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PRESSEKONFERENZ/1717: Regierungspressekonferenz vom 25. Juli 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 25. Juli 2018
Regierungspressekonferenz vom 25. Juli 2018

Themen: Kondolenztelegramm der Bundeskanzlerin an den griechischen Ministerpräsidenten; Waldbrände in Griechenland, Schweden und Lettland, Kabinettssitzung in der nächsten Woche, Handelskonflikt mit den USA, Fristsetzung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Rückholung von Sami A. aus Tunesien, Treffen der Politischen Direktoren im Normandie-Format, Treffen der Bundeskanzlerin und des Bundesaußenministers mit dem russischen Außenminister und dem stellvertretenden russischen Verteidigungsminister, mögliche Rückführung syrischer Flüchtlinge, Rücktritt von Mesut Özil aus der Fußball-Nationalmannschaft, Aufnahme von Mitgliedern der syrischen Weißhelme in Deutschland, Forderungen nach staatlichen Hilfen für zu erwartende Ernteausfälle, Neubesetzung eines Postens im Vorstand der Deutschen Bundesbank, möglicher Einfluss chinesischer Nachrichtendienste bei der Übernahme deutscher Firmen durch chinesische Unternehmen, Urteil des EuGH zur Einordnung von durch Mutagenese gewonnenen Organismen als gentechnisch veränderten Organismen

Sprecher: SRS'in Demmer, Alemany (BMWi), Petermann (BMI), Burger (AA), Lenz (BMEL), Routsi (BMVg), Kolberg (BMF), Fichtner (BMU)


Vorsitzende Maier eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Guten Morgen oder guten Tag! Viele von Ihnen haben das Kondolenztelegramm der Bundeskanzlerin an Ministerpräsident Alexis Tsipras wahrscheinlich bereits gestern gesehen. Ich möchte dem griechischen Volk unsere Anteilnahme an dieser Stelle noch einmal ausdrücken. Die Bundeskanzlerin hat mit großer Bestürzung von den Waldbränden in Griechenland erfahren. Die Zahl der Toten und Verletzten und das Leid der betroffenen Menschen berühren uns sehr. Die Kanzlerin hat den Familien, den Angehörigen der Opfer sowie dem griechischen Volk unser tief empfundenes Mitleid ausgesprochen. Wir wünschen den Verletzten eine rasche Genesung. Die Kanzlerin hat Ministerpräsident Tsipras selbstverständlich Deutschlands Hilfe angeboten.

Ihnen ist bekannt, dass neben Griechenland auch in Schweden und Lettland Waldbrände wüten. In Schweden helfen bereits 52 deutsche Rettungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr aus Niedersachsen. Ihnen gilt unser ganz besonderer Dank. Wir wünschen allen Einsatzkräften in den betroffenen Ländern Kraft und Durchhaltevermögen für diesen schwierigen und sehr wichtigen Job. Wir stehen in diesen schweren Stunden fest an der Seite unserer europäischen Partner und Freunde. Griechenland, Schweden und Lettland können sich unserer Unterstützung bei der Bewältigung der Brandkatastrophe gewiss sein.

Wie Sie wissen, hat die Bundeskanzlerin diese Woche keine öffentlichen Termine. Dennoch möchte ich es mir nicht nehmen lassen, einen Termin für die nächste Woche anzukündigen: Am Mittwoch, den 1. August, findet um 9.30 Uhr die Kabinettssitzung unter Leitung des Vizekanzlers Olaf Scholz statt.

Frage: Ich würde gerne nach dem Thema Handel fragen, Frau Demmer und Frau Alemany. Mich würde einmal das Mandat von Herrn Juncker für sein heutiges Gespräch mit Trump interessieren. Ist das eigentlich insofern ein unbegrenztes Mandat, als dass er entscheiden kann, ob man in Verhandlungen über irgendeine Form von Zollabkommen eintritt, oder hat er kein Mandat, ehe es nicht eine Rückkopplung mit den Mitgliedsländern darüber gegeben hat, ob man in solche Gespräche eintritt oder ob man gegebenenfalls Vorbedingungen für solche Gespräche stellt? Das ist meine erste Frage.

Meine zweite Frage: Ist die Bundesregierung denn grundsätzlich bereit, über einen umfassenden Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen mit der US-Seite zu sprechen, wie es der US-Präsident angeboten hat und wie es auch Herr Oettinger heute Morgen in etwa so für die EU erklärt hat?

SRS'in Demmer: Ich kann vielleicht ganz kurz vorneweg sagen, und das habe ich hier auch schon am Montag gesagt: Das Ziel der Reise ist es, über eine Verbesserung der transatlantischen Handelsbeziehungen und eine Stärkung der wirtschaftlichen Beziehungen zu sprechen. Wir begrüßen, dass diese Gespräche stattfinden. Aber es handelt sich hierbei ja um ein erstes Treffen, und deshalb möchte ich den Gesprächen nicht vorgreifen.

Alemany: Ich kann mich Frau Demmer da nur anschließen. Es handelt sich bei der Reise von Herrn Juncker, der ja innerhalb der EU, wie Sie wissen, der Verhandlungsführer der Kommission hinsichtlich der Handels- und Zollfragen ist, um eine Reise, die einen Handelskonflikt vermeiden soll, eine Reise, die Möglichkeiten ausloten soll, die Differenzen, die es bezüglich Zoll- und Handelsbarrieren gibt, zu lösen und Möglichkeiten der Gemeinsamkeit zu finden. Es gab ja schon mehrere Reisen, die das versucht haben. Die sind alle in dem Geiste des Primats des Freihandels geführt worden, so auch die Reise von Herrn Juncker.

Um Mandate ginge es, wenn Sie die Detailfrage des Mandats interessiert, mehr, wenn es wirklich um Freihandelsabkommen gehen würde. Dafür bräuchte die Kommission tatsächlich eine Art Rahmenmandat, wie es bei früheren Freihandelsabkommen auch der Fall gewesen ist, hinsichtlich dessen die Mitgliedstaaten dann die Eckpunkte festlegen, über die debattiert wird. Aber ich denke, in diesem Bereich befinden wir uns noch nicht.

Frage: Ich habe auch noch einmal an Sie beide eine Frage zu dem Vorschlag des US-Präsidenten. Könnten Sie einmal kurz darlegen wahrscheinlich eher Frau Alemany , was jetzt eigentlich grundsätzlich gegen eine völlige Abschaffung von Zöllen sprechen würde? Das klingt ja erst einmal wie ein ganz vernünftiger oder guter Vorschlag. Was spricht also dagegen? Ich glaube, in der Vergangenheit haben Sie sich zu dem Thema schon eher kritisch geäußert, wenn ich mich recht entsinne.

Haben Sie irgendwelche Zahlen darüber, wie hoch der Schaden für die deutsche Wirtschaft eigentlich wäre, wenn jetzt Strafzölle auf Autoimporte erhoben werden würden?

Alemany: Unser Minister, Herr Altmaier, hat sich dazu ja schon mehrfach geäußert. Er hat deutlich gemacht, dass es niemandem nützt, weder der einen Seite des Atlantiks noch der anderen, wenn die Zölle steigen. Im Gegenteil: Sinkende Zölle müssen eigentlich das Ziel sein. Sinkende Handelsbarrieren müssen unser aller Ziel sein; denn durch mehr Freihandel gibt es auch mehr Wachstum und mehr Arbeitsplätze, die erhalten werden können, mehr Produktvielfalt und günstigere Verbraucherpreise. Insofern sind sinkende Zölle natürlich immer unser aller Ziel.

Wir als EU und vor allem als Deutschland pochen natürlich auf WTO-regelgerechten Handel, also auf im Rahmen der WTO mögliche Zollveränderungen. Wie Sie wissen, hat Amerika ja leider einseitige Zölle erhoben. Es gibt Differenzen darüber, wie das einzuschätzen ist und ob das WTO-konform oder WTO-widrig war. Die EU hat dazu eine klare Haltung und, ja, eine entsprechende Gegenantwort gegeben.

Zu den neuen, angedrohten Autozöllen, die im Raume stehen, möchten wir uns nicht äußern, weil die momentan noch nicht aktiv sind. Wie Sie wissen, gibt es einen Bericht, der angefordert wurde. Es ist noch ein bisschen Zeit, bis der Bericht in Amerika auch finalisiert worden sein wird. Dann müssen wir schauen, was darin steht und was die US-Regierung danach entscheiden wird.

Frage: Eine Frage an das BMI und vielleicht auch an das Auswärtige Amt. Es gibt heute einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das ein Zwangsgeld angedroht hat, wenn Sami A. nicht bis nächsten Dienstag zurückgeholt wird. Es kritisiert, dass bislang nicht genug unternommen wurde, um diese Rückholung stattfinden zu lassen.

Die Frage an das BMI wäre: Wie bewerten Sie das? Sehen Sie die Notwendigkeit, dass es da für die Ausländerbehörde, gegen die sich der Beschluss ja richtet, mehr Unterstützung von der Bundesregierung gibt?

Im Urteil das wäre die Frage an das Auswärtige Amt hieß es auch, dass sich das Auswärtige Amt bislang darauf beschränke, Informationen darüber einholen zu wollen, wo sich Sami A. aufhält. Gibt es durch den Kontakt zu den tunesischen Behörden darüber schon Erkenntnisse?

Petermann: Ich kann gerne beginnen. Es gibt vonseiten des BMI einen Gesprächswunsch, der über die Botschaften auch an Tunesien gerichtet wurde. Es geht letztlich um amtliche Erkenntnisse zum Aufenthalt von und zu dem Verfahren gegen Sami A.

Burger: Wenn ich das ergänzen darf, was die Rückmeldung angeht: Unsere Botschaft in Tunis hat auf Bitten des BMI am 17. Juli mit der tunesischen Regierung Kontakt aufgenommen und die tunesische Regierung um Informationen zu den gegen Sami A. eingeleiteten rechtlichen Schritten, zu seinem Gesundheitszustand und zu seinem Aufenthaltsort gebeten. Wir haben dazu bisher von tunesische Seite eine mündliche Rückmeldung erhalten, deren Tenor es ist, dass es Sami A. den Umständen entsprechend gut geht. Wir haben bisher keine schriftliche Reaktion der tunesischen Seite erhalten.

Frage: Hat es für die Bundesregierung irgendeine Relevanz, dass gestern ein tunesischer Regierungs- bzw. Justizvertreter deutlich gemacht hat, dass Sami A. keine Folter im Lande drohe und dass er auch sämtliche Rechte im Rahmen eines fairen Verfahrens in Tunesien haben soll? Ist das für die Regierung von irgendeinem Belang?

Petermann: Nun, es bestätigt zumindest die Auffassung, die von uns auch vertreten wurde, dass auch schon höchstrichterlich bestätigt wurde, dass von Tunesien keine unmittelbare Gefahr droht, wie zum Teil auch unterstellt wird.

Frage: Wenn das Verwaltungsgericht jetzt zu so einer drastischen Maßnahme wie dem Zwangsgeld greift, frage ich vielleicht einfach einmal ganz schlicht: Gibt es denn ein Interesse daran, Sami A. jetzt zurückzuholen, um diese Frist bis Dienstag einzuhalten?

Damit im Zusammenhang steht ja vielleicht eine weitere Abschiebung, die vom Gericht beanstandet wurde und hinsichtlich der die Rückholung eingeleitet werden sollte, nämlich des abgeschobenen Afghanen. Gibt es dazu, wie weit die Rückholung vorangeschritten ist, schon einen neuen Stand?

Petermann: Ich beginne einmal mit dem Letzten: Mir ist noch keiner bekannt. Ich werde gerne nachfragen, wie weit man mit der Rückholung ist. Mein letzter Stand war, dass es Kontakt gibt.

Zu der ersten Frage: Sie fragten nach dem Interesse bzw. der Bewertung dieses Beschlusses von gestern, der sich ja gegen die Ausländerbehörde richtete. Dagegen ist natürlich auch wieder eine Beschwerde möglich. Ob die Stadt Bochum davon Gebrauch machen wird, weiß ich nicht; darüber habe ich keine Kenntnis.

Frage: Herr Burger, können Sie uns sagen, welche Themen morgen bei dem Treffen von Direktoren im Normandie-Format in Berlin genau besprochen werden? Ich meine natürlich Themen im Zusammenhang mit der Situation im Osten der Ukraine.

Burger: Bei dem Treffen der Politischen Direktoren im Normandie-Format, also Frankreichs, Deutschlands, der Ukraine und Russlands, das morgen in Berlin stattfinden wird, geht es natürlich um die Umsetzung der Minsker Vereinbarung und insbesondere darum, wie eine UN-Mission im Donbass dabei helfen kann, die Umsetzung der Minsker Vereinbarung voranzubringen. Sie erinnern sich, dass wir am 12. Juni zum ersten Mal nach einer längeren Unterbrechung ein Treffen im Normandie-Format auf Außenministerebene hier in Berlin hatten, und das morgigen Treffen der Politischen Direktoren dient dazu, die Gespräche, auf die man sich dort verständigt hat, voranzubringen.

Zusatzfrage: Wird auch das Referendum über den Status des Donbass ein Thema sein?

Frau Demmer, ist die Bundeskanzlerin über diesen russischen Vorschlag ausführlich informiert?

SRS'in Demmer: Es hat gestern zu dem Thema ein Gespräch gegeben, wie wir in einer Pressemitteilung geteilt haben. Über den Inhalt der Gespräche, der wie immer vertraulich ist, kann ich Ihnen keine Auskunft geben.

Zusatzfrage: Meinen Sie mit "diesem Thema" jetzt das Referendum oder insgesamt die Ostukraine?

SRS'in Demmer: Ich meinte insgesamt die Ostukraine. Das war grundsätzlich ein Thema. Über den Inhalt kann ich Ihnen keine Auskunft geben.

Burger: Vielleicht kann ich ergänzen: Die Bundesregierung hält an den Minsker Vereinbarungen als einzigem Fahrplan für die Regelung des Konflikts in der Ostukraine fest, das ist auch die Grundlage der Gespräche morgen, und wir setzen uns für deren Umsetzung ein. In den Minsker Vereinbarungen ist auch der Weg zu einem künftigen Status der Ostukraine festgelegt. Die Minsker Vereinbarungen sehen kein Referendum vor.

Frage: Zu dem gestrigen Treffen zwischen der Kanzlerin, dem Außenminister und von russischer Seite Herrn Lawrow und Herrn Gerassimow, das ja doch recht spontan einberufen wurde: Worum ging es da inhaltlich und inwieweit ist ein Bezug zu dem vorausgehenden Besuch der beiden russischen Vertreter in Israel oder eventuell auch zu Gesprächsthemen zwischen Präsident Putin und Präsident Trump in Helsinki gegeben?

SRS'in Demmer: Wir haben dazu ja gestern eine Pressemitteilung herausgegeben, die kennen Sie bestimmt.

Zusatz: Eine sehr kurze, ja.

SRS'in Demmer: Genau, aber dennoch kann ich gerne wiederholen, dass das der Nahe Osten und natürlich insbesondere Syrien Thema war, aber auch das Thema Ukraine wurde angesprochen. Darüber hinausgehend kann ich Ihnen leider nichts sagen, denn das Gespräch war vertraulich, und es fand eben nach einem Telefongespräch zwischen der Kanzlerin und Präsident Putin statt.

Frage: Drei Fragen dazu: Warum wurde über das Treffen erst im Nachhinein informiert? Warum musste der von der Europäischen Union sanktionierte russische Generalstabschef Waleri Gerassimow an dem Treffen teilnehmen? Inwieweit wurde über die Rückführung von Flüchtlingen in das von Diktator Assad beherrschte Syrien besprochen?

SRS'in Demmer: Wie gesagt, über die Details der Gespräche geben wir über das hinausgehend, was ich gerade gesagt habe und was wir gestern in der Pressemitteilung herausgegeben haben, keine Auskunft. Wir kündigen auch nicht alle Termine hier in der Regierungspressekonferenz lückenlos an, insofern ist das kein ungewöhnlicher Vorgang. Über das Prozedere mit Herrn Gerassimow kann vielleicht das Auswärtige Amt Auskunft geben.

Burger: Sie haben recht, dass der stellvertretende Verteidigungsminister Gerassimow seit dem 29. April 2014 in der Europäischen Union gelistet ist und im Zuge der sogenannten Ukraine-Sanktionen das ist die Verordnung Nr. 269 aus dem Jahr 2014 einer Einreisesperre unterliegt. Es gibt aber ein Verfahren, um den gelisteten Personen die Einreise für politische Gespräche zu ermöglichen, insbesondere wenn es um die Ukraine geht. Das ist ein in der EU abgestimmtes Verfahren, das sowohl die Notifizierung der EU-Partner als auch die Möglichkeit zum Einspruch für die EU-Partner vorsieht. Dieses Verfahren haben wir, wie übrigens auch Frankreich, durchgeführt, und es gab dazu keine Einwendungen aus dem Kreis der EU-Partner. Die Einzelheiten zum Verfahren können Sie in der Verordnung, die ich gerade genannt habe, nachlesen.

Frage: Mich würde interessieren, auf wessen Initiative das Treffen zwischen Kanzlerin Merkel, Außenminister Maas und [Außenminister Lawrow] stattgefunden hat. Wer hat eingeladen, oder hat sich [Lawrow] selbst eingeladen?

SRS'in Demmer: Wie Sie wissen, fand in der vergangenen Woche auf Initiative des russischen Präsidenten Putin ein Telefonat mit Bundeskanzlerin Merkel statt, und in diesem Gespräch hat man dann das Treffen vereinbart.

Zusatzfrage: Also hat die Kanzlerin ihn nach Berlin eingeladen?

SRS'in Demmer: ich habe es Ihnen jetzt so geschildert, wie es war.

Frage: Weil das wohl Teil einer größeren Reise des russischen Außenministers war, würde ich gerne wissen: Hat es in diesem Zusammenhang zeitnah auch Absprachen mit anderen Staats- bzw. Regierungschefs beispielsweise von Israel über dieselben Themen gegeben?

SRS'in Demmer: Wie gesagt, über das hinausgehend, was ich schon gesagt habe, kann ich Ihnen über Details dieses Gesprächs keine Auskunft geben. Es ist aber schon richtig, dass die Reise in einem Kontext stand und die Gäste vorher in Israel und nachher in Frankreich waren.

Zusatzfrage: Ich meine: Hat sich die Bundesregierung davor oder danach zu denselben Themen mit Israel kurzgeschlossen?

SRS'in Demmer: Ich habe zu diesem Thema jetzt alles gesagt, was ich Ihnen dazu sagen kann.

Frage: Zu diesem Themenkomplex habe ich eine Frage an Frau Petermann, denn ein Thema war gestern ja wohl auch die mögliche Rückführung syrischer Flüchtlinge. Können Sie ganz kurz sagen, was da jetzt der Sachstand ist? Ich meine mich zu erinnern, dass es da eine Deadline im September gibt und dass bis September irgendetwas stattfinden muss, damit diese Flüchtlinge dann zurückgeführt werden können. Können Sie das einmal kurz erläutern? Ist es jetzt so, dass es das Bestreben der Bundesregierung ist, möglichst zeitnah syrische Flüchtlinge zurückzuführen?

Petermann: Das ist mir nicht bekannt, da muss ich an dieser Stelle passen und nachfragen.

Burger: Vielleicht kann ich ergänzen: Wir stehen natürlich zur Situation in Syrien in engem Kontakt auch mit den Vereinten Nationen. Aus Sicht des UNHCR gibt es verschiedene Mindestbedingungen für eine größerflächige freiwillige Rückkehr nach Syrien. Das wäre zum einen, dass Rechtssicherheit für die Rückkehrer besteht, dass ein Schutz der Menschen vor Willkür gewährleistet ist, dass ein uneingeschränkter Zugang zu den Zurückgekehrten besteht und dass es Verbesserungen der Bedingungen in den Regionen gibt, in die die Menschen zurückkehren. Dazu gibt es detaillierte Mindestschutzstandards, die eingehalten werden müssen. Dazu gehören auch Fragen von Eigentumsrechten, die Anerkennung von Personenstandsfällen, die auf der Flucht eingetreten sind, die Klärung von Fragen einer Amnestie usw.

Zusatzfrage: Was ist da momentan eigentlich die Einschätzung? Gilt Syrien jetzt als ein Land, in das man Flüchtlinge zurückschicken kann?

Burger: Meines Wissens findet das im Moment nicht statt.

Petermann: Meiner Kenntnis nach auch nicht, das kann ich nur bestätigen.

Burger: Vielleicht kann ich noch ergänzen: Wir haben hier am Montag ja vom Gegenteil berichtet, nämlich davon, dass Menschen aus höchster Not und Lebensgefahr aus Syrien gebracht werden mussten, weil sie da einer extremen Verfolgung ausgesetzt sind. Ich glaube, das zeigt, dass es in Syrien nach wie vor ein Regime gibt, das seine Macht mit Gewalt und Willkür sichert, und dass dort nach wie vor Oppositionelle verhaftet, gefoltert und ermordet werden. Ich glaube, vor diesem Hintergrund bestehen im Moment noch nicht die Bedingungen für eine großflächige freiwillige Rückkehr.

Frage: Zum Thema Özil und Erdogan: Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen von Erdogan zum Fall Özil und zum Rassismus in Deutschland?

Zweite Frage: Sieht die Bundesregierung hier einen Zusammenhang zwischen den Vorfällen und der Bewerbung der beiden Staaten Türkei und Deutschland um die Ausrichtung der EM 2024?

SRS'in Demmer: Dann fange ich einmal an: Ich hatte hier am Montag schon zum Ausdruck gebracht, dass Mesut Özil ein von der Bundeskanzlerin sehr geschätzter Fußballer ist, der, wie gesagt, eine Entscheidung getroffen hat, die zu respektieren ist. Sein Erfolg für die Nationalmannschaft war und ist herausragend, und das verdient unsere große Anerkennung und wird auch immer bestehen bleiben.

Die Äußerungen des türkischen Präsidenten haben wir zur Kenntnis genommen ich möchte das nicht weiter kommentieren. Es ist bekannt, dass sich der Präsident für die Belange der hier lebenden türkischstämmigen Menschen einsetzt; die Bundeskanzlerin hat oft mit ihm darüber gesprochen. Die Bundeskanzlerin hat auch schon häufig gesagt: Sie ist die Bundeskanzlerin aller Menschen, die hier dauerhaft leben, auch derer, die Wurzeln in anderen Ländern haben. In Deutschland leben ja über drei Millionen Menschen mit türkischen Wurzeln, und das seit mittlerweile mehreren Generationen. 1,5 Millionen davon sind deutsche Staatsbürger. Die sind gut integriert, und sie pflegen selbstverständlich ihre türkischen Wurzeln und bereichern damit unser Land menschlich, kulturell und politisch.

Insgesamt leben mehr als 18 Millionen Menschen bei uns, die eine Zuwanderungsgeschichte haben, und uns ist es wichtig, dass Menschen mit Wurzeln in anderen Ländern, die hier leben, die hier in Deutschland zu Hause sind, nicht daran zweifeln sollen und dürfen, sich hier zu Hause zu fühlen; denn zur Integration gehört natürlich auch, sich unserem Land zugehörig zu fühlen.

Ganz grundsätzlich stellen sich die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung insgesamt natürlich klar und entschieden gegen jegliche Form von Hass und Fremdenfeindlichkeit. In Deutschland ist für Fremdenfeindlichkeit kein Platz. Leider werden Menschen in Deutschland diskriminiert oder sogar rassistisch bedroht, aber es ist unsere Aufgabe, die Aufgabe der gesamten Gesellschaft, sich dem entgegenzustellen und für die Werte einzustehen, die für uns wichtig sind.

Zusatzfrage: Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen den Äußerungen von Herrn Erdogan und den Bewerbungen der Türkei und Deutschlands um die Ausrichtung der EM 2024?

SRS'in Demmer: Ich habe jetzt alles gesagt, was ich zu diesem Thema zu sagen habe.

Frage: Ich hätte dazu eine Frage an das BMEL: War die Bezeichnung des türkischen Präsidenten als Diktator durch die Ministerin mit der Bundesregierung abgesprochen?

Lenz: Dieser Tweet war ein privater Tweet, eine private Äußerung von Frau Klöckner, insofern kann ich dazu keine Stellung nehmen.

Zusatzfrage: Aber sie benutzt doch diesen Twitter-Account für ihre offizielle Arbeit als Ministerin?

Lenz: Wie gesagt, das war eine private Äußerung von Julia Klöckner. Ich spreche für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, und das betrifft auch nicht unseren Themenbereich; insofern kann ich als Sprecherin des Ministeriums keine Stellung zu dieser Äußerung nehmen.

Zusatzfrage: Da es nicht Ihren Themenbereich betrifft, hat es vielleicht umso mehr verwundert. Kann der Rest der Bundesregierung sagen, ob es da inzwischen ein Umdenken gegeben hat, das bis ins BMEL reicht?

SRS'in Demmer: Ich habe mich dazu am Montag ausführlich hier geäußert, und auch jetzt wieder. Ich möchte einzelne Debattenbeiträge hier nicht bewerten. Fremdenfeindliche Einstellungen sind mit unseren Grundwerten unvereinbar. Ganz grundsätzlich ist die Türkei für uns ein enger und wichtiger Partner. Wir sind an guten Beziehungen zur Türkei interessiert und wollen mit der Türkei auch weiter über schwierige Themen im Gespräch bleiben.

Zusatzfrage: Also keine Diktatur?

SRS'in Demmer: Es gibt Differenzen, es sind schwierige und komplizierte Zeiten, aber es gibt eben auch gemeinsame Interessen, an die wir anknüpfen sollten. Aus Sicht der Bundesregierung ist dafür ein vertrauensvolles Miteinander notwendig.

Frage: Eine kurze Frage an das Auswärtige Amt: Die israelischen Streitkräfte haben gesagt, dass die syrischen Weißhelme auf Bitten der USA, Kanadas und mehrerer EU-Staaten evakuiert wurden. Welche EU-Staaten waren das? Gehörte Deutschland dazu?

Burger: Deutschland hat sich an der Aktion ja in Form der Aufnahmezusage für acht Weißhelme und ihre Familien beteiligt. Insofern können Sie davon ausgehen, dass Deutschland zum Kreis der Genannten gehört.

Zusatzfrage: Entweder an Frau Petermann oder an das Verteidigungsministerium: Wer stellt den Transport? Ich denke einmal, das geht über Flugzeuge. Wer fliegt?

Routsi: Ich habe dazu keine Kenntnis.

Petermann: Habe ich auch noch nicht.

Zusatzfrage: Weiß man noch nicht? Okay. Die sind noch nicht hier?

Petermann: Nein, die sind noch nicht hier. Ich hatte das Prozedere ja noch einmal schriftlich dargestellt. Darüber hinaus habe ich noch keine Kenntnis.

Frage: Wegen der Hitze kommen aus der Bauernschaft Klagen, aber auch erste Forderungen nach Unterstützung und Nothilfen. Meine Frage richtet sich an das Landwirtschaftsministerium, an Frau Lenz. Ich habe verstanden, dass erst Ende des Monats ein Treffen stattfinden wird, auf dem man den Status quo begutachten wird. Aber vielleicht können Sie das grundsätzliche Prozedere für Nothilfen erklären. Was muss passieren, damit quasi der bundesweite Notstand ausgerufen wird?

Vielleicht können Sie sagen, wann das das letzte Mal der Fall war und aus welchem Grunde.

Lenz: Erst einmal zu dem Termin, den Sie erwähnt haben: Am 31. Juli gibt es eine Besprechung der Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen des Bundes und der Länder. Dabei geht es aber erst einmal nur um eine Bestandsaufnahme. Dann wird man weiterschauen. Man wird die Ernteergebnisse sichten. Das ist Ende August der Fall. Dann wird das Ministerium den Erntebericht vorlegen. Erst dann kann es eine Entscheidung darüber geben, wie verfahren wird und ob Hilfe gewährleistet werden können.

Grundsätzlich kann der Bund keinen Notstand ausrufen. Der Bund kann aber in bestimmten Fällen, wenn ein Schadereignis als Ereignis von nationalem Ausmaß eingestuft wird, finanzielle Hilfe leisten. Ob die Voraussetzungen dafür gegeben sein werden, wird erst einmal abgewartet werden. Wir warten, wie gesagt, jetzt ab, wie der Erntebericht Ende August, wie die gesamte Sichtung und die Erntebilanz ausfallen.

Sie fragten noch nach weiteren Fällen. Die letzten außergewöhnlichen Naturereignisse bei denen der Bund ein Ereignis von nationalem Ausmaß das ist der Fachterminus anerkannt hat, waren die Hochwasser in den Jahren 2002 und 2013 sowie die Dürre 2003.

Frage: Ich möchte das Finanzministerium fragen. Herr Kolberg, Sie werden mir sicherlich gern sagen, welche Wahl ihr Minister für die freiwerdende Stelle im Bundesbankvorstand getroffen hat. Es gibt Berichte, er habe sich für ein Vorstandsmitglied der KfW entschieden. Ist das richtig?

Kolberg: Vielen Dank für die Frage. Wie Sie wissen, geben wir zu Kabinettssachen immer erst dann Auskunft, wenn das Kabinett beschlossen hat. Da das noch nicht der Fall ist, würde ich Sie bitten, die Frage noch einmal zu stellen, wenn es soweit ist.

Frage: Eine Frage an Frau Alemany: Gestern bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes wurden unter anderem auch die Übernahmen deutscher Firmen durch chinesische Unternehmen genannt. Herr Maaßen hat in dem Zusammenhang auch erwähnt, dass der Verfassungsschutz davon ausgeht, dass darin auch die chinesischen Nachrichtendienste involviert seien und dass das die deutsche Sicherheit potenziell bedrohen könnte.

Wie geht das Wirtschaftsministerium mit diesem Hinweis um? Wie ernst nimmt man das, und welche Folgerungen zieht man daraus?

Alemany: Das Phänomen, dass unsere deutschen, aber auch europäische Unternehmen Ziel von Direktinvestitionen aus Drittstaaten sind, ist seit mehreren Jahren bekannt. Dabei muss es nicht nur um China gehen; das gibt es auch aus anderen Ländern. Dagegen ist auch gar nichts zu sagen, solange es in einer wettbewerbskonformen Art und Weise abläuft. Wir sind, wie Sie wissen, eine der offensten Volkswirtschaften der Erde, und das wollen wir auch bleiben.

Dennoch gibt es vermehrte Firmenübernahmen. Aufgrund dessen haben wir schon im vergangenen Jahr begonnen, unser Außenwirtschaftsrecht zu novellieren. Im Sommer des vergangenen Jahres haben wir verschiedene Stellschrauben angezogen, um unsere Unternehmen einem gleichen Wettbewerb zuzuführen und nicht einem ungerechten Wettbewerb auszuliefern. Diese Anpassung des Außenwirtschaftsrechts wird weitergehen. Denn einige Länder zeichnen sich in der Tat dadurch aus, dass es zu nicht marktkonformen Firmenübernahmen kommt. Da hat der Staat zu Recht die Pflicht, auf die Unternehmen aufzupassen.

Frage: Der Europäische Gerichtshof hat heute sein Urteil in Sachen Genschere gesprochen. Ich hätte gern eine Einschätzung vom Umwelt- und auch vom Landwirtschaftsministerium zu diesem Urteil.

Fichtner: Ich würde die Federführer beginnen lassen und ergänze dann gern.

Lenz: Das Urteil ist gerade, glaube ich, während die RegPK schon lief, ergangen. Ganz konkret zu dem Urteil kann ich jetzt natürlich noch nichts sagen. Es muss erst einmal intensiv ausgewertet werden. Wie gesagt, dieses Urteil ist gerade erst ergangen.

Aber ich kann grundsätzlich sagen, dass wir jetzt eine Klarstellung auf einem sehr bedeutenden Forschungsfeld haben. Wir haben an mehreren Stellen schon gesagt, dass in solchen neuen Züchtungstechnologien auch großes Innovationspotenzial liegt. Aber ganz grundsätzlich das betont auch die Bundesministerin immer wieder steht der gesundheitliche Verbraucherschutz immer an erster Stelle.

Fichtner: Ich kann gern ergänzen. Die Pressemitteilung liegt ja vor. Ich habe auch eine erste Rückmeldung von unseren Fachleuten bekommen. Unter dem Vorbehalt, dass wir es natürlich auch noch genau auswerten müssen, fällt die erste Analyse sehr positiv aus. Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat immer gesagt, dass der Schutz der Umwelt und der Gesundheit auch bei diesen neuen gentechnischen Methoden oberste Priorität haben muss. Dafür brauchen wir ein Zulassungsverfahren mit einer umfassenden Risikobewertung, ein Monitoring von Langzeitfolgen und eine eindeutige Produktkennzeichnung, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Wahlfreiheit lässt. Es darf keine Gentechnik durch die Hintertür geben. Das war die Position der Ministerin, und mit diesem Urteil lässt sich diese Position der Ministerin so umsetzen. Wir können das erreichen. Darum ist das eine gute Nachricht für die Umwelt, für die Verbraucherinnen und Verbraucher und eine Stärkung des Vorsorgeprinzips in Europa.

Zusatzfrage: Werden solche neuen Gentechnikverfahren, was zum Beispiel den Einsatz in der Landwirtschaft betrifft, derzeit schon gefördert, möglicherweise in Pilotverfahren?

Lenz: Das kann ich Ihnen jetzt ad hoc nicht sagen. Ich liefere die Antwort gern nach.

Mittwoch, 25. Juli 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 25. Juli 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/07/2018-07-25-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2018

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