Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/1801: Regierungspressekonferenz vom 19. Dezember 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 19. Dezember 2018
Regierungspressekonferenz vom 19. Dezember 2018

Themen: zweiter Jahrestag des Anschlags auf dem Breitscheidplatz, Kabinettssitzung (Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, Entwurf eines Beschäftigungsduldungsgesetzes, Fachkräftestrategie, Gesetzentwurf zur Einführung einer eID-Karte für Unionsbürger und EWR-Staatsangehörige, Zwölfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung, nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten), Spekulationen über einen Ministerposten für Friedrich Merz, angeblicher Hackerangriff der Gruppe "Cloud Hopper", angeblicher Hackerangriff auf die Kommunikation von EU-Diplomaten, Instandsetzung des Flugzeugs "Konrad Adenauer" der Flugbereitschaft, Reise eines AfD-Abgeordneten nach Südafrika, Weihnachtskarte von Staatsministerin Widmann-Mauz, mögliche Einigung zwischen Italien und der EU-Kommission über den italienischen Haushalt 2019, Einigung der EU-Institutionen auf CO2-Emissionsgrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge

Sprecher: StS Seibert, Schmidt (BMI), Jornitz (BMWi), Adebahr (AA), Routsi (BMVg), Strater (BMVI), Haufe (BMU)


Vors. Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Vors. Mayntz: Heute Abend vor zwei Jahren hatten wir das Attentat vom Breitscheidplatz, und das wird unser erstes Thema sein. - Herr Seibert, bitte.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, guten Tag! Tatsächlich jährt sich heute zum zweiten Mal der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz, und man steht noch immer fassungslos vor der Monstrosität dieser Tat. Die Bundeskanzlerin und die Mitglieder der Bundesregierung gedenken heute der Menschen, die damals ihr Leben verloren haben, und sie sind in Gedanken bei deren Angehörigen. Zwölf Menschen verloren bei diesem Terroranschlag ihr Leben, mehr als 60 wurden verletzt, etliche sind für ihr Leben gezeichnet und schwer traumatisiert.

Die Bundesregierung hat aus den Erfahrungen in der Betreuung der Opfer und Hinterbliebenen des Anschlags gelernt, und sie hat auch aus den Reaktionen und auch aus der Kritik der Opfer gelernt und entsprechende Konsequenzen gezogen. Es sind auf Bundes- wie auf Länderebene viele Maßnahmen ergriffen worden. Terroropfer besser zu unterstützen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Beispielsweise gehört zu den Maßnahmen, die ergriffen worden sind, dass ein Opferbeauftragter der Bundesregierung ernannt worden ist - Professor Edgar Franke, ein Mitglied des Deutschen Bundestages. Genauso gehört dazu die deutliche Erhöhung der Härteleistungen für die Opfer von terroristischen Straftaten und die weitere Verbesserung der Kommunikation bei der Identifizierung von Opfern. Das alles - das wissen wir - macht das grausame Geschehen nicht ungeschehen, aber es mag helfen, vermeidbares zusätzliches Leid nach der Tat zu verhindern.

Wir sind heute - um es noch einmal zu sagen - in Gedanken bei den Menschen, die damals ihr Leben verloren haben, und bei all denen, für die das Leben nach dem 19. Dezember 2016 nicht mehr so ist, wie es vorher war.

Frage: An das Bundesinnenministerium: Man hat dann ja auch schmerzhaft erfahren müssen, dass mitursächlich für das Attentat auch war, dass es in der Zusammenarbeit der Sicherheitsdienste Versäumnisse gegeben hat. Wie hat der Lernprozess zwischen den Sicherheitsbehörden ausgesehen beziehungsweise ist er noch im Gange? Das ist zwar nur zum Teil Bundesverantwortung, aber ich denke, Sie kennen die Diskussion.

Schmidt: Ich glaube, man kann sagen, dass der Lernprozess tatsächlich noch im Gange ist; das heißt, abgeschlossen ist er nicht und wird er wahrscheinlich auch nie sein, auch weil wir seit dem Anschlag leider immer wieder durch Folgeanschläge erleben mussten, dass sich die Herangehensweise der Terroristen verändert. Die Sicherheitsbehörden sind also ständig damit beschäftigt, sich auf diese neuen Bedrohungen einzustellen, und ständig dabei, sich so anzupassen, dass möglichst im Vorfeld solche Terroranschläge entdeckt und verhindert werden können.

Sie wissen, dass es verschiedene parlamentarische Untersuchungsausschüsse zu diesem Thema gibt. Darum gehen wir im Moment öffentlich auch noch nicht in Details zu Veränderungen, die innerhalb der Sicherheitsbehörden angestoßen worden sind. Einige haben wir gleichwohl schon benannt: Sie wissen, dass wir im Bereich der Gefährderdiskussion umfangreiche Verbesserungen herbeigeführt haben. Wir versuchen, die Zusammenarbeit der Behörden dadurch zu stärken, dass man gemeinsame Austauschplattformen schafft, auf denen die Zusammenarbeit, die es immer schon gab, noch intensiver wahrgenommen wird.

Wir denken, das sind alles geeignete Maßnahmen, um die Sicherheit des Landes und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu garantieren und zu verbessern. Es ist aber leider nun einmal so, dass einem gerade zu solchen Jahrestagen schmerzlich in Erinnerung gerufen wird, dass wir eben keine hundertprozentige Sicherheit garantieren können, so sehr sich die Behörden da auch bemühen werden.

