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PRESSEKONFERENZ/1530: Regierungspressekonferenz vom 6. September 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut Mitschrift Pressekonferenz - Mittwoch, 6. September 2017
Regierungspressekonferenz vom 6. September 2017

Themen: Gespräch mit dem Präsidenten der venezolanischen Nationalversammlung sowie dem Parlamentsvizepräsidenten, Vorschlag des russischen Präsidenten für eine VN-Mission für die Ostukraine, Kabinettssitzung (Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2017, Waldbericht der Bundesregierung 2009 bis 2017), Zunahme der Zahl der befristeten Neueinstellungen, Güterverkehrskorridor Rotterdam-Genua/Sperrung der Rheintalstrecke, Abkommen über Migration zwischen Deutschland und Ägypten, Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Aufnahme von Flüchtlingen in Ungarn und der Slowakei, Medienberichte über eine Beteiligung des chinesischen Konzerns HNA am Versicherungskonzern Allianz, neue Afghanistan-Strategie der USA, Überbrückungskredit für die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin, Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sicherheitskonzeption des G20-Gipfels in Hamburg, Festnahme von Deutschen in der Türkei, Ermittlungsverfahren gegen vier Deutsche im Irak, Besprechung der Bundeskanzlerin mit Kommunen zur Luftqualität in Städten/mögliche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, Ausbau des Raketenabwehrsystem in Südkorea durch die USA

Sprecher: SRS'in Demmer, Kalwey (BMF), Wendt (BMEL), Schäfer (AA), Ehrentraut (BMAS), Alemany (BMWi), Strater (BMVI), Plate (BMI), Haufe (BMUB)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Ich werde mit dem Thema Venezuela anfangen. Die Bundeskanzlerin wird heute Nachmittag mit dem Präsidenten der venezolanischen Nationalversammlung, Herrn Julio Borges, sowie dem Parlamentsvizepräsidenten Freddy Guevara im Bundeskanzleramt zu einem kurzen nicht presseöffentlichen Gespräch zusammentreffen. Im Mittelpunkt des Treffens werden die aktuelle innenpolitische Situation in Venezuela sowie die besorgniserregende Menschenrechtslage und die Versorgungssituation der venezolanischen Bevölkerung stehen.

Zur Blauhelmmission in der Ostukraine: Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich, dass der russische Präsident den Vorschlag einer VN-Mission in der Ostukraine gemacht hat. Diese Idee wird seit 2015 auch von der Ukraine unterstützt. Es ist gut, dass sich Russland dieser Initiative nun anschließt. Es bleibt aber natürlich abzuwarten, ob eine Einigung auf die Details einer solchen Mission erreicht werden kann.

Wichtig ist, dass der Waffenstillstand, der auch nach der jüngsten Initiative brüchig bleibt, gestärkt wird. Dieser Waffenstillstand ist Grundvoraussetzung für die Umsetzung des Minsker Maßnahmenpakets vom Februar 2015. Daher würden wir konstruktive Beratungen und eine Einigung der betroffenen Seiten in New York sehr begrüßen. Es gilt nun, den vorliegenden russischen Resolutionsentwurf zu prüfen.

Im Vordergrund des Entwurfs steht die Sicherheit der OSZE-Sonderbeobachtermission SMM. Diese muss im gesamten Einsatzgebiet, der gesamten Ukraine, gewährleistet sein. Ich will den Diskussionen in New York hier nicht vorgreifen, aber einige Elemente sind aus unserer Sicht besonders wichtig.

Zum einen sollte eine solche Mission im gesamten Konfliktgebiet im Osten der Ukraine eingesetzt werden können, nicht nur an der Kontaktlinie. In diesem Zusammenhang würde ich gerne daran erinnern, dass es ganz überwiegend die Separatisten sind, die die SMM bei der Ausübung ihres Mandats behindern. Das geschieht nicht nur an der Kontaktlinie, sondern insbesondere auch in der Umgebung der russisch-ukrainischen Grenze.

Außerdem ist nicht einzusehen, warum Separatisten im Donbass ein Mitentscheidungsrecht bei einer solchen Mission auf ukrainischem Staatsgebiet haben sollten. Das wäre eine inakzeptable Aufwertung der selbst ernannten Führung der sogenannten Volksrepubliken.

Ich möchte hier noch einmal ganz deutlich machen: Unser Hauptanliegen ist die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen, gerne mit Unterstützung einer VN-Mission. Diese Mission darf aber die bestehenden Instrumente, zum Beispiel der OSZE, nicht infrage stellen, sondern muss sie allenfalls stärken und ergänzen.

Dann kommen wir zum Kabinett. Da gab es den gerade schon erwähnten und hier auch bereits vorgestellten Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit; deswegen hier nur in Kürze - der Bericht steht nämlich auch in unserem Internetangebot zur Verfügung -: In diesem Jahr wendet sich der Bericht schwerpunktmäßig den Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der regionalen Unterschiede zu. Dabei liegt ein Augenmerk insbesondere auf der künftigen Förderung strukturschwacher Regionen. Hierzu hat die Bundesregierung bereits in dieser Legislaturperiode wichtige Weichen gestellt. Beispiele dafür sind die Einigung bei der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab 2020, die langfristige Bundesunterstützung für den öffentlichen Personennahverkehr mit Regionalisierungsmitteln und die Bundesförderung des Breitbandausbaus in der Fläche.

Dann gab es im Kabinett noch den Waldbericht für den Zeitraum 2009 bis 2017. Er gibt einen umfassenden Überblick über die Situation des deutschen Waldes, die Entwicklung der Forst- und Holzwirtschaft sowie über die nationale und internationale Waldpolitik der Bundesregierung. Die gute Nachricht ist: Der deutsche Wald ist in einem guten Zustand und erfüllt vielfältige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Er wird nachhaltig und weiterhin vorbildlich bewirtschaftet. Auch international engagiert sich Deutschland für die nachhaltige Bewirtschaftung und den Wiederaufbau der Wälder. Deutschland gehört zu den größten Gebern für weltweite Waldprojekte. Der Bericht ist eine gute Grundlage für den weiteren Dialog und die Politik der Bundesregierung, um einen Ausgleich der vielfältigen und teils auch konkurrierenden Ansprüche an den Wald herbeizuführen.

Frage : Frau Demmer, das hörte sich gerade so positiv an, dass man gar nichts mehr unternehmen müsste. Was ist denn in der Waldpolitik noch zu tun?

SRS'in Demmer: Da würde ich das Ressort bitten.

Kalwey: Ich kann im Einzelnen nichts dazu sagen. Aber ich kann gerne darauf hinweisen, dass der Waldbericht im Internet veröffentlicht wird und dass man sich ihn dort anschauen kann.

Zusatzfrage : Warum antwortet das Finanzministerium?

Wendt: Erst einmal prinzipiell: Der Waldbericht ist bei uns auch online eingestellt. Da können Sie sich dann vollumfänglich mit diesem Thema beschäftigen. Ansonsten können wir darauf hinweisen, dass der Bericht auch sehr viele positive Komponenten beinhaltet. Natürlich gehen wir auch darauf ein, dass wir die positive Situation in den Wäldern erhalten wollen. Damit das künftig so bleibt, ist eine zukunftsorientierte Forschung von Bedeutung, um die Situation des Waldes weiter gut zu halten. Im Geschäftsbereich unseres Hauses ist das Thünen-Institut besonders engagiert. Es leistet wissenschaftliche Arbeit zum Thema Wald, Forst und Holz. Zusätzlich fördert das BMEL die Forschung zu diesem Themenfeld mit jährlich rund 20 Millionen Euro aus dem Waldklimafonds sowie mit rund 10 Millionen Euro aus dem Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe".

Frage (zu der VN-Mission für die Ostukraine): Frau Demmer, es kann sein, dass ich falsch liege, aber ich habe in Ihrer Stellungnahme zu dem Putin-Vorschlag einen gewissen anderen Ton oder eine andere Nuance gehört als früher. Früher hieß es aus dem Kanzleramt immer, dass die Aufhebung der Sanktionen nur dann infrage käme, wenn die Minsker Vereinbarungen vollständig umgesetzt sind. Eben sagten Sie, das sei eine der Hauptvoraussetzungen. Hat sich da die Position der Bundeskanzlerin geändert? Was hält die Bundeskanzlerin von der Idee des Außenministers, die Sanktionen als Belohnung für die, wie er meint, Änderung der russischen Position in dieser Frage und den Vorschlag, die Blauhelmmission dorthin zu schicken, zu lockern?

Wenn Sie erlauben, gleich eine zweite Frage an das Auswärtige Amt zu dem Einsatzgebiet. Es gibt ja schon Streit zwischen Russland und der Ukraine, wo die Mission überhaupt stattfinden könnte. Die Russen beharren auf der Kontaktlinie. Die Ukrainer sagen, dies müsse auch an der ukrainisch-russischen Grenze sein. Was ist denn die Position des Außenministers? Würde er den Vorschlag Putins auch dann begrüßen, wenn es nur darum geht, die Blauhelme entlang der Kontaktlinie zu platzieren?

SRS'in Demmer: Ich kann nur wiederholen, was wir schon vielfach zu den Sanktionen gesagt haben: Sanktionen sind kein Selbstzweck. Sie sind eine Reaktion auf die völkerrechtswidrige Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim und die russische Destabilisierung der Ostukraine durch die von Moskau unterstützten separatistischen Kräfte. Der Bruch des Völkerrechts und die Infragestellung der europäischen Friedensordnung nach dem Zweiten Weltkrieg dürfen nicht folgenlos bleiben. Deswegen gibt es diese Sanktionen. Deshalb sollten aus unserer Sicht die einstimmig von der Europäischen Union gegen Russland verhängten Sanktionen so lange bestehen bleiben, wie die Gründe für ihre Verhängung fortbestehen. Das Minsker Maßnahmenpaket hat dafür klare Maßstäbe und Gründe gesetzt.

Bei den neuen Vorschlägen handelt es sich erst einmal um Vorschläge und nicht um Resultate. Über etwaige Veränderungen bei den Sanktionen können wir dann sprechen, wenn es Resultate und Ergebnisse gibt. Um über die Aufhebung von Sanktionen sprechen zu können, müssten dem jüngsten Vorstoß des russischen Staatspräsidenten zahlreiche weitere Schritte folgen.

Schäfer: Ich kann für den Außenminister hinzufügen - das hat Frau Demmer ja für die Bundesregierung gerade schon getan -, dass es nach mehrjährigen Gesprächen, Verhandlungen und Forderungen von ukrainischer Seite jetzt immerhin ganz grundsätzlich ein Schritt ist, dass eine Blauhelmmission im Osten der Ukraine helfen kann, die von Moskau und von Kiew, also von den Konfliktparteien, gewünscht wird. Die Russen haben jetzt gerade Nägel mit Köpfen gemacht, indem sie einen ersten Resolutionsentwurf dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vorgelegt haben. Warum das nun gerade jetzt und in dieser Weise passiert, darüber mag man spekulieren. Dafür wird der russische Präsident - oder die russische Regierung - vielleicht seine Gründe haben.

Nach allem, was wir von diesem Resolutionsentwurf wissen, ist es genau so, wie Sie es sagen: Auch wenn es zwischen Moskau und Kiew grundsätzlich Übereinstimmung zu der Frage gibt, dass man eine solche Blauhelmmission dahinsenden könnte, sind wir leider noch immer weit davon entfernt, in eine Einigung zu den wichtigen Fragen, die es da gibt, einbiegen zu können. Einer der Punkte ist das Einsatzgebiet, von dem Sie gesprochen haben. Es stimmt: Die Russen wollen nach dem Resolutionsentwurf nur die Kontaktlinie absichern. Gleichzeitig ist es eindeutig so, dass die Belästigungen und Behinderungen der zivilen, unbewaffneten Beobachtermission SMM der OSZE nicht nur an der Kontaktlinie stattfinden, sondern auch auf dem Territorium, das de facto von den Separatisten beherrscht wird.

Auch die Beteiligung der Separatisten, die der russische Resolutionsentwurf vorsieht, ist für die Ukraine ein absolutes No-Go, im Übrigen auch für die Vereinten Nationen. Mir wäre kein einziger Fall einer Blauhelmmission bekannt, bei der Rebellen, die die staatliche Souveränität eines Staates infrage stellen, ein Mitspracherecht dafür bekommen würden, in welcher Weise Blauhelme in einen Einsatz gehen könnten.

Dann sieht dieser Resolutionsentwurf nach einer kursorischen Durchsicht wohl obendrein vor, dass nach russischen Vorstellungen die Nationalitäten der Soldaten der Truppensteller für diese Blauhelmmission vorab definiert oder bestimmte ausgeschlossen werden können. Auch das ist für die Vereinten Nationen ein Vorschlag, der jedenfalls so, soweit ich das übersehen kann, bisher noch nicht gemacht oder entschieden worden ist. Das heißt, bevor wir dahinkommen, dass es so etwas gibt, muss ich befürchten, wird noch ganz viel Wasser den Hudson River hinunterlaufen müssen, im Sicherheitsrat und auch hier in Europa.

Was ich Ihnen aber sagen kann, ist, dass wir uns natürlich mit unseren französischen Partnern, die wir ja im Normandie-Format Verantwortung tragen, jetzt der Sache zuwenden werden und dass wir genau anschauen werden, was die ukrainischen Vorschläge oder die ukrainischen Bedenken gegenüber den russischen Vorschlägen sind. Wir werden das sehr intensiv tun und daraus eine gemeinsame deutsch-französische Haltung entwickeln, mit der wir dann im Normandie-Format und anderswo, auch in New York, gemeinsam auf die Konfliktparteien in Moskau und in Kiew zugehen können.

Zusatzfrage : Herr Schäfer, betrachten Sie die Entsendung der Blauhelme an die Kontaktlinie nicht als eine Art Alibi? Das würde ja dann bedeuten, dass dieser Teil der Ukraine für immer verloren ist. Dann würde der Konflikt quasi so internationalisiert, dass der Osten der Ukraine praktisch für immer weg ist.

Schäfer: Die Bedenken, die Sie da äußern, haben mich veranlasst, in meiner ersten Stellungnahme zu sagen: Was die Russen dazu veranlasst, gerade jetzt mit diesem Vorschlag zu kommen, vermag ich nicht zu beurteilen. Ob das das Motiv oder das Ergebnis eines solchen russischen Vorschlags wäre, weiß ich auch nicht. Aber jedenfalls können Sie gewiss sein, dass unser Interesse sicher nicht darin besteht, aus dem Konflikt in der Ukraine einen "frozen conflict", einen eingefrorenen Konflikt, zu machen, wie es den anderswo in der ehemaligen Sowjetunion, etwa in Georgien oder in Transnistrien, gibt. Unser Ziel bleibt vielmehr, so schnell wie das nur irgend geht, die Vereinbarungen von Minsk umzusetzen. Wir haben immerhin im Normandie-Format und darüber hinaus eine Übereinstimmung aller Seiten, dass ein wirklich fester, nachhaltiger Waffenstillstand der erste Schritt in diese Richtung sein muss. Dass das über Jahre noch immer nicht gelungen ist, zeigt, in welchen Schwierigkeiten wir da stecken.

Die Bedenken, die Sie da geäußert haben, können wir nachvollziehen. Wir werden, soweit es an uns liegt, alles daransetzen zu verhindern, dass genau das, was Sie oder vielleicht andere befürchten, nicht eintritt, weil wir kein Interesse daran haben, einen solchen Konflikt zu verewigen oder gar den Separatisten die Gelegenheit zu geben, ein Mitspracherecht für etwas zu bekommen, was aus unserer Sicht völlig unangemessen wäre.

Frage: Herr Schäfer, muss man diese Positionierung Putins nicht doch im Zusammenhang mit der Positionierung im Syrien-Konflikt und auch in Bezug auf Nordkorea sehen? Erkennen Sie da den Versuch, Russland, Moskau global als das wirkliche Zentrum einer friedlichen Lösung von Konflikten zu positionieren angesichts dessen, dass das im Moment in New York oder in Washington vielleicht nicht zu sehen ist? Für wie tragfähig halten Sie diesen Ansatz, gerade wenn Sie diese drei Orte und Konfliktherde zusammennehmen?

Schäfer: Sie haben vielleicht noch Nordkorea vergessen.

Zusatz: Das habe ich genannt.

Schäfer: Ach so, das haben Sie genannt; dann tut es mir leid.

Sie haben völlig recht. Ich meine, das, was wir zurzeit erleben, bestätigt letztlich nur das, was von dieser Seite, aber auch von Ihnen seit Jahren immer wieder gesagt und geschrieben worden ist, nämlich dass eine friedliche, eine politische Lösung der vielen Konflikte auf der Welt - von der Ukraine über Syrien, über vieles andere mehr, bis nach Nordkorea - ohne eine konstruktive Beteiligung Russlands schlicht und ergreifend nicht möglich ist. Deshalb müssen wir - und sind wir gut beraten - immer wieder nach Möglichkeiten suchen, genau diese konstruktive Beteiligung Russlands bei der Überwindung von solchen Konflikten zu suchen und sicherzustellen.

Ich glaube, es ist keine so gute Idee, die Vorschläge des russischen Präsidenten jetzt gleich per se sozusagen in eine bestimmte Ecke zu stellen. Jetzt sind wir vielmehr an einem Punkt, an dem sich der russische Präsident, jedenfalls ganz grundsätzlich, einen Vorschlag zu eigen gemacht hat, der ursprünglich vom ukrainischen Präsidenten und der ukrainischen Regierung erhoben worden ist, nämlich eine Blauhelmmission einzurichten, die die zivile Beobachtermission der OSZE vor Belästigungen, vor Angriffen schützt und ihre Sicherheit sicherstellt.

Jetzt wollen wir da einmal die Nagelprobe machen und schauen, in welcher Weise Russland und die Ukraine über eine grundsätzliche Übereinstimmung über das Instrument der Blauhelme und die Beteiligung der Vereinten Nationen hinaus tatsächlich bereit sind, konstruktiv darauf hinzuwirken, mit diesem Instrument die Vereinbarungen von Minsk umzusetzen. Genau das werden wir tun, gemeinsam mit Frankreich im Normandie-Format und darüber hinaus ganz sicher auch im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der ja über eine solche Blauhelmmission zu entscheiden hätte.

Ich kann ausdrücklich sagen - ich glaube, das kann ich guten Gewissens auch im Namen der Bundesregierung sagen -: Sanktionen, auch die Sanktionen gegen Russland, sind nie ein Selbstzweck und dürfen nie ein Selbstzweck sein, sondern sie, jedenfalls die Sanktionen der Europäischen Union, verfolgen ausschließlich das politische Ziel, Druck aufzubauen, damit wir eine Lösung und Überwindung der Ukraine-Krise hinbekommen. Wenn wir bei der Überwindung der Ukraine-Krise vorankommen, dann macht es Sinn, sich der Frage zuzuwenden, was dafür die Gegenleistung für eine konstruktive Beteiligung Russlands sein kann. Das ist eben die Frage einer möglichen Aufhebung oder Lockerung, schrittweise oder in anderer Weise, der Sanktionen der Europäischen Union gegenüber Russland.

Zusatzfrage: Erkennen Sie eine qualitativ neue Rolle Russlands in diesen mindestens drei Konfliktfeldern?

