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PRESSEKONFERENZ/1606: Regierungspressekonferenz vom 9. Februar 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 9. Februar 2018
Regierungspressekonferenz vom 9. Februar 2018

Themen: Termine des Bundesaußenministers, Termine der Bundeskanzlerin (Besuch des Ministerpräsidenten Polens, Besuch des Ministerpräsidenten Italiens), EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der Stickoxidbelastung in Städten, Airbus A400M, Nachfolge von EU-Kommissionspräsident Juncker, Rückkehr von Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung, Stopp des Rüstungsexports an am Jemen-Konflikt beteiligte Länder, Militäreinsatz der Türkei in Afrin, in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsangehörige, Zusammensetzung der künftigen Bundesregierung

Sprecher: StS Seibert, Breul (AA), Kock (BMI), Kall (BMJV), Haufe (BMUB), Baron (BMWi), Strater (BMVI), Henjes (BMVg), Jäger (BMAS)


Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Herr Breul, ich möchte fragen, warum der Bundesaußenminister seine Teilnahme an der Münchner Sicherheitskonferenz abgesagt hat. Das ist ja ein jedes Jahr gesetzter Termin für deutsche Außenminister. Er war an einem sehr prominenten Redeplatz gesetzt und nimmt auch die Gelegenheit für viele bilaterale Treffen in München nicht wahr. Was bitte ist der Grund dafür?

Breul: Vielen Dank für die Frage. Das gibt mir Gelegenheit, dazu einmal grundsätzlich Stellung zu nehmen. Ich denke, gestern gab es etliche Missverständnisse. Es trifft nicht zu, dass der Bundesaußenminister alle seine Termine abgesagt hat.

Wie immer kündigen wir presseöffentliche Termine des Bundesaußenministers mit kurzem zeitlichem Vorlauf an. So hatten wir bis jetzt auch noch nicht angekündigt, dass der Minister an der Münchner Sicherheitskonferenz teilnehmen werde. Das war aber aus einem Programm der Münchner Sicherheitskonferenz ersichtlich, das sie selbst veröffentlicht hat. Ich kann Ihnen aber auf Ihre Nachfrage hin jetzt bestätigen: Der Bundesaußenminister wird in der nächsten Woche an der Münchner Sicherheitskonferenz teilnehmen.

Zusatzfrage: Er wird teilnehmen?

Breul: Er wird teilnehmen.

Frage : Dennoch würde mich zum Ersten ganz grundsätzlich interessieren, ob der Minister irgendwelche Termine abgesagt hat, die zum Standardrepertoire des Außenministers gehören.

Zum Zweiten können Sie vielleicht sagen, wen der Bundesaußenminister am Rande der Sicherheitskonferenz trifft.

Zum Dritten möchte ich angesichts zumindest des Verdachts, dass Querelen der Koalitionsbildung in die Arbeit der Bundesregierung hineinspielen könnten, von Herrn Seibert wissen, ob wir noch eine funktionsfähige geschäftsführende Bundesregierung haben.

StS Seibert: Ich fange an; denn bei mir geht es schnell. Ja, die haben wir.

Breul: Dazu gehört auch der geschäftsführende Außenminister. Wie immer geben wir hier keine Einzelauskünfte zum Kalendermanagement. Dass bestimmte Termine geplant werden und dann doch nicht stattfinden ist bei uns ganz normal. Ich sagte es bereits vorhin: Wir geben zu den presserelevanten und presseöffentlichen Terminen in der Regel mit kurzem zeitlichen Vorlauf bekannt, wo und wie sie stattfinden. Ich habe jetzt nur auf eine Nachfrage hin bestätigt, dass der Außenminister an der Münchner Sicherheitskonferenz teilnehmen wird. Es sind jetzt ja noch acht Tage bis dahin. Darum möchte ich zu den weiteren Rahmenplanungen keine Aussage treffen.

Zusatzfrage : Ich wüsste doch gern, ob es in Hinblick auf seine Präsenz oder seine grundsätzliche Aufgabenstellung irgendwelche Änderungen der Amtsführung des Bundesaußenministers in jüngster Zeit gibt. Hat er irgendwelche Pläne zurückgestellt?

Breul: Nein. Ich habe es gerade schon gesagt: Der Außenminister ist geschäftsführend im Amt wie die gesamte Bundesregierung. Daran hat sich im Laufe dieser Woche nichts geändert.

Frage: Dennoch haben, Herr Breul, Journalisten die Meldung gestern, dass der Minister offenbar zumindest erwogen hat, seine Teilnahme in München abzusagen, ja nicht erfunden. Können Sie uns zum einen erklären, welche der Informationen aus Ihrem Hause dann offenbar missverstanden wurde?

Zum anderen - ich möchte das erweitern -: Gibt es aus anderen Häusern etwas zur neuen Rubrik "nicht mehr stattfindende geplante Termine" zu vermelden? Frau Kock, ist so etwas im Bundesinnenministerium zu verzeichnen - oder in anderen Ressorts?

