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PRESSEKONFERENZ/912: Regierungspressekonferenz vom 22. Dezember 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 22. Dezember 2014
Regierungspressekonferenz vom 22. Dezember 2014

Themen: Telefonat der Bundeskanzlerin mit dem ukrainischen Staatspräsidenten/Ukraine-Krise, Mängel bei Luftsicherheitskontrollen am Frankfurter Flughafen, Fälle von Geflügelpest in Deutschland, Aufhebung des Moratoriums für die Vollstreckung der Todesstrafe in Pakistan, Berichte über Abbruch der Kooperation der ecuadorianischen Regierung mit Deutschland in Umweltfragen, Zinssätze für Dispositionskredite, Brandanschläge auf Moscheen in Deutschland

Sprecher: SRS'in Wirtz, Dimroth (BMI), Girndt (BMEL), Chebli (AA), Diroll (BMZ)



Vors. Szent-Ivanyi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Wirtz sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Wirtz: Ein kurzer Bericht über ein Telefonat, das am Wochenende stattgefunden hat, und zwar der Bundeskanzlerin mit dem ukrainischen Staatspräsidenten Petro Poroschenko. In diesem Gespräch waren sich beide Gesprächspartner einig, dass es nun dringend erforderlich ist, ein nächstes Kontaktgruppentreffen anzuberaumen. In diesem Kontaktgruppentreffen soll es dann darum gehen, Fortschritte in ganz zentralen Fragen zu erzielen, die es in diesem Konflikt noch zu klären gibt. Zum einen muss es um eine Demarkation der Kontaktlinie gehen, zum anderen natürlich um den Austausch der Gefangenen. Außerdem gibt es ein großes Interesse daran, dass es eine verlässliche Versorgung der Menschen gibt, die in den Gebieten leben, die von den Separatisten besetzt sind. Sowohl die ukrainische Regierung als auch die EU in ihren Schlussfolgerungen des letzten Rats am vergangenen Donnerstag haben ihre Bereitschaft erklärt, eben diese humanitäre Unterstützung zu leisten und zu gewährleisten. Um eine sichere Umsetzung dieses Vorhabens sicherzustellen, ist es allerdings notwendig, dass alle Teilnehmer der Kontaktgruppe diesem Vorhaben auch zustimmen und ihre Unterschrift leisten, damit diese humanitäre Versorgung der Bevölkerung dort auch sichergestellt werden kann. Das ist das, was ich über das Telefonat der Kanzlerin mit Herrn Poroschenko berichten kann.

Frage: Nach heutigen Äußerungen von SPD-Politikern: Was wären die Bedingungen dafür, dass man das Sanktionsregime gegenüber Russland zurückfährt?

SRSin Wirtz: Ich kann Ihnen noch einmal ganz grundsätzlich sagen, dass wir im Grunde auch vonseiten der gesamten Bundesregierung immer wieder gesagt haben, dass Sanktionen kein Selbstzweck sind. Die Sanktionen sind eine Reaktion auf politische Entscheidungen, die von russischer Seite getroffen worden sind und die die Bundesregierung in dieser Form nicht billigt, beispielsweise die Annexion der Krim. Insofern ist es so, dass die Sanktionen, die ja auch zu verschiedenen Zeitpunkten in den vergangenen Monaten beschlossen worden sind, jeweils auf zunächst einmal zwölf Monate begrenzt sind, sodass sich auch ein natürlicher Zeitpunkt ergibt, um wieder über Sanktionen nachzudenken oder darüber nachzudenken, wie man weiter mit diesen Sanktionen verfährt. Aber wie man dann entscheiden wird, wird sich praktisch im Umfeld der aktuellen Lage herausstellen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es ja so - darin sind sich im Grunde genommen auch alle einig -, dass es keine Überlegungen gibt, noch einmal neue Sanktionen zu verhängen.

