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PRESSEKONFERENZ/1130: Regierungspressekonferenz vom 28. Dezember 2015 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 28. Dezember 2015
Regierungspressekonferenz vom 28. Dezember 2015

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Sternsinger-Empfang, Kabinettssitzung, Tagung der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag in Wildbad Kreuth, Empfang des rumänischen Ministerpräsidenten, Neujahrsempfang der IHK Magdeburg, Neujahrsempfang des Bundespräsidenten), Verlegung von AWACS-Aufklärungsflugzeugen in die Türkei, Studie zu Gaspreisen in Deutschland, Kfz-Hauptuntersuchungen, Äußerungen der Bundesbildungsministerin zur Integration von Flüchtlingen, Berichterstattung über forcierte Rückführungen von Afghanen nach Afghanistan, Presseberichte über Errichtung einer Ausweichbrücke für die zerstörte Friesenbrücke über die Ems, Äußerungen der Vorsitzenden der Linksfraktion zu Luftangriffen in Syrien


Sprecher: SRS'in Wirtz, Schäfer (AA), Nannt (BMVg), Braams (BMWi), Strater (BMVI), Fischer (BMBF), Müller-Niese (BMI)

Vorsitzender Leifert eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Wirtz sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Wirtz: Es geht (mit den Terminen der Bundeskanzlerin) am nächsten Dienstag los, am 5. Januar um 11 Uhr. Dann wird die Bundeskanzlerin, wie es Tradition ist, die Sternsinger aus allen 27 deutschen Diözesen im Bundeskanzleramt empfangen. Insgesamt werden im Kanzleramt 108 Sternsinger erwartet, und sie werden stellvertretend für alle Mädchen und Jungen kommen, die sich bundesweit in mehr als 10.000 katholischen Pfarrgemeinden und Einrichtungen an der 58. Aktion des Dreikönigssingens beteiligen. Die Sternsinger sind damit zum elften Mal bei Bundeskanzlerin Merkel zu Gast.

Am Mittwoch wird, wie gewohnt, um 9.30 Uhr das Kabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin tagen.

Dann wird die Kanzlerin ab 17 Uhr in Wildbad Kreuth erwartet. Dort tagt die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag zum 40. Mal. Die Bundeskanzlerin wird durch die Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt und Ministerpräsident Horst Seehofer begrüßt. Dann wird es Pressestatements der drei Beteiligten geben. Dann wird es bei der Klausurtagung selbst ein nicht presseöffentliches Eingangsstatement der Kanzlerin geben. Abends folgt ein gemeinsames Essen.

Am Donnerstag, dem 7. Januar, wird die Bundeskanzlerin um 12.30 Uhr den rumänischen Ministerpräsidenten Dacian Ciolos im Kanzleramt empfangen, und zwar mit militärischen Ehren. Es wird ein Mittagessen geben, und dann wird es gegen 13.45 Uhr auch eine Pressebegegnung im Kanzleramt geben.

Auch am Donnerstag wird die Kanzlerin ab 18 Uhr am Neujahrsempfang der IHK Magdeburg im Hotel Maritim in Magdeburg teilnehmen. Gegen 18.25 Uhr wird die Kanzlerin eine Rede zu aktuellen wirtschaftspolitischen Fragen halten.

Dann wird die Bundeskanzlerin am Freitag, dem 8. Januar, um 12.15 Uhr beim Neujahrsempfang des Bundespräsidenten im Schloss Bellevue erwartet. - Das war es von mir.

Frage: An das Auswärtige Amt beziehungsweise das Verteidigungsministerium: Wie genau unterscheidet sich die Ausweitung des AWACS-Einsatzes über der Türkei von den üblichen AWACS-Einsätzen, die ohnehin ständig über Nato-Gebiet stattfinden und auch den Flugplatz Konya in der Türkei als regulären AWACS-Flugplatz mit einbeziehen?

Schäfer: Danke für die Frage. Es gibt keinen großen Unterschied - außer den, dass dieser Einsatz der AWACS-Flugzeuge und damit auch die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten daran vom Nato-Rat aus konkretem Anlass beschlossen worden ist, nämlich als ein Teil derjenigen Maßnahmen, die vom Bündnis, von der Nato, für das Nato-Mitgliedsland und den Bündnispartner Türkei als Rückversicherung vereinbart und beschlossen worden sind, und zwar angesichts des Umstandes, dass die südöstliche Flanke der Nato an den südlichen und östlichen Grenzen der Türkei in einem Krisengebiet liegt. Es gibt darüber hinaus eigentlich gar nichts zu sagen. Deshalb kann ich auch die Aufregung, die hier und da in den letzten Tagen aufgekommen ist, gar nicht recht verstehen.

Nannt: Herr Schäfer hat das schon umfassend beantwortet.

Zusatzfrage : Gibt es eigentlich eine Übersicht darüber, wie oft und in welchem Umfang solche Flüge über der Türkei ohnehin routinemäßig und ohne diesen zusätzlichen Beschluss stattfinden oder stattgefunden haben?

Nannt: Der AWACS-Verband ist ja ein Nato-Verband, wie Sie wissen. Insofern wird das also auch durch die Nato gesteuert. Wir als Deutsche leisten dazu ja nur einen Beitrag in Höhe von etwa 30 Prozent, das heißt, das betrifft dort insgesamt die Steuerung.

Für die Frage, wie die Flüge jetzt genau sind, müssten Sie dann vielleicht noch einmal an die Nato herantreten. Dazu habe ich jetzt keine eigenen Daten seitens der Bundeswehr.

Aber was insgesamt wichtig ist, ist, dass das eben ein Teil dieser Rückversicherungsmaßnahmen für die Türkei ist und dass das, sage ich jetzt, eigentlich auch Routine ist. Es laufen zurzeit die militärischen Planungen dazu, wie dieser Nato-Ratsbeschluss vom 18. Dezember umgesetzt wird. Ich denke, da werden wir in den ersten Tagen des neuen Jahres weiter sein, aber zu den genauen Zahlen kann ich Ihnen, wie gesagt, nichts sagen.

Frage: In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage an Herrn Schäfer. Es gab ja am Wochenende erhebliche Forderungen der Linken und der Opposition, aber auch der SPD, die sagt, es müsse ja erst einmal überprüft werden, was da vorgelegt wurde, doch den Bundestag mit einem Mandat zu befassen. Gibt es da eine Meinungsänderung? Könnte man sich das nach diesen doch sehr vehementen Forderungen vorstellen?

Schäfer: Erst einmal: Der Bundestag ist ja befasst. Es gibt ein Schreiben der beiden Staatssekretäre aus dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Verteidigung an den Bundestag, mit dem der Bundestag über diese Entscheidung der Bundesregierung so, wie sich das gehört, unterrichtet worden ist. Das Schreiben enthält die Begründung der Bundesregierung, weshalb aus ihrer Sicht eine Mandatierung durch einen Beschluss des Deutschen Bundestags nicht erforderlich ist. Ich kann jetzt hier und heute auch angesichts der Stellungnahmen, die ich den Medien entnommen habe, nicht erkennen, dass es Grund dafür gäbe, an dieser Haltung aus dem Schreiben der Bundesregierung an den Bundestag vom 18. Dezember nicht festzuhalten.

Zusatzfrage: Dann habe ich eine Zusatzfrage an das Verteidigungsministerium: Im Zusammenhang mit dem Einsatz sind ja erneut Äußerungen laut geworden, die die Bundeswehr an der Belastungsgrenze sehen. Da stehen Zahlen zwischen 5.000 und 10.000 mehr Soldaten im Raum. Sieht das Verteidigungsministerium das ähnlich? Plant man da also neue Maßnahmen, neue Kampagnen, um mehr Soldaten zu rekrutieren? Denkt man eventuell sogar an die Wiedereinführung der Wehrpflicht, die im Moment noch nicht gefordert worden ist, auch wenn das bestimmt noch kommen wird?

Nannt: Die Ministerin war ja am 3. Dezember hier in der Bundespressekonferenz und hat sich damals unter anderem - dabei lag der Schwerpunkt beim Syrien-Einsatz - auch zum Thema Personal geäußert. Sie hat gesagt, dass wir im Bereich des Personals unseren Körper auch noch einmal insgesamt untersuchen werden. Das muss man in den Weißbuch-Prozess einrahmen. Wie Sie wissen, ist das der Prozess, in dem insgesamt festgelegt wird, welchen Auftrag die Bundeswehr hat und wie die Konzeption der Bundeswehr aussieht. Das wird ja irgendwann im nächsten Jahr abgeschlossen sein. Eine Ableitung aus dieser Untersuchung, wie der Auftrag ist, ist ja auch, wie das in Bezug auf das Personal zu verstehen ist. Das ist natürlich ein Teilaspekt im Rahmen dieses Weißbuch-Prozesses, der parallel dazu abläuft.

Insgesamt muss man jetzt ganz klar sagen: Wir sind natürlich sehr stark gefordert, sei es in den Auslandseinsätzen, sei es auch im Bereich der Flüchtlingssituation hier in Deutschland, in deren Rahmen wir Tag für Tag 7.000, 8.000 und in Höchstzeiten manchmal sogar bis zu 9.000 Soldaten im Einsatz hatten und tageweise auch immer noch haben, auch jetzt, zwischen den Feiertagen. Dazu kommen eben noch weitere Bereiche, jetzt auch im Ausland. Wir können unseren Auftrag, den wir haben, insgesamt gut ausführen. Wir sind also auch gut aufgestellt. Aber es geht natürlich auch darum, insgesamt zu schauen, wie sich das weiterentwickelt.

Eine wesentliche Linie der Ministerin ist ja der Personalbereich. Wie Sie wissen, haben wir ja schon vor zwei Jahren den ganzen Bereich der Attraktivitätsoffensive gestartet. Wir schauen und sagen: Mensch, was müssen wir machen, damit wir die Bundeswehr weiterhin attraktiv halten, damit sich die jungen Leute, Frauen und Männer, auch dafür interessieren? Dabei haben wir mit dem Artikelgesetz, aber auch mit den allgemeinen Maßnahmen der Attraktivitätsoffensive jetzt wirklich einen Riesenschritt nach vorne gemacht.

Jetzt geht es eben darum, zu schauen, wie wir genau aufgestellt sein müssen. Diese Analyse läuft jetzt. Ich denke, die Ergebnisse werden auch in den Weißbuch-Prozess einfließen, also im ersten Halbjahr, vielleicht irgendwann im späten Frühjahr. Dann werden wir also auch schauen, wie die Organisation und der Personalkörper aufgestellt sein müssen.

Schäfer: Ich wollte eigentlich nur sagen: Die Debatte über den Umfang und auch den Personalbestand der Bundeswehr läuft ja seit einiger Zeit. Mir erscheint aber die Verknüpfung, wie ich das hier und da in den Medien gesehen habe, mit dem anderen Thema, das wir hier jetzt besprechen, nämlich dem AWACS-Einsatz, schlicht unnötig und auch nicht passend zu sein. Wenn ich es nämlich richtig sehe - Herr Nannt wird mich sicherlich korrigieren, wenn ich da etwas Falsches sage -, sind die Soldatinnen und Soldaten, die für Deutschland und für die Nato in AWACS-Flugzeugen im Einsatz sind, sowieso für diesen Einsatz abkommandiert. Dafür ist, glaube ich, jetzt keine zusätzliche Personaldebatte vonnöten.

Nannt: Das muss man - insofern kann ich das nur bestätigen - ganz davon trennen. Deswegen hatte die Ministerin - das hatte ich ja, wie gesagt, schon einleitend gesagt - schon Anfang Dezember diesen Punkt eingebracht. Wir diskutieren ja häufiger über den Personalbereich. Man muss das eben in diesen Weißbuch-Prozess einsortieren, und dann, glaube ich, wird es auch klar. Man hat den Auftrag, zu klären: Wie sieht der Auftrag der Streitkräfte zukünftig aus, und wie ist der Personalkörper, der dafür geschaffen werden muss?

Zusatzfrage: Die Frage ist nicht beantwortet worden: Ist eine Wiedereinführung der Wehrpflicht für Sie also kein Thema?

Nannt: Nein, es geht jetzt nicht um die Einführung der Wehrpflicht, sondern es geht darum, dass man sich den Personalkörper anschaut. Wir haben die Wehrpflicht ausgesetzt. Das, was wir jetzt untersuchen, ist die Frage: Wie muss der Umfang sein? Wie müssen die Streitkräfte im Rahmen einer Freiwilligenarmee aufgebaut sein?

Frage: Weil ich die Zahl noch nirgendwo lesen konnte: Weiß man, um wie viele Soldaten es bei dem AWACS-Einsatz insgesamt geht? Man braucht ja für ein Flugzeug, glaube ich, insgesamt 16 Soldaten und meistens fünf deutsche Soldaten.

Zweite Frage, daran anschließend: Ist es völlig auszuschließen, dass diese deutschen Soldaten dann vor Ort infolge des Einsatzes in einen Kampfeinsatz verwickelt werden könnten?

Nannt: Der Nato-Verband, um es vielleicht einmal deutlich zu machen, hat einen Personalanteil deutscher Soldaten von 300 Soldaten. Insgesamt sind es etwa 1.000 Soldaten. Wir haben etwa 300 Soldaten dort stationiert.

Zu den Flügen: Es läuft gerade, wie gesagt, die Ausplanung. Sie haben die Zahl gerade schon genannt. Es wird also eher ein geringer Anteil sein. Wie das jetzt aber konkret ablaufen wird, ob das jetzt zum Beispiel im Bereich einer Vorstationierung geschehen wird und ob Personal jetzt vielleicht nur für ein oder zwei Wochen in Konya in der Türkei stationiert werden wird, muss man dann noch sehen. Ich kann Ihnen jetzt also noch keine konkreten Zahlen nennen.

Zur zweiten Frage: Das ist ein ganz anderer Auftrag. Es geht hierbei um eine rein defensive Maßnahme, nämlich die Sicherstellung der integrierten Nato-Luftverteidigung, also die defensive Überwachung. Das ist der Auftrag, dessen Erfüllung dort sichergestellt sein muss, und kein anderer. Dieser Auftrag ist Routine. Das machen wir schon seit Jahren, nicht nur speziell auf die Türkei bezogen, sondern insgesamt für alle unsere Nato-Partner. Das haben wir ja schon seit 2014 gemacht, auch speziell im Baltikum, in Polen. Das ist jetzt eine Maßnahme, die, bezogen auf die Türkei, im Rahmen der Rückversicherungsmaßnahmen der Nato läuft.

Schäfer: Vielleicht kann ich noch etwas ergänzen, wenn ich darf, weil die zweite Frage, die Sie gestellt haben, ja letztendlich die entscheidende Vorfrage für die Entscheidung darüber ist, ob die Bundesregierung dem Bundestag einen bestimmten Auslandseinsatz der Bundeswehr zur Entscheidung vorlegt. Die Analyse, die unserer Wertung zugrunde liegt, geht etwa wie folgt: Es ist richtig, dass sich die AWACS-Verbände in der Türkei im türkischen Luftraum aufhalten werden und es eine gewisse Nähe zu Syrien - vielleicht auch zum Irak - gibt. Aber ISIS und andere islamistisch-extremistische Gruppierungen verfügen nicht über die technischen Möglichkeiten, den AWACS-Flugzeugen gefährlich werden zu können. Bei allen anderen, die im syrischen und irakischen Luftraum tätig sind, ist nicht davon auszugehen, dass sie ernsthaft, konkret beziehungsweise in irgendeiner Weise beabsichtigen könnten, diese, wie Herr Nannt es ausgeführt hat, rein defensiven Maßnahme des Bündnisses in irgendeiner Weise durch eine bewaffnete Unternehmung zu gefährden.

Nannt: Ich habe noch eine Ergänzung zu der Frage von dem Kollegen von vorhin nach dem Personal zu machen, wenn ich darf. Um das vielleicht noch einmal deutlich zu machen: Wir hatten ja bereits im September eine Anpassung unseres Personalmodells vorgenommen. Bislang war es so, dass wir 45.000 Berufssoldaten hatten. Zukünftig werden wir - das haben wir damals im September eben neu festgelegt - 50.000 Berufssoldaten und 120.000 Zeitsoldaten haben. Dies ist also einmal ein Beispiel für eine Anpassung, die wir dort eben geleistet haben. Wir werden also 5.000 Zeitsoldaten zukünftig zu 5.000 Berufssoldaten machen. Es geht hierbei darum, dass wir zum Beispiel gerade im Bereich der Feldwebel und der Fachdienste - hierbei geht es um die Bereiche IT, Luftfahrzeugtechnik, Krankenpflege, Schiffstechnik - auch Schwierigkeiten haben, diese Fachkräfte zu bekommen. Unter anderem deswegen machen wir ja auch diese ganze Attraktivitätsoffensive. Hiermit binden wir dieses Personal eben langfristiger.

Solche Untersuchungen sind zum Beispiel auch, was jetzt schon beschlossen wurde, wenn es jetzt auch noch einmal darum geht, wenn man jetzt die weiteren Untersuchungen macht, die dann jetzt im nächsten Jahr fortlaufen, also vielleicht auch, wie man aufgestellt sein muss - - -

Frage: Ich hätte einmal zwei Lernfragen: Im Rahmen der Reassurance-Maßnahmen für die nordöstlichen Nato-Mitglieder wurde ja unter anderem auch AWACS eingesetzt. Gab es da auch ein entsprechendes Schreiben an die Ausschüsse? Ich habe keine Erinnerung daran, aber das kann an mir liegen.

Die zweite Frage zu den rein defensiven Maßnahmen: Können deutsche Kampfjets, die im Rahmen des mandatierten Auftrags über Syrien eingesetzt werden, auf Unterstützung durch AWACS hoffen, oder ist das völlig ausgeschlossen?

Nannt: Zum Bereich der Unterstützung der deutschen Piloten, um das vielleicht einmal deutlich zu machen: Die Nato spielt ja jetzt als Institution keine Rolle im Bereich der militärischen Bekämpfung der Terrormiliz IS. Das heißt also, das ist hier eine andere Geschichte, ein anderer Auftrag. Es gibt zum einen die Koalition, zum anderen den Nato-Auftrag. Insofern sind das zwei verschiedene Bereiche, die dort laufen.

Zusatzfrage: Heißt das, deutsche Piloten können nicht damit rechnen, dass AWACS sie vor eventuellen Bedrohungen warnt?

Nannt: Nein, es geht erst einmal um den Bereich, für den sie eingesetzt werden. Natürlich sind die Daten, die für uns gewonnen werden, für den Deutschen national; die nutzen wir national.

Zusatz: Das habe ich jetzt nicht verstanden; andere, glaube ich, auch nicht. Frau Wirtz schaut auch fragend.

SRS'in Wirtz: Nein.

Zusatzfrage: Sie haben es verstanden?

SRS'in Wirtz: Ich habe völlig verstanden, was der Kollege gesagt hat.

Zusatzfrage : Erklären Sie es mir noch einmal, Frau Wirtz?

SRS'in Wirtz: Ich glaube, das macht Herr Nannt. Sie wollen es doch aus erster Quelle hören. Deshalb wird Herr Nannt erklären, was er meinte.

Zusatz : Entschuldigung, Herr Nannt, ich habe es nicht verstanden.

Nannt: Die Ergebnisse, die wir jetzt im Bereich der AWACS-Aufklärung erzielen, werden natürlich den Alliierten im Rahmen der Aufklärung zur Verfügung gestellt.

Zusatzfrage: Obwohl das ein Nato-Einsatz ist, der mit der Koalition nichts zu tun hat?

Nannt: Genau. Das muss man aber eben trotzdem trennen, das ist für mich das Wichtig. Einmal ist es der Nato-Einsatz, den wir jetzt im Bereich der integrierten Luftraumverteidigung haben, und einmal haben wir jetzt ein Mandat für den Einsatz zum Beispiel der Tornados im Rahmen des Kampfes gegen den "Islamischen Staat".

Zusatzfrage : Entschuldigung, aber ich möchte einfach eine Klärung: Stehen die Daten, die AWACS generiert, auch der Anti-ISIS-Koalition zur Verfügung oder nicht? Ich habe Sie jetzt so verstanden, dass sie es tun.

Nannt: Die Daten werden im Rahmen der integrierten Luftraumverteidigung zur Verfügung gestellt.

Zusatzfrage : Wem - der Anti-ISIS-Koalition?

Nannt: Der Nato, den Alliierten der Nato.

Zusatz: Ah, der Nato!

Schäfer: Ja, aber das ist doch der Sinn der ganzen Veranstaltung!

Zusatz: Ja, das verstehe ich schon.

Schäfer: Ich meine, wenn AWACS in einem integrierten Nato-Verband Aufklärung betreibt, dann sind das Aufklärungsergebnisse für die Nato-Mitgliedstaaten im Rahmen der Bündnisverteidigung mit dem defensiven Mandat.

Zusatzfrage : Mit dem Spin-off des Kollateralnutzens, dass sie von der Anti-ISIS-Koalition eingesetzt werden können, oder nicht?

Schäfer: Der Nato-Rat hat, als er über diese Maßnahme entschieden hat, das genau so festgestellt, wie ich es gesagt habe: Diese Aufklärungsergebnisse werden den Nato-Mitgliedstaaten im Rahmen der Bündnisverteidigung zur Verfügung gestellt.

Zusatzfrage : Also nicht über Syrien?

Schäfer: So ist es.

Frage: Wenn wir bei dieser Frage bleiben wollen, kann der Kollege gerne auch noch weiter fragen. Ich wollte jetzt eigentlich eher zu einer politischen Folge der Daten kommen: Was genau passiert jetzt mit den Daten, über die wir sprechen? Wir haben jetzt also verstanden, an wen die Daten gehen und wer sie nutzen kann. Die politischen Bedenken, die vonseiten der Opposition dahinterstehen, wie ich es verstehe, sind ja: Kann die Türkei diese Daten zum Beispiel für einen Kampf nutzen, den sie nun auch schon seit Längerem führt, nämlich im Konflikt mit den Kurden? Ist es denkbar, dass die Daten, die dort erhoben werden und natürlich auch dem Nato-Partner Türkei zur Verfügung stehen, in irgendeiner Form für Zwecke benutzt werden können, die die Nato oder jedenfalls das Mitgliedsland Deutschland nicht haben?

Schäfer: Nein. Erst einmal: Ein Luftlagebild, wie es AWACS-Flugzeuge ermitteln, ist, glaube ich, nicht wirklich nützlich für den Kampf zwischen der PKK und der türkischen Armee in südosttürkischen Städten. Ansonsten kann ich nur noch einmal das wiederholen, was Herr Nannt gerade gesagt und was ich bekräftigt habe: Die Aufklärungsergebnisse von AWACS sind Teil eines gemeinsamen Luftlagebilds der Nato im Rahmen der Bündnisverteidigung. Das alles geschieht - Sie sprachen von den politischen Gründen - als Teil der Rückversicherung für das Nato-Mitgliedsland Türkei, das sich, wie jeder weiß - ein Blick auf die Landkarte reicht dafür aus -, in einer wirklich von kriegerischen Bürgerkriegsauseinandersetzungen geprägten Region in den Nachbarstaaten - in Syrien und im Rahmen des Kampfes gegen ISIS auch im Irak - befindet.

Frage: Herr Nannt, eine Nachfrage: Ich habe noch nicht genau kapiert, wem gegenüber der AWACS-Einsatz jetzt intensiviert wird. Vielleicht können Sie auch sagen, inwiefern er intensiviert wird. Wird er verdoppelt oder verdreifacht?

Weil Herr Schäfer ja zu Recht sagte, ISIS verfüge gar nicht über die Möglichkeit, Maschinen abzuschießen - die haben keine Luftwaffe, keine Boden-Luft-Raketen etc. -, würde ich Herr Schäfer gerne noch etwas fragen. Ich habe noch nicht ganz verstanden, wieso denn keine Mandatierung notwendig ist - ich kenne das Schreiben nicht -, auch vor dem Hintergrund des Urteils des Verfassungsgerichts aus den neunziger Jahren.

Nannt: Zur ersten Frage: Das ist, wie gesagt, eine Nato-Maßnahme. Es ist schade, dass jetzt kein Nato-Sprecher hier sitzt. Ich bin der Sprecher des Verteidigungsministeriums. Das ist jetzt genau so, wie Herr Schäfer es auch gesagt hat, eine Maßnahme im Rahmen der Rückversicherungsmaßnahmen zum Schutz der Südflanke. Da wird jetzt die Türkei insgesamt - unter anderem mit diesem AWACS-Verband, der dort auch Aufklärungsergebnisse liefern kann - zum Schutz der Südostflanke eines Bündnispartners unterstützt, wie wir es auch schon im Osten gemacht haben. Mit Fragen nach Zahlen nach den Flügen usw. müssten Sie bitte an die Nato herantreten; die kann ich von dieser Seite aus nicht beantworten.

Schäfer: Die geltende Rechtslage ergibt sich aus dem Parlamentsbeteiligungsgesetz. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz sieht in den 1 und 2 die Voraussetzungen vor, nach denen ein Auslandseinsatz der Bundeswehr vom Bundestag mandatiert werden muss. Die Bundesregierung ist, wie ich es eben schon zu erläutern versucht habe, der Auffassung, dass die Voraussetzungen dieses Parlamentsbeteiligungsgesetzes nach 1 und 2 nicht erfüllt sind.

Ich erlaube mir vielleicht einfach einmal, die entscheidenden Sätze aus dem Schreiben der beiden Staatssekretäre Steinlein und Grübel aus dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Verteidigung vorzulesen. Darin heißt es: Nach Einschätzung der Bundesregierung ist im vorliegenden Fall eine Mandatierung der Einsätze durch den Deutschen Bundestag wegen folgender Umstände nicht erforderlich. Dann werden insgesamt vier Anstriche aufgeführt. Ich lese Ihnen den entscheidenden, nämlich den zweiten, vor: Der Einsatz von Waffengewalt ist im Kontext der integrierten Luftverteidigung der Türkei derzeit nicht zu erwarten. Weder verfügt die Terrormiliz IS über eigene Luftstreitkräfte, noch ist ein politischer Wille des Assad-Regimes absehbar, die eigene Luftwaffe gegen die Türkei einzusetzen. Auch gibt es keine konkreten Hinweise, dass Russland seine Luftstreitkräfte gegen die Türkei einzusetzen beabsichtigt.

Der Rest der Anstriche ist Ihnen gegenüber im Grunde von Herrn Nannt und von mir bereits auf Ihre Fragen hin erläutert worden.

Zusatzfrage: Wie weit reicht denn der AWACS-Einsatz geographisch? Ich denke, es sind 400 Kilometer oder 500 Kilometer. Ist damit also der gesamte Luftraum in Syrien, im Irak und vielleicht noch in anderen Nachbarstaaten erfasst?

Schäfer: Ich glaube, das ist eine Frage - ich weiß nicht, ob Herr Nannt sie beantworten kann -, die Sie besser an die Nato richten sollten. Ich kann sie nicht beantworten; das weiß ich nicht.

Nannt: Ich kann dazu auch nichts beitragen. Wie gesagt: Man muss das aber - das ist der Punkt, der im Rahmen der Bündnissolidarität eigentlich wichtig ist - in einen Kontext zwischen den Nato-Staaten einordnen. Das heißt hier: Reassurance-Maßnahmen auch im östwärtigen Bündnisgebiet, und wir machen es jetzt hier im Bereich der Südflanke, wo wir als Nato-Nationen einfach gemeinsam sicherstellen, dass wir dort ein allgemeines Lagebild haben.

Frage: Meine Frage ging in eine ähnliche Richtung. Sie wollen wahrscheinlich, wenn ich das richtig sehe, feststellen, ob fremde Flugzeuge in Nato-Gebiet beziehungsweise in türkisches Hoheitsgebiet eindringen oder nicht, um ein klares Lagebild zu haben. Um das dann klären zu können, müssen Sie ja auch in den syrischen Luftraum hineinschauen, wenn dort fremde Flugzeuge unterwegs sind, und das ist wahrscheinlich das, was auch den Kollegen interessiert: Werden die dabei gewonnenen Daten auch denen zur Verfügung gestellt, die nicht nur Nato-Staaten, sondern auch Teil der Anti-ISIS-Koalition sind?

Schäfer: Haben Sie denn das Gefühl, dass wir diese Frage noch nicht beantwortet haben?

Zusatz: Ja.

Schäfer: Dann mache ich es gerne noch einmal. Dann versuche ich es gerne noch einmal. Ich wiederhole dann aber nur diesen Satz, und dann können wir vielleicht Satzexegese betreiben: Die Aufklärungsergebnisse von AWACS werden als Teil eines gemeinsamen Luftlagebildes der Nato im Rahmen der Bündnisverteidigung den Mitgliedstaaten der Nato zur Verfügung gestellt, also auch Deutschland, der Türkei und allen anderen Mitgliedstaaten der Nato, aber im Rahmen der Bündnisverteidigung.

Frage: Ich meine einen leicht anderen Punkt, als der Kollege glaubt, und möchte einmal versuchen, meine Frage diesmal präzise zu fassen. Herr Schäfer, das Recognized Air Picture bezieht sich allein auf die Verteidigung des Bündnisgebietes und entsprechende Bedrohungen, und es wird über Nato-Kommandozentralen abgearbeitet. Wenn jetzt deutsche Flugzeuge in einem Nicht-Nato-Einsatz über Syrien einer Bedrohung unterliegen, die von AWACS aufgenommen wird, handelt es sich nicht um eine Maßnahme im Sinne der Bündnisverteidigung. Dürfen die Daten denn dann trotzdem an die deutschen Flugzeuge weitergegeben werden?

Nannt: Das eine ist die Datengewinnung, rein vom Auftrag her, formell. Alles Weitere dazu, wie jetzt die genaue operationelle Umsetzung ist - - - Wir werden ja nächste Woche - das vielleicht noch einmal ganz deutlich als Punkt - das Hauptkontingent in die Türkei verlegen, auch vonseiten der Luftwaffe. Wir werden dann nächste Woche auch unsere Tornados dort stationieren und dann auch Teil der ganzen Hauptquartiere sein. Das wird auch in den nächsten Tagen laufen, zum Beispiel in Kuwait und Katar, wo wir unser Stabspersonal dann bereitstellen. Dort werden dann auch die gesamten Verfahren zur Verfügung gestellt.

Aber noch einmal: Erst einmal ist das rein vom Auftrag her genau der Auftrag, den Herr Schäfer genannt hat, und deswegen kann ich dazu auch nichts Weiteres sagen. Es ist genau der Auftrag, den Herr Schäfer gerade vom Lagebild her formuliert hat, der dann für die Nato-Luftverteidigung genutzt werden kann.

Zusatzfrage: Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeit der Nutzung der Daten? Das ist eigentlich die ganz simple Frage.

Schäfer: Vielleicht versuchen wir es einmal so, indem ich das zitiere, was wir versucht haben, mit unseren wahrscheinlich zu wenig erläuternden Worten darzustellen, nämlich den ersten Anstrich aus dem Schreiben der Bundesregierung an den Bundestag. Dort heißt es:

"Der militärische Auftrag des AWACS-Einsatzes besteht ausschließlich darin, zur Erstellung eines Luftlagebildes beizutragen. Die bisherigen Einsatzregeln für den Routinebetrieb der AWACS-Flugzeuge gelten fort. Es wurden keine erweiterten Einsatzregeln für den AWACS-Einsatz in der Türkei beschlossen, die über die integrierte Luftverteidigung hinausgehen."

Das ist mit anderen Worten das, was ich versucht habe, zu erläutern. Das alles geschieht im Rahmen der Verteidigung des Bündnisses.

Nannt: Wir werden jetzt auch routinemäßig Lagebilder entwickeln. Das ist ja der Punkt, den wir deutlich gemacht haben. Das Besondere ist, dass es im Rahmen dieser Rückversicherungsmaßnahmen läuft. Das wird zur Folge haben, dass wir vielleicht zeitweise Kräfte in der Türkei, in Konya vorstationieren. Das ist der Punkt, der anders ist. Die integrierte Luftraumverteidigung der Nato ist davon unbenommen, wie sie schon seit Jahren, Jahrzehnten gilt und wie wir auch dort die Maßnahmen und die Lagebilder generieren. Es geht ja darum, Zwischenfälle zu vermeiden.

Frage: Gibt es Garantien, dass die Daten nur im Rahmen der Bündnisverteidigung genutzt werden? Können Sie das tatsächlich sicherstellen?

Schäfer: Es gilt das Wort jedes Mitgliedstaates. In einer Allianz von 28 Staaten, die über 60 Jahre lang existiert, ist es doch selbstverständlich, dass man sich auf das Wort der Bündnispartner verlässt und sich an das hält, was im Nato-Rat gemeinsam einstimmig explizit beschlossen worden ist.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium, und zwar zum Stichwort "Gaspreise fallen, Kunde hat nichts davon". Die Studie, die im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen erstellt wurde, weist nach, dass trotz sinkender Weltmarktpreise der Gaspreise die Energieversorger dies nicht an die Kunden zurückgeben. Wie bewerten Sie die Studie? Wie intensiv werden Sie auf die Energieversorger hinwirken, Belege dafür zu liefern, warum sie das nicht tun?

Braams: Vielen Dank für die Frage. Ich möchte gerne ein paar Dinge zur Einordnung sagen.

Die Studie als solche ist mir nicht im Detail bekannt, sodass ich die Zahlen nicht im Einzelnen bewerten kann. Aber die geschilderte Problematik ist uns bekannt. Ich möchte darauf verweisen, dass die Bundesregierung im jährlichen Monitoring-Bericht zur Energiewende immer die Strom- und Gaspreise darlegt. Dort sind sie auch für das Jahr 2014 im letzten Bericht dargelegt, der vom Kabinett am 18. November beschlossen worden ist.

Ein paar Worte zur Einordnung, was sich daraus ergibt:

Im Monitoring-Bericht zur Energiewende ergibt sich in der Tat, dass die Einfuhrpreise für Erdgas 2014 um ca. 15 Prozent gesunken sind. Nach unseren Zahlen sind die Verbraucherpreise für private Haushalte im Jahr 2014 stabil geblieben und in der ersten Jahreshälfte 2015 leicht zurückgegangen, und zwar auf 7,08 Cent pro Kilowattstunde. Für die zweite Jahreshälfte 2015 und 2016 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Aber wichtig ist, dass Preiskalkulationen und Preisverhandlungen natürlich Sache der Lieferanten und Unternehmen sind. Das ist nicht Aufgabe der Bundesregierung.

Aufgabe der Bundesregierung, des Bundeswirtschaftsministeriums ist es natürlich, die Rahmenbedingungen zu gestalten und für Transparenz zu sorgen. Genau das haben wir getan. Am 31. Oktober 2014 ist eine Verordnung Kraft getreten, nämlich die sogenannte Verordnung zur Transparenz bei Gas- und Strompreisen im Grundversorgungstarif. Diese verpflichtet die Grundversorger zu höheren Transparenzanforderungen. Das heißt, es sind alle Preisbestandteile auf der Internetseite vor Vertragsschluss im Angebot darzulegen. Aus diesen Preisbestandteilen erhöht sich eben die Transparenz. Das heißt, der Verbraucher kann sehen und nachvollziehen, welcher Preisbestandteil sowohl bei Gas und Strom tatsächlich staatlich veranlasst ist, welcher aber Teil der Beschaffung ist und vielleicht gesunken ist. Über diese Transparenz stehen dem Verbraucher alle Möglichkeiten und Informationen zur Verfügung, auch über einen Lieferantenwechsel nachzudenken. Ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass ein Lieferantenwechsel nachweislich Einsparungen hervorbringen kann. Darauf weisen wir auch immer hin. Die Wechselrate in Deutschland ist nach wie vor relativ gering, sodass wir darauf verstärkt hinweisen. Diese beiden Möglichkeiten gibt es eben, und diese Verordnung hat hier die Transparenz erhöht.

Zusatzfrage: Klar hat der Verbraucher die Möglichkeit, zu wechseln. Wenn ich jetzt lese, die Energieversorger hätten 2015 insgesamt 1,3 Milliarden Euro extra eingenommen und dem durchschnittlichen Haushalt seien 132 Euro Ersparnis entgangen, dann kann der Verbraucher wechseln. Aber nichtsdestotrotz sollte ja vielleicht auch der Verbraucher das Gefühl haben, dass der Staat und das zuständige Ministerium schauen, dass man nicht die ewig gleiche Leier hört - "Wir haben Entgeltkosten"-, sondern dass einfach vonseiten der Versorger transparent gemacht wird, wieso sich die Preise am Weltmarkt zu ihren Gunsten verändert haben und der Verbraucher davon nichts hat.

Braams: Die Zahlen im Einzelnen, die diese Studie darlegt, kann ich so nicht bestätigen und nachvollziehen. Wir wissen nicht genau, wie gerechnet wurde. Insofern kann ich nicht bestätigen, wie hoch die Zahlen wirklich sind.

In der Sache ist es so, dass bei der Erdgasbeschaffung die Beschaffungsverträge grundsätzlich länger ausgestaltet sind als bei Strom und damit eine zeitverzögerte Weitergabe machbar ist. Aber genau das, was Sie angesprochen haben, nämlich die Bestandteile aus Beschaffungskosten, muss dem Verbraucher dargelegt werden. Das ist durch diese am 31. Oktober 2014 in Kraft getretene Verordnung geschehen, und damit stehen diese Informationen dem Verbraucher zur Verfügung.

Frage : Eine Frage an das Verkehrsministerium im Zusammenhang mit den Hauptuntersuchungen für Kfz, die ja in den vergangenen Tagen eine große Rolle gespielt haben.

Ich glaube, Sie haben schon gesagt, dass die bis jetzt erteilten Plaketten auch zukünftig gelten. Ich glaube, es muss sich niemand Sorgen machen, dass er, wenn die Voraussetzungen für die TÜV-Prüfungen im Moment ausgesetzt sind, noch einmal zum TÜV muss. Das wäre vielleicht noch einmal eine Klarstellung wert.

Außerdem sagt diese staatliche Stelle, die für Prüfinstrumente zuständig ist, bereits im Sommer seien die Beteiligten informiert worden, dass da etwas nicht stimme. Warum reagiert man erst jetzt? Sind Ihnen diese Mängel erst jetzt bekannt geworden, oder hat man einfach ein halbes Jahr gepennt?

Strater: Ich beginne mit der Klarstellung bezüglich dessen, was Sie sagten, was die Gültigkeit der Plaketten angeht. Die Gültigkeit bestehender Untersuchungen der Überwachungsorganisationen ist nicht infrage gestellt, um das hier einmal ganz deutlich zu sagen. Was Berichte angeht, die vor Weihnachten in der Zeitung zu lesen waren, dass hier etwas infrage gestellt werden müsste, so ist das nicht der Fall.

Zum Sachverhalt selber wurde unser Haus Mitte Dezember darüber informiert, dass die Aussetzung der Akkreditierung von betroffenen Überwachungsorganisationen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) vorgenommen wurde, die Sie angesprochen haben. Die sofortige Vollziehung wurde aber nicht angeordnet. Mit dem Sachverhalt befasst sich jetzt eine Arbeitsgruppe der Länder unter der Leitung des Freistaates Bayern, weil die Zulassung der Überwachungsorganisation in der Zuständigkeit der Länder liegt. Wir sind auch an dieser Arbeitsgruppe beteiligt. Es gibt aber auch durchaus die Möglichkeit, dass die Länder hier individuelle Lösungen anstreben. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet aber eine grundsätzliche Lösung des Sachverhalts.

Zusatzfrage: Was wird denn in dieser Arbeitsgruppe besprochen?

Sie sprachen von individuellen Lösungen. Wenn man das so liest, denkt man, dass eigentlich diese Geräte anständig geeicht werden müssen und dann ist die Sache fertig.

Strater: Technisch - ich überlasse es gerne der DAkkS selber, worum es in diesem Schreiben an die Überwachungsorganisationen geht, denn dafür ist die DAkkS als Akkreditierungsstelle zuständig - geht es um den Nachweis der messtechnischen Rückführung der Prüfmittel. Fragen Sie mich jetzt nicht im Einzelnen, was das technisch bedeutet. Das ist der Terminus, der dort verwendet wird.

Noch einmal: Es ist nicht infrage gestellt, dass die Untersuchungen nochmals vorgenommen werden müssten.

Frage: Zwei Fragen an das Bildungsministerium. Frau Wanka fordert eine Integrationspflicht von Flüchtlingen. Welche Sanktionsmöglichkeiten sieht sie vor?

Zum anderen gibt es wieder Forderungen, das Kooperationsverbot aufzugeben, damit Schulen weitere Unterstützungsmöglichkeiten vom Bund bekommen. Wie ist hierzu die Auffassung in Ihrem Haus?

Fischer: Vielen Dank für die Fragen. Zu beiden Fragen hat sich Frau Wanka ja geäußert. Ich denke, Sie kennen die Texte auch. Ich habe diesen Worten nichts hinzuzufügen und möchte sie auch nicht weiter interpretieren. Sie stehen für sich selber.

Zusatz: Zu den Sanktionen hat sie nichts gesagt.

Fischer: Vielleicht auch ganz bewusst nicht.

Zusatzfrage: Das heißt, sie sieht keine vor?

Fischer: Sie hat sich dazu nicht geäußert.

Frage : Gerade dazu eine Frage an das Bundesinnenministerium. Nachdem die CDU per Parteitagsbeschluss schon gefordert hat, dass es demnächst ein Integrationsgesetz auf Bundes- und Länderebene geben solle und die CSU sich dem eigentlich anschließt - Frau Wanka bewegt sich ja da im Prinzip auf dem Grund des CDU-Beschlusses -, gibt es schon einen ersten Entwurf oder Überlegungen, wann man so ein Integrationsgesetz einbringen möchte, oder haben Sie einen Zeitplan im Hintergrund? Ich nehme an, das federführende Ministerium wäre das Innenministerium.

Müller-Niese: Dazu liegen mir im Moment keine Informationen vor.

Zusatzfrage : Daran arbeiten Sie noch nicht?

Müller-Niese: Das ist mir jedenfalls aktuell nicht bekannt. Wenn ja, würde ich das nachreichen.

Frage: Frau Wirtz, auch die CSU hat das Wort "Integrationspflicht" in den Mund genommen beziehungsweise in einen Entwurf geschrieben. Passt das zur Politik der Bundesregierung?

SRS'in Wirtz: Zunächst passt es zur Politik der Bundesregierung, dass Integration als solche natürlich eine ganz wichtige Voraussetzung ist, um Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen. Das ist eine wichtige Aufgabe, und diese Aufgabe nimmt die Bundesregierung auch schon seit einigen Jahren wahr. Wie Sie wissen, gibt es seit 2006 den nationalen Integrationsplan. Es sind beträchtliche Mittel im Haushalt bereitgestellt worden - im Haushalt 2016 sind es 326 Millionen Euro -, um genau diese Aufgabe zu erfüllen. Es gibt außerdem im Bundeskanzleramt eine Integrationsbeauftragte.

Daran, dass die Integration von Menschen, die aus anderen Ländern, aus anderen Kulturkreisen nach Deutschland kommen, eine enorm wichtige Aufgabe ist, besteht kein Zweifel. Diese Diskussion über eine Integrationspflicht oder entsprechende Sanktionsmaßnahmen und Ähnliches, die Sie gerade angesprochen haben, ist in der Tat eine Diskussion, die im politischen Raum geführt wird, zu der ich aber vonseiten der Bundesregierung keine weiterführenden Erkenntnisse liefern kann.

Frage: Frau Müller-Niese, es gibt eine Antwort der Staatsekretärin Haber aus Ihrem Haus an die Linksfraktion, was geplante Ausweisungen von Afghanen nach Afghanistan angeht. Diese sollen forciert werden. Können Sie sagen, was diesbezüglich konkret zu erwarten ist?

Können Sie auch sagen, warum ausgerechnet jetzt, wo sich die Sicherheitslage in Afghanistan verschlechtert, Ausweisungen forciert werden sollen, während die Zahl der tatsächlichen Ausweisungen in den letzten Jahren, wo die Sicherheitslage noch als besser gelten konnte, sich nur im einstelligen Bereich bewegt hat?

Müller-Niese: Sie sprechen die Kleine Anfrage 18/6943 an, die am 22. Dezember 2015 beantwortet worden ist und auf den Seiten des Deutschen Bundestages einsehbar sein müsste. Wenn Sie diesbezüglich Probleme haben, melden Sie sich noch einmal.

Diese Anfrage ist von uns federführend beantwortet worden, ist aber eine Antwort der Bundesregierung. Es geht um verschiedene Fragekomplexe, inwiefern die Bundesregierung mit der afghanischen Regierung in Konsultationen hinsichtlich der Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern steht. Es sind verschiedene Gespräche aufgeführt worden. Was Sie konkret ansprechen ist wahrscheinlich, dass dort geschildert ist, dass im BAMF die Leitsätze verändert wurden. "Für die Entscheidungspraxis im BAMF sind die Herkunftsländerleitsätze maßgeblich." Das ist die Antwort zu Frage 13a) bis c). Diese Herkunftsländerleitsätze sind maßgeblich für die Entscheidung, und diese wurden am 6. November angepasst und durch das BMI gebilligt. Es wird in Afghanistan immer geschaut, wie die Sicherheitslage in den verschiedenen Regionen ist. Es gibt eine ausführliche Antwort dazu, dass man dort Unterschiede hinsichtlich der Regionen macht. Ich glaube, es macht keinen Sinn, das im Einzelnen vorzulesen. Sie können die einzelnen Fragen gerne nachlesen. Die Herkunftsländerleitsätze sind geändert worden und werden in der Entscheidungspraxis angewendet.

Außerdem sind Statistiken aufgeführt. Die Schutzquote liegt beispielsweise bei 44,9 Prozent. Es wurden bis Ende November 5.000 Entscheidungen gefällt, 631 Anträge wurden als unbegründet abgelehnt. Außerdem ist die Zahl der Abschiebungen in den vergangenen Jahren aufgeführt. Das waren im laufenden Jahr beispielsweise sieben.

Sie können das gerne auf den Seiten des Deutschen Bundestages nachlesen. Ansonsten kann ich Ihnen das auch gerne übersenden.

Zusatzfrage: Das heißt, als Konsequenz dieser geänderten Leitsätze wird es mehr Abschiebungen geben?

Müller-Niese: Das habe ich so nicht gesagt. Die Herkunftsländerleitsätze wurden geändert und fließen in die Entscheidungsfindung bezüglich der Anträge ein, die im BAMF bearbeitet werden. Jeder Einzelfall wird geprüft, inwiefern der Asylantrag begründet und unbegründet ist. Wenn es zu einer Ablehnung des Asylantrags kommt, steht die Rückführung im Raum, die dann durch die Länder durchgeführt wird.

Zusatzfrage: Ist es eigentlich in anderen Ländern, aus denen Menschen bei uns Asyl beantragen, gängige Praxis, dass man zwischen sicheren und unsicheren Regionen unterscheidet?

Müller-Niese: Ja. Es gibt immer Binnenflüchtlinge in verschiedenen Ländern. Es ist immer die Frage, inwiefern man innerhalb eines Landes den Wohnort wechselt oder ob man ins Ausland geht. Diese Leitsätze gibt es für verschiedene Länder und nicht nur für Afghanistan.

Zusatzfrage: Für welches weitere Land spielt das faktisch eine Rolle?

Müller-Niese: Dazu liegen mir keine Einzelheiten vor.

Frage: Ich weiß nicht, ob das Ressort Verkehr, Auswärtiges oder Verteidigung antworten mag. Eine Eisenbahnbrücke über die Ems ist ja vor einiger Zeit von einem Frachtschiff so zerstört worden, dass sie unbenutzbar ist. Es gibt in den niederländischen Medien heute Meldungen, dass die Niederländer, weil sie diese Brücke als strategisches Asset betrachten, vom Militär haben untersuchen lassen, ob man eine Notbrücke über die Ems legen kann. Ist das der Bundesregierung bekannt? Gibt es dazu Gespräche, oder ist das gar kein Thema für die Bundesregierung?

Nannt: Ich sage ganz ehrlich, dass mir dieses Thema nicht bekannt ist.

Strater: Mir ist das auch nicht bekannt.

Vorsitzender Leifert: Keine Ahnung, da haben Sie die Bundesregierung auf dem falschen Fuß erwischt. Aber möglicherweise sind beide Häuser in der Lage, Ihnen danach noch weiter zu helfen, wenn sich das aufklären sollte. Sonst können wir im Moment nichts zur Emsbrücke beitragen.

Frage: Herr Schäfer, mich würde interessieren, wie Sie die Äußerungen der Fraktionschefin der Linken, Frau Wagenknecht, im Zusammenhang mit dem Antiterroreinsatz gegen den IS und den Terrorangriffen auf Paris einordnen. Sie stellt das auf eine Ebene und unterstellt damit quasi der Bundeswehr, dass sie sich an einem Terroreinsatz beteiligt. Zählt das für Sie noch als eine freie Meinungsäußerung einer Bundestagsabgeordneten oder ist das etwas, wo man ein bisschen schärfere Maßnahmen ergreifen müsste?

Schäfer: Ich glaube, ich belasse es dabei. Ich habe diese Äußerung heute Morgen auch mit einiger Aufmerksamkeit in einer Agenturmeldung Ihres Hauses gelesen. Aber ich glaube, da entbehrt sich jeder Kommentar.

Vorsitzender Leifert: Ich bedanke mich recht herzlich und wünsche allen Kollegen, die ich nicht mehr sehe, einen guten Rutsch in das neue Jahr. Wir sehen uns dann wieder. Vielen Dank auch!

Montag, 28. Dezember 2015

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 28. Dezember 2015
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/12/2015-12-28-regpk.html;jsessionid=2D7FBD021AAFF34E902BF06BC559AAED.s1t2
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Dezember 2015

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