Breul: Ich finde, die Vorgänge des gestrigen Tages bestärken uns in unserer Praxis über Termine mit kurzem zeitlichen Vorlauf zu berichten. Wir hatten den Termin in München bisher nicht angekündigt. Ich hatte es vorhin schon kurz erwähnt: Das war Kommunikation der Sicherheitskonferenz selbst. Dazu kann ich hier keine Stellung nehmen.

Ich kann Ihnen jetzt auf Nachfrage noch einmal das bestätigen, was ich gerade gesagt habe: Der Bundesaußenminister plant, an der Münchner Sicherheitskonferenz in der nächsten Woche teilzunehmen.

Zusatzfrage: Ich möchte da direkt nachhaken. Sie sagen, dass das Kommunikation der Münchner Sicherheitskonferenz selbst war. Das hat sie aber doch nur kommuniziert, weil es offenbar eine Zusage des Ministers gegeben hat. Sonst hätte die Sicherheitskonferenz niemals sagen können, der Außenminister werde dann und dann dort und dort auftauchen. Sie müssen ja jetzt nicht so tun, als hätte es dazu keine Planungen gegeben.

Breul: Das habe ich auch nicht getan. Aber ich kann von hier aus auch nicht kommentieren, wie die Münchner Sicherheitskonferenz nach außen kommuniziert.

Kock: Wie Sie wissen, gibt es eine geschäftsführende Bundesregierung. Dazu gehört auch ein geschäftsführender Bundesinnenminister, und das ist Thomas de Maizière. Die Terminplanungen sind so, wie sie sind, und bis auf Weiteres bleiben sie auch so.

Gleichzeitig kann ich mich dem Kollegen vom Auswärtigen Amt nur anschließen: Terminänderungen gibt es im laufenden Geschäft aus den verschiedensten Gründen immer wieder.

Frage: Herr Breul, ist Minister Gabriel heute im Büro?

Breul: Das ist eine Frage - wo sich ein Minister zu einem Zeitpunkt x befindet -, zu der wir grundsätzlich keine Stellungnahme abgeben. Es gilt das, was ich gesagt habe: Presseöffentliche Termine geben wir mit kurzem zeitlichen Vorlauf bekannt. Der geschäftsführende Außenminister ist im Amt.

Zusatzfrage: Am Dienstag findet in Kuwait ein Außenministertreffen der Anti-IS-Koalition statt. Wird Gabriel daran teilnehmen?

Breul: Auch da gilt das, was ich gesagt habe: mit kurzem zeitlichen Vorlauf. Ich kann Ihnen bestätigen - so lief es auch gestern durch die Nachrichtenagenturen, weil wir uns vier Tage vor dieser Konferenz befinden - , dass eine Teilnahme dort nicht geplant ist.

Frage: Eine naive Frage: Ja, ein Minister kann nicht überall sein. Aber gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele Auslandsreisen ein Außenminister üblicherweise prozentual in einem normalen Geschäftsjahr absagt? Hat sich in der letzten Zeit irgendetwas verändert?

Breul: Nein, mir liegen dazu keine Zahlen vor. Ich weiß nicht, ob irgendjemand darüber einmal Buch geführt hat. Aber ich möchte jetzt auch noch einmal darauf hinweisen: Für die kommende Woche ist keine Reise abgesagt worden. Wir hatten auch gar keine Reise angekündigt. Natürlich gibt es bestimmte Planungsprozesse. Sie als Journalisten sind ja auch öfter darin involviert, wenn wir anfragen, ob Interesse an einer Mitreise besteht. Aber für die kommende Woche ist keine Reise abgesagt worden.

Frage : Ich habe noch zwei Fragen. Zum einen an das Innenministerium: Ende des Monats stehen Tarifgespräche im öffentlichen Dienst an. Wird der Minister sie noch wahrnehmen? Das ist bislang ja immer üblich gewesen.

Als Zweites eine Lernfrage: Herr Seibert, wenn die Kanzlerin den Eindruck hätte, ein Minister erfülle seine Amtspflichten nicht mehr, gibt es irgendeinen Satzungspassus oder irgendeine Regelung darüber, welche Möglichkeiten sie hat, darauf zu reagieren und das möglicherweise zu sanktionieren?

Kock: Der geschäftsführende Bundesinnenminister wird die Geschäfte so lange führen, wie er als geschäftsführender Bundesinnenminister im Amt ist, und das ist er so lange, bis eine Amtsübergabe an einen Nachfolger erfolgt.

Zusatzfrage : Also ja?

Kock: Zunächst ja, wenn er dann noch im Amt ist, und danach sieht es nach den Zeitplanungen momentan aus.

StS Seibert: Die Frage, so wie Sie sie stellen, stellt sich zumindest für die Bundeskanzlerin nicht. Ich erinnere mich daran, dass sie, als die Bundesregierung in den Status der geschäftsführenden Bundesregierung überging, gesagt hat, dass sie als geschäftsführende Bundeskanzlerin alles dafür tun werde, dass dieses Land auch durch diese schwierigen Wochen gut geführt wird. Ich bin ganz sicher, dass das auch der Geist ist, in dem alle geschäftsführenden Minister und Ministerinnen agieren.

Frage : Herr Breul, was hat Herr Gabriel die nächsten Tage denn so vor?

Breul: Herr Jung, ich kann es gern auch für Sie noch einmal wiederholen: Presserelevante, presseöffentliche Termine werden wir mit kurzem zeitlichen Vorlauf bekanntgeben.

Zusatzfrage : Es geht mir jetzt nicht um die presseöffentlichen Termine, sondern: Was hat er allgemein die nächsten Tage zu tun? Was macht er? Hat er vielleicht Resturlaub?

Breul: Es ist hier nicht Praxis, und zwar aus gutem Grunde, dass wir hier mit einigen Tagen Vorlauf den Terminkalender des Ministers an die Öffentlichkeit kommunizieren.

Zusatzfrage : Aber wird er arbeiten?

Breul: Er wird arbeiten. Er ist geschäftsführend im Amt. Das habe ich ja schon mehrfach gesagt.

Frage: Herr Breul, kommt es am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz zu einem Treffen der Außenminister des Normandie-Formates?

Breul: Dazu möchte ich noch einmal auf das verweisen, was ich gerade schon sagte. Angesichts eines Vorlaufs von acht Tagen möchte ich jetzt zu den weiteren Terminen rund um die Münchner Sicherheitskonferenz keine Angaben machen.

Zusatzfrage: Gibt es keine Planungen für ein solches Treffen?

Breul: Dazu hatte ich, meine ich, vor einer oder vor zwei Wochen schon einmal Stellung genommen und gesagt, dass es diese Planungen gebe. Ich hatte aber auch gesagt, dass man immer sehen müsse, wie sich die Terminlage bei den unterschiedlichen Teilnehmern entwickele. Darum kann ich dazu heute keine weiteren Auskünfte geben.

Vorsitzender Mayntz: Dann wechseln wir das Thema und schauen auf einen anderen Terminkalender, nämlich auf den der Bundeskanzlerin.

StS Seibert: Ich kann Ihnen ankündigen, dass die Bundeskanzlerin am kommenden Freitag den polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki im Bundeskanzleramt empfangen wird, und zwar mit militärischen Ehren; denn es ist sein Antrittsbesuch hier im Kanzleramt. Im Anschluss an die Begegnung wird es eine gemeinsame Pressekonferenz geben. Er kommt um 12 Uhr an.

Vielleicht noch ein Wort zum Treffen mit Ministerpräsident Gentiloni. Sie wissen, dass das ursprünglich für diesen Mittwoch vorgesehene Treffen aus Termingründen verschoben werden musste. Darüber hatten sich beide Regierungschefs verständigt. Sie hatten sich auch darauf verständigt, dieses Treffen nachzuholen. Wir hatten dazu gemeinsam den 15. Februar ins Auge gefasst und Ihnen auch angekündigt. Nun ergeben sich noch einmal Terminschwierigkeiten. Deshalb nur so viel: Wir sind an der Arbeit an einem neuen Termin und geben ihn Ihnen so bald wie möglich bekannt.

Frage: Herr Seibert, was erwartet die Bundeskanzlerin von diesem ersten Besuch des polnischen Regierungschefs? Wo werden die Schwerpunkte liegen, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass im Koalitionsvertrag im Vergleich zum Vertrag von vor vier Jahren überraschend viel über Partnerschaft und Freundschaft mit Polen steht?

StS Seibert: Sie nennen das überraschend. Ich glaube, das entspricht genau der Bedeutung, die die Nachbarschaft und Freundschaft zwischen Deutschland und Polen hat. Darüber hinaus will ich jetzt natürlich hier nicht über den Koalitionsvertrag sprechen. Aber diese Bedeutung unseres Verhältnisses zu Polen hat die Bundeskanzlerin zigmal herausgestrichen. So freut sie sich jetzt darauf, den neuen polnischen Ministerpräsidenten, den sie am Rande eines Europäischen Rates ja auch schon zum ersten Mal gesprochen hat, aber mit dem sie nun doch auch intensiver sprechen wird, hier in Berlin empfangen zu können.

Ich möchte an Themen hier jetzt nicht viel vorgeben. Es gibt europäische Themen, Fragen der Weiterentwicklung der Europäischen Union. Es gibt bilaterale Themen. Mehr möchte ich hier eigentlich nicht sagen.

Zusatzfrage: Ein Streitpunkt zwischen der Europäischen Union - von Deutschland unterstützt - und Polen ist das polnische Justizsystem. Morawiecki sagte in Davos, dass das polnische Richterwahlsystem viel transparenter und unabhängiger als das deutsche sei, weil die deutschen Richter ausschließlich von den Politikern gewählt werden würden, während in Polen auch nach der Reform auch Richter an diesem Verfahren beteiligt sein würden. Würden Sie dieser Einschätzung zustimmen?

StS Seibert: Zunächst einmal verfolgt die Bundesregierung die polnischen Maßnahmen zum Umbau des Justizsystems natürlich mit großer Aufmerksamkeit - genau wie die Europäische Union. Als Hüterin der europäischen Werte ist es an der EU-Kommission, sich darüber mit Polen zu verständigen. Ich bin jetzt nicht in der Lage - ich glaube, dies ist auch nicht der Ort dafür -, hier wirklich eine vergleichende Studie der Rechtssysteme vorzunehmen. Die kann ich hier nicht liefern.

Außer Frage steht, dass in einem geordneten Richterberufungsverfahren die "checks and balances" gewährleistet sind, und das, denke ich einmal, muss auch sein. Ich möchte daran erinnern, dass es das Fundament Europas ist, dass es eine Union des Rechts ist, und dazu gehören die Einhaltung des Grundsatzes der Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Judikative. Das sind fundamentale Merkmale eines funktionierenden Rechtsstaats.

Zusatzfrage: Könnte vielleicht das Justizministerium diesen Vergleich vornehmen und einschätzen, ob die deutschen Richter ausschließlich von den Politikern gewählt werden?

Kall: Nein, auch ich kann hier keinen Rechtsvergleich vornehmen. Dem, was Herr Seibert schon gesagt hat, habe ich jetzt wenig hinzuzufügen. Die Unabhängigkeit der Justiz ist kennzeichnend für Rechtsstaatlichkeit. Einzelheiten kann ich hier nicht kommentieren.

Frage: Ich habe eine Frage an das Umweltressort. Es hieß, bis heute zum Dienstschluss wollte die EU-Kommission einen Maßnahmenkatalog dazu vorgelegt bekommen, wie Deutschland in 20 großen Städten die Stickstoffemissionen nachhaltig senken möchte. Worauf hat man sich denn jetzt innerhalb der Bundesregierung geeinigt?

Haufe: Es wird eine Reaktion der Bundesregierung gegenüber dem EU-Umweltkommissar geben, und das Schreiben wird gerade noch erstellt.

Zusatzfrage: Könnte man schon ein bisschen zu den Inhalten sagen?

Haufe: Einige der Inhalte sind ja schon bekannt. Das sind nämlich die Inhalte, die die Ministerin schon vorgetragen hat, als sie in Brüssel war.

Zusatz: Die haben ja nicht gereicht.

Haufe: Das würde ich jetzt nicht genau so sagen. Die Ministerin hat immer deutlich gemacht, dass sie einen Zwischenstand darstellt. Es ist klar, dass wir mit den Maßnahmen, die wir jetzt auf den Weg gebracht haben, noch nicht ganz am Ende sind. Es gibt ja auch noch eine Menge an Diskussionen über das ein oder andere Thema, das bekannt ist.

Frage: Bei der Ministerpräsidentenkonferenz hat Frau Merkel in der anschließenden Pressekonferenz gesagt, es gebe jetzt Gespräche über neue konkrete Maßnahmen, die schnell helfen sollten, dieses Ziel irgendwie doch noch zu erreichen. Was sind das für Maßnahmen?

Zweite Frage: Glauben Sie denn, dass diese Maßnahmen ein EU-Vertragsverletzungsverfahren abwehren können? Kommt Deutschland also an einer Klage vorbei?

Haufe: Zu der Äußerung der Kanzlerin würde vielleicht Herr Seibert etwas sagen.

Ich kann nur etwas zu der Klage sagen: Inwieweit eine Klage abgewehrt werden kann, kann ich Ihnen hier an dieser Stelle nicht beschreiben. Eine Glaskugel, in der man die Zukunft vorhersehen kann, gehört nicht zum Equipment eines Regierungssprechers; das ist eher nicht so der Fall. Das muss die EU-Kommission selbst entscheiden. Sie wird natürlich selbst entscheiden, ob sie ein Verfahren einleitet, und das wird eben sicherlich der Fall sein, wenn die Schreiben der neun Länder vorliegen werden.

StS Seibert: Sie haben es richtig in Erinnerung, dass die Bundeskanzlerin gesagt hat: Das Thema duldet keinen Aufschub. Wir wollen sowohl saubere Luft in den deutschen Städten als auch Fahrverbote vermeiden. - Nach dem Besuch der Bundesumweltministerin in Brüssel und der Friststellung, wie ich jetzt einmal sage, durch die Europäische Kommission war man sich ja innerhalb der Bundesregierung einig, dass der Beauftragte noch einmal das Gespräch mit den Kommunen sucht, um sehr schnell spezifisch wirkende Maßnahmen zu erörtern.

Ich glaube, man kann schon darauf hinweisen, dass zum Beispiel dieses Sofortprogramm "Saubere Luft" erfreulicherweise mehr und mehr in Anspruch genommen wird. Hinzu kommen dann weitere länderspezifische Möglichkeiten und solche, die die Bundesregierung nach dem Entwurf des Koalitionsvertrags vorgesehen hat, wie steuerliche oder kaufanreizende Maßnahmen.

Es hat im Übrigen in der vergangenen Woche Treffen der Lotsen für die Kommunen mit den Städten und Gemeinden gegeben, die betroffen sind. Dabei ist ausführlich über neue Förderprogramme informiert worden. Es wurden Regionalveranstaltungen durchgeführt. Es gibt eine Reihe von Anträgen dazu, was die Städte zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur tun wollen.

Noch einmal: Wir alle in der Bundesregierung wissen, dass dieses Ziel - sowohl saubere Luft und die Einhaltung der Richtwerte zu gewährleisten als auch Fahrverbote zu vermeiden - für uns ein Ziel ist, das keinen Aufschub duldet und auf das wir uns zubewegen. Es zeigen ja auch neueste Messungen, dass sich die Lage in vielen Kommunen verbessert hat, aber eben noch nicht schnell genug, und dass wir den Fortschritt dieser Entwicklung beschleunigen müssen. All das wird in die Mitteilung, die die Bundesregierung noch heute an die Kommission schicken wird, auch einfließen.

Zusatzfrage: Wenn Sie gestatten - ich will nicht nach der Glaskugel fragen - , stelle ich die Frage anders: Gibt es denn irgendeine Chance dafür, dass Deutschland die Vorgaben der EU innerhalb der erwarteten Zeit mit den bislang bekannten Maßnahmen zufriedenstellend erfüllen wird?

Haufe: Wir werden wahrscheinlich im Herbst seriös wissen, was die Maßnahmen gebracht haben werden. Wir brauchen ja bei der Luftreinhaltung einen gewissen Vorlauf. Das Umweltbundesamt hat ja darauf aufmerksam gemacht, dass man die Minderung, die es jetzt gibt, noch nicht genau spezifizieren kann. Das heißt, man kann nicht genau sagen, wo sie herkommt. Es gibt ja schon Maßnahmen - Stichwort Softwareupdates, Stichwort ÖPNV-Ausbau in der einen oder anderen Kommune oder auch Stichwort Verkehrsleitveränderungen -, die eingeleitet worden sind. Wir werden im Herbst dieses Jahres wissen, wo wir bei der Luftreinhaltung stehen.

Ob das dann der Kommission genug sein wird oder nicht, muss sie selbst einschätzen. Dazu kann ich Ihnen an dieser Stelle nichts sagen.

Frage: Herr Haufe, es ist ja kein Geheimnis, dass sich die Ministerin auch im Vorfeld der jüngsten Anhörung in Brüssel sehr skeptisch dazu geäußert hat, ob mit dem, was in Deutschland in der Pipeline ist, ein Verfahren vor dem EuGH vermieden werden kann. Hat sich an dieser überaus skeptischen - manche sagen: hochrealistischen - Einschätzung der Ministerin im Verlauf der letzten Woche irgendetwas geändert?

Haufe: Die Ministerin hat in diesem Prozess von Anfang an deutlich gemacht, dass die eine oder andere Maßnahme viel früher hätte angefangen werden müssen. Darüber gab es aber eben keine Einigung oder unterschiedliche Meinungsauffassungen. Deswegen hat sie auch noch einmal deutlich gemacht, dass es nicht so einfach sein wird, wirklich alle Städte - es geht ja nicht nur um 20 Städte, sondern es geht im Moment um etwa 70 Städte, die die Grenzwerte nicht einhalten können - zügig in eine bessere Situation zu bekommen, also eine mit sauberer Luft. Das bedarf noch ein bisschen Zeit, und das wird auch der einen oder anderen zusätzlichen Maßnahme bedürfen, die dann eben vielleicht eine neue Regierung beschließen wird.

Zusatzfrage: Das war aber nicht die Antwort auf meine Frage. Ich hatte ja danach gefragt, dass die Ministerin deutlich gemacht hatte, dass mit dem, was Deutschland anzubieten hat, ein EuGH-Verfahren wohl nicht vermieden werden kann. Hat sich an dieser kritischen Einschätzung der Ministerin etwas geändert?

Haufe: Die Ministerin hat das so dargestellt. Sie hat aber gleichzeitig eben auch gesagt, dass es ein Zwischenstand ist, den sie darstellt. Ich will zu dieser Äußerung der Ministerin nichts weiter sagen; die steht für sich.

Frage: Ich habe noch eine Frage an Frau Baron vom BMWi zu der Expertengruppe, die tagt: Es liegen ja noch keine Ergebnisse vor. Wann ist denn mit den Ergebnissen zum Thema technische Nachrüstung zu rechnen?

Dann habe ich noch eine Frage an das BMVI und an das BMUB: Sie sagen, es gebe jetzt eine einheitliche Position der Bundesregierung, die Sie jetzt gegenüber der EU-Kommission abbilden. Das heißt, man konnte sich jetzt - je nachdem, was in diesem Brief drin steht - auf eine gemeinsame Position einigen, trotz der Meinungsunterschiede vorher?

Baron: Ich befürchte, zu der Frage, die Sie an mich richten, muss ich noch einmal an die Kollegen verweisen. Die Expertengruppe, die sich mit diesem Thema beschäftigt hat, liegt nicht bei uns im Haus; bei uns im Haus lag nur eine Expertengruppe zum Thema alternative Kraftstoffe. Deshalb muss ich da noch einmal an die Kollegen verweisen, die sich mit dieser Fragestellung beschäftigt haben.

Strater: Ich vermute, die Expertengruppe 1 ist gemeint, die sich mit den technischen Nachrüstungen befasst. Die Arbeit dieser Expertengruppe ist noch nicht abgeschlossen und ich kann Ihnen jetzt auch noch nicht genau sagen, wann das der Fall sein wird.

Zu Ihren Fragen, was in dem Schreiben steht: Dazu müsste ich es kennen; ich kenne es aber noch nicht.

Haufe: Sie haben danach gefragt, ob wir gemeinsam reagieren: Es gibt ja gemeinsame Aktivitäten. Die Bundesregierung beschäftigt sich also in Gänze mit dem Thema, agiert mit dem Thema, geht das Thema an, und natürlich argumentieren und antworten wir auch gemeinsam.

Frage : Angenommen, es kommt zur Klage der EU-Kommission: Von wie viel Geld sprechen wir denn, was für ein finanzieller Rahmen ist es also, der da auf dem Spiel steht?

Haufe: Wir sprechen bei einer Klageerhebung erst einmal gar nicht über Geld. Es gibt eine Klageerhebung und dann gibt es eine Klageerwiderung Deutschlands. Die wird dann beantwortet, und dann wird man schauen, wie die EU-Kommission das sieht und welche Argumente Deutschland dann vortragen kann, wenn dieses Verfahren läuft.

Zusatzfrage : Wie hoch wäre die Strafe dann? Gibt es Vergleichsfälle in Europa? Kann Deutschland es sich leisten, sich da freizukaufen?

Haufe: Ich kann Ihnen zu Strafen nichts mitteilen. Ich will Ihnen nur sagen: Dass es ein Klageerhebungsverfahren gibt, heißt nicht, dass automatisch eine Strafzahlung vor der Tür steht. Das ist nicht der Fall, das Verfahren sieht anders aus.

Frage: Ich habe dazu jetzt doch noch einmal eine Nachfrage an Herrn Seibert, Herrn Haufe und Herrn Strater: Das heißt, es gibt eine gemeinsame Antwort der Bundesregierung, die heute verschickt werden soll, die aber Teile der Bundesregierung - wie das BMVI - noch nicht kennen?

Strater: Um das einmal klarzustellen: Ich habe gesagt, den Brief als solchen kenne ich nicht, der liegt mir jetzt nicht vor. Wir haben hier in der Regierungspressekonferenz aber auch schon mehrfach gesagt, dass es eine abgestimmte Haltung der Bundesregierung geben wird - und die wird es geben, selbstverständlich.

Frage : Eine Frage an das BMVg zum Airbus A400M: Sie haben ja angekündigt, dass die A400M dieses Jahr nicht so ausgeliefert werden wie geplant. Ich möchte gerne wissen: Wie viele sollten dieses Jahr an die Bundeswehr geliefert werden und wie viele werden dieses Jahr geliefert?

Henjes: Ich kann Ihnen sagen, dass wir 16 A400M in den Streitkräften haben und dass es eine Tagung der A400M-Teilnahmestaaten auf Nato-Ebene bezüglich des Lieferplans mit Airbus gab. Daraufhin hat man sich auf einen Lieferumfang geeinigt. Hinsichtlich des vorsorglichen Lieferplans kann ich Ihnen nicht genau sagen, wie viel zurzeit für 2018 zu erwarten ist.

Zusatzfrage : Ich möchte ja nur wissen: Wie viel war für dieses Jahr geplant und auf was haben Sie sich jetzt geeinigt?

Zusatzfrage: Wollen Sie Schadenersatz dafür haben, dass Airbus nicht so liefert wie versprochen?

Henjes: Von Schadenersatzforderungen ist mir nichts bekannt.

Hinsichtlich dessen: Das müsste ich Ihnen nachreichen.

Zusatzfrage : Und die andere Frage, also auf wie viele Airbusse man sich geeinigt hat?

Henjes: Habe ich doch gesagt: Das müsste ich Ihnen nachreichen.

Frage : An Herrn Seibert: Herr Juncker und Herr Tusk waren bei der Kanzlerin. Ich möchte fragen: Was ist denn die Position der Bundesregierung zum Verfahren für die Nachfolge von Herrn Juncker? Gibt es eine klare Positionierung, wie das laufen soll?

StS Seibert: Dieses Thema steht ja auf der Tagesordnung des informellen Europäischen Rates der EU-27 am 23. Februar, und der Diskussion dort werde ich nicht vorgreifen.

Frage: An das Bundesarbeitsministerium: Eines der Leuchtturmprojekte der Koalitionsverhandlungen ist die Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit. Dazu gibt es erste Zahlen, wonach nahezu niemand einen Rechtsanspruch auf diese Rückkehr in Vollzeit haben soll. Meine Frage an das Arbeitsministerium: Für wie viel Prozent der Beschäftigten in Deutschland beziehungsweise für wie viele Beschäftigte - in absoluten Zahlen - würde ein solches Gesetz denn einen Rückkehranspruch in Vollzeit ermöglichen?

Zweite Frage dazu: Ist die Tatsache, dass es sehr viele Ausnahmeregeln gibt, ein wünschenswertes Begleitwerk und eine Rücksicht auf betriebliche Belange?

Jäger: Vielen Dank für die Frage. Allerdings muss ich zugeben, dass ich sie derzeit nicht beantworten kann, da es sich bisher ja nicht um Regierungshandeln handelt, sondern um etwas, was die Koalitionäre beschlossen haben, was aber noch lange nicht umgesetzt ist. Insofern existieren dazu auch noch keine Berechnungen unsererseits.

Frage : Mich würde noch einmal das Thema Jemen interessieren. Herr Seibert und gegebenenfalls Frau Baron oder Herr Breul, im Koalitionsvertrag heißt es jetzt ja, dass keine Ausfuhren mehr an Länder genehmigt werden, solange diese unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind. Wer sind das denn?

StS Seibert: Ich habe zu diesem erneuten Versuch eigentlich nichts Neues zu sagen. Wir haben uns zu diesem Thema hier x-mal unterhalten. Ich weiß, dass Ihnen die Antwort nicht reicht, aber sie wird heute durch nichts Neues ergänzt.

Zusatzfrage : Herr Breul, wer ist aus Sicht des Auswärtigen Amtes unmittelbar am Krieg im Jemen beteiligt?

Breul: Ich habe den Ausführungen von Herrn Seibert nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage : Weiß das Auswärtige Amt das nicht?

Breul: Ich habe den Ausführungen von Herrn Seibert nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage : Frau Baron, wissen Sie als Sprecherin des Exportministeriums das?

Baron: Ich kann da auch nichts hinzufügen.

Frage: An das Auswärtige Amt zum Thema Türkei.

Zum Ersten: Gibt es neue Erkenntnisse, inwiefern der türkische Einsatz in Afrin völkerrechtskonform oder völkerrechtswidrig ist? Das war ja immer noch in der Prüfung.

Zum Zweiten: Gibt es Veränderungen bei der Zahl oder Situation politischer Gefangener mit deutschem Pass in der Türkei?

Breul: Zu Ihrer ersten Frage habe ich Ihnen nichts Neues mitzuteilen; das hatten wir hier ja erst am Mittwoch länger diskutiert.

Zu den Haftfällen kann ich Ihnen bestätigen - wenn ich das richtig gesehen habe, lief das auch schon über einzelne Ticker -, dass ein weiterer politischer Inhaftierter am 5. Februar aus der U-Haft entlassen wurde. Der Prozess gegen ihn läuft jedoch weiter und er darf die Türkei auch wegen der gegen ihn verhängten Ausreisesperre nicht verlassen. Weil ich die Frage antizipiere, möchte ich gleich hinzufügen: Dieser Fall gehört nicht zu den namentlich bekannten Fällen. Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen möchten und können wir keine weiteren Angaben machen.

Zusatzfrage: Gibt es im Hinblick auf die Situation von Deniz Yücel Entwicklungen, über die Sie uns berichten können?

Breul: Nein.

Frage : War derjenige, der jetzt freigekommen ist, einer derjenigen, zu denen man bisher nie konsularischen Zugang hatte?

Breul: Nein.

Zusatzfrage : Bei wie vielen Deutsche und Deutschtürken, die in der Türkei in Gefangenschaft sitzen, hat man immer noch keinen konsularischen Zugang, und wie viele sitzen insgesamt in Gefangenschaft, wie viele politische Gefangene gibt es also in der Türkei? Ich meine Deutsche.

Breul: Die von hier aus schon öfter kommentierte Zahl - die Einschränkung, die Sie nachfügten, ist wichtig: Wir können natürlich nur die Zahl der Deutschen in irgendeiner Form erfassen - -

Zusatzfrage : Und Deutschtürken.

Breul: Die Zahl derjenigen Inhaftierten, die eine deutsche Staatsangehörigkeit haben - unabhängig von weiteren Staatsangehörigkeiten - , reduziert sich nach der gerade erwähnten Entlassung aus der Haft auf sechs.

Zur Frage nach dem konsularischen Zugang müsste ich noch einmal kurz blättern. Die Antwort reiche ich Ihnen gerne gleich nach.

Zusatzfrage : Ich wollte nur wissen, ob Herr Seibert schon weiß, ob er Regierungssprecher bleibt.

StS Seibert: Auch diese Frage stellt sich jetzt nicht. Sie haben das verfolgt. Es gibt ernsthafte Bemühungen, eine neue Regierung zu bilden. Es gibt den Abschluss eines Koalitionsvertrags. Alles Weitere ist jetzt in der Hand der beteiligten Parteien.

Zusatzfrage : Sind Sie denn bereit, Regierungssprecher zu bleiben?

StS Seibert: Sie werden nicht ernsthaft glauben, dass ich das jetzt mit Ihnen an dieser Stelle diskutiere.

Zusatz : Es kann ja sein, dass Sie andere Karrierepläne haben.

StS Seibert: Dann machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken dazu und sagen es mir dann.

Zuruf : Bleiben Sie es?

Vorsitzender Mayntz: Dann hat Herr Breul noch einen Nachtrag.

Breul: Ich habe in meinen Unterlagen geblättert. Es ist so, dass wir im Moment in zwei Fällen zu politischen Gefangenen keinen konsularischen Zugang haben. In beiden Fällen handelt es sich um sogenannte Doppelstaatler.

Zuruf : Zwei Männer?

Breul: Dazu mache ich keine weiteren Angaben.

Vorsitzender Mayntz: Herr Henjes hat auch noch etwas in Sachen A400M nachzutragen.

Henjes: Wie gesagt, uns ist es wichtig, zuverlässige und leistungsfähige Transportflugzeuge zu haben. Gemeinsam mit den Partnernationen sind wir mit Airbus im Gespräch; das haben Sie richtig gesehen.

Dazu fand auch routinemäßig am vergangenen Montag, dem 5. Februar, in London ein gemeinsames Treffen aller Partnernationen, sprich Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien, Belgien und Luxemburg, statt. Die Firma Airbus, also der Hersteller des A400M, hat daran teilgenommen. Wir waren durch unsere Staatssekretärin vor Ort vertreten. Zu den Details und dem Ergebnis dieses konstruktiven und vertraulichen Gesprächs kann ich mich derzeit nicht äußern. Hinsichtlich der Zahlen darf ich aber noch einmal herausheben, dass wir im Jahr 2017 acht A400M geliefert bekommen haben.

Zusatzfrage : Ich wollte wissen, wie viele für dieses Jahr geplant waren.

Henjes: Ich verweise noch einmal darauf, dass wir insbesondere bei diesem Treffen am Montag hinsichtlich der Planung und der Lieferung sowohl an uns als auch an die von mir eben benannten Partnernationen ein konstruktives Gespräch mit Airbus geführt haben.

Zuruf : Was war das Ergebnis?

Henjes: Dieses Gespräch war vertraulich. Von daher kann ich Ihnen zu dem Ergebnis dieses Gesprächs hier nichts sagen. Ich kann aber sagen, dass es konstruktiv war und dass wir, da wir den Bedarf an dem Transportflugzeug haben, auch zu einem guten Ergebnis gekommen sind.

Frage: Herr Henjes, ist es denn ein Staatsgeheimnis, zu wissen, wie viele Airbus A400M denn eigentlich für dieses Jahr hätten geliefert werden sollen? Ich frage jetzt nicht, worauf sie sich geeinigt haben.

Henjes: Nein, das ist kein Staatsgeheimnis. Aber Sinn und Zweck des Gesprächs mit dem Hersteller Airbus war es ja, genau diese Planungen zu konkretisieren und diese mit dem Hersteller Airbus, mit dem wir uns immer noch im Gespräch befinden, auf eine Zielgerade zu führen. Deswegen kann ich mich zu Zahlen nicht äußern, weil diese sowohl vertraulich als auch nicht valide sind.

Zusatzfrage: Es gab keine Wunschzahl?

Henjes: Zu Wünschen äußere ich mich hier nicht.

Frage : Warum verzichtet man dann auf Schadenersatz?

Henjes: Ich habe nicht gesagt, dass wir auf Schadenersatz verzichten - wenn Sie mich zitieren, dann bitte richtig -, sondern ich habe gesagt, mir ist dazu nichts bekannt, weil es vertrauliche Gespräche sind. Deswegen werden wir uns zu diesem Aspekt hier auch nicht äußern.

Freitag, 9. Februar 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 9. Februar 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/02/2018-02-09-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2018

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