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PRESSEKONFERENZ/1514: Regierungspressekonferenz vom 7. August 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 7. August 2017
Regierungspressekonferenz vom 7. August 2017

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Besuch der Gedenkstätte Hohenschönhausen, Gespräch mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und mit dem Generaldirektor der Internationalen Organisation für Migration), Ehrensold des Bundespräsidenten, Äußerungen des FDP-Vorsitzenden zur Krim, Dieselmotoren in der Binnenschifffahrt, Vorschlag einer Mindestquote von E-Autos, Inhaftierung von vier deutschen Staatsangehörigen im Irak, elektronische Gesundheitskarte, Beschlagnahme des Rettungsschiffs "Iuventa" durch Italien, geplante deutsch-französische Zusammenarbeit beim Kampf gegen Steuervermeidung durch Großkonzerne, Berichterstattung über Einflussnahme von Lobbyisten auf das Regierungshandeln in Bezug auf die Regeln für Abgastests, Inhaftierung von deutschen Staatsangehörigen in der Türkei, Treffen des Bundesaußenministers mit Auszubildenden des VW-Werks Wolfsburg

Sprecher: SRS'in Demmer, Dimroth (BMI), Schäfer (AA), Wettern (BMUB), Susteck (BMVI), Berve-Schucht (BMG), Kolberg (BMF)


Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer (zu den Terminen der Bundeskanzlerin): Am kommenden Freitag, den 11. August, wird die Bundeskanzlerin ab 11 Uhr die Gedenkstätte Hohenschönhausen besuchen. Gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, informiert sie sich über anstehende Bau- und Sanierungsmaßnahmen in der ehemaligen zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit. Nach einem Rundgang legt die Bundeskanzlerin im Hof der Gedenkstätte einen Kranz am Gedenkstein für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft nieder. Zum Abschluss ihres Besuchs wird die Bundeskanzlerin ein Pressestatement abgeben.

Ebenfalls am Freitag wird die Bundeskanzlerin um 13 Uhr den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Filippo Grandi, und den Generaldirektor der Internationalen Organisation für Migration, William Swing, zu einem Gespräch im Rahmen eines Mittagessens im Bundeskanzleramt begrüßen. Themen des Gesprächs werden aktuelle Fragen der internationalen Flüchtlingspolitik und die Lage in Libyen sein. Im Anschluss ist eine Begegnung mit der Presse geplant.

Frage: Frau Demmer, heißt das, dass die Kanzlerin Freitag die Arbeit wieder aufnimmt?

SRS'in Demmer: Es sieht ganz danach aus. Jedenfalls hat sie am Freitag öffentliche Termine.

Zusatzfrage: Geschah das planmäßig, oder nimmt sie die Arbeit früher auf?

SRS'in Demmer: Das ist komplett planmäßig.

Frage : Frau Demmer, weiß die Kanzlerin schon, wann sie in die BPK kommt?

SRS'in Demmer: Sie wird kommen. Über den Termin halten wir Sie auf dem Laufenden.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMI oder an den, der sonst für die Ruhebezüge des Bundespräsidenten zuständig ist. Ich wüsste gern, ob die Beschäftigung von Altbundespräsident Wulff bei einem türkischen Modelabel bekannt war, wie Sie das bewerten und ob es derzeit generell Überlegungen gibt, die Höhe des Ehrensoldes zu ändern.

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. Wir haben die aktuelle Diskussion natürlich sehr aufmerksam verfolgt und die verschiedenen Debattenbeiträge zur Kenntnis genommen. Wie Sie vielleicht wissen - wenn nicht, dann will ich das hier gern kurz darlegen -, sind die von Ihnen angesprochenen rechtlichen und damit die dem zugrundeliegenden gesetzlichen Vorgaben solche, die ausnahmslos, der deutschen Staatspraxis folgend, aus dem Deutschen Bundestag betrieben und gegebenenfalls auch geändert werden. Insofern wäre die Frage, ob man die aktuelle Diskussion zum Anlass nimmt, darüber nachzudenken, die geltenden Vorschriften zu ändern, eine Frage, die der Deutsche Bundestag zu entscheiden hätte, und zwar eben auch initiativ zu entscheiden hätte. Anders als bei anderen Dossiers, bei denen die Bundesregierung eine Gesetzgebungsinitiativrolle hat, ist das bei den hier in Rede stehenden gesetzlichen Fragen nicht der Fall, sondern nach der Staatspraxis ein Themenbereich, der initiativ aus dem Deutschen Bundestag heraus betrieben wird.

Zusatzfrage: Möchten Sie es dennoch bewerten?

Dimroth: Nein. Die gesetzliche Lage ist so, wie sie ist. Sie ist bekannt und für jeden einsehbar und nachschlagbar. Ich denke, daraus lässt sich auch relativ leicht erkennen, ob das, was derzeit diskutiert wird, den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder nicht. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich Ihnen hier ungern eine abschließende Rechtsauskunft geben würde.

Frage: Herr Dimroth, widerspricht es dem Grundverständnis des Ehrensoldes, dass ein davon begünstigter eine weisungsabhängige Tätigkeit annimmt und Geld dadurch verdient, dass er sich Weisung von Arbeitgebern geben lässt?

Dimroth: Auch diese Frage lässt sich jedenfalls in demselben Zusammenhang verorten wie die gerade diskutierte. Ich empfehle auch dazu die Lektüre der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und, sofern das Interesse noch fortdauert, die Lektüre der dazu vorhandenen Gesetzgebungsmaterialien. Darin wird man nachschlagen können, was genau der Deutsche Bundestag mit diesem Ehrensold verbunden hat, welche gesetzgeberischen Zwecke er damit verfolgt und ob gegebenenfalls das, was Sie gerade vortragen, diesem Zweck widerspricht oder nicht. Ich bitte um Verständnis, dass ich auch dazu für eine Rechtsauskunft, wie erbeten, nicht zur Verfügung stehe.

Ich denke, das, was Sie finden, wenn Sie die einschlägigen Gesetzestexte und die dazu zur Verfügung stehenden Materialen in Augenschein nehmen, ist sehr lesenswert.

Zusatzfrage: Heißt das, die Überprüfung müsste in jedem Fall durch den Bundestag und nicht durch Vollzugs- und Überweisungsorgane erfolgen?

Dimroth: Die Überprüfung, ob die geltenden gesetzlichen Vorgaben sozusagen noch zeitgemäß sind, wäre ausschließlich durch den Deutschen Bundestag vorzunehmen.

Die Überprüfung, ob hier gegebenenfalls sozusagen im Vollzug Vorgaben verletzt wären, macht vermutlich das BVA; ich müsste es, ehrlich gesagt, nachschauen, ich weiß es gar nicht genau. Aber vermutlich liegt das im Zuständigkeitsbereich des BMI. Das würde aber wiederum voraussetzen, dass nicht gegen den Geist oder den ursprünglichen Sinn einer solchen Vorschrift verstoßen wurde, sondern gegen den Buchstaben einer solchen Vorschrift, und das kann ich jedenfalls im Moment nicht erkennen. Das wäre also eine anders gelagerte Frage.

Zusatzfrage: Ich möchte an Frau Demmer die Frage richten, ob irgendjemand in der Bundesregierung für den von FDP-Chef Lindner geforderten Tabubruch in der Russland-Krim-Frage zur Verfügung steht.

SRS'in Demmer: Die Bundesregierung hat die Äußerungen des FDP-Vorsitzenden zur Kenntnis genommen. Sie stehen für sich.

Die Haltung der Bundesregierung wie die der gesamten Europäischen Union ist völlig klar, eindeutig und unverändert: Russland hat mit der Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim Völkerrecht gebrochen und die europäische Friedensordnung nach dem Zweiten Weltkrieg in Frage gestellt.

Ich möchte gern eine Äußerung der Bundeskanzlerin aus dem Jahr 2014 zitieren:

"Ich verstehe, dass viele Menschen Sorgen vor einer militärischen Konfrontation haben. Deshalb habe ich von vornherein ein militärisches Eingreifen ausgeschlossen und arbeite für eine diplomatische Lösung. Dennoch plädiere ich dafür, dass wir Unrecht und Rechtsbruch nicht einfach geschehen lassen. Die Annexion der Krim darf nicht akzeptiert werden. Wir leben in Europa deshalb schon seit Jahrzehnten in Frieden, weil wir die Grenzen jedes Staates respektieren."

Die Sanktionen gegen Russland sind kein Selbstzweck. Sie sind vielmehr eine Reaktion auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und die russische Destabilisierung der Ostukraine durch von Moskau unterstützte separatistische Kräfte. Daher bleiben die von der Europäischen Union verhängten Sanktionsmaßnahmen gegen Russland so lange bestehen, wie die Gründe für ihre Verhängung fortbestehen. Über Wirtschaftssanktionen wird gemeinschaftlich in der EU entschieden.

Zusatzfrage: Eine kurze, schlichte Nachfrage: Ist die Kanzlerin zu einem Tabubruch bereit - vor der Wahl oder erst nach der Wahl?

SRS'in Demmer: Sie haben meine Ausführungen gehört. An der Haltung der Bundesregierung hat sich nichts geändert. Dabei bleibt es.

Zusatzfrage: Also ein Nein auf meine Frage?

SRS'in Demmer: Ich habe Ihnen ja gesagt, dass die Äußerungen des FDP-Vorsitzenden für sich stehen. Wir haben sie zur Kenntnis genommen. Wie unsere Haltung zur Ukraine ist, das haben Sie meinen Worten doch sehr klar und deutlich entnehmen können.

Zusatz: Ich habe aber kein Nein gehört.

Schäfer: Auf eine Oder-Frage kann man ja auch schlecht mit Nein oder mit Ja antworten.

Zusatz: Ich habe gefragt, ob die Bundesregierung beziehungsweise die Kanzlerin zu einem Tabubruch bereit ist. Darauf kann man mit Ja oder Nein antworten. Das war meine Bitte.

SRS'in Demmer: An der Haltung der Bundesregierung ändert sich nichts. Das haben wir hier schon vielfach vorgetragen.

Schäfer: Wenn Sie erlauben, dann möchte ich nur noch einmal Ihre Aufmerksamkeit und die Ihrer Kollegen darauf lenken, dass wir in den letzten Tagen gemeinsam mit unseren Partnern in der Europäischen Union, was den Umgang mit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland angeht, Nägel mit Köpfen gemacht haben. Die Europäische Union hat in einem sehr zügigen Verfahren am Freitag im Amtsblatt das veröffentlicht, was wir für richtig halten, dass nämlich wegen der vertragswidrigen Verbringung von Siemens-Gasturbinen, die für einen völlig anderen Zweck, der mit der Krim rein gar nichts zu tun hatte, nach Russland verkauft und verbracht worden waren und dann vertragswidrig von russischen Unternehmen und ganz offensichtlich mit Billigung des russischen Energieministeriums und der russischen Regierung auf die Krim verbracht worden sind, zusätzliche Sanktionen verhängt worden sind - gegen drei Unternehmen und drei politisch Verantwortliche in Russland. Ich denke, das sagt doch viel deutlicher als tausend Worte, dass wir - wenn ich sage "wir", dann meine ich damit die Bundesregierung und die Europäische Union - gegen alle Maßnahmen, die dem Ziel dienen, de facto die völkerrechtswidrige Annexion der Krim zu befestigen - in diesem Fall durch eine aus und von Russland betriebene Gasversorgung -, Sanktionen zu verhängen bereit sind. Ich denke, das macht relativ deutlich, wie die geschlossene Haltung Europas und die geschlossene Haltung der Bundesregierung zu diesem Thema ist.

Frage : Herr Schäfer, könnten Sie in aller Kürze den Stand der Gespräche im Normandie-Format zur Lage der Krim referieren?

Schäfer: Die Papiere, die Minsker Vereinbarungen von 2015 enthalten das Wort "Krim" überhaupt nicht. Die Verhandlungen, die im Normandie-Format geführt werden, betreffen ausschließlich die Krise in der Ostukraine. Das ging damals - ich denke, heute hat sich das nicht geändert - auch gar nicht anders. Denn wenn wir über die Krim hätten verhandeln wollen, dann hätten wir dafür keine Gesprächspartner gefunden, weil die Russen, so leid uns das tut, gar nicht bereit sind, mit uns über dieses Thema zu verhandeln. In den Minsker Verhandlungen und in den Minsker Vereinbarungen, die wir seither mit großem Nachdruck gemeinsam mit unseren französischen Partnern in die Tat umzusetzen versuchen, wird nicht über die Lage auf der Krim gesprochen. Dazu gibt es aus unserer Sicht auch nichts zu sagen, weil die völkerrechtliche und politische Position Europas, Deutschlands und Frankreichs dazu sehr eindeutig ist. In den Minsker Vereinbarungen und dann in den Minsker Verhandlungen im Normandie-Format geht es vielmehr um eine Überwindung der Krise in der Ostukraine, nicht um die Krim.

Zusatzfrage : Wenn Russland nicht bereit ist, zu verhandeln, wie wollen Sie dann den Zustand der Krim ändern?

Schäfer: Wir machen an jeder Ecke, an jeder Kurve - so würde ich es sagen - unseren russischen Gesprächspartnern klar, dass das, was mit der Annexion der Krim geschehen ist - im Übrigen auch das, was in der Ostukraine von russischer Seite geschehen ist -, für uns ein schwerwiegender Bruch mit europäischen Vereinbarungen über Frieden und Sicherheit auf unserem Kontinent ist. Wir werden auch nicht müde, das zu bekräftigen.

Gleichzeitig ist es so, wie Frau Demmer es für die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin vorgetragen hat, dass wir deshalb nicht mit militärischen Mitteln vorgehen werden. Wir haben vielmehr die Instrumente der Diplomatie und der Politik. Die Europäische Union hat bereits im Mai 2014 nach den "grünen Männchen", nach der Verkündung der Annexion durch die Krim und nach dem sogenannten Referendum, das da durchgeführt wurde, sehr zügig und sehr schnell Sanktionen verhängt. Diese Sanktionen werden - das habe ich gerade auszuführen versucht - immer der aktuellen Lage angepasst und in diesem Fall erweitert. Wir erwarten, dass Russland den völkerrechtsgemäßen Zustand wiederherstellt. Wir erwarten auch, dass Russland nicht gegen grundlegende Vereinbarungen der europäischen Friedensordnung wie die Charta von Paris, wie einschlägige OSZE- und Europaratsdokumente und vieles andere verstößt. Daran halten wir fest.

Frage: Eine Frage zum Diesel, genauer gesagt, zur Binnenschifffahrt, an das Umweltministerium: Auch die Binnenschiffe fahren ja mit Diesel. Sehen Sie da Handlungsbedarf, zum Beispiel in der Richtung, eine Vorschrift zur Nachrüstung zu machen?

Wettern: Richtig ist, dass natürlich auch bei den alten Schiffsdieselmotoren nicht alles eitel Sonnenschein hinsichtlich der Emissionen und der Umweltsituation ist. Auch hier besteht Handlungsbedarf; das ist richtig. Deshalb wird derzeit die sogenannte Mobile-Maschinen-Richtlinie der EU mit entsprechend etwas verschärften Anforderungen fortgeschrieben. Allerdings geht es hierbei weniger um Stickoxide als vielmehr um Rußpartikel. Die neue Verordnung bezieht sich natürlich vor allen Dingen auf neue Motoren und nicht auf alte Motoren, nicht auf den Bestand.

Inwiefern in dem Motorenbereich Nachrüstungen nötig oder auch möglich sind, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

Zusatzfrage: Sie können es gern nachreichen. Ist die Norm, die Sie jetzt angesprochen haben, die Norm, die 2019 eh in Kraft treten sollte und also jetzt nachgebessert wird?

Wettern: Richtig, ja, das ist sie.

Zusatzfrage: Sie beinhaltet aber nichts für Altfälle, sondern richtet sich nur auf Neuzulassungen?

Wettern: Richtig. Sie bezieht sich auf Neuzulassungen neuer Dieselmotoren. Man kann auch aus einem Euro-4-Dieselauto nicht ganz schnell und automatisch ein Euro-6-Dieselauto machen. Das ist, soweit ich es verstanden habe, auch bei Schiffsmotoren, die ja auch noch um ein Vielfaches größer sind, nicht so ganz einfach möglich. Ich reiche das aber gern noch im Detail nach.

Zusatzfrage: Habe ich es richtig verstanden, dass Sie zwar sagten, die EU-Norm werde jetzt noch einmal aktualisiert, dass sie aber nicht im Hinblick auf NOx aktualisiert wird, sondern auf andere Feinstaubpartikel?

Wettern: Richtig. Bei der Fortschreibung geht es im Schwerpunkt der Verschärfung um Rußpartikel, weil das bei den alten Schiffsdieseln das größere Problem ist.

Frage: Ich möchte das Thema gern auf Motoren allgemein erweitern und an das Verkehrsministerium eine Frage zum Thema Elektromobilität stellen. Das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium haben sich offen für eine Quotenregelung zur weiteren Förderung der Elektromobilität ausgesprochen. Ich möchte gern hören, wie Ihr Haus das sieht.

Susteck: Der Hintergrund Ihrer Frage ist, denke ich, auch die heutige Berichterstattung zu einem möglichen Vorschlag der EU-Kommission zu einer E-Autoquote. Dazu möchte ich vorweg erst einmal sagen, dass wir keinen Vorschlag der EU dazu kennen. Dazu liegt uns kein Vorschlag vor.

Was Ihre Frage betrifft, so sind Elektroautos für das Verkehrsministerium zweifellos ein Teil der Zukunft. Ob sie die alleinige Zukunft sind, ist heute noch nicht abzusehen. Auch der Minister hat sich am Samstag in einem Interview in der "Augsburger Allgemeinen Zeitung" dazu noch einmal geäußert. Darauf möchte ich gern verweisen. Denn auch Brennstoffzellenautos mit Wasserstoff sind genauso möglich wie eben batterieelektrische Antriebe oder möglicherweise auch Verbrennungsmotoren mit CO2-neutralen synthetischen Kraftstoffen. Deswegen plädieren wir an dieser Stelle für Technologieoffenheit.

E-Autos werden von Kunden vor allem dann stärker akzeptiert, wenn Reichweite, Preis und Ladeinfrastruktur stimmen. Sie wissen, dass wir in diesem Bereich derzeit eine ganze Menge tun. Das BMVI investiert insgesamt rund eine Milliarde Euro in den Infrastrukturaufbau der alternativen Kraftstoffe Strom, Wasserstoff und Erdgas. Wir stellen Mittel für unser Ladeinfrastrukturprogramm mit 15 Ladesäulen bereit, die deutschlandweit errichtet werden. Wir haben ein E-Tankstellenprogramm an Bundesautobahnen mit 400 Schnellladesäulen für die Elektromobilität, das derzeit läuft. Es tut sich in diesem Bereich also eine ganze Menge.

Wir wollen, dass Deutschland Automobilland bleibt. Dazu müssen natürlich die Herausforderungen alternativer neuer Antriebe angegangen werden. Aber noch einmal: Wir plädieren hier für Technologieoffenheit.

Zusatzfrage: Entschuldigung, vielleicht habe ich die Frage nicht konkret genug gestellt. Mir ging es um das Thema Quote - meinetwegen auch für andere emissionsarme Antriebe. Halten Sie eine Quote für geeignet, um diese emissionsarmen, emissionsfreien Antriebe, egal ob Wasserstoff, alternative Kraftstoffe oder Elektromobilität, zu fördern? Halten Sie sie für einen richtigen Weg?

Susteck: Noch einmal: Ich kenne keinen Vorschlag zu einer Quote. Insofern kann ich dazu auch keine Stellung nehmen. Was ich kann, ist, Ihnen darzulegen, wie wir die Zukunft der Antriebe sehen. Wir plädieren dabei für Technologieoffenheit. Die E-Mobilität wird ein ganz entscheidender Baustein in der technologischen Entwicklung sein.

Frage : Herr Schäfer, sind der Vorschlag oder die Gedanken aus dem Wirtschaftsministerium mit dem Auswärtigen Amt, mit Herrn Gabriel, abgesprochen? Herr Gabriel setzt sich doch zum Beispiel in China gegen Quoten ein.

Schäfer: Ich verstehe Ihre Frage nicht so recht.

Zusatz : Es geht hier ja um deutsche Autohersteller. In China hat sich Herr Gabriel für die deutsche Autoindustrie eingesetzt, damit die Quote, die die Chinesen einführen, entweder gar nicht eingeführt oder abgemildert wird oder später kommt.

Schäfer: Ich glaube, da vermischen Sie Äpfel mit Birnen. Ich kann mit Sicherheit sagen, dass der Einsatz von Herrn Gabriel als Wirtschaftsminister, aber auch als Vizekanzler und Außenminister für die deutsche Automobilindustrie in China mit dem BMWi abgestimmt wäre. Ich denke, daran kann es auch gar keinen Zweifel geben. Die gemeinsamen Bemühungen der Bundesregierung - der Bundeskanzlerin, des Außenministers, der Wirtschaftsministerin und anderer -, faire Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Automobilindustrie in China zu erhalten oder zu schaffen - wir sind da ja an unterschiedlichen Themen dran -, sind natürlich innerhalb der Bundesregierung in jeder Hinsicht abgestimmt, klar.

Zusatzfrage : Frau Baron, wenn sich Herr Gabriel mit Ihrem Wirtschaftsministerium abstimmt, wenn er sich gegen die Quote in China einsetzt, warum ist dann Ihr Wirtschaftsministerium jetzt die führende - - -

Schäfer: Er setzt sich nicht gegen etwas ein. Ich denke, wir würden uns ein wenig überheben, wenn wir sozusagen die chinesische Politik auf dem eigenen Markt für Automobile ändern wollten. Vielmehr setzt er sich dafür ein, dass das, was die Chinesen offensichtlich zu tun entschieden haben, in einer Weise geschieht, die der deutschen Automobilindustrie und deren Chancen auf dem chinesischen Automobilmarkt weiterhin faire Wettbewerbsbedingungen ermöglich. Das ist selbstverständlich innerhalb der Bundesregierung sehr eng abgestimmt.

Frage: Ich habe zwei Fragen an das Auswärtige Amt. Herr Schäfer, es geht um den Fall von Linda W., die ja Ende Juli unter dem Verdacht, eine mutmaßliche IS-Anhängerin zu sein, im Irak festgenommen worden ist. Können Sie etwas dazu sagen, wie es der jungen Frau geht und inwiefern sie den IS tatsächlich unterstützt hat?

Zweite Frage: Wie weit sind die Bemühungen der Bundesregierung gediehen, mit den irakischen Behörden in Kontakt zu treten, um die junge Frau und auch die anderen deutschen, die unter einem ähnlichen Verdacht stehen, nach Deutschland zurückzuholen?

Schäfer: Ich kann Ihnen bestätigen, dass wir Kontakt mit vier Frauen deutscher Staatsangehörigkeit haben, die derzeit von irakischen Sicherheitsbehörden in Bagdad festgehalten werden. Über konkrete Vorwürfe gegen die vier oder eine einzelne Person aus diesem Personenkreis kann ich Ihnen nichts sagen. Dass ihnen zur Last gelegt wird, dass sie mindestens mit dem "Islamischen Staat" sympathisiert haben, trifft zu.

Wir haben einige der vier Deutschen im Rahmen einer konsularischen Betreuung besuchen können. Das hat uns immerhin die Gewissheit verschafft, dass es den beiden der vieren den Umständen entsprechend ganz gut geht. Jetzt geht es darum, zusammen mit den zuständigen irakischen Sicherheitsbehörden, aber auch in Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden die Umstände zu klären und zu eruieren, unter denen es möglich werden könnte, dass diese vier Damen, vier Frauen nach Deutschland zurückkehren - sofern das deren Wunsch ist.

Bei all diesen Fragen müssen unterschiedliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden: Da gibt es den konsularischen Gesichtspunkt, den wir von Gesetzes wegen als Auftrag zum Schutz von deutschen Staatsangehörigen im Ausland umzusetzen haben, nämlich dass wir darauf zu achten haben, dass es, wenn es so etwas gibt, ein faires Verfahren gibt, und vielleicht auch Möglichkeiten eruieren müssen, wie die Damen auf ihren Wunsch hin nach Deutschland zurückkehren können. Andererseits müssen wir natürlich auch in Rechnung stellen, dass an den Vorwürfen der irakischen Strafverfolgungsbehörden mindestens an engen Kontakten zum "Islamischen Staat" etwas dran sein könnte und wir deshalb zu prüfen hätten, in welcher Weise eine Rückkehr der vier - oder einer der vier - nach Deutschland Rückwirkungen auf die Sicherheit und öffentliche Ordnung in Deutschland hätte. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns mit allen zuständigen deutschen Behörden, aber auch mit den irakischen Behörden, Klarheit verschaffen über das, was den Damen zur Last gelegt wird und wie wir da eine vernünftige Lösung finden können. Ich kann Ihnen versichern, dass wir das mit Hochdruck tun, denn natürlich ist die Lebenssituation der vier im Irak nicht angenehm. Nun haben sie sich jedenfalls selber ausgesucht, in diese Gegend zu reisen und da bestimmte Dinge zu tun. Deshalb versuchen wir jetzt, eine gute Lösung zu finden, die den Interessen der vier entspricht. Das ist unser Auftrag im Auswärtigen Amt. Gleichzeitig haben wir aber auch darauf zu achten , dass von den vieren nach einer möglichen Rückkehr nach Deutschland keine Gefahr ausgeht.

Frage : Herr Schäfer, wer von den vieren hat denn jetzt die konsularische Betreuung genossen? War das vielleicht auch die Frau W.?

Können Sie uns außerdem etwas zu den Haftbedingungen sagen - zumindest den Haftbedingungen von denjenigen, die besucht wurden?

Schäfer: Die beiden, die im Wege eines persönlichen Gespräches konsularisch betreut werden konnten, sind in einem Krankenhaus in Bagdad aufgesucht worden, weil die beiden verletzt gewesen sind. Dennoch kann ich sagen, dass es ihnen den Umständen entsprechend gut gegangen ist und dass jedenfalls die Umstände, unter denen sie in dem Krankenhaus in Bagdad angetroffen wurden, uns keinen Anlass zu Kritik an den irakischen Behörden gegeben haben. Wie es den beiden anderen geht, kann ich Ihnen hier nicht mit Gewissheit sagen; wir sind zu dieser Frage in Kontakt und versuchen, das zu eruieren.

Frage : An das Gesundheitsministerium: Am Wochenende liefen Berichte, wonach die Gesundheitskarte nach der Bundestagswahl für gescheitert erklärt werden soll. Gibt es irgendeine Überprüfung zu den Erfolgen oder des Fortschritts bei der Gesundheitskarte, die derzeit im Gesundheitsministerium läuft, und wie wird das derzeit eingeschätzt?

Berve-Schucht: Ich kann Ihnen dazu sagen, dass diese Berichte, die am Wochenende und auch heute veröffentlicht worden sind, nicht zutreffend sind; sie entbehren jeder Grundlage und sind falsch. Es ist vielmehr so - darüber ist in den letzten Monaten ja auch viel berichtet worden -, dass jetzt Schwung in die Digitalisierung des Gesundheitssystems, des Gesundheitswesens gekommen ist; das E-Health-Gesetz hat da für Tempo gesorgt. Es ist aus unserer Sicht höchste Zeit, dass die Vorteile der Digitalisierung jetzt auch bei den Patientinnen und Patienten ankommen. Wir appellieren an alle Verantwortlichen, hier aktiv mitzumachen und dafür zu sorgen, dass die Krankenkassen, die Ärzte, die Krankenhäuser, die Apotheken und vor allem auch die Beschäftigten im Gesundheitswesen und die 70 Millionen gesetzlich Versicherten endlich über ein sicheres Netz austauschen können und über ein sicheres Netz Daten ausgetauscht werden können.

Bundesminister Hermann Gröhe hat es als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung des Gesundheitswesens bezeichnet, dass die Tests zum Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte, die in über 100 Arztpraxen und in verschiedenen Krankenhäusern in Echtzeit abgelaufen sind, erfolgreich waren, erfolgreich abgeschlossen werden konnten, und die Selbstverwaltung jetzt beschlossen hat, die bundesweite Anbindung der Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur voranzutreiben. Das beginnt im Herbst, und das ist aus unserer Sicht schon ein wichtiger Schritt im Ausbau der Digitalisierung.

Es gab am Wochenende auch Hinweise beziehungsweise Berichte von Krankenkassen, die an eigenen Insellösungen zur Digitalisierung arbeiten. Aus unserer Sicht können diese Lösungen keine Alternative zur Telematikinfrastruktur darstellen, und wir halten es auch für unverantwortlich, dass Einzelne versuchen, dieses seit über zehn Jahren gemeinsam betriebene Projekt der Telematikinfrastruktur jetzt zu blockieren.

Frage: Sie haben jetzt die Telematikinfrastruktur herausgehoben, aber nicht die Möglichkeiten, die die Versichertenkarte bietet. So wie ich die Artikel gelesen habe, ging es da ja auch mehr um die Frage "Was kann die Karte?", unabhängig von der jetzt aufgebauten Telematikinfrastruktur. Sieht das Ministerium denn Alternativen zur Speicherung der Daten auf der Karte?

Berve-Schucht: Die Gesundheitskarte und die Telematikinfrastruktur hängen ja wirklich sehr eng zusammen. Ein Projekt, das jetzt sozusagen als erste Anwendung kommt, ist ja die Online-Aktualisierung der sogenannten Versichertenstammdaten auf der Gesundheitskarte. Dann ist jede Arztpraxis in der Lage, dort Änderungen einzutragen, sodass immer ein wirklich aktueller Stand auf der Gesundheitskarte abgespeichert ist. Dafür, dass die Krankenkassen, die Ärzte, die Apotheken untereinander kommunizieren können, braucht man diese Telematikinfrastruktur. Erst damit werden auch diese Anwendungen auf der Karte nutzbar. Insofern sehen wir keine Alternative dazu; vielmehr gehört beides zusammen. Da ist jetzt auch Schwung hineingekommen und es werden Fortschritte gemacht, um das wirklich auch bei den Verbrauchern beziehungsweise bei den Patienten ankommen zu lassen.

Frage : Frau Demmer, Herr Schäfer, ich möchte zur "Iuventa" kommen, dem Rettungsschiff von "Jugend rettet", und hätte gern von Ihnen beiden eine Einschätzung beziehungsweise ein Statement dazu. Das Schiff wurde in der Nacht zum Mittwoch von der italienischen Küstenwache zwischen der libyschen Küste und Lampedusa aufgebracht und am Mittwochnachmittag von der italienischen Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Es wird ihnen ja vorgeworfen, irgendwie mit Schleppern zusammenzuarbeiten. In den letzten Tagen kam heraus, dass die angeblichen Beweise der Staatsanwaltschaft entweder gefälscht sind oder nicht haltbar sind, weil die Bilder, die den jungen Helfern dort zum Vorwurf gemacht werden, keine Schlepper zeigen, sondern sogenannte Engine-Fischer, also Libyer, die den Flüchtlingsbooten noch die Motoren abnehmen.

SRS'in Demmer: Ganz grundsätzlich kann ich vorwegschicken, dass die Bundesregierung volles Vertrauen in die Arbeit der italienischen Behörden hat. Sie steht mit diesen und mit "Jugend rettet" in Kontakt. "Jugend rettet" wird also konsularisch betreut, deswegen kann Herr Schäfer vielleicht noch mehr dazu sagen.

Zusatz : Aber ich habe doch gerade gesagt, dass die italienische Staatsanwaltschaft in diesem Fall Beweise fingiert beziehungsweise lügt.

Schäfer: Ist das jetzt eine Feststellung oder eine Frage?

Zusatz : Die Frage habe ich schon vorher gestellt.

Schäfer: Ihre Meinung können Sie gerne äußern; Sie ist, wie ich Ihnen auch sagen kann, nicht die Einschätzung der Bundesregierung. Wir haben uns nicht in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren italienischer Behörden einzumischen und tun das auch nicht; das gehört sich nicht. Italien ist ein Rechtsstaat, und die Vorwürfe, die Sie da erheben - ich weiß nicht, ob das Ihre eigenen Erkenntnisse sind oder ob Sie das irgendwo gelesen oder gehört haben -, wiegen schwer, die muss man sich gut überlegen, wenn man so etwas jedenfalls von dieser Bank aus bestätigt oder sagt. Das tun wird sicherlich nicht, sondern wir haben Vertrauen in den italienischen Rechtsstaat, der tut, was angemessen ist. Wenn das, was Sie da behaupten, stimmen sollte - was ich beim besten Willen nicht nachvollziehen kann -, dann wird das ganz sicherlich im italienischen Rechtsstaat das Licht der Welt erblicken und dann werden das auch andere behaupten, und dann ist das sozusagen nicht nur Nacherzählen oder Nachplappern von dem, was Sie da gehört haben.

Zur konsularischen Betreuung vielleicht nur so viel: Dieses Schiff, auf dem sich in der Tat deutsche Staatsangehörige der von Ihnen erwähnten NGO befinden, ist ein holländisches Schiff, Holland ist Flaggenstaat. Deshalb können wir uns auch nicht so recht um das Schiff kümmern; insofern würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie Fragen in diesem Zusammenhang vielleicht an unsere holländischen Kollegen richten. Es stimmt, dass auf diesem Schiff einige deutsche Staatsangehörige gewesen sind. Mit den meisten dieser Staatsangehörigen oder jedenfalls mit dem Sprecher der NGO, der auch dabei ist, haben wir Kontakt gehabt. Die haben jetzt keine ernsten Gravamina im Hinblick auf Verhalten der italienischen Strafverfolgungsbehörden; die können sich da frei bewegen und da ist auch niemand festgenommen. Da gibt es für uns jetzt also auch nicht so recht viel zu tun, was die konsularische Betreuung angeht; deshalb ist das alles in Ordnung.

Ich möchte vielleicht die Gelegenheit nutzen, noch ein paar Worte zu dem Versuch der italienischen Regierung sagen, mit den NGOs - einschließlich der, über die wir jetzt reden - ins Geschäft zu kommen und Vereinbarungen zu treffen, die die Zusammenarbeit miteinander regeln, Missverständnisse ausschließen und vor der libyschen Küste im internationalen Gewässer nicht Chaos ausbrechen lassen. Wir haben im Auswärtigen Amt einmal ausführlich geprüft - so gut das ging -, was da von italienischer Seite jedenfalls mit einigen der NGOs vereinbart worden ist. Ich will ganz ausdrücklich sagen, dass wir in dieser wegen der Kürze der Zeit notwendigerweise kursorischen Prüfung keinerlei Anhaltspunkte dafür gefunden hätten, dass irgendetwas, was da vereinbart worden wäre, mit dem internationalen Recht der Seenotrettung, mit anderen völkerrechtlichen Pflichten Italiens oder vor Ort befindlicher Schiffe im Widerspruch stünde.

Ganz im Gegenteil halten wir es für richtig und vernünftig, dass sich die italienische Regierung darum bemüht, vernünftige Arbeitsbeziehungen mit denjenigen hinzubekommen - und zwar auf schriftlicher Grundlage und mit jedem gleich -, um auf diese Art und Weise daran zu arbeiten, dass diese schreckliche Tragödie, innerhalb derer in diesem Jahr bereits mehr als 2000 Menschen auf offener See ums Leben gekommen sind, endlich ein Ende findet. Wir glauben und vertrauen der italienischen Regierung, dass es ihr darum geht, das Schlepperunwesen zu beenden, und dass es ihr darum geht, vernünftige Arbeitsbeziehungen mit Schiffen oder Organisationen zu unterhalten, die sich am Rande der italienischen Bemühungen, am Rande der Nato-Bemühungen und auch am Rande der Bemühungen der Europäischen Union im Rahmen von "Sophia" darum kümmern, die schwierige Lage vor Ort vernünftig zu regeln.

Frage: Herr Schäfer, eine Nachfrage zu einem Detailpunkt: Dieser Kodex, der von einigen Organisationen unterschrieben wird und von anderen nicht unterschrieben wird, würde ja, glaube ich, auch vorsehen, dass bewaffnete italienische Polizisten an Bord der Schiffe mitfahren könnten. Ich glaube, es gibt Organisationen, die sehr fest der Überzeugung sind, dass dies völkerrechtlichen Prinzipien widersprechen würde. Verstehe ich Sie richtig, dass das laut Ihrer Überprüfung im Auswärtigen Amt kein Widerspruch wäre?

Schäfer: Ich kann nur das wiederholen, was ich gerade gesagt habe, nämlich dass das, was da vereinbart worden ist, womöglich gegen die Grundsätze und Prinzipien mancher Nichtregierungsorganisationen verstoßen mag - die Vertreter der Organisation "Ärzte ohne Grenzen" haben das ja sehr deutlich wissen lassen. Das muss man respektieren, dafür habe ich Verständnis; das heißt aber nicht notwendigerweise, dass das ein Verstoß gegen das Völkerrecht wäre. Es geht ja darum, dass diese Organisationen das Ziel verfolgen, Menschen in Seenot zu retten, um sie dann italienischen Behörden zu überantworten. Deshalb können wir jedenfalls das grundsätzliche Interesse der italienischen Regierung nachvollziehen, sozusagen dabei zu sein, wenn diese Seenotsituation auftritt; denn die Menschen sollen ja nach der erklärten Absicht dieser Nichtregierungsorganisationen eben nicht auf den Schiffen bleiben, sondern sollen möglichst schnell in italienischen Häfen angelandet und abgeladen werden.

Zusatzfrage: Das habe ich schon verstanden. Nach Auffassung des Auswärtigen Amtes würde also die Mitfahrt bewaffneter italienischer Polizisten auf den Rettungsschiffen nicht gegen völkerrechtliche Auflagen verstoßen?

Schäfer: Ich habe das sehr generell gesagt, und nicht in Bezug auf diese konkrete Regelung. Wenn diese Regelung tatsächlich in diesen Vereinbarungen enthalten ist, dann gehe ich davon aus, dass das so ist, ja.

Frage : Herr Schäfer, hat die Bundesregierung Erkenntnisse - eigene Erkenntnisse oder Erkenntnisse anderer europäischer Staaten -, dass NGOs auf dem Mittelmeer mit Schleppern in irgendeiner Art und Weise zusammenarbeiten? Ich rede jetzt von menschenfreundlichen NGOs, nicht von diesen rechtsextremen Identitären.

Schäfer: Das weiß ich nicht; das kann ich als Sprecher des Auswärtigen Amtes nicht ohne Weiteres beantworten. Ich habe keine Informationen dazu, ich schließe das aber auch nicht aus.

Zusatzfrage : Das ist interessant, denn Sie unterstützen ja den italienischen Vorschlag, und die Italiener vermuten ja öffentlich, dass das so ist.

Schäfer: Ich glaube, jetzt fangen Sie schon wieder an, Äpfel mit Birnen zu vergleichen und werden polemisch und politisch. Das finde ich eigentlich auch dieser Veranstaltung unangemessen. Ich glaube, da muss man schon trennen: Da gibt es einerseits den Versuch der italienischen Regierung, mit mehr als einer Handvoll NGOs Vereinbarungen über die Zusammenarbeit in einem schwierigen Feld - in einem politisch schwierigen Gebiet, in einem Gebiet, in dem Menschen um ihr Leben kämpfen, weil sie in Seenot geraten, in einem Gebiet, in dem wir gemeinsam mit den Italienern darum ringen, die Schlepperkriminalität einzudämmen - zu treffen. Gleichzeitig gibt es in der Tat Ermittlungsverfahren gegen diese deutsche NGO wegen der Zusammenarbeit mit Schleppern. Sie unterstellen nun, dass es da einen politischen Zusammenhang gibt. Ich kann diesen nicht erkennen; jedenfalls kann ich ihn nicht bestätigen. Deshalb sollten wir versuchen, uns irgendwie dem einen Thema zu nähern - das habe ich auf Ihre erste Frage hin versucht - und uns auch dem anderen Thema zu nähern, aber die Dinge nicht so miteinander politisch zu verquirlen; denn das scheint mir, glaube ich, unfair zu sein.

Frage : Eine Frage an das Finanzministerium zum Stand der deutsch-französischen Zusammenarbeit beim Kampf gegen Steuervermeidung durch Großkonzerne: Wann kann man da eigentlich mit konkreten Vorschlägen rechnen? Gibt es schon erste Hinweise, was da kommen könnte?

Kolberg: Wir hatten ja im Juli einen deutsch-französischen Ministerrat. Da wurde zu mehreren Themen ein umfassender Katalog vorgelegt, wie man weiter zusammenarbeiten will. Da gibt es auch zu dieser Frage im Steuerrecht einen Zeitplan und mehrere Punkte, die bearbeitet werden sollen. Ich kann Ihnen jetzt aber keine konkreten Zahlen und Daten nennen, wann wir da Vorschläge vorlegen. Ich denke, es wird sicherlich vor allem der nächsten Bundesregierung überlassen sein, wann sie ihre Vorschläge zusammen mit den französischen Partnern macht.

Zusatzfrage : Kommt dazu denn noch etwas vor den Bundestagswahlen, oder wird das alles nachher erwartet?

Kolberg: Ich gehe davon aus, dass nach der Bundestagswahl Vorschläge gemacht werden.

Frage: Frau Demmer, weshalb dürfen Cheflobbyisten von Autofirmen wie beispielsweise Daimler oder der Verbandschef der Automobilindustrie Einfluss auf Regierungsentscheidungen - Stichwort schärfere Abgaskontrollen - über das Kanzleramt nehmen? Sind die vorliegenden Mails eine Ausnahme, oder geschieht dies regelmäßig?

Zweite Frage dazu: Lässt die Bundeskanzlerin ihre Regierungserklärungen zum Thema Dieselabgaswerte/Autozukunft nur in der Lobbyzentrale von Daimler-Benz gegenlesen, bevor sie sie hält, oder ist das ein genereller Zustand?

SRS'in Demmer: Ich teile Ihre Hypothesen nicht. Reden der Bundeskanzlerin werden immer intern entworfen und intern abgestimmt. Es ist kein einziger Fall bekannt, dass ein Redeentwurf zur Begutachtung externen Stellen vorgelegt worden wäre. Im Übrigen gilt natürlich immer das gesprochene Wort.

Sie nehmen, was die Abgaswerte anbelangt, auf aktuelle Berichterstattung Bezug. Die Bundesregierung hat seit der Entdeckung der Manipulationen an Abgassystemen am 19. September 2015 deutlich gemacht, dass die Nichteinhaltung von Abgasvorschriften konsequent und lückenlos aufgeklärt werden muss. Die Bundeskanzlerin hat zu diesem gesamten Themenkomplex ausführlich im Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zur Aufklärung eben jener Affäre Stellung genommen. Dem gibt es grundsätzlich nichts hinzuzufügen.

Lassen Sie mich aber doch ganz allgemein noch einmal sagen, dass die Bundesregierung täglich eine Vielzahl von Stellungnahmen von Unternehmen und Interessengruppen bekommt und hierzu natürlich auch Gespräche führt. Das gehört nach einem demokratischen Verständnis zur Möglichkeit der politischen Meinungsäußerungen. Entscheidungen trifft die Bundesregierung dann natürlich trotzdem völlig unabhängig und nach eigener Willensbildung.

Zusatzfrage: Haben die Parteifreunde und früheren Mitarbeiter von Frau Merkel, Herr von Klaeden und Herr Wissmann, Einfluss auf Regierungshandeln des Kanzleramtes genommen?

SRS'in Demmer: Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, dass es grundsätzlich überhaupt nicht ungewöhnlich ist, dass sich Menschen mit eigenen Interessen im Bundeskanzleramt melden und ihre Interessen zum Ausdruck bringen. Es gehört doch wohl in einer Demokratie dazu, dass man sich das anhört. Trotzdem trifft am Ende die Bundesregierung die Entscheidung völlig unabhängig und in eigener Willensbildung - das ganz grundsätzlich dazu gesagt.

Frage : Herr Schäfer, ich wollte zu den deutschen Gefangenen in der Türkei kommen. Am Wochenende wurde die Freilassung von Herrn Steudtner abgelehnt. Das Interessante war, dass das Gericht keine Einzelfallbegründung für die Ablehnung zugelassen hat, sondern das pauschal für alle Angeklagten, unter anderem Herrn Steudtner, abgelehnt hat. Haben Sie dazu einen Kommentar?

Wie geht es Frau Tolu und ihrem zweijährigen Sohn, Herrn Yücel und den anderen sechs Gefangenen, wenn ich richtig gerechnet habe?

Schäfer: Es geht so weiter, wie man das befürchten musste. Es gibt nicht die geringsten Anhaltspunkte - auch keine, die etwa nur uns vorlägen - über Austausch mit der türkischen Regierung oder anderen türkischen Stellen, die uns Hoffnung schöpfen ließen, dass von diesen Deutschen - Sie beschreiben einige der Fälle - jetzt abgelassen würde.

Wir haben jetzt eine Lage, in der Herr Steudtner nicht nur verlegt wurde, in der seine Haftbedingungen erheblich schlechter sind als noch letzte Woche, sondern auch eine Haftprüfung ohne jedes Ergebnis gewesen ist, ohne dass Herr Steudtner, seine Anwälte oder wir wüssten, was ihm denn jetzt konkret zur Last gelegt wird, was er denn angeblich getan haben soll. Das alles ist schrecklich und wächst sich tatsächlich zu einem humanitären Drama aus. Herr Steudtner ist Familienvater, hat Kinder, eine Familie in Berlin und sitzt jetzt irgendwo in der Türkei, ohne zu wissen, was ihm zur Last gelegt wird und wie lange er dafür in Untersuchungshaft sitzt, ohne dass es ein vernünftiges rechtsstaatliches Verfahren gibt und ohne zu wissen, wann er wieder auf freien Fuß kommen kann.

Das alles ist furchtbar und das gilt unter leicht anderen Vorzeichen, aber grundsätzlich ganz genauso auch für die anderen.

Bei Frau Tolu wissen wir jetzt, was die Staatsanwaltschaft für einen Strafanspruch geltend machen möchte, was ihr zur Last gelegt wird. Das lässt immerhin hoffen, dass es schnell zu einem Verfahren kommt, in dem auch nach den Regeln der türkischen Strafprozessordnung in Zeiten eines Ausnahmezustands im öffentlichen Raum gesprochen und bewiesen werden muss, was tatsächlich zur Last gelegt wird, was bewiesen werden kann und wofür tatsächlich vielleicht eine Strafe verhängt werden kann.

Es ist sehr unschön zu sehen, dass es Vorverurteilungen aus dem politischen Raum vonseiten der türkischen Regierung und des türkischen Präsidenten ganz offensichtlich unmöglich machen, über die türkische Justiz rechtsstaatlich und verhältnismäßig vorzugehen. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Das bringt uns nur dazu, nur noch vehementer auf die strafprozessualen Interessen, die humanitären Interessen der inhaftierten Deutschen gegenüber der türkischen Regierung hinzuweisen und ihnen deutlich zu machen, dass wir nicht nachlassen werden, diese Punkte immer und immer wieder aufzunehmen.

Zusatzfrage : Zu Herrn Yücel hatten Sie jetzt nichts gesagt.

Sie sagten gerade, Herr Steudtner sei irgendwo. Weiß die Bundesregierung nicht, wo Herr Steudtner jetzt ist?

Schäfer: Doch! Ich habe versucht, mich in die Lage der Familie von Herrn Steudtner hineinzuversetzen. Herr Steudtner war nach unserer Kenntnis noch nie zuvor in der Türkei. Deshalb wird er nicht wissen, wo er ist. Wir wissen, wo er ist, nämlich in dem Untersuchungsgefängnis im Raum Istanbul, in dem auch Deniz Yücel inhaftiert ist.

Was Herrn Yücel angeht, gibt es insofern Neues, als unser Generalkonsul, Herr Birgelen, in der letzten Woche Gelegenheit hatte, Herrn Yücel zu besuchen. Der Zustand unverändert. Herr Yücel ist guten Mutes. Dennoch sind die Umstände seiner Inhaftierung, die Verzögerungen, die völlige Ungewissheit darüber, wie es weiter geht, in jeder Hinsicht für ihn und für uns sehr bedrückend.

Frage: Offensichtlich erwägt die türkische Regierung die Einführung einer besonderen Bekleidung für Menschen, denen sie Terrorismusunterstützung vorwirft. Wäre das eine Form von Demütigung, eine Menschenrechtsverletzung? Könnte die Bundesregierung, vor allem wenn es deutsche Staatsbürger betrifft, in irgendeiner Weise etwas dagegen tun?

Schäfer: Ich kann die Frage rechtlich nicht beantworten, weil ich das nicht weiß. Das müsste ich checken oder checken lassen.

Jedenfalls ist es schon ungewöhnlich, dass da jemand unser Land der Nazimethoden bezichtigt und dann Dinge tut, die jedenfalls für mich als einen Deutschen ungute Erinnerungen an ungute Zeiten in Deutschland wecken.

SRS'in Demmer: Ich hatte, was die erste Frage von Herrn Wonka angeht, vergessen zu sagen, dass die Kanzlerin natürlich immer im Dienst ist.

Frage : Herr Schäfer, eine kurze Frage: Warum teilt das Auswärtige Amt online Wahlkampfauftritte von Herrn Gabriel?

Schäfer: Wo und wann hätten wir das getan?

Zusatzfrage : Am 4. August auf Twitter.

Schäfer: Welcher Auftritt wäre das gewesen?

Zusatzfrage : Herr Gabriel hat sich in einem Werk mit Azubis getroffen und hat ein Statement gemacht. Das ist ein eindeutiges Wahlkampfding gewesen.

Schäfer: Nur damit ich das weiß, was Ihre Unterstellung ist: Woraus schließen Sie, dass das ein Wahlkampfauftritt gewesen ist?

Zusatz : Das ist nichts anderes. Es ist ein Wahlkampfspruch von ihm gewesen. Er besucht als SPDler Azubis. Ich sehe da keinen außenpolitischen Zweck.

Schäfer: Darf ich versuchen, Ihnen das zu erklären: Wenn Sie sich auf der Website des Auswärtigen Amtes oder unseren sonstigen Kommunikationsmedien umgetan hätten, hätte ich diese Frage gar nicht beantworten müssen.

Herr Gabriel war in der Tat am Freitag bei Volkswagen in Wolfsburg. Der Anlass dieses Besuchs war der Besuch seines slowakischen Amtskollegen Lajcák in Deutschland. Die beiden haben gemeinsam einige Stunden in Wolfsburg verbracht. Ein Teil der gemeinsamen Zeit betraf das von Ihnen angesprochene und nachgefragte Gespräch mit Auszubildenden im VW-Werk. Wenn Sie das Foto angeschaut hätten, das wir aus Anlass dieser Veranstaltung verbreitet haben, hätten Sie gesehen, dass der slowakische Außenminister da war und in dem Auto saß, das die Azubis auseinandergeschraubt und wieder zusammengebaut hatten.

Die beiden - der slowakische Außenminister und sein deutscher Amtskollege - haben sich in Wolfsburg getroffen, um eine gemeinsame Vereinbarung über die Intensivierung der politischen Beziehungen zwischen der Slowakei und Deutschland zu unterzeichnen. Das ist nachweislich und aktenkundig auch geschehen. Wenn Sie jetzt also sagen wollen, Herr Kollege, dass die Begegnung des deutschen Außenministers mit seinem slowakischen Amtskollegen ein Teil des Wahlkampfes wäre, würde das bedeuten, dass wir jetzt wegen des Wahlkampfs einfach den Laden für die nächsten sieben Wochen dicht machen. In Ihrem Interesse - ich weiß das nicht genau - ist das vielleicht. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ist es sicher nicht, dass die Bundesregierung ihre Arbeit einstellt.

Montag, 7. August 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 7. August 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/08/2017-08-07-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. August 2017

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