Frage: Vom Chef des BKA kam jetzt auch noch einmal die Aussage, dass sich die Zahl der Gefährder verfünffacht habe. Mittlerweile ist man im Sprachgebrauch auch dazu übergangen, die Betonsperren vor Weihnachtsmärkten als "Merkel-Lego" zu bezeichnen. Ob das sinnig ist, kann man dahingestellt lassen, aber kann man angesichts dieser Entwicklungen behaupten, dass sich das Leben in Deutschland nicht verändert hat?

StS Seibert: Ich habe diesen Sprachgebrauch, den Sie gerade ansprechen, noch nicht gehört. Der Kollege aus dem Innenministerium hat gerade darüber gesprochen, wie die Sicherheitsbehörden selbstverständlich immer weiter versuchen, das menschenmögliche Maß an Sicherheit zu garantieren. Ein hundertprozentiges kann es nicht sein.

Frage: Herr Seibert, angesichts der Erkenntnisse der letzten zwei Jahre, die auch durch die Sicherheitsbehörden der Bundesebene gewonnen wurden, würde ich gerne wissen: Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der Täter, Herr Amri, alleine gehandelt hat?

StS Seibert: Ich glaube, dass es angesichts dessen, dass noch zwei parlamentarische Untersuchungsausschüsse laufen, nicht angemessen wäre, wenn ich dazu hier für die Bundesregierung zu einer Beurteilung käme.

Zusatzfrage: Aber Sie waren ja nach der Tat der Meinung, dass es nur Herr Amri war. Hat sich die Haltung geändert beziehungsweise zweifelt auch die Bundesregierung an der Einzeltäterthese?

StS Seibert: Ich bleibe bei dem, was ich dazu gesagt habe.

Zusatzfrage : Herr Schmidt vielleicht?

Schmidt: Keine Ergänzung von mir.

Vors. Mayntz: Ich sehe dazu keine weiteren Fragen, daher widmen wir uns jetzt den Themen im Kabinett. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben die drei Minister hier gerade ja schon vorgestellt, es gab aber noch mehr Themen.

StS Seibert: So ist es. Trotzdem möchte ich es in aller Kürze noch einmal erwähnen, weil der ganze Komplex der Fachkräftesicherung heute sehr dominant im Kabinett war. Sie haben aber recht, die Minister Seehofer, Altmaier und Heil haben Ihnen wesentliche Inhalte heute schon vorgestellt. Ich darf Herrn Altmaier zitieren, der gesagt hat: Das ist etwas von nationaler, wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung.

Die Sicherung des Fachkräftebedarfs gehört zu unseren zentralen Aufgaben in dieser Legislaturperiode. Ein starker Wirtschaftsstandort Deutschland braucht eine Fachkräftebasis. Wir wollen helfen, diese entsprechend zu sichern und zu erweitern. Dabei stehen im Vordergrund natürlich die inländischen, die deutschen, und die europäischen Fachkräftepotenziale; aber vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind wir auch auf Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen. Die Bundesregierung verfolgt einen Gesamtansatz, insofern ist der Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes Teil der ebenfalls heute beschlossenen Fachkräftestrategie.

Das Bundeskabinett hat neben dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, über das die Minister ausführlich berichtet haben, den Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung beschlossen, das sogenannte Beschäftigungsduldungsgesetz. Auch hierüber haben die zuständigen Minister informiert. Der Entwurf dieses Gesetzes enthält Regelungen für einen verlässlichen Status gut integrierter Geduldeter und Regelungen, um die Ausbildungsduldung bundeseinheitlich anzuwenden. Das Ziel ist, mehr Rechtsklarheit, mehr Rechtssicherheit sowohl für die Arbeitgeber wie auch für die Geduldeten zu bekommen. Man könnte dem Ganzen vielleicht die Überschrift geben: Besondere Integrationsleistungen sollen sich auch auszahlen.

Wie ich gerade sagte: Das Ganze ist Teil der Fachkräftestrategie der Bundesregierung, die das Kabinett in einem dritten Schritt ebenfalls beschlossen hat. Dazu nur ein paar Kernpunkte: Ich habe es gesagt, im Vordergrund stehen inländische und europäische Fachkräftepotenziale. Die Strategie ist nicht branchenspezifisch ausgerichtet. Dennoch hat die Bundesregierung schon notwendige Prozesse angestoßen, zum Beispiel bei den Gesundheits- und Pflegeberufen mit der konzertierten Aktion Pflege, mit einer attraktiven Pflegeausbildung, mit besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege. Für alle Wirtschafts- und Berufszweige werden Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen, zum Beispiel mit dem Brückenteilzeitgesetz oder auch - jüngstes Beispiel - mit dem Gute-Kita-Gesetz. Mit dem Qualifizierungschancengesetz eröffnen wir ab Januar, also ab Anfang nächsten Jahres, die Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten, damit sie sich neuen Anforderungen und der digitalen Arbeit durch Qualifizierung stellen können. Die Bundesregierung wird fortlaufend weitere konkrete Maßnahmen erarbeiten - natürlich immer zusammen mit Ländern, mit Kommunen, mit Sozialpartnern und mit der Bundesagentur für Arbeit und natürlich auch den Kammern.

