Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

PRESSEKONFERENZ/901: Regierungspressekonferenz vom 1. Dezember 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 1. Dezember 2014
Regierungspressekonferenz vom 1. Dezember 2014

Themen: Internetseite zum G7-Gipfel 2015 in Schloss Elmau, Anschlag auf die Zentralmoschee in Kano in Nordnigeria, Reise des Bundesaußenministers nach Kopenhagen, Brüssel und Basel, Koalition im Kampf gegen ISIS, Deutsch-Französischer Finanz- und Wirtschaftsrat in Berlin, Geschäftsaufspaltung bei E.ON, Pkw-Maut, möglicher Antrag der Ukraine auf Nato-Beitritt, Prüfung einer Strafanzeige wegen mutmaßlichen Geheimnisverrats, steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen, Einsatz von Bundeswehrpersonal in Ebola-Gebieten, finanzielle Situation Griechenlands

Sprecher: SRS'in Wirtz, Schäfer (AA), Jäger (BMF), Alemany (BMWi), Stamer (BMUB), Rudolph (BMVI), Dimroth (BMI), Gerhartz (BMVg)



Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Wirtz sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Wirtz: Zunächst ein praktischer Hinweis. Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus: Im nächsten Juni werden wir Gastgeber des G7-Gipfels sein. Er wird am 7. und 8. Juni in Bayern in Schloss Elmau stattfinden. Um Sie frühzeitig darüber zu informieren, haben wir eine Internetseite gestaltet. Sie geht heute unter der Adresse www.g7germany.de online. Dort finden Sie alle relevanten Informationen rund um Teilnehmer und Ablauf der Veranstaltung, auch zur Geschichte von G7 und G8 sowie zum Veranstaltungsort.

Was die Akkreditierung anbelangt - besonders wichtig für Sie -, wird es erst ab dem Frühjahr nächsten Jahres weitere Informationen geben. Auch diese finden Sie dann auf dieser Seite.

Dann möchte ich gerne einige Worte zum Anschlag auf die Zentralmoschee in Kano in Nordnigeria sagen. Die Bundesregierung verurteilt diesen Anschlag auf unschuldige Menschen aufs Allerschärfste. Die Anteilnahme gilt den Familien der Opfer. Die fundamentalistische menschenverachtende Gewalt in Nigeria fordert immer wieder das Leben von unschuldigen Menschen. Sie ist eine große Gefahr für die innere Sicherheit und den inneren Frieden des Landes.

Für die Bundesregierung gilt: Wo immer Deutschland im Kampf gegen den fundamentalistischen Terror und für die Wahrung von Menschenrechten hilfreich sein kann, wird die Bundesregierung dies tun.

Schäfer: Ich möchte Ihnen in aller Kürze eine Reise des Außenministers ankündigen. Er wird heute Nachmittag zunächst nach Kopenhagen reisen. Dort trifft er zum allerersten Mal in diesem Format mit den drei nordischen EU-Kollegen aus Dänemark, Schweden und Finnland zusammen. In Ermangelung von konfliktträchtigen Themen in den bilateralen Verhältnissen mit allen diesen Staaten wird es heute Abend bei diesem ersten gemeinsamen Vierertreffen oder Drei-plus-eins-Treffen, wie man sagt, so denke ich, im Wesentlichen um die großen Konfliktlinien gehen, nämlich um die Lage in der Ukraine, um die Beziehungen zu Russland und vielleicht auch um die Lage im Mittleren Osten.

Herr Steinmeier wird morgen nach Brüssel weiterreisen. Dort findet ab morgen Vormittag das traditionelle Herbsttreffen der Außenminister der Nato statt. Dabei wird es darum gehen zu schauen, wie der Stand der Umsetzung der Beschlüsse ist, die der Nato-Gipfel von Cardiff getroffen hat. Außerdem wird aller Voraussicht nach die Nato-Ukraine-Kommission tagen. Damit stehen bereits viele wichtige Themen fest. Am Nachmittag werden die Außenminister der neuen, ab Anfang des Jahres stattfindenden Afghanistan-Mission "Resolute Support" mit dem neuen afghanischen Präsidenten Ghani und dem CEO der Regierung, Herrn Abdullah Abdullah, zusammenkommen.

Herr Steinmeier bleibt in Brüssel und wird am Mittwoch an einer von den USA präsidierten Sitzung der Koalition von insgesamt 60 Staaten gegen ISIS teilnehmen. Ziel des Treffens ist die politische Abstimmung, die Vereinbarung einer politischen Strategie im weiteren Vorgehen gegen die Terrormiliz im Irak und auch in Syrien.

Am Mittwoch wird Herr Steinmeier nach Basel weiterreisen. Dort findet das jährliche Treffen des OSZE-Ministerrates statt. Auch dort werden Fragen der europäischen Sicherheit, die Krise in der Ukraine, bei der die OSZE mit aktiver Mitwirkung versucht zu deeskalieren, im Mittelpunkt stehen. Auch wird es um die Frage des Umgangs mit der Bewerbung Deutschlands gehen. Sie wissen, Deutschland hat sich darum beworben, 2016 den OSZE-Vorsitz zu übernehmen. Die Entscheidungen darüber werden, so glauben wir, auf diesem OSZE-Ministerrat am Donnerstag getroffen werden.

Der deutsche Außenminister wird am Rande all dieser Begegnungen in Brüssel und Basel mit zahlreichen seiner Kollegen zu bilateralen Gesprächen zusammentreffen.

Frage : Herr Schäfer, können Sie nähere Einzelheiten über das Treffen der US-geführten Koalition gegen ISIS nennen? Worum geht es dabei genau?

Schäfer: Über das hinaus, was ich Ihnen gerade gesagt habe, nicht mehr im Konkreten. Natürlich ist es wichtig, dass jetzt, einige Monate nachdem die Koalition ins Leben gerufen wurde - ich erinnere daran, dass es bereits am Rande des Nato-Gipfels in Wales Treffen gegeben hat -, all diejenigen Staaten, die sich an dieser Koalition in unterschiedlicher Art und Weise beteiligen, zusammenkommen und man eine gemeinsame politische Strategie verabredet, auf deren Grundlage dann die verschiedenen Aktivitäten miteinander koordiniert werden. Dazu gehört ausdrücklich nicht nur die militärische Komponente.

Wir, genauso wie die Vereinigten Staaten von Amerika und wohl auch alle anderen Partner, sind uns einig darüber, dass eine politische Strategie im Kampf gegen ISIS im Mittelpunkt stehen muss. Man muss ISIS etwa den Anschein rauben, dass er ein Staat wäre oder gar auf der Grundlage des islamischen Glaubens agierte, sondern man muss vor Ort deutlich machen, dass das eine Gruppe von Terroristen ist, die in brutalster Weise gegen Andersdenkende und andere Gruppierungen vorgehen. Man muss deutlich machen, dass die irakische Regierung dabei gestärkt werden muss, ihren Kampf gegen ISIS auf irakischem Territorium vorzunehmen.

Last, aber beileibe nicht least ist es ganz wichtig, auch die humanitären Aktivitäten zugunsten derjenigen, die unter ISIS leiden, weiter voranzutreiben. Es gibt viele, die mit dem einbrechenden Winter im Norden des Irak in großer Not sind. Aus unserer Sicht geht es darum, dass man das Ganze miteinander abstimmt und den Menschen dabei hilft, über den schweren Winter zu kommen, der jetzt schon ausgebrochen ist.

Zusatzfrage : Hat sich aus der Sicht der Bundesregierung die Gefahr von ISIS vergrößert, ist sie gleichgeblieben, oder hat sie sich reduziert?

Schäfer: Niemand hat sich vor Monaten, als man sich auf die Auseinandersetzungen, auf den Kampf mit ISIS eingelassen hat, der Illusion hingegeben, dass ISIS innerhalb von wenigen Wochen oder Monaten besiegt werden könnte. Es hat hier und da auch militärische Fortschritte gegen ISIS auf dem Hoheitsgebiet des IRAK gegeben. Ich glaube aber, dass wir weit davon entfernt sind, schon von einem Besiegen von ISIS reden zu können. Wir haben da dicke Bretter zu bohren. Auch darum wird es übermorgen in Brüssel ganz sicherlich gehen.

Jäger: Morgen wird zum 47. Mal der Deutsch-Französische Finanz- und Wirtschaftsrat hier in Berlin zusammentreffen. Veranstaltungsort wird das Bundesministerium der Finanzen sein. Es werden die Minister Schäuble und Sapin, die beiden Finanzminister, Herr Gabriel und Herr Macron, die Wirtschaftsminister, teilnehmen. Außerdem werden der Bundesbankpräsident, Herr Weidmann, und die stellvertretende Präsidentin der französischen Notenbank, Frau Le Lorier, mit dabei sein. Das ist ein traditionelles Format. Sie alle kennen es. Es geht auf eine Verabredung, ein Protokoll zum deutsch-französischen Vertrag von 1988 zurück.

Das Treffen, das wir morgen in Berlin abhalten werden, steht in einem aktuellen Kontext. Es wird ein neuerlicher Ausdruck von Geschlossenheit sein. Wir wollen in einem wirtschaftlich angespannten europäischen Umfeld ein Signal der Zuversicht geben und werden gemeinsam über alle aktuellen Themen beraten, die von gegenseitigem Interesse sind.

In diesem Kontext - darauf möchte ich schon hier hinweisen - hat am Wochenende der Bundesfinanzminister gemeinsam mit seinem französischen Amtskollegen Sapin und dem italienischen Finanzminister Padoan eine weitere Initiative ergriffen, um auf europäischer Ebene energischer gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung international operierender Unternehmen vorzugehen. Sie haben zu diesem Zweck zu dritt einen gemeinsamen Brief an EU-Steuerkommissar Moscovici geschrieben.

Das Treffen wird mit bilateralen Gesprächen beginnen. Es wird ein Viererformat geben, dann eine Plenumssitzung und - für Sie am interessantesten - um 16.30 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz. Die Einladung und weitere Formalien dazu auf dem üblichen Wege. - Vielen Dank.

Frage : Herr Jäger, vielleicht könnten Sie mir sagen, welchen besonderen Hintergrund dieser Brief haben soll, nachdem wir doch bei allen internationalen Treffen der jüngsten Zeit, insbesondere auch bei G20, eine nicht zu überbietende Entschiedenheit der internationalen Gemeinschaft gesehen haben, gegen die Phänomene Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung vorzugehen. Was soll diese Dreierinitiative da noch zusätzlich leisten?

Jäger: Gleichwohl lässt sich diese Entschiedenheit weiter beschleunigen. Das wollen wir tun. Es geht jetzt insbesondere darum, dass wir sagen: Europa muss bei den Verabredungen, die wir im Rahmen der von Ihnen erwähnten BEPS-Initiative getroffen haben - die bezieht sich auf alle G20-Mitgliedstaaten - - Das heißt, wir haben hier einen großen internationalen Kontext. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass, wenn die Europäer vorangehen und hier Maßstäbe setzen, wir dann die Dinge auch im globalen Maßstab beschleunigen können. Das ist exakt das, was wir jetzt auf europäischer Ebene tun wollen. Die drei Finanzminister haben Währungskommissar Moscovici aufgefordert, hierzu möglichst bald, bis Ende des Jahres, Vorschläge vorzulegen. Dies wird möglicherweise auch schon Gegenstand der Diskussion beim Ecofin-Treffen am 8. Dezember sein.

Frage: Herr Jäger, wird auch darüber gesprochen, inwieweit Deutschland möglicherweise weiter Rücksicht auf die französischen Haushaltsnöte nimmt, Stichwort "EU-Haushaltsverfahren" und Ähnliches?

Jäger: Ich habe darauf hingewiesen, dass wir über alle Themen von gegenseitigem Interesse diskutieren werden. Aber diese Diskussionen führen wir unter uns und nicht in der Öffentlichkeit.

Frage: Frau Wirtz, sieht die Bundesregierung die angekündigte Geschäftsaufspaltung bei E.ON als eine logische Folge ihrer eingeleiteten Politik der Energiewende an?

Die zweite Frage in diesem Zusammenhang: Erwarten Sie aus der sich jetzt andeutenden Risiko- und Geschäftsverlagerung irgendwelche Risiken, die am Ende beim Steuerzahler hängen bleiben? Was passiert mit den angehäuften Rücklagen der Atomwirtschaft, wenn eine Bad Bank mit marodem Inhalt gegründet wird, in die auch die Atomwirtschaft seitens der Konzerne einfließt? Gibt es da Handlungsbedarf?

SRSin Wirtz: In der Tat gab es am Wochenende Berichte darüber, dass E.ON Veränderungen in seiner Geschäftsorganisation vornehmen will. Inwieweit diese Entscheidung auf aktuellen politischen Entwicklungen beruht, müssten Sie bei E.ON nachfragen. Aus der Sicht der Bundesregierung ist das zunächst einmal eine unternehmerische Entscheidung.

Zusatzfrage: Das heißt, nach Prüfung, so nehme ich an - Sie sprechen ja nur, wenn Sie Sachlagen geprüft haben -, stellen Sie fest, für die Bundesregierung, für die Politik gibt es, Stand jetzt, keinerlei Handlungsbedarf, weder was die Risikoabsicherung noch was die Rücklagen aus der Atomwirtschaft, noch was Folgen für andere Energiekonzerne in Deutschland nach ähnlichem Muster angeht? Das haben Sie geprüft und festgestellt: "Das ist nicht unser Problem, sondern das der Wirtschaft"?

SRSin Wirtz: Zunächst einmal haben Sie mich auf die neue Organisation von E.ON angesprochen. Dazu kann ich nur sagen, dass dies grundsätzlich eine unternehmerische Entscheidung ist und dass Sie sich bezüglich der Gründe der Neuorganisation bei dem Unternehmen erkundigen müssten.

Was mögliche Rückstellungen oder Ähnliches anbelangt, möchte vielleicht die Kollegin vom Wirtschaftsministerium noch Weiteres dazu sagen. Ich kann spezifisch auf die Entscheidung von E.ON nur sagen, dass wir das nicht kommentieren.

Alemany: Ich kann das, was Frau Wirtz schon angedeutet hat, nur unterstützen. Es handelt sich dabei um eine unternehmerische Entscheidung. Soweit ich weiß, läuft dazu gerade die Pressekonferenz. Vielleicht muss man sie abwarten, um die Details prüfen zu können.

Lassen Sie mich vorneweg so viel sagen: Für unser Ministerium und für den Bundeswirtschaftsminister ist immer Ziel und Wichtigkeit, in Deutschland die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Sie ist gesichert. Im Gegenteil: Wir haben momentan sogar Überkapazitäten in Deutschland.

