleiten und in diesem Format verschiedene Termine wahrnehmen.

Das war es zunächst einmal von meiner Seite.

Schäfer: Ich würde Ihnen gerne mitteilen, dass sich Außenminister Steinmeier morgen für den ganzen Tag auf eine Reise in die Ukraine begeben wird. Sein letzter Besuch in der Ukraine datiert vom 20. und 21. Februar. Viele von Ihnen werden sich daran erinnern, dass das ein Besuch war, der noch unter gänzlich anderen, vielleicht nicht weniger dramatischen Verhältnissen stattfand.

Herr Steinmeier wird in die Ukraine reisen, um aus erster Hand in Kiew von der neuen politischen Führung des Landes eine Einschätzung der Lage der Dinge zu bekommen. Er wird dort mit Ministerpräsident Jazenjuk und mit dem amtierenden Staatsoberhaupt, Herrn Turtschinow, zusammentreffen, gegebenenfalls auch noch mit anderen Gesprächspartnern.

Er wird dann nach Donezk im Osten der Ukraine weiterreisen, um dort mit dem Gouverneur, aber auch mit anderen Gesprächspartnern aus der Region Gespräche zu führen. Das Ziel der Reise ist es, die deutsche Unterstützung für die politische und wirtschaftliche Stabilisierung in der Ukraine zum Ausdruck zu bringen, aber auch gleichzeitig deutlich zu machen, dass wir uns wünschen, dass die neue Regierung und die neue Staatsführung in der Ukraine eine Politik für alle Ukrainer machen. Dazu hat sich bereits gestern Abend auch der Europäische Rat geäußert. Das ist auch Teil der Vereinbarungen, die heute die Europäische Union mit der Ukraine unterzeichnet hat, nämlich den politischen Teil des Assoziationsabkommens.

Frage : Zu dem informellen G7-Treffen: Steht bei diesem informellen Treffen womöglich auch eine Entscheidung über die Zukunft des Formats selbst an? Die Kanzlerin hat ja nun gestern mehr oder weniger gesagt, dass für sie dieses Format im Moment nicht in Funktion ist, da die Bedingungen dafür fehlen. Wird man formell in Den Haag erklären, ob die G8 weiterhin überhaupt Sinn macht?

Eine ganz naive Frage: Eigentlich sind die G7 und die G8 sowieso informelle Gremien, die per se keine Beschlüsse fassen. Wie bettet sich das ein? Können sieben Mitglieder eines Clubs verbindlich etwas beschließen, was das achte Mitglied des Clubs betrifft?

SRS'in Wirtz: Herr Heller, die Bundeskanzlerin hat gestern noch einmal sehr deutlich gemacht, dass im Moment das Umfeld für ein Treffen im Kreise der G8 nicht gegeben ist, was aber nicht ausschließt, dass es das vielleicht irgendwann wieder geben wird. Insofern sehe ich keine Veranlassung, schon in der kommenden Woche die grundsätzliche Frage nach diesem Format aufzuwerfen.

Wie gesagt, das, was die Kanzlerin gesagt hat, gilt natürlich. Insofern ist zunächst einmal dieses G7-Treffen in der kommenden Woche geplant. Diesem Treffen kann ich an dieser Stelle nichts vorwegnehmen. Wir müssen abwarten, was dabei herauskommt.

Vorsitzender Leifert: War damit auch die Frage beantwortet, ob sieben etwas über den Achten beschließen können?

Zusatzfrage : Wenn Sie dazu eine Information hätten, wäre ich glücklich.

SRS'in Wirtz: Nein. Dem, was ich jetzt gesagt habe, kann ich nichts hinzufügen. Wie gesagt, ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, inwieweit an dieser Stelle dann über das Format grundsätzlich beschlossen wird. Es gilt zunächst einmal das, was im Hinblick auf die nächsten Termine gesagt worden ist.

Sie wissen, dass die Vorbereitungen für Sotschi erst einmal ausgesetzt sind. Insofern werden sich erst einmal die G7-Staaten am Rande dieses Treffens in der nächsten Woche treffen. Das müssen wir abwarten.

Frage: Plant denn die Bundesregierung, die militärische Zusammenarbeit mit Russland, wie es die Engländer gemacht haben, auszusetzen, auf Eis zu legen? Um welche Maßnahmen kann es dabei generell gehen?

