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PRESSEKONFERENZ/973: Regierungspressekonferenz vom 15. April 2015 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 15. April 2015
Regierungspressekonferenz vom 15. April 2015

Themen: Kabinettssitzung (Verhinderung und Bekämpfung von Korruption, Berufsbildungsbericht 2015), geplante Tour des russischen Motorradklubs "Nachtwölfe" von Moskau nach Berlin, durch Amnesty International festgestellte Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan, Griechenland, Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer, Evakuierung von deutschen Staatsbürgern aus dem Jemen, Kartellverfahren der EU-Kommission gegen Google Shopping, Vorratsdatenspeicherung, Tötung und Vertreibung von Armeniern im Osmanischen Reich.

Sprecher: StS Seibert, Scharfschwerdt (BMUB), Chebli (AA), Gerhartz (BMVg), von Tiesenhausen-Cave (BMF), Plate (BMI), Alemany (BMWi), Zimmermann (BMJV)


Vors. Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Scharfschwerdt: Danke, dass ich noch einmal ganz kurz in die erste Reihe rutschen durfte. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich ganz schnell von Ihnen zu verabschieden; ich mache es aber auch schnell. Ich habe mir die Regierungspressekonferenzen in den letzten Jahren von beiden Seiten angeschaut und immer wieder spannende Beobachtungen machen dürfen. Es handelt sich um ein Format, das viele Herausforderungen für alle Beteiligten bietet. Ich möchte Ihnen dafür auch in Zukunft viel Erfolg und viel Spaß wünschen. Ich verabschiede mich jetzt erst einmal in Urlaub und in Elternzeit und hoffe, dass wir uns dann wiedersehen werden. Danke!

Vors. Detjen: Dann wünschen wir Ihnen zunächst für Urlaub, Elternzeit, für die Familie, die davon profitiert, und für Ihre weitere Tätigkeit alles Gute. Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Zunächst hat sich das Kabinett mit dem Thema der Korruptionsbekämpfung befasst. Sie wissen, dass die Verhinderung und die Bekämpfung von Korruption in allen Ausprägungen zu einer zentralen staatlichen Aufgabe in Deutschland gehören. Die Bundesregierung und die Bundesrepublik Deutschland haben zum Zweck der Bekämpfung der Korruption schon zahlreiche Rechtsakte erlassen. Zuletzt hat die Bundesregierung im Januar dieses Jahres einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem weitere internationale Verpflichtungen in der Korruptionsbekämpfung umgesetzt werden. Es geht dabei vor allem um die effektive Bekämpfung von grenzüberschreitender Korruption.

Im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf, der derzeit im Bundestag beraten wird, hat die Bundesregierung heute im Kabinett eine sogenannte Formulierungshilfe für die Fraktionen von CDU, CSU und SPD beschlossen. Es geht im Wesentlichen darum, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem Januar erweitert wird, und zwar um die Strafbarkeit der sogenannten Selbstgeldwäsche. Bei Bedarf wäre ich in der Lage, das interessante Phänomen der Selbstgeldwäsche hier noch ein bisschen besser zu erklären, aber ich schlage vor, dass, wenn Sie dazu Fragen haben, sich vielleicht doch an den Fachmann aus dem BMJV richten.

Das zweite Thema im Kabinett war heute der Berufsbildungsbericht 2015. Das duale System der beruflichen Bildung ist ja nicht nur unverzichtbar für unseren Wirtschaftsstandort Deutschland, es ist auch wesentlich dafür, dass die deutsche Wirtschaft ihren Fachkräftebedarf decken kann. Wenn ich das hinzufügen darf: Es ist auch ein internationaler Exportschlager. In vielen Gesprächen, die die Bundeskanzlerin und die Minister international führen, ist ein ganz großes Interesse anderer Länder an diesem dualen System der beruflichen Bildung spürbar. Es ermöglicht jährlich mehr als 500.000 jungen Menschen die duale Ausbildung und den Einstieg in eine qualifizierte berufliche Zukunft.

Der Berufsbildungsbericht 2015, den das Kabinett heute beschlossen hat, bestätigt das. Die Ministerinnen für Bildung und Forschung sowie für Arbeit und Soziales haben ihn vorhin erläutert. Ich mache es deswegen kurz und knapp: Im Ausbildungsjahr 2013/2014 - die fasst dieser Bericht zusammen - wurden 522.000 neue Ausbildungsverträge geschlossen. Das ist ein leichter Rückgang von 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Aus Sicht der Jugendlichen hat sich die Situation auf dem Ausbildungsmarkt trotzdem leicht verbessert, weil jetzt mehr Ausbildungsplätze pro Bewerber zur Verfügung standen. Der Bericht weist auf die tendenziellen Veränderungen und auch Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt hin. Auf der einen Seite haben Betriebe zunehmend Schwierigkeiten, ihre angebotenen Ausbildungsstellen zu besetzen, und auf der anderen Seite gibt es eben immer noch zu viele junge Menschen, denen der Einstieg in Ausbildung nicht unmittelbar gelingt. In bestimmten Regionen und in bestimmten Berufen wird es auch immer schwieriger, die betrieblichen Ausbildungsplätze und die suchenden Jugendlichen zusammenzubringen. Zudem nehmen mehr junge Menschen als in früheren Jahren, was ja im Prinzip keine schlechte Entwicklung ist, ein Studium anstatt einer Ausbildung auf.

Die Bundesregierung, die Sozialpartner und die Länder wollen mit einer Allianz für Aus- und Weiterbildung die duale Berufsausbildung stärken. Sie haben vereinbart, dass sie ausbildungsinteressierte junge Menschen, und zwar alle, frühestmöglich zu einem Berufsabschluss bringen wollen. Die Bundesregierung hat innerhalb kürzester Zeit die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, damit die neue sogenannte Assistierte Ausbildung schon jetzt mit dem kommenden Ausbildungsjahr beginnen kann. Es können dann zudem mehr Auszubildende solche ausbildungsbegleitenden Hilfen in Anspruch nehmen. Diese Maßnahmen sollen eben dabei helfen, dass auch leistungsschwächere Jugendliche besser von der Schule in die Ausbildung kommen und diese Ausbildung dann auch erfolgreich abschließen.

Ein Weiteres und Letztes noch: Die Partner in dieser Allianz für Aus- und Weiterbildung wollen auch dafür sorgen, dass leistungsstarke junge Menschen, zum Beispiel Studienabbrecher, für eine duale Ausbildung gewonnen werden können. Ihnen bietet die berufliche Ausbildung eben beste Chancen als künftige Fach- oder Führungskraft. Wie wichtig gerade das Thema der Studienabbrecher auch der Bundeskanzlerin ist, sehen Sie daran, dass Sie morgen in Aachen einen Betrieb besuchen wird, der genau das macht: Er bietet Studienabbrechern eine verkürzte Ausbildungszeit an. Das ist Teil eines sehr unterstützungswürdigen Modellprojekts.

So viel zu den beiden Themen im Bundeskabinett.

Frage: Ich habe eine Frage an das Innenministerium, aber auch an das Außenministerium. Es geht um die russische Rockergruppe "Nachtwölfe", die eine Parade aus Moskau nach Berlin planen. Gerade läuft - ich glaube, in Moskau - eine Pressekonferenz, in der gesagt wurde, dass die ein Visum für Deutschland, also ein Schengen-Visum, beantragt haben. Können Sie das bestätigen? Wenn ja, gibt es irgendwelche Hinweise darauf, dass sie dieses Visum nicht bekommen sollen?

Wenn diese Parade stattfinden soll, wird die Bundespolizei die begleiten, oder ist das eine Ländersache?

Plate: Vielen Dank für die Frage. Grundsätzlich ist die Bundesregierung über diese geplante Motorradtour informiert, und die zuständigen Behörden werden sie sehr genau beobachten.

Für Visumsfragen müsste ich Sie an das dafür zuständige Auswärtige Amt verweisen.

Chebli: Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Personenkreis nicht bekannt. Ebenso wenig ist bekannt, welche Personen sich an der Aktion beteiligen. Jedenfalls ist es so, dass bei den deutschen Visastellen in Russland keine solche Gruppe vorstellig geworden ist und um ein Visum gebeten hätte, weswegen ich das, was Sie da aus Polen gehört haben, so nicht bestätigen kann.

Frage: Heute Vormittag gab es eine Pressekonferenz von Amnesty International, in der massive Menschenrechtsverletzungen bis hin zu Folter und massiver Korruption des Diktators in Usbekistan beklagt wurden.

Ich stelle die Frage an das Verteidigungsministerium: Sie verhandeln derzeit über die Nutzung des Flughafens Termez in der Hauptstadt. Der "Spiegel" hat davon berichtet, dass Sie, glaube ich, 72 Millionen Euro Miete pro Jahr zahlen. Können Sie das bestätigen? Warum ist dieser Flughafen für Sie noch so wichtig?

Gerhartz: Ich kann nur bestätigen, und zwar nicht zum ersten Teil der Frage, dass wir in Verhandlungen mit Termez sind. Es ist für uns nach wie vor wichtig, dass wir diesen strategischen Flughafen in der Nähe unseres Hauptstützpunkts in Masar-e-Scharif haben. Das hängt einfach mit der Abwicklung und damit zusammen, dass wir, wenn wir Gerät rückführen müssen usw., dort immer noch eine Alternative haben. Wir landen zwar jetzt direkt mit unseren Flugzeugen in Masar-e-Scharif, aber wollen auf jeden Fall diese Option der Alternative immer noch aufrechterhalten.

Zum finanziellen Volumen kann ich hier jetzt keine Äußerung tätigen, weil wir eben gerade noch in Verhandlungen sind.

Zusatzfrage: Spielt es denn bei den Gesprächen eine Rolle, sicherzustellen, dass das Geld tatsächlich in der Politik oder in der Gesellschaft oder irgendwo ankommt und nicht letztlich nur beim Diktator in der eigenen Tasche landet?

Gerhartz: Ich denke einmal, das ist natürlich grundsätzlich immer das Anliegen bei allen Gesprächen. Jetzt geht es in den Verhandlungen eben darum, darüber zu verhandeln, über welche Zeiträume und über welches finanzielle Volumen (wir reden).

Zusatzfrage: Frau Chebli, Amnesty International hat auch kritisiert, dass sich das Auswärtige Amt dabei immer relativ ruhig verhalte, also nicht deutlich Stellung beziehe. Wie bewerten Sie das?

Chebli: Das kann ich so natürlich nicht bestätigen. Menschenrechtsverletzungen werden in allen Ländern dieser Erde, in denen sie auftreten, natürlich konsequent von uns angesprochen und in Gesprächen auf verschiedensten Ebenen thematisiert; das ist ja selbstverständlich und klar.

Zusatzfrage: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Chebli: Wie bitte?

Zusatzfrage: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Chebli: Das kann ich Ihnen hier jetzt nicht sagen. Es gibt immer wieder einen Austausch, und dann wird das auch angesprochen.

Frage: Frau von Tiesenhausen, wie weit ist denn das Bundesfinanzministerium mit der Vorbereitung für einen möglichen Euro-Austritt Griechenlands? Ausweislich einer Meldung der "ZEIT" sind Sie da schon ziemlich weit vorangeschritten.

von Tiesenhausen-Cave: Wir hatten dazu ja heute schon Kontakt gehabt. Sie spielen auf eine "ZEIT"-Vorabmeldung mit der Überschrift an, die Bundesregierung arbeite an einem Plan "Staatspleite". Da kann ich nur den Kopf schütteln.

Ich kann noch einmal das wiederholen, was ich Ihnen auch bereits gesagt habe: Woran die Bundesregierung arbeitet, ist, dass die Eurozone erhalten bleibt und gestärkt wird. Dazu laufen derzeit viele Gespräche und Verhandlungen. Es gibt ja auch - das wissen Sie - das umfangreiche zweite Hilfsprogramm, das gerade erst verlängert wurde. Griechenland hat zugesichert, seine Gläubiger bedienen zu wollen. Zu Spekulationen, von denen es dieser Tage wirklich viele gibt, kann ich jetzt keine Stellung nehmen oder sie kommentieren.

Frage : Frau von Tiesenhausen, wie ist denn der Stand des Finanzministeriums, was den Termin am 24. April in Riga angeht? Es gibt ja viele Stimmen in Brüssel, die sagen, der Termin werde stattfinden, aber die Hilfe könne dort nicht beschlossen werden. Wie ist der Stand?

von Tiesenhausen-Cave: Ich bin sozusagen dankbar, dass Sie das noch einmal ansprechen. Ich habe heute auch in der Medienlandschaft mit Überraschung gelesen, dass es da anscheinend falsche Erwartungen gab. Ich habe - ich glaube, in diesem Rahmen - in der letzten Woche auch noch einmal dargestellt, wie die Abläufe sind. Ich mache es jetzt noch einmal: Es wird derzeit mit Griechenland verhandelt. Wenn es dann eine Reformliste geben wird, wird der nächste Schritt sein, dass es ja noch ein sogenanntes "staff-level agreement" geben müsste, um die Bedingungen des Hilfsprogramms formell umzuändern. Das ist ein komplexer Prozess, und niemand in der Eurogruppe geht davon aus, dass das bis zum 24. April abgeschlossen werden könnte.

Wenn man dann dieses "staff-level agreement" haben wird, wird es natürlich auch noch um die Umsetzung gehen. Das heißt, Griechenland müsste Gesetze beschließen, irgendwann würden die Institutionen einen sogenannten "implementation review" machen, und erst aufgrund dessen könnte es zu einer Auszahlung kommen. Falls sich also irgendwo die Vorstellung festgesetzt haben sollte, man könnte bereits im April auszahlen: Ich glaube, damit liegt man falsch. Das ist aber, finde ich, durch alle und auch hier durch uns so kommuniziert worden, dass sich diese Vorstellung eigentlich nicht hätte bilden können.

Frage: Bis wann müssten denn der Prozess, den Sie jetzt beschrieben haben, abgeschlossen werden - bis Ende Juni, also bis zum Ende des zweiten Hilfsprogramms, oder bis Ende April?

von Tiesenhausen-Cave: Nein, bis Ende Juni. Das zweite Hilfsprogramm ist ja bis Ende Juni verlängert worden, und das ist der Zeitrahmen, innerhalb dessen es läuft.

Kurze Ergänzung dazu: Falls es schneller gehen sollte, würde es schneller gehen. Ende Juni ist also sozusagen das Ende. Aber das ist der definierte Zeitrahmen.

Zusatzfrage: Ich hätte eine kurze Nachfrage. Es handelt sich ja um die letzte Tranche aus dem zweiten Hilfspaket. Ist es denn prinzipiell technisch möglich, dass die auch in Teiltranchen ausgezahlt wird, oder müsste die en bloc ausgezahlt werden, weil es die letzte Tranche ist?

von Tiesenhausen-Cave: Der erste Punkt ist richtig: Es müsste sozusagen en bloc ausgezahlt werden. Das ist die letzte Tranche, und es ist, weil es jetzt die letzte ist, nicht mehr über Teilzahlungen usw. zu verhandeln.

Frage: Zum Stand der Reformliste: Beim letzten Mal oder in der vergangenen Woche hatten Sie, glaube ich, gesagt, da sei Bewegung drin, wenn ich das richtig im Kopf habe. Ist das weiterhin so? Ist also weiterhin davon auszugehen, dass diese Liste einigermaßen zeitnah fertiggestellt werden wird?

von Tiesenhausen-Cave: Tja! Wir erhalten auch nicht tägliche Updates von den drei Institutionen, die ja diese Verhandlungen führen. Ich habe beim letzten Mal gesagt, dass es Fortschritte gibt, dass aber gleichzeitig wirklich noch erheblicher Verhandlungsbedarf vorhanden ist. Ich habe heute noch einmal nachgefragt und habe die Antwort bekommen, dass sich daran eigentlich nichts geändert hat. Dieser Status quo gilt also weiterhin.

Frage: Nur um sicher zu sein, dass ich es gut verstanden habe: Würden Sie also nicht sagen, dass dieser nächste Termin am 24. April entscheidend ist?

von Tiesenhausen-Cave: Entscheidend sind die Verhandlungen zwischen Griechenland und den Institutionen um die Erstellung einer ausreichenden Reformliste. Die Verhandlungen werden ja auch in diesem Kreis geführt. Die Eurogruppe begleitet das natürlich politisch, aber zuallererst müssen die Verhandlungen über die Liste erfolgreich abgeschlossen werden. Das heißt, die Eurogruppe würde formell, solange es dort keine Liste gibt, auch überhaupt nur konsultierend eingebunden werden.

Frage: Eine Frage vor dem Hintergrund der Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer: Da ja Anfang der Woche möglicherweise wieder einige hundert Flüchtlinge ertrunken sind, wüsste ich gerne, ob die Bundesregierung da für die EU Handlungsbedarf sieht, weil die Grenzschutzmission Triton vielleicht nicht ausreicht, um diese Krise in den Griff zu bekommen.

An das Innenressort: Wie sieht derzeit das deutsche Engagement innerhalb dieser Triton-Mission aus? Man wollte ja wohl Bundespolizisten geschickt haben.

StS Seibert: Ich denke, dass das Innenressort das beantworten kann.

Plate: Sie hatten, wenn ich es richtig verstanden habe, zunächst gefragt, ob Handlungsbedarf besteht. Angesichts dessen, was wir grundsätzlich beim Thema Flüchtlinge sehen, aber auch ganz konkret angesichts der katastrophalen Unglücke von Flüchtlingen, die das Mittelmeer überqueren, sehen wir selbstverständlich Handlungsbedarf. Jede Anstrengung, die einen Beitrag dazu leisten kann, diese Situation zum Guten zu verändern, ist alle Mühen wert; das steht, glaube ich, fest. Dies ist aber ein Thema, das komplex ist und an dem notwendigerweise viele Akteure beteiligt sind. Insofern glaube ich, dass das keine rein nationale Aufgabe ist. Dass dabei mit rein nationalen Lösungen auch gar nichts bewirkt werden kann, brauche ich, glaube ich, angesichts der Grenzübertritte von einem zum anderen Land oder zu mehreren Ländern, die natürlich stattfinden, fast gar nicht näher zu begründen.

Sie wissen aber sicherlich auch - und dazu habe ich hier erst vor sehr kurzer Zeit vorgetragen -, dass der Bundesinnenminister insbesondere mit seinen europäischen Amtskollegen und der Europäischen Kommission sehr intensiv dabei ist, nach Lösungen zu suchen und gefundene Lösungsansätze weiterzuentwickeln. Welche Ansätze das sind, will ich jetzt nicht im Einzelnen wiederholen, aber das ist in der Tat sicherlich eines der größten Anliegen, die der Bundesinnenminister zurzeit im Rahmen seiner Amtsgeschäfte verfolgt.

