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PRESSEKONFERENZ/867: Regierungspressekonferenz vom 1. Oktober 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 1. Oktober 2014
Regierungspressekonferenz vom 1. Oktober 2014

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Tag der Deutschen Einheit, Übergabe des Jahresberichts des Nationalen Normenkontrollrats, Kabinettssitzung, Konferenz zur Jugendbeschäftigung in Mailand, Antrittsbesuch der neuen polnischen Ministerpräsidentin, 3. deutsch-chinesische Regierungskonsultationen in Berlin), Kabinettssitzung (Mietrechtsnovellierungsgesetz, Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR, Kandidatur Deutschlands für den OSZE-Vorsitz im Jahr 2016), Bemühungen der Bundesregierung im Kampf gegen Ebola, humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in Syrien und im Irak, stark angestiegene Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen in Deutschland, Eurofighter, Klagen von E.ON im Zusammenhang mit der Stilllegung von Kernkraftwerken sowie der Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen, kalte Progression, Liste des Simon-Wiesenthal-Zentrums über bisher nicht bekannte Nationalsozialisten im Zweiten Weltkrieg, Haushaltsplanung Frankreichs, deutsche Hilfslieferungen in die Ukraine, auf den Philippinen entführte Deutsche

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Baer-Henney (BMJV), Gerhartz (BMVg), Angeli (BMG), Stamer (BMUB), Kothé (BMF), Ulbert (BMZ)



Vors. Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Fangen wir mit den Terminen an:

Über den Tag der Deutschen Einheit an diesem Freitag hatte ich Sie ja schon informiert. Ich will nur noch einmal zur Erinnerung sagen: Der offizielle Festakt in Hannover findet in diesem Jahr von 12 bis 13 Uhr statt. Die Festrede wird die Bundeskanzlerin halten.

Springen wir zu Montag, dem 6. Oktober. Dann wird die Bundeskanzlerin um 15 Uhr an einer Veranstaltung zur Halbzeitbilanz des Nationalen Normenkontrollrates teilnehmen. Der Normenkontrollrat wird ihr seinen Jahresbericht 2014 überreichen. Die Bundeskanzlerin wird auch eine Rede halten. Sie unterstreicht mit ihrer Teilnahme an dieser Veranstaltung die Bedeutung, die wir dem Thema "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" entgegenbringen und beimessen. Das ist ein wichtiges Signal und ein Bekenntnis der Bundesregierung, dass Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung für sie eigenständige Politikziele sind.

Sie wissen: Der unabhängige Nationale Normenkontrollrat ist 2006 geschaffen worden. Er erstattet der Bundesregierung einmal im Jahr Bericht. Er hat eben die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen.

Am Mittwoch, 8. Oktober, wird dann, wie üblich, um 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts unter Leitung der Kanzlerin stattfinden. Langjährige Beobachter werden es erkennen: Es ist das sogenannte Apfelkabinett. Der Bundeslandwirtschaftsminister wird vor Beginn der eigentlichen Sitzung mit Apfelköniginnen aus deutschen Anbaugebieten den Kabinettsmitgliedern Körbe mit heimischen Äpfeln geben.

Am Mittwochnachmittag wird dann in Mailand die zweite Folgekonferenz zur Jugendbeschäftigung stattfinden, an der die Bundeskanzlerin teilnehmen wird. Der Europäische Rat hatte ja auf seiner Sitzung Ende August die italienische Initiative dazu ausdrücklich begrüßt. Wenn man sich den bisherige Ablaufplan für die Konferenz anschaut, dann sieht man: Er greift die Struktur der Jugendbeschäftigungskonferenz auf, die hier in Berlin im Juli 2013 auf Einladung der Bundeskanzlerin stattgefunden hatte. Zunächst treffen sich die Chefs der nationalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Am Nachmittag folgt dann eine Plenarsitzung der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Es werden auch die Präsidenten der Kommission und des Europäischen Rates teilnehmen.

Am Donnerstag, 9. Oktober, folgt der Antrittsbesuch der neuen polnischen Ministerpräsidentin Ewa Kopacz im Bundeskanzleramt. Weil es ein Antrittsbesuch ist, wird es auch militärische Ehren geben. Das Ganze wird um 12 Uhr beginnen. Dann folgen ein gemeinsames Arbeitsmittagessen und gegen ca. 13.15 Uhr eine gemeinsame Pressebegegnung.

Am Freitag wird die Bundeskanzlerin dann um 11.30 Uhr gemeinsam mit dem chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang die 3. deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen hier in Berlin eröffnen. Es werden von unserer Seite zwölf Minister und von der chinesischen Seite 14 chinesische Ressorts bei diesen Regierungskonsultationen vertreten sein. Es ist dieses Mal geplant, einen Aktionsrahmen für eine bilaterale Innovationspartnerschaft zu vereinbaren. Das hatten die Bundeskanzlerin und Staatspräsident Xi im März dieses Jahres angekündigt. Dieser Aktionsrahmen soll die verschiedenen Gebiete aufzeigen, auf denen beide Regierungen zusammenarbeiten wollen, um in Gesellschaft und Wirtschaft Innovation zu ermöglichen. Das gilt auf beiden Feldern; das ist keine reine Innnovationspartnerschaft auf wirtschaftlichem Gebiet. Es geht also natürlich um den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen, aber es geht auch um Themen wie Urbanisierung, Landwirtschaft, Bildung und Rechtsstaatlichkeit.

Es wird eine Plenarsitzung und ein gemeinsames Mittagessen geben. Dann wird es eine Unterzeichnungszeremonie und gegen 15.10 Uhr eine Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und des chinesischen Ministerpräsidenten geben. Anschließend werden beide hier im Hotel Maritim am deutsch-chinesischen Forum für wirtschaftliche und technologische Zusammenarbeit teilnehmen. Beide werden bei diesem Forum auch das Wort ergreifen und eine Rede halten. Am Abend wird die Bundeskanzlerin Ministerpräsident Li dann zu einem Abendessen einladen. - So weit der Blick auf die öffentlichen Termine der nächsten Woche.

Ich mache gleich mit der Kabinettssitzung weiter:

Das Kabinett hat sich heute zunächst mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz befasst. Geleitet von dem Gedanken, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben müssen, ist ein Gesetzentwurf beschlossen worden, der einen Beitrag dazu leisten soll. Es ist ein Gesetzentwurf, der die sogenannte Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip bei Einschaltung eines Maklers beinhaltet.

Zur Mietpreisbremse: Die Bundesländer können nach diesem Gesetzentwurf in Gebieten mit angespannter Wohnungslage von der Mietpreisbremse Gebrauch machen. Die Mieten dürfen dann bei Wiedervermietung von Wohnraum künftig nur noch maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind ausdrücklich die Vermietung von Neubauten sowie Erstvermietungen nach einer umfassenden Sanierung, die stattgefunden hat; denn unsere Überzeugung ist, dass sich Investitionen in den Neubau von Wohnungen auch weiterhin lohnen sollen. Die Länder können Gebiete mit einer solchen angespannten Wohnungssituation anhand bestimmter Kriterien, bestimmter Indikatoren ausweisen, und zwar für jeweils längstens fünf Jahre. Sie müssen gleichzeitig darlegen, welche Maßnahmen sie ergreifen, um den Wohnungsmangel zu beseitigen.

Zum Zweiten, also dem Bestellerprinzip: Der Gesetzentwurf setzt dieses Prinzip "Wer bestellt, der bezahlt" nun also auch bei der Wohnungsvermittlung um. Im Wirtschaftsleben ist das eine Selbstverständlichkeit. Wohnungsvermittlungsverträge sind künftig außerdem schriftlich abzuschließen. Mit diesen Regelungen schafft die Bundesregierung einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern.

Der Gesetzentwurf ist insgesamt Teil der umfassenden Bau- und Wohnungspolitik der Bundesregierung mit dem Ziel, mehr guten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der Entwurf soll helfen, steigende Mieten in Ballungsräumen einzudämmen, bis die Wohnungsförderungsmaßnahmen endgültig greifen, also zum Beispiel die Maßnahmen für den sozialen Wohnungsbau, für den die Bundesregierung jährlich mehr als eine halbe Milliarde Euro bereitstellt.

Das zweite Thema war ein Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR. Wir sind im Jahre 25 nach der friedlichen Revolution in Deutschland. Wir nähern uns dem 25. Jahrestag des Mauerfalls. Vor diesem zeitgeschichtlichen Hintergrund will die Bundesregierung eben die wirtschaftliche Situation der Opfer der politischen Verfolgung in der DDR verbessern und die materiellen Folgen der Verfolgung, die sie erlitten haben, abmildern. Dazu ist heute ein wichtiges Gesetz verabschiedet worden, mit der die sogenannte SED-Opferrente und ebenso die Ausgleichsleistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz erhöht werden.

Das sind Maßnahmen, die nach unserer Überzeugung dazu beitragen, dass der Einsatz derjenigen Menschen, die sich als Vorkämpfer für Freiheit, Demokratie und ein vereinigtes Deutschland erwiesen haben und die sich gegen das System aufgelehnt haben, stärker zu würdigen ist, denn diese Menschen haben Zwangsmaßnahmen erdulden müssen. Sowohl Opferrente als auch Rehabilitierungsgesetz sind Versuche, dies zu würdigen. Das ist ein wichtiges Signal, gerade in dem Jahr, in dem sich die friedliche Revolution zum 25. Mal jährt. Das ist im Übrigen auch eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, die hiermit umgesetzt wird.

