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PRESSEKONFERENZ/1526: Regierungspressekonferenz vom 30. August 2017 (BPA)



Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut

Mitschrift Pressekonferenz - Mittwoch, 30. August 2017
Regierungspressekonferenz vom 30. August 2017

Themen: jüngster Raketentest Nordkoreas, Tropensturm "Harvey" in Houston, Kabinettssitzung (Fortschrittsbericht 2017 zum Fachkräftekonzept, Bericht für die sechste Überprüfungskonferenz zum Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen, Beitritt Deutschlands in den Assoziierungsstatus des Advisory Centre on WTO Law), Entzug von Akkreditierungen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel, Nationales Forum Diesel, Medienberichte über eine angeblich geplante Privatisierung bestimmter Wasserstraßenprojekte, Eilantrag der Fluglinie Germania gegen die Gewährung eines Übergangskredits durch die Bundesregierung für die insolvente Fluglinie Air Berlin, mögliche Einflussnahme von außen auf die Bundestagswahl, mögliche Gefährdung der Flughafensicherheit in Nordrhein-Westfalen, Besuch des Präsidenten der Europäischen Kommission in Berlin und mögliche Unterstützung der Bundesregierung für EU-Sanktionen gegen Polen, Rettung von 158 Menschen in Seenot durch eine Fregatte der Bundeswehr, von Libyen erklärte Sicherheits- und Rettungszone vor der libyschen Küste, Besuch einer libyschen Delegation im Auswärtigen Amt, Medienberichte über möglicherweise bevorstehende Anschläge islamistischer Terroristen auf Bahneinrichtungen, Post-Shipment-Kontrollen bei Waffenexporten, mögliche Bestrebungen zur Gründung einer nationalen Stahlgesellschaft, Auswertung der Flugschreiber des in Mali abgestürzten Kampfhubschraubers der Bundeswehr

Sprecher: SRS'in Demmer, Breul (AA), Schneider (BMAS), Knödler (BMZ), Plate (BMI), Baer-Henney (BMJV), Friedrich (BMVI), Baron (BMWi), von Tiesenhausen-Cave (BMF), Nannt (BMVg)

Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Bevor ich zum Kabinett komme, habe ich noch zwei andere Themen. Das erste Thema betrifft Nordkorea.

Die Bundesregierung verurteilt die jüngsten Raketentests Nordkoreas mit aller Entschiedenheit. Die Rakete hat japanisches Territorium überflogen. Wir teilen die großen Sorgen, die in Japan über das Verhalten Nordkoreas zum Ausdruck gebracht wurden.

Der Vorgang zeigt, dass die nordkoreanische Führung gewillt ist, in unverantwortlicher Weise ihre Politik der Provokation und Destabilisierung in der Region fortzusetzen. Mit den völkerrechtswidrigen Raketen- und Nukleartests und seiner aggressiven Rhetorik trägt Pjöngjang die Verantwortung für die Spannungen in der Region.

Die Bundesregierung begrüßt daher auch die Stellungnahme des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen von heute Nacht, in der unter anderem hervorgehoben wurde, dass das Vorgehen Nordkoreas eine Bedrohung nicht nur des nordpazifischen Raums, sondern für alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen darstellt.

Frage : Mich würde einfach zur Einordnung dieser Vorgänge in Nordkorea interessieren: Ist das für die Bundesregierung eine Provokation, wie so viele zuvor, oder hat dieser Raketenflug über Japan hinweg für die Bundesregierung ein neues Niveau? Ist das etwas Besonderes, was auf eine Eskalation dieses Konflikts und auch der Reaktion und Aktion Nordkoreas hinweist?

SRS'in Demmer: Ich möchte das hier nicht gewichten. Ich möchte nur noch einmal betonen, wie wir zu diesem aktuellen Vorgang stehen:

Zum nordkoreanischen Raketen- und Nuklearprogramm gibt es eine eindeutige und von allen fünf ständigen Mitgliedern des VN-Sicherheitsrates mitgetragene Beschlusslage, die gestern noch einmal bestätigt wurde. Diese verbietet Nordkorea die Entwicklung von Nuklearwaffen und von ballistischen Raketen. Die fortgesetzten Tests beider Waffensysteme stellen eine unmittelbare Bedrohung der Nachbarstaaten dar. Sie bedrohen die Sicherheit der Region und sind vor allen Dingen ein eklatanter Verstoß gegen die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates.

Breul: Ich kann das insoweit kurz ergänzen, als dass das ein neuer Vorgang war, weil zum ersten Mal eine Rakete über Japan flog, ohne dass Japan davon vorher unterrichtet wurde.

Ansonsten teile ich natürlich vollkommen das, was Frau Demmer gesagt hat. Allein die Tatsache, dass der Sicherheitsrat in einer Dringlichkeitssitzung quasi sofort eine Stellungnahme abgibt, lässt natürlich erkennen, dass die internationale Gemeinschaft insgesamt das als eine ungeheuerliche Provokation auffasst.

SRS'in Demmer: Die Bundeskanzlerin hat die Nachrichten von den schweren Folgen des Tropensturmes "Harvey", der vor allem die US-Metropole Houston in Texas getroffen hat, mit großer Betroffenheit aufgenommen. Die steigende Zahl an Todesfällen und die Ausweitung der Überschwemmungsgebiete zeigen, dass das wahre Ausmaß der Katastrophe noch nicht absehbar ist. Den Opfern der Katastrophe und ihren Angehörigen gelten unsere Anteilnahme und unser Mitgefühl. Ebenso möchten wir den vielen Einsatzkräften und Helfern, die sich unermüdlich für die Rettung der Menschen vor Ort einsetzen, unsere Solidarität bekunden.

Frage: Eine kurze Frage an das Auswärtige Amt: Houston ist ja eine sehr große Stadt. Gibt es irgendwelche Hinweise, dass Deutsche betroffen sind, vermisst werden, verletzt sind oder evakuiert worden sind?

Breul: Darauf habe ich keine Hinweise. Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

SRS'in Demmer: Im Kabinett gab es heute einen Beschluss über den Fortschrittsbericht 2017 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung. Die Fachkräftesicherung gehört zu den zentralen Themen der deutschen Wirtschaft. Daher hat die Bundesregierung 2011 ein umfassendes Konzept verabschiedet, um den Fachkräftebedarf langfristig zu decken. Regelmäßig hat die Bundesregierung über die Fortschritte berichtet und das Konzept weiterentwickelt. Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Fortschrittsbericht 2017 wird die bisherige Berichterstattung abgeschlossen.

Nahezu alle gesteckten Ziele wurden erreicht, einige sogar übertroffen. Neben der Förderung der älteren Erwerbstätigen gehört dazu auch die Förderung von Frauen. 74,5 Prozent der Frauen waren 2016 erwerbstätig. Das ist auch im internationalen Vergleich ein hohes Niveau. Bei der Bildung wurden ebenfalls Fortschritte erzielt, besonders durch den gestiegenen Anteil der Studienanfänger. Er liegt seit 2014 stabil bei gut 55 Prozent. Das ist eine wichtige Basis für die zukünftige Fachkräftesicherung. Die Zahl der Erwerbstätigen insgesamt steigt kontinuierlich: 2016 waren es 43,6 Millionen Menschen; das sind rund zwei Millionen mehr als noch 2011. Deutlich gestiegen ist auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Gleichzeitig ist die Arbeitslosigkeit um rund 10 Prozent gesunken.

Um die Fachkräftebasis zu sichern, gilt es, alle inländischen Potenziale zu mobilisieren und auszuschöpfen. Daneben ist aber natürlich auch die Zuwanderung ein wichtiger Aspekt: Der Zuwanderungsgewinn in 2014 von über 500 Personen stieg 2015 auf 1,1 Million. Dies ist einerseits auf Arbeitskräfte zurückzuführen, die von der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU Gebrauch machen, andererseits aber auch auf die außergewöhnlichen Fluchtbewegungen. Die geflüchteten Menschen werden jedoch erst auf längere Sicht zur Sicherung des Fachkräftebedarfs beitragen können. Es lohnt sich hier, in die Ausbildung und Qualifizierung zu investieren.

Der Bericht formuliert schließlich die anstehenden Herausforderungen für die Fachkräftesicherung, insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung und die Arbeitsmarktintegration der Schutz suchenden Menschen.

Dann gab es den Bericht für die sechste Überprüfungskonferenz im Mai 2018 zum Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen. Das Ergebnis des Berichts:

Die Zwischenlager in Deutschland entsprechen den Sicherheitsstandards. Das Übereinkommen verpflichtet dazu, alle drei Jahre, jeweils vor der nächsten Überprüfungskonferenz - in diesem Fall kommenden Mai in Wien -, einen solchen Bericht vorzulegen.

Der aktuelle Bericht belegt, dass Deutschland die Verpflichtungen des Übereinkommens erfüllt. Es kann nachweisen, dass seine Entsorgungseinrichtungen, insbesondere die Zwischenlager, sicher sind. Seit dem letzten Bericht hat Deutschland sein Atomrecht mit Blick auf die Entsorgung von radioaktiven Abfällen weiterentwickelt.

Im Juni - Sie erinnern sich wahrscheinlich - ist das Gesetz in Kraft getreten, das die Verantwortung für den Betrieb der Zwischenlager sowie für ein zukünftiges Endlager auf den Bund übertragen hat und einen Fonds schafft, in den die Kraftwerksbetreiber als Verursacher der Abfälle einzahlen, um die Entsorgung zu finanzieren. Das Standortauswahlgesetz enthält seit diesem Jahr Kriterien, nach denen ein zukünftiges Endlager ausgewählt wird. Damit wird eine umfassende und frühe Beteiligung im Auswahlverfahren gesichert.

Auch in Zukunft wird sich die Bundesregierung mit Nachdruck dafür einsetzen, weltweit die Sicherheit bei der Entsorgung zu verbessern. Die Bundesregierung pflegt zu diesem Zweck einen intensiven Erfahrungsaustausch mit anderen Regierungen und unterstützt auch G7-Partnerschaftsprojekte.

Dann hat das Bundeskabinett heute beschlossen, dass Deutschland noch in diesem Jahr bei dem WTO-Rechtsberatungszentrum ACWL, dem sogenannten "Advisory Centre on WTO Law", eine Aufwertung seines Beobachterstatus in den Assoziiertenstatus beantragen wird.

Dieses Zentrum wurde 1999 als eine von der Welthandelsorganisation unabhängige internationale Einrichtung gegründet. Es leistet Entwicklungsländern bei Bedarf kostengünstigen anwaltlichen Beistand in WTO-Streitbeilegungsverfahren, berät sie in WTO-Rechtsangelegenheiten und organisiert auch Kurse in WTO-Recht. Damit schließt das Zentrum eine Lücke in der Rechtsdurchsetzung für Entwicklungsländer.

Das Zentrum finanziert sich zum Teil über Gebühren für seine Leistungen. Darüber hinaus gibt es aber auch einen Treuhandfonds, in den die Mitgliedsstaaten einzahlen. Mit dem Beitritt in den Assoziiertenstatus wird Deutschland einen Betrag von 400 Schweizer Franken - das sind rund 370 Euro - pro Jahr für insgesamt fünf Jahre leisten. Damit stärkt die Bundesregierung die Arbeit des ACWL. Gleichzeitig ermöglicht die Aufwertung Vertretern der Bundesregierung, an der Generalversammlung des ACWL teilzunehmen, eigene Vorschläge einzubringen und an der Entscheidungsfindung teilzuhaben.