SRS'in Wirtz: Zunächst einmal ist dazu zu sagen, dass die Bundeskanzlerin sowohl gestern in ihrer Regierungserklärung wie auch in der Pressekonferenz in Brüssel noch einmal auf den Dreistufenplan verwiesen hat, den die Staats- und Regierungschefs der EU am 6. März in Brüssel gefasst haben. Diese drei Stufen sind Ihnen bekannt. Wir befinden uns zurzeit auf der zweiten Stufe. Es geht darum, Kontensperrungen und Einreiseverbote auszusprechen. Das wird im Moment in Brüssel auch weiter verhandelt, weiter besprochen. Wie da vorzugehen ist, ist auch gestern Abend Thema in Brüssel gewesen. Das sind im Moment die Schritte, über die innerhalb der EU nachgedacht wird. Über weitere Schritte vermag ich hier an dieser Stelle nichts zu sagen. Es geht erst einmal um diese Schritte, die bislang beschlossen worden sind, und das Verfahren, auf das man sich da verständigt hat.

Zusatzfrage: Ich habe eine Nachfrage an das Verteidigungsministerium. Es gibt schon seit über 20 Jahren das Format Streitkräftedialog. Wird dieser Dialog fortgesetzt? Im April, glaube ich, steht die nächste Runde an.

Die zweite Nachfrage dazu: Finanziert wird das Ganze vom Generalinspekteur der Bundeswehr. Um welche Summen handelt es sich?

Roth: Ich kann Ihnen an dieser Stelle sagen, dass für März und April alle militärischen Kooperationen mit Russland zunächst ausgesetzt sind und alle weiteren Maßnahmen unter einem sogenannten Einzelfallvorbehalt stehen.

Zu den Zahlen, zu denen Sie gefragt haben, kann ich Ihnen zurzeit nichts sagen. Dazu habe ich keine Informationen.

Zusatzfrage: Sie haben vor einiger Zeit hier drei russische Offiziere erwähnt, die in Deutschland in der Ausbildung sind. Sind sie immer noch da?

Roth: Von den drei Erwähnten hat einer seine Ausbildung beendet und ist ganz regulär wieder nach Russland zurückgekehrt. Zwei befinden sich noch in der Ausbildung. Sie werden auch in der Ausbildung bleiben, bis diese regulär abgeschlossen ist.

Frage : Zwei Dinge wollte ich noch nachfragen, einmal zum Entscheidungsverfahren: Ist die Bundeskanzlerin selbst im Hinblick auf etwaige wirtschaftliche Folgen von Sanktionen und Ähnlichem in Kontakt mit den Wirtschaftsverbänden oder mit einzelnen Unternehmen? Wie bereitet sie das Feld, um das einschätzen zu können?

An das Wirtschaftsministerium der Ordnung halber die Frage: Ist der Fall Rheinmetall, in dem Einspruch gegen ein aktuelles Geschäft erhoben wird, derzeit ein Einzelfall, oder müssen wir kurzfristig mit weiteren Eingriffen in Geschäfte oder Transaktionen beziehungsweise Beteiligungen daran rechnen?

SRS'in Wirtz: Zunächst zu Ihrer ersten Frage: Auch die dritte Stufe, die im Moment noch nicht in Kraft ist, war gestern in Brüssel Thema beim Europäischen Rat. Der Europäische Rat hat sich dort darauf verständigt, die Kommission zu bitten, restriktive Maßnahmen wirtschaftlicher und finanzieller Art in Bezug auf die Krim zu überprüfen. Das ist ein gemeinsamer Ansatz der Staats- und Regierungschefs.

Die Bundeskanzlerin, so sie Entscheidungen dieser Art dann auch für die Bundesregierung treffen wird, wird sich natürlich auch innerhalb der Bundesregierung abstimmen. Mit wem sie weiter darüber spricht, ist eine Entscheidung der Bundesregierung. Da wird sie die wesentlichen Ansprechpartner zu Rate ziehen.

Dünow: Zu Ihrer zweiten Frage: Der Fall, den Sie ansprachen, ist in der Tat ein Einzelfall. Es ist trotzdem so, dass aufgrund der aktuellen Situation in Russland gegenwärtig keine Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter in dieses Land ausgestellt werden.

Frage: Kann die Bundesregierung noch einmal erklären, warum sie es für richtig hält, den politischen Teil des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine mit einer Übergangsregierung zu unterzeichnen?

SRS'in Wirtz: Wir haben an dieser Stelle schon mehrfach betont, dass die Übergangsregierung vom Parlament gewählt ist und insofern für uns der Ansprechpartner ist, mit dem wir derzeit die Gespräche führen. Ziel ist es, faire und freie Wahlen zu organisieren und eine neue Regierung über diese Wahlen zu etablieren.

Der erste Teil des Assoziierungsabkommens, der heute in Brüssel unterzeichnet worden ist, wird sicherlich noch eine zusätzliche Stütze sein, um der Ukraine beim Aufbau des Landes und demokratischer Strukturen zu helfen, sie zu unterstützen.

Zusatzfrage: Aber warum wartet man nicht auf die neue Regierung?

SRS'in Wirtz: Es war ein Wunsch der ukrainischen Seite, den ersten Teil dieses Assoziierungsabkommens zu unterzeichnen. Insofern ist man diesem Wunsch auch nachgekommen, aus den Gründen, die ich gerade aufgeführt habe.

Zusatzfrage: Aber der Wunsch kommt ja von dieser Übergangsregierung, die nicht gewählt ist.

SRS'in Wirtz: Wie ich gerade schon gesagt habe, beinhaltet dieser erste Teil des Assoziierungsabkommens durchaus Teile, die auch dazu beitragen können, den demokratischen Prozess in der Ukraine jetzt zu unterstützen. Insofern ist das sicherlich auch ein guter Beitrag, um in der Ukraine voranzukommen.

Frage: Eine kurze Nachfrage zu den Rüstungsexporten: Sie sagten, es gibt keine weiteren Genehmigungen für Exporte. Können Sie noch einmal detaillierter sagen, welche Art von Exporten davon betroffen sind? Handelt es sich um militärische Dinge oder auch Dinge, die man so oder so verwenden kann? Wie umfassend ist denn diese Definition?

Dünow: In den vergangenen zehn Jahren hat die Bundesregierung ohnehin keine Genehmigungen zur Ausfuhr von Kriegswaffen deutscher Unternehmen nach Russland erteilt. Die Ausfuhrgenehmigungen für sonstige Rüstungsexporte in der Vergangenheit bezogen sich überwiegend auf Jagd- und Sportwaffen an bekannte Empfänger. Im Jahr 2012 bezog sich das auf ein Volumen von rund 40 Millionen Euro. Ansonsten gibt es keine konkreten Projekte, die in irgendeiner Pipeline wären.

Frage: Das heißt, jetzt dürfen auch keine Jagdgewehre mehr nach Russland geliefert werden?

Dünow: Nein. Das bezog sich auf Rüstungsexporte im engeren Sinne, also nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz.

Zusatzfrage: Das habe ich jetzt nicht verstanden, ehrlich gesagt. Sie sagten, Jagdgewehre und noch etwas, und das waren die 40 Millionen.

Dünow: Die Aussage, dass es keine Genehmigungen für Exporte gibt, bezog sich auf die Regelung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Da fallen natürlich Jagdgewehre nicht darunter. Aber, ehrlich gesagt, über die Frage von Exportgenehmigungen über Jagdgewehre bin ich jetzt nicht im Detail informiert.

Frage: Könnten Sie vielleicht noch sagen, wann das Treffen mit der Staatspräsidentin Südkoreas genau anfängt und ob auch andere Mitglieder der Bundesregierung sich mit Frau Park treffen?

Wann beginnt das Treffen der Bundeskanzlerin mit Herrn Xi? Trifft er auch andere Regierungsmitglieder? Gibt es noch weitere Informationen zu Ankunft, Abflug und Ähnlichem?

SRS'in Wirtz: Zum Gespräch mit der Staatspräsidentin der Republik Korea: Das Gespräch wird um 18 Uhr im Bundeskanzleramt sein. Herr Gabriel wird auch an dem Gespräch teilnehmen.

Das Gespräch mit Herrn Xi wird am Freitag um 15.15 Uhr im Bundeskanzleramt sein. Bei diesem Gespräch ist nach meinem Wissen kein weiteres Kabinettsmitglied anwesend. Aber wenn das anders sein sollte, würde ich das natürlich über die Bundespressekonferenz nachreichen.

Frage: Zu China: Gestern wurde im "Spiegel" berichtet, dass im Zentralorgan der kommunistischen Partei Chinas ein Artikel erschienen ist, der über eine strategische Annäherung Chinas und Russlands berichtet. Macht man sich darüber im Lichte der Krise, die man jetzt mit Russland hat, Gedanken? Gegenüber China meine ich.

SRS'in Wirtz: Darf ich noch einmal genau - -

Frage: Man redet über eine strategische Annäherung, eine militärische Zusammenarbeit zwischen China und Russland, und es wird auch berichtet, dass die Haltung der USA und Europas gegenüber Russland wie ein Papiertiger aussehe. Wie sieht man das in der Bundesregierung, dass China und Russland zusammenzurücken scheinen? Hat man dazu eine Meinung?

Schäfer: Der Bericht, auf den Sie sich beziehen, ist mir genauso wenig bekannt wie die Fakten, die diesem Bericht, so wie Sie es sagen, zugrunde liegen. Die Behauptung, die da aufgestellt wird, so wie Sie sie widergeben, dass die Haltung der Europäischen Union oder des Westens insgesamt in der Krim-Krise nicht ernstgenommen würde, kann ich schlecht nachvollziehen. Wenn ich allein heute oder in den letzten Tagen in den Agenturmeldungen die Reaktionen aus Moskau sehe, dann ist mein Eindruck ein anderer.

Es geht hier aber, glaube ich, weniger darum zu sagen, ob etwas hart oder etwas weich ist; es geht vielmehr darum, ob alles, was wir tun, dem Ziel dient, das, was uns dräut, nämlich eine Spaltung Europas und eine echte Gefahr für die europäische Friedensordnung, zu vermeiden. Dem dient alles, was die Bundesregierung tut - auch was die Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union und Europas tut. Dazu gehört natürlich das, was der Europäische Rat am Donnerstag beschlossen hat. Dazu gehören auch unsere Aktivitäten im Rahmen der G7 und andere Absprachen mit unseren Partnern, genauso wie der Versuch, der zur Stunde stattfindet, sich mit allen Mitgliedern der OSZE darauf zu einigen, dass es eine zivile Beobachtermission der OSZE in der Ukraine geben kann. Sie wissen, dass es da noch einige offene Fragen für die russische Föderation gegeben hat. Da sind wir jetzt auf das Intensivste daran beteiligt zu versuchen, eine Einigung herbeizuführen. Das ist dringlich, das ist überfällig. Wir hoffen sehr, dass das am besten heute noch gelingen kann.

Frage : Ich habe eine Frage an das Familienministerium: Sie hatten Ende Januar/Anfang Februar mitgeteilt, dass die Evaluation der familienpolitischen Maßnahmen im Februar vorgelegt werde. Warum ist das bisher nicht erfolgt und wann wird das erfolgen?

Herb: Daran wird tatsächlich noch gearbeitet. Geplant ist, das in den nächsten Wochen vorzustellen. Einen genauen Termin kann ich Ihnen aber leider noch nicht nennen.

Frage: Ich konnte der Berichterstattung über den Europäischen Rat nicht richtig entnehmen, was die Ergebnisse beim Thema Klima und Energiepolitik waren. Es war ja die Erwartung der deutschen Seite, dass man dort mindestens einen verbindlichen Fahrplan erreichen würde, es war eine kleine Erwartung der deutschen Seite, dass man die Klimaziele noch etwas ehrgeiziger formulieren könnte, und es war auch die Rede davon, dass man eventuell im Lichte der russischen Angelegenheiten auch über die Energieversorgung Westeuropas neu diskutieren und nachdenken müsse. Was ist dabei herausgekommen?

SRS'in Wirtz: Herr Kolhoff, es gab ja - das werden Sie im Netz gesehen haben - die ersten Ergebnisse des Rates in Bezug auf die Ukraine; das war gestern Thema in Brüssel. Derzeit tagt der Rat noch, und es wird noch weiter gesprochen und verhandelt. Insofern müssen wir die Ergebnisse abwarten, die dann aus Brüssel kommen.

Zusatzfrage: Das heißt, das Thema ist noch nicht durch und noch nicht zu Ende behandelt?

SRS'in Wirtz: Genau.

Frage : Eine Frage an Frau Wirtz und Herrn Schäfer: Wie beurteilen Sie die neuesten Aktivitäten von Herrn Erdogan in Bezug auf Twitter? Ist das aus Ihrer Sicht eine ganz neue Qualität oder ist das sozusagen nur eine graduelle Fortsetzung dessen, was wir in den letzten Monaten von Herrn Erdogan erlebt haben? Wird es darauf irgendeine Form der Reaktion der Bundesregierung geben?

SRS'in Wirtz: Vielleicht darf ich dazu zunächst einmal ganz grundsätzlich sagen, dass die Berichte, die wir aus der Türkei wahrnehmen, nicht dem entsprechen, was wir unter freier Kommunikation in Deutschland verstehen. Es entspricht nicht unserer Vorstellung von Meinungsfreiheit, irgendwelche wie auch immer geartete Kommunikationswege zu verbieten oder auszuschließen.

Frage: Frau Wirtz, bewertet die Bundesregierung das als Zensur?

SRS'in Wirtz: Bei dieser Bewertung würde ich mich zurückhalten. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir grundsätzlich für die Meinungsfreiheit eintreten in Deutschland und solche Maßnahmen, die gerade solche modernen Kommunikationsmittel unterbinden oder ausschließen, für nicht gut halten.

Schäfer: Ich würde das, was Frau Wirtz gerade gesagt hat, gerne noch um den Aspekt der Beziehungen mit der Türkei ergänzen. Es ist ja nicht neu, dass die Europäische Union, damit aber auch wir, in der Türkei Defizite bei der Presse- und Meinungsfreiheit sehen. Diese Defizite werden natürlich von uns, aber auch von der Europäischen Union in den vielfältigen Gesprächsformaten und Dialogformaten, die es mit der Türkei gibt, angesprochen. Das gilt natürlich auch für die jüngsten Entscheidungen, die vom türkischen Ministerpräsidenten in entsprechender Weise kommuniziert worden sind. Natürlich werden wir dazu mit unseren türkischen Partnern das Gespräch aufnehmen und dabei auch mit unserer Meinung nicht hinter dem Berg halten.

Zusatzfrage: Frau Wirtz, Herr Schäfer, inwieweit beeinträchtigt diese Maßnahme, die Sperrung des Dienstes Twitter, die Beitrittsverhandlungen ganz konkret?

Schäfer: Die Beitrittsverhandlungen laufen so, wie sie laufen. Sie wissen, dass es nur einen begrenzten Teil von Kapiteln gibt - von den über 30 sind es nur einige -, über die derzeit aktive Verhandlungen stattfinden. Diese Gespräche werden fortgesetzt, auch weil sie dem Ziel dienen, unsere Meinungen und unsere Einschätzungen zur Sachlage auch mit unseren türkischen Partnern aufzunehmen. Ansonsten gilt, dass wir die Lage in der Türkei einschließlich der Punkte, die Sie gerade angesprochen haben, natürlich sehr aufmerksam und sehr intensiv verfolgen. Die Fragen gehen ja über den Bereich der Meinungs- und der Pressefreiheit durchaus hinaus.

Frage : Nun ist es, denke ich, unbestritten, dass das, was da passiert, doch eher zu einer Diktatur passt als zu einer Demokratie. Wann wäre denn der Punkt erreicht, an dem Sie dann auch sagen: Es hat jetzt mit den EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei doch keinen Sinn mehr, weil Diktaturen üblicherweise nicht aufgenommen werden?

Schäfer: Ich denke, wir machen uns weder ihre Begrifflichkeiten noch Ihre Forderungen nach roten Linien zu eigen, Herr Decker. Wir führen vielmehr einen Dialog - einen durchaus auch kritischen Dialog - mit der Türkei. Deutschland und die Türkei sind auf sehr vielfältige Weise miteinander verbunden - nicht zuletzt über die Millionen von Menschen türkischer Abstammung, die bei uns in Deutschland leben, nicht zuletzt wegen der zahlreichen internationalen Themen, bei denen es auf eine engste Kooperation mit der Türkei ankommt. Das gilt auch für den Fall der Ukraine: Wie Sie wissen, ist die Türkei ebenso wie die Ukraine und wie Russland ein Anrainerstaat des Schwarzen Meers, an dem sich ja auch die Halbinsel Krim befindet. Das gilt auch für das Thema Syrien und das gilt für viele andere Fragen auf der großen internationalen Agenda, bei denen wir ein großes Interesse daran haben, eine gedeihliche Zusammenarbeit mit der Türkei zu pflegen. Natürlich werden wir auch in den bilateralen Beziehungen weiter miteinander sprechen, und zwar so intensiv wie möglich, und dabei alle Themen auf den Tisch bringen, die aus unserer Sicht dafür geeignet sind und bei denen dies erforderlich ist.

Frage: Frau Wirtz, Sie meinten gerade, die Bundesregierung setze sich für die Meinungsfreiheit nur in Deutschland ein. Warum nicht für Deutsche in der Türkei?

SRS'in Wirtz: Nein, so möchte ich meine Aussage nicht verstanden wissen. Natürlich hält die Bundesregierung das Gut der Meinungsfreiheit sehr hoch; Sie wissen, dass dieses Gut auch bei uns im Grundgesetz, also in unserer Verfassung, niedergelegt ist. Natürlich hat die Bundesregierung auch großes Interesse daran und setzt sich - das wissen Sie auch - in vielen verschiedenen Gesprächen, auch international, immer wieder dafür ein, dass die Meinungsfreiheit gewahrt wird und von allen Regierungen beachtet wird.

Zusatzfrage: Auch an das Außenministerium: Sie haben gesagt, Sie wollen reden. Herr Erdogan hat gestern aber wörtlich gesagt, ihm sei scheißegal, was die internationale Gemeinschaft sagt.

Schäfer: Reden heißt ja nicht, dass man sich öffentlich gegenseitig beschimpft. Reden heißt, dass man vielleicht auch ohne die Anwesenheit von Journalisten miteinander Dialog pflegt. Das ist das, was wir damit meinen. Wir haben auch keinen Anlass zu glauben, dass das, was Sie da gerade zitieren, einem Dialog zwischen der Türkei und Deutschland im Wege steht. Wir glauben vielmehr daran, dass es möglich ist, darüber miteinander zu sprechen, auch wenn das kritisch sein sollte.

Zusatzfrage: Und Sie halten die Aktion mit Twitter gerade nicht für Zensur?

SRS'in Wirtz: Ich schließe mich dieser Wertung nicht an. Ich kann nur wiederholen, was ich eben grundsätzlich dazu gesagt habe, nämlich dass wir das Gut der Meinungsfreiheit sehr hoch halten und dass wir, wie Herr Schäfer eben auch sagte, im Gespräch auch mit der türkischen Regierung darauf hinweisen, wie hoch wir dieses Gut der Meinungsfreiheit einschätzen und wie wichtig das für uns ist.

Frage : An das Wirtschaftsministerium: Sind Sie von dem Energiekonzern E.ON über die Absicht informiert worden, vorzeitig sein Kernkraftwerk Grafenrheinfeld vom Netz zu nehmen? Falls ja: Was halten Sie davon? Lässt das in Bayern Probleme bei der Versorgungssicherheit aufkommen?

Dünow: Diese Frage kann ich kurz beantworten: Nein. Wir müssten auch gar nicht informiert werden, vielmehr ginge das an die Bundesnetzagentur. Nach meinem Kenntnisstand liegt aber auch der Bundesnetzagentur kein Antrag auf Stilllegung dieses Kernkraftwerkes vor.

Zusatzfrage : Haben Sie denn eine Haltung zu diesen Berichten, dass Grafenrheinfeld ein halbes Jahr früher vom Netz genommen wird?

Dünow: Wir haben eine Haltung, wir haben aber vor allen Dingen eine klare Gesetzeslage. Diese sieht vor, dass Kraftwerksbetreiber ein Jahr vor Abschaltung eines Kraftwerkes einen entsprechenden Antrag an die Bundesnetzagentur zu stellen haben. Die Bundesnetzagentur prüft dann, ob dieses Kraftwerk systemrelevant ist, und kann entscheiden, dass dieses Kraftwerk im Zweifelsfalle auch gegen den Willen des Betreibers weiter betrieben wird. Das ist aber nur die ganz abstrakte Rechtslage. Im konkreten Fall kann ich, wie gesagt, nichts sagen, weil kein entsprechender Antrag vorliegt.

Zusatzfrage : Wenn Sie sagen, die Gesetzeslage sei so, dass im Zweifelsfalle auch gegen den Willen des Betreibers ein Weiterbetrieb angeordnet wird: Wer finanziert das dann?

Dünow: Das finanziert der Stromkunde.

Frage: Ich habe eine Frage an das Arbeitsministerium: Frau Ministerin Nahles plant, in dieser Legislaturperiode 1,4 Milliarden Euro für die Eingliederung von Arbeitslosen auszugeben. Dieses Geld soll laut Haushaltsplan aus den Restposten aller anderen Ministerien kommen. Für wie realistisch halten Sie das?

Ehrentraut: Dazu kann ich Ihnen jetzt keine Auskunft geben. Wenn Sie auf den Haushalt zu sprechen kommen, wäre wahrscheinlich das BMF der richtige Ansprechpartner.

Vorsitzender Leifert: Möchte das Finanzministerium den Ball aufnehmen?

Dr. Kalwey: Ich kann Ihnen dazu im Moment auch nichts sagen. Ich würde das sonst aber nachreichen.

Frage: Herr Paris, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen hat jetzt gesagt, 2013 habe es in keinem Land so viele Asylanträge wie in Deutschland gegeben - 110.000 ungefähr. Erste Frage: Können Sie das bestätigen?

Moniert wurden die langen Bearbeitungszeiten vor allen Dingen für Antragsteller aus Staaten, die aufgrund der Drittstaatenregelung eigentlich kaum eine Chance auf Bewilligung haben. Gibt es bei Ihnen aufgrund der hohen Zahl von Anträgen Überlegungen, die Bearbeitungszeiten zu ändern?

Paris: Ich kann Ihnen die Zahl nicht exakt bestätigen, aber ich möchte Sie darauf verweisen, dass wir im Januar oder Anfang Februar die Jahreszahlen veröffentlicht haben und dass wir auch monatlich Statistiken über die Entwicklung der Asylzahlen herausgeben. Ich bitte, das einfach bei uns auf der Homepage nachzurecherchieren - ich habe es nicht in meinen Unterlagen.

Zu dem anderen Punkt: Natürlich, je mehr Asylbewerber kommen, umso mehr Arbeitsanfall ist damit auch verbunden. Deshalb ist im Koalitionsvertrag die klare Übereinkunft getroffen worden und auch jetzt im Haushalt dafür Vorsorge getroffen worden, dass man das zuständige Bundesamt in Nürnberg stärkt. Das ist jetzt auch im Haushalt abgebildet. Wir haben dort einen erheblichen Stellenzuwachs, dafür sind wir auch sehr dankbar. Es handelt sich um rund 300 Stellen, die neu hinzukommen, und weitere 180 Stellen, die mit einem sogenannten kw-Vermerk - das heißt, künftig wegfallend - versehen waren, sind zunächst einmal von diesem Vermerk losgelöst worden. Das heißt, es gibt jetzt mehr Arbeitskräfte für ein deutliches Mehr an Asylanträgen, sodass wir davon ausgehen, dass durch diese Maßnahmen die Asylanträge - auch in dem von Ihnen geschilderten Rahmen - besser und schneller bearbeitet werden und dass vor allem diejenigen, die wenig Aussicht auf Asyl hier in Deutschland haben, schnell darüber Bescheid wissen und dann auch in ihre Heimat zurückkehren.

Zusatzfrage: Ein großes Kontingent derjenigen, die kaum Chancen haben, kommen ja zum Beispiel vom Balkan, aber auch aus Russland. Sind an der Drittstaatenregelung und ihren Bestimmungen aufgrund der aktuellen Lage aus Ihrer Sicht irgendwelche Änderungen möglich?

Paris: Ja, natürlich. Das hatte ich hier auch schon mal vorgetragen. Es ist auch Inhalt des Koalitionsvertrages, die Frage der sogenannten sicheren Herkunftsländer zu regeln. Da sind wir dabei. Wir sind in guten Gesprächen. Ich gehe davon aus, dass wir auch zeitnah nach den Gesprächen zu einer Lösung kommen, dass bestimmte Länder aus dem Bereich, den Sie gerade vorgetragen haben, als sicheres Herkunftsland qualifiziert werden und damit auch eine entsprechend schnelle Bearbeitung einhergehen kann.

Frage : Ich würde gerne vom Finanzministerium wissen, ob nach der Auswertung all dessen, was zur Bankenunion vorgestern beschlossen worden ist, eine Aussage dazu möglich ist, in welchem Volumen die deutschen Banken insgesamt durch die Abgabe für den Europäischen Restrukturierungsfonds betroffen sein werden. Aus den Zahlen scheint sich klar zu ergeben, dass die deutschen Banken, gemessen an dem, was sie im Moment zahlen, erheblich mehr zahlen müssten. Das ergibt sich aus der Gesamtzahl und der Zahl der Jahre, in denen der Fonds aufgebaut werden wird.

Zum Zweiten würde mich interessieren, ob inzwischen klar ist, ob die deutschen Sparkassen und Volksbanken in irgendeiner Form eine Schonung erleben oder ob auch aus ihrem Kreis Institute die Bankenabgabe für den europäischen Fonds zahlen müssen.

Dr. Kalwey: Zu Ihrer ersten Frage, zum Volumen: Genaue Auskunft können wir Ihnen da auch noch nicht geben. Wie gesagt, es ist ja bekannt, dass die Details zur Berechnung der Bankenabgabe jetzt erst geregelt werden.

Der Grundsatz der Proportionalität ist fest in dem Rechtstext verankert. Der Grundsatz der Proportionalität bedeutet, dass kleine, risikoarme Banken weniger belastet werden sollen als Großbanken mit hohem Systemrisiko. Das ist im Rechtstext festgelegt. Die Details dazu werden in dem Durchführungsrechtsakt des Rates noch festgelegt werden. Das heißt, die Kommission wird einen Vorschlag dazu vorlegen, dem der Rat dann zustimmen muss.

Zum Volumen insgesamt: Der deutsche Anteil wird sich vermutlich zwischen 10 und 13 Milliarden bewegen. Das ist so die Zahl, die immer genannt wird. Wie gesagt, die Details dazu werden erst noch in dem Durchführungsrechtsakt festgelegt.

Ihre zweite Frage habe ich damit, glaube ich, auch schon beantwortet. Grundsätzlich müssen alle Banken in den Europäischen Abwicklungsfonds einzahlen, aber die Höhe dieses Beitrags richtet sich nach dem Grundsatz der Proportionalität.

Zusatzfrage : Ich hatte gefragt, ob aus dem, was da vereinbart wurde, für die deutschen Banken eine höhere Abgabe resultiert. Man kann das ja zurückrechnen: Wenn der deutsche Anteil acht Jahre lang aufgefüllt werden soll und man gleichzeitig die Zahlen aus der deutschen Bankenabgabe für die letzten drei Jahre hat, die zusammen 1,8 Milliarden ausmachen, ergibt sich für mich daraus relativ schlüssig, dass die deutschen Banken mit höheren Beiträgen rechnen müssen. Ist das nach Ihrem Dafürhalten nachvollziehbar, oder ist es völlig blödsinnig, was ich da erzähle?

Dr. Kalwey: Das habe ich ja gerade gesagt: Es kursieren Zahlen bis 15 Milliarden Euro, glaube ich. Die Zahlen kann ich Ihnen nicht bestätigen, weil, wie gesagt, die Kriterien noch nicht feststehen.

Das heißt, gemessen an dem Volumen, das jetzt in Deutschland in die Bankenabgabe einbezahlt wird, wird sich der Beitrag der deutschen Banken erhöhen. Allerdings wird sich nicht nur der Beitrag der deutschen Banken erhöhen, sondern es wird sich der Beitrag aller europäischen Banken entsprechend erhöhen.

Zusatzfrage : Ich möchte gerne das Wirtschaftsministerium, vielleicht auch das Verkehrsministerium, etwas fragen. Die Luftfahrt ist normalerweise eine strategische Industrie in Deutschland, jedenfalls wird sie als das gesehen. Haben die beiden Ministerien, die ich ansprach, irgendwelche Kenntnis davon, bei welchem Konzern die deutsche Fluggesellschaft Air Berlin letztendlich landet? Gibt es Vorbehalte, wenn Air Berlin bei ihrem abu-dhabischen Großaktionär landet?

Dünow: Davon habe ich nicht nur keine Kenntnis, sondern ich habe auch kein Interesse, mich dazu zu äußern - abgesehen davon, dass das Wirtschaftsministerium für viel zuständig ist, aber nicht für den Luftverkehr.

Zusatzfrage : Wieso? Sie haben doch einen Luft- und Raumfahrtkoordinator. Oder ist das falsch?

Dünow: Das betrifft die Produktion von Flugzeugen.

Moosmayer: Meine Antwort fällt ganz ähnlich aus. Wir sind für die verkehrlichen Fragen zuständig, also Luftfahrtsicherheit und solche Sachen. Ich habe das natürlich auch gehört, aber über Unternehmensfusionen und solche Dinge werden wir nicht vorab unterrichtet oder anderweitig einbezogen.

Frage: Zur Türkei: Die EU-Kommission beziehungsweise Kommissarin Kroes hat das als Zensur bezeichnet. Wissen sie es besser?

SRS'in Wirtz: Was weiß ich besser?

Zusatzfrage: Nein, ob die EU-Kommission es besser weiß. Sie hält das in der Türkei nämlich für Zensur.

SRS'in Wirtz: Das müssten Sie die EU-Kommission fragen, ob sie das besser weiß. Ich kann nur noch einmal wiederholen, was wir hier eben schon gesagt haben. Herr Schäfer und ich haben ausführlich dazu Stellung genommen. Das können wir jetzt gebetsmühlenartig noch einmal wiederholen. Ich glaube nicht, dass das Ihr Interesse und das Interesse der Kollegen ist. Weitere Fragen müssen Sie dann an die EU-Kommission stellen.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 21. März 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/03/2014-03-21-regpk.html;jsessionid=788B030BB27445CD012C3E7E2B7CA948.s1t2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2014