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PRESSEKONFERENZ/1811: Regierungspressekonferenz vom 21. Januar 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Montag, 21. Januar 2019
Regierungspressekonferenz vom 21. Januar 2019


Themen: Reise des Bundesaußenministers in die USA, Entzug der Betriebserlaubnis von Mahan Air, Zahl der Abschiebungen in 2018, Abkommen mit Griechenland zur Rückführung von Flüchtlingen, EU-Türkei-Abkommen, Lage in Syrien, israelischer Angriff auf iranische Stellungen in Syrien, Rüstungsexporte, Unterzeichnung des Vertrags von Aachen, Tempolimit, Amtseinführung des neu gewählten Präsidenten im Kongo, Bericht über angeblichen Investitionsstau in Deutschland, Oxfam-Bericht zur Vermögensverteilung, "Gelbwesten"-Proteste in Frankreich, geplante Fusion von Alstom und Siemens, Handelsstreit zwischen Kanada und China

Sprecher: StS Seibert, Burger (AA), Buser (BMVI), Alter (BMI), Wagner (BMWi), Fichtner (BMU), Schwamberger (BMF), Ehrentraut (BMAS)

Vors. Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Burger: Guten Tag! Ich darf Ihnen ankündigen, dass Außenminister Maas am Mittwoch zu einer Reise in die USA aufbricht. Er reist nach Washington und New York. Das ist die erste Reise des deutschen Außenministers zu den Vereinten Nationen seit Beginn der deutschen Sicherheitsratsmitgliedschaft Anfang Januar. Damit wollen wir ein Zeichen setzen, dass sich Deutschland aktiv bei der Lösung von Krisen einsetzen und die Aufmerksamkeit des Rates auf Krisen lenken will, deren Lösung nur gemeinsam gelingen kann, zum Beispiel der Klimawandel.

Am 23. Januar wird Außenminister Maas zunächst in Washington politische Gespräche führen, unter anderem mit Außenminister Pompeo. Dabei wird es um den INF-Vertrag gehen, aber auch um andere internationale Themen, zum Beispiel die Lage in Syrien.

Am 24. Januar stehen dann die Termine bei den Vereinten Nationen auf dem Programm, die sich mit zwei Schwerpunkten der deutschen Sicherheitsratsmitgliedschaft befassen: zum einen mit dem Komplex Klima und Sicherheit und zum anderen mit dem Thema Frauen, Frieden und Sicherheit.

Außenminister Maas wird unter anderem an einer Debatte des Sicherheitsrats zum Thema Klima und Sicherheit teilnehmen. Daneben stehen für den Außenminister in New York bilaterale Treffen mit UN-Vertretern und anderen Außenministern auf dem Programm. - Vielen Dank.

Frage: Der INF-Vertrag - Sie haben es angesprochen - wird in dem Gespräch mit Pompeo Thema sein. Wird es in irgendeiner Weise auch in den Sicherheitsrat Eingang finden? Das ist ja eine fundamentale Frage. Wie ist die deutsche Position? Als wir in der vergangenen Woche darüber gesprochen haben, sagte das Auswärtige Amt noch, die Indizien, über die die Nato verfüge, seien doch sehr valide.

Burger: Vielleicht zunächst zu Ihrer ersten Frage: Bei den Befassungen des Sicherheitsrats, die diese Woche anstehen, steht dieses Thema nicht auf der Tagesordnung. Aber der Außenminister hat sich auch schon in der Vergangenheit geäußert und gesagt, dass eines der Ziele unserer zweijährigen nicht ständigen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat ist, das Thema Abrüstung und Rüstungskontrolle wieder stärker auf die Agenda zu setzen. Insofern können Sie davon ausgehen, dass wir an diesem Thema auch in New York dranbleiben werden.

Zu Ihrer anderen Frage: Außenminister Maas war am Freitag in Moskau und auch in Kiew. In Moskau stand das Thema INF auf der Agenda. Der Außenminister hat dort noch einmal auf die Bedeutung des INF-Vertrags hingewiesen und an Russland appelliert, den vertragswidrigen Marschflugkörper verifizierbar, nachweisbar abzurüsten. Das ist aus unserer Sicht die Erwartung an Moskau. Das wird sicherlich auch Gegenstand der Gespräche mit seinem amerikanischen Amtskollegen in Washington sein.

Zusatzfrage: Die Frage, ob die russischen Marschflugkörper den Vertrag verletzen oder nicht, ist ja zwischen den beiden Seiten strittig. Wenn ich es recht verstehe, sagt die Nato, man könne einen Beweis nicht an einem ruhenden Flugobjekt feststellen, sondern man müsste dann Tests durchführen, bei denen das Ding fliegt usw. Ist in den Gesprächen in Moskau irgendeine Art von Fortschritt erreicht worden oder in Sicht, dass man sagt: "Wir sind jetzt in der Lage, uns einer Untersuchung anzunähern, die dann definitiv Auskunft gibt"?

Burger: Zu den genauen Parametern der Untersuchungen habe ich aus Moskau keine neuen Erkenntnisse für Sie. Es gelten nach wie vor die Erkenntnisse, die meine Kollegin hier letzte Woche vorgetragen hat.

Frage: Es gibt ja Hinweise, dass die Bundesregierung neue Sanktionen gegen den Iran erwägt. Die Frage ist, ob der Iran noch Thema beim Sicherheitsrat sein wird, vielleicht auch am Rande des Sicherheitsrats. Die Frage ist auch, ob die Bundesregierung jetzt mehr auf die Linie von US-Präsident Trump einschwenkt, der ja den Iran anders beurteilt.

Burger: Ich versuche zunächst einmal im Kontext des Sicherheitsrats darauf einzugehen. Bei den anstehenden Treffen des Außenministers im Sicherheitsrat in New York steht das Thema meines Wissens nicht auf der Tagesordnung. Es ist aber grundsätzlich so, dass die Nuklearvereinbarung mit dem Iran, die 2015 geschlossen wurde, vom Sicherheitsrat mit einer Resolution indossiert wurde und dadurch sozusagen ihre Rechtskraft bekommen hat. Insofern ist das Verhältnis zum Iran und insbesondere das Nuklearabkommen mit dem Iran ein Thema, womit der Sicherheitsrat grundsätzlich befasst ist.

Dazu kann ich sagen: Unsere Haltung ist unverändert. Wir halten nach wie vor daran fest, dass der JCPOA, also die Atomvereinbarung mit dem Iran, im Sicherheitsinteresse Deutschlands und Europas ist. Deswegen leisten wir auch unseren Beitrag dazu, dieses Abkommen zu erhalten. Wir stehen zu unseren Verpflichtungen, solange sich der Iran umgekehrt an seine Verpflichtungen hält.

Frage: Herr Seibert, es gibt Berichte, dass der iranischen Fluglinie Mahan Air die Betriebserlaubnis nicht mehr erteilt beziehungsweise entzogen werde. Können Sie das bestätigen? Dieselbe Frage vielleicht auch an Frau Buser.

StS Seibert: Ich denke, die Kollegin aus dem Verkehrsministerium sollte sich dazu zunächst äußern.

Buser: Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Das Luftfahrtbundesamt hat Mahan Air mit Wirkung ab dem 21. Januar einen Bescheid zugestellt, in dem das sofortige Ruhenlassen der Betriebsgenehmigung zur Durchführung von Linienflugverkehr von und nach Deutschland angeordnet wird. Der Bescheid wird noch am selben Tag wirksam, als heute.

Zusatzfrage: Was sind die Gründe?

Burger: Soll ich dazu ergänzen? - Nach Auffassung der Bundesregierung ist dies zur Wahrung der außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland unverzüglich erforderlich. Mahan Air übernimmt Lufttransporte von Ausrüstung und Personen in von Kriegshandlungen betroffene Regionen im Nahen Osten, insbesondere nach Syrien.

Wir haben immer klar gesagt: Wir sind daran interessiert, die Atomvereinbarung mit Iran zu erhalten und zu erfüllen. Wir leisten auch unsere Beiträge, damit ein Wirtschaftsaustausch mit Iran weiterhin möglich bleibt, weil wir zu diesem Abkommen stehen. Gleichzeitig haben wir immer gesagt, dass destabilisierende Aktivitäten Irans in der Region genauso wie das ballistische Raketenprogramm des Iran nicht akzeptabel sind. Deshalb liegt es im außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik, keinen Luftverkehr nach Deutschland durch Unternehmen zuzulassen, die das Kriegsgeschehen in Syrien unterstützen und dazu beitragen, Menschen in Kriegsgebieten zu unterdrücken.

Außerdem sind in letzter Zeit gravierende Anhaltspunkte mit Blick auf das Agieren iranischer Geheimdienste in europäischen Staaten hinzugekommen. Deshalb bedeutet diese Entscheidung keinen Paradigmen- und keinen Politikwechsel, sondern wir verfolgen einen umfassenden Ansatz. Dazu gehört, dass wir uns eben auch vorbehalten, auf negative Entwicklungen zu reagieren.

Frage: Herr Burger, gab es zu diesem Punkt Konsultationen in irgendeiner Form mit den Amerikanern, speziell mit dem amerikanischen Botschafter in Berlin, der ja härtere Schritte gegen den Iran aus allen möglichen Richtungen immer wieder fordert?

Burger: Wir stehen mit unseren europäischen Partnern in einem ganz steten Austausch. Wir stehen auch mit den USA in einem engen Austausch. Das ist das, was ich dazu sagen kann.

Frage: Der Austausch war ja bereits vergangene Woche Thema. Die Frage ist, ob es zutrifft - Informationen auch aus den USA sprechen dafür -, dass es einen erheblichen Druck seitens der USA auf die Bundesregierung gegeben hat, dieses Luftreiseverbot zu verhängen. Noch die konkrete Frage dazu: Welches sind die neueren Erkenntnisse, die zu diesem ziemlich drastischen Schritt geführt haben?

Burger: Die Beweggründe habe ich Ihnen gerade ausgeführt. Es gab, glaube ich, aktuelle Anlässe auch in Form der jüngsten Entwicklungen etwa in Frankreich und in Dänemark, die dazu geführt haben, dass es eine neue Dringlichkeit des Handelns gab. Das hat auch dazu geführt, dass die EU in der vorvergangenen Woche Maßnahmen getroffen hat. In diesem Kontext ist diese Maßnahme zu sehen.

Zusatz: Die Frage nach dem politischen Druck oder Einfluss seitens der USA ist noch nicht beantwortet.

Burger: Die Beweggründe für die Entscheidung hatte ich Ihnen genannt. Das sind die Gründe.

Zusatz: Mit Verlaub: Beweggründe sind etwas anderes als politischer Druck. Die Antwort umgehen Sie jetzt.

StS Seibert: Wenn ich das sagen darf: Die deutsche Entscheidung beruht natürlich auf der deutschen Abwägung unserer Sicherheitsbelange. Natürlich sind wir, wie es der Kollege gesagt hat, im stetigen Austausch mit unseren europäischen Partnern und auch mit den USA. Es ist einfach so, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass mittels dieser Fluggesellschaft auch Transporte nach Deutschland durchgeführt werden könnten, die unsere Sicherheitsbelange beeinträchtigen. Das gilt erst recht vor dem Hintergrund von terroristischen Aktivitäten, Erkenntnissen über terroristische Aktivitäten von iranischer Seite und iranischen Stellen in Europa in der vergangenen Zeit.

Frage: Herr Burger, die Vereinten Staaten planen im nächsten Monat eine Konferenz in Polen. Plant die Bundesregierung, an dieser Anti-Iran-Konferenz teilzunehmen? Das ist ja anscheinend das Hauptthema.

Burger: Ich habe Ihnen heute keine Reisepläne für den Außenminister mitzuteilen - außer denen, die ich Ihnen heute schon mitgeteilt habe.

Frage: Herr Burger, Sie hatten in diesem Zusammenhang die Erkenntnisse über Aktivitäten iranischer Geheimdienste erwähnt. Gibt es da eine Verbindung zu der Airline, oder wie kommen Sie jetzt darauf, das zu erwähnen?

Zweitens. Gab es Gespräche mit Mahan Air, dass man von denen eine Stellungnahme oder Ähnliches eingeholt hat, bevor man die Entscheidung getroffen hat?

Burger: Nach unseren Erkenntnissen gibt es die Lufttransporte, die ich vorhin erwähnt hatte, regelmäßig nach Syrien und in Kriegsgebiete in der Region des Nahen Ostens auf Veranlassung der iranischen Revolutionsgarden. Da diese des Öfteren in staatsterroristische Akte verstrickt gewesen sind, kann auch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass mittels Mahan Air solche Transporte auch nach Deutschland erfolgen könnten, die dann deutsche Sicherheitsbelange beeinträchtigen würden. Auch die iranische Seite ist vorab informiert worden.

Frage: Ich hätte gerne eine Frage an das BMI zu den Berichten über die Abschiebezahlen für 2018 gestellt, dass die jetzt ein Rekordniveau erreicht haben. Können Sie diese Zahlen bestätigen?

Alter: Ich nehme an, Sie referieren auf die Zahlen zu Dublin-Überstellungen, die am Wochenende Gegenstand der Berichterstattung gewesen sind. - Ich muss gestehen, ich habe die November-Zahlen, die hier zitiert worden sind, nicht vorliegen. Ich kann Ihnen aber die Dezember-Zahlen nennen, also die Zahlen für das gesamte Jahr 2018.

Im Jahr 2018 hatten wir 9209 Personen in andere Mitgliedstaaten überstellt und 7580 Personen aus anderen Mitgliedstaaten in Deutschland übernommen. Wir sehen damit seit dem Jahr 2016 eine gewisse Trendwende; denn 2018 ist das erste Mal, dass wir mehr Personen in andere Mitgliedstaaten überstellt haben, als wir übernommen haben. Noch im Jahr 2016 hatten wir 3968 Überstellungen in andere Mitgliedstaaten und 12 091 Übernahmen aus anderen Mitgliedstaaten.