Dann habe ich noch ein letztes Thema aus dem Bundeskabinett zu verkünden: Deutschland wird für den OSZE-Vorsitz 2016 kandidieren. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Die OSZE - das wissen Sie - ist eigentlich ein Kind der Siebzigerjahre. Sie ist aus der KSZE hervorgegangen. Deutschland hatte 1991 schon einmal den Vorsitz der KSZE inne. Die OSZE ist, und das macht sie wertvoll, die einzige sicherheitspolitische Organisation, in der alle europäischen Länder, die Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die USA, Kanada und die Mongolei permanent und gleichberechtigt zusammenarbeiten.

Jetzt, im Ukraine-Konflikt sprechen ja viele von einer Neubewertung der Rolle der OSZE, könnte man sagen. Es kommt ihr aktuell in diesem Konflikt eine wirklich wichtige Rolle, eine wichtige Funktion zu. Sie leistet durch ihre verschiedenen Maßnahmen - zum Beispiel die Arbeit in der Kontaktgruppe, zum Beispiel die Beobachtermission - einen wirklich wichtigen Beitrag zur Deeskalation. Es war auch von vornherein die Politik der Bundesregierung, des Bundesaußenministers und der Bundeskanzlerin, die OSZE in diese Maßnahmen hineinzubringen und sie dabei zum Zuge kommen zu lassen. Wir haben deswegen den derzeitigen OSZE-Vorsitz - den hat die Schweiz inne - immer unterstützt.

Mit diesem heutigen Beschluss, für den Vorsitz 2016 zu kandidieren, bekräftigt die Bundesregierung also ihre Bereitschaft, in den kommenden Jahren innerhalb der OSZE noch mehr Verantwortung für die OSZE und ihre Arbeit zu übernehmen. Die Entscheidung über den Vorsitz 2016 wird übrigens beim OSZE-Ministerrat im Dezember dieses Jahres in Basel formell getroffen werden. So sie für Deutschland ausfiele, wären wir dann bereits ab Januar 2015 Mitglied der sogenannten OSZE-Troika. Die setzt sich immer aus dem vorangegangenen Vorsitz - das wäre die Schweiz -, dem aktuellen Vorsitz - das wird 2015 Serbien sein - und dem dann folgenden Vorsitz für 2016 zusammen. - Das sind die Themen des Kabinetts gewesen.

Nun würde ich Ihnen gerne noch ein Letztes mitteilen. Das betrifft unsere Bemühungen im Kampf gegen Ebola. Der Bundesregierung ist die globale Dimension dieser Ebola-Krise sehr wohl bewusst. Sie arbeitet seit Monaten an der Eindämmung der Epidemie in Westafrika mit. Wir haben in der vergangenen Woche ja schon ausführlich über die verschiedenen Maßnahmen der Ressorts der Bundesregierung im Kampf gegen die Ebola-Epidemie gesprochen.

Am Donnerstag hat die Bundeswehr ein Vorauskommando in die Region entsandt, um die geplante Luftbrücke - auch darüber haben wir hier ja ausführlich gesprochen - vorzubereiten. Auch das Technische Hilfswerk hat inzwischen eine Erkundungsmission in die Region geschickt. Die Verteidigungsministerin und der Gesundheitsminister haben Aufrufe in Richtung der Ärzteschaft und des medizinischen Pflegepersonals gemacht. Sie haben ein sehr positives Echo bekommen. Es werden jetzt insgesamt mehr als 5.000 Rückmeldungen ausgewertet. Das Personal für die Arbeit in den Gesundheitsstationen, die aufgebaut werden sollen, wird rekrutiert und dann auch geschult. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung aktuell noch weitere sowohl personelle als auch materielle Unterstützungsmaßnahmen. Um dabei nochmals Fortschritte zu erreichen, werden sich heute Nachmittag erneut die zuständigen Staatssekretäre im Auswärtigen Amt treffen. Wir stimmen uns bei all dem natürlich ab, nicht nur mit den verschiedenen Organisationen hier in Deutschland, sondern auch international, nämlich über die Weltgesundheitsorganisation und die anderen Organisationen.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen mitteilen, dass der ehemalige Afrika-Beauftragte des Auswärtigen Amtes und ehemalige Leiter des Krisenreaktionszentrums des Auswärtigen Amtes, der derzeitige Botschafter in Caracas, Walter Lindner, der neue Ebola-Beauftragte der Bundesregierung werden wird. Er wird also die Koordination unserer Anstrengungen im Kampf gegen Ebola übernehmen. Er hat als Leiter des Krisenreaktionszentrums im AA breite Erfahrung mit den Notwendigkeiten gesammelt, viele Organisationen und auch viele internationale Partner unter einen Hut zu bringen. Seine Ernennung, so sind wir überzeugt, wird dazu beitragen, dass Deutschlands unterschiedliche Bemühungen, die wir unternehmen - von der wissenschaftlichen Hilfe bis hin zur medizinischen Hilfe und zur humanitären Hilfe -, in den Ländern, die die Hilfe brauchen, auch ihre maximale Wirkung entfalten können.

Schäfer: Gerade weil auch in diesem Kreis und unter Ihnen das Thema der Hilfe für die notleidenden Menschen in Syrien und auch im Irak eine große Rolle spielt, würde ich hier gerne auch Ihnen vortragen, dass Herr Steinmeier heute für die Bundesregierung entschieden hat, die humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in Syrien und im Irak, insbesondere im Nordirak, um weitere 10 Millionen Euro zu erhöhen. Herr Steinmeier sagt dazu: Die katastrophale Lage der Menschen in Syrien und Irak hat sich mit dem Vorrücken der ISIS-Truppen weiter verschärft. Hilfsorganisationen warnen, dass ihnen die Mittel für die Nahrungsmittelhilfen ausgehen könnten. Wir müssen deshalb jetzt dringend Vorkehrungen treffen, damit die Flüchtlinge auch durch den bevorstehenden kalten Winter kommen können. Das ist ein erster Schritt. Wir wollen auch in den nächsten Wochen unsere Hilfen weiter ausbauen. Ich habe für den 28. Oktober zudem zu einer Konferenz in Berlin eingeladen, wo wir gemeinsam mit 40 internationalen Partnern Maßnahmen vereinbaren wollen, um den Menschen in dieser beispiellosen humanitären Katastrophe wirksamer und besser zu helfen.

Frage: Ich weiß nicht genau, an wen diese zwei Fragen jetzt zu richten sind. Ich hätte gerne mehr gewusst: Was müssen sich Opfer (der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR) denn konkret unter den Stichworten Opferrente und Rehabilitierung vorstellen? Ich hätte auch gerne gewusst, welche Mittel der Bund möglicherweise zur Verfügung stellen wird und ob das nur vom Bund kommen wird, oder ob auch die Länder beteiligt werden.

StS Seibert: Ich kann ein bisschen dazu sagen, aber ich glaube, das Justizministerium ist da in einer besseren Position.

Baer-Henney: Ich kann Ihnen jetzt im Grunde genommen nur sagen, dass es bisher 250 Euro waren, und das ist jetzt auf 300 Euro aufgestockt worden. Das betrifft etwa 45.000 Menschen. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Das gesamte Budget kann ich Ihnen im Moment nicht nennen. Das kann ich gerne nachreichen.

Zusatzfrage: Das wird rein vom Bund getragen. Ist das richtig?

Baer-Henney: Das wird rein vom Bund getragen.

Frage : Zu Ebola: Ist Herr Lindner schon da, oder ist er noch in Caracas? Ab wann wird dieser Stab besetzt?

Schäfer: Herr Lindner ist noch in Caracas. Er wird jetzt unverzüglich nach Berlin kommen. Aus Caracas kann man das schlecht machen.

Frage : Warum sah sich die Bundesregierung jetzt veranlasst, einen Ebola-Beauftragten zu ernennen? Das geht ja schon eine Weile so.

Was erwartet sich die Bundesregierung davon? Wird die Hilfe besser koordiniert? Dient er als Ansprechpartner für die Länder vor Ort? Vielleicht können Sie sein Aufgabenprofil ein bisschen beschreiben.

Herr Seibert, Sie sagten, die Verteidigungsministerin und der Gesundheitsminister hätten Freiwillige aufgerufen, und 5.000 hätten sich gemeldet. Die würden jetzt ausgewählt und geschult werden. Können Sie kurz sagen, wie viele Sie auswählen werden? Wie viele werden am Ende gebraucht? In was werden die geschult?

StS Seibert: Ich schlage vor, dass das Gesundheitsministerium und das Verteidigungsministerium, von wo die Aufrufe ja auch gemacht worden sind, darauf antworten.

Gerhartz: Ich kann gerne beginnen: Der Freiwilligenaufruf hat erfreulicherweise ein großes Echo gefunden. Wir hatten hier ja schon mehrmals kommuniziert, dass sich mehr als 4.000 Freiwillige gemeldet haben. Die Auswertung läuft noch, was unser Haus betrifft. Jetzt darf man sich die laufende Auswertung nicht so vorstellen, dass wir die E-Mails zählen, sondern "Auswertung" bedeutet natürlich schon, zu schauen, welche Qualifizierungen dieses Personal mitbringt und was noch an Ausbildung notwendig wäre, allerdings auch, was noch an Impfschutz notwendig wäre.

