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PRESSEKONFERENZ/1001: Regierungspressekonferenz vom 5. Juni 2015 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 5. Juni 2015
Regierungspressekonferenz vom 5. Juni 2015

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Leibniztag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, G7-Gipfel, Kabinettssitzung, Verleihung des Deutschen Schulpreises 2015, EU-CELAC-Gipfel, Gespräch zum Thema Asyl- und Flüchtlingspolitik mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer, Tag des deutschen Familienunternehmens), Griechenland, Zusammenarbeit der Nachrichtendienste, Gesetzentwurf zum Anbau von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, Ermittlungen gegen FIFA-Funktionäre, Treffen des US-Verteidigungsministers mit in Europa stationierten US-Generalen zur Ukraine-Politik, Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe, Besuch des ägyptischen Präsidenten al-Sisi, Cyberangriff auf die Bundestagsverwaltung, Vorratsdatenspeicherung

Sprecher: StS Seibert, Jäger (BMF), Dr. Braams (BMWi), Roth (BMVg), Fronczak (BMEL), Stamer (BMUB), Dr. Dimroth (BMI), Dr. Schäfer (AA), Dr. Scholz (BMJV)


VORS. LEIFERT eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS SEIBERT: Guten Tag, meine Damen und Herren! Hier sind die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin: Ich hatte Ihnen ja schon gesagt, dass die Kanzlerin an diesem Samstag am Leibniztag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften teilnehmen und dort eine Rede halten wird.

Zu Sonntag und Montag: Beide Tage, stehen natürlich ganz im Zeichen des G7-Treffens in Elmau. Ein Presseprogramm ist veröffentlicht worden. Wir haben hier gestern auch ein Briefing dazu durchgeführt. Ich denke also, Sie sind im Bilde.

Am Mittwoch wird dann um 9.30 Uhr zum üblichen Zeitpunkt die Sitzung des Bundeskabinetts stattfinden.

Um 11 Uhr wird die Bundeskanzlerin am Mittwoch dann den Deutschen Schulpreis 2015 überreichen, der von der Robert-Bosch-Stiftung und der Heidehof Stiftung an die Siegerschule verliehen wird. Die Kanzlerin wird nach 2010 und 2013 zum dritten Mal an dieser Veranstaltung teilnehmen. Der Deutschen Schulpreis ist ein Preis für hervorragende Schulen mit besonders innovativen und vorbildlichen Unterrichtskonzepten. Diese Veranstaltung findet hier in Berlin in der Heilig-Kreuz-Kirche statt.

Am Mittwoch wird die Bundeskanzlerin nach Brüssel und dort am EU-CELAC-Gipfel teilnehmen. Der EU-CELAC-Gipfel ist das wichtigste Dialogforum, die wichtigste Begegnungsform von Europa und lateinamerikanischen und karibischen Staaten. Das Thema dieses Gipfels lautet "Unsere gemeinsame Zukunft formen". Es werden zahlreiche Staats- und Regierungschefs der 33 CELAC-Staaten und der 28 EU-Mitgliedstaaten erwartet. Den Vorsitz wird der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, führen.

So kurz nach dem G7-Treffen gibt der EU-CELAC-Gipfel natürlich Gelegenheit, für gemeinsame Antworten auf globale Herausforderungen zu werben, zum Beispiel im Hinblick auf die Klimakonferenz COP 21 in Paris und die Post-2015-Entwicklungsagenda. Er gibt auch die Gelegenheit, dann von deutscher Seite aus die Rolle Deutschlands als eines verlässlichen Partners für die lateinamerikanische Region und die karibische Region in Wirtschaft und Wissenschaft noch einmal hervorzuheben und auch unsere Bereitschaft hervorzuheben, in dieser Region Dialogprozesse zu flankieren, wie es beispielsweise in Kolumbien getan wird. Die Bundeskanzlerin wird am Rande des Gipfels auch mit einigen ihrer lateinamerikanischen Kollegen zu bilateralen Treffen zusammentreffen. Darüber werde ich dann zu einem späteren Zeitpunkt sicherlich etwas sagen können.

Zurück aus Brüssel wird sich die Bundeskanzlerin am Donnerstagabend nächster Woche dann mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer zu einem Gespräch zum Thema Asyl- und Flüchtlingspolitik treffen. Das Treffen beginnt um 20 Uhr und findet im Bundesministerium des Innern statt. Es ist ein Treffen im Vorfeld der nächsten regelmäßigen Besprechung der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten, die am 18. Juni stattfinden wird. Als solches baut es auf früheren Treffen der Bundesregierung mit den Ländern zu diesem Thema der Asyl- und Flüchtlingspolitik auf. Ein solches hatte er zuletzt am 8. Mai 2015 stattgefunden.

Ich kann Ihnen noch sagen, dass aufseiten der Bundesregierung neben der Kanzlerin voraussichtlich die Minister Gabriel, de Maizière, Schäuble, Steinmeier, Gröhe, Schwesig, Hendricks, Nahles, Maas und Wanka teilnehmen werden, dazu Minister Altmaier, Staatsminister Braun, die Integrationsbeauftragte, Frau Özoguz, sowie der Präsident des BAMF, Herr Schmidt, und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Herr Weise. Auf Länderseite nehmen alle Regierungschefs und -chefinnen teil. Außerdem nehmen für die Kommunen die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände teil.

Schließlich wird die Bundeskanzlerin am Freitag, dem 12. Juni, hier in Berlin am Tag des deutschen Familienunternehmens teilnehmen und dort gegen 10.45 Uhr eine Rede halten. - So viel zu den öffentlichen Terminen der kommenden Woche.

FRAGE: Herr Jäger, Griechenland hat noch einmal einen Aufschub, eine Gnadenfrist erhalten. Jetzt frage ich mich aber, rein rechnerisch: Wenn das Land heute nicht 300 Millionen Euro bezahlen kann, wie soll es dann Ende des Monats 1,6 Milliarden Euro bezahlen?

Zweitens: Wie nah beieinander sind der Finanzminister und seine Chefin eigentlich noch? Wolfgang Schäuble war ja beim Treffen im Kanzleramt nicht dabei, und er vertritt auch eine robustere Haltung gegenüber Griechenland; das hat er auch immer deutlich gemacht. Wie sehr ziehen die beiden also noch an einem Strang?

JÄGER: Ich fange mit Ihrer zweiten Bemerkung an, indem ich sie zurückweise. Ich kann überhaupt nicht erkennen, dass es in der Sache wie auch im Verfahren und im Prozedere irgendwelche Unterschiede zwischen meinem Minister und der Kanzlerin gibt. Die beiden arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen das ist so selbstverständlich, dass man es gar nicht erwähnen muss , und das gilt insbesondere auch für Griechenland. Insofern sehe ich, ehrlich gesagt, gar keinen Anlass für die Frage.

Was Ihre erste Frage angeht, ist es richtig, dass Griechenland heute 300 Millionen Euro hätte überweisen sollen. Das wird Griechenland jetzt nicht tun. Griechenland hat beim IWF den Antrag gestellt, die im Juni anstehenden Zahlungen zu bündeln. Das ist entsprechend der IWF-Statuten möglich, wenn auch etwas ungewöhnlich. Ich glaube, das letzte Mal, dass ein Land auf dieses Verfahren zurückgegriffen hat es war Sambia , war Ende der Siebzigerjahre. Aber nun gut, rechtlich ist das völlig unangreifbar.

Ich teile nicht ganz Ihre Prämisse. Wir sind immer davon ausgegangen, und auch der griechische Premierminister hat sich auf dieser Linie geäußert, dass Griechenland natürlich in der Lage gewesen wäre, die heutige Zahlung zu leisten. Die Frage, warum die griechische Regierung sich zu diesen Schritt entschlossen hat, das zu bündeln, kann ich Ihnen nicht beantworten. Das ist eine Frage, die Sie an die Vertreter Griechenlands richten müssten.

STS SEIBERT: Ich will zu dem ersten Punkt nur kurz etwas hinzufügen, und natürlich herrscht vollkommene Übereinstimmung mit dem Sprecher des Bundesfinanzministeriums: Die Bundeskanzlerin und der Bundesfinanzminister arbeiten prima zusammen, und zwar so vertraulich wie vertrauensvoll. Das gilt ganz besonders für das Themenfeld Griechenland.

ZUSATZFRAGE: Sagen Sie, Herr Jäger, also, es sei sozusagen ein organisatorisches Manöver oder eine organisatorische Entscheidung, heute nicht die 300 Millionen Euro zurückzuzahlen, sondern das Ganze bis zum Monatsende zu bündeln, und es sei nicht um die Frage gegangen, ob Griechenland das tatsächlich hätte zahlen können?

JÄGER: Ich habe gesagt, dass es nach unserer Einschätzung und nach bis dato vorliegenden Äußerungen der griechischen Seite ursprünglich beabsichtigt war, diese heutige Tranche zu überweisen. Dafür, dass Griechenland das jetzt nicht tut und auf die alternative Möglichkeit zurückgreift, gibt es eine Reihe von denkbaren Gründen, aber es ist nicht meine Aufgabe, hier zu spekulieren. Das ist tatsächlich eine Frage, die Sie bitte mit den Vertretern der griechischen Regierung diskutieren sollten.

FRAGE: Herr Jäger, es gibt Überlegungen, die 10,9 Milliarden Euro, die für die Rekapitalisierung der griechischen Banken zweckgebunden sind, umzuwidmen und im Rahmen eines neuen Pakets an Griechenland zu zahlen, damit Griechenland den Verpflichtungen im Sommer nachkommen könnte. Meine Frage ist: Kann so eine Umwidmung ohne die Zustimmung des Deutschen Bundestags stattfinden?

JÄGER: Es ist richtig, dass die 10,9 Milliarden Euro im gegenwärtigen Programm enthalten sind. Sie sind allerdings auch mit einer sehr eindeutigen Zweckbestimmung verbunden. Die lautet: Dieses Geld wird für eine eventuell notwendige Rekapitalisierung griechischer Banken zurückgehalten. Das ist der Sachstand.

Im Umfeld der Gespräche am 20. Februar dieses Jahres, als wir in der Eurogruppe die Erklärung der Eurogruppe zum weiteren Vorgehen in Griechenland verabschiedet haben, ist es damals unter anderem auf deutsche Initiative hin gelungen, diese Gelder aus Athen zurück nach Luxemburg zu holen. Dort liegen sie im Augenblick beim EFSF. Ob das nun die Zustimmung des Deutschen Bundestags erfordert, falls man sie anderweitig verwenden sollte, kann ich nicht abschließend sagen - vermutlich ja.

ZUSATZFRAGE: Sie haben "auf deutsche Initiative hin" gesagt. Können Sie erklären, wieso und warum?

JÄGER: Nein. Wir waren damals zusammen mit anderen Partnern da gab es auch noch eine Reihe anderer Mitgliedstaaten der Auffassung, dass das die bessere Lösung ist.

FRAGE: Ich habe doch noch einmal eine Nachfrage an die beiden Herren Seibert und Jäger. In dem Bericht wird ja auch davon gesprochen, dass Herr Schäuble erst über Frau Lagarde erfahren habe, dass es dieses Treffen im Kanzleramt geben wird. Ist das so gewesen? Erklären Sie das zu einem Teil der vertrauensvollen Zusammenarbeit?

JÄGER: Diese Frage kann ich beantworten, denn ich war ja in Dresden dabei: Der Bundesfinanzminister hat in Dresden von diesem Treffen erfahren, und er hat davon erfahren, bevor ich sage es noch einmal: bevor Frau Lagarde ihn angesprochen hat.

ZUSATZFRAGE: Von wem?

JÄGER: Aus dem Kanzleramt.

ZUSATZ: Das haben Sie ja nicht gesagt!

JÄGER: Solche Informationen fallen ja es ging ja um ein vertrauliches Treffen nicht vom Himmel, und wenn er es nicht von Frau Lagarde erfahren hat, dann bleibt nur eine Möglichkeit. Er hat es gewusst, und er hat schon in Dresden selbstverständlich vertraulich mit Frau Lagarde, aber auch mit Herrn Draghi darüber gesprochen.

VORS. LEIFERT: Herr Seibert noch einmal dazu?

STS SEIBERT: Nein, ich habe dem nichts mehr hinzuzufügen. Gerade die Zusammenarbeit zwischen der Bundeskanzlerin und Minister Schäuble ist ja davon geprägt, dass beide sehr oft miteinander in Kontakt sind.

FRAGE: Warum war Herr Schäuble denn bei dem Treffen nicht dabei? Wie und in welchem Umfang hat er dann von den Ergebnissen dieses Treffens erfahren?

STS SEIBERT: Ich gebe hier grundsätzlich nicht Auskunft darüber, wie und wann die Bundeskanzlerin mit ihren Ministern und Ministerinen spricht. Es gibt einen sehr engen Austausch das haben wir jetzt zweimal gesagt zwischen der Kanzlerin und dem Bundesfinanzminister, und da gibt es gar keinen Grund zur Sorge, dass der Informationsfluss nicht stetig genug sein könnte.

ZUSATZFRAGE: Warum war er nicht mit dabei?

STS SEIBERT: Weil das ein Treffen im Anschluss an einen Termin des European Round Table war und diese beiden als Vertreter der Institutionen auf der Ebene der Bundeskanzlerin und des französischen Staatspräsidenten noch hinzukamen und weil nicht jeder immer bei jedem Treffen dabei sein muss, um zu wissen, was bei dem Treffen passiert. Ich kenne die Terminpläne des Finanzministers am Montag auch nicht. Das ist jedenfalls für Sie kein Grund zur Besorgnis. Die Kommunikation ist und war eng. Deswegen kann man sich manchmal über die Berichterstattung auch nur wundern.

FRAGE: Der Vorschlag der Geldgeber ist ja jetzt von Tsipras abgelehnt worden. Jetzt gibt es eben Berichte darüber, dass eventuell auch noch einmal über den Kommissionsvorschlag nachgedacht werden könnte, dass man das Ganze noch einmal verlängern könnte, um noch Zeit zu gewinnen. Mangelt es aus Sicht der Bundesregierung an Zeit?

STS SEIBERT: Ganz grundsätzlich, und die Bundeskanzlerin hat sich dazu ja gestern auch geäußert: Es laufen jetzt intensive Gespräche zwischen den Institutionen und der griechischen Regierung. Das ist gut. Wir hoffen, dass sie zu einer Einigung führen, die dann als "staff-level agreement" der Eurogruppe vorgelegt werden kann. Jetzt Details zu diskutieren oder Kommentare von außen in die laufenden Gespräche hineinzugeben, ist wenig sinnvoll.

ZUSATZ: Vielleicht würde Herr Jäger auch noch etwas dazu sagen.

JÄGER: Nein. Was wollte ich dem hinzufügen?

FRAGE: Herr Jäger, können Sie noch einmal darstellen, inwiefern der Bundestag in die gegenwärtigen Diskussionen einbezogen ist, nachdem es aus den Reihen der Abgeordneten Beschwerden gab, und in welchem Fall das Plenum des Bundestags noch einmal abstimmen müsste?

JÄGER: Der Bundestag wird, und zwar seit Jahresbeginn, seit wir über Griechenland diskutieren, eng und regelmäßig einbezogen. Es gab etwa zuletzt heute Morgen eine Unterrichtung durch Herrn Staatssekretär Steffen über die gestrige Telefonkonferenz der Euro-Arbeitsgruppe. Insofern gibt es da eingespielte Verfahren. Die Informationen fließen ganz so, wie die gesetzlichen und eingespielten Verfahren es nahelegen.

Was Ihre zweite Frage angeht: Nach jetzigem Stand wäre bei einem erfolgreichen Abschluss des Programms der Bundestag zu beteiligen ich sage: zu beteiligen , und zwar in Gestalt des Haushaltsausschusses, es sei denn, es drängte sich der Eindruck auf, dass wir das Programm nicht nur technisch abschließen, sondern dass mit diesem Programmabschluss eine sogenannte wesentliche Programmänderung verbunden ist. Sollte das der Fall sein sprich: sollte der Bundestag zu dieser Einschätzung kommen , dann würde nicht nur der Haushaltsausschuss beteiligt werden, sondern dann würde dies auch ins Plenum gehen.

FRAGE: Herr Seibert, gestern gab es ein Telefonat zwischen Frau Merkel, Tsipras und Hollande. Könnten Sie uns etwas darüber sagen? Ich habe von der griechischen Seite gehört, dass es konstruktive Gespräche gewesen sind. Wie würden Sie das bewerten? Gibt es heute mehr Optimismus im Kanzleramt?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen das Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin, dem griechischen Ministerpräsidenten und dem französischen Präsidenten bestätigen. Es hat gestern Abend stattgefunden. Wie auch in vergangenen Fällen gehe ich auf die Inhalte des Gesprächs, das vertraulich ist, nicht ein und möchte auch nicht kommentieren, wie andere darauf eingehen.

ZUSATZFRAGE: Zustimmung?

STS SEIBERT: Wie bitte?

ZUSATZFRAGE: Auch die Zustimmung, ob das ein gutes Gespräch war, also nicht über die Inhalte, aber

STS SEIBERT: Natürlich sind das konstruktive Gespräche, die da geführt werden.

FRAGE: Herr Seibert, ziehen die Bundeskanzlerin und das Bundeskanzleramt in Erwägung, am kommenden Montag noch ein Fünfer-Treffen im Kanzleramt zu veranstalten?

Zweitens: Sie selbst haben hier gesagt, dass der Vorschlag der Institutionen die Beratungsgrundlage sei. Tsipras hat heute gesagt, dass diese vorgeschlagenen Reformmaßnahmen von Juncker das sind die Vorschläge der drei Institutionen nicht die Grundlage für eine Einigung sein könnten. Bleiben Sie noch bei Ihrer Aussage?

STS SEIBERT: Zu dem Montag: Montag wird der zweite Tag des G7-Gipfels sein. Andere Pläne für den Montag kenne ich nicht und habe ich hier auch nicht zu verkünden.

Ansonsten hat sich an dem, was wir gesagt haben, nichts geändert: Es laufen jetzt intensive Gespräche zwischen den Institutionen und der griechischen Regierung. Es ist gut, dass sie laufen. Sie laufen sicherlich besser, wenn sie nicht mit Kommentaren von mir und mit der Erörterung von Einzelaspekten begleitet werden.

ZUSATZFRAGE: Die Frage betraf nicht die Einzelheiten. Es geht um die Grundlage. Was ist die Grundlage dieser Gespräche, die jetzt geführt werden?

STS SEIBERT: Da das Gespräche zwischen den Institutionen und der griechischen Regierung sind, müsste ich Sie bitten, mit den an diesen Gesprächen Beteiligten zu sprechen. Es ist aus unserer Sicht sehr gut, dass die Institutionen eine gemeinsame Position erarbeitet haben. Am Ende muss eine Einigung gefunden werden. Wir hoffen, dass es möglich ist, eine Einigung zu finden, bei der die Rechnungen aufgehen. Das ist das, was zählt.

ZUSATZ: Ich habe die Frage nur gestellt, weil Sie hier gesagt haben, dass der Vorschlag der Institutionen die Beratungsgrundlage sei, und der griechische Ministerpräsident etwas anderes behauptet.

STS SEIBERT: Ich habe dazu hier jetzt nichts Weiteres beizutragen.

FRAGE: Auch zu Montag, Herr Jäger: Herr Varoufakis wird am Montag für eine Vortragsveranstaltung in Berlin sein. Gibt es auch einen Termin im Finanzministerium, also ein Treffen mit Herrn Schäuble?

JÄGER: Ja, es ist uns tatsächlich kurz bevor ich hierher gegangen bin eine Anfrage aus Athen ins Haus geflattert. Es ist aber so, dass der Bundesfinanzminister am Montag nicht in Berlin sein wird. Nach heutiger Planung könnte es möglicherweise noch zu einem Treffen am Dienstagvormittag kommen; das wird im Augenblick geprüft. Aber wir werden am Dienstagvormittag schon den finnischen Finanzminister, Herrn Stubb, zu Gast haben. Deshalb kann ich Ihnen auf diese Frage im Augenblick noch keine Antwort geben. Es gibt eine Anfrage, aber wir haben noch keinen gemeinsamen Termin finden können. Das würden wir dann am Montag an gleicher Stelle präzisieren können.

FRAGE: Ich habe noch einmal eine Frage zum Gipfel in Brüssel in der nächsten Woche: Wird da auch noch einmal das Thema Griechenland besprochen werden, am Rande oder wie auch immer? Es bleibt ja nun virulent.

Wird Herr Tsipras an dem Treffen teilnehmen?

STS SEIBERT: Das müssten Sie wirklich die griechische Regierung fragen, die ja allein über die Reisepläne des Ministerpräsidenten Bescheid weiß.

Es liegt auch auf der Hand, dass Griechenland bei einem EU-CELAC-Treffen nicht eines der wesentlichen Tagesordnungsthemen sein wird. Trotzdem ist es immer möglich, dass entweder die lateinamerikanische Seite fragt "Wie steht es bei euch in der Eurozone?" oder dass am Rande des Gipfels weitere Gespräche geführt werden. Ich will das nicht ausschließen.

FRAGE: Ich habe eine Frage zu Varoufakis und dem Montag in Berlin: Gibt es andere Anfragen und andere Treffen von Varoufakis mit anderen Mitgliedern der Bundesregierung, insbesondere mit dem Wirtschaftsminister?

DR. BRAAMS: Ein solcher Termin ist mir nicht bekannt. Mir ist auch keine Anfrage dazu bekannt.

FRAGE: Herr Seibert, zum No-Spy-Abkommen ist ein Dokument herausgekommen, das vom 14. Januar 2014 datiert. Damit war dem Bundeskanzleramt schon klar, dass es kein No-Spy-Abkommen geben wird. Nichtsdestotrotz hat uns Ihre Kollegen Frau Wirtz einen Tag später noch wortwörtlich gesagt: "Der Stand der Dinge ist im Moment, dass die Verhandlungen andauern und dass mit Hochdruck daran gearbeitet wird, dass man zu einer Einigung kommt." Sie hat uns hier also wider besseren Wissens die Unwahrheit gesagt. Nicht?

STS SEIBERT: Ich wiederhole noch einmal, dass ich mich hier nicht zu Unterlagen äußere, die das Bundeskanzleramt dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss für die Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellt hat. Ich bleibe bei der grundsätzlichen Aussage, dass sich die Vertreter der Bundesregierung hier grundsätzlich nach bestem Wissen und Gewissen geäußert haben.

ZUSATZ: Das war ja gerade die Frage. Das haben Sie ja offensichtlich nicht getan.

STS SEIBERT: Ich habe mich dazu jetzt geäußert. Fragen zu den Unterlagen, die dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss überreicht wurden oder zugeleitet wurden, sind auch genau vor den zuständigen parlamentarischen Gremien zu beantworten. Die Grundaussage bleibt bestehen.

FRAGE: Nicht konkret und genau dazu, aber zu diesem Komplex im weiteren Sinne: Die SPD hatte, wenn sie auch kein Ultimatum für die kommende Woche gestellt hatte, so doch die feste Erwartung geäußert, dass es eine Lösung für die Frage gibt, wie der Bundestag über die Selektoren-Liste informiert wird. Wird diese Erwartung nach dem, was Sie bisher überblicken können, erfüllt werden?

STS SEIBERT: Ich kann mich hier zu Erwartungen, die aus Parteikreisen geäußert wurden, nicht äußern. Wir haben immer gesagt: Das Konsultationsverfahren dauert an. Das trifft auch heute noch zu. Die Bundesregierung wird zum gegebenen Zeitpunkt entscheiden, also Entscheidung darüber treffen, wie dann mit diesen Fragen umzugehen ist. Dann wird natürlich darüber auch informiert werden.

FRAGE: Die Kanzlerin hat gestern im RTL-Interview gesagt, dass sie nicht gedenkt, mit Obama gesondert über das Thema der Geheimdienste zu sprechen, das habe man ja bereits mehrfach geklärt. Sie sagte auch, dass dabei jetzt eher die Nachrichtendienste in ihrer Kooperation gefragt seien. Wer wird diese Kooperation denn kontrollieren? Das hat sich ja beim letzten Mal nicht unbedingt als hilfreich erwiesen, wenn man sich diese Affäre anschaut.

STS SEIBERT: Die Aussagen der Bundeskanzlerin in dem Interview mit RTL stehen ja für sich. Sie hat sich zu G7 und zu dieser Frage geäußert. Ich glaube, da gibt es nicht viel Erklärungsbedarf. Die Nachrichtendienste in Deutschland das ist die grundsätzliche Aussage, die vielleicht eine Antwort für Sie ist arbeiten auf der Basis der Gesetze, die für sie einschlägig sind, und sie arbeiten unter parlamentarischer Kontrolle.

ZUSATZFRAGE: Dann eine Folgefrage an Oberstleutnant Roth: Musste die Bundeswehr innerhalb der letzten Tage in den Einsatzgebieten mit einer Erhöhung der Bedrohungsstufe reagieren, oder war man in Gebieten wie dem Irak sowieso schon auf der höchsten Bedrohungsstufe?

VORS. LEIFERT: Den fliegenden Wechsel zum Irak würde ich gerne noch einmal zurückstellen, weil wir mit dem No-Spy-Abkommen noch nicht fertig sind.

ZUSATZ: Es geht aber um den NSA-Komplex. Da war ja die Drohung, dass man die Zusammenarbeit quasi einstellen würde.

VORS. LEIFERT: Okay, gut - Herr Roth!

ROTH: Sie sprechen den Schutz unserer Soldaten in den Einsatzgebieten an. Der Schutz unserer Soldaten ist natürlich gewährleistet, und der liegt uns auch sehr am Herzen. Der Schutz unserer Soldaten hängt aber nicht nur von nachrichtendienstlichen Informationen ab, sondern von einer ganzen Bandbreite von Dingen. Ich möchte hier jetzt nicht im Einzelnen ausbreiten, wie wir den Schutz unserer Soldaten in den Einsatzgebieten gewährleisten, aber Sie können davon ausgehen, dass er gewährleistet ist und dass wir das dort auch mit allen Mitteln und Möglichkeiten tun.

ZUSATZFRAGE: Die Frage war ja, ob die Bedrohungslage als Reaktion auf diese Vorgaben seitens der USA erhöht werden musste.

ROTH: Die Bedrohungslage erhöht sich nicht durch solche Aspekte, sondern die Bedrohungslage wird durch andere Aspekte, nämlich eben durch die dortige Gefährdungslage, entsprechend erhöht. Das ist in diesem Fall nicht der Fall.

ZUSATZFRAGE: Dann hat sich ja in der letzten Woche nichts an der Bedrohungssituation geändert. Richtig?

ROTH: Richtig.

FRAGE: Herr Seibert, könnten Sie noch einmal erläutern, was die Kanzlerin genau meinte? Will sie die Basis der Zusammenarbeit der Geheimdienste den Geheimdiensten überlassen, die ja offensichtlich auf beiden Seiten nicht wirklich kontrollierbar sind?

STS SEIBERT: Nein. Ich würde Sie bitten, das RTL-Interview vielleicht noch einmal anzuschauen oder nachzulesen. Dann wird sich aus dem Zusammenhang sehr klar ergeben, dass es darum nicht geht.

ZUSATZ: Sie sind ihr Sprecher. Vielleicht können Sie das dann aufklären.

STS SEIBERT: Ja, aber es ist eigentlich auch nicht der Sinn dieser Veranstaltung, Interviews noch einmal zu erklären, die ja jedem deutlich nachlesbar oder nachschaubar vorliegen. Sie wurde gefragt, ob sie dieses Thema mit dem US-Präsidenten in Elmau besprechen werde, und sie verwies auf den laufenden Konsultationsprozess und darauf, dass damit derzeit die in den Diensten Zuständigen beschäftigt sind.

ZUSATZFRAGE: Um es einfach einmal zusammenzufassen: Sie sagten ja immer, auf deutschem Boden habe deutsches Recht zu gelten. Das ist ein Wunsch von Ihnen. Sie möchten, dass man sich nicht gegenseitig ausspioniert. Das ist ein Wunsch von Ihnen. Ist diese Wunscherfüllung denn keine Chefsache, also Sache der Kanzlerin?

STS SEIBERT: Dieses Thema war ja schon häufig ein Thema zwischen der Bundeskanzlerin und dem US-Präsidenten, und darüber ist auch in anschließenden

ZURUF: Und es hat nie etwas gebracht!

STS SEIBERT: Das ist Ihre Behauptung. - Darüber ist auch immer in anschließenden Pressekonferenzen berichtet worden.

ZUSATZ: Das ist ja keine Behauptung, wenn Sie selbst sagen, das habe sich noch nicht erfüllt. Sie wünschen sich das immer noch.

STS SEIBERT: Sie hat gesagt: Das ist tatsächlich ein anspruchsvolles Ziel, auf das wir weiter hinarbeiten werden.

ZUSATZFRAGE: Aber nicht als Chefsache?

STS SEIBERT: Das ist auch falsch, weil es, wenn Sie so wollen, bereits Chefsache, also Gegenstand von Gesprächen zwischen der Bundeskanzlerin und dem US-Präsidenten, war.

FRAGE: Ich muss jetzt leider noch einmal ein bisschen springen und Herrn Roth befragen. Es war die Rede von der Zusammenarbeit mit der NSA und der Zusammenarbeit der Dienste im Nordirak. Ist für diese Drohne, die angeblich nicht mehr zur Verfügung steht, ganz konkret Ersatz geschaffen worden? Sie sagten, es habe sich nichts verändert. Angeblich so waren ja nun die Berichte schirmen die Amerikaner ihre Technik ab und haben deswegen jetzt möglicherweise Kooperationen auf bestimmten Gebieten eingefroren. Ist das hundertprozentig durch Alternativen abgedeckt?

ROTH: Ich habe ja gesagt, dass sich der Schutz unserer Soldaten vielfältig vollzieht und dass darin viele Aspekte hineinspielen. Nachrichtendienstliche Informationen oder auch Informationen, die wir über unser militärisches Nachrichtenwesen gewinnen, sind weiterhin gewährleistet. Insofern, kann ich nur sagen, ist der Schutz unserer Soldaten auch weiterhin gewährleistet.

FRAGE: Herr Seibert, können Sie bestätigen, dass die G-10-Kommission zwei Spähaktionen des BND beendet hat?

STS SEIBERT: Die Beratungen der G-10-Kommission sind geheim, wie wir das hier am Mittwoch ausführlich erörtert haben, und deswegen wird sich die Bundesregierung dazu nicht äußern.

ZUSATZFRAGE: Würde es denn etwas an der Sicherheit Deutschlands ändern, wenn diese Spähaktionen beendet werden würden?

STS SEIBERT: Spekulative Fragen nach geheimen Beratungen werde ich hier nicht beantworten.

FRAGE: Ich habe eine Verständnisfrage. Herr Seibert, gibt es eine Frist, die für das Konsultationsverfahren gesetzt ist? Sie erwähnen seit Wochen dieses Konsultationsverfahren. Dauert es drei, vier, fünf oder sechs Monate und man hat dann eine Antwort, oder gibt es keine gesetzte Frist?

STS SEIBERT: Ich erwähne es hier, weil ich regelmäßig danach gefragt werde. Es dauert noch an. Neulich wurde ich gefragt, ob es ewig dauern werde. Das habe ich verneint. Mehr kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Wenn es abgeschlossen ist, wird die Bundesregierung eine Entscheidung fällen.

FRAGE: Herr Seibert, in Sachen No-Spy-Abkommen wahr schon sehr früh klar, dass es kein No-Spy-Abkommen geben wird und trotzdem hat die Bundesregierung immer so getan über Monate und Monate hinweg , als ob immer noch verhandelt wird. Warum ist das bei dem Konsultationsverfahren anders? Vielleicht gab es von den Amerikanern ganz frühzeitig ein Nein, aber Sie versuchen jetzt, noch über Monate hinaus so zu tun, als ob das im Verfahren ist.

STS SEIBERT: Zum Konsultationsverfahren habe ich alles gesagt, Herr Jung. Zu dem sogenannten No-Spy-Abkommen weise ich zurück, was Sie in Ihrer Frage behaupten. Wir haben uns hierzu oft geäußert.

Ich will nur noch einmal kurz sagen, weil es auch in der letzten Woche hier wieder eine Rolle gespielt hat: Die grundsätzliche Verhandlungsbereitschaft der amerikanischen Seite zu solchen Verhandlungen war für die Bundesregierung zuvor in diversen Gesprächen und diversen Kontakten sowohl zwischen Regierungsvertretern als auch zwischen Vertretern der Nachrichtendienste erkennbar gewesen. Von diesen Entwicklungen hatten auch die Mitglieder der Bundesregierung, die Bundeskanzlerin Kenntnis. Deswegen haben wir so nach bestem Wissen und Gewissen unsere Aussagen gemacht, wie wir sie gemacht haben.

FRAGE: Noch einmal an Oberstleutnant Roth. Die Bedrohungslage in der vergangenen Woche mit dem Aufkündigen der Kooperation war ja schon erheblich. Soldaten haben das in sozialen Netzwerken direkt in Verbindung mit dem NSA-Untersuchungsausschuss gesehen. Wird man seitens der Bundeswehrführung bei zukünftigen Einsätzen darauf achten, gar nicht erst in solche Abhängigkeiten zu geraten? Man könnte das, was diese Woche stattgefunden hat, auch definitiv als Erpressung bezeichnen: Entweder ihr hört auf, nach den Selektoren zu fragen, oder wir lassen eure Soldaten in den Einsätzen möglicherweise zu Schaden kommen.

ROTH: Der Erkenntnisgewinn, den wir haben, ergibt sich durch ein breites Lagebild. Im Irak sind zum Beispiel mehrere Nationen eingesetzt. Jede Nation gibt ihr Informationsbild an die andere weiter, und dann ergibt sich ein gemeinsames Lagebild. Aufgrund dieses Lagebildes leiten wir dann den Schutz unserer Soldaten als einen Teil dieses Lagebildes ab. Insofern gibt es weiterhin eine Zusammenarbeit auch mit anderen Partnernationen, und das hat keine Auswirkungen auf den Schutz unserer Soldaten. Das kann ich hier nur noch einmal wiederholen.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Agrar- sowie an das Umweltministerium zum Thema Gentechnik in der Landwirtschaft. Es liegt jetzt ein neuer Gesetzentwurf des Agrarministers vor, der das einhalten soll, was im Koalitionsvertrag versprochen wurde, nämlich keine Gentechnik auf deutschen Äckern. Das Bundesumweltministerium sieht das Ganze, soweit ich weiß, wohl etwas anders. Frage: Wann wird es ein Gesetz geben? Sind sich die beiden Ministerien dabei mittlerweile einig?

FRONCZAK: Ich fange als federführendes Ressort an.

Wir Sie wissen, sind Ressortabstimmungen in der Regel nicht öffentlich. Sie haben wahrgenommen, dass intensiv über dieses Thema diskutiert wird und die eine oder andere Idee auch den Weg an die Öffentlichkeit gefunden hat.

Wir haben in den vergangenen Monaten intensive Gespräche innerhalb der Ressorts und auch mit den Ländern geführt. Der Minister hat im Februar einen Entwurf vorgelegt, mit dem die europäische Änderungsrichtlinie zum Anbau von Gentechnik in nationales Gentechnikrecht umzusetzen ist; übrigens schon sehr frühzeitig und parallel zu den laufenden Verhandlungen in Brüssel, die zu dem Zeitpunkt noch gar nicht abgeschlossen waren. Das ist dann im April in Kraft getreten.

Dieser vorgelegte Entwurf wurde jetzt von unserem Haus aufgrund der Gespräche, die wir in den vergangenen Woche und Monaten geführt haben, nachgebessert. Im Kern sieht die Anpassung des Entwurfs vor, dass ein sogenannter Anbauausschuss eingerichtet wird, der die Kompetenzen bündelt, der der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern auch gerecht wird und in diesem Ausschuss im sehr konkreten Einzelfall zu prüfen ist, ob zwingende Gründe das ist die Voraussetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie; ich betone das noch einmal vorliegen das können Gründe auf regionaler Ebene sein; es können vielleicht auch Regelungen auf nationaler Ebene sein, die wir im Moment noch nicht so richtig sehen und dann Empfehlungen ausspricht. Auf der Grundlage ist dann zu entscheiden, ob Bund und Länder gemeinsam an der Stelle vielleicht sogar einen doppelten Boden schaffen oder ob regionale Anbauverbote ausgesprochen werden.

Der Minister hat immer wieder betont, dass er gesprächsbereit ist, dass er offen ist, wenn vorgetragen wird, dass der Bund hier seiner Verantwortung gerecht werden kann. Man muss aber in dem Zusammenhang an den Föderalismus erinnern. Viele der Punkte, die zwingende Gründe sein können - Raumordnungsfragen, städtebauliche Planungen, Fragen der Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen liegen nicht in der Zuständigkeit des Bundes. Pauschale Gründe das hat die Europa-Ebene auch immer vorgetragen reichen nicht. Das heißt, die bloße Ankündigung "Wir wollen keine Gentechnik", was der Minister wiederholt betont und bestätigt hat, (ist nicht ausreichend). Er will flächendeckend den Anbau von Gentechnik in Deutschland nicht realisieren, pauschale Begründungen sind nicht möglich.

Insofern haben wir, wenn Sie so wollen, einen Kompromiss in die Diskussion geworfen. Das ist den Ressorts gestern zugegangen. Wir hoffen, dass wir damit zu Entscheidungen kommen. Wir haben einen gewissen Zeitdruck, denn die Anbauperiode 2016 steht sehr zeitnah bevor. Deshalb hat der Minister, hat unser Haus den Entwurf sehr frühzeitig im Februar vorgelegt. Am Ende das hat der Minister noch einmal deutlich gemacht ist es keine politische Entscheidung. Natürlich gibt es eine politische Diskussion und wir müssen das politisch lösen. Wir müssen bundespolitisch den Rahmen schaffen, um Verordnungen zu realisieren. Dabei gibt es jetzt einen gewissen Zeitdruck. Es ist im Einzelfall keine politische Entscheidung, sondern es ist im Einzelfall eine technisch-juristische Prüfung, die künftig nach unseren Vorstellungen dieser Anbauausschuss vornehmen kann.

STAMER: Die Ministerin hat noch einmal deutlich gemacht, dass sie, nachdem die EU den Weg für nationale Anbauverbote freigemacht hat, dafür plädiert, dass jetzt diese Regelung für ganz Deutschland umgesetzt werden soll. Das ist eine Position, die sie noch einmal bekräftigt hat. Das war von Anfang an unsere Haltung und diese werden wir natürlich auch im Rahmen der Ressortabstimmung, die der Kollege eben angesprochen hat, auch so darlegen.

Ich kann Ihnen vielleicht noch einen kurzen Zusatzhinweis geben. Ich nehme an, dass Sie bei dem Thema auf einen Bericht in einer überregionalen Zeitung anspielen. Wir haben zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, die veröffentlicht sind und die Sie selber einsehen und somit die Argumentation verfolgen können. Dort ist noch einmal die Position vertreten worden, dass eine solche deutschlandweite Regelung auch im Sinne einer größeren Rechtssicherheit geboten wäre.

ZUSATZFRAGE: Ich sprechen vor allem auf den Gesetzentwurf an, der aus dem Hause Schmidt kommt, und deshalb eine Nachfrage an Sie. Ist das aus Ihrer Sicht auch ein Kompromiss, wie Herr Fronczak sagt? Sind wir kurz davor, dass das Gesetz auch wirklich kommt oder ist das noch kein Kompromiss?

STAMER: Die Ressortabstimmung läuft. Ich bitte um Verständnis, dass ich jetzt hier keine weiteren Details darlege. Ich habe hier noch einmal unsere Position und die Position, die die Ministerin auch heute noch einmal bekräftigt hat, umrissen. Wir werden in diesem Sinne auch für unsere Position werben. Wenn das Ergebnis vorliegt, werden wir Sie informieren.

FRAGE: Herr Fronczak hatte vom Zeitdruck gesprochen. Das heißt, es müsste dann offenbar schnell etwas passieren. Welchen Zeitrahmen gibt es für die Ressortabstimmungen, von denen Ihre Kollegin gerade gesprochen hat? Wann passiert da etwas oder was wäre die Konsequenz?

Letzte, etwas provokative Frage: Wenn Sie morgen die Zeitung aufschlagen und dort etwas von Koalitionskrach steht, wäre das dann richtig oder nicht?

FRONCZAK: Zur zweiten Frage: Das ist nicht der Fall. Wir sind in den Ressortabstimmungen und diese laufen. Es sind Vorschläge unterbreitet worden. Die Gespräche waren so, dass wir im Ergebnis gesagt haben: Das ist eine juristisch-technische Prüfung. Der Minister hat immer deutlich gemacht, dass wir uns hier nicht politisch verkämpfen. Alle haben eigentlich das Ziel. Wir haben im Moment ja auch keine Anbausituation von gentechnisch veränderten Organismen. Wenn Sie sich die Deutschlandkarte angucken, so gibt es keinen Fleck, wo im Moment Anbau stattfindet. Insofern ist das Fakt. Die europäische Richtlinie soll zusätzlich Rechtssicherheit schaffen, und wir müssen das entsprechend umsetzen.

Zu Ihrer ersten Frage. Ich habe es vorhin erwähnt: Wir haben Anbauperioden, die einen gewissen Zeitdruck vorgeben. Wenn jemand einen Zulassungsantrag stellt die Zulassung liegt rein auf europäischer Ebene , läuft es ähnlich. Es werden Empfehlungen seitens der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde ausgesprochen. Die Kommission muss dementsprechend zustimmen bzw. in einem Gremium entscheiden auch die Länder. Wenn die Zulassung vorliegt, greift der nächste Schritt, nämlich wie wir das national umsetzen. Dabei sind nicht nur die angesprochenen zwingenden Gründe zu berücksichtigen, sondern man muss weitere grundrechtliche Tatbestände berücksichtigen. Es gibt verschiedene Gutachten. Am Ende bringen uns aber diese hypothetischen Fragen, die wir in Gutachten vorher klären, relativ wenig, wenn wir am Ende im sehr konkreten Einzelfall prüfen müssen, welche Gründe auf regionaler oder auf Bundesebene vorliegen.

Der Minister hat gesagt: Wenn es Gründe gibt, die bundeweit rechtssicher vollzogen werden können, gerne. Dann sind wir auch bereit, dieser Verantwortung nachzukommen. Insofern dieser Ausschuss, der sich aus Vertretern des Bundes, der Länder und der Sachverständigen, die einstimmig berufen werden müssen, zusammensetzt. Diese sprechen dann Empfehlungen aus, und diese Empfehlungen münden dann der Logik halber folgend in eine Auflistung, welche regionalen und bundesweiten Gründe vorliegen. Dann kann man zur Tat schreiten; wir müssen aber tatsächlich irgendwann zur Tat schreiten.

FRAGE: Stichwort FIFA und Ermittlungen wegen Korruptionsverdacht in Sachen Vergabe verschiedener Weltmeisterschaften. Es werden in dem Zusammenhang eine Reihe von Weltmeisterschaften genannt. Bisher, soweit ich das sehen kann, ist die Vergabe der Weltmeisterschaft 2006 an Deutschland noch nicht infrage gestellt.

Meine Frage an die Bundesregierung, die das Kanzleramt und das Bundesinnenministerium betrifft: Findet seitens Ihrer Häuser derzeit eine kritische Aufarbeitung der damaligen Prozesse statt?

DR. DIMROTH: Ich kann dazu gerne antworten, Herr Siebert. Vielen Dank für die Frage.

Die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaften an einen Austragungsort sind ganz allgemein so auch im Falle der Vergabe 2006 nach Deutschland autonome Entscheidungen der FIFA, autonome Entscheidungen des Sports. Der Sport in Gestalt der FIFA ist offensichtlich dabei, sich sozusagen transparent zu öffnen und aufzuklären. Das ist begrüßens- und unterstützenswert. In Ermangelung einer staatlichen Beteiligung oder einer Beteiligung des BMI an diesen Vergabeverfahren gibt es keinen Anknüpfungspunkt, um entsprechende Aufklärungsarbeiten zu initiieren.

VORS. LEIFERT: Herr Jung.

ZUSATZ: Ich hätte noch eine Nachfrage.

VORS. LEIFERT: Entschuldigung. Das Zögern habe ich dann falsch verstanden.

ZUSATZ: Ich zögerte, weil ich dachte, Herr Seibert sagt vielleicht auch noch etwas dazu.

STS SEIBERT: Nein, dem habe ich nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE: Dann wäre meine Nachfrage: Es gibt keine formelle Beteiligung an dem förmlichen Vergabeverfahren innerhalb dieses Verbandes, aber es hat natürlich damals ein erhöhtes Engagement seitens der Politik, seitens der Bundesregierung gegeben: Sportminister reisen irgendwo hin; Sportminister werben für den Standort Deutschland; Bundeskanzler besuchen die Zeremonie, bei der es zu dieser Präsentation kommt und bejubeln die Vergabe usw. Es gibt eine zumindest mittelbare Berührung von Stellen der Bundesregierung in diesem Verfahren. Deswegen könnte man sagen, wer wann mit wem mitgereist ist, wann es Gespräche gegeben hat. All diese Fragen in diesem Bereich um das förmliche Verfahren herum, könnten ja möglicherweise auch Gegenstand von Erörterungen werden.

Deswegen noch einmal meine Frage: Gibt es in diesem Bereich irgendwelche analytischen selbstreflektierenden Prozesse?

DR. DIMROTH: Ganz generell unterliegen wir natürlich immer selbstreflektorischen Prozessen und stellen infrage, ob das Tun immer verbesserungswürdig ist.

In dem konkreten Kontext bleibt es dabei: Das ist eine autonome Entscheidung des Sports gewesen. Der damals zuständige Bundesinnenminister hat sich, wenn ich der heutigen Berichterstattung glauben darf, im Übrigen dazu geäußert, was aus seiner Sicht dazu zu sagen ist. Aus unserer Sicht ist dem Stand heute nichts hinzuzufügen.

Der aktuelle Bundesinnenminister hat sich kürzlich mehrfach zu den Vorkommnissen rund um die FIFA und insbesondere zu der Erklärung des noch amtierenden FIFA-Präsidenten geäußert. Er hat sich auch in seinem Gespräch mit der amerikanischen Justizministerin, das am Rande des G6-Innenministertreffens im Moritzburg am letzten Dienstag stattgefunden hat, zu diesem Thema ausgetauscht. Auch dazu hat er sich bereits presseöffentlich geäußert und mitgeteilt, dass die amtierende US-Justizministerin ihm berichtet hat, dass es zum aktuellen Zeitpunkt das war der letzte Dienstag auch keinen Deutschlandbezug gibt, der sich aus den Ermittlungstätigkeiten der amerikanischen Behörden ergibt.

FRAGE: Bleiben wir einmal beim Thema Selbstreflexion. Als die Deutschland-WM vergeben wurde, gab es Kanzler Schröder noch und der Chef des Kanzleramtes war Herr Steinmeier. Herr Dr. Schäfer, sieht Herr Steinmeier bei der damaligen FIFA-WM-Vergabe irgendeine Rolle für sich?

DR. SCHÄFER: Sie haben die Frage schon einmal in einem anderen Kontext gestellt. Irgendwie kommen Sie immer auf Herrn Steinmeier; ich weiß gar nicht, warum.

ZUSATZFRAGE: Weil er Außenminister ist und damals Kanzleramtschef war. Das ist dieselbe Person, wenn ich mich nicht irre.

DR. SCHÄFER: Das hatten wir in dem anderen Kontext auch schon einmal. Ich finde das, was der Kollege aus dem Innenministerium gerade gesagt hat, absolut richtig. Es ist immer wichtig, seine eigenen Handlungen immer wieder zu überprüfen.

Das gilt sicherlich für diese Bank bestimmt auch für andere. Es gibt aber keinen Anlass, das jetzt konkret im Zusammenhang mit der Vergabe der WM 2006 zu tun. Auch da kann man wiederum nur sagen: Das ist eine Angelegenheit des Sportes. Die Bewerbung Deutschlands als Austragungsort der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 war eine Bewerbung des Deutschen Fußball-Bundes, die von Millionen von Fußballfans, aber auch von der Bundesregierung unterstützt wurde. So weit, so gut mehr ist dazu, glaube ich, nicht zu sagen.

ZUSATZFRAGE: Ohne eine Zusicherung der Bundesregierung und der entsprechenden Änderung von Gesetzen für die FIFA usw. hätte es diese Bewerbung doch nie gegeben, das heißt, die Bundesregierung muss da ja involviert gewesen sein. Die Frage war, ob und wie Herr Steinmeier mit Herrn Schröder involviert war.

DR. SCHÄFER: Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Aber wenn er beteiligt war, dann ganz bestimmt auf dem Boden von Recht und Gesetz und mit den allerbesten Absichten, dafür zu sorgen, dass eine Entscheidung zugunsten Deutschlands gefällt wird nach den Grundsätzen der Fairness und vielleicht des Wettbewerbs mit anderen Austragungsorten. Sie wissen ja, dass es damals um eine Entscheidung zwischen Südafrika und Deutschland ging. Südafrika ist dann ja einige Jahre später in die schöne Lage gekommen, auch einmal die Fußball-Weltmeisterschaft auszurichten. Die haben das auch sehr schön gemacht, genauso wie Deutschland das sehr schön gemacht hat. Wie gesagt, ich weiß gar nicht, was Sie jetzt von uns wollen.

FRAGE: An das Justizministerium: Gäbe es in den nächsten Wochen Anhaltspunkte für Korruptionsfälle auf deutschem Boden oder mit deutschen Staatsbürgern, wären diese Straftaten dann schon verjährt oder könnte man noch ermitteln?

DR. SCHOLZ: Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Für die Strafverfolgung sind die Ermittlungsbehörden zuständig; das sind die Staatsanwaltschaften der Länder. Diese entscheiden selbst darüber, ob sie, wenn sie hinreichende Anhaltspunkte für Straftaten haben, entsprechend ermitteln, wenn eine Verfolgungszuständigkeit gegeben ist.

ZUSATZFRAGE: Aber die Verjährungsfristen sind Bundesrecht, oder?

DR. SCHOLZ: Das ist richtig, allerdings werden sie durch die Staatsanwaltschaften der Länder angewendet bzw. dann durch die Strafgerichte.

VORS. LEIFERT: Ich habe die Frage jetzt so verstanden, ob für Korruption eine Verjährungsfrist existiert.

ZUSATZ: Genau. Man redet zwar über diese Dinge, aber vielleicht ist das ja alles verjährt und die Justiz kann sowohl auf Bundes- als auch auf Ländereben gar nichts machen.

DR. SCHOLZ: Okay, das verstehe ich. Das muss ich Ihnen nachreichen, das weiß ich ad hoc nicht; das müsste ich nachschauen.

FRAGE: Im Zuge der jetzt anschwellenden Berichterstattung zu diesem Thema wird jetzt immer wieder die Exportgenehmigung von Panzerfäusten an Saudi-Arabien genannt. Ich möchte Ihnen sozusagen nur gerne die Gelegenheit geben, klarzustellen, ob die damalige Entscheidung, diesen Export zu genehmigen, in irgendeinem Zusammenhang mit den Bemühungen um die WM-Vergabe stand.

STS SEIBERT: Sie kennen die strengen Richtlinien des deutschen Rüstungsexports, die damals gegolten haben und auch heute gelten. Diese Richtlinien werden angewandt und wurden angewandt. Da ist immer eine Einzelfallprüfung notwendig. Deswegen kann man diesen Zusammenhang nicht herstellen.

FRAGE: Herr Schäfer, könnten Sie bei Herrn Steinmeier denn mal nachfragen, was genau er damals für die Deutschland-WM getan hat?

STS SEIBERT: Herr Jung, um das abzukürzen und Herrn Schäfer jetzt gerade einmal kurz in die Parade zu fahren, die er gerade vorbereitete: Die Vergabe war im Jahr 2000. Bei uns wird nichts im Kanzleramt ermittelt; es gibt auch keinerlei Anhaltspunkte dafür. Alles Notwendige zu dieser autonomen Entscheidung des Sports und seiner Verbände ist vom Sprecher des Bundesinnenministeriums gesagt worden.

ZUSATZFRAGE: Herr Schäfer, würden Sie trotzdem einmal nachfragen?

DR. SCHÄFER: Ich bin für die außerordentlich enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Sprecher der Regierung und dem des Auswärtigen Amtes außerordentlich dankbar. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

DR. SCHOLZ: Ich kann zumindest nachtragen, dass, was den Grundtatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr angeht das ist 299 im Strafgesetzbuch , die Verjährungsfrist bei fünf Jahren liegt.

FRAGE: Es gibt eine relativ frische Meldung, der amerikanische Verteidigungsminister Carter treffe sich heute in Stuttgart mit ranghohen europäischen Militärs, und es geht um die Ukraine-Politik. Weiß die Bundesregierung bzw. vielleicht das Verteidigungsministerium davon? Ansonsten lässt sich bisher nicht herausfinden, ob es dieses Treffen wirklich gibt, um was es da genau geht und wer daran teilnimmt.

ROTH: Ich kann nur insofern Aufklärung liefern, als es sich dabei um europäische US-Generale handelt also nicht europäische Generale, sondern europäische US-Generale, die hier in Europa stationiert sind.

FRAGE: Ich hätte noch eine Frage zum Thema Homo-Ehe: Offenbar macht der Bundesrat da Druck und die rot-grün regierten Länder wollen im Bundesrat einen Antrag unterstützen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die vollständige Gleichbehandlung der Ehe von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren im gesamten Bundesrecht herzustellen. Erhöht das den Druck auf die Bundesregierung, bei den Plänen, die es gibt, noch einmal nachzubessern?

STS SEIBERT: Die Bundesregierung hat solche Pläne nicht. Ich kann jetzt nicht kommentieren, was ein anderes Verfassungsorgan der Bundesrat in diesem Fall vorbringen wird. Wenn er es vorgebracht hat, wird sich die Bundesregierung, wenn das nötig ist, auch dazu äußern.

FRAGE: Herr Seibert, gibt es innerhalb der Bundesregierung Diskussionen über die Ehe für alle? Es gibt ja auch Mitglieder der Regierung, die dadurch diskriminiert werden.

STS SEIBERT: Es ist in der Gesellschaft eine lebhafte Diskussion im Gange, die wir natürlich mit Interesse verfolgen. Für die Bundesregierung und ihre Pläne wie sie im Übrigen auch im Koalitionsvertrag niedergelegt sind haben wir hier ja schon ausführlich berichtet.

ZUSATZFRAGE: So ein Koalitionsvertrag ist das eine, gefragt war aber nach Diskussionen innerhalb der Regierung. Gibt es diese aktuell, wird sich darüber vielleicht gestritten?

STS SEIBERT: Ich weiß nicht, was Sie unter Streit oder Diskussionen innerhalb der Regierung verstehen. Wenn Minister miteinander sprechen, ist das dann eine Diskussion innerhalb der Regierung? Ich weiß nicht, was Sie darunter verstehen. Es gibt keine Gesetzesinitiative, die aus dieser Bundesregierung in diesem Zusammenhang hervorgeht, außer das, was wir uns vorgenommen haben und auch in Kontinuität zu den letzten Legislaturperioden durchführen, nämlich den Abbau von Schlechterstellungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gegenüber der Ehe auf vielen Lebens- und Rechtsgebieten. Dazu haben wir ja gerade in der letzten oder in der vorletzten Woche einen weiteren Schub von Regelungen im Kabinett gehabt. Dazu bekennen wir uns alle in der Bundesregierung.

FRAGE: Aber mit Blick auf eine vollständige Gleichstellung gibt es keinerlei Handlungsbedarf?

STS SEIBERT: Es gibt einen solchen Plan in dieser Bundesregierung nicht.

FRAGE: Herr Seibert, zum Besuch des ägyptischen Präsidenten al-Sisi bei Frau Merkel: Hätte es den größten Einzelauftrag der Siemens-Firmengeschichte auch ohne das Treffen von Frau Merkel und Herrn al-Sisi gegeben?

STS SEIBERT: Zu Aufträgen, die deutsche Firmen bekommen, müssten Sie sich an die Vertreter dieser deutschen Firmen richten. Wir freuen uns natürlich ich glaube, das ist auch im deutschen Interesse , wenn sich die deutsche Wirtschaft auf dem Weltmarkt als so leistungsstark herausstellt oder so leistungsstark eingeschätzt wird, dass sie wichtige Aufträge bekommt. Das hat zunächst einmal mit diesem Besuch gar nichts zu tun.

ZUSATZFRAGE: Das ist völlig unabhängig voneinander?

STS SEIBERT: Der Besuch und der Auftrag stehen in keinem Zusammenhang miteinander.

ZUSATZFRAGE: Ich habe noch eine Nachfrage zu der Pressekonferenz am Mittwoch: Wie hat die ägyptische Seite auf die Tumulte im Kanzleramt reagiert?

STS SEIBERT: Fragen Sie doch am besten die ägyptische Seite?

ZUSATZFRAGE: Wie hat denn die Kanzlerin darauf reagiert?

STS SEIBERT: Wenn Sie an dem Tag im Kanzleramt gewesen wären, hätten Sie es ja gesehen. Ansonsten ist die Pressekonferenz natürlich auf etwas ungewöhnliche Weise zu Ende gegangen. Es gibt da gewisse Regeln; die sind sicherlich an dem Tag verletzt worden. Aber das ist nun auch keine Sache, über die man sich nun noch wochenlang den Kopf zerbrechen muss, denke ich.

ZUSATZFRAGE: Ging es denn zwischen Frau Merkel und Herrn al-Sisi um die Kriminalisierung und die massenhafte Inhaftierung von kritischen Journalisten in Ägypten?

STS SEIBERT: Ich kann nur auf die Pressekonferenz verweisen, in der die Bundeskanzlerin ja angesprochen hat, dass es durchaus auch Meinungsverschiedenheiten gibt. Diese wurden natürlich in dem Gespräch ausführlicher angesprochen. Über Weiteres werde ich hier jetzt nicht berichten. Aber unsere Haltung zu Menschenrechtsfragen ist nicht nur hier geäußert worden, sie ist auch der ägyptischen Seite bekannt und sie ist immer auch Gegenstand von Gesprächen.

FRAGE: Eine Frage an Herrn Dimroth und vielleicht auch Herrn Seibert: Es mehren sich ja mittlerweile die Berichte aus vertraulichen Quellen, auch vonseiten der Sicherheitsbehörden, dass der Cyberangriff auf die Bundestagsverwaltung, also Bundestagscomputer, möglicherweise von einem ausländischen Geheimdienst stammt. Die Verdachtsmomente gehen da auch in Richtung Russland. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ja mit dem Thema befasst, weil diese Behörde überhaupt erst darauf aufmerksam gemacht hat. Kann das BMI diesen Verdacht oder diese Berichte bestätigen? Was ist Ihre Aussage dazu?

DR. DIMROTH: Da Sie mich jetzt direkt gefragt haben jedenfalls im letzten Teil der Frage , darf ich annehmen, dass ich auch zunächst einmal antworten darf. Das kann ich nicht bestätigen. Die vielen Relativierungen in Ihrer Frage weisen ja schon darauf hin, dass es auch in der öffentlichen Berichterstattung offensichtlich noch keinen sehr gefestigten Kenntnisstand gibt. Ich kann das nicht bestätigen, und zwar vor allem deswegen und da muss ich mich leider wiederholen , weil für die Aufarbeitung dieser Frage die Bundestagsverwaltung als betroffene Institution zuständig ist und bleibt; auch das hatte ich hier schon ausgeführt. Aufgrund der gesetzlichen Lage sind weder das BSI noch das BfV unmittelbar für die IT-Sicherheit der Verwaltung des Deutschen Bundestags zuständig. Selbstverständlich unterstützen unter anderem diese beiden Behörden jetzt bei der Aufarbeitung des Sachverhalts, insbesondere aber auch bei der Beantwortung der Frage, welche Schlussfolgerungen zu ziehen sind. Dazu gehört auch die Frage möglicher Urheber. Federführend ist hier, wie gesagt, die Verwaltung des Deutschen Bundestages.

Es gibt dazu heute ja Berichterstattung in einer überregionalen deutschen Tageszeitung, in der es genau um die Frage der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundestagsverwaltung geht. Dazu ist zu sagen, dass selbstverständlich das BfV unterstützt, wie hier bereits mehrfach ausgeführt; denn es hat die Aufgabe, unter anderem auch zur Aufklärung mutmaßlich und das ist an dieser Stelle entscheidend: mutmaßlich von staatlicher Seite initiierter IT-Angriffe. Ihre Frage ist also mitnichten mit Ja oder Nein zu beantworten bzw. zu bestätigen oder zu dementieren, sondern entscheidend ist hier das Wort "mutmaßlich".

Zur Frage, ob das BfV, um seine Aufgabe vollumfänglich wahrnehmen zu können, auf entsprechende Informationen der zuständigen Stelle, nämlich der Verwaltung des Deutschen Bundestags angewiesen ist: Das kann ich nur bejahen, das ist generell der Fall. Selbstverständlich kann eine Unterstützungsleistung des Bundesamtes nur dann abschließend und umfassend erfolgen, wenn die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Ob und inwieweit die Bundestagsverwaltung und mit ihr der Deutsche Bundestag bereit sind, mit dem BfV zusammenzuarbeiten und falls ja, in welchem Umfang , müssten Sie bitte dort nachfragen. Generell gilt: Das Bundesamt ist bereit und in der Lage, zu unterstützen. Generell gilt auch: Das Bundesamt benötigt für eine vernünftige Unterstützung die dafür erforderlichen Informationen.

ZUSATZFRAGE: Ganz so banal oder abwegig scheint das Ganze ja auch nicht zu sein, nachdem die Generalbundesanwaltschaft jetzt zumindest einen sogenannten Prüfvorgang hat. Das heißt wahrscheinlich auch nicht mehr, als dass sie wegen des Verdachts auf Spionage durch einen ausländischen Geheimdienst irgendwie beginnen zu ermitteln. Da ist ja langsam wahrscheinlich schon auch die Schwelle erreicht, an der sich das BMI für diesen Fall zuständig fühlen sollte, oder?

DR. DIMROTH: Ich kann mich nicht erinnern, dass ich in meiner Antwort den Begriff "banal" oder den Begriff "abwegig" verwendet habe. Ihre konkrete Frage, ob ich das bestätigen kann, habe ich verneint, und habe sozusagen versucht, Ihnen zu erläutern, wie der Stand der Bemühungen ist, diesen sehr komplexen Sachverhalt aufzuarbeiten.

FRAGE: Auch an das BMI: Gibt es im Zuge dieses Angriffs auf den Bundestag jetzt eine Diskussion, was die Zuständigkeiten angeht, bzw. wann können wir mit einer solchen Diskussion rechnen? Normalerweise müsste doch jemand als Vertreter des Cyberabwehrzentrums zu so einem Angriff Auskunft geben können besonders hier im Gremium.

DR. DIMROTH: Ich bitte Sie, auch diese Frage an den Deutschen Bundestag zu richten. Die gesetzliche Lage ist so, wie sie ist. Das BSI als kompetente IT-Sicherheitsbehörde der Bundesregierung ist nicht unmittelbar zuständig für die IT-Sicherheit des Deutschen Bundestages. Das hat eine lange Vorgeschichte. Die dafür maßgeblichen Gründe müssten Sie, wie gesagt, in der Verwaltung des Deutschen Bundestages und im Deutschen Bundestag selbst erfragen. Sie müssten dort insbesondere auch erfragen, ob es dort eine Veränderung der Positionen, einen Meinungsumschwung, eine neue Diskussionslage gibt; denn das erschließt sich mir nicht.

ZUSATZFRAGE: Ist denn irgendwie geplant, das Cyberabwehrzentrum für die Regierung für zuständig zu erklären? Mir will sich gerade nicht erschließen, warum

DR. DIMROTH: Das Cyberabwehrzentrum ist für die Regierung zuständig, nur ist der Deutsche Bundestag nicht Teil der Bundesregierung.

FRAGE: Auch zu Cyber, aber Cyberüberwachung bzw. Vorratsdatenspeicherung: Herr Scholz, Herr Dimroth, können Sie einmal kurz erklären, welche Rolle die Bundesdatenschutzbeauftragte in der VDS-Gesetzgebung spielte?

DR. SCHOLZ: Die Bundesdatenschutzbeauftragte ist, so wie das in der Geschäftsordnung soweit ich da richtig informiert bin auch vorgesehen ist, die Möglichkeit gegeben worden, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

ZUSATZFRAGE: Wann war das?

DR. SCHOLZ: Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen das jetzt auf den Tag genau nicht sagen kann. Das weiß ich nicht.

ZUSATZFRAGE: Sie hat es ja selbst gesagt: 30 Stunden vor Abgabe dieses Gesetzentwurfes.

DR. SCHOLZ: Tut mir leid, die Zahlen kann ich nicht bestätigen.

ZUSATZFRAGE: Das ist ja ihre eigene Aussage. Sie fühlt sich ein bisschen übergangen. Warum wird die Bundesdatenschutzbeauftragte bei der Vorratsdatenspeicherung nicht einbezogen? Herr Dimroth, können Sie dazu vielleicht etwas sagen?

DR. DIMROTH: Federführend insbesondere auch für die formale Durchführung dieses Gesetzgebungsverfahrens ist das Bundesjustizministerium, insofern hatten Sie in der ersten Zielrichtung schon den Richtigen gefragt. Ich kann dazu nichts ergänzen und leider nicht mehr dazu beitragen.

ZUSATZFRAGE: Herr Scholz?

DR. DIMROTH: Ich habe dazu auch alles das gesagt, was ich Ihnen heute sagen kann.

(Ende: 12.34 Uhr)

Freitag, 5. Juni 2015

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 5. Juni 2015
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/06/2015-06-05-regpk.html;jsessionid=D78DC02B9763BEDAA99C265C7559B559.s4t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2015

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