Frage: Es gibt ein mühsam erarbeitetes Griechenland-Abkommen zur Rückführung von Flüchtlingen. Die Zahlen aus einer Anfrage der Linken, der das Ganze entstammt, belegen, dass es in den ersten Monaten des Jahres 2018 nur fünf Überstellungen nach Griechenland gab. Was ist denn das Problem mit den Überstellungen nach Griechenland?

Alter: Reden Sie von Dublin-Überstellungen oder von Zurückweisungen?

Zusatz: Von Dublin-Überstellungen.

Alter: Ich kann Ihnen im Einzelnen nicht sagen, mit welchen Mitgliedstaaten es jetzt Schwierigkeiten gibt und wo die Gründe liegen. Das müsste ich dann nachliefern.

Zusatzfrage: Wie sehen Sie die Fortschritte beim EU-Türkei-Abkommen? Können Sie die griechische Regierung verstehen, dass man sich dort überfordert und von der EU allein gelassen fühlt?

Alter: Wir schätzen das so ein, dass das EU-Türkei-Abkommen nach dem, was uns an Erkenntnissen vorliegt, grundsätzlich funktioniert. Wenn Sie noch konkret Informationen brauchen, müsste ich Ihnen die nachliefern.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Syrien. Herr Burger, wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung der Türkei, dass man bereit sei, die Sicherheit in der nordsyrischen Grenzstadt Manbidsch zu übernehmen?

Burger: Es tut mir leid, mir liegt die Äußerung, auf die Sie sich gerade beziehen, nicht vor.

Zusatz: Herr Erdogan hatte mit Herrn Trump telefoniert. Das türkische Präsidialamt hatte mitgeteilt, dass das Angebot der Türken sei, das in Syrien zu übernehmen.

Burger: Wenn wir zu dieser Äußerung im Einzelnen etwas sagen könnten, müsste ich Ihnen das nachreichen. Ich habe die Äußerung nicht gesehen und habe keine Einschätzung dazu.

Wir haben in den letzten Wochen über die Lage in Syrien viel geredet. Wir haben gesagt, dass unsere Erwartung an alle Seiten ist, dass sie Schritte unterlassen, die zu einer weiteren Destabilisierung und zu einer weiteren Eskalation beitragen könnten. Ich denke, vor dieser Grundhaltung sollten Sie diese Äußerung einordnen.

Wie gesagt: Die Lage in Syrien wird auch eines der Themen bei den Gesprächen mit Außenminister Pompeo in Washington am Donnerstag sein.

Zusatzfrage: Es gibt noch einen anderen Aspekt vom Wochenende, nämlich Israel und Iran. Die Israelis haben Stellungen der Iraner in Syrien angegriffen. Wie bewerten Sie das? Es gab auch Feuer auf die Golanhöhen. Die Israelis meinen, wenn Israel angegriffen werde, dann habe man das volle Recht zurückzuschießen. Nun sind die Golanhöhen ja nicht Israel, sondern nur besetztes Gebiet. Wie bewerten Sie die Eskalation?

Burger: Auch zu diesem Themenkomplex haben wir uns hier immer wieder geäußert. An unserer Haltung hat sich nichts geändert, dass wir die israelische Sorge um die Präsenz iranischer oder iran-naher bewaffneter Gruppen in Syrien teilen. Israel hat das Recht und die Pflicht, sich gegen die Bedrohungen zu schützen.

Frage: Sie hatten ja letzte Woche insistiert, dass die Bundesregierung die Golanhöhen sehr wohl als völkerrechtswidrig besetzt bezeichnet. Die Frage meines Vorgängers war, inwieweit Angriffe auf völkerrechtswidrig besetzte Gebiete aus der Sicht der Bundesregierung als Angriff auf die staatliche Souveränität Israels bewertet werden können.

Burger: Ich glaube, da haben Sie nicht ganz richtig zitiert. Was wir gesagt haben, ist, dass wir eine einseitige Verschiebung von Grenzen nicht anerkennen, mithin wir, genauso wie der Rest der internationalen Gemeinschaft, die Annexion der Golanhöhen durch Israel nicht anerkennen. Das ändert aber nicht grundsätzlich etwas daran, dass wir die israelische Sorge teilen, dass sich die Bedrohung, die von iranischen Gruppen in Syrien ausgeht, gegen Israel insgesamt richtet.

Frage: Ich würde das Wirtschaftsministerium gerne zum Thema Rüstungsexporte fragen. Es gibt Berichte über einen Brief von Rheinmetall, in dem Schadensersatzforderungen wegen des Ausfuhrverbots nach Saudi-Arabien in Aussicht gestellt werden. Können Sie diese Inaussichtstellung von Forderungen bestätigen?

Wagner: Diese Berichterstattung können wir nicht kommentieren. Wie üblich, kommentieren wir keinerlei etwaige Einzelfallentscheidungen und Einzelfälle.

Zusatzfrage: Wenn wir von dem Einzelfall jetzt weggehen: Wie groß ist denn die Gefahr von Schadensersatzforderungen durch das Verbot, das Sie verhängt haben? Oder anders gefragt: Ist durch Ihr Verbot eine legitime Grundlage für Schadensersatzforderungen entstanden?

Wagner: Das alles sind Sachen, die man wenn, dann im Einzelfall prüfen müsste. Da kann ich jetzt nicht hypothetische Gefahren etc. kommentieren.

Zusatzfrage: Aber ich bin ja jetzt bewusst vom Einzelfall weggegangen. Sie wollen nicht, dass nach Saudi-Arabien exportiert wird. Ich frage: Ist dadurch eine Grundlage für Schadensersatzforderungen entstanden?

Wagner: Das müsste man dann, wie gesagt, für den konkreten Einzelfall prüfen. In dieser Allgemeinheit und in dieser hypothetischen Situation kann ich das jetzt nicht kommentieren.

Zusatzfrage: Ist das Verbot, das Sie ausgesprochen haben, rechtsverbindlich?

Wagner: Auch dazu haben wir schon einmal gesagt, dass wir zu den Einzelheiten der Umsetzung insoweit keine Stellung nehmen können, weil das Einzelfälle sind und wir das nicht machen können.

Frage: Hat es denn schon einmal eine Klage wegen eines Exportstopps gegeben?

Wagner: Mir ist gerade nicht bekannt, wann das zuletzt war.

Frage: Herr Seibert, wir warten noch immer darauf zu erfahren, wer die Direktbeteiligten am Jemen-Krieg sind. Auch bei Rheinmetall geht es ja darum. Weiß die Bundesregierung mittlerweile, wer das ist? Haben Sie sich da geeinigt?

StS Seibert: Die Antwort, die ich Ihnen hier geben kann, ist dieselbe wie in der vergangenen Woche und viele Wochen zuvor.

Zusatzfrage: Also nein?

Frage: Morgen werden Macron und Merkel den neuen Élysée-Vertrag, den Vertrag von Aachen, unterzeichnen. Aus welchen Beweggründen hat die Bundesregierung dies bis zum Wochenende als Verschlusssache zurückgehalten?

StS Seibert: Wir haben ihn am Freitag veröffentlicht. Eine Verschlusssache ist etwas ganz anderes. Er ist öffentlich. Es ist über ihn gesprochen worden. Es wird noch weiter über ihn gesprochen. Jeder kann ihn selbst betrachten. Es liegen keine Geheimnisse vor.

Frage: In dem Vertrag ist vor allem die deutsch-französische Kooperation Gegenstand. Es geht zwar auch um die europäische Integration an sich, aber das ist ein bilateraler Vertrag. Inwiefern hat sich die Bundesregierung mit der Frage auseinandergesetzt, ob darin auch Vorschläge anderer europäischer EU-Länder enthalten sein können, zum Beispiel der ständige Sitz Deutschlands im UN-Sicherheitsrat und kein europäischer?

StS Seibert: Ich habe ja hier bei vergangenen Pressekonferenzen schon mehrfach gesagt - ich wiederhole es gerne -: Deutschland und Frankreich stellen auch und gerade in diesem Vertrag die Intensivierung ihrer Beziehungen in den Dienst des europäischen Einigungsprojekts. Schauen Sie in die Präambel des Vertrags. Schauen Sie auf die Tatsache, dass der Vertrag mit den europapolitischen Überlegungen beginnt. Ich könnte Ihnen jetzt hier viele Zitate liefern, um zu sagen: Wir, Deutschland und Frankreich, wollen unsere Beziehung, die historisch gewachsen und etwas ganz Besonderes ist, noch mehr intensivieren. Wir tun das auf jedem einzelnen politischen Gebiet in dem Bewusstsein, dass wir zur Einigung, zur Einheit Europas beitragen wollen.

Frage: Ich möchte noch einmal zu dem Terminus "Verschlusssache" zurückkommen. Fast alle Oppositionsparteien haben diesen Ausdruck genutzt. Auch wir als Journalisten hatten über das Wochenende keinen Zugang zu diesem Dokument.

StS Seibert: Der Vertrag ist dem Deutschen Bundestag und im Übrigen auch dem Bundesrat sofort am Tag der Kabinettsfassung zugegangen.

Frage: Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist ein Ziel oder ein Teil des Vertrags die Entwicklung von gemeinsamen Rüstungsexportrichtlinien. Saudi-Arabien ist ja nur ein Beispiel dafür, dass man, was Rüstungsexporte angeht, in Paris und Berlin auf völlig unterschiedlichen Wegen unterwegs ist. Wie weit ist das Vorhaben gediehen, gemeinsame Grundsätze zu entwickeln? - Ich weiß nicht wer das beantworten kann, vielleicht auch das Wirtschaftsministerium.

Wagner: Es war schon öfter Thema, dass wir eine weitere Harmonisierung auch insbesondere in Europa anstreben. Dazu gibt es Gespräche. Es gibt auch den gemeinsamen Standpunkt des Europäischen Rates, der Kriterien für die Rüstungsexportkontrolle aufstellt. Gegebenenfalls kann das AA noch etwas dazu ergänzen.

Burger: Vielleicht nur ganz grundsätzlich - der Außenminister hat das auch in den letzten Wochen noch einmal öffentlich unterstrichen -:

Unser Interesse ist natürlich, unseren Partnern dort, wo wir Rüstungskooperation vereinbaren, unsere Vorstellungen von Exportkontrolle zu vermitteln, dass wir ein Bedürfnis haben genau hinzuschauen und wir aus gutem Grund bei den Rüstungsexporten eine restriktive Linie vertreten. Darüber sprechen wir auch mit Frankreich.

Zusatzfrage: Dann würde ich aber doch gern wissen, ob ich das falsch verstanden habe. Wenn in einem solchen Vertrag als Ziel ausgerufen wird, gemeinsame Rüstungsexportrichtlinien zu entwickeln, dann finde ich das recht konkret und frage mich, wie das aussehen soll.

StS Seibert: Der genaue Satz im Vertrag, wenn ich das sagen darf, lautet:

"Beide Staaten werden bei gemeinsamen Projekten einen gemeinsamen Ansatz für Rüstungsexporte entwickeln."

Das liegt doch eigentlich auch in der Logik. Wenn beide Staaten gemeinsam an einem Rüstungsprojekt arbeiten, wäre es seltsam und in der Praxis nicht zielführend, wenn der eine Staat damit einen Export vornehmen könnte und der andere nicht. Also wollen wir bezogen auf die gemeinsamen Projekte einen gemeinsamen Ansatz für Rüstungsexporte entwickeln.

Im Übrigen werden beide Staaten einen deutsch-französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat als ein Steuerungsorgan für all die Themen einrichten, die wir uns jetzt im Bereich der militärischen Zusammenarbeit und der Sicherheitszusammenarbeit vornehmen. Er wird regelmäßig zusammentreten und dann auch überprüfen, wie weit wir bei der Umsetzung sind.

Frage: Genau zu dem Punkt, Herr Seibert. Wer wird denn da Mitglied sein? Wie oft wird der deutsch-französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat tagen?

StS Seibert: Regelmäßig auf höchster Ebene. Das ist das, was ich Ihnen heute sagen kann. Vielleicht kann ich Ihnen demnächst mehr sagen. Aber jetzt kann ich Ihnen sagen, wie es im Vertrag steht.

Vors. Mayntz: Dann kämen wir noch einmal zum Thema Dublin zurück. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Alter: Gern. Sie hatten gefragt, warum nur fünf Überstellungen nach Griechenland erfolgt sind. Nach unseren statistischen Angaben waren es 2018 sechs. Das ist aber immer noch eine Zahl, zu der wir sagen: Es findet relativ selten eine Überstellung nach Griechenland statt. Man muss berücksichtigen, dass von 2011 bis 2017 aufgrund der dortigen systemischen Mängel überhaupt keine Überstellungen stattgefunden haben. Insofern ist auch ein Kleiner Fortschritt, eine positive Nachricht. Aber nach wie vor können Überstellungen nach Griechenland erst stattfinden, wenn die griechischen Behörden eine individuelle Zusicherung erteilen. Das haben die griechischen Behörden im vergangenen Jahr nur in etwa 180 Fällen getan. Die Anzahl der Ablehnung durch die griechischen Behörden ist hoch und europaweit einzigartig.

Zusatzfrage: Darf ich noch einmal etwas größer an das Thema herangehen? - Wie erklären Sie sich, dass jetzt die Zahlen gestiegen sind? Sie haben ja eben gesagt, dass sei eigentlich ein Erfolg und eine Trendwende. Wie ist das zu erklären?