Deutschland ist eines der Hauptzielländer für Fachkräfte aus der EU. Es arbeiten heute etwa 2,5 Millionen EU-Bürger bei uns. Das muss so nicht bleiben, deswegen müssen wir mehr tun, um für europäische Fachkräfte attraktiv zu bleiben. Wir wollen den Spracherwerb weiter fördern und die Anerkennung von Abschlüssen aus anderen Ländern weiter erleichtern.

Jetzt kommen wir zu einem anderen Thema: Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem eine sogenannte eID-Karte auf freiwilliger Basis eingeführt wird, damit die europaweit anerkannte Onlineausweisfunktion des deutschen Personalausweises auch anderen Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraums zugänglich gemacht wird. Wir setzen damit eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag um, in dem wir uns ja vorgenommen haben, den elektronischen Personalausweis zu einem universellen, sicheren, mobil einsetzbaren Identifizierungsmedium zu machen. Es sollen außerdem weitere private und öffentliche Einsatzbereiche erschlossen werden, und es sollen einfache und sichere Lösungen für die elektronische Identifizierung und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für jedermann verfügbar werden.

Der Bundeswirtschaftsminister hat den Kabinettskollegen eine Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vorgelegt, die auch beschlossen worden ist. Es geht dabei darum, im Außenwirtschaftsrecht die Bestimmungen zur Prüfung von Unternehmenserwerben durch Drittstaatsangehörige in bestimmten Sektoren anzupassen. Die allgemeine Prüfeintrittsschwelle für solche Fälle liegt ja bei 25 Prozent des zu erwerbenden Unternehmens. Es bleibt bei dieser allgemeinen Prüfeintrittsschwelle. Bei verteidigungsrelevanten Unternehmen und bei solchen, die im Bereich bestimmter ziviler sicherheitsrelevanter Infrastrukturen tätig sind, kann in Zukunft allerdings schon geprüft werden, wenn es um Anteilserwerb ab einem Schwellenwert von 10 Prozent geht, eben weil diese Wirtschaftssektoren eine besondere Sicherheitsrelevanz haben. Für diese Sektoren wird auch die schon jetzt bestehende Meldepflicht ebenfalls ab 10 Prozent greifen. Mit dieser Änderung werden auch Unternehmen der Medienbranche in den Kreis der sensiblen Unternehmen aufgenommen, also derjenigen Unternehmen, für die diese niedrigere Schwelle von 10 Prozent, ab der der Erwerb geprüft wird, gilt.

Zuletzt eine Maßnahme, die der gesunden Ernährung zugutekommt: Die Bundesregierung hat eine nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten beschlossen. Auch das ist eine Erfüllung eines Auftrags, den sich die Partner im Koalitionsvertrag schon gegeben haben. Die drei wichtigsten Punkte - die Bundeslandwirtschaftsministerin hat darüber heute ja auch schon in einer Pressekonferenz berichtet, deswegen mache ich es knapp -: Politik und Lebensmittelwirtschaft starten ab Anfang 2019 gemeinsam mit der Umsetzung dieser Strategie. Schon in den vergangenen Wochen hat die Lebensmittelwirtschaft an ersten produkt- und branchenbezogenen Prozess- und Zielvereinbarungen gearbeitet. Der Prozess geht weiter.

Was man jetzt schon sagen kann, ist: Bis 2025 sollen mindestens 20 Prozent weniger Zucker in Frühstückscerealien für Kinder enthalten sein, mindestens 15 Prozent weniger Zucker in Erfrischungsgetränken und etwa 10 Prozent weniger Zucker in Kinderjoghurts. Das sind die Zielvereinbarungen. Mit dem Bäckerhandwerk gibt es außerdem eine Vereinbarung, um die sogenannten Salzspitzen im Brot zu reduzieren und überhaupt auch die Salzreduktion in Fertigpizzen zu erreichen.

Dieses ganze Projekt wird begleitet durch ein umfassendes wissenschaftliches Monitoring sowie durch Aufklärungs- und Weiterbildungsmaßnahmen mit Blick auf das Ernährungsverhalten. - Das wäre es.

Frage (zur Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung): Herr Seibert, können Sie das mit den sicherheitsrelevanten Medien einmal erläutern? Können Sie dazu Beispiele nennen?

StS Seibert: Es werden auch Unternehmen der Medienbranche in den Kreis der sensiblen Unternehmen aufgenommen, für die die niedrigere Schwelle gilt. Vielleicht möchte der Kollege aus dem Wirtschaftsministerium das noch erläutern?

Zusatzfrage: Ab wann ist ein Medienunternehmen quasi sicherheitsrelevant?

Jornitz: Ich glaube, Medienunternehmen sind jetzt nicht per se sicherheitsrelevant. Es geht bei den Medienunternehmen eher darum, dass Verlage und sonstige Medienunternehmen natürlich für eine offene, freie und demokratisch verfasste Gesellschaft unabdingbar sind; deswegen sitzen wir ja alle gemeinsam hier. Da ist es eben auch so, dass wir gerne auch früher prüfen möchten, wenn sich Drittstaaten beziehungsweise Unternehmen aus Drittstaaten einkaufen wollen.

Zusatzfrage: Gibt es quasi eine Definition oder Kriterien, wo die Schwelle ist, ab wann man prüft?

StS Seibert: 10 Prozent, wie ich gesagt habe. Das war ja der Kern meiner Ausführungen.

Zusatzfrage: Die Anteile, das ist mir klar. Aber was sind die Kennziffern für so ein Unternehmen? Müssen wir da an den Springer-Verlag denken, also an die ganz großen, oder auch an Kleinere? Geht es nur um Verlage oder zum Beispiel auch um Fernsehsender?

