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PRESSEKONFERENZ/1788: Regierungspressekonferenz vom 23. November 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 23. November 2018
Regierungspressekonferenz vom 23. November 2018

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Begegnung mit dem Friedensnobelpreisträger Kailash Satyarthi, Kabinettssitzung, Empfang des Premierministers von Thailand, Empfang des Präsidenten von Armenien, Übergabe der Weihnachtsbäume an das Bundeskanzleramt, Veranstaltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema 100 Jahre Frauenwahlrecht, 3. Deutsch-Ukrainisches Wirtschaftsforum, G20-Gipfeltreffen in Buenos Aires), Unterzeichnung des "Contract for the Web", Reise des Bundesaußenministers nach Spanien, Aktionsplan der Bundesumweltministerin für weniger Plastik und mehr Recycling, Finanzbetrug mit American Depository Receipts, Abschiebungen nach Syrien, geplante Maßnahmen zur Beschleunigung der Dublin-Überstellungen, Abschiebungen nach Afghanistan, Brexit, lokales Roaming/Versteigerung von 5G-Lizenzen, Medienbericht über angeblich von der US-Regierung geforderte Einschränkungen der Geschäftstätigkeit von Huawei in Deutschland, UN-Resolutionen zum Nahostkonflikt, Ermordung von Jamal Khashoggi, Bericht von Amnesty International über Folter in Saudi-Arabien, Zwischenbericht der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung", Ausschreibungsverfahren für den Anbau von Cannabis in Deutschland, Jemen-Konflikt, Unterstützung israelischer Nichtregierungsorganisationen durch die Bundesregierung

Sprecher: StS Seibert, Adebahr (AA), Haufe (BMU), Fehling (BMF), Schmidt (BMI), Strater (BMVI), Kall (BMJV), Einhorn (BMWi), Ewald (BMG)


Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Schönen guten Tag! Der Ausblick auf die Termine der Bundeskanzlerin in der nächsten Woche beginnt mit Dienstag, dem 27. November - presseöffentlich ist der Termin nicht, aber es ist einer, den wir ankündigen -:

Die Bundeskanzlerin begegnet um 13 Uhr im Bundeskanzleramt dem Friedensnobelpreisträger des Jahres 2014 Kailash Satyarthi - ein Friedensnobelpreisträger, der sich insbesondere für die Situation von Kindern in Indien und den weltweiten Schutz der Kinderrechte einsetzt. Er ist Gründer einer Stiftung für den Schutz von Kindern in Indien. Das werden sicherlich auch die Themen des Meinungsaustausches sein.

Am Mittwoch findet um 9.30 Uhr, also zur gewohnten Zeit, die Sitzung des Bundeskabinetts unter Leitung der Bundeskanzlerin statt.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch auf einen interessanten Anschlusstermin hinweisen: Nach der Kabinettssitzung werden die Justizministerin Frau Barley und die Digitalisierungsstaatsministerin Dorothee Bär im Kanzleramt die Prinzipien des sogenannten "Contract for the Web" unterzeichnen und dazu kurze Statements abgeben. Dieser "Contract for the Web" geht als Idee auf den Schöpfer beziehungsweise technischen Kopf des World Wide Web, Timothy Berners-Lee, zurück, der auch Gründer der World Wide Web Foundation ist. Er hat im November auf dem Web Summit in Lissabon Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen und auch Regierungen dazu aufgerufen, einen neuen weltweiten digitalen Gesellschaftsvertrag zu zeichnen. Die Bundesregierung verpflichtet sich - wie viele andere Regierung - mit der Zeichnung, die Prinzipien des "Contract for the Web" in Deutschland einzuhalten. Dazu gehört zum Beispiel sicherzustellen, dass sich jeder mit dem Internet verbinden kann, dass das Internet jederzeit verfügbar ist und dass das Recht der Menschen auf Privatsphäre respektiert wird. Die Bundeskanzlerin hatte die Zeichnung dieses Contracts auf ihrer Digitalklausur am 14. und 15. November verabredet.

Am Mittwochmittag um 12.30 Uhr wird die Bundeskanzlerin den Premierminister von Thailand, General Prayut Chan-o-cha, im Kanzleramt empfangen. Es wird natürlich um die bilateralen, die deutsch-thailändischen Beziehungen gehen, aber auch regionalpolitische Entwicklungen in Asien werden Thema des Gesprächs sein. Vor dem Mittagessen werden die Kanzlerin und der thailändische Premierminister gemeinsam Pressestatements abgeben.

Am Mittwoch um 16 Uhr empfängt die Bundeskanzlerin dann den armenischen Präsidenten Armen Sarkissjan zu einer Unterredung im Kanzleramt. Er wird aus Anlass eines offiziellen Besuchs in Deutschland sein. Die Bundeskanzlerin hatte Herrn Sarkissjan schon Ende August im Rahmen ihrer Südkaukasusreise getroffen. Sie freut sich jetzt, diesen Austausch fortsetzen zu können. Es wird sicherlich um die bilaterale Zusammenarbeit, die Lage in Armenien vor den Parlamentswahlen, die im Dezember anstehen, und internationale Fragen gehen.

Gegen Mittwochabend, genauer gesagt um 17.15 Uhr, werden traditionell die drei Weihnachtsbäume des Bundeskanzleramtes übergeben, und zwar in Anwesenheit der Kanzlerin, des Chefs des Kanzleramts und Frau Staatsminister Widmann-Mauz.

Immer noch am Mittwoch um 18.45 Uhr wird die Bundeskanzlerin an einer Veranstaltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema 100 Jahre Frauenwahlrecht teilnehmen. Sie wird dabei eine Rede halten, in der sie die Verdienste der Frauenrechtsbewegung würdigt, aber auch aktuelle Herausforderungen in diesem Sinne anspricht.

Am Donnerstag, dem 29. November, nimmt die Kanzlerin am 3. Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforum teil, das im Haus der Deutschen Wirtschaft hier in Berlin stattfindet. Neben ihr wird auch der ukrainische Ministerpräsident Wolodymyr Hroisman ein Grußwort halten. Im Anschluss wird die Kanzlerin ein bilaterales Gespräch mit Herrn Hroisman führen.

Am Freitag, am Samstag und am 1. Dezember nimmt die Kanzlerin dann am 13. G20-Gipfeltreffen in Buenos Aires, Argentinien, teil. Motto der diesjährigen argentinischen Präsidentschaft ist "Building Consensus for Fair and Sustainable Development". Einige zentrale Themen der G20-Agenda der argentinischen Präsidentschaft in diesem Jahr sind die Zukunft der Arbeit und die Veränderungen der Arbeitswelt durch neue Technologien - Argentinien führt damit Arbeiten unter deutschem Vorsitz fort -, das Thema Infrastruktur - vor allem die Förderung privater Infrastrukturinvestitionen, ganz besonders in Entwicklungsländern - und das Thema Ernährungssicherung - da lautet das Ziel, die globale Versorgung mit Nahrungsmitteln inklusiver und effizienter zu gestalten, zum Beispiel durch eine nachhaltige Steigerung der Produktivität bei der Bodennutzung. Weitere G20-Themen sind auf der Agenda: Handel, Frauenförderung, Korruptionsbekämpfung, Finanzmarktregulierung und Steuern, Klimaschutz, Energie, Entwicklung und die Zusammenarbeit mit Afrika.

Wir werden zu dem ganzen Komplex G20-Gipfel in Argentinien am Montag hier um 12.30 Uhr, also nach der Regierungspressekonferenz, mit Herrn Hecker und Herrn Röller ein Briefing anbieten.

Das ist es erst einmal.

Frage: Herr Seibert, Sie haben gerade den G20-Gipfel angesprochen und gesagt, die Bundeskanzlerin werde dabei sein. Der saudische Kronprinz wird auch zu der Zeit da sein. Sind irgendwelche Gespräche mit dem saudischen Kronprinzen geplant? Wie verhält man sich generell gegenüber dem Kronprinzen?

StS Seibert: Ich kann Ihnen noch überhaupt keine bilateralen Treffen, die in Buenos Aires stattfinden, ankündigen. Das ist auch nicht üblich; so etwas wird kurzfristig und mehr oder weniger vor Ort entschieden. Deswegen machen wir da vorher keine Ankündigungen.

Ansonsten kann ich Ihnen dazu eigentlich gar nichts sagen. Es ist das Recht jedes Staates, der bei den G20 dabei ist, die Zusammensetzung seiner Delegation zu entscheiden. Die Bundeskanzlerin wird anreisen und sich der Arbeit dieses Gipfels widmen.

Frage: Ist die Kanzlerin denn an bilateralen Gesprächen mit Herrn bin Salman interessiert?

StS Seibert: Wir werden Ihnen bilaterale Gespräche dann mitteilen, wenn sie verabredet sind.

Vorsitzende Welty: Dann kommen wir zu einer Reiseankündigung aus dem Auswärtigen Amt.

Adebahr: Vielen Dank. - Außenminister Maas wird am kommenden Sonntag auf Einladung seines spanischen Amtskollegen Josep Borrell zu seinem Antrittsbesuch nach Spanien reisen. Geplant sind politische Gespräche mit dem Außenminister und dem Senatspräsidenten. Gegenstand der Gespräche werden europapolitische und internationale Fragen sein, darunter die Zukunft der EU, die Weiterentwicklung der Währungsunion, Migration und die europäische Außen- und Sicherheitspolitik sowie auch Themen der Vereinten Nationen mit Blick auf unsere Sicherheitsratsmitgliedschaft, die am 1. Januar beginnt.

Außenminister Maas wird zudem die deutsche Auslandsberufsschule FEDA besuchen. Das ist ein schönes Projekt, bei dem junge Spanier in Zusammenarbeit mit deutschen Unternehmen das Konzept der dualen Berufsausbildung durchlaufen. Für den Montagnachmittag ist außerdem noch eine gemeinsame öffentliche Diskussion mit dem spanischen Außenminister an einer Universität zum Thema "In welchem Europa wollen wir leben?" geplant.

Vorsitzende Welty: Dann kommen wir zu einer Terminankündigung aus dem Bundesumweltministerium.

Haufe: Die Bundesumweltministerin wird am Montag und 9 Uhr im Bundesumweltministerium ihren Aktionsplan für weniger Plastik und mehr Recycling vorstellen. Es ist ja ein zentrales Anliegen der Bundesumweltministerin, den Umgang mit Plastik, mit Kunststoffen umweltfreundlicher zu gestalten und unnötige Plastikabfälle zu vermeiden. Die Ministerin wird ausführen, wie sie das angehen möchte. Außerdem wird sie darauf verweisen, wie Deutschland international seinen Beitrag für weniger Meeresmüll leisten will.

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium zum Betrug mit sogenannten Phantomaktien beziehungsweise ADR-Papieren. Dieser Betrug stellt offensichtlich eine Weiterung der Cum-ex-Affäre dar. Können Sie uns eine Schätzung geben, wie groß der Schaden in Deutschland ist, aus welchen Ländern die Banken stammen, die da verwickelt sind, und ob Sie in Kontakt mit den US-Behörden sind?

Fehling: Ich kann dazu ganz allgemein erst einmal Folgendes mitteilen: Die Recherchen der Medien in diesem Zusammenhang weisen auf einen ernsten Vorgang hin. Das Bundesfinanzministerium geht diesen Vorwürfen mit Hochdruck nach und arbeitet dabei eng mit dem Bundeszentralamt für Steuern, das für die Erstattung von Kapitalertragssteuern zuständig ist, sowie mit den zuständigen Stellen der Bundesländer zusammen. Zugleich prüfen wir, inwieweit die bestehenden Verfahren verbessert werden müssen, um Steuerhinterziehung weiter zu erschweren.

Vielleicht zur Einordnung: Die Vorgaben für Inhaber von American Depository Receipts, also diesen sogenannten ADR, die berechtigt sind, sich die Kapitalertragssteuer erstatten zu lassen, sind eindeutig und schließen eine unberechtigte Erstattung aus. So dürfen Steuerbescheinigungen ausschließlich für ADR ausgestellt werden, die sich tatsächlich im Depot des jeweiligen Instituts befinden und für die die Kapitalertragssteuer auf die den ADR zugrundeliegende Aktie abgeführt worden ist. Für sogenannte Pre-ADR ist die Beantragung und Ausstellung einer Steuerbescheinigung unzulässig, weil Pre-ADR nicht mit Aktien unterlegt sind. Sollten entsprechende Bescheinigungen dennoch beantragt und ausgestellt worden sein, liegt ein klarer Gesetzesverstoß vor.

Es ist jetzt die Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden, einschlägige Sachverhalte zu prüfen und zu ahnden. Dies umfasst auch die Haftung beteiligter Geldinstitute für den möglicherweise entstandenen Schaden. Steuerbetrug entzieht unserem Gemeinwesen die nötigen Finanzen und schädigt damit die Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus verletzt es auch ihr Gerechtigkeitsempfinden. Das Bundesfinanzministerium hat sich dem Kampf gegen Steuerbetrug verschrieben. Wer sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern will, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Zusatzfrage: Können Sie noch etwas zu den Ländern sagen, aus denen diese Banken vermutlich kommen?

Fehling: Wie ich bereits gesagt habe: Wir prüfen das jetzt, wir klären das auf. Es gibt in der Tat - das werden Sie vielleicht auch gesehen haben - Ermittlungen der US-amerikanischen Börsenaufsicht - über die ist ja auch berichtet worden -, dass in Amerika gegen die dortigen Regelungen im Umgang mit diesen ADR verstoßen worden ist. Das ist ein Hinweis, dem wir nachgehen.

Frage: Die Grünen werfen dem Finanzministerium vor, aus den Cum-ex-Geschäften etc. zu wenige Schlüsse gezogen zu haben und auch zu wenig mit dem Bundeszentralamt für Finanzen zusammenzuarbeiten. Was können Sie dazu sagen?

Fehling: Ich will hier jetzt nicht auf einzelne Vorwürfe aus dem politischen Raum eingehen. Generell kann ich sagen, dass wir bei den Cum-ex-Geschäften 2012 die Gesetze geändert haben. Seitdem steht fest, dass eine Kapitalertragssteuerbescheinigung nur von dem Institut ausgehändigt werden darf, das die Kapitalertragssteuer auch selber abgeführt hat. Das Problem war ja gerade, dass es unterschiedliche Akteure gab, und das ist jetzt gesetzlich klar geregelt.

Wir arbeiten eng mit dem Bundeszentralamt für Steuern zusammen; das ist ja eine Behörde, die dem Bundesfinanzministerium nachgeordnet ist - aber natürlich eine eigenständige Behörde. Die ist zuständig für die Durchführung des Kapitalertragssteuerverfahrens, und wir sind jetzt natürlich mit den dortigen Kollegen im Gespräch, um die Sache weiter aufzuklären.

Frage: Haben Sie irgendeine Schätzung zur Schadenshöhe in Deutschland?

Fehling: Da bitte ich um Verständnis, aber zum jetzigen Zeitpunkt ist das noch nicht möglich.

Frage: Herr Fehling, ich habe noch zwei Lernfragen. Erste Frage: Können Sie noch einmal erklären, seit wann das BMF von dieser Masche weiß?

Fehling: Es gab die Hinweise bereits im Sommer in Amerika bei der SEC. Im Nachgang dazu gab es Prüfungen der zuständigen Staatsanwaltschaft Köln - ich glaube, das hat auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln mitgeteilt -, und wir haben dann auch davon erfahren. Es gab natürlich auch Medienanfragen; das haben Sie auch mitbekommen.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, was Sie, seitdem Sie davon wissen, schon unternommen haben?

Fehling: Seitdem wir von den Vorgängen Kenntnis haben, haben wir Folgendes gemacht: Wir haben erst einmal eine Sofortmaßnahme getroffen, die darin besteht, dass wir ein elektronisches Erstattungsverfahren einstweilen ausgesetzt haben. Die Vorwürfe beziehen sich darauf, dass die Kapitalertragssteuer im Wege des elektronischen Verfahrens - das ist das sogenannte Datenträgerverfahren - beantragt worden ist. Da gibt es bestimmte Verfahrenserleichterungen, und es gab jetzt Vorwürfe, dass diese Verfahrenserleichterungen missbräuchlich ausgenutzt worden sein sollen. Deswegen haben wir die Nutzung dieses Datenträgerverfahrens für ADR einstweilen ausgesetzt, und wir sind im Gespräch mit den zuständigen Stellen.

Frage: Warum wurde von den Finanzbehörden oder dem Finanzministerium dieser SEC-Bericht nicht sozusagen aktiv ausgewertet? Stattdessen gab es ja nur Ermittlungen von Staatsanwälten.

Ist Köln der einzige Ort, an dem Staatsanwälte mit dem Verfahren beschäftigt sind?

Fehling: Zu der Frage, welche Staatsanwaltschaften mit diesem Verfahren beschäftigt sind, kann ich Ihnen leider keine Angaben machen, das müssten Sie bei den Staatsanwaltschaften selber abfragen. Da gibt es keinen zentralen Informationsaustausch; wenn eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleitet, dann erfahren wir nicht automatisch davon.

Ich kann nur sagen: Wir haben Hinweise bekommen und wir gehen diesen Hinweisen nach. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass diese ernsten Vorwürfe schnell aufgeklärt werden. Daran arbeiten wir mit Hochdruck.

Frage: Herr Fehling, woher haben Sie von den Vorwürfen erfahren, aus der Presse oder wesentlich von den US-amerikanischen Kollegen?

Herr Seibert, das Thema von Cum-Ex und den Folgen, ist einer der zentralen Punkte, bei denen Bürger seit langen Jahren Misstrauen entwickeln und sagen: Macht die Regierung davor eigentlich die Augen zu? - Welche Position hat die Kanzlerin in diesem Sachverhalt? Vertraut sie dabei voll und ganz und allein auf das Finanzministerium, oder hat sie eine eigene Position zur Dringlichkeit und Tiefe dieses Themas?

Fehling: Ich kann beginnen, weil ich es kurz machen kann. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich die Antwort auf die Frage, wie wir Information mit anderen Staaten austauschen, hier nicht öffentlich bekanntgeben kann. Das unterliegt der Geheimhaltung.

Zusatz: Die Frage war, ob sie zuerst von den Kollegen oder zuerst aus der Presse davon erfahren haben. Das ist eine andere Frage.

Fehling: Aber es geht letztlich um den Zeitpunkt, wann wir von wem etwas erfahren haben. Es tut mir leid.

StS Seibert: Ich denke, aus den Erklärungen von Herrn Fehling für das Bundesfinanzministerium ist völlig klargeworden, dass das Bundesfinanzministerium Betrug nicht duldet und dazu beitragen will, dass Betrug geahndet wird. Deswegen hat er jetzt sehr klar dargelegt, wie nun ermittelt wird. Das ist die Position der gesamten Bundesregierung und natürlich auch der Bundeskanzlerin.

Zusatzfrage: Das ist noch keine politische Bewertung über die Bedeutung dieses Sachverhaltes, so will ich es einmal abstrakt sagen. Können Sie diese geben?

StS Seibert: Das ist eine sehr klare Bewertung. Steuerbetrug, wie auch immer er organisiert ist, ist nicht zu dulden, weil er ein Betrug an der Gemeinschaft ist. So habe ich es gerade auch sehr klar vom Bundesfinanzministerium dargelegt gehört, und das ist die Haltung der gesamten Bundesregierung, auch der Bundeskanzlerin. Das ist auch das, was jetzt zählt.

Frage: Diese Geschichte ging wohl bis 2014. Man fragt sich ja, welcher Trick denn seitdem angewandt wird. Untersucht man so etwas aktiv vonseiten des Finanzministeriums?

Fehling: Ich denke, dazu haben wir schon vor einer oder vor zwei Wochen mitgeteilt, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz angewiesen hat, dass Hinweisen auf Steuergestaltungsmodelle oder aggressive Steuerplanung nachgegangen werden soll.

Man kann vielleicht auch noch darauf hinweisen, dass wir, wie Sie vielleicht wissen, im Mai auf europäischer Ebene eine neue Richtlinie verabschiedet haben. Das ist eine Änderung der Amtshilferichtlinie. Sie führt einen automatischen Informationsaustausch über Steuergestaltungsmodelle ein. Im ersten Schritt müssen diese Modelle angezeigt werden. Im zweiten Schritt müssen sich die europäischen Staaten gegenseitig automatisch über diese Gestaltungen informieren. Dadurch wird die Transparenz in diesem Bereich noch einmal erhöht. Die Umsetzung der Richtlinie ist bis zum Ende des nächsten Jahres vorgesehen. Wir arbeiten gegenwärtig mit den Bundesländern daran, die entsprechenden gesetzlichen Schritte zu gehen.

Frage: Zunächst an das BMI: Können Sie Medienberichte bestätigen, wonach sich Minister Seehofer generell gegen Abschiebungen nach Syrien ausgesprochen habe? Gilt das, falls es so ist, auch für Straftäter, Gefährder und Identitätsverweigerer? Wäre das damit schon bindend, oder steht das unter dem Vorbehalt der IMK?

Dazu noch eine Frage an das Auswärtige Amt: Die Botschaft in Damaskus ist seit 2012 geschlossen. Wären denn Abschiebungen nach Syrien überhaupt möglich? Ich kann mich daran erinnern, dass nach dem Anschlag auf die Botschaft in Kabul Abschiebungen dorthin ausgesetzt waren.

Schmidt: Ja, ich kann Ihnen bestätigen, dass sich der Minister dementsprechend geäußert hat. Er hat gesagt, dass im Moment in keine Region in Syrien abgeschoben werden könne und dass dies auch für Kriminelle gelte. Bei dieser Bewertung bezieht er sich auf den von den Kollegen des Auswärtigen Amtes vorgelegten Bericht. Hintergrund dieses Berichtes ist in der Tat der Auftrag der Innenministerkonferenz, die Situation zu Abschiebungen nach Syrien bis zum Ende dieses Jahres neu zu bewerten. Dieser Auftrag ist vor einem Jahr bei einer Innenministerkonferenz erteilt worden.

Auf der anstehenden Innenministerkonferenz wird es Gespräche und Entscheidungen dazu geben. Diesen Entscheidungen können wir nicht vorgreifen, aber Sie haben eben schon einige Positionierungen im Vorfeld dazu gesehen. Auch der Minister hat sich hierzu, denke ich, klar positioniert.

Adebahr: Zu Ihrer Frage würde ich gern allgemein sagen, dass die Botschaft eben seit 2012 geschlossen ist und dass es auch für diesen Lagebericht sehr schwierig war, verlässliche Erkenntnisse zu bekommen. Wir haben dabei mit Hilfsorganisationen zusammengearbeitet. Auch für diese ist die Lagebilderstellung in Syrien nicht einfach.

Die Frage, ob Abschiebungen grundsätzlich möglich wären, ist eine hypothetische. Denn wir haben im Moment ja die Lage, dass nicht abgeschoben wird. Ich möchte auf diese hypothetische Frage nicht antworten. Grundsätzlich kann ich aber wiederholen, dass es sehr, sehr schwierig ist, überhaupt schon ein Lagebild zu Syrien zu erstellen.

Frage: Herr Schmidt, habe ich Sie richtig verstanden, dass es keinerlei Differenzierung bei Straftätern gibt, was das Votum des Innenministers anbelangt, nicht nach Syrien abzuschieben?

Gibt es schon konkrete Maßnahmen in Bezug auf die Beschleunigungen bei den Dublin-Verfahren, die auf der IMK nächste Woche besprochen werden sollen?

Schmidt: Zu der Beschleunigung bei den Dublin-Verfahren: Sie wissen, dass es ein Auftrag aus dem Koalitionsausschuss war, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Vorschläge für solche Beschleunigungsmöglichkeiten vorlegen solle. Das haben wir getan - acht Stück an der Zahl. Sie sind jetzt Gegenstand des fachlichen Diskurses. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich dem, ob in der Innenministerkonferenz jetzt schon konkrete Beschlüsse getroffen werden können, hier nicht vorgreifen kann. Aber in der Tat ist das zurzeit Gegenstand der fachlichen Prüfung.

Zusatzfrage: Beantworten Sie bitte noch die Differenzierungsfrage zu den Straftätern.

Wird die Beschleunigung der Dublin-Verfahren denn nächste Woche auf der IMK diskutiert?

Schmidt (zur Abschiebung nach Syrien): Ich will das, was der Minister gesagt hat, jetzt nicht weiter interpretieren oder ausdeuten. Aber er hat von Kriminellen gesprochen. Insofern deutet das schon darauf hin, dass wir im Moment keine Differenzierung vorgenommen haben. Aber diesen Punkt wird man sicherlich fachlich und im Detail irgendwann noch einmal besprechen müssen. Aktuell ist die Aussage eben so, wie sie getroffen wurde.

Zusatz: Wird das Thema der Dublin-Verfahren nächste Woche auf der IMK diskutiert?

Schmidt: Das kann ich Ihnen hier nicht im Detail sagen und möchte nicht gern vorwegnehmen, ob einzelne der Vorschläge, die wir gemacht haben, dort schon konkret Thema sein werden. Das wird für einige wahrscheinlich zutreffend sein, aber ob das bei allen der Fall sein wird, das weiß ich nicht.

Frage: Ich würde gern allgemein den Stand erfahren, ob die Bundesregierung immer noch der Ansicht ist, dass Abschiebungen nach Afghanistan uneingeschränkt möglich sind, wie die Kanzlerin es im Juni vorgetragen hat, oder wird der Lagebericht von Mai, der dafür Grundlage war, eventuell noch einmal überarbeitet?

Adebahr: Ich kann Ihnen im Moment nicht mitteilen, dass wir an einer solchen Überarbeitung arbeiten. Lageberichte werden turnusmäßig erstellt. Das gilt sicherlich auch für Afghanistan. Das ist der Stand.

Zusatzfrage: Heißt das, dass sich die Haltung zur Abschiebung auch nicht verändert hat? - Vielleicht Herr Seibert?

StS Seibert: Nein, die Haltung zur Abschiebung ist die, die zuletzt gegolten hat. Gleichwohl gilt - das ist natürlich klar -, dass die Lage permanent beobachtet und immer evaluiert wird und dass wir in bestimmten Abständen schriftliche Analysen der Lage vorlegen, die dann wiederum Grundlage für Betrachtungen innerhalb der Bundesregierung sein können.

Frage: Herr Seibert, inwieweit kann man nach der Ankündigung des spanischen Präsidenten Sánchez, dass Spanien ein Veto einlegen wird, wenn die Frage von Gibraltar nicht geklärt wird, erwarten, dass es auf dem europäischen Gipfel ein Abkommen über den Brexit gibt?

StS Seibert: Ich will dazu vielleicht noch einmal ganz grundsätzlich sagen: Die Bundesregierung begrüßt, dass die Verhandlungsführer der Europäischen Kommission einerseits und des Vereinigten Königreichs andererseits in der vergangenen Woche nicht nur eine Einigung über ein Austrittsabkommen erzielt haben, sondern auch eine Einigung über eine politische Erklärung zu den zukünftigen Beziehungen der EU mit dem Vereinigten Königreich. Beides, die politische Erklärung über die zukünftigen Beziehungen und das Austrittsabkommen, muss jetzt von den Staats- und Regierungschefs der EU am Sonntag in Brüssel beim Europäischen Rat indossiert, also gebilligt, werden. Um es noch einmal klar zu sagen: Das Verhandlungsergebnis ist das Ergebnis von sehr langen und sehr schwierigen Verhandlungen. An dem, was es noch an offenen Fragen gibt, wird gearbeitet. Wir gehen davon aus, dass bis Sonntag eventuell noch offene Fragen geklärt sind.

