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PRESSEKONFERENZ/1129: Regierungspressekonferenz vom 21. Dezember 2015 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 21. Dezember 2015
Regierungspressekonferenz vom 21. Dezember 2015


Themen: Medienberichte über in die Hände des IS gefallene Blanko-Passformulare, Zahl rechter und rassistischer Gewalttaten in Deutschland, Zahl der Abschiebungen in Deutschland, Solidaritätszuschlag, private Flüchtlingshilfsaktion der Bundesverteidigungsministerin, Feuer im belgischen Atomkraftwerk Tihange, Antrittsbesuch der polnischen Ministerpräsidentin, Transitflüge von US-Aufklärungsdrohnen im deutschen Luftraum, Parlamentswahlen in Spanien, Besteuerung von Dieselfahrzeugen, UN-Resolution zum Konflikt in Syrien

Sprecher: SRS'in Wirtz, Dimroth (BMI), von Tiesenhausen-Cave (BMF), Chebli (AA), Fichtner (BMUB)

Vors. Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN WIRTZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Herr Dimroth, im Zusammenhang mit den Nachrichten über Blanko-Pässe und Herstellungsgeräte, die in die Hände des IS gefallen sind, gibt es vermehrt Rufe nach Einzelfallüberprüfungen. Dazu gab es ja die Entscheidung der Innenminister. Was ist der Stand? Wie geht es weiter?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. Wie Sie richtigerweise ausgeführt haben, hat die Innenministerkonferenz den entsprechenden Vorschlag des Bundesinnenministers, wieder zu dieser Einzelfallprüfung zurückzukehren, ja wohlwollend zur Kenntnis genommen. In diesem Beschluss heißt es, dass zu dieser Praxis künftig wieder zurückgekehrt werden soll. Die entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen dazu laufen, sodass wir davon ausgehen, dass das dann auch zeitnah umgesetzt werden kann.

Zusatzfrage: Diese Entscheidung der Innenminister war ja so konditioniert, dass dadurch nicht mehr Zeit vergehen dürfe. Ist das etwas, das, wenn man das so nicht umsetzen kann, so auch nicht stattfinden wird? Wird es dann keine Einzelfallprüfung geben, oder wie wird das weiter umgesetzt?

Dimroth: Dazu hat sich in der Zwischenzeit auch der Leiter des BAMF geäußert; ich weiß nicht, ob Sie das zur Kenntnis genommen haben. Er hat sinngemäß ausgeführt, dass dieses Ziel "keine zusätzliche Verfahrensdauer" sicherlich nicht ohne zusätzlichen Ressourcenaufwand zu erreichen sein wird, er aber sehr wohl der Auffassung ist, dass das gelingen kann, indem man eben entsprechende Ressourcen auch für dieses Verfahren zur Verfügung stellt. Insofern erscheint mir diese Bedingung erreichbar zu sein und dementsprechend auch nicht im Wege zu stehen.

Zusatzfrage: Aber noch einmal: Was heißt das? Ab wann findet das statt?

Dimroth: Zeitnah.

Frage: Herr Dimroth, wenn Sie dann noch die Kritik der Polizeigewerkschaft hinzunehmen, was die Folgen der fehlenden Identitätsfeststellung angeht: Wie ist denn die Sicherheitslage - besonders bedroht?

Dimroth: An der allgemeinen Einschätzung der Gefährdungs- oder Sicherheitslage ändert sich durch die jüngsten Äußerungen insbesondere von Vertretern von Polizeigewerkschaften jetzt nichts. Deutschland ist im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus. Daran hat sich in den letzten Tagen auch nichts geändert. Auch an der Bewertung dieser Frage durch die Sicherheitsbehörden hat sich nichts geändert.

Die Erkenntnis, dass ganz grundsätzlich nicht auszuschließen ist, dass auch Personen aus dem Bereich des internationalen Terrorismus, aber auch aus anderen Phänomenbereichen gegebenenfalls versuchen, mit gefälschten Dokumenten oder auch ansonsten habhaft gewordener Reisedokumente illegal einzureisen, ist nicht neu. Die Sicherheitsbehörden sind sich dessen bewusst. Gerade deswegen ist es eben erstens wichtig, dass wir zeitnah wieder zu einer Einzelfallprüfung für alle Flüchtlinge zurückkehren, und zweitens ist es deswegen mindestens genauso wichtig, dass, wie es vom Bundesminister initiiert wurde, schon mit dem Beginn des nächsten Jahres die Pilotphase in Bezug auf diesen Ankunftsnachweis beginnen wird, mit dem dann möglichst ein geschlossenes Datensystem hinsichtlich aller Flüchtlinge für alle am Verfahren beteiligten Behörden zur Verfügung stehen wird, auch mit entsprechend hinterlegten Fingerabdrücken. Drittens ist es dazu sicherlich auch weiterhin sinnvoll und richtig, dass die temporär wieder eingeführten Grenzkontrollen aufrechterhalten bleiben.

Zusatzfrage: Was sagen Sie Herrn Radek denn zu seiner Kritik?

Dimroth: Die Kritik von Herrn Radek haben wir wie in so vielen anderen Punkten auch zur Kenntnis genommen.

Frage: Herr Dimroth, ich bin jetzt kein Experte in Sachen Pässe, aber sind diese verschwundenen Blanko-Pässe denn erkennbar? Kann eine Einzelfallprüfung die ausfindig machen? Haben Sie die Nummern oder wissen Sie, welche Pässe fehlen? Ist der Besitzer eines solchen Passes identifizierbar?

Dimroth: Zunächst einmal gilt ganz grundsätzlich, dass es im Rahmen einer solchen Einzelfallprüfung, die ja vor allem im Vergleich zum Status quo auch wieder eine Anhörung als Teil des Verfahrens etablieren wird, wichtig ist, dass man im Rahmen einer solchen Anhörung eben die Gelegenheit hat, im direkten Kontakt und im direkten Gespräch flankierende Informationen zu erfragen und damit auch ein sehr viel valideres Bild über alle möglichen Fragen zu erlangen, unter anderem aber auch über die von Ihnen gestellten.

Hinsichtlich der Frage, inwieweit die jetzt ganz konkret in Rede stehenden abhandengekommenen oder gestohlenen Dokumente detektierbar sind, ist es ganz grundsätzlich so: Wenn solche Erkenntnisse vorliegen - eben auch beispielsweise entsprechend mit Passnummern -, dann gibt es sehr wohl die Möglichkeit, die in die entsprechenden Fahndungssysteme einzustellen. Insbesondere im Schengener Informationssystem geschieht das auch. Auch darüber ist dann eine gewisse Gewähr gegeben, dass solche Dokumente dann auch entdeckt werden.

Frage: Herr Dimroth, ich wollte einmal zur anderen Seite der Sicherheitslage in Deutschland in Sachen Flüchtlinge kommen. Bis Oktober hat die Polizei 3.155 Straftaten gezählt, die sich gegen Flüchtlinge und andere Migranten richteten. Das ist ein Anstieg von 40 Prozent im Vergleich zum - - -

Vors. Detjen: Ich würde jetzt gerne bei dem Thema dieser Pässe bleiben wollen, bevor wir das ausweiten. Ich sortiere das hinten ein.

Frage: Herr Dimroth, zwei Fragen dazu: Wie viele konkrete Fälle des Passvergehens, also von gefälschten Pässen oder Sonstigem, sind dem Bundesinnenminister im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbewegung bisher bekannt?

Zweite Frage: Trifft es zu, dass die Seriennummern der vom IS in Besitz genommenen Blanko-Passformulare den internationalen Polizeibehörden vorliegen, sodass bei einer Einzelfallkontrolle ein Missbrauch dieser Passdokumente relativ leicht festgestellt werden könnte?

Dimroth: Eine absolute Zahl kann ich Ihnen dazu nicht nennen. Ich nehme die Frage aber gerne mit. Sollte eine solche Zahl vorliegen, würde ich sie im Nachgang nachreichen.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, gab es auf Grundlage einer Parlamentarischen Anfrage in der vergangenen oder vorvergangenen Woche eine Antwort, die sich in dem Kontext "gefälschte syrische Pässe" respektive "Flüchtlinge, die sich als Syrer ausgeben und sich dann im weiteren Verfahren nicht als Syrer herausstellen" bewegte. Da gab es eine stichprobenartige Erhebung durch das BAMF, und im Rahmen dieser stichprobenartigen Erhebung ist sozusagen in einem Pilotprojekt, wenn man so will, die Zahl von 8 Prozent gefälschter Pässe herausgekommen. Ob es aber eine Gesamtzahl gibt - möglicherweise aus einem anderen Kontext, möglicherweise dem Kontext staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder Ähnlichem -, müsste ich, wie gesagt, nachreichen.

Das gilt im Übrigen auch für Ihre zweite Frage, ob die hier in Rede stehenden Pass- beziehungsweise Ausweisnummern oder Dokumentennummern jetzt schon bekannt sind und in das von mir gerade erwähnte Stolen-and-Lost-Travel-Documents-System des Schengener Informationssystems eingestellt worden sind. Auch das müsste ich erfragen und würde es gegebenenfalls nachreichen.

Frage: Herr Dimroth, die Zahl der rechten und rassistischen Gewalt liegt schon jetzt 40 Prozent höher als im letzten Jahr. Mich würde einmal interessieren, was die Bundesregierung plant, damit die Gewalt und damit diese Zahl 2016 zurückgehen. Ich unterstelle Ihnen einmal, dass Sie wollen, dass diese Zahl zurückgeht.

Dimroth: Ja, das unterstellen Sie zu Recht. Zunächst möchte ich vielleicht noch einmal ganz kurz erläuternd etwas zu der Zahl sagen, denn es sind ja verschiedene Zahlen in Umlauf. Die von Ihnen genannte Zahl umfasst im Prinzip den gesamten Themenkomplex "Straftaten im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen". Das soll nicht verharmlosen. Jede einzelne Straftat ist eine zu viel, und jede einzelne gegen Flüchtlinge gerichtete ist erst recht eine zu viel, wenn ich das so sagen darf. Ich möchte es dennoch erläuternd sagen, weil in dieser doch sehr bemerkenswert großen Zahl beispielsweise auch solche Delikte enthalten sind, die aus Demonstrationsgeschehen herrühren, die sich also nicht unmittelbar gegen Flüchtlinge oder deren Unterkunft richten. Wenn beispielsweise im Rahmen einer Demonstration pro Unterbringung von Asylbewerbern Gewalttätigkeiten zwischen den Demonstranten oder zwischen Demonstranten und Sicherheitsbehörden entstehen, dann fallen diese Delikte auch unter die von Ihnen genannte Zahl. Deswegen ist diese so bemerkenswert hoch, vor allem in absoluten Zahlen; das vielleicht nur einmal kurz erläuternd für Ihren Hintergrund.

Was die andere Frage anbetrifft, so hat sich der Bundesinnenminister ja heute in der "Bild"-Zeitung auch sehr deutlich zu diesem Gesamtkomplex geäußert und ausgeführt, dass die Bundessicherheitsbehörden schon eine Reihe von Maßnahmen ergriffen haben, um insbesondere das Lagebild klarer werden zu lassen, um für die Bundesländer bei der Bewältigung der bei Ihnen als den Zuständigen liegenden Aufgabe möglichst breite Unterstützung leisten zu können.

Gerade auch zur von mir eben jedenfalls im Versuch unternommenen Auflösung dieser Zahlen: Auch dazu gibt es ja den Vorstoß aus dem Bundesinnenministerium, dass man zu Beginn des Jahres noch deutlicher zwischen diesen einzelnen Zahlengruppen binnendifferenziert, um auch da ein sehr viel besseres Bild davon zu bekommen, welchen Deliktstyp und insbesondere welche Angriffsrichtung die einzelnen Delikte umfassen.

Darüber hinaus hat der Bundesinnenminister auch wiederholt deutlich gemacht, dass, wie gesagt, jede einzelne solcher Taten auf das Schärfste zu verurteilen ist, dass selbstverständlich Prävention das Gebot der Stunde ist, dass daneben aber eben auch Repression, also Strafverfolgung, das Gebot der Stunde ist und dass jeder, der hier Grenzen überschreitet, damit rechnen muss, dass die gesamte Härte des Rechtsstaats genutzt wird, um ihn dann auch zur Verantwortung zu ziehen.

Darüber hinaus hat der Bundesinnenminister auch noch einmal deutlich gemacht, dass es neben der Verantwortung und der Aufgabe der staatlichen Behörden auch eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, hier für eine Stimmung zu sorgen, die eben eine tolerante Grundstimmung auch gegenüber Flüchtlingen ermöglicht und keinen Boden dafür schafft, durch Hetze, Hass, Verleumdungen, Beleidigungen auf der Straße - offen, im Internet oder verdeckt - eine Rechtfertigungsgrundlage für Menschen zu schaffen, die dann auf Grundlage solcher Hetze und solchen Hasses meinen, auch noch im Recht zu sein, wenn sie so etwas tun.

Frage: Herr Dimroth, auch zum Thema Flüchtlinge, aber in diesem Fall zum Aspekt der Abschiebungen: Herr Dimroth, können Sie zum Jahresende einen Überblick darüber geben, inwieweit Abschiebungen in welcher Zahl und in welcher Höhe erfolgt sind und ob Sie mit dieser Entwicklung zufrieden sind, gerade mit Blick auf die Gesetzgebungen hinsichtlich der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten? Wie viele Fälle von Abschiebungen hat es also dorthin gegeben? Können Sie das einmal ein bisschen einordnen?

Dimroth: Ganz grundsätzlich lässt sich dazu, zunächst vielleicht auch vor die Klammer gezogen, noch einmal sagen, dass es im Falle eines negativen Ausgangs eines Verfahrens - sei es auf Asyl oder auf Flüchtlingsschutz bezogen - rechtsstaatlicher Teil dieses Verfahrens ist, dass dieses Verfahren dann eben auch sozusagen verwaltungsmäßig zu Ende gebracht wird. Das kann erfolgen, indem jemand freiwillig zurückkehrt. Sollte das nicht geschehen, kann es eben auch im Rahmen von Abschiebungen geschehen. Bund und Länder sind sich grundsätzlich auch darüber einig, dass im Rahmen gelebter Verantwortungsgemeinschaft auch dieser Teil des Verfahrens selbstverständlich dazugehört und an sich auch nicht weiter bemerkenswert ist, sondern dann letztlich nur der Vollzug eines rechtskräftigen Verwaltungsentscheids oder, wie in vielen Fällen der Fall, eben auch eines gerichtlich bestätigten rechtskräftigen Verwaltungsentscheids ist.

Die Zahlen bis Ende November dieses Jahres, die wir haben, sind ja jetzt teilweise auch schon Gegenstand von Veröffentlichungen. Insgesamt hat es eine erhebliche Steigerung gegeben, sodass wir Ende November dieses Jahres 18.363 Fälle gezählt haben. Das ist eine erhebliche Steigerung im Vergleich zum letzten Jahr, als es zum selben Zeitpunkt 10.884 solcher Abschiebungen gab. Das lässt sich einerseits sicherlich schlicht mit der zunehmenden Zahl von Menschen, die hier auch negative Entscheide bekommen, erklären, gleichzeitig aber auch mit der zunehmenden Bereitschaft der Bundesländer, dieses Verfahren dann auch durchzuführen. Dass das aus unserer Sicht, wie gesagt, im Grundsatz richtig ist, hatte ich durch meine Eingangsworte zu beschreiben versucht. Das ist Gegenstand des Verfahrens. Das ist das, was das Gesetz in solchen Fällen vorsieht. Insofern ist es richtig und wichtig, dass das in den Fällen, in denen das nach einer sorgfältigen Einzelfallprüfung möglich ist, auch vollzogen wird.

Ich kann jetzt keine Binnendifferenzierung vornehmen, in welche Herkunftsstaaten diese Abschiebungen stattgefunden haben. Ich bitte um Entschuldigung dafür, dass ich so kurz vor Ende des Jahres vermutlich meinen eigenen Rekord brechen muss und heute zum dritten Mal eine Nachlieferung zusage, sollte sie möglich sein. Auch an dieser Stelle sind das nämlich natürlich wie so häufig Länderzahlen, die wir in diesem Fall, was die Abschiebungen anbetrifft, sozusagen mit dem Adressaten "Bundespolizei" gemeldet bekommen. Gleichzeitig nimmt die Bundespolizei diese Zahlen zur Kenntnis und addiert auf, wohin per Flugzeug abgeschoben wird, weil die Bundespolizei dann immer zu beteiligen ist. Das sind aber dennoch Länderzahlen. Deswegen müsste ich auch diese Frage, ob wir sozusagen je nach Herkunftsstaat differenzieren können, mitnehmen.

Zusatzfrage: Erster Zusatz, nur zur Klärung: War die Zahl 10.884 von 2014 die Gesamtzahl für 2014, oder betraf sie auch den Vergleichszeitraum bis Ende November?

Zur zweiten Sache, viel wichtiger: Haben die Diskussion und die Gesetzgebung in Sachen "sichere Herkunftsländer" nach Ihrer Einschätzung diese enorme Steigerung bewirkt, oder ist das eigentlich doch eher dem Umstand geschuldet, dass die Länder mehr Bereitschaft gezeigt haben, diese Rechtslage tatsächlich zu exekutieren?

Dimroth: Zu Ihrer ersten Frage: Das waren die Gesamtjahreszahlen für 2014.

Zu Ihrer zweiten Frage: Es ist nach unserer Einschätzung so, dass es da sicherlich eine Wechselwirkung gibt. Auf der einen Seite erkennen wir also sehr wohl, dass es aufseiten der Bundesländer eine Veränderung gegeben hat. Das erkennt man beispielsweise auch daran, dass jedenfalls bisher vom Instrument des sogenannten Winter-Abschiebestopps kein Gebrauch gemacht wurde, während das noch im letzten Jahr in einigen Bundesländern der Fall war. Gleichzeitig gehen wir aber auch davon aus, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen, die getroffen wurden, eine gewisse Erleichterung für die Bundesländer schaffen und insofern auch ihren Effekt haben.

Frage: Herr Dimroth, Sie haben gerade selbst den Winter-Abschiebestopp angesprochen. Ist die Bundesregierung eigentlich dafür? Ich weiß, dass das eine Ländersache ist, aber wünscht sich die Bundesregierung, dass im Winter nicht abgeschoben wird? Haben Sie Erkenntnisse darüber, welche Bundesländer im Winter nicht abschieben?

Gerade abgelehnte Asylbewerber aus den sicheren Herkunftsstaaten werden ja in den Bundesländern mittlerweile zum Teil nachts aus der Wohnung geholt und auf den Weg nach Hause geschickt. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das zum Beispiel an Weihnachten nicht passiert?

Frau Wirtz, ist das Kanzleramt für einen Winter-Abschiebestopp an Weihnachten, zum Beispiel für Menschen, die nachts aus der Wohnung geholt werden?

Dimroth: Das Bundesinnenministerium ist jedenfalls der Auffassung, dass es sehr ausgewogene gesetzliche Regelungen dafür gibt, wann, wie und unter welchen Umständen eine zwangsweise Rückführung beziehungsweise eine Abschiebung stattfinden darf. Diese Prüfung umfasst sozusagen immer auch eine Einzelfallprüfung der Umstände des betroffenen Falles und gibt damit aus unserer Sicht hinreichend Platz dafür, alle möglichen Erwägungen in diese Entscheidung einzubeziehen. Was ich damit sagen will, ist, dass jedenfalls das Bundesministerium des Inneren für einen Per-se-Abschiebestopp keinen Platz sieht, weil, wie gesagt, die gesetzlichen Regelungen schon so und per se eine Einzelfallprüfung vorsehen, in deren Rahmen alle Belange - auch die der Betroffenen - zu berücksichtigen sind.

Zur Frage, ob ich Erkenntnisse darüber habe, ob in bestimmten Bundesländern Winter-Abschiebeerlasse geplant sind: Die habe ich nicht. Ich entnehme der Zeitung, dass es in einigen Bundesländern Diskussionen darüber gibt. Ich kenne aber jedenfalls keinen Fall, in dem es einen entsprechenden Beschluss oder gar einen entsprechenden Erlass gegeben hätte.

SRS'in Wirtz: Ich denke, Herr Dimroth hat das für die Bundesregierung hinreichend ausgeführt, und deshalb sehe ich keinen Bedarf, noch einmal die Stellungnahme des Bundeskanzleramtes hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Um es konkreter zu machen: Hat die Kanzlerin etwas dagegen, wenn an Heiligabend oder an Weihnachten Menschen aus ihren Wohnungen geholt und abgeschoben werden?

SRS'in Wirtz: Herr Dimroth hat gerade ausgeführt, dass es in der Flüchtlingspolitik in der Tat einerseits um die Aufnahme von Flüchtlingen und geordnete Asylverfahren geht. Genauso geht es darum, diejenigen, die sozusagen keinen Asylgrund in Deutschland haben, in ihre Heimat zurückzuführen. Insofern sehe ich keinen weiteren Bedarf dafür, das im Namen des Kanzleramtes oder im Namen der Bundeskanzlerin zu ergänzen.

Frage: Herr Dimroth, Sie haben gesagt, die Einzelfallprüfung umfasse auch die Frage, was aus den Flüchtlingen beziehungsweise den Asylbewerbern wird, wenn sie dann abgeschoben worden sind. Ist gerade bei der Über-Nacht-Abschiebung geklärt, wie sie dann ankommen und wie sie aufgenommen werden? Ist das mit den einzelnen Staaten geklärt, oder ist das dann nicht mehr Sache der Bundesregierung, wenn sie einmal in den Ländern sind?

Dimroth: Ich bin nicht ganz sicher, ob ich die Frage jetzt richtig verstanden habe. Der Vollzug der Abschiebung ist Sache der Bundesländer. Den gesetzlichen Rahmen setzt zumindest teilweise der Bundesgesetzgeber, und er hat ihn gesetzt.

Wir haben keinen Anlass, davon auszugehen, dass sich die einzelnen Bundesländer nicht an diesen gesetzlichen Rahmen halten. Dieser gesetzliche Rahmen sieht eben unter anderem vor, dass in jedem Einzelfall sehr sorgfältig geprüft wird, ob Belange der Betroffenen einer Rückführung - in diesem Fall eben einer zwangsweisen Rückführung in Form einer Abschiebung - entgegenstehen.

Zusatzfrage: Haben Sie noch einmal mit den einzelnen Ländern, in die die Betroffenen zurückgeführt werden, darüber gesprochen, ob diese Asylsuchenden dort dann auch angenommen werden? Hat es in der letzten Zeit nähere Gespräche darüber gegeben, dass sie wirklich auch aufgenommen werden und nicht ankommen und dann nicht wissen, was in ihren Ländern mit ihnen geschehen wird?

Dimroth: Zunächst einmal besteht auf Grundlage des geltenden Völkerrechts eine Verpflichtung eines jeden Staates, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen. Wir haben auch keinen Anlass - jedenfalls grundsätzlich keinen Anlass -, daran zu zweifeln, dass diese Staaten, wenn sie die Menschen zurücknehmen, auch ordentlich mit denen umgehen.

Etwas anderes ist die Frage von Rückübernahmeübereinkommen - es gibt teilweise bilaterale und auch EU-Rücknahmeübereinkommen. Noch etwas anderes ist die Frage, inwieweit ganz grundsätzlich die Bereitschaft besteht, diese völkerrechtliche Verpflichtung auch mit Leben zu füllen; das war am vergangenen Freitag hier auch kurz Thema. Beispiel in Tunesien sehen wir da noch großen Verbesserungsbedarf. Da geht es aber weniger um die Frage von Zusagen Tunesiens, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, wenn Menschen zurückgeführt wurden; vielmehr geht es da um die Frage, ob Tunesien - beispielsweise Tunesien - überhaupt bereit ist, dieser völkerrechtlichen Verpflichtung zu folgen und Menschen zurückzunehmen, die aus Tunesien nach Deutschland gekommen sind, ein rechtsstaatliches Verfahren durchlaufen haben, das für den Betroffenen negativ ausgegangen ist und an dessen Ende dann eben auch die Rückführung respektive die Abschiebung steht.

Frage: Ich würde gern beim großen Thema Flüchtlinge bleiben und nach der Debatte über Kosten und die Finanzierung der Kosten für Unterbringung, Integration usw. fragen. Herr Seehofer hat ja vorgeschlagen, den Solidaritätszuschlag beizubehalten und daraus diese Kosten zu bestreiten. Frau Wirtz, hat die Bundeskanzlerin in den letzten Tagen oder Stunden mit dem bayerischen Ministerpräsidenten just über dieses Thema gesprochen?

An Frau von Tiesenhausen: Können Sie uns sagen, was das Soli-Aufkommen in diesem Jahr erbringen wird?

SRS'in Wirtz Zum Thema Solidaritätszuschlag haben wir auch hier in den vergangenen Monaten immer wieder einmal gesprochen. Ich erinnere mich beispielsweise daran, dass es hier im März dieses Jahres Gesprächsbedarf dazu gab. Das ist eine Frage, die sich im Rahmen der Bund-Länder-Beziehungen stellt. Dieser Punkt muss innerhalb der Koalition noch abgestimmt werden, da gibt es jetzt also noch keine abschließende Einigung. Es besteht im Moment - Stand 21. Dezember - aber auch nicht die Notwendigkeit, diesen Punkt abschließend zu klären. An der Position der Bundeskanzlerin selbst hat sich in dieser Hinsicht nichts geändert.

von Tiesenhausen-Cave: Zum Aufkommen für dieses Jahr kann ich Ihnen keine Zahlen geben, weil das noch nicht abgeschlossen ist. Ich kann Ihnen allerdings sagen, dass im vergangenen Jahr das Soli-Aufkommen bei rund 15 Milliarden Euro lag. Das wird auch für dieses Jahr eine gute Orientierungsgröße sein.

Zusatzfrage : Das heißt, das ist auf dem Stand der Koalitionsvereinbarung, den Soli ab 2020 stufenweise abzubauen?

SRS'in Wirtz: Ich kann gerne noch einmal auf die Pressekonferenz vom 4. März verweisen und in diesem Fall mich selbst zitieren. Auf die Frage von dem Kollegen, ob es ein Modell eines langfristigen Abschmelzens gebe und wie die Bundesregierung dazu stehe, habe ich damals gesagt:

"Es ist in der Tat so, dass es hierbei um erste Überlegungen geht, die nicht diese und auch nicht die nächste Legislaturperiode betreffen, sondern in weiter Zukunft sind. Diese Überlegungen fließen ein in die Bund-Länder-Verhandlungen. Ich kann sagen, dass die Bundeskanzlerin solchen Überlegungen sicherlich positiv gegenübersteht."

Frage: Erstens: Kann man etwas zum Verhältnis der freiwilligen Ausreisen und der Abschiebungen sagen?

Zweitens zum Thema Tunesien, das ja am vergangenen Freitag im Zusammenhang mit den Äußerungen vom sächsischen Innenminister Ulbig eine Rolle spielte - das ist vielleicht auch eine Frage an das Auswärtige Amt -: Nun hat Deutschland ja sehr gute Beziehungen zur tunesischen Führung. Woran liegt es also - das war ja schon im Juni Thema -, dass sich das so lange hinzieht?

Chebli: Ja, wir haben sehr gute Beziehungen zu Tunesien, wir sind sehr großer Unterstützer der tunesischen Regierung - vor allem, weil Tunesien das einzige Beispiel dafür ist, dass nach dem arabischen Frühling so etwas wie eine Demokratie entstanden ist. Wir sind mit unserem tunesischen Partner ja auch zu diesem schwierigen Thema im Gespräch. Ich hatte in der vergangenen Regierungspressekonferenz auch gesagt, dass der Minister jetzt in Gesprächen mit seinem Amtskollegen oder auch mit dem Präsidenten das Thema angesprochen hat und, wie gesagt, die tunesische Seite durchaus versichert hat, sich dieses Themas anzunehmen. Da ging es aber ganz konkret um Laisser-passer-Papiere - wir reden hier also über zwei verschiedene Aspekte -, und da hat der tunesische Außenminister Minister Steinmeier zugesichert, dass er sich dieses Themas annehmen werde, und zeigte sich relativ zuversichtlich, dass wir da auch zu einer Einigung kommen. Daran habe ich eigentlich nicht zu zweifeln.

Dimroth: Wenn ich das nur kurz ergänzen darf: Wir sind da ja sehr problembewusst und haben gemeinsam mit dem AA schon im vergangenen Jahr entsprechend demarchiert. Der nächste Schritt, der mit den Tunesiern geplant ist, ist, eine Expertenreise nach Tunesien vorzunehmen, um vor Ort auch mit den betroffenen Behörden und Behördenvertretern möglichst zu Beginn des Jahres zu besprechen, wie tatsächlich das Problemfeld aufgelöst werden kann. Wir sind guter Hoffnung, dass das geschieht. Jedenfalls haben die Tunesier, soweit wir das übersehen, auf unseren Ebenen sehr wohl Problembewusstsein und auch die Bereitschaft geäußert, an der Lösung dieser Probleme mitzuwirken.

Zu Ihrer ersten Frage: Eine Gegenüberstellung zu den Zahlen freiwilliger Ausreisen habe ich nicht.

Frage: Ich möchte noch einmal zum Thema Soli nachfragen, und zwar sowohl an Frau Wirtz als auch an Frau Tiesenhausen. Herr Seehofer hat ja einen Zusammenhang hergestellt zwischen den Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge und der Beibehaltung des Solidaritätszuschlages. Sieht die Bundeskanzlerin, sieht das Finanzministerium einen solchen Zusammenhang, oder weisen Sie diesen Zusammenhang zurück?

SRS'IN WIRTZ: Nein, ich kann nur noch einmal darauf verweisen, dass das ein Punkt ist, der in der Tat innerhalb der Bund-Länder-Beziehungen zu klären ist. Es gibt ja durchaus auch vielfältige andere Verabredungen, die zwischen Bund und Ländern im Hinblick auf die Kosten, die für Flüchtlinge entstehen, getroffen worden sind. Diese Vereinbarungen greifen auch aktuell schon. Insofern sehe ich zunächst einmal die Bund-Länder-Beziehungen allgemein betroffen, und im Rahmen dieser Bund-Länder-Verhandlungen ist auch das eine zu klärende Frage.

von Tiesenhausen-Cave: Ich würde mich dem anschließen. Wir haben ja vor allen Dingen eine akute Situation. Wir reden jetzt ja über Ankömmlinge in diesem Jahr und im nächsten Jahr; insofern konzentriert sich das auf die Bewältigung der jetzt anstehenden Kosten. Im Übrigen gilt, dass das Andere dann auch in der Zukunft zu entscheiden sein wird.

Frage: Frau Wirtz, Sie sagten jetzt, sich selbst zitierend, das sei kein Thema für diese und nicht für die nächste Legislaturperiode: Die nächste Legislaturperiode schließt ja das Jahr 2019 und damit einen angestrebten Zeitpunkt für so eine Regelung ein. Deswegen noch einmal zur Klarstellung: Die nächste Legislaturperiode würde das dann ja schon betreffen, oder nicht?

SRS'in Wirtz: Ja, die nächste Legislaturperiode würde es dann im Zweifel - wenn man dann zu diesen Abstimmungen kommt - -

Zusatz : Oder zu einer Verlängerung.

SRS'in Wirtz: Dann würde sich das sozusagen auch in diesem Zeitraum niederschlagen. Aber wie gesagt, ich kann diesen Verabredungen jetzt noch nicht vorgreifen, weder was den Zeitpunkt anbelangt noch was Sonstiges anbelangt. Ich wollte damit nur deutlich machen, dass die Position der Bundeskanzlerin auch weiterhin gilt.

Frage: Frau Wirtz, Sie sagten jetzt, das sei eine Klärung im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Würden Sie die Ausführungen von Herrn Seehofer als "in Richtung Bundesregierung gezielt" werten, oder versucht er damit eher die Länder- und Regierungschefs für so einen Vorstoß zu gewinnen?

SRS'in Wirtz: Herr Leifert, die Wertung dieser Äußerungen muss ich leider Ihnen überlassen. Ich kann sozusagen als Sprecherin der Bundesregierung nur deutlich machen, wie die Bundesregierung zu diesen Vorschlägen steht.

Zusatzfrage : Sie fühlen sich durch ihn nicht irgendwie unter Zeitdruck gesetzt?

SRS'in Wirtz: Ich persönlich sowieso nicht.

Zusatzfrage : Und die Bundeskanzlerin?

SRS'in Wirtz: Auch nicht.

Frage: Frau Wirtz, noch einmal nachgefragt: Ich habe immer noch nicht ganz verstanden, wieso das die Bund-Länder-Beziehungen betrifft; denn der Soli ist ja nun reine Sache des Bundes, und das Aufkommen geht auch zu 100 Prozent an den Bund. Der Soli ist auch so eingeführt worden. Insofern liegt das doch auf dem Tisch der Bundesregierung?

SRS'in Wirtz: Trotzdem geht es ja derzeit darum, dass diese ganz komplexen Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu klären sind. In diesem Zusammenhang wird eben auch die Frage des Solidaritätszuschlages diskutiert. Insofern wird die Klärung dieser Frage auch in diesem Zusammenhang erfolgen.

Frage: An das Innenministerium und auch Frau Wirtz zum Thema Flüchtlinge: Es gibt ja ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Deutschen Bundestages zur EU-konformen Möglichkeit von Obergrenzen. Ist dieses Gutachten in der Bundesregierung schon angekommen? Ist es bewertet worden? Fühlen Sie sich oder fühlt sich die Bundeskanzlerin durch dieses Gutachten in ihrer Position bestärkt?

SRS'in Wirtz: Zunächst einmal: Sie kennen die Haltung der Bundeskanzlerin, was die Frage von Obergrenzen anbelangt. Insofern sehe ich jetzt keine Notwendigkeit, mich in irgendeiner Form auf das rechtliche Gutachten des Bundestages zu beziehen. Die Haltung der Bundesregierung beziehungsweise der Bundeskanzlerin steht in dieser Frage.

Dimroth: Die des Bundesinnenministers auch.

Frage: Nach einer Lektüre der "Bild am Sonntag" wüsste ich gern von Herrn Flosdorff: Lässt die Bundesministerin nach erfolgreichem Abschluss einer privaten Flüchtlingshilfsaktion in ihrem Hause einem weiteren Flüchtlingsbewerber ihre persönliche Hilfe angedeihen, wie im in der "BamS" beschriebenen Fall?

Ist die Ministerin oder sind Sie eigentlich auf die Zeitung zugegangen oder ist die Zeitung auf Sie zugegangen, kraft eigener Recherche?

Flosdorff: Ich glaube, hier geht es jetzt nicht um Regierungshandeln, deswegen gebe ich hier keine Auskünfte dazu.

Frage: Zur neuen Panne im Atomkraftwerk Tihange an Frau Wirtz und auch Herrn Fichtner: Aufgrund der Grenznähe dieses Atomkraftwerks möchte die nordrhein-westfälische Landesregierung ja, dass sich die Kanzlerin und auch das Umweltministerium der Sache annehmen und mehr Druck auf Belgien machen, Tihange abzuschalten. Haben Sie solche Pläne, gibt es solche Ideen? Sie haben, glaube ich, schon einmal Druck gemacht. Ist das jetzt Anlass, erneut Druck zu machen?

SRS'in Wirtz: Ich kann zunächst einmal vielleicht für die Bundesregierung insgesamt und die Kanzlerin dazu sagen, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass die Sorgen und Belange der deutschen Bevölkerung von den belgischen Behörden auch angemessen berücksichtigt werden und dass die fachlich zuständigen Stellen in Deutschland auch mit den fachlich zuständigen Stellen in unserem Nachbarland in Verbindung stehen. Ansonsten ist dazu zu sagen, was auch das Bundesumweltministerium am Wochenende schon gesagt hat, nämlich dass es letztlich ein Akt belgischer Souveränität ist, wie man mit diesem Atomkraftwerk verfährt.

Fichtner: Ich ergänze das gerne noch. Sie beziehen sich ja auf einen Brand im nichtnuklearen Teil, der am Wochenende vermeldet wurde. Über die offiziellen Kanäle der EU-Mitgliedstaaten gab es keine Meldung. Das sind Kanäle, die dann benutzt werden, wenn Unfälle im kerntechnischen Teil eines AKW passieren. Das gab es nicht. Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen gab es keine Gefahr für die Bevölkerung. Wir gehen der Sache natürlich weiter nach.

Allgemein kann ich sagen: Sie kennen unsere atomkritische Haltung, und die belgische Regierung kennt sie auch. Wir kennen und teilen viele Sorgen der Bevölkerung im grenznahen Gebiet. Allerdings sind, wie Frau Wirtz schon sagte, die Kompetenzen in Europa in dieser Frage klar geregelt: Das sind Fragen, die in nationaler Souveränität entschieden werden; wir haben da kein Vetorecht. Dennoch setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass die belgischen Behörden die Sorgen der deutschen Bevölkerung angemessen berücksichtigen. Wir stehen dazu seit Langem im Austausch mit den belgischen Behörden und werden den Sicherheitszustand der belgischen AKW auch in Zukunft weiter - auch kritisch - ansprechen. Konkret ist schon im Januar die nächste Gelegenheit dazu, denn dann geht es um die Entscheidung der belgischen Atomaufsicht, die Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 wieder in Betrieb zu nehmen. Die Atomaufsicht hat dazu umfangreiche Unterlagen veröffentlicht, die wir derzeit auswerten. Das ist ein übliches Verfahren. Die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen, aber wenn im Januar die belgische Atomaufsicht ihre Entscheidung mit den internationalen Fachleuten erläutern will, werden wir uns da sehr aktiv, kritisch und intensiv einbringen - im Interesse der Bevölkerung in den deutschen Grenzregionen.

Zusatzfrage: Über den aktuellen Fall gibt es ja bis jetzt - soweit ich das weiß - Informationen nur vom Betreiber. Haben Sie noch andere Informationsquellen, oder müssen Sie sich konkret auf das verlassen, was Betreiber und belgische Behörden über den Vorfall sagen?

Fichtner Wie gesagt sind über die offiziellen Kanäle, über die unsere Fachleute informiert werden, keine Meldungen eingegangen - was ein Hinweis darauf ist, dass es sich nicht um einen Vorfall im kerntechnisch relevanten Teil der Anlage handelt.

Frage: Ich habe eine Frage zur polnischen Regierung: Stimmt es, dass Sie beziehungsweise dass die Bundeskanzlerin mittlerweile mehrfach die neue Ministerpräsidentin eingeladen hat und bisher keine Antwort darauf bekommen hat und noch kein Termin feststeht, oder ist das falsch?

SRS'in Wirtz: Richtig ist, dass der Bundeskanzlerin natürlich daran gelegen ist, die guten nachbarschaftlichen Beziehungen zu Polen fortzusetzen. Richtig ist auch, dass die beiden Regierungschefinnen im Gespräch sind, um einen Termin zu finden. Diese Abstimmungen laufen derzeit, und wenn ein Termin gefunden ist, dann werden wir den auch zeitnah kommunizieren.

Zusatzfrage: Das heißt, die polnische Regierung hat sich mittlerweile gemeldet?

SRS'in Wirtz: Das heißt, dass die beiden Regierungen im Kontakt sind, um einen Termin zu finden.

Frage : An Herrn Flosdorff zum Global Hawk, der ins Baltikum fliegt, aber auch über Deutschland fliegen soll - da geht es dann über das Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen bis nach Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Ihr Ministerium hat dazu verlauten lassen - ich zitiere Sie einmal -:

"Die USA sicherten die Abschaltung der Aufklärungssensorik während des Transits durch den deutschen Luftraum zu. Die Einhaltung dieser Auflage wurde durch die USA schriftlich bestätigt. Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass sich die USA nicht an die vorgegebenen gesetzlichen Bestimmungen halten werden."

Ist das ein Scherz? Hat Ihr Ministerium in den letzten Jahren nicht mitbekommen, was in Sachen US-Aufklärung und Zusicherungen von Freunden abgegangen ist?

Flosdorff: Das ist kein Scherz.

Zusatzfrage: Die Amerikaner haben sich sogar bereiterklärt, einen deutschen Beobachter überprüfen zu lassen, ob sich Washington beim Überflug an die Vereinbarungen hält. Sie haben das aber abgelehnt. Wie kommt das denn? Ich meine: Da bietet der eigene Freund eine Kontrollmöglichkeit an, und - -

Flosdorff: Diese Details sind mir nicht bekannt.

Zusatzfrage : Können Sie das vielleicht nachreichen? Das ist ja eine offizielle Antwort Ihres Ministeriums. Warum hat man abgelehnt, dass ein deutscher Beobachter das kontrolliert, was die Amerikaner in Sachen Aufklärungsdrohne zugesichert haben?

Flosdorff: Ich kann von dieser Stelle aus keine Auskunft geben, was angeboten und was abgelehnt worden ist.

Zusatz : Darum bitte ich um Nachreichung.

Flosdorff: Mir ist dieser Vorgang in dieser Detailschärfe hier nicht bekannt.

Frage: Ich habe zwei Fragen an Frau Wirtz, was die Parlamentswahlen in Spanien angeht. Mich interessiert, ob die Bundeskanzlerin schon mit Ministerpräsident Rajoy gesprochen und ihm gratuliert hat.

Befürchtet die Bundesregierung ein Instabilitätsszenario in Spanien?

SRS'in Wirtz: Zum einen ist die Situation im Moment noch so, dass man vor allem der spanischen Bevölkerung dazu gratulieren kann, dass sie sich so stark an der Wahl beteiligt hat und es eine hohe Wahlbeteiligung gab. Ansonsten sehe ich noch nicht so genau, wem man in dieser Situation jetzt gratulieren kann. Insofern ist es so, dass die Bundesregierung meines Wissens noch keinen Kontakt zur spanischen Regierung aufgenommen hat und sich erst einmal dort die Regierungsfindung vollziehen muss.

Ansonsten möchte ich die spanische Innenpolitik und die Entscheidung der spanischen Wähler von dieser Stelle aus nicht kommentieren.

Frage: Frau Wirtz, unabhängig von den Wahlsiegern: Wertet die Bundesregierung das Ergebnis der spanischen Parlamentswahlen als Niederlage für die harte Sparpolitik im Land? Die Frage richtet sich auch an Frau Tiesenhausen.

SRS'in Wirtz: Ich kann nur das wiederholen, was ich gerade gegenüber der Kollegin schon gesagt habe, dass ich die Wahlentscheidung des spanischen Volkes als deutsche Regierungssprecherin nicht kommentiere.

von Tiesenhausen-Cave: Dito.

Zusatzfrage: Frau Chebli, gibt es denn eine außenpolitische Bewertung?

Chebli: Keine außenpolitische Bewertung.

Frage: Es gibt noch kein endgültiges Ergebnis, aber die Partido Popular ist der Wahlsieger. Ist es normal, dass die Kanzlerin keinen Kontakt mit einem Kollegen einer konservativen europäischen Partei aufnimmt, wenn dieser eine Wahl gewonnen hat?

SRS'in Wirtz: Es ist in der Regel gute Übung, dass die Bundeskanzlerin dann, wenn die Regierungsbildung abgeschlossen ist, dem Regierungschef gratuliert. Das ist die Regel.

Frage: Frage an Bundesfinanz- und Umweltministerium. Der Bundesverkehrsminister hat heute eine Forderung des Umweltbundesamtes zurückgewiesen, Dieselfahrzeuge höher zu besteuern. Das Umweltbundesamt hatte letzte Woche die Summe von sieben Milliarden Euro genannt. Sehen Sie beide Handlungsbedarf, was dieses Thema angeht?

von Tiesenhausen-Cave: Um es kurz zu machen: Nein. Das Thema ist hier schon öfter behandelt worden. Es gibt derzeit keine Absicht und auch keine Pläne, etwas an der Systematik der Besteuerung von Diesel- und Ottokraftstoff zu verändern.

Fichtner: Ich will hier das Umweltbundesamt nicht kritisieren, weil es genau deren Aufgabe ist, sich solche Gedanken zu machen und solche Anstöße zu geben. Trotzdem teile ich das, was die Kollegin Tiesenhausen gesagt hat. Hier gilt der Koalitionsvertrag. Dieser sieht eindeutig vor, dass in dieser Legislaturperiode keine Steuern erhöht werden. Das gilt auch für diese Steuer.

Frage : Frau Chebli, zu der UN-Resolution von Freitag, die einen Friedensprozess in Syrien auf den Weg gebracht hat und an der die deutsche Regierung beteiligt war. Angenommen, es entwickelt sich jetzt alles so, wie sich die Bundesregierung und die Weltgemeinschaft das vorstellen. Dann gibt es immer noch das Problem mit dem Irak. Dort ist ISIS immer noch vorherrschend und kontrolliert große Gebiete. Wie plant die Bundesregierung, dieses Problem im Irak und damit das Problem ISIS zu lösen?

Chebli: Wenn Sie erlauben, würde ich gerne generell einige Sätze zu dem sagen, was am Freitag im Rahmen des Wiener Prozesses beschlossen wurde.

Zunächst haben wir sehr schwierige und harte Diskussionen in New York erlebt. Am Ende ist es aber gelungen, eine Sicherheitsresolution zu verabschieden - das ist übrigens die erste Sicherheitsratsresolution seit Ausbruch des Kriegs in Syrien 2011 -, die den politischen Prozess zum Kern hat. Damit erhalten die Vereinten Nationen und der Sonderbeauftragte Staffan de Mistura die volle Mandatierung, um in die Vorbereitung in Sachen Verhandlungen bezüglich Übergangsprozess und Waffenstillstand zu gehen.

Dass es Meinungsverschiedenheiten gab, haben Sie in der Presse gelesen. Es hat auch keiner verschwiegen, dass es Fragen gab, über die es immer noch unterschiedliche Interessengegensätze gab. Das ist auch richtig. Sie sind mit dem, was passiert, schon viel, viel weiter gegangen, wenn es uns gelingt, am Ende zu einem Ergebnis zu kommen, was wir uns alle wünschen. Das Ergebnis, das wir uns wünschen, ist eine Befriedigung Syriens, ist Frieden in Syrien. Das bedeutet auch, dass ISIS aus Syrien verschwindet. Ich sehe, dass wir noch ganz viel tun müssen, um dahin zu kommen. Erst im Januar beginnen unter der Leitung der VN die Gespräche über den Waffenstillstand, dann haben wir eine Übergangsregierung, dann haben wir Wahlen und eine Verfassung. Ich sehe uns noch nicht dort. Ich würde mir aber natürlich wünschen, dass es gelingt, endlich Frieden in das Land zu bringen, damit die Menschen, die jetzt schon seit fast fünf Jahren leiden, einmal in ihr Land zurückkehren können und es dann ein Syrien gibt, das sie kennen, von dem hoffentlich noch ganz viel übrig bleibt.

Zu Irak: Wenn es uns gelingt, in Syrien zu einer Lösung zu kommen und ISIS aus Syrien zu vertreiben, hat das natürlich, wie wir hoffen, auch einen Einfluss auf das, was im Irak passiert. Alles, was in Richtung Konfliktentschärfung in der Region in Syrien beiträgt, wo ISIS sehr stark ist, hat natürlich auch Auswirkungen auf die gesamte Region und auch auf den Irak. Jede Schwächung von ISIS in Syrien bedeutet eine Schwächung von ISIS insgesamt. Jede Schwächung von ISIS in Syrien bedeutet, dass es auch eine Schwächung in der Rekrutierungsmaschinerie von ISIS gibt. Deswegen hoffen wir, dass, wenn es uns gelingt, den Bürgerkrieg in Syrien zu beenden, das natürlich positiven Einfluss auf die Lage im Irak und auf die Schwächung der Terrororganisation hat.

Zusatzfrage: Sie haben es ja selbst angesprochen: ISIS muss aus Syrien vertrieben werden. Sie werden höchstwahrscheinlich dort hingehen, wo ihre Kumpel im Irak sind. Können Sie einmal sagen, wie ISIS aus dem Irak verschwinden soll?

Chebli: Sie haben ja vielleicht mitbekommen, dass es in den vergangenen Wochen gelungen ist, den Vormarsch von ISIS zu stoppen. Die von uns ausgebildeten und mit Waffen unterstützten Peschmerga haben es ja geschafft, dass ISIS zum Beispiel aus Sindschar zurückgedrängt werden konnte. Das heißt, dass es durchaus Erfolge im Irak gibt und es im Irak gelungen ist, dass ISIS nicht nur auf dem Vormarsch gestoppt wurde, sondern dass es gelungen ist, Geländegewinne seitens der Peschmerga zu erzielen. Wir sind deshalb der Meinung, dass wir mit unserer Strategie, die wir im Irak fahren - einmal die Unterstützung der Peschmerga mit Waffen und die Unterstützung des politischen Prozesses, der ja auch wichtig ist - fortfahren sollten. Wir haben ja immer gesagt, dass das eine Kombination aus beidem ist - übrigens auch im Irak, wo die irakische Regierung mit einem großen Reformvorhaben versucht, sunnitische Stämme auf ihre Seite zu ziehen. Das alles hängt miteinander zusammen.

Ich rede hier über eine Idealvorstellung, wenn ich davon spreche, ISIS komplett aus Syrien zu verdrängen. Das ist natürlich das Ziel, es ist aber ein sehr fernes Ziel. Zunächst haben wir viele andere Schritte zu gehen, die ich beschrieben habe. Ich bin nicht so ganz skeptisch wie Sie, wenn ich mir die Entwicklung der letzten Woche anschaue, was das angeht, was ich zu den Geländegewinnen der Peschmerga in Sindschar und Co gesagt habe.

Zusatzfrage: Frau Chebli, in den USA werden immer mehr Stimmen laut, dass man den Irak in drei verschiedene Länder aufteilen will, also für Schiiten, Sunniten und Kurden. Welche Haltung hat die Bundesregierung diesbezüglich? Kann man sich vorstellen, dass der Irak, der eh nach dem Ersten Weltkrieg quasi auf der Landkarte errichtet wurde, sich aufteilen lässt?

Chebli: Ich weiß nicht, wer die Stimmen sind, von denen Sie im Irak sprechen. Jedenfalls sind wir der Meinung, dass noch mehr Grenzen, neue Grenzen das Letzte sind, was diese Region braucht.

Vors. Detjen: Damit sind wir am Ende der Pressekonferenz, noch nicht ganz am Ende des Jahres. Es gibt nächste Woche noch eine Regierungspressekonferenz. Aber vor Weihnachten sehen wir uns an dieser Stelle voraussichtlich nicht mehr wieder. Deshalb wünsche ich Ihnen allen ein schönes und erholsames Weihnachtsfest. Sofern wir uns nicht wiedersehen, wünsche ich Ihnen einen glücklichen Start in das neue Jahr. Sofern wir uns nicht wiedersehen, danke ich im Namen der Bundespressekonferenz Ihnen auch jetzt schon allen, die Sie hier sind, für die Zusammenarbeit in diesem Jahr. Herzlichen Dank!

SRS'in Wirtz: Ich schließe mich im Namen der Bundesregierung diesen Wünschen an.

Montag, 21. Dezember 2015

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 21. Dezember 2015
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/12/2015-12-21-regpk.html;jsessionid=0419882CF16C8B35F1E22844E14E8113.s4t2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Dezember 2015

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