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PRESSEKONFERENZ/1808: Regierungspressekonferenz vom 11. Januar 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Freitag, 11. Januar 2019
Regierungspressekonferenz vom 11. Januar 2019

Themen: heftige Schneefälle in Deutschland, geplanter Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes, Termine der Bundeskanzlerin (Treffen mit den Vorsitzenden der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung", Kabinettssitzung, Gedenkstunde im Deutschen Bundestag anlässlich des 100. Jahrestags der Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland, Besuch des italienischen Präsidenten, "Global Forum for Food and Agriculture"), Internationale Grüne Woche, Gespräch des Verkehrsministeriums mit den Vorständen der Deutschen Bahn, Deutscher in ägyptischem Gewahrsam, Brexit, Visavergabe im Fall von medizinischen Behandlungen in Deutschland, Unterzeichnung des Aachener Vertrags, angekündigter Arbeitsplatzabbau bei Ford, Wohnungslosenstatistik, geplante Rechtsverordnung für das Krankheitsbild Lipödem, Bombendrohungen gegen mehrere Landgerichte, Ausfall eines Flugzeugs der Flugbereitschaft, Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien, geplante Reform der Grundsteuer, Gaspipeline Nord Stream 2, Diskussion über § 219a StGB, geplante Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses von vollbetreuten Menschen mit schweren Behinderungen, Abschlussbericht zum Moorbrand im Emsland


Sprecher: SRSin Demmer, Bürgelt (BMEL), Strater (BMVI), Burger (AA), Ruwwe-Glösenkamp (BMI), Fähnrich (BMVg), Alemany (BMWi), Küchen (BMAS), Ewald (BMG), Steffen (BMJV), Fehling (BMF)

Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Demmer: Ich würde mich erst einmal zum Wetter äußern wollen. Die Bundeskanzlerin wie auch die gesamte Bundesregierung dankt allen Helferinnen und Helfern in den von den heftigen Schneefällen betroffenen Gebieten für ihren Einsatz. Der Dank gilt dabei natürlich sowohl der Polizei, den Behörden, der Bundeswehr und den Rettungsdiensten als auch allen Freiwilligen, die dort helfen. Besonders betroffen ist die Bundeskanzlerin über den jüngsten Todesfall in Bayern. Ihre Gedanken sind bei den Angehörigen des neunjährigen Jungen.

Die Bundeskanzlerin lässt sich zudem fortlaufend über die Lage in den Katastrophengebieten unterrichten. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass die guten und bewährten Strukturen der Katastrophenhilfe in Kommunen und Ländern auch weiter erfolgreich greifen. Kräfte der Bundeswehr, des Technischen Hilfswerks und der Bundespolizei sowie Hubschrauber der Bundespolizei sind bereits in Amtshilfe im Einsatz. Wenn erforderlich, werden sie natürlich weiter verstärkt werden.

Was die Termine angeht, würde ich gerne mit einem Termin beginnen, der nicht die Bundeskanzlerin betrifft. Sie wird also nicht daran teilnehmen, aber der Chef des Bundeskanzleramtes. Der Chef des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Helge Braun, wird am kommenden Dienstag, den 15. Januar, in einer Pressekonferenz über den geplanten Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes informieren. Die Pressekonferenz wird um 10 Uhr im Bundeskanzleramt beginnen, und neben Helge Braun werden auch die Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Petra Wesseler, sowie die Architekten des Bundeskanzleramtes, Axel Schultes und Charlotte Frank, teilnehmen.

Seit dem Bezug des Kanzleramtes im Jahr 2001 ist die Zahl der Beschäftigten des Amtes kontinuierlich angewachsen, sodass die Arbeitseinheiten inzwischen in anderen Liegenschaften untergebracht werden mussten. Das ist ein Zustand, der auf Dauer für die Funktionsfähigkeit des Kanzleramtes problematisch ist. Das Kanzleramt hat in den vergangenen Legislaturperioden die Steuerung von Aufgaben mit besonderer politischer Bedeutung übernommen. Dazu gehören zum Beispiel die Energiewende, die Flüchtlingskrise, die Bekämpfung von Terrorismus und Cyberkriminalität, aber auch die Digitalisierung. Damit war dann jeweils auch ein Personalaufwuchs verbunden.

Die Unterbringungsproblematik soll nun durch einen Erweiterungsbau in Form einer Campuslösung auf der Liegenschaft Willy-Brandt-Straße gelöst werden. Die Planungs- und Entscheidungsunterlagen für den Erweiterungsbau wurden seit Mitte 2015 in verschiedenen Phasen einer Machbarkeitsstudie erarbeitet, mit der das Bundeskanzleramt das BBR beauftragt hatte. Neben verschiedenen Fachplanern wurde diese maßgeblich von den Architekten Axel Schultes und Charlotte Frank begleitet.

Am Dienstag um 19 Uhr wird sich die Kanzlerin bei einem Abendessen mit den Vorsitzenden der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung", den zuständigen Bundesministern und den von einer Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung betroffenen Ministerpräsidenten austauschen. Teilnehmen werden dann die Ministerpräsidenten Woidke, Kretschmer, Haseloff und Laschet sowie die Bundesminister Braun, Altmaier, Heil, Schulze und Scholz. Seitens der Kommission werden die Vorsitzenden Pofalla, Platzeck und Praetorius teilnehmen. Der Termin ist nicht presseöffentlich.