Noch zu der rechtlichen Frage, die Sie angedeutet haben: Durch einen Eigentümerwechsel sehen wir keine Gefahr. Auch ein neuer Eigentümer oder eine neue Eigentümerstruktur würde deutschem Recht unterliegen, auch der deutschen Reservekraftverordnung, sprich: dem sogenannten Wintergesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz.

Insgesamt kann man sagen, dass eine langfristige Ausrichtung auf erneuerbare Energien oder innovative Energiekonzepte durchaus einen positiven Beitrag zur Energiewende in Deutschland leisten können. Aber ich würde vorschlagen, wir warten erst einmal die Pressekonferenz ab. Dann können wir uns näher äußern.

Frage: Sehen Sie mir bitte nach, dass ich mich damit nicht zufrieden geben werde; denn es handelt sich um den größten deutschen Energiekonzern, der eine ganz zentrale Rolle für die Energiepolitik, die Energieversorgungssicherheit und Ähnliches in Deutschland spielt. Von daher würde mich erstens interessieren: Ist die Bundesregierung schon im Vorfeld zu den Medienberichten von E.ON über das unterrichtet worden, was da kommt?

Zum Zweiten interessiert mich: Ist die Bundesregierung darauf eingestellt, wenn sich für die konventionellen Energieteile, die ausgegliedert werden sollen, kein Interessent findet, selbst in die Vorlage zu gehen, sprich: selbst Anteile zu übernehmen?

Gelten Ihre Äußerungen zur Energieversorgungssicherheit nur für den Augenblick, oder gelten die auch für die mittlere Frist? Denn dieser ganze Vorgang bei E.ON soll ja wohl erst 2016 greifen. Wenn ich zusammenzähle, dass der Vattenfall-Konzern aus der Braunkohle aussteigen und der E.ON-Konzern konventionelle Energien abspalten will, dann stelle ich fest, dass ein wesentlicher Teil dessen fehlt, was Deutschland zumindest noch für einen Übergangszeitraum für die Energieversorgungssicherheit braucht.

Alemany: Meine Äußerungen zur Energieversorgungssicherheit und zu den Überkapazitäten beziehen sich auf den derzeitigen Stand. Natürlich können wir nur von dem ausgehen. Das sind die Analysen, die wir gemeinsam mit den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur gemacht haben. Da sind wir seit Langem in umsichtigen Planungen. So gesehen ist zum Beispiel der Winter 2015/2016 mit dem nötigen Reservekraftwerksbedarf abgedeckt, der eine Höhe von 6.000 Megawatt haben wird. Die hat die Bundesnetzagentur gesichert. So gesehen kann ich nur zum jetzigen Stand der Versorgungssicherheit sprechen.

Fiktive Wenn-Dann-Fragen sind von dieser Stelle aus immer schwierig zu beantworten. Die Frage, was ist, wenn sich kein Käufer finden würde - je nachdem, was veräußert oder ausgelagert wird -, lässt sich von meiner Seite schwer beantworten.

Zusatzfrage: Wann haben Sie von der ganzen Sache erfahren?

Alemany: Der Minister und unser Ministerium sind natürlich in engem Kontakt mit der Energiewirtschaft, wie Sie sich vorstellen können. Wir sind angesichts des Energiekabinetts am 3. Dezember in besonders enger Abstimmung. Über interne, spezielle Gespräche kann ich aber hier keine Auskunft geben.

Frage: Frau Alemany, es ist doch eindeutig, wenn man hört, was bisher von E.ON kommt, dass die Rückstellungen in Zukunft in das neue Unternehmen verlagert würden und dass damit die Insolvenzgefahr größer wird, wenn die Gewinne aus den Zukunftsbranchen für die Abdeckung der Altlasten nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Im Koalitionsvertrag steht ohnehin, wenn ich mich richtig erinnere, dass Sie die Insolvenzsicherheit, das dauerhafte Zurverfügungstehen der Rückstellungen und die Frage, ob sie ausreichend groß sind, überprüfen wollen. Sehen Sie wenigstens jetzt einen Anlass dafür, diese Überprüfung vorzuziehen und angesichts der neuen Entwicklungen bei E.ON irgendwann zu einem Ergebnis zu kommen?

Alemany: Für die Atomrückstellungen gilt das Gleiche, was ich eben schon für die Versorgungssicherheit und die Pflichten nach dem Versorgungsgesetz gesagt habe. Das betrifft zum Beispiel auch die Gasverträge, die E.ON hat.

Auch bei den Rückstellungen gilt, dass der neue Eigentümer diese sicherstellen muss. Die Verantwortung liegt bei den Kraftwerksbetreibern, egal wie sie firmieren. Sie müssen ihre Verantwortung für die geordnete Beendigung der Kernenergienutzung wahrnehmen. Das gilt genauso bei einer neuen Eigentümerstruktur.

Über die Realisierung der rechtlichen Verpflichtungen der Energieversorgungsunternehmen wird die Bundesregierung - Sie haben das schon richtig angeführt; das steht auch im Koalitionsvertrag - mit diesen Gespräche führen. In diesen Gesprächen wird es auch um die Höhe der zu erwartenden Stilllegungs- und Entsorgungskosten und natürlich auch um die Frage gehen, ob ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und bei Fälligkeit ausreichen werden. Bisher liegen dazu allerdings noch keine konkreten Planungen vor.

Zusatzfrage: Sie haben es gerade gesagt, dass das seit einem Jahr im Koalitionsvertrag steht. Hat es schon irgendwelche von diesen Gesprächen gegeben? Gibt es vielleicht irgendeinen Zeitrahmen, bis wann das passieren wird?

Alemany: In dieser Legislaturperiode, aber bislang noch nicht.

Frage : Frau Alemany, auch noch zu den Rückstellungen mit Blick darauf, dass es immer wieder Besorgnisse gab, ob die Rückstellungen in den Bilanzen der Unternehmen ausreichen. Dazu zwei kurze Fragen:

Erstens. Wenn die Rückstellungen auf das abgespaltene Unternehmen übertragen werden, dann ist das eine andere Situation als jetzt; denn bis jetzt steht der gesamte E.ON-Konzern für den Fall gerade, dass die Rückstellungen nicht reichen sollten. In Zukunft wäre nur noch der abgespaltene Teil dafür zuständig. Es wäre also weniger Masse vorhanden. Deshalb die Frage: Besorgt das die Bundesregierung in irgendeiner Form? Haben Sie Sorgen?

Die zweite Frage: Da die Frage der Rückstellungen von so großem öffentlichem Interesse ist, muss die Bundesregierung diese Übertragung in irgendeiner Form genehmigen und dieser Abspaltung zustimmen?

Alemany: Da es sich nach dem, was wir momentan wissen, nicht um einen Verkauf an einen ausländischen Investor handelt, gehe ich davon aus, dass wir zumindest nach AWG-Recht nicht prüfen werden. Aber wie gesagt: Ich kann nur im Konjunktiv reden, weil auch ich noch nicht genau weiß, wohin die Reise geht, weil die PK noch läuft.

Zu den Rückstellungen: Wir gehen davon aus, dass sie in ausreichendem Maße angereichert wurden. Wir hatten dieses Thema schon öfter hier in der Regierungspressekonferenz. Diese sind alle offiziell über die einzelnen Konzerne zugänglich. Die finden Sie alle auf der Homepage. Momentan haben wir 36 Milliarden Euro Rückstellungen zum Stichtag Dezember 2013. Das wird als ausreichend angesehen. Aber wie gesagt: Die Finanzierung im Bedarfsfall wird noch einmal angegangen.

Zusatzfrage: In der Vergangenheit gab es auch Gerüchte, dass es Gespräche über eine Art Stiftungsmodell gebe, in die alle Rückstellungen der Konzerne übertragen werden sollten. Gibt es dazu noch Gespräche, oder gilt da im Moment das Motto "Still ruht der See"?

Alemany: Dazu gab es in der Tat Pressemeldungen. Dem BMWi liegen keine konkreten Pläne der Kraftwerksbetreiber vor. So gesehen kann ich dazu keine Stellung nehmen.

Zusatzfrage: Es laufen auch keine Gespräche?

Alemany: Es gibt kein Konzept dazu, das uns vorgelegt wurde, beziehungsweise keinen Vorschlag.

Frage: Es gibt noch ein zweites Ministerium, das mit atomaren Altlasten in anderen Bereichen beschäftigt ist. Wie sieht man die Situation im Umweltministerium?

Stamer: Das ist hier schon angesprochen worden: Es geht darum, dass die Rückstellungen, die die Unternehmen für die Stilllegung und Entsorgung der Atomkraftwerke bilden, dann zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden. Auch das ist hier schon angesprochen worden: Darüber soll es Gespräche mit den Betreibern geben.

Zusatzfrage: Gibt es bei Ihnen im Hause Sorgen angesichts der neuen Entwicklungen?

Stamer: Ich habe dem, was ich gesagt habe, nichts hinzuzufügen.

Frage : Noch zwei Fragen: Erstens. Frau Alemany, die Bundesregierung ist nicht mit irgendwelchen Genehmigungen, Zustimmungen gefragt, wenn sich die Transaktionen, die sich aus den E.ON-Plänen ergeben, im inländischen Bereich ereignen. Habe ich das richtig verstanden?

Die zweite Frage: Ergibt sich aus dem, was E.ON veröffentlicht hat, für den Minister die Notwendigkeit oder der Wunsch, mit dem Vorstand von E.ON zu sprechen? Gibt es möglicherweise schon irgendwelche Termine, die anberaumt worden sind, um über Folgerungen aus diesen Plänen zu sprechen?

Alemany: Wie ich eben schon angedeutet habe, steht unser Minister in sehr engen Gesprächen mit der Energiewirtschaft, mit den Energiekonzernen, und zwar einfach aufgrund der Bedürfnisse, die wir derzeit beim Umbau unserer Energieversorgung, im Energiekabinett, beim Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz haben, den wir am Mittwoch verabschieden wollen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für den Minister, aktuelle energiepolitische Themen abzustimmen, von denen möglicherweise auch das eines sein kann.

Ihre erste Frage war noch einmal? - Das Außenwirtschaftsrecht. Was ich gesagt habe, gilt für das Außenwirtschaftsrecht, für die Außenwirtschaftsverordnung. Die ist sozusagen dann fällig, wenn eine Veräußerung für einen ausländischen Investor gezogen wird. Natürlich gibt es die normalen Kartellrechtsprüfungen. Das hängt dann vom Umsatz und von der Art der Veräußerung ab.

Soweit ich jetzt die ersten Meldungen gelesen habe beziehungsweise soweit mir Informationen vorliegen, geht es darum, dass E.ON beabsichtigt, eine zweite Unternehmenssparte zu gründen, in den E.ON den konventionellen Bereich auslagern möchte. Man müsste schauen, ob da Prüfungsbedarf vorhanden wäre. Das ist aber momentan für mich noch nicht absehbar.

Frage: Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe - Frage an das Umweltministerium, Regierung und Wirtschaftsministerium -, dann ist es im Prinzip kein Problem, wenn die Rückstellungen nur noch von den Teilen des Unternehmens bedient werden sollen, die Verluste bringen. Sie haben völliges Vertrauen, dass das auch für die Zukunft gewährleistet ist und dass das, was am Ende abgerufen werden muss, auch zur Verfügung steht. Korrigieren Sie mich, wenn ich das falsch verstanden habe. Ansonsten wäre ja alles prima, wie das E.ON im Moment vorhat. Haben Sie überhaupt keine Bedenken?

Alemany: Wie gesagt: Das alles sind gesetzliche Grundlagen. Ein Kraftwerksbetreiber muss für die Rückstellungen aufkommen und muss dies gewährleisten.

Zusatzfrage: Wir fragen Sie hier beständig nach einer Einschätzung, wie Sie das finden und ob Sie der Ansicht sind, dass das für die Zukunft trägt. Die rechtliche Lage haben Sie jetzt ausführlich referiert.

Stamer: Ich kann das für das BMUB gerne noch einmal deutlich sagen: Die Rückstellungen, die gebildet werden, die gebildet werden müssen, müssen dann für die Stilllegung und für die Entsorgung der Atomkraftwerke zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden. Genau darüber soll es Gespräche mit den Betreibern geben.

Zusatzfrage: Die Grünen sagen, dass sei eine Bad Bank, die da gegründet werden solle. Könnten Sie diese Einschätzung der Grünen bitte bewerten?

Alemany: Geht die Frage an mich?

Zusatz: An alle drei, bitte.

Alemany: Ich habe keine Einschätzung der Grünen zu bewerten.

Zusatzfrage: Bei den anderen beiden wahrscheinlich das Gleiche?

SRSin Wirtz: Frau Alemany hat ausführlich dazu Stellung genommen. Ich habe eingangs gesagt, dass dies eine unternehmerische Entscheidung ist. Derzeit werden die Details in einer Pressekonferenz aufbereitet. Insofern ist das, was wir im Moment dazu beisteuern können, tatsächlich das, was wir an Kenntnisstand haben und die juristischen Grundlagen, die Frau Alemany ausführlich dargelegt hat.

Frage: Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die Mehrheit an diesem Unternehmensteil zu erwerben?

SRSin Wirtz: Zu solchen Spekulationen, Überlegungen äußere ich mich nicht.

Zusatzfrage: Frau Alemany, können Sie sich dazu äußern?

Alemany: Ebenso.

Zusatzfrage: Ist das völlig ausgeschlossen?

Alemany: Ich kann Ihnen den Grad von Wahrscheinlichkeit oder Unwahrscheinlichkeit von konjunktivischen Möglichkeiten leider nicht erörtern.

Zusatzfrage: Wenn E.ON einen großen Teil seiner Kraftwerke zum Verkauf anbietet, könnte es ja Überlegungen geben, dass die Bundesrepublik einsteigt oder nicht.

Alemany: Weil Sie "Verkauf" sagen: Soweit ich das verstanden habe, will E.ON dies in eine zweite Unternehmenssparte mit Sitz in Deutschland auslagern. Wie das Ganze am Ende vollzogen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Deswegen kann ich mich dazu nicht äußern.

Frage: Ich hätte eine Frage an das Verkehrsministerium. Es ist ja im Koalitionsvertrag festgelegt worden, dass kein deutscher Autofahrer durch die Einführung der Pkw-Maut zusätzlich belastet werden soll. Nun kann man lesen, dass das Bundesfinanzministerium einen kleinen, aber doch entscheidenden Zusatz vornehmen will, nämlich bei der Einführung soll niemand zusätzlich belastet werden, aber später also möglicherweise durchaus schon. Deswegen meine Frage an Ihr Haus: Deckt sich das mit den Plänen Ihres Ministers? Findet er das okay? Er ist ja auch immer mit der Botschaft durch das Land gezogen, dass kein deutscher Autofahrer mehr belastet wird.

Rudolph: Es bleibt bei der Botschaft des Ministers: Wir halten den Koalitionsvertrag ein. Es wird keine Mehrbelastung für inländische Kfz-Halter geben.

Wenn Sie sich den vorgestellten Gesetzentwurf zur Infrastrukturabgabe anschauen, gibt es unter dem Strich für Euro-6-Fahrzeuge sogar eine Entlastung. Das ist die umweltpolitische Komponente.

Lassen Sie mich zur Einordnung noch sagen: Minister Dobrindt hat einen Investitionshochlauf eingeleitet, der ein Paket aus mehreren Elementen ist.

Ein Element ist die Infrastrukturabgabe, die zwei Milliarden Euro in einer vollen Wahlperiode bringen soll, also 500 Millionen Euro - das ist die Zahl, die Sie auch kennen - in einem Jahr.

Es gibt die Verbreiterung und Vertiefung der Lkw-Maut, was auch schon durch das Kabinett gegangen ist. Das soll mehr als eine Milliarde Euro in einer vollen Wahlperiode bringen. Wir planen die Einbeziehung aller Bundesstraßen in die Lkw-Maut, was zwei Milliarden Euro pro Jahr bringen soll, also in einer vollen Wahlperiode acht Milliarden Euro.

Zudem gibt es noch ÖPP-Projekte, die wir gestalten.

Warum sage ich das? Wir werden mit dem Investitionshochlauf die Anforderungen erfüllen, die an die Verkehrsinfrastruktur - Stichwort Bodewig-Kommission, Stichwort Daehre-Kommission - gestellt werden. Diese haben ermittelt, was der Bund leisten muss, um den Bedarf zu decken. Mit diesem Investitionshochlauf legen wir die Finanzierungsgrundlage für den Verkehrshaushalt, und zwar über diese Wahlperiode hinaus. Sie sehen: Mehrbelastungen für inländische Kfz-Halter sind da nicht vorgesehen.

Zusatzfrage: Also lehnen Sie diese Einfügung in der Einführungsphase ab? Anders kann ich das ja nicht verstehen. Sie sagen, dass dazu gar keine Notwendigkeit besteht, weil wir ohnehin ja genug Geld generieren.

Rudolph: Die Frage habe ich akustisch nicht verstanden.

Zusatzfrage: Diese Einfügung, die ja offenbar das Bundesfinanzministerium vornehmen will, dass es bei der Einführung keine Mehrbelastung geben soll, lehnen Sie im Verkehrsministerium offenkundig ab. Sie haben uns ja gerade dargelegt, dass Sie auf lange Sicht genug Geld generieren.

Rudolph: Sie interpretieren jetzt meine Aussage. Ich glaube, was ich gesagt habe, ist sehr klar. Es wird keine Mehrbelastung für inländische Kfz-Halter geben. Der Eindruck wird erweckt, dass der Koalitionsvertrag möglicherweise nicht eingehalten werden könnte. Ich sage: Der Koalitionsvertrag wird eingehalten. Es wird keine Mehrbelastung für inländische Kfz-Halter geben. Das hat der Minister immer gesagt, und dabei bleibt es auch.

Ich habe darüber hinaus gesagt, dass wir einen Investitionshochlauf gestartet haben, der einordnet, was für die Verkehrsinfrastruktur notwendig ist, der Ihnen einen Blick darauf gibt, was man künftig braucht oder brauchen könnte. Ich habe gesagt, dass dieser Investitionshochlauf die Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur im finanziellen Sinne übererfüllen wird, worüber wir hier seit Jahren reden.

Frage: Herr Rudolph, trotzdem noch einmal ganz konkret die Nachfrage: Was passiert, rein technisch gesehen, bei den Autofahrern, wenn die Maut in der nächsten Wahlperiode erhöht wird? Wird es dann für die deutschen Autofahrer nicht doch teurer?

Rudolph: Das ist jetzt schon ein Konjunktiv. Ich habe gesagt, dass wir über die Wahlperiode hinaus eine Finanzierungsgrundlage legen, und zwar in dieser Wahlperiode, dass dabei mehrere Komponenten eine Rolle spielen, auch die Infrastrukturabgabe in der bestehenden Form mit 500 Millionen Euro Zusatzeinnahmen pro Jahr.

Wenn man über den Tellerrand hinausblickt, sind drei Modelle in der Diskussion. Das ist einmal die Infrastrukturabgabe, die sogenannte Pkw-Maut insgesamt, die zu keiner Mehrbelastung für inländische Kfz-Halter führt. Wir haben einen Vorschlag vom ADAC, der besagt "Mineralölsteuer oder Energiesteuer heraufsetzen", was zu einer Mehrbelastung führen würde. Es gibt auch einen Vorschlag des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten, der zu einer Mehrbelastung führen würde.

Die Bundesregierung hat aber im Koalitionsvertrag einen Weg gewählt, der zu keiner Mehrbelastung für inländische Kfz-Halter führt. Und diesen Weg gehen wir.

Frage: Da möchte ich schon nachfragen, zumal die Ansage ganz klar war, dass es keine Mehrbelastung der Autofahrer gibt. Mit dem, was heute in der "Süddeutschen Zeitung" steht, was das Bundesfinanzministerium offensichtlich will, ist das eben für die Zukunft nicht ausgeschlossen. Möchte das Verkehrsministerium nicht diesen entsprechenden Passus einfach streichen?

Rudolph: Was den Referentenentwurf angeht, den das Bundesfinanzministerium auf den Weg bringt, fragen Sie vielleicht die Kollegen dort selbst.

Ich denke, meine Aussagen sind so klar, dass ich jetzt nicht mit Ihnen Fragen gemäß "hätte", "wenn" und "aber" bespreche, sondern nehmen Sie die Aussage so, wie ich sie gemacht habe.

Zusatz: Dann frage ich das Bundesfinanzministerium.

Jäger: Ich kann mich gerne dazu äußern. Ich denke, wir sollten hier überhaupt keinen Gegensatz konstruieren, zumal keinen, der nicht da ist. Es gibt in dieser Frage keinen Dissens. Auch das Bundesfinanzministerium steht selbstverständlich zu den politischen Aussagen des Koalitionsvertrags. Es bleibt klar, dass es für inländische Kfz-Halter durch die Infrastrukturabgabe keine Zusatzbelastung geben wird.

Wenn Sie sich unseren Gesetzentwurf anschauen, dann finden Sie die erwähnte Passage; das ist richtig. Das hat vorrangig damit zu tun, dass wir an dieser Stelle das Budgetrecht des Deutschen Bundestages zu respektieren haben. Das heißt, wir können nicht dem Gesetzgeber vorgreifen und in die Zukunft hinein Aussagen treffen.

Die gemachte Feststellung in dem Entwurf, den wir vorgelegt haben, ist so ungewöhnlich nicht. Wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt - ich bitte Herrn Rudolph, mich zu ergänzen -, dann findet sich eine analoge Passage - das als kleiner Lektürehinweis - auch im Entwurf des BMVI. Das zeigt Ihnen, dass wir hier, wie bei dem gesamten Verfahren, analog und einander ergänzend vorgehen.

Vorsitzender Mayntz: Können, wollen Sie das bestätigen, Herr Rudolph?