Die Personen außerhalb des Bereichs der Streitkräfte, die sich bei uns gemeldet haben - hierin sind auch die Reservisten, die sich in hoher Anzahl gemeldet haben, eingeschlossen -, haben wir an das Deutsche Rote Kreuz weitergegeben. Ich kann jetzt von dieser Stelle aus noch nicht sagen, inwieweit man die Auswertung dieser Freiwilligenmeldungen dort jetzt schon vorgenommen hat.

Was uns betrifft: Wir gehen jetzt in die Planung. Es kommt ja jetzt auf das Paket an. Das Verhältnis von Pflegepersonal und Ärzten muss natürlich passen. In diesem Prozess sind wir jetzt gerade. Ich denke einmal, es sieht sehr gut aus, dass wir in den nächsten Tagen mit der Ausbildung beginnen können. Auch das haben wir hier schon einmal kommuniziert: Wir planen, das am Bundeswehrkrankenhaus in Hamburg durchzuführen. Das ist aus unserer Sicht der Stand bezüglich der Ausbildung und der Freiwilligenmeldungen.

Angeli: Der Aufruf des Gesundheitsministers, den er zusammen mit dem Präsidenten der Bundesärztekammer und dem Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes gestartet hat, bezog sich auf den konkreten Einsatz des Deutschen Roten Kreuzes. Sie wissen: Die Bundesregierung unterstützt dort den Aufbau eines Krankenhauses mit 200 Betten und einer Behandlungsstation mit 100 Betten. Dafür werden Mediziner gesucht, also medizinisches Personal mit entsprechend abgeschlossener Ausbildung. Es sind Ärzte, Hebammen, Physiotherapeuten, Kranken- und Gesundheitspflegepersonal, Pharmazeuten, Labortechniker und Röntgenfachkräfte, die gesucht werden. Die bekommen dann vom Deutschen Roten Kreuz eine einwöchige Schulung in Berlin und dann noch einmal eine Schulung vor Ort, die sich dann vor allem auf die Gegebenheiten vor Ort bezieht. Aber wichtig ist: Es wird medizinisches Personal mit einer entsprechenden Ausbildung gesucht.

Es haben sich beim Deutschen Roten Kreuz schon rund 1.500 Menschen gemeldet, Interessenten, die Informationsmaterial angefordert haben oder sich konkret beworben haben. Jetzt geht es darum, aus diesen Personen gezielt diejenigen herauszufiltern, die für den Betrieb dieses Krankenhauses und der Behandlungsstation vor Ort benötigt werden. Es sind rund 170 Personen, die für den Betrieb benötigt werden. Die sollen jeweils vier bis sechs Wochen vor Ort sein und dann ausgewechselt werden. Das ist sehr wichtig, weil das natürlich auch eine besondere Belastung ist. Entsprechend viel Personal wird dann auch benötigt.

StS Seibert: Ich will vielleicht noch einmal kurz die erste Frage "Warum jetzt?" aufgreifen. Ich denke, Sie haben ja auch beobachtet, wie sich der deutsche Einsatz im Kampf gegen Ebola, der Entwicklung der Seuche folgend, in den letzten Tagen und Wochen erheblich verstärkt hat: Wir leisten humanitäre Hilfe, wir leisten medizinische Hilfe, wir leisten wissenschaftliche Hilfe, wir leisten logistische Hilfe. Daran sind sowohl staatliche Stellen als auch zivilgesellschaftliche Akteure wie das Technische Hilfswerk und andere beteiligt. Das findet auch noch in mehreren Ländern statt. All das ergibt natürlich einen Koordinierungsbedarf, der es, glaube ich, genau angemessen erscheinen lässt, dass wir mit Herrn Lindner jetzt einen solchen Beauftragten haben. Mit seiner persönlichen Verbundenheit mit Afrika als ehemaliger Kenia-Botschafter und mit seiner Erfahrung im Krisenreaktionszentrum ist er genau der richtige Mann dafür.

Schäfer: Diese Konstruktion gibt es ja nicht nur hier, und die ist auch jetzt nicht neu erfunden worden, sondern auch bei ähnlich komplizierten Operationen, die zwischen den Ressorts abgestimmt werden müssen, die aber auch eine Vielzahl von ausländischen und internationalen Partnern einbinden, etwa in Afghanistan, gibt es die Konstruktion eines Sonderbeauftragten. Das gibt es ja zurzeit in Bezug auf Afghanistan.

Herr Seibert hat es schon gesagt: Es geht im Wesentlichen um zweierlei, nämlich darum, innerhalb der Bundesregierung die Hilfsanstrengungen zu koordinieren, aber auch darum, diese Hilfsanstrengungen eben vernünftig in diese große internationale Anstrengung der Vereinten Nationen, der internationalen Partner und der Europäische Union einzubinden, damit daraus im Gesamten etwas wird, das vernünftig ist, kohärent ist und wirklich dem Ziel dient, diese Epidemie so schnell wie möglich einzuhegen und sie dann zu besiegen.

Zusatzfrage : Darf ich ganz kurz nachfragen, weil ich es nicht weiß? Gibt es auch für Syrien einen Sonderbeauftragten?

( Schäfer schüttelt den Kopf)

Frage : Hat dieser Posten irgendeine zeitliche Befristung? Wird der Dienstposten in Caracas jetzt unmittelbar neu besetzt, oder ist Herr Lindner dort jetzt beurlaubt und wird für Wochen oder Monate bis zum erwarteten Ende der Krise der Beauftragte sein? Wie muss man sich das vorstellen? Gibt es Ihrerseits konkrete Vorstellungen?

Schäfer: Die Aufgabe von Herrn Lindner als Ebola-Mann der Bundesregierung ist sicherlich begrenzt. Auf wie lange sie begrenzt ist, ist eine offene Frage, die eindeutig mit der Entwicklung der Lage in Zusammenhang steht. Was wie, durch wen und wann in Caracas, in Venezuela, passieren wird, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

Frage : Ich habe noch eine Frage zu den Freiwilligen: Haben Sie auch geprüft, inwieweit berufstätige Freiwillige oder der Arbeitgeber für den Ausfall der Arbeitszeit des Mitarbeiters entschädigt werden? Gehört das mit zum Prüfungsumfang? Haben Sie darauf schon Antworten?

Angeli: Beim Deutschen Roten Kreuz wird das in dem Rahmen ablaufen, in dem das immer bei Auslandseinsätzen abläuft, also zum Beispiel auch bei der Entsendung nach Naturkatastrophen. Da gibt es große Erfahrung und auch eine eingespielte Struktur, über die das abläuft. Es wird natürlich auch mit dem Arbeitgeber der Helfer, die in die betroffenen Staaten gehen, ein Vertrag geschlossen, der natürlich auch die finanzielle Absicherung umfasst. Das läuft genauso wie bei allen anderen Auslandseinsätzen auch.

Frage: Herr Gerhartz, es gab ja, was die Entsendung von freiwilligen Bundeswehrsoldaten angeht, Prüfungen in Ihrem Ministerium, inwieweit die Evakuierung im Falle einer Erkrankung oder sogar Infizierung mit der Seuche möglich ist. Wie ist denn der Stand dieser Prüfungen?

Gerhartz: Wir befinden uns derzeit noch in der Prüfung dessen, inwieweit wir marktverfügbare Module in unsere Transportflotte integrieren können. Die ersten Tests haben stattgefunden, sogenannte Stellproben, wie wir das nennen. Das betrifft eben verschiedene Luftfahrzeugtypen, die infrage kommen, im Wesentlichen die sogenannten MedEvac-Maschinen, diese fliegenden Intensivkrankenhäuser oder wie sie auch immer genannt werden, also unser Airbus und auch die Transall. Die Stellproben haben verständlicherweise ergeben - das war uns vorher klar -, dass auf jeden Fall bei allen marktverfügbaren Systemen noch Anpassungen der Plattform notwendig sind. Aber hinsichtlich dessen, wann wir sagen können "Plattform und Modul passen so zusammen, dass wir ein System haben, das auch funktioniert", kann ich noch keinen Zeithorizont nennen; aber wir arbeiten mit Hochdruck daran. Allein dass wenige Tage nach diesem Vorhaben schon die ersten Stellproben stattgefunden haben, zeigt, wie wichtig uns das ist und wie viel Engagement wir da auch hineinstecken.

Schäfer: Wenn ich darf, würde ich das, was Oberst Gerhartz gerade gesagt hat, nur ergänzen: Das Problem einer dichten, nachhaltigen, belastbaren und irgendwie auch garantierten Rettungskette ist nicht nur für die Angehörigen der Bundeswehr von Bedeutung, sondern für all diejenigen, und zwar nicht nur aus Deutschland, die bereit sind, sich als Freiwillige in das Gebiet zu begeben, in dem Ebola herrscht, und die damit ganz bewusst das Risiko eingehen, dass auch sie - man kann das ja nicht hundertprozentig vermeiden - mit der Krankheit oder dem Risiko einer Infektion in Berührung geraten. Deshalb ist es völlig selbstverständlich - damit berichte ich Ihnen auch aus der gestrigen Sitzung des Krisenstabs, und zwar hoffentlich etwas, das Sie nicht überraschen wird -, dass die Bundesregierung in Toto diese Frage wirklich ganz oben auf der Agenda stehen hat, denn selbstverständlich wollen und werden wir nur dann Freiwillige entsenden, wenn wir ihnen auch anbieten können, dass im Ernstfall einer möglichen Erkrankung dann auch wirklich alles getan wird, um diese Krankheit anständig zu behandeln.

Deshalb gibt es auch, ohne dass ich Ihnen dazu zurzeit Details nennen könnte, wirklich konkrete Überlegungen, sich dafür so schnell, wie es nur irgend geht, und innerhalb eines sehr überschaubaren Zeitraums in internationale Bemühungen einzuklinken, die das Gleiche erreichen wollen. Für VN-Mitarbeiter und für eigentlich alle, die sich zur Bekämpfung der Seuche in die Region begeben, gilt genau das Gleiche, nämlich dass sie zurecht von uns und ihren Entsendenden erwarten, dass sie diese Art von Zusage mit auf den Weg bekommen.

Frage : Herr Gerhartz, wie bekommen Sie die Freiwilligen eigentlich in das Krisengebiet? Der letzte Transport ging ja nicht über Gran Canaria hinaus.

Gerhartz: Dass der Transport nicht über Gran Canaria hinausging, kann ich nicht bestätigen. Da sind Sie wohl fehlinformiert. Wir haben mittlerweile beide Transall-Maschinen in Dakar stehen. Dann wird es also auch möglich sein, unser Personal dorthin zu bringen.

Zusatzfrage : Wenn man 500 Freiwillige oder wie viele auch immer - ich weiß es nicht - dorthin bekommen will, wie viele Transportflüge werden dann dafür nötig sein?

Gerhartz: Die Anzahl der Personen ist von den Plattformen abhängig, die wir wählen werden, um sie zu transportieren. Deswegen kann man jetzt nicht sagen: "500 Personen bedeuten x Flüge." Wir sind ja Teil dieses Netzwerks des European Air Transport Command in Eindhoven, und ich bin mir ziemlich sicher, dass wir auch hier wieder die Mittel zur Verfügung werden stellen können, die benötigt werden, um das Personal dorthin zu fliegen.

Zusatzfrage : Sie sagten, das sei abhängig von den Plattformen. Heißt das, Sie werden am Markt verfügbare Flugzeuge dafür einsetzen, oder auch eigene oder sogar nur eigene oder nur fremde?

Gerhartz: Das habe ich nicht gesagt. Ich wollte damit nur ausdrücken, dass wir die Palette an Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, um das Personal dorthin zu bringen, dann auch entsprechend ausschöpfen würden. Das können zum einen eigene Maschinen sein, das können Maschinen im Rahmen des European Air Transport Command sein - das ist auch so üblich -, aber das kann natürlich auch immer eine zivile Chartermaschine sein.

Zusatzfrage : Herr Schäfer, Sie sagten, die humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in Syrien und im Irak werde um 10 Millionen Euro erhöht. Wird das Geld in die Region fließen, oder wird aus diesen zusätzlichen Mitteln auch die Betreuung der Flüchtlinge außerhalb Syriens bezahlt, zum Beispiel auch in Deutschland?

Schäfer: Wir haben ganz viele Baustellen; da haben Sie völlig recht. Für die Hilfe für Notleidende, für Flüchtlinge, für Vertriebene aus Syrien und dem Irak sind in den letzten dreieinhalb Jahren über den Daumen gepeilt etwa 600 Millionen Euro aus Mitteln der Bundesregierung geflossen. Wir bemühen uns darum, all diejenigen Fälle abzudecken, in denen es Bedarf gibt. Es gibt die Nachbarländer von Syrien - insbesondere Jordanien, den Libanon und die Türkei -, die wir unterstützt haben, die wir unterstützen und die wir auch weiterhin unterstützen werden. Dort gibt es, wie Sie wissen, zahlreiche Binnenvertriebene - ja, gar Millionen -, also Menschen, die innerhalb der Grenzen des syrischen Staatsgebietes auf der Flucht sind. Es ist, wie Sie verstehen werden, sehr kompliziert, diesen Menschen Hilfe zukommen zu lassen. Dabei hat es in den letzten Monaten Fortschritte gegeben, und zwar im Rahmen einer Resolution des Sicherheitsrats, die die humanitäre Versorgung auch ohne explizite Genehmigung der syrischen Regierung möglich macht. Da bemühen wir uns, wie wir können. Es gibt jetzt seit einigen Monaten - auch wegen des Vorrückens von ISIS - eben eine akute Notlage im Norden des Irak, aber auch im ganzen Irak gibt es zahlreiche Binnenvertriebene, die die Zahl 1 Million wohl auch deutlich überschritten haben.

Die 10 Millionen Euro, von denen hier gerade die Rede war, gehen im Wesentlichen an Hilfsorganisationen, die sich um die Menschen im Norden des Irak kümmern. Aber wir werden uns nach Kräften - ich will sagen: im Rahmen der angesichts der Zahl und der Intensität der Notlagen leider begrenzten Mittel usw. - darum bemühen, all denjenigen gerecht zu werden, die unsere Hilfe brauchen.

Baer-Henney: Ich habe jetzt noch eine zusätzliche Information zu der Rente für die Opfer (der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR), und zwar ist es so, dass der Bund - da muss ich mich korrigieren - das zu zwei Dritteln trägt und die Länder es zu einem Drittel tragen. Die Mehrkosten für den Bund belaufen sich auf jährlich 18 Millionen Euro, die für die Länder auf 9,7 Millionen Euro pro Jahr.

Nur zur Ergänzung, weil es ja auch um die beruflichen Rehabilitierungskosten ging: Davon trägt der Bund 60 Prozent, und die Länder tragen 40 Prozent. Das sind für den Bund 410.000 Euro und für die Länder 280.000 Euro mehr pro Jahr.

StS Seibert: Da in der Frage gerade auch die Situation von Flüchtlingen hier in Deutschland gestreift wurde, würde ich gerne sagen: Es ist ja bekannt, dass die Kommunen derzeit mit der Bewältigung stark angestiegener Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen konfrontiert sind. Wir erwarten für 2014 etwa 200.000 Menschen aus diesen Gruppen, und die Bereitstellung von angemessenen Unterkünften für so viele Menschen stellt ein erhebliches Problem dar, nicht nur in Ballungszentren, die ohnehin eine angespannte Wohnungsmarktlage haben. Deshalb hat die Bundesregierung eine Reihe von Änderungen im Baugesetz angekündigt, damit die Kommunen schneller neue Flüchtlingsheime bauen können. Wir unterstützen damit eine Initiative des Bundesrats. Der hat am 19. September, also vor Kurzem, eine Gesetzesinitiative zur befristeten Flexibilisierung des Bauplanungsrechts beschlossen. Das soll Städten und Gemeinden also die Möglichkeit geben, dringend benötigte Flüchtlingsunterkünfte in Zukunft eben in bestimmten Fällen zum Beispiel auch in Gewerbegebieten oder auch auf siedlungsnahen unbebauten Grundstücken zu errichten. Das wollte ich Ihnen dazu noch sagen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Gerhartz zum Thema Eurofighter. Dessen Lebensdauerwert ist von 3.000 auf 1.500 Flugstunden heruntergesetzt worden. Ich weiß nicht, wie viele Flugstunden so ein Flugzeug auf dem Tacho hat. Können Sie uns eine Größenordnung nennen, wie schwerwiegend dieses Problem ist? Steht unmittelbar bevor, dass einzelne Maschinen nicht mehr fliegen dürfen oder in welchen Zeitdimensionen hat man sich das vorzustellen?

Gerhartz: Lassen Sie mich kurz die Umstände erläutern, wie es zu dieser Lebensdauerverkürzung kam, die die Industrie ausgesprochen hat. Der Industriehersteller ist BAE Systems in England. Sie müssen wissen, dass beim Eurofighter die vier Nationen jeweils ein Bauteil übernehmen, das in der jeweiligen Nation hergestellt wird. Die Endmontage dieser verschiedenen vier Bauteile findet in England, Deutschland, Italien, Spanien und dann in der Nation statt, die der Endnutzer für das jeweilige Flugzeug ist.

Speziell der englische Hersteller hat festgestellt, dass er am Rumpf bei sogenannten Nieten Bohrungen vorgenommen hat, die nicht den "design criterias" entsprechen, also den Bedingungen, die sich der Hersteller selbst auferlegt hat. Das ist ärgerlich; das gebe ich zu. Aber es ist berechtigt und auch sinnvoll, dass der Hersteller sagt: Ich will einfach weiter überprüfen, ob das überhaupt Konsequenzen hat. Es kann sein - es ist eine sehr komplexe Technik -, dass es hier vielleicht gar keine Konsequenzen hat, dass man diese Bohrungen so vorgenommen hat, wie man sie vorgenommen hat. Das gilt es eben jetzt zu überprüfen.

Der Hersteller hat selbst gesagt, dass er ein Testmodell auflegen wird, das Tag und Nacht mit diesen Bohrungen so getestet wird, um zu sehen, was sich daraus langfristig ergibt oder vielleicht ergibt sich daraus überhaupt gar kein Problem. Der Hersteller hat vorsichtshalber bei allen Luftfahrzeugen aller vier Nationen alle Tranchen betreffend - es gibt beim Eurofighter die Tranchen eins bis drei - gesagt, er kann nicht garantieren, dass hier keine Probleme für das vollständige Limit der Flugstunden auftreten würden, für die das Luftfahrzeug schon freigegeben war - das sind 3.000 Flugstunden - und hat dies auf 1.500 Flugstunden halbiert. Das ist so ähnlich, als wenn Sie ein Auto kaufen, eine Garantie über 100.000 Kilometer haben, der Hersteller einen Fehler feststellt, das so nicht mehr garantieren kann und dann vorsichtshalber sagt: Sie können eben nur noch 50.000 Kilometer damit fahren.