Die Europäische Kommission steht hinsichtlich der Gibraltar-Frage, die Sie ansprechen, in Kontakt mit allen Beteiligten. Wir vertrauen auf die Europäische Kommission, in dieser Sache eine Lösung zu finden.

Frage: Eine Frage an das BMVI: Die Vizevorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion haben einen Brief an Herrn Scheuer geschrieben, in dem sie fordern, dass die Telekommunikationsunternehmen bald gezwungen werden können, ihre Netze in manchen Gebieten in Deutschland füreinander zu öffnen - Stichwort "lokales Roaming" -, und zwar nicht irgendwann, sondern schon bis zum März soll das über die Bühne gehen und soll ein Gesetz verabschiedet werden, also noch vor der Versteigerung der 5G-Lizenzen.

Was hält Herr Scheuer von diesem Vorschlag?

Strater: Ich möchte erst einmal auf den Prozess zur Versteigerung der 5G-Lizenzen, den wir haben, verweisen. Die Bundesnetzagentur ist hierbei Herrin des Verfahrens. Sie hat an die Mitglieder des Beirats der Bundesnetzagentur einen Entscheidungsentwurf zu den Festlegungen der Versorgungsauflagen versandt. Dieser wird am kommenden Montag, den 26. November, im Beirat beraten. Dem möchte ich nicht vorgreifen. Insofern möchte ich zu dem Gesamtkomplex jetzt nicht weiter inhaltlich in Details Stellung nehmen. Das alles ist ja Teil des Gesamtkomplexes. Wir werden nach der Beiratssitzung die weiteren Schritte sehen. Aber das wird erst in der nächsten Woche sein.

Wir haben uns ganz grundsätzlich zu dem Thema von 5G und Frequenzauktion sowie zum flächendeckenden Mobilfunkausbau schon häufiger geäußert. Der Minister sagt: Wir setzen uns intensiv für den flächendeckenden Mobilfunkausbau ein. Nicht nur die Metropolen sollen von der Digitalisierung profitieren, sondern gerade auch die ländlichen Regionen. Denn nur damit erreichen wir die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. - Das als grundsätzliche Position dazu. Aber auf einzelne Aspekte dieser ganzen Diskussion möchte ich hier im Moment noch nicht näher eingehen.

Zusatzfrage: Die Vizefraktionsvorsitzenden sagen: Uns ist relativ egal, was am Montag passiert. Das, was die Bundesnetzagentur fordert, wird nicht ausreichen. Wir brauchen ein eigenes Gesetz, und wir brauchen es bald. - Halten Sie es für ausgeschlossen, dass gesetzgeberisch bis März etwas passiert?

Strater: Ich möchte bei dem bleiben, was ich gerade ausgeführt habe, und die nächsten Schritte erst einmal abwarten. Dann werden wir Weiteres sehen.

Frage: Herr Strater, können Sie vielleicht sagen, wie Sie dieses Schreiben an Minister Scheuer und andere Mitglieder des Kabinetts ganz grundsätzlich bewerten?

Strater: Jedem steht es frei, dem Minister zu schreiben. Aber das, was dort inhaltlich gefordert wird, ist ja das Zweite. In dem ganzen Zusammenhang mit Mobilfunkversorgung, 5G-Lizenzversteigerung usw. gibt es viele Forderungen. Ich habe jetzt beschrieben, welches die nächsten Schritte sind, und möchte jetzt auf einzelne weitere Forderungen und Aspekte, die heute im Raum stehen, nicht weiter eingehen.

Zusatzfrage: Die Vorstellungen sind ja, wie der Kollege eben erwähnt hat, schon relativ konkret, auch in dem Schreiben, aus dem eine gewisse Dringlichkeit hervorgeht. Deswegen versuche ich es noch einmal mit einer anderen Detailfrage.

Wie soll sichergestellt werden, dass nach der 5G-Vergabe die Funklöcher etwa auf dem Land verschwinden? Haben Sie dazu eine konkrete Antwort auf das Schreiben?

Strater: Nein, im Moment nicht. Ich habe beschrieben, wie der Prozess weiter vonstattengeht. Die Bundesnetzagentur hat den Entscheidungsentwurf an die Beiratsmitglieder übersandt. Darin sind Festlegungen zu den Versorgungsauflagen - die Versorgungsauflagen sind im Zusammenhang mit der Frequenzvergabe entscheidend - festgelegt. Diese werden im Beirat diskutiert, und dann sehen wir weiter. Aber das alles passiert erst am Montag. Das kann ich jetzt von hier aus nicht inhaltlich bewerten.

Frage: Zu dem Thema möchte ich gern das Verbraucherschutzministerium fragen. Wie bewerten Sie den Vorstoß, also den Zwang zum lokalen Roaming? Ist das aus Verbrauchersicht sinnvoll?

Kall: Ich habe meinem Kollegen nichts hinzuzufügen.

Zusatz: Ich frage das Verbraucherschutzministerium, ob Sie das aus Verbrauchersicht für sinnvoll erachten. - Das wissen Sie nicht.

Kall: Ich denke, wir hatten es vor einer oder vor zwei Wochen schon einmal angesprochen, dass wir als Verbraucherschutzressort uns nicht in absolut jedes Thema, das Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft, unmittelbar einmischen, wenn es ganz klar in die Zuständigkeit eines anderen Ressorts fällt. So ist es auch hier. Deswegen halte ich mich mit Bewertungen zurück.

Frage: Ich habe einfach eine allgemeine Frage an das BMVI. Ich meine, die Diskussion um lokales Roaming oder überhaupt das Öffnen der Netze gibt es ja jetzt seit Monaten und Jahren. Wie steht Herr Scheuer denn generell zur Idee von lokalem Roaming?

Strater: Das ist in der ganzen Diskussion, wie gesagt, ein Aspekt. Ich habe auf das grundlegende Ziel verwiesen, dass wir uns intensiv für einen flächendeckenden Mobilfunkausbau einsetzen, eben nicht nur in den Metropolen, sondern auch in den ländlichen Regionen. Den gilt es zu erreichen, und den gilt es auch mit diesen Versorgungsauflagen zu erreichen. Das ist das Ziel.

Ich weise noch einmal darauf hin: Die Bundesnetzagentur ist eine unabhängige Behörde. Wir haben mit der Bundesnetzagentur aber gleichwohl auch schon in den vergangenen Wochen Gespräche geführt, die auch zu Verbesserungen an diesem Entwurf geführt haben, der jetzt an den Beirat für diese Versorgungsauflagen versandt worden ist. Da ist ja also schon einiges passiert, wenn Sie zum Beispiel an die Versorgung entlang Verkehrswegen denken. Da haben wir ja also schon intensive Gespräche geführt. Jetzt geht man diesen weiteren Schritt, und dann sehen wir weiter.

Frage: Mir geht es um einen Bericht des "Wall Street Journal" zu dem chinesischen Konzern Huawei. Angeblich will die US-Regierung die Bundesregierung dazu drängen, die Geschäfte von Huawei in Deutschland einschränken zu lassen. Können sich dazu vielleicht das BMI oder das Wirtschaftsministerium äußern?

Schmidt: Ja, ich kann gerne beginnen. Ganz generell lässt sich, glaube ich, sagen, dass der Einsatz von Informationstechnik aus Drittstaaten, denn darum würde es sich bei Technik von Huawei im Endeffekt handeln, immer mit der Frage nach der eigenen digitalen Souveränität und den eigenen Möglichkeiten einhergeht. Solche Netztechnik oder kritische Fragen zu Netztechniken von einzelnen Anbietern und Unternehmen führen eben immer zu der Frage: Gehe ich damit Sicherheitsrisiken ein, oder habe ich dort adäquate Schutzmechanismen implementiert?

Ganz grundsätzlich kann ich Ihnen sagen, dass wir für die öffentlichen Netze in Deutschland eine ganz enge Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik haben, um gemeinsam zu bewerten, dann auch zu evaluieren und zu untersuchen sowie in bestimmten Fällen eben auch zu zertifizieren, welche Technik dafür eingesetzt wird. Damit schaffen wir aus unserer Sicht ein hohes Sicherheitsniveau und können Risiken nicht vertrauenswürdiger Informationstechnologie aus unserer Sicht erfolgreich minimieren. Dass natürlich ein Restrisiko bestehen bleibt, das einer Risikobewertung unterzogen werden muss, ist klar.

Hinsichtlich des ganz konkreten Falles bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ich in diesem Moment eben nur das eben geschilderte, allgemeine Vorgehen beschreiben kann. Die konkrete Frage wird aktuell vom BSI geprüft, und dann, wenn wir uns dazu weiter äußern können, würden wir Ihnen das gegebenenfalls auch nachreichen.

Einhorn: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Frage: Frau Adebahr, mich würde einmal die UN-Abstimmung in der letzten Woche über eine UN-Resolution gegen die Besetzung der Golanhöhen interessieren. Wie hat Deutschland dabei abgestimmt? Wie bewertet Deutschland das erstmalige Nein der Amerikaner?

Adebahr: Da sprechen Sie ein ganzes Resolutionspaket an, das in der letzten Woche in den Vereinten Nationen zur Abstimmung stand. Das war am 16. November. Damals wurde im Vierten Ausschuss der Generalversammlung über neun Resolutionen aus dem sogenannten Nahost-Paket abgestimmt. Bei diesem Paket handelt es sich insgesamt um 19 Resolutionen zu ganz verschiedenen Aspekten des Nahostkonflikts, die jedes Jahr in der Generalversammlung zur Abstimmung kommen - im Vierten Ausschuss, im Zweiten Ausschuss, im Dritten Ausschuss und sieben eben direkt in der Generalversammlung.

Wie in der Generalversammlung üblich, wird über Resolutionen hinsichtlich Themen abgestimmt, die weiterhin aktuell sind, und dazu gehört eben auch der Nahostkonflikt. Das heißt, dass in diesem Jahr mehr oder weniger dieselben Resolutionsthemen zur Abstimmung kamen wie im letzten Jahr - mit einigen wenigen Änderungen und Aktualisierungen.

Ich möchte das Stimmverhalten einiger Staaten hier jetzt nicht kommentieren. Ich kann Ihnen aber gerne sagen, dass die Bundesregierung hinsichtlich dieses Pakets, über das dort abgestimmt wurde, zwei Anliegen hatte, ad 1, eine EU-einheitliche Position herzustellen und darüber einen Konsens im EU-Rahmen zu bilden. Ad 2 war es auch ein Ziel Deutschlands, den ab und an israelkritischen Tonfall einiger Resolutionen abzumildern.

Zusatzfrage: Ich habe jetzt nicht verstanden, ob Sie der Resolution, die Israel dazu auffordert, die Besetzung der Golanhöhen zu beenden, zugestimmt haben oder nicht.

Gab es unter den 19 UN Resolutionen, die da zur Abstimmung standen, irgendwelche, denen Deutschland nicht zugestimmt hat, sondern hinsichtlich der sich Deutschland enthalten und sie abgelehnt hat?

Adebahr: Die Ergebnisse der einzelnen Abstimmungen - ich habe sie leider nicht mitgebracht - müsste ich Ihnen nachreichen. Das waren 19 Resolutionen, und ich habe sie nicht einzeln mitgebracht. Aber das können wir gerne nachreichen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zum Thema Saudi-Arabien. Frau Adebahr, gibt es irgendwelche neuen Erkenntnisse im Mordfall Khashoggi? Wie laufen die Gespräche mit den türkischen Behörden, die ja für die Ermittlungen federführend sind?

Adebahr: Ich glaube, die Bundesregierung hat am Montag dieser Woche reagiert. Schon am Samstagabend hatte die Europäische Union mit einem gemeinsamen EU-28-Statement reagiert und ihre Sichtweise auf den aktuellen Ermittlungsstand dargelegt. Sie hat gesagt, dass noch viele Fragen offen sind, dass wir weiterhin eine transparente und umfassende Untersuchung fordern und dass die Verantwortlichen für dieses grausame Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen sind. Das ist immer noch der Stand.

Deutschland hat reagiert und am Montag 18 Einreisesperren gegen saudi-arabische Staatsangehörige verhängt, die mutmaßlich im Zusammenhang mit diesem Mord stehen. Wir haben auch hier schon verschiedentlich darüber gesprochen, auch über die deutsche Haltung zu Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien.

Frage: Die türkische Seite hat eine UN-Untersuchung ins Spiel gebracht. Ist das auch für die Bundesregierung eine Möglichkeit?

Adebahr: Aus unserer Sicht ist zuerst einmal die türkische Staatsanwaltschaft im "lead", denn dort ist es passiert, und dort wird ermittelt. Wir wünschen uns, dass die saudische Seite mit den türkischen Behörden eng kooperiert. Die türkische Staatsanwaltschaft hat ihren Bericht oder einen Abschlussbericht beziehungsweise ein Untersuchungsergebnis auch noch nicht vorgelegt, und aus unserer Sicht kommt es jetzt erst einmal darauf an, dass es dort Ermittlungen gibt und dass diese auch in dem Sinne weiter fortgeführt werden, wie Europa und wir es seit Wochen fordern.

Frage: Ich habe noch eine Frage zum Thema der Menschenrechte in Saudi-Arabien. Amnesty International berichtet über Folterpraktiken der saudischen Behörden, was politische Aktivisten angeht, unter ihnen auch viele Frauen, die auch sexuell belästigt werden und ausgepeitscht worden sind. Gibt es eine Reaktion auf diesen Bericht?

Adebahr: Was zu dem zu sagen ist, was Sie ansprechen - die Menschenrechtsfragen und den Amnesty-Bericht -, ist, dass wir mit Saudi-Arabien auch über Menschenrechtsfragen seit Langem in einem ernsten und intensiven Gespräch stehen und dass wir auch für diese Fälle ganz besonders fordern, dass es einen transparenten, einen rechtsstaatlichen und einen fairen Prozess und ein faires Verfahren gibt, gerade auch für diese Frauen und für diese Personengruppen, die in dem Amnesty-Bericht angesprochen werden.

Zusatzfrage: Wie bewerten Sie generell die momentane Menschenrechtslage in Saudi-Arabien, Frau Adebahr?

Adebahr: Wir stehen, wie schon gesagt, mit Saudi-Arabien auch über diese Fragen im Gespräch und äußern zum Beispiel unsere Haltung zur Todesstrafe, die die der Europäischen Union ist, sowie auch unsere Haltung dazu, dass es dort aus unserer Sicht kritische Fälle gibt. Wir fordern - das tut übrigens auch die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Frau Kofler; das können Sie auch immer wieder an verschiedenen Statements und auch internen Gesprächen ablesen -, dass es dort Fortschritte gibt und dass wir auch für Prozesse wie den, den Sie gerade konkret ansprechen, ein faires und ein rechtsstaatliches Verfahren fordern und uns dies wünschen.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMU. Die Kohlekommission, die eigentlich Ende November beziehungsweise Anfang Dezember ihren Bericht über den Pfad eines Ausstiegs aus der deutschen Kohleverstromung vorlegen sollte, wird jetzt auf Druck der Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg bis in den Januar weiter tagen. Was bedeutet das für die deutsche Verhandlungsposition beim Umweltgipfel in Kattowitz, bei dem Sie ja nun nicht mit einer Skizze oder einem Vorschlag für den deutschen Ausstiegspfad operieren können?

Haufe: Was die Kohlekommission beziehungsweise die Strukturwandelkommission betrifft, so kann ich nur darauf verweisen, dass das ja selbst eine unabhängige Kommission ist, und die wird ihren Zeitplan so, wie sie ihn vorsieht, auch selbst erklären oder selbst vorstellen können. Das wird sie ja wohl auch machen, wie wir Berichten entnehmen können. Insofern bewerte ich die Arbeit dieser Strukturwandelkommission nicht.

Es ist natürlich klar, dass im politischen und öffentlichen Raum eine Menge Äußerungen beziehungsweise Bedenken vorhanden sind. Es geht hierbei um einen sehr entscheidenden Prozess, und die Strukturwandelkommission hört an dieser Stelle gut zu, was ihr gesagt wird.

Ich kann, wie gesagt, nur noch einmal betonen: Es ist eine unabhängige Kommission, und sie wird sich selbst dazu äußern, welchen Zeitplan sie jetzt für die einzelnen Schritte vorsieht, die es gibt, also das Ausstiegsszenario und natürlich das wichtige Strukturwandelprogramm.

Was die 24. Weltklimakonferenz in Katowice angeht, so kann ich nur sagen, dass wir dort auf diesen Prozess, den wir mit der Strukturwandelkommission eingeleitet haben, sehr gut verweisen können. Wir können zeigen, wie wir hier versuchen, ein Thema mit großer Tragweite gesamtgesellschaftlich anzugehen. Das scheint ja auch auf einem sehr guten Weg zu sein, jedenfalls dann, wenn man sich den bisherigen Prozess dieser Kommission anschaut. Deswegen sehe ich jetzt erst einmal gar keine Einschränkungen für die Verhandlungsposition Deutschlands, die ja ohnehin in die Verhandlungsposition der Europäischen Union eingebettet ist. Im Gegenteil: Ich denke, dass wir diesen Prozess, den wir eingeleitet haben, auf der Weltklimakonferenz gut erklären können, und wir können ihn nach dem jetzigen Verlauf auch als einen beispielhaften Prozess angeben. Dass der natürlich Auseinandersetzungen mit sich bringt, ist doch ganz klar.

Zusatzfrage: Ich hatte ja auch explizit nicht nach einer Bewertung der Kommissionsarbeit gefragt, auch wenn das BMU dabei, wenn auch ohne Stimmrecht, vertreten ist. Aber verstehe ich Sie recht, dass Sie sagen, dass die Tatsache, dass es in Katowice keinen nationalen Vorschlag für ein Ausstiegsszenario geben wird, keine Schwächung der deutschen Position bedeutet, die in die europäische Position einfließt? Bedeutet es das explizit nicht?

Haufe: Die Weltklimakonferenz wird in 14 Tagen beginnen. Ich weiß heute noch nicht, was wir dort in 14 Tagen alles vorlegen können oder nicht vorlegen können. Das ist doch jetzt eine hypothetische Frage!

Frage: Heute wird in Sauen in Brandenburg die Weihnachtstanne für das Kanzleramt gefällt. Herr Seibert, wissen Sie schon, wo die genau aufgestellt wird und wie sie geschmückt wird?

StS Seibert: Das ist ja jetzt wirklich einmal eine Spezialfrage. Warten Sie eine Sekunde. Ich hatte ja vorhin diesen Termin vorgetragen, und vielleicht habe ich noch ein paar Informationen dazu. Geben Sie mir noch ein paar Sekunden. - Nein, die ist nicht aus Plastik! Wir haben nur die schönsten Tannen.

Es sind, wie üblich, drei Bäume. Davon wird einer im Ehrenhof aufgestellt, einer an der Südtreppe im Erdgeschoss des Kanzleramts und einer im Bereich vor der Kanzlergalerie; das ist im ersten Stock. Der Schmuck wird so schön wie in den letzten Jahren sein, wenn nicht noch schöner; ich kann es jetzt nicht genau darlegen. Aber das ist auf jeden Fall eine schöne Tradition. Das sind auch immer sehr schöne Veranstaltungen.

Frage: Eigentlich komme ich zum Kohlethema zurück, aber die Tannen kamen mir dazwischen. - Herr Fehling, ich wollte die Frage noch einmal an Sie weiterreichen. Aus der Kohlekommission und vonseiten der ostdeutschen Bundesländer kommen jetzt noch einmal Forderungen danach auf, dass die 1,5 Milliarden Euro, die zur Unterstützung der vier Reviere veranschlagt sind, viel zu wenig seien, um dem Strukturwandel wirklich begegnen zu können. Ich wollte Sie fragen, ob der Minister grundsätzlich bereit ist, noch einmal mehr Geld zu geben, oder eben nicht.

Fehling: Da bitte ich um Verständnis. Das ist ein Prozess, der in der Tat noch läuft. Dazu kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben machen.

Frage: Zurück zum Thema Brexit: Herr Seibert, Sie sagten, dass die ausstehenden Fragen bis Sonntag geklärt werden sollen. Heißt das auch, dass noch die Möglichkeit besteht, dass das nicht der Fall sein wird, dass es kein Gipfeltreffen geben wird und dass die Kanzlerin nicht hinreisen wird?

StS Seibert: Also über die Abhaltung von Europäischen Räten entscheiden ja nicht Mitgliedstaaten, sondern darüber entscheidet der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk.

Grundsätzliche Bemerkung: Wir gehen davon aus, dass bis Sonntag noch offene Fragen geklärt werden können. Daran wird ja intensiv gearbeitet. Insofern bereitet sich die Bundeskanzlerin auf die Reise nach Brüssel vor.

Frage: An das Gesundheitsministerium zum Thema Cannabis-Anbau: Mich würde interessieren, warum die Angebotsfrist für die Ausschreibung noch einmal verlängert wurde.

Ewald: Das Ausschreibungsverfahren selber begleiten ja nicht wir als Ministerium, sondern das BfArM, die das auch auf den Weg bringen. Das sollte sozusagen binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes auf den Weg gebracht werden. Aber das Ausschreibungsverfahren ist dann nach meiner Erkenntnis aufgrund von Formfehlern beklagt worden. Deshalb musste das neu ausgeschrieben werden. Insofern wird sich das jetzt noch um ein Jahr verzögern.

Zusatzfrage: Wie ist das Gesundheitsministerium auf die Menge gekommen, die Sie jetzt quasi ausschreiben?

Ewald: Wie gesagt, wir schreiben selber nicht aus. Da gibt es ja die Bundesopiumstelle beim BfArM. Sie macht den Ausschreibungstext und gibt die Kriterien vor, auch Mengenbeschreibungen.

Wir haben ja unlängst - das war auch Gegenstand der Presseberichterstattung - noch einmal kurzfristig die Importmengen erhöht, um den Bedarf auch decken zu können, bis der Anbau in Deutschland erfolgen kann.

Aber es ist, wie es ist. Also das Ausschreibungsverfahren verzögert sich um ein Jahr. Das sind auch Informationen, die Sie schon seit längerem auf der Website vom BfArM finden.

Zusatzfrage: Vielleicht können Sie uns Ihre aktuellen Zahlen nennen, wie viele Patienten in Deutschland aktuell medizinisches Cannabis beantragt haben oder es nutzen?

Ewald: Das sind Zahlen, die wir auch nicht unmittelbar haben. Da müssten Sie bei den Krankenkassen nachfragen. Sie wissen ja, dass das zumindest im Rahmen einer Neuverordnung genehmigungspflichtig ist. Die letzten Zahlen, die in meinem Kopf sind, gehen von einer Genehmigungshöhe von 70 Prozent aus. Aber aktuelle Zahlen dazu habe ich nicht. Da müssten Sie bei den Krankenkassen nachfragen.

Frage: Stichwort Jemen: Frau Adebahr, Anfang Dezember sollen ja die Friedensgespräche in Schweden stattfinden. Wie sehen Sie die Erfolgsperspektiven für solche Gespräche, auch vor dem Hintergrund der anhaltenden militärischen Angriffe der saudi-arabischen Koalition?

Adebahr: Wir unterstützen den Sondergesandten Martin Griffiths, und wir sind auch in einem sehr engen Kontakt bei seinen Bemühungen um eine rasche Waffenruhe und um eine politische Lösung des Konflikts. Aktuell vor den anhaltenden Kämpfen in Hudaida und besonders vor dem Hintergrund der katastrophalen humanitären Lage im Jemen ist es aus unserer Sicht dringend erforderlich, dort zu einer Waffenruhe und zu einer politischen Lösung zu kommen.

Das ist übrigens eine Haltung, die EU-weit gilt. Die Außenminister der EU-28 haben am Montag dazu in Brüssel beraten und genau diese Haltung gemeinschaftlich noch einmal unterstrichen.

Wir begrüßen es insofern sehr, dass beide Parteien, also die jemenitische Regierung und die Huthi-Rebellen, sich bereit erklärt haben, Anfang Dezember - ein genaues Datum und ein genauer Ort sind ja nicht öffentlich zu verkünden - unter der Ägide der Vereinten Nationen gemeinschaftlich zusammenzukommen, um angesichts der desaströsen humanitären Lage zu einem Waffenstillstand und zu einer Wiederbelebung des politischen Prozesses zu sprechen.

Es ist auch sehr schön - und das begrüßen wir sehr -, dass Herr Griffiths in dieser Woche in Sanaa war und er es heute Morgen nach anfänglichen Schwierigkeiten tatsächlich geschafft hat, nach Hudaida in die umkämpfte Hafenstadt zu kommen, um sich dort selbst ein Bild von der Lage vor Ort machen zu können. Das wird sicherlich auch noch einmal einen guten Impetus geben, um die Gespräche, die dort anstehen, hoffentlich in gute Bahnen zu lenken, damit wir endlich Fortschritt in diesem Konflikt hin zu einer politischen Lösung und einem Schweigen der Waffen bekommen.

Frage: Das geht auch an das Auswärtige Amt. Frau Adebahr, im Nachklang zu den Haushaltsberatungen würde ich gern wissen: Wird das Auswärtige Amt im nächsten Jahr israelische NGOs unterstützen, wie zum Beispiel die Veteranenorganisation "Breaking the Silence" oder auch "B´Tselem", die sich ja sozusagen auch kritisch zur israelischen Regierung in den Auseinandersetzungen mit den Palästinensern verhalten? In den vergangenen Jahren sind sie wohl unterstützt worden, in diesem Jahr nicht. Wie sieht es für 2019 aus?

Adebahr: Das kann ich Ihnen heute von hier aus nicht sagen. Der Haushalt ist ja taufrisch. Wir werden ganz sicher in intensive Gespräche eingehen, wie wir das Geld in den einzelnen Weltregionen am besten und am zielgenauesten verwenden, auch zur Unterstützung von Organisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Nahen Osten. Ich kann Ihnen hier heute keine Zahlen und keine Antwort auf diese Frage geben. Denn das wird jetzt Gegenstand der Planungen sein.

Zusatzfrage: Normalerweise geht ein Ministerium ja mit Planungen und Vorhaben in Haushaltsberatungen hinein. Können Sie uns sagen, ob Sie in der Vorplanung vorhaben, diese Unterstützung, die es in den vergangenen Jahren gegeben hatte, wiederaufzunehmen?

Adebahr: Das kann ich Ihnen hier leider heute aus dem Hut, aus dem Stand, nicht sagen.

Zusatzfrage: Würden Sie es nachreichen?

Adebahr: Wenn wir da eine Entscheidung haben, die nachzureichen ist, dann gerne.

Freitag, 23. November 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 23. November 2018
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-23-november-2018-1554036
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2018

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