Rudolph: Es gibt überhaupt keinen Dissens in der Bundesregierung. Unser Gesetzentwurf hat die Ressortabstimmung auch durchlaufen - da können sich alle Häuser zu Wort melden -, und jetzt kommt das Bundesfinanzministerium mit seinem Gesetzentwurf. Die Zahlen stützen sich inhaltlich auch. Wobei man klar sagen muss: Es sind zwei getrennte Entwürfe, zwei getrennte Systeme. Damit bilden wir das EU-Recht ab, was wir zu berücksichtigen haben. Da bin ich wieder bei der Einleitung: Wir halten den Koalitionsvertrag ein, in dem "EU-Konformität" steht, was gegeben ist. Da steht auch drin, dass es keine Mehrbelastung für inländische Kfz-Halter geben wird, was auch gegeben ist.

Zusatzfrage: Auch später nicht? Sie agieren als Regierung nicht im luftleeren Raum - die Frage richtet sich auch an Frau Wirtz -, sondern Herr Oppermann sagt ja schon jetzt, dass es mit der SPD keine Pkw-Maut gibt, wo später durch die Hintertür doch der deutsche Autofahrer bezahlt. Wie wollen Sie das denn auflösen?

SRSin Wirtz: Ich kann noch einmal für die Bundesregierung sagen, was im Koalitionsvertrag niederlegt worden ist und was hier immer von den Kollegen gesagt worden ist. Es gibt zwei Parameter für die Maut. Das ist zum einen eine europarechtskonforme Regelung und zum anderen die Prämisse, dass inländische Kfz-Halter nicht belastet werden. Vor diesem Hintergrund werden gerade diese Vorschriften erarbeitet. Der Entwurf des BMF ist in der Ressortabstimmung. Insofern warten wir ab, bis die Entwürfe im Kabinett sind.

Frage: Herr Jäger, wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es jetzt zwei Gesetzentwürfe. Der eine ist die Erhebung einer Pkw-Maut, der andere ist eine Entlastung der Bundesbürger von der Kraftfahrzeugsteuer.

Jäger: Genau so ist es.

Zusatzfrage: Sie beschließen jetzt das beziehungsweise dem Bundestag werden beide Entwürfe zum Beschluss vorgelegt und er beschließt die. Was aber ein späterer Bundestag oder eine spätere Bundesregierung in dieser Sache - Maut, Kfz-Steuer - macht, können Sie heute nicht für alle Zeiten regeln. Habe ich das richtig verstanden?

Jäger: Das ist richtig. Alle unsere Gesetzentwürfe, die wir vorlegen, reflektieren unseren Respekt vor dem Budgetrecht des Bundestages. Der Bundestag ist der Haushaltsgesetzgeber und nicht die Bundesregierung, und dem tragen wir auch in diesem Entwurf Rechnung. Wichtig ist, dass wir es hier mit zwei getrennten Gesetzentwürfen zu tun haben. Das ist, glaube ich, von großer Bedeutung - Herr Rudolph hat es erwähnt -, denn europarechtlich müssen wir hier sehr klare Verhältnisse schaffen. Denn es ist uns allen daran gelegen, Entwürfe vorzulegen, die am Ende auch einer Überprüfung durch die Europäische Kommission standhalten.

Zusatzfrage: Ich möchte noch einmal nachfragen, damit ich das richtig verstanden habe. Für diese Legislaturperiode ist dem Koalitionsvertrag folgend keine weitere Anhebung der Maut beziehungsweise keine weitere Anhebung oder Absenkung oder dergleichen der Kfz-Steuer geplant. Die Bundesregierung kann sagen: Für diese Legislaturperiode ist es so, wie im Koalitionsvertrag angekündigt.

Jäger: Der Koalitionsvertrag wird voll umfänglich umgesetzt. So ist es.

Zusatzfrage: Jetzt die hypothetische Frage: Es gibt eine neue Bundesregierung; es gibt eine neue Mehrheit im Bundestag; es gibt möglicherweise andere politische Zielsetzungen. Dann kann ein neuer Bundestag die Maut anheben, die Kraftfahrzeugsteuer senken, heben oder dergleichen.

SRSin Wirtz: Herr Siebert, wenn ich das ganz kurz sagen darf: Natürlich können wir als Bundesregierung jetzt nur für diese Legislatur sprechen.

Zusatz: Das ist ja der Punkt, um den es geht.

SRSin Wirtz: Es ist aber grundsätzlich so, dass jedes neue Parlament - -

Zuruf: Es tut mir leid, dass ich sozusagen Sendung-mit-der-Maus-Fragen stelle. Das ist doch der Kern. Sie treffen eine Festlegung für diese Legislaturperiode. Was irgendwann in der Zukunft passiert, kann weder Herr Schäuble noch Herr Dobrindt noch sonst irgendjemand sagen.

Jäger: Selbstverständlich, denn diese Bundesregierung ist für diese Legislaturperiode gewählt und im Amt.

Zusatz : Schön, dass ich das jetzt auch endlich verstanden habe.

Frage: Es ist doch eine Binse, dass jeder künftige Bundestag oder auch dieser Bundestag immer wieder ein Gesetz verändern kann. Im Koalitionsvertrag steht - ich zitiere -: "Zur zusätzlichen Finanzierung des Erhalts und des Ausbaus unseres Autobahnnetzes werden wir einen angemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw erheben, mit der Maßgabe, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute." Sie fügen jetzt "bei der Einführung" ein und erklären das damit, dass das der Respekt vor künftigen Parlamenten ist, die das immer ändern können. Das gilt ja für jedes Gesetz und trotzdem steht nicht in jedem Gesetz, dass es nur für die Einführung gilt.

Jäger: Es ist in der Tat richtig, dass jedes von uns eingebrachte Gesetz von Respekt in Bezug auf das Budgetrecht des Bundestages geprägt ist.

Halten wir doch einmal zwei Dinge auseinander: Wir haben eine sehr klare politische Festlegung des Koalitionsvertrags, die besagt, dass durch die Infrastrukturabgabe kein inländischer Kfz-Halter zusätzlich belastet wird. Punkt. Das gilt ohne jede Einschränkung.

Wir haben als ein Ministerium, das einen Gesetzentwurf vorlegt, zum anderen die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass dieser Gesetzentwurf, wenn er dann eines Tages Recht ist, was in den vorgesehen Fristen passieren wird, auch einer Überprüfung durch die Europäische Kommission standhält. Niemand hat ein Interesse daran, sich in so einem Kontext ein Vertragsverletzungsverfahren oder möglicherweise ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof an den Hals zu holen. Wir müssen selbstverständlich hier sehr sorgfältig arbeiten, was wir tun. Wir sind zuversichtlich, dass wir den Entwurf so, wie wir ihn vorgelegt haben, nicht nur werden verabschieden können, sondern dass er auch dem strengen Blick der Europäischen Kommission standhalten wird.

Zusatzfrage: In Ihrem Entwurf heißt es ja auch: Die Infrastruktur soll im Bereich der Bundesfernstraßen überwiegend nutzerfinanziert werden. Das ist eine programmatische Aussage, die lautet: Wir wollen Nutzerfinanzierung, sprich Maut. Wie muss ich das im Zusammenhang mit Ihrer Aussage "bei der Einführung" verstehen? Das kann man doch nur so zusammenziehen, dass Sie eigentlich stärker nutzerfinanzieren wollen. Zumal Ihr Minister schon einmal angekündigt hat - wenn ich das noch hinzufügen darf -, dass er sich eigene Gedanken zur Maut machen wolle.

Jäger: Es ist in der Tat richtig, dass wir Sympathie für das Konzept einer Nutzerfinanzierung haben. Aber ich kann jetzt nur auf das verweisen, was Herr Rudolph eben sagte. Wir haben eine Lkw-Maut. Wir werden künftig die Infrastrukturabgabe für Pkw-Halter haben. Wir haben hier ein schlüssiges Gesamtkonzept zur künftigen Finanzierung der Bundesfernstraßen.

Es gibt an dieser Stelle überhaupt keinen Dissens zwischen dem Finanzministerium und dem Verkehrsministerium. Im Gegenteil: Wir arbeiten hier Hand in Hand und wir haben ein gemeinsames Ziel.

Frage : Ich würde gern noch einmal die Position der Bundesregierung in der Frage einer möglichen Nato-Mitgliedschaft der Ukraine erfahren, nachdem der Nato-Generalsekretär diesbezüglich Ende letzter Woche offenbar eine Tür offen gelassen hat.

Schäfer: Der Nato-Generalsekretär hat sich an das gehalten, was auf dem Nato-Gipfel 2008 in Bukarest beschlossen worden ist, nämlich nicht etwa, die Tür zuzuschlagen, sondern jedem Staat, der das möchte, die Möglichkeit weiter einzuräumen, einen Beitrittsantrag zu stellen. Ich verstehe die Aussage des Generalsekretärs der Nato genau so, dass er sich eben an diese damals getroffene Vereinbarung hält. Die gilt auch für uns, und da kann ich gar keinen Dissens erkennen. Selbstverständlich steht es der Ukraine frei, einen Beitrittsantrag zu stellen, und selbstverständlich steht es den Nato-Mitgliedern frei, dann darüber zu beraten, wie mit diesem Beitrittsantrag umgegangen wird. Das ist die Lage. Das ist aber alles wirklich Zukunftsmusik. Niemand behauptet - auch der ukrainische Präsident nicht -, dass die Ukraine derzeit die dafür von der Nato festgelegten Kriterien und Voraussetzungen auch nur annähernd erfüllt.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Wirtz, und zwar im Zusammenhang mit einer Meldung meiner Kollegen: Der "Spiegel" meldet, dass die Bundesregierung Strafanzeige wegen mutmaßlichen Geheimnisverrats gestellt habe. Könnten Sie einmal sagen, worauf diese Strafanzeige konkret fußt?

In diesem Zusammenhang auch eine Frage an das Bundesinnenministerium: Es gab Berichte über angebliche Probleme bei der V-Leute-Anwerbung im Bundesamt für Verfassungsschutz. Schließt sich das Bundesinnenministerium vor diesem Hintergrund der Strafanzeige an, oder gilt das generell für die gesamte Bundesregierung?

SRSin Wirtz: Für die Bundesregierung insgesamt kann ich Folgendes sagen: Es ist so, dass es einen Kernbereich exekutiven Handelns gibt, der auch einer gewissen Geheimhaltung unterliegt und wo eine gewisse Geheimhaltung notwendig ist. Es hat in den vergangenen Wochen immer wieder Situationen gegeben, in denen Dokumente, die eigentlich nur an bestimmte, dafür vorgesehene Gremien gehen sollten, auch in die Öffentlichkeit gelangt sind. Es ist eine - wie soll man sagen - etwas beschwerliche Aufgabe, diese Dokumente, die eben nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, unter Verschluss zu behalten. Die Bundesregierung prüft derzeit, wie man diese Vorgänge in dieser Hinsicht optimieren kann. Was dann das Ergebnis sein wird, wie die Bundesregierung dann damit umgehen wird und weiter vorgehen wird, ist noch offen. Insoweit dauert die Prüfung innerhalb der Bundesregierung noch an.

Zusatzfrage: Das Blatt hatte ja auch geschrieben, es solle noch im Dezember eine Strafanzeige ergehen. Dieser Prüfvorgang ist also jetzt, am 1. Dezember, noch nicht abgeschlossen?

SRSin Wirtz: Richtig, das ist noch nicht abgeschlossen.

Zusatzfrage: Geht es in diesem Zusammenhang auch um Dokumente, die an den NSA-Untersuchungsausschuss gegangen sind? Ich frage deswegen nach, weil sich Herr Altmaier vor einigen Wochen öffentlich darüber aufgeregt hatte, dass Dokumente aus diesem Gremium an die Öffentlichkeit gelangt sein sollen.

SRSin Wirtz: Ich kann Ihnen sagen, dass das eine grundsätzliche Frage ist, mit der sich die Bundesregierung natürlich auseinandersetzt. Insofern möchte ich jetzt auf bestimmte Dokumente keinen Bezug nehmen, sondern sage, dass die Dokumente, die für bestimmte Gremien bestimmt sind, möglichst auch dort bleiben sollen. Es geht genau darum, zu schauen, wie man das sicherstellen kann.

Dimroth: Dem von Frau Wirtz zutreffend dargestellten Sachstand - dass es Prüfung gibt - kann ich naturgemäß auch aus BMI-Sicht nichts hinzufügen. Dieser Prüfvorgang läuft und bezieht sich auch auf den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt.

Frage: An das Finanzministerium: Können Sie mir Aufschluss darüber geben, was im Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit von kleineren Handwerkerrechnungen geplant ist? Es gibt eine Meldung, die besagt, dass die steuerliche Privilegierung, die derzeit bis zu einem Betrag von 300 Euro gilt, abgeschafft werden soll. Ist dem so? Vielleicht hat ja auch noch ein anderes Ministerium Aktien in diesem Thema - etwa das Wirtschaftsministerium, weil eine Verbindung zur Gebäudesanierung besteht - und kann mir noch die eine oder andere Einzelheit dazu nennen.

Jäger: Vielleicht kann ich den Anfang machen. - Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, durch Gebäudesanierung messbare Fortschritte bei der Energieeffizienz zu machen. Dazu wird, wenn ich das richtig sehe - das weiß Frau Alemany besser - am Mittwoch auch im Bundeskabinett gesprochen werden; dem will ich nicht vorgreifen. Sie wissen, dass heute Nachmittag die Staatssekretäre tagen, um diese Sitzung vorzubereiten. Da habe ich überhaupt nichts zu kommentieren. Ich will nur unabhängig von dem konkreten Anlass sagen, dass es natürlich, wenn man gegebenenfalls zu einer solchen steuerlichen Lösung greifen wollte, immer auch zu berücksichtigen gilt, wer die dann gegebenenfalls eintretenden Steuerausfälle tragen würde. In diesem Kontext sind immer auch die Länder betroffen. Es ist für das Bundesfinanzministerium klar, dass wir keine Grundlage für einen Weg sehen, an dem die Länder nicht beteiligt wären.

Alemany: Herr Jäger hat eigentlich alles Wichtige dazu gesagt. Wie Sie wissen, laufen dazu bis Mittwoch die Ressortabstimmungen. So gesehen kann ich mich nicht zu Einzelheiten äußern. Wir haben aber für unser Haus und für den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz, den wir am Mittwoch vorlegen werden, die Bedeutung der energetischen Gebäudesanierung schon oft unterstrichen. Unser Minister hat sich auch schon mehrmals zu diesem Thema geäußert und deutlich gemacht, dass gerade im Bereich Energieeffizienz und hier insbesondere bei der Gebäudesanierung sehr hohe Potenziale bestehen.

Zusatzfrage: Um noch einmal klar zu fragen: Ist es in diesem Zusammenhang in der Diskussion, das Thema steuerlicher Vergünstigungen für Handwerkerrechnungen anzugreifen, habe ich das richtig gefolgert?

Jäger: Ich habe hier nur sehr allgemein gesprochen und habe nicht auf spezifische Vorschläge Bezug genommen, sondern sozusagen Grundprinzipien unseres Handelns skizziert.

Alemany: Ich kann dazu vielleicht noch darauf verweisen, was unser Minister gesagt hat: Er hat deutlich gemacht, dass wir in Bereiche investieren müssen, die für Wachstum stehen - das sind zuallererst die Bereiche Energieeffizienz und Gebäudesanierung -, und natürlich müssen wir weitere Anreize für private Investitionen setzen.

Frage: Herr Jäger, wäre ein Abbau der Steuervergünstigungen überhaupt mit dem Koalitionsvertrag in Einklang zu bringen, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Unionsparteien auch Subventionsabbau in der Regel als Steuererhöhung definieren? Denn Steuererhöhungen sind ja ausgeschlossen worden.

Jäger: Die Zusage, dass es in dieser Legislaturperiode keine Steuererhöhungen geben wird, gilt, dazu stehen wir. Gleichwohl wird man solche Gespräche führen können und man wird das tun. Wir werden uns mit allen relevanten Beteiligten abstimmen, und am Ende wird man dann zu einer gemeinsamen Lösung und Einschätzung kommen können oder müssen.

Zusatzfrage: Sie teilen also die von mir hier unterstellte Definition, dass auch der Abbau einer Steuervergünstigung als Steuererhöhung zu werten wäre?

Jäger: Nein, das habe ich nicht getan. Wenn Sie mir aufmerksam zugehört haben, konnten Sie feststellen, dass meine Äußerung an dieser Stelle hinreichend unscharf war. Insofern möchte ich Ihnen gerne den Raum für Spekulationen lassen.

Frage: Ich habe noch eine Frage an das Verteidigungsministerium, und zwar zur Freiwilligkeit des Einsatzes in Ebola-Gebieten. Es gibt einen Zeitungsbericht, in dem sinngemäß die Rede von Verärgerung und Unruhe darüber ist, dass am Prinzip der Freiwilligkeit nun doch nicht festgehalten werden solle, sprich, dass also Leute zwangsweise entsandt werden sollen. Können Sie uns da schlau machen?

Gerhartz: Das kann ich gern tun. Die Helfer, die von der Ministerin aufgerufen worden sind, direkt vor Ort im Ebola-Einsatz und direkt am Patienten zu arbeiten, tun dies freiwillig. Bei dem, was Sie ansprechen, reden wir von Unterstützern beziehungsweise Versorgern - ähnlich wie bei unserem Personal in der Luftbrücke -, die die Helfer vor Ort unterstützen. Das ist ein ganz normaler Einsatz für die. Nur, weil sie jetzt nicht freiwillig gehen, heißt das aber nicht, dass sie gezwungen sind. Es ist also nicht so, wie die Meldung das in der Berichterstattung hergegeben hat.

Frage: Zum Verständnis: Was ist der Unterschied zwischen nicht freiwillig und nicht gezwungen, können Sie das noch kurz aufklären?

Es gibt ja noch einen anderen Zeitungsbericht vom Wochenende, in dem insgesamt über die ganze Genese der deutschen Hilfe bei der Ebola-Bekämpfung die Rede ist. Da gibt es ja verschiedene Angaben darüber, dass immer noch kein einziger Kranker sozusagen durch deutsche Stellen behandelt worden wäre. Können Sie uns aus diesem Anlass vielleicht noch einmal sagen, wann der ganze Betrieb sowohl auf der zivilen als auch auf der militärischen Seite eigentlich startet, also wann sozusagen wirklich Ebola-Kranke in deutschen Einrichtungen beziehungsweise von Deutschland bereitgestellten Einrichtungen behandelt werden können?

Gerhartz: Lassen Sie mich erst noch einmal ganz kurz auf das "freiwillig" versus "gezwungen" oder "nicht gezwungen" zurückkommen. Ich nehme jetzt einmal unser Personal in der Luftbrücke, das in Dakar vor Ort ist, als Beispiel: Dieses Personal ist nicht aufgrund einer Freiwilligenmeldung dort. Dass das Personal nicht freiwillig dort ist - das ist genauso wie in Afghanistan oder im Kosovo -, heißt aber nicht, dass das Personal gezwungen worden ist. Das ist im Rahmen ihrer Einsatzverpflichtung, das ist ihr Job. Das erstmal, um das klarzustellen. So ist es eben auch mit den Unterstützern, nach denen hier gerade gefragt wurde.

Zu Ihrer zweiten Frage: Man wird jetzt wohl schrittweise das "Ebola Treatment Centre" von der WHO übernehmen. Wir gehen davon aus - das hatte ich hier auch schon mehrmals gesagt; ich bin nicht der Ebola-Beauftragte der Bundesregierung, ich kann das hier aber dennoch wiedergeben --, dass im Laufe des Dezembers - eher Mitte Dezember - eine schrittweise Übernahme dieses "Ebola Treatment Centre" möglich ist.

Frage: Herr Jäger, der Bundesfinanzminister hat gestern Abend in einem Interview gesagt, dass sich die Finanzminister der Eurogruppe in ihrer nächsten Sitzung mit dem Thema Griechenland beschäftigen werden. Was genau heißt "sich beschäftigen"?

Jäger: Wir beschäftigen uns in dieser Bundespressekonferenz traditionell sehr intensiv mit dem Thema Griechenland. Gerade weil das so ist, kann ich Ihnen hier guten Gewissens versichern: Es gibt im Augenblick nichts Neues in Sachen Griechenland zu sagen. Die Gespräche der Troika mit Griechenland laufen, und die Troika wird die Finanzminister am 8. Dezember in der Sitzung des Ecofin in Brüssel über den Stand dieser Gespräche unterrichten.

Zusatzfrage: Ich wollte eigentlich wissen, worüber bei diesem Treffen der Eurogruppe genau zu entscheiden ist. Ist darüber zu entscheiden, ob die nächste Tranche ausgezahlt wird, ist darüber zu entscheiden, ob ein drittes Programm für Griechenland beschlossen wird? Was genau ist zu entscheiden?

Jäger: Im Augenblick werden öffentlich viele Dinge diskutiert, das lese ich ja selber auch in Zeitungen und Wochenmagazinen. Trotzdem bleibt es dabei, dass wir hier eine klare Verfahrensregelung haben, und die heißt, dass die Troika die Gespräche mit Griechenland führt. Diese Gespräche dauern an. Die Troika wird am 8. Dezember die Finanzminister unterrichten, und auf Basis dieser Unterrichtung wird es dann gemeinsame Festlegungen geben, wie in dieser Sache zukünftig weiter zu verfahren ist.

Frage: Herr Jäger, die Troika fragt Griechenland im Moment nach neuen Rentenkürzungen. Ist Ihnen in Ihrem Ministerium bewusst, unter welchem enormen Druck die griechische Regierung steht und wie gefährlich es vielleicht auch ist, so einen Druck auszuüben?

Jäger: Ich habe hier keine Bewertung darüber abzugeben, in welcher Situation sich die griechische Regierung befinden mag. Ich will nur noch einmal festhalten, dass es klare Verabredungen Griechenlands mit der Troika und der Europäischen Union gibt. Diese Verabredungen beinhalten substanzielle Strukturreformen, die umgesetzt werden müssen.

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 1. Dezember 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/12/2014-12-01-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-0
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2014