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PRESSEKONFERENZ/1370: Regierungspressekonferenz vom 28. Dezember 2016 (BPA)



Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 28. Dezember 2016
Regierungspressekonferenz vom 28. Dezember 2016

Themen: Versandhandel durch ausländische Apotheken, Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Israel, freiwillige Ausreise von Asylbewerbern, Familiennachzug für minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz, Lage in Syrien, Interviewäußerungen des Bundeslandwirtschaftsministers zur Kennzeichnung veganer und vegetarischer Lebensmittel, Initiative der Vollversammlung der Vereinten Nationen zur Ächtung von Atomwaffen, Anschlag auf dem Breitscheidplatz, Nukleararsenale der Vereinigten Staaten von Amerika und von Russland, Eröffnungstermin des Flughafens BER

Sprecher: SRS'in Demmer, Berve-Schucht (BMG), Fischer (AA), Neymanns (BMI), Franke (BMZ), Kempe (BMFSFJ), Baer-Henney (BMJV), Urban (BMEL), Hille (BMVI)

Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesgesundheitsministerium. Wir beschäftigen uns heute mit den Versandapotheken im Ausland. Dazu hat Bundesminister Gröhe noch vor Weihnachten einen Gesetzentwurf an die Fraktion und an das Bundeskanzleramt geschickt, wenn ich es in der Presse richtig gelesen habe. Dabei geht es um die Frage, wie etwa chronisch Kranke auf dem Land versorgt werden, und um den Streit darüber, ob es sinnvoll ist, den Versandhandel durch ausländische Apotheken in Deutschland komplett zu verbieten, was, wie die Opposition sagt, die Möglichkeiten gerade für diejenigen Menschen auf dem Lande verringert, die auf diese Medikamente gerade als chronisch Kranke angewiesen sind und keinen schnellen Zugang zu Apotheken haben.

Erstens. Wie rechtfertigen Sie dieses Verbot?

Zweitens. Ist es mit der europäischen Gesetzgebung überhaupt durchsetzbar? Man hört, dass auch eine Staatssekretärin in Ihrem Ministerium große Bedenken gegen diesen Entwurf hat.

Berve-Schucht: Es ist richtig, dass es einen Referentenentwurf gibt, der sich zurzeit in der Abstimmung befindet. Außerdem gibt es dazu das Notifizierungsverfahren mit der Kommission der Europäischen Union. Der Minister hat sich häufig zu dem Vorhaben geäußert und hat es häufig begründet. Gestern gab es ein Interview mit dem Minister, in dem er zu dem Vorhaben noch einmal Stellung nimmt und es aus seiner Sicht, aus Sicht des BMG noch einmal begründet. Darauf möchte ich Sie gern verweisen. Das möchte ich jetzt nicht im Einzelnen vortragen.

Schon letzte Woche gab es Hinweise, dass eine Staatssekretärin aus dem Hause sich kritisch geäußert habe. Das können wir nicht bestätigen. Es gibt keine, wie soll man sagen, kritischen oder widersprüchlichen Äußerungen.

Zusatzfrage: Einen solchen Versandhandel gibt es ja schon seit zehn Jahren. Man hat wohl festgestellt, dass es in der öffentlichen Versorgung keine Nachteile gegeben hat. Wieso möchte der Minister trotzdem an dem Gesetzesvorhaben festhalten? Haben Sie nicht den Eindruck, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass man den Apothekern, die in der Regel sehr gut verdienen und sicherlich auch eine sehr starke Lobby sind, entgegenkommt und dass man gerade damit versucht, den Versandhandel, der natürlich auch ein Stück Konkurrenz ist, zu unterbinden?

Berve-Schucht: Ich weise gern noch einmal darauf hin: Der Minister hat auch in dem Interview noch einmal gesagt, ihm gehe es um die wohnortnahe Versorgung. Er bringt folgendes Beispiel: In der Nacht wird das Kind krank. Man braucht dringend ein Medikament. Da nützt Ihnen kein Versandhandel und keine Drohne, die das Päckchen irgendwie in den Vorgarten wirft. Da braucht man einen Notdienst in der Apotheke.

Zusatzfrage: Und was tun die Menschen auf dem Land, die keine Apotheke in der Nähe haben?

Berve-Schucht: Auch da gibt es eine Apothekenversorgung und Notdienste. Aber auch dort wird einem mitten in der Nacht der Versandhandel nichts nutzen.

Zusatzfrage: Es geht ja auch um die Frage des Volumens. Gerade chronisch Kranke auf dem Land, die ständig Medikamente brauchen - ich kenne des aus einigen Fällen im weiteren Bekanntenkreis -, Menschen, die chronisch krank und ständig auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, die dadurch auch eine Erleichterung erfahren, weil es weniger kostspielig ist - - - Lassen Sie diesen Aspekt komplett außen vor?

Berve-Schucht: Ich möchte jetzt wirklich nicht auf die Inhalte des Referentenentwurfs eingehen, der ja noch nicht einmal veröffentlich ist. Wie gesagt: Es geht um eine gute Apothekenversorgung, die rund um die Uhr erreichbar ist.

Der Minister hat mehrfach darauf verwiesen, dass es auch in anderen EU-Staaten ein Verbot für Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln gibt, nämlich in genau 21 Staaten.

Frage: Meine Frage bezieht sich auf die UN-Resolution, die im Sicherheitsrat in der vergangenen Woche verabschiedet wurde, und sie geht an Frau Demmer. Wie steht die Bundesregierung jetzt zu Israel und konkret zu dieser Resolution?

SRS'in Demmer: Wie Sie wissen, gehört Deutschland derzeit nicht dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Deswegen hatte die Bundesregierung keinen Einfluss auf Inhalt oder Zeitpunkt der Resolution. Die Bundesregierung hätte sich gewünscht, dass sich der Sicherheitsrat mit der gleichen Entschlossenheit dem Konflikt in Syrien gewidmet und dem Morden dort Einhalt geboten hätte. Leider war dieser Weg über Jahre hinweg blockiert.

Aber nun zur Resolution, die Sie ansprechen: Die Substanz spiegelt natürlich die Haltung der Bundesregierung und ihrer Vorgänger wieder. Sie setzt sich für eine Zwei-Staaten-Lösung ein, lehnt den israelischen Siedlungsbau ab und verurteilt jegliche Gewaltanwendung.

Dabei möchte ich einen Punkt herausstellen. Für die Bundeskanzlerin bedeutet die Sicherheit des Staates Israel Staatsräson. Sie setzt sich für den jüdischen, demokratischen Staat Israel ein. Dieser lässt sich nur im Rahmen einer Zwei-Staaten-Lösung [auch in Zukunft] verwirklichen, Seite an Seite mit einem Staat für Palästinenser.

Der Siedlungsbau stellt für diese Lösung ein Hindernis dar. Dies hat die Bundeskanzlerin dem israelischen Ministerpräsidenten wiederholt mitgeteilt. Insofern besteht keine Unklarheit über die deutsche Haltung.

Zusatzfrage: Erachtet die Bundesregierung, wie es im Resolutionstext steht, jede Änderung an Jerusalem seit 1967 für illegal?

SRS'in Demmer: Dafür möchte ich an das AA verweisen.

