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PRESSEKONFERENZ/1378: Regierungspressekonferenz vom 18. Januar 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 18. Januar 2017
Regierungspressekonferenz vom 18. Januar 2017

Themen: Wahl von Antonio Tajani zum Präsidenten des Europäischen Parlaments, Kabinettssitzung (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst, Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten, Teilhabebericht zu Menschen mit Beeinträchtigungen, Empfehlung der Bundesregierung zum Termin für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag, 19. Tag der offenen Tür der Bundesregierung), Erdstöße in Italien, versehentlicher Beschuss eines Flüchtlingslagers durch die nigerianische Luftwaffe, Terroranschlag in Mali, Rede der britischen Premierministerin zum Brexit, Netzentgeltmodernisierungsgesetz, mögliche Rückerstattungsansprüche von Kunden gegenüber VW im Zusammenhang mit der Manipulation von Dieselfahrzeugen


Sprecher: SRS'in Demmer, Schäfer (AA), Audretsch (BMWi), Baer-Henny (BMJV)

Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Ich habe zunächst einen Glückwunsch auszusprechen: Die Bundesregierung gratuliert dem neuen Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn Antonio Tajani, als Nachfolger von Martin Schulz und wünscht ihm für die Zukunft und für alle seine auf ihn zukommenden Aufgaben viel Erfolg.

Jetzt kommen wir zur Kabinettssitzung: Das Kabinett hat heute ein Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst verabschiedet. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer Digitalen Agenda die unentgeltliche Bereitstellung öffentlich finanzierter Daten, "Open Data". Darunter fallen auch die meteorologischen Daten des Deutschen Wetterdienstes.

Um Bürgern, Verwaltung und privatwirtschaftlichen Nutzern den Zugang zu diesen Daten und deren Nutzung zu erleichtern, ist eine Novellierung des bestehenden Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst notwendig gewesen. Die heute beschlossene gesetzliche Änderung ermöglicht dem Deutschen Wetterdienst jetzt eine entgeltfreie Abgabe von meteorologischen Daten und diesbezüglichen Leistungen. Damit wird die Versorgung der Allgemeinheit mit meteorologischen Informationen, insbesondere Warnungen vor Wettergefahren, sowie umwelt- und klimaschutzrelevanten Informationen verbessert.

Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden im Bereich von Katastrophen-, Bevölkerungs- und Umweltschutz zu stärken.

Aufgrund einer immer größeren Anzahl von Drohnen in der Luft hat das Bundesverkehrsministerium eine Verordnung zur Neuregelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten auf den Weg gebracht. Ziele des Entwurfs sind flexiblere Regelungen für den gewerblichen Einsatz und mehr Beschränkungen beim privaten Einsatz von unbemannten Fluggeräten. Aufgrund der vergleichbaren Betriebsgefahr wird der Betrieb von Drohnen dem Betrieb von Flugmodellen weitgehend gleichgestellt.

Kerninhalte der Verordnung sind folgende: eine Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme mittels Plakette ab einer Startmasse von 0,25 Kilogramm, eine Erlaubnispflicht für den Betrieb von Flugmodellen und Drohnen ab einer Gesamtmasse von 5 Kilogramm, eine Pflicht zum Nachweis besonderer Kenntnisse für den Steuerer der Drohnen ab einer Gesamtmasse von 2 Kilogramm, Verbot des Betriebs in und über sensiblen Bereichen, wie beispielsweise Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, An- und Abflugbereichen von Flugplätzen, Menschenansammlungen, Kraftwerken und Wohngebieten. Die Ausnahmeerlaubnis ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ein grundsätzliches Betriebsverbot besteht in Höhen von mehr als 100 Metern.

Einmal in der Legislaturperiode legt die Bundesregierung den Teilhabebericht zu den Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen vor. Das war heute auch Thema im Kabinett.

Für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen wurde in der Vergangenheit schon viel erreicht. Zum Beispiel finden Bildung und Betreuung im Vorschulalter inzwischen überwiegend in inklusiver Form statt. Auch erreichen immer mehr junge Menschen mit Beeinträchtigungen einen beruflichen Abschluss. Positiv ist auch, dass immer mehr Menschen in ambulant betreuten Wohnformen anstatt in stationären Einrichtungen leben. Der Bericht stellt aber gleichwohl fest, dass es noch viel zu tun gibt. Menschen mit Beeinträchtigungen sind seltener auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig und besuchen sehr häufig eine Förderschule.

Der Teilhabebericht ist aus Sicht der Bundesregierung eine wichtige Orientierungshilfe, um beispielsweise Programme und Gesetze bedarfsgerecht auszurichten. So wurden in dieser Legislaturperiode das Bundesteilhabegesetz, das Behindertengleichstellungsgesetz und der Nationale Aktionsplan 2.0 verabschiedet. Damit wurden wesentliche Verbesserungen für Menschen mit Beeinträchtigungen erreicht. Schwerpunkte des Berichtes sind "Behinderung und Wohnungslosigkeit" sowie "Behinderung und Migration".

In den Bericht ist auch die Expertise von Menschen mit Behinderungen eingeflossen. Drei der neun Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates wurden vom Deutschen Behindertenrat benannt.

Dann hat die Bundesregierung heute eine Empfehlung zum Termin für die nächste Bundestagswahl beschlossen. Sie schlägt dem Bundespräsidenten als Tag für die Wahl des 19. Deutschen Bundestages Sonntag, den 24. September 2017, vor.

Dann habe ich noch eine Terminankündigung, ebenfalls für den Sommer: Der diesjährige Tag der offenen Tür der Bundesregierung steht jetzt fest. Es sind eigentlich sogar Tage der offenen Tür; es ist immer ein ganzes Wochenende. Das findet dieses Mal am 26. und 27. August statt. Das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien sowie das Bundespresseamt laden dann alle Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch Sie herzlich dazu ein, mit den Ministerinnen und Ministern, aber auch ihren Stellvertretern und Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen. Damit wäre das die 19. "Einladung zum Staatsbesuch".

Schäfer: Ich habe einige Punkte, zu denen ich für die Bundesregierung ein paar Worte sagen will. Der erste Punkt betrifft Italien. Dort ist es heute Morgen erneut zu einigen Erdstößen, zu einem Erdbeben gekommen. Italien ist in den letzten Monaten und Jahren nun wahrlich leidgeprüft. Diese Erdstöße sind auch von unseren Kolleginnen und Kollegen an der Botschaft in Rom ziemlich deutlich spürbar gewesen. Wir wurden daraufhin sofort benachrichtigt. Die Deutsche Botschaft und die betroffenen Konsulate stehen in engem Kontakt mit den italienischen Behörden, um zu schauen, ob vielleicht auch Deutsche betroffen sein könnten.

Ich möchte an dieser Stelle sagen: Wir stehen auch in diesem Moment an der Seite unserer italienischen Freunde, die erneut ein solches Naturereignis zu erleiden haben. Wir hoffen, dass die Schäden und die Opferzahlen begrenzt sind. Es ist ein Zufall, dass sich der italienische Ministerpräsident Gentiloni heute nun gerade in Berlin aufhält. Ich glaube, er ist gerade im Kanzleramt und wird nachher auch noch seinen ehemaligen Amtskollegen - er war ja zuvor Außenminister - Außenminister Steinmeier treffen. Ich bin sicher, dass dabei auch die Anteilnahme der Bundesregierung gegenüber dem italienischen Ministerpräsidenten zum Ausdruck gebracht werden wird.

Das Zweite, was ich Ihnen sagen möchte, ist: Die Bundesregierung ist in Trauer, hat Mitgefühl und Anteilnahme angesichts des schrecklichen Versehens, das gestern wohl der nigerianischen Luftwaffe unterlaufen ist. Da sollte im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus wohl ein von Boko Haram besetztes Dorf angegriffen werden. Das ist traurigerweise nicht gelungen, sondern wohl aus Versehen wurde ein Flüchtlingslager getroffen. Viele, viele Dutzend Flüchtlingen hat dieses Versehen das Leben gekostet. Es gibt unzählige Verletzte. Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass die Bundesregierung großes Mitgefühl mit den Opfern und ihren Angehörigen empfindet.

Drittens: Wir hörten vor einigen Stunden Nachrichten aus Mali, aus Gao, aus dem Norden des Landes, der vor einigen Jahren von islamistischen Terroristen überrannt worden ist, der dank der französischen Intervention und dem gemeinsamen Zusammenwirken der internationalen Gemeinschaft zurückgedrängt worden ist. Wir müssen davon ausgehen, dass es dort zu einem Terroranschlag gekommen ist, der das Ziel hat, den Friedensprozess in Mali zu sabotieren.

Wir müssen davon ausgehen, dass es auch dort zu mehreren Dutzend Toten und Opfern gekommen ist, im Wesentlichen Rebellen, die sich im Zuge des Friedensprozesses darauf eingelassen haben, sich in Gao an bestimmten Orten aufzuhalten. Wir verurteilen diesen Anschlag auf den Friedensprozess in Mali auf das Schärfste. Auch da gelten unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme den Angehörigen und Familien der Opfer und den vielen Verletzten.

Frage : Ich habe eine Frage an Frau Demmer. Zu der gestrigen Rede der britischen Premierministerin May wurde an dieser Stelle gesagt, dass man sie sich genau anhört. Könnten Sie jetzt vielleicht Ihre Einschätzung zu der angestrebten Zollunion sagen? Besteht in diesem Zusammenhang weiterhin die Sorge der Rosinenpickerei, wenn dann ein Zusammenhang zu Freizügigkeit hergestellt werden würde? Inwiefern sind diese Pläne jetzt in der Arbeitsgruppe innerhalb des Kabinetts besprochen worden?

SRS'in Demmer: Auch nach der Rede gilt natürlich grundsätzlich: Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der EU können erst nach der Mitteilung Großbritanniens nach Artikel 50 des EU-Vertrages an den Europäischen Rat beginnen. Diese hat Theresa May ja bereits für Ende März angekündigt.

Einzelne Vorschläge aus der gestrigen Rede möchte ich jetzt hier nicht kommentieren. Alle Fragen, sowohl die Austrittsmodalitäten als auch die künftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU, können erst nach der Mitteilung Großbritanniens nach Artikel 50 verhandelt werden. Das gilt auch für die Identifizierung der eigenen Interessen. Auch dazu würden wir uns erst äußern, sobald die Mitteilung nach Artikel 50 erfolgt ist.

Was den Kabinettsausschuss anbelangt: Natürlich waren dort die Vorbereitungen auf die Austrittsverhandlungen heute Thema, aber es ging hauptsächlich um Verfahrens- und Organisationsfragen. Wann es die nächste Sitzung des Kabinettsausschusses zu diesem Thema gibt, werden wir Ihnen dann verkünden. Da gibt es noch keinen konkreten Termin.

Zusatzfrage : Ist in der Ausschusssitzung das Thema Zollunion denn angesprochen worden?

SRS'in Demmer: Über Details aus dem Ausschuss kann ich keine Auskunft geben. Grundsätzlich gilt das eben Gesagte. Es bleibt dabei: Verhandlungen gibt es erst nach der Mitteilung nach Artikel 50.

Frage: Frau May sagte gestern in ihrer Rede, sie habe sich um einen frühzeitigen Deal zu den Rechten von Briten in der EU und EU-Bürgern in Großbritannien bemüht, dass dies aber von ein, zwei Staaten blockiert wurde. Heute liest man in britischen Berichten, dass Frau Merkel eine der Staatsoberhäupter war, die sich dagegengestellt hat. Meine Fragen: a) Stimmt dieser Bericht? Stimmt es, dass andere Staaten dazu bereit gewesen wären? b) Wäre es nach Artikel 50 eine Priorität, die Rechte von Bürgern im Ausland zu stärken?

SRS'in Demmer: Zu Frage a) kann ich Ihnen sagen: Die 27 Staats- und Regierungschefs haben schon in ihrer Erklärung am 29. Juni, also unmittelbar nach dem Referendum, gemeinsam festgestellt, dass die Teilnahme am Binnenmarkt alle vier Binnenmarktfreiheiten umfasst, also auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit. In dieser Frage bestand und besteht immer völlige Einigkeit zwischen allen 27 Mitgliedstaaten.

Ebenso bestand und besteht völlige Einigkeit, dass vor der Notifizierung durch Großbritannien keine Vorverhandlungen beginnen können.

Zusatzfrage : Und Frage b)?

SRS'in Demmer: Dann würde ich jetzt ja doch wieder irgendwie vorgreifen. Insofern kann ich die Frage nicht beantworten.

Zusatzfrage: Wenn Sie sagen, dass eine völlige Einigkeit bestand, dann sagen Sie, dass es nicht so war, dass einige Staaten bereit gewesen wären, einen frühzeitigen Deal einzugehen?

SRS'in Demmer: Es bestand völlige Einigkeit zwischen den 27.

Frage : Frau Demmer, in einigen britischen Zeitungen wird der jetzt schon angekündigte Austritt Großbritanniens aus dem Binnenmarkt als Sieg für Deutschland beziehungsweise die EU bezeichnet, weil Großbritannien damit praktisch die Position der EU, die Sie ja gerade vorgetragen haben, akzeptiert. Sieht die Bundesregierung das auch als frühen Sieg?

SRS'in Demmer: Ich habe schon die Rede nicht bewertet. Jetzt bewerte ich auch die Bewertung der Rede nicht.

Zusatz : Meine Frage war, ob Sie den Austritt aus dem Binnenmarkt und damit Großbritanniens Akzeptanz der EU-Position als Sieg bewerten.

SRS'in Demmer: Nein, Sie haben mich nach einer Bewertung der Bewertung gefragt. Die kann ich hier nicht vornehmen.

Zusatzfrage : Hätte ich die Zeitung nicht erwähnt - - - Ich frage noch einmal: Bewerten Sie die Aussage Großbritanniens, den Binnenmarkt zu verlassen, als Sieg für die EU-Position?

SRS'in Demmer: Sie werden mir jetzt keine weiteren Kommentierungen entlocken. Letztlich wäre das immer eine indirekte Kommentierung der Rede. Wir warten ab, bis die Absicht nach Artikel 50 erklärt worden ist.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium zum Thema der Netzentgelte. Darüber soll demnächst das Kabinett entscheiden, vielleicht nächste Woche, wenn meine Informationen richtig sind. Von ostdeutschen Ministerpräsidenten gibt es Bedenken, die auch schriftlich geäußert worden sind, dass Stromkunden in Ostdeutschland finanziell erheblich stärker belastet werden als beispielsweise in Nordrhein-Westfalen. Vielleicht können Sie mich dazu auf den neuesten Stand bringen.

Audretsch: Richtig ist, dass die Arbeiten an dem Gesetzentwurf zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur derzeit finalisiert werden und dass wir als Bundeswirtschaftsministerium weiterhin eine zügige Kabinettsbefassung in dem Zusammenhang anstreben.

Zusatzfrage: Was heißt "finalisiert" in dem Zusammenhang? Ich kenne das Wort, aber können Sie das noch ein bisschen erläutern?

Audretsch: Das bedeutet, dass Gespräche darüber geführt werden, wie man diesen Gesetzentwurf letztlich einstimmig abschließen und im Kabinett dazu einen Beschluss fassen kann.

Zusatzfrage: Werden bei der Finalisierung Bedenken von Ministerpräsidenten aus Ostdeutschland berücksichtigt?

Audretsch: Aus den Gesprächen, die in der Abstimmung zu bestimmten Kabinettsvorlagen noch geführt werden, kann ich im Detail natürlich nicht berichten. Das ist immer so. Aber es werden Gespräche geführt, und wir hoffen, dass wir sehr bald mit dem Gesetzentwurf ins Kabinett gehen können.

Frage : Ich habe eine Frage an das BMJV. Ein Gericht in Hildesheim hat gestern zum ersten Mal der Klage eines VW-Kunden auf vollständige Rückerstattung der Kaufkosten für seinen Diesel-Pkw stattgegeben. Meine Frage ist: Will die Bundesregierung die Ansprüche der VW-Kunden gegenüber VW gerichtlich klären lassen, oder gibt es Bemühungen, dieses Thema durch Gesetz oder einen von der Bundesregierung ausgehandelten Kompromiss zu lösen? Das könnte sonst sehr viele Verfahren für viele Personen bedeuten.

Baer-Henney: Wir haben hier schon mehrmals über diese Frage gesprochen. Es gibt einen konkreten Fall. Den kann ich hier als gerichtlichen Fall nicht bewerten.

Sie wissen, dass es bei uns im Ministerium einen Entwurf zur Einführung der Musterfeststellungsklage gibt, der schon vor der ganzen VW-Geschichte geplant war und der möglicherweise auch solche Fälle erfassen kann.

Darüber hinaus gibt es noch keine konkreten Planungen. Aber Sie wissen, dass wir uns mit dem Thema beschäftigen.

Zusatzfrage : Darf ich fragen, wann dieser Entwurf frühestens fertig sein beziehungsweise in Kraft treten könnte?

Baer-Henney: Er befindet sich in der Ressortabstimmung. Ich kann Ihnen jetzt noch nicht sagen, wann es damit weitergeht, wann wir ihn an Länder und Verbände weiterschicken können.

Mittwoch, 18. Januar 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 18. Januar 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/01/2017-01-18-regpk.html;jsessionid=10E4CEA9053E55BAA
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2017

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