Frage: Frau Wirtz, schließen Sie jetzt definitiv aus, dass die Sanktionen vor Ablauf der zwölf Monate aufgehoben werden? Bleibt die Bundesregierung also bei ihrer Position, dass nur innerhalb dieser zwölf Monate eine Entscheidung gefällt werden kann?

SRSin Wirtz: Es geht darum, dass diese Sanktionen aus bestimmten Gründen verhängt worden sind, und solange die Ursachen für diese Sanktionen fortbestehen und faktisch nicht wegfallen, gibt es zunächst einmal keinen Grund, darüber nachzudenken, Sanktionen aufzuheben - unabhängig von einer ohnehin anberaumten Überprüfungsfrist.

Frage: Meine Frage an das Innenministerium nach den bekannt gewordenen Pannen bei den Kontrollen am Frankfurter Flughafen: Wie besorgt sind Sie? Was werden die Konsequenzen sein? Zweifeln Sie grundsätzlich an der Beleihung von Privaten in diesem Bereich?

Dimroth: Vielleicht zunächst noch einmal zum Sachverhalt: Anfang November dieses Jahres hat ein Prüfverfahren der EU-Kommission stattgefunden, eine Inspektion der Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt/Main. Diese Inspektionen erfolgen regelmäßig auf allen EU-Flughäfen. Bei dieser Kontrolle wurden erhebliche Mängel festgestellt, wie auch Gegenstand der Berichterstattung war, und es wurden entsprechende Maßnahmen zur Behebung dieser Mängel seitens der Kommission angemahnt. Entsprechende Maßnahmen wurden unverzüglich in Absprache mit der Kommission und dem Betreiber ergriffen, sodass derzeit beispielsweise Nachschulungen der Luftsicherheitsassistenten erfolgen und zusätzliche Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden.

Gleichzeitig erfolgt gemeinsam mit den Dienstleistern sozusagen eine grundsätzliche Betrachtung, um zu erforschen, ob es Maßnahmen gibt, die künftig ergriffen werden können, um schon im Vorfeld solcher regelmäßig stattfindenden Inspektionen ausschließen zu können, dass solche Mängel erneut entstehen können.

Zusatzfrage: Können Sie das noch einmal konkretisieren? Insbesondere gab es heute Forderungen von Politikern der Union und der Grünen nach einer Zertifizierung privater Sicherheitsunternehmen, was ja schon einmal nach den Missständen in Flüchtlingsunterkünften, die bekannt geworden sind, in Rede stand. Sind das Überlegungen, die Sie jetzt auch anstellen? Was meinten Sie sonst mit "Vorfeld"?

Dimroth: Gemeint war jetzt tatsächlich konkret eher das angesprochene Problemfeld "Luftsicherheitsassistenten an Flughäfen". Da schauen wir uns an, ob es eben ganz grundsätzliche Ansatzpunkte gibt, um beispielsweise gerade im Bereich der Schulungen Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko, dass solche Mängel zukünftig in diesem Umfang wieder entstehen können, jedenfalls stark minimieren. Das sind ganz konkret auf den Themenbereich der Luftsicherheitsassistenten beschränkte Maßnahmen, die wir uns anschauen und die sich insbesondere die Bundespolizei sowie der Betreiber anschauen, um eben strukturell möglicherweise Änderungen herbeizuführen, die solche Missstände zukünftig ausschließen.

Frage: Wird die Bundesregierung über diese Prüfungen vorab informiert?

Zum Zweiten: Welche anderen deutschen Flughäfen sind denn im Zuge dieser Überprüfungen getestet worden? Wie ist da das Ergebnis ausgefallen?

Dimroth: Über die Frage, ob eine Vorabinformation der Bundesregierung erfolgt, kann ich Ihnen hier keine Auskunft geben. Ich vermute allerdings einmal ganz stark: Nein. Diese Prüfungen erfolgen ja auch sozusagen nicht in Kenntnis der Luftsicherheitsassistenten vor Ort, jedenfalls teilweise nicht, da es gerade der Sinn ist, unangekündigt zu kontrollieren, ob die ergriffenen Maßnahmen hinreichend sind oder nicht. Eine Vorabinformation in dem Sinne, dass eine Prüfung dann und dann stattfindet, erfolgt also grundsätzlich nicht.

Können Sie Ihre zweite Frage noch einmal wiederholen?

Zusatzfrage: Können Sie sagen, wann Sie denn über das Ergebnis dieser Tests informiert worden sind? Sind Sie darüber informiert worden?

Zweitens: Wie ist das mit den anderen Flughäfen gewesen?

Dimroth: Im Nachgang zu dieser Inspektion ist auch das BMI über die entdeckten Mängel informiert worden, und das BMI hat im Rahmen seiner Fachaufsicht über die Bundespolizei eben darauf gedrungen, dass diese Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um die erkannten Mängel gemeinsam oder in Absprache mit der Kommission zu beheben.

Einen aktuellen Stand über andere Flughäfen kann ich Ihnen hier nicht geben. Es ist tatsächlich so wie eingangs erwähnt, dass das sozusagen ein Standardverfahren ist und dass die EU-Kommission auf Grundlage der rechtlichen Rahmenbedingungen ganz regelmäßig solche Inspektionen von EU-Flughäfen - nicht nur in Deutschland - durchführt. Das ist eben ein Standardverfahren, das auch in diesem konkreten Fall durchgeführt wurde.

Zusatzfrage: Betraf das in den letzten Monaten nur den Einzelfall Frankfurt, oder gab es eben auch an anderen Flughäfen Tests? Darüber hätten Sie ja dann zumindest im Nachgang auch informiert werden müssen.

Dimroth: Im Nachgang werden wir ganz grundsätzlich selbstverständlich von den Geschäftsbereichsbehörden über Ergebnisse - jedenfalls über solche wesentlichen Ergebnisse - informiert. Ich habe jetzt keine Erkenntnisse darüber, dass es in jüngster Vergangenheit auch an anderen deutschen Zivilflughäfen vergleichbare Inspektionen gegeben hat, was aber nicht ausschließt, dass das doch der Fall gewesen ist. Ich kann das gerne als Frage mitnehmen und würde die Antwort gegebenenfalls nachreichen, sollte das doch der Fall gewesen sein.

Frage: Herr Dimroth, die Kontrollen an den Flughäfen sind genuin eine hoheitliche Aufgabe, sprich eine Aufgabe der Bundespolizei. Ist der Innenminister denn weiterhin nicht willens, die Übertragung dieser Aufgaben an private Firmen zurückzunehmen?

Dimroth: Das System, das Sie ansprechen, ist ja ein zwischen Regierung, Betreibern und Dienstleistern etabliertes System auf Grundlage der dafür einschlägigen rechtlichen Vorgaben. Dieses System sieht auch eine unterschiedliche Verantwortungsaufteilung vor - gerade, was die regelmäßige Schulung und das Training der Luftsicherheitsassistenten anbetrifft, aber auch, was die Auswahl und die Kriterien für die Auswahl dieser Luftsicherheitsassistenten anbetrifft. Ich glaube, für die Frage, ob der konkrete Einzelfall jetzt Anlass gibt, dieses grundlegende System infrage zu stellen, ist es heute noch zu früh. Ganz grundsätzlich lässt sich sagen, dass das, wie gesagt, ein System ist, das ja auf mehreren Schultern ruht und dementsprechend auch von verschiedenen Playern auf diesem Feld mitgetragen wird, und dass der Ball nicht allein im Feld der Regierung oder des Bundesinnenministeriums liegt.

Frage: Mich verwundert gerade ein bisschen, dass es so einer Kontrolle aus Brüssel bedarf, um diese Missstände aufzudecken. Nun kann man ja sagen, dass sich Deutschland nun schon seit einiger Zeit im Kampf gegen den IS engagiert und dass die Sicherheitslage dadurch nicht sicherer geworden ist. Ein Großflughafen wie der in Frankfurt, der größte in Deutschland, ist ja sicherheitsrelevant, und jetzt kommt heraus, dass man dort offenbar Waffen durch die Schleusen an Bord schmuggeln konnte, und zwar durch eine Kontrolle aus Brüssel. Das verwundert jetzt doch ein bisschen. Gab es da Versäumnisse? Hätte man nicht früher auch selbst einmal solche Kontrollen durchführen können, um die Sicherheit zu gewährleisten?

