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PRESSEKONFERENZ/1305: Regierungspressekonferenz vom 19.09.2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 19. September 2016
Regierungspressekonferenz vom 19. September 2016

Themen: Terrorangriff auf eine indische Streitkräftebasis in Uri, Reise des Bundesaußenministers zur Generalversammlung der Vereinten Nationen und zum Flüchtlingsgipfel in New York, Parlamentswahl in Russland, Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zum Luftreinhalteplan Düsseldorf, Flüchtlingspolitik, Identitätsprüfung von Flüchtlingen durch das BAMF, CETA, Luftangriff US-amerikanischer und australischer Kampfflugzeuge in Syrien, Bürgerkrieg in Syrien, Kritik der Gruppe "The Elders" an dem EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Hille (BMVI), Dimroth (BMI), Flosdorff (BMVg)


Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Schäfer: Ich habe zweierlei mitgebracht: Zunächst einmal würde ich Ihnen gerne im Namen von Außenminister Steinmeier sagen, dass wir den Terrorangriff auf die indische Streitkräftebasis in Uri in der Region Jammu und Kaschmir scharf verurteilen. Unsere Gedanken sind bei den Familien der ermordeten Soldaten und bei den vielen zum Teil schwer Verletzten.

Deutschland steht im Kampf gegen den Terrorismus fest an der Seite Indiens. Bei den in wenigen Tagen anstehenden deutsch-indischen Anti-Terror-Konsultationen werden wir uns über die Bedrohungen für die Gesellschaften unserer beiden Länder weiter abstimmen und konsultieren. Uns eint dabei die Auffassung, dass jeder Staat die Verantwortung hat, entschieden gegen Terrorismus, der von seinem eigenen Territorium ausgeht, vorzugehen. Das Ziel der Terroristen ist wie so oft eine Eskalation der Lage. Sie wollen eine Spirale der Gewalt auslösen. Dieser Logik dürfen wir nicht nachgeben, auch nicht in den Konflikten zwischen Indien und Pakistan.

Das Zweite, was ich Ihnen sagen möchte, ist, dass Herr Steinmeier heute Abend aufbrechen wird, um nach New York zur Generalversammlung der Vereinten Nationen zu reisen. Er wird bis Freitagabend in New York bleiben und dann noch nach Boston zum amerikanischen Außenminister Kerry weiterreisen. Auch in diesem Jahr steht die Generalversammlung wieder ganz im Zeichen des Krisenmanagements. Von Syrien über die Ostukraine bis hin zu anderen Konflikten im Nahen und Mittleren Osten wie im Jemen und in Libyen werden sich die internationale Gemeinschaft und die Entscheidungsträger, die in New York zusammenkommen, ganz sicherlich sehr intensiv mit diesem Krisenmanagement beschäftigen.

Darüber hinaus wird Herr Steinmeier morgen die Bundesregierung bei dem von US-Präsident Obama ausgerichteten Flüchtlingsgipfel vertreten. Auch dabei wird es darum gehen, den Versuch zu unternehmen, andere davon zu überzeugen, dass das große Engagement Deutschlands für Flüchtlinge und für humanitäre Hilfe in Syrien und anderswo von anderen Staaten geteilt wird. Wir sehen uns dabei an der Seite ganz vieler Partner innerhalb der internationalen Gemeinschaft.

Es würde jetzt hier zu weit führen, alle Programmpunkte der Reise von Herrn Steinmeier darzustellen. Was ich vorweg sagen kann, ist vielleicht: Herr Steinmeier wird am Mittwochabend die deutsche Kampagne für einen nicht ständigen deutschen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für das Jahr 2019/2020 starten. Alles Weitere folgt dann im Laufe der Reise.

Frage: Herr Schäfer, wenn Herr Steinmeier Herrn Kerry trifft, wird er dann auch delikate deutsch-amerikanische Themen - NSA, Überwachung, Drohnenkriege - ansprechen?

Schäfer: Im Mittelpunkt der Gespräche, die Herr Steinmeier in New York führen wird, stehen sicherlich nicht die bilateralen Fragen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Ich gehe davon aus, dass er morgen um diese Zeit aufbrechen wird, um auf Einladung des amerikanischen und des russischen Außenministers an einer Sitzung der internationalen Unterstützergruppe für Syrien teilzunehmen. Es wird im Laufe der Woche ganz bestimmt Gelegenheit geben, mit Herrn Kerry und vielen anderen Außenministern sowie Ministerpräsidenten und Präsidenten dieser Welt zu sprechen, auch über bilaterale Fragen. Was und worüber der deutsche und der amerikanische Außenminister sprechen werden, kann ich jetzt noch nicht vorhersagen.

Zusatzfrage: Aber stehen diese Themen immer noch auf Ihrem Zettel? Sind das immer noch relevante Themen für die Bundesregierung?

Schäfer: Alle Themen, die Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika betreffen, stehen natürlich auf unserem Zettel; klar.

Frage: Herr Seibert, mich würde interessieren, wie die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin die Wahlen in Russland bewertet. Waren die frei und demokratisch?

StS Seibert: Zunächst einmal kann ich Ihnen sagen, dass die Bundesregierung die Ergebnisse der Duma-Wahlen zur Kenntnis genommen hat. Ebenso hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass es Berichte über Behinderungen der oppositionellen Kandidaten vor den Wahlen gab und dass es Berichte über Unregelmäßigkeiten während der Wahlen gab.

Darüber hinaus, denke ich, ist ein Kommentar jetzt in diesem Moment noch nicht angezeigt; denn die OSZE, die ja mit fast 500 Wahlbeobachtern vor Ort vertreten war, hat für heute Nachmittag angekündigt, einen Bericht vorzulegen, und den heißt es abzuwarten.

Zusatzfrage: Es ist schon bekannt, dass von der Krim, die ja bekanntlich von der Bundesregierung nicht als Teil Russlands anerkannt wird, vier Abgeordnete in der neuen Duma vertreten sein werden. Ist das für die Bundesregierung ein Grund dafür, die Wahl als solche infrage zu stellen?

StS Seibert: Ich möchte zur Duma-Wahl eigentlich nicht mehr als das sagen, was ich jetzt gesagt habe. Ich kann aber noch hinzufügen, dass die Bundesregierung ihre Haltung zur völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland nicht geändert hat.

Frage: Herr Schäfer, letzte Woche hatten Sie ja die Informationen der russischen Kollegin im Außenministerium als falsch bezeichnet. Sie hat Sie wiederum als Lügner bezeichnet. Könnten Sie noch einmal aufklären, was die Lüge aus Ihrer Sicht ist?

Schäfer: Sie haben diese Frage ja schon vor einigen Tagen gestellt. Ich empfehle einfach, dass Sie auf die Website www.jungundnaiv.de gehen. Dort finden Sie dann alles Notwendige aus der Aufzeichnung der Regierungspressekonferenz vom letzten Freitag. Ich habe dem, was ich hier genau vor einer Woche gesagt habe, nichts hinzuzufügen, aber auch nichts zurückzunehmen.

Zusatzfrage : Ich hatte die Frage gestellt, aber an Frau Chebli, die nichts weiter dazu sagen wollte. Darum möchte ich verstehen, was Sie meinen.

Schäfer: Die Bundesregierung - vertreten durch Frau Chebli, aber auch durch den jungen Mann, der hier links neben mir sitzt - hat darauf, glaube ich, die richtige Antwort gegeben, während ich leider nicht da war, weil ich zu dieser Zeit in der Ukraine war.

Frage: An das Verkehrsministerium: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in der vergangenen Woche ein Urteil gesprochen, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Das Urteil regt an, Fahrverbote auszusprechen, wenn bestimmte Luftreinhaltewerte nicht eingehalten werden. Das Urteil ist zwar in Düsseldorf gefällt worden, betrifft aber nicht nur Düsseldorf; diese Thematik gibt es ja in fast allen großen deutschen Großstädten. Meine Frage: Was wird der Bundesverkehrsminister unternehmen? Es gibt nämlich auch ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, und ihm wird sicherlich nicht daran gelegen sein, dass aufgrund entsprechender Maßnahmen der Innenstadtverkehr zum Erliegen kommt; das wäre ja auch nicht im Interesse der Wirtschaft.

Hille: Ich denke, Sie kennen die Haltung unseres Hauses und unseres Ministers dazu. Wir halten Fahrverbote grundsätzlich für den falschen politischen Ansatz und setzen stattdessen darauf, Fahrzeuge, die regelmäßig im Innenstadtverkehr unterwegs sind - ÖPNV oder Behördenfahrzeuge -, mit alternativen Antriebstechniken auszustatten.

Im Übrigen wissen Sie auch, dass die Rechtslage ja jetzt schon den Kommunen beziehungsweise den Ländern - das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt - die Möglichkeit gibt, Umweltzonen einzurichten. Daher gibt es aus unserer Sicht überhaupt keinen Handlungsbedarf.

Zusatzfrage: Wenn Sie sagen, das sei der falsche Ansatz, dann habe ich noch einmal eine Nachfrage: Wenn Gerichte entsprechende Urteile aussprechen und es dann zu Fahrverboten kommt, dann hilft das ja zumindest nicht der Wirtschaft. Es hilft sicherlich Leuten, die dort wohnen und mit diesen Abgasen konfrontiert sind, aber im Interesse der Wirtschaft kann das ja nicht sein.

Hille: Der Adressat dieses Urteils sind in erster Linie nicht wir, sondern die geltende Rechtslage, und damit beschäftigt sich das Gericht ja in seinem Urteil, ergibt jetzt schon die Grundlage dafür, dass die Städte beziehungsweise die Länder von diesen Rechten Gebrauch machen. Aber es obliegt der Hoheit der Länder, ob die Rechtslage angewandt wird oder nicht.

Die politische Aussage habe ich ja gerade wiederholt: Unser Minister hält das nicht für den richtigen politischen Ansatz.

Frage: Herr Seibert, ich habe eine Frage im Nachgang zu den Landtagswahlen, insbesondere zur der Wahl in Berlin. Ich weiß, das fällt nicht in Ihren Geschäftsbereich, aber eine Analyse, die danach jetzt immer wieder gezogen wird, ist doch, dass die Kanzlerin die Erfolge ihrer Flüchtlingspolitik möglicherweise nicht genügend kommuniziert habe und dass es eben auch einen Split zwischen der Bevölkerung auf der einen Seite und der Politik der Kanzlerin auf der anderen Seite gebe. Meine Frage lautet: Wie reagiert jetzt eigentlich die Kanzlerin auf diese Kritik oder diesen Sachverhalt? Sieht sie Bedarf, ihre Kommunikation in Sachen Flüchtlingspolitik vielleicht noch etwas klarer zu machen, oder hat sie das Gefühl, dass sie dieses Thema auch als Kanzlerin genügend gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert hat?

StS Seibert: Ja, das ist jetzt ein innovativer Versuch, die Nachlese zu den Landtagswahlen dann doch mit mir zu betreiben. Ich sage, dass wir es so halten, wie wir es immer gehalten haben: Die Nachlese zu Landtagswahlen geschieht in den Pressekonferenzen der Parteivertreter, die ja heute in reicher Zahl stattfinden, so auch eine mit der Bundeskanzlerin und nicht mit dem Regierungssprecher. Das ist das, was ich dazu sagen möchte.

Wir informieren hier - nicht nur vor und nach Wahltagen, sondern ohnehin regelmäßig - über den Fortschritt bei der Integration wie auch über die Herausforderungen. Das Bundespresseamt informiert sowieso laufend. Ich verweise auf die Webseite www.deutschland-kann-das.de. Dort können Sie unabhängig von anstehenden oder gerade stattgefundenen Wahlen eine Menge darüber erfahren, wie Integration hier im Lande gelingen kann, welche Herausforderungen aber auch noch vor uns stehen.

Frage: Zur Flüchtlingspolitik der Kanzlerin gehört ja auch, dass Kriegsschiffe in der Ägäis eingesetzt werden. Herr Flosdorff, haben Schiffe der Bundeswehr mittlerweile Flüchtlinge in der Ägäis aus Seenot retten müssen?

Flosdorff: Nein. Wie Sie wissen - das Thema hatten wir ja schon öfter -, haben wir einen Aufklärungsauftrag. Die Truppen, die dort eingesetzt werden, arbeiten sehr eng mit den Küstenwachen auf der türkischen Seite, aber auch auf der griechischen Seite zusammen. Nur in dem extremen Fall, dass sich ein Seenotfall direkt vor dem Nato-Schiff ereignen würde, würden die Nato-Soldaten nach internationalem Seerecht tätig werden, wie es jedes andere Schiff auch tun würde. So einen Fall hat es bisher nicht gegeben.

Zusatzfrage : Wie sieht es mit Seenotrettung im Mittelmeer aus, also im Rahmen der Operation Sophia usw.?

Flosdorff: Seenotrettung im Mittelmeer verläuft im Rahmen der Operation Sophia, und soweit ich weiß, sind die aktuellen Zahlen, dass seit Beginn der Operation Sophia mit deutscher Beteiligung oder unmittelbar durch Bundeswehrsoldaten 18 Menschen aus Seenot gerettet worden sind.

Frage: Ich habe eine Frage an das Innenministerium zum Thema Passfälschungen und BAMF. Könnten Sie uns einmal auf das Laufende bringen, inwieweit das BAMF da jetzt kooperiert, eben gerade in der Frage der Pässe und der Fälschungen, die ja offenkundig stattgefunden haben, und auch des Vorgehens der Generalstaatsanwaltschaft?

Dimroth: Das ist eine interessante Fragestellung; denn aus meiner Sicht gibt es bis jetzt jedenfalls keinen Anlass dafür, infrage zu stellen, dass das BAMF kooperiert. Es ist ja vielmehr so, dass die Frage der Identitätsprüfung und damit auch die Frage der Prüfung von vorgelegten Personendokumenten ein sehr routiniertes und eingeübtes Verfahren beim BAMF ist.

Das ist sozusagen ein gut eingeübtes Verfahren beim BAMF in verschiedenen Stufen: Da wird in der Außenstelle schon durch geschultes Personal geschaut, ob es bestimmte Zweifel an der Echtheit eines solchen Dokuments gibt. Wenn das der Fall ist, dann wird das in einer zentralen Stelle des BAMF in Nürnberg bearbeitet, und es wird auch mit entsprechenden technischen Möglichkeiten begutachtet, ob hier tatsächlich eine Fälschung vorliegt oder nicht. In jedem Einzelfall, in dem das der Fall ist, werden dann auch entsprechend die Konsequenzen bis hin zu Strafanzeigen gezogen. Es ist ja auch so, dass bereits für den Zeitraum seit März mehr als 50 solcher Prüfverfahren für Dokumente im BAMF durchgeführt wurden und dass immerhin die beachtliche Zahl von mehr als 3300 dieser Dokumente als falsch begutachtet wurde. Das zeigt, dass die Verfahren beim Bundesamt grundsätzlich funktionieren und entsprechende Prüfverfahren, wie gesagt, gut geübt durchgeführt werden.

Jetzt ist es offensichtlich so, dass in einigen Bundesländern Nachprüfungen stattgefunden haben. Ob die sich auf Dokumente, die dem BAMF schon vorlagen, beschränken oder nicht, erschließt sich mir nicht. Nach dem, was ich über Mecklenburg-Vorpommern gelesen habe, scheint das jedenfalls nicht die gleiche Menge zu sein. Dort scheinen also auch Dokumente geprüft worden zu sein, die dem BAMF nicht vorlagen.

Unabhängig davon haben wir die Bundesländer beziehungsweise das BAMF noch einmal gebeten, die konkreten Einzelfälle und Erkenntnisse, die dort offensichtlich inzwischen generiert wurden, vorzulegen, um dann auf Grundlage dieser Erkenntnisse prüfen zu können, ob diese neuen Erkenntnisse Einfluss in die Beurteilung der Asylverfahren finden müssen, soweit sie entweder noch nicht abgeschlossen sind oder soweit sie, wenn sie abgeschlossen sind, verwaltungsrechtlich Anlass dazu geben, über eine Rücknahme oder einen Widerruf entscheiden zu müssen. Das hängt sicherlich nicht allein von der Frage der Echtheit von Identitätsdokumenten ab, sondern hängt sicherlich auch damit zusammen, ob mit dieser Täuschung beispielsweise auch eine Täuschung über das Herkunftsland einhergeht. Das erschließt sich ja vielleicht von selbst.

Insofern ist der Befund zunächst einmal, dass das BAMF, wie gesagt, über ein sehr etabliertes und gut geübtes Verfahren verfügt, in dem es auch in engem Austausch und Kontakt mit den Ländern steht. Sollten sich jetzt tatsächlich auf Grundlage der nunmehr in einigen Bundesländern erkannten gefälschten Dokumente strukturelle Defizite oder auch Kommunikationsdefizite zwischen Bund und Ländern ergeben, dann würde man diese natürlich sehr zeitnah angehen und gemeinsam mit den Ländern Verfahren entwickeln, um diese Defizite auch für die Zukunft abzustellen.

Noch einmal: Ein mangelhaftes Kooperationsverhalten - jedenfalls seitens des Bundesamts - kann ich hier nicht erkennen.

Frage: Auf die Gefahr hin, dass das schon geklärt ist: Wem war im Falle der Verhaftung der Terrorverdächtigen in der vergangenen Woche eigentlich aufgefallen, dass deren Pässe gefälscht waren? Die sind ja in das normale Verfahren eingegangen und sind auch vom BAMF bearbeitet worden, wenn ich das richtig sehe. Ist es das BAMF gewesen, das gesagt hat, dass es eine Auffälligkeit gibt? Oder gibt es da eine routinemäßige Weitergabe an die Sicherheitsbehörden? Wie ist das in diesem konkreten Fall gelaufen?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. Das gibt mir vielleicht auch Gelegenheit - weil das in der Berichterstattung vom Wochenende ja ein bisschen vermischt wurde -, genau diesen Sachverhalt zum Anlass zu nehmen, Ihnen noch einmal aufzuzeigen, dass das in diesem Fall geradezu idealtypisch gelaufen ist. Es ist nämlich so, dass die bekannten Passnummern aus den gestohlenen Margen - die sogenannten Blankopässe - selbstverständlich frühzeitig dem BAMF übermittelt wurden, und immer dann, wenn das BAMF einen solchen Treffer feststellt, tatsächlich auch die Sicherheitsbehörden entsprechend informiert werden und - noch einmal - das von mir gerade geschilderte Prüfverfahren im BAMF durchgeführt wird. In den Fällen der Verhaftung ist es tatsächlich so gewesen, dass dem BAMF sehr frühzeitig aufgefallen ist, dass hier möglicherweise ein solcher Bezug besteht, und dann wurden die Sicherheitsbehörden entsprechend unterrichtet und die weiteren Maßnahmen ergriffen.

Zusatzfrage : Anhand der Nummern? Oder waren diese Pässe auf irgendeine andere Weise als falsch oder verfälscht zu erkennen?

Dimroth: Na ja, das beschreibt ja im Prinzip ein Teilproblem, mit dem wir es hier zu tun haben: Im weiteren Sinne sind das ja echte Dokumente - dann aber mit einer Zufügung, die es im Ergebnis zu einem jedenfalls mit einem falschen Inhalt ausgestatteten echten Dokument macht, wenn ich das so sagen darf. Das heißt, Anhaltspunkt für eine mögliche Täuschung ist hier nicht die Unechtheit des ursprünglichen Dokuments, sondern eben die von mir gerade geschilderte Passnummer, die auf entsprechenden Listen den Behörden zur Verfügung steht. Ein Abgleich ist da also relativ einfach möglich und wird auch durchgeführt.

Frage : Zum Thema CETA: Herr Seibert, was passiert, wenn die SPD Nein zu CETA sagt?

StS Seibert: Das ist eine aus meiner Sicht heute völlig hypothetische Frage. Wir warten ab, wie diese Beratungen in Wolfsburg heute ablaufen. Die Haltung der Bundesregierung zu CETA ist Ihnen bekannt: Wir halten CETA für ein ausgesprochen gutes und positives Abkommen, das den Zugang beziehungsweise die Chancen des Zugangs europäischer Unternehmen zum kanadischen Markt erheblich verbessern kann. Wir sind schon jetzt zwischen Europa und Kanada, der EU und Kanada, sehr vielfältig durch Handels- und Wirtschaftsbeziehungen verbunden; wir sind der zweitwichtigste Handelspartner Kanadas. Dieses Abkommen ist geeignet, die Wirtschaftsbeziehungen zu vertiefen und mehr Wachstum, mehr Beschäftigung auf beiden Seiten zu fördern. Es gibt Berechnungen europäischer Exporteure, dass sie durch CETA im Jahr fast eine halbe Milliarden Euro an Zöllen sparen könnten. Zusammengefasst: Die Bundesregierung hält CETA für ein sehr gelungenes Abkommen.

Zusatzfrage: Wenn sich aber der zweitwichtigste Koalitionspartner der Bundesregierung gegen dieses Abkommen ausspricht, dann sieht die Bundesregierung ja nicht mehr als solche CETA als ein dolles Ding an. Es muss doch einen Plan B geben, der beschreibt, was passiert, wenn einer der Koalitionspartner der Regierung Nein zu CETA sagt?

Zweitens würde mich noch eine Bewertung zu den Demos am Wochenende interessieren, bei denen über 300 Menschen in Deutschland gegen dieses Abkommen und gegen das TTIP-Abkommen auf die Straße gegangen sind.

StS Seibert: Demonstrationen sind in Deutschland ein Recht, friedliche Demonstrationen sind ein Grundrecht jedes Bürgers. Das ist die Bewertung, die ich dazu vorzunehmen habe. Die Zahleneinschätzungen gehen ja doch einigermaßen auseinander; ich habe keine Ahnung, wie viele es am Ende waren. Aber grundsätzlich hat in Deutschland der Bürger das Recht, seine politische Meinung friedlich mit anderen zusammen auf der Straße in Demonstrationen auszudrücken - und das ist gut so.

Ansonsten werde ich nicht über den Verlauf der Beratungen der SPD in Wolfsburg spekulieren. Ich habe die Einschätzung der Bundesregierung über dieses sehr gelungene und wichtige Abkommen hier vertreten.

Frage: An das Auswärtige Amt oder das Verteidigungsministerium in Bezug auf den Angriff der Amerikaner und Australier in Syrien: War die Bundeswehr in irgendeiner Form daran beteiligt, zum Beispiel - das wäre wahrscheinlich das Naheliegendste - was Aufklärung angeht?

Flosdorff: Grundsätzlich: Der Angriff, der bereits von amerikanischer offizieller Seite als bedauerlicher Irrtum eingestuft worden ist, fand in einem Gebiet statt, das auch zum Mandatsgebiet des Bundeswehreinsatzes im Rahmen des Anti-IS-Kampfes gehört. Auch die Bundeswehr-Tornados fliegen von der Türkei aus Aufklärungsflüge. Das geschieht nicht sozusagen auf Zuruf, sondern dort wird eine lange Auftragsliste abgearbeitet, und das steht nicht im Zusammenhang mit kurzfristigen Angriffen oder Bombardements.

Ich möchte aber noch etwas Grundsätzliches zu so einem Targeting-Prozess sagen - das hat Herr Nannt hier an dieser Stelle auch schon öfter gesagt -: Man darf sich das nicht so vorstellen, dass einzelne Aufklärungsergebnisse dazu führen, dass ein Ziel angegriffen wird; vielmehr wird immer eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen. Dazu trägt natürlich auch schon einmal Fotomaterial bei, aber häufig sind es auch Geheimdienstinformationen, sind es unterschiedliche Bilder, Berichte oder direkte konkrete Hinweise, die vor Ort gegeben werden. Wenn das in so einer Situation geschieht wie jetzt in diesem Angriff dort, dann ist das meistens eher kurzfristig angelegt und nicht langfristig angelegt.

Zusatzfrage: Das heißt, bei kurzfristiger Aufklärung wie für einen solchen Angriff ist die Bundeswehr nicht beteiligt?

Flosdorff: Dazu sind die Tornados nicht geeignet. Die steigen auf und kartieren ein bestimmtes Gebiet, dann wird das Fotomaterial zurückgebracht, entwickelt und ausgewertet, und dann wird es - wenn es durch die unterschiedlichen Sicherheitsschleusen und Freigaben für den Zweck der Bekämpfung freigegeben worden ist - der Koalition zur Verfügung gestellt. Das dauert einige Zeit, insofern ist dieses Verfahren nicht dazu geeignet, kurzfristige Angriffsszenarien oder reaktive Schläge zu unterstützen.

Zusatzfrage: In diesem konkreten Fall ist die Bundeswehr also nicht an der Angriffsplanung, -ausführung und -auswertung beteiligt gewesen?

Flosdorff: Ich habe Ihnen das gesagt, was ich Ihnen gesagt habe. Wir arbeiten langfristige Listen ab und dort wird Kartierungsmaterial erstellt, wird Fotomaterial erstellt. Es kann sein, dass das auch mit ein Baustein bei einer Targeting-Planung ist - überall dort im Mandatsgebiet, wo auch die Bundeswehr unterwegs ist. Ich sage Ihnen aber grundsätzlich auch: Diese Targeting-Prozesse sind sehr komplexe, vielstufige Prozesse, und in der Regel fließen dort sehr viele Erkenntnisse und Informationen zusammen, wenn ein Ziel identifiziert wird. Diese Targeting-Prozesse dienen auch dazu, zivile Ziele oder auch andere Ziele, die man nicht treffen möchte, auszuschließen. In diesem Fall ist es offensichtlich in der Bewertung dieser Erkenntnisse insgesamt zu einem Irrtum gekommen, was ja von amerikanischer offizieller Stelle schon so eingeordnet worden ist.

StS Seibert: In Bezug auf das verwandte Thema der Waffenruhe in Syrien möchte ich für die Bundesregierung gerne sagen, dass wir alle Parteien eindringlich auffordern, sich an diese beschlossene Waffenruhe zu halten. Es ist bedauerlich, dass es trotz der vereinbarten Waffenruhe in den letzten Tagen zu vielen Toten und Verletzten gekommen ist. Es ist beunruhigend, dass es Hinweise gibt, dass das syrische Regime die Waffenruhe nicht weiter aufrechterhalten will. Diese Waffenruhe ist unabdingbar, damit die vereinbarte umgehende humanitäre Versorgung die syrische Bevölkerung in den sehr schwer zugänglichen und in den belagerten Gebieten auch erreichen kann. Seit Beginn der Waffenruhe stehen humanitäre Lieferungen bereit, und seit Beginn der Waffenruhe werden sie durch das syrische Regime verhindert. Wir sehen Russland weiterhin in der Pflicht, auf das Assad-Regime - das Russland ja unterstützt - effektiv einzuwirken, damit diese Lieferungen auch wirklich durchkommen können.

Eine nachhaltige humanitäre Versorgung der Bevölkerung ist also der Testfall dafür, ob die Waffenruhe letztlich vonseiten des Regimes und seiner Verbündeten ein taktisches Manöver zum eigenen militärischen Vorteil ist oder ob es wirklich - was wir sehr hoffen und worauf wir auch mit hinarbeiten wollen - der erste Schritt in Richtung Wiederaufnahme des politischen Prozesses ist, den das Land so dringend braucht und der auch das Ziel der deutschen Diplomatie - auch des Außenministers - in diesem Fall ist.

Schäfer: Dazu noch zwei Sätze: Das ist einmal wieder so ein Moment der Wahrheit in diesem schrecklichen Bürgerkrieg in Syrien, der uns inzwischen über mehr als fünfeinhalb Jahre beschäftigt. Wir müssen befürchten, dass der zwischen den Amerikanern und den Russen vereinbarte Waffenstillstand von vor etwa neun Tagen jetzt ausläuft. Deshalb ist es gut, dass der amerikanische und der russische Außenminister die Gruppe der Unterstützer des Friedensprozesses in Syrien - also die Länder und internationalen Organisationen, die im Wiener Prozess Ende letzten Jahres zusammengekommen sind - für morgen in New York eingeladen haben, über die Lage zu sprechen. Wir können im Grunde nur hoffen, dass da die Vernunft obsiegt und dass alle erkennen, dass es keine militärische Lösung gibt, dass humanitärer Zugang erforderlich ist und dass das, was zwischen Washington und Moskau vereinbart worden ist, die beste Option ist, die wir haben. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass der Waffenstillstand aufrechterhalten werden kann - mit all den zusätzlichen Aufforderungen, humanitäre Hilfe möglich zu machen und den politischen Prozess wieder einzuleiten. Dafür wird sich die Bundesregierung, wird sich der Außenminister mit aller Kraft morgen, in der ganzen Woche und natürlich auch darüber hinaus einsetzen.

Frage: Herr Flosdorff, wann hat die Bundeswehr denn zuletzt der internationalen Koalition Aufklärungsbilder zur Verfügung gestellt, auf denen die Stellung, die jetzt angegriffen wurde, zu sehen war?

Flosdorff: Ich bitte um Verzeihung: Das sind operative Einzelheiten, die der Vertraulichkeit unterliegen. Wir fliegen seit ca. einem Jahr Aufklärungsflüge, sowohl im gesamten Irak als auch in den Bereichen Syriens, in denen der IS tätig ist. Der angesprochene Bereich ist ein Bereich, in dem der IS tätig ist; es gibt dort regelmäßige Flüge, wir stellen regelmäßig hochauflösendes Bildmaterial zur Verfügung. Ich habe Ihnen gesagt: Im unmittelbaren Zusammenhang mit reaktiven Wirkungen werden diese Bilder nicht erstellt. Es ist vielmehr schon jetzt klar, was wir in den nächsten Wochen erfliegen werden; diese Auftragslisten stehen schon. Damit ist, glaube ich, in diesem Zusammenhang auch genug gesagt.

Zusatzfrage: Gilt das mit den langfristigen Auftragslisten auch für Bilder von Satelliten?

Flosdorff: Satellitenbilder werden nach einem anderen Mechanismus abgefragt, aber die spielen in diesem Fall sicherlich keine Rolle.

Frage : Nur noch einmal zum Verständnis, Herr Flosdorff: Die Stellung und das Gebiet, das die Amerikaner jetzt bombardiert haben, wobei es Opfer aufseiten der syrischen Regierungstruppen gegeben hat, hat die Bundeswehr in letzter Zeit aufgeklärt?

Flosdorff: Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass das zu dem Mandatsgebiet gehört, in dem die Bundeswehr auch aufklärt. Ich habe auch nicht gesagt, ob für diese konkreten Koordinaten Fotos zur Verfügung gestanden haben - das kann ich Ihnen auch nicht sagen. Ich sage Ihnen nur, wie das grundsätzliche Prozedere aussieht.

Zusatzfrage : In den letzten Tagen haben ranghohe US-Vertreter und auch das Weiße Haus Bedauern über diesen Angriff beziehungsweise darüber, dass syrische Regierungstruppen von Ihrer Koalition getötet worden sind, geäußert. Herr Seibert, Herr Schäfer, Herr Flosdorff: Bedauert die Bundesregierung diesen Vorfall auch?

Flosdorff: Sicherlich ist es bedauerlich, wenn dort Menschen zu Tode kommen. Ziel ist der Kampf gegen den IS, gegen den Islamischen Staat. Dieser Vorfall ist sicherlich ein sehr bedauerlicher Irrtum, und es ist sehr traurig, dass das so gekommen ist.

Schäfer: Unter den vielen Tragödien, die der syrische Bürgerkrieg für die Menschen im Land in den letzten fünfeinhalb Jahren bereitgehalten hat, ist das sicherlich eine weitere Tragödie. Jedes Menschenleben - von wem auch immer, ob das Soldaten sind, ob das Männer, Frauen, Alte oder Junge sind -, das in diesem Bürgerkrieg verloren wurde, ist ein Menschenleben zu viel. Deshalb können wir im Grunde nur hoffen - und hier wiederhole ich das, was Herr Seibert gerade gesagt hat und was ich ergänzt habe -, dass Vernunft einkehrt und dass es eine kritische Masse von Institutionen und Entscheidungsträgern in Syrien, aber auch in der Region gibt, die endlich erkennen, dass das Kämpfen sicherlich nicht zu einem Sieg und erst recht nicht zu einem totalen Sieg führen wird, sondern dass nur eine politische Lösung überhaupt allen die Möglichkeit geben kann, die eigenen Interessen zu wahren. Es ist wirklich überfällig, dass diese Erkenntnis jetzt Platz greift. Wir hoffen und erwarten von dem morgigen Treffen eigentlich, dass es dazu vonseiten der internationalen Gemeinschaft und besonders von den Regionalmächten ein klares und sehr deutliches Bekenntnis geben wird, damit sich solche Dinge nicht noch einmal wiederholen können und auch nicht wiederholen müssen.

Frage: Ich habe eine Nachfrage an das Verteidigungsministerium. Ist die Bundeswehr im Nachgang des Angriffes an der Aufklärung oder Auswertung dieses Angriffes beteiligt gewesen?

Flosdorff: Das Prozedere der Aufklärung läuft so ab, dass zunächst die Aufklärungsauftragslisten von der Koalition erstellt werden. Sie werden dann von der Bundeswehr überprüft. Dort gibt es einen hochrangigen Offizier, den sogenannten "Red Card Holder", der verifiziert, dass das Auftragsgebiet grundsätzlich Stellungen des IS umfasst und es nicht um irgendwelche andere Gruppierungen geht. Dann werden die Aufklärungsergebnisse erflogen und die Bilder ausgewertet. Dann schaut man, welche Bilder man freigeben kann, ob darauf tatsächlich IS zu erkennen ist. Diese Bilder werden in das Hauptquartier an die Koalition gegeben mit der Maßgabe, mit der ja alle einverstanden sind, dass diese Bilder ausschließlich zum Kampf gegen IS gebraucht werden. Es ist also ein mehrstufiges Verfahren.

An der Auswertung im Nachgang werden wir nicht beteiligt, es sei denn, die Streitkräfte, die unmittelbar davon betroffen sind, beziehen die Bundeswehr ein.

Frage : Herr Flosdorff, bezüglich der Zusammenarbeit zwischen den Amerikanern und den Russen oder zwischen der Anti-ISIS-Koalition und den Russen: Fliegen deutsche Tornados jetzt auch Aufklärungswünsche oder Aufklärungsaufträge der Russen in Syrien?

Flosdorff: Nein.

Zusatzfrage : Warum nicht?

Flosdorff: Weil die Koalition meines Wissens so zusammengesetzt ist, dass Russland nicht dazugehört.

Schäfer: Die Vereinbarungen zwischen Russland und den Vereinigten Staaten von Amerika sehen vor, dass nach einer siebentägigen Waffenruhe und Feuerpause in Syrien, die jetzt in diesen Stunden ablaufen könnte, wenn sie nicht von allen Seiten verlängert wird, ein militärisches Koordinierungszentrum eingerichtet wird, das "Joint Implementation Center" zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Russland. Das gibt es noch nicht. Deshalb gibt es auch keine entsprechende, von Ihnen nachgefragte Kooperation zwischen der Anti-ISIS-Koalition und Russland.

Zusatzfrage : Aber könnten deutsche Bundeswehrtornados auch Aufklärungsflüge für die Russen fliegen, sobald es das gibt?

Schäfer: Das ist eine sehr hypothetische Frage, weil es sehr davon abhängt, in welcher Weise die Vereinigten Staaten von Amerika und Russland diese militärische Kooperation gemeinsam und miteinander betreiben. Bislang gibt es das noch nicht. Deshalb haben wir damit auch keine Erfahrung gesammelt. Es bleibt abzuwarten, was dort passiert. Man kann jetzt nicht ausschließen, dass es mindestens indirekt zu so etwas kommen wird. Aber darüber können wir zurzeit noch keine Auskunft geben, weil es das physisch noch gar nicht gibt.

Frage : In New York soll es im Zusammenhang mit den Syrien-Gesprächen auch um die Flüchtlinge gehen. Nun hat der ehemalige Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, vergangene Woche einen Bericht vorgelegt, in dem er und andere hochrangige Exdiplomaten den EU-Türkei-Deal als moralisch fragwürdig bezeichnet und vor weiteren solchen Vereinbarungen gewarnt haben.

Hat die Bundesregierung ähnliche Vorbehalte, oder möchte man auch mit anderen Ländern gleiche Vereinbarungen wie mit der Türkei abschließen?

StS Seibert: Sie wissen, dass die Bundesregierung zu den entschiedenen Befürwortern des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens, wie wir es nennen, gehört. Dieses Abkommen hat bereits viele positive Effekte erzielt. Der wichtigste davon sollte sicherlich auch den Damen und Herren von der Uno wichtig sein, dass nämlich das Sterben auf der Ägäis, das Ertrinken von Flüchtlingen, die sich in die Hände krimineller Schlepper begeben haben, nahezu aufgehört hat. Das ist ein wichtiger humanitärer Erfolg, der durch dieses EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen erzielt worden ist.

Es gibt noch viel zu tun. Uns ist natürlich sehr bewusst, dass die Ägäis nur ein Teil des Mittelmeeres ist und wir diesen Erfolg gegen die illegale Migration und das Schlepperunwesen auf anderen Teilen des Mittelmeers noch nicht erreicht haben. Deshalb ist die Haltung, die die Bundeskanzlerin mehrfach und auch andere vertreten haben, dass wir mit anderen Staaten, die uns, die den Schengen-Grenzen gegenüberliegen, ebenfalls Absprachen treffen müssen.

Das wird zum Teil schwierig sein. Wir nennen hier immer das Beispiel Libyens, wo es noch keine national einheitlich akzeptierte Regierung gibt. Deswegen haben wir noch nicht den Partner für solche Absprachen.

Das wird nicht eins zu eins ein Abklatsch des EU-Türkei-Abkommens sein können, weil die Verhältnisse sehr unterschiedlich sind, aber ja: Wir suchen solche Absprachen perspektivisch auch mit anderen Ländern.

Zusatzfrage : Herr Annan und seine Kollegen haben speziell angeführt, dass die Rückführung von Flüchtlingen in die Türkei einem kollektiven Refoulement gleichkommt. Das wäre nach den Abkommen, die auch die Bundesrepublik unterzeichnet hat, illegal.

Hat man im Gespräch mit Herrn Annan - ich weiß, dass er Herrn Steinmeier getroffen hat - darauf irgendeine Antwort gefunden?

Schäfer: Ich war bei den Gesprächen nicht dabei. Mir ist so etwas nicht bekannt. Ich kann nicht ausschließen, dass auch über das Thema Flüchtlinge gesprochen worden ist. Ich halte es für möglich, dass das geschehen ist.

Mir ist nicht bekannt geworden, dass sich Herr Annan, Herr Ahtisaari und die anderen, die dabei gewesen sind, grundsätzlich in dieser kritischen Form gegenüber der Politik der Bundesregierung geäußert hätten. Ganz im Gegenteil weiß ich aus dem Gespräch, aber auch aus den öffentlichen Einlassungen der Elders, dass sie große Anerkennung für die Art und Weise geäußert haben, wie die Bundesregierung mit dieser Flüchtlingskrise umgegangen ist. Deshalb scheint mir Ihre Frage - wie soll man es sagen? - etwas selektiv gewesen zu sein.

Zusatzfrage : Gerade weil es größtenteils Lob für die Arbeit der Bundesregierung gab, frage ich nach dem Kritikpunkt. Das war der EU-Türkei-Deal.

Gibt es denn ganz grundsätzlich von der Bundesregierung eine Rechtfertigung für dieses mögliche kollektive Refoulement, eine kollektive Bestrafung der Flüchtlinge?

StS Seibert: Von einer kollektiven Bestrafung kann nun wirklich in keiner Weise die Rede sein. Das EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen sieht Rückführungen, soweit es sie vorsieht, im Rahmen der humanitären und rechtlichen Bestimmungen vor, die gelten. Das versteht sich von selbst. Natürlich haben auch UN-Organisationen wie beispielsweise der UNHCR darauf ein Auge.

Frage : Herr Seibert, Sie sprachen gerade von anderen Staaten, mit denen man Deals abschließen möchte. Sie haben nur Libyen genannt. An welche anderen Staaten denken Sie noch?

StS Seibert: Ich habe Ihnen keine abschließende Liste zu machen. Aber wir müssen doch grundsätzlich schauen, woher illegale Migration nach Europa hinein kommt, wo Schlepper ihr verbrecherisches Handwerk betreiben. Solche Erscheinungen gibt es in Libyen, in Ägypten und auch in anderen Ländern. Ich habe, wie gesagt, keine abschließende Liste für Sie. Das kann sich auch verändern. Aber unsere, im Übrigen europäische, Absicht ist es, mit diesen Ländern ins Gespräch zu kommen und mit diesen Ländern Abreden zu schaffen, um das zu erzielen, was wir in der Ägäis weitgehend geschafft haben.

Zusatz : In Libyen haben Sie ja nicht wirklich Gesprächspartner - - -

StS Seibert: Das habe ich vorhin schon gesagt.

Zusatzfrage : Ja, aber in Ägypten schon. Warum fängt man also nicht an, mit Herrn Diktator Sisi zu reden?

StS Seibert: Das Thema Migration ist bei allen Begegnungen, die Vertreter der Bundesregierung mit Herrn Al-Sisi oder anderen Vertretern der ägyptischen Regierung haben, ein Thema.

Montag, 19. September 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 19. September 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/09/2016-09-19-regpk.html;jsessionid=20227E5484675F28E97B44F05853A1FD.s7t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2016

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