StS Seibert: Unternehmen der Medienbranche.

Jornitz: Das ist ein offener Rechtsbegriff, der dann eben im konkreten Einzelfall auszulegen ist.

Frage: Herr Seibert, hat die Bundeskanzlerin vor, ihr Kabinett in nächster Zeit umzubilden? Würde sie das tun, um Platz für einen Minister Friedrich Merz zu schaffen?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin plant keine Kabinettsumbildung, und damit erübrigt sich dann die Antwort auf Ihre zweite Frage.

Frage: Heute Nacht oder heute Morgen sind zwei Hackerangriffe bekannt geworden. Ich möchte gerne nach beiden fragen, vielleicht zuerst nach einer Gruppe namens "Cloud Hopper", die wohl Clouds geknackt haben soll, hauptsächlich mit Blick auf Maschinenbauinformationen. Die Täter sollen aus China kommen. Vielleicht kann das Bundeswirtschaftsministerium dazu etwas sagen. Was, vermuten Sie, ist da an Wissen abgeflossen?

Vielleicht kann das Bundesinnenministerium auch etwas dazu sagen, ob dieser Angriff inzwischen gestoppt ist.

Schmidt: Ich glaube, diese Erkenntnisse sind jetzt so frisch, dass wir dazu aktuell noch keine Stellung beziehen können. Wir werden abwarten müssen, was die Analyse der Kolleginnen und Kollegen ergeben wird.

Jornitz: Hinsichtlich der eventuell abgeflossenen Daten kann ich nichts ergänzen.

Zusatzfrage: Heißt das, Sie haben keine Kenntnis davon?

Jornitz: Dazu kann ich jetzt, ehrlich gesagt, nichts sagen.

Frage: Ist der Bundesregierung bekannt geworden, dass die amerikanische Regierung gegen diese von der Kollegin genannte Hackergruppe vorgehen will? Wann ist Ihnen das mitgeteilt worden - ich denke, da ist das Innenministerium gefragt -, und wie reagiert man in Deutschland darauf?

Schmidt: Ich glaube, darüber liegt uns jetzt noch keine offizielle Mitteilung der amerikanischen Seite vor. Ich weiß nicht, ob sonst noch jemand Erkenntnisse darüber hat, aber bei uns ist das im Moment noch nicht der Fall.

Zusatzfrage: Stimmt dann die Berichterstattung in der "Süddeutschen Zeitung" nicht?

Vors. Mayntz: Weiß sonst jemand innerhalb der Bundesregierung davon? - Es meldet sich keiner. - Frau Siebold!

Frage: Wenn keiner mehr direkt dazu Fragen hat, dann würde ich gerne nach dem zweiten Hackerangriff fragen. Das betrifft dann Frau Adebahr. Angeblich geht es auch um chinesische Hacker, die die Kommunikation von EU-Diplomaten mitgelesen haben sollen. Können Sie etwas dazu sagen, ob Deutschland davon auch betroffen ist?

Adebahr: Das kann ich leider nicht. Wenn ich das tun kann, dann würde ich es nachreichen.

Frage: Ich denke, in erster Linie geht die Frage an Herrn Seibert, in zweiter natürlich auch an das Verteidigungsministerium: Können Sie den aktuellen Stand hinsichtlich der Regierungsmaschine "Konrad Adenauer" nennen? Fliegt der Airbus wieder? Was haben denn die Untersuchungen ergeben? Wird die Bundeskanzlerin in Zukunft für ihre Reisen auch auf die "Konrad Adenauer" zugreifen?

Routsi: Vielen Dank für Ihre Frage. - Ich kann Ihnen hierzu sagen, dass ein A340 wieder einsatzbereit ist und dass sich einer in der planmäßigen Instandsetzung befindet.

Zusatzfrage: Heißt das, die planmäßige Instandsetzung findet in Hamburg in der Werft statt?

Routsi: Das kann ich nicht beantworten. Das kann ich Ihnen gerne nachreichen.

Zusatzfrage: Das wäre nett. - Heißt "wieder einsatzbereit", dass man den technischen Fehler jetzt entdeckt hat, der zu dieser Sicherheitslandung, wie das genannt wird, geführt hat?

Routsi: Das kann ich bestätigen.

Zusatzfrage: Können Sie dann sagen, was das für ein technischer Fehler war? Gibt es da also Neuigkeiten?

Routsi: Für Details bitte ich Sie, dass Presse- und Informationszentrum der Luftwaffe zu kontaktieren. Die können das sehr genau erörtern.

Zusatzfrage: Haben denn die Ermittlungen oder die Untersuchungen nun ergeben, dass dieser Vorfall tatsächlich völlig belanglos und eigentlich gut für den Piloten beherrschbar gewesen war, oder war er möglicherweise doch brisanter, als am Tag nach dem Vorfall von Ihrem Haus und von der Flugbereitschaft gesagt worden ist?

Routsi: Wir hatten dazu eine Pressekonferenz bei der Luftwaffe durchgeführt, und das, was dort gesagt wurde, ist der entsprechende Stand. Wenn Sie dazu weitere Details brauchen, dann bitte ich Sie, die Kameraden noch einmal zu kontaktieren.

Zusatzfrage: Welche Pressekonferenz meinen Sie?

Routsi: Die der Luftwaffe.

Zusatzfrage: Von heute?