Dimroth: Es finden regelmäßig Kontrollen durch die Bundespolizei statt. Es ist mitnichten so, dass die Kontrolle ausschließlich durch solche unregelmäßig stattfindenden Inspektionen durch die Kommission stattfindet, sondern die Bundespolizei selbst kontrolliert auch in regelmäßigen Abständen die Qualität der Luftsicherheitsassistenten und der durchgeführten Kontrollen. Es ist also mitnichten so, dass man sich dabei ausschließlich auf die Kommission verlässt.

Frage: Aber Sie haben bei Ihren eigenen Kontrollen nie so etwas festgestellt. Richtig?

Dimroth: Diese Inspektion und deren Ergebnisse haben die von mir beschriebenen erheblichen Mängel erbracht, und auf Grundlage dieser bekannt gewordenen Mängel sind entsprechende Sofortmaßnahmen eingeleitet worden, um sie zu beheben. Wenn in anderen Fällen durch eigene Kontrollen vergleichbare Mängel bekannt werden, dann wird eben so verfahren - das ist ja letztlich der Sinn solcher Prüfverfahren -, dass man, soweit Mängel auftauchen, diese auch abstellt.

Zusatzfrage: Aber gibt es nicht zu denken, dass die eigenen Kontrollen, die Sie vorher selbst durchgeführt haben, das offenbar nicht zutage gefördert haben? Sonst hätten wir das ja auch schon früher erfahren. Sind also Ihre Kontrollen einfach nicht gut genug?

Dimroth: Ich hatte eingangs auch schon erwähnt, dass dieser Vorfall Anlass gibt, gemeinsam mit dem Betreiber ganz grundlegend zu prüfen, ob es Maßnahmen gibt, um zukünftig eben strukturelle Änderungen herbeizuführen, die gerade ausschließen, dass solche Mängel in solchen Prüfverfahren bekannt werden und dass solche Mängel überhaupt auftreten. Das ist sozusagen der zweite Maßnahmenbereich, der jetzt bearbeitet wird. Der erste ist, ganz konkret die jetzt bekannt gewordenen Mängel abzustellen, und der andere ist, sich grundlegend anzuschauen, ob es struktureller Änderungen bedarf, die eben auch das Verfahren an sich auf Sicht besser machen.

Frage: Noch einmal zur Privatisierung: Sie haben vorhin gesagt, es sei zu früh, darüber etwas zu sagen. Heißt das, Sie schließen durchaus nicht aus, dass man als Konsequenz aus diesen Vorkommnissen diese Beleihung zurücknehmen würde und die Bundespolizei dort tätig werden ließe?

Dimroth: Ich schließe hier heute sozusagen gar nichts aus; das ist ja auch eher eine hypothetische Frage. Wie eingangs erwähnt wurde, ist das sicherlich ein ernst zu nehmender Vorfall, der Anlass dafür ist, auch ganz grundsätzlich über das System nachzudenken. Ich werde hier heute weder ankündigen noch ausschließen, dass wir über solche grundlegenden Änderungen nachdenken.

Was ich sagen kann, ist, dass wir - die Bundespolizei zusammen mit dem Betreiber - eben sowohl unverzüglich die konkreten Missstände angegangen sind als dass man sich am Frankfurter Flughafen auch strukturell Gedanken darüber macht, ob es Dinge gibt, die man verändern kann, um solche Dinge zukünftig eben auch ganz grundlegend besser in den Griff zu bekommen.

Eine Position zu der Frage "Beleihung: Ja oder Nein?" werden Sie heute von mir nicht erhalten.