Alter: Da gibt es mit Sicherheit eine Vielzahl von Faktoren, die da eine Rolle spielen. Sie wissen, dass das Dublin-Geschäft insgesamt auch sehr stark an Fristen gebunden ist und wir im Jahr 2015/2016 durch die Vielzahl der zu uns kommenden Asylsuchenden oftmals auch prozesstechnisch nur bedingt in der Lage gewesen sind, die Fristen einzuhalten, was am Ende dazu führt, dass man die Zuständigkeit für das Verfahren erhält. Es hat in der Bearbeitung von Asylgesuchen in Deutschland natürlich auch Optimierungen gegeben, die dazu führen, dass wir auch fristentechnisch besser aufgestellt sind. Dass sozusagen gleichzeitig die Anzahl der nach Deutschland Überstellten sinkt, das ist sicherlich nicht auf die deutschen Prozessmechanismen zurückzuführen.

Aber auch da will ich noch einmal erinnern, dass wir im Jahr 2015/16 sehr viele Menschen im Asylsystem registriert haben, die letztlich gar keinen Antrag bei uns gestellt haben, sondern in andere Mitgliedstaaten weitergewandert sind. Sie wurden dann auch überstellt, wenn sie dort einen Asylantrag gestellt haben.

Also es gibt eine Vielzahl von Faktoren. Ich scheue mich ein bisschen davor zu sagen: Das ist der eine oder der andere Grund.

StS Seibert: Ich möchte ganz gern noch etwas zum deutsch-französischen Vertrag sagen, wenn ich darf.

Es sind über diesen Vertrag von Teilen der französischen Opposition Behauptungen und auch Desinformationen in Umlauf gebracht worden, die ich zurückweisen möchte. Diese Behauptungen, die sich vor allem auch auf das Kapitel über die grenzübergreifende Zusammenarbeit beziehen, sind völlig unbegründet und haben mit dem Text, dem Inhalt oder der Absicht des Vertrages nichts zu tun.

Mit diesem Vertrag von Aachen wollen Deutschland und Frankreich die Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern betonen. Wir wollen die Beziehungen zwischen den Menschen in den Grenzregionen erleichtern und verbessern sowie im Grenzraum ihren Austausch und bessere Mobilität ermöglichen. Wir wollen bessere Zusammenarbeit im Bereich Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Verkehr, Gesundheit - alles, um das alltägliche Leben der Menschen in diesen Regionen auf beiden Seiten der Grenze zu erleichtern.

Das sind im Übrigen Anliegen, die uns während des Abstimmungsprozesses über diesen Vertrag aus den Regionen beiderseits der Grenze sowohl aus Deutschland als auch aus Frankreich erreicht haben.

Frage: Ich würde gern noch einmal ins Inland gehen. Es gibt jetzt eine neue Diskussion über das Tempolimit. Deutschland ist ja bekanntlich das einzige Industrieland, das noch kein Tempolimit hat. Herr Scheuer hat es ja im großen Bogen schon wieder abgelehnt. Jetzt sagt aber die SPD, sie wäre grundsätzlich bereit, ein Tempolimit zu diskutieren. Meine Frage: Gibt es jetzt in der Bundesregierung - möglicherweise in den zuständigen Ministerien - Überlegungen, doch noch einmal darüber nachzudenken, ob Deutschland ein Tempolimit einführen sollte?

StS Seibert: An wen richtet sich die Frage?

Zusatz: An das Verkehrsministerium, an das Umweltministerium und natürlich auch an die Bundesregierung, an Sie.

StS Seibert: Vielleicht fange ich ganz kurz an.

Wir haben in der Koalition die Vereinbarung getroffen, bis Ende Februar das weitere Vorgehen mit Blick auf das Klimaschutzgesetz und die diesem Klimaschutzgesetz zugrundeliegende Faktenbasis abzustimmen. Danach entscheiden wir über die Umsetzung der Ziele für die verschiedenen Sektoren. Das heißt, es gibt jetzt noch keine politische Festlegung. Was wir wollen, was wir alle miteinander in der Regierung wollen, ist ein schlüssiges Gesamtkonzept.

Zusatzfrage: Das heißt aber, Sie sind im Prinzip offen, ein Tempolimit zu diskutieren?

StS Seibert: Das heißt das, was ich gesagt habe. Wir wollen ein schlüssiges Gesamtkonzept und jetzt nicht eine Diskussion einzelner Maßnahmen. Es gibt jetzt keine politischen Festlegungen, sondern es wird dann am Ende eine Gesamteinigung geben. Der Bundesverkehrsminister hat sich am Freitag zu diesem Sachverhalt geäußert. Aber insgesamt gilt das, was ich gesagt habe.

Fichtner: Ich habe da kaum etwas zu ergänzen. Im Bundesumweltministerium wollen wir die Kommission in Ruhe arbeiten lassen und nicht schon vor Abschluss der Arbeiten Bewertungen vornehmen. Wir beurteilen die Ergebnisse dann, wenn die Kommission ein schlüssiges Gesamtkonzept vorlegt, so wie das der Regierungssprecher gerade gesagt hat.

Buser: Vielleicht an der Stelle noch einmal zur Einordnung:

Bei dem Papier, das Sie hier angesprochen haben, handelt es sich um ein internes Arbeitspapier, das nicht die Haltung seitens der Arbeitsgruppe 1 wiedergibt. Das heißt, es ist eine Art von Papier mit ersten Gedankenspielen. So ist es auch zu bewerten.

Frage: Gerade deswegen, weil das nur erste Gedankenspiele sind, hat mich die Reaktion des Herrn Ministers etwas überrascht, die ja sehr heftig ausgefallen ist. Da frage ich mich, ob ich da etwas falsch verstanden habe. Ich dachte bisher immer, die Aufgabe der Kommission sei es, über Vorschläge zu diskutieren und ein Konzept zu erarbeiten. Jetzt schienen sie aus meiner Sicht genau das zu tun und sind dafür sehr scharf kritisiert worden.

Sagen Sie doch einmal aus Ihrer Sicht: Was ist denn die Aufgabe dieser Kommission? Darf sie Ideen sammeln, wie der Klimaschutz im Verkehrssektor erreicht werden könnte, oder darf sie das nicht?

Buser: Vielleicht hier noch ein bisschen mehr zur Einordnung.

Vor vier Monaten hat die Bundesregierung die nationale Plattform "Zukunft der Mobilität" eingesetzt. Seither sammeln sechs Arbeitsgruppen mit externen Experten Ideen, die weder abschließend beraten noch beschlossen sind. Wie gesagt: Es handelt sich hierbei um erste Gedankenspiele der Arbeitsgruppe 1. Darunter sind natürlich auch Debattenbeiträge, die weder sozial noch wirtschaftlich zu verantworten sind. In die Richtung hat sich der Minister auch geäußert.

Zusatzfrage: Die Äußerung des Ministers ging ja noch weiter. Neben der sozialen und wirtschaftlichen Unverantwortbarkeit hat er ja auch noch "fehlendes Gespür", "Realitätsferne" und "gegen jeden Menschenverstand" gesagt und damit die Arbeit der von ihm eingesetzten Expertinnen und Experten ziemlich abqualifiziert.

Deswegen noch einmal meine Frage dazu: Glauben Sie, dass sich solche Äußerungen einerseits positiv auf die Arbeit der jetzigen Kommission auswirken und sie andererseits für die Gewinnung von Expertinnen und Experten für zukünftige Kommissionen hilfreich sind?

Buser: Wie gesagt: Die Arbeit der Arbeitsgruppe ist inhaltlich unabhängig. Die Arbeitsgruppe an sich erarbeitet bis Ende März entsprechende Empfehlungen, die sie auch der Bundesregierung vorlegen wird. Dann werden wir die vorgelegten Ergebnisse im Einzelnen prüfen.

Zusatzfrage: Das war aber jetzt keine Antwort auf meine Frage von eben.

Buser: Wie gesagt: Der Minister hat sich ja ziemlich deutlich geäußert. Ich kann ihn vielleicht zitieren, um es noch einmal zu verdeutlichen.

"Einige Gedankenspiele in einer Unterarbeitsgruppe einer ressortübergreifenden Kommission mit externen Experten zeigen fehlendes Gespür oder sind pure Absicht. Einige Lobbyisten wollen ihre eigene, immer wieder aufgewärmte Agenda gegen jeden Menschenverstand durchdrücken. Wir wollen die Bürger von den Chancen der Mobilität der Zukunft begeistern und mitreißen. Forderungen, die Zorn, Verärgerung und Belastung auslösen oder unseren Wohlstand gefährden, werden nicht Realität, und ich lehne sie ab."

Der Minister hat auch ziemlich deutlich gemacht, dass er jede Art von reiner Verbotspolitik ablehnt.

Frage: Die Frage geht an das BMU: Herr Fichtner, auch wenn Sie sagen, wir warten jetzt erst einmal ab, bis das schlüssige Konzept vorliegt. Zu dem Dreierbündel, das öffentlich diskutiert wird, gehört ja unter anderem auch der Vorschlag eines Tempolimits auf Bundesautobahnen. Ist das BMU für ein solches Tempolimit offen? Halten Sie das gegebenenfalls für ein praktisches Stück Klimaschutz?

Fichtner: Ich habe ja eben gesagt, dass wir die Kommission in Ruhe arbeiten lassen wollen und Ergebnisse nicht vorschnell bewerten. Jetzt werde ich nicht zwei Minuten später anfangen, einzelne Ergebnisse zu bewerten.

Ich kann Ihnen aber gern noch einmal ein gröberes Bild zeichnen, weil sich ja nicht alle täglich damit beschäftigen.

Also wir haben uns in der Bundesregierung 2016 mit einem Klimaschutzplan auf Sektorziele verständigt. Wir haben dann im Koalitionsvertrag vereinbart, dass in diesem Jahr, 2019, ein Maßnahmenprogramm erarbeitet wird. Das machen wir im Bundesumweltministerium nicht allein, sondern das machen wir als komplette Bundesregierung. Alle Ministerien werden in ihren Bereichen Maßnahmenvorschläge vorlegen. Wir haben verabredet, dass das im ersten Quartal so weit sein wird, also das Landwirtschaftsministerium für den Landwirtschaftsbereich, das Wirtschaftsministerium für Industrie und Energie, das Bauministerium für Gebäude und das Verkehrsministerium für den Verkehrssektor. Insofern werden diese Vorschläge vom Bundesverkehrsministerium gemacht, nicht von der Kommission. Aber die Kommission macht wichtige Vorarbeiten. Darum ist sie eingerichtet worden.

Zusatzfrage: Meine Frage basierte darauf, dass Sie gesagt haben, Sie wollten jetzt nicht einzelne Ergebnisse bewerten. Das haben Sie aber im Dezember getan, vorab sozusagen. Am 19. Dezember befindet sich im Protokoll der RegPK der Satz Ihres Hauses, die Debatte um Tempolimits sei eine Symboldebatte der Vergangenheit, die man nicht führen wolle. Damit haben Sie das Thema Tempolimit vorab aus dem möglichen Korb von klimaschutzrelevanten Maßnahmen herausgenommen. Sind Sie immer noch dieser Meinung? Denn dann hätten Sie doch auch jetzt wieder eine Vorbewertung vorgenommen.

Fichtner: Wir haben auch in der Vergangenheit schon über das Thema CO2-Bepreisung geredet, was natürlich auch in dem Zusammenhang eine Rolle spielt.

Aber jetzt bewegen wir uns hier in dem Kontext mit der Arbeit in dieser Kommission. In diesem Kontext gilt das, was ich gerade gesagt habe.

Frage: Frau Buser, Sie haben ja jetzt die Zitate des Ministers noch einmal vorgetragen. Mich würde zum Beispiel interessieren oder fast faszinieren - ich glaube, das würde uns alle interessieren -, weshalb ein Tempolimit von 120 oder 130, wie es in allen anderen Industrieländern existiert, für Deutschland wirtschaftlich notwendig ist, wenn andere Länder das nicht so sehen.

Buser: Wie gesagt, wir haben am Freitag offiziell unsere Stellungnahme dazu abgegeben. Wir sagten: Darunter sind auch Beiträge, die weder sozial noch wirtschaftlich zu verantworten sind.

Ich werde hier nicht einzelne Maßnahmen bewerten, die derzeit noch auf dem Status von Gedankenspielen sind.

Zusatzfrage: Aber das ist doch Ihr Job, oder?

Buser: Wie gesagt, es bleibt die Arbeit der Arbeitsgruppe 1 abzuwarten, die Ende März ihren Bericht vorlegt. Danach werden wir uns die einzelnen Maßnahmen anschauen und bewerten.

Frage: An das BMWi eine Lernfrage - vielleicht können Sie uns da helfen -: Ist ein Tempolimit wirtschaftsfeindlich oder potenziell wirtschaftsfeindlich? Es gibt ja auch Aussagen im politischen Raum, die sagen, dass gewisse Schlüsselindustrien durch ein Tempolimit gefährdet sein würden. Kennen Sie diese Industrien, und wie gefährlich ist ein Tempolimit für die Wirtschaft?

Wagner: Die Kollegen haben ja gerade schon ausgeführt: Das ist jetzt gerade eine Kommission, die daran arbeitet, Vorschläge vorzulegen.

Zuruf: Das wissen wir.

Wagner: Auch wir im BMWi wollen uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht an dieser Diskussion beteiligen.

Zusatzfrage: Hat das BMWi eigene Erkenntnisse über die wirtschaftliche Gefährlichkeit des Tempolimits?

Wagner: Mir sind dazu jetzt keine Studien etc. bekannt.

Frage: Wir haben ja jetzt zwei sehr unterschiedliche Sichtweisen auf die Arbeit der Kommission erlebt - von Herrn Fichtner, der sagt, man sollte sie erst einmal arbeiten lassen und dann die Ergebnisse bewerten, und vom Verkehrsministerium, das ja am Freitag eine ziemlich vernichtende Bewertung der Arbeit der Kommission abgegeben hat.