Fischer: Zwischen Deutschland und Israel hat sich in den letzten 50 Jahren eine enge und sehr freundschaftliche Beziehung entwickelt, die weit über die bloße Zusammenarbeit zwischen Regierungen hinausgeht. Für diese einzigartige und enge Bande sind wir dankbar.

Deutschland hat, wie Frau Demmer zu Recht gesagt hat, eine historische Verantwortung für die Sicherheit und das Existenzrecht Israels. So haben es frühere Bundesregierungen gehalten, und so halten wir es. An dieser Leitlinie hat sich nichts geändert.

Wir sind und bleiben überzeugt, dass der Schlüssel für Sicherheit und Frieden zwischen Israelis und Palästinensern in einer Zwei-Staaten-Lösung liegt. Dabei geht es darum, in gemeinsamen Gesprächen dazu zu kommen, diese zwei Staaten "auf die Bahn" zu bringen. Wenn es um Modifizierungen der Grenzen vom 4. Juni 1967 geht, dann denken wir, dass diese zwischen den Parteien einvernehmlich geregelt werden müssen.

Frage: Frau Demmer, eine Nachfrage: Wenn Sie die Substanz so betonen, habe ich es dann richtig verstanden, dass die Bundesregierung zwar mit der Substanz einverstanden ist, aber den Zeitpunkt der Resolution nicht für glücklich hält?

Herr Fischer, vielleicht können Sie sagen, ob auch Deutschland oder die deutsche Diplomatie von den, wie soll ich es nennen, Vergeltungsmaßnahmen der israelischen Diplomatie betroffen sind, die ja angekündigt hat, die Beziehungen zu den Ländern einzuschränken, die an der Resolution mitgewirkt haben. Aber wenn keine Unklarheit über die deutsche Position besteht, ist die Frage, ob Israel dann auch die Beziehungen zu Deutschland einschränkt. Haben Sie entsprechende Signale empfangen?

Fischer: Solche Signale haben wir nicht empfangen.

SRS'in Demmer: Ich habe es so gesagt, wie ich es auch gemeint habe: Die Bundesregierung hatte keinen Einfluss auf Inhalt oder Zeitpunkt der Resolution.

Frage : Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Herr Neymanns, die "Süddeutsche Zeitung" hat einen Trend, der erkennbar war, jetzt mit den Zahlen zu den freiwilligen Ausreisen noch einmal aktualisiert. Ich möchte Sie fragen: Offensichtlich wird es ab dem nächsten Jahr eine Starthilfe plus geben. Können Sie genau sagen, wie sie aussehen soll und was sich damit ändert?

Neymanns: Im Detail kann ich Ihnen noch nicht sagen, wie die Starthilfe plus genau aussehen wird.

Vielleicht etwas vorab zur Einleitung: Der Bundesinnenminister hat immer darauf hingewiesen, dass natürlich eine freiwillige Rückkehr ins Heimatland einer Abschiebung vorzuziehen ist. Insofern haben wir das Bund-Länder-Programm REAG/GARP, in dem Bund und Länder abgelehnte Asylbewerber, Asylbewerber im Verfahren, die bereit sind, in ihr Heimatland zurückzukehren, fördern. Die Zahlen dazu sind gestern in der "Süddeutschen Zeitung" veröffentlich worden.

Ich kann sie Ihnen aktuell noch einmal sagen: Für das Jahr 2016 sind bis Stand gestern, 27. Dezember, 54 Personen für die Rückkehr bewilligt worden. Das entspricht einem Mittelvolumen von etwa 21 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr: 2015 sind 35 tatsächliche Ausreisen erfolgt. Das ist eine ein bisschen unterschiedliche Zählweise: die Bewilligungen und die tatsächlichen Ausreisen. Man findet erst mit einem gewissen Zeitverzug heraus, wer tatsächlich ausgereist ist. Insofern hat man Zahlen, die nicht ganz vergleichbar sind. Allerdings ist klar erkennbar: Von gut 35 auf 54 in diesem Jahr - es ist eine erhebliche Steigerung festzustellen. Das ist erst einmal zu begrüßen, weil wir eine größere Zahl an Asylbewerbern haben und damit dann logischerweise auch mehr abgelehnte Asylbewerber. Wenn diese freiwillig das Land verlassen, so ist das immer der Abschiebung vorzuziehen. Die Abschiebung ist immer nur das letzte Mittel, um die Asylbewerber in der Regel wieder in ihr Heimatland zu bringen.

Darüber hinaus gibt es derzeit Planungen, das Programm noch etwas aufzustocken: Starthilfe plus. Das bezieht sich im Prinzip auf die gleichen Länder, die auch für REAG/GARP infrage kommen. Die Länderliste ist zum Beispiel auf den umfassenden Seiten des BAMF einsehbar. Dort finden Sie auch die Angaben zu Antragstellungen und dazu, wer infrage kommt etc.

Etwas vereinfacht gesagt, werden die Mittel etwas erhöht, um weiter die freiwillige Rückkehr zu fördern. In Zusammenarbeit mit anderen Ressorts wird auch darauf geachtet, dass es beispielsweise mit den Zielen der Entwicklungspolitik einhergeht, dass die Menschen, die hier sind, also nicht nur Geld in die Hand bekommen und in ihr Heimatland gehen, sondern dass sie auch noch Beratung bekommen, um in ihrem Heimatland wieder etwas besser Fuß zu fassen.

Zusatzfrage : Sagt man generell: "Je früher jemand geht, desto mehr Geld kann er bekommen"?

Eine zweite Frage: Haben Sie Zahlen dazu, ob von Menschen, die die freiwillige Ausreise - in Anführungszeichen - "gesponsert" bekommen haben, einige zurückkommen, ob sie also ein zweites Mal kommen? Es sind ja viele vom Westbalkan dabei. Das ist auch noch eine Reise, aber es ist nicht so weit weg.

Neymanns: Zum einen: Ja, der Grundgedanke wird in dem Programm Starthilfe plus vorhanden sein. Je früher man geht, zum Beispiel weil man feststellt, dass man nicht solch gute Perspektiven im Asylverfahren hat, wie man es sich vielleicht vorher ausgerechnet hat, desto höher werden die Mittel tatsächlich ausfallen.

Zahlen darüber, ob es Doppel- beziehungsweise Dreifachantragstellungen gibt, liegen mir nicht vor.

Frage: Fördern Sie auch schon die freiwillige Rückkehr nach Syrien? Wenn ja, in welcher Form, mit welchen Beträgen?

Es gibt Berichte, dass inzwischen Syrer auch deshalb in ihre Heimat zurückgehen, weil der Familiennachzug ausgesetzt ist. Wie bewerten Sie solche Beweggründe von Flüchtlinge, in ihre Heimat zurückzukehren?

Neymanns: Zu den Beweggründen, warum einzelne Flüchtlinge in ihr Heimatland zurückkehren, kann ich im Detail nichts sagen.

Zu Ihrer ersten Frage kann ich sagen, dass syrische Staatsangehörige nach der Liste zu REAG/GARP auf jeden Fall für eine Förderung infrage kommen. Detaillierte Zahlen dazu, wie viele Syrer im Jahr 2016 möglicherweise eine Förderung bekommen haben, müsste ich nachreichen. Sie liegen mir, denke ich, hier nicht vor. Das kann ich aber tun.

Zusatzfrage: Wie hoch die Förderung aussieht würde uns auch interessieren.

Neymanns: Ja. Wenn ich das über den Verteiler gebe, würde ich Ihnen das detaillierte Blatt des BAMF oder der IOM nachliefern. Darauf steht das alles.

Frage: Herr Neymanns, darf ich Sie kurz bitten, weil Sie zweimal ansetzten oder zumindest ein halber Versprecher darin war, den ersten Satz zu den Zahlen noch einmal zu wiederholen, Stand 27. Dezember?

Neymanns: Sehr gern, natürlich. Mit Stand vom 27. Dezember 2016 wurde 54 Personen die Ausreise mit Förderung von REAG und GARP bewilligt.

Zusatzfrage: Woran messen Sie, dass die Mittel, die für die freiwillige Rückkehr aufgewendet werden und nun verstärkt werden sollen - das Motiv ist klar -, sinnvoll eingesetzt werden?

Neymanns: Es geht darum, die Ausreise zu fördern. Dafür werden die Mittel eingesetzt. Wenn die Ausreise mittels REAG/GARP gefördert ist - bei dem neuen Programm Starthilfe plus ist es ein bisschen anders -, dann sind die Mittel richtig eingesetzt.

Zusatzfrage: Heißt das, dass Sie nicht vorhalten, wie die Mittel, die diese Rückkehrer bekommen, dort, wohin sie zurückgehen, eingesetzt werden und ob sich das im Sinne eines dauerhaften Aufenthalts bewährt?

Neymanns: Das zielt ein bisschen auf dasselbe ab wie die Frage ihrer Kollegin, ob wir missbräuchliche Antragstellung, also Menschen, die wieder einreisen, feststellen. Dazu liegen mir keine Zahlen vor. Insgesamt sind die Mittel aber in einer solchen Höhe, dass es sich zumindest normalerweise nicht lohnt, mehrfach die Reise anzutreten, wieder nach Deutschland zu kommen, um dann die Mittel zu bekommen und dann wieder auszureisen. Abgesehen davon müsste bei einer doppelten Antragstellung schon einfach die missbräuchliche doppelte Beantragung auffallen.

Frage: Herr Neymanns, zwei Lernfragen: Umfassen die Zahlen, die Sie jetzt genannt haben, alle Bund-Länder-Programme? Denn es gibt in den Bundesländern sehr unterschiedliche Förderprogramme, wie man zusätzliche Anreize schaffen will. Vielleicht können Sie die Gewichtung dabei ein bisschen aufschlüsseln.

Zweitens. Ist der Unterschied zwischen Abschiebung und Rückführung, dass man bei Abschiebung einen Stempel in den Pass bekommt, während bei einer freiwilligen Rückführung der Pass unverändert bleibt, oder wo liegt die Differenz für den Ausreisenden?

Neymanns: Das hängt ein bisschen davon ab, aus welchem Herkunftsland die Person kam. Wenn der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird, gibt es eine befristete Wiedereinreisesperre.

Zusatzfrage: Ist es dabei egal, wie er zurückkehrt?

Neymanns: Genau. Das ist davon unabhängig.

Die Frage nach weiteren Länderprogrammen kann ich Ihnen hier nicht abschließend beantworten. Das Programm REAG/GARP haben Bund und Länder gemeinsam aufgelegt. Ob es darüber hinaus noch einzelne Länderprogramme gibt, ist mir nicht bekannt.

Frage : Herr Neymanns, was ist das Kriterium dafür, ob ein Land auf diese Liste kommt oder nicht?

Neymanns: Es sind die 40 Hauptantragsländer.

Zusatzfrage : Ist das das alleinige Kriterium? Spielt die qualitative Situation in dem Land keine Rolle?

Neymanns: Die Länder der Europäischen Union sind ausgeschlossen. Ebenso sind Personen aus Ländern, aus denen sie ohne Visum einreisen können, ausgeschlossen. Aber diese 40er-Liste ist im Wesentlichen die Liste der Hauptherkunftsländer.

Frage: Ich hätte in dem Zusammenhang gern noch eine konkrete Schilderung dessen, was in Bezug auf die Verknüpfung von Entwicklungshilfe und Rückführung bei der Verstärkung der Mittel ab, so meine ich, dem ersten Quartal für das Programm "Migration und Entwicklung" beabsichtigt ist. Was bedeutet das konkret?

Ist auch das an bestimmte Länder gebunden?

Franke: Vielen Dank für die Frage. In der Tat - die "Süddeutsche Zeitung" hat heute darüber berichtet - können wir bestätigen, dass wir im Haushalt des BMZ für die nächsten Jahre 150 Millionen Euro für ein Rückkehrerprogramm eingestellt haben mit dem Ziel, die freiwillige Rückkehr zu fördern und in dem Falle insbesondere auch die Integration derjenigen, die freiwillig zurückkehren, beispielsweise in den Arbeitsmarkt.

Auch jetzt schon laufen verschiedene Programme in den Ländern. Sie werden für die Menschen, die freiwillig zurückkehren, geöffnet. Es geht um die Berufsbildungsprogramme und um Beschäftigungsprogramme. Das alles ist über die zusätzlichen Mittel möglich, die wir zur Verfügung gestellt haben.

Darüber hinaus - wir hatten darüber auch schon mehrfach berichtet - gibt es im Rahmen dieses von Ihnen erwähnten Programms "Migration und Entwicklung" beispielsweise eine Förderung von Beratungszentren, so im Kosovo und jetzt auch in Serbien und in Albanien. Dabei geht es darum, dass diese Menschen, die zurückkehren, Informationen darüber erhalten, wo sie beispielsweise Angebote für Aus- und Weiterbildung bekommen und was die Beschäftigungsmöglichkeiten sind. Insofern gibt es eine breite Spanne. Das Programm befindet sich in Abstimmung mit den anderen Ressorts in der Erarbeitung. Unser Ziel ist es, die Menschen zu betreuen, damit sie halt eine Chance im eigenen Land sehen.

Zusatzfrage: Sind das Hilfen, die erst dann greifen, wenn der Rückkehrer bereits dort ist, wo er Ihrer Meinung nach hingehört?

Franke: Ja, das ist richtig; genau.

Frage: Wenn ich es richtig verstanden habe, bezieht sich die Zahl von knapp 55 freiwilligen Heimkehrern nur auf die Heimkehrer, die das REAG/GARP-Programm nutzen. Gibt es Zahlen darüber, wie viele freiwillige Heimkehrer es denn insgesamt sind? Werden die statistisch erfasst?

Neymanns: Das ist eine sehr gute und auch eine sehr wichtige Frage. Nein, die Zahlen gibt es nicht, weil man die Bundesrepublik einfach verlassen kann, ohne dass man sich in irgendeinem Ausreiseregister oder an irgendeiner Stelle abmelden muss. In der Tat haben wir keine Kenntnis über die Zahl derjenigen Personen, die dieses Land ohne eine Förderung oder eine Abschiebung verlassen.

Zusatzfrage: Gibt es da Schätzungen? Sagt man "90 Prozent gehen im Rahmen dieses Programms"?

Neymanns: Nein, Schätzungen dazu kenne ich leider nicht.

Frage: Ich habe einige Fragen an unterschiedliche Ministerien zum Thema "Familiennachzug für minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz", zunächst an das Familienministerium, wenn ich darf:

Herr Kempe, die immer wieder kommunizierte Position Ihres Ministeriums ist - ich frage, ob sie es noch ist -, dass die Einschränkung des Elternnachzugs durch die UN-Kinderrechtskonvention grundsätzlich nicht zugelassen ist und dass, selbst wenn der Elternnachzug in diesem Asylpaket II eingeschränkt werde, der Nachzug zu unbegleiteten Minderjährigen in jedem Fall ein Härtefall wäre, weil das Kindeswohl eine humanitäre Aufnahme begründe; so die Position, die auch hier in der Pressekonferenz im Februar formuliert wurde.

Vor dem Hintergrund, dass die Härtefallregelung vom 11. Februar offensichtlich nie umgesetzt wurde und 2500 Jugendliche mit diesem subsidiären Status offensichtlich kein geregeltes Verfahren haben, um einen Elternnachzug möglich zu machen, frage ich: Sehe Sie in Ihrem Ministerium das Kindeswohl und die UN-Kinderrechtskonvention verletzt, oder steht die Praxis für Sie mit der Kinderrechtskonvention im Einklang? Das Institut für Menschenrechte, die Diakonie und die Caritas argumentieren ja exakt mit der Kinderrechtskonvention und sagen, dass die gegenwärtige Praxis völkerrechtswidrig sei.

Kempe: Dass die Härtefallregelung hier nicht angewendet beziehungsweise nicht umgesetzt wird, ist ja Ihre Behauptung. Daraus, dass es keine statistischen Daten darüber gibt, können Sie ja nicht schließen, dass diese Regelung nicht umgesetzt wird.

Da die Federführung in diesem Verfahren beim Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium liegt, müssten eigentlich erst einmal die Kollegen aus diesen Häusern grundsätzlich dazu Stellung beziehen, würde ich vorschlagen.

Zusatzfrage: Dann komme ich gerne noch einmal auf Sie zurück.

Fangen wir mit dem Auswärtigen Amt an. Die Aussage, dass es keine belastbaren Zahlen gibt, ist eine Aussage des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der Diakonie, der Caritas, von Vormundschaftsvereinen und von vielen anderen Organisationen, die mit konkreten Fällen befasst sind, also von Vormündern, die dezidiert sagen, dass auch Briefwechsel mit dem Auswärtigen Amt nicht beantwortet wurden und dass die E-Mail-Adresse familiennachzug.syrien@auswaertiges-amt.de offensichtlich ein toter Briefkasten ist. Diese Aussagen liegen vor.

Vor diesem Hintergrund frage ich: Ist die Härtefallregelung vom 11. Februar so umgesetzt worden, dass sie mit der UN-Kinderrechtskonvention im Einklang steht, also dass alle betroffenen Kinder, Minderjährige und Flüchtlinge das Recht haben, einen Elternnachzug als Härtefall zumindest zu beantragen und zu begründen?

Fischer: Lassen Sie mich vielleicht ein bisschen weiter ausholen. Die Kolleginnen und Kollegen an unseren Auslandsvertretungen und auch im Auswärtigen Amt arbeiten ja täglich daran, Familiennachzüge zu ermöglichen. Wir haben in den letzten Jahren und Monaten große Anstrengungen unternommen, um den Herausforderungen, die sozusagen dadurch entstanden sind, dass Deutschland 2015 so viele Flüchtlinge aufgenommen hat, gerecht zu werden. Hierbei geht es natürlich um den Familiennachzug.

Sie wissen: Wir haben unsere Botschaften in der Region - in Ankara, in Amman, in Beirut - personell aufgestockt. Wir haben unsere Generalskonsulate in Istanbul und Erbil personell aufgestockt. Wir haben dort, wo es möglich war, bauliche Veränderungen vorgenommen, natürlich immer unter der Maßgabe, dass das sicherheitstechnisch auch möglich ist. Wir haben außerdem die Verfahren, die es in verschiedensten Bereichen, aber eben auch im Familiennachzug gibt, gestrafft. Es wird Sie nicht überraschen, dass die Kolleginnen und Kollegen weiterhin aufgrund der Situation, die es in Syrien gibt, am Limit arbeiten, oft auch über das Limit hinaus.

Was Ihre spezifische Frage angeht: Es ist nicht so, dass es nicht die Möglichkeit für einen Antrag gibt. Es gibt die Möglichkeit, einen Antrag beim Auswärtigen Amt zu stellen. Es trifft auch nicht zu, dass es keine Fälle gegeben hat. Es hat Fälle gegeben. Richtig ist lediglich, dass es kein konsolidiertes Zahlenmaterial gibt, das so genau nach spezifischen Fallgruppen differenziert. Da es das nicht gibt, kann man auch nicht sagen "Zum Zeitpunkt x hat es so und so viele Fälle aus dieser spezifischen Fallgruppe gegeben". Aber was wir wissen, ist, dass das Auswärtige Amt in den ersten drei Quartalen weltweit rund 1500 Visa für den Elternnachzug ausgestellt hat. Der Großteil davon ist an syrische Flüchtlinge gegangen.

Was die Kinderrechtskonvention angeht: Dieses Asylpaket II ist auf seine Vereinbarkeit mit den europarechtlichen Regelungen und auch mit den internationalen Verpflichtungen geprüft worden, und diese Prüfung ist erfolgreich verlaufen.

Neymanns: Ich könnte Sie nur auf die Rechtslage hinweisen - die kennen Sie aber; Herr Fischer hat sie ja auch dargestellt -, dass der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte mit dem Asylpaket II für zwei Jahre mit den entsprechenden Prüfungen ausgesetzt worden ist. Es gibt irgendwie Härtefallregeln. Die müssen dann bei Antragstellung geltend gemacht werden. Die Kleine Anfrage haben Sie in Ihrem Beitrag ja auch verwertet. Da haben wir nur darauf hingewiesen, dass uns nach den Gründen differenzierte Zahlen nicht vorliegen und dass wir deswegen kein Zahlenmaterial liefern können.

Zusatzfrage: Ich frage schon sehr präzise nach einem Konflikt, den es Anfang des Jahres innerhalb der Koalition gab und der mit einer Vereinbarung der Minister Maas und de Maizière sowie einem öffentlichen Presseauftritt von Herrn Maas unter der Überschrift "Die Humanität hat sich durchgesetzt" so kommuniziert wurde, dass eine ausdrückliche Härtefallregelung geschaffen worden sei, die jedem einzelnen minderjährigen Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz eine Einzelfallprüfung ermöglicht. Meine Frage ist nicht, ob die Auslandsvertretungen, die tatsächlich überlastet sind und die überhaupt erst handeln, wenn ein Schutzstatus benannt worden ist, der ein Visumsverfahren ermöglicht, tätig geworden sind, sondern meine Frage ist: Wie ist die Regelung vom 11. Februar so umgesetzt worden, dass für die nicht mehr 105, wie im letzten Jahr, sondern inzwischen 2500 betroffenen Jugendlichen ein geordnetes Verfahren möglich ist?

Noch einmal: Die Aussage von Diakonie, Caritas, weiteren Sozialverbänden, Vormundschaftsvereinen und dem Deutschen Institut für Menschenrechte ist ganz klar, dass es kein geordnetes Verfahren gibt. Deshalb ist meine Frage nicht, was in Auslandsvertretungen geschieht, sondern, wie dieses Verfahren vom 11. Februar operationalisiert worden ist.

Fischer: Sie wissen: Es gibt dieses Verfahren. Diese Regelung gab es ja auch schon vorher. Es gibt die Möglichkeit zur Antragstellung. Es handelt sich, wie gesagt, um Härtefälle. Diese Härten müssen in jedem Einzelfall geprüft werden. Das ist der Auftrag, den es gibt, und das ist auch der Auftrag, dem die Kolleginnen und Kollegen mit professionellem Engagement nachkommen.

Baer-Henney: Ich kann praktisch nur das, was Sie gerade auch schon gesagt haben, bestätigen: Es gab diese Vereinbarung vom 11. Februar. Der Minister hat sich entsprechend geäußert und gesagt, dass Härtefälle halt im Einzelfall geprüft werden und man damit eine humanitäre Entscheidung oder eine humanitäre Lösung herbeiführen kann.

Es tut mir leid, aber hinsichtlich der Ausführungen muss ich tatsächlich an die anderen Ressorts verweisen, weil das nicht vom BMJV gesteuert wird.

Zusatzfrage: Nachdem das Auswärtige Amt dargestellt hat, dass es wohl Fälle gibt, aber dass es im Vergleich mit der Dimension von 2500 sicherlich einen deutlichen Graben gibt, stelle ich die Frage an das Justizministerium: Hält das Justizministerium an der Aussage "Die Humanität hat sich durchgesetzt" vom 11. Februar fest?

Sieht das Familienministerium durch die gegenwärtige Praxis die UN-Kinderrechtskonvention als erfüllt an?

Baer-Henney: Ich fange einmal an. Ich kann also, wie gesagt, immer nur auf das Zitat verweisen, das wir am 11. Februar abgegeben haben, und kann Ihnen sagen: Die Ausführungen finden nicht innerhalb unseres Ressorts statt.

Das Auswärtige Amt hat gerade auch schon bestätigt, dass es praktisch keine konkreten Fallzahlen nennen kann. Es steht mir jetzt nicht zu, das zu beurteilen, wenn wir praktisch gar nicht das ausführende Ministerium sind, sondern das müssten Ihnen die Ressorts beantworten. Es steht mir an dieser Stelle nicht zu, wenn jetzt gesagt wird "Wir haben noch gar keine festen empirischen Daten", hier darüber den Stab zu brechen, ob das humanitär ist oder nicht humanitär ist.

Kempe: Der Kollege Fischer vom Auswärtigen Amt hat ja gerade erläutert, dass Härtefallprüfungen durchgeführt wurden und werden. Wir haben keine Zweifel daran, dass bestehende Regelungen eingehalten werden.

Was die Kinderrechtskonvention betrifft, die Sie angesprochen haben, so ist es so, dass im Rahmen der Prüfung einer humanitären Aufnahme nach unserer Auffassung das Grundgesetz und eben auch internationales Recht berücksichtigt werden. Danach sind eben das Kindeswohl und das besondere Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen zu berücksichtigen. Noch einmal: Wir haben keine Anhaltspunkte dafür, daran zu zweifeln, dass diesen Regelungen Rechnung getragen wird. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

Frage: Herr Fischer, ich würde gerne eine Frage zum Komplex Syrien stellen. Nachdem jetzt Russland, die Türkei und der Iran zu Friedensgesprächen in Kasachstan eingeladen haben und sich Russland und die Türkei auf eine Waffenruhe geeinigt haben, hätte ich ganz gerne von Ihnen eine Einschätzung dazu gehört, wie hilfreich diese Bemühungen Ihrer Meinung nach für eine Lösung in Syrien sind.

Zweite Frage, direkt damit verbunden: Hat sich der Westen damit vom Versuch der Konfliktlösung verabschiedet?

Fischer: Vielleicht fangen wir einmal mit der Waffenruhe an: Dass es eine Einigung oder eine Vereinbarung hinsichtlich einer Waffenruhe gibt, kann ich nicht bestätigen. Wenn ich die letzten Agenturmeldungen richtig gelesen habe, dann gibt es dafür auch keine Bestätigung aus Russland.

Aber natürlich ist es so: Wenn es zu einer landesweiten Waffenruhe kommen sollte, dann würden wir dies natürlich begrüßen. Wir haben nämlich immer betont, dass eine landesweite Waffenruhe dringend notwendig ist, weil die Menschen jetzt sechs Jahre lang Krieg, Leid und Not erlebt haben, viel Schreckliches durchgemacht haben und eine Waffenruhe verdienen.

Was die Gespräche angeht, so muss man sagen, dass wir grundsätzlich natürlich alle Bemühungen unterstützen, den Konflikt auf politischem Wege zu lösen. Es gibt die verschiedensten Formate, in denen das stattfindet. Nicht in allen Formaten sind immer alle regionalen Spieler dabei. Sie wissen, dass wir uns auch in bestimmten Formaten treffen, in denen einzelne Spieler dann nicht dabei sind, um sich festzulegen und sich abzustimmen. Aber festhalten muss man auch, dass alle drei Länder - Russland, Iran und die Türkei - direkten Einfluss in Syrien haben und eben deshalb auch die Möglichkeit haben, auf die Konfliktparteien einzuwirken. Aber klar ist auch, dass die Vereinten Nationen und besonders der UN-Beauftragte Staffan de Mistura natürlich weiterhin eine ganz wichtige Rolle in dem politischen Prozess im Rahmen der Münchner Vereinbarungen und des Wiener Prozesses innehaben, die ja sozusagen alle Spieler zusammenholen, die in der Region möglicherweise über Einfluss verfügen. Das sind ja dann doch mehr als die drei von Ihnen genannten. Es wird Ihnen auch nicht entgangen sein, dass Staffan de Mistura für Anfang Februar - ich glaube, für den 8. Februar - zu weiteren Gesprächen nach Genf eingeladen hat. Wenn die türkisch-iranisch-russischen Gespräche dazu beitragen, diesen Prozess zu befördern, dann können wir das nur begrüßen.

Zusatz: Wenn ich Sie recht verstehe, dann sehen Sie diesen Versuch, mit den Gesprächen in Kasachstan eine Lösung hinzubekommen, eher als Teil eines größeren Versuchs an, im Rahmen dessen sich dann andere mit anderen treffen, und nicht als Konkurrenzveranstaltung zur UN.

Fischer: Ich glaube, alle Anstrengungen, die darauf abzielen, einen politischen Prozess in Gang zu bringen, die Situation in Syrien zu stabilisieren und sie zu befrieden, sind unterstützenswert. Ich glaube, man sollte da nicht versuchen, Konkurrenzverhältnisse herauszudestillieren. Hier geht es darum, dass die Menschen in Syrien spüren, dass die Dinge nach sechs Jahren Bürgerkrieg vorankommen. Da gibt es, wie ich erläutert habe, verschiedene Prozesse, und wenn sich diese ergänzen und gegenseitig unterstützen, dann ist das etwas, das wichtig ist. Aber das kann auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die ganz zentrale Rolle natürlich weiterhin bei den Vereinten Nationen liegt, die sich ja auch in einer Sicherheitsratsresolution darauf verständigt haben, wie der Weg beispielsweise in eine Übergangsregierung aussieht.

Frage: Zu einem ganz anderen Thema, dem Verbraucherschutz: Ich lese, dass Herr Schmidt Namen wie "Schnitzel", "Frikadelle" und "Currywurst" in Verbindung mit vegetarischen und veganen Produkten verbieten lassen will. Heißt das, der Minister arbeitet hier an einer Verbotsliste für Namen wie diese, oder wie muss ich mir das Vorhaben konkret vorstellen?

Urban: Vielen Dank für Ihre Frage. Bundesernährungsminister Schmidt hat wie schon so oft deutlich gemacht, dass es ihm um eine klare und nachvollziehbare Kennzeichnung von Lebensmitteln geht. Der Minister hat gesagt, dass er die Bezeichnung "vegane Currywurst" etc. für den Verbraucher, der sich an der Ladentheke ein Bild von dem Produkt machen muss, für irreführend hält. Ganz generell gilt in Deutschland für die Lebensmittelkennzeichnung: Es ist sicherzustellen, dass der Verbraucher nicht getäuscht und in die Irre geführt wird. Deswegen tritt der Minister auch bei diesen Produkten für eine klare Kennzeichnung ein.

Zusatzfrage: Wie kommt Herr Schmidt denn auf die Idee, das klären zu lassen? Hat er persönlich schlechte Erfahrungen gemacht und in Erwartung eines Schnitzels ein veganes Produkt gekauft, oder gibt es Fallzahlen, die den Bedarf erklären?

Urban: Über das Einkaufsverhalten des Ministers berichte ich hier nicht; das werden Sie vielleicht verstehen.

Ganz grundsätzlich geht es darum, dass wir in einem immer größer werdenden Markt Verbraucherklarheit schaffen. Klarheit und Wahrheit, Transparenz für den Verbraucher - das sind die Maßnahmen, die bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln gelten, und zwar für alle Lebensmittel, immer und zu jeder Zeit.

Zusatzfrage: Wenn ich es richtig verstehe, arbeitet eine Kommission in Ihrem Haus an dieser Frage und vielleicht auch an weitergehenden Fragen. Ist das nicht eine Festlegung im Vorhinein? Warum arbeitet diese Kommission, wenn der Minister, was die Ergebnisse angeht, schon völlig klar ist?

Urban: Wenn Sie auf die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission anspielen, haben Sie recht: Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission ist vor Kurzem vom Minister reformiert worden. Es ist dazu angehalten worden, sich deutlicher für die Grundsätze von Klarheit und Wahrheit in der Lebensmittelkennzeichnung einzusetzen. Die befasst sich ja grundsätzlich mit den sogenannten Verkehrsbezeichnungen von Lebensmitteln. Vertreten darin sind die beteiligten Gruppen, also sowohl die Verbraucher als auch der Lebensmitteleinzelhandel und die Produzenten. Dort befasst sich eine Arbeitsgruppe mit den Bezeichnungen für vegane und vegetarische Produkte, und zwar mit dem Ziel, Verbraucherklarheit in diesem Themenbereich herzustellen.

Frage : Herr Urban, ist das eigentlich auch in dem Grünbuch enthalten, genauso wie die jetzt als "Schweinefleischpflicht" titulierte Aussage des Ministers, in Kantinen müsse auch Schweinefleisch auf den Tisch? Ist das, was der Minister da im "Bild"-Interview sagt, also sozusagen ein Teaser für die Vorstellung des Grünbuchs am Freitag?

Urban: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich der Vorstellung des Grünbuchs an dieser Stelle jetzt nicht vorweggreifen möchte. Das wird der Minister, wie Sie gerade gesagt haben, am Freitag vorstellen.

Ganz grundsätzlich möchte ich aber noch einmal darauf hinweisen, dass der Minister selbst in dem Interview - wenn man es in seiner Gänze durchliest, dann wird man das auch erkennen - nicht von einer Verpflichtung für irgendetwas oder von einem Verbot von irgendetwas gesprochen hat, sondern von der Einschränkung, dass die Kennzeichnung klar und nicht irreführend sein muss.

Zusatzfrage : Eine Nachfrage zum Thema Schweinefleisch: Ist das eigentlich für den Minister eine kulturelle Frage oder eine Frage der ausgewogenen Ernährung?

Zweite Frage: Ist der Zeitpunkt dafür, die Frage, die ja schon öfter im Raum stand, jetzt noch einmal aufzuwerfen, nicht vielleicht ein bisschen unglücklich, nach dem Motto "Wir lassen uns von diesen Terror-Muslimen jetzt nicht auch noch vorschreiben, was wir zu essen haben"?

Urban: Diese Interpretation, die Sie da vorgenommen haben, mache ich mir jetzt nicht zu eigen. Wann eine Frage zeitgemäß und angezeigt ist, entscheiden Sie als Journalisten in Interviews mit Ministern oder politisch Verantwortlichen genauso wie hier in der Bundespressekonferenz. Wenn Sie eine Frage stellen, dann haben Sie einen Anspruch darauf, eine Antwort zu bekommen, und das gilt auch in diesem Fall.

Der Minister hat allerdings schon mehrfach deutlich geäußert, dass es ihm darum geht, dass wir eine Wahlfreiheit schaffen. Die Menschen sollen die Auswahl haben, was sie essen. Sie sollen die Möglichkeit haben, Fleisch zu essen und verschiedene Fleischsorten zu essen, und genauso sollen sie die Möglichkeit haben, sich, wenn es angezeigt und gewünscht ist, vegetarisch zu ernähren. Diese Wahlfreiheit steht beim Minister ganz oben, und er hat deutlich gemacht, dass wachsende kulturelle Vielfalt für ihn nicht nachvollziehbarerweise zu einer Verringerung des Angebotes führen kann. Vielmehr müsse nach seiner Auffassung das Gegenteil der Fall sein, und das hat er in diesem Interview auch noch einmal dargelegt.

Zusatzfrage : Ist das für ihn auch eine kulturelle Frage?

Urban: Es geht um die Freiheit der Wahl von Produkten, die wir in Deutschland schon immer auf den Tellern haben. Der Minister betont auch bei jeder Gelegenheit: Er möchte, dass die Menschen mit dem Rezeptbuch und nicht mit dem Gesetzbuch kochen.

Frage: Es soll ja Leute geben, die, wenn sie "vegane Currywurst" hören, eine ganz genaue Vorstellung davon haben, dass das ungefähr wie eine Currywurst aussieht und ungefähr wie eine Currywurst schmeckt, dass nur kein Fleisch darin enthalten ist. Welche alternativen Bezeichnungen wären denn weniger irreführend?

Urban: Die alternativen Bezeichnungen sind erst einmal eine Aufgabe des Herstellers, der die Waren in den Verkehr bringt. Der hat sowohl für die Bezeichnung des Lebensmittels Rechnung zu tragen als auch sicherzustellen, dass die Verbraucher eben gemäß den Kriterien Klarheit, Wahrheit und Transparenz nicht in die Irre geführt werden.

Vielleicht kann ich Ihnen ein Beispiel für das Thema Bezeichnungsschutz nennen: Beispielsweise für Milch und Käse gibt es auf europäischer Ebene einen Bezeichnungsschutz. Sie erinnern sich vielleicht noch an die Diskussion über diesen sogenannten Analogkäse, in der man gesagt hat, dass das nicht zulässig sei. Wenn "Käse" draufsteht, dann muss auch Käse drin sein! Auch mit diesem Zusatz ist das so nicht zulässig.

Ich möchte an noch ein Beispiel erinnern, an dessen Reform wir uns wahrscheinlich alle nicht mehr erinnern: Butter aus sogenanntem reinen Pflanzenöl gibt es seit vielen, vielen Jahren nicht mehr in den Regalen, sondern da hat sich die Industrie auf einen Begriff namens "Margarine" festgelegt.

Frage: Herr Urban, dann möchte ich noch einmal nachfragen, damit ich richtig einordnen kann, was jetzt konkret aus diesem Vorstoß werden soll: Soll das in einer Richtlinie oder in einem Gesetz münden? Weil Sie ja eben angesprochen haben, dass viele Kennzeichnungspflichten europäisch geregelt werden: Wollen Sie das auf europäischer Ebene regeln? Wollen Sie dort für eine Änderung sorgen, oder wollen Sie eigentlich nur eine Diskussion über das Thema anstoßen?

Urban: Der Minister hat hier schon klare Fakten geschaffen. Er hat den zuständigen Kommissar für Lebensmittelsicherheit, Herrn Andriukaitis, vor wenigen Wochen angeschrieben, und zwar in Bezug auf den Vorstoß, den Bezeichnungsschutz für Milch und Käse, den wir schon haben, auch auf Fleisch / Wurst auszuweiten. Das ist die eine Schiene, auf der wir arbeiten. Die zweite Schiene hatte ich gerade schon angesprochen: Das ist diese Arbeitsgruppe, angesiedelt bei der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission, die sich über die Verkehrsbezeichnungen Gedanken machen wird.

Zusatzfrage: Genau, aber meine Frage zielte mehr auf das Ziel ab. Was soll das Ergebnis der Arbeit dieser Arbeitsgruppe sein? Soll es ein Verbot dieser Kennzeichnungen geben? Sie haben ja eben Beispiele wie die Butter genannt. Darf es dann also künftig nicht mehr "vegane Currywurst" heißen?

Urban: Das ist die Frage, die auf europäischer Ebene zu klären ist. In Deutschland ist in der Lebensmittelbuch-Kommission zu klären, wie eine verbrauchernahe, eine praxistaugliche und klare Verbraucherkennzeichnung als Verkehrsbezeichnung für vegane und vegetarische Produkte gewählt werden kann.

Zusatzfrage: Das würde man dann über eine Verordnung oder über ein Gesetz machen?

Urban: Sie dürfen die Lebensmittelbuch-Kommission nicht als ein gesetzliches Instrument verstehen, sondern es ist ein Instrument - ich habe es eingangs schon gesagt -, in dem verschiedene Beteiligte - die Verbraucher und der Lebensmittelhandel - gemeinsam an praxistauglichen Lösungen für Verkehrsbezeichnungen arbeiten - natürlich immer auf dem Boden von Recht und Gesetz - und dass diese Bezeichnungen nicht zuletzt sehr häufig als Mainstream für die Bezeichnungen herangezogen werden.

Zusatzfrage: Um mehr Klarheit zu schaffen: Das heißt, es ist am Schluss eine Art Selbstverpflichtung der Industrie?

Urban: In der Lebensmittelbuch-Kommission läuft es darauf hinaus. Auf der europäischen Ebene geht es darum, dass wir den Bezeichnungsschutz ausweiten. Das wäre dann in dem Zusammenhang eine rechtverbindliche Regelung.

Frage : Herr Urban, der Minister ist ja nicht der Erste und der Einzige in der Union, der diese Fragen aufwirft. Was auffällt, ist, dass die meisten Vorstöße aus den Agrarländern in Norddeutschland kamen. Ist das also auch eine wirtschaftliche Frage, wenn es um die Unterstützung der deutschen Fleischindustrie geht?

Urban: Ich habe nicht verfolgt, aus welchen verschiedenen Bundesländern welche Vorstöße kommen. Der Bundesminister tritt, wie ich es eingangs gesagt hatte, für eine klare Kennzeichnung von Lebensmitteln ein - und das auch im Bereich von veganen und vegetarischen Lebensmitteln.

Frage : Herr Urban, würden nach dem Willen des Ministers auch die Namen "Fleischtomate" und - mit Blick auf unsere österreichischen Kollegen - "Palatschinken" zum Schutz des Verbrauchers verboten werden?

Urban: Gestatten Sie mir, diese Frage mit einem zwinkernden Auge zu beantworten. Über die österreichischen Kennzeichnungen machen sich die Kollegen in Österreich Gedanken. Sie sind für ihre Verbraucher zuständig.

Der Minister hat gesagt, dass er nicht sagen wird, was auf einer Verpackung zu stehen hat. Dafür sind in Deutschland die Hersteller von Lebensmitteln oder die, die sie in Verkehr bringen, zuständig. Dementsprechend wird es bei missverständlichen Kennzeichnungen auch eine Regelung geben.

Zusatz : Ich dachte, es sollte möglichst auf europäischer Ebene geregelt werden.

Urban: Ja, bei veganen und vegetarischen Produkten. Ich kann jetzt den Zusammenhang zwischen einem Palatschinken und einem veganen Produkt nicht erkennen.

Zusatz : Soweit ich weiß, ist dort kein Fleisch beziehungsweise kein Schinken drin.

Urban: Richtig, aber es ist ja kein veganes Produkt. Es könnten zum Beispiel Eier verarbeitet sein.

Gestatten Sie mir den Hinweis, dass ich jetzt hier nicht über mein persönliches oder Ihr Rezeptbuch sprechen werde. Ich habe Ihnen gesagt, dass der Minister für eine klare Kennzeichnung bei veganen und vegetarischen Lebensmitteln eintritt. Das ist das Ansinnen des Ministers, und das ist ein ernsthaftes Ansinnen. Es geht um Verbraucherinformation, um die Information von Kunden in Supermärkten bei täglich vielen Verbraucher- und Kaufentscheidungen, die jeder von uns zu treffen hat. Dementsprechend möchte ich das, ehrlich gesagt, nicht ins Lächerliche abdriften lassen.

Frage: Dann komme ich gerne noch einmal auf den Palatschinken und die Fleischtomate zurück, weil ich es wirklich nicht verstehe. Das ist ja auch ganz ernst und nicht lächerlich gemeint.

Wenn Sie glauben, dass eine vegane Currywurst bei einem Verbraucher dazu führt, dass er nicht beurteilen ist, was darin ist, wieso glauben Sie das dann in Bezug auf eine Fleischtomate?

Urban: Noch einmal: Der Minister glaubt nicht, ob jemand etwas beurteilen kann oder nicht, sondern der Minister hat festgestellt, dass wir einen wachsenden Markt von neuen Produktgruppen haben, in denen es einfach Irritationen über die klare Kennzeichnung gibt. Wir haben klare Grundsätze für die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Deutschland und in Europa. Der Minister ist der Meinung, dass wir in diesem Bereich etwas tun müssen.

In den anderen von Ihnen benannten Produktgruppen sind uns tatsächlich keine Verbraucherirritationen bekannt.

Frage: Gut, dass es bei den Pressekonferenzen keine Moderatoren gibt, die Überleitungen schaffen müssen. Mein Thema ist etwas anders gelagert.

Meine Frage richtet sich an das Auswärtige Amt. Heiligabend hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die humanitäre Initiative aufgegriffen und mit sehr deutlicher Mehrheit eine Konferenz zur Ächtung von Atomwaffen beschlossen. Deutschland gehörte, anders als einige andere EU-Staaten, nicht zu dieser Like Minded Group. Meine Fragen:

Können Sie das Abstimmungsverhalten Deutschlands erklären?

Wie geht Deutschland mit dieser Konferenz, die im März beginnen wird, um? Wird Deutschland diese Konferenz vor dem Hintergrund der Mehrheitsverhältnisse unterstützen oder in welcher Form wird Deutschland aktiv werden?

Fischer: Ich fürchte, das muss ich nachliefern. Heiligabend habe ich, wie viele andere auch, Weihnachten gefeiert.

Zusatz: Ja, aber das ist ja - -

Fischer: Das muss ich nachliefern. Ich kann Ihnen dazu hier nichts sagen.

Zusatzfrage: Aber Sie stimmen mir zu, dass das eine wichtige Entscheidung der UN-Generalversammlung war, oder?

Fischer: Ich kenne die Entscheidung nicht. Von daher kann ich die Bedeutung auch nicht einordnen.

Zusatz: Ich freue mich auf die Nachlieferung.

Frage: Frau Demmer, gibt es schon konkrete Konsequenzen, die die Bundesregierung aus dem Anschlag am Breitscheidplatz zieht?

SRS'in Demmer: Die Ermittlungen zu dem Anschlag vom vergangenen Montag sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundeskanzlerin hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière gebeten, gemeinsam mit Bundesjustizminister Heiko Maas, ihren Kollegen aus den Bundesländern, den Sicherheitsbehörden und dem Bundeskanzleramt jeden Aspekt des Falles zu analysieren und die Ergebnisse baldmöglichst vorzulegen. Daran wird zurzeit mit Hochdruck gearbeitet.

Klar ist, dass dort, wo Bedarf für politische und gesetzliche Veränderungen gesehen wird, die Bundesregierung natürlich notwendige Maßnahmen umsetzen wird. Was konkrete Vorhaben und Schlussfolgerungen angeht, so kann ich hier dazu noch nichts sagen.

Frage : Das ist letzte Woche ein bisschen untergegangen. Sicherlich haben die Spezialisten im Auswärtigen Amt mitbekommen, dass sowohl der baldige US-Präsident Donald Trump wie auch der langjährige russische Präsident Putin davon gesprochen haben, die Nukleararsenale ihrer jeweiligen Länder auszubauen. Wie steht die Bundesregierung dazu, speziell mit Hinblick auf die Stationierung von US-Nuklearwaffen in Deutschland?

Fischer: Es geht hier ja nicht um die Frage der Stationierung von US-Atomwaffen in Deutschland. Sie kennen natürlich die Haltung der Bundesregierung. Die zielt darauf, Atomwaffen so weit wie möglich abzuschaffen. Aber das geht eben nur im internationalen Verbund und im internationalen Kontext. Dazu braucht es Gespräche zwischen all denen, die diese Waffen besitzen. Wir arbeiten daraufhin, dass es diese Art von Gesprächen gibt.

Zusatzfrage : Würde sich die Bundesregierung denn gegen eine Aufstockung des US-Nukleararsenals in Deutschland aussprechen?

Fischer: Ich glaube, das ist eine sehr hypothetische Frage, die Sie hier stellen. Ich glaube, dass wir ausgehend von einem halben Tweet und einer Äußerung nicht darauf schließen können, wie die Politik nach dem 20. Januar aussieht. Was wir haben, ist ein amerikanischer Präsident, der derzeit an der Regierung ist, der das noch bis zum 20. Januar sein wird und dessen Ziel "Global Zero" ist. Dieses Ziel teilen wir. Es ist gute Staatenpraxis, zurzeit immer nur einen Präsidenten zu haben.

Frage: Dann frage ich doch noch einmal nach. Es war ja nicht die Entscheidung von Heiligabend, sondern der Prozess dieser humanitären Initiative für eine Ächtung der Atomwaffen zieht sich ja schon einige Jahre hin. Warum hat Deutschland dann nicht diesen Prozess, der jetzt, wie gesagt, zur Abstimmung geführt hat, unterstützt, um zumindest den moralischen Druck zu erhöhen, dass die Ächtung der Atomwaffen als völkerrechtliches Instrument dann auch etabliert ist?

Fischer: Sie müssen es mir nachsehen. Ich habe Ihnen vorhin schon gesagt, dass ich Ihnen nicht sagen kann, was in dieser Resolution vom 24. möglicherweise gestanden haben könnte und dass ich das nachliefern werde. Das gilt für diese Frage. Dementsprechend kann ich Ihnen jetzt nicht weiterhelfen.

Frage: Eine Frage an das Verkehrsministerium. Herr Hille, es gibt einen Bericht in der "Bild"-Zeitung, dass der Berliner Flughafen erst 2018 und nicht Ende eröffnet wird. Da der Bund Miteigner ist, hätte ich ganz gern gewusst, ob Sie davon wissen und uns aufklären können, wann der Eröffnungstermin sein wird.

Hille: Es wird Sie sicherlich nicht wundern, dass wir uns an derartigen Spekulationen zu Eröffnungsterminen nicht beteiligen. Völlig klar ist, dass der Bund natürlich höchstes Interesse hat, dass der BER schnellstmöglich in Betrieb geht. Zuständig dafür ist die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat. Im ersten Quartal 2017 wird es die nächste Aufsichtsratssitzung geben. Dort werden etwaige Entscheidungen dann, so sie anstehen, getroffen und vermutlich auch kommuniziert.

Zusatzfrage: Sie haben also keine neuen Indizien, dass eine Eröffnung 2017 gefährdet sein könnte?

Hille: Wir beteiligen uns an derartigen Spekulationen nicht.

Vorsitzender Detjen: Danke! Das war diese Regierungspressekonferenz. Es ist wahrscheinlich das letzte Mal, dass wir uns in diesem Jahr an dieser Stelle sehen, wenn nichts Unvorhergesehenes passiert. Deshalb nutze ich die Gelegenheit, besonders Ihnen, unseren Gästen und Ihren Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich für die Zusammenarbeit in diesem Jahr mit seinen vielen besonderen, für uns alle aufwühlenden, anstrengenden Ereignissen zu danken.

Ich wünsche uns allen ein friedliches neues Jahr und Ihnen persönlich ein glückliches neues Jahr. Kommen Sie gut rein. Bis zum nächsten Jahr und auf Wiedersehen.

SRS'in Demmer: Vielen Dank! Allen einen guten Rutsch.

Mittwoch, 28. Dezember 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 28. Dezember 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/12/2016-12-28-regpk.html;jsessionid=743886185AE3916AECE085F42FA79444.s7t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Dezember 2016

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