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PRESSEKONFERENZ/1359: Regierungspressekonferenz vom 12. Dezember 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 12. Dezember 2016
Regierungspressekonferenz vom 12. Dezember 2016

Themen: Anschlag auf eine Kathedrale in Kairo, Empfang des griechischen Ministerpräsidenten durch die Bundeskanzlerin, Lage in Nigeria, Anlage von Mitteln aus Pensionsfonds sowie Riester- und Rürup-Rentenversicherungen, Debatte um eine angebliche Einflussnahme auf die öffentliche Meinung in Deutschland, Zeitungsartikel über eine Testfahrt eines Kraftfahrzeuges durch die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Gesetzentwurf zu Cannabisarzeimitteln, Forderungen nach einem Rüstungsexportgesetz, Anschlag in Istanbul, Abschiebungen nach Afghanistan, Infrastrukturabgabe, Abkommen über den politischen Dialog und die Zusammenarbeit der EU mit Kuba, Reform des Außenwirtschaftsrechts, Regierungsbildung in Italien, Ausweitung des Bundeswehr-Mandats in Mali

Sprecher: SRS'in Demmer, Kalwey (BMF), Dimroth (BMI), Scholz (BMJV), Schäfer (AA), Hille (BMVI), Maschke (BMG), Wagner (BMWi), Nannt (BMVg)


Vorsitzende Maier eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Die Bundesregierung hat mit Entsetzen vom Anschlag auf die koptische Kathedrale Sankt Markus in Kairo erfahren. Sie verurteilt mit Nachdruck dieses feige und hinterhältige Verbrechen, dem zahlreiche Menschen zum Opfer gefallen sind. Die Bundesregierung drückt den Verletzten und den Familien der getöteten Menschen ihr tief empfundenes Mitgefühl aus. Sie kondoliert der ägyptischen Regierung sowie Staatspräsident Al-Sisi und dem koptischen Papst Tawadros II.

Die Bundesregierung hofft, dass der oder die Attentäter schnellstmöglich gefasst werden. Das Attentat ist der Versuch, das friedliche Zusammenleben der Religionen in Ägypten zu stören und Zwietracht, Hass und Feindschaft in der ägyptischen Gesellschaft zu säen. Die Bundesregierung vertraut darauf, dass sich die ägyptische Gesellschaft nicht auseinanderdividieren lassen wird. Die Stellungnahmen von muslimischen Glaubensvertretern in Ägypten sind ein deutliches Zeichen in diese Richtung.

Dann habe ich noch einen Termin für die kommende Woche anzukündigen. Am Freitag wird die Bundeskanzlerin um 12.30 Uhr den griechischen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt empfangen. Themen der Unterredung werden internationale und europapolitische Fragen sein. Vor dem Gespräch sind gemeinsame Pressestatements geplant.

Schäfer: Guten Morgen! Gestern war ein Tag vieler schlimmer Nachrichten. Eine davon hat Frau Demmer gerade für die Bundesregierung bewertet und eingeschätzt.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen etwas zu einem wirklich traurigen, ja, schrecklichen Ereignis in Nigeria zu sagen. Dort ist nämlich gestern das Dach einer Kirche eingestürzt. Dieses unfassbare Unglück hat mindestens 100 Besucher des zu dieser Zeit laufenden Gottesdienstes das Leben gekostet. Zuvor haben zwei Mädchen auf einem Markt einen Selbstmordanschlag verübt und haben nicht nur sich, sondern auch andere Menschen getötet. Vor einigen Tagen, nämlich am Freitag, sind von Boko Haram - auch wieder bei einem Anschlag - Menschen getötet und verletzt worden. Diese Schreckensnachrichten erfüllen uns mit Trauer und mit Entsetzen. Unsere Gedanken sind bei den Menschen in Nigeria, der nigerianischen Regierung, bei den Opfern und ihren Angehörigen.

Ich möchte noch einmal hinzufügen, dass wir, die Bundesregierung, den Terror von Boko Haram auf das Schärfste verurteilen und mit der Regierung Nigerias und anderen Regierungen in der Region eng im Kampf gegen Boko Haram zusammenarbeiten. Nichts kann das Töten von Unschuldigen rechtfertigen.

Frage : Was ist denn der Anlass (des Treffens der Bundeskanzlerin und des griechischen Ministerpräsidenten)? Das ist ja nach dem Gipfel, wenn ich das richtig sehe. Gibt es irgendeinen speziellen Anlass dafür, dass der griechische Ministerpräsident damit dran war, wieder einmal nach Berlin zu kommen? Gibt es ein bestimmtes Projekt, ein Thema?

SRS'in Demmer: Nein. Themen sind insbesondere die Zypern-Verhandlungen und natürlich die Lage der Flüchtlinge sowie die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei. Natürlich wird es am Rande auch um die wirtschaftliche und finanzielle Lage Griechenlands gehen.

Zusatzfrage : Wird möglicherweise noch der Bundesfinanzminister dazustoßen, der ja immer viel zum Thema Griechenland zu sagen hat?

SRS'in Demmer: Das Gespräch wird zwischen Tsipras und der Bundeskanzlerin geführt werden.

Frage : Frau Demmer, habe ich es richtig verstanden, dass es vor dem gemeinsamen Gespräch eine Pressekonferenz geben wird, nicht danach?

SRS'in Demmer: Ja, genau.

Zusatzfrage : Warum?

SRS'in Demmer: Es wird Pressestatements geben.

Zusatzfrage : Warum wird es keine Pressekonferenz nach dem Gespräch geben?

SRS'in Demmer: Es sind Pressestatements vor dem Gespräch vorgesehen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesfinanzministerium, und zwar geht es um Pensionsfonds sowie staatlich geförderte Riester- und Rürup-Renten. In Norwegen und in anderen Staaten wird staatlicherseits darauf Wert gelegt, dass die ethisch und sozial verträglich anlegen, und es gibt entsprechende Vorschriften. In Deutschland gibt es keine entsprechenden Vorschriften. Warum nicht? Das hat nämlich zur Folge, dass zum Beispiel auch in Rüstungsunternehmen, die Streumunition produzieren, oder in Firmen, die ökologisch verwerfliche Projekte fördern, mit Riester- und Rürup-Anlagen Geld verdient wird. Warum gibt es eine entsprechende Regelung in Deutschland nicht?

Kalwey: Ich glaube, wir haben diese Frage schon ausführlich beantwortet. Meine Kollegen haben Ihnen darauf geantwortet, dass es eine Informationspflicht darüber gibt, ob und inwiefern ein Anbieter ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt. Das ist der Stand. Hier an dieser Stelle kann ich Ihnen jetzt nicht mehr dazu sagen und verweise auf die Antworten, die Sie bereits aus unserem Hause erhalten haben.

Frage : Frau Demmer, ich habe eine Frage zu den Äußerungen von Herrn Lawrow am letzten Freitag. Er hat ja behauptet, dass die Kanzlerin die Vorwürfe, Russland versuche über das Internet oder über Hacker-Angriffe Einfluss auf die öffentliche Meinung in Deutschland zu nehmen, als "Unsinn" und "Quatsch" zurückgewiesen habe. Das BPA hat mir geantwortet, es gebe so ein Zitat von Merkel nicht. Mich würde aber interessieren, wie Sie die Äußerungen von Herrn Lawrow kommentieren.

SRS'in Demmer: Die Bundeskanzlerin hat nicht die Absicht, eine solche Äußerung zu kommentieren. Dessen ungeachtet ist die Haltung zu allen Fragen der Cyberkriminialität und der Angriffe von Internetvertretern, auch russischen, bekannt. Die Kanzlerin hat sich dazu auch unter anderem schon in der Pressekonferenz mit der norwegischen Ministerpräsidentin Solberg geäußert.

Zusatzfrage : Was genau befürchtet denn die Kanzlerin?

SRS'in Demmer: Wie gesagt: Sie hat sich dazu schon geäußert. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage : An das Bundesinnenministerium: Gibt es denn inzwischen irgendwelche weiteren Nachweise oder Beweise, dass hinter den Angriffen tatsächlich russische Geheimdienste stecken?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. Aber ich habe, ehrlich gesagt, dem, was hier letzte Woche Mittwoch und Freitag besprochen wurde, auch nach heutigem Stand nichts Aktuelles hinzuzufügen. Herr Plate hatte sich dazu sehr weitreichend eingelassen. Das ist auch der Stand, der heute noch gilt.

Frage : Gestern stand in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung": "Russland steckt nach Einschätzung deutscher Sicherheitskreise hinter den Veröffentlichungen von mehr als 2400 geheimen Akten aus dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags." Letzte Woche wurde ja schon Ähnliches von der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" verbreitet, was Sie dann auch dementiert haben. Streut jetzt hinsichtlich dieser Nachricht wieder ein Regierungskreis Fake News, oder ist da dieses Mal etwas dran, Frau Demmer, Herr Dimroth? Ist das die Haltung der Bundesregierung?

Dimroth: Die Haltung der Bundesregierung ist unverändert die Ihnen bekannte, die Sie eben - jedenfalls weitestgehend - zutreffend zitiert haben. Die Frage, wer hier was mit der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" besprochen hat, sollten Sie die Kollegen fragen. Ich könnte das tun, aber ich vermute, man würde es mir nicht sagen.

Zusatz : Aber es heißt ja, dass Sie sagen, dass Russland hinter dem "leak" des NSA-Untersuchungsausschusses steckt.

Dimroth: Wer sind "Sie"?

Zusatz : Die Bundesregierung.

Dimroth: Sie hatten eben, glaube ich, "Regierungskreise" zitiert.

Zusatz : Richtig. Das ist ja die Bundesregierung.

Dimroth: Wie gesagt: Ich kann dem, was hier schon mehrfach geäußert wurde, nichts Neues hinzufügen. Das ist der Stand. Alles Weitere kann ich nicht kommentieren, weil ich, wie gesagt, nicht die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" bin.

Frage: Herr Dimroth, in diesem Zusammenhang gibt es ja auch Meldungen über mögliche Desinformationskampagnen, Infiltrationen oder Beeinflussungen der kommenden Bundestagswahl. Nun weiß ich nicht, ob sich Herr Plate dazu geäußert hat; vielleicht hat er es getan. Aber sagen Sie doch einmal: Wie ernst nimmt das Bundesinnenministerium diese Vorgänge oder diese Befürchtungen? Sehen Sie gesetzlichen Handlungsbedarf, wie er ja in der CSU gesehen wird? Wie bereiten Sie sich möglicherweise auf so etwas vor?

Dimroth: Zunächst einmal muss man dabei, glaube ich, doch verschiedene Ebenen auseinanderhalten. Das scheint mir jetzt auch in der aktuellen Debattenlage nicht immer zu gelingen. Das eine ist ja die Frage: Wie nähern wir uns diesem Thema regierungsseitig insgesamt an? Da gibt es drei Ebenen; auch das hatte Herr Plate hier schon ausgeführt. Ich wiederhole es gerne; ich habe Ihren Bedarf verstanden:

Dabei geht es zum einen um die Resilienz insbesondere der kritischen Infrastrukturen und insbesondere auch der Regierungskommunikation selbst. Ich glaube, da ist die Bundesregierung mit dem IVBB und einer sehr potenten IT-Sicherheitsbehörde, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, sehr gut aufgestellt. Das betrifft also das Thema der Nicht-Angreifbarkeit von bestimmten Infrastrukturen. Da kümmern wir uns, wie gesagt, qua Aufgabe oder qua Zuständigkeit natürlich zuerst einmal um die Zuständigkeit der Regierung selbst. Das ist das eine.

Das Zweite ist der gesamte Bereich der nachrichtendienstlichen Zuständigkeit. Da - das können Sie sich denken - können wir hier, wie es auch sonst üblich ist, über Einzelheiten dessen, was dort getan wird, und dessen, was dort an Erkenntnissen vorliegt, nicht berichten, weil diese Informationen eingestuft sind.

Das Dritte ist das Thema Sensibilisierung. Daran arbeiten wir jetzt gerade wieder. Dazu hat sich der Bundesinnenminister mehrfach so eingelassen, und eine Reihe von anderen Vertretern der Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass es eine gewisse Befürchtung gibt, dass es zu Beeinflussungen auch des kommenden Bundestagswahlkampfes kommen kann, und zwar durch wen auch immer; darauf lege ich ganz besonderen Wert.

Damit ist nicht der Fingerzeig auf ein bestimmtes Land oder einen bestimmten Initiator einer solchen Maßnahme verbunden, sondern - da komme ich wieder zum Ausgangspunkt meiner Einlassung - das Thema ist ja doch sehr breit. Ich wüsste gar nicht so recht, wo ich anfangen sollte. Es gibt eben zum einen das Thema der möglichen Einflussnahme fremder Mächte - das wäre jetzt ein Bereich, der gegebenenfalls in den Zuständigkeitskatalog der Verfassungsschutzbehörden fiele, je nachdem -, aber es gibt natürlich auch das ganz breite Thema "Fake News", was auch immer das bedeutet. Das kann ja durch Private im Inland genauso wie durch Private im Ausland und wie wiederum auch durch Dritte geschehen, mit welchem Interesse auch immer; das ist ja ein Riesenfeld, über das wir hier sprechen. Deswegen lässt sich auch Ihre Frage nach gesetzgeberischem Handlungsbedarf jetzt nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten.

Für uns sind diese drei Dinge wichtig: Resilienz - da sind wir gut aufgestellt; da sehe ich jedenfalls keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf -, Aufklärung und Sensibilisierung, Debatte-Anstoßen - da sehe ich sicherlich auch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf -, und als Drittes - auch dort sehe ich ihn nicht - die nachrichtendienstliche Aufgabenwahrnehmung.

Was ja jetzt konkret in der Debatte ist, für mich aber noch hinreichend unspezifisch, ist tatsächlich die Schaffung einer Strafrechtsnorm, um bestimmtes Verhalten unter Strafe zu stellen. Dafür wiederum wäre innerhalb der Bundesregierung das Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutz zuständig, sodass ich mir da eine Bewertung ohnehin nicht zutrauen würde. Aber für uns sind diese drei Handlungsfelder relevant, und dort sehe ich für den Zuständigkeitsbereich des BMI - das betrifft aber ausdrücklich nicht die Frage, die Sie aufgeworfen haben, weil die außerhalb unseres Zuständigkeitskatalogs liegt - keinen Handlungsbedarf.

Zusatzfrage: Herr Scholz, sehen Sie Handlungsbedarf?

Scholz: Vielen Dank auch an Herrn Dimroth dafür, dass er jetzt einmal diese Differenzierung vorgenommen und darzustellen versucht hat, mit was für einem breiten Phänomen wir es zu tun haben. Wir beobachten das natürlich auch sehr genau; das ist keine Frage.

Der Minister hat sich zu der Frage von möglichen Meinungsmanipulationen im Internet auch schon vor nicht allzu langer Zeit geäußert. Er hat da - ich gebe das hier gerne noch einmal wieder - unter anderem gesagt: "Die Lösung kann nicht sein, dass man auf Propaganda mit Gegenpropaganda antwortet. Es wird nur mit mehr Transparenz gehen, mit mehr Gegenöffentlichkeit, und wir werden uns in Zukunft sehr intensiv damit auseinandersetzen müssen." Das, was er im Einzelnen geäußert hat, können Sie natürlich auch noch einmal nachlesen.

Was das Strafrecht angeht, möchte ich hier jetzt keine abschließende Bewertung abgeben. Ich kann nur darauf hinweisen, dass es natürlich auch nach geltendem Recht schon so ist, dass bestimmte Fälschungen oder Desinformationen strafrechtlich relevant sein können, auch heute schon; man denke etwa an Fälle von Zitaten, die vielleicht Personen untergeschoben werden, oder Ähnliches.

Frage: Ich würde gerne trotz allem noch einmal auf Herrn Lawrow zurückkommen, der ja nun am Freitag eine Tatsachenbehauptung in den Raum gestellt hat, nämlich dass Frau Kanzlerin Merkel die Desinformationskampagnen vonseiten Russlands bereits als "Quatsch" und "Unsinn" eingestuft habe. Deswegen lautet meine Frage an die Bundesregierung wie auch an das Auswärtige Amt: Wie glaubwürdig oder ernst zu nehmen sind denn dann künftige Äußerungen eines offensichtlich desinformierenden Außenministers aus Russland?

Der zweite Teil richtet sich an die zuständigen Ministerien. Elmar Brok hat gefordert, dass die Embargoliste gegenüber Russland um Technik erweitert werden soll, die einem Cyberkrieg zugutekommen würde. Ist dies ernst zu nehmen? Wie steht die Bundesregierung dazu?

Als dritte Frage: Der Sender RT News sendet nach Deutschland und aus Deutschland. Untersteht der eigentlich dem deutschen Medienrecht? Wenn dies nicht der Fall ist, warum nicht?

Vorsitzende Maier: Das sind aber eine Menge Fragen! Es wäre ganz gut gewesen, wenn wir Sie - ich hätte das gerne getan - wieder auf die Liste genommen hätten. Aber jetzt machen wir das im Paket, bitte schön!

Schäfer: Passen denn die Antworten auch morgen alle ins Blatt?

Zusatz: Das kommt auf Sie an.

Schäfer: Zu den Äußerungen von Herrn Lawrow am Freitag: Er hat viele Äußerungen gemacht, auch zum eigentlichen Grund seiner Pressekonferenz, nämlich dem OSZE-Gipfel in Hamburg, auf dem Herr Lawrow lange und dankenswerterweise während der ganzen Zeit gewesen ist und auf dem er sich am Schluss insbesondere auch sehr hilfreich und kompromissbereit bei den Versuchen des deutschen Vorsitzes, des deutschen Außenministers Frank-Walter Steinmeier, gezeigt hat, den Gipfel mit wichtigen Erklärungen zu einem Erfolg zu bringen.

Etwas über das hinaus zu sagen, was Frau Demmer zu den Äußerungen von Herrn Lawrow gesagt hat, bin ich gar nicht in der Lage. Ansonsten gilt: Sergej Lawrow ist seit Langem russischer Außenminister. Wir werden selbstverständlich unsere Kontakte und Beziehungen über all das, was uns gemeinsam angeht, über all das, was wir mit Russland zu besprechen haben - die bilateralen Beziehungen, die Europapolitik, die großen Fragen der Weltpolitik -, weiterhin mit dem russischen Außenminister besprechen, und zwar völlig unabhängig davon, wie Sie oder andere zu Recht oder zu Unrecht das bewerten, was er am Freitag oder davor oder danach gesagt hat oder sagen wird. Sergej Lawrow ist der russische Außenminister. Er hat in den vergangenen drei Jahren eine gute und - ich denke, das kann man so sagen - auch eine intensive Arbeitsbeziehung mit Herrn Steinmeier gehabt, auch mit den Vorgängern von Herrn Steinmeier. Das ist für uns das Entscheidende. Es kommt darauf an, was und wie man miteinander auch hinter den Kulissen spricht.

Vorsitzende Maier: Zur Embargoliste?

Wagner: Ich kann Ihnen zum Thema eines Embargos und den Sanktionen auch nur sagen, dass die jetzigen gelten und dass mir gerade nicht bekannt ist, ob noch über Verschärfungen oder so etwas nachgedacht wird. Ich denke, das ist derzeit kein Thema. Dazu liegen mir gerade überhaupt keine Informationen vor. Das müssten wir sonst gegebenenfalls nachliefern, wenn ich denn etwas dazu sagen könnte.

Zusatz: "RT News"?

Vorsitzende Maier: An wen richtet sich das?

Zusatz: Im Zweifel an das Innenministerium.

Dimroth: Vielen Dank für die Frage, die ich Ihnen leider so nicht beantworten kann. Für das Thema der Medien ist innerhalb der Bundesregierung die Beauftragte zuständig, wie Sie wissen.

Ich kann auf Artikel 5 des Grundgesetzes verweisen, der eine Einschränkung nach Nationalität für das Grundrecht der Pressefreiheit nicht kennt. Insofern gilt das für jedermann. Was spezifische medienrechtliche Fragestellungen anbetrifft, kann ich Ihnen leider in Ermangelung einer Zuständigkeit keine verbindliche Aussage anbieten, sondern müsste Sie an die Beauftragte verweisen.

Frage : Eine kurze Nachfrage an das Justizministerium: Wird irgendein Gesetz erarbeitet, das die Verbreitung von Desinformation oder Hackerangriffe betrifft, oder ist das, was es gibt, ausreichend?

Scholz: Das habe ich ja gerade schon anzudeuten versucht. Wir beobachten das Phänomen sehr genau. Weitere konkrete Mitteilungen dazu habe ich hier zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu machen.

Frage : Noch einmal zu möglichen deutschen Desinformationskampagnen: Herr Dimroth, letzte Woche gab es einen Bericht, dass die Bundesregierung die Verantwortlichkeit des Hackerangriffs 2015 auf den Bundestag den Russen zuschiebt. Das haben Sie verneint. Diesmal war die Frage von mir, ob die Bundesregierung die Verantwortung für das Leak des NSA-Untersuchungsausschusses tatsächlich den Russen zuschiebt. Ich habe nicht ganz verstanden, ob Sie das auf die gleiche Schiene packen wie vergangene Woche und das verneinen und sagen, dass Sie da keine offizielle Verantwortung sehen, oder ob Sie dafür jetzt eine Verantwortung sehen?

Herr Scholz, hat Ihr Ministerium vielleicht schon Definitionen oder ein Verständnis von Fake News und Desinformation? Wenn ja, was sind sie?

Dimroth: Mir liegen keine Erkenntnisse vor, die den Zusammenhang, den Sie gerade schildern, beweisbar nachwiesen. Das ist meine Position sowohl zu dem von Ihnen heute als auch zu dem von Ihnen vergangene Woche angesprochenen Sachverhalt.

Zusatz : Verbreiten Regierungskreise also Desinformation?

Dimroth: Ich kann dazu nur das sagen, was ich dazu gesagt habe. Alles andere erschließt sich mir nicht. Darauf hatte ich vorhin schon einmal hingewiesen. Ich weiß nicht, wer mit wem wann worüber mit welchem Inhalt spricht. Ich kann Ihnen nur sagen: Das, was uns dazu an Erkenntnissen vorliegt, lässt keine beweissichere Zuordnung, wie von Ihnen erfragt, zu.

Schäfer: Ich möchte für das Auswärtige Amt vielleicht nur noch einmal ganz grundsätzlich sagen: Wenn man in der Diplomatie unterwegs ist, dann ist es, denke ich, kein neues Phänomen, dass mit objektiven Fakten, mit Lüge oder Wahrheit manchmal von anderen Personen anders umgegangen wird, als Sie es von uns vielleicht gewohnt sind. Artikel 5 des Grundgesetzes, die freie Presse, dient ganz vielen Zwecken, aber er dient ganz sicher dem Zweck, Ihnen die Möglichkeit zu geben, haarklein durch Nachfragen festzustellen und zur Not auch gerichtlich überprüfen zu lassen, in welcher Weise wann wer was wie gesagt hat und ob das den Tatsachen entsprach oder nicht. Es ist für uns alle, die wir hier auf dieser Bank sitzen, jedenfalls für mich seit fast sechs Jahren, tägliches Geschäft, dass ich für das Auswärtige Amt und dass wir alle dafür einstehen müssen, dass das, was wir gesagt und getan haben, der Wahrheit entspricht oder jedenfalls eine politische Interpretation der Wahrheit ist, die angemessen ist.

Ich habe von dieser Stelle aus das eine oder andere Mal auch schon Dinge im Hinblick auf Wahrheit oder Nichtwahrheit aus anderen Ländern gesagt. Ich habe davon nichts zurückzunehmen. Aber ich weiß auch, wie das in der Diplomatie funktioniert. Das Geschäft ist so, wie es ist, und zwar ganz unabhängig von den jüngsten Entwicklungen, den technologischen Entwicklungen und von vielem, was in den sozialen Medien passiert. Ich denke, wir dürfen nicht so naiv sein, zu behaupten, dass das Phänomen, mit falschen Fakten umzugehen, neu in der Welt sei, sondern das gibt es, fürchte ich, seit Jahrtausenden, seitdem es menschliche Geschichte gibt.

Zusatzfrage : Nur zum Verständnis: Spielen Sie das Spiel jetzt mit, Herr Schäfer, oder betonen Sie das, weil Sie das Spiel nicht mitspielen?

Schäfer: Für das Auswärtige Amt kann ich sagen: Ich nehme für uns in Anspruch, dass alles, was wir öffentlich sagen, überprüfbar ist. Wenn es sich herausstellen sollte, dass es nicht zutreffend sein sollte, dann kann man sich dafür nur entschuldigen und muss erklären und herausfinden, warum das nicht so gewesen ist.

Ich kann Ihnen sagen, dass wir zum Beispiel bei allen Fragen in Zusammenhang mit konsularischen Katastrophen extrem vorsichtig sind trotz großem Druck, den wir von Ihnen bekommen, um wirklich glaubwürdig objektive Tatsachen zu verkünden und nicht irgendwelche Vermutungen, Spekulationen oder so etwas, was zum Beispiel bei Naturkatastrophen oder Terroranschlägen gern gemacht wird. Wir machen das nicht, sondern wir versuchen, uns dabei an die Fakten zu halten.

Im Übrigen - das sage ich ganz persönlich, vielleicht auch aus den Erfahrungen von einigen Jahren gemeinsam mit Ihnen - haben wir ein System von Medien und Zeitungen, das, wie ich finde, ganz hervorragend funktioniert und in dem sehr wohl unterscheidbar ist, was Lüge und was nicht Lüge ist. Dass wir alle uns diesem Test unterziehen müssen, von freien Medien frei und unabhängig überwacht zu werden, finde ich ganz großartig. Ich habe auch großes Vertrauen in die Mündigkeit der Bürger, die durch Ihre Arbeit und auch durch eigene Erkenntnisse und eigenes Nachdenken darauf kommen, was wohl eher der Wahrheit entspricht als anderes.

Frage : Herr Dimroth, noch einmal zur Frage der Akten aus dem Untersuchungsausschuss: Sie sagten, es sei nicht beweissicher nachzuweisen, auf welchem Wege sie aus dem Ausschuss herausgekommen seien. Gibt es überhaupt irgendwelche Erkenntnisse der Bundesregierung dazu? Ist überhaupt vonseiten des BSI, des Verfassungsschutzes oder einer anderen Behörde in dieser Richtung ermittelt worden? Auf welchem Stand sind diese Ermittlungen? Gibt es einen Verdacht etc.? Könnten Sie das vielleicht ein bisschen näher erläutern?

Eine kurze Bitte zu der medienrechtlichen Frage, wer Russia Today eigentlich beaufsichtigt: Ich nehme an, der Hinweis vorhin war so zu verstehen, dass eigentlich das Kanzleramt zuständig ist, also die Staatsministerin. Könnten Sie noch einen Hinweis geben, ob das landesmedienrechtlich oder sonst wie beaufsichtigt wird? Vielleicht gibt es dazu noch einen kleinen Hinweis, auch gern nach der Pressekonferenz.

Dimroth: Vielen Dank. Zunächst kann ich mich uneingeschränkt und wahrscheinlich für alle Kollegen hier oben dem anschließen, was Martin Schäfer gerade zu unserem Verständnis des Umgangs mit Fragen von Ihnen gesagt hat.

Zu Ihrer Frage: Ich hatte gesagt, mir liegen keine Erkenntnisse dafür vor, dass man eine solche Behauptung beweissicher nachweisen kann. Mir liegen keine Erkenntnisse dafür vor.

Betroffen von diesem Vorfall ist offensichtlich der Deutsche Bundestag. Insofern bitte ich um Verständnis dafür, dass man dort nachfragen müsste, ob und inwieweit dort Erkenntnisse zusammenlaufen und zusammengelaufen sind. Ich kann für das BMI nur sagen: Mir liegen keine Erkenntnisse vor, die einen solchen Zusammenhang beweissicher darlegen.

Zusatzfrage : Dann muss ich kurz nachfragen. Wenn es um die Veröffentlichung als geheim eingestufter Regierungsunterlagen geht - denn darum geht es im Zweifelsfalle ja, wenn es beim NSA-Ausschuss um die Akten aus dem BND oder woher auch immer geht -, dann ist es doch im Interesse der Bundesregierung, herauszubekommen, wer diesen Geheimnisverrat auf welche Weise verübt hat.

Vielen Dank für den Hinweis auf den Deutschen Bundestag und dessen Interessen, aber die Bundesregierung hat in dieser Frage ja eigene Interessen. Deswegen noch einmal die Frage: Wer hat ermittelt, und wie weit sind diese Ermittlungen eigentlich gekommen?

Dimroth: Ich kann Ihnen dazu aber tatsächlich nicht mehr sagen, als ich bis jetzt gesagt habe. Sie haben völlig recht: Sicherlich sind auch Interessen der aktenführenden Stellen berührt, insbesondere dann, wenn es sich um eingestufte Akten gehandelt hat. Das ist gar keine Frage. Diese werden jetzt sicherlich genau schauen - dies tut jedenfalls, das kann ich Ihnen sagen, das BfV als im Geschäftsbereich des BMI hauptbetroffene Stelle -, ob und inwieweit hieraus bestimmte Handlungserfordernisse erwachsen.

Aber was die konkrete Ermittlung des Sachverhalts anbetrifft, so führt sie der Geschädigte, dem die Akten, wenn man so sagen will, elektronisch abhandengekommen sind. Das ist nicht das BMI, und das ist auch nicht das BfV. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht sich natürlich ganz grundsätzlich sehr genau an - das können Sie sich in sehr lesenswerter Form auch in den Verfassungsschutzberichten der letzten Jahre anschauen -, ob und inwieweit wir es gerade auch im Cyberbereich mit Bedrohungslagen zu tun haben, inwieweit wir damit rechnen und umgehen müssen - auch in Bezug auf bestimmte Staaten. Das ist dort sehr nachvollziehbar und weitreichend ausgeführt. Das ist insofern wirklich sehr lesenswert. Das BfV wird sich, wie gesagt, auch sehr genau anschauen, ob und inwieweit bestimmte Handlungserfordernisse aus diesem konkreten Vorfall erwachsen, aber nicht im Sinne von Ermittlungen aus eigener Betroffenheit heraus, im Sinne von: "Mir sind Akten verlorengegangen", sondern die Akten, soweit es bis jetzt bekannt ist - auch das bedarf vielleicht noch der endgültigen Ausermittlung -, sind ja im Verantwortungsbereich des Deutschen Bundestages abhandengekommen. Insofern müssten dort entsprechende Ermittlungsmaßnahmen ergriffen werden.

Wie Sie wissen - auch darüber diskutieren wir ja nicht erstmalig -, ist der Deutsche Bundestag gerade nicht Teil des Regierungsnetzes und damit nicht im Verantwortungsbereich des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Sonst würde sich gegebenenfalls auch daraus eine eigene Aufgabe, eine eigene Zuständigkeit des BMI und seiner Geschäftsbereichsbehörden ergeben. Das ist aber gerade nicht der Fall. Deswegen ist es auch unter dem Gesichtspunkt der IT-Sicherheit kein Sachverhalt, der unmittelbar eine Zuständigkeit des BMI und seiner Geschäftsbereichsbehörden begründen würde.

SRS'in Demmer: Zum Medienrecht kann ich Ihnen jetzt keine Auskunft geben. Aber das reichen wir gegebenenfalls nach.

Vorsitzende Maier: Kolleginnen und Kollegen, es ist zwölf Uhr, und ich habe noch acht Themen. Ich würde zu diesem Komplex noch den Kollegen mit einer letzten Frage aufrufen. - Okay, das hat sich erledigt.

Zuruf : (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Vorsitzende Maier: Welche Frage ist noch offen?

Zusatz : Die Frage an Herrn Scholz.

Scholz: Was die Definition betrifft?

Zusatz : Ja.

Scholz: Der Diskussion, die wir heute und in der letzten Woche geführt haben, und dem, was öffentlich diskutiert wird, kann man, denke ich, entnehmen, dass ich Ihnen keine abschließende Definition liefern kann. Ich denke nicht, dass sie Ihnen irgendjemand liefern kann.

Wichtig für uns ist - das hatte ich vorhin schon angedeutet -, das bestimmte Fälle von Falschinformationen auch strafrechtlich relevant sein können. Maßstab ist das deutsche Strafrecht. In den Fällen, in denen das Strafrecht greift, sind die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten. Das ist der Kern.

Frage: Ich habe eine Frage zu einem interessanten Autotest eines Regierungsmitgliedes, der am Sonntag in der "Bild am Sonntag" erschienen ist. Die Staatssekretärin im Verkehrsministerium hat ein Auto mit einem VW-Dieselmotor ganzseitig in der "Bild am Sonntag" unter der Überschrift "Bär testet den Bär" getestet. Dazu habe ich zwei Fragen.

Erstens: Gibt es ethische, politische, juristische Bedenken eines öffentlichen Autotestdaseins einer Staatssekretärin?

Zweitens, konkret an das Verkehrsministerium: Würden Sie sagen, dass es in die Abwehrstrategie Ihres Ministeriums zum Schutz von VW und des Dieselmotors passt, dass die Staatssekretärin von Herrn Dobrindt jetzt spektakulär den Dieselmotor von VW testet und anpreist?

Hille: Sie haben in Ihrer Frage, wie schon häufig und von Ihnen bekannt, viele Dinge insinuiert, die ich so in keiner Weise teile. Das wird Sie nicht überraschen. In ethische oder juristische Proseminare werde ich hier mit Ihnen auch nicht einsteigen.

Zuruf: Entschuldigung, was habe ich insinuiert? Ich habe versucht, von Ihnen eine Antwort zu bekommen.

Hille: Genau, und ich bin gerade dabei, sie zu geben.

Ich finde, mit Verlaub, auch den Schluss, den Sie ziehen, ein bisschen schwierig. Ich finde es, ehrlich gesagt, auch ein wenig unlauter, so zu tun, als ständen VW oder der Diesel unter Generalverdacht. Dem ist natürlich nicht so, sodass ich die Bedenken, die Sie haben, in keiner Weise teile und so auch nicht sehe.

Zusatzfrage: Billigt Ihr Minister das Verhalten seiner Staatssekretärin, sich für den VW-Diesel in dieser Situation in die Bresche zu schlagen?

Hille: Da sind wir wieder bei einer Formulierung, die eine bestimmte Aussage insinuiert: in die Bresche schlagen. Auch das sind nicht meine Worte.

Ich habe Ihnen gerade gesagt, was ich zu dem Thema zu sagen habe. Weder VW noch der Dieselmotor stehen unter Generalverdacht. Der Motortest in der "Bild am Sonntag" ist ein etabliertes Verfahren. Von Daher sehe ich die Schlüsse, die Sie ziehen, so in keiner Weise.

Frage : Eine Frage an das Gesundheitsministerium zum Thema Cannabis als Medizin: Die Gesetzesvorlage dazu sollte noch dieses Jahr in den Bundestag kommen und abgestimmt werden. Wie sieht der Fahrplan dazu aus?

Maschke: Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren im Bundestag. Das müssen wir jetzt abwarten.

Zusatzfrage : Aber letzte Woche hat die Bundesregierung die Abstimmung zu dem Thema ohne Begründung von der Tagesordnung der letzten Sitzungswoche genommen. Warum?

Maschke: Ich möchte Sie bitten, sich dazu an den Bundestag zu wenden.

Zusatzfrage : Ist das Gesetz aus Ihrer Sicht fertig?

Maschke: Wir haben den Regierungsentwurf eingebracht. Jetzt läuft das parlamentarische Verfahren.

Kolhoff: Eine Frage an Herrn Wagner und an das Verteidigungsministerium: Gerade gab es eine Pressekonferenz der Kirchen zu Rüstungsexporten mit natürlich scharfer Kritik und auch Forderungen nach einem Rüstungsexportgesetz. Aber interessanter in diesem Zusammenhang sind Äußerungen von Minister Gabriel vergangene Woche in Köln bei einer Studentenveranstaltung, auf der er öffentlich ein Exportgesetz gefordert hat, das Rüstungsexporte außerhalb von EU und Nato grundsätzlich verbietet und sie nur im Ausnahmefall auf Antrag der Bundesregierung nach Beschlussfassung des Bundestages zulässt.

Ich möchte gern wissen, wie weit die Gesetzesvorbereitungen von Herrn Gabriel diesbezüglich gediehen sind und ob das noch in dieser Legislaturperiode von Ihnen eingebracht wird. Vom Verteidigungsministerium wüsste ich gern, was Sie davon halten.

Wagner: Wie Sie wissen, führen wir derzeit einen Konsultationsprozess zur Zukunft der Rüstungsexportkontrolle durch. Das Ziel ist dabei ein eher langfristig angelegter Diskussionsprozess, der das System der Rüstungsexportkontrolle in Deutschland insgesamt in den Blick nimmt. Dabei sollen verschiedene Möglichkeiten und Handlungsoptionen untersucht werden. Derzeit werden auch verschiedene Optionen bedacht; es findet derzeit auch ein Konsultationsprozess statt. Auch die GKKE hat daran teilgenommen und hat sich intensiv eingebracht. Dazu gibt es verschiedene Ideen, verschiedene Möglichkeiten. Aber wie gesagt, das ist ein längerfristiger Konsultationsprozess. Diesen wollen wir erst einmal abwarten, und am Ende des Prozesses können dann konkrete Vorschläge stehen.

Nannt: Ich habe dem nichts mehr hinzuzufügen, weil Sie ja hinsichtlich der Zuständigkeit im Bereich von Rüstungsexporten auch schon den Richtigen gefragt haben.

Zusatzfrage: Was heißt denn längerfristig bei Ihnen?

Wagner: Die ersten Konsultationen haben jetzt stattgefunden, und das geht im nächsten Jahr auch weiter. Einen genauen Zeitplan kann ich Ihnen nicht geben.

Frage : Am Wochenende ist etwas zum EU-Innovationsfonds von Herrn Juncker herausgekommen; da zeigt sich die Bundesregierung aufgeschlossen, dass dieser Fonds für Projekte im Bereich des Sicherheits- und Verteidigungssektors zu öffnen sei. Warum ist das so?

Wagner: Das sind grundsätzlich erst einmal Vorschläge der EU-Kommission, die wir prüfen und zu denen wir uns dann entsprechend äußern werden. An dieser Stelle kann ich Ihnen jetzt aber noch keine abschließende Stellungnahme der Bundesregierung mitteilen.

Zusatzfrage : Wo sehen Sie denn Innovationsmöglichkeiten im Waffenbau?

Wagner: Wie gesagt, das ist ein Vorschlag der EU-Kommission; insofern müssen Sie sich, wenn Sie dazu Details wissen wollen, erst einmal an die EU-Kommission wenden. Das wird jetzt, wie üblich, von der Bundesregierung geprüft.

Zusatzfrage : Das war ja eine parlamentarische Anfrage der Grünen, die Sie beantwortet haben, indem Sie gesagt haben, dass Sie dafür aufgeschlossen sind. Darum frage ich ja.

Wagner: Die liegt mir jetzt nicht vor, aber wie gesagt, wir haben geantwortet und die Antwort wurde auch veröffentlicht. Eventuell kann der Kollege aus dem Verteidigungsministerium dazu noch etwas ergänzen.

Nannt: Nein, dazu kann ich jetzt nichts ergänzen.

Frage: Frau Demmer, nach dem Anschlag in Istanbul hat die Kanzlerin ja mit Präsident Erdogan telefoniert. Wie verlautbart wurde, wurde vereinbart, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus zu intensivieren. Was genau wurde da denn vereinbart? Falls noch nichts Konkretes vereinbart wurde: In welchen Gremien wird das jetzt weiterverhandelt beziehungsweise ausdiskutiert?

SRS'in Demmer: Dabei handelt es sich zunächst einmal um die gegenseitige Zusicherung, im Kampf gegen den Terrorismus noch intensiver zusammenzuarbeiten. Es ist ja bereits jetzt der Fall, dass wir da intensiv zusammenarbeiten, und wir werden jetzt gemeinsam mit der Türkei schauen, wie wir das noch intensivieren können.

Zusatzfrage: Das hört sich für mich jetzt eher nach einem Lippenbekenntnis an. Es ist darüber hinaus also nichts konkret in Planung? Denn Herr Erdogan hat Deutschland ja beispielsweise auch immer wieder vorgeworfen, ein Rückzugsort für die PKK zu sein. Hat die Kanzlerin also irgendwelche Zusicherungen gemacht?

SRS'in Demmer: Das Telefonat war gestern. Ich würde gerne darauf verweisen, dass es ohnehin schon eine sehr intensive Zusammenarbeit gibt - vielleicht kann Herr Dimroth dazu auch noch Ausführungen machen -, und bitte Sie da um ein bisschen Geduld.

Dimroth: Wenn Sie mögen, kann ich gerne allgemein etwas dazu sagen. Auch an dieser Stelle darf ich noch einmal auf den aus meiner Sicht sehr lesenswerten Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz, den Verfassungsschutzbericht, verweisen. Darin werden Sie auch weitreichende Ausführungen dazu finden, wie das Bundesamt insbesondere mit terroristischen Strukturen, die in Richtung Türkei weisen - namentlich also vor allem der PKK -, umgeht. Da werden Sie auch nachlesen können, dass es im Jahr 2015 - auf dieses Jahr bezieht sich der letzte Bericht, der vorliegt - auch eine Reihe von Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Mitglieder der hier in Deutschland als terroristische Vereinigung eingestuften PKK gegeben hat. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass hier gerade jüngst, vor wenigen Tagen, eine recht spektakuläre Exekutivmaßnahme gegen ein Mitglied der DHKP-C stattgefunden hat.

Es gibt also auf unterschiedlichen Ebenen eine sehr aktive Zusammenarbeit, und zwar selbstverständlich immer - das ist wirklich eine Selbstverständlichkeit - im Rahmen dessen, was die deutschen Sicherheitsbehörden im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit gesetzlich tun dürfen. Selbstverständlich ist es aus unserer Sicht auch nach den schrecklichen Ereignissen vom Wochenende immer das Gebot, hier Maß und Mittel zu wahren, was die Bekämpfung auch des nationalen Terrorismus durch türkische Behörden anbetrifft. Aber noch einmal: Die Zusammenarbeit ist gut, was diesen Teil der Zusammenarbeit betrifft. Die Zusammenarbeit ist auch gut, was den Themenkomplex des internationalen islamistischen Terrorismus anbetrifft; auch dort ist die Türkei ein wichtiger Partner für uns, wohl wissend und einpreisend, welche Schwierigkeiten damit verbunden sind - Sie erinnern sich an die Diskussion über verschiedene parlamentarische Anfragen zu diesem Thema.

Das ist also insgesamt ein sehr komplexer Themenbereich. Aber ganz allgemein: Es ist richtig, dass die Türkei ein wichtiger Partner ist, dass wir uns einer guten Zusammenarbeit im Rahmen dessen, was gesetzlich und rechtlich möglich ist, verpflichtet sehen, und dass wir diese Möglichkeiten in der Zusammenarbeit mit der Türkei auch ausschöpfen.

Frage : Frau Demmer, kam die Intensivierung auf Wunsch von Herrn Erdogan oder auf einen Vorschlag der Kanzlerin hin zustande? Wir haben ja gerade von Herrn Dimroth gehört, dass die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet offenbar ganz gut läuft.

SRS'in Demmer: Die Kanzlerin hat gestern dem Präsidenten und dem türkischen Volk wegen des verheerenden und menschenverachtenden Bombenattentats erst einmal ihr Beileid ausgesprochen. Da sind sehr viele Menschen verletzt worden, und sie hat zum Ausdruck gebracht, dass die Bundesregierung diesen Terror auf das Schärfste verurteilt. Über genaue Details aus diesem Telefonat berichte ich - wie immer aus vertraulichen Gesprächen - nicht.

Frage: Gestern gab es dazu auch eine Mitteilung des Auswärtigen Amtes. Herr Steinmeier hat nur die Verurteilung und das Mitgefühl ausgedrückt, aber nicht, wie die Kanzlerin, die Unterstützung gegen den Terror. Gibt es da einen Dissens zwischen den beiden Häusern?

Schäfer: Ich habe das, was Herr Steinmeier gestern öffentlich in Berlin gesagt hat, hier vorliegen; das sind drei, vier Sätze. Auch wenn sich dieser Satz darin nicht findet, so finden Sie doch viele Sätze von Herrn Steinmeier aus den letzten Wochen. Er konnte von dem Anschlag von Istanbul noch nichts wissen, aber er ist in Ankara gewesen, und ich habe hier - schauen Sie einmal - ungefähr 20 Seiten Äußerungen des Außenministers zum Thema Türkei in den letzten Monaten. Ich bin mir sicher: Wenn ich das jetzt durchblättern würde, dann fände ich mindestens ein Dutzend Äußerungen zur Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Terrorismusbekämpfung. Als Herr Steinmeier am 15. November in Ankara war, hat es eine vielbeachtete öffentliche Pressekonferenz gegeben, in der er noch einmal, zum wiederholten Mal, bekräftigt hat, wie sehr sich die Bundesregierung und die deutschen Sicherheits- und Justizbehörden für den gemeinsamen Kampf gegen den Terrorismus einsetzen. Daraus einen Dissens herzuleiten, scheint mir wirklich sehr weit hergeholt zu sein.

Frage: Herr Dimroth, Anfang dieses Jahres haben das deutsche und das türkische Innenministerium Gespräche über die Intensivierung der Kooperation zwischen beiden Ländern geführt. Werden diese Gespräche zwischen den beiden Innenministerien noch geführt? Falls nicht: Wollen Sie, dass diese Gespräche geführt werden, und was sind mit Blick auf eine Intensivierung der Kooperation Ihre Erwartungen?

Dimroth: Es ist richtig, dass am Anfang des Jahres hier in Berlin auf Expertenebene Gespräche zu der Intensivierung der Zusammenarbeit geführt wurden. Dabei ging es aus unserer Sicht vor allem um das Thema der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Es ergibt sich aus der geopolitischen Lage der Türkei, dass die Türkei für uns ein wichtiger Partner im Kampf gegen diese Bedrohung ist. Ich hatte gerade schon ausgeführt, dass diese Zusammenarbeit auch etabliert ist und sozusagen vor allem auf Ebene der Geschäftsbereichsbehörden - also des BKA und des BfV - entsprechende Kontakte bestehen, gepflegt werden und auch funktionieren.

Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen - das müsste ich mitnehmen und gegebenenfalls nachreichen -, ob und wann auf dieser Ebene sozusagen der ministeriellen strategischen Gespräche ein Fortsetzung geplant ist oder nicht; das weiß ich auswendig nicht. Ich nehme die Frage aber gerne mit und würde das gegebenenfalls, wenn es da einen Sachstand gibt, nachreichen.

Frage: Herr Dimroth, Sie haben von hervorragender Zusammenarbeit gesprochen. In der Türkei gibt es Diskussionen darüber, dass die Terrororganisation PKK in Europa und insbesondere in Deutschland aktiv ist, indem sie Spenden sammelt und Rekrutierungsmaßnahmen durchführt. Was tut die Bundesregierung dagegen beziehungsweise welche polizeilichen Maßnahmen werden dagegen ergriffen?

Dimroth: Ich hatte gerade ja auf den Verfassungsbericht verwiesen, in dem auch eine Reihe von Maßnahmen aufgeführt sind, die ergriffen wurden und werden. Die PKK ist in Deutschland als terroristische Organisation eingestuft, insofern ist die bloße Mitgliedschaft strafbar. Wie Sie sicherlich wissen, ist es so, dass wir in einer föderalen Sicherheitsarchitektur leben, das heißt, in vielen Bereichen - insbesondere im Bereich der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung - haben die Bundesländer den Hut auf. Das gilt auch - weitreichend jedenfalls - für den Teil Ihrer Frage nach polizeilichen Maßnahmen.

In Bezug auf die Maßnahmen des Bundesamts für Verfassungsschutz darf ich Sie, wie gesagt, gerne noch einmal auf den letzten vorliegenden Jahresbericht aus dem Jahr 2015 verweisen. Darin ist weitreichend beschrieben, was die Erkenntnislage ist - soweit die offen kommunizierbar ist -, und auch eine Reihe von ergriffenen Exekutivmaßnahmen ist dort genannt.

Vielleicht noch ein Punkt, weil das hier immer wieder eine Rolle spielt: Seitens Vertretern der türkischen Regierung wird ja nicht nur sozusagen abstrakt bemängelt, dass hier mehr getan werden könne, sondern es werden auch immer wieder Namenslisten mit Einträgen von soundso vielen Menschen genannt. Diese Listen sind uns im BMI jedenfalls nicht bekannt. Vielmehr wird in jedem Einzelfall, in dem die türkische Regierung in einem rechtsstaatlich sauberen Verfahren an uns herantritt, geprüft, ob auch nach deutschem Recht hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wenn das der Fall ist - aber eben auch nur dann - geschieht das auch.

Frage: Ich habe eine Frage an das Innenministerium zum Thema Abschiebungen nach Afghanistan: Herr Dimroth, stimmt die Meldung, dass diese Woche ein Flugzeug mit Flüchtlingen beziehungsweise Asylbewerbern Richtung Afghanistan gehen wird? Falls ja: Wann wird das sein, wie viele Leute werden das sein, und sind auch unbegleitete Minderjährige darunter?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. - Ganz grundsätzlich kennen Sie jedenfalls die Haltung des Bundesinnenministeriums zu dem Thema Rückführung nach Afghanistan. Man muss da ja zunächst zwischen freiwilliger Rückkehr und zwangsweiser Rückführung, also Abschiebung, differenzieren. Wie Sie wissen, sind die Zahlen bei der freiwilligen Rückkehr durchaus bemerkenswert, auch was Afghanistan anbetrifft. Es ist richtig, dass es auch ein Memorandum of Understanding beziehungsweise eine Vereinbarung mit der afghanischen Regierung gibt - sowohl eine Vereinbarung Deutschlands als auch eine weitestgehend gleichlautende Vereinbarung der EU -, die genau dieses Thema umfasst. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung, die wir mit der afghanischen Seite nach langen Verhandlungen getroffen haben, halten wir es auch für erforderlich, dass solche Flüge stattfinden.

Ich bitte um Verständnis, dass wir ganz grundsätzlich solche Maßnahmen aus vielerlei Gründen vorher nicht ankündigen - nicht zuletzt, um jedenfalls insoweit, als zwangsweise Rückführungen davon umfasst sind, die Maßnahme selbst nicht von vornherein zu gefährden und damit sinnlos werden zu lassen.

Frage : Herr Dimroth, wo landen die und in welche sicheren Gebiete kommen diese Menschen?

Dimroth: Ich weiß nicht, ob Sie gerade eben zugehört haben. Jedenfalls hatte ich ausgeführt, dass ich Details zu bevorstehenden Maßnahmen hier nicht ankündigen kann und ankündigen werde. Das umfasst selbstverständlich auch die von Ihnen gerade nachgefragten Details.

Frage: Können Sie sagen, ob unbegleitete Minderjährige dabei sein werden?

Dimroth: Nein, das kann ich nicht sagen. Wie gesagt, ich kann auch nicht bestätigen, ob das morgen, übermorgen oder in einer Woche stattfindet; vielmehr habe ich Ihnen hier ganz grundsätzlich unsere Haltung dazu geschildert. Auch hier muss ich leider noch einmal auf die Zuständigkeitsverteilung innerhalb des Themas Migration und Rückführung hinweisen: Die Frage der Abschiebung ist ja eine, die - in der Regel jedenfalls - in der Zuständigkeit der Länder liegt, das heißt, dort wären auch entsprechende Betroffene - in der Regel abgelehnte Asylbewerber - zu identifizieren; insofern kann ich das auch schon deswegen nicht. Aber davon ganz unabhängig hatte ich gerade ja ausgeführt, dass ich zu Details von bevorstehenden Maßnahmen nichts sagen kann.

Frage : An das Verkehrsministerium: Herr Hille, der Gesetzentwurf zur Pkw-Maut soll laut einer Meldung vom Wochenende am 21. Dezember ins Kabinett. Stimmt das? Ist das schon abgestimmt mit den federführenden anderen Ressorts, oder ist das erst einmal nur ein Weihnachtswunsch des Ministers?

Hille: Das stimmt so nicht, und das Datum kommt auch nicht von uns; wir planen nicht, am 21. Dezember mit der Infrastrukturabgabe ins Kabinett zu gehen. Ich glaube, ich war es, der an dieser Stelle in der vergangenen Woche den Zeitplan skizziert hat. Wir haben gesagt: Jetzt kommt als erstes die Ressortabstimmung, dann im Januar das Kabinett und im Anschluss daran dann das parlamentarische Verfahren. Sie kennen den weiteren Ablauf.

Frage : An Herrn Schäfer zum EU-Kuba-Abkommen: Ich verstehe nicht ganz, was die EU von diesem Abkommen hat. Können Sie einmal kurz erklären, was der Inhalt dieses Abkommens ist? Hat die Bundesregierung dem Abkommen vorbehaltlos zugestimmt?

Schäfer: Die Beratungen laufen zurzeit in Brüssel, deshalb würde ich grundsätzlich zunächst einmal auf die Lage in Brüssel und auf die dort anstehenden Pressekonferenzen der Vertreter der Europäischen Union und bestimmt auch des Außenministers verweisen. Ich bin da auch nicht im Detail drin, aber ich würde vielleicht ganz grundsätzlich sagen: Dass die Europäische Union, dass Deutschland mit anderen Staaten in der Welt gedeihliche und für beide Seiten vorteilhafte Beziehungen unterhält, brauche ich, glaube ich, nicht zu begründen; das macht als solches Sinn. Kuba ist ein in Zentralamerika - vielleicht in Südamerika insgesamt, im hispanoamerikanischen Raum - einflussreiches Land, ein Land, über das wir aus Anlass des Todes von Fidel Castro gerade in den letzten beiden Wochen sehr viel geredet und gesprochen haben.

Wenn eine Vereinbarung der Europäischen Union mit Kuba dem Ziel dienen würde und einen Beitrag zu dem Ziel leisten könnte, die Insel mehr zu öffnen und die für unsere Verhältnisse immer noch unangemessenen Vorstellungen von einer Gesellschaft aufbrechen helfen würde, dann wäre das absolut in unserem Sinne. Das ist der Grund dafür, dass wir mit Kuba seit einiger Zeit wieder einen engeren Dialog pflegen. Das haben wir eigentlich immer gewollt, aber da gab es durchaus hier und da Verkrustungen auf der kubanischen Seite. Wir sehen mit sehr viel Wohlwollen, dass die jetzt aus dem Amt scheidende amerikanische Administration lange Jahrzehnte, ja fast zwei Generationen einer sehr strikten Kubapolitik aufgegeben hat, die ganz offensichtlich keine positiven Ergebnisse gezeitigt hat, und wir wünschen uns auch, dass die Europäische Union diesen Pfad geht. Da gibt es in der Europäischen Union Partner - insbesondere auf der iberischen Halbinsel und ganz besonders Spanien -, die zum Glück und richtigerweise sehr dahinter her sind, dass wir gute und immer bessere Beziehungen mit Kuba pflegen. Davon können, glaube ich, beide Seiten auf Dauer nur profitieren.

Zusatzfrage : Sie sagten ja, dass in den letzten Wochen anlässlich des Todes von Fidel Castro viel über Kuba geredet wurde. Ich hatte letzte Woche schon danach gefragt: Das Auswärtige Amt hat kein einziges Statement zum Tod von Fidel Castro herausgegeben, Herr Steinmeier hat nichts dazu gesagt, Frau Chebli wollte letzte Woche explizit nichts dazu sagen. Warum hat sich das Auswärtige Amt, warum hat sich Herr Steinmeier nicht zum Tod von Fidel Castro geäußert?

Schäfer: Weil er sich nicht geäußert hat.

Zusatzfrage : Warum?

Schäfer: Weil er sich nicht geäußert hat.

Zusatzfrage : Was steckt dahinter? Sie wollen doch gute Beziehungen haben, und Herr Steinmeier hat sich schließlich mit dem Bruder von Fidel Castro getroffen. Gibt es da nichts zu sagen?

Schäfer: Ich bin nicht unbedingt sicher, dass sich mit einer Äußerung des deutschen Außenministers oder jedem anderen Mitglied der Bundesregierung zu Fidel Castro notwendigerweise die Beziehungen zu Kuba verbessern oder verschlechtern würden.

Es gab einen Vertreter Deutschlands, einen Vertreter der Bundesregierung, der bei den Feierlichkeiten anlässlich der Beerdigung Fidel Castros in Havanna war. Das wissen Sie, und darüber ist ja ausführlich in den Medien berichtet worden. Mehr kann ich dazu jetzt nicht sagen.

Ich glaube, wenn wir in eine Situation geraten, in der wir uns nicht für den Inhalt von Äußerungen, sondern uns hier intensiv dafür rechtfertigen oder erklären müssten, warum jemand dann etwas sagt und dann nichts sagt, geht das, glaube ich, insgesamt ein ganz kleines bisschen zu weit. Sie haben selbstverständlich jederzeit das Recht, unsere Erklärungen oder unsere Nichterklärungen zur Kenntnis zu nehmen. Ich muss Ihnen dann überlassen, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Frage : Ich würde gerne vom Bundeswirtschaftsministerium ein Update der Bemühungen in Sachen Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes hören, vielleicht verbunden mit dem Zeitplan.

Mich würde zum Zweiten interessieren, ob es - wenn ja, in welchen konkreten Fällen - im Bundeswirtschaftsministerium Prüfungen von chinesischen Investitionsvorhaben, Beteiligungsvorhaben in Deutschland gibt.

Wagner: Was die Investitionsprüfung angeht, hatten wir an dieser Stelle schon ein paar Mal berichtet, dass es einerseits diesen Ansatz auf europäischer Ebene gibt, die Regelungen zu ändern, aber auf der anderen Seite auch auf nationaler Ebene. Die beiden Verfahren laufen. Wir haben auf nationaler Ebene auch schon Eckpunkte dazu mit den beteiligten Ressorts besprochen. Einen neuen Sachstand dazu kann ich Ihnen nicht liefern.

Zusatzfrage : Also noch kein Referentenentwurf oder Ähnliches?

Wagner: Mir ist das nicht bekannt.

Zusatzfrage : Und chinesische Investitionsvorhaben, Beteiligungsvorhaben? Gibt es dazu im Moment bei Ihnen Prüfungen, nachdem Aixtron ad acta gelegt wurde?

Wagner: Es gibt immer Prüfungen. Mir ist aber jetzt kein konkretes weiteres Prüfungsvorhaben bekannt.

Frage: Meine Frage bezieht sich auf Italien und die Bildung der neuen Regierung dort. Wir haben gestern die Stellung von Bundesminister Steinmeier gelesen. Ich wollte eine Stellungnahme des Bundeskanzleramtes beziehungsweise der Bundesregierung hören, was Paolo Gentiloni als möglichen Premierminister angeht.

SRS'in Demmer: Wie Sie wissen, hat der italienische Präsident Sergio Mattarella den bisherigen Außenminister Paolo Gentiloni gestern mit der Regierungsbildung beauftragt. Wir freuen uns, dass damit zügig die Weichen für eine neue Regierung gestellt werden und die neue italienische Regierung bald ihre Geschäfte aufnehmen kann.

Die Bundesregierung schätzt Paolo Gentiloni als einen erfahrenen, kompetenten und verlässlichen Partner, der bereits als Außenminister zu einer freundschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unserer Regierung beigetragen hat. Sobald Herr Gentiloni offiziell als Ministerpräsident ernannt ist, wird ihm die Bundeskanzlerin selbstverständlich gratulieren.

Schäfer: Die Erklärung von Herrn Steinmeier - jetzt sage ich es vielleicht doch - rührt natürlich daher, dass er in der gemeinsamen Zeit als Außenminister enge, auch persönliche Beziehungen zu Paolo Gentiloni entwickelt hat. Die beiden haben sich sehr gut verstanden. Das hat, glaube ich, den deutsch-italienischen Beziehungen jedenfalls nicht geschadet, sondern, glaube ich, sogar ganz gut getan.

Herr Steinmeier hat gestern in seiner Erklärung auch gesagt, dass Paolo Gentiloni noch vor Kurzem - ich glaube, das ist keine zwei Wochen her - hier bei uns in Berlin war, um gemeinsam ein Thema anzugehen, das zwischen Deutschland und Italien lange ein schmerzhaftes war und immer noch ist, nämlich der Umgang mit dem Zweiten Weltkrieg. Die beiden haben zusammen eine Ausstellung in einem Museum besucht, die für die deutsche Öffentlichkeit vielleicht zum ersten Mal klargemacht hat, wie viele Italiener von den Folgen den Zweiten Weltkriegs betroffen gewesen sind. Ich glaube, es gab mehr als 600 000 italienische Militärinternierte, die hier in Berlin in Schöneweide durch die Durchgangslager gegangen sind, nachdem sich der Krieg in einer Weise entwickelt hat, dass Deutschland und Italien gegeneinander standen.

Frage: Eine Frage an das Bundesverteidigungsministerium. Die Ministerin hat in der "Bild"-Zeitung unter anderem angekündigt, dass der Bundestag im Januar über die Ausweitung des Mali-Einsatzes beschließen soll. Warum wird dieser Einsatz ausgeweitet?

Nannt: Wir haben in der Vergangenheit hier in der Bundespressekonferenz das Thema Mali-Einsatz besprochen. Es sieht so aus, dass wir dort sehr stark engagiert sind. Die Niederländer, die unsere Partner vor Ort sind, hatten angezeigt, ihre Hubschrauberfähigkeiten Anfang nächsten Jahres herauszuziehen. Im Rahmen der Vereinten Nationen und auch gemeinsam mit dem Auswärtigen haben wir lange verhandelt, wie diese wichtige Fähigkeit weiterhin gewährleistet werden kann, um die Rettungskette für die Soldaten sicherzustellen.

Nach den Gesprächen ist es vorbehaltlich der Entscheidung des Kabinetts und des Deutschen Bundestags so, dass wir den Einsatz mit dem Einsatz von Rettungshubschraubern und Unterstützungshubschraubern ausweiten werden, und zwar ab Anfang nächsten Jahres bis Mitte 2018. Das heißt, dass es zusätzliche Kräfte in den Bereichen Hubschrauber, Techniker und Piloten geben wird. Von daher wird dieser Einsatz ausgeweitet.

Frage : Braucht es dafür ein neues Mandat, Herr Nannt?

Von wie vielen Hubschraubern und von wie vielen weiteren Soldaten reden wir?

Nannt: Es sieht so aus, dass das derzeitige Mandat des Deutschen Bundestags bis Ende Januar 2017 gilt. Das heißt, das Mandat muss dementsprechend ausgeweitet werden. Das heißt, im Januar wird es darum gehen, dieses Mandat insgesamt zu verlängern und die zusätzlichen Kräfte einzubringen. Wir sprechen von einer Zahl von dann bis zu 1000 Soldaten, die dort eingesetzt werden. Das derzeit gültige Mandat umfasst eine Höhe von bis zu 650 Soldaten.

Zusatzfrage : Wie viele Hubschrauber?

Nannt: Wir befinden uns derzeit in den Planungen, wie viele Hubschrauber wir einsetzen werden. Ich denke, es werden bis zu vier Hubschrauber sowohl im Bereich der Unterstützungshubschrauber als auch der Rettungshubschrauber sein. Die Planungen dazu laufen derzeit.

Vorsitzende Maier: Dann hat jetzt der Kollege eine letzte und kleine Frage, wie er mir versichert hat.

Frage : Das ist nett, weil ich gerade vor lauter Aufregung meine Zusatzfrage bezüglich der Maut vergessen hatte.

Herr Hille, können Sie bitte noch einmal etwas zum Zeitpunkt der Einführung sagen? Auch dazu gibt unterschiedliche Berichte. Einmal heißt es 2018, an anderer Stelle heißt es frühestens 2018. Vielleicht könnten Sie das noch einmal kurz einordnen. - Danke schön.

Hille: Das habe ich auch gelesen, und war über das Datum auch etwas verwundert, weil ich nicht sagen kann, wo es herkommt. Wir haben dazu bisher immer eine klare Position gehabt - das habe ich an dieser Stelle gesagt, aber auch die Kollegen und der Minister haben das gesagt -: Der Startzeitpunkt der Infrastrukturabgabe liegt in der nächsten Wahlperiode. Eine andere Zeitangabe haben wir bisher aus gutem Grund nie gemacht, weil das vom Ablauf des parlamentarischen Verfahrens, von der Ausschreibung usw. abhängig ist.

Ich habe eine Vermutung, wo diese Zahl 2018 herkommt. Das scheinen mir Aussagen des Präsidenten des Bundesrechnungshofs gewesen zu sein, der dieses Datum aber offensichtlich frei erfunden hat und es von daher schon etwas eigentümlich ist, dass man ein selbst erfundenes Datum dann im nächsten Satz kritisiert. Wir bleiben dabei: Start der Infrastrukturabgabe ist in der kommenden Wahlperiode. Dabei bleibt es.

Montag, 12. Dezember 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 12. Dezember 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/12/2016-12-12-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2016

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