Für uns ist es wichtig - das ist das Entscheidende -, dass wir noch weit entfernt von dieser maximalen Flugstundengrenze liegen, wie es sie selbst durch die Halbierung gibt. Das heißt, vor 2016 - die letzten 2018 - würden wir nie an diese neue Obergrenze von 1.500 Flugstunden stoßen, sind jetzt aber in den Gesprächen über die NETMA, dieser internationalen Organisation, die mit der Industrie verhandelt, dass hier schnellstmöglich nach einer Lösung gesucht wird.

Zusatzfrage: Sie haben schon die Tranchen genannt. Wie viele stehen eigentlich noch aus? Es heißt, dass die Abnahme erst einmal gestoppt wurde. Hätte diese Abnahme unmittelbar bevorgestanden oder ist das sowieso nur ein eher theoretischer Schritt, weil möglicherweise der Hersteller gerade wieder nicht liefern kann?

Gerhartz: Die Abnahme ist nicht von der einzelnen Nation gestoppt worden - deswegen habe ich vorhin schon einmal die NETMA erwähnt -, sondern zunächst einmal von der Organisation, die diese Nationen als Vertragspartner gegenüber der Industrie vertritt, die dann wieder die verschiedenen Konsortien in der sogenannten Eurofighter GmbH zusammenführt. Jetzt finden Verhandlungen zwischen dieser NETMA, die uns quasi als Kunde vertritt, und der Eurofighter GmbH statt, wo es um die Frage der Gewährleistung geht, wenn wir wissentlich Flugzeuge mit einem Mangel in der Herstellung abnehmen, inwieweit die Industrie später, wenn etwas auftritt, eine Gewährleistung übernimmt oder nicht. Die NETMA hat vorgeschlagen, dass man zunächst erst einmal das verhandelt und sondiert und gegebenenfalls nach den Verhandlungen weitere Flugzeuge wieder abnehmen kann.

Frage : Herr Gerhartz, können Sie kurz sagen, wie sich das aktuell und konkret für die Bundeswehr auswirkt?

Gerhartz: Wenn die Industrie die Maschinen an diesen Punkt gebracht hätte, dass sie abnahmebereit gewesen wären, hätten wir dieses Jahr für die Streitkräfte noch sechs Luftfahrzeuge abgenommen. Ob wir dieses Jahr gar keine abnehmen werden oder ob wir vielleicht sogar alle sechs abnehmen können, muss sich in den nächsten Tagen entscheiden.

Frage : Wie viele sind es dann insgesamt?

Gerhartz: Die noch für Deutschland auszuliefern wären?

Zusatzfrage : Wie viele sind jetzt da und wie viele - -

Gerhartz: 108 Eurofighter sind der Bundeswehr ausgeliefert worden und insgesamt wären noch 32 Luftfahrzeuge auszuliefern.

Frage : Das heißt, Sie haben 108. Können Sie sagen, ob die voll einsatzfähig sind?

Gerhartz: Die Frage der Einsatzfähigkeit der Eurofighter-Flotte ist ja hier in den letzten Tagen oft diskutiert worden; Sie kennen die Zahlen. Wir können niemals in einer Flotte alle 108 Flugzeuge einsatzfähig haben. Das ist auch nicht die Zielrichtung, sondern Zielrichtung ist, immer so viele Flugzeuge einsatzbereit im normalen Friedensflugbetrieb zu haben, wie wir so schön dazu sagen, also in dem Flugbetrieb, in dem wir zu Hause und im Alltag unsere Besatzungen ausbilden. Ich denke, die Inspekteure haben im Verteidigungsausschuss ausreichend dargelegt: Für das, was wir im Moment kurzfristig für alle Aufgaben der Krisenreaktion und der Ausbildung unserer Besatzungen brauchen, haben wir ausreichend Eurofighter. Die von Ihnen gerade angesprochene Problematik in Bezug auf die Qualitätsmängel des englischen Herstellers betrifft zunächst weder unsere Einsatzbereitschaft noch den Ausbildungs- und Übungsflugbetrieb.

Frage: Wann haben Sie die Herstellerinformation bekommen? Lag dieser Zeitpunkt vor der Unterrichtung des Verteidigungsausschusses in der vergangenen Woche? Wenn er davor lag, wieso ist der Ausschuss über das Problem nicht informiert worden? Das gehört ja eigentlich zu der Thematik, mit der er sich ohnehin befasst hat.

Gerhartz: Wenn die Industrie Ihnen eine Problematik darstellt und schildert, ist es gut und richtig, sich erst einmal in Ruhe anzuschauen: Besteht denn überhaupt ein Problem? Haben wir ein Problem? Das ist im Eurofighter-Konsortium nicht von einer Minute auf die andere zu beantworten, sondern das ist ein längerer Prozess. Wir haben vier Nationen, wir haben verschiedene Industrien, die zusammengeführt in einer Organisation, in der gerade beschriebenen Eurofighter GmbH, zusammenarbeiten. Zunächst einmal war es wichtig zu sondieren "Was ist eigentlich das Problem?", Sind wir überhaupt davon betroffen?", um daraus dann die Schlüsse zu ziehen, was das für uns bedeutet. Ich denke, es war klug und richtig, gestern das Parlament zu informieren. Die Information ist erst nach Sondierung der Lage schriftlich an den Haushalts- und Verteidigungsausschuss gegangen, nachdem wir wussten, wie uns das Problem überhaupt betreffen wird.

Zusatzfrage: Wenn Sie die noch sechs offenen Eurofighter in diesem Jahr nicht abnehmen, würde das das Problem der nicht abfließenden Haushaltsmittel, das ja zuletzt aufgetreten ist, verschärfen?

Gerhartz: Das kann man zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht bewerten. Wir haben schon oft angekündigt, dass es auch in der Industrie, gerade im Eurofighter-Konsortium, wo es viele verschiedenste Verträge gibt, mit der Firma durchaus einen Ausgleich geben könnte, dass vielleicht andere Dinge bei der Eurofighter GmbH abgerufen werden - Teile, Anpassungen, weitere Systeme, Ersatzteile etc. -, die den Eurofighter als Ganzes betreffen, sodass ich jetzt zu Auswirkungen auf den Haushalt hier noch gar nichts sagen kann.

Frage : Herr Gerhartz, könnten Sie noch einmal etwas zum Wesen einer solchen Lebenszeitbegrenzung eines Luftfahrzeugs sagen? Ich nehme an, dass zum Beispiel die Transall auch einmal eine bestimmte Zahl von Flugstunden als Garantiedauer hatte, diese Lebenszeit aber wahrscheinlich einige Male bei diesen über 40 Jahre alten Flugzeugen verlängert worden ist. Wenn wir uns den Eurofighter ansehen, bedeutet das im Worst Case, dass die Dinger bei 1.500 Flugstunden stehenbleiben oder heißt das im Worst Case, dass wir nach 1.500 Flugstunden eine wie auch immer geartete Lebenszeitverlängerung dieser Luftfahrzeuge vornehmen müssen?

Gerhartz: Was das spezielle Problem angeht, kann man noch gar nicht sagen, ob es eine technische Realisierung geben könnte. Es könnte ja die Möglichkeit geben, dass diese Bohrungen auszutauschen und dann die Mängel beseitigt wären. Grundsätzlich muss man zu diesen Lebensdauerzyklen beim Eurofighter sagen: In dem Moment, wo man das System eingeführt hat, werden an verschiedenen Punkten des Systems Messungen vorgenommen, inwieweit das Luftfahrzeug an den verschiedensten Stellen belastet ist, um daraus dann wiederum eine Aussage zu treffen, wie lange, wie viele Stunden man dieses System nutzen kann. Dafür gibt es spezielle Kriterien. Letztlich ist es eine Frage der Flugsicherheit, um allen Kriterien zu entsprechen, dass dieses System absolut sicher ist. Hier ist man gerade von diesen 1.500 Stunden auf 3.000 Stunden hochgegangen. Ziel ist, noch darüber hinaus zu gehen, was den Lebenswertzyklus angeht. Aber durch diese besondere Problematik ist es zunächst einmal als Vorsichtsmaßnahme begrenzt worden.

Ich bin selbst Eurofighter geflogen. Dass es Qualitätsmängel bei dem Hersteller gibt, ist ärgerlich - das habe ich gesagt -, aber es ist gut und richtig, dass man zunächst erst einmal auf Sicherheit geht. Wir haben in Deutschland in zehn Jahren Eurofighter-Flugbetrieb fast 55.000 Flugstunden ohne einen einzigen Flugunfall gehabt, in dem wir ein Luftfahrzeug verloren haben. Ich denke einmal, das kann sich sehen lassen. Dass Sicherheit erst einmal vorgeht, ist, glaube ich, selbsterklärend.

Zusatzfrage : Sie nannten gerade die Zahl von 55.000 Flugstunden. Was ist denn das durchschnittlich pro Maschine und Jahr? Kann man das sagen?

Gerhartz: Das kann man auch nicht sagen, weil wir die Maschinen in verschiedenen Auslieferungszyklen bekommen haben. Wir haben Maschinen, die gegenüber anderen Maschinen jetzt schon etwas mehr Flugstunden haben. Klar, Sie können das einfach durch die 108 teilen. Aber das wird auf das einzelne Luftfahrzeug gerechnet so nicht funktionieren. Man kann es auch nicht mit der zivilen Fliegerei vergleichen. Wenn ein Airbus der Lufthansa einen Flug durchführt, sind auf dem System in der Regel durchschnittlich mehrere Stunden drauf und bei uns dauert der Flug durchschnittlich eine bis anderthalb Stunden, sodass Sie diese Flugstunden fast mit der Anzahl der Missionen gleichstellen können. Das heißt, die komplette Logistik dieses Luftfahrzeugs auch in allen Belangen der Sicherheit dorthin zu stellen, dass es diese Mission fliegen kann, bedeutet, dass Sie die 55.000 Stunden fast so betrachten können, dass das so ziemlich auch die Anzahl der Missionen ist.