Ich wüsste gern von Herrn Seibert, ob Sie es aus Sicht der Bundesregierung für das Ziel, Expertinnen und Experten zu gewinnen und Klimaschutzziele zu erreichen, für sinnvoll halten, ihnen jeden Menschenverstand und jede Realitätsnähe abzusprechen?

StS Seibert: Was ist denn das Verfahren? Das Verfahren ist doch so, dass die Ergebnisse dieser Kommission, der nationalen Plattform "Zukunft der Mobilität" erst einmal im Lenkungskreis diskutiert werden mit dem Ziel, Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung zu formulieren. Auf diese Handlungsempfehlungen wird die Bundesregierung, soweit sie sie erhalten und studiert hat, dann auch reagieren und auf der Grundlage geeignete Maßnahmen ergreifen. Dabei möchte ich für heute bleiben.

Frage: Ich würde gern in den Kongo wechseln. Da hat es am Wochenende eine Gerichtsentscheidung gegeben. Ich wüsste gern, ob es damit für die Bundesregierung jetzt quasi einen legitimen Präsidenten gibt.

Ich glaube, morgen ist die Amtseinführung. Wird jemand von der Bundesregierung dahinfahren? Wenn ja, wer?

Burger: Wir haben uns im Vorfeld gemeinsam mit unseren Partnern für faire und freie Wahlen in der demokratischen Republik Kongo sehr engagiert. Wir verfolgen dementsprechend die Entwicklungen sehr aufmerksam. Die Lage bleibt sehr angespannt.

Aus unserer Sicht kommt es jetzt darauf an, dass alle Beteiligten von Gewalt absehen und friedliche Lösungen im Rahmen der dafür vorgesehenen Verfahren nutzen. Das bleibt unser Appell.

Das wird im Übrigen auch ein Thema sein, über das wir mit unseren Partnern heute beim Rat für Auswärtige Beziehungen der EU und morgen am Rande des Außenministertreffens der Europäischen Union und der Afrikanischen Union in Brüssel sprechen. Unser Interesse ist, dass sich hier die internationale Gemeinschaft, die Vereinten Nationen, die EU, aber vor allem auch die afrikanischen Regionalorganisationen eng miteinander abstimmen und die Abstimmungen mit den Akteuren in der Region vorantreiben.

Zusatzfrage: Und die Amtseinführung?

Burger: Dazu habe ich keine Informationen vorliegen. Das müsste ich Ihnen nachreichen, wenn es einen Vertreter der Bundesregierung geben sollte, der an der Amtseinführung teilnimmt.

Frage: Ich hätte eine Frage an das Finanzministerium und an das Bauministerium. Nach einem Bericht der "Bild-Zeitung" ist ein Investitionsstau von 20 Milliarden Euro aufgelaufen. An das Finanzministerium die Frage: Können Sie die Zahl so bestätigen, und von wann sind diese Zahlen? - Ich glaube, sie sind vom Sommer.

An beide Ministerien die Frage: Hintergrund dieses Investitionsstaus ist offenbar das lange Planungsverfahren. Das ist auch Thema im Koalitionsvertrag. Zuletzt war es Thema beim Wohnungsgipfel; das wird von Bund und Ländern beklagt. Was tut die Bundesregierung eigentlich aktuell, um diese langen Planungsverfahren kürzer zu machen?

Schwamberger: Vielen Dank für die Frage; vielleicht beginne ich einfach einmal für das Bundesfinanzministerium. Mit Blick auf die Zahlen ist es vielleicht ganz gut, dass man sich auch einmal die verschiedenen Töpfe und Investitionsmittelbereiche anschaut, also dass man nicht sozusagen eine Globalsumme von Dingen, die gar nicht unbedingt zusammengehören, bildet.

Das eine ist vielleicht, dass man einen Blick darauf richtet, welche Mittel jeweils im Bundeshaushalt veranschlagt sind. Im letzten Jahr - wir haben ja gerade den vorläufigen Haushaltsabschluss für 2018 veröffentlicht - waren über 39 Milliarden Euro veranschlagt. Davon ist auch eine Rekordsumme abgeflossen. Lediglich 1,7 Milliarden Euro von diesen 39,8 Milliarden Euro sind nicht 2018 für Investitionen abgeflossen, sondern werden sozusagen in das neue Haushaltsjahr übertragen.

Das andere sind die Sondervermögen oder auch die Fonds, die Sie auch angesprochen haben. Die sind ja mehrjährig angelegt; das heißt, die sind so angelegt, dass man bei Bildung des Fonds gewisse Mittel zuweist, dass aber die Mittelverwendung auf mehrere Jahre angelegt ist. Das heißt, die Mittel sollen nicht unbedingt im ersten Jahr abfließen, sondern sollen für den ganzen Zeitraum des Fonds zur Verfügung stehen. Da muss man sich die einzelnen Fonds und Sondervermögen auch gesondert anschauen. Wie Sie wissen, werden diese Sondervermögen vom Deutschen Bundestag als Haushaltsgesetzgeber in die Wege geleitet, und entsprechend wird das Parlament auch über den Mittelabfluss informiert. Da sieht es sehr unterschiedlich aus. Ich denke, ganz prominent und Ihnen bekannt ist das Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds. Da waren zum Stichtag Ende Juni 2018 rund 94 Prozent Mittel der 3,5 Milliarden Euro, die in diesem Fonds sind, verplant. Auch im Rahmen des Schulsanierungsprogramms, das im Rahmen dieses Fonds aufgelegt wurde, sind schon einige der Mittel verplant. Fakt ist jedoch, dass man genau schauen muss, zu welchem Stichtag dieser Mittelabfluss gemeldet wurde. Zum Teil liegen Zahlen der Länder vom Frühjahr 2018 oder auch aus dem Sommer 2018 vor. Man muss also ein bisschen genauer schauen, wo man da steht.

Tatsache ist auch, dass die Aussagekraft insofern immer ein bisschen beeinträchtigt wird, als der Mittelabruf frühestens nach Rechnungslegung erfolgen kann. Es kann also sein, dass schon ein Teil der Mittel verplant ist, aber vielleicht noch nicht in Rechnung gestellt ist, sodass die Mittel da noch nicht ablaufen. Klar ist aber auch, dass die Kapazitätsauslastung sehr hoch ist und dass die Kapazitäten bei den Planungsverfahren durchaus ausgelastet sind. Man versucht natürlich, da entsprechende Beschleunigungen zu erreichen; dazu können meine Kollegen wahrscheinlich mehr sagen. Aber wie gesagt, eine Globalzahl kann man nicht nennen, weil man unterscheiden muss zwischen dem Bundeshaushalt - da sind die Mittel im letzten Jahr zum allergrößten Teil abgeflossen - und den Sondervermögen, die sozusagen jährlich in unterschiedlichem Niveau abfließen - aber das ist auch so gewollt.

Vors. Mayntz: Kann das Bauministerium ergänzen?

Alter: Ich habe keine Ergänzung dazu.

Zusatzfrage: Sie können nicht sagen, ob Sie mit der Geschwindigkeit der Planungsverfahren zufrieden sind oder nicht? Das war doch zum Beispiel auch schon im September Thema - ich glaube, es wurde Wohnungsgipfel genannt. Da hatten sich Bund und Länder dahingehend geäußert, dass es schneller gehen muss, und ich glaube, das ist auch Bestandteil des Koalitionsvertrags.

Alter: Ich glaube, es kann keinen vernünftigen Zweifel daran geben, dass es grundsätzlich unsere Position ist, dass Mittel, die zur Verfügung stehen, auch abfließen können. Im Einzelnen waren die Ausführungen meiner Kollegin jetzt aber sehr ausführlich, und ich habe jetzt keine Detailinformationen, mit denen ich die ergänzen könnte.

Zusatzfrage: Frau Schwamberger hat ja nun gerade ausdrücklich - glaube ich zumindest - an die Kollegen verwiesen, also an Sie, was den Stand dieser Planungsverfahren angeht. Können Sie uns vielleicht Zahlen oder eine Einschätzung, ob es sich verbessert hat, nachliefern?

Alter: Das liefere ich gerne nach.

Frage: Es gab jetzt in Davos wieder die aktuelle alljährliche Oxfam-Studie. An Herrn Seibert und gegebenenfalls an Herrn Ehrentraut vom BMAS: Wie bewerten Sie denn die Ergebnisse? Bezüglich Deutschlands heißt es, dass das reichste Prozent der Deutschen ebenso viel Vermögen habe wie die 87 ärmere Prozent. Herr Seibert, ist das aus Sicht der Kanzlerin eine beunruhigende Entwicklung? Was tut man dagegen, Herr Ehrentraut?

StS Seibert: Mir liegt diese Studie nicht vor, deswegen würde ich mich auf dieser Basis nicht über diese Studie äußern. Ich weiß nicht, ob das Arbeits- und Sozialministerium da mehr weiß.

Ehrentraut: Uns liegt diese Studie auch nicht vor, deshalb kann ich sie jetzt auch nicht bewerten.

Zusatzfrage: Erkennt die Bundesregierung die extreme Vermögensungleichheit in Deutschland an? Man führt unter allen Industrienationen, nur noch Estland ist auf einem ähnlichen Ungleichheitsniveau. Herr Seibert, sieht die Bundesregierung das als Problem an?

StS Seibert: Ich sage noch einmal, dass ich über eine Studie nur dann rede - das können wir ja vielleicht in der nächsten Regierungspressekonferenz nachholen, wenn wir uns auf unserer Seite über diese Studie kundig gemacht haben -, wenn ich sie kenne.

Das grundsätzliche Thema der ungleichen Vermögensverteilung, die es natürlich in Deutschland wie auch in anderen Ländern gibt, ist, ehrlich gesagt, ein zu großes Thema, um es hier in zwei Sätzen mal eben abzuhandeln. Unser Steuersystem hat eine stark umverteilende Wirkung, was das betrifft, aber das ist jetzt ein zu großes Thema, um hier mal eben einen Satz dazu loszuwerden.

Zusatzfrage: Das BMF hat davon auch noch nichts gehört?

Schwamberger: Ich kann nichts Weiteres dazu beitragen.

Frage: Seit Beginn der "Gelbwesten"-Proteste wurden fast über 2000 Demonstranten von den französischen Sicherheitskräften verletzt, davon 85 schwer. Die meisten Schwerverletzten lassen sich auf den Umgang mit Tränengasgranaten und Flashballs vonseiten der Sicherheitskräfte zurückführen. Wie beurteilt die Bundesregierung diese enorme Anzahl an Verletzten aufseiten der Protestierenden, und wie bewertet sie den Einsatz von Flashballs und Tränengasgranaten?

StS Seibert: Ich beurteile das gar nicht, so wie es im Verhältnis zwischen zwei so befreundeten Ländern üblich ist. Ich stelle aber fest, dass Sie in Ihrer Frage Gewalt von Demonstranten gegen französische Polizisten und Sicherheitskräfte nicht erwähnt haben, für die es zahlreiche Belege gibt.

Zusatzfrage: Wenn die Bundesregierung den Einsatz von Hartgummigeschossen nicht bewerten will: Wie bewertet das BMI denn den Einsatz von Hartgummigeschossen? Die werden ja in Deutschland aus gewissen Gründen nicht benutzt.

Alter: Wir kommentieren grundsätzlich nicht die Maßnahmen anderer Staaten. In Deutschland ist es so, dass die Polizeien über Führungs- und Einsatzmittel verfügen, die ihnen zugeteilt werden, und genau diese Einsatzmittel werden auch benutzt.

Frage: Zur Fusion von Alstom und Siemens: Der Minister hat gesagt, dass er alles tun möchte, damit diese Fusion zustande kommt. Was wird denn das sein?

Zweite Frage: Ist der Bundesregierung oder dem Wirtschaftsministerium bekannt, dass am 6. Februar ein Veto der Kommission eingelegt werden soll?

Wagner: Zu dem Verfahren und auch zu dem Zeitplan des Verfahrens, das ja von der Europäischen Kommission geführt wird, müssten Sie sich bitte an die Kommission wenden.

Die Äußerungen des Ministers in dieser Form kann ich gerade nicht bestätigen; da müsste ich noch einmal nachschauen, was er tatsächlich im Wortlaut gesagt hat. Er hat ja immer gesagt, dass er grundsätzlich befürwortet, wenn europäische Champions entstehen, und hat gesagt, dass auch ein Zug-Champion durchaus wichtig ist. Er hat aber immer darauf hingewiesen, dass die europäische Wettbewerbsbehörde unabhängig arbeitet und er insofern zum einen nicht das Verfahren kommentiert und zum anderen natürlich auch nicht in irgendeiner Form dort eingreift.

Zusatzfrage: Na ja, er hat aber gerade das Gegenteil gesagt. Er hat wörtlich gesagt: "Wir werden alles tun, damit dieses Projekt eine Chance hat". Mich würde einmal interessieren, was er da tun möchte.

Wagner: Wie gesagt, ich kenne diese Äußerung nicht und ich weiß auch nicht, wo er die gemacht hat; von daher kann ich das jetzt auch nicht kommentieren.

Frage: Es gab Berichte, wonach die Bundeskanzlerin vor einigen Tagen ein Telefongespräch mit dem kanadischen Premierminister Trudeau hatte. Ich habe von der Bundesregierung dazu nichts gehört. Ich weiß, Sie sagen nichts über die Gespräche selbst, aber unternimmt man nach dem Gespräch irgendetwas, um Kanada bei seinem Handelsstreit mit China in irgendeiner Weise zu unterstützen oder den Streit irgendwie beizulegen?

StS Seibert: Ich müsste Ihnen eine Antwort zu diesem Thema nachreichen. Es ist grundsätzlich so, dass wir nicht zu jedem Telefongespräch, das die Bundeskanzlerin hat, eine Pressemitteilung herausgeben. Zu der konkreten Frage muