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PRESSEKONFERENZ/1783: Regierungspressekonferenz vom 9. November 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 9. November 2018
Regierungspressekonferenz vom 9. November 2018

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Festakt anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts, Gespräch mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Sitzung des Digitalrats, Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg, "Nacht der Europäischen Wirtschaft", Klausurtagung des Kabinetts in Potsdam, Kabinettssitzung, Besuch in Chemnitz, Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag, Vollversammlung des European Round Table of Industrialists), Reise des Bundesaußenministers nach China, Libyen-Konferenz in Palermo, Fall Franco A., Treffen des Bundesverkehrsministers mit der Autoindustrie, Pläne der Bundesumweltministerin zur Bepreisung von CO2-Emissionen, Diesel-Subventionen, Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Verkauf von U-Booten durch thyssenkrupp an Israel, Eilantrag der AfD beim Bundesverfassungsgericht gegen den Bundesinnenminister, Kooperation der deutschen Polizei mit Saudi-Arabien, Fall Khashoggi, Vorschriften für die Begleitung von Abschiebeflügen

Sprecher: SRS'in Fietz, Adebahr (AA), Flosdorff (BMVg), Zylka (BMU), Kolberg (BMF), Wagner (BMWi), Petermann (BMI)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN FIETZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Fietz: Guten Tag auch von meiner Seite und herzlich willkommen!

Zur nächsten Woche: Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts laden die Bundeskanzlerin und die Bundesfrauenministerin für Montag um 11 Uhr zu einem Festakt ins Deutsche Historische Museum in Berlin ein.

Der 12. November 1918 gilt als Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland, ein Meilenstein in der Geschichte der Demokratie in Deutschland und Grundlage für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Die Bundeskanzlerin wird gemeinsam mit Ministerin Giffey an einer Podiumsdiskussion teilnehmen, und anschließend wird sie eine Rede halten, in der sie die Verdienste der Frauenrechtsbewegung würdigen, aber auch aktuelle Herausforderungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ansprechen wird.

Ebenfalls am kommenden Montag wird die Bundeskanzlerin den Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, um 13 Uhr zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt empfangen. Die Begegnung im Rahmen eines Mittagessens dient einem weiteren Meinungsaustausch über aktuelle europapolitische Fragen.

Am Dienstag, den 13. November, wird der Digitalrat unter der Leitung der Bundeskanzlerin zu seiner zweiten Sitzung zusammentreten. Hauptthema wird E-Government/Digitaler Staat sein. Die externen Expertinnen und Experten werden dabei konkrete Vorschläge zur digitalen Modernisierung und zu einem Kulturwandel in der Verwaltung machen.

Am Nachmittag wird die Bundeskanzlerin nach Straßburg reisen. In der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments wird sie eine Rede zur Zukunft der EU halten und mit den Abgeordneten diskutieren.

Im Rahmen des Wirtschaftsgipfels der Süddeutschen Zeitung wird die Bundeskanzlerin - auch am Dienstag - bei der "Nacht der Europäischen Wirtschaft" im Deutschen Historischen Museum gegen 21 Uhr eine Rede halten. Anschließend wird sie an einem Podiumsgespräch teilnehmen.

Dann kommen wir zu Mittwoch und Donnerstag der kommenden Woche. Dann wird das Kabinett zu einer Klausurtagung im Hasso-Plattner-Institut in Potsdam zusammenkommen. Dabei wird es um das Thema Digitalisierung gehen. Vor Beginn der Klausur werden sich die Kabinettsmitglieder verschiedene Projekte des Instituts ansehen. Danach wird der erste Teil der Klausur von 14 Uhr bis 19 Uhr stattfinden. Ein Abendessen mit dem Digitalrat schließt sich an.

Am Donnerstag wird die Klausur gegen 12.30 Uhr enden. Danach wird es eine Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel und Bundesfinanzminister Scholz gebe.

Das Kabinett wird in der kommenden Woche im Rahmen der Kabinettsklausur tagen, auch am Donnerstag ab 9 Uhr.

Am Freitag, den 16. November, wird die Bundeskanzlerin Chemnitz besuchen; das ist Ihnen zum Teil schon angekündigt worden. Sie möchte einen persönlichen Eindruck von dem Engagement zahlreicher Akteure aus verschiedenen Bereichen des städtischen Lebens für ein respektvolles und tolerantes Zusammenleben in Chemnitz gewinnen und sich mit Bürgerinnen und Bürgern austauschen.

Zunächst wird sich die Bundeskanzlerin auf Einladung des Basketball-Vereins "NINERS Chemnitz e.V." am Rande eines Trainings von zwei Jugendmannschaften mit der Vereinsführung, Trainern und Spielern über Werte und Miteinander im Vereinsleben der NINERS austauschen. Anschließend wird die Bundeskanzlerin ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen Bereichen des städtischen Lebens von Chemnitz führen. An diesem Gespräch werden auch der sächsische Ministerpräsident, Michael Kretschmer, und die Chemnitzer Oberbürgermeisterin, Frau Ludwig, teilnehmen. Später an diesem Tag wird sie, also die Bundeskanzlerin, auf Einladung der "Freien Presse" an einer Leserdebatte der Zeitung teilnehmen. Dabei wird sie mit Bürgerinnen und Bürgern aus Chemnitz und der Region diskutieren.

Dann kommen wir zum Sonntag, den 18. November. Dann wird die Bundeskanzlerin an den Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag teilnehmen. Gemeinsam mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Vertretern der Verfassungsorgane Bundesrat, Bundestag und Bundesverfassungsgericht wird sie in der Neuen Wache am Boulevard Unter den Linden Kränze niederlegen. Auch der Präsident des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. und der Generalinspekteur der Bundeswehr sowie Repräsentanten des Landes Berlin werden Kränze niederlegen.

Der Volkstrauertag ist ein staatlicher Gedenktag. Er gehört zu den stillen Gedenktagen und wird seit 1952 immer zwei Wochen vor dem ersten Advent begangen. Er erinnert an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen. In diesem Jahr begehen wir den Volkstrauertag insbesondere im Gedenken an den 100. Jahrestag des Endes des Ersten Weltkriegs.

Im Anschluss an die Kranzniederlegung wird um 13.30 Uhr auf Einladung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. im Plenarsaal des Deutschen Bundestages die zentrale Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag stattfinden. In diesem Rahmen wird der Präsident der Französischen Republik, Emmanuel Macron, die Gedenkrede halten, und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird das Totengedenken sprechen.

Zur besonderen Würdigung des 100. Jahrestages des Endes des Ersten Weltkriegs werden in diesem Jahr die obersten Repräsentanten aller fünf deutschen Verfassungsorgane an der Gedenkfeier teilnehmen.

Ebenfalls am Sonntag, 18. November, wird die Bundeskanzlerin auf Einladung des European Round Table of Industrialists am Abendessen der ERT-Vollversammlung teilnehmen. Sie wird sich dort mit führenden Industrievertretern Europas über allgemeine wirtschafts- und industriepolitische Fragen und Herausforderungen für europäische Unternehmen austauschen.

Adebahr: Ich möchte Ihnen gerne ankündigen, dass Außenminister Maas am Sonntag nach China reisen wird. Das ist sein Antrittsbesuch. Anlass ist der strategische Dialog der Außenminister in China. Er wird dort natürlich diesen Dialog mit dem Außenminister und Staatsrat Wang Yi führen. Beide Außenminister haben sich schon mehrfach getroffen - unter anderem im Sommer in Berlin und bei der VN-Generalversammlung im September in New York -, aber dies ist jetzt die erste Reise des Außenministers nach China.

Natürlich wird es bilaterale Themen geben. Aber bei den internationalen Themen, die auch im Vordergrund stehen, blicken wir auf die Themen des Handelskonfliktes zwischen den USA und China, und auch die Lage in Nordkorea wird ein Thema sein. Es wird verschiedene politische Gespräche geben, darunter auch mit Vizepräsident Wang Qishan.

Der Minister wird von einer Wirtschaftsdelegation begleitet werden. Die Wirtschaftstermine sind vorrangig - wir haben es auch gehört - im Bereich der Digitalisierung und der Mobilität angesiedelt. Es gibt außerdem auch noch eine Kleine Delegation vom Basketball-Team Alba Berlin, die den Minister nach China begleiten wird.

Frage: Frau Fietz, wird die Kanzlerin bei der Veranstaltung zum Frauenwahlrecht denn vielleicht auch etwas zum Kandidatenrennen innerhalb der CDU sagen?

Wissen Sie zufällig, ob Frau Kramp-Karrenbauer auch bei dem Termin anwesend sein wird?

SRS'in Fietz: Was die Anwesenheit von Frau Kramp-Karrenbauer betrifft, bitte ich Sie, dann doch bei der CDU nachzufragen.

Darüber hinaus wissen Sie, dass die Kanzlerin gesagt hat, sie werde sich in die Nachfolgediskussion um den Parteivorsitz der CDU nicht einmischen. Daran - davon gehe ich aus - wird sie sich auch halten, wenn sie am Montag an der Veranstaltung zum Frauenwahlrecht teilnehmen wird.

Frage: Nur, weil es in Italien eine Berichterstattung darüber gegeben hat, sie würde am Montag zu der Libyen-Konferenz fahren, und dann hieß es, sie werde es doch nicht tun, frage ich: Ist die Sorge der Bundesregierung über dieses Thema Libyen jetzt so weit verebbt, dass man einen Besuch der Kanzlerin bei dieser Konferenz am Montag abgesagt hat, oder war der nie vorgesehen?

SRS'in Fietz: Dieser Termin lässt sich einfach nicht mit dem Terminplan der Kanzlerin vereinbaren. Staatsminister Annen wird die Bundesregierung dort vor Ort vertreten.

Grundsätzlich gilt aber, dass Libyen nach den einige Wochen zurückliegenden Kämpfen in und um Tripolis herum vor entscheidenden Wegmarken steht. Im Sicherheitsbereich muss die vermittelte Waffenruhe gewahrt bleiben, und informelle Milizen müssen in reguläre Kräfte integriert werden. Dabei sind insbesondere der Aufbau und die Stärkung staatlicher Institutionen von großer Bedeutung. Politisch brauchen wir einen geeigneten Modus zur Legitimierung einer künftigen Regierung.

All diese Fragen werden in Palermo besprochen werden, und der Bundesregierung sind diese Fragen auch ein wichtiges Anliegen. Wie gesagt, wird Staatsminister Annen die Bundesregierung dort vertreten.

Frage: Wird es auch um das Thema Uiguren gehen, wenn Maas nach China fährt?

Adebahr: Ja, um das Thema wird es gehen. Wir blicken auch voraus auf die Planungen für den Menschenrechtsdialog mit den Chinesen, den wir Anfang Dezember in Peking erwarten. Die Lage in Xinjiang ist aus unserer Sicht besorgniserregend, und Außenminister Maas wird das Thema auch gegenüber seinen chinesischen Partnern ansprechen.

Frage: Wenn Sie von Dialog sprechen, erwarten Sie dann, dass sich die Chinesen auch über die Menschenrechtslage in Deutschland beschweren werden?

Adebahr: Da warten wir doch einmal die Gespräche ab. Es liegt an der chinesischen Seite, das zu tun oder nicht.

Im Moment - dies vielleicht noch als Hintergrundinformation - gibt es ja gerade in Genf den Menschenrechtsrat, der diesen sogenannten Universal Periodic Review unternimmt, und dabei war auch die Menschenrechtslage in China in den letzten Tagen ein Thema. Das können Sie auch nachlesen. Wir haben uns dabei im Menschenrechtsrat in Genf auch sehr deutlich und besorgt zu einzelnen Aspekten wie den Uiguren, der Lage der Pressefreiheit und der Lage der Zivilgesellschaft in China geäußert, in dem China gerade einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen wird.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Flosdorff, also an das Verteidigungsministerium. Sie kennen sehr wahrscheinlich den heutigen Medienbericht darüber, dass im Zuge der Ermittlungen im Fall Franco A. ein, wie es dort heißt, größeres konspiratives Netzwerk innerhalb der Bundeswehr mit Verbindungen bis hin zum Kommando Spezialkräfte und zu anderen Einheiten zutage getreten sein soll.

Außerdem - das ist inzwischen bestätigt - wurde in diesem Zusammenhang gegen einen Oberstleutnant des Militärischen Abschirmdienstes Anklage wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen erhoben.

Was können Sie uns aus Sicht des Ministeriums dazu sagen?

Flosdorff: Ich kann Ihnen aus Sicht des Ministeriums gerne bestätigen, um am Ende anzufangen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft gegen einen Angehörigen der MAD ein Verfahren führt. Über den Stand und den Inhalt des Verfahrens, das ja die Staatsanwaltschaft führt, kann ich Ihnen hier keine Angaben machen.

Im Übrigen sind viele in diesem Bericht enthaltene Stränge auch seit Längerem bekannt. Es gibt einen Verein, der nicht verboten ist. Wir haben keine weiteren Erkenntnisse über diesen Verein als die, die öffentlich einsehbar sind.

Dann gibt es die Ermittlungen zum Fall Franco A., über die schon vielfach unterrichtet worden ist, auch schon in den parlamentarischen Gremien. Aber auch diese Ermittlungen werden ja nicht durch Militärbehörden geführt, sondern es ist die Bundesanwaltschaft, die diese Ermittlungen führt.

Dann gibt es, wie auch in der Presse schon einmal öffentlich berichtet worden ist, Ermittlungen gegen die "Prepper"-Szene, die auch nicht von der Militärseite geführt werden, sondern von den zivilen Behörden.

Haben Sie insofern bitte Verständnis dafür, dass ich hier jetzt nicht auf irgendwelche Details eingehen kann, die mir zum Teil nicht bekannt sind beziehungsweise hinsichtlich der ich hier nicht auskunftsbefugt bin.

Zusatzfrage: Im Fall des MAD-Mitarbeiters ist ja inzwischen auch Anklage vor dem Amtsgericht Köln erhoben worden. Ist dieser Mitarbeiter denn parallel dazu vorerst aus dem Dienst entfernt worden, ist er weiterhin tätig, oder gibt es vonseiten der Bundeswehr disziplinarische Ermittlungen in diesem Fall?

Flosdorff: Wie Sie wissen, schließen sich, wenn zivile Ermittlungen laufen, die disziplinarischen Ermittlungen innerhalb der Bundeswehr immer an den Abschluss ziviler Ermittlungen an. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mich hier nicht dazu einlasse.

Das andere kann ich Ihnen schlicht nicht sagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er jetzt dort seiner Tätigkeit nachgeht. Ich müsste einfach im Ministerium nachfragen. Vielleicht werde ich die Information darüber, welche vorübergehenden Maßnahmen damals ergriffen worden sind, aber auch hier von den Kollegen bekommen.

Frage: Herr Flosdorff, wer hat denn ausgewählt, dass dieser MAD-Mitarbeiter, gegen den jetzt Anklage erhoben worden ist, der Verbindungsmann zum BKA bei den Ermittlungen zu Franco A. war? Welcher Vorgesetzte hat das entschieden? Hat der sich freiwillig gemeldet, und keiner hat das hinterfragt?

Außerdem wüsste ich gerne: Hat es vom MAD in der letzten Zeit oder in den letzten zwei, drei Jahren überhaupt Hinweise auf "Reichsbürger" oder "Prepper" in der Bundeswehr gegeben?

Flosdorff: Ich bitte, Fragen, die sozusagen den MAD betreffen, dann auch dem MAD zu stellen.

Ich weise im Übrigen darauf hin, dass eine Berichterstattung des MAD - auch eine regelmäßige Berichterstattung - in den dafür vorgesehenen Geheimdienstgremien des Deutschen Bundestags stattfindet. Es gab wiederholt nicht öffentliche Unterrichtungen. Aber es gibt ja zum Beispiel auch öffentliche Termine, die manchmal stattfinden. Ich werde, darf und kann Ihnen hierzu keine näheren Angaben machen.

Ich kann Ihnen nur sagen, dass solche Bestrebungen - extremistische Bestrebungen jedweder Art, ob es linksextremistische Bestrebungen, rechtsextremistische Bestrebungen, islamistische Bestrebungen oder Bestrebungen woher auch immer sind - in der Bundeswehr ohne Nachsicht und mit voller Härte verfolgt werden, dies auch sehr erfolgreich und in der Regel durch den MAD. Eine Vielzahl von Fällen gibt darüber Auskunft. Es gab seit der Einführung ungefähr 200 Fälle, also 199 Fälle, in denen Ehemalige oder Soldaten als Extremisten beziehungsweise Rechtsextremisten aufgeführt worden sind. Ich hole diese Zahlen gerade einmal. Die Vielzahl dieser 199 Fälle stammt aus der Zeit vor der Einführung der Wehrpflicht; das sind 170. Gegen die verbliebenen Angehörigen werden auch gerichtliche Verfahren geführt. Wir werden Extremismus in der Bundeswehr auch weiterhin konsequent entgegentreten.

Zusatzfrage: Aber hat die Ministerin so nicht den Eindruck, dass man da auch ein bisschen den Bock zum Gärtner gemacht hat, wenn solche Leute, die so etwas durchstechen, dort arbeiten?

Flosdorff: Das sind alles Fragen - - - Entschuldigung, da gibt es, glaube ich, ein Missverständnis. Die Ministerin führt nicht den MAD. Der MAD ist eine Behörde unter dem Dach der Bundeswehr. Es ist eine eigenständige Behörde. Es ist ein Geheimdienst, der dem Parlament in den dafür zuständigen Gremien auch regelmäßig Bericht erstattet, die auch sehr intensiv mit den zivilen Behörden, den Geheimdiensten und den anderen Zuständigen zusammenarbeiten. Alle Fragen rund um die Organisation des MAD können Sie dem MAD gerne stellen, wenn er darüber Auskunft gibt. Wenn die Verfahren abgeschlossen sein werden, dann wird das sicherlich auch irgendwie öffentlich geschehen. Bis dahin wird in den dafür vorgesehenen geheimen Gremien des Parlaments Auskunft gegeben. Ich habe auch gar keine Zweifel daran, dass der MAD als Ganzes und als solches mit aller Härte und Entschlossenheit diesen Fällen nachgeht.

Frage: Herr Flosdorff, wie zufrieden sind Sie denn als Aufsichtsbehörde mit der Arbeit des MAD in diesem Fall?

Gab es seit dem Fall Franco A. eigentlich interne Umstrukturierungen oder eine Neuorganisation innerhalb des MAD?

Flosdorff: Die Extremismusprüfung - das wissen Sie ja - ist verschärft worden. Man hat sie auch vorgelagert. Bevor die Menschen also zur Bundeswehr kommen und eingestellt werden, machen wir jetzt Vorüberprüfungen. Da gibt es auch Erkenntnisse.

Trotzdem - ich sage es noch einmal - haben wir keinen Zweifel daran, dass der MAD an sich als Organisation, als Behörde gut funktioniert und dass er auch gut geführt wird. Es gibt jetzt einen Fall staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen einen bestimmten Angehörigen des MAD. Es bleibt auch abzuwarten, was am Ende des Verfahrens festgestellt werden wird. Bis dahin - ich bitte einfach um Verständnis; so sind auch die Verfahren - können Sie sich mit Ihren Fragen an den MAD wenden, und der MAD berichtet den dafür vorgesehenen Gremien des Deutschen Bundestags.

Frage: Herr Flosdorff, Sie sprechen immer von den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den MAD-Oberstleutnant. Nach Angaben des Amtsgerichts Köln wurde bereits Anklage erhoben. Gibt es da unterschiedliche Sachstände?

Meine eigentliche Frage: Haben denn die bisherigen Ermittlungen, die ja überwiegend auf ziviler Seite geführt wurden, in diesem ganzen Umfeld zur Notwendigkeit struktureller Veränderungen oder der Veränderung von Kommunikationsbeziehungen innerhalb der Bundeswehr geführt?

Flosdorff: Ich glaube, diese Frage führt ein bisschen auf das falsche Feld, weil es hierbei ja insbesondere um die Zusammenarbeit der zivilen Behörden geht. Wenn Sie jetzt die ganzen anderen Stränge betrachten, dann sind das ja zivile Behörden, die ermitteln. Wenn Sie jetzt sagen, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mit Erhebung der Anklage abgeschlossen sind, dann ist das eine technische Frage - jetzt bleibt abzuwarten, was in dem Verfahren herauskommen wird -, und ich danke für diesen juristischen Hinweis. Aber hierbei geht es ja eher um eine enge Zusammenarbeit, was die Erkenntnisse ziviler Behörden und die Erkenntnisse angeht, die der MAD innerhalb der Bundeswehr gewonnen hat. Der MAD ist nicht für ehemalige Soldaten zuständig, um die es in diesem Fall im Großen und Ganzen geht, wenn ich den Artikel heute Morgen richtig gelesen habe. Es gibt dort auch aktive Soldaten. Dem geht der MAD nach. Aber auch da werden viele Verfahren federführend durch zivile Behörden betrieben.

Zusatzfrage: Das war ja nicht meine Frage, sondern meine Frage war, ob die bisherigen Ermittlungen schon dazu geführt haben, dass man die Notwendigkeit der Veränderung von strukturellen Beziehungen oder Kommunikationsbeziehungen innerhalb der Bundeswehr sieht.

Flosdorff: Nein. Bisher und nach jetzigem Stand hat sich gegenüber dem, was im vergangenen und im vorvergangenen Jahr geschehen ist - auch im Zuge des Nachgangs zu dem Fall Franco A. und den Ermittlungen -, herausgestellt, dass es eine sehr gute und enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden gibt. Die ist sicherlich nicht lockerer geworden, sondern die hat sich zwischen den zivilen Behörden, den militärischen Behörden und dem MAD auch eher vertieft. Im Moment gibt es keinen Anlass dafür - zumindest einmal keinen, der mir bekannt ist -, da über weitere strukturelle Veränderungen nachzudenken, weil es eigentlich um eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit in diesen Fällen geht und mir nichts anderes bekannt ist.

Frage: Wie zufrieden ist das Bundesumweltministerium mit dem gestrigen, sage ich einmal, Diesel-Kompromiss von Herrn Scheuer? Wenn es nicht zufrieden ist, welche Konsequenzen zieht das Umweltministerium jetzt daraus? Was unternimmt das Umweltministerium jetzt?

Zylka: Bisher liegen uns noch keine konkreten Details des gestrigen Treffens Herrn Scheuers mit der Autoindustrie vor. Im Prinzip ist es sehr erfreulich, dass sich zwei Unternehmen bereit erklärt haben, auf ihre Kosten - 3000 Euro sind zugesagt - Nachrüstungen vorzunehmen. Was noch offen ist, aber das würde ich an das BMVI weitergeben, ist, wie da die zeitliche Abfolge ist, also ob diese Nachrüstungen nur nach möglichen Umtauschprozessen oder gleichzeitig stattfinden können.

Zusatzfrage: Das Umweltministerium hat ja immer gefordert, dass die Kosten für die Nachrüstung vollständig übernommen werden.

Zylka: Ja.

Zusatzfrage: Es heißt jetzt "bis zu 3000 Euro". Das können also zwischen 1000 Euro und 3000 Euro sein. Wenn die Nachrüstung bei manchen Modellen teurer als 3000 Euro ist, ist also jedenfalls von einer vollständigen Kostenübernahme keine Rede mehr.

Zylka: Aber Herr Scheuer hat gestern völlig richtig gesagt, dass man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen kann, was es genau kosten wird. Die Systeme müssen noch entwickelt werden. Wir gehen davon aus, dass es weniger als 3000 Euro sein werden.

Vorsitzender Detjen: Wollen Sie das noch ergänzen?

Strater: Wenn der Kollege noch eine Frage an uns hat, dann ergänze ich gerne noch etwas.

Vorsitzender Detjen: Das Umweltministerium sagte ja, dass Sie Details haben.

Strater: Der Minister hat sich ja gestern ausführlich dazu geäußert, was er nach vielen Stunden mit der Automobilindustrie verhandelt hat. Das kennen Sie alles. Die gesamte Pressekonferenz können Sie auch noch einmal auf unserer Webseite nachlesen.

Es gibt bis zu 3000 Euro für die Altfahrzeuge, die nicht umgetauscht werden, und Nachrüstungen gibt es dann, wenn sie technisch vorliegen. Wir haben es hier auch schon häufiger erörtert: Die Hersteller solcher Nachrüstsätze müssen diese entwickeln. Sie müssen diese dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Genehmigung vorlegen. Dann gibt es die technischen Vorschriften, die diese Systeme einhalten müssen, und wenn diese Systeme verfügbar sind, was nicht kurzfristig - auch das haben wir aber immer gesagt - Fall sein wird, dann ist das auch möglich. Zwei Hersteller haben sich dazu bekannt, das zu tun, ein dritter nicht. Gleichwohl hat auch der dritte, nämlich BMW, zugesagt, dann bis zu 3000 Euro für die Fahrzeuge zu bezahlen, die nicht an diesen Umtauschprogrammen, die die Hersteller jetzt anbieten, teilnehmen werden.

Insofern hat der Minister gestern ein konstruktives Ergebnis erzielt, und das war sein Auftrag aus den Koalitionsgesprächen, in denen wir das Konzept für saubere Luft und nachhaltige Mobilität in den Städten ja vorgelegt haben und nach denen wir ja jetzt diese Nachverhandlungen mit den Automobilherstellern geführt haben.

Frage: Plant der Verkehrsminister denn, weitere Gespräche mit in- und ausländischen Automobilherstellern zu führen, wie das Umweltministerium es ja heute gefordert hat, namentlich auch mit BMW?

Frau Fietz, wie zufrieden ist die Bundeskanzlerin mit diesen neuen Zusagen von gestern? Hält sie denn weitere Gespräche auch mit BMW und ausländischen Herstellern für notwendig?

Strater: Ich beginne einmal: Ja, der Minister hat zugesagt, dass er auch weiterhin mit den ausländischen Automobilherstellern im Gespräch bleibt. Das sind wir ja auch bereits seit einiger Zeit, weil wir fordern, dass auch sie sich an den Maßnahmen für saubere und bessere Luft in den Städten beteiligen sollen. Mit den deutschen Herstellern haben wir gestern diesen Kompromiss erzielt, der ein konstruktives Ergebnis ist. Das muss jetzt alles Schritt für Schritt umgesetzt werden. Es muss auch, was zum Beispiel BMW angeht, noch einmal genau gesagt werden, was mit diesen herstellerspezifischen Maßnahmen ist und wie die ausgestaltet werden. Es ist jetzt Sache der Hersteller, dies ganz konkret auszuarbeiten und dann auch zu kommunizieren.

SRS'in Fietz: Die Bundeskanzlerin hat ja mehrfach betont, dass sie auch die Automobilindustrie in der Verantwortung sieht und erwartet, dass die Industrie ihrer Verantwortung nachkommt. Sie hat die Resultate der Vereinbarung von gestern zur Kenntnis genommen und begleitet diesen ganzen Prozess jetzt beobachtend und natürlich auch konstruktiv. Man wird sehen, wie sich diese ganze Geschichte am Ende entwickeln wird, wie die Zusagen eingehalten werden können. Dann wird die Bundeskanzlerin natürlich im Rahmen der gesamten Bundesregierung diesen gesamten Prozess weiter begleiten, dass man dahin kommt, Fahrverbote zu vermeiden und die Luftqualität in den Städten zu verbessern.

Zusatzfrage: Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass das, was gestern erreicht wurde, als noch nicht ausreichend angesehen wird?

SRS'in Fietz: Nein, das haben Sie nicht richtig verstanden. Das ist keine Bewertung in dem Sinne, was erreicht wurde. Man sieht die Industrie in der Verantwortung, und ansonsten beobachtet man weiterhin auch im Kanzleramt, wie sich die Entwicklung weiter zeigt - mit Blick darauf, dass man Fahrverbote in den Städten durch verschiedene Maßnahmen, die die Bundesregierung eingeleitet hat, vermeidet. Die Hardwarenachrüstungen sind ja nur ein Bestandteil des gesamten Pakets für saubere Luft. Es geht darum, die Luftqualität in den Städten zu verbessern, und das wird die Bundesregierung weiterhin mit Nachdruck verfolgen.

Frage: Sie sagten, Sie hätten das Ergebnis zur Kenntnis genommen; das klingt ja relativ kühl, sage ich einmal. Gerade die Bewertung, die Sie eben nicht nennen wollten, würde mich aber einmal interessieren. Ist das gestern ein Erfolg gewesen, ein Schritt in die richtige Richtung, oder ist das einfach nur ein gescheitertes Treffen gewesen?

SRS'in Fietz: Es ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Wie gesagt, das Konzept für saubere Luft und zur Verhinderung von Fahrverboten ist sehr vielschichtig. Die Hardwarenachrüstungen sind ein Element davon. Gestern hat sich mit dieser Vereinbarung ein positives Ergebnis gezeigt, und jetzt wird die Bundesregierung mit aller Kraft daran arbeiten, weitere Projekte, die im Rahmen der Luftreinhaltung zu ergreifen sind, voranzutreiben.

Frage (zu den Plänen der Bundesumweltministerin zur Bepreisung von CO2-Emissionen): Man kann heute in der "Bild"-Zeitung lesen, dass die Umweltministerin gemeinsam mit dem Finanzminister angeblich eine Sondersteuer auf Benzin und Heizöl plane. Können Sie dazu etwas sagen? Wie weit sind die Planungen gediehen? Da ist ja die Rede davon, dass der Benzinpreis dann über zwei Euro steigen könnte. Könnte das Umweltministerium vielleicht einmal erklären, ob diese Rechnung so stimmt, wenn diese Pläne so kämen?

Zylka: Sehr gerne. Ich möchte für alle auch noch einmal kurz erwähnen, dass die Bundesumweltministerin am Mittwoch die schöne Gelegenheit hatte, in der Humboldt-Universität eine Art Grundsatzrede zu halten, in der sie ihre gesamte politische Linie aufgeblättert hat und dann auch zu einzelnen Projekten etwas gesagt hat, wie etwa zu Insektenschutz, Ressourcenschutz, Vermeidung von Plastikmüll und vor allem Klimaschutz. Im Rahmen des Themas Klimaschutz hat sie erneut - das ist kein neues Thema, das hat sie bereits mehrfach getan - ihre Überlegungen und Ideen über eine Bepreisung von CO2 anzustellen. Diese Rede kann auf der Homepage des Bundesumweltministeriums nachgelesen werden. Ich würde sie ungern noch einmal vortragen, aber was das auf keinen Fall ist, ist eine Sondersteuer auf Benzin und Wohnen.

Kolberg: Vielleicht kann ich das ergänzen. Auch wir wollen den Mutmaßungen in der Berichterstattung heute ganz entschieden entgegentreten. Es gibt keinerlei Überlegungen, eine CO2-Steuer oder eine neue CO2-Bepreisung einzuführen und Bürgerinnen und Bürger stärker zu belasten. Ganz im Gegenteil: Der Bundesfinanzminister hat das Ziel, Bürgerinnen und Bürger mit Kleineren und mittleren Einkommen zu entlasten; deswegen haben wir ja das Familienentlastungspaket auf den Weg gebracht, das gestern im Bundestag verabschiedet wurde. Dabei geht es um Entlastungen in Milliardenhöhe für Familien in diesem Land, indem wir den Grundfreibetrag erhöhen, indem wir die kalte Progression zurückschrauben und indem wir den Kinderfreibetrag verbessern und das Kindergeld erhöhen.

Zusatzfrage: Ich habe das Thema, ehrlich gesagt, auch nicht so genau verfolgt, aber das Neue war für mich jetzt, dass es Gespräche zwischen dem Finanzministerium und der Umweltministerin gibt, die ja in ihrer Rede diese Möglichkeit erwähnt hat. Da klingt das, was geplant ist, ja schon ein bisschen konkreter. Deswegen frage ich noch einmal: Gibt es da schon entsprechende Pläne, gibt es da Gespräche zwischen den Ministerien, oder ist das jetzt erst einmal eine Idee allein der Umweltministerin?

Zylka: Wir sind ganz am Anfang der Diskussionen, wie die Ministerin ja auch gesagt hat. Das ist eine sehr komplexe Idee, die dahintersteht. Es geht darum, fossile Energieträger teurer zu machen, einen Preis für CO2 zu entwickeln und im Gegenzug beim Strom zu entlasten, der ja immer erneuerbarer wird. Das wird bei uns im Haus angestellt und das wird auch noch viel Zeit in Anspruch nehmen; das hat im Moment keine Priorität. Natürlich werden sich unsere Fachleute im Haus auch mit den Fachleuten des Bundesfinanzministeriums dazu abstimmen.

Frage: Ich bringe die Aussagen von Herrn Kolberg und Frau Zylka leider überhaupt nicht in Einklang. Herr Kolberg, Sie sagen, es gebe keinerlei Überlegungen für eine CO2-Bepreisung. Frau Zylka hat gerade gesagt, es gehe darum, fossile Brennstoffe zu verteuern - dazu würde ich Benzin genauso zählen wie Heizöl. Frau Schulze hat in ihrer Rede ja auch gesagt, dass sie zusammen mit dem Finanzministerium ein Konzept dafür vorlegen werde. Das würde ich jetzt gern einmal aufgeklärt haben.

Kolberg: Genau, dazu habe ich unsere Position eben ja genannt, nämlich dass diese Überlegungen im BMF nicht geteilt werden.

Zusatzfrage: Frau Zylka, dann verstehe ich nicht, wieso Frau Schulze in ihrer Rede Herrn Scholz mit ins Boot genommen hat und was da jetzt für ein Konzept geplant ist. Das ist also nur ein Konzept des Umweltministeriums, ohne das Finanzministerium?

Zylka: Es ist selbstverständlich, dass die Bundesumweltministerin mit ihren Parteikollegen, auch dem Finanzminister, im Gespräch darüber ist.

Frage: Eine kurze Lernfrage an das BMF: Gibt es Überlegungen in Ihrem Haus, die Diesel-Subventionen herunterzufahren oder zu streichen?

Kolberg: Dieses Thema haben wir hier ja schon oft besprochen. Es ist ja so, dass Diesel-Kfz im Kraftfahrzeugsteuerrecht stärker belastet werden. Im Gegenzug werden sie im Energiesteuerrecht weniger stark belastet. Insofern gibt es insgesamt keine Privilegierung. Es gibt keine Pläne, dass daran etwas geändert wird.

Frage: Herr Kolberg, wenn Sie die Be- und Entlastungsfaktoren Kfz-Steuer und Spritsteuer gegenrechnen, dann bedeutet das ja: Der höchste Einspareffekt relativ gesehen ergibt sich dann, wenn mehr gefahren wird. Diese Balance ist also sozusagen eine Aufforderung dazu, mehr zu fahren. Entspricht das Umweltschutzgesichtspunkten? Wäre das ein Anlass oder Anreiz für das Umweltministerium, zu sagen: "Das entspricht eigentlich nicht der politischen Philosophie dieser Bundesregierung, wir müssen deshalb einmal diese Balance ändern"?

Kolberg: Ich habe ja schon gesagt, dass der Gesetzgeber sich für diese Aufteilung entschieden hat und dass es keine Pläne gibt, daran etwas zu ändern. Dem kann ich hier im Moment nichts weiter hinzufügen. Ich weiß nicht, ob das Umweltministerium dazu noch etwas beizutragen hat; ich habe dazu jedenfalls nichts weiter beizutragen.

Zusatzfrage: Sie haben ja recht, der Gesetzgeber hat sich dazu entschlossen. Diese Regel besteht jetzt aber seit ich weiß nicht wie vielen Jahrzehnten. Damals war der Gedanke des Umweltschutzes und auch des Spritsparens, glaube ich, noch nicht so verbreitet. Faktisch ist es so - und dem haben Sie nicht widersprochen -, dass diese Gegenrechnung diejenigen bevorzugt, die sehr viel fahren und sehr viel Sprit verbrauchen. Das ist eine Anreizpolitik. Ist das nicht Anlass, diese Anreizpolitik zu überdenken?

Kolberg: Ich kann dem, was ich eben schon gesagt habe, nichts hinzufügen.

Frage: An das Verteidigungsministerium - ich glaube, wir haben auch schon einmal über dieses Thema gesprochen -: Es gibt in Israel gerade Untersuchungen zu Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit dem Verkauf von U-Booten durch thyssenkrupp. Da wäre meine Frage erst einmal: Inwieweit verfolgt man diese Untersuchungen in Israel? Gibt es Überlegungen, diesen Deal auf Eis zu legen? Wenn es tatsächlich zu einer Anklage kommt: Welche Auswirkungen hätte das eigentlich auf diesen Deal?

Flosdorff: Ich habe hier keine Informationen über den Stand von Ermittlungen in Israel. Insofern würde ich mich jetzt hier auch nicht spekulativ einlassen.

Vorsitzender Detjen: Keine weiteren Fragen dazu?

Zusatzfrage: Könnte man das sonst nachreichen? Ich meine, die Ermittlungen gibt es ja.

Flosdorff: Aber da solche Ermittlungen nicht abgeschlossen sind, ich noch gar nicht weiß, wie inhaltlich der Sachstand ist und es im Prinzip Ermittlungen sind, die sich gegen eine zivile Firma richten und in die die Bundeswehr im engeren Sinne nicht eingebunden ist, verstehe ich jetzt auch gar nicht, warum ich hier zum gegenwärtigen Zeitpunkt darüber berichten soll.

Zusatzfrage: Vielleicht das Wirtschaftsministerium?

Wagner: Für uns gilt das Gleiche. Wir können auch die Ermittlungen in Israel nicht kommentieren.

Zusatzfrage: Aber Frau Fietz?

SRS'in Fietz: Ich kann Ihnen etwas dazu sagen. Die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen in Israel bezüglich des Zustandekommens von Israels Vergabeentscheidung sind uns bekannt. Sie sind noch nicht abgeschlossen und werden als innere Angelegenheit Israels durch die Bundesregierung nicht bewertet.

Frage: An Frau Fietz oder an das Wirtschaftsministerium: Ich glaube, es geht auch nicht unbedingt um eine Bewertung, sondern um die Frage, ob das Einfluss auf das Genehmigungsverfahren für die Lieferung haben kann und vielleicht auch auf die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt, die ja einen erheblichen Teil dieser U-Boote ausmacht.

SRS'in Fietz: Sie wissen, diese ganzen Konjunktiv-Fragen "Was wäre wenn" - - -

Zusatz: Ich habe den Konjunktiv vermieden.

SRS'in Fietz: Ich weiß; aber er steckte trotzdem in Ihrer Frage. Deswegen werden wir zum gegebenen Zeitpunkt gegebenenfalls antworten. Auf jeden Fall kann ich Ihnen heute nicht mehr dazu sagen.

Frage: Frau Fietz, war das Thema bei den Regierungskonsultationen in Jerusalem?

SRS'in Fietz: Ich kann Ihnen im Moment nicht beantworten, ob das da Thema war. Das müssten wir gegebenenfalls nachreichen. Das weiß ich nicht.

Frag : Eine Frage an das BMI: Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Eilantrag der AfD auf Untersuchung von Äußerungen des Bundesinnenministers abgewiesen, u. a. mit der Begründung, das Interview, in dem die Äußerungen gemacht wurden, sei von der Homepage des BMI entfernt worden.

Meine Frage: Betrachtet denn der Minister das Verhalten der AfD weiterhin als - Zitat - "hochgefährlich" und - Zitat - "staatszersetzend"? Oder bedeutet die Löschung des Interviews von Ihrer Website eine Distanzierung von dieser Auffassung?

Petermann: Die Löschung der Website oder die Löschung des Interviews auf der Website bedeutet keine Distanzierung. Es wurde in dem Interview ein ganz konkreter Vorgang angesprochen und bewertet durch den Bundesinnenminister. Über diesen Vorgang hinaus möchte ich hier keine hypothetischen Fragen beantworten.

Zusatzfrage: Also er bleibt dabei, dass der Vorgang wie in dem Interview so von ihm bewertet wird?

Petermann: Dieser damalige Vorgang wird nach wie vor so bewertet; der steht.

Frage: Auch eine Frage an das BMI. Das Thema war bereits in der vergangenen Woche auf der Tagesordnung. Aber das Protokoll dazu ist Ihnen im Moment nicht zugänglich. Es geht um die Polizeikooperation mit Saudi-Arabien. Da war, glaube ich, der Sachstand, dass nach wie vor das Projekt "Büro in Riad" aufrechterhalten wird, aber derzeit keine Planung für weitere Trainingsmaßnahmen stattfindet. Hat sich daran etwas geändert? Ist absehbar, wann das BMI eine erneute gemeinsame Trainingsplanung aufnehmen wird? Denn das Aufrechterhalten eines Projektes Büros, wenn man es nicht nutzen will, wäre ja unsinnig.

Petermann: Es gibt keine weiteren konkreten Planungen über das hinaus, was hier in den vergangenen Wochen mitgeteilt wurde. Es steht im Augenblick keine Entscheidung an.

Zusatzfrage: Plant das BMI generell, in Zukunft wieder gemeinsame Trainingskooperationsmaßnahmen mit der saudischen Polizei durchzuführen? Das ist ja eine grundsätzliche Frage.

Petermann: Wir haben hier sehr häufig darüber gesprochen, dass aktuell keine Entscheidung ansteht und deswegen diese Frage nicht entschieden werden muss.

Zusatzfrage: Entschuldigung. Aber aktuell ist etwas Anderes als grundsätzlich daran festzuhalten. Es sind zwei Ebenen. Ich frage ja jetzt, ob Sie am Grundsatz festhalten, eine Polizeikooperation mit Saudi-Arabien durchzuführen.

Petermann: Zu dieser Frage kann ich nach wie vor nur sagen, dass das im Augenblick nicht beantwortet werden kann.

Frage: Auch zu Saudi-Arabien, aber zum Fall Khashoggi: Frau Fietz, Frau Adebahr, hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse zu den Ermittlungsarbeiten zum Mord an Herrn Khashoggi? Haben Sie schon die gewünschte Transparenz, die Sie erwarten?

SRS'in Fietz: Ich kann Ihnen da keinen neuen Sachstand melden.

Adebahr: Nein, auch von mir kein neuer Sachstand. Bundesaußenminister Maas hat vorgestern noch einmal deutlich gemacht, dass wir nach wie vor die vollständige Aufklärung des Falles fordern, dass längst noch nicht alle Fragen beantwortet sind und wir weiter darauf drängen, dass diese Aufklärung passiert.

Zusatzfrage: Soll das noch in diesem Jahr abgeschlossen sein? Bis wann erwarten Sie da Aufklärung?

Adebahr: So schnell wie möglich erhoffen wir uns das.

Frage: Eine Frage an das BMI: Wir haben ja erfahren, dass die Vorschriften für die Begleitung von Abschiebungen bei Charterflügen vorübergehend gelockert werden sollen, was die Qualifikation der Begleiter angeht. Bis Juni 2019 hieß es. Was sind denn die Ursachen für diesen Personalmangel? Denn es gibt ja theoretisch genügend Leute, die diese Lehrgänge absolviert haben. Welche anderen Maßnahmen sind geplant, um diesem Personalmangel entgegenzuwirken?

Petermann: Zur Frage, welche Maßnahmen geplant sind: Es werden weiterhin Fortbildungsmaßnahmen stattfinden, und es wird Personal geschult werden. Das steht außer Frage.

Im Übrigen ist es vom Sachverhalt her so, dass nach wie vor jeder Abzuschiebende von einem ausgebildeten Bundespolizisten begleitet wird. Das wird nach wie vor sichergestellt. Es geht ja auch nur um die Flüge, die von der Bundespolizei selbst als Charterflüge organisiert werden. Also es ist ja nur ein Kleiner Ausschnitt aus dem Bereich der Abschiebungen. Es finden ja auch noch Abschiebungen über Linienflüge statt, sodass nach wie vor eine ordnungsgemäße Begleitung stattfindet. Es ist nur so, dass darüber hinaus begleitende Personen - Assistenzkräfte wie Dolmetscher oder Ärzte - nach derzeitiger Erlasslage nicht zwingend diese Spezialschulungen absolviert haben müssen.

Zusatzfrage: Eine Zusatzfrage dazu: In Bayern hat es ja auch Lehrgänge für Landespolizisten gegeben. Sie sind, glaube ich, von der Bundespolizei als Personenbegleiter Luft geschult worden. Wenn andere Landespolizeien ähnlich handeln sollten, würde das BMI das befürworten? Oder setzt es sich dafür ein?

Was ist der Grund? Ich meine, verpflichtet sich jeder von Seiten der Polizei, der diesen Lehrgang absolviert, dazu, hinterher auch zur Verfügung zu stehen? Ist es so, dass sie so viele Überstunden vor sich herschieben oder dass sie diese Abschiebungen eigentlich nicht machen wollen?

Petermann: Zu den Motiven kann ich hier nichts sagen. Ich kenne sie nicht.

Zusatzfrage: Und die andere Frage?

Vorsitzender Detjen: Die Frage war, ob andere Landespolizeien ein Vorbild sein sollten, ob Sie eine Einschätzung dazu haben.

Petermann: Könnten Sie die Frage noch einmal präzisieren?

Zusatzfrage: In Bayern gab es Landespolizisten, die Lehrgänge besucht haben, um sich als Personenbegleiter Luft zu qualifizieren. Zum Teil haben sie diese auch schon abgeschlossen.

Gibt es das auch in anderen Ländern, dass Polizisten der Landespolizei das machen? Oder anders gefragt: Würde es BMI das befürworten oder hat es in diese Richtung schon einmal etwas gesagt, um diesen Personalmangel zu beheben?

Petermann: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Das müsste ich nachreichen.

Freitag, 9. November 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 9. November 2018
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-9-november-2018-1548240
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2018

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