Frage : Herr Gerhartz, wie ist es aus Ihrer Erfahrung mit anderen Flugobjekten? Wenn es zu solchen Mängeln kommt, wird so etwas mit den verbleibenden Tranchen oder Lieferstückzahlen verrechnet oder gibt es Regressforderungen, bekommen Sie Geld zurück, weil die Leistung nicht erfüllt wurde? Wie war das bisher? Welche Möglichkeiten werden sich beim Eurofighter eröffnen?

Gerhartz: Das ist eine berechtigte Frage. Es ist zu früh, sich darüber Gedanken zu machen, inwieweit wir Regress einfordern können, da ja die Industrie gerade mit Hochdruck an einer Lösung arbeitet, das Problem komplett aus der Welt zu schaffen beziehungsweise erst einmal den Nachweis zu liefern, was dieses Problem überhaupt bewirkt. Grundsätzlich ist es so - das sehen so ziemlich alle Verträge für die verschiedensten Systeme vor -, dass es, wenn es zu Minderleistungen mit der Industrie kommt, natürlich eine Art von Kompensation gibt. Aber bei dieser speziellen Problematik jetzt schon über den Punkt zu reden, wo denn hier Regress oder Kompensation sein könnte, ist noch viel zu früh. Es könnte sich durch den Nachweis eventuell herausstellen, dass dieses Problem eigentlich gar kein Problem ist.

Frage : Ich habe eine Frage zu dem grundsätzlichen Problem der Ersatzteilbeschaffung, das uns in den vergangenen Tagen beschäftigt hat. Wenn es um Engpässe in der Ersatzteillieferung geht, würde ich gerne wissen: Was ist im Laufe dieses Jahres oder in den vergangenen Wochen und Monaten möglicherweise schon bestellt oder angefordert worden? Wenn noch keine Bestellung an die Industrie herausgegangen ist, wo liegen diese Anforderungen? Bei Ihnen im Haus oder wie muss man sich diesen Vorgang vorstellen? Oder sind in diesem Jahr von den Ersatzteilen, die fehlen, tatsächlich weder welche aus den Teilstreitkräften angefordert worden noch vom Ministerium oder bei der Industrie bestellt worden?

Gerhartz: Sie meinen Ersatzteile allgemein und nicht speziell auf Eurofighter bezogen? - Zur grundsätzlichen Problematik Ersatzteile - ich denke, das ist hier in der letzten Regierungspressekonferenz am Montag ausgiebig besprochen worden -: 2010 war es verschiedenen Bedingungen geschuldet - wir hatten uns prioritär um den Einsatz in Afghanistan zu kümmern; es hat sich immer wieder gezeigt, dass wir für den Einsatz in Afghanistan hervorragendes Gerät haben -, dass es gerade bei den Luftfahrzeugen zu einem Stopp der Beschaffung von Ersatzteilen kam, um das haushalterisch aufzulösen. Wenn man sieht, dass Ersatzteile in der Regel einer Vorbestellung über mehrere Jahre bedürfen, um drei, vier Jahre später in der ausreichenden Anzahl, Qualität, Bauzustand - das ist sehr komplex - zur Verfügung zu stehen, wirkt sich das eben noch länger aus. In den Jahren danach - dieses Jahr ebenfalls nicht - haben wir die Ersatzteile so bestellt, wie wir sie brauchten. Aber wir leiden - das ist hier mehrfach angesprochen worden - durchaus noch unter diesem Einschnitt, den wir damals zu verzeichnen hatten.

Frage : Ich will genau an dieser Stelle nachhaken. Ich habe notiert: Ersatzteilproduktion gestoppt, um die Belastungen für den Afghanistan-Einsatz auszugleichen. Heißt das, das eine musste für das andere herhalten, um den Afghanistan-Einsatz überhaupt zu ermöglichen?

Noch weiter gefragt: Die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr wird sozusagen mit dem Stopp von Ersatzteilen bezahlt?

Gerhartz: Wir hatten das vor einigen Tagen hier auch schon einmal besprochen. Es ist wesentlich komplexer. Der Afghanistan-Einsatz ist ein Beispiel dafür. Lassen Sie mich noch einmal ausholen, dass wir uns richtig ausdrücken:

Wir sind 2001 nach Afghanistan gegangen, ohne ein einziges geschütztes Fahrzeug gehabt zu haben. Als wir im Norden die Verantwortung übernommen haben, sah diese Lage noch nicht so viel besser aus. Wir sind dann nun einmal prioritär herangegangen - ich denke, das war gut und richtig -, dieses Material so zu verbessern, dass wir genau das haben, was wir dort im Einsatz gebraucht haben. Wenn Sie sich das heute, am Ende des ISAF-Kampfeinsatzes, anschauen, haben wir dort eine Fahrzeugpalette - Boxer, Dingo und wie sie alle heißen -, die wirklich herausragend ist, mit der wir dem Schutz unserer Soldaten gerecht werden. Das hat in den Jahren davor immer wieder dazu geführt, dass wir prioritär Finanzmittel bereitstellen mussten. Das heißt ja nicht, dass wir woanders reduziert haben und damit die Einsatzfähigkeit anderer Bereiche nicht mehr herzustellen war. Wir sind - das haben wir immer gesagt - durchaus auch in anderen Bereichen, gerade was die Krisenreaktion betrifft, voll einsatzfähig.

Frage : Noch einmal zu dem Punkt der fehlenden Ersatzteilbestellung aus 2010. Die Ersatzteile, die jetzt fehlen, hat man 2010 nicht bestellt, der Vorlauf ist eben drei, vier Jahre und deswegen sind sie dieses Jahr nicht da. Handelt es sich nur um diesen Zeitraum 2010 oder sind die Ersatzteile, von denen wir jetzt reden, die Ihnen jetzt fehlen, auch 2011 oder 2012 nicht oder nicht in ausreichendem Umfang bestellt worden und sind sie jetzt, 2014, bestellt worden?

Gerhartz: Die Frage der Ersatzteile und warum die Ersatzteile in der ausreichenden Zahl für alle Systeme in der Qualität, wie es sein müsste, nicht vorhanden sind, würde hier schon fast den Rahmen für ein Pressehintergrundgespräch darstellen und sprengt diese Regierungspressekonferenz.

Es ist nicht singulär und allein an diesem Jahr festzumachen. Lassen Sie mich das so verkürzen: Es hängt an vielen, vielen anderen Faktoren. Wesentlich ist natürlich auch der Faktor, dass die Industrie oft nicht in der Lage war, diese Ersatzteile in dem Bauzustand zu liefern, wie wir das brauchten.

Frage: Ich würde gerne vom Flugwesen zurück auf den Boden kommen. Herr Seibert, Sie hatten das Thema Flüchtlinge und Unterbringung schon angesprochen. Ich hätte gerne gewusst, wie schnell denn eine Änderung im Bauplanungsrecht überhaupt wirksam werden kann. Da ich vermute, dass so etwas nur mittelfristig geht, hätte ich gerne gewusst, ob die Bundesregierung möglicherweise eine Art Soforthilfsprogramm für die Kommunen plant, die im Moment unter den dramatisch steigenden Flüchtlingszahlen zu leiden haben.

StS Seibert: Was den gesetzgeberischen Teil der Bundesregierung betrifft, kann das schneller gehen. Aber ich würde vorschlagen, dass das Bauministerium als das zuständige Ministerium dazu noch etwas sagt.

Stamer: Ich kann das gerne von unserer Seite aus ergänzen. Es ist so, wie Herr Seibert es dargestellt hat. Wir arbeiten an der Änderung des Baugesetzbuchs. Ziel ist es, dass die Kommunen Erleichterungen erhalten, die Unterkünfte für Flüchtlinge bereitstellen zu können. Unser Ziel ist es, dass die humanitäre Hilfe schneller erfolgen kann. Vorgesehen ist unter anderem - das ist ja kurz angesprochen worden -, dass jedenfalls beschränkt und für eine befristete Zeit auch Unterkünfte in Gewerbegebieten eingerichtet werden, dass die Möglichkeit besteht, dort solche Unterkünfte einzurichten. Es ist auch angesprochen worden, dass in den Innenbereichen Büroräume oder Geschäftsgebäude zur Verfügung gestellt werden können. Unser Ziel ist, dass das Verfahren und die neuen Regelungen noch in diesem Jahr umgesetzt werden sollen.

Zusatzfrage: Es gibt viele Kommunen, die darauf verweisen, dass es ungenutzte Kasernen, Liegenschaften im Bundesbesitz gibt. Ich glaube, dafür ist die BImA zuständig. Kann das zuständige Ministerium dazu etwas sagen? Kann man das dort beschleunigen oder ist da überhaupt nichts geplant? Ich glaube, für die BImA ist das Finanzministerium zuständig.

Kothé: Für die BImA sind wir zuständig. Dass die BImA Kommunen Gebäude überlässt, das gibt es immer wieder, und es gibt auch klare Festlegungen, wie das zu erfolgen hat. Rechtliche Änderungen sind dazu im Augenblick nicht vorgesehen.

Frage E: An das Bundesumweltministerium: Frau Stamer, E.ON hat heute zwei Klagen eingereicht.

Zum einen klagt E.ON - genau wie RWE - auf Schadenersatz mit Blick auf das Moratorium 2011, also AKW-Stilllegungen. E.ON sagt, es habe den Versuch gegeben, eine außergerichtliche Einigung unter anderem mit dem Bundesumweltministerium zu finden; dies habe das Ministerium abgelehnt. Jetzt wüsste ich gern die Begründung, warum das Ministerium hier einen Schaden nicht anerkennt.

Die zweite Klage richtet sich gegen die geplante Zwischenlagerung, also die Suche nach anderen Standorten für Atommüllbehälter als Gorleben. E.ON sagt, das sei aus seiner Sicht nicht nötig, mit Gorleben gebe es bereits ein aus ihrer Sicht vernünftiges Lager. Vor allem klagen sie gegen die angepeilte Kostenübernahme und sagen, das müsse der Staat zahlen, weil das politisch motiviert sei. Auch dazu hätte ich gerne eine Einschätzung.

Stamer: Uns liegen derzeit noch keine Klageschriften vor.

Was die Klage zu der vorübergehenden Stilllegung der Atomkraftwerke angeht, kann ich sagen, dass der Bund im Verhältnis zu E.ON keinerlei rechtlich relevanten Handlungen vorgenommen hat. Insofern sehen wir dieser Klage mit großer Gelassenheit entgegen. Für uns gilt das Verursacherprinzip, das heißt, die Energieversorgungsunternehmen sind als Verursacher dafür zuständig, die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle zu übernehmen.

Was die andere Klage angeht, so nehmen wir mit großer Verwunderung und auch mit Bedauern zur Kenntnis, dass der große gesellschaftliche Konsens zum Atomausstieg bei den Energieunternehmen offenbar noch nicht angekommen ist. Dort scheint immer noch die Auffassung vorhanden zu sein, dass eine juristische Konfrontation erfolgversprechender ist als eine sachdienliche Zusammenarbeit, eine sachdienliche Kooperation. Trotz dieser Fehleinschätzung sehen wir auch dieser Klage mit großer Gelassenheit entgegen.

Frage: Was bedeutet es denn für die verschobenen Castor-Transporte, die eigentlich schon dieses Jahr kommen sollten, wenn E.ON jetzt auf Konfrontationskurs geht?

Wie groß ist die Chance, überhaupt noch ein drittes Lager zu finden? Da hatte der Bund bisher ja auch immer die Position, dass die Kosten von den Konzernen übernommen werden sollen. Das wollen die Konzerne offenbar nicht, dazu hat es ja auch Gespräche gegeben. Ich nehme an, dass die Klage Ausdruck dessen ist, dass diese Gespräche gescheitert sind?

Stamer: Was die Zwischenlagerung der Castor-Behälter aus dem Ausland angeht, die wieder zurückgenommen müssen, kennen Sie die Diskussion: Bislang haben sich zwei Bundesländer bereiterklärt, diese Castor-Behälter in den bei ihnen vorhandenen Zwischenlagern zwischenzulagern, und zwar sind das die Länder Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Es gibt die Verabredung beziehungsweise die Zusage der Ministerpräsidentenkonferenz des vergangenen Sommers, dass sich ein drittes Bundesland bereiterklären soll, die Castor-Behälter zwischenzulagern. Diesen dritten Standort gibt es bisher nicht.

Was den Zeitplan angeht, ist es in der Tat so, dass ursprünglich vereinbart worden war, dass die Behälter aus Frankreich 2015 zurückgenommen werden sollten. Mit den französischen Partnern ist besprochen worden, dass ein Transport vor dem Jahr 2016 nicht möglich sein wird.

Zusatzfrage: Vielleicht habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt. Meine Frage bezog sich darauf, dass ein dritter Standort gesucht wird, der dann auch finanziert werden muss. Die Position des Bundes war bisher ja immer, dass die Unternehmen diesbezüglich mit in der Pflicht sind. Deswegen noch einmal die Frage: Angesichts dessen, dass jetzt diese Klage kommt, die sich gegen die Zwischenlagerkosten richtet und die sich auch darauf bezieht, dass man eben nicht nach Gorleben liefern darf, ist es doch offenkundig so, dass der Versuch einer Einigung unter Einbeziehung der Unternehmen gescheitert ist?

Stamer: Ihre Unterstellung, dass hier Gespräche gescheitert sind, mache ich mir nicht zu eigen; das weise ich hier zurück. Es gibt regelmäßig Gespräche mit den Unternehmen auf verschiedenen Ebenen.

Bezüglich der Kostenfrage gilt das, was ich eben gesagt habe: Es gilt das Verursacherprinzip, das heißt, die Energieversorgungsunternehmen haben die Kosten für die Entsorgung der hochradioaktiven Abfälle zu tragen.

Um es noch einmal zu unterstreichen: Wir setzen weiterhin darauf, dass ein dritter Standort gefunden wird, auf dem die Castoren, die nicht nur aus Frankreich, sondern auch aus Großbritannien zurückgeführt werden müssen, zwischengelagert werden können.

Zusatzfrage: Das heißt, die Unternehmen übernehmen dann die Kosten?

Stamer: Ja, das habe ich ja zweimal gesagt: Für uns gilt das Verursacherprinzip, also dass die Unternehmen, die die hochradioaktiven Abfälle verursacht haben, die bei der Nutzung der Atomenergie entstanden sind, dafür auch die Kosten zu tragen haben.

Frage: An das Finanzministerium: Es gibt in der Union offenbar eine flügelübergreifende Initiative, sich noch einmal des Themas kalte Progression anzunehmen und eine Abschaffung selbiger zu fordern. Können Sie noch einmal darstellen, was die Position des Finanzministers zur kalten Progression an sich ist und wie groß seine Bereitschaft ist, sich dieses Themas anzunehmen und an einer Abschaffung mitzuarbeiten?

Kothé: Immer, wenn der Finanzminister diese Frage gestellt bekommt, verweist er darauf, dass er bereits 2010 einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vorgelegt hat, der nicht auf die Zustimmung der Länder gestoßen ist, und reklamiert in diesem Zusammenhang sozusagen das Copyright für die Abschaffung der kalten Progression.

Natürlich halten wir grundsätzlich an dem Ziel fest. Wenn sich Spielräume eröffnen sollten, ist Minister Schäuble - auch darauf hat er wiederholt hingewiesen - dem gegenüber aufgeschlossen. Im Koalitionsvertrag ist das aber nicht vereinbart, und von daher gibt es in dieser Sache von unserer Seite jetzt keinen neuen Stand.

Zusatzfrage: Das heißt aber, er begrüßt die Initiative und er sieht jetzt auch Rückenwind für seine Position?

Kothé: Im Augenblick hat sich an dem Umfeld und an den Erfolgsaussichten nichts geändert; seitens der Länder ist da eigentlich keine Veränderung in der Position zu sehen. Von daher ist das kein Thema, das aktuell auf der Agenda steht.

Frage: Das Simon-Wiesenthal-Zentrum ist erneut mit 76 Namen und Personalien von Nazis, die bisher nicht gelistet sind, an die Bundesregierung herangetreten. Wie wird die Bundesregierung mit diesem Sachverhalt umgehen?

StS Seibert: Ich werde Ihnen dazu eine Antwort nachreichen müssen, da ich den Vorgang nicht kenne.

Zusatzfrage: Kann vielleicht das Justizministerium etwas sagen? Das hat sich ja schon einmal schriftlich geäußert.

Baer-Henney: Ich müsste das nur ganz kurz nachgucken. Es gab einen Brief, der an uns gerichtet worden ist, und wir haben uns, wie auch bekannt ist, schon mehrmals - und zwar schon bevor es diesen Brief gab - mit dem Simon-Wiesenthal-Zentrum zusammengesetzt. Nach dem Treffen fand noch ein Gespräch zwischen Herrn Maas und Mitgliedern des Simon-Wiesenthal-Zentrums statt. Das Schreiben ist dann an die zuständige Stelle in Ludwigsburg weitergeleitet worden, und dort soll die weitere Aufklärung betrieben werden.

Frage: An das Finanzministerium und an Herrn Seibert: Frankreich hat jetzt ja seine Sparpläne vorgelegt. Diese führen aber dazu, dass das Defizit im Vergleich zum Jahr 2014 praktisch gar nicht sinken wird. Wie groß ist die Besorgnis, dass es da keine Fortschritte gibt?

StS Seibert: Wir nehmen zur Kenntnis, dass Frankreich heute Eckdaten aus seinem vorläufigen Haushaltsentwurf für das nächste Jahr und seiner mittelfristigen Finanzplanung vorgelegt hat. Ich werde zum Inhalt und zur Bewertung dieser Planungen jetzt von deutscher Seite aus nichts sagen. Es ist die Aufgabe der Kommission, das nun genau zu bewerten und zu prüfen. Aus unserer Sicht bleibt klar, was wir hier immer unterstrichen haben: Wir unterstützen die Kommission dabei, die Planungen aller Länder sorgfältig zu prüfen und den Stabilitäts- und Wachstumspakt eben auch stringent und im Sinne der Glaubwürdigkeit des gesamten Regelwerks anzuwenden.

Kothé: Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage: Ich habe noch eine Frage an Herrn Gerhartz zum Thema Material bei der Bundeswehr: Es wird berichtet, dass 150 Soldaten in Afghanistan gestrandet seien. Können Sie das bestätigen? Gibt es dafür schon eine Lösung?

Gerhartz: In Afghanistan gestrandet ist bei uns niemand. Was Sie jetzt ansprechen, ist, dass wir den geplanten Kontingentwechsel mit dem Airbus A310 jetzt verschieben mussten. Auch das ist im Rahmen einer komplexen, weltweit agierenden Bundeswehr nichts, was wir nicht auch schon mal vorher hatten.

Das hängt damit zusammen - auch das war schon einmal Thema -, dass der Luftwaffen-Airbus A310 derzeit höhenbeschränkt ist. Hier hat ein Hersteller festgestellt, dass es bei den Generatoren für die Not-Sauerstoffversorgung Mängel gibt, sodass man, um auf Sicherheit zu gehen, die Flüge nur noch in einer Höhe durchführen kann, dass jederzeit ein Notsinken - so nennt man das - auf 3.000 Meter möglich ist. Das ist die Höhe, die vorgeschrieben ist, falls eine solche Sauerstoffanlage einmal nicht funktionieren würde; denn bis in 3.000 Meter Höhe ist es eben kein Problem, wenn der Druck in der Kabine verloren geht. Auch hier wird der Sicherheit wieder in allen Umfängen Sorge getragen.

Wenn Sie aber 3.000 Meter als Nothöhe haben, können Sie nicht nach Afghanistan fliegen. Erst einmal haben Sie dann die Reichweite nicht; denn je niedriger ein Flugzeug fliegen muss, desto mehr Treibstoff verbraucht es. Wir alle wissen auch, dass die Berge, die auf dem Weg dorthin liegen, höher sind; auch insofern geht das eben nicht.

Das heißt aber nicht - um noch einmal auf dieses Wort zurückzukommen -, dass hier Personal gestrandet ist. Wir werden den Kontingentwechsel im Laufe dieses Wochenendes nachholen. Dazu haben wir verschiedenste Möglichkeiten.

Frage : Wohin kann ein Airbus in 3.000 Metern Höhe überhaupt fliegen?

Gerhartz: 3.000 Meter ist ja die Nothöhe, die er einnehmen muss, falls es zu einem Problem käme. Erlaubt sind 8.000 Meter beziehungsweise 25.000 Fuß. Insofern hängt das davon ab, wie der Airbus beladen ist und welche Reichweite verlangt ist. Wir können auch mit diesem Airbus durchaus noch einiges von dem, was an Material- und Personaltransport zu leisten ist, durchführen - nur eben unter diesen Auflagen nicht nach Afghanistan.

Frage: Es gab gestern Meldungen in den ukrainischen Medien, dass am 6. und 7. Oktober angeblich ein Hilfskonvoi aus Deutschland in die Ukraine kommen soll. Stimmt das? Falls ja: Was soll geliefert werden?

Zweitens. Frau Wirtz hat Anfang September gesagt, es gebe auch eine deutsche Beteiligung an der europäischen Zivilmission in der Ukraine, und zwar habe Deutschland 20 Polizisten in die Ukraine geschickt. Läuft diese Mission jetzt? Was machen die Polizisten dort, und wann kommen sie zurück nach Deutschland?

Schäfer: Ich glaube, das ist etwas, was wir gemeinsam mit dem BMZ erläutern können. - Sie können gerne den Anfang machen.

Ulbert: Wir können das bestätigen. Die Bundesregierung hat angesichts des nahenden Wintereinbruchs in der Ukraine weitere Hilfsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, vornehmlich für Binnenflüchtlinge - also Flüchtlinge im eigenen Land - im Osten der Ukraine. Wir, das heißt, das Auswärtige Amt und das BMZ, sind gerade auf Hochtouren dabei, diese Hilfslieferungen zu planen. Sie sollen auf jeden Fall dezentral ankommen, das heißt, in den lokalen Dörfern. Deswegen war beispielsweise auch unser Parlamentarischer Staatssekretär Fuchtel vor Kurzem vor Ort und hat mit den lokalen Behörden und der ukrainischen Seite Gespräche darüber geführt, wie man diese Lieferungen vor Ort bringen wird. Die Lieferungen sollen noch im Oktober eintreffen. Detaillierter werden wir Ihnen darüber berichten, wenn wir das genau vorlegen können - auch in Absprache mit den Kollegen aus dem Auswärtigen Amt.

Schäfer: Ich würde eigentlich nur einen Satz ergänzen wollen. Das alles beruht auf einer Bitte, die der ukrainische Premierminister Jazenjuk nicht nur an Deutschland, sondern an die internationale Gemeinschaft im Ganzen gerichtet hat: Er hat darum gebeten, die Ukraine dabei zu unterstützen, den vielen Menschen, die diese Hilfe brauchen, die Gelegenheit zu geben, sich anständig und angemessen auf den noch nicht ganz anbrechenden, aber jedenfalls bevorstehenden kalten Winter vorzubereiten, weil diese Menschen eben nicht in der Lage sind, das mit eigenen Mitteln zu tun. Auch Deutschland - andere tun das ja auch - will diese Art von Hilfe leisten, und dazu arbeiten wir im Auswärtigen Amt sehr eng und sehr partnerschaftlich mit den Kollegen im BMZ zusammen. In der Tat geht es jetzt darum, diese Hilfe so schnell wie möglich gemeinsam auf den Weg in die Ukraine zu bringen.

Zu Ihrer anderen Frage: Ich bin mir nicht ganz sicher, was Sie meinen; Sie sollten mich unterbrechen, wenn Sie glauben, dass meine Antwort nicht auf Ihre Frage passt. - Es ist richtig, dass es eine europäische zivile Mission im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gibt. Diese Mission ist vor einiger Zeit - vor wenigen Monaten - auf den Weg gebracht worden. Sie dient dem Ziel, die zivilen Sicherheitsstrukturen der Ukraine zu beraten und dabei zu helfen, dass diese Strukturen sozusagen europäische Standards im Sinne von Rechtsstaat erlangen und erreichen können, und das möglichst schnell. An dieser zivilen europäischen Mission beteiligt sich Deutschland unter anderem durch die Entsendung von deutschen Polizisten, das stimmt. Das ist aber nichts Neues.

Zusatzfrage: Sie sagen, Deutschland beteilige sich: Sind diese Mitarbeiter noch in der Ukraine? Wann kommen sie zurück?

Schäfer: Das ist eine Mission, die auf mehrere Jahre angelegt ist. Da hat es nach meiner Kenntnis bereits eine Vorausmission gegeben, an der auch deutsche Polizisten teilgenommen haben. Ich bin zurzeit nicht in der Lage, Ihnen zu sagen, exakt wie viele deutsche Polizisten sich im Rahmen dieser Mission in der Ukraine aufhalten. Es gibt aber, glaube ich, auch gar keinen Anlass, Ihnen jetzt zu sagen, wer wann oder wie zurückkehrt. Das wird alles im normalen Turnus passieren. Wie gesagt, diese Mission ist durchaus auf einige Jahre angelegt.

Zusatzfrage: Zu den Lieferungen in die Ukraine: Sie sagen, diese Lieferungen werden Anfang Oktober stattfinden. Aber was wird genau geliefert?

Ulbert: Es geht dabei, wie gesagt, um Winterhilfe, also um die Frage: Was wird jetzt benötigt, damit die Binnenflüchtlinge über den Winter kommen können? Dabei richten wir uns vor allem danach, was von dort angefragt wird. Es geht dabei beispielsweise um Heizgeräte, Wasser- und Dieseltanks oder Decken. Ich möchte eigentlich aber noch nicht so sehr ins Detail gehen, denn diese Lieferungen werden gerade abgesprochen. Ich betone es noch einmal: Es geht darum, was von dortiger Seite benötigt wird. Das ist ja auch ein großes logistisches Unterfangen. Wir werden Sie auch umgehend informieren, wenn wir weitere Informationen dazu haben.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt zum Thema der beiden Abu-Sayyaf-Geiseln, die ja über das Radio einen Hilfsappell gesendet haben: Können Sie uns auf den aktuellen Stand bringen, gibt es da Fortschritte?

Schäfer: Es gibt eigentlich gar nichts, was ich Ihnen dazu sagen könnte. Ich habe, wie sicherlich auch Sie, dieses Radiostück nicht selber gehört, sondern habe darüber in Agenturmeldungen gelesen. Ich bin nicht in der Lage, Ihnen zu bestätigen, ob das authentisch ist, sprich ob die Stimmen, die da angeblich zu hören gewesen sein sollen, tatsächlich diejenigen sind, die man unterstellt.

Darüber hinaus kann ich nur wiederholen, was ich bereits vor einigen Wochen an dieser Stelle einmal gesagt habe: In solchen Fällen, in denen sich Teile einer internationalen Entführungsindustrie darum bemühen, aus politischen, kriminellen oder anderen Gründen - jedenfalls völlig inakzeptablen Gründen - deutsche oder andere Staatsangehörige zu entführen, hilft das Licht der Öffentlichkeit in aller Regel - wie auch in diesem Fall - eher denjenigen, die es suchen, also in diesem Fall den Entführern. Deswegen bin ich gar nicht in der Lage, Ihnen dazu etwas zu sagen. Ich kann nur bestätigen, dass der Krisenstab mit diesem Fall befasst ist und wir wirklich alles tun, um da eine für alle Beteiligten gute Lösung hinzubekommen.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 1. Oktober 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/10/2014-10-01-regpk.html;jsessionid=51EEF90A1F36E78C827EFE762F60AD4A.s3t2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2014