Frage: Es sind ja drei Firmen, die in Frankfurt involviert sind, unter anderem eine von Fraport. Sind die alle gleichermaßen fehlerhaft gewesen, oder gab es dabei Unterschiede?

Dimroth: Der von der Berichterstattung am Wochenende zitierte Bericht ist als "Vertraulich" eingestuft. Das hat gute Gründe. Insofern bitte ich um Nachsicht, dass ich hier weder zu den Einzelheiten hinsichtlich der betroffenen Dienstleister noch zu den weiteren Einzelheiten, die in diesem Bericht stehen, Stellung beziehe.

Im Übrigen ist es ja auch so, dass es sich um eine Art Zwischenbericht handelt, der hier zitiert wurde. Wie eingangs erwähnt wurde, ist die Bundespolizei auf Grundlage dieses Zwischenberichts ja unmittelbar in Gespräche mit der Kommission eingetreten, und die abschließende Beurteilung der Kommission - auch in Bezug auf die nunmehr ergriffenen Sofortmaßnahmen - steht ohnehin noch aus.

Frage: Es geht mir um die Vogelgrippe. Deshalb habe ich gleich mehrere Fragen an das Landwirtschaftsministerium: Erstens würde ich gerne wissen, ab wann die Eilverordnung genau in Kraft treten wird. Außerdem heißt es in Ihrem Entwurf dazu jetzt offenbar, dass immer 60 Tiere getestet werden sollen. Vielleicht können sie einfach erklären, wie das Verfahren in Sachen "Schutz vor Vogelgrippe" genau aussieht, wann es in Kraft treten wird und was für Strafen geplant sind.

Girndt: Die genannte Eilverordnung wird Bundesminister Schmidt heute Mittag unterzeichnen. Damit wird sie dann am Dienstag um 0.00 Uhr in Kraft treten.

Was die Eilverordnung zum Inhalt hat, ist, dass alle Enten- und Gänsehalter verpflichtet werden, die Tierbestände vor der Abgabe an den Schlachthof auf das Vorliegen von Geflügelpest zu untersuchen. Das heißt, sie müssen dann das Untersuchungsergebnis auch beim Schlachthof vorlegen können, wenn sie die Tiere dorthin abgeben möchten. Selbstverständlich muss das negativ sein. Die Verordnung gilt bundesweit und bis zum 31. März 2015. Die Verbände der Geflügelwirtschaft hatten aber dem Landwirtschaftsministerium schon am Wochenende zugesichert, diese geplante Untersuchungsverpflichtung ab sofort umzusetzen.

Der Hintergrund ist, dass Enten und Gänse im Gegensatz zu Puten und Hühnern keine Anzeichen einer Erkrankung zeigen, wenn sie mit dem Virus infiziert sind und somit ein Risiko besteht, dass unerkannt infizierte Tiere zur Schlachtung transportiert werden und die Seuche dann über Transportfahrzeuge und im Schlachthof weiterverbreitet werden könnte. Das heißt, mit dieser Eilverordnung werden die Tierbestände geschützt.

Zusatzfrage : Heißt das, sie müssen vorher getestet sein, dann auch in dieser Anzahl von mindestens 60 Tieren pro Transport? Ich weiß gar nicht, wie viele Tiere pro Transport dort hingebracht werden. Sind das 2.000, und davon werden 60 getestet, oder wie kann man sich das vorstellen?

Girndt: Das kommt sehr auf den Bestand an. Es ist so, dass in der Verordnung steht: 60 Tiere pro Ladung, die zum Schlachthof geht, werden untersucht. Wenn die Anzahl der Tiere weniger als 60 beträgt, dann werden alle untersucht. Die Untersuchungen laufen so, dass der Tierhalter dafür verantwortlich ist. Das heißt, er hat die Probe zu nehmen und sie zur Untersuchung zu schicken, in der Regel an die Labore, in denen er ohnehin auch seine Eigenkontrollen vornehmen lässt.

Zusatzfrage: Wie schnell hat er ein Ergebnis? Sind Sie dann auch sicher, dass das korrekt läuft?

Ich nehme an, dass Feierabend ist, sobald ein Tier infiziert ist.

Girndt: Genau. Sobald ein Tier infiziert ist, ist das Virus im Bestand festgestellt. Das heißt, dann gibt es kein negatives Ergebnis mehr und entsprechend können die Tiere nicht zur Schlachtung gelangen.

Was die Dauer betrifft, so hängt das ein bisschen vom Einzelfall ab. Wir haben in der Verordnung eine Frist gesetzt, dass die Probeentnahme nicht länger als sieben Tage vor der Schlachtung erfolgt sein darf. Damit ist absolut sichergestellt, dass innerhalb dieses Zeitraums die Untersuchung vonstattengehen kann. Das hängt ein bisschen vom Einzelfall ab. Die Probe muss entnommen und zum Labor transportiert werden, die Untersuchung muss erfolgen und das Ergebnis muss zurückkommen. In der Regel ist das innerhalb von ein paar Tagen machbar.

Zusatzfrage: Hier steht aber auch, dass Tiere erst ab dem 29. Dezember getestet werden müssen. Ich habe nicht verstanden, was das heißt. Gehen die Weihnachtsgänse noch so durch?

Girndt: Das hängt mit der Sieben-Tage-Frist zusammen, die ich gerade erwähnt habe. Es ist so, dass die Verordnung um 0.00 Uhr in Kraft tritt. Das heißt, dass ein Tier, das am 29. Dezember zur Schlachtung gelangt, erst sieben Tage vorher untersucht worden sein kann. Es kann natürlich auch zwei Tage vorher untersucht worden sein - wenn das Ergebnis dann vorliegt, ist das in Ordnung -, aber es darf nicht länger als sieben Tage vorher untersucht worden sein. Das hängt mit diesem Termin des Inkrafttretens heute um 0.00 Uhr zusammen.

Zusatz: Ich bin mir nicht sicher, ob ich das wirklich verstanden habe.

Girndt: Wenn ein - - -

Zuruf: Das ist mir schon klar! Heißt das, dass ab heute 0.00 Uhr alle Tiere in Höhe von 60, die ankommen, untersucht worden sein müssen, wenn sie geschlachtet werden? Das heißt, es wird erst einmal ein bisschen dauern, weil erst die Untersuchungen gemacht werden müssen. Es wird also ein bisschen weniger geschlachtet, wenn ich das richtig sehe.

Girndt: Es wird de facto noch zwei Tage geschlachtet - über Weihnachten ist auch in den Schlachthöfen kein Betrieb -, und danach tritt das faktisch in Kraft. Das heißt, was die Tiere angeht, die jetzt zur Schlachtung gelangen, sind die Geflügelhalter schon in den Tagen vorher darüber informiert, dass diese Eilverordnung geplant ist.

Zusatzfrage: Sie sagen, dass die Ihnen zustimmen. Das heißt, es ist jetzt schon klar, dass heute und morgen nach 0.00 Uhr nur in dieser Anzahl stichprobenmäßig 60 getestete Tiere geschlachtet werden?

Girndt: Ob nur getestete Tiere in den nächsten zwei Tagen geschlachtet werden, kann ich Ihnen so nicht bestätigen. Da müsste ich mich noch einmal kundig machen und die Antwort nachreichen.

Frage: Nur noch einmal die allgemeine Frage, als wie gefährlich Sie konkret dieses Virus bezeichnen würden.

Girndt: Das Virus hat für die Tierbestände eine hohe Gefahr. Hühner und Puten sterben sehr schnell daran. Weil es in Niedersachsen - in einem Bundesland mit einer sehr hohen Geflügeldichte - ausgebrochen ist, ist besonders wichtig, das möglichst schnell einzudämmen.

Was die Relevanz für den Menschen betrifft, gibt es bisher weltweit keinen Fall, wo ein Übergang des Virus von einem Tier auf den Menschen beschrieben worden wäre.

Frage: Gab es denn schon Fälle, dass Gänse und Enten daran gestorben sind?