Am Mittwoch wird dann um 9.30 Uhr das Kabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin tagen.

Am Donnerstag wird es einen schönen Termin geben. Am 19. Januar 1919 fand die erste deutschlandweite Wahl statt, an der Frauen als Wählerinnen teilnehmen und auch gewählt werden konnten. Es war ein Meilenstein in der Geschichte der Demokratie in Deutschland und Grundlage für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Deshalb wird es am Donnerstag, den 17. Januar, eine Gedenkstunde geben. Darin wird der Deutsche Bundestag ab 9 Uhr mit einer Feierstunde an den 100. Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland erinnern. Die Bundeskanzlerin wird daran teilnehmen.

Am Freitag, den 18. Januar, wird die Bundeskanzlerin den italienischen Präsidenten Sergio Mattarella um 13.30 Uhr im Bundeskanzleramt empfangen. Er wird am Donnerstag und Freitag auf Einladung von Bundespräsident Steinmeier in Deutschland sein. Bundeskanzlerin Merkel und Präsident Mattarella werden sich über die bilateralen, europapolitischen sowie internationalen Themen austauschen. Bei der Ankunft des Präsidenten im Bundeskanzleramt wird es einen Bildtermin geben.

Ebenfalls am Freitag wird die Bundeskanzlerin dann ab 15.30 Uhr am 11. "Global Forum for Food and Agriculture" im CityCube Berlin teilnehmen. Sie wird vor Agrarministerinnen und -ministern aus mehr als 50 Ländern eine Rede zur Bedeutung der Digitalisierung für die Landwirtschaft halten, entsprechend dem diesjährigen Motto "Landwirtschaft digital - Intelligente Lösungen für die Landwirtschaft der Zukunft". Es geht dabei um eine der wichtigsten globalen Herausforderungen unserer Zeit: die Ernährung der stetig wachsenden Weltbevölkerung zu sichern und natürlich gleichzeitig Ressourcen, Umwelt und Klima zu schützen. Hier gilt es, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.

Auf dem GFFA werden sich etwa 2000 internationale Besucherinnen und Besucher aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik über den Einsatz der digitalen Technologien austauschen und ihre Auswirkungen auf Natur, Wirtschaft und Gesellschaft diskutieren.

Frage: Ich habe eine Frage zu dem Termin am Dienstagabend im Kanzleramt. Vielleicht können Sie uns, auch wenn das nicht presseöffentlich sein wird, einmal sagen, was die Kanzlerin von diesem Treffen am Dienstagabend erwartet. Wie verbindlich ist das, was dann da gemacht und besprochen werden wird, für die Kohlekommission?

SRSin Demmer: Ich kann diesen Gesprächen natürlich nicht vorgreifen. Sie wissen, dass das für die gesamte Bundesregierung ein sehr wichtiges und bedeutsames Anliegen ist, um unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen. Es geht ja letztlich darum, den Strukturwandel vorzubereiten und dabei eben auf der einen Seite den Klimawandel, aber auch die Zukunft der Menschen zu berücksichtigen, die dann von diesem Strukturwandel betroffen sein werden. Das ist der Bundesregierung ein Anliegen, so auch der Kanzlerin, und deswegen nimmt sie an diesem Termin teil.

Bürgelt: Auch in diesem Jahr gibt es die Internationale Grüne Woche; Sie haben es sicherlich schon mitbekommen. Start ist die Eröffnungsveranstaltung am kommenden Donnerstag, dem 17. Januar. Partnerland ist in diesem Jahr das nördlichste Agrarland der Europäischen Union, nämlich Finnland.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat wie immer eine eigene Halle. Unser Schwerpunkt liegt in diesem Jahr mit dem Motto "Landwirtschaft mit Herz und Drohne" auf der Digitalisierung. So wird dort auch ein digitaler Stall vorgestellt, ebenso intelligente Verpackungen der Zukunft, die beispielsweise mithilfe eines integrierten Sensors prüfen, wie frisch Lebensmittel nach wie vor sind.

Frau Demmer hat es erwähnt: Im Rahmen der Internationalen Grünen Woche findet von Donnerstag, dem 17. Januar, bis Samstag, dem 19. Januar, auch das "Global Forum for Food and Agriculture", das GFFA, statt. Das GFFA ist das weltweit größte Agrarministertreffen, bei dem Politiker, Wirtschaft und Wissenschaftler in Austausch treten. Wie Frau Demmer erwähnte, liegt in diesem Jahr der Fokus auf der Digitalisierung. In diesem Zusammenhang wird die Kanzlerin am 18. Januar da sein. Darauf freut sich Bundesministerin Julia Klöckner sehr.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesverkehrsministerium zum Thema Bahn. Was erwartet denn das Bundesministerium für Verkehr von dem Gespräch mit den Bahnvorständen am Dienstag? Was soll die Bahn konkret vorschlagen, Stichwort Konzernumbau?

Strater: Der Minister hat sich schon häufiger zu diesem Thema geäußert. Es ist auch schon im Aufsichtsrat über die notwendigen Maßnahmen gesprochen worden, die ergriffen werden müssen, damit sich die Qualität, der Service und der Betrieb bei der Bahn verbessern. Der Minister erwartet, dass die Qualität sich schon im laufenden Halbjahr spürbar verbessert. Da geht es vor allen Dingen natürlich um die Pünktlichkeit. Sie kennen auch die Werte des Jahres 2018. Es geht um das rollende Material, also die Wagen, die ICEs, dass sie zu häufig nicht auf dem Gleis sind, sondern in den Wartungshallen. Hier müssen die betrieblichen Abläufe verbessert werden. Es muss sich also insgesamt für die Kunden spürbar etwas verbessern, und zwar zügig.

Wir führen diese Gespräche auf Einladung des Ministers in der kommenden Woche und werden dann mal sehen, was die Bahn vorschlägt.

Zusatzfrage: Wie kann denn ein solches Gespräch bei der Bahn zu mehr Pünktlichkeit führen? Was konkret muss da passieren?

Strater: Wir erwarten ja von dem Vorstand, dass er uns das sagt. Dafür ist er da; dazu ist er operativ tätig und dafür zuständig. Der Vorstand muss uns mal sagen, wie er das tut.

Es gibt hier verschiedene Ansatzpunkte. Ich möchte jetzt den Gesprächen nicht vorgreifen, aber es muss sich bei der Qualität etwas tun, ebenso bei den betrieblichen Abläufen und beim Service. Baustellen müssen effizienter abgewickelt werden, sodass es nicht zu Störungen im Netz kommt. Züge müssen fahren; das ist ja ganz klar. Die Kunden dürfen nicht auf dem Bahnsteig alleingelassen werden. Es geht um Kundenorientierung und ein besseres Verkehrsmanagement.

Der Güterverkehr ist ein großes Thema. Wir sind in einer wirtschaftlich hervorragenden Lage. Da kann es nicht sein, dass die Sparte des Güterverkehrs bei der Bahn so stark schwächelt. All das wird in der kommenden Woche dann besprochen.

Frage: Herr Strater, gibt es nach dem Treffen eine Pressekonferenz, eine Unterrichtung?

Strater: Das wissen wir noch nicht. Es ist jetzt erst mal ein Arbeitsgespräch, zu dem der Minister eingeladen hat. Wir haben darum herum oder für danach noch keine Planung gemacht. Das müssen wir dann mal sehen.

Frage: Herr Burger, ich möchte mich nach dem Schicksal der beiden Deutschägypter erkundigen, die fast zwei Wochen lang in Ägypten in Gewahrsam waren und jetzt offenbar nach Deutschland abgeschoben worden sind. Die ägyptischen Behörden beziehungsweise Sicherheitskreise werfen ihnen angeblich IS-Mitgliedschaft oder zumindest Propaganda dafür vor. Was wissen Sie über diese beiden Fälle?

Wird von deutscher Seite aus mit den beiden, die offenbar wieder in Deutschland sind oder demnächst sein werden, Kontakt aufgenommen?

Burger: Mein Informationsstand ist etwas anders. In dem Fall des 23-jährigen Göttingers kann ich Ihnen mitteilen, dass nach unseren Informationen eine Rückreise nach Deutschland in der letzten Nacht erfolgt ist.

Die Botschaft in Kairo hat ungefähr zeitgleich die Rückmeldung bekommen, dass sich der andere Deutsche, Herr Isa E., in Gewahrsam der ägyptischen Behörden befindet. In diesem Fall bemüht sich die Botschaft nach wie vor intensiv um konsularischen Zugang. Sie steht in Kontakt mit den ägyptischen Behörden, um diesen konsularischen Zugang zu erhalten, und natürlich auch in Kontakt mit den Angehörigen.

Zusatzfrage: Wird die deutsche Seite zu dem, der bereits zurückgekehrt ist, Kontakt aufnehmen, oder was passiert da jetzt? Oder kehrt der einfach zurück und ist wieder in Deutschland?

Burger: Die konsularische Betreuung durch unsere Auslandsvertretung im engeren Sinne ist in der Regel abgeschlossen, wenn die betreffende Person sich nicht mehr in dem Land aufhält. Ob es im Einzelfall noch Nachkontakte gibt, kann ich Ihnen nicht sagen.

Frage: Herr Burger, gab es Gespräche mit Herrn Abdel Aziz gestern Abend? Hat er erzählt, was ihm passiert ist? Können Sie dazu Näheres sagen?

Burger: Ich kann Ihnen über das hinaus, was ich gerade mitgeteilt habe, keine weiteren Details mitteilen. Wie gesagt, wir haben die Information erhalten, dass Herr Mahmoud A. letzte Nacht nach Deutschland zurückgereist ist.

Frage: An Herrn Burger und vielleicht auch ans BMI: Ich habe Agenturberichte gelesen, wonach diese Deutschägypter Kontakt zum IS haben sollen. Können Sie dazu etwas sagen?

Burger: Ich kann zu weiteren Details zu den beiden Personen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes hier wie immer nichts sagen. Wie gesagt, unsere Aufgabe in diesem Fall ist die konsularische Betreuung der deutschen Staatsangehörigen.

Ruwwe-Glösenkamp: Ich kann dazu aus Sicht des BMI auch nichts Weiteres sagen.

Frage: Hat denn das Außenamt Kontakt zu dem 18-jährigen Gießener, der jetzt noch festgenommen ist? Wird er konsularisch betreut?

Burger: Wir haben bisher noch keinen konsularischen Zugang erhalten. Wir bemühen uns derzeit darum, dass wir diesen konsularischen Zugang erhalten und ihn dann entsprechend betreuen können. Was wir bisher von den ägyptischen Behörden erhalten haben, ist die Bestätigung, dass er sich in Gewahrsam befindet.

Frage: Wird der Göttinger Student von deutschen Sicherheitsbehörden noch mal vernommen? Gibt es da entsprechende Planungen?

Ruwwe-Glösenkamp: Mir liegen dazu im Moment keine Informationen vor. Das kann ich im Moment nicht sagen.

Frage: Der Göttinger Student soll bei der Ankunft am Flughafen ärztlich untersucht worden sein. Hat man da festgestellt, ob er misshandelt worden ist? Solche Vermutungen gibt es ja.

Burger: Ich kann, wie gesagt, keine weiteren Angaben zu den Details machen.

Zusatzfrage: Wann würde man denn mehr erfahren können?

Burger: Ich würde, glaube ich, auch weiterhin aus Rücksicht auf den Persönlichkeitsschutz bei den Informationen bleiben, die ich hier vorgetragen habe. Das sind die Informationen über das Handeln der Bundesregierung im Sinne der konsularischen Betreuung.

Bei allen weiteren Informationen, die der Betreffende gerne mitteilen möchte, ist er natürlich sozusagen Herr des Verfahrens - das ist ihm unbenommen -, aber das können wir nicht von dieser Stelle aus tun.

Frage: Ich habe eine Frage zum Brexit. Ich wüsste gerne, ob es Überlegungen in der Bundesregierung gibt, bei dem für Ende März vorgesehenen Brexit angesichts der Schwierigkeiten, die sich in Großbritannien - Stichwort Parlamentsabstimmung - abzeichnen, möglicherweise eine Verschiebung mitzutragen?

Burger: Sie wissen ja, dass das britische Parlament derzeit über die Annahme des zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelten Abkommens im Gespräch ist und darüber abstimmen muss. Aus unserer Sicht ist es die Verantwortung der britischen Regierung, für die erzielte Einigung eine Zustimmung im Parlament zu bekommen. An weiteren Spekulationen darüber hinaus möchte ich mich hier und heute nicht beteiligen.

Zusatzfrage: Sie sagen ja selbst, es liegt an der britischen Regierung, diese Entscheidung im Parlament herbeizuführen. Sollten sie mehr Zeit benötigen, möglicherweise sogar beantragen, ist es denn denkbar, dass der 29. März jetzt doch nicht in Stein gemeißelt ist?

Burger: Wie gesagt, das fällt aus unserer Sicht derzeit in den Bereich des Hypothetischen. Darüber werde ich hier heute nicht spekulieren.

Frage: Noch eine Frage ans Außenamt: Nach welchen Kriterien wird die Visavergabe für Leute geregelt, die zur medizinischen Behandlung nach Deutschland kommen wollen? Ist da auch immer schon die Kostenerstattung geklärt?

Burger: Wie bei allen Visaverfahren wird auch über Visa zur medizinischen Behandlung immer im Einzelfall entschieden. Das ist immer eine Einzelfallprüfung. In aller Regel müssen die Antragsteller dabei verschiedene Voraussetzungen nachweisen, zunächst die Behandlungsbedürftigkeit, die Bestätigung, dass ein Platz zur Behandlung zur Verfügung steht, den Nachweis über die Finanzierung der Behandlung. Das kann zum Beispiel auch eine Kostenübernahmeerklärung durch Dritte sein. Darüber hinaus kann es natürlich im Einzelfall noch weitere Voraussetzungen geben. Das kann man so pauschal im Detail nicht sagen.

Zusatzfrage: Es gibt immer wieder spektakuläre Einzelfälle akuter humanitärer Hilfe, beispielsweise Folteropfer oder Kriegsversehrte. Wenn da die Bundesregierung die Kosten übernimmt, aus welchem Topf kommt dieses Geld? Gibt es eine Zahl, eine Statistik, wie viele Fälle das beispielsweise 2018 waren?

Burger: Ich glaube, eine solche zusammengeführte Statistik gibt es nicht. Ich glaube, es gibt da sehr unterschiedliche Fallkonstellationen. Das Verteidigungsministerium, die Bundeswehr hat in einigen Bereichen eine Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen, sodass Verletzte in Deutschland behandelt werden. Sonst ist mir ein festes Instrumentarium zur Kostenübernahme in solchen Fällen nicht bekannt.

Es gibt immer wieder Fälle, in denen von sympathisierenden Dritten die Kosten getragen werden. Es gibt natürlich auch Fälle, in denen eine Aufnahme aus politischen Gründen, aus humanitären Gründen stattfindet. Das geschieht dann auf einer anderen Rechtsgrundlage. Solche Fälle haben wir hier in der Vergangenheit auch schon besprochen.

Fähnrich: Sie wissen ja und es ist auch gerade angeklungen, dass die Bundeswehr im Rahmen der humanitären Hilfe Verwundete aus den Kriegsgebieten ausfliegt. Das ist seit 2010 in bereits annähernd 200 Fällen aus verschiedenen Gebieten erfolgt. Im Jahr 2018 sind es zum Beispiel aus der Ukraine 14 Patienten gewesen. Aktuell befinden sich noch fünf Patienten in Deutschland in der Behandlung.

Grundsätzlich findet eine Vorbereitung zusammen mit dem Auswärtigen Amt vor Ort statt. Im Anschluss daran werden Ärzte zusammen mit einem Erkundungs- oder auch Beraterteam vor Ort geschickt, um dort die Patienten zu begutachten und dann den Transport nach Deutschland vorzubereiten. Diese Verlegung der Patienten erfolgt aber über den Lufttransport und allein aus medizinischen Gründen. Die Behandlung wird dann in den Bundeswehrkrankenhäusern durchgeführt. Die Kosten werden aus dem Einzelplan 14 beglichen, da neben den humanitären Aspekten auch ein Ausbildungsinteresse für deutsches Sanitätspersonal bei derartigen Verwundungen besteht.

Ich sage noch einmal: Diese Patienten werden ausschließlich unter medizinischen Gesichtspunkten und in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt für eine Akutbehandlung in Deutschland ausgewählt.

Frage: Ich habe zwei Fragen zu der geplanten Unterzeichnung des neuen Élysée-Vertrags. Die erste Frage ist: Bleibt es bei dem Datum, also dass dies am 22. Januar passieren soll? Warum wurde dieses Datum gewählt, obwohl man wohl wusste, dass der Bundestag am gleichen Tag gemeinsam mit dem französischen Parlament ein Freundschaftsabkommen unterzeichnen wollte?

SRSin Demmer: Die Bundesregierung hat ihre Absicht, den neuen Vertrag am 22. Januar, also dem Jahrestag des Élysée-Vertrags, zu unterzeichnen, gegenüber dem Bundestag in ganz verschiedenen Sitzungen deutlich gemacht. Die Bundesregierung hat ihre Planungen ja auch so ausgerichtet, dass die Teilnahme an den geplanten Veranstaltungen des Deutschen Bundestags am selben Tag durchaus möglich gewesen wäre.

Die zuständige deutsch-französische Arbeitsgruppe des Deutschen Bundestages ist von der Bundesregierung fortlaufend über den Gang der Vertragsverhandlungen unterrichtet worden. Selbstverständlich legen wir angesichts der großen Bedeutung der parlamentarischen Zusammenarbeit unserer beiden Länder großen Wert auf eine breite Teilnahme des Bundestages an der Unterzeichnungszeremonie.

Die Verabschiedung der deutsch-französischen Parlamentsvereinbarung wird diese Zusammenarbeit natürlich besonders beflügeln. Daher begrüßen wir auch diese ganz ausdrücklich.

Zusatzfrage: Können Sie den Ärger des Bundestagspräsidiums gar nicht verstehen?

SRSin Demmer: Wie gesagt, mir ist es ein echtes Anliegen, hier deutlich zu machen, dass unsere Planungen durchaus in Absprache mit einem Gremium des Deutschen Bundestages stattgefunden haben und wir die Planungen auch daran ausgerichtet haben, dass beides am Jubiläumstag stattfinden kann.

Frage: Eine Frage ans Wirtschaftsministerium: Angesichts des angekündigten Arbeitsplatzabbaus bei Ford - es gibt ja zwei große Standorte in Deutschland - wollte ich fragen, ob Sie deswegen mit dem Konzern Kontakt aufgenommen haben oder irgendwie in Verbindung stehen.

Alemany: Natürlich stehen wir mit dem Unternehmen in Verbindung und auch in Gesprächen und werden das weiter aufmerksam begleiten.

Frage: Ich habe eine Frage an das Arbeitsministerium. Die Grünen kritisieren, dass es nach wie vor keine Wohnungslosenstatistik gibt. Es gibt aber Vorarbeiten dazu. Ich wollte Sie fragen, wie der Stand ist.

Küchen: Sie haben das richtig wiedergegeben. Den aktuellen Stand kann ich Ihnen hier aus dem Stegreif leider nicht referieren; das müsste ich nachliefern.

Frage: Ich habe eine Frage ans Bundesgesundheitsministerium. Es geht um das Thema Fettabsaugen. Warum will das Gesundheitsministerium über dieses Thema entscheiden, da solche Entscheidungen normalerweise Sache eines Gremiums mit Vertretern der Krankenkassen, von Ärzten und Krankenhäusern sind?

Ewald: Vielen Dank für die Frage. Das gibt mir die Gelegenheit, das ein bisschen einzuordnen. Es gibt schätzungsweise drei Millionen Frauen, die unter der krankhaften Fettverteilungsstörung, kurz: Lipödem, leiden. Den betroffenen Frauen wollen wir helfen, weil aktuell diese Behandlungstherapien nicht von den Krankenkassen bezahlt werden.

Wir haben deshalb - das wird in ein laufendes parlamentarisches Verfahren eingespeist - einen Änderungsantrag formuliert, der vorsieht, dass in absoluten Ausnahmefällen das Bundesgesundheitsministerium qua Rechtsverordnung Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für die gesetzliche Krankenversicherung zulassen kann. Das werden wir jetzt im SGB V regeln. Auf dieser Grundlage werden wir für das Krankheitsbild Lipödem eine Rechtsverordnung erlassen. Diese Rechtsverordnung muss hohen Anforderungen genügen, muss auch transparent sein, und es muss eine entsprechende Expertise hinterlegt sein. Sie wird dann auf den Weg gebracht werden.

Auf Basis der Rechtsverordnung - das Verfahren dauert etwa ein paar Monate - gibt es die Perspektive, dass das im Herbst in den Leistungskatalog der GKV übernommen wird. Das ist der Plan, der da hinterlegt ist.

Es geht hier um einen wirklichen Ausnahmetatbestand. Es bleibt dabei, dass der Weg über den G-BA auf Basis des bewährten Verfahrens festlegt, was von den Krankenkassen erstattet wird; das bleibt unberührt. Die Rechtsverordnung bleibt hier die absolute Ausnahme. Wenn Sie sich das im Wortlaut anschauen - die Kollegen aus unserer Pressestelle stellen Ihnen gerne die Unterlangen im Detail zur Verfügung -, sehen Sie, dass die Anforderungen an diese Rechtsverordnung relativ eng sind. Sie wird auch zeitlich befristet, und es sind Qualitätsanforderungen formuliert, sodass es wirklich ein Ausnahmetatbestand ist.

Zusatzfrage: Warum macht man ausgerechnet bei diesem Thema eine solche, wie Sie eben sagten, absolute Ausnahme?

Ewald: Wie gesagt, es sind drei Millionen Frauen davon betroffen. Der G-BA hat bereits ein Bewertungsverfahren dazu angestoßen. Das ist noch nicht abgeschlossen. Es geht jetzt wirklich darum - das ist auch ausdrücklich das Ziel von Herrn Spahn -, relativ schnell und unbürokratisch zu einer Hilfe für die betroffenen Frauen zu kommen.

Frage: Kurz zum Verständnis: Diese Rechtsverordnung gilt wirklich ausschließlich für die Fettabsaugung und nur für eine bestimmte Zeit? Wie ist das abgesichert?

Ewald: Es wird erst einmal eine Ermächtigungsnorm im SGB V. Das ist der Änderungsantrag, der jetzt zum TSVG formuliert wird. Auf dieser Basis wird dann in der beschriebenen Form eine Rechtsverordnung zu dieser Behandlungsmethode bei Lipödem formuliert werden. Wir öffnen das im SGB V, schaffen eine Ermächtigungsnorm und schaffen dann für das konkrete Krankheitsbild eine Rechtsverordnung unter den beschriebenen Anforderungen.

Zusatzfrage: Wie wird denn abgesichert, dass diese Ermächtigungsnorm nicht zum Beispiel auch für die Bluttests auf Downsyndrom oder andere Leistungen irgendwann infrage kommt, die dringend als Kassenleistungen erwünscht sind, aber nicht existieren?

Ewald: Ich habe ja beschrieben, dass hinter dem Krankheitsbild Lipödem eine entsprechend große Zahl von Betroffenen steht. Aber Sie haben recht: Grundsätzlich wird damit dem Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt - das entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -, dass er in Einzelfällen zu einer Normsetzung ermächtigt ist, die nicht zwingend mit der Entscheidung des G-BA übereinstimmt.

Zusatzfrage: Das heißt, in Zukunft kann auch das Bundesgesundheitsministerium darüber entscheiden, was eine Kassenleistung wird?

Ewald: Richtig. Aber ich habe versucht, noch mal nachzuschärfen, dass die Anforderungen, das zu tun, sehr hoch sind, bezogen auf die Qualitätsanforderung der Leistungserbringung. Es gibt auch die Möglichkeit, solche Rechtsverordnungen zeitlich zu befristen. Da ist immer eine medizinische, wissenschaftliche Expertise hinterlegt. Das geschieht nicht aus der hohlen Hand. Aber es ist richtig, dass diese absolute Ausnahmemöglichkeit besteht.

Es bleibt aber dabei: Wir ziehen den G-BA hier sozusagen nicht in Zweifel; das steht überhaupt nicht in Rede. Wir sehen weiterhin, dass das sozusagen der Weg ist, auf dem Leistungen ihren Weg zu den Versicherten finden, wenn sie erstattet werden sollen, und dass die Rechtsverordnung hierbei wirklich nur die absolute Ausnahme ist.

Küchen: Sie hatten ja um genauere Informationen zum Zeitplan gebeten. Ich kann dazu ausführen: Die Bundesregierung sieht den Bedarf, Wohnungslosigkeit in Gänze besser zu erforschen, und deshalb fördert das BAMS schon seit September 2017 ein Forschungsprojekt. Das läuft unter dem Titel "Entstehung, Verlauf und Struktur von Wohnungslosigkeit und Strategien ihrer Vermeidung und Behebung". Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen im Frühjahr 2019 vorgelegt und anschließend von der Bundesregierung ausgewertet werden.

Zusatzfrage: Meines Wissens geht es bei den Verhandlungen zwischen Ländern, Verbänden und dem Bund aber eigentlich um die Vorbereitung für ein Gesetz zur Wohnungslosenstatistik. An die Forschungsprojekte hatte ich jetzt also nicht so sehr gedacht.

Küchen: Dieser Sache müsste ich tatsächlich noch einmal nachgehen. Das kann ich hier jetzt ad hoc nicht beantworten, glaube ich. Ich werde das nachliefern.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMI. Es gibt in mehreren Städten Bombendrohungen gegen Landgerichte. Welche Erkenntnisse haben Sie darüber? Die ernst nehmen Sie das?

Ruwwe-Glösenkamp: Das sind Informationen, die mir bislang noch nicht vorlagen. Dazu kann ich im Moment nichts sagen. Das müsste ich im Zweifel nachreichen.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMVG. Herr Müller und das Flugzeug sind weiterhin nicht gut zusammen unterwegs. Er muss jetzt per Linie mit der Delegation zurückfliegen, wie ich gehört habe. Können Sie schon Details zum Ausfall des Flugzeugs der Flugbereitschaft sagen? Was herrschen darüber für Kenntnisse?

Fähnrich: Die Flugbereitschaft mit ihren Flugzeugen ist ja hier in den letzten Wochen leider das eine oder andere Mal ein Thema gewesen. Was wir sagen können, ist, dass es zum einen einen Defekt gab, dass ein Ventil ausgefallen ist. Dieses wurde dann auf einem Weg mit der Crew, die das reparieren sollte, Richtung Flughafen geschickt. Dann ist leider das passiert, was vielleicht dem einen oder anderen von uns auch schon einmal passiert ist, nämlich dass dieses Gepäckstück auf dem Gepäckband nicht ankam und somit, sage ich einmal, der Instandsetzungstrupp vor Ort war, aber das Ersatzteil nicht. Das ist ein bisschen später gekommen ist, und das war der erste Grund.

Dann ist heute Morgen dieses Flugzeug geflogen und hat die Delegation abgeholt, aber beim Einsteigen beziehungsweise bei dem Versuch, wieder loszufliegen, ist es dazu gekommen, dass das Flugzeug erneut ausgefallen ist. Das ist bedauerlich. Ich kann mich auch nur beim Minister und der Delegation entschuldigen.

Wir wissen, dass der Minister nach Hause unterwegs ist und die Delegation vor Ort durch die Botschaft betreut wird. Grundsätzlich ist nämlich gerade dieses Flugzeug, also diese "Global", ein Arbeitspferd und eines der zuverlässigsten unserer Flotte.

Frage: Herr Fähnrich, wie wollen Sie denn erreichen, dass diese Flugbereitschaft künftig verlässlicher sein wird?

Herr Müller hat sich ja auch schon sehr kritisch geäußert. Er hat gesagt, das schade dem Ansehen Deutschlands als Spitzentechnologieland. Was wollen Sie jetzt also konkret tun, damit das besser wird?

Fähnrich: Ich kann noch einmal wiederholen, was ich gerade gesagt habe, nämlich was zu diesem Ausfall geführt hat. Das ist jetzt leider passiert. Wir haben eben sehr schnell und auch sehr rasch reagiert. Die entsprechenden Mittel standen zur Verfügung. Aber wenn Gepäck nicht ankommt oder Zollbestimmungen dagegengesprochen haben, dann können wir das leider von hier aus auch nicht beeinflussen. Somit war das auch nicht das Verschulden der Luftwaffe oder der Flugbereitschaft, sondern das hat an anderen Dingen gelegen.

Frage: Frau Alemany, es gibt Medienberichte darüber, dass es einen massiven Anstieg der Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien gibt. Können Sie diese Berichte bestätigen? Wenn ja, wie steht das im Einklang mit der restriktiven Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung?

Alemany: Ich kann gerne etwas zur Rüstung sagen. Ich weiß jetzt nicht genau, auf welche Berichte Sie sich beziehen; davon gibt es ja in der Presse zurzeit verschiedene.

Es gibt zum einen die Zahl der tatsächlichen Ausfuhren im Jahr 2017. Die Zahl der tatsächlichen Ausfuhren stimmt nicht mit der der Rüstungsexportgenehmigungen überein, weil zwischen dem Jahr der Genehmigung und dem Fertigstellen dieses Produkts - was ja, wenn wir einmal einen Panzer oder ein U-Boot nehmen, mehrere Jahre dauert - oft ein zeitlicher Abstand liegt. Wenn das Produkt dann irgendwann fertig ist und ausgeliefert wird, landet das in diesen Zahlen der tatsächlichen Ausfuhren. Das ist also, wenn Sie so wollen, politisch kein Gradmesser für die Genehmigungspraxis der Bundesregierung.

Dann gibt es noch eine Kleine Anfrage von Herrn Nouripour. Die finden Sie auch auf unserer Internetseite. Dabei ging es um vorläufige Rüstungsgenehmigungszahlen für das Jahr 2018. Wir haben noch keine endgültigen Zahlen; das werden wir - wie immer vor der Sommerpause - im nächsten Rüstungsexportbericht vorlegen. Zu den vorläufigen Zahlen: Die kann ich gerne bestätigen. Das finden Sie aber auch, wie gesagt, alles im Detail auf unserer Homepage. 2018 gab es Rüstungsexportgenehmigungen für Produkte mit einem Wert von 4,8 Milliarden Euro, und das entspricht einem Rückgang um 1,42 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr 2017.

Zusatzfrage: Heißt das, diese Meldung, dass es 2018 einen Anstieg der Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien gab, können Sie so nicht bestätigen?

Alemany: Ich kann Ihnen sagen, dass wir seit dem vierten Quartal keine Genehmigungen mehr für Saudi-Arabien erteilt haben. Die Zahlen für die ersten drei Quartale habe ich jetzt nicht vorliegen.

Frage: An das BMJV: Vielleicht ist es an mir vorbeigegangen, aber ich glaube, zum Ende des Jahres 2018 war eine Evaluation der sogenannten Mietpreisbremse geplant. Ist das bereits passiert? Wenn nicht: Warum nicht, und wann gedenkt das BMJV diese Evaluation zu veröffentlichen?

Steffen: Das ist richtig, das ist vorgesehen. Ich weiß jetzt nicht, was der exakte Stand ist, trage das aber gerne - hoffentlich noch hier - nach.

Frage: An das BMF: Am Montag gibt es ein Treffen von Herrn Scholz mit seinen Länderkollegen zum Thema Grundsteuer. Erwarten Sie da bereits eine Grundsatzentscheidung?

Es gibt ja deutliche Kritik aus der Unionsfraktion an dem Modell von Herrn Scholz. Wie stehen Sie dazu?

Fehling: Dazu kann ich darauf verweisen, dass sich der Minister gegenüber der Presse gestern schon dazu geäußert hat. Das können Sie heute in Medienberichten nachlesen. Dem habe ich hier nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Ist denn denkbar, dass es am Montag schon eine Grundsatzentscheidung über ein Modell gibt? Oder sind Sie da eher skeptisch?

Fehling: Wie gesagt, ich verweise gerne auf das, was der Minister dazu gesagt hat. Auch zu dieser Frage hat er sich geäußert.

Frage: An die Bundesregierung: Das EU-Parlament hat sich vergangenen Montag gegen den Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 ausgesprochen. Können Sie diese Kritik nachvollziehen und hat diese Kritik irgendwelche Konsequenzen?

SRSin Demmer: Die Haltung der Bundesregierung zum Projekt Nord Stream 2 hat sich nicht verändert, ich kann sie aber gerne noch einmal vortragen: Nord Stream 2 ist in erster Linie ein Projekt der Wirtschaft, darauf haben wir hier mehrfach hingewiesen. Natürlich hat das Projekt auch eine politische Dimension. In diesem Zusammenhang haben wir wiederholt betont, dass wir Klarheit darüber brauchen, wie es mit der ukrainischen Transitrolle nach 2019 weitergehen soll. Das gilt nach wie vor.

Zusatz: Ja, aber Sie haben ja selber die politische Dimension erwähnt. Offenbar ist der Widerstand gegen den Bau dieser Pipeline ja stärker. Das ist ja diese politische Dimension.

SRSin Demmer: Ich habe dazu jetzt das gesagt, was ich Ihnen dazu zu sagen habe.

Burger: Vielleicht darf ich das ganz kurz ergänzen. - Auch die europäische Diskussion, die wir dazu führen, ist eine durchaus sehr differenzierte. Da gibt es unter den EU-Mitgliedstaaten auch ein sehr differenziertes Meinungsbild, weil natürlich die Frage der Versorgungssicherheit und die Tatsache, dass bestimmte Gasquellen in der Nordsee auf absehbare Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen werden, nicht nur Deutschland betreffen. Insofern ist das eine Diskussion, die wir mit unseren europäischen Partnern auch ganz offen und sehr differenziert führen. Da ist Nord Stream nur eines von vielen Themen.

Frage: An das BMJV zu § 219a: Wird weiter an einem Kompromiss gearbeitet, und wie ist da jetzt der Zeitplan?

Steffen: Im Dezember 2018 ist man ja zusammengekommen und hat sich dort auch geeinigt. Man hat dort auch gesagt, dass im Januar etwas vorgelegt werden soll. Es ist noch Januar, und es wird zeitnah etwas vorgelegt werden.

Frage: An das BMI: Es gibt in der Koalition Gespräche zum Wahlrechtsausschluss von vollbetreuten Menschen mit schweren Behinderungen. Im Koalitionsvertrag steht ja auch das Ziel, diesen Wahlrechtsausschluss abzuschaffen. Die Gespräche kommen aber offenbar nicht voran. Was ist denn da aus Sicht des BMI der Stand der Dinge? Wenn das bis zur Europawahl umgesetzt werden soll, drängt die Zeit ja.

Ruwwe-Glösenkamp: Vielen Dank für die Frage. Sie haben recht, darüber gibt es in der Tat Gespräche und Diskussionen. Mir liegt der ganz aktuelle Stand nicht vor, und ich will Ihnen hier keinen alten Stand geben. Ich reiche das aber gerne nach. Dazu haben wir bei uns auch etwas vorliegen.

Frage: An das Bundesverteidigungsministerium: Wann wird denn der Abschlussbericht zum Moorbrand vorliegen? Der sollte ja eigentlich schon Ende vergangenen Jahres vorliegen.

Fähnrich: Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, die Aufarbeitung dieses Moorbrands so schnell wie möglich durchzuführen. Wir sind in der finalen Erstellung dieses Abschlussberichtes. Es ist vorgesehen, dass der Bericht dem Parlament und dann auch der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Es wird wahrscheinlich noch ein, zwei, drei Wochen dauern. Genau kann ich es nicht sagen. Man muss beachten, dass eben nicht nur die Auswirkungen geprüft werden; vielmehr wollen wir ja auch Vorschläge bringen, wie wir es besser machen wollen. Dadurch sind eben nicht nur vor Ort die Kräfte gebunden, sondern auch diejenigen, die sich mit der Planung beschäftigen, die es dann ermöglicht, Gerätschaften zu investieren oder in der Organisation etwas zu ändern. Das ist ein sehr komplexer Inhalt; deswegen lassen wir uns die Zeit, um einen vernünftigen und validen Bericht vorzulegen.

Freitag, 11. Januar 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 11. Januar 2019
www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-11-januar-2019-1567748
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2019

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