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PRESSEKONFERENZ/1253: Regierungspressekonferenz vom 28. Juni 2016 (BPA)



Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Dienstag, 28. Juni 2016
Regierungspressekonferenz vom 28. Juni 2016

Themen: Personalie, Wiederannäherung zwischen Israel und der Türkei, Reise des Bundesaußenministers nach Armenien, Aserbaidschan und Georgien, Kabinettssitzung (Bundesteilhabegesetz, Nationaler Aktionsplan 2.0 zur UN-Behindertenrechtskonvention, Pflegestärkungsgesetz, Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes, Asyl- und Flüchtlingspolitik), geplante Fusion von Deutscher Börse und London Stock Exchange, Referendum über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, geplanter Truppenbesuch der Verteidigungsministerin in der Türkei, Zentrum für politische Schönheit, designierte stellvertretende Generalsekretärin der Nato

Sprecher: SRS'in Demmer, Angeli (BMG), Schäfer (AA), von Tiesenhausen-Cave (BMF), Plate (BMI), Henjes (BMVg)

Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Angeli: Für mich beginnt an diesem Freitag ein etwas anderes Abenteuer: Ich möchte mich in den Mutterschutz verabschieden. In meiner Abwesenheit wird mich Frau Susanne Wackers vertreten, die Ihnen aus vielen gemeinsamen BPK-Sitzungen und als langjährige Sprecherin im BMG bestens vertraut sein dürfte. Die Stellvertretung wird in meiner Abwesenheit Frau Jasmin Maschke übernehmen. Wir sehen uns dann im Herbst wieder. Bis dahin habe ich dann auch unser Gesundheitswesen etwas im empirischen Selbsttest erforscht und stehe dann hier wieder rundum für die Gesundheitsfragen zur Verfügung. - Machen Sie's gut, vielen Dank!

Vorsitzende Welty: Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Schäfer: Ich habe zweierlei mitzuteilen.

Zunächst einmal möchte ich gern für die Bundesregierung die gerade öffentlich gewordene Einigung und Wiederannäherung zwischen Israel und der Türkei begrüßen. Stille Diplomatie kann eben doch auch tiefe Differenzen überwinden, um Lösungen im gemeinsamen Interesse zu finden, und das auch in der von Konflikten wahrlich reich gesegneten Region des Nahen und Mittleren Ostens. Es ist ein Beitrag zur Stabilität der Region, wenn sich zwei wichtige Länder und zugleich zwei enge Partner Deutschlands wieder einander annähern und ihre Beziehungen auf eine neue Grundlage stellen. Damit tragen nun jahrelange diplomatische Bemühungen um eine Wiederannäherung endlich Früchte. Die Bundesregierung hatte beide Seiten immer wieder zu einer Normalisierung ihrer Beziehungen ermuntert.

Wir hoffen, dass die Einigung von gestern nun zu einer nachhaltigen Verbesserung der Beziehungen führen wird. Es gibt großes Potenzial für eine engere Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern und mit den beiden Ländern - nicht nur im wirtschaftlichen, sondern auch im politischen Bereich. Insbesondere hoffen wir, dass die vereinbarten Maßnahmen einen spürbaren Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Menschen in Gaza leisten können, die nach wie vor unter außerordentlich schwierigen Bedingungen und Lebensumständen leben müssen.

Zweitens möchte ich eine Reise ankündigen: Ich freue mich, dass ich Ihnen sagen kann, dass sich der Außenminister trotz der Diskussionen und Debatten über den "Brexit" auch anderen Aufgaben widmen muss und widmen kann. Er wird morgen Mittag bis Freitag spätabends zu einer dreitägigen Reise in den südlichen Kaukasus aufbrechen und dort alle drei Länder - in dieser Reihenfolge: Armenien, Aserbaidschan und Georgien - besuchen. Der Besuch steht ganz im Zeichen des diesjährigen deutschen OSZE-Vorsitzes. Herr Steinmeier wird als amtierender Vorsitzender der OSZE politische Gespräche in Eriwan, in Baku und in Tiflis führen.

In Eriwan und Baku - das liegt auf der Hand - liegen natürlich die Bemühungen zur Lösung oder mindestens Eindämmung des Konflikts in der Region Berg-Karabach im Mittelpunkt. Herr Steinmeier wird mit den Führungen der jeweiligen Länder zusammentreffen und schauen und ausloten, welche Möglichkeiten es gibt, diesen schon seit vielen Jahren - fast Jahrzehnten, möchte man sagen - währenden Konflikt irgendwie in die richtige Richtung, nämlich in Richtung Frieden und Konfliktbewältigung zu bewegen.

In Tiflis wird Herr Steinmeier am Freitag, dem 1. Juli, die Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE besuchen und eröffnen und so auch einen Beitrag zur Rolle des Parlamentarismus innerhalb der OSZE leisten wollen.

In Armenien und Aserbaidschan geht es wirklich nur um die politischen Gespräche; in Georgien wird der Minister von einer hochrangigen Kultur- und Wirtschaftsdelegation begleitet.

SRS'in Demmer: Im Kabinett war heute das Bundesteilhabegesetz. Menschen mit Behinderungen sollen ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft führen. Dafür erhalten sie zukünftig mehr Unterstützung. Das Kabinett hat dafür das Bundesteilhabegesetz auf den Weg gebracht. Bundesministerin Nahles hat Sie dazu an gleicher Stelle vor einer Stunde schon ausführlich informiert; deshalb möchte ich den Inhalt des Gesetzes nur ganz kurz zusammenfassen.

Ziel ist es, den Bedürfnissen und Interessen von Menschen mit Behinderungen stärker zu entsprechen. Die Eingliederungshilfe wird reformiert und näher an den Menschen mit Behinderungen ausgerichtet. Die neue Philosophie heißt: heraus aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe - mehr Selbstbestimmung.

Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen wird im Sinne der Betroffenen stufenweise verbessert. Ab 2017 werden die Freibeträge für Erwerbseinkommen und die Vermögensfreigrenze erhöht. 2020 wird anstelle des Anrechnungsverfahrens ein Eigenbeitragsverfahren eingeführt, das den Betroffenen deutlich mehr von ihren Einkünften lässt. Die Freigrenze für Vermögen wird bei 50 Euro liegen. Partnereinkommen und -vermögen bleiben komplett anrechnungsfrei. Die notwendige Unterstützung wird künftig nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern ausschließlich am individuellen Bedarf ausgerichtet.

Behinderte Menschen können wählen, ob sie in einer Werkstatt bleiben, zu einem anderen Leistungsanbieter oder auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln. Arbeitgeber erhalten mit dem "Budget für Arbeit" Unterstützung, wenn sie Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Mitwirkungsmöglichkeiten in den Werkstätten werden verbessert: Erstmals sollen im Herbst 2017 Frauenbeauftragte gewählt werden.

Menschen mit Behinderung und ihre Verbände wurden frühzeitig und umfassend am Prozess beteiligt. Das Motto "Nichts über uns ohne uns" drückt aus: nicht mehr ausgrenzende Fürsorge, sondern uneingeschränkte Teilhabe.

Die Bundesregierung bringt damit ein großes sozialpolitisches Vorhaben auf den Weg. Damit wird das deutsche Recht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt.

Als Ergänzung dazu kommt der Nationale Aktionsplan 2.0 zur UN-Behindertenrechtskonvention. Auch über den wurde hier an dieser Stelle schon ausführlich informiert.

Der Nationale Aktionsplan zielt darauf, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und ihre Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben zu verbessern. Das Kabinett hat den Plan mit 175 Maßnahmen beschlossen. Inklusion soll als universelles Prinzip in alle Lebensbereiche Einzug halten.

Dazu tragen wichtige Rechtsetzungsvorhaben bei, unter anderem die Reform der Eingliederungshilfe, die beabsichtigten Änderungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts. Schwerpunkte des Plans sind eine Repräsentativbefragung, welche die Bundesregierung in Auftrag geben wird, die erstmals umfassende Daten zur Teilhabesituation liefern soll, sowie Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Als drittes war das Pflegestärkungsgesetz im Kabinett. Pflegebedürftige Menschen brauchen eine gute Pfleginfrastruktur vor Ort. Dabei kommt den Kommunen eine wichtige Rolle zu. Deshalb sollen sie künftig stärker die Pflegestruktur mitplanen können. Eine entsprechende Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat Empfehlungen vorgelegt, um die Rolle der Kommunen in der Pflege zu stärken. Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Dritten Pflegestärkungsgesetz werden die Empfehlungen umgesetzt.

Im Kern geht es darum, besser als bisher die pflegerische Versorgung sicherzustellen und Pflegebedürftige sowie Angehörige umfassend zu beraten. Für die Pflege-Beratung können künftig bis zu 60 Kommunen Modellvorhaben initiieren, die auf fünf Jahre befristet sind. In diesen Modellregionen wird die Pflegeberatung der Pflegekassen auf die Kommunen übertragen. Die Kommunen können so die gesamte Beratung für Fragen im Umfeld von Pflegebedürftigkeit durchführen.

Auch können die Kommunen die Einrichtung von Pflegestützpunkten initiieren - befristet für fünf Jahre. Zur Arbeit und zur Finanzierung von Pflegestützpunkten müssen auf Landesebene Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. Kommunen können künftig auch verpflichtend Pflegegeldempfänger beraten. Das geschieht ergänzend zu ihren Beratungsaufgaben in der Hilfe zur Pflege, der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe.

Pflegedienste sollen künftig auch besser kontrolliert werden können. Die Krankenkassen können demnächst auch Anbieter häuslicher Krankenpflege prüfen. Um zu prüfen, ob eine ortsübliche Vergütung gezahlt wird, sollen praktikable Maßstäbe entwickelt werden. Hintergrund sind die jüngst bekannt gewordenen Fälle von Abrechnungsbetrug bei häuslichen Pflegediensten.

Als Viertes ging es im Kabinett um den Gesetzentwurf zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes. Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem insbesondere klare rechtliche Regelungen für die strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes geschaffen werden und insofern der bestehende Rechtsrahmen der Arbeit des BND präzisiert wird. Außerdem verbessert die Bundesregierung mit diesem Gesetz die Kontrolle der nachrichtendienstlichen Arbeit, indem ein unabhängiges Gremium künftig die Anordnungen für Maßnahmen der strategischen Fernmeldeaufklärung des BND überprüft.

Wie Sie wissen, ist es der gesetzliche Auftrag des BND, Erkenntnisse über das Ausland zu gewinnen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind. Hierdurch leistet der BND einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Ein wesentliches Instrument, um diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, ist die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland, die vom Inland heraus erfolgt, die sogenannte Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung. Der vom Bundeskabinett heute beschlossene Gesetzentwurf soll die Rechtssicherheit und damit die Handlungsfähigkeit des BND stärken. Der Rechtsrahmen für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung wird klar abgesteckt, ohne die Aufklärungsfähigkeit des BND zu beschneiden.

Des Weiteren hat sich das Kabinett heute wieder mit den Herausforderungen der Asyl- und Flüchtlingspolitik beschäftigt. Bundesinnenminister de Maizière hat über die Reformvorschläge der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2016 zum gemeinsamen europäischen Asylsystem berichtet. Die Position der Bundesregierung ist unverändert: Zur Bewältigung der Migration nach Europa ist eine nachhaltige, umfassende und vor allem gesamteuropäische Lösung notwendig, die auf Solidarität und einer fairen Lastenverteilung beruht. Deshalb brauchen wir ein effizientes und krisenfestes gemeinsames europäisches Asylsystem. Die Bundesregierung begrüßt deshalb, dass die Europäische Kommission erste Reformvorschläge vorgelegt hat. Die Vorschläge sehen eine Reform der Dublin-, EURODAC und EASO-Verordnungen vor. Die Kommission hat für den 5. Juli 2016 weitere Vorschläge zur Reform der Asylverfahrens-, Qualifikations- und Aufnahmebedingungenrichtlinien angekündigt. Eine erste politische Aussprache zur Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems ist für den informellen Justiz- und Innenministerrat am 7. und 8. Juli vorgesehen.

Frage: An das Bundesfinanzministerium: Frau von Tiesenhausen, inwiefern beeinflusst die "Brexit"-Entscheidung in Großbritannien die Sicht der Bundesregierung auf das geplante Fusionsvorhaben von Deutscher Börse und London Stock Exchange, vor allen Dingen vor dem Hintergrund der Pläne, dass der Hauptsitz in London angesiedelt werden soll?

von Tiesenhausen-Cave: Danke für die Frage. - Wir haben an dieser Stelle ja schon häufiger über dieses privatwirtschaftliche Vorhaben gesprochen und haben dann immer darauf hingewiesen, dass es einen Prozess der Aufsichtsbehörden gibt, der sich das genau anschauen wird. Dieser Prozess läuft, und die maßgeblichen Behörden sind da auch miteinander im Austausch. Sie wissen ja auch, dass beide Unternehmen just für diesen Fall einen eigenen Referendumsausschuss eingesetzt haben, der sich jetzt explizit mit der Frage befasst, was für Konsequenzen der Ausgang des Referendums für einen Austritt Großbritanniens aus der EU für das geplante Fusionsvorhaben bedeutet.

Zusatzfrage: Soweit ich weiß, unterliegt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, also die BaFin, der Rechts- und Fachaufsicht Ihres Hauses. Nun hat sich BaFin-Präsident Hufeld heute dazu geäußert und gesagt, es sei schwer vorstellbar, dass der wichtigste Börsenplatz im Euroraum, also Frankfurt, von einem Standort außerhalb der EU gesteuert wird. Wird diese Sicht der Dinge im Bundesfinanzministerium geteilt, oder ist das einfach nur eine Aussage, die aus der BaFin kommt?

von Tiesenhausen-Cave: Ich kenne diese Aussage in diesem Kontext nicht, aber was ich gerade gesagt habe, ist ja auch kein Gegensatz dazu. Es ist Aufgabe der Aufsichtsbehörden, sich hierzu jetzt eine Meinung zu bilden. Zusätzlich wird auch in den Unternehmen selber über die Konsequenzen des Ausgangs des Referendums nachgedacht. Diesen Prozess warten wir als Bundesfinanzministerium ab.

Zusatzfrage: Wenn Herr Hufeld so eine Aussage tätigt, spricht er das dann mit irgendjemandem in Ihrem Hause ab?

von Tiesenhausen-Cave: Ich habe gerade gesagt, dass das so kurzfristig ist, dass ich Ihnen dazu keine Äußerungen geben kann - ich habe das auch gerade erst auf Agenturen laufen sehen. Ich wiederhole noch einmal und unterstreiche, dass das Sache der Aufsichtsbehörden ist, und die Aufsichtsbehörden sind in Kontakt. Wenn Sie jetzt Äußerungen aus Aufsichtsbehörden haben, dann ist das ja Ausdruck dessen, dass man sich dort mit diesem Thema beschäftigt.

Frage: An das Auswärtige Amt: Die Bundesregierung hat ja klar gemacht, dass man keine Hängepartie sehen möchte, was den Ablauf des sogenannten "Brexits" angeht. Die Frage ist jedoch: Hat die EU irgendwelche rechtlichen Mittel in der Hand, Großbritannien dazu zu bewegen, das Austrittsgesuch formell einzureichen? Oder ist man vollkommen darauf angewiesen, dass die Briten das möglichst schnell von sich aus machen?

Schäfer: Ich glaube, dass der Artikel 50 des EU-Vertrages ziemlich eindeutig darin ist, dass es das Land ist, das einen Austritt aus der Europäischen Union wünscht, das einen solchen Antrag stellen muss. Ich fürchte, das kann die Europäische Union nicht stellvertretend für Großbritannien tun.

Zusatzfrage: Ich glaube, es gibt noch die Möglichkeit, dass es ein einstimmiges Votum aller Länder gibt, ein bestimmtes Land auszuschließen. Würde dem dann auch Großbritannien zustimmen müssen, oder wären die anderen 27 in der Lage, das zu tun?

Schäfer: Ich habe die Gründungsverträge jetzt nicht zur Hand, und eine Exegese der Gründungsverträge bringt uns jetzt, glaube ich, auch nicht weiter. So einen einstimmig gefassten Rausschmissbeschluss kann ich mir allerdings beim besten Willen nicht vorstellen. Ich glaube aber auch nicht, dass der Vertrag so etwas vorsieht.

Zusatzfrage: An das Kanzleramt: Wie will man erreichen, dass die Briten diese Entscheidung möglichst schnell durchziehen?

SRS'in Demmer: Wir nehmen das Ergebnis des Referendums als Faktum - die Bürger Großbritanniens haben ihren Willen kundgetan. Das hat uns nicht gefreut, sondern bekümmert, und insofern werden wir damit jetzt umzugehen haben. Das ist die Grundlage, auf der wir politisch handeln müssen.

Frage: Herr Schäfer, in Deutschland lebt ja eine nicht unerhebliche Zahl von britischen Staatsbürgern. Nehmen wir einmal an, einige von denen oder vielleicht auch viele von denen würden gerne zusätzlich zu ihrer Staatsbürgerschaft jetzt auch die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen: Können Sie erklären, ob für diesen Personenkreis besondere Regeln, also andere Regeln als für die Angehörigen von Drittstaaten außerhalb der EU gelten? Denn noch ist Großbritannien ja EU-Mitglied. Wie würde das vonstattengehen?

Schäfer: Ich glaube, der Kollege aus dem BMI ist für diese Frage der bessere Gesprächspartner, weil das Staatsangehörigkeitsrecht - jedenfalls noch nicht - im Auswärtigen Amt liegt.

Plate: So ist es, genau.

Schäfer: Ich weiß aber nicht, was eine zukünftige Bundesregierung davon hält.

Vielleicht noch ein Wort zu Großbritannien: Wenn irgendjemand kein Interesse an Unsicherheit hat - Unsicherheit, was die politische Zukunft Großbritanniens im Verhältnis zur Europäischen Union angeht, aber auch wirtschaftliche oder finanzpolitische Unsicherheit in diesem Verhältnis -, dann ist es sicherlich das Vereinigte Königreich. Die Reaktionen auf den Finanzmärkten haben wir alle gesehen; da ist in den letzten Tagen viel Geld vernichtet worden und viel Vertrauen eingebüßt worden. Man sieht und hört in Kommentaren - sowohl auf der Insel als auch auf dem Festland -, dass manche der Meinung sind, dass es bei denjenigen, die diesen "Brexit" im Wahlkampf und auch jetzt unbedingt wollten, noch keine klaren Vorstellungen darüber gibt, wie das weitergehen soll. Dass es eine Hängepartie wird, ist sicherlich nicht im Interesse der Menschen, die da letzten Donnerstag abgestimmt haben; denn Unsicherheit bedeutet einen politischen, wirtschaftlichen und auch finanziellen Preis, und den sollten wir alle gemeinsam so gering wie möglich halten. Mir scheint aber in allererster Linie das Vereinigte Königreich ein Interesse daran zu haben, diese Kosten für sich selber für gering wie möglich zu halten.

Wir dagegen wollen auch nicht, dass da ein Preis entsteht, aber hatten auf das Referendum eben keinen Einfluss und müssen jetzt auch das tun, was wir können - und zwar gemeinsam im Kreis der 27 -, um zu verhindern, dass Schäden für das europäische Projekt der 27 entstehen, das wir auch nach dem Austritt Großbritanniens entschlossen weiter voranbringen wollen.

von Tiesenhausen-Cave: Wenn ich das noch ergänzen darf: Die Bundeskanzlerin hat ja darauf hingewiesen, dass wir uns in einer für alle Seiten schwierigen Situation befinden, und hat dazu aufgerufen, jetzt keine schnellen und einfachen Schlüsse aus dieser Situation zu ziehen, sondern die Lage ruhig und besonnen zu analysieren, und zwar gemeinsam mit allen in Europa.

Plate: Da war jetzt noch die Frage offen, wie es mit dem Staatsbürgerschaftsrecht aussieht. Die Antwort ist im Prinzip relativ einfach: Solange die Briten Unionsbürger sind, gelten für sie die Regeln für Unionsbürger; das ist im Staatsbürgerschaftsrecht nicht anders als in anderen Rechtsgebieten.

Konkrete Zahlen zu der Frage, ob in jüngster Zeit Anträge auf Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft aus dem Kreise britischer Staatsbürger gestiegen sind, kann ich Ihnen im Moment nicht präsentieren, weil die Zahlen erst später verfügbar sein werden. Aber das war ja ohnehin nicht Ihre unmittelbare Frage.

Schäfer: Vielleicht nur noch so viel, wenn ich darf, weil das, glaube ich, sehr wichtig ist: Der Binnenmarkt beruht auf den europäischen Grundfreiheiten. Die vielleicht wichtigste dieser Freiheiten ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Europäische Union es so einfach auf sich beruhen lassen könnte, dass das, was von vielen Befürwortern des "Brexits" im Wahlkampf gesagt worden ist, nämlich dass die Freizügigkeit für Unionsbürger, die nicht aus dem Vereinigten Königreich kommen und in Großbritannien leben wollen, in irgendeiner Weise eingeschränkt wird, ohne Folgen für den Zugang zum Binnenmarkt bleibt. Insofern wird es jetzt darauf ankommen, dass diese Regierung - oder welche Regierung sich jetzt auch immer aus den politischen Turbulenzen in Großbritannien ergibt - zu diesen Fragen sehr schnell Konzepte entwickelt, die dann in die Austrittsverhandlungen mit der Europäischen Union Eingang finden.

Frage: Die Bundeskanzlerin hat gesagt, dass auch im Hintergrund keine Verhandlungen geführt werden, bevor der Antrag nach Artikel 50 gestellt wird. Die Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang zum Binnenmarkt und der Arbeitnehmerfreizügigkeit sind aber ein wichtiger Punkt dieser Verhandlungen. Mit anderen Worten: Finden schon Gespräche zu diesem Thema statt?

SRS'in Demmer: Die Kanzlerin hat es auch in der Regierungserklärung noch einmal betont: Es wird definitiv weder formelle noch informelle Verhandlungen über einen Austritt geben, bevor Artikel 50 seitens der Briten erklärt worden ist.

Frage: Herr Schäfer, eine Nachfrage: Wenn die Briten nicht dem Binnenmarkt beitreten oder nicht die vier Grundfreiheiten, die das voraussetzt, erfüllen, würde das bedeuten, dass britische Staatsbürger in Deutschland dann auch keine Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland mehr genießen würden? Was hätte das für praktische Folgen?

Schäfer: Ich denke, das kann niemand vorhersehen. Über die Öffentlichkeit werden wir natürlich keine Verhandlungen führen. Dass die von mir angesprochene Phase der Unsicherheit auch die Fragen betrifft, die Sie ansprechen - Unionsbürger, die im Vereinigten Königreich leben und nicht Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs sind, oder umgekehrt -, liegt auf der Hand.

Frage: Herr Schäfer, Herr Henjes, wir haben in den vergangenen Tagen gelernt, dass der Besuch einer Verteidigungsministerin in der Türkei offensichtlich weitaus komplikationsfreier abläuft als der eines Staatssekretärs. Befürchten Sie, dass sich künftig Besuchsfragen mit der Türkei genauso abspielen, dass wir also kein Problem haben, wenn eine Ministerin oder ein Minister kommt, aber dass wir, wenn ein Staatssekretär im Auftrag einer Ministerin oder eines Ministers kommt, tagelange Diskussionen haben?

Schäfer: Das kann ich nicht vorhersehen. Das weiß ich schlicht und ergreifend nicht. Ich weiß auch nicht, ob ein politisches Motiv oder welches politische Motiv die türkische Regierung veranlasst haben mag, im Hinblick auf die Reise des parlamentarischen Staatssekretärs aus dem Verteidigungsministerium und einiger Abgeordneten des Deutschen Bundestages Bedenken zu äußern. Die förmliche Argumentation vonseiten der türkischen Regierung war, dass es in und um Incirlik Sicherheitsprobleme gebe. Aber ob das die wirkliche Motivationslage der Türken gewesen ist, weiß ich nicht. In den Medien ist ja genug darüber spekuliert worden, aus welchen Motiven heraus solch eine Entscheidung der Türken vielleicht getroffen worden sein könnte.

Jedenfalls kann man für die Bundesregierung nur sagen - vielleicht möchte der Kollege aus dem Verteidigungsministerium ergänzen -, dass wir es begrüßen, dass die Handlungsfähigkeit der deutschen Bundeswehr in ihrer Beteiligung am Kampf gegen ISIS aus der Türkei reibungslos funktioniert. Dabei sind uns die Türken gute Gastgeber. Dafür sind wir dankbar. Wir sind Bündnispartner nicht nur in der Nato, sondern auch in dem gemeinsamen Kampf gegen ISIS.

Wir wünschen uns, dass die politischen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei so schnell wie möglich wieder zu einer vollen Normalität zurückkehren, und zwar nicht nur im Verhältnis der beiden Regierungen, sondern auch im Verhältnis der beiden Parlamente. Sie können ganz gewiss sein, dass das Auswärtige Amt in unseren Gesprächen mit der türkischen Regierung und dem türkischen Außenministerium alles dafür tun wird, genau dieses Ziel zu erreichen. Aber mir steht keine Kristallkugel zur Verfügung, um abzusehen, wie sich die Türken in Zukunft verhalten werden. Dass es aus unterschiedlichen Gründen hier und da Meinungsverschiedenheiten im bilateralen Verhältnis gegeben hat, brauche ich Ihnen nicht zu erzählen. An uns wird es nicht liegen, diese Beziehungen wieder auf den Stand zurückzubringen, auf dem wir sie uns wünschen und auf dem sie auch vor nicht allzu langer Zeit noch gewesen sind.

Vorsitzende Welty: Möchte der Kollege aus dem Verteidigungsministerium ergänzen?

Henjes: Ja, vielleicht nur, dass ich ganz deutlich unterstreichen kann, was Herr Schäfer gesagt hat, und noch einmal sagen will, dass die Zusammenarbeit mit unseren türkischen Partnern auf militärisch-operativer Ebene hervorragend klappt und dass, wie auch die Verteidigungsministerin gesagt hat, Sinn und Zweck des Besuches gerade die Klärung zukünftiger Besuche ist. Insofern müssen wir das jetzt erst einmal abwarten.

Zusatzfrage: Herr Henjes, verstehe ich es richtig, dass sich die Verteidigungsministerin für ihren Besuch ernsthaft vorgenommen hat, das Streitthema der letzten Tage offensiv anzusprechen und eine Klärung herbeizuführen, damit so etwas nicht zum wiederholten Male passiert?

Henjes: Wie Herr Flosdorff in der Pressekonferenz gestern deutlich gesagt hat, ist es feste Absicht der Verteidigungsministerin, die Türkei zu besuchen. Hinsichtlich der Einzelheiten und der Inhalte befinden wir uns zurzeit noch in der Anbahnung mit der türkischen Regierung.

Frage : Herr Henjes, wie soll die Öffentlichkeit erfahren, was Frau von der Leyen da wirklich gemacht hat, wenn keine freie Presse mit dabei sein kann?

Henjes: Sie wissen, dass es verschiedene Arten von Reisen und verschiedene Formen von Gesprächen gibt. Dass, nur weil aufgrund der Kurzfristigkeit und aufgrund der Anbahnung, die ich eben und Herr Flosdorff gestern geschildert hat, keine Presse mitgenommen wird, heißt ja nicht, dass wir dort eine Information oder insgesamt eine Pressearbeit ausschließen.

Zusatz: Na gut, das ist PR und Ihre Arbeit, sie gut aussehen zu lassen. Aber es wäre von Vorteil, Journalisten dabeizuhaben, die das quasi unabhängig verifizieren können, was Sie uns darüber erzählen, was dort abgelaufen sein soll.

Henjes: Richtig. Wie gesagt: Es gibt verschiedene Arten von Reisen. Es gibt verschiedene Arten von Besuchen. Es gibt verschiedene Arten von Gesprächen. Sicherlich ist eine Art und Möglichkeit, Pressevertreter mitzunehmen. Eine weitere Art ist, es nicht zu tun. Aber es schließt um Gottes Willen keine Presse aus.

Zusatzfrage: An das Innenministerium und an das Auswärtige Amt eine Frage zum Thema Flugbereitschaft im Zusammenhang mit der Aktion "Flüchtlinge fressen" des Zentrums für politische Schönheit. Die sollen ja heute Abend gefressen werden, wenn der Flug aus Ankara heute nicht starten kann. Die "BZ" berichtet, dass die deutsche Botschaft unter anderem in Ankara Air Berlin gedrängt haben soll, den Flug aus außerordentlichen Gründen zu streichen. Auch die Bundespolizei hat da die Finger im Spiel gehabt. Dazu würde ich gern eine Stellungnahme von beiden haben. Danke.

Plate: Ich kann gern anfangen, wobei Sie nicht überraschen wird, dass ich sage: Zu den Aktivitäten - oder nicht - der deutschen Botschaft werde ich natürlich Herrn Schäfer das Wort überlassen.

Richtig ist, dass der Rechtsanwalt des Zentrums für politische Schönheit auf Air Berlin zugegangen ist und Air Berlin mitgeteilt hat, dass die Personen, die auf der - wenn ich das so nennen darf - Passagierliste stehen, über kein Visum verfügen. Auch Kontakte der Bundespolizei zu Air Berlin hat es gegeben, in denen die Bundespolizei, allerdings ohne Druck zu machen - ich weiß nicht, was Sie mit "Finger im Spiel" genau ausdrücken wollten -, Air Berlin darauf hingewiesen hat, wie die rechtlichen Einreisevoraussetzungen sind und dass die Aktion des Zentrums die Einreisevoraussetzungen nicht außer Kraft setzen wird. Daraufhin hat Air Berlin entschieden - so die Informationen, die uns vorliegen - den Flug nicht durchzuführen.

Schäfer: Zu den Aktivitäten der Botschaft kann ich nur sagen: Das ist schlicht unzutreffend.

Zusatzfrage: Sie hat damit gar nichts zu tun?

Schäfer: So ist es. - Jeder weiß eigentlich, auf welche Art und Weise eine legale Einreise in den Schengen-Raum und dann nach Deutschland stattfinden kann, nämlich unter Erteilung eines Visums durch eine deutsche Auslandsvertretung. Ich kann von keinem Fall berichten, in dem einer der - Herr Plate sprach von "Passagieren" - möglichen Passagiere eines solchen Fluges erkennbar - konspirativ ist das vielleicht möglich - um ein Visum an einer deutschen Auslandsvertretung in der Türkei nachgesucht hätte.

Zusatzfrage: Der Punkt ist, dass Sie Visa kurzfristig ausstellen könnten - nach Paragraf 18 Absatz 4 Ziffer 2 Asylgesetz. Das könnten Sie kurzfristig machen. Auf der anderen Seite ist es ja nicht zwingend, dass die Menschen ein Visum haben müssen, wenn sie hier auf deutschem Boden Asyl beantragen.

Eine zweite Frage: Übernimmt die Bundesregierung Verantwortung für den Tod der Menschen, die heute gefressen werden sollen? Das ist ja eine reale Aktion.

Schäfer: Bei dem ersten Teil dessen, was Sie gesagt haben, kann ich keine Frage erkennen.

Plate: Ich kann vielleicht ganz kurz auf einen Teil eingehen, der sich vielleicht an mich als Frage richtet. Sie insinuieren, dass es eine Vorschrift für eine kurzfristige Visaerteilung gibt. Sie nennen eine Vorschrift. Das ist überhaupt keine Visaerteilungsvorschrift. Im Übrigen liegen in der aktuellen Konstellation die Voraussetzungen der Vorschrift sowieso überhaupt nicht vor. Es ist also schlicht und einfach unzutreffend.

Zu der letzten Frage, Stichwort "Verantwortungsübernahme", ist die Antwort sehr einfach: Natürlich nein.

Frage: Herr Schäfer, der Nato-Generalsekretär hat sich für eine Amerikanerin als stellvertretende Nato-Generalsekretärin entschieden. Die Bundesregierung hatte Herrn Erdmann für diesen Posten - ich weiß nicht ob man "vorgeschlagen" sagen kann - zumindest präferiert. Ist das aus Ihrer Sicht eine Niederlage für die Bundesregierung in dieser Personalentscheidung innerhalb der Nato?

Schäfer: Ich kann für das Auswärtige Amt und ganz bestimmt auch für die Bundesregierung sagen, dass wir Frau Gottemoeller - das ist die Kollegin, die der Generalsekretär der Nato für den Posten der stellvertretenden Generalsekretärin ausgewählt hat - zu ihrer zukünftigen Ernennung gratulieren. Das ist eine ganz wichtige Personalentscheidung in einer Zeit, in der die Nato mit schwierigen neuen Herausforderungen im Osten und im Süden ihres Bündnisgebietes umgehen muss. Wir wünschen Frau Gottemoeller viel Erfolg und eine glückliche Hand bei ihrer neuen gar nicht so einfachen Aufgabe.

Was den Auswahl- oder Bewerbungsprozess angeht, so muss man das, denke ich, jetzt nicht unbedingt öffentlich kommentieren. Das ist eine Entscheidung des Generalsekretärs der [Nato], die wir respektieren. Wir sind ganz sicher, dass wir mit ihm und Frau Gottemoeller in Zukunft genauso vertrauensvoll zusammenarbeiten werden, wie es bisher mit ihm und dem Vorgänger von Frau Gottemoeller, Herrn Vershbow, der Fall gewesen ist.

Zusatzfrage: Können Sie in der Berufung von Frau Gottemoeller erkennen, dass sich der Nato-Generalsekretär von einer - ich sage einmal - mahnenden Russland-Politik, wie sie der Außenminister in den letzten Tagen formuliert hat, absetzt, wieder hin zu einer durch den Generalsekretär vertretenen Position einer Politik der Stärke gegenüber Russland? Ist das auch Teil dieser Überlegung, Frau Gottemoeller zu berufen?

Schäfer: Nein, überhaupt nicht. Auch die Biografie von Frau Gottemoeller und die Aufgaben, die sie in der amerikanischen Administration bislang übernommen hatte, sprechen überhaupt nicht für eine solche Sicht der Dinge.

Frage: Herr Erdmann wurde gerade angesprochen. Er ist jetzt noch deutscher Botschafter in der Türkei. Soll er das weiterhin bleiben, oder war er vielleicht unglücklich und wollte einfach weg?

Schäfer: Ich denke, Herr Erdmann - jetzt spreche ich einmal für ihn; er wird sicherlich nachlesen, was ich jetzt sage; ich hoffe, dass ich ihm nicht zu nahe trete - ist ein deutscher Beamter, Angehöriger des Auswärtigen Dienstes, und tut das gerne, wozu ihn die Bundesregierung beauftragt. Das war einmal der Job, den ich jetzt ausübe. Das hat er ganz großartig gemacht. Danach ist er lange Zeit bei der Nato gewesen, in Funktionen der Nato, aber auch in der deutschen Nato-Vertretung, zuletzt als ständiger Vertreter Deutschlands bei der Nato. Jetzt ist er in der Türkei. Er macht dort seine Sache genauso gut, wie er sie als Sprecher und als Vertreter Deutschlands bei der Nato gemacht hat. Ich denke, das ist das Entscheidende.

Dienstag, 28. Juni 2016

Dienstag, 28. Juni 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 28. Juni 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/06/2016-06-28-regpk.html;jsessionid=0979EE7509AA71CC40332655F22B9A89.s7t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2016

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