Routsi: Nein. Ich müsste noch einmal schauen, wann die genau stattgefunden hat. Wir haben uns darin sehr ausgiebig dazu eingelassen.

Wie gesagt: Für alles, was die Detailfragen angeht, bitte ich Sie, die Luftwaffe zu kontaktieren. Die wird Ihnen dann Auskunft darüber geben.

Zusatz: Das war ja auch keine Detailfrage, sondern - - -

Routsi: Sie haben nach einem technischen - - -

Zusatz: Ich habe gefragt: War das ein einfacher Vorfall, oder war er brisanter, als man zunächst in Ihrem Haus vermutet hatte?

Routsi: Es war ein technischer Ausfall, und die Details dazu, noch einmal gesagt, erhalten Sie von der Luftwaffe.

Frage: Ich habe das vielleicht nicht ganz verstanden. Ist es die "Konrad Adenauer", die jetzt wieder einsatzbereit ist, oder ist die "Konrad Adenauer" jetzt in der Instandsetzung?

Routsi: Die "Konrad Adenauer" ist derzeit in der planmäßigen Instandsetzung.

Frage: Sie hatten eben gesagt, sie sei einsatzbereit, es werde ein fehlerhaftes Bauteil ausgetauscht, aber sie sei in der Instandsetzung. Oder wie habe ich das zu verstehen?

Routsi: Ein A340 ist in der Instandsetzung. Das ist die "Konrad Adenauer". Die andere Maschine ist wieder einsatzbereit.

Zusatzfrage: Das habe ich noch nicht verstanden, weil die "Konrad Adenauer" die Maschine war, die mit der Kanzlerin an Bord in Köln sozusagen notgelandet ist. Ist die jetzt einsatzbereit oder nicht?

Routsi: Die "Konrad Adenauer", noch einmal gesagt, befindet sich in der planmäßigen Instandsetzung.

Zusatzfrage: Sie ist also im Moment nicht einsatzbereit?

Routsi: Sie befindet sich in der planmäßigen Instandsetzung. Dazu, was das impliziert, bitte ich Sie, die Luftwaffe zu kontaktieren. Zu genaueren technischen Details kann ich von dieser Stelle aus keine Informationen weitergeben. Dafür bitte ich um Verständnis.

Frage: Frau Adebahr, es gibt Berichte über eine Südafrika-Reise eines AfD-Abgeordneten, Herrn Bystron, der dann an Schießübungen der "Suidlanders" teilgenommen hat. Ist diese Reise, erste Frage, mit dem Auswärtigen Amt abgesprochen worden? Haben Sie Herrn Bystron beraten? Wusste Sie von diesen geplanten Schießübungen?

Zum Zweiten: Beeinträchtigt die Teilnahme an solchen Aktionen, für die es, glaube ich, keinen Präzedenzfall gibt, sozusagen das außenpolitische Geschäft, die Geschäftsführung des Auswärtigen Amtes?

Teilen Sie die Auffassung von Herrn Bystron, dass es sich bei den "Suidlanders" um eine Organisation der südafrikanischen Zivilgesellschaft handelt?

Adebahr: Zum ersten Teil ihrer Frage kann ich Ihnen sagen, dass das eine vom Bundestag genehmigte Reise war, die der Abgeordnete dort angetreten hat. Im Rahmen dieses ganz üblichen, normalen Verfahrens wurde auch das Auswärtige Amt informiert. Das war also eine beim Bundestag angemeldete Reise. Es obliegt dem Bundestag, solche Reisen gegebenenfalls zu untersagen oder eben nicht. Der Bundestag hat sie genehmigt.

Wir als Auswärtiges Amt betreuen solche Reisen dann im Rahmen des Üblichen über unsere Auslandsvertretungen. Das tun wir gleichermaßen für alle Fraktionen dieses Deutschen Bundestages als Serviceleistung, gleichermaßen für alle Abgeordneten und für alle genehmigten Reisen.

In diesem Fall war es so, dass wir auch diesen Abgeordneten auf den offiziellen Terminen seiner Reise begleitet haben und diese Gespräche durch die Botschaft betreut haben. Von dem Termin, von dem Sie sprechen, wusste das Auswärtige Amt nichts. Es war ein privater Teil der Reise.

Ich glaube, eine Bewertung der Organisation traue ich mir hier nicht vollständig zu, und einen ziselierten Wortlaut würde ich gerne nachreichen.

Zu der Frage, wie unsere Arbeit im Ausland ist: Das Auswärtige Amt betreut eben, und das ist unsere Pflicht, alle Reisen, die Abgeordneten vom Bundestag genehmigt werden, im Rahmen einer Serviceleistung. Das haben wir für den offiziellen Teil dieser Reise auch getan.

Zusatzfrage: Das habe ich verstanden. Die Teilfrage war ja noch: Wird durch solche Events, die natürlich auch in Südafrika kommuniziert werden, die diplomatische Tätigkeit des Auswärtigen Amtes in irgendeiner Weise beeinträchtigt?

Adebahr: Ich denke, Deutschland stellt sich dort über das Auswärtige Amt so dar, dass wir politische Termine begleiten. Weitere Details hinsichtlich dieser Reise würde ich von dieser Stelle aus jetzt auch ungern kommentieren.

Frage: Das geht jetzt an den Regierungssprecher. Es geht um die Frage der Weihnachtskarte von Frau Widmann-Mauz, die im Kanzleramt angesiedelt ist. Können Sie die Aufregung, die es jetzt über diese Weihnachtskarte gibt, die wohl ohne das Wort Weihnachten auskommt, nachvollziehen? Haben Sie vielleicht schon mit Frau Widmann-Mauz darüber gesprochen, warum man auf das Wort Weihnachten verzichtet hat?

StS Seibert: Staatsministerin Widmann-Mauz begeht Weihnachten natürlich als die hohe christliche Feier, die es ist. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Ihre persönliche Weihnachtskarte macht das auch klar.

Zusatzfrage: Sie haben jetzt also mit ihr Rücksprache gehalten. Gab es einen besonderen Grund dafür, dass sie auf das Wort Weihnachten verzichtet hat?

StS Seibert: Ich habe immer wieder einmal Kontakt mit Frau Widmann-Mauz, weil sie den wichtigen Bereich der Integration in diesem Lande vertritt, und ich habe, denke ich, dazu das gesagt, was zu sagen ist.

Frage: Herr Seibert, wie schätzen Sie diese Einigung zwischen Brüssel und Rom über den Haushalt ein? Dieser Streit soll vom Tisch sein. Moscovici hat das schon als ein Ergebnis des Dialogs begrüßt, aber Dombrovskis hat schon gesagt, das sei keine ideale Lösung für die langfristigen Probleme Italiens. Seid ihr jetzt also mehr erleichtert oder besorgt, was die Zukunft Italiens angeht?

StS Seibert: Ich habe den genauen Wortlaut der Äußerungen der Kommission von heute Vormittag noch nicht vorliegen. Italien steht ja schon seit Ende letzten Monats in laufenden Gesprächen mit der Kommission über den italienischen Haushalt 2019 und über die Frage der Einhaltung der Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Die Bundesregierung hat diesen Dialog zwischen der Kommission, die dafür zuständig ist, und dem Mitgliedstaat immer unterstützt, und als solches nehmen wir die Äußerung der Kommission von heute Morgen auch zur Kenntnis.

Zusatzfrage: Hat Berlin eine Rolle dabei gespielt beziehungsweise einen Beitrag dazu geleistet, diese Einigung zu beschleunigen?

StS Seibert: Es ist die Aufgabe der Kommission, die Haushaltspläne der Mitgliedstaaten zu analysieren, sie mit Blick auf den Stabilitätspakt zu bewerten, dann auch zu einem Urteil zu kommen und auf der Grundlage dieser Analyse möglicherweise über weitere Schritte zu befinden. Die Kommission hat ihre Untersuchung heute Morgen so abgeschlossen, wie sie es bekannt gegeben hat. Da wir die Zuständigkeit und die Rolle der Kommission in dieser Frage die ganze Zeit unterstützt haben, nehmen wir jetzt auch zur Kenntnis, mit welchem Ergebnis sie diesen Dialog zu Ende führt.

Zusatzfrage: Etwas zur Kenntnis zu nehmen, ist das nach diesem tief gehenden Streit, der wirklich viele Sorgen in Europa geschaffen hat - dieses potenzielle Risiko in Italien -, nicht zu wenig?

Gibt es heute keine Erleichterung in Berlin?

StS Seibert: Etwas zur Kenntnis zu nehmen ist einfach erst einmal die Anerkennung dessen, dass die Rolle, Haushaltspläne zu analysieren und Mitgliedstaaten darüber zu beraten, als Hüterin der Verträge der Kommission zukommt. Die Bundesregierung hat ja nie einen Zweifel daran gelassen, dass die Einhaltung der Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie solide öffentliche Finanzen für uns eine wichtige Voraussetzung für das sind, was wir alle wollen, nämlich eine nachhaltige, gute wirtschaftliche Entwicklung in den Mitgliedstaaten. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass die gemeinsam vereinbarten Regeln glaubwürdig und stringent eingehalten werden.

Adebahr: Ich habe eine kurze Nachlieferung zu der Frage des möglichen Hackerangriffs auf Kommunikation von Diplomaten von Frau Siebold. Ich kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nur sagen, dass die europäischen Institutionen mit der Aufklärung und Analyse des Sachverhalts befasst sind. Wir stehen dazu mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und natürlich mit anderen EU-Institutionen in Kontakt.

Frage: Zum Thema "EU, Klimaschutz und Grenzwerte für die Autoindustrie": Jetzt wurde ja beschlossen, dass die Neuwagen bis 2030 im Flottendurchschnitt 37,5 Prozent weniger CO2 als 2021 ausstoßen sollen. Herr Haufe, das Umweltministerium hatte das durch die Ministerin ja schon begrüßt.

Herr Strater, mich würde einmal die Reaktion des Ministers auf diese Einigung interessieren. Begrüßen Sie das? Finden Sie das gut?

Herr Seibert, was sagt Frau Merkel dazu?

StS Seibert: Sie haben ja schon vorgetragen, was die Einigung ist, nämlich die Kohlendioxidgrenzwerte bis 2030 gegenüber 2021 um 37,5 Prozent zu senken. Man darf auch nicht vergessen: Für die leichten Nutzfahrzeuge ist im selben Zeitraum eine Senkung um 31 Prozent vereinbart worden. Wichtig ist auch, dass bis 2025 eine Zwischenetappe erreicht sein soll, eine Minderung um 15 Prozent.

Die Bundeskanzlerin begrüßt, dass im Trilog, also zwischen EU-Parlament, Ratspräsidentschaft und Kommission, eine Einigung erzielt werden konnte. Diese Einigung gibt der Industrie klare Rahmenbedingungen und Planungssicherheit, um neue Modelle in die Märkte einzuführen, gerade auch im Bereich der Elektromobilität.