Die Bundesregierung bekräftigt mit der Höherstufung zudem ihren Anspruch, die Positionen der Entwicklungsländer in einer multilateralen, regelgebundenen Welthandelsordnung zu stärken und entwicklungspolitische Aspekte besser in den relevanten handelspolitischen Organisationen wie eben der WTO zu verankern.

Frage: Frau Demmer, Sie hatten den Fortschrittsbericht angesprochen. In diesem Bericht wird deutlich, dass es einen Fachkräftemangel in Deutschland gibt, der in den kommenden Jahren voraussichtlich noch steigen wird. Sieht die Bundesregierung eigentlich in Bezug auf diesen Fachkräftemangel ein Einwanderungsgesetz als ein geeignetes Mittel, um diesen Fachkräftemangel effizient und effektiv zu bekämpfen?

SRS'in Demmer: Zum Einwanderungsgesetz gibt es keinen neuen Stand. Was den Fachkräftebericht angeht, würde ich das Ressort bitten.

Schneider: Ich kann das, was Frau Demmer gerade eben schon zum Fortschrittsbericht gesagt hat, eigentlich nur noch einmal unterstreichen. Es gibt das Konzept bereits seit 2011; es gab auch immer wieder Berichte darüber. Frau Demmer hat bereits viele Erfolge aufgezählt. Aber es ist natürlich auch so - auch das hat Frau Demmer angesprochen -, dass nach wie vor Handlungsbedarf besteht, und zwar bei einer ganzen Reihe von Sicherungspfaden. Diesbezüglich sind bereits viele Vorschläge gemacht worden. Sie kennen auch die Vorschläge, die das Bundesarbeitsministerium gemacht hat. Das sind beispielsweise Vorschläge, was die Erhöhung des Erwerbspotenzials von Frauen anbelangt. Stichwort hier ist, dass viele Frauen in Teilzeit beschäftigt sind und nicht in die Vollzeit zurückkehren können. Dafür hat das BMAS bereits Vorschläge vorgelegt.

Es bleibt natürlich eine große Aufgabe, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu fördern und zu gewährleisten. Das betrifft natürlich vor allem auch wieder Frauen, vor allen Dingen alleinerziehende. Hier gibt es natürlich den Bedarf, die Betreuungsangebote weiter auszubauen.

Die Flüchtlingsintegration in den Arbeitsmarkt ist und bleibt eine große Aufgabe. Auch hier ist schon viel getan worden. Es sind Rahmenbedingungen geschaffen worden - Stichwort Integrationsgesetz -, aber auch hier handelt es sich natürlich um einen Langstreckenlauf. Das heißt, hier werden auch weiterhin viele Anstrengungen unternommen werden müssen. Das Thema Zuwanderung bleibt natürlich insgesamt ein Thema. Ich kann nur noch einmal das unterstreichen, was Frau Demmer gesagt hat.

Ansonsten kennen Sie die Vorschläge, die in dem Weißbuch gemacht worden sind, das die Ministerin vorgelegt hat. Ihre Vorstellungen zum Thema Qualifizierung und Weiterbildung sind eigentlich auch hinlänglich bekannt. Es ist natürlich eine große Herausforderung, gerade mit Blick auf die Zukunft der Arbeit, dass wir uns um die Qualifizierung der Beschäftigten kümmern und hier weitere Anstrengungen unternehmen.

Zusatzfrage: Noch einmal zu meiner Frage nach dem Einwanderungsgesetz: Ist es denn aus Ihrer Sicht sinnvoll, wenn man im internationalen Wettbewerb um Spitzenkräfte steht, ein Einwanderungsgesetz zu haben?

Schneider: Das Einwanderungsgesetz war jetzt nicht Gegenstand des Regierungshandelns und auch nicht Gegenstand des Koalitionsvertrags. Die Meinung der Ministerin selbst dazu ist aber hinlänglich bekannt.

Frage: Sie haben in Ihrer Pressemitteilung von heute Morgen zu dem Thema "Fachkräfte und Zuwanderung" von "Steuerung" und "Begleitung" gesprochen, aber nicht Worte wie "Erleichterung" oder "Erhöhung" der Fachkräftezuwanderung erwähnt. Ist das ausgeschlossen oder wird darüber nachgedacht?

Schneider: Ich kann eigentlich dem nichts mehr hinzufügen, was wir bereits gesagt haben. Natürlich bleibt das Thema Zuwanderung auf der Agenda. Wir hatten bereits einen positiven Wanderungssaldo, und zwar nicht nur wegen des Flüchtlingszustroms, sondern - Frau Demmer sagte es - auch mit Blick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das ist ein hohes Gut. Das bewerten wir natürlich positiv. Insgesamt bleibt aber der Zuzug von Fachkräften ein weiteres Thema für die Fachkräftesicherung bei uns.

Frage : Mich würde zunächst einmal interessieren, ob Sie mir eine konkrete Hausnummer nennen können, wie groß ich im Moment die Fachkräftelücke in Deutschland zu beziffern habe. Gibt es dazu irgendwelche Erkenntnisse?

Zweitens. Decken sich die Analysen Ihres Hauses mit denen der Studie der Prognos AG, die heute bekannt geworden ist, die von einer Fachkräftelücke von drei Millionen im Jahr 2020 und zehn Jahre später von noch mehr spricht oder ist das nach Ihrem Dafürhalten überhöht?

Eine dritte Frage möchte ich auch noch stellen: Wenn man sich Ziele setzt und die, wie Sie sagen, zum Teil übererfüllt, was die Beschäftigung von Frauen, von älteren Arbeitnehmern betrifft, wird es ja immer schwieriger, noch einmal etwas draufzulegen. Ist angesichts dessen das Gewicht der Zuwanderung, des Zuzugs von Menschen aus dem Ausland zu den inländischen Faktoren gewachsen oder gilt nach wie vor, dass man das Hauptaugenmerk auf das Inland lenkt und das aus dem Ausland ergänzend, flankierend betrachtet?

Schneider: Natürlich bleibt es das Ziel, zunächst das Potenzial zu heben, das wir im Inland haben. Das Stichwort "Frauen" ist gefallen; das Stichwort "Ältere" gehört natürlich auch dazu. Das Stichwort "Integration in den Arbeitsmarkt von Geflüchteten" - das habe ich jetzt schon mehrmals erwähnt - bleibt natürlich ein Thema. Der Fachkräftezuzug aus dem Ausland muss parallel laufen. Ein ganz wesentliches Augenmerk liegt natürlich auf dem Potenzial, das wir bei uns in Deutschland noch haben.

Zusatzfrage : Haben Sie eine konkrete Zahl, was aktuell die Fachkräftelücke betrifft?

Schneider: Die Bundesagentur für Arbeit erstellt, wie ich glaube, halbjährlich in Bezug auf das Thema Fachkräftebedarf eine Positivliste. Ich weiß nicht, ob Sie diese kennen. Die Bundesagentur für Arbeit schaut sich ganz genau an, wie die Bedarfe sind. Das ist von Beruf zu Beruf unterschiedlich. Es gibt in dem Sinne keinen flächendeckenden Fachkräftebedarf, sondern man muss genau hinschauen, denn das ist branchenspezifisch und auch regional sehr unterschiedlich. Das schaut sich die Bundesagentur für Arbeit regelmäßig an. Ich kann Sie eigentlich nur auf die BA und die Positivliste verweisen, die entsprechende Bedarfe ausweist.

Zusatzfrage : Können die Experten Ihres Hauses die Zahlen der Prognos AG nachvollziehen?

Schneider: Zu den Zahlen selbst kann ich jetzt nichts sagen. Insgesamt bestätigt aber die Studie das, was Frau Demmer und ich gerade gesagt haben.

Frage : Frau Schneider, ich habe in Ihr Papier geschaut. Dort ist nicht wirklich aufgezählt, wo und in welchen Bereichen aktuell ein Fachkräftemangel herrscht. Wo ist das in Deutschland der Fall und wo wird beziehungsweise kann das zukünftig sein?

Schneider: Auf die Frage hatte ich gerade schon geantwortet. Die Bundesagentur für Arbeit erhebt halbjährlich und immer fortwährend Daten dazu, in welchen Branchen und wie regional unterschiedlich diese Bedarfe sind. Ich habe die Positivliste hier nicht vorliegen, und ich kann sie Ihnen nicht referieren. Man findet sie aber online sehr schnell im Angebot der Bundesagentur für Arbeit; ich kann Ihnen gerne auch einen Link zur Verfügung stellen. Die Daten zu den Bedarfen gibt es und sie werden regelmäßig erhoben.

Was die zukünftigen Bedarfe beziehungsweise die Zukunft der Arbeit und die Weiterentwicklung anbelangt, hat sich die Ministerin bereits vielfach geäußert. Dazu gibt es auch sehr viele Hinweise in dem Weißbuch, das vorgestellt worden ist. Es wird natürlich insbesondere um das Thema Qualifizierung gehen, das ich gerade schon erwähnt habe.

Frage: Eine Frage an das BMZ, die sich auf das "Advisory Centre on WTO Law" bezieht. Herr Knödler, es macht ja nur Sinn, zu sagen: "Wir treten bei, um die Rechte der Entwicklungsländer gegenüber der WTO zu stärken", wenn diese nicht stark genug ausgeprägt sind. Können Sie ein paar Defizite benennen?

Das, was Ihr Minister gesagt hat, nämlich es sei ein Schritt, die WTO zu einer Fairhandelsorganisation zu machen, klingt so ähnlich wie Freihandelsorganisation. Wo aber liegen die Unterschiede der Begriffe?

Ist dieser Schritt jetzt ein Korrektiv zu dem, was in Hamburg beim G20-Gipfel in Sachen Freihandel diskutiert wurde?

Knödler: Vielen Dank für die Frage. - Dieses Zentrum ist ein unabhängiges Zentrum, das die Rechte der Entwicklungsländer konkret bei WTO-Verhandlungen und in der Frage der Durchsetzung des WTO-Rechts stärkt. Wir wissen, dass oft gerade die Diplomaten der Entwicklungsländer nicht die Kompetenzen und die Kapazitäten haben, das WTO-Recht vor Ort in den Verhandlungen, auch in den Diskussionen und im Streitschlichtungsverfahren so umzusetzen, so durchzusetzen, dass sie ihre Rechte wahrnehmen können.

Wir stehen, wie Frau Demmer auch schon gesagt hat, zu einem verbindlichen multilateralen Handelssystem, in dem alle Staaten - Entwicklungsländer wie Industrieländer - ihre Rechte gleichermaßen durchsetzen sollen und können. Weil wir eben wissen, dass es Defizite bei den Entwicklungsländern gibt, diese Rechte durchzusetzen - zum Beispiel bei Streitschlichtungsverfahren - , werden wir zukünftig verstärkt dieses unabhängige Zentrum unterstützen, das gezielt die Diplomaten der Entwicklungsländer stärkt, diese Recht bei den Beispielen, die ich gerade genannt habe, auch durchzusetzen.

Es ist mitnichten ein Korrektiv zum G20-Gipfel. Es ist eine Umsetzung der Beschlüsse des G20-Gipfels. Genau die Stärkung der Entwicklungsländer im multilateralen Handelssystem ist einer der Beschlüsse der Partnerschaft mit Afrika, die unter deutschem G20-Vorsitz beschlossen wurden.

Zusatzfrage: Können Sie dennoch vielleicht ein, zwei Beispiele nennen, wo typischerweise Entwicklungsländer derzeit einfach objektiv im WTO-Prozess benachteiligt sind?

Knödler: Ich muss mich wiederholen: Ein konkretes Beispiel, das ich schon genannt habe, sind Streitschlichtungsverfahren, die es gibt. Diese gibt es auch zwischen den Industrieländern, es gibt sie aber auch zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Um das vielleicht ein bisschen plastischer zu machen: Die Realität ist, dass sich Länder wie Deutschland oder die USA natürlich den Rechtsbeistand privater, darauf spezialisierter Kanzleien leisten können, viele arme, viele Entwicklungsländer können das aber nicht. Hier gilt eben gerade dieses Zentrum, dieses "Advisory Centre on WTO Law", als verlässlicher, als guter Rechtsbeistand, der sogar für die ärmsten Länder, die sogenannten LDCs, diese Beratung kostenfrei anbietet und ihnen damit Zugang zu einer vernünftigen Rechtsberatung gewährleistet.

Plate: Es gab heute noch einmal in einem größeren Nachrichtenportal im Internet einen umfangreichen Bericht zum Thema G20-Akkreditierung. Wir haben dazu zwar schon sehr viel gesagt, auch in diesem Raum, aber da mir offensichtlich angesichts dieser Berichterstattung ein gewisses Interesse überbracht worden ist, will ich das nutzen, um noch einmal ein paar Dinge aktiv dazu zu sagen.

Das BMI hat in diesem Raum schon vorgetragen, dass die Geschehnisse rund um den G20-Gipfel insgesamt sorgfältig nachbereitet werden und dass selbstverständlich auch der Komplex Akkreditierung dazugehört. Ich möchte sagen, dass wir derzeit sicher von vier von 32 Journalisten ausgehen, bei denen bei nachträglicher Betrachtung der Entzug der Akkreditierung nicht hätte erfolgen dürfen. Es gibt auch verdichtete Hinweise - das ist bislang nicht ganz abgesichert -, dass jedenfalls ein weiterer Fall noch dazukommen wird. Das vielleicht zunächst zur Größenordnung.

Das ist natürlich für die Betroffenen inakzeptabel. Es ist auch so, dass das BMI das sehr bedauert. Das genügt auch nicht unserem Anspruch. Ich will aber auch sagen: Bei keinem dieser Fälle liegt der Fehler bisher beim BKA selbst, sondern bei anderen Behörden, bei denen die Verantwortung für zugelieferte beziehungsweise fehlerhaft nicht zugelieferte Daten lag. Das soll das überhaupt nicht verharmlosen, ist aber, glaube ich, zum Gesamtverständnis der Komplexität des Problems im Verbund vieler Bundes- und Landessicherheitsbehörden wichtig.

Das BMI hatte hier im Raum bereits ausgeführt, dass die laufende Auswertung eben schon darauf hindeutet, dass es im Bereich Datenqualität Handlungsbedarf gibt. Das ist hier im Raum schon gesagt worden, ich wiederhole es trotzdem gerne. Ich will aber auch sagen: Wegen der komplexen und noch nicht abgeschlossenen Aufarbeitung lässt sich heute noch abschließend umreißen, wo der Handlungsbedarf im Einzelnen liegen wird. Das können verschiedene Punkte sein. Denn es ist so, dass man schon jetzt sieht: Die Gründe für die Fehler, die es definitiv gab, sind in den bekannten Fällen eigentlich ziemlich unterschiedlich. Sie reichen von einer Personenverwechslung über eine zu Unrecht unterbliebene Löschung bis hin, jedenfalls mutmaßlich, zu einem von der Justiz nicht zugelieferten Freispruch.

Daran kann man schon sehen: Es gibt eigentlich kein einheitliches Fehlermuster. Es ist bislang kein einheitliches strukturelles Problem zu erkennen. Dennoch nimmt der Bundesinnenminister das Thema der Datenqualität sehr ernst und hat eine gründliche Aufarbeitung angeordnet.

Ich will aber auch sagen: Das Thema der Datenqualität ist eines, dem sich der Bundesinnenminister nicht erst seit den Ereignissen rund um den G20-Gipfel und die Akkreditierungsentzüge widmet. Das neue BKA-Gesetz und das vom Bundesinnenminister angestoßene Programm "Polizei 2020" werden bewirken, dass die IT-Systeme der Polizeien stärker vereinheitlicht werden und wir dadurch zu einer besseren Datenqualität kommen. Auf diese Weise wird zum Beispiel schneller und besser erkennbar, ob gegen dieselbe Person in zwei verschiedenen Ländern Ermittlungsverfahren geführt werden.

Künftig werden insbesondere Personalien nur noch einmal gespeichert, sodass etwa Personenverwechslungen auch besser als bisher ausgeschlossen werden können. Die IT-Landschaft des BKA wird umgebaut von einer Struktur gut gepflegter, aber verschiedener Datentöpfe zu einer hochmodernen und einheitlichen IT-Architektur. Wenn eine beschuldigte Person freigesprochen wird, die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen sie abgelehnt wird oder das Verfahren dauerhaft eingestellt wird, ist eine Speicherung im Informationssystem des BKA definitiv unzulässig. Sie ist dann unzulässig, wenn sich aus der Entscheidung ergibt, dass die betroffene Person das nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat. Gespeicherte Daten sind dann zu löschen. Das setzt aber voraus, dass die speichernde Polizeidienststelle beziehungsweise das BKA Kenntnis von dem entsprechenden Ausgang des Strafverfahrens hat. Das ist trotz eigentlich bestehender Benachrichtigungspflichten leider nicht immer durchgängig der Fall.

Lösungen dieses Problems, etwa im Wege einer automatisierten Datenübermittlung durch die Justiz, werden schon länger gemeinsam mit der Justizseite vorbereitet. Einen wichtigen Beitrag soll hierbei die Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen leisten. Entgegen der landläufigen Vermutung ist es nämlich so, dass unrichtige Datenbestände nicht im Interesse der Polizeibehörden sind und die Polizeiarbeit nicht erleichtern, sondern erschweren.

Frage: Herr Plate, Sie haben jetzt über die Einzelfälle gesprochen. In der Berichterstattung ging es aber darum, dass es weitaus mehr Probleme in den Datenbanken oder fehlerhafte Einträge gibt, als nur diese Einzelfälle. Wie sind denn da Ihre Erkenntnisse? Was können Sie bestätigen?

Plate: Im Wesentlichen beziehen Sie sich wahrscheinlich auf einen ziemlichen alten Vorgang, der schon einige Jahre alt ist. Er ist, soweit ich das oberflächlich in der Kürze der Zeit nachprüfen konnte, richtig wiedergegeben. Dabei ging es um Löschungen in Datenbeständen beim BKA, die nach einer Untersuchung des BfDI letzten Endes veranlasst und auch durchgeführt worden sind. Dieser ältere Vorgang - ich glaube, das war 2012 oder 2013; ich müsste das noch einmal nachschauen - ist zutreffend wiedergegeben.

Darüber hinaus kann ich nur sagen, dass wir uns vielleicht nicht am Anfang, aber jedenfalls noch nicht am Ende eines größeren Prozesses befinden, der sich mit der Datenqualität befasst, aber nicht nur in sicherheitsbehördlichen Datenbanken, sondern, ehrlich gesagt, auch noch deutlich darüber hinaus. Es gab auch schon hier in diesem Raum sowie im politischen Raum Diskussionen über Datenqualität, so zum Beispiel des Ausländerzentralregisters. Sie wissen wahrscheinlich, weil ich das relativ ausführlich vorgetragen habe, dass es auch dort einen Prozess gibt, zu einem ganz anderen Niveau an Datenqualität zu kommen.

Die Sache ist bloß die: Viele der Datenbanken in der Bundesrepublik Deutschland sind so, dass sehr viele Stellen zuliefern. Natürlich ist es so, dass jedenfalls abstrakt eine höhere Fehlerwahrscheinlichkeit gegeben ist, wenn es viele zuliefernde und datenpflegende Stellen gibt, als wenn es eine zentrale datenpflegende und dateneinspeichernde Stelle gibt. Das ist sicherlich ein Thema. Das wird ein Thema sein, das uns, ehrlich gesagt - da bin ich ganz sicher -, einige Jahre beschäftigen wird. Da sind wir dran. Aber ich kann hier seriös keine schnellen Lösungen dafür versprechen. Das ist ein Thema, bei dem wirklich Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Wir haben gesehen, dass es Datenbestände gibt, mit denen wir eine Menge anfangen können. Aber wir wollen so viel damit anfangen können wie möglich. Damit sind nicht zusätzliche Befugnisse gemeint, sondern damit ist Zuverlässigkeit gemeint. Das ist aber in einem föderalen Staat eine Aufgabe, an der viele Akteure beteiligt sind und die Zeit braucht.

Zusatzfrage: Durch die Berichterstattung wird jetzt deutlich, wo Probleme liegen. Wenn ich mich jetzt in die Rolle eines Ermittlers in Zeiten von Terror und Bedrohung versetze, dann muss man sich ja schon über diese Defizite wundern, weil man dann auch davon ausgehen muss, nicht so arbeiten zu können, wie man eigentlich arbeiten wollte. Warum erst jetzt? Warum so spät?

Plate: Nicht erst jetzt, will ich an der Stelle gleich sagen. Ich habe das eigentlich schon gesagt, aber ich wiederhole es gerne noch einmal: Das Thema der Datenqualität steht bei uns schon eine ganze Weile im Fokus. Aber das ist eben nicht so einfach.

Für diejenigen, die es nicht mehr genau wissen: Der Bundesinnenminister hat das Projekt "Polizei 2020" auf der BKA-Herbsttagung 2016 angekündigt. Die Vorarbeiten vor einer solchen Ankündigung gehen, wie Sie sich vorstellen können, noch wesentlich länger zurück. Das ist ein hochkomplexes, anspruchsvolles Riesen-IT-Projekt. Es ist eben nicht so, dass man auf einen Knopf drücken kann und dann ist alles praktisch anders beziehungsweise die Anhebung auf eine nächste Qualitätsstufe ist mit einem Knopfdruck erfolgt. Das ist ein Großprojekt. Es ist ein Riesenerfolg, dass es dem Bundesinnenminister gelungen ist, die Zustimmung aller Länder zu diesem Projekt zu bekommen, obwohl es, ehrlich gesagt, eines ist, das sehr stark alle Länder betrifft. Es ist eines, das sich bereits in der Umsetzung befindet. Das ist aber nicht in wenigen Tagen erfolgt.

Frage: Herr Plate, ich komme auch noch einmal zu der Frage, warum nicht früher gehandelt wurde. Die Warnung der Datenschützer - Sie haben selbst auf 2012 hingewiesen, auf die damalige Fallprüfung - findet sich in jedem Tätigkeitsbericht, auch die Warnung davor, dass die Unschuldsvermutung durch die Art und Weise, auf die auch Fälle, die nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt haben, weiterhin gespeichert bleiben können, umgedreht wird, wenn die Negativprognose, die gefordert ist, nicht in jedem Einzelfall gesichert ist oder - umgekehrt - in den meisten Fällen nicht vorhanden ist. Warum hat das nicht zu konkreten und auch schnellen Sofortmaßnahmen geführt, wenn die Datenschützerinnen oder Datenschützer sagen "Moment, hier gibt es erhebliche Einträge, die ohne Negativprognose erhalten geblieben sind; hier muss gehandelt werden"? Wo ist die Aktivität?

Plate: Wenn Sie nach Sofortmaßnahmen fragen: Sie haben ja selbst in Ihrem Bericht sehr richtig dargestellt, dass es, als 2012 oder 2013 eine deutlich zu große Zahl unrichtiger Datensätze aufgefallen ist, dann sofort zur Löschung gekommen ist. Das ist eine Sofortmaßnahme, die sich, glaube ich, ziemlich zielgerichtet auf das stützte, wo das Problem lag.

Was das dahinter liegende, mögliche strukturelle Problem angeht, habe ich ja bereits eigentlich ziemlich ausführlich - ich glaube, sogar mehrmals - gesagt, dass die Arbeiten daran mitnichten erst jetzt beginnen, sondern dass sie schon ziemlich lange voranschreiten. Ich hatte gerade auch in meinem aktiven Vortrag erwähnt, dass es ein nicht unerhebliches Problem ist, dass Rückmeldungen von der Justiz über ausgegangene Strafverfahren häufig unterbleiben. Dort ist ja bereits die elektronische Akte in Strafsachen im Projektstadium und in Vorbereitung. All diese Dinge sind ja nicht heute oder unmittelbar nach dem Entzug der G20-Akkreditierungen aus der Taufe gehoben worden, sondern das sind Arbeiten, die viele, viele Monate und zum Teil mehrere Jahre zurückreichen.

Es ist eben so, dass es bezüglich solcher strukturellen Fragen keine Sofortmaßnahmen gibt. Eine Sofortmaßnahme kann nur sein, mit etwas zu beginnen, und das ist geschehen. Aber die Ergebnisse dauern eben; das ist so. Es sind viele Akteure beteiligt. Es sind teilweise Investitionen in IT von verschiedenen Akteuren verschiedener Ebenen geleistet worden. Das ist ein Prozess, in dem man alle Akteure mitnehmen muss, um zu einem nicht nur guten, sondern sehr guten und zuverlässigen Ergebnis zu kommen, damit man die Arbeit von Sicherheitsbehörden auf die bestmögliche Grundlage stützen kann. Aber das geht eben nicht von heute auf morgen.

Zusatzfrage: Ich verstehe, dass nicht sozusagen alles, was schiefläuft, innerhalb weniger Wochen oder Monate umgedreht werden kann. Trotzdem haben wir den Befund, dass in den wirklich großen Fallgruppen, also denen hinsichtlich der inneren Sicherheit, im Moment 110 Personen mit 1,15 Millionen Datensätzen über Delikte gespeichert sind, obwohl es im ganzen letzten Jahr überhaupt nur 42 Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität gab. Das ist also ein Faktor 27 als Differenz. Es gibt im Bereich der Rauschgiftkriminalität 700 Personen, die da gespeichert sind. Da ist doch prima facie erkennbar, dass es unendlich viel mehr Personen und Delikte oder Deliktvorgänge gibt, die da gespeichert sind, als es überhaupt Straftaten gab. Wenn man außerdem noch weiß, dass auch in den Statistiken viele Einträge zum Beispiel zu Rauschgift bis in die 80er-Jahre zurückgehen, dann muss doch sofort erkennbar sein, dass da etwas nicht stimmt. Warum ist die Zahl in den letzten Jahren gewachsen und nicht zumindest erst einmal sozusagen stabilisiert worden?

Plate: Sofort erkennbar, wie Sie sagen, ist das eben nicht. Vielleicht ist es für Sie sofort erkennbar, aber dann haben Sie sozusagen einen analytischen Wissensvorsprung, den die Sicherheitsbehörden nicht haben. Aber so eine einfache Rechnung, wie Sie sie anstellen - ich will sie nicht Milchmädchenrechnung nennen -, kann man eben nicht vornehmen.

Erstens ist es so, dass bestimmte Dinge länger als nur ein Jahr gespeichert sein dürfen, und deshalb lässt sich allein aus dem Umstand, dass in einem Jahr X weniger Straftaten - von mir aus auch deutlich weniger Straftaten - begangen worden sind, als in diesen Dateien gespeichert wurde, letztlich seriös überhaupt keine Aussage ableiten. Richtig ist aber natürlich, dass man sich das anschauen muss; das brauche ich, glaube ich, nicht zu wiederholen, weil ich es ja schon gesagt habe.

Dazu, wieso die Datenmengen angewachsen sind, kann ich Ihnen jetzt, ehrlich gesagt, von der Bank aus keine vertiefte Analyse anbieten. Das wäre, glaube ich, auch unseriös. Ich will mich gerne noch einmal darüber schlaumachen, was man dazu sagen kann, aber es erscheint mir nicht besonders fernliegend, wenn ich ehrlich bin, dass auch ein Anwachsen von Daten erfolgt ist, das in den letzten Jahren, glaube ich, auch wenn ich es jetzt nicht nachgerechnet habe, prozentual im eher überschaubaren Rahmen erfolgt ist. Die Zahlen, die Sie gerade genannt haben, sind richtig. Ich glaube, wir haben Sie Ihnen auch geliefert.

Im Übrigen weiß ich jetzt, ehrlich gesagt, gar nicht, was ich dem, was ich schon gesagt habe, noch hinzufügen kann, es sei denn, ich habe etwas Konkretes von Ihnen vergessen. Dann sagen Sie es gleich noch einmal.

Zusatz: Ich verstehe, dass es mehr als 42 Einträge gibt, weil es auch Einträge aus früheren Jahren gibt. Aber ein Faktor 27 erscheint mir und auch den Juristen, mit denen ich gesprochen habe, prima facie nicht plausibel und nicht nachvollziehbar. Wenn es der Faktor 10 gewesen wäre, hätte man das auf zehn Jahre zurückrechnen können, aber für einen Faktor 27 muss es doch eine Erklärung geben.

Plate: Ja, noch einmal: Ich nehme gerne zur Kenntnis, dass das für Sie nicht nachvollziehbar ist. Ich kann Ihnen - das will ich gerne einräumen - hier von der Bank aus nicht sofort eine Erklärung dafür anbieten, da ich jetzt gerade erstmals von Ihnen mit diesem Zahlenverhältnis konfrontiert werde. Das war auch nicht Teil der Vorbereitung, die ich für diese Sitzung gewissenhaft unternommen habe. Ich werde dem gerne noch einmal nachgehen.

Ich will aber auch sagen, wenn Sie sagen, Juristen, mit denen Sie gesprochen haben, sei das nicht plausibel: Zuerst einmal gibt es viele Juristen, wenn ich das so sagen darf, und zweitens ist das keine juristische Frage. Die Frage, wieso sich diese Zahl so stark entwickelt hat, ist eigentlich in erster Linie eine mathematische Frage, möglicherweise eine kriminologische, aber keine juristische Frage. Insofern kann man, glaube ich, allein daraus, dass Sie mit Juristen gesprochen haben, die das nicht nachvollziehen können, wie Sie es ebenso nicht können, ehrlich gesagt, nicht besonders viel ableiten.

Frage : Herr Plate, ich erinnere mich noch daran, dass der Minister die Neufassung des BKA-Gesetzes vorgestellt hat, damit verbunden eben auch die IT-Projekte und die, sagen wir einmal, Abschaffung der Verbunddateien im alten Sinne, um in Richtung einer zentralisierten IT-Infrastruktur zu kommen. Eines der Dinge, die aber gerade jetzt in diesem Kontext auffallend sind, wird damit ja nicht behoben, wenn ich das richtig weiß, nämlich dass nach wie vor die datenverantwortende Stelle die einliefernde Stelle bleibt. Nehmen wir also beispielsweise irgendein LKA in dieser schönen Republik, das ein Datum einliefert. Das bleibt auch weiterhin für die Richtigkeit verantwortlich. Praktisch prüfen tut das im BKA an der Stelle dann auch keiner, wenn ich das richtig verstanden habe. Auch bei der Datenschutzaufsicht ist es ja so, dass weiterhin entsprechend eben nicht zum Beispiel die Bundesdatenschutzbeauftragte zuständig bleibt, sondern die Landesdatenschutzbeauftragten bei der jeweils einliefernden Stelle zuständig bleiben. Da frage ich mich ein bisschen: Wo ist denn dann das, was Sie da an Verbesserungen beim Datenschutz so richtig ausmachen können? Sie hatten ja eben vorgetragen, dass es dort Verbesserungen geben könnte.

Plate: Ich habe das ja zum Teil schon skizziert. Es geht unter anderem darum, dass es nur eine einmalige Speicherung von Personendatensätzen geben wird, was jetzt nicht der Fall ist. Zum anderen ist es so, dass ich zwar - das gilt weiterhin - sage, dass der Minister an dem Problem der Datenqualität schon länger dran ist - ich habe das Projekt "Polizei 2020" genannt -, dass ich aber gesagt habe: Der Bundesinnenminister hat eine gründliche Aufarbeitung angeordnet. Daraus folgt: Wir haben bereits wichtige Lösungsansätze, die ich genannt habe, um dem Problem oder der Herausforderung der Datenqualität und der Verbesserung der Datenqualität näherzukommen. Aber es ist durchaus möglich, dass sich im Rahmen der Aufarbeitung herausstellt, dass das allein noch nicht ganz ausreichend sein wird, dass noch mehr hinzukommen muss.

Richtig dargestellt haben Sie natürlich das mit den verschiedenen Datenbesitzern, die weiterhin Verantwortung tragen, und mit der zersplitterten Datenschutzaufsicht, die nach geltendem Recht sozusagen jeweils im Land des Datenbesitzers erfolgen muss. All das ist richtig. Aber allein dass man sozusagen schon einen guten Ansatz gefunden hat, um Teile des Problems zu lösen, heißt natürlich nie - das ist, ehrlich gesagt, bei Politik und bei der Entwicklung von Recht immer so -, dass das auf jeden Fall schon alles gewesen sein muss. Wenn also bei der Aufarbeitung herauskommen wird, dass noch mehr getan werden muss und dass möglicherweise eine einheitliche Zulieferung und eine Beseitigung der zersplitterten Aufsicht sichergestellt werden muss, dann können das natürlich Rechtsetzungsvorschläge sein. Aber dafür, all das hier definitiv anzukündigen, ist es jetzt zu früh, gerade weil die Aufarbeitung eben noch läuft.

Zusatzfrage : An das Justizministerium: Herr Maas selbst hat sich ja heute auch dazu geäußert, dass Aufklärung dringend notwendig sei. Wenn man sich das anhört, was Herr Plate vorträgt, stellt sich natürlich schon die Frage: Wenn eben der ganze Bereich der Gerichtsbarkeit mit seinen digitalen Zulieferungen, die dort notwendig wären, an dieser Stelle bislang nicht funktioniert hat, woran liegt das denn? Müsste man dann nicht konsequenterweise sagen "Dann dürfen solche Ermittlungsverfahren gar nicht erst aktenkundig gemacht werden"?

Baer-Henney: Vielen Dank für die Frage. Letzteres würde ich jetzt nicht unterschreiben, dass die Ermittlungsverfahren nicht aktenkundig gemacht werden dürfen. Es besteht ja eine gesetzliche Pflicht zum Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden, wenn sie Anhaltspunkte für eine Straftat haben, und die können auch erfasst werden.

Die Frage ist tatsächlich, wie sie ja auch Herr Plate aufgeworfen hat, diese Weiterleitung eventueller Freisprüche oder Verfahrenseinstellungen an die Polizeien durch die Staatsanwaltschaften. Da sieht 482 Absatz 2 der Strafprozessordnung bereits eine entsprechende Regelung vor, nämlich dass so eine Meldung zu erfolgen hat. Soweit das nicht immer erfolgt ist - dafür, dass es Probleme dabei gab, dass das schnell genug zurückgemeldet worden ist, gibt es Anhaltspunkte -, sind wir mit der Einführung der elektronischen Akte - die ist ja dieses Jahr im Mai vom Deutschen Bundestag beschlossen worden - am Werk, dass das automatisiert erfolgen soll. Die wird ja auch pilotiert. Die beinhaltet ein automatisiertes Mitteilungsverfahren. Davon erhofft man sich, dass das eben zur Behebung dieser eventuellen Missstände führt, die ich jetzt hier nicht in Zahlen belegen kann, weil das auch in erster Linie in den Ländern erfolgt. Aber wir sind da wachsam, dass das halt zur Behebung dieser eventuellen Probleme führt.

Plate: Ich will jetzt gar nichts hinsichtlich des Themas, das bei Frau Baer-Henney gelandet ist, ergänzen, sondern hinsichtlich dieses siebenundzwanzigfachen Verhältnisses, weil ich gerade eine Zulieferung bekommen habe, aus der sich ergibt: Die Einträge in der Datei INPOL-Fall mit mehr als 1 Million Einträgen, die Sie erwähnt haben, sind nicht nur Personeneinträge, sondern darin sind auch Sachen - Kfz, Telefonnummern und alles zum Ereignis - gespeichert. Das heißt, Sie können diese Zahlen, die Sie gerade genannt haben, gar nicht in ein sinnvolles Verhältnis setzen.

Zusatzfrage : Wie viele Personen sind denn drin?

Zuruf: Über 10!

Frage: Herr Plate, ich würde gerne noch ein bisschen auf den Gesamtzusammenhang schauen. Ihr Minister hat ja nach dem Entzug der Akkreditierungen wie mehrere andere auch davon gesprochen, dass möglicherweise schwere Straftaten gedroht hätten und dass es Hinweise auf schwere Straftaten vonseiten der Kollegen gab, denen man die Akkreditierung entzogen hat. Jetzt scheint es so: Vier sind schon einmal ganz raus; da hat es richtige Fehler gegeben.

Verstehe ich es richtig, dass bei den fünf anderen, die davon betroffen waren, sozusagen nur der Verdacht bestand, dass die schwere Straftaten begehen könnten, und zwar aufgrund von fehlerhaften Akten, oder bleiben Sie bei der Aussage, dass es bei einem von den neun nach jetziger Überprüfung belastbare Hinweise darauf gab, dass er entweder dem linksextremen, gewaltbereiten Spektrum oder Ähnlichem angehört, oder ist das alles jetzt letztlich mittlerweile in sich zusammengefallen, und wir reden nur noch darüber, was gespeichert wurde und was nicht?

Plate: Um vielleicht mit Letzterem zu beginnen, also damit, was gespeichert wurde und was nicht: Darüber reden jetzt natürlich nicht nur wir, sondern das Interesse, darüber zu sprechen, ist ja auch sehr stark von Ihnen gekommen. Das finde ich auch absolut legitim, und deswegen antworte ich gerne.

Hinsichtlich der anderen Frage, ob es weiterhin so ist, dass es einen bestimmten Personenkreis gab, bei dem es erhebliche Verdachtsmomente gab, dass Sicherheitsrisiken bestehen, ist die Antwort ganz klar Ja. Ich hatte ja gesagt: Es ist so, dass man nach bisheriger und jetziger Bewertung bei vier beziehungsweise möglicherweise fünf Personen am Ende dazu kommen wird, dass ein Entzug zu Unrecht erfolgt ist. Das ist das Bild, das sich ergibt, nachdem alle Fälle - natürlich noch nicht alle in der gleichen Tiefe, aber grundsätzlich alle Fälle - grundsätzlich angeschaut worden sind.

Zusatz: Wir haben ja hier schon oft darüber geredet. Da wurde sowohl von Herrn Seibert als auch von Ihnen oder einem Ihrer Kollegen immer wieder ausgeführt, das, nämlich einerseits das Sicherheitsinteresse des Gipfels und auf der anderen Seite die Pressefreiheit, sei eine sehr schwierige Abwägung gewesen. Das habe ich immer so verstanden, dass man diese Fälle natürlich, bevor man sich für den Entzug entschieden hat, auch sehr genau geprüft hat. Nun würde so eine Prüfung ja einschließen, dass man zum Beispiel bei den hinweisgebenden Stellen einmal nachfragt, was denn nun eigentlich aus dem Verfahren geworden ist. Das ist aber offenbar nicht passiert, sondern man hat diese Daten, die es in diesen Auszügen aus den Dateien gab, einfach so genommen, wie sie waren, und hat das auch nicht angezweifelt. Dieser Zweifel kommt also sozusagen erst jetzt auf, wo man feststellt "Dieses hätte man streichen müssen, jenes hätte man streichen müssen".

Plate: Ich kann jetzt, ehrlich gesagt, nicht auf die Details der Zulieferungen eingehen, die dem BKA vorgelegen haben. Das sind, ehrlich gesagt, alles sicherheitsempfindliche Informationen und Verschlusssacheninformationen. Ich kann jetzt auch, ehrlich gesagt, einfach schlicht aus meinem mir konkret vorliegenden Wissen nicht für jeden Einzelfall sagen, welche Detailschritte und welche Abklärung die Person, die letztlich den Vorschlag unterbreitet hat, die Akkreditierung zu entziehen, im Einzelnen unternommen hat. Das kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, aus dem Stand heraus nicht sagen. Ich weiß aber, dass eine sehr sorgfältige Abwägung stattgefunden hat.

Ich kann auch sagen: Die Entscheidung hat sich ja, und das habe ich hier schon mehrfach vorgetragen, auch daraus ergeben, dass sich nach Einschätzung des BKA auf dem Gipfel selbst eine Zuspitzung der Sicherheitslage ergeben hatte. In der Kürze der in der konkreten Gipfelsituation zur Verfügung stehenden Zeit kann man bei der Vielzahl von Einträgen, die es, ehrlich gesagt, insgesamt zu dem Personenkreis gab - ob richtig oder nicht -, nicht bei jedem Eintrag der Justiz hinterhertelefonieren und fragen: Hat es da irgendeinen Freispruch gegeben? - Bei der Landesjustiz sind jetzt auch nicht immer, ehrlich gesagt, 24-7-Erreichbarkeiten und dergleichen gewährleistet. Ob ich vielleicht trotzdem mehr herausfinden und Ihnen zur der Frage liefern kann, welche Abklärungsschritte im Einzelnen vorgenommen worden sind, will ich gerne prüfen.

Frage : Herr Plate, wie viele Mitarbeiter im BKA befassen sich aktuell mit Datenschutz?

Plate: Das kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, auswendig nicht sagen.

Zusatzfrage : Gibt es da welche?

Plate: Meinen Sie die Frage ernst?

Zusatz : Ja.

Plate: Ja.

Zusatzfrage : Wie viele? Können Sie das nachreichen?

Plate: Dazu habe ich alles gesagt. Ich kann es Ihnen auswendig nicht sagen. Ich kann gerne versuchen, Ihnen das nachzureichen.

Frage: Herr Plate, wenn bei vier beziehungsweise möglicherweise fünf von 32 Fällen aus heutiger Sicht, so sagten Sie, der Akkreditierungsentzug sicher falsch gewesen ist, bei wie vielen der übrigen 27 oder 28 war dann mit der gleichen Klarheit aus heutiger Sicht der Akkreditierungsentzug sicher richtig?

Plate: In solchen Kategorien denke ich, ehrlich gesagt, nicht. Ich kann Ihnen erst einmal die mitteilen, die sicher falsch waren. Daraus folgt, dass das BKA bei allen anderen Fällen nach derzeitigem Kenntnisstand davon ausgeht, dass die Entscheidung zutreffend war. Es gibt nicht "ein bisschen rechtswidrig" oder so etwas. Das ist im Recht, ehrlich gesagt, nicht vorgesehen.

Ich schließe natürlich trotzdem nicht aus, dass man bei einzelnen Fälle, bei diesem oder jenem Fall, die im Moment auch vor Gericht liegen, weil die Betroffenen geklagt haben, vor der Justiz darüber streiten wird - vielleicht auch mit unterschiedlichem Ergebnis -, ob das jetzt gerechtfertigt war oder nicht. Aber das kann ich, ehrlich gesagt, nicht vorwegnehmen. Nach derzeitigem Kenntnisstand des BKA, und das ist auch der Kenntnisstand des BMI, ist es so, dass das bei vier und wahrscheinlich fünf Fällen nicht gerechtfertigt war. Daraus folgt: Bei den anderen haben wir im Moment keine Zweifel daran, dass das gerechtfertigt war.

Frage: Herr Plate, Sie haben ja jetzt selbst auch schon eingeräumt, dass es da Fehler und Probleme gibt. Es wurde gegen die Unschuldsvermutung verstoßen. Kollegen wurden an ihrer Berufsausübung gehindert. Sie wurden dem Verdacht ausgesetzt, dass sie Straftaten begangen haben, und damit wurde ihr Ruf geschädigt. Bereut der Minister das eigentlich, oder möchte er sich bei den Kollegen entschuldigen?

Plate: Vielleicht hake ich erst einmal ein, weil Sie sagten, ich hätte "jetzt" etwas eingeräumt: Das ist schon einmal nicht zutreffend. Ich habe das jetzt erneut eingeräumt, aber es ist hier schon mehrfach gesagt worden, dass es Fehler gab. Auch von dieser Bank aus wurde schon gesagt, dass es aus hiesiger Sicht Entschuldigungen geben muss und zum Teil auch schon gegeben hat.

Eine Rufschädigung kann ich jetzt, ehrlich gesagt, nicht so recht erkennen, weil das BMI in keinem Fall öffentlich gemacht hat, um welche Personen es geht, sondern hier immer ohne Personenbezug ausgekommen ist. Das ist bei Ihnen in den Medien nicht immer so gewesen. Auch die Betroffenen selbst haben zum Teil aktiv und selbst entschieden, Dinge öffentlich zu machen. Ich weiß auch von Fällen, in denen Anwälte von Betroffenen ohne Rücksprache mit den Betroffenen öffentlich gemacht haben, was den Betroffenen geschrieben worden ist. All das ist kein Regierungshandeln. Ich kann das nicht gut finden, aber das sind, ehrlich gesagt, Entscheidungen, die weder im BMI getroffen worden sind noch hier verantwortet werden.

Zusatzfrage: Bereut der Minister das jetzt also und möchte sich entschuldigen?

Plate: Darauf habe ich schon geantwortet. Ich war aber, ehrlich gesagt, ohnehin nicht fertig, weil Sie auch noch etwas anderes gefragt oder in den Raum gestellt hatten, nämlich eine Verletzung der Unschuldsvermutung. Ich weiß nicht, ob Sie Jurist sind, aber das ist, mit Verlaub, Unsinn, weil die Unschuldsvermutung bei der Gefahrenabwehr überhaupt nicht dieselbe Rolle wie bei der Frage spielt, ob repressiv gegen jemanden vorgegangen wird. Das ist keine Frage, die in diesem Themenfeld überhaupt eine unmittelbare Anwendung findet. Dass Sie schon wissen, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung stattgefunden hat, finde ich bemerkenswert. Das kann ich jedenfalls so nicht erkennen. Vielleicht meinen Sie das eher allgemeinsprachlich, aber juristisch ist das Unfug.

Frage : Frau Demmer, wie geht das Bundespresseamt denn jetzt mit den vier, fünf oder wie vielen Fällen auch immer um, in denen Kollegen die Akkreditierung wirklich zu Unrecht entzogen wurde? Werden die informiert? Bekommen die ein Schreiben, in dem steht "Es tut uns leid; die Stelle XY hat uns da Informationen gegeben, die nicht zutreffen"? Wie muss oder darf ich mir das vorstellen?

SRS'in Demmer: Herr Seibert hat hier ja schon zum Ausdruck gebracht, dass wir das natürlich auch sehr bedauern und dass wir uns in den Fällen entschuldigen, in denen uns die Sicherheitsbehörden mitgeteilt haben, dass die Akkreditierung aufgrund von Verwechslungen oder anderen Fehlern fehlerhaft entzogen wurde. Insgesamt haben wir angekündigt, dass wir die Abläufe überprüfen und bewerten. Einen neuen Stand dazu kann ich Ihnen darüber hinaus nicht nennen.

Zusatzfrage : Die bekommen also ein Schreiben, in dem auch darauf hingewiesen wird, welche Stelle hier, mit Verlaub gesagt, Mist gemacht hat?

SRS'in Demmer: Über die Art und Weise, auf die wir uns entschuldigen, kann ich Ihnen hier jetzt keine Auskunft geben.

Frage: Herr Plate, nur für das Protokoll: Der Vorwurf des Unfugs beim Thema der Unschuldsvermutung würde dann ja auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz treffen. In dem von Ihnen zitierten heutigen Artikel ist ja auch die Datenschutzbeauftragte mit genau diesem Vorwurf, dass hier nämlich eine Umkehrung der Unschuldsvermutung drohe, zitiert worden. Das würde ich einfach gerne noch zu Protokoll geben.

Meine Frage ist aber eine andere. Sie sagen, nach jetzigem Stand gehen Sie davon aus, dass es über die maximal fünf Fälle hinaus keinen Zweifel gibt, dass der Entzug der Akkreditierung sinnvoll und angemessen war. Ich habe heute einen Fall vorgestellt, in dem jemand in den Akten einer schweren, schwerwiegenden Straftat bezichtigt wurde beziehungsweise in dem das, glaube ich, in vier verschiedenen Dateien festgehalten wurde, nämlich der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion. Da bekommt man erst einmal einen Schreck und denkt an Terrorismus. Der Fall ist nach wenigen Tagen oder maximal Wochen, nachdem er mit einem Anfangsverdacht eingetragen wurde, als Irrtum aufgeklärt worden. Es ist sozusagen absolut zweifelsfrei, dass er diese Tat nicht begangen hat. Der ist in diesen fünf Fällen noch nicht enthalten.

Jetzt ist meine Frage: Wenn Sie, also das BKA, jetzt sieben Wochen Zeit hatten, noch einmal zu überprüfen, ob die Datenqualität denn tatsächlich valid war, wie kann so ein offensichtlicher Irrtum als sechster Fall, und ich könnte Ihnen weitere nennen, noch durchrutschen? Würden Sie auch bereit sein, ihn sozusagen nach Überprüfung noch einmal als sechsten Fall hinzuzuzählen?

Plate: Vielen Dank dafür, dass Sie quasi noch einmal all das aufgeführt haben, was Sie in dem Artikel geschrieben haben. Ich kenne den Artikel und habe ihn gelesen; trotzdem Danke.

Dass ich zu dem konkreten Fall, den Sie aufgelistet haben, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht Stellung nehmen kann, ist, glaube ich, klar. Wie Sie darauf kommen, dass der nicht in den fünf Fällen enthalten ist, die ich vorhin genannt habe, weiß ich, ehrlich gesagt, gar nicht. Gesagt habe ich das jedenfalls nicht. Ich werde dazu auch gar nicht Stellung nehmen, weil es aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes unmöglich ist, dass ich zu dem Einzelfall Stellung nehme. Dafür bitte ich echt um Verständnis. Das kann ich nicht machen. Ich beteilige mich nicht daran, und zwar aus formalen Gründen, aber, ehrlich gesagt auch aus tiefster innerer Überzeugung. Es ist ungehörig, wenn ich in der Öffentlichkeit über solche personenbezogenen Daten spreche, und auch rechtswidrig. Deshalb mache ich es nicht.

Die anderen Fragen sind letztlich Anschlussfragen daran. Ich glaube, dazu kann ich nicht viel sagen.

Was ich vielleicht noch sagen kann - das war zwar, glaube ich, eher eine Feststellung, aber ich fasse es jetzt einmal als Frage auf -, ist: Die Rechtsauffassung der Bundesdatenschutzbeauftragten, sollte sie sich in der Tat so geäußert haben, teile ich nicht.

Zusatzfrage: Ich stelle die Frage noch einmal abstrakter. Wenn Sie sagen, es gebe keine Zweifel daran, dass die übrigen 27 zu Recht diesen Bescheid bekommen haben und ausgeschlossen wurden, was macht Sie dann so sicher, wenn jetzt ständig neue begründete Zweifel auftauchen?

Plate: In diesem Gesamtthemenkomplex spielt ja, ehrlich gesagt, das unvollständige oder auch nicht richtige Zitieren von regierungsamtlichen Äußerungen eine große Rolle. Ich habe gar nicht gesagt "Ich habe keine Zweifel", sondern ich habe gesagt: Nach bisheriger Erkenntnislage liegen mir keine Zweifel daran vor. Es ist auch so, dass ich gesagt habe, dass die Fälle alle angeschaut worden sind, aber bislang noch in unterschiedlicher Tiefe, was auch damit zu tun hat, dass das Anschauen insbesondere andere Akteure und Abfragen bei anderen Akteuren involviert und, ehrlich gesagt, natürlich deren Antworten - belastbare Antworten - voraussetzt.

Vor diesem Hintergrund habe ich bislang nach derzeitiger Erkenntnislage keine Zweifel. Ich habe nicht gesagt, ich könnte apodiktisch ausschließen, dass in der Zukunft noch Zweifel aufkommen. Das habe ich wirklich absolut nicht gesagt. Falls das unklar gewesen sein sollte, ist es jetzt, hoffe ich, klar.

Frage : Frau Demmer, ich habe versucht, es gerade noch einmal in den Protokollen nachzuvollziehen. Vielleicht ist es auch aber einfach nie gesagt worden. Ich wollte ganz gerne einfach einmal wissen: Wie viel Zeit ist denn eigentlich vergangen, seitdem man damals an Herrn Seibert herangetreten ist, und seiner Entscheidung "Ja, nach dieser Liste entziehen wir jetzt die Akkreditierung"? Wie viel Zeit ist dazwischen vergangen?

SRS'in Demmer: Das verstehe ich nicht. Welche beiden Punkte, welcher Zeitraum?

Zusatzfrage : Zwischen "Man ist an Herrn Seibert herangetreten und hat gesagt: Wir haben hier Bedenken bei folgender Liste" und seiner Entscheidung.

SRS'in Demmer: Das muss ich Ihnen auch nachreichen. Das sind ja dann Stunden.

Zuruf : Das weiß ich ja nicht. Das möchte ich ja gerne wissen.

SRS'in Demmer: Das reichen wir nach.

Vorsitzender Mayntz: Dann kommen wir noch einmal zum Thema Engpassberufe zurück. Sie haben dazu noch eine Nachlieferung!

Schneider: Ja, ich kann vielleicht noch eine ganz kleine Ergänzung (zum Fortschrittsbericht 2017 zum Fachkräftekonzept) nachliefern, weil wir dazu zwei Nachfragen hatten. Im Bericht selbst, den Sie online bei uns auf der Homepage finden, direkt auf der Startseite, finden Sie ganz am Schluss des Berichts auf Seite 72 eine Liste aktueller Engpassberufe. Das Vorlesen möchte ich Ihnen jetzt ersparen, aber ich kann vielleicht sagen, dass an oberster Stelle die Bereiche Metall, Bau und Schweißtechnik, Fahrzeug, Luft- und Raumfahrt sowie Schiffbautechnik, Mechatronik und Automatisierungstechnik sowie Energietechnik stehen. Im weiteren Verlauf kommen dann auch noch der Baubereich sowie Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienste, Geburtshilfe, Human- und Zahnmedizin hinzu.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Es soll ja wohl am Montag die erste Runde der Expertengruppe zur Dieselnachrüstung stattfinden. Könnten Sie genau sagen, wer daran teilnimmt? Gehören auch ausländische Autohersteller zu den Teilnehmern?

Wann tagt die zweite Arbeitsgruppe das erste Mal? Wer nimmt daran teil?

Friedrich: Ich kann Ihnen dazu sagen, dass die erste Expertengruppe mit dem Thema "Emissionsreduzierung bei den im Verkehr befindlichen Fahrzeugflotten" am Montag tagen wird, wie Sie bereits wissen, und zwar unter dem Vorsitz von Staatssekretär Odenwald aus dem BMVI. Einzelne Teilnehmer kann ich Ihnen hier jetzt nicht nennen. Allerdings ist es so, dass die Details vor Ort noch erarbeitet werden.

Die Sitzung der zweiten Expertengruppe wird sich dem Thema "Verkehrslenkung, Digitalisierung und Vernetzung" widmen. Diese sollte am 28. stattfinden.

Zuruf: Hat schon!

Friedrich: Genau, sie hat schon getagt.

Ich kann Ihnen aber sagen, wer zu diesen einzelnen Expertengruppen eingeladen worden ist; das hilft vielleicht auch. Eingeladen wurden zu der ersten Gruppe, die am Montag tagen wird, unter anderem Bundesministerien, das Bundeskanzleramt, Länderministerien - also die am Dieselforum vom 2. August teilnehmenden Länder -, nachgeordnete Behörden, kommunale Spitzenverbände, Industrieverbände, technische Dienste, Umweltverbände, Verbraucherschutzverbände, Handwerk, Zulieferer und auch Prof. Wachtmeister von der TU München als Experte aus Wissenschaft und Forschung.

Bei der Expertengruppe, die schon getagt hatte - das ist die sogenannte Expertengruppe 2 "Verkehrslenkung, Digitalisierung und Vernetzung" -, wurden auch Bundesministerien eingeladen. Es geht auch um die Länderministerien, also Länder mit Gebieten, in denen anhaltend gegen die NO2-Grenzwerte verstoßen wird. Kommunen und Verbände sind dabei gewesen, allerdings auch sonstige Experten wie zum Beispiel das Deutsche Institut für Urbanistik.

Zusatzfrage: Ausländische Autohersteller?

Friedrich: Dazu kann ich Ihnen im Moment nichts sagen.

Frage : Ich habe eine andere Frage, aber an die gleiche Adresse. Frau Friedrich, es gibt Medienberichte, wonach Ihr Haus die Privatisierung bestimmter Wasserstraßenprojekte - Elbe-Lübeck-Kanal, Trockendock in Brunsbüttel und andere - nach diesem PBU-Modell prüfe, also "Planen, Bauen, Unterhalten". Ich wollte gerne wissen, was da genau bei Ihnen geprüft wird und was da geplant ist.

Friedrich: Grundsätzlich erst einmal gesagt: Es geht nicht um die Privatisierung von Wasserstraßen. Das ist ausgeschlossen.

Im Bereich der Wasserstraßeninfrastruktur, und das ist richtig, wollen wir schauen, wie wir die Sanierung dynamisieren können. Dazu werden auch einzelne Modelle betrachtet, unter anderem das PB-Modell - dabei geht es um Planung und Bau - und auch das PBU-Modell. Das heißt, es geht um die Möglichkeit der Vergabe von Bauprojekten.

Es geht hier, und das muss ich auch noch einmal betonen, nicht um ÖPP, nicht um öffentlich-private Partnerschaften, da hier auch keine Fremdfinanzierung vorliegt.

Auch dies gilt es noch einmal zu sagen: Da ist noch nichts geplant. Das wird einfach erst einmal betrachtet. Es wird eben zunächst eine Durchführung einzelner Pilotprojekte erwogen, und das bedeutet, dass erste Vorüberlegungen im Ministerium, aber auch bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, der GDWS, vorgenommen werden.

Da gibt es eben, wie gesagt, die Überlegungen hinsichtlich drei Projekten. Das sind der Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim, ein Trockendock zur Instandsetzung von Schleusentoren am Nord-Ostsee-Kanal und der Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals. Aber wie gesagt, um es noch einmal zu betonen: Eine Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen, weder über die Pilotprojekte noch über den Einsatz dieser Modelle.

Zusatzfrage : Sie sagten, Pilotprojekte würden erwogen. Ist das vor dem Hintergrund, dass der Betreiber der A 1, A1 mobil, in Insolvenz geht, eigentlich noch zeitgemäß? Sie haben ein Riesenproblem mit solch einem ÖPP, und jetzt - - -

Friedrich: Das sind zwei verschiedene Sachen. Es gibt den Straßenbereich, und es gibt den Wasserbereich. Wie gesagt: Es sind keine öffentlich-privaten Partnerschaften, die im Wasserbereich geplant sind. Hier geht es, wie Sie schon sagten, um PB-Modelle und PBU-Modelle. Bei den Pilotprojekten geht es insbesondere darum, dass die Verwaltung mit solchen Dingen auch Erfahrung sammeln kann.

Aber das wird, wie gesagt, erwogen. Es gibt erste Vorüberlegungen, aber eine Entscheidung darüber im Wasserbereich ist noch nicht gefallen. Das Thema ÖPP - der Bund bleibt dabei - ist ein gutes und sinnvolles Anliegen im Bereich der Bundesfernstraßen.

Frage: Eine Nachfrage zum Thema PBU: Was umfasst das U für Unterhaltung? Gehört dazu nur die bauliche Unterhaltung oder auch der tagtägliche Betriebsdienst, also Grünschnitt, Schleusenwärter und Ähnliches?

Friedrich: Unterhaltung umfasst wirklich nur die befristete Unterhaltung eines Bauwerks.

Zusatzfrage: Also die bauliche Instandsetzung, aber nicht den Betrieb?

Friedrich: Soweit mir bekannt ist, umfasst es nicht den Betrieb.

Frage : Eine Frage zu Air Berlin an das Wirtschaftsministerium: Können Sie mir mit ein bisschen Abstand sagen, wie Sie den Eilantrag, den Germania gestellt hat, bewerten? Wird das Auswirkungen auf das Verfahren haben und, wenn ja, welche?

Dann wüsste ich gern, ob das Geld heute geflossen ist und, wenn nicht, warum nicht und woran es noch hakt. - Danke.

Baron: Vielen Dank. Ich beginne mit Ihrer zweiten Frage. Gegenüber dem, was wir am Montag hier ausgeführt haben, gibt es jetzt keinen neuen Stand. Derzeit läuft die technische Umsetzung für die Auszahlung des Kredites. Das sind notwendige technische Schritte, die auch alle wie geplant ablaufen. Dem können Sie entnehmen, dass es noch nicht ausgezahlt ist. Die technische Umsetzung läuft aber, wie gesagt, planmäßig ab.

Zu Ihrer ersten Frage zum Antrag der Germania beim Landgericht Berlin: Es ist richtig, gestern ist ein Eilantrag der Germania gegen die Bundesregierung gestellt worden. Dieser ist auch im Bundeswirtschaftsministerium und anderen Ressorts der Bundesregierung eingegangen. Wir werden diesen Antrag jetzt natürlich prüfen.

Der Übergangskredit der Bundesregierung, das wissen Sie, wurde bereits am 15. August 2017, also vor zwei Wochen, bei der Europäischen Kommission notifiziert. Seither gab es schon Gespräche mit der Europäischen Kommission, die auch weiterhin stattfinden. Die Europäische Kommission hat sich gestern und heute auch selbst zu Wort gemeldet und bestätigt, dass die Gespräche konstruktiv stattfinden.

Der Übergangskredit entspricht den Vorgaben der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinie der Europäischen Kommission. Wir als Bundesregierung gehen davon aus, dass die Kommission ihn zügig genehmigen wird. Die Tatsache, dass die Einreichung des Antrags der Fluggesellschaft Germania beim Landgericht Berlin erfolgt ist, hat keine aufschiebende Wirkung.

Zusatzfrage : Air Berlin hat angekündigt, eventuell Langstreckenflüge streichen zu müssen. Sehen Sie aus Ihrem Wissen heraus einen Zusammenhang zwischen dem Kredit, der noch nicht geflossen ist und dieser Ankündigung?

Wenn ich darf, möchte ich noch die beiden anderen Ressorts fragen, ob sie sich doch dazu äußern wollen. Germania hat, meine ich, auch das BMF und das Verkehrsministerium angeschrieben.

BARON: Wie gesagt, der Übergangskredit der Bundesregierung steht. Er ist in Höhe von 150 Millionen Euro gewährt. Wie Air Berlin auch im laufenden Insolvenzverfahren tätig wird, kann ich nicht kommentieren. Das ist Sache von Air Berlin.

Vorsitzender Mayntz: Das Finanzministerium?

von Tiesenhausen-Cave: Danke für die Gelegenheit, ich passe.

Vorsitzender Mayntz: Das Verkehrsministerium?

Friedrich: Ich kann dem auch nichts hinzufügen.

Frage : Frau Demmer und Herr Plate, mich würde interessieren, wie die Bundesregierung die Gefahr einschätzt, dass es in den verbleibenden dreieinhalb Wochen bis zur Bundestagswahl noch zu einem Versuch der Einflussnahme von außen auf diese Wahl kommt. Ist diese Gefahr weiterhin akut, oder kann man jetzt von einer gewissen Entwarnung sprechen?

SRS'in Demmer: Ich meine, dazu gibt es keinen neuen Stand. Herr Plate?

Plate: Nein, dazu gibt es keinen neuen Stand. Inwieweit sich eine solche Bewertung irgendwelchen Veränderungen im Millimeterbereich ausgesetzt sieht, ist, ehrlich gesagt, Spekulation. An solchen Spekulationen beteiligen wir uns nicht. Weiterhin gilt: Man kann es jedenfalls nicht pauschal ausschließen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Plate, und zwar geht es um die Flughafensicherheit in NRW. In letzter Zeit gibt es dort große Probleme, was Abfertigungszeiten usw. betrifft, weil die Firma Kötter, die dort zuständig ist, große Personalprobleme hat. Das heißt, es gibt umfangreiche Fehlstandmeldungen, beziehungsweise das Personal kommt einfach nicht zur Arbeit. Jetzt hat Kötter ein Prämienangebot gemacht, das vorsieht, dass Kollegen, die doch zur Arbeit kommen, im Zweifelsfall auch dann Geld bekommen, wenn sie krank sind. Tangiert das das Bundesinnenministerium beziehungsweise die Bundespolizei, weil damit möglicherweise ein Anreiz geschaffen wird, Personen zur Arbeit zu bringen, die möglicherweise gar nicht arbeitsfähig sind? Haben Sie sich damit schon beschäftigt?

Plate: Der Sachverhalt ist mir persönlich jedenfalls nicht bekannt - dem BMI sicherlich, aber mir persönlich nicht. Ich müsste dazu einmal nachhören. Auf Zuruf nehme ich dazu, ehrlich gesagt, nicht Stellung, weil ich dafür wissen müsste, ob Sie das wirklich zutreffend dargestellt haben. Deswegen kann ich dazu jetzt nicht Stellung nehmen.

Zusatzfrage: Sind Ihnen die Probleme, die es an den Flughäfen in Düsseldorf und Köln grundsätzlich gibt, auch nicht bekannt?

Plate: Ich würde das, ehrlich gesagt, nicht so beschreiben. Der letzte Stand, der mir dazu bekannt ist, ist, dass es dort immer wieder kleinere Herausforderungen gab, für die es dann auch Lösungen gab. Wenn es dort eine ganz neue Entwicklung gibt, wie Sie sie darstellen, ist sie mir persönlich jedenfalls - das kann ich nur wiederholen - nicht bekannt.

Zusatzfrage: Können Sie das schriftlich nachliefern, oder soll ich es noch einmal formulieren?

Plate: Ehrlich gesagt, wäre es mir natürlich allein schon aus Erinnerungsgründen lieber, wenn Sie es noch einmal kurz formulieren würden. Aber ich will auch selbst versuchen, daran zu denken, das zu besorgen.

Frage: Ich möchte etwas mehr über den heutigen Besuch Jean-Claude Junckers in Berlin erfahren. Gestern hat Frau Merkel gesagt, dass über Polen gesprochen werden wird. Ich möchte zum Beispiel wissen, ob die Bundesregierung Sanktionen gegen Polen unterstützen will.

SRS'in Demmer: Die Bundeskanzlerin hat gestern ja gesagt, dass sie mit Jean-Claude Juncker über Polen reden wird. Ich möchte den Gesprächen hier aber nicht vorgreifen.

Frage : Herr Nannt, angesichts der Rettungsaktion gestern im Mittelmeer, bei der 158 Flüchtlinge von einem deutschen Kriegsschiff gerettet wurden, frage ich: Stimmt es, dass das in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen geschehen ist?

Können Sie uns sagen, wie viele Flüchtlinge die Bundeswehr auf dem Mittelmeer in diesem Monat und insgesamt in diesem Jahr gerettet hat?

Nannt: Wie Sie richtig angesprochen haben, gab es gestern eine Rettungsaktion durch die Fregatte Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt sind dabei 158 Menschen, die in Not geraten sind, gerettet worden. Ungefähr 100 Kilometer vor der libyschen Küste ist ein Schlauboot gemeldet worden. Wir haben das dort in Zusammenarbeit mit der NGO Proactiva Open Arms gemacht, die diese Aktion unterstützt hat. Es waren ganz normale Gegebenheiten, wie wir es auch in der Vergangenheit gemacht haben, also ganz normale Routine. Die Fregatte hat die aufgenommenen Flüchtlinge dann ganz normal an die italienische Küste verbracht.

An Zahlen habe ich dabei, dass wir bislang insgesamt 21 Flüchtlinge im Mittelmeer gerettet haben. Wie die Zahlen für diesen Monat oder dieses Jahr sind, habe ich nicht parat. Vielleicht bekommen wir sie noch bis zum Ende der Regierungspressekonferenz. Ansonsten reiche ich sie nach; das ist kein Thema.

Frage: Eine kurze Nachfrage in dem Zusammenhang: Die Bundesregierung hat mehrfach erklärt, dass sie gegenüber Libyen noch einmal sehr deutlich machen will, dass man trotz der Erklärung der Sicherheitszone, zu der Libyen sagt: "Da sind nur wir zuständig", darauf drängen will, dass auch die NGOs weiterhin Zugang zu dieser Zone haben, also vor allen Dingen nicht angegriffen werden, wie es ja schon mehrmals passiert ist. Mich würde interessieren, ob das bei dem Treffen in Paris am Montag auch ein Thema war oder auf welcher Ebene die Bundesregierung dieses ja doch etwas schwierige Thema - offensichtlich gibt es ja eine Meinungsverschiedenheit - mit Libyen anspricht.

Breul: Zum Gipfel am Montag kann ich jetzt, ehrlich gesagt, keine Stellung nehmen. Ich kann Ihnen nicht aus dem Stehgreif sagen, in welchen Gesprächen das angesprochen wurde.

Ich will das vielleicht nur ein bisschen relativieren: Ich sehe den Widerspruch nicht so stark wie Sie, sondern wir haben hier deutlich gemacht, dass die Ausweitung der Search- und Rescue-Zone vor allem völkerrechtliche Verpflichtungen für Libyen mit sich bringt und nicht zusätzliche Rechte. Das tun wir bei allen Gelegenheiten.

Vielleicht noch kurz zu dem Fall gestern: Ich finde, er illustriert noch einmal sehr schön, dass natürlich wir alle ein Interesse daran haben, den Menschen, die auf hoher See in Not geraten, zu helfen. Das geschieht - ich nehme an, so war es auch gestern - über die Seenotrettungsstelle in Rom, die die EU-Mission, die NGOs usw. koordiniert. Darum ist das kein besonderer Vorfall, sondern unterstreicht eigentlich das, was wir hier schon länger zu sagen versuchen, nämlich dass wir dabei alle an einem Strang ziehen.

Frage: Ich habe auch noch eine Frage an Herrn Breul zum Thema Libyen. Gestern haben im Auswärtigen Amt Gespräche mit einer Delegation aus Libyen stattgefunden. Unter anderem war der stellvertretende Chef der Einheitsregierung, Herr Miitig, dabei. Können Sie uns sagen, wer vonseiten des Auswärtigen Amtes an diesen Gesprächen beteiligt war und worum es ging?

Herr Miitig war bei uns zum Interview, beim arabischen Programm der Deutschen Welle, und hat uns erzählt, dass es sich bei den Lagern auf libyschem Territorium, die so sehr in der Kritik stehen, nicht um Flüchtlingslager handelt, sondern um Abschiebelager. Was sagen Sie dazu?

Breul: Dazu möchte ich eigentlich nicht viel sagen. Das sind Gespräche auf Fachebene. Aber ich kann gern schauen, welche Informationen zu den Beteiligten wir mit Ihnen teilen können.

Frage: In Zeitungen der Funke-Mediengruppe gibt es Berichte, Herr Plate, wonach Anschläge von Islamisten auf Bahneinrichtungen geplant seien. Was können Sie dazu sagen - Erkenntnisse, Befürchtungen?

Plate: Auch ich habe das gelesen. Es gibt immer wieder Berichte über so etwas. Ganz grundsätzlich ist die Gefährdungsbewertung in Deutschland bekannt und unverändert. Die Gefährdungslage ist hoch. Deutschland steht wie andere, vor allem europäische Staaten im Fokus unter anderem des islamistischen internationalen Terrorismus. Das bedeutet, dass sich diese Gefährdung grundsätzlich auch jederzeit in Form von Anschlägen in Deutschland realisieren kann. Das ist aber nicht neu, sondern schon länger so.

Die konkreten Berichte, von denen Sie sprechen, kann ich nicht bestätigen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Herr Machnig hat sich heute in den Medien zu einem eigentlich bekannten Sachverhalt geäußert, nämlich dass man in Indien jetzt erfolgreich eine Post-Shipment-Kontrolle bei Waffenexporten durchgeführt hat.

Mich würde interessieren: Für wie viele andere Länder hat man verbindliche Zusagen für die Durchführung einer Post-Shipment-Kontrolle, also sozusagen die Erlaubnis, dass das dort durchgeführt werden kann?

Um das gleich dazuzusetzen: Sie haben kürzlich der Fraktion der Linken, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, eine recht ausführliche Antwort über einzelne Kleinwaffenverkäufe ins Ausland gegeben. Davon sind auch mehrere Länder im Nahen Osten betroffen, Algerien usw. Gehe ich recht in der Annahme, dass für jedes der Länder, für das Genehmigungen erteilt worden sind, auch eine Zusage für eine Post-Shipment-Kontrolle vor Ort vorliegt?

Baron: Vielen Dank. Die Post-Shipment-Kontrollen gehen auf einen Kabinettsbeschluss aus dem Jahre 2016 zurück, mit dem die rechtliche Umsetzung erfolgt ist und wonach die Zusage des Empfängers zu Post-Shipment-Kontrollen Genehmigungsvoraussetzung wird. Das ist jetzt der Rechtsstand.

Die Bundesregierung hat sich mit allen Ressorts darauf verständigt, dass es eine Pilotphase für die Durchführung von Kontrollen gibt. Diese läuft weiterhin. In den Eckpunkten heißt es auch, dass man diese Pilotphase für bestimmte Waffen macht, für leichte und andere Waffen, die in den Kleinwaffengrundsätzen ausgeführt sind. Für diese gilt das, und für diese werden die Exportkontrollen durchgeführt. Die Post-Shipment-Kontrollen sind Genehmigungsbestandteil, werden aber in der Pilotphase für bestimmte Waffen durchgeführt. Der Endverbleib wird kontrolliert.

In Indien war der erste Fall. Er wurde im Mai durchgeführt. Beim staatlichen Endempfänger wurden Präzisionsgewehre geprüft. Dort gab es keine Beanstandung. Wie das in weiteren Ländern abläuft, hängt immer davon ab, wann eine Auslieferung erfolgt ist und wann sie tatsächlich vor Ort eintrifft, sodass man dann mit dem Prozess der Endverbleibskontrolle beginnen kann. Aber es ist Genehmigungsbestandteil, die Zusage einzuholen. Eine solche zuzuführen unter Zustimmung des Endempfängers, das ist Genehmigungsbestandteil. So ist die Rechtslage.

Aber ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, wann genau das in welchem Land durchgeführt wird. Das muss natürlich immer mit dem Endempfänger abgestimmt werden. Aber man wird auch nicht öffentlich bekanntgeben, wann man das im Einzelfall machen wird.

Zusatzfrage: Auf der Liste sind, meine ich, 20 oder etwas mehr Länder aufgeführt. Sie kennen sie bestimmt; das ist vor über einer Woche hinausgegangen. Liegt von jedem einzelnen dieser Länder - das sind ja aktuelle, in diesem Jahr getroffene Ausfuhrgenehmigungen -, die dort genannt werden, eine solche Zusicherung vor?

Baron: Es gilt für Drittländer, nicht für EU- und Nato-Staaten. Wenn es sich um Drittländer handelt - ich habe die Liste nicht im Kopf - und es sich um diese leichten und dort bezeichneten Waffen handelt - - - Wenn diese Waffenkategorien zutreffen und es sich um Drittländer handelt, dann ist es Genehmigungsbestandteil.

Frage : Frau Baron, wie viele Post-Shipment-Kontrollen wurden bisher durchgeführt und wo?

Baron: Bislang wurde diese eine Kontrolle in Indien durchgeführt. Darüber hatten wir auch bei der Vorstellung des Zwischenberichts berichtet. Sie ist im Mai dieses Jahres beim staatlichen Endempfänger in Indien erfolgt. Es ging um Präzisionsgewehre, die dort kontrolliert wurden. Dabei gab es keine Beanstandung.

Zusatzfrage : Hat man sich eine Zielquote gesetzt, wie viele der Exporte man kontrollieren will - oder relative Zahlen?

Baron: Ich meine, die Frage haben Sie vor einigen Wochen und Monaten schon einmal gestellt.

Zuruf : Ja, damals haben Sie sie nicht beantwortet.

Baron: Damals habe ich sie beantwortet. Es ist, wie ausgeführt, Genehmigungsbestandteil. Es gilt als Genehmigungsbestandteil. Dann gibt es jetzt die Pilotphase, die derzeit durchgeführt wird. Wie viel Kontrollen wann durchgeführt werden, hängt eben vom Prozess ab. Es muss genehmigt werden; es muss produziert werden; es muss ausgeführt werden. Dann muss die tatsächliche Ausfuhr stattfinden, und es muss ankommen. Das ist ein Prozess, der läuft. Dazu gibt es keine Zielquotenvereinbarung, sondern es ist eben Genehmigungsbestandteil, und es wird schrittweise geprüft.

Zusatz : Aber Sie werden der Öffentlichkeit doch sagen können, ob Sie mit einer Kontrolle zufrieden sind, oder ob Sie vielleicht eine Zahl zwischen tausend Kontrollen und einer Kontrolle oder zwischen hundert und einer oder zwischen zehntausend und einer erreichen wollen.

Baron: Es ist ein laufender Prozess, dass die Genehmigungsvoraussetzungen schrittweise überprüft werden.

Nannt: Meine Mitarbeiter waren sehr schnell. Die Zahlen für die geretteten Flüchtlinge dieses Jahres: Es waren über 2250 Flüchtlinge. Im Monat August waren es die besagten 158 Flüchtlinge.

Frage : Zum Fall Stahl, der gestern bei der Kanzlerin auch angesprochen wurde: Hat das Bundeswirtschaftsministerium Kenntnis über irgendwelche Bestrebungen in der deutschen Wirtschaft, eine nationale Stahlgesellschaft zu gründen? Wie steht das Bundeswirtschaftsministerium zu solchen möglichen Bestrebungen?

Baron: Mir sind keine Bestrebungen dazu bekannt. Ich habe die Meldung zur Kenntnis genommen. Sie nehmen Bezug auf die vergangene Woche, in der, meine ich, das "Handelsblatt" darüber berichtete. Das sind unternehmerische Gedankenprozesse. Was davon stimmt oder nicht stimmt, kann ich nicht beurteilen. Wir würden uns an solchen Spekulationen auch nicht beteiligen.

Frage : Ich habe eine Frage an Herrn Nannt. Nachdem doch wieder einige Wochen vergangen sind, möchte ich gern wissen, was die Auswertung der Tiger-Blackboxes - das ist vielleicht das falsche Wort - beziehungsweise der Flugschreiber, soweit sie denn wiederhergestellt werden konnten, inzwischen ergeben hat.

Nannt: Die Untersuchung durch den General Flugsicherheit laufen noch. Ich kann Ihnen jetzt keinen neuen Stand nennen. Wir hatten ja damals schon gesagt, dass es sich wahrscheinlich über einige Wochen, vielleicht Monate hinziehen wird. Vom Stand her ist es genau so, wie ich es Ihnen damals gesagt habe.

Mittwoch, 30. August 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 30. August 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/08/2017-08-30-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2017

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