Wenn Sie ganz konkret danach fragen, ob Triton ausreichend ist und was der deutsche Beitrag dazu ist, so muss ich zumindest zu Letzterem eine Nachlieferung zusagen, weil ich jetzt nicht tagesaktuell informiert bin, ob deutsche Vollzugsbeamtinnen und -beamte oder Gerätschaften daran im Moment beteiligt sind - das muss man im Prinzip ja tagesaktuell prüfen, insofern sage ich hier die Nachlieferung gerne zu. Hinsichtlich der Frage, ob es ausreichend ist oder nicht, möchte ich vielleicht nur Folgendes sagen: Triton ist ja keine deutsche Aktion, sondern eine Frontex-Aktion und damit eine Grenzschutzaktion, und das ist im Prinzip auch der Schwerpunkt dieser Maßnahme - was schlicht und einfach daran liegt, dass die Zuständigkeiten von Frontex im Bereich des Grenzschutzes liegen.

Ich will vielleicht trotzdem ganz kurz einen Satz zu dem Verhältnis zwischen Triton und der vorherigen Aktion Mare Nostrum, die ja eine italienische Aktion war und ein anderes Gepräge hatte, sagen: Man kann vielfach lesen - auch gestern gab es mehrere entsprechende Veröffentlichungen -, Mare Nostrum sei gut und Triton sei böse - ich vereinfach das einmal etwas. Das ist ein Bild, das jedenfalls der Differenziertheit der Lage vor Ort und der Aufgaben in keiner Weise gerecht wird. Ich will vielleicht nur einen Satz dazu sagen: Wenn man die Zahl von Toten ins Verhältnis zu der Zahl von Menschen setzt, die über das Mittelmeer gekommen sind, dann stellt man fest, dass es unter Mare Nostrum noch mehr Opfer gab als unter Triton. Das heißt nicht, dass wir mit Triton oder allgemein mit der Lage auf dem Mittelmeer zufrieden wären, aber das heißt, dass sich eine Schwarz-weiß-Betrachtung der Lage verbietet. Wir sind aber ganz intensiv damit beschäftigt - an allen Stellen und auf allen Kanälen -, Lösungswege zu finden und so schnell es geht zu erarbeiten, damit sich die Lage bessert.

StS Seibert: Da ich auch gefragt war, möchte ich nur noch einmal sagen: Es ist doch selbstverständlich, dass jeder tote Flüchtling auf dem Mittelmeer einer zu viel ist und dass die hohen Zahlen von toten Flüchtlingen, die sich dort in Verzweiflung auf enge Schiffe pferchen und dann oft ertrinken, menschlich eine große Sorge ist und politisch eine große Sorge ist. Es ist aber auch klar, dass grenzpolizeiliche Maßnahmen alleine - ob sie nun Mare Nostrum oder Triton heißen - das Problem nicht werden beheben können. Das ist ja auch genau der Ansatz der Bundesregierung, wie ihn auch der Bundesinnenminister auf der europäischen Ebene immer verfolgt: Wir müssen natürlich dazu kommen, dass die betroffenen Drittstaaten, die Transitländer, die Herkunftsländer ihre Maßnahmen verstärken, um das Schlepperwesen - das Schlepperunwesen, sollte ich sagen - erfolgreich zu bekämpfen. Es ist natürlich wichtig, dass wir sowohl bilateral als auch als Europäische Union die Kooperation mit den afrikanischen Staaten verbessern, damit für die Menschen dort eine Lebensperspektive, eine Bleibensperspektive entsteht und sie eben solche gefährlichen Überfahrten nicht mehr übernehmen. Genau das ist ja der deutsche Ansatz - wie gesagt: sowohl in unserem bilateralen Verhältnis mit diesen Ländern als auch in dem, was wir zur politischen Arbeit der Europäischen Union beitragen.

Frage: Herr Seibert, können Sie uns denn Auskunft geben, wie weit die Bemühungen gediehen sind, das Schlepperunwesen zu bekämpfen beziehungsweise zurückzudrängen? Welche konkreten Maßnahmen oder Schritte gibt es da beziehungsweise sind da geplant?

StS Seibert: Ich glaube, dass das Innenministerium da wieder am besten in der Lage sein wird, Ihnen eine Antwort zu geben.

Plate: Die Zahlen der Schlepper, die in den letzten Monaten festgenommen worden sind, habe ich heute nicht im Einzelnen dabei; ich kann Sie aber gerne im Rahmen der Nachlieferung, die ich ohnehin zugesagt habe, nachliefern. Sie sind jedenfalls deutlich in die Höhe gegangen, seit die Operation Triton gefahren wird, und sie sind auch deutlich in die Höhe gegangen, seitdem sich die Innenminister der EU im Oktober auf ihre Drei-Säulen-Strategie verständigt hatten; denn das ist ja eine dieser drei Säulen.

Zusatzfrage: Die Schlepper verlassen die Schiffe ja normalerweise, bevor sie die Flüchtlinge ihrem Schicksal überlassen. Wo werden die Schlepper denn überhaupt gefasst? Auf den Schiffen ja nicht mehr.