Das Ergebnis ist sehr ambitioniert, es ist gut für den Klimaschutz, und es wird dabei unsere Industrie vor einigen Herausforderungen stellen. Deswegen ist es sehr wichtig, dass auch verstärkt an den erforderlichen Rahmenbedingungen gearbeitet wird, also beispielsweise am Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Wir haben jedoch auch wichtige Punkte durchgesetzt, damit die Industrie eben nicht überfordert wird. Deswegen habe ich dieses Etappenziel für 2025 erwähnt. Das wurde im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag nicht erhöht, sodass sich unsere Industrie auf die anspruchsvollen Ziele bis 2030 einstellen kann.

Wichtig ist aus unserer Sicht auch die Überprüfung im Jahre 2023; dafür haben wir uns besonders eingesetzt. Wir werden dann Bilanz ziehen, wie der Markthochlauf der E-Mobilität funktioniert und ob die Ziele für 2030 erreichbar sind.

Zusatzfrage: Sie selbst sagten, dass das ein ambitioniertes Ziel sei. Für viele Umweltschützer ist das immer noch viel zu wenig. Sie wollten noch viel weniger ambitionierte Ziele: Zunächst wollten Sie 30 Prozent; dann hatten Sie sich das Ziel 35 Prozent gesetzt. Jetzt sind es 37,5 Prozent.

Bewertet die Bundesregierung dieses Ergebnis als Niederlage?

StS Seibert: Nein. Ich habe es Ihnen gesagt: Wir begrüßen, dass eine Einigung im Trilog erzielt wurde. Eine solche Einigung ist wichtig, auch für die Industrie, um den klaren Rahmen zu setzen und Planungssicherheit zu geben.

Gleichzeitig ist natürlich zu bemerken, dass die Herausforderungen für die Industrie, dieses Ziel zu erreichen, hoch sind. Deswegen habe ich darauf verwiesen, dass es jetzt natürlich auch sehr stark um die erforderlichen Rahmenbedingungen geht, dass man daran arbeiten muss und dass das Zwischenziel und die Überprüfung im Jahre 2023 wichtig sind.

Strater: Der Minister hatte sich dazu schon heute früh in einer Agenturmeldung geäußert. Es ist ein Kompromiss. Es ist ein sehr ehrgeiziges und ambitioniertes Ziel, und es ist eine große Herausforderung, die wir angesichts dieser Zielsetzung haben. Der Minister fordert die Automobilindustrie angesichts dieser Zielsetzung zum Handeln auf. Es wird einige Veränderungen bei den Autoherstellern geben müssen, was die Strategie angeht. Es wird Wandel und es wird Umstellungen geben müssen. Sie müssen auf diese Ziele hochinnovativ reagieren. Es ist auch sehr wichtig, dass sie das sehr rasch tun, dass sie dieses Ziel auch in den ersten Schritten, in den ersten Jahren mit Blick auf das Ziel 2030 verfolgen.

Der Minister hat auch erwähnt, dass wir zur Erreichung dieser Ziele den Dieselmotor weiterhin brauchen werden, weil er weniger CO2 ausstößt als Benziner. Das heißt, die Zukunft wird auch mit dem Dieselmotor sein.

Insgesamt müssen die deutschen Hersteller vor allen Dingen im nächsten Jahr hart daran arbeiten, diese Ziele zu erfüllen und auch insgesamt bei den Verbrauchern, den Kunden, Vertrauen wiederherzustellen und wiederzugewinnen. Das ist mit Blick auf die Klimaschutzziele auch im Verkehrsbereich sehr wichtig.

Zusatzfrage: Herr Haufe, das Ziel von 37,5 Prozent bezieht sich auf den CO2-Ausstoß im Jahr 2021. Besteht nicht die Gefahr, dass die Autohersteller den Wert 2021 noch so hoch setzen, dass sie 2030 besser dastehen, weil der Wert 2021 so krass ist, dass es gar nicht so schwer ist, den Grenzwert 2030 einzuhalten?

Haufe: Der Wert ist ein Flottenwert. Das heißt, der jeweilige Hersteller schaut, wie seine Flotte zusammengesetzt ist und welche verschiedenen Antriebsformen er hat. Dass es eine solche Möglichkeit gibt, wie Sie sie beschreiben, ist, denke ich, denjenigen, die die Richtlinien machen, durchaus bewusst.

Frage: Herr Haufe, sieht das Umweltministerium eine sinnvolle Perspektive darin, wenn sich die Flotten so gestalteten und von den Automobilherstellern so umgebaut würden, dass schlicht und einfach weniger Stahl pro beförderter Person in Bewegung gesetzt würde, sprich, weg von den großen SUV hin zu Kleineren Modellen?

Herr Seibert, die Bundeskanzlerin hatte, bevor die 35er- und 37er-Prozentzahlen ins Blickfeld gerieten, vor solchen höheren Grenzwerten gewarnt. Sie hatte gesagt, die Automobilindustrie könne dadurch als Schlüsselindustrie aus Europa vertrieben werden. Ist diese Befürchtung durch das Paket, das Sie vorhin geschildert haben, jetzt obsolet geworden, oder besteht sie nach wie vor?

Haufe: Ich habe Ihre erste Frage nicht verstanden.

Zusatzfrage: Haben Sie die Hoffnung, dass die Automobilhersteller, um überhaupt einen niedrigeren Flottenverbrauch im Durchschnitt zu erreichen, stärker auf leichtere beziehungsweise weniger üppig ausgestattete Modelle setzen? Im Moment werden, meine ich, pro beförderter Person zwischen anderthalb und zwei Tonnen Stahl in Bewegung gesetzt. Das kann man auch mit weniger machen.

Haufe: Es ist gerade schon mehrfach deutlich gemacht worden, dass die Automobilbranche vor die eine oder andere Herausforderung stellen wird, dass dieser Innovationsschub aus unserer Sicht gleichzeitig aber sehr wichtig ist. Wie die einzelnen Hersteller ihre Flotten zusammenstellen, das werden sie selbst entscheiden. Ich werde dazu jetzt keine Aussage treffen können. Wie sie das angehen werden, ist von Hersteller zu Hersteller auch sehr unterschiedlich. Wir haben einen breiten Mix an verschiedenen Antrieben. Natürlich gibt es mittlerweile auch unterschiedliche Varianten, wie sie ein Auto bauen können. Mittlerweile gibt es mehrere Möglichkeiten und andere Materialen, die zum Beispiel viel besser recyclingfähig und auch leichter sind als Stahl. Ich kann Ihnen dazu keine genaue Auskunft geben, wie die Hersteller ihre Flotten zusammenstellen. Das Signal, in welche Richtung es geht, ist klar. Wir haben jetzt elf Jahre beschrieben, wie sich das entwickeln wird.

Um noch einmal die vorhergehende Frage aufzugreifen: Natürlich kontrolliert die EU-Kommission, wie solch eine Flottenzusammenstellung gemeldet wird. Welchen Mix und welche Zahlen man nimmt, wird dort kontrolliert und geprüft.

StS Seibert: Für die Bundesregierung ist doch ganz klar, dass wir eine große Verpflichtung gegenüber dem Klimaschutz und gegenüber den Klimaschutzzielen haben, national wie international, und dass deswegen auch der Verkehrssektor seinen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele, zum Erreichen unserer Verpflichtungen aus dem Pariser Übereinkommen leisten muss. Genauso klar ist für die Bundesregierung, dass wir ein starkes Interesse daran haben, dass sich eine deutsche Schlüsselindustrie, die Hunderttausende von Menschen in diesem Land beschäftigt und die zu den Innovations- und Technologietreibern in diesem Land gehört, auch weiterhin gut entwickeln kann.

Mit diesen Gedanken geht man in solche internationalen Verhandlungen. Diese Gedanken haben sicherlich auch andere Mitgliedsstaaten im Kopf. Jetzt ist dieser Kompromiss dabei herausgekommen, der sehr ambitioniert und gut für den Klimaschutz ist und der die Industrie vor hohe Herausforderungen stellt.

Frage: Herr Seibert, was hält die Kanzlerin von der Idee von Tempolimits? Herr Scheuer hat das ja schon abgelehnt.

Herr Haufe, haben Sie im Umweltministerium einmal geprüft, wie nützlich ein Tempolimit in Sachen Klima- und Umweltschutz ist?

StS Seibert: Ich habe diese Prüfungen nicht vorgenommen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass so etwas nicht Teil des Koalitionsvertrags ist.

Zusatzfrage: Was ist denn die Haltung der Kanzlerin? Sie sprechen ja für die Kanzlerin.

StS Seibert: Ich spreche auch für die Bundesregierung, die auf der Basis des Koalitionsvertrages arbeitet. Der Koalitionsvertrag sieht nach meinen Informationen jedenfalls kein Tempolimit vor. Ich weiß nicht, ob es Ministerien, Kommunen oder Länder sind, die die Untersuchungen über Zusammenhänge zwischen Tempolimit und Klimaschutzauflagen durchführen. Ich kann dazu nichts sagen.

Haufe: Ich kann erst einmal nur noch einmal klar sagen, dass Tempolimits kein Thema dieser Regierung sind, auch nicht Thema der Bundesumweltministerin. Svenja Schulze hat sich vor Kurzem dazu geäußert. Sie meinte, aus Umweltsicht gehe es momentan wirklich nicht um ein Tempolimit auf Autobahnen. Das sei eine Symboldebatte aus der Vergangenheit. Wir haben eine viel größere Verkehrswende zu vollziehen als lediglich über Tempolimits zu sprechen. Es geht um alternative Antriebe, um den Ausbau der Bahn, einen attraktiveren öffentlichen Nahverkehr und mehr Radwege. Das sind die wirklichen Herausforderungen.

Zur Frage der Berechnung: Natürlich gibt es Berechnungen über Tempolimits. Tempolimits sind in den letzten 15, 20 Jahren immer wieder diskutiert worden. Dazu gibt es auch Berechnungen.

Zusatzfrage: Können Sie sie uns zur Verfügung stellen? Denn die Meinung von Frau Schulze ist ja schön und gut.

Haufe: Die brauche ich Ihnen nicht zur Verfügung zu stellen; die können Sie sich ganz leicht suchen. Es gibt sie beim Umweltbundesamt, und sie sind ganz leicht zu finden. Das ist die Behörde, die dafür zuständig ist, Maßnahmen beim Klimaschutz oder beim CO2-Gehalt durchzurechnen. Das finden Sie ganz einfach.

Mittwoch, 19. Dezember 2018

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 19. Dezember 2018
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-19-dezember-2018-1563356
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang