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PRESSEKONFERENZ/1134: Regierungspressekonferenz vom 8. Januar 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 8. Januar 2016
Regierungspressekonferenz vom 8. Januar 2016

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Jahresempfang der Wirtschaft 2016, Empfang des algerischen Ministerpräsidenten, Jubiläumsveranstaltung "25 Jahre ostdeutsche Landesgruppe in der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag", Kabinettssitzung, Plenum des Deutschen Bundestages, Festveranstaltung anlässlich des 125. Geburtstages von Walter Eucken, Gespräch mit dem slowenischen Ministerpräsidenten, DGB-Vorstandsklausur, "WELT"-Wirtschaftsgipfel, Gespräch mit dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank), Übergriffe am Kölner Hauptbahnhof, Aufklärungsflüge in Syrien, Kurseinbrüche an Chinas Börsen, Konflikt zwischen Saudi-Arabien und dem Iran, Lage in Jemen, Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit zur Arbeitsqualität aus Sicht von jungen Beschäftigten, Gesamtkosten des G7-Gipfels in Elmau, Pkw-Maut

Sprecher: SRS Streiter, Malachowski (BMJV), Plate (BMI), Fischer (AA), Henjes (BMVg), Stelten (BMAS), Strater (BMVI)


Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Streiter sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS Streiter: Guten Morgen! Da ich in dieser Woche noch nicht alle von Ihnen gesehen habe, wünsche ich Ihnen erst einmal ein frohes neues Jahr.

Wir kommen zu den Terminen der Bundeskanzlerin.

Am Montag, dem 11. Januar nimmt die Bundeskanzlerin am Jahresempfang der Wirtschaft 2016 in der Rheingoldhalle in Mainz teil. Sie hält dort gegen 18.15 Uhr eine Rede zu aktuellen wirtschaftspolitischen Herausforderungen zu Beginn des neuen Jahres. Die Veranstaltung ist der größte Neujahrsempfang der regionalen Wirtschaft in Deutschland. Veranstalter sind die regionalen Wirtschaftskammern, unter anderem die IHK für Rheinhessen.

Am Dienstag, dem 12. Januar empfängt die Bundeskanzlerin um 12.15 Uhr den algerischen Ministerpräsidenten, Herrn Abdelmalek Sellal, mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt. Bei einem anschließenden Mittagessen werden die bilateralen Beziehungen sowie internationale politische Fragen im Mittelpunkt stehen. Für 13.30 Uhr ist eine gemeinsame Pressebegegnung vorgesehen.

Am Abend - immer noch am 12. Januar - nimmt die Bundeskanzlerin an der Jubiläumsveranstaltung "25 Jahre ostdeutsche Landesgruppe in der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag" teil. Sie wird dort ein Grußwort sprechen. Die Veranstaltung findet ab 18.30 Uhr in der sächsischen Landesvertretung in Berlin statt und ist nicht presseöffentlich.

Am Mittwochmorgen, dem 13. Januar, findet wie üblich um 9.30 Uhr die Kabinettssitzung unter Leitung der Bundeskanzlerin im Bundeskanzleramt statt.

Ab 13 Uhr ist die Bundeskanzlerin im Plenum des Deutschen Bundestages.

Immer noch am Mittwoch, dem 13. Januar, nimmt die Bundeskanzlerin an einer Festveranstaltung anlässlich des 125. Geburtstages von Walter Eucken im Konzerthaus Freiburg teil. Sie hält dort gegen 18.20 Uhr eine Rede zur Person Walter Eucken und der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und in Europa. Diese Veranstaltung wird vom Walter-Eucken-Institut ausgerichtet.

Am Donnerstag, dem 14. Januar, empfängt die Bundeskanzlerin um 10 Uhr den slowenischen Ministerpräsidenten Miro Cerar. Bei einer anschließenden Unterredung werden die Flüchtlingsfrage sowie europapolitische und regionale Themen im Mittelpunkt stehen. Ob es hinterher zu einer Pressebegegnung kommt, ist noch nicht ganz klar. Das werden Sie auf jeden Fall entsprechend zeitnah vorher erfahren.

Immer noch am 14. Januar nimmt die Bundeskanzlerin an der Bundesvorstandsklausur des DGB in Berlin teil. Themen werden insbesondere Flüchtlinge, Leiharbeit und Werkverträge sowie Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik sein. Der Termin selbst ist nicht presseöffentlich. Im Anschluss sind für 12 Uhr vor Ort in der Landesvertretung Baden-Württemberg Pressestatements der Bundeskanzlerin und des DGB-Bundesvorsitzenden Reiner Hoffmann geplant. Die Akkreditierung für diese Veranstaltung erfolgt über die Pressestelle des DGB.

Die Zeitung "Die WELT" lädt am 14. Januar zu einer Diskussionsveranstaltung mit Vertretern der Wirtschaft in das Axel-Springer-Haus in Berlin ein. Die Bundeskanzlerin wird dort gegen 16 Uhr eintreffen, eine kurze Rede halten und anschließend an der Diskussionsrunde teilnehmen. In ihrer Rede wird sie einen Ausblick auf die wichtigsten wirtschaftspolitischen Herausforderungen in diesem Jahr geben. Die Veranstaltung ist nicht presseöffentlich.

Am Freitag, dem 15. Januar, nimmt die Bundeskanzlerin ab 9 Uhr am Plenum des Deutschen Bundestages teil.

Um 12 Uhr empfängt die Bundeskanzlerin den Präsidenten der Europäischen Zentralbank, Herrn Mario Draghi, routinemäßig zu einem allgemeinen Austausch zu aktuellen Fragen der Eurozone.

Das sind die Termine der Bundeskanzlerin der kommenden Woche.

Frage: Nach den Ereignissen in der Silvesternacht in Köln läuft die politische Debatte auf Hochtouren. Es werden Forderungen nach schärferen Strafen laut. Zum Beispiel wurde gefordert, dass verurteilte ausländische Straftäter ihre Strafe im Heimatland absitzen sollen. Meine Frage an das Justizministerium wäre: Was sind die Voraussetzungen dafür, dass verurteilte ausländische Straftäter ihre Strafe im Heimatland absitzen können? Liegen Ihnen in diesem Zusammenhang Zahlen für 2014 oder 2015 vor?

Malachowski: Zahlen liegen mir leider nicht vor. Ich kann versuchen, diese nachzureichen.

Die gesetzliche Grundlage für die Vollstreckung deutscher Freiheitsstrafen im Ausland regelt § 71 IRG. Ich weiß nicht, ob ich auf die Details eingehen sollte. Es ist auf jeden Fall so, dass das Oberlandesgericht entscheidet, und zwar im Einzelfall.

Um das ganz kurz zu skizzieren: Die Vollstreckung einer in Deutschland verhängten Freiheitsstrafe ist möglich, wenn die verurteilte Person in dem ausländischen Staat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder wenn die Vollstreckung in dem ausländischen Staat im Interesse der verurteilten Person oder im öffentlichen Interesse liegt. Das kann der Fall sein, wenn zum Beispiel die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Land haben will und die Haftstrafe der Resozialisierung dient. Das ist aber, wie gesagt, alles im Einzelfall vom Oberlandesgericht zu entscheiden. Die gesetzliche Grundlage dafür ist %sect; 71 IRG.

Zusatzfrage: Wie verhält es sich denn mit ausländischen Mitbürgern, die zum Beispiel einen Aufenthaltsstatus nach dem Asylrecht haben oder Flüchtlinge sind?

Malachowski: Was meinen Sie genau, wenn Sie fragen, wie sich das verhält?

Zusatzfrage: Wie verhält es sich mit anerkannten Asylbewerbern oder Menschen, die sich im Asylbewerberverfahren befinden oder einen Flüchtlingsstatus haben? Sie sprachen von Menschen, die ihren regelmäßigen Aufenthalt in dem anderen Land haben. Hier geht es aber um Menschen, die eine andere Staatsbürgerschaft haben, aber hier bei uns in Deutschland leben.

Malachowski: Soweit ich weiß, ist der Status dabei irrelevant. Natürlich wird das Oberlandesgericht in Bezug auf die Zulässigkeit der Vollstreckungsübertragen auch prüfen, ob die Haft im Ausland Menschenrechte der verurteilten Person verletzten könnte. Das ist aber ansonsten unabhängig davon.

Frage: Ich habe zwei Fragen an Herrn Plate. Es gibt in den Kölner Medien Berichte, dass es an dem Abend mehrere Personalfeststellungen gab. Darunter waren viele Asylsuchende. Haben Sie davon Kenntnis?

Eine Frage in Bezug auf die Migrationszahlen, die in dieser Woche vom Minister vorgestellt worden sind. Haben Sie Erkenntnisse darüber, warum gerade Ende des Jahres mehr Flüchtlinge aus Marokko und Algerien gekommen sind?

Plate: Vielen Dank für die Fragen. - Ich fange vielleicht zuerst mit dieser sehr tagesaktuellen Frage an, was die Erkenntnisse zur Silvesternacht in Köln angeht. Umfassende Zahlen, die insbesondere auch Feststellungen angehen, die die nordrhein-westfälische Landespolizei vorgenommen hat, kann ich Ihnen nicht anbieten. Ich kann Ihnen aber Zahlen zu Feststellungen anbieten, die die Bundespolizei getroffen hat. Mit Stand gestern Abend hat uns die Bundespolizei diese Zahlen übermittelt.

Nach dem Stand von gestern hat die Bundespolizei in dieser Nacht 32 Straftaten mit 31 namentlich bekannten Tatverdächtigen festgestellt. Bei diesen Straftaten handelt sich ganz überwiegend um Diebstahls- und Körperverletzungsdelikte. Es sind auch wegen sexueller Delikte bei der Bundespolizei Strafanzeigen eingegangen, nach jetzigem Stand allerdings nur drei. Die Täter konnten, was diese Strafanzeigen angeht, bisher nicht ermittelt werden. Unter den 31 namentlich benannten Tatverdächtigen, die ich gerade erwähnt habe - ich möchte das gerne einmal aufschlüsseln -, sind neun algerische, acht marokkanische, vier syrische, fünf iranische, ein irakischer, ein serbischer, ein US-amerikanischer und zwei deutsche Staatsangehörige. Falls Interesse an dieser relativ raschen Aufzählung besteht, kann ich diese gerne zusätzlich über den Verteiler zur Verfügung stellen. Dann müssen Sie das nicht mitschreiben beziehungsweise nicht zwingend auf das Protokoll warten.

Von den 29 genannten ausländischen Staatsangehörigen - zwei deutsche waren ja dabei -, hatten 18 einen Status als Asylbewerber.

Das ist das der Stand von gestern Abend. Das sage ich ausdrücklich dazu, weil die Lage sehr dynamisch ist und die Ermittlungen und auch der Austausch mit der nordrhein-westfälischen Polizei noch andauern und deshalb der Sachverhalt noch nicht abschließend ganz ausermittelt ist, sodass sich noch Änderungen ergeben können. Das ist also der aktuelle Stand.

Ich möchte gerne noch auf die Frage eingehen, ob belastbare Erkenntnisse vorliegen, warum in den letzten Wochen des abgelaufenen Jahres 2015 relativ viele Menschen zum Beispiel aus Marokko - ich glaube Sie hatten noch ein weiteres Land erwähnt - gekommen sind. Diese Beobachtung ist grundsätzlich richtig und kann ich gerne noch einmal bestätigen. Aber belastbare Erkenntnisse, warum es gerade aus diesen Herkunftsländern in den letzten Wochen einen deutlichen Anstieg gegeben hat, kann ich hier noch nicht seriös und gefestigt verkünden.

Zusatzfrage: Was diese 31 namentlichen Feststellungen angeht, sind diese um den Bahnhof herum erfolgt oder kann man das so verstehen, dass das für die gesamte Stadt Köln gilt?

Plate: Danke, dass Sie das noch einmal fragen, denn dann kann ich das klarstellen. Ich hatte einleitend gesagt, dass ich hier nur Feststellungen der Bundespolizei bekanntgeben kann. Die Bundespolizei hat eine Zuständigkeit, die sich im Prinzip auf das Bahnhofsgebäude und die relativ unmittelbare Umgebung des Bahnhofsgebäudes bezieht und auch beschränkt. "Relativ unmittelbar" heißt nach der Rechtsprechung etwa 30 Meter. Das sind Feststellungen, die die Bundespolizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit, auch ihrer räumlichen Zuständigkeitsbegrenzungen, getroffen hat.

Zusatzfrage: Herr Streiter, eine Nachfrage zu der Tatsache, warum gerade mehr Flüchtlinge aus Marokko und Algerien kommen. Ist das ein Thema, das die Bundeskanzlerin mit dem algerischen Ministerpräsidenten am Dienstag besprechen möchte?

SRS Streiter: Das halte ich für möglich.

Frage: Herr Plate, eine Nachfrage zu den Zahlen. Mich würde interessieren, ob unter den genannten 31 auch Doppelstaatler waren.

Zweitens würde mich interessieren, ob Sie Erkenntnisse dazu haben, um welche Altersstruktur es geht, ob es sich also um Minderjährige handelt oder nicht.

Plate: Zu beiden Fragen kann ich hier jedenfalls belastbar noch nicht vortragen. Richtig ist, dass ich gesagt habe, dass zwei deutsche Staatsangehörige darunter waren. Ob diese beiden deutschen Staatsangehörige sozusagen zusätzlich unter eine der anderen Staatsangehörigkeiten fallen oder nicht, muss ich nachfragen. Ich will aber keine zu hohen Erwartungen wecken. Was diese Feststellungen angeht, die in der Silvesternacht erfolgt sind, die ja doch vergleichsweise turbulent war und in einem dichten Gedränge erfolgte, kann ich nicht ganz ausschließen - und werde das vermutlich auch im Rahmen einer Nachlieferung nicht ausschließen können -, dass jemand im Rahmen dieser Feststellung vielleicht eine etwaig bestehende doppelte Staatsangehörigkeit nicht angegeben haben mag. Ich will aber gerne versuchen, das nachzureichen.

Die zweite Frage bezog sich auf die Altersstruktur. Auch dazu muss ich leider sagen, dass ich gerne auf die Bundespolizei zugehe, ob es möglich ist, dazu eine Information bereitzustellen. Wenn ja, mache ich das gerne.

Frage: Herr Fischer, soweit ich weiß, hat der polnische Außenminister gestern einen Brief an das AA geschickt oder eine Anfrage an das AA gerichtet, ob es auch ausländische Opfer gibt. Gibt es dazu schon eine Antwort?

Gibt es Informationen darüber, ob es tatsächlich Opfer aus anderen Ländern gibt?

Fischer: Was ich erst einmal tun kann, ist, den Erhalt des Briefes zu bestätigen. Es ist richtig, dass sich der polnische Außenminister bezüglich dieses Fragenkomplexes an seinen deutschen Amtskollegen gewandt hat. Er bittet um Auskunft darüber, ob es bei den grässlichen Vorfällen in Köln auch zu Übergriffen auf polnische Staatsangehörige gekommen ist. Wir nehmen dieses Schreiben und das Anliegen, das dahinter steht, natürlich sehr ernst und bemühen uns jetzt mit den zuständigen Stellen hier in Deutschland um Aufklärung. Aber Sie werden verstehen, dass das Auswärtige Amt keine eigene Statistik über diese Art von Übergriffen führt. Das heißt, wir sind auf die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen in den Ländern, den Kommunen und den anderen Ministerien angewiesen.

Zusatzfrage: Gibt es eigentlich auch Anfragen aus anderen Ländern oder ist das ein Einzelfall?

Fischer: Es gibt die verschiedensten Mittel und Wege anzufragen. Viele andere Staaten verfügen auch über Generalkonsulate, so zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Ich kann nicht ausschließen, dass es von dort Anfragen beispielsweise an die nordrhein-westfälischen Behörden oder die Stadtverwaltung von Köln gegeben hat. Insofern kann ich Ihre Frage weder mit "Ja" noch mit "Nein" beantworten.

Frage: Herr Streiter, begrüßt die Bundesregierung nach der Silvesternacht - man weiß ja immer noch nicht, wer die Täter sind - das Aufkommen der Diskussion über härtere Strafen für Asylbewerber, Flüchtlinge usw., obwohl gar nicht klar ist, ob das solche Menschen waren?

SRS Streiter: Ich würde sagen, dafür ist es ein bisschen zu früh. Ich hole gerne einmal ein bisschen aus: Generell gilt natürlich, dass alle Bürger in Deutschland Anspruch auf Sicherheit haben - Sicherheit zu Hause, aber auch besonders Sicherheit im öffentlichen Raum. Das hat absolute Priorität. Der Bundeskanzlerin ist es daher wichtig, dass jetzt erst einmal die vollständige Wahrheit auf den Tisch kommt, dass also nichts - aus welchen Gründen auch immer - zurückgehalten wird und dass auch nichts beschönigt wird, weil davon niemand etwas hat und weil zurückhalten und beschönigen nicht nur uns schadet, sondern auch unserem Rechtsstaat. Es schadet auch der großen Mehrheit der völlig unbescholtenen Flüchtlinge, die hier bei uns Schutz suchen.

Bevor das nicht vollständig aufgeklärt ist, kann man noch gar nicht über Konsequenzen beschließen. Das heißt, die Aufklärung ist eigentlich Voraussetzung dafür, dann auch die richtigen Konsequenzen ziehen zu können. Das können gesetzgeberische Maßnahmen sein; das können polizeitaktische Maßnahmen sein. Wichtig ist aber erst einmal, dass das jetzt aufgeklärt wird und dass sich derart Schreckliches nicht wiederholt. Wir machen uns da gar nichts zu eigen und benennen auch keine Täter. Das ist auch gar nicht unsere Aufgabe.

Zusatzfrage: Anders gefragt: Hat die Bundesregierung Sorge, dass die Diskussion in die Richtung "Wir müssen die Ausländer stärker bestrafen oder ausweisen" abdriftet, obwohl es darum bei den Vorfällen in der Silvesternacht erst einmal gar nicht geht?

SRS Streiter: Ich betone nochmals: Hier geht es in erster Linie nicht um Flüchtlinge, sondern hier geht es um Kriminalität. Da gibt es auch nichts zu entschuldigen, zu rechtfertigen oder zu beschönigen. Das muss aufgeklärt werden. Nur dann, wenn das aufgeklärt ist, kann auch Akzeptanz und Engagement sichergestellt sein und erhalten bleiben.

Frage: Herr Plate, eine Nachfrage zu diesen 31 Personen. Um welchen Verdacht auf Straftaten geht es dabei genau?

Plate: Ich hatte ja schon ausgeführt, dass es sich überwiegend um Diebstahls- und Körperverletzungsdelikte handelt. Ich kann schauen, ob ich das vielleicht anhand meiner Unterlagen noch ein bisschen präzisieren kann. Es handelt sich zum Beispiel um eine Beleidigung auf sexueller Basis, einen besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs, acht Diebstahlsdelikte, zwei Diebstahlsdelikte mit Waffen, elf Körperverletzungsdelikte, drei gefährliche Körperverletzungen und sechs Raubdelikte. Das ist die Aufschlüsselung, die ich Ihnen - noch einmal zur Erinnerung - nach jetzigem Stand mitteilen kann.

Frage: Herr Streiter, fühlt sich die Bundesregierung durch das Land Nordrhein-Westfalen ausreichend informiert, was die vollständige Wahrheit betrifft, die auf den Tisch muss? Denn Journalisten müssen ja derzeit mit einer Informationssperre leben.

Herr Plate, wie beurteilen Sie die Personalstärke sowohl von landespolizeilicher Seite als auch vonseiten der Bundespolizei in der Silvesternacht? War das ausreichend? Was sagen Sie dazu, dass im Moment der schwarze Peter offenbar hin- und hergeschoben wird?

SRS Streiter: Ich kann dazu sagen, dass die Bundeskanzlerin nicht als Person in die Aufklärung und Informationsbeschaffung involviert ist. Mir persönlich sind keine Klagen über eine mangelnde Zusammenarbeit mit den nordrhein-westfälischen oder lokalen Behörden bekannt. Ich kann dazu nicht viel sagen. Ich glaube, Herr Plate kann das besser sagen.

Plate: Ich kann gerne, auch wenn Sie nur die zweite Frage an mich gerichtet haben, zu der ersten Frage etwas sagen.

Die Zusammenarbeit mit den nordrhein-westfälischen Landesbehörden war sowohl vor als auch während und nach den Geschehnissen in der Silvesternacht sehr gut. Ich kann dazu keine Kritik erkennen oder anbringen.

Was die zweite Frage zur Informationssperre angeht - das war vielleicht auch Teil der ersten Frage -, möchte ich das jedenfalls ganz sicher für uns zurückweisen, und für Nordrhein-Westfalen möchte ich das aus Grundsatzgründen gar nicht kommentieren. Ich kann das verstehen: Es gibt sozusagen eine Interessenlage, zwischen Sorgfalt und Schnelligkeit - das ist ja häufig so -, eine sachgerechte Abwägung zu finden. Sie erwarten völlig zu Recht, dass Informationen, die Sie von uns bekommen, zutreffend sind, wenn Sie sie bekommen, und schnell sollen sie natürlich auch kommen. Was den Versuch angeht, hinsichtlich dieses Grunddilemmas zwischen Schnelligkeit und Sorgfalt jedenfalls einen ersten transparenten Schritt zu machen, so habe ich Ihnen heute jedenfalls die Zwischenergebnisse von gestern Abend vorgetragen.

Dann hatten Sie nach der Personalstärke der Bundespolizeiinspektion am Hauptbahnhof gefragt. Dazu kann ich sagen, dass an diesem Abend 67 Polizeivollzugsbeamte im Einsatz waren. Das war deutlich mehr als an normalen Abenden und auch mehr als in der Silvesternacht des Vorjahres.

Die genaue Personalstärke der nordrhein-westfälischen Kollegen liegt mir nicht vor. Ich würde Sie bitten, sie von den Kollegen aus Nordrhein-Westfalen zu erfragen. Auch da werde ich aus Grundsatzerwägungen nicht kommentieren, ob die Polizeistärke der nordrhein-westfälischen Kollegen ausreichend war oder nicht.

Zu der Personalstärke der Bundespolizei ist zu sagen: Einerseits lag sie höher als sonst. Andererseits ist die Auswertung dieser Geschehnisse noch nicht endgültig abgeschlossen. Es gibt noch kein abschließendes Lessons-learned-Papier. Ich möchte dazu auf das verweisen, was der Präsident der Bundespolizei gestern auf einer presseöffentlichen Veranstaltung gesagt hat. Gemessen daran, wie sich die Ereignisse tatsächlich abgespielt haben, was aber zum Zeitpunkt der Einsatzplanung so nicht vorhergesehen wurde und nach vorläufigem Erkenntnisstand auch nicht vorhersehbar war, war es zu wenig. Aber gemessen an dem, was vorhersehbar war, war es ein überdurchschnittlicher und sachgerechter Kräfteeinsatz.

Eine abschließende Bewertung kann ich, wie gesagt, jetzt noch nicht anbieten.

Zusatzfrage: Ist bekannt, dass es in der Nacht bei dem Anliegen der Polizei, Nachschub oder neue Kräfte zu bekommen, möglicherweise Mängel gab und solche Nachschubkräfte möglicherweise verweigert worden sind?

Plate: Dazu liegen mir für die Bundespolizei keine Erkenntnisse vor.

Frage: Herr Plate, trifft es nach Ihrem Kenntnisstand zu, dass Polizisten tatsächlich auf Straftäter gestoßen sind, die ihre Aufenthaltsgenehmigung oder ihren Herkunftsnachweis zerrissen haben, als sie mit der Polizei konfrontiert wurden?

Plate: Dazu habe ich keine eigenen Erkenntnisse. Richtig ist, dass so etwas gestern in einem Bericht stand, der der Bundespolizei zuzuordnen war. Es ist bestätigt worden, dass dieser Bericht authentisch ist. Darüber hinaus kann ich nichts Weiteres bestätigen. Der Bericht ist authentisch, aber ich habe weder mit der Person, die ihn geschrieben hat, gesprochen, noch war ich selber dabei. Aber vielleicht hilft Ihnen das auch schon weiter.

Frage: Eine Nachfrage auf die Frage des Kollegen aus Polen. Herr Fischer, ich meine, seine Frage war, ob es außer dem Brief von Herrn Waszczykowski noch weitere derartige Anfragen direkt an Sie oder, an das Auswärtige Amt gegeben hat. Darauf würde ich gern eine Antwort erfahren.

Fischer: Mir ist darüber nichts bekannt.

Frage: Herr Streiter, Sie sagten gerade, es gehe nicht um Flüchtlinge. Die Kanzlerin hat gestern selber gesagt, dass sie erwägt, härtere Regeln für Abschiebungen einzuführen. Wie passt das zusammen?

SRS Streiter: Das passt wunderbar zusammen. Das haben Sie aber schön missverstanden, würde ich sagen. Natürlich geht es um Flüchtlinge. Vor allem geht es aber um die Mehrzahl der unbescholtenen Flüchtlinge hier in Deutschland. Natürlich ist es nicht hinnehmbar, dass eine kleine Minderheit das durch solche Straftaten untergräbt. Natürlich müssen alle festgestellten Täter mit aller Härte des Gesetzes und des Staates rechnen. Es gibt Überlegungen und Diskussionsbedarf zum Thema Abschiebung. Sie können in vielfältiger Weise nachlesen, dass es da sehr große Hindernisse und sehr strenge Vorschriften gibt. Man wird immer wieder darüber diskutieren müssen, ob das alles noch up to date ist.

Zusatzfrage: Warum geht es in diesem Fall um Flüchtlinge? Haben Sie irgendeinen Ansatz, dass ein Flüchtling unter den Tätern ist?

SRS Streiter: Ja. Das hat Herr Plate gerade ausgeführt.

Zusatzfrage: Dass ein Flüchtling dabei ist?

SRS Streiter: Ja. 18 sind es.

Plate: Ganz kurz zur Wiederholung: Unter den 31 Tatverdächtigen, die jetzt namentlich bekannt sind, haben 18 den Status Asylbewerber.

Zusatzfrage: Ich weiß nicht, welches Ministerium dafür zuständig ist: Mich würde interessieren, ob die Zahl der Sexualdelikte und Gewalttaten an Frauen in den vergangenen Jahren zugenommen haben und welche Zahlen es bundesweit darüber gibt. Hat jemand einen Überblick darüber?

Malachowski: Das betrifft wahrscheinlich am ehesten unser Ministerium. Mir liegen dazu aktuell keine Zahlen vor. Die aktuellste Statistik ist immer auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes abrufbar.

Plate: Ich habe noch eine Ergänzung. Bei der Entwicklung von Straftaten kann man sich immer einerseits die Entwicklung angezeigter Delikte anschauen, also das polizeiliche Hellfeld. Das erhalten Sie in der Polizeilichen Kriminalstatistik, die einmal im Jahr veröffentlicht wird, zuletzt im Frühjahr 2014. Für eine wirklich belastbare Information darüber, wie es sich entwickelt hat, sind noch die Statistiken über die abgeurteilten Delikte maßgeblich, die der Kollege benannt hat. Aber die Polizeiliche Kriminalstatistik ist auch eine valide Quelle, um ergänzend Informationen zu erhalten.

Frage: Herr Streiter, Sie sagen: strenge Regeln bei Ausweisung. Reden wir jetzt über das Ausweisungsrecht, über das Vollzugsdefizit oder über das Asylrecht? Was genau meinen Sie damit?

SRS Streiter: Wir müssen über alles reden. Das habe ich vorhin schon ausgeführt. Im Vordergrund steht jetzt erst einmal, eine - so will ich einmal sagen - beschönigungsfreie und eindeutige Aufklärung. Erst wenn diese vorliegt, kann man daraus Schlüsse ziehen. Das kann alle Gebiete betreffen. Ich möchte das auch gar nicht einengen. Erst wenn man das Gesamtbild vor sich hat, kann man es beurteilen und daraus Schlüsse ziehen. Wir sind noch nicht so weit, dass wir genau wissen, was sich da ereignet hat.

Frage: Herr Plate, Polizisten in NRW, aber auch Politiker sagen, dass das, was Silvester passiert ist, eine neue Dimension von Kriminalität ist. Tatsächlich ist das am gleichen Tag an mehreren Orten passiert. Heute sagt man, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Zürich, Helsinki und Wien passiert das Gleiche. Gibt es irgendwelche Hinweise, dass das eine organisierte, zumindest aber koordinierte Aktion sein könnte?

Plate: Danke für die Frage. Auch der Präsident der Bundespolizei hat meines Wissens gestern von einer solchen neuen Dimension gesprochen. Es ist auch nach vorläufiger erster Einschätzung der Fall, dass das jedenfalls so noch nicht bekannt war. Selbstverständlich schauen wir uns gerade diese möglichen Strukturen an. Auch der Justizminister hat sich dazu ja schon presseöffentlich geäußert.

Aber es ist noch zu früh, zu verkünden, dass so etwas festgestellt werden konnte oder nicht. Aktuell haben wir noch keine belastbaren Erkenntnisse dazu. Aber das ist natürlich ein Fokus der Ermittlungen und Untersuchungen, die im Moment andauern.

Frage: Ich habe noch ein paar Fragen an Herrn Plate. Zunächst eine Lernfrage: Was passiert mit den 31 Verdächtigen? Sind sie, nachdem man ihre Identität festgestellt hat, wieder frei? Oder nimmt man sie in ein Verhör? Was geschieht konkret mit solchen Menschen?

Können Sie uns etwas über die Aufenthaltsdauer der Asylbewerber sagen? Seit wann sind sie in Deutschland?

Eine letzte Frage an Herrn Streiter. Der slowakische Ministerpräsident Fico hat angekündigt, dass er nach den Ereignissen in Köln und auch in Paris keine muslimischen Flüchtlinge aufnehmen möchte. Haben Sie eine Reaktion dazu? Wie sehen Sie die Chance, dass die Verteilung von Flüchtlingen in der EU ein Erfolg wird?

Plate: Ich beginne zunächst. Ihre Frage richtet sich auf den regelmäßigen Ablauf eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens, das zu diesem Zeitpunkt nach StPO bereits ein repressives ist, sodass, streng genommen, das Justizministerium dazu möglicherweise etwas ergänzen will.

Grundsätzlich kann man jemanden, der einer Tat verdächtig ist, zunächst einmal für einen relativ geringen Zeitraum festhalten. Genaue Stundenzahlen finden Sie in der StPO und im Grundgesetz. Darüber hinaus kann man eine solche Person nur dann weiter festhalten, wenn man einen Haftbefehl erwirkt. Die Voraussetzungen dafür stehen in der StPO. In erster Linie geht es dabei um Fluchtgefahr. Informationen darüber, wie es in jedem einzelnen der 31 Fälle gewesen ist, habe ich - dafür bitte ich um Nachsicht - nicht im Detail mitgebracht.

Dann hatten Sie nach der genauen Aufenthaltsdauer der 18 als asylsuchend gemeldeten Personen unter den 31 Tatverdächtigen gefragt. Auch das habe ich nicht für alle 18 Personen aufgeschlüsselt mitgebracht.

SRS Streiter: Die Äußerung, zu der Sie mich gefragt haben, möchte ich nicht kommentieren. Aber ja, es bleibt nach wie vor das Ziel der Bundesregierung, dass diese Flüchtlinge in der EU verteilt werden. Es kann nicht sein, dass einige wenige Staaten die ganze Last tragen und andere gar nicht. Darüber wird zu verhandeln sein. Es wird sich zeigen.

Frage: Eine Nachfrage zum Thema Abschiebungen und Ausweisung. Herr Plate, in welche Länder wird grundsätzlich nicht abgeschoben oder ausgewiesen, beziehungsweise welche Länder nehmen diese ausgewiesenen Staatsbürger nicht zurück oder weigern sich, ihnen Ersatzpapiere auszustellen?

Plate: Ich verstehe das Interesse an der Beantwortung dieser Frage. Aber so grundsätzlich, wie Sie es sich wünschen, lässt sich das leider nicht beantworten, weil es jeweils eine Frage des Einzelfalls ist. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass es gelungen ist, mit einigen Ländern insbesondere aus dem Westbalkan zu vereinbaren, dass auch sogenannte Laissez-passer-Dokumente akzeptiert werden und dass die Abschiebung und die Frage der Ersatzpapiere dadurch deutlich an Virulenz und Schärfe verloren hat, jedenfalls für Personen, die aus diesen Herkunftsländern kommen.

Pauschale Weigerungen eines Landes, Personen zurückzunehmen, sind mir so nicht bekannt. Aber das hängt zum Teil auch vom Einzelfall ab. Es gibt Länder, die bestimmte Personen nicht so gern zurücknehmen wollen. Ich bitte aber um Nachsicht: Es kann den Erfolg der Verhandlungen mit solchen Ländern in solchen Fällen durchaus beeinflussen, wenn ich jetzt ein "naming and shaming" betreiben würde. Daher möchte ich da nicht ins Detail gehen.

Zusatzfrage: Würden Menschen nach Syrien ausgewiesen oder abgeschoben werden?

Plate: Ich sagte schon, dass es eine Einzelfallentscheidung ist. Ich möchte im Wesentlichen auf die Rechtslage verweisen. Vielleicht muss ich das ganz grundsätzlich klarstellen: Eine Ausweisung ist nicht dasselbe wie eine Abschiebung. Eine Abschiebung ist rechtstechnisch der Vollzug der Ausreisepflicht. Eine Ausweisung ist ein Verwaltungsakt, der einer von verschiedenen Wegen ist, eine solche Ausreisepflicht zu begründen.

Der Vollzug der Ausreisepflicht ist nur unter im Gesetz definierten Bedingungen möglich. Der Vollzug würde nicht stattfinden, wenn zu besorgen ist, dass jemand etwa in den sicheren Tod geschickt wird. Viel mehr kann ich dazu nicht sagen, außer dass im Einzelfall zu prüfen ist, ob diese Bedingungen gegeben sind oder nicht.

Frage: Herr Gabriel hat das Thema Haft im Heimatland angesprochen. Sehen Sie irgendwelche Möglichkeiten, da etwas zu erreichen?

Plate: Zum Thema Haft im Heimatland hatten wir heute sogar schon eine Frage, die der Kollege Malachowski beantwortet hat.

Malachowski: Wie gesagt, das ist eine Frage des Einzelfalls, über die das Oberlandesgericht beschließt.

Zusatzfrage: Herr Gabriel hat auch gesagt, man sollte das auf internationaler Ebene genauer prüfen. Das geht ja in die Richtung, dass man auf internationaler Ebene oder vielleicht auf europäischer Ebene Vereinbarungen treffen sollte. Sehen Sie dafür überhaupt irgendwelche Möglichkeiten?

Malachowski: Tatsächlich gibt es viele multilaterale und bilaterale Abkommen, die unter anderem diese Frage regeln. Mir ist aber nicht bekannt, dass heute irgendwelche neuen Initiativen anlaufen würden. Natürlich sind wir in laufenden Gesprächen mit anderen Ländern über solche Abkommen. Innerhalb Europas gibt es sie ohnehin schon.

Frage: Herr Plate, eine Nachfrage zum Thema organisierte Kriminalität. Ist denn zumindest bekannt, ob diese 31 Personen in irgendeinem Kontakt zueinander standen?

Plate: Das ist mir nicht bekannt.

Frage: Herr Streiter, ich habe immer noch nicht verstanden, wie man jetzt auf Abschiebungen und so weiter kommt und wie man diesen Vorfall mit Flüchtlingen in Verbindung bringt. Bisher sind es Tatverdächtige. Wir leben in einem Rechtsstaat. Da gilt immer noch das Unschuldsprinzip. Man muss also erst einmal davon ausgehen, dass sie vielleicht doch unschuldig sind. Warum also vermischt man Abschiebungen und Flüchtlinge mit dem Vorfall an Silvester?

SRS Streiter: Ich vermische hier gar nichts. Das lese ich alles in Zeitungen.

Zusatzfrage: Die Kanzlerin hat gestern Abschieberegelungen gefordert. Die SPD tut das. Herr Gabriel tut das. Die Bundesregierung tut das.

SRS Streiter: Sie hat das nicht gefordert, sondern sie hat gesagt, darüber muss man nachdenken. Das alles setzte natürlich voraus, dass es Verurteilungen, Ermittlungsverfahren oder so etwas gibt. Es wird nicht mal eben jemand irgendwohin abgeschoben.

Zusatzfrage: Es geht darum, dass Sie diese Verbindung ziehen, die es bisher doch noch gar nicht gibt.

SRS Streiter: Dann empfehle ich Ihnen das Studium von Zeitungen und von Fernsehen.

Frage: Ich würde vom Verteidigungsministerium gern wissen, ob die ersten Aufklärungsflüge in Syrien bereits stattgefunden haben oder aber für heute terminiert sind.

Henjes: Vielen Dank für die Frage. Sie wissen ja, dass wir seit dem 5. Januar vier Tornados in Incirlik stationiert haben. Ich kann Ihnen heute aber noch nicht bestätigen, dass es bereits erste Einsatzflüge über Syrien gegeben hätte.

Zusatzfrage: Das beantwortet vielleicht den ersten Teil der Frage. Sind die ersten Flüge denn für den weiteren Verlauf des Tages geplant?

Henjes: Wie gesagt, ich kann Ihnen zurzeit über abgeschlossene Flüge unserer Aufklärungstornados über Syrien noch nichts sagen. Bitte haben Sie Nachsicht, dass ich Ihnen aus operativen Gründen, aus Gründen des operativen Schutzes hier heute auch nichts über Planungen dieser Flüge sagen werde.

Zusatzfrage: Eine letzte Nachfrage dazu: Sie haben die Verlegung angesprochen. Ist denn inzwischen die volle Einsatzbereitschaft aller Komponenten für diesen Einsatz gegeben?

Henjes: Es ist so, dass wir vier Tornados und einen Airbus A310 seit dem 5. Januar, sprich, seit dieser Woche in Incirlik stationiert haben, und es ist geplant, zwei weitere Tornados in der nächsten Woche dorthin zu verlegen.

Zusatzfrage: Das beantwortet jetzt nicht die Frage. Ist die volle Einsatzbereitschaft gegeben oder nicht?

Henjes: Die Einsatzbereitschaft für was meinen Sie jetzt? Was die Aufklärungsflüge betrifft, so wissen Sie, dass die Tornados dort hinsichtlich des Syrien-Mandats den mandatskonformen Auftrag erfüllen. Wir haben, wie ich Ihnen gesagt habe, jetzt schon vier Tornados vor Ort, und es werden Einsatzflüge, Aufklärungsflüge stattfinden. Ich habe Ihnen auch gesagt, dass wir nächste Woche zwei weitere Tornados dorthin verlegen werden.

Frage: Hat man denn schon die Auswertung der Aufklärung geregelt? Man hat uns ja im Dezember gesagt, dass es ein Gremium oder eine Gruppe gibt, die auswertet, welche Aufklärung zum Beispiel der Türkei vorgelegt wird und welche nicht. Hat man das schon geklärt? Wer ist dabei, wer entscheidet das? Sind das Amerikaner, sind das deutsche Soldaten - wer entscheidet das?

Henjes: Es ist so, dass die Aufklärung allgemein - besonders das wesentliche Element dieser Aufklärung durch die Tornados - für die Koalition stattfindet. Ziel und Zweck ist natürlich, im Kampf gegen ISIS den Schutz der eigenen Soldaten und der Partner wie auch den Schutz der Bevölkerung vor Ort zu gewährleisten. Das ist ja der mandatskonforme Auftrag unserer Aufklärungstornados im Raum Syrien.

Jetzt ist es so, dass wir dort einen doppelten Kontrollmechanismus haben. Das heißt, die Überprüfung der Aufträge wird durch eine anschließende nationale Bewertung der gewonnenen Informationen doppelt sichergestellt: Erst einmal wird auf nationaler Ebene geprüft, inwiefern der Einsatz mandatskonform ist, das heißt, es wird geprüft, dass der Einsatz oder die Aufklärung durch unsere Tornados nur im Rahmen des Kampfs gegen ISIS durchgeführt wird. Anschließend wird noch einmal - deswegen doppelte nationale Prüfung des Ganzen - sichergestellt, dass die gewonnenen Informationen an einen besonderen Kreis der an der Operation Inherent Resolve teilnehmenden Staaten zur Verfügung gestellt wird und dass das alles auch einer vertraulichen Geheimhaltung unterliegt.

Zusatzfrage: Anders gefragt: Wie stellt man sicher, dass die Türkei durch die Aufklärung keine Informationen bekommt, die es ihr dann zum Beispiel ermöglichen, kurdische Stellungen zu bombardieren? Ich habe es nicht ganz verstanden.

Henjes: Das Verfahren, das ich eben erläutert habe, stellt das sicher.

Zusatzfrage: Welche Menschen sind in diesem Kontrollgremium? Sind das nur Deutsche? Herr Nannt hat immer gesagt, da seien zum Beispiel auch Amerikaner usw. dabei.

Henjes: Das, was ich Ihnen bezüglich des doppelten Kontrollmechanismus geschildert habe, ist die nationale Seite. Was ich Ihnen insgesamt sagen kann - und hier auch noch einmal unterstreichen möchte -, ist, dass die Aufklärung an sich, also der Einsatz unserer Aufklärungstornados, wie auch die Herstellung der Informationen, die wir daraus erlangen, auf den Kampf gegen IS gezielt ist. Das ist Sinn und Zweck dieses Mandats und auch Sinn und Zweck unserer Beteiligung in dieser Koalition.

Frage: Herr Henjes, vielleicht können Sie jetzt, nachdem Ihre Tornados eben wohl einen kleinen Ausflug gemacht haben und gerade gelandet sind - so wurde es gerade zumindest aus der Türkei berichtet -, mehr sagen?

Ich will es aber trotzdem gerne noch einmal verstehen: Grundsätzlich ist dort alles so vorbereitet, dass die jetzt abheben können, fliegen können, wieder landen können und dementsprechend dann vielleicht auch Ergebnisse mitbringen? Ich habe eben nämlich tatsächlich nicht verstanden, ob die Einsatzbereitschaft soweit hergestellt ist, dass die Tornados, die jetzt vor Ort sind, auch für den Zweck, für den sie vorgesehen waren, eingesetzt werden können.

Henjes: Die Sache ist die - ohne mich jetzt groß zu wiederholen; aber ich muss es leider tun -: Wir haben dort zwei Tornados stationiert, es sind zwei Aufklärungstornados dort, und diese Tornados sind bereit für den mandatskonformen Einsatz im Raum Syrien. Was alles Weitere betrifft, so bitte ich Sie um Verständnis, dass ich weder über Planungen noch über zurzeit, also jetzt aktuell laufende Einsätze etwas sagen kann. Insofern: Haben Sie Nachsicht, dass wir abwarten, bis die Einsätze abgeschlossen sind.

Frage: Ab wann kann man denn damit rechnen, dass in Syrien mithilfe deutscher Aufklärung bombardiert wird?

Henjes: Entschuldigen Sie, da verstehe ich Ihre Frage nicht.

Zusatz: Man klärt ja auf, um zu gucken, was man wo bombardieren kann.

Henjes: Nein.

Zusatz: Nicht?

Henjes: Nein.

Zusatz: Sondern?

Henjes: Noch einmal: Sinn und Zweck dieser Aufklärung ist es, Informationen zu gewinnen, die im Kampf gegen IS genutzt werden können. Das bedeutet: Das auf die Frage zu fokussieren, was man wo bombardieren kann, ist mir als Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung zu wenig. Diese Informationen dienen einer Vielzahl, dienen der gesamten Operationsführung. Sie fokussieren das mit dieser Frage auf einen ganz geringen Teil, und das ist nicht richtig so.

Zusatzfrage: Aber mit den Ergebnissen dieser Aufklärung können Amerikaner, können Franzosen in Syrien bombardieren, richtig? Auch wenn das aus Ihrer Sicht nur ein kleiner Teil ist.

Henjes: Es geht darum - noch einmal -, dass diese Informationen den Operationen der Koalition im Kampf gegen IS dienen.

Frage: Zum Thema Kurseinbrüche an Chinas Börsen würde ich gerne zu den Terminen der Bundeskanzlerin in der nächsten Woche zurückkommen: Wird dieses Thema in den Gesprächen der Kanzlerin mit Draghi angesprochen werden?

SRS Streiter: Das kann ich Ihnen nicht sagen, das Gespräch hat ja noch nicht stattgefunden. Ich will das auch nicht zu hoch hängen, das ist einfach ein wirklich sehr routinemäßiges Gespräch; sie hat schon mehrere dieser Gespräche geführt. Insofern: Ich weiß es nicht. Hinterher weiß ich es vielleicht, aber vorher nicht.

Frage: Herr Fischer, die iranische Botschaft in der jemenitischen Hauptstadt wurde gestern Ziel eines saudischen Raketenangriffs. Gibt es dazu schon eine Stellungnahme aus Ihrem Hause?

Fischer: Ich kann Ihnen dazu mitteilen, dass der Bundesregierung hierzu keine eigenen Kenntnisse vorliegen. Sie wissen ja, dass unsere Botschaft in Sanaa seit Längerem geschlossen ist und wir dementsprechend nicht mehr über denselben Zugang verfügen, über den wir in der Vergangenheit verfügt haben. Sie haben aber sicherlich auch wahrgenommen, dass die iranische Seite ihre Darstellung in der Zwischenzeit noch einmal angepasst hat und der stellvertretende iranische Außenminister zuletzt von einem Einschlag in der Nähe der Botschaft gesprochen hat.

Das ändert natürlich nichts daran, dass wir uns große Sorgen darüber machen, dass in Jemen überhaupt wieder gekämpft wird. Wie Sie wissen, gab es vor Kurzem eine Waffenruhe und auch politische Gespräche zwischen den Konfliktparteien. Unser Appell an die Beteiligten ist, dass sie diese Waffenruhe wieder einhalten und an den Verhandlungstisch zurückkehren. Wir glauben, dass das auch Sinn macht, weil es letztlich keine militärische Lösung für diesen Konflikt geben wird und wir nach allem, was wir wissen, auch davon ausgehen konnten, dass die Gespräche, die unter Leitung der VN stattgefunden haben, in vielerlei Hinsicht durchaus auch konstruktiv verlaufen sind. Deshalb fordern wir die Konfliktparteien dazu auf, auf Gewalt zu verzichten, die Kampfhandlungen einzustellen und sich auf die politische Lösung des Konflikts zu konzentrieren, und hoffen, dass die Direktgespräche unter Leitung der VN so rasch wie möglich wieder aufgenommen werden, um eine politische Lösung für dieses Land zu finden.

Frage: Herr Fischer, der Jemen hat die Ausweisung seines UN-Menschenrechtsgesandten angekündigt. UN-Generalsekretär Ban Ki-moon hat das auf das Schärfte kritisiert. Was sagt die Bundesregierung dazu?

Fischer: Wir bedauern diese Entscheidung der jemenitischen Regierung sehr und stellen noch einmal fest, dass wir die Arbeit der Vereinten Nationen und ihrer Organisationen im Jemen nachdrücklich unterstützen. In dieser Hinsicht war das kein hilfreicher Schritt.

Zusatzfrage: Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hat jetzt davon berichtet, dass im Jemen-Konflikt von der saudischen Militärkoalition Streubomben eingesetzt werden. Hat die Bundesregierung dazu eigene Erkenntnisse oder Erkenntnisse ihrer Partner?

Fischer: Was mich angeht, so kann ich Ihnen dazu über keine eigenen Erkenntnisse berichten, die mir jetzt vorliegen würden. Sie sprechen damit aber natürlich eine ganz wichtige Frage an, nämlich den Schutz der Zivilbevölkerung in Jemen und deren Lage, die natürlich sehr dramatisch ist. Uns geht es gerade darum, weiteres Leiden zu verhindern und daran mitzuwirken, dass es zu einer politischen Lösung kommt; dazu habe ich vorhin aufgerufen. Natürlich gilt auch, dass die humanitären Verpflichtungen der Konfliktparteien in dieser bewaffneten Auseinandersetzung auf jeden Fall einzuhalten sind.

Frage: An das BMAS: Es gibt Berichte über eine DGB-Studie zum Thema Arbeitsqualität aus Sicht von jungen Beschäftigten. Mich würde interessieren, ob Sie die Ergebnisse dieser Studie, dass sich etwa ein Viertel der Unter-35-Jährigen in sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen befindet, beunruhigend finden, ob Sie das für normal befinden oder Ähnliches. Wie schätzen Sie das also ein? Gibt es da aus Ihrer Sicht Handlungsbedarf in der einen oder anderen Richtung?

Stelten: Vielen Dank für die Frage. Grundsätzlich muss ich dazu erst einmal sagen, dass mir diese Studie noch nicht bekannt ist, insofern weiß ich nicht, ob dazu aktuell Bewertungen aus unserem Haus vorliegen. Wir können uns dazu gerne ja noch bilateral später sprechen. Ansonsten kann ich dazu gerade nichts sagen.

Frage: Herr Streiter, noch ganz kurz zum G7-Gipfel in Elmau: Herr Seibert hatte angekündigt, uns bis Ende des Jahres 2015 die Gesamtkosten dieses Gipfels vorzulegen. Haben Sie die mit, können Sie uns die mittlerweile nennen? Das Einzige, was Sie uns bisher nennen konnten, waren die Kosten des BPA für diesen Gipfel.

SRS Streiter: Wenn Sie da gewesen wären und noch im alten Jahr gefragt hätten, hätten Sie auch eine Antwort bekommen.

Der G7-Gipfel 2015 in Schloss Elmau führte zu Gesamtausgaben des Bundes in Höhe von 112,64 Millionen Euro. Darin enthalten sind die Ausgaben für die organisatorische und protokollarische Vorbereitung und Durchführung des Gipfeltreffens, für die Medienbetreuung sowie für die Sicherung der Staatsgäste und ihrer Delegationen in Höhe von 62,98 Millionen Euro. Zur Unterstützung des Freistaats Bayern bei der Wahrnehmung seiner verfassungsgemäßen Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr sind dem Bund Ausgaben in Höhe von 49,66 Millionen Euro durch pauschale Abgeltung sowie durch den Verzicht auf die Erstattung von Einsatzkosten von Bundesbehörden sowie verschiedener Sachkosten entstanden.

Zusatzfrage: Diese 49 Millionen Euro gehören zu den 112 Millionen Euro?

SRS Streiter: Ja, das ist darin enthalten - immer enthalten.

Frage: Herr Strater, Frau Bulc hat sich noch einmal zum Thema Pkw-Maut in Europa geäußert und forderte noch einmal nachdrücklich, dass man doch eine einheitliche europäische Lösung herbeiführen solle. Mich würde natürlich sehr interessieren, ob sich Herr Dobrindt dafür begeistern kann, dass man das europaweit einheitlich regelt.

Strater: Wir haben dazu - ich glaube, am vergangenen Mittwoch - schon Stellung genommen, als diese Forderung in einer Zeitung nachzulesen war. Da haben wir gesagt: Es bleibt bei der Entscheidung in Deutschland, den Systemwechsel hin zur Einführung der Infrastrukturabgabe umzusetzen. Bundesregierung und Bundestag haben EU-konforme Mautgesetze beschlossen; das wird im Übrigen auch der EuGH bestätigen. Hinsichtlich der angekündigten Vorstellungen zu einem europäischen Pkw-Maut-System, das zusätzliche Belastungen für deutsche Autofahrer bringen soll, gibt es keine Zustimmung vom Bundesverkehrsminister.

Freitag, 8. Januar 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 8. Januar 2016
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/01/2016-01-08-regpk.html;jsessionid=D4441095CD8328B7B0BFBA24DCB3853B.s1t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Januar 2016

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