Schäfer: Ich glaube, es ist angesichts des Vorschlags des russischen Präsidenten von gestern viel zu früh, das zu sagen. Dass wir im Nordkorea-Konflikt mit unseren Aufrufen zu Besonnenheit und zu Mäßigung und mit unserem klaren Bekenntnis für eine politische Lösung an der Seite Russlands stehen, dafür braucht man sich nicht zu schämen. Was das heißt und welche Interessen nun wirklich dahinterstehen, wenn Großmächte agieren - ich glaube, das brauchen wir hier jetzt nicht zu besprechen, weil das letztlich Kaffeesatzleserei oder, wie man früher mit Blick auf Russland gesagt hatte, Kremllogie ist. Die wollen wir jetzt hier öffentlich nicht betreiben.

Frage: Frau Demmer, ich möchte doch noch einmal auf die Frage der Sanktionen zurückkommen. Es ist ja nicht zum ersten Mal, dass der Außenminister eine schrittweise Aufhebung der Sanktionen ins Spiel bringt. Früher hieß es aus dem Kanzleramt immer, dies gehe nur nach der vollständigen Umsetzung des Minsker Abkommens. Was ist denn nun die Position? Gilt das, was Herr Schäfer sagt, dass im Falle einer möglichen Bewegung bei diesem Problem auch über eine schrittweise Aufhebung der Sanktionen nachzudenken ist?

SRS'in Demmer: Herr Schäfer und ich haben jetzt hervorgehoben, dass es darum geht, die Vereinbarungen von Minsk umzusetzen. Bis dahin gibt es noch viel zu tun. Dieser neue Vorstoß des russischen Präsidenten ist ein Schritt. Aber da liegt die Tücke im Detail. Wir sind jetzt bereit, darüber zu sprechen. Aber über die Aufhebung von Sanktionen können wir erst sprechen, wenn zahlreiche weitere Schritte erfolgt sind.

Zusatzfrage : Aber nicht die volle Umsetzung des Minsker Abkommens?

SRS'in Demmer: Ich bleibe bei dem, was ich jetzt schon mehrfach gesagt habe.

Frage : Herr Schäfer, haben die Russen signalisiert, was sie von den Europäern erwarten, damit die Russen ihre Sanktionen aufheben?

Schäfer: Sie meinen die Sanktionen im Landwirtschaftsbereich für das Verbot der Einfuhr von deutschen Äpfeln und französischem Käse nach Russland?

Zusatz : Ja, zum Beispiel.

Schäfer: Nein. Ich nehme an, da die Russen gar keinen Hehl daraus gemacht haben, dass das eine Gegenmaßnahme zu den von uns verhängten Sanktionen ist, dass die russische Bevölkerung ein großes Interesse daran hat, die deutschen Äpfel und den französischen Käse konsumieren zu können, sodass, wenn die politischen Gründe für eine Aufhebung solcher Sanktionen vorlägen, aus Sicht des Kreml oder der russischen Regierung diesen nachvollziehbaren, berechtigten und verständlichen Wünschen der russischen Bevölkerung nachgegeben werden wird, vielleicht auch nicht nur im Hinblick auf Äpfel und Käse, sondern auch in Bezug auf andere Spezialitäten aus der Europäischen Union.

SRS'in Demmer: Ich möchte noch deutlich sagen: Eine völlige Aufhebung der Sanktionen steht nur bei einer vollständigen Umsetzung des Minsker Maßnahmenpakets zur Debatte.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMAS, und zwar zum Thema Neueinstellungen, die befristet sind. Dazu gab es heute eine Berichterstattung der "Rheinischen Post" über eine Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion, wonach mittlerweile 45 Prozent der Neueinstellungen befristet sind, mehr als noch 2015. Ich würde gerne wissen: Was sehen Sie da als den Hauptgrund, und wie bewerten Sie diesen Anstieg?

Ehrentraut: Danke für die Frage. - Die Antwort beruht auf einer Antwort unsererseits auf eine schriftliche Frage. Es stimmt, dass der Anteil der Befristungen im Jahr 2016 auf 45 Prozent gestiegen ist. Das ist das IAB-Betriebspanel. Wichtig ist, hierbei zu beachten, dass es sich um Hochrechnungen des IAB handelt. Pauschal kann ich Ihnen dafür im Einzelnen keine Gründe nennen. Aber zu dem Handlungsbedarf hat sich ja die Ministerin wiederholt geäußert, Thema sachgrundlose Befristung. Da verweise ich unter anderem auf ihren gestrigen Beitrag im Bundestag, in dem sie sich noch einmal dafür eingesetzt hat, die sachgrundlose Befristung abzuschaffen.

Zusatzfrage: Ich habe eine Zusatzfrage an das BMWi: Teilen Sie diese Auffassung? Ist das ein Problem? Ist das fatal für die Arbeitnehmer in Deutschland?

Alemany: Ja, ich kann mich dem Kollegen anschließen. Vielleicht ist Ihnen unser Zehn-Punkte-Plan für inklusives Wachstum bekannt, den Ministerin Zypries vorgestellt hat. Ich meine, im März oder April war das. Darin ist eine ganze Passage, die sich mit einer solchen Art der Beschäftigung befasst oder die das adressiert. Darin wird deutlich gemacht, dass in einer Zeit der Notwendigkeit, qualifizierte Arbeitnehmer langfristig an sich zu binden, die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen auf die Tagesordnung zu setzen ist.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Es geht um den Güterverkehrskorridor Rotterdam-Genua. Die Schweizerische Verkehrsministerin und Bundespräsidentin, also die Regierungschefin, hat vor zwei Wochen an Herrn Dobrindt geschrieben und betont, wie wichtig dieser Korridor für die Schweiz ist, dass das funktioniert, und gefragt, was gemacht wird. Meine Frage: Wieso gab es zwei Wochen lang keine Antwort?

Zweitens. Meines Wissens werden höchstens 20 bis 60 Prozent durch Umleitungen aufgefangen. Wird der Rest des Verkehrs über die Straße gemacht? Plant die Bundesregierung, das Eisenbahnnetz für solche Fälle auszubauen?

Strater: Ich beginne einmal mit den Kontakten zur Schweiz. Es ist richtig: Frau Leuthard hat meines Wissens den Minister angeschrieben. Ich weiß nicht, ob das Antwortschreiben schon raus ist; das kann ich nicht sagen. Es hat aber in der vergangenen Woche auch Gespräche vor Ort gegeben. Unser Staatssekretär Michael Odenwald war vor Ort und hat mit der Schweizer Seite über das Thema gesprochen.

Was die eigentliche Faktenlage angeht, so ist die Deutsche Bahn mit Hochdruck daran, die Reparaturarbeiten voranzutreiben, die Güterverkehrsstrecke wieder in Betrieb zu nehmen. Sie kennen die Maßnahmen, die die Bahn ergreift. Es gibt Ausweichstrecken, die zur Verfügung stehen. Die sind aber teilweise nicht elektrifiziert. Dort werden dann Dieselloks eingesetzt.

Die Baustellen im Netz selbst werden überprüft und auch verkürzt oder verschoben. So kann zum Beispiel ab dem heutigen Tag die Gäubahn für den Güterverkehr wieder benutzt werden. Die Bahn ist also hier mit Hochdruck dabei. Sie hat auch mit der österreichischen und der schweizerischen Seite zusätzliche Maßnahmen vereinbart, Lokführer und zusätzliche Loks zur Verfügung zu stellen, die auch die Ausweichstrecken fahren können. Alle diese Arbeiten der Bahn müssen natürlich mit Hochdruck vorangetrieben werden. Der Zeitplan steht. Bis 7. Oktober sollen diese Arbeiten abgeschlossen werden.

Frage (zu dem Abkommen über Migration zwischen Deutschland und Ägypten): Herr Schäfer, gegebenenfalls Frau Demmer, es geht um den Deal mit der ägyptischen Diktatur, was Sie hier vor ein oder zwei Wochen verkündet haben. Ich hätte gerne die politische Vereinbarung eingesehen. Herr Schäfer, wann können wir damit rechnen, dass wir dieses Memorandum of Understanding einsehen können?

Schäfer: Von einem Deal mit einer ägyptischen Diktatur - wen auch immer Sie da meinen - weiß ich nichts. Da müssten Sie sich jetzt vielleicht in einer Weise ausdrücken, die für mich verständlicher ist. Da stecken jetzt wieder so viele Unterstellungen drin, dass ich jetzt gar nicht recht weiß, was Sie meinen. Sie meinen die Republik Ägypten, nehme ich an. Welchen Deal meinen Sie, welche Vereinbarung, welchen Vertrag?

Zusatz : Die Migrationspartnerschaft, bei der es ein Maßnahmenpaket gibt. Ja, ich habe von einer Diktatur gesprochen.

Schäfer: Okay, alles klar. Aber das war jetzt keine Frage, sondern das haben Sie festgestellt. Gut. Die Frage ist jetzt?

Zusatzfrage : Wo wir das einsehen können.

Schäfer: Beim Besuch des ägyptischen Außenministers - ich weiß nicht, ob es vor zehn Tagen war; vielleicht war es vor zwei Wochen - und am Rande des Gesprächs der beiden Außenminister ist es in der Tat zu der Unterzeichnung einer solchen Partnerschaft gekommen. Ob die schon veröffentlicht ist oder ob sie veröffentlicht werden kann, weiß ich aus dem Stand nicht. Wenn das möglich ist, dann machen wir das gerne. Das würde ich gerne prüfen. Ich bin mir nicht sicher, ob das geht.

Zusatz : Ich hatte das letzte Mal auch noch nachgefragt, für welche Projekte jetzt deutsches Geld fließt. Das wollten Sie auch nachreichen.

Schäfer: Ich glaube, die Bundesregierung hat in ihrer Außenpolitik Hunderte und Tausende Projekte. Welche Projekte meinen Sie denn jetzt?

Zusatz : Die Projekte, die in diesem Deal vereinbart wurden.

Schäfer: Okay. Auch das habe ich nicht parat. Das will ich gerne versuchen.

Ich habe noch etwas von vorgestern nachzutragen; das müssen wir aber nicht jetzt machen. Dabei geht es um Haftfälle in der Türkei. Das wollte ich eigentlich nur anhängig machen. Ich will mich gar nicht vordrängeln. Aber wenn ja, dann können wir das vielleicht noch einschieben.

Vorsitzender Feldhoff: Dann machen wir das gleich im Anschluss.

Frage: Herr Schäfer, der Europäische Gerichtshof hat heute die Klagen Ungarns und der Slowakei in Sachen Flüchtlingsverteilung zurückgewiesen. Wie zuversichtlich ist die Bundesregierung, dass sich zum Beispiel Viktor Orbán nach diesem Urteil an die gefassten europäischen Beschlüsse hält, beziehungsweise welche Möglichkeiten und Maßnahmen hat Brüssel, ihn da einzubinden und dazu zu bewegen, das Beschlossene auch umzusetzen? Wie steht die Bundesregierung möglicherweise zu Alternativvorschlägen, die da lauten, die Sache umzudrehen und die Staaten zu belohnen und finanziell zu entschädigen, die die Bereitschaft gezeigt haben, Flüchtlinge in größerem Maße aufzunehmen?

Schäfer: Vielen Dank für die Frage. - Zunächst einmal würde ich Ihnen gerne sagen, dass der Außenminister in einer Stunde, um 14.30 Uhr, im Auswärtigen Amt bei uns im Pressefoyer zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs selbst noch Stellung nehmen wird. Ich denke, die Kollegen haben Sie oder Ihre Kolleginnen und Kollegen bereits dazu eingeladen. Wer daran Interesse hat, da noch einen O-Ton mitzunehmen, ist herzlich eingeladen.

Der Außenminister hat sich bereits heute Morgen schriftlich dazu geäußert. Ich will das gar nicht vorlesen, sondern vielleicht nur mit meinen Worten in einem Satz zusammenfassen.

Europa ist eine Rechtsgemeinschaft. Unsere Stärke ist die Stärke des Rechts. Wir alle, jedenfalls die allermeisten in Europa, waren der festen Überzeugung, dass das, was 2015 vom Rat mit qualifizierter Mehrheit beschlossen worden ist, nämlich eine solidarische Verteilung eines Teils der Flüchtlinge, die in Italien und in Griechenland aufgelaufen waren, ein Ausdruck europäischer Werte und europäischen Moralverständnisses war. Jetzt wissen wir seit heute - die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist unanfechtbar -, dass dies auch eine rechtmäßige Entscheidung des Rats gewesen ist.

Die Erwartung der Bundesregierung ist da ganz eindeutig: Wir sind eine Rechtsgemeinschaft. Das heißt, diejenigen, die das Recht zu Recht für sich in Anspruch genommen haben, gegen den Beschluss des Rates zu klagen, haben jetzt ein Ergebnis bekommen. Jetzt ist unsere ganz klare Erwartung, dass diejenigen, die sich bisher geweigert haben, diesen Beschluss umsetzen und einen Teil der Flüchtlinge zu übernehmen, das ohne weiteres Zögern auch tun.

Zusatzfrage: Ich hatte noch nach Alternativvorschlägen gefragt, zum Beispiel die Umkehr, nämlich finanzielle Leistungen für solche Staaten, die bereit sind, Flüchtlinge aufzunehmen.

Schäfer: Dass in Europa ganz viele Dinge, seitdem es die Europäische Union oder die Europäische Gemeinschaft gibt, im Verhandlungswege vereinbart werden können, ist völlig richtig. Ich denke, die Bundesregierung würde sich einer vernünftigen Lösung da nicht in den Weg stellen. Aber das ist, glaube ich, hier und heute gar nicht unbedingt die Frage, sondern wir haben hier jetzt eine Situation, in der wir in einem rechtsstaatlichen Verfahren ein rechtsstaatliches Urteil haben. Diejenigen, die dieses Verfahren angestrengt haben, sind nun stark aufgefordert - so sieht es das Recht nun einmal vor; es gibt eine Entscheidung, die nicht anfechtbar ist -, diese Entscheidung auch umzusetzen.

Jetzt warten wir einmal ab, wie die Reaktionen aus den Hauptstädten derjenigen Staaten sind, die dieses Verfahren angestrengt haben oder die ihm beigetreten sind. Wir haben da doch die große Erwartung und Hoffnung, dass das, ich würde sagen, grundsätzliche, ja, historische Prinzip Europas, nämlich eine Rechtsgemeinschaft zu sein, da nicht weiter infrage gestellt wird.

Plate: Ich möchte nur ganz kurz ergänzen, weil Fragen, die Sie gestellt haben, zumindest zum Teil eigentlich in die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums gehören, nämlich die Frage, wie man das Problem der Solidarität in Zukunft lösen könnte. Darauf bezieht sich das, was Sie als Frage wiederholt haben.

Das alles sind Fragen, die nicht die Vergangenheit betreffen. Das, was rechtlich gilt, ist von Herrn Schäfer völlig richtig ausgeführt und vom EuGH bestätigt worden. Daran ist für die Vergangenheit jetzt auch nicht mehr zu rütteln.

Eine ganz andere Frage ist, wie man die Solidarität und das Ausmaß der Solidarität in der Zukunft organisiert. Das wird ja in der Federführung der Innenminister verhandelt. Das ist das, was als Reform des GEAS, des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, bezeichnet wird. Alle Vorschläge, ob man Solidarität durch Verteilung, durch andere Formen der Solidarität ersetzen kann, sind Formen, die da diskutiert werden. Das sind Vorschläge, die da diskutiert werden. Da kann man den Ergebnissen dieser Diskussion, die schwierig sind, wie man sich vorstellen kann, jetzt nicht vorgreifen.

Frage : Herr Plate, täuscht der Eindruck, dass es zumindest im Moment, wenn wir zukünftige Ergebnisse noch nicht haben, nicht wirklich ein Instrument gibt, um die Reaktionen, die wir auch schon haben, zum Beispiel aus Ungarn, mit irgendwelchem Druck zu beantworten?

Die zweite Frage: Nun ist es ja so, dass auch Deutschland noch längst nicht alle Asylsuchenden aufgenommen hat, die es nach der Regelung von 2015 eigentlich aufnehmen sollte. Warum ist das so? Aus der Opposition hört man jetzt schon, es sei relativ schlecht, wenn Deutschland jetzt sagt "Ihr müsst aber!", wenn man selbst sein Soll noch nicht erfüllt hat. Können Sie - die Frage richtet sich auch an Herrn Schäfer - nicht dem Argument irgendetwas abgewinnen, dass man sagt: "Müssen wir wirklich Flüchtlinge in Länder schicken, in denen sie dezidiert nicht gewollt sind, in denen sie mutmaßlich auf Hass treffen und in denen sie eventuell auf menschenunwürdige Lebensbedingungen treffen"?

Plate: Das sind im Prinzip drei Fragekomplexe. Zu der ersten Frage, ob das täuscht: Ich weiß nicht, ob das, was Sie gerade formuliert haben, offenbar Ihr Eindruck ist. Mein Eindruck ist es nicht. Insofern würde ich, bezogen auf Sie, sagen: Ja, das täuscht; denn in der Tat ist die Nichteinhaltung europäischen Rechts - - - Dafür gibt es in den europäischen Verträgen Mechanismen, die über das bloße Ermahnen deutlich hinausgehen. Die liegen allerdings in der Zuständigkeit der Europäischen Kommission. Ich glaube, aufzählen muss ich sie im Einzelnen nicht. Aber dass es sie gibt, steht völlig außer Frage. Das Stichwort "Vertragsverletzungsverfahren" sei nur eines, das vielleicht genannt werden soll.

Zu dem zweiten Punkt, einer Aufnahme durch Deutschland, möchte ich sagen, dass die Relocation-Verpflichtungen durch Deutschland in der Tat auch noch nicht in dem Umfang erfüllt worden sind, wie es ursprünglich vorgesehen war. Ich will aber auch nicht unerwähnt lassen, dass Deutschland sowohl bei den Aufnahmen aus Italien als auch bei den Aufnahmen aus Griechenland von allen EU-Mitgliedstaaten mit weitem Abstand an erster Stelle steht und dass Deutschland auch in der jüngeren und mittleren Vergangenheit immer wieder gegenüber Italien und Griechenland das Angebot formuliert hat, die Aufnahme pro Monat zahlenmäßig noch deutlich zu erhöhen. Es ist aber auch so, dass dazu natürlich gehört, dass entsprechende Personen durch die Länder, aus denen umverteilt werden soll, benannt werden müssen. Das ist nicht immer in Ausschöpfung des Angebots, das Deutschland an diese Länder gemacht hat, geschehen. Das bedeutet, Deutschland hätte mehr aufgenommen, wenn mehr konkrete Personen benannt worden wären. Das ist hier im Raum auch nicht zum ersten Mal ein Thema gewesen, aber ich wiederhole es an dieser Stelle gerne noch einmal.

Die dritte Frage war, glaube ich, ob das Bundesinnenministerium der These eine gewisse Sympathie abgewinnen kann, dass man Menschen nicht umverteilt, wenn sie das nicht möchten. Ich weiß nicht, ob Sympathie oder Nicht-Sympathie das Kriterium ist, an dem man das jetzt festmachen sollte. Wir sind jedenfalls der Überzeugung, dass es nicht sein kann, dass, wenn Länder berichten, dass die Zustimmung zu einer Maßnahme in ihrer Bevölkerung nicht besonders hoch ist, oder wenn Personen, die zur Umverteilung anstehen, sagen, dass sie nicht dorthin möchten, weil sie diffus das Gefühl haben, die Bedingungen seien dort schlechter, das - jedenfalls nicht dann, wenn man europäische Solidarität ernst meint - ein taugliches Kriterium für die Frage sein kann, ob man umverteilt oder nicht. Das würde dann nämlich letzten Endes, wenn ein fiktiver EU-Mitgliedstaat sagen würde "Wir gestalten die Bedingungen bei uns jetzt besonders schlecht", sanktionslos dazu führen, dass man an dem Projekt Solidarität nicht teilnehmen müsste. Das kann sicherlich mittel- und langfristig kein richtiges Ergebnis sein.

Zusatz : Kurze Nachfrage zum Thema Druckmittel: Klar gibt es solche Dinge wie Vertragsverletzungsverfahren usw. Aber das sind natürlich alles Dinge, die auf lange, lange Zeit ausgerichtet sind. Das ist nichts, hinsichtlich dessen man relativ schnell mutmaßliche Entscheidungen hinbekommen kann. Wenn der Außenminister jetzt gesagt hat "Jetzt muss aber tatsächlich klar sein: Ihr müsst das jetzt erfüllen", dann hörte sich das für mich relativ dringlich und nicht so an, als ob man das noch ein paar Jahre vor sich herschieben sollte.

Plate: So richtig kann ich jetzt keine konkrete Frage erkennen. Aber ich glaube, es ist im internationalen Verkehr - das will ich sagen - natürlich immer so, vor allem im internationalen Verkehr zwischen Rechtsstaaten, dass es ein ziemlich facettenreiches Instrumentarium - von unmittelbarem politischen Druck über wirtschaftlichen bis hin zu rechtlichem Druck - gibt. Diese verschiedenen Facetten des Instrumentariums sind natürlich auf unterschiedliche Zeitschienen angelegt. Das ist aber, glaube ich, nichts, was für die Frage der Flüchtlingsverteilung spezifisch wäre, sondern etwas, das in internationalen Beziehungen immer so ist, auch wenn Herr Schäfer das sicherlich viel besser ausführen kann, als ich es gerade versucht habe.

Schäfer: Das halte ich für ausgeschlossen.

Frage : Ich habe eine Frage zum Thema HNA und dem möglichen Einstieg der Chinesen bei der Allianz. Ich hätte gerne von der Bundesregierung gewusst, Frau Demmer: Wie tief ist die Bundesregierung in dieser Materie drin? War das also heute zum Beispiel auch ein Thema im Kabinett?

Dann, glaube ich, ist seitens der Ministerien das Finanzministerium dran, das die Suppe auslöffeln muss: Inwieweit ist der Vorgang also bei Ihnen bekannt? Gab es schon Prüfungen in irgendeiner Form?

SRS'in Demmer: Ich würde dazu direkt das Finanzministerium um das Wort bitten.

Kalwey: Uns ist davon nichts bekannt. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass es sich dabei um eine privatwirtschaftliche Angelegenheit handelt, die wir auch nicht kommentieren.

Zusatzfrage : Nun gibt es Stimmen aus der Politik, die sagen, dass die Allianz ein systemrelevantes Unternehmen sei und dass es deshalb auch durchaus Möglichkeiten für die BaFin gäbe, das zu prüfen, wenn es einen Anteilseigner gäbe, der mehr als 10 Prozent hält. Ist das richtig? Wie stehen Sie zu dieser Einschätzung? Die kommt zum Beispiel von dem Abgeordneten Pfeiffer, der ja eigentlich über einige Expertise verfügt.

Kalwey: Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, dass uns davon nichts bekannt ist. Auch zu etwaigen Anfragen bei der BaFin kann ich Ihnen nichts sagen.

Zusatzfrage : Aber vielleicht könnten Sie den Sachverhalt noch aufklären, also sagen, ob das stimmt. Ist es so, dass Sie die Allianz als ein systemrelevantes Unternehmen einschätzen, hinsichtlich dessen dann in der Folge Prüfungen möglich wären, wenn ein großer Investor an die Tür klopft?

Kalwey: Das ist letztlich eine aufsichtsrechtliche Frage, die Sie stellen, und die müssen Sie dann an die BaFin stellen. Fragen zu möglichen Folgen und Konsequenzen kann Ihnen auch vor allem die BaFin beantworten. Ich kann Ihnen zu dem Komplex wirklich nichts sagen.

Frage: Ich habe eine Frage zur neuen Afghanistan-Strategie der USA, nach der die Zahl der Luftangriffe erhöht werden soll. Ich wüsste gerne, wie dieser Umstand von der Bundesregierung eingeschätzt wird.

Schäfer: Das, was die Amerikaner da angekündigt haben, hat ja zwei Elemente. Das eine Element ist die Beteiligung - das ist ein kleines Wort, weil die Amerikaner eben so überragend am internationalen militärischen Engagement in Afghanistan beteiligt sind - der Vereinigten Staaten von Amerika an der militärischen Unterstützung Afghanistans nach dem Prinzip, dass wir ausbilden wollen, dass wir unterstützen wollen und dass wir beraten wollen. In diesem Zusammenhang stellt sich, glaube ich, für uns und für unsere Partner in dieser internationalen Militärmission die Frage von Luftangriffen nicht. Die Amerikaner unternehmen darüber hinaus, wie Sie wissen, ja noch bilaterale militärische Aktivitäten in Afghanistan, die sie mit der afghanischen Regierung abstimmen. Dabei geht es im Wesentlichen um Maßnahmen des "counter-terrorism".

Ich bin nicht darüber im Bilde, ob es wirklich so ist, wie Sie sagen, dass die neue Strategie mehr Luftangriffe der Amerikaner in Afghanistan gegen Ziele in Afghanistan mit sich brächte. Dass die Amerikaner entschlossen sind, und dies in voller Übereinstimmung mit der afghanischen Regierung, auch militärisch im Bereich des "counter-terrorism" hart vorzugehen, nehmen wir zur Kenntnis. Dazu, glaube ich, brauchen wir uns auch nicht zu positionieren.

Frage : Herr Schäfer, wie bewertet die Bundesregierung den US-Luftangriff auf eine Hochzeitsgesellschaft in Afghanistan - genauer gesagt: in Karabag in der Provinz Kabul - am Montag?

Schäfer: Das Erste, das ich Ihnen sagen möchte, weil die Kollegin mir das gerade gemailt hat: Dass Sie hier noch einmal nach Ägypten nachfragen, finde ich, ehrlich gesagt, ein bisschen unfair, weil Sie bereits am Tage der letzten Regierungspressekonferenz, als Sie die Frage zu Ägypten gestellt haben, darauf eine Antwort von uns bekommen haben, die - ich habe sie gerade noch einmal nachgelesen - - -

Zuruf : Die habe ich auch bekommen. Die war nicht zufriedenstellend, Herr Schäfer!

Schäfer: Aber mehr kann ich Ihnen dazu leider nicht sagen, weil wir mehr zurzeit nicht zur Hand haben. Wenn es so ist, dass diese Vereinbarung - das haben Sie ja dann schon zu hören bekommen - nicht zu veröffentlichen ist, dann ist das natürlich so. Dann können Sie mich natürlich noch einmal fragen, und wenn Ihnen das gefällt, dann erwischen Sie mich auch auf dem falschen Fuß, aber ändert dann an der Antwort überhaupt nichts.

Nun zu dem Anschlag in Afghanistan: Ich kenne die konkreten Umstände dieses Vorgangs überhaupt nicht. Ich habe auch überhaupt keine internen Informationen dazu. Ich gehe davon aus, dass es genauso wie in der Vergangenheit ist, nämlich dass, wenn so etwas geschieht und wenn solche Vorwürfe im Raum stehen, wie sie von Ihnen wiederholt wurden oder erhoben werden, die amerikanischen Streitkräfte alles tun, um die Umstände aufzuklären. Wir haben es in der Vergangenheit bei solchen Angelegenheiten in Afghanistan - ich erinnere da an einen Anschlag auf ein Krankenhaus von Médecins Sans Frontières - ja durchaus erlebt, dass sich die Amerikaner im Nachgang, nachdem sie das ausführlich recherchiert haben, für das entschuldigt haben, was da nicht funktioniert hat, und, glaube ich, auch sogar Entschädigung für die Angehörigen der Opfer gezahlt haben.

Zusatz : Aber verurteilen möchte die Bundesregierung Angriffe auf unschuldige Menschen nicht.

Schäfer: Doch, die Bundesregierung verurteilt jeden militärischen Angriff auf Unschuldige. Ich bin nur angesichts der Informationen, die mir vorliegen, nicht in der Lage, festzustellen, dass genau das, was Sie da jetzt behaupten, tatsächlich im Rahmen dieses konkreten Vorgangs geschehen ist.

Frage: Frau Alemany, mir geht es um den 150-Millionen-Kredit an Air Berlin. Ich würde Sie gerne einmal nach dem aktuellen Stand fragen. Wie viel von dem Geld ist mittlerweile an die Fluggesellschaft geflossen?

Alemany: Danke für die Frage. Die rechtlichen Voraussetzungen - das werden Sie ja schon alles am Montag mitbekommen haben - wurden jetzt mit der Beihilfegenehmigung der EU-Kommission geschaffen. Das liegt jetzt alles vor. Damit wird deutlich, dass der 150-Millionen-Kredit der Bundesregierung beihilferechtskonform ist. Auch der Darlehensvertrag ist inzwischen finalisiert, und die Kommission hat ja auch dargelegt, dass sie es begrüßt, dass Air Berlin die Mittel nun in Tranchen entsprechend dem Liquiditätsbedarf abrufen kann. Das kann Air Berlin jetzt tun.

Zusatzfrage: Die Frage zielte eher darauf ab, wie viel Geld schon geflossen ist. Ich habe verstanden, dass das rechtlich sozusagen erst seit Montag möglich ist oder dass alle Bedingungen erfüllt sind. Ist es richtig, dass von diesen 150 Millionen Euro noch nichts geflossen ist?

Daran anknüpfend: Ich glaube, das werden viele Fluggäste einfach nicht verstehen, weil es ja ursprünglich eine gewisse Dringlichkeit gab und weil Sie auch gesagt haben, dass man sich sehr genau überlegt habe, wie hoch diese Summe sein müsse. Jetzt ist einige Zeit ins Land gegangen, einige Wochen, und es ist kein Cent davon geflossen. Vielleicht können Sie kurz erklären, warum dieser Kredit trotzdem notwendig ist.

Alemany: Ja. Das hat einfach insolvenzrechtliche Gründe. Wenn eine Unterfinanzierung droht, kann der Betrieb nicht fortgeführt werden. Laut Insolvenzrecht ist das Fakt. Dazu, so eine drohende Unterfinanzierung zu verhindern, waren die 150 Millionen Euro notwendig, und dabei ist jetzt auch nicht erheblich, ob sich die Summe in 10 Tagen oder in 20 Tagen realisiert, sondern, ob sie da ist oder nicht da ist. Die ist da. Deswegen wurde der Kredit ausgegeben und bereitgestellt.

Sie können meinen Worten entnehmen: Wenn jetzt durch Air Berlin abrufbar ist, welche Tranche jetzt eben jeweils als Liquiditätsbedarf von Air Berlin für wichtig erachtet wird, dann steht das Geld bereit.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMI. Es geht noch einmal um die mittlerweile ja schon mehrfach thematisierte Anfrage der Grünen zum Thema G20. Herr Plate, Sie hatten hier am Montag dazu gesagt, Sie gingen ziemlich sicher davon aus, dass die Beantwortung morgen, also am Dienstag, herausgehen würde. Meines Wissens ist diese Beantwortung nicht erfolgt. Können Sie sagen, wann die Bundesregierung gedenkt, diese Frage zu beantworten?

Ich stelle noch eine grundsätzliche Frage, auch an Frau Demmer. Herr Lammert hat gestern noch einmal von der Wertschätzung der Demokratie und der Kontrollfunktion des Parlaments gesprochen. Wenn solche Anfragen regelmäßig auch nach Ablauf der zweiten Frist und auch nach weiteren Versprechungen nicht beantwortet werden, war diese Mahnung dann offenbar notwendig?

Plate: Ich würde ganz gerne anfangen. Vielleicht darf ich mit dem Letzten anfangen, auch wenn Sie das erst einmal unmittelbar an Frau Demmer gerichtet haben: Die Frage hat die Unterstellung enthalten, dass regelmäßig Anfragen auch nach Ablauf der zweiten Frist nicht beantwortet werden. Das kann ich, ehrlich gesagt, nur absolut zurückweisen. Woher Sie diese Regelmäßigkeit nehmen, ist mir - - -

Zuruf: Die erste Frist verstreicht regelmäßig.

Plate: Das habe ich tatsächlich anders verstanden; es tut mir leid. Ich hatte Sie akustisch so verstanden, dass regelmäßig auch die zweite Frist fruchtlos verstreiche. Wenn Sie das gar nicht gesagt haben, dann nehme ich das zurück. Ich hatte es gerade in der Tat so verstanden.

Wichtig ist mir, vielleicht zu dem konkreten Fall zu sagen: Es ist nun einmal so, dass die Anfragen heutzutage zum Teil hochkomplex sind. Das war auch hier so. Der Antwortentwurf, den ich im Entwurf kenne, ist, ehrlich gesagt, ein großes, großes Werk mit sehr vielen Facetten, die zu Recht die Erwartung an die Bundesregierung stellen, ganz, ganz viele Stellen unterzubeteiligen und trotzdem selbstverständlich absolut belastbare und verlässlich zutreffende Äußerungen für eine Vielzahl komplexer Sachverhalte zu treffen, die ganz viele Behörden betreffen.

Zugleich ist es auch hier so, dass die Kleine Anfrage einem Bundesministerium, nämlich unserem, federführend zugewiesen worden ist, das eine wirklich riesige Anzahl von Kleinen Anfragen in dieser Legislaturperiode zu beantworten hatte, ohne dass unser Personalkörper deswegen jetzt in einer irgendwie vergleichbaren Weise explodiert wäre. Ich will das nur sagen, weil es hier, ehrlich gesagt, einfach so ist, dass es halt ein paar Tage länger gedauert hat, als wir es auch uns selbst vorgestellt haben.

Wenn Sie sagen, die Antwort sei Dienstag noch nicht herausgegangen, dann kann ich das, ehrlich gesagt, nicht kommentieren, weil ich das nicht weiß. Der letzte Stand, den ich hatte, ist, dass das noch am Dienstag herausgehen sollte. Ich müsste verifizieren, ob das inzwischen herausgegangen ist und ob das sozusagen vor oder nach Mitternacht gewesen ist. Das weiß ich, ehrlich gesagt, nicht aus dem Stand heraus. Aber aus einem solchen Fall, in dem die Qualitätssicherung zugegebenermaßen länger als geplant und angekündigt gedauert hat - wobei ich die Ankündigung, meine jedenfalls, auch mit aller Vorsicht gemacht habe, und das können Sie gerne im Protokoll nachlesen -, einen generell mangelnden Respekt gegenüber der Opposition abzuleiten, würde ich jedenfalls doch für sehr stark übertrieben halten.

Ich habe mir die Kleine Anfrage mit den Antwortentwürfen und den Punkten, in denen sozusagen noch Qualitätssicherung betrieben werden muss, selbst angesehen. Das hat weder irgendetwas mit Taktik noch mit fehlendem Respekt zu tun, sondern damit, dass wir letzten Endes, wenn das Bundesinnenministerium auf Leitungsebene unter so etwas seine Unterschrift setzt, absolut sicher sein müssen, dass das, was wir herausgeben, belastbar ist.

Zusatzfrage: Dann stelle ich noch einmal eine Nachfrage: Wann rechnen Sie damit? Können Sie irgendetwas dazu sagen oder können Sie die Antwort nachliefern, wann diese Anfrage beantwortet werden wird?

Plate: Nein, das kann ich, ehrlich gesagt, nicht. Ich habe ja gesagt: Ich kann noch nicht einmal bestätigen, dass sie nicht beantwortet worden ist. Das müsste ich nachreichen. Insofern kann ich die Frage, wann die Beantwortung erfolgen wird, jetzt, ehrlich gesagt, natürlich nicht sinnvoll beantworten. Das werden Sie vor dem Hintergrund meiner ersten Antwort eigentlich verstehen, denke ich.

Zusatzfrage: Kann Frau Demmer bitte noch etwas zum Thema "Wertschätzung des Parlaments" sagen?

SRS'in Demmer: Ich kann mich den Ausführungen von Herrn Plate nur vollumfänglich anschließen. Natürlich schätzen wir das Parlament. Ich kann dem, wie wichtig die Gewaltenteilung und das Parlament für die Bundesregierung sind, gar nicht genug Ausdruck verleihen.

Ich möchte vielleicht zum Thema Akkreditierungen einfach noch einmal zum Ausdruck bringen, weil der Tonfall ja doch sehr angriffslustig ist, dass sowohl Herr Seibert als auch ich hier ja mehrfach zum Ausdruck gebracht haben, dass wir die Fälle, in denen die Akkreditierungen ungerechtfertigt entzogen worden sind, natürlich sehr bedauern und dass da auch noch persönliche Entschuldigungen erfolgen werden.

Zusatzfrage: Meinen Sie jetzt meinen Tonfall, oder wessen Tonfall meinten Sie?

SRS'in Demmer: Ja. Das ist ja relativ aggressiv.

Zusatz: Das möchte ich bestreiten.

Vorsitzender Feldhoff: Gut, das lassen wir jetzt einmal so stehen. Ob der Tonfall aggressiv oder nicht aggressiv ist, darf dann jeder für sich selbst beantworten.

Gibt es weitere Fragen zu dem Komplex? Das sehe ich nicht.

Frage : Wollen wir erst einmal Herrn Schäfer die Ausführungen zur (Festnahme von Deutschen in der) Türkei machen lassen?

Schäfer: Ich glaube, Sie hatten vorgestern nachgefragt, erstens, ob es deutsche Staatsangehörige gibt, die länger als Deniz Yücel in türkischen Gefängnissen sitzen, bei denen wir davon ausgehen, dass sie wegen politischer Vorwürfe in Haft sind. Ja, die gibt es. Das sind drei Personen, die im Sommer 2016, also gut ein halbes Jahr vor Deniz Yücel, in Haft genommen wurden. Zwei davon sind deutsch-türkische Doppelstaatler, einer ein ausschließlich deutscher Staatsangehöriger.

Dann hatten Sie eine zweite Frage gestellt, nämlich ob es weitere Inhaftierte ohne konsularischen Zugang gibt. Auch das muss ich bedauerlicherweise bejahen. Es gibt einen Fall eines deutschen Staatsangehörigen, bei dem wir trotz allergrößter Bemühungen bis heute keine Besuchserlaubnis erhalten haben, obwohl wir davon ausgehen - allerdings wird das von türkischer Seite bestritten -, dass es sich um eine Person handelt, die ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit ist. Diese Person ist seit dem 21. Juni in der Türkei inhaftiert.

Ansonsten erlaube ich mir, noch einmal die Gelegenheit zu ergreifen - das ist ja heute auch schon breit in den deutschen Medien berichtet worden, und darüber freuen wir uns -, zu sagen, dass unsere - noch einmal: angesichts der Ereignisse der letzten Tage und Wochen - angeschärften Reisehinweise für die Türkei so breite Aufmerksamkeit gefunden haben. Was da in der vergangenen Woche in Antalya passiert ist, ist eigentlich in jeder Hinsicht rätselhaft. Es ist schwer zu verstehen, wie ein Land, das zu Recht so viel Wert darauf legt, wie gastfreundlich es ist und wie schön es ist, das Risiko eingeht, dass sich die Menschen einfach schlicht und ergreifend wegen der Gefahren, die da sogar am Massenflughafen Antalya drohen, den die meisten von uns kennen - ich persönlich kenne den auch -, wenn man da einreisen möchte - - -

Zusatzfrage : Zu dem Fall habe ich noch eine Frage. Eine Person des Ehepaars wurde ja, glaube ich, von der Polizei wieder freigelassen. Ist die andere Person immer noch in Haft oder in Untersuchungshaft? Haben Sie Kontakt zu dem Anwalt beziehungsweise zu der freigelassenen Person? Wissen Sie mittlerweile, was denen konkret vorgeworfen wird?

Schäfer: Das Ehepaar, und das respektiere ich in vollem Umfang, legt größten Wert darauf, dass weder Name noch Umstände in einer Weise öffentlich gemacht werden, die eine Identifizierung ermöglichen. Das haben wir zu respektieren. Das ist bei der Art und Weise, in der wir unserer konsularischen Betreuung nachgehen, völlig selbstverständlich. Deshalb sage ich nur in aller Vorsicht: In der Tat ist eine der beiden Personen auf freiem Fuß und wieder in Deutschland.

Ich glaube nicht, dass die andere Person in Untersuchungshaft ist. Sie wissen ja, dass der Polizeigewahrsam nach den Regeln des Ausnahmezustands bis zu zwei Wochen andauern kann. Diese Zeit ist noch nicht abgelaufen. Wir wissen aus trauriger Erfahrung, dass die Türken ja nahezu jede Frist sozusagen bis zum Anschlag ausnutzen. Deshalb muss man davon ausgehen, dass auch hier eine Vorführung vor den Haftrichter zurzeit noch nicht erfolgt ist. Das kann ich aber nur in aller Vorsicht und sozusagen nicht mit voller Bestätigung sagen.

Es ist uns trotz wiederholter Bemühungen auch hier noch nicht geglückt, einen direkten Kontakt mit dem Ziel der konsularischen Betreuung zu der betroffenen Person herzustellen. Auch das ist nicht überraschend. Auch das ist systemisch so angelegt, dass eine konsularische Betreuung in Zeiten des Polizeigewahrsams von türkischer Seite nicht vorgesehen ist. Sie ist nicht völkerrechtlich vorgeschrieben, aber sie wäre angesichts der Gesamtumstände dieser konsularischen Einzelfälle, aber auch der politischen Gesamtsituation zwischen Deutschland und der Türkei eigentlich angemessen.

Frage: Herr Schäfer, es geht um die vier deutschen Frauen, die im Irak in Haft sitzen. Gibt es inzwischen Erkenntnisse darüber, was diesen Frauen vorgeworfen wird und in welchem Zustand sie sich befinden?

Schäfer: Wir hatten Gelegenheit, mit allen vieren Kontakt aufzunehmen. Sie werden von unserer Botschaft in Bagdad konsularisch betreut. Soweit uns bekannt ist, geht es ihnen den Umständen entsprechend gut.

Sie wissen, dass es ein deutsches Ermittlungsverfahren gegen alle vier deutschen Frauen im Irak gibt, das vom Generalbundesanwalt geführt wird. Wenn Sie dazu Fragen haben sollten, müsste ich Sie bitten, sich an die Pressestelle des Generalbundesanwalts zu wenden.

Ich kann Ihnen bestätigen, dass auch die irakischen Strafverfolgungsbehörden Ermittlungsverfahren gegen alle vier eingeleitet haben. Wir haben zu respektieren, dass der Territorialstaat das Recht hat, einen eigenen Strafanspruch geltend zu machen. Das heißt, wenn die irakischen Strafverfolgungsbehörden darauf beharren - aus welchen Gründen auch immer, die sie uns gegenüber noch nicht einmal offenlegen müssen -, dass den vier deutschen Frauen im Irak wegen ihrer Aktivitäten für den IS oder für andere der Prozess gemacht wird, dann müssen wir das akzeptieren. Das ist völkerrechtlich nicht zu beanstanden.

Gleichwohl bleibt es dabei, dass sowohl das Auswärtige Amt als auch die zuständigen Behörden die Fälle dieser vier deutschen Staatsangehörigen sehr aufmerksam beobachten und begleiten werden, und zwar aus der doppelten Perspektive unserer konsularischen Betreuung, nämlich sicherzustellen, dass es den Deutschen in Haft im Ausland so gut wie nur irgend möglich geht, dass internationale Mindeststandards auch bei den Haftbedingungen eingehalten werden, dass gleichzeitig aber auch für den Fall, dass eine Rückreise anstehen könnte, dies keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland darstellt.

Zusatzfrage: Ich muss noch einmal nachfragen; vielleicht habe ich es auch nur überhört. Können Sie sagen, was den Frauen konkret vorgeworfen wird?

Schäfer: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Auch da gibt es noch keine Anklageschrift. Anders als in der Türkei ist dort aber auch noch nicht so viel Zeit vergangen, dass wir jetzt schon ein Recht darauf hätten, im Hinblick auf die Vorlage einer Klageschrift ungeduldig zu werden. Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich Ihnen sage, dass man davon ausgehen kann, dass es sich um Aktivitäten im Zusammenhang mit Tätigkeiten für, mit oder im Rahmen von Handlungen des "Islamischen Staates" handelt.

Frage : Ich habe zwei Lernfragen zum Thema Diesel. Zum einen an das BMF: Die Kanzlerin hat jetzt versprochen, dass der Mobilitätsfonds für die Kommunen auf eine Milliarde Euro aufgestockt werde. Mich würde interessieren, woher das Geld kommt. Es soll ja aus dem laufenden Haushalt stammen. - So weit erst einmal.

Kalwey: Im Rahmen des Gesprächs mit den Kommunen und Ländern zur Luftreinhaltung am 4. September hat die Bundesregierung zugesagt, weitere 500 Millionen Euro für die vereinbarten Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Für diesen Zweck wird der Bund bereits im laufenden Haushalt Ausgaben neu priorisieren. Diese Neupriorisierung kann im Rahmen einer flexiblen Bewirtschaftung ohne Verdrängung veranschlagter Maßnahmen erfolgen.

Außerdem haben die Teilnehmer vereinbart, dass sie noch in diesem Jahr, Ende Oktober, erneut zusammenkommen wollen. Dann sollen auf Basis der individuellen Minderungsstrategien der Kommunen der Kreis der Förderberechtigten und die konkreten Förderbedingungen und Förderkriterien vereinbart werden. Erst auf dieser Basis wird dann eine Abschätzung eines 2017 gegebenenfalls noch eintretenden Finanzbedarfs für größere finanzwirksame Maßnahmen erfolgen können. Der dann bereits weit fortgeschrittene Haushaltsvollzug wird eine belastbare Basis bieten, um über die konkreten Umschichtungsoptionen entscheiden zu können. Vorher bereits eintretenden kleineren Bedarfen kann bereits jetzt durch die flexible Bewirtschaftung Rechnung getragen werden.

Zusatzfrage : Können Sie uns Beispiele dafür nennen, aus welchen Töpfen das Geld kommen soll?

Ich habe noch eine Frage an das BMUB. Herr Haufe, die Kanzlerin hat gestern schon wieder gesagt, dass man gegen die CO2-Ziele der Bundesregierung vorgeht, wenn man gegen den Diesel vorgeht. Ist es angesichts der Kritik aus dem Umweltbundesamt auch die Haltung des Umweltministeriums und Ihrer Ministerin, dass ohne den Diesel die Klimaziele nicht eingehalten werden können?

Kalwey: Direkt zu Ihrer ersten Frage: Ich kann Ihnen jetzt keine konkreten Töpfe nennen. Ich möchte noch einmal betonen: Es wird eine Umpriorisierung geben. Jetzt müssen zunächst die Maßnahmen beschlossen werden. Dann wird das Geld, wie gesagt, aus dem laufenden Haushalt zur Verfügung gestellt.

Haufe: Was den Diesel und seine Bedeutung für den Klimaschutz betrifft, so hat die Bundesumweltministerin immer wieder darauf hingewiesen, dass es darauf ankommt, saubere Dieselfahrzeuge herzustellen. Das ist möglich. Das zeigen ja Modelle.

Was generell die Klimabilanz beziehungsweise den Teil der Klimabilanz, für den die Autohersteller zuständig sind, anbetrifft, so gibt es dafür den CO2-Flottenwert. Das heißt, in der Europäischen Union gibt es eine Regelung, wie hoch der CO2-Ausstoß pro Flotte eines Herstellers sein kann. Innerhalb dieser Flotte kann ein Fahrzeughersteller selbst entscheiden, welche Antriebe er nutzt. Das ist wie auf zwei Waagschalen: Wenn man mehr Autos hat, die emissionsstark sind, dann braucht man auf der anderen Seite Antriebe, die emissionsarm sind. Wenn ein Fahrzeughersteller, um auf den Diesel zu sprechen zu kommen, nun vor allen Dingen schwere Diesel herstellt, zum Beispiel SUVs, dann muss er auf der anderen Seite zum Beispiel mit mehr Elektromobilität oder Hybridantrieben dafür sorgen, dass er seinen CO2-Flottenwert einhält.

Es ist also nicht ganz eindeutig zu beantworten. Der Diesel kann einen guten Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dieselfahrzeuge, die sehr schwer sind, die die Werte nicht einhalten und letztlich gegen die Werte verstoßen, tragen natürlich nicht zum Klimaschutz bei.

SRS'in Demmer: Vielleicht schalte ich mich an der Stelle auch noch einmal ein. Der Diesel kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Verbrennungsmotor insgesamt wird in den nächsten Jahrzehnten natürlich eine wichtige Brückentechnologie sein. Trotzdem geht es, wie eben schon gehört, natürlich darum, alternative, emissionsarme Antriebe zu entwickeln. Wichtig ist derzeit vor allen Dingen - dies war das Ziel der vergangenen Treffen -, dass es keine Fahrverbote gibt. Daran arbeitet die Bundesregierung. Das ist die politische Zielsetzung. Dazu gibt es heute noch ein Treffen der Bundesregierung mit den Betriebsräten der Automobilindustrie. Das ist ein weiterer Schritt auf der Suche nach Lösungen bei dem wichtigen Thema. Wichtig ist eben, dass mit allen Beteiligten gesprochen wird, um alle Sichtweisen und Perspektiven zu verstehen. Am Ende ist es ein Prozess, der begonnen hat und in dem weitere Schritte folgen müssen.

Zusatzfrage : Ich frage mich gerade, ob Sie sich jetzt von Ihrer eigenen Kanzlerin distanziert haben.

SRS'in Demmer: Bestimmt nicht.

Zusatz : Denn Sie sagen ja, dass der Diesel zum Klimaschutz beitragen kann. Die Kanzlerin sagt dagegen, dass das eine das andere bedingt, also ohne Diesel kein Klimaschutz.

SRS'in Demmer: Der Diesel trägt zum Klimaschutz bei.

Zusatzfrage : Aber können Sie das noch einmal - - - Das sind ja zwei verschiedene Sachen.

SRS'in Demmer: Sie würden mir doch zustimmen, dass ein Dieselfahrzeug beim CO2-Ausstoß vorbildlich ist, oder?

Zusatz : Vorbildlicher als die anderen. Aber dafür gibt es Stickoxide und Giftgase.

SRS'IN Demmer: Genau. Deswegen suchen wir nach alternativen Antrieben. Aber das brauchen wir jetzt nicht weiter auszuführen, weil Sie und ich die Diskussion kennen.

Frage: Das ist eine Nachfrage an das BMF, Bezug nehmend auf den Kollegen. Frau Kalwey, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gibt es bisher weder einen konkreten Haushaltstitel für die Aufstockung um 500 Millionen Euro noch - das liegt natürlich am kurzen Zeitraum - genaue Kriterien dafür, für welche Maßnahmen das Geld ausgegeben werden könnte. Haben denn schon Städte bei Ihnen angerufen und gesagt: "Wir können sofort zehn Busse bestellen und würden dazu unseren Beitrag leisten"? Gibt es schon konkrete Anfragen bei Ihnen?

Kalwey: Zu Ihrer ersten Frage: Es wird, wie gesagt, aus dem laufenden Haushalt finanziert. Das ist Fakt.

Zu Nachfragen ist mir jetzt nichts bekannt. Aber ehrlich gesagt, sind wir eher für die haushalterische Seite zuständig. Ich weiß nicht, ob solche Nachfragen tatsächlich bei uns ankommen würden oder nicht doch bei einem anderen Ressort. Da bin ich jetzt einfach überfragt. Zumindest aus meiner Sicht liegen uns keine konkreten Anfragen vor. Jedenfalls ist mir nichts dazu bekannt.

Strater: Ich kann vielleicht kurz ergänzen. Wir haben in einem ersten Schritt eine bestehende Förderrichtlinie angepasst und neu veröffentlicht. Das ist die Förderrichtlinie "Automatisiertes und vernetztes Fahren". Sie ist am vergangenen Freitag neu veröffentlicht worden. Damit haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Regionen die sogenannten Masterpläne, diese Green-City-Pläne, die verabredet wurden, erstellen können. Das kann aus diesem Fördertopf finanziert werden. Alles Weitere ist dann so, wie es die Kollegin vom BMF beschrieben hat.

Haufe: Ich kann dazu noch ergänzen, dass es neben diesem Fonds quasi noch eine zweite Säule gibt. Dabei geht es um spezielle Förderprogramme, die wir schon aufgelegt haben und aufstocken. Das BMUB wird das Förderprogramm "CO2-freie Zustellung" aufstocken. Das werden wir morgen auch offiziell bekannt geben. Dabei geht es um Brief-, Paket- und Güterzustellung in den Kommunen und die Umstellung des Fuhrparks der Kommunen auf Elektroautos. Wir werden in der Nationalen Klimaschutzinitiative das Geld für Verkehrsprojekte aufstocken. Dann wird demnächst auch noch die Förderrichtlinie für Elektrobusse veröffentlich. Das wäre also ein zweiter Baustein neben dem Fonds.

Frage: Herr Strater, Markus Söder hatte verlangt, dass in Deutschland ab 2020 nur noch emissionsfreie Fahrzeuge zugelassen werden dürften. Er war damals CSU-Generalsekretär, und das war 2007. Warum wird, wenn man davon ausgeht, dass sich die Klimabedingungen nicht wesentlich verbessert haben, dann nicht - mit zehn Jahren zusätzlich - 2030 als verbindlicher Ausstiegszeitpunkt ernst genommen?

Strater: Unabhängig von dem, was Herr Söder gesagt haben mag oder nicht, sprechen Sie hier die Diskussion an, ob der Verbrennungsmotor verboten werden soll und ob dies ab einem bestimmten Datum geschehen soll. Dazu hat sich der Minister schon mehrfach geäußert. Er hat gesagt:

"Es wird ... mehrere technologische Entwicklungen gleichzeitig geben. Keiner kann heute sagen, ob in zehn Jahren"

- so wie Sie es genannt haben -

"die batterieelektrischen Autos populärer sind als die Brennstoffzellen-Autos, die mit Wasserstoff betankt werden, oder die Verbrennungsmotoren, die mit CO2-neutralen synthetischen Kraftstoffen fahren, oder ob alles drei nebeneinander existiert."

Diese Entwicklungen muss man begleiten. Man muss sie zum Teil auch abwarten. Aber von einem Verbot des Verbrennungsmotors ist hier nicht die Rede.

Zusatz: Herr Söder hatte es damals in einem Zeitungsinterview, das auch noch einsehbar ist, gesagt. Es war nicht nur Hörensagen.

Strater: Aber ich spreche hier für den Minister und nicht für Herrn Söder und sage das für den Minister, was ich hier vorgetragen habe.

Frage : Nordkorea: Herr Schäfer, die Bundesregierung betont ja immer wieder, dass sie sich für eine friedliche Lösung einsetze und alle Friedensmaßnahmen dazu unterstütze. Wie bewerten Sie die amerikanische Ankündigung, die Südkoreaner mit noch mehr Rüstung, Waffen und Raketen auszustatten?

Schäfer: Die Amerikaner haben seit vielen Jahrzehnten eine Sicherheitsgarantie für Japan und für Korea. Dass Amerika diesen Vereinbarungen und dieser Verantwortung gerecht wird, können wir nachvollziehen.

Dass es in den Anrainerstaaten um Nordkorea herum größte Sorgen über das gibt, was geschehen kann, wenn der Kurs der Eskalation, der seinen Ausgang immer in Nordkorea nimmt, fortgesetzt wird und wenn es dann tatsächlich zu kriegerischen Auseinandersetzungen oder gar zu echten Raketenangriffen auf menschliche Ziele kommen sollte, können wir, weiß Gott, gut nachvollziehen. Wir in Deutschland und wir in Europa haben generationenlang im Kalten Krieg mit dieser Art von Bedrohung leben müssen. Jeder von uns hat eine Vorstellung davon, wie es ihm persönlich und dem Land dabei gegangen ist. Deshalb ist es richtig, dass wir verstehen können, dass es die Bedürfnisse nach mehr Sicherheit gibt und dass das seinen Ausdruck auch darin findet, dass man versucht, geeignete Verteidigungsmaßnahmen zu ergreifen, zum Beispiel mit Systemen, die Südkorea ja wohl von den Amerikanern geliefert werden und mit denen Raketen vor ihrem Einschlag abgefangen werden können.

Ansonsten gilt in der Tat - Sie haben es angedeutet - unsere Haltung unverändert weiter. Die Risiken, die mit einer weiteren Eskalation verbunden sind, sind so apokalyptisch, dass es für alle Seiten nur eine politische Lösung geben kann. Diese politische Lösung muss darin bestehen, dass es zu keiner nuklearen Proliferation in der Region kommt. Das setzt voraus, dass auch Nordkorea bereit ist, sich an den Verhandlungstisch zu setzen und auf die nukleare Option zu verzichten.

In dieser Phase sind wir weit davon entfernt, dass solche Verhandlungen stattfinden können. Aber wir sollten versuchen, darauf hinzuwirken - und das tun wir -, dass gedeihliche Bedingungen entstehen, unter denen ein solcher Verhandlungsprozess in Gang gesetzt werden kann.

Zusatzfrage : Ich präzisiere meine Frage gern: Sie sind ja für eine friedliche Lösung. Sie sind für Deeskalation. Nun ist eine weitere Rüstungsspirale nicht wirklich Deeskalation, sondern eher Eskalation. Die Frage, wie Sie die neue Rüstungsoffensive - ich meine, die sind ja schon bis zu den Zähnen bewaffnet - kommentieren wollen, haben Sie bisher noch nicht beantwortet.

Schäfer: Ich wiederhole das gern noch einmal. Ich meine, dass die Amerikaner und die Südkoreaner die Lieferung und Aufstellung und die Indienststellung von Abwehrsystemen vorgezogen haben. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, weshalb das von uns zu kritisieren wäre. Ansonsten gilt gerade mit Blick auf unsere eigenen historischen Erfahrungen, aber auch mit Blick auf die Erfolge von Ostpolitik, Abrüstungsinitiativen und den Versuch der Deeskalation das, was ich gerade gesagt habe.

Mittwoch, 6. September 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 6. September 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/09/2017-09-06-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. September 2017

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