Plate: Das sind Fragen zu operativen Einzelheiten, zu denen ich Ihnen hier im Moment nichts Konkretes sagen kann. Es wird, ehrlich gesagt, von Fall zu Fall auch unterschiedlich sein, wo die Schlepper gefasst werden.

Frage: Herr Seibert, was ist denn das Grundproblem für die Bundesregierung: Dass diese Flüchtlinge versuchen, nach Europa zu kommen, oder dass sie auf dem Weg dahin sterben?

StS Seibert: Das Grundproblem ist, dass es in den Ländern Afrikas Verhältnisse gibt, in denen offensichtlich viele meist junge Menschen keine Zukunft für sich sehen und einen sehr gefahrvollen Weg nach Europa auf sich nehmen. Das zweite Grundproblem ist, dass es kriminelle Schlepper gibt, die diese menschliche Notlage ausnutzen und diese Menschen in tödliche Gefahr bringen.

Frage: Noch einmal eine Frage an das Verteidigungsministerium: Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet heute, dass es Überlegungen gibt, die Bundeswehr in die Evakuierung von deutschen Staatsbürgern aus dem Jemen einzuschalten. Wie weit sind diese Überlegungen gediehen? Welchen zeitlichen Vorlauf bräuchte das, wie zügig könnte das vonstattengehen?

Gerhartz: Wie es in der Berichterstattung schon erschienen worden ist, sind wir vom Auswärtigen Amt gebeten worden, diesbezüglich mögliche Optionen auszuplanen. Das machen wir gerade. Das sagt aber natürlich noch rein gar nichts darüber aus, ob diese Optionen überhaupt gezogen werden beziehungsweise ob es überhaupt dazu kommt. Zu weiteren Einzelheiten - ich glaube, das können Sie gut verstehen - kann ich hier natürlich nichts sagen.

Chebli: Vielleicht kann ich das noch ergänzen. Der Krisenstab war natürlich von Anfang an mit der Evakuierung der Deutschen im Jemen befasst und arbeitet unter Hochdruck daran, dass wir alle Deutschen aus dem Jemen in Sicherheit bringen können.

Vielleicht noch ein paar prinzipielle Bemerkungen: Ich möchte kurz in Erinnerung rufen, dass das Auswärtige Amt seit Jahren vor Reisen in den Jemen im Prinzip warnt, und als sich die Situation im Jemen im Februar dieses Jahres zugespitzt hat, haben wir auch alle dort verbliebenen Deutschen zur Ausreise aufgefordert und die Botschaft geschlossen. Im Zuge der letzten Eskalation hat sich nun herausgestellt, dass sich täglich oder immer wieder einmal Deutsche bei uns gemeldet haben und dass die Zahl der Deutschen doch höher ist, als wir vermutet hatten. Das hat den Krisenstab natürlich dazu veranlasst, mit noch stärkerem Engagement, noch stärkerem Hochdruck daran zu arbeiten. Am Anfang sind wir von 150 Deutschen im Jemen ausgegangen; inzwischen konnten fast 70 Deutsche aus dem Jemen in Sicherheit gebracht werden.

Das vorrangige Ziel ist aber - und es ist wichtig, dass wir das hier unterstreichen -, dass der Krisenstab weiter vorrangig darauf setzt, zivile Evakuierungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Auch das geschieht unter Hochdruck; auch gegenwärtig - gestern und heute - wird alles versucht, um zu prüfen, inwieweit die Deutschen mithilfe ziviler Evakuierungsmöglichkeiten aus dem Jemen gebracht werden können. Nur dann, wenn wir sehen, dass das nicht funktioniert, und sich die Lage so dramatisch zuspitzt, dass wir keine zivilen Evakuierungsmöglichkeiten mehr sehen, würde man in Erwägung ziehen, auf andere Mittel zuzugreifen. In der Tat kämen da - so, wie der Kollege es dargestellt hat - auch militärische Evakuierungsmöglichkeiten in Betracht.

Frage: Herr Gerhartz, wie kann man sich das vorstellen? Rückt dann das GSG 9 ein und holt einen Deutschen aus Sanaa heraus?

Gerhartz: Also das GSG 9 sehe ich jetzt hier nicht. Sie würden auch nicht zur Bundeswehr gehören. - Davon einmal ganz abgesehen.

Zu möglichen Einzelheiten, wie dann so eine Operation aussehen könnte, kann ich hier nichts sagen.

Zusatzfrage: Frau Chebli, Sie haben gerade Zahlen genannt. 150 Deutsche hätten sich gemeldet. 70 sind erst draußen. Was passiert mit den restlichen 80?

Chebli: Ich habe doch gerade gesagt, was wir die ganze Zeit machen. Ich kann das nur noch einmal unterstreichen und wiederholen.

Es gibt ja verschiedene Möglichkeiten. Die IOM hat Möglichkeiten. Es sind nun schon zwei Flüge über die IOM gestartet, die auch Deutsche und andere mit aufgenommen haben. Der IOM und anderen Partnern sind wir natürlich dankbar. Wir arbeiten auch an eigenen Möglichkeiten, an zivilen Evakuierungsmöglichkeiten, um alle Deutschen in Sicherheit zu bringen. Sie können sich sicher sein, dass der Krisenstab unter Hochdruck daran arbeitet, alle Deutschen aus dem Land und in Sicherheit bringen zu können.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium zum Thema Wettbewerbsverfahren gegen Google. Sind Sie besorgt, dass Frau Vestager den Fall Google verengt hat, um sich auf Google Shopping zu konzentrieren, oder beurteilt die Bundesregierung das als einen guten Startpunkt?

Alemany: Im Gegenteil. Wir sind nicht besorgt. Wir begrüßen die heutige Ankündigung von Kommissarin Vestager.

Vielleicht lassen Sie mich dazu ein bisschen in die Vergangenheit gehen. Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat sich ja, was Google betrifft, sowohl bei der alten als auch bei der jetzt amtierenden EU-Kommission gegen alte Zusagenentscheidungen gewandt und sich für eine konsequente Anwendung des europäischen Kartellrechts, gerade in Bezug auf Google, ausgesprochen. Dies hat er in verschiedenen Gesprächen und in verschiedenen Schreiben, u. a. auch mit Minister de Maizière zusammen, getan.

Die heute bekannt gegebene Einleitung dieses formellen Untersuchungsverfahrens, wie Sie schon sagen, das nur Google Shopping betrifft, begrüßen wir sehr. Man muss vielleicht zur Einordnung noch wissen, dass die EU-Kommission wegen mehrerer Praktiken ja schon seit 2010 ein Kartellverfahren durchführt. Die heutige Ankündigung betrifft nur die Übermittlung von Beschwerdepunkten an Google, die den Preisvergleich Google Shopping betreffen. Es wurde heute aber auch noch eine neue Untersuchung eingeleitet, wie die Kommission berichtet hat, die das Betriebssystem Android betrifft. Dann gibt es seit 2010 noch laufende Untersuchungen, die zum Beispiel die Reiseportale, den Kartendienst und die Hotelportale betreffen. Uns ist wichtig, dass auch in einem digitalen Zeitalter das Kartellrecht Anwendung findet.

Zusatzfrage: Aber ist es die Auffassung der Bundesregierung, dass es eine weitreichende Untersuchung in diesen anderen Bereichen geben soll, zum Beispiel im Bereich "travel"?

Alemany: Wie bereits erwähnt, hat sich der Minister gegen alte Zusagen gewandt und sich für eine umfassende und gründliche Untersuchung ausgesprochen.

Frage: Herr Seibert, der Justizminister hat heute die Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten vorgestellt. Welche Sicherheitsverbesserungen verspricht sich denn die Bundesregierung mit diesen Leitlinien, mit dieser abgespeckten Vorratsdatenspeicherung?

StS Seibert: Lassen Sie mich grundsätzlich sagen: Es war immer die Haltung der Bundesregierung, dass eine eng begrenzte Speicherungspflicht für Telekommunikationsdaten nötig ist, um die Aufklärung schwerer Straftaten zu unterstützen und um akute Gefahren abzuwehren. Es war auch immer die Haltung der Bundesregierung, dass auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs so etwas zulassen. Es ist nun gut und sehr zu begrüßen, dass sich die beiden zuständigen Minister im Rahmen ihrer ohnehin sehr kooperativen Zusammenarbeit auf Leitlinien geeinigt haben, wie das gehen kann. Das ist gut für die Sicherheit der Menschen in Deutschland. Das ist auch gut für den Grundrechtsschutz, der nämlich durch ganz eng definierte Voraussetzungen und durch einen strengen Richtervorbehalt gewährleistet ist.

Zusatzfrage: An das Justizministerium habe ich eine Lernfrage: In der Pressemitteilung steht: Ein Abruf der Daten darf nur bei einzeln aufgelisteten schweren Straftaten und nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter erfolgen. - In den Leitlinien ist aber von "schwersten" Straftaten die Rede. Was stimmt denn nun?

Zimmermann: Herr Jung, die Straftaten, die darunter fallen sollen, haben wir ja auch in den Leitlinien in einer Anlage aufgelistet. Ob Sie diese jetzt als "schwerste" oder "schwere" Straftaten - es sind ja bislang noch Leitlinien - bezeichnen, überlasse ich dann Ihnen. Den Katalog haben Sie ja, denke ich, auch vorliegen, wenn Sie die Leitlinien haben. Ansonsten können Sie sie auch auf unserer Internetseite abrufen. Es sind im Wesentlichen Straftaten aus dem Bereich des Terrorismus, aber auch Mord- und Totschlagsdelikte beziehungsweise sexuelle Missbrauchsdelikte. Für diesen engen Katalog ist jetzt nach unseren Leitlinien vorgesehen, zeitlich und inhaltlich eng begrenzt entsprechende Höchstspeicherfristen vorzusehen.

Zusatzfrage: Aber unter "schwere" Straftaten würde ja zum Beispiel auch der Drogenhandel fallen, Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz. Also Sie können nicht klar und deutlich sagen, ob das jetzt "schwerste" Straftaten oder auch "schwere" Straftaten sind?

Zimmermann: Ich kann ganz klar auf den Straftatenkatalog verweisen. Da können Sie genau nachlesen, welche Straftaten dazu gehören. Es fallen auch Straftaten aus dem Betäubungsmittelgesetz dazu. Ihnen liegt er offenbar nicht vor. Also es sind auch Straftaten aus dem Betäubungsmittelgesetz aufgelistet, die darunter fallen sollen.

Das sind zwei DIN A4-Seiten. Ich glaube, ich muss sie hier jetzt nicht alle vorlesen. Sie sind ja veröffentlicht.

Zusatzfrage: Aber wenn ich gerade daran denke, was Herr Seibert gesagt hat, dass es ja um die Sicherheit und um den Terrorschutz geht, was hat denn das mit Drogenhandel zu tun?

StS Seibert: Ich habe das Wort Terror nicht erwähnt. Das wollte ich gerade nur einmal sagen.

Zusatz : Entschuldigung.

StS Seibert: Das ist damit sicherlich auch gemeint. Aber ich habe von der Aufklärung schwerer Straftaten und der Abwehr akuter Gefahr gesprochen. Das, glaube ich, ist genau auch in der Liste, die die Kollegin vorliegen hat und die ja für jeden zugänglich ist, ablesbar, dass das in der Tat schwere Gefährdungen und schwere Straftaten sind.

Zimmermann: Ganz genau. Darin geht es auch um die Bildung einer terroristischen Vereinigung; da haben Sie die Terrorstraftaten. Es ist ja ein Katalog "schwerster" Straftaten oder, wenn Sie wollen, "schwerer" Straftaten. Da möchte ich mich jetzt nicht festlegen. Es ist ein genau definierter Katalog aus dem Bereich des Strafgesetzbuches, aus dem Bereich des Betäubungsmittelgesetzes und aus dem Bereich des Völkerstrafgesetzbuches. All das ist nachzulesen. Das umfasst zum einen Terrorstraftaten, aber auch andere schwerste Straftaten.

Zusatzfrage: Außerdem heißt es noch: Insbesondere dürfen keine Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile erstellt werden. - Das steht in den Leitlinien. Nur wenn zehn Wochen lang Metadaten und vier Wochen lang die Standortdaten gespeichert werden können, dann können doch Bewegungsprofile erstellt werden?

Zimmermann: Wie gesagt, es dürfen keine Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden. Es sind bislang ja Leitlinien. Wie wir das dann im konkreten Gesetzentwurf umsetzen, das müssten Sie noch eine Zeitlang abwarten, bis wir sie vorgelegt haben. Wir bemühen uns natürlich so schnell wie möglich, auf Grundlage dieser Leitlinien einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen.

Im Übrigen, wie Sie ja auch sagten, ist für Standortdaten aufgrund der Sensibilität dieser Daten eine sehr kurze Frist von maximal vier Wochen vorgesehen.

Zusatzfrage: Aber Sie sehen nicht den Widerspruch, dass man sagt, wir speichern die Standortdaten, aber werden keine Bewegungsprofile erstellen, obwohl man das mit genau diesen Daten tun kann?

Zimmermann: Man kann ja vieles. Aber vieles, was man kann, darf man nicht. Insofern sehe ich da keinen Widerspruch.

Frage: Wir hatten hier am Montag schon einmal über die Frage Armenien und den Jahrestag des Genozids von 1915 gesprochen. Der Bundespräsident wird am kommenden Donnerstag im Anschluss an einen Gottesdienst der großen Kirchen in Deutschland und der armenischen Christen hier in Berlin eine Ansprache halten. Herr Seibert, hat es im Vorfeld dieser Entscheidung, dass der Bundespräsident dort sprechen wird, bei den regelmäßigen Gesprächen zwischen Ihrem Haus und dem Bundespräsidialamt darüber eine Abwägung gegeben?

StS Seibert: Es gibt enge Kontakte und immer wieder auch Gespräche zwischen der Bundeskanzlerin und dem Bundespräsidenten, über die wir grundsätzlich inhaltlich nicht berichten.

Mittwoch, 15. April 2015

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 15. April 2015
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/04/2015-04-15-regpk.html;jsessionid=F7111EF1DA14CB0FC4BCCDFCF7D0635A.s1t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2015

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