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PRESSEKONFERENZ/1067: Regierungspressekonferenz vom 21. September 2015 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 21. September 2015
Regierungspressekonferenz vom 21. September 2015

Themen: Ukraine-Konflikt, Flüchtlings- und Asylpolitik, Manipulation von Abgastests durch Volkswagen, Parlamentswahl in Griechenland, Bürgerkrieg in Syrien, Finanztransaktionssteuer

Sprecher: StS Seibert, Chebli (AA), Flosdorff (BMVg), Dimroth (BMI), Moiteaux (BMWi), Malachowski (BMJV), Daldrup (BMAS), von Tiesenhausen-Cave (BMF), Strater (BMVI), Kübler (BMUB)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Chebli: Ich möchte Ihnen gerne etwas zur Ukraine sagen. Ich weiß nicht, ob der eine oder andere das schon verfolgt hat: Der Minister hat heute am Rande des Besuchs in Bangladesch Kiew und Moskau eindringlich dazu aufgefordert, den Waffenstillstand in der Ostukraine gerade jetzt nicht wieder aufs Spiel zu setzen. Außenminister Steinmeier hat weiter gesagt: Noch ist das Schweigen der Waffen nicht wirklich abgesichert. Der Konflikt kann immer noch auch wieder militärisch eskalieren. Wir brauchen deshalb jetzt die Umsetzung der Vereinbarung zum Rückzug von Waffen von den Frontlinien von unserem Treffen im Normandie-Format am 12. September.

Sie wissen, dass sich die Außenminister beim Normandie-Treffen am 12. September darauf geeinigt haben, das jetzt so schnell wie möglich im Rahmen der trilateralen Kontaktgruppe ein Abkommen zum Rückzug der Waffen finalisiert und wasserdicht gemacht werden muss, um den seit inzwischen drei Wochen anhaltenden Waffenstillstand weiter abzusichern. Das Treffen der AG sollte eigentlich am 15. stattfinden. Es hat stattgefunden, aber es ist zu keinem Ergebnis gekommen. Es konnte kein Abkommen abgeschlossen werden. Heute wird sich die AG Sicherheit erneut treffen, und wir erwarten von beiden Seiten, dass sie die in Berlin getroffenen Vereinbarungen jetzt einhalten und dass es schnell zu einer Einigung über den Abzug der Waffen kommt.

Auch was den politischen Prozess angeht, waren sich alle Außenminister einig, dass jetzt ein gemeinsamer Entwurf für ein Wahlgesetz in den Sonderstatusgebieten erarbeitet werden muss. Sie haben gesehen, dass der Separatistenführer per Dekret Wahlen angekündigt hat. Das sehen wir mit großer Sorge. Diese Wahlen wären eine ernsthafte Gefahr für Minsk. Wir erwarten von Moskau, dass es seinen Einfluss dahingehend geltend macht, dass die Separatisten diese Wahlen absagen.

StS Seibert: Wenn ich da - es gibt natürlich völlige Übereinstimmung mit Frau Chebli und dem Auswärtigen Amt - etwas hinzufügen darf: Wir sehen diese Ankündigung durch die pro-russischen Separatisten, sogenannte Kommunalwahlen am 18. Oktober und 2. November in eigener Regie abhalten zu wollen, in der Tat mit großer Sorge. Das wäre ein schwerer Verstoß gegen die Minsker Vereinbarungen. Wir erinnern daran, dass die Außenminister der vier Normandie-Staaten bei ihrem jüngsten Treffen die Durchführung von Lokalwahlen auf der Grundlage der Minsker Vereinbarungen ja als einen zentralen Punkt identifiziert haben. Lokalwahlen separater Art ohne Absprache der Modalitäten mit der trilateralen Kontaktgruppe stehen insofern im Widerspruch zu ukrainischem Recht und zu den Standards von OSZE und ODIR. Das wäre ein schwerer Verstoß. Es ist bedauerlich, dass sich Russland bisher noch nicht von diesen Plänen distanziert hat.

Frage : Frau Chebli, was war denn jetzt konkret der Anlass für diese Äußerung des Ministers? War es das Dekret der Separatisten, oder gab es Meldungen darüber, dass der Waffenstillstand eventuell nicht halten wird?

Chebli: Nein, der Waffenstillstand - das sind unsere Erkenntnisse - hält weitestgehend. Aber ich habe ja gesagt, dass nach dem Treffen der Außenminister am 12. eigentlich die AG Sicherheit tagen sollte, und eigentlich sollte am 15. September das Abkommen über den Rückzug leichter Waffen finalisiert werden. Das ist nicht der Fall. Das ist nicht passiert. Deswegen hat der Minister vor dem Hintergrund der morgen stattfindenden Sitzung der Arbeitsgruppe Sicherheit mit seinen Worten klarmachen wollen: Hier muss jetzt etwas passieren!

Jetzt hält der Waffenstillstand, und wir müssen, dies als Grundlage nehmend, weiterkommen. Dabei geht es sowohl um den Abzug der Waffen als aber auch um das, was Herr Seibert und ich gerade gesagt haben, nämlich den Blick auf die Wahlen, die natürlich auch ein Thema waren. Auch da haben wir ein klares Verständnis und die klare Erwartung an Moskau, dass es seinen Einfluss auf die Separatisten geltend macht, damit diese Wahlen abgesagt werden.

Frage : Ich weiß nicht genau, ob das etwas mit den Entwicklungen zu tun hat, die Sie da besprechen. Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium: Deutschland hat wohl offensichtlich an diesem Wochenende zum ersten Mal Eurofighter mit voller Kriegsbewaffnung im Baltikum eingesetzt. Stimmt diese Meldung? Falls ja, warum ist das passiert?

Flosdorff: Erst einmal: Da ist nichts passiert. Das ist die Standardbewaffnung im Nato-Kontext. Die Nationen, die vorher dort geflogen sind, haben auch diese Bewaffnung an Bord gehabt. Das ist jetzt keine Reaktion auf irgendetwas, sondern das ist die Bewaffnung, mit der die Nato dort fliegt.

Zusatzfrage : Heißt das, am Wochenende ist überhaupt nichts passiert, was nicht vorher schon passiert wäre, sondern das war schon immer so?

Flosdorff: Das war schon immer so. Das, was passiert, ist, dass die Bundeswehr jetzt im weiteren Turnus dort fliegen wird. Aber das ist die Bewaffnung, mit der auch die anderen Nato-Nationen dort fliegen. Daran ist jetzt nichts Ungewöhnliches.

Zusatzfrage : (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Flosdorff: Ja, dass sich dort Nationen ablösen, ist ja so von der Nato eingeteilt worden. Deutschland ist dran.

Frage : Frau Chebli, wie will die Bundesregierung denn die Wahlen verhindern, außer mit mahnenden Worten?

Chebli: Wir haben ja unsere Erwartung ganz klar zum Ausdruck gebracht, und wir haben bei dem Treffen der Außenminister in Berlin auch von Russland das Signal erhalten, dass man sich an diese Abmachungen hält und dass man bei der Ankündigung der Wahlen seinen Einfluss geltend machen wird. Für uns ist klar: Wenn es zu diesen Wahlen kommen sollte, dann wäre das ein ganz klarer Bruch der Minsker Vereinbarungen.

Wir sind noch nicht am Ende. Es wird im Rahmen der AG Politik weiter daran gearbeitet werden müssen, dass wir in der Frage der Absage der Wahlen vorankommen. Die Erwartung bleibt die, die wir so zum Ausdruck bringen, wie wir es heute getan haben, sowohl Herr Seibert als auch ich.

Zusatz : Wenn ich Sie richtig verstanden habe, bleibt nur, auf Russland zu hoffen.

Chebli: Was heißt "es bleibt nur, auf Russland zu hoffen"? Es gibt die Minsker Vereinbarung; die Konfliktparteien haben sich zumindest dazu bekannt. Bei dem Treffen in Berlin haben sie das wiederholt und unterstrichen. Jetzt müssen sie ihre Versprechen und das, was sie zugesichert haben, auch in die Tat umsetzen.

Frage : Herr Flosdorff, ich möchte noch einmal zu dieser Air-Policing-Geschichte zurückkommen. Heißt das, dass die Jets jetzt genauso wie vor einem Jahr bestückt sind, als Deutschland dort flog, oder ist das ein bisschen anders?

Wenn es kein Geheimnis ist: Womit genau sind die Jets denn jetzt bestückt?

Flosdorff: Als das Air Policing vor einem Jahr losging, sind die Jets zunächst unbewaffnet geflogen. Das Air Policing machen wir ja nicht alleine, sondern unter dem Nato-Kommando, jeweils alternierend mit anderen Nationen, die das machen. Zwischenzeitlich waren andere Nationen dran.

Dort haben sich - ich weiß nicht genau, wann; es ist auch fast ein Jahr her - nach den Nato-Kriterien die Bewaffnungen geändert, nachdem die russischen Jets auch mit Bewaffnung geflogen sind und die Frage aufkam: Was ist, wenn da einmal etwas passiert? - Das ist jetzt aber schon ganz lange her. Dann ist die Bewaffnung geändert worden. Aktuell hat sich nichts geändert. Jetzt ist Deutschland also wieder dran mit dem Fliegen und hat sich an die Nato-Standards angeglichen, die zwischenzeitlich beziehungsweise vor vielen, vielen Monaten eingeführt worden sind. Jetzt fliegt Deutschland beim Air Policing mit der gleichen Bewaffnung wie die anderen Staaten auch.

Zusatzfrage : Kann man sagen, was da genau an Bord ist?

Flosdorff: Ich würde Sie bitten - ich habe jetzt hier die Namen der einzelnen Waffen nicht dabei -, sich dafür an das Verteidigungsministerium zu wenden. Dann kann ich Ihnen irgendwie eine Liste zugänglich machen. Aber das ist die ganz normale Nato-Standardbewaffnung.

Frage: Der Bundesinnenminister hat heute Morgen auf einer Pressekonferenz gesagt, es habe gestern eine Einigung mit dem Koalitionspartner hinsichtlich der Änderung des Asylrechts gegeben, also des Gesetzes, das sein Haus vorbereitet. Mich würde einmal interessieren, ob die Sprecher der fachlich beteiligten Ministerien das bestätigen können. Falls ja, würde mich interessieren, welche Änderungen es denn gab beziehungsweise wie der aktuelle Entwurf jetzt ungefähr aussieht. Ich denke, die Frage geht auf jeden Fall an das BMI und das BMJV, und vielleicht möchte auch Frau Moiteaux als Sprecherin des Vizekanzlers etwas dazu sagen; die ist vielleicht nicht fachlich beteiligt, aber politisch.

Dimroth: Ich kann gerne beginnen, aber über das hinaus, was der Minister tatsächlich gerade gesagt hat, kann ich dem nichts hinzufügen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollten Sie ja sozusagen verifizieren, ob andere beteiligte Häuser das so bestätigen. Insofern kann ich dem nichts hinzufügen.

Der Minister hat das gerade so ausgeführt: Es gab eine politische Einigung. Ein Gesetzentwurf ist in geänderter Fassung heute Nacht an die Länder mit der nochmaligen Gelegenheit zur Stellungnahme verschickt worden. Darüber hinaus habe ich dem, was der Minister gesagt hat, hier nichts hinzuzufügen. Insofern hatte ich mich auch jetzt nicht als den ersten Adressaten Ihrer Frage angesehen.

Moiteaux: Ich kann nur sagen, dass wir Entwürfe in der Ressortabstimmung grundsätzlich nicht kommentieren; es tut mir leid.

Malachowski: Dem kann ich mich nur anschließen.

Zusatzfrage: Dann würde ich gerne Herrn Dimroth fragen: Können Sie noch einmal erläutern, inwiefern dieses Gesetz sozusagen noch dem entspricht, was der Innenminister ursprünglich vorgesehen hatte, beziehungsweise wo es vielleicht signifikante Änderungen gab?

Dimroth: Da bitte ich um Nachsicht dafür, dass ich das en détail nicht tun werde. Auf der Linie dessen, was meine Kollegen vom BMAS und vom BMJV eben zum Ausdruck gebracht haben, ist das ein noch nicht in Gänze abgeschlossener Prozess. Was der Minister zum Ausdruck gebracht hat, ist, dass es eine überarbeitete Fassung gibt, die jetzt den Ländern vorliegt, damit sie ihrerseits noch einmal die Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen.

Was die Schwerpunkte und Inhalte dieses Gesetzentwurfes anbetrifft - das hatte ich hier vergangenen Freitag ausgeführt -, bleibt es dabei, dass es darum geht, dass Vorschläge enthalten sind, um das Asylverfahren weiter zu beschleunigen. Es geht darum, dass Vorschläge enthalten sind, um die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Menschen zu erleichtern. Es geht darum, Fehlanreize da, wo sie identifiziert worden sind, zu beseitigen. Es geht darum, dass Standarderleichterungen ermöglicht werden, um insbesondere den Ländern bei der großen Herausforderung der Unterbringung der zu uns kommenden Menschen zu helfen. Last, but not least geht es vor allem auch darum, möglichst frühzeitig eine verbesserte Integration für die Menschen zu ermöglichen, die hier eine Bleibeperspektive haben.

Frage : Mich würde interessieren, Herr Dimroth - vielleicht können Sie das dennoch ein wenig klarer sagen, auch wenn Sie inhaltlich nicht wirklich einsteigen wollen -, ob dadurch Grundgesetzänderungen notwendig sein werden. Wenn ja, in welchem Umfang? Rechnen Sie damit, dass es da irgendwelche Probleme geben könnte?

Dimroth: Mehr als das zu sagen, was ich gerade zu dem Gesetzgebungspaket gesagt habe - da bitte ich um Rücksicht -, verbietet sich in Anbetracht der Tatsache, dass es sich nach wie vor um einen laufenden Prozess handelt. Die Länder haben jetzt noch einmal Gelegenheit, ihrerseits Stellung zu nehmen. Das werden wir berücksichtigen, soweit sozusagen rechtlich möglich und politisch opportun. Dann soll das Ganze, wie Sie wissen, ja in den Prozess der Ministerpräsidentenkonferenz münden, die am kommenden Donnerstag im Rahmen einer Besprechung im Bundeskanzleramt dann wieder zusammenkommen wird.

Frage : Herr Dimroth, will Ihr Minister denn immer noch Kontingente für Asylbewerber einrichten, obwohl er ja selbst gesagt hat, dass es im deutschen Asylrecht keine Obergrenze geben kann, wie es die Kanzlerin auch genau so gesagt hat, weil das verfassungswidrig wäre?

Dimroth: Sie spielen auf ein Interview des Bundesinnenministers in einem großen Nachrichtenmagazin vom vergangenen Wochenende an. Ich denke, die dortigen Ausführungen des Ministers stehen für sich. Er hat sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass nach seiner Vorstellung mit diesem Mechanismus, den er dort vorschlägt, keine Änderungen oder Einschränkungen des geltenden nationalen Asylrechts verbunden wären. Im Übrigen hat er auch darauf hingewiesen, dass es der Beschlusslage der Koalition entspricht, dass man perspektivisch über eine Europäisierung des Asylverfahrens nachdenken muss. Auf dieser Grundlage ist sein Vorschlag zu verstehen. Ansonsten steht das, was der Minister in diesem Interview gesagt hat, für sich.

Zusatzfrage : Aber sein Vorschlag ist ja, Kontingente für Asylbewerber einzurichten. Das ist dann doch eine Obergrenze, oder nicht?

Dimroth: Mehr zu tun, als auf den Wortlaut des Interviews zu verweisen, ist jetzt nicht meine Aufgabe. Das steht so für sich, wie er es gesagt hat. Es lässt sich ja von jedermann nachlesen, was er dort vorgeschlagen hat.

Frage: Ich habe eine Frage zum Geld an den Regierungssprecher. Pro Flüchtling rechnen die Länder mit etwa 1.200 Euro. Das macht bei 800.000 Flüchtlingen knapp 10 Milliarden Euro. Verraten Sie uns doch bitte, woher das Geld kommen soll.

StS Seibert: Sie werden verstehen, dass ich mich hier am Montag und vor einem wichtigen Treffen von Bund und Ländern am Donnerstag nicht in Einzelheiten hineinhängen werde, und ich werde hier auch keine Finanzfragen erörtern. Es ist vom Bundesfinanzminister schon mehrfach gesagt worden, dass die Bewältigung der Flüchtlingssituation jetzt natürlich eine hohe Priorität hat. Kollege Jäger hat hier neulich gesagt: Am Geld wird es nicht scheitern. Aber es ist wenig sinnvoll, dass ich jetzt hier Zahlen benenne.

Wir sind derzeit, wie Sie wissen, als Staat in der glücklichen Situation, nicht nur wirtschaftlich stark zu sein, sondern in den vergangenen Jahren auch eine kluge Haushaltspolitik betrieben zu haben. Das heißt, wir haben ausgeglichene Haushalte. Das ist die Grundlage, auf der wir überhaupt nur über manches nachdenken können, über das wir jetzt nachdenken. Alles Weitere würde ich gerne erst einmal dem Gespräch zwischen Bund und Ländern am Donnerstag überlassen.

Zusatzfrage: Die Bundeskanzlerin hat hier vor zwei Wochen gesagt, es müsse in der Flüchtlingsfrage genauso schnell wie in der Bankenkrise gehandelt werden. Damals ging alles über Nacht, heute sieht es nach Feilschen aus. Gefährdet das den sozialen Frieden im Land?

StS Seibert: Ich kann Ihren Eindruck nicht teilen. Es wird sehr schnell gehandelt, wenn Sie sich anschauen, wie man darangeht, die Verfahrensdauern zu verkürzen sowie das Verwaltungsverfahren beim BAMF auf den Prüfstand zu stellen, es zu verkürzen - da ist ja auch bereits eine Verkürzung der Verfahren erreicht worden - und mehr Leute einzustellen. Wenn Sie an die enorme Flexibilität denken, mit der Länder und Kommunen - sowohl haupt- wie auch ehrenamtliche Menschen - derzeit auf das reagieren, was auf uns zukommt, dann kann man, finde ich, von einer sehr flexiblen und schnellen Reaktion der Bundesrepublik und ihrer Bürger sprechen. Aber das heißt nicht, dass nicht noch viel getan werden muss. Wir glauben, dass in dieser Woche gerade auch die Besprechung mit den Ländern noch wesentliche neue Impulse geben kann.

Frage : Ich habe zwei Fragen, zum einen an Herrn Seibert zum Thema der Obergrenzen: Herr Dimroth sagt, die Aussagen des Ministers ständen für sich. Offensichtlich hat das ja nicht jeder so klar verstanden. Die SPD war am Wochenende zumindest nicht besonders begeistert und hatte das Gefühl, dass der Minister da irgendetwas plant, was der deutschen Verfassung zuwiderlaufen würde. Wie hat denn die Kanzlerin die Aussagen verstanden? Waren die mit ihr abgestimmt?

Die zweite Frage geht an Herrn Dimroth: Der Minister hat ja eben über diese Einigung gesprochen, aber teilweise so kryptisch oder für uns Journalisten nicht ganz verständlich - vielleicht waren wir da auch einfach ein bisschen dumm -, dass das einfach Nachfragen provoziert. Aber jetzt sagen Sie, auf Nachfragen könnten Sie nicht antworten. Ich finde das gerade ein bisschen problematisch.

StS Seibert: Ich denke, der Minister hat sich ja vorhin vor der Presse selbst geäußert. Ich möchte nur festhalten: Das Ziel eines gemeinsamen europäischen Asylrechts als Ergebnis einer grundlegenden Reform der derzeitigen europäischen Asylpolitik ist ein Ziel dieser Regierungskoalition. Sie finden es im Übrigen auch in dem Beschluss der Koalition vom 6. September.

Es sind zurzeit Millionen von Menschen in der Region um Syrien herum auf der Flucht, weltweit noch mehr Millionen, und da bestreitet niemand, dass wir eine Steuerung dieser Flüchtlingsmigration brauchen. Besonders wichtig für uns Europäer sind dabei - das ist ja oft gesagt worden - die Absprachen mit der Türkei, die Bekämpfung der Schlepper, die Maßnahmen gegen die Fluchtursachen in den Herkunftsländern, aus denen sich so viele Menschen auf den Weg machen, die Einrichtung von Aufnahmezentren und die effektive Sicherung der EU-Außengrenzen. Solche kontrollierten Wege und gemeinsame europäische Antworten sind die Intention des Bundesinnenministers, der ja im Übrigen in diesem Interview auch eines ganz klargemacht hat: Es wird keine Veränderung des deutschen Asylrechts und keine Veränderung des Artikels 16 GG geben.

Dimroth: Ich hatte die Frage jetzt nicht so recht verstanden. Sie haben sozusagen einen Bedarf geschildert. Ich kann nicht mehr tun, als auf die Worte des Ministers von eben zu verweisen. Wir werden die gleich auch noch einmal auf unserer Homepage veröffentlichen. Aber ich hatte jetzt keine konkrete Frage wahrgenommen, sondern Sie haben einen Bedarf beschrieben, den ich sozusagen nachvollziehen kann. Aber ich kann nur unter Hinweis auf das laufende Verfahren noch einmal darauf hinweisen, dass es jetzt, glaube ich, keinen Sinn hat, über Einzelheiten zu sprechen.

Zusatzfrage : Meine Frage war, glaube ich: Entweder, Sie reden nicht über das, was da gerade im Verfahren ist - dann würden wir den Minister in dem, was er sagt, auch nicht nicht verstehen oder nicht falsch verstehen, und dann wären wir, glaube ich, auch sehr viel zufriedener -, oder Sie reden darüber. Dann wäre es aber auch schön, wenn Sie Nachfragen beantworteten.

Dimroth: Sie waren ja eben, wenn ich mich richtig erinnere, selbst bei der Pressekonferenz. Es gab Nachfragen an den Minister, und die wurden beantwortet. Insofern bitte ich um Verständnis dafür, dass ich darüber hinausgehend jetzt nicht in der Lage bin, etwas beizutragen. Die Fragen waren möglich und wurden - so erinnere ich mich jedenfalls - auch vom Minister selbst beantwortet.

Frage : Herr Seibert, trägt denn die Bundeskanzlerin diesen verfassungsbrechenden Vorschlag mit, ein Kontingent für Asylbewerber einzurichten?

StS Seibert: Ich habe Ihnen gerade gesagt, was die Haltung der Bundeskanzlerin und der gesamten Bundesregierung ist. Ich sehe darin keinen Widerspruch zu dem, was Innenminister de Maizière als seine Intention geäußert hat und was er auch heute Morgen noch einmal ganz klar geäußert hat: Es soll keine Veränderung am deutschen Asylrecht, an Artikel 16, geben. Insofern weise ich das zurück, was Sie da als Unterstellung in Ihre Frage verpacken.

Zusatzfrage : Ich habe noch eine andere Frage, Herr Seibert: Welche Maßnahmen im Gesetz plant denn Ihre Regierung, um das zivilgesellschaftliche Engagement im Rahmen der Flüchtlingshilfe in Deutschland zu stärken?

StS Seibert: Ich bin nur bis "zivilgesellschaftliches Engagement" gekommen, dann wurde es akustisch unklar.

Zusatzfrage : Mich würde interessieren, welche Gesetze oder Maßnahmen die Bundesregierung plant, um das zivilgesellschaftliche Engagement der Menschen in Deutschland, die Sie immer so loben, zu stärken.

StS Seibert: Zunächst einmal haben Sie völlig recht: Dieses zivilgesellschaftliche Engagement ist auf eine wunderbare Weise stark und allgegenwärtig. Deswegen loben wir es ausdrücklich. Zivilgesellschaftliches Engagement zeichnet sich natürlich dadurch aus, dass eine Handlung nicht deswegen von Menschen unternommen wird, weil der Staat sie unterstützt, sondern weil sie als Bürger, als mitfühlende Menschen und als Menschen, die auch an unsere Werte und unser Grundgesetz glauben, aktiv werden. Das ist nicht automatisch durch staatliches Handeln zu lenken, und es wird nicht durch staatliches Handeln hervorgerufen; das macht es in gewisser Weise so schön. Trotzdem ist ganz klar, dass all das, was wir in den letzten Jahren für das Ehrenamt getan haben, natürlich auch dazu beiträgt, dass es starkes zivilgesellschaftliches Engagement geben kann.

Im Übrigen verweise ich jetzt einmal auf den Donnerstag, der ja auch Beschlüsse zwischen Bund und Ländern mit sich bringen wird, die dann auch in der Lage sein könnten, zivilgesellschaftliches Engagement in noch stärkerer Weise zuzulassen.

Frage : Herr Seibert, ich muss noch einmal ganz konkret nachfragen: Wie verträgt sich die Idee der Bundeskanzlerin, die ja explizit gesagt hat, es könne gar keine Obergrenze für Asylbewerber und auch anerkannte Asylbewerber geben, denn mit der Ansage, dass es ein Kontingent geben soll? Das ist meiner Ansicht nach ein Widerspruch.

Zur zweiten Frage: Wenn man der Kanzlerin in letzter Zeit zuhört - gestern auch noch einmal in Leipzig, wo sie davon geredet hat, dass wir realistischer sein müssten und Deutschland nicht die Probleme der ganzen Welt lösen könnte -, an wen richtet sich diese Warnung eigentlich? Wenn ich mich recht entsinne, war die Bundeskanzlerin selbst ja diejenige, die bei diesem Thema bislang noch am optimistischsten war.

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat gestern in Leipzig erneut darauf hingewiesen, dass wir ein gesamteuropäisches Vorgehen brauchen. Warum brauchen wir es? Wir brauchen es, weil es den Grundwerten unserer Europäischen Union entspricht und weil diese Grundwerte von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in dieser Krise auch eingelöst werden müssen, damit Vertrauen in Europa nicht verloren geht. Das geeinte Europa, und auch das hat die Bundeskanzlerin schon einmal gesagt, ist aus dem Geist der Solidarität entstanden, und dieser Geist war selten so gefragt wie heute. Darauf hat die Bundeskanzlerin sehr deutlich hingewiesen.

Was Deutschland alles tut, kann man ja landauf, landab mit wirklich großem Respekt, denke ich, vor der Leistung der Haupt- und Ehrenamtlichen feststellen. Aber es gibt große, über eine nationale Reaktion hinausgehende Fragen. Ich nenne also einmal die Sicherung der Außengrenzen der EU, die Bekämpfung der Fluchtursachen oder die verbesserte Zusammenarbeit mit der Türkei. Das kann nicht der einzelne Mitgliedstaat tun. Das muss Europa gemeinsam angehen, und dafür setzt sich die Bundesregierung intensiv ein.

Zusatzfrage : Zu der ersten Frage, diesem Widerspruch zwischen - - -

StS Seibert: Ich denke, die haben wir hier beantwortet. Erstens hat sich heute der Minister geäußert. Ich sehe darin keinen Widerspruch. Ich habe es gerade noch einmal gesagt: Das Ziel eines gemeinsamen europäischen Asylsystems oder Asylrechts ist ein langfristiges Ziel. Das wäre das Ergebnis einer grundlegenden Reform der derzeitigen EU-Asylpolitik. Das ist ein langfristiges Ziel. Das steht aber in keinem Widerspruch mit dem deutschen Asylrecht. Der Minister hat auch sehr klar darauf hingewiesen, dass es gar keine Absicht gibt, daran etwas zu ändern.

Frage: An Herrn Seibert und vielleicht auch Frau Chebli, weil Sie eben die Türkei und die zahlreichen Flüchtlinge erwähnten, die in der Türkei festsitzen, wie ich einmal sage: Plädiert die Bundesregierung eigentlich dafür, die Türkei als ein sicheres Herkunftsland einzustufen?

Chebli: Der Minister war, wie Sie wissen, in der Türkei, hat dort mit den Verantwortlichen - mit Herrn Erdogan, mit Herrn Davutoglu und mit dem Außenminister - gesprochen und hat sich ein Bild von der Lage in der Türkei gemacht. Wir haben riesigen Respekt vor dem, was die Türkei leistet. Erst dann, wenn man da ist und sieht, was die Türkei leistet, bekommt man im Prinzip ein realistisches Bild davon, wie wichtig es ist, die Türkei jetzt nicht alleine zu lassen. Ich glaube, deswegen ist es auch richtig, dass jetzt im Rahmen der Europäischen Union entschieden wurde, die Türkei weiterhin mit 1 Milliarde Euro für den Umgang mit der Flüchtlingskrise zu unterstützen. Es sind ja nicht nur syrische Flüchtlinge, die in die Türkei reisen und in der Türkei Schutz finden. Inzwischen kommen sie aus verschiedenen Teilen dieser Welt. Inzwischen gibt es dort Afghanen, Afrikaner, Pakistaner, Iraker. Das ist noch einmal eine komplett neue Dimension. Das zeigt uns, wie wichtig es ist, den Blick gerade jetzt sozusagen noch viel stärker auf die Nachbarstaaten Syriens zu richten und unsere ganze Kraft darauf zu konzentrieren, der Türkei dabei zu helfen, aber auch den Libanon und Jordanien, die eine große Last tragen, beim Umgang mit der Flüchtlingskrise zu unterstützen. Das führt uns dann zum Thema Syrien, worauf ich jetzt aber nicht eingehen möchte; dazu werden wir vielleicht noch kommen.

In der Frage der sicheren Herkunftsstaaten haben wir eine Diskussion gehabt, die im europäischen Kontext noch geführt wird und die noch nicht abschließend geklärt ist. Unsere Haltung haben wir, glaube ich, in diesem Raum auch mehrfach unterstrichen.

Zusatzfrage: Hat die sich auch nicht geändert? Können Sie sie noch einmal in einem Satz zusammenfassen?

Chebli: Die hat sich nicht geändert.

Zusatzfrage: Ich habe die Antwort trotzdem nicht gehört, Entschuldigung. Könnten Sie das mit dem sicheren Herkunftsland noch einmal in einem Satz sagen? Sie haben ja sehr viel über die Hilfsanstrengungen der Türkei usw. gesagt, aber das hat ja mit der Kategorisierung als sicheres Herkunftsland nichts zu tun. Das ist eine Frage dessen, ob es dort politische Verfolgung gibt oder nicht.

Chebli: Wir haben doch zu diesem Thema auch in diesem Raum mehrfach Stellung bezogen. Es gab verschiedene Überlegungen auf der Ebene des vorgestellten Plans von Herrn Juncker, die Türkei als sicheres Herkunftsland zu klassifizieren. Unsere Haltung haben wir zum Ausdruck gebracht. Es läuft ein Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Wir sind jedenfalls nicht der Meinung, dass die Türkei als sicheres Herkunftsland eingestuft werden sollte.

Frage: Eine Frage an das Innenministerium zur Handlungsfähigkeit des BAMF: Es wurde vorhin auf der Pressekonferenz auch kurz angesprochen, dass das IT-System des BAMF in die Kritik geraten ist. Inwiefern gibt es Ansätze, das IT-System zu verbessern? Gibt es Ansätze, tatsächlich Schnittstellen mit anderen Behörden zu schaffen, und wenn ja, mit welchen?

Dimroth: Es sind bereits konkrete Maßnahmen zur Behebung dieser Schnittstellenproblematik angelaufen. Dabei geht es insbesondere um die Kooperation zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Bundespolizei und den zuständigen Länderstellen. Insofern ist das Problem identifiziert, und es ist sozusagen angegangen worden, die beschriebenen Hemmnisse, die allerdings in Teilen auch rechtlicher Natur sind - darauf möchte ich noch einmal hinweisen -, zukünftig zu beheben. Falls und soweit dazu Rechtsänderungen erforderlich sein sollten, müssten diese dann auch zeitnah auf den Weg gebracht werden.

Zusatzfrage: Was heißt "zeitnah"? Wann soll da also konkret etwas passieren?

Dimroth: Wie gesagt: Das Problem als solches ist identifiziert, und es gibt entsprechende Überlegungen dazu, wie diese Hemmnisse abzubauen sind. Noch einmal: Das stößt alles auch an rechtliche Grenzen, weil Übermittlungsbefugnisse selbstverständlich unter Datenschutzgesichtspunkten zu sehen und auszugestalten sind. Eben daran muss man auch zukünftige Regelungen messen, an denen wir arbeiten, soweit erforderlich. Einen konkreten Zeitpunkt kann ich Ihnen da nicht benennen.

Frage: Ich muss jetzt noch eine Verständnisfrage oder mehrere zu dem von Herrn de Maizière geplanten Gesetz loswerden; vielleicht kann Herr Seibert ja nachhelfen: Wenn Herr de Maizière sagt, es habe eine Einigung mit dem Koalitionspartner gegeben, in welchem Format hat die denn eigentlich stattgefunden? Passierte das jetzt sozusagen im Rahmen der Ressortabstimmung, war das eine Art Mini-Koalitionsgipfel, oder haben die Spitzen der Koalition miteinander telefoniert? Das würde mich einmal interessieren.

Herr Dimroth, noch einmal zum formalen Verfahren: Wie soll es denn nach Ansicht Ihres Ministers weitergehen? Wann soll das ins Kabinett eingebracht werden?

Wenn ich mir noch eine inhaltliche Frage erlauben darf: Rechnet er denn dann damit, dass dieser Gesetzentwurf so, wie er an die Länder verschickt wurde, dann auch in das Kabinett kommen wird, oder rechnet er damit, dass es noch einmal signifikante Änderungen geben wird?

StS Seibert: Dies ist jetzt eine Zeit sehr intensiver Gespräche und Abstimmungen. Nicht über jede davon kann und werde ich Ihnen im Einzelnen Auskunft geben. Aber als Ergebnis steht da das, was der Minister vorhin gesagt hat.

Zusatzfrage: Sorry, aber damit gebe ich mich jetzt nicht zufrieden! Das ist eine ganz einfache Frage. Ich frage Sie - - -

StS Seibert: Aber ich werde Ihnen nicht einzelne Beratungen im Kanzleramt, Telefongespräche oder sonstige Gespräche darlegen; das tun wir sonst ja auch nicht. Es hat keinen Koalitionsgipfel im Sinne einer Sitzung des Koalitionsausschusses gegeben; von dem hätten Sie erfahren. Ich kann Ihnen hier jetzt nicht einzelne Gespräche darlegen; das tun wir nie. Es gilt das, was der Innenminister gesagt hat.

Zusatzfrage: Sorry, wenn ich da noch einmal nachfragen. Es ist ja ein Unterschied, ob sozusagen eine Standardressortabstimmung stattfindet - als bereinigenden Verfahren oder wie auch immer man das nennt - oder ob die Spitzen der Koalition darüber gesprochen haben. Mich würde jetzt schon interessieren, welche von beiden Varianten das war.

StS Seibert: Gehen Sie davon aus, dass bei einem so wichtigen Vorhaben natürlich all die mit darauf geschaut haben oder ihr Plazet gegeben haben, die man dafür braucht und die dafür wichtig sind; das ist doch klar.

Dimroth: Zum weiteren Zeitplan kann ich nur sagen, dass der nächste Referenzpunkt tatsächlich der kommende Donnerstag ist, wie ich vorhin bereits ausgeführt habe. Dann wird so zeitnah wie irgend möglich eine Kabinettsbefassung angestrebt - wenn am Donnerstag dann tatsächlich eine finale Einigung über diesen Entwurf erzielt werden sollte, am besten schon in der Woche darauf. Jetzt gilt es nämlich wirklich, unter Hochdruck auch diese gesetzgeberischen Maßnahmen, die ich hier vorhin jedenfalls abstrakt skizziert habe, in das Gesetzblatt zu bringen, damit die entsprechenden Maßnahmen auch wirken können.

Zu Ihrer Frage, was jetzt von der nun nochmals eingeleiteten Länderbefassung zu erwarten ist: Selbstverständlich gibt es auch eine Reihe von Gesprächen, die wir in diesen Zeiten kontinuierlich mit den Ländern und ihren Vertretern führen. Selbstverständlich ist dieser Entwurf so, dass jedenfalls der Versuch unternommen worden ist, die Interessen der Länder, die wir von Anfang an möglichst zentral einzubinden versucht haben, dort auch abzubilden. Insofern entspricht das dem weitestgehend. Aber allein der Tatsache, dass die Länder noch einmal Gelegenheit haben, Stellung zu nehmen, können Sie auch entnehmen, dass dieses Verfahren in dieser Richtung selbstverständlich noch nicht abgeschlossen ist.

Frage: Ich habe noch eine Frage zum Geld und zu der Tatsache, dass am Donnerstag ja darüber getagt werden wird, an den Regierungssprecher. Vor zwei Wochen hat ein nicht ganz unwichtiger Minister dieser Regierung gesagt: Niemand braucht die Sorge zu haben, dass wir Steuern erhöhen oder Leistungen kürzen müssen. - Hat die Regierung zu viel versprochen?

StS Seibert: Ich sehe keine Änderung an dieser Haltung.

Zusatzfrage: Kommunen in den Ländern beklagen sich ja darüber, dass neben der Bewältigung der Flüchtlingsfrage kaum noch andere Verwaltungsaufgaben zu bewältigen sind. Schulen hätten keine Turnhallen mehr, Bauvorhaben würden nicht mehr genehmigt. Muss die Regierung den deutschen Bürgern nicht klarer sagen "Flüchtlingskrise bedeutet am Ende Verzicht auf lieb Gewonnenes"?

StS Seibert: Die Regierung muss vor allem sehr gut und sehr eng auch mit den Kommunen zusammenarbeiten. Sie muss hören, was die Kommunen aus ihrem täglichen Erleben berichten. Das wird heute Abend im Übrigen geschehen, wenn die Bundeskanzlerin mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zusammentreffen wird. Dieser regelmäßige Austausch mit den Kommunen ist für uns sehr wichtig, und der wird stattfinden.

Frage : Ich habe noch einmal drei kleine Lernfragen:

Herr Dimroth, ist die Übertragung der Prüfung der Zulässigkeit in Asylverfahren an die deutschen Polizeibehörden an der Grenze vom Tisch?

Vom Arbeitsministerium würde mich Folgendes interessieren: Ihre Ministerin hatte gesagt, dass sie aufgrund der vielen Flüchtlinge damit rechnet, dass es zu einer zunehmenden Arbeitslosigkeit in Deutschland kommen werde. Haben Sie da konkrete Zahlen?

An das BMF: Warum braucht es laut Ihrem Minister ein 2,5-Milliarden-Sparpaket, um die Flüchtlingshilfe für die Länder gegenzufinanzieren? Herr Seibert hat doch gerade gesagt, dass es keine Kürzungen und keine Steuererhöhungen geben würde.

Dimroth: Ich kann vielleicht anfangen, weil es am schnellsten geht: Trotz dieses erneuten charmanten Versuchs werde ich mich hier und heute nicht zu Einzelheiten dieses Entwurfs verhalten. Er befindet sich in der Abstimmung. Sobald dieser Abstimmungsprozess beendet sein wird, werden Sie auch eine Antwort auf Ihre Frage finden.

Daldrup: Zu Ihrer Frage nach den steigenden Arbeitslosenzahlen hat sich die Ministerin am Wochenende im Interview mit dem "Deutschlandfunk" geäußert. Es ist in der Tat so - das ist erst einmal eine reine Tatsache -, dass, sobald das Asylverfahren abgeschlossen ist, diese Menschen, solange sie keinen Arbeitsplatz gefunden haben, im Bereich des SGB II landen und dort natürlich dann auch entsprechend in der Statistik auftauchen werden. Aufgrund der Zahlen derer, die da kommen, hat sie eben darauf hingewiesen, dass wir davon ausgehen müssen, dass wir nicht alle gleich eins zu eins in den Arbeitsmarkt werden integrieren können, sondern viele, die kommen, brauchen zunächst einmal Qualifizierung, Sprache und Hilfe von uns. Da sind wir gerade mit Hochdruck dabei, entsprechend frühzeitig anzusetzen, um so viele wie möglich schnell zu integrieren.

von Tiesenhausen-Cave: Ich glaube, Sie spielen auf einen Medienbericht vom Wochenende an. Ich mache mir Ihre Ausdrucksweise ausdrücklich nicht zu eigen.

Derzeit befindet sich das Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2016 ja im parlamentarischen Prozess. Da sind verschiedene Varianten im Gespräch, wie das haushaltstechnisch optimal für das nächste Jahr gemanagt werden kann. Eine Variante - darüber ist hier ja auch schon geredet worden - ist das Instrument der globalen Minderausgabe, die es aber auch in der Vergangenheit oft gegeben hat. Es sind, wie gesagt, Optionen im Gespräch, aber noch keine Entscheidungen getroffen worden.

Zunächst gilt es jetzt, den Flüchtlingsgipfel am 24. September abzuwarten. Außerdem wird das parlamentarische Verfahren noch eine Weile lang laufen. Unser Minister hat immer wieder betont, dass das Flüchtlingsthema höchste Priorität hat, dem sich andere Ausgabenwünsche dann unterzuordnen haben.

Zusatzfrage : Frau Tiesenhausen, können Sie trotzdem ausschließen, dass gespart werden muss, also dass es Kürzungen gibt? Das können Sie nicht.

Frau Daldrup, können Sie konkrete Zahlen nennen? Womit rechnen Sie beim Anstieg der Arbeitslosenzahlen?

Daldrup: Nein, dazu haben wir bisher keine Zahlen. Wir wissen ja auch bisher noch nicht genug über die, die da kommen werden. Das müssen wir ja nun erst einmal erfassen, wenn wir Daten darüber haben, in welchem Umfang die, die da jetzt kommen, qualifiziert sind und integriert werden können. Erst dann kann man ja Prognosen anstellen. Aber dafür haben wir noch nicht genug Daten. Wir haben das Modellprojekt "Early Intervention" gestartet, in dem wir diese Erkenntnisse frühzeitig abfragen und erheben, aber das befindet sich naturgemäß erst noch in den Startlöchern, weil die Menschen ja jetzt erst kommen und wir die Zahlen jetzt erst erheben müssen.

von Tiesenhausen-Cave: Ich habe dem, was ich vorhin gesagt habe, nichts hinzuzufügen. Es gibt ganz normale Verfahren. Wir sind in Gesprächen. Die Beratungen laufen. Das war die Antwort.

Frage : Ist der Plan des Innenministers, ein Flüchtlingslager in Nordafrika zu errichten, immer noch aktuell?

Dimroth: Es fällt mir relativ schwer, so pauschal auf Ihre Frage zu antworten. Es gibt ja nach dem, was Sie eben in Ihrer Frage formuliert haben, vielleicht verschiedene Dinge, die darunter zu verstehen sind. Zum einen gibt es die Idee, die der europäischen Beschlusslage entspricht, Zentren in Nordafrika zu errichten, um dort vor Ort eine Art Erstberatung der Menschen zu ermöglichen. Die Kommission plant und initiiert derzeit ein entsprechendes Modellprojekt in Niger. Wenn Sie das damit meinen, dann ist das nicht nur weiterhin die Position des Bundesinnenministers, sondern die aktuelle Beschlusslage in Europa.

Wenn Sie noch einmal auf das Interview vom Wochenende anspielen, in dem der Minister ja eben eine Vision, einen Ausblick auf eine mögliche Ausgestaltung des zukünftigen europäischen Asylrechts gegeben hat, dann kann ich nur darauf verweisen, wie ich es vorhin getan habe, dass die Worte des Ministers da für sich sprechen. Es lässt sich nachlesen, was er sich darunter vorstellt, und dem habe ich hier nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage : Welche Orte kommen für dieses Modell infrage?

Dimroth: Wie gesagt: Was die konkrete Beschlusslage anbetrifft, gibt es bereits einen identifizierten Staat, in dem das initiiert und von der Kommission jetzt so wie beschlossen umgesetzt wird, und das ist Niger.

Frage: Ich habe zwei Fragen an das Verkehrsministerium und das Umweltministerium. Die erste ist: Wie bewertet die Bundesregierung, dass VW in den USA eingestehen musste, bei Abgastests manipuliert zu haben?

Die zweite Frage ist: Gibt es Anhaltspunkte dafür oder gar Erkenntnisse darüber, dass diese Technologie für Manipulationen von Abgastests auch in Fahrzeuge eingebaut wurde, die auf dem deutschen und dem europäischen Markt verkauft werden?

Strater: Ich fange einmal kurz für das Verkehrsministerium an: Eine Bewertung dieser Vorgänge werde ich hier jetzt nicht vornehmen. Wir verweisen auf das, was der Konzern selbst angekündigt hat, nämlich dass diese Dinge aufgeklärt werden und dass der Konzern bei dieser Aufklärung auch eng mit den US-Behörden zusammenarbeitet.

Zur zweiten Frage: Über solche Erkenntnisse kann ich hier im Moment nicht berichten.

Kübler: Zur Bewertung möchte ich mich dem Kollegen vom Verkehrsministerium anschließen: Die Automobilhersteller müssen jetzt eng mit den US-Behörden zusammenarbeiten, um den Sachverhalt lückenlos aufzuklären. Wir erwarten von den Automobilherstellern belastbare Informationen, damit das Kraftfahrtbundesamt als zuständige Genehmigungsbehörde prüfen kann, ob vergleichbare Manipulationen am Abgassystem auch in Deutschland oder Europa stattgefunden haben.

Frage: An das Verkehrsministerium: Es gibt in den USA ja Tests an im Betrieb befindlichen Fahrzeugen, bei denen die Auffälligkeiten festgestellt wurden. Solche Tests gibt es hier in Deutschland nicht; es gibt ja keine von Behörden autorisierten Tests, wenn die Autos in Betrieb sind. Vor diesem Hintergrund möchte ich fragen: Denkt man daran, das bisherige Testverfahren zu ändern?

Strater: Über die US-Vorschriften kann ich hier nichts berichten. Nur grundsätzlich: Es gibt unterschiedliche Vorschriften. In den USA ist es die Herstellerselbstzertifizierung. Hier in Europa haben Sie das sogenannte Typgenehmigungsverfahren: Wenn Sie ein neues Fahrzeug auf den Markt bringen, dann muss das einen Typgenehmigungsprozess durchlaufen und dann auch eine entsprechende Typgenehmigung erhalten. Die nationale Typgenehmigungsbehörde ist das Kraftfahrtbundesamt, das hat der Kollege ja auch schon gesagt. Es gibt hier auch entsprechende europäische Vorschriften. Wenn solch ein Fahrzeug auf den Markt kommen soll, dann muss natürlich auch mit Blick auf Abgase gewissen Grenzwerten entsprochen werden, und die Hersteller müssen dafür sorgen, dass die Fahrzeuge dann auch diesen Vorschriften entsprechen. Das tun sie zusammen mit anerkannten technischen Prüfdiensten. Es gibt also auf Herstellerseite die Pflicht, diese Grenzwerte und diese Vorschriften im Typgenehmigungsprozess dann auch einzuhalten. Das Gleiche gibt es übrigens auch bei der Serienherstellung, das heißt, auch wenn das Fahrzeug dann im Produktionsprozess ist, muss es natürlich mit den entsprechenden europäischen Vorschriften konform gehen.

Zusatzfrage: Genau, aber das wird ja staatlich nicht mehr überprüft, das überlässt man ja den Unternehmen. Deswegen noch einmal die Frage: Sieht die Bundesregierung da Nachsteuerungsbedarf?

Strater: Dieser Prozess, den ich gerade beschrieben habe, wird vom Kraftfahrtbundesamt begleitet - doch, das ist so. Es gibt hier also eine behördliche Seite und eine Herstellerseite, insofern gibt es das schon. Im Übrigen möchte ich noch darauf hinweisen, dass solche Systeme, die sich abschalten, wenn Messungen vorgenommen werden, nach europäischen Vorschriften heute schon verboten sind.

Zusatzfrage: Sie sehen also keinen Bedarf, da nachzusteuern?

Strater: Ich werde hier keine Schritte vorwegnehmen, die sich möglicherweise ergeben könnten. Wir reden hier ja die ganze Zeit über Vorgänge auf dem US-Markt mit den US-Behörden und dem Konzern VW; deswegen werde ich hier jetzt nicht spekulieren, was möglicherweise in Europa oder in Deutschland passiert beziehungsweise passieren könnte und ob daraufhin dann möglicherweise irgendwelche Dinge eingeleitet werden müssen. Dafür ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt.

Kübler: Ich würde das ganz gern noch ergänzen. - Wir sind ja einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gegangen, die Sie auch ansprechen, denn im Mai ist ja EU-weit beschlossen werden, dass wir hier zu anderen Zulassungsverfahren kommen - das betrifft die sogenannten "Real Driving Emissions". Das ist ein wesentlicher Schritt voran, denn dann werden nicht mehr nur die Abgaswerte unter Laborbedingungen gemessen, sondern im tatsächlichen Fahrverhalten. In einem zweiten Schritt - das ist im Mai beschlossen worden - werden nun die konkreten Emissionsgrenzwerte und die Überprüfungsverfahren besprochen und auch bald verabschiedet.

Dieses Verfahren, das verabschiedet wird, gilt dann europaweit und wird garantieren, dass künftig nicht nur die Stickoxidemissionen von Diesel-Pkw im realen Betrieb erheblich gemindert werden, sondern es wird auch - so ist es geplant - eine behördliche Feldüberwachung von im Betrieb befindlichen Fahrzeugen stattfinden. Damit haben wir dann auch einen Schritt in Richtung dessen, was es in den Vereinigten Staaten schon gibt, nämlich die Überprüfung nach der Zulassung im realen Betrieb, durch die dort ja letztendlich auch die Manipulation nachgewiesen werden konnte.

Frage: Wann sollen diese Prüfungen beziehungsweise diese Maßnahmen, von denen Sie gesprochen, denn in Kraft treten?

Kübler: Bereits im Mai dieses Jahres ist das Prüfverfahren - diese "Real Driving Emissions" - beschlossen worden. Im Moment befindet man sich in der EU in der Endabstimmung. Ich kann Ihnen noch kein Datum nennen, es ist im Moment noch im Geschäftsgang dort.

Zusatzfrage: Herr Seibert, Deutschland ist ja kurz vor dem Gipfel in Paris sehr aktiv in Sachen Klima, und plötzlich tritt der Fall auf, dass eine sehr große deutsche Firma versucht, in Sachen Klimaschutz die Behörden zu täuschen. Sehen Sie darin einen Schaden für Deutschland?

StS Seibert: Ich werde diese Vorgänge, die zunächst einmal den VW-Konzern betreffen, hier nicht kommentieren, so wie auch meine Kollegen das nicht tun.

Unsere Klimapolitik steht für sich, und ich glaube, es wird international anerkannt, dass Deutschland einer der Treiber auf dem Weg nach Paris hin zu einer hoffentlich guten Lösung in Paris ist.

Frage: Zunächst eine technische Frage: Sie haben gesagt, dass derartige Abschaltmechanismen auch in Europa illegal wären. Können Sie kurz sagen, wie strafbewehrt das ist und in welcher gesetzlichen Vorschrift sich ein solches Verbot genau findet?

Kübler: Es handelt sich um das EU-Regelwerk zur Fahrzeugtypengenehmigung; ich könnte Ihnen jetzt auch die genauen Gesetzestexte und Paragraphen nennen.

Vorsitzende Wefers: Vielleicht können Sie uns das schriftlich liefern? Dann besteht auch nicht die Gefahr, dass da irgendwelche Zahlendreher in den Unterabsätzen sind oder so.

Zusatz: Vielleicht per Mail, gleich mit Anhang?

Kübler: Das kann ich machen. Ich habe es jetzt aber auch, und es ist tatsächlich relativ überschaubar: In Artikel 5 zur Verordnung 715/2007 geht es um den Einsatz von Abschalteinrichtungen; dieser Einsatz wird von der Verordnung europaweit verboten.

Zusatzfrage: Welche Strafe steht darauf, wenn man es doch tut? Gibt es da so schöne Zahlen wie in den USA?

Kübler: In dem Regelwerk steht dazu nichts. Ich denke, es sind die Justizbehörden, die die Strafverfolgung dann aufnehmen und das Strafmaß festsetzen; aber da bin ich kein Rechtsexperte.

Zusatzfrage: Wenn ich darf, noch eine Frage zu möglichen Konsequenzen: Sie sagten eben ja, dass Sie nicht wissen, ob so etwas in Deutschland eingesetzt wurde. Es deutet ja einiges darauf hin, dass in den USA mit hoher krimineller Energie bewusst manipuliert worden ist. Von daher könnte man ja sagen: Es besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass das in Europa auch gemacht worden ist. Sehen Sie denn, wenn Sie nicht wissen, ob das auch in Deutschland passiert ist, eine Notwendigkeit für irgendwelche vorsorglichen Maßnahmen? Schließlich könnte davon, dass die Autos 40-mal so viel Stickoxid ausstoßen, wie sie dürfen, eine konkrete Gefahr für die Gesundheit von Menschen ausgehen, insofern könnte man jetzt ja aus Vorsorgegründen Betriebsgenehmigungen entziehen, Nachuntersuchungen anordnen oder irgendetwas tun, um die Gesundheit der Menschen in diesem Lande zu schützen. Sehen Sie da eine Notwendigkeit?

Kübler: Die geltenden Regelwerke, die diesen Einsatz und diese Manipulation in Europa und damit auch in Deutschland verbieten, und die gesetzlichen Regelungen für Kraftfahrzeuge, die die Gesundheit bei gleichzeitiger Mobilität gewährleisten sollen, gibt es, und wenn dagegen auch in Europa oder hier in Deutschland verstoßen worden ist, dann wird das nach den geltenden Gesetzen geahndet werden. Wir sehen jetzt die Automobilhersteller in der Pflicht, verlorengegangenes Vertrauen wiederaufzubauen und hier einen Schritt zur Aufklärung zu gehen.

Frage : Herr Seibert, wie bewertet die Kanzlerin diesen ganzen Vorgang? Immerhin hat sie sich ja 2013 aktiv für eine Abmilderung der Abgaswerte innerhalb der EU eingesetzt, insofern muss sie doch auch diesen Vorgang relativ nah nachverfolgen. Oder ist es für sie kein Thema, wenn die amerikanischen Abgaswerte vom größten deutschen Autohersteller gebrochen werden, aber in der EU setzt sie sich dafür ein, dass das gestreckt wird? Das widerspricht sich doch irgendwie.

StS Seibert: Einen Vorgang, der mit großen Schlagzeilen aufgetaucht ist, mit Interesse zu verfolgen, ist das eine. Ich werde dennoch die Einzelheiten dieses Falles oder dieser Angelegenheit, die den VW-Konzern betrifft, hier jetzt nicht kommentieren.

Frage : Herr Seibert, ich finde schon, dass die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf hat, dass Sie, der für die Kanzlerin spricht - die Kanzlerin ist ja nah mit der Autoindustrie verbunden, besonders mit dem VW-Konzern -, dazu etwas sagen. Ich möchte noch einmal konkret fragen: Woher weiß die Bundesregierung, woher weiß die deutsche Öffentlichkeit, dass VW nicht auch in Europa und in Deutschland schummelt?

StS Seibert: Ich bleibe bei der Antwort, die ich gerade gegeben habe.

Zusatzfrage : Dann würde mich interessieren, ob die Bundesregierung weiß, ob auch noch andere deutsche Autounternehmen schummeln, und ob die Bundesregierung bereit ist, einen starken Strafkatalog für solche Umweltsünder zu erstellen?

Kübler: Zum ersten Teil Ihrer Frage: Als Vertreter des Bundesumweltministeriums kann ich sagen, dass uns keine weiteren Kenntnisse über mögliche Schummeleien der Automobilindustrie vorliegen.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Ich möchte doch darum bitten, diese Vorgänge jetzt erst einmal bewerten zu lassen, um dann über mögliche rechtliche Änderungen oder ein rechtliches Vorgehen nachzudenken.

Zusatzfrage : Ich fragte nach einem Strafkatalog; den braucht es ja ganz offensichtlich.

Kübler: Den Strafkatalog werden wir jetzt sicherlich nicht schnell aus der Hüfte schießen. Ich weiß auch nicht, ob das in der Zuständigkeit des Umweltministeriums oder in der Zuständigkeit des Justizministeriums liegt - keine Ahnung, tut mir leid, dazu kann ich im Moment nichts sagen.

Frage : Herr Kübler, Herr Strater, ich habe eine relativ einfache Frage: Herr Kübler hat eben ja auf die Verordnung 715/2007 abgestellt. Da ist in Artikel 13 aber definiert - Sie haben Artikel 5 so schön als Rechtsgrundlage genannt -, dass die Mitgliedstaaten die Sanktionen umzusetzen haben beziehungsweise Sanktionsmaßnahmen umzusetzen haben, das heißt, selber zu erlassen haben. Mich würde jetzt natürlich interessieren: Haben Sie das gemacht, gibt es dafür also eine nationale Umsetzung in Form von Sanktionen, und wie sähen die dann tatsächlich aus?

Zweitens eine Anschlussfrage, aber damit zusammenhängend: Das, was man aus den USA hört, ist ja ein sehr spezieller Fall, und zwar insofern, als die Manipulation dort per Software stattgefunden hat. Gab es solche Fälle schon einmal, hat man von so etwas schon einmal Kenntnis bekommen, und gibt es deswegen irgendwelche Prüfverfahren, Zertifizierungen oder Ähnliches für Software, die in Autos an solchen kritischen Stellen eingesetzt wird, oder gibt es dazu Überlegungen Ihrerseits - über das hinausgehend, was bereits jetzt Gesetzeswerk ist?

Kübler: Eine spannende Frage - ich muss leider passen, das muss ich Ihnen nachliefern.

Zusatzfrage : Zu beidem?

Vorsitzende Wefers: Zur Umsetzung müssten Sie es doch wissen?

Kübler: Zur Umsetzung kann ich es auch nicht ad hoc sagen. Da das EU-Regelwerk 2007 verabschiedet wurde, gehe ich davon aus, dass damals auch die Sanktionen besprochen und hier nach deutschem Recht umgesetzt worden sind. Aber auch dazu werde ich eine Antwort nachreichen.

Frage: Nach meiner Kenntnis ist es immer noch so, dass die Manipulationen in den USA in dem Feldversuch aufgetaucht sind, während in Deutschland die Feldversuche den Unternehmen überlassen sind; das heißt, die Unternehmen nehmen die Autos wieder zurück auf den Prüfstand. Es gab aber bis 2012, wenn ich richtig informiert bin, einen Auftrag des Bundesumweltministeriums an das Umweltbundesamt - also eine nachgeordnete Behörde des Bundesumweltministeriums -, diese Tests zusammen mit dem ADAC zu machen; das ist aber 2012 eingestellt worden. Gibt es Überlegungen, diese Tests wiederaufleben zu lassen, wäre das eine Möglichkeit, um dann auch die Fahrzeuge im Betrieb zu testen?

Kübler: Die Untersuchungen, die wir mit dem Umweltbundesamt durchgeführt haben, haben uns dazu gebracht, dies als unsere Politik auch in Europa zu vertreten und uns stark einzusetzen für die "Real Driving Emissions" sowie für die Überprüfungsverfahren - die hoffentlich bald verabschiedet werden - , die genau diesen Realbetrieb und nicht mehr nur Laborbedingungen überprüfen.

Zusatzfrage: Das ist 2017 - bis dahin sehen Sie also keinen Handlungsbedarf, das noch einmal zu machen, was Sie schon bis 2012 getan haben?

Kübler: Wir wollen uns jetzt ganz darauf konzentrieren, das EU-weit umzusetzen.

Frage Kraus: Noch einmal eine Verständnisfrage: Herr Kübler, Sie sagten ganz am Anfang, dass Sie von den Herstellern jetzt belastbare Informationen darüber erwarten, ob solche Dinge auf unserem Markt benutzt wurden oder nicht. Heißt das, das Bundesumweltministerium hat alle deutschen Autohersteller angeschrieben oder hat vor, sie anzuschreiben, um einmal zu fragen, was aktuell die technischen Praktiken bei allen Modellen sind?

Zweitens an das Verkehrsministerium: Können Sie in abstrakterer Form einfach noch einmal zusammenfassen, wie relevant es für die Zulassung von neuen Fahrzeugtypen ist, dass die Emissionsgrenzwerte jeweils eingehalten werden?

Strater: Ich beginne einmal: Wenn Sie Grenzwerte haben - und das ist vorgeschrieben -, dann müssen Sie die natürlich einhalten. Insofern sind die Hersteller in der Pflicht, diese Grenzwerte auch einzuhalten.

Zusatzfrage Kraus: Und was, wenn nicht? Dann verlieren sie die Zulassung, oder was heißt das?

Strater: Im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens bekommen sie dann keine Typgenehmigung, und dann können sie das Fahrzeug nicht bauen.

Zuruf: Und wenn es sich nachträglich herausstellt? Verlieren sie die Genehmigung dann wieder?

Strater: Ich weiß nicht, wie es ist, wenn das nachträglich festgestellt wird. Ich will aber noch einmal eines sagen: Bei all den Fragen, die Sie hier jetzt stellen, gehen Sie immer schon davon aus, dass wir solche Fälle in Europa haben. So weit sind wir aber noch gar nicht; deshalb stellen sich die Fragen nach Konsequenzen, möglichen Schritten usw. jetzt auch nicht. Lassen Sie uns doch einmal einen Schritt nach dem anderen gehen. Jetzt - das ist das, was Herr Kübler hier auch gesagt hat - muss der Hersteller erst einmal Angaben darüber machen, ob solche Technologien möglicherweise auch in Fahrzeugen in Europa oder Deutschland verbaut werden. Bevor wir das nicht haben, können wir auch weitere Fragen im Moment noch nicht beantworten.

Zusatzfrage: Und die Sache mit dem Brief, Herr Kübler?

Kübler: Ich reite ungern auf Zuständigkeiten herum: Wir sind für die "Real Driving Emissions" und die EU-Verhandlungen sehr intensiv am Arbeiten, aber dafür, mit den Automobilherstellern über deren Einsatz vergleichbarer Geräte zu reden, sind wir innerhalb der Bundesregierung nicht federführend beziehungsweise zuständig. Ich weiß aber, dass es in naher Zukunft innerhalb der Bundesregierung Gespräche unter anderem mit Herrn Winterkorn geben wird. Die werden aber nicht vom BMUB geführt.

Zusatzfrage: Kann das jemand ergänzen?

Strater: Ich kann das kurz ergänzen. Die zuständige Behörde ist hier ja schon häufiger genannt worden: Das ist das Kraftfahrtbundesamt, das im Rahmen der Typgenehmigungsprozesse die behördliche Aufsicht hat. Wenn Sie Fragen bezüglich der Einhaltung von Vorschriften, Konformitätsprozessen usw. haben, ist das KBA der richtige Ansprechpartner. Ich kann Ihnen aber nicht sagen, ob und in welcher Form dort jetzt, zu diesem Zeitpunkt, diese Informationen eingeholt oder angefordert werden. Das muss man sich jetzt alles ansehen. Natürlich sind solche Vorgänge, die ja presseöffentlich sind, Anlass dazu, diese Dinge sorgfältig zu beobachten und dann auch die entsprechenden Schritte zu gehen.

Frage: Herr Seibert, wir haben es hier mit einem eklatanten Fall von Betrug und Umweltverschmutzung gegen die USA, möglicherweise auch gegen den ganzen Globus zu tun. Dieser Betrug ist von einem deutschen industriellen Koloss begangen worden, der im weiteren Sinne zum Teil auch staatlich ist. Ist das nicht ein Grund für die Bundesregierung, das zu verurteilen oder sich zumindest davon zu distanzieren?

StS Seibert: Sie werden von mir genau die gleiche Antwort wie Herr Delfs und auch Herr Jung bekommen: Dies ist eine Angelegenheit, die zunächst einmal den VW-Konzern betrifft. Der hat bereits reagiert, der wird die Aufklärung leisten müssen und wird darüber sicherlich der Öffentlichkeit auch zu berichten haben.

Frage : Ist die Bundesregierung eigentlich vorab von den US-Behörden oder von VW selbst über diesen Vorgang informiert worden, oder hat man das sozusagen einfach aus der Presse erfahren?

StS Seibert: Ich kann jetzt für die Bundeskanzlerin sprechen und sagen, dass ihr das vorher nicht bekannt war.

Kübler: Genau die gleiche Antwort kann ich auch geben: Uns war das vorher auch nicht bekannt.

Frage: Herr Seibert, könnten Sie ein kurzes Statement zu den Ergebnissen der Parlamentswahl in Griechenland abgeben?

StS Seibert: Das griechische Volk hat in freier und demokratischer Wahl seine Entscheidung getroffen. Es ist guter europäischer Usus - jedenfalls Usus dieser Bundesregierung -, dass wir die Ergebnisse von Wahlen in europäischen Partnerländern hier nicht kommentieren. Ich will dennoch zwei Dinge dazu sagen.

Erstens. Selbstverständlich wird die Bundesregierung auch mit der neuen griechischen Regierung eng und partnerschaftlich zusammenarbeiten; dieses Angebot von uns gilt natürlich. Das betrifft nicht nur die gemeinsame Überwindung der Schuldenkrise, sondern das betrifft auch die Herausforderungen, vor die uns die Flüchtlingssituation stellt, auf die wir gemeinsame Antworten brauchen.

Zweitens. Natürlich wird die Bundeskanzlerin dem Wahlsieger auch persönlich gratulieren. Wenn das geschehen ist - sei es durch ein Schreiben oder durch einen persönlichen Kontakt -, dann werde ich Sie darüber informieren.

Zusatzfrage: Im Lichte der Wahlergebnisse würde mich auch interessieren: Könnte die Forderung eines Schuldenschnitts - die ja auch vom IWF kommt - neu durchdacht werden?

StS Seibert: Wir haben ja eine ganz klare Grundlage für die Überwindung der Schuldenkrise: Das sind die getroffenen Vereinbarungen im dritten Hilfspaket. Dieses dritte Hilfspaket ist nicht mit irgendeiner Regierung abgeschlossen worden, sondern mit der Hellenischen Republik; das heißt, es behält seine komplette Gültigkeit auch über einen Wahltag, auch über die Bildung einer neuen Regierung hinweg. Auf dieser Basis werden wir und werden sicherlich auch die anderen europäischen Partner Griechenlands mit der neuen griechischen Regierung zusammenarbeiten.

Frage: Herr Seibert, Sie haben sehr oft von einem Vertrauensverlust gegenüber Griechenland gesprochen. Vertrauen Sie der neuen griechischen Regierung?

StS Seibert: Wir wollen erst einmal abwarten, dass sie sich bildet.

Frage: Herr Tsipras hat gestern gleich nach dem Bekanntwerden des Wahlresultates erklärt, dass es von nun an keine Anhänger des Memorandums und auch keine Gegner von ihm gebe. Nun zeichnet sich die Entwicklung ab, dass er selbst zu einem Anhänger des Memorandums wird - und nicht bloß das, sondern zu einem Mutanten wird. Hat die Bundesregierung diese Änderung registriert und zählt sie ihn auch zu dem Lager der Mutanten?

StS Seibert: Ich bin mir nicht sicher, dass ich wirklich das verstanden habe, was ich glaube verstanden zu haben. Haben Sie das Wort "Mutant" verwendet?

Zusatz : Genau.

StS Seibert: Das wäre in diesem Zusammenhang ehrlich gesagt sehr ungewöhnlich. Dieses Wort ist hier, glaube ich, selten vorgekommen. - Ich will trotzdem noch einmal auf das verweisen, was ich gerade gesagt habe: Die Eurostaaten haben mit Griechenland ein drittes Hilfspaket beschlossen, eine Mischung aus Finanzierungshilfen und einem sehr anspruchsvollen Reformprogramm, das über drei Jahre dazu beitragen soll, dass Griechenland auf einen besseren, nachhaltigeren Kurs kommt. Das ist die Basis unserer Zusammenarbeit. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass ein Ministerpräsident, der dies mit ausgehandelt hat und für sein Land unterschrieben hat, dann, wenn er wieder Ministerpräsident wird, in seinem Land auch dafür sorgen wird, dass die Umsetzung so wie vorgesehen geschieht. Das ist jedenfalls das, was sich alle europäischen Partner erhoffen, und in diesem Sinne werden wir mit einer neuen Regierung zusammenarbeiten.

Zusatzfrage : Nehmen Sie seine erklärte Haltungsänderung ernst?

StS Seibert: Wir nehmen jede griechische Regierung, jeden griechischen Ministerpräsidenten in seinen Äußerungen ernst. Nun, noch nicht einmal 24 Stunden nach der Wahl, wäre es, glaube ich, das Richtige, erst einmal die Bildung einer neuen Regierung abzuwarten und dann die ersten Kontakte mit dieser neuen Regierung zu haben.

Frage : Herr Seibert, waren denn aus Sicht der Bundesregierung überhaupt Wahlen in Griechenland nötig, wenn Sie selbst sagen, dass sich ja eh nichts ändern wird?

StS Seibert: Es ist das souveräne Recht eines jeden Landes, selber zu bestimmen, ob in dem Land Wahlen nötig sind, anberaumt werden, durchgeführt werden.

Frage (zum Bürgerkrieg in Syrien): Frau Chebli, ich habe eine Frage zu dem gestrigen Treffen zwischen Steinmeier und Kerry: Der Vorsitzende der Münchner Sicherheitskonferenz, Wolfgang Ischinger, sagte in einem Interview, man sollte sich mit dem syrischen Präsidenten Assad vorläufig abfinden, wenn der Preis dafür der Frieden im Land wäre. Ist das auch die Ansicht des Außenministers? Gibt es da eine Differenz mit dem amerikanischen Staatssekretär?

Chebli: Zu Syrien habe ich in den vergangenen Tagen, glaube ich, ziemlich ausführlich berichtet. Der Minister hat sich mehrfach dazu geäußert. In der Tat haben gestern die beiden Außenminister - der amerikanische und Herr Steinmeier - ausführlich über Syrien gesprochen. Beide sind sich einig, dass dieser Konflikt politisch gelöst werden muss. Deswegen habe ich dem, was ich hier in diesem Raum schon am Freitag gesagt habe, nicht viel hinzuzufügen. Wir hoffen, dass das, was jetzt in der Region geschieht, die Bewegung, die wir jetzt sehen, sich fortsetzt und dass auch Russland und die Amerikaner - der Dialog war ja war vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise ausgesetzt worden - auch auf der Ebene des Militärs wieder miteinander sprechen; denn das ist gut und richtig.

Heute oder in den nächsten Tagen werden in Genf Fazilitatoren der Arbeitsgruppen von de Mistura vorgestellt. Auch das ist ein wichtiger Schritt. Wir blicken jetzt auf New York und hoffen, dass es gelingt, die verschiedenen Akteure - die regionalen Akteure, Saudi-Arabien, Iran, die Türkei - an einen Tisch zu bringen, um einen Einstieg in einen politischen Prozess zu schaffen.

Zusatzfrage : Die Frage war: Ist die Bundesregierung beziehungsweise der Außenminister damit einverstanden, Assad als Präsidenten zeitweilig zu tolerieren, wenn es im Austausch eine friedliche Lösung, eine politische Lösung gibt?

Chebli: Aber auch dazu habe ich doch schon Einiges gesagt.

Zusatzfrage : Können Sie das noch einmal deutlich sagen - Ja oder Nein?

Chebli: Ich möchte weder Ja noch Nein sagen. Ich habe hier in diesem Raum gesagt, dass nach unseren Vorstellungen weder eine effektive Bekämpfung von ISIS noch ein dauerhafter Frieden in Syrien mit Assad langfristig möglich ist und dass die Zukunft dieses Landes nicht Assad heißen kann. Ich habe gleichzeitig gesagt, dass de Mistura, der Sonderbeauftragte Syriens, zahlreiche Gespräche führt - mit den verschiedenen Akteuren in der Region, mit den verschiedenen Parteien und auch mit dem syrischen Regime -, um einen Übergangsprozess zu schaffen, den wir brauchen und der uns dann dazu dient, einen politischen Prozess zu initiieren. Das ist unsere Haltung, und daran hat sich in den letzten Tagen nichts geändert.

Frage: Eine Frage zur Finanztransaktionssteuer: Ist es richtig, dass es Zeichen gibt, dass jetzt nicht mehr alle elf Staaten, die diese Finanztransaktionssteuer umsetzen wollten, an Bord sind, sondern drei Staaten abspringen? Kann man das mit einer Zahl von acht Staaten überhaupt noch in Europa umsetzen?

von Tiesenhausen-Cave: Sie spielen auf einen Bericht vom Wochenende an, der sehr zugespitzte Überschriften hatte. Es ist ja so, dass in der Gruppe der verstärkten Zusammenarbeit derzeit über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer beraten wird. Es ist noch keine Einigung da, aber beim letzten Treffen dieser Gruppe am vorvergangenen Wochenende gab es eine weitgehende Annäherung auf den Vorschlag Österreichs, das diese Gruppe koordiniert - noch keine abschließende Einigung, keine abschließende Lösung, aber eine weitgehende Annäherung. Wir nähern uns hier einer Lösung an.

Zusatzfrage: Mit allen elf Staaten?

von Tiesenhausen-Cave: Wir nähern uns hier einer Lösung an.

Zusatzfrage: Das war jetzt leider nicht meine Frage.

von Tiesenhausen-Cave: Das war meine Antwort.

Montag, 21. September 2015

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 21. September 2015
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/09/2015-09-21-regpk.html;jsessionid=5681D7418D9F7488E6059541D0DC4AE9.s1t2
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. September 2015

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