Girndt: Soweit mir bekannt ist, nicht. Sie zeigen in der Regel keine Erkrankungsanzeichen.

Zusatzfrage: Sie sterben aber doch dann auch.

Girndt: In dem betroffenen Betrieb sind sie vorsorglich getötet worden. Das passiert, damit die Ausbreitung des Virus verhindert wird.

Zusatz: Sie sagten, dass das Geflügel sehr schnell stirbt, wenn es diesen Virus hat.

Girndt: Die Hühner und die Puten.

Zusatzfrage: Sind die Gänse und Enten nur Überträger oder sterben sie auch an dem Virus?

Girndt: Sie sind auch Überträger und müssen, wenn es in Beständen mit so vielen Tieren auftaucht, dementsprechend vorsorglich getötet werden.

Zusatzfrage: Sie können also sozusagen dem Verbraucher garantieren, dass das Festtagsgeflügel, das jetzt schon eingekauft und vorhanden ist, für den Menschen keine Gefahr darstellt.

Girndt: Wie ich eben gesagt habe, ist bisher weltweit kein Fall beschrieben worden, wo dieses Virus vom Tier auf den Menschen übergegangen wäre. Wichtig ist natürlich bei Geflügel, grundsätzlich strikte Küchenhygiene einzuhalten, und zwar schon allein, um den Übergang von anderen Bakterien zu vermeiden. Sprich, Geflügel sollte grundsätzlich immer nur komplett durchgegart verzehrt werden.

Frage: Ich hätte dazu noch eine Frage an das Justiz- und. Verbraucherschutzministerium. Arbeiten Sie mit der Landwirtschaft zusammen? Sehen Sie dabei für die Verbraucherschutzseite eine gute Handhabe und keine Gefahr?

Scholz: Es tut mir leid. Ich kann nichts ergänzen. Das fällt in die Zuständigkeit des Landwirtschaftsministeriums und dazu kann ich mich nicht äußern.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt. Pakistan hat das Moratorium für die Todesstrafe aufgehoben. Gerade kam die Nachricht, dass in den nächsten Tagen und Wochen wahrscheinlich 500 Gefangene gehängt werden sollen. Können Sie dazu Stellung nehmen?

Chebli: Der Minister hatte sich bereits zu dem verbrecherischen Anschlag in Peshawar geäußert und den Massenmord auf das Schärfste verurteilt. Wir hoffen natürlich, dass die Hintermänner des Verbrechens gefasst und in einem rechtsstaatlichen Verfahren zur Rechenschaft gezogen werden.

Sie haben richtig festgestellt, dass gestern mehrere Gefangene hingerichtet worden sind und weitere wahrscheinlich folgen sollen. Ich habe vorhin auch die Nachricht gehört, dass weitere 500 Verurteilte exekutiert werden sollen. Diese Entscheidung bedauern wir zutiefst und weisen darauf hin, dass das Moratorium, das Pakistan 2008 beschlossen hatte, der richtige Weg ist. Wir hatten das damals begrüßt und würden uns wünschen, dass Pakistan diesen Weg weiter verfolgt. Alles andere wäre nicht richtig.

Unsere Haltung zur Todesstrafe ist bekannt und auch an dieser Stelle mehrfach unterstrichen worden. Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und grausame Art der Bestrafung. Die Bundesregierung lehnt sie ab, und zwar unter allen Umständen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Entwicklungsministerium. Die ecuadorianische Regierung hat am Freitag angekündigt, dass sie die Zusammenarbeit mit Deutschland im Umweltbereich abbrechen wolle und sieben Millionen Euro zurückzahlen werde. Was halten Sie davon? Haben Sie schon mit der Regierung in Quito gesprochen?

Diroll: Uns sind die Äußerungen bisher nur aus den Medien bekannt. Wir erwarten, dass die ecuadorianische Regierung uns offiziell eine Mitteilung darüber macht. Diese liegt uns bislang nicht vor. Wenn wir diese Mitteilung haben, werden wir in angemessener Form darauf reagieren und Stellung nehmen.

Frage : Eine Frage an das Bundesjustizministerium zum Thema Dispozinsen und dem Referentenentwurf, den Sie vorgelegt haben. Mir ist noch nicht ganz klar, was das an Kosten verursachen wird. Rechnen Sie damit, dass auf die Verbraucher weitere zusätzliche Kosten zukommen?

Zweitens. Das schärfere Schwert wäre ja gewesen, die Dispozinsen zu deckeln. Ist dies in Ihrem Haus geprüft worden?

Scholz: Wir haben in der Tat in der letzten Woche einen Referentenentwurf an die Länder und Verbände zur Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditlinie versandt. Dort sind auch die Neuregelungen zu Dispozinsen enthalten. Wer länger als drei Monate den Dispo in Anspruch nimmt oder mit einem Betrag, der den durchschnittlichen monatlichen Geldeingang übersteigt, muss nach dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf ein Beratungsgespräch über Alternativen zum Dispo angeboten bekommen. Damit wird eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt.

Zu den Kosten kann ich Ihnen hier ad hoc leider keine Auskünfte geben. Dazu fehlen mir Erkenntnisse.

Was die weitergehenden Regelungen angeht, so sind diese geprüft worden und man hat sich jetzt auf eine solche Maßnahme verständigt und vorgeschlagen. Wir gehen davon aus, dass viele Menschen, die einen solchen Dispo in Anspruch nehmen, gar nicht wissen, dass es preisgünstigere Alternativen gibt, sodass mit einer solchen Maßnahme, also einer Beratung, die dann erfolgt, den Betroffenen sehr effektiv geholfen werden kann.

Frage : Frage an das Innenministerium. Es kam gestern zu einem Anschlag auf einen Moschee-Rohbau in der Stadt Dormagen. Es wurde keiner verletzt, aber es gab einen Sachschaden. In den letzten Wochen gab es vermehrt Brandanschläge auf Moscheen in Deutschland. Gibt es spezielle Sicherheitsmaßnahmen? Wie besorgt ist Ihr Ministerium über diese Angriffe?

Dimroth: Was die Frage der Sicherheitsmaßnahmen und der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit vor Ort betrifft, ist das eine Frage, die in der Verantwortung der Bundesländer liegt. Darum würde ich bitten, dass Sie entsprechende Anfragen in diese Richtung stellen.

Ganz grundsätzlich sind solche Einzelfälle aufmerksam zu betrachten und anzuschauen, was jeweils dahinter steckt. Aber noch einmal: Die Frage der Sicherheit solcher Einrichtungen vor Ort ist eine Frage im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Bundesländer.

Zusatzfrage: Macht Ihnen es Sorge, dass es vermehrt zu solchen Anschlägen kommt oder ist das für Sie ganz normal?

Dimroth: Es ist weder normal noch ist es so, dass Sie mich jetzt hier tief besorgt sehen. Selbstverständlich ist es so, dass ein jeder solcher Vorfall, soweit politisch oder religiös motiviert, Anlass ist, sich das anzuschauen und zu schauen, ob daraus Rückschlüsse für eine Gesamtbewertung der Sicherheitslage von religiösen oder anderen Einrichtungen zu ziehen sind, die besonders gefährdet sind. Als "normal" würde ich jedweden Einzelfall, der religiös motiviert und mit Gewalt verbunden ist, nicht einschätzen.

Vors. Szent-Ivanyi: Wenn es keine weiteren Fragen mehr gibt, wünsche ich uns ein vogelgrippefreies Festtagsessen, schöne Weihnachten und vor allen Dingen ruhige Feiertage!

SRSin Wirtz: Auch von meiner Seite ganz herzliche und schöne Weihnachtstage!

Montag, 22. Dezember 2014

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 22. Dezember 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/12/2014-12-22-regpk.html;jsessionid=B166E596D0B4935259C299CFE89ACFCF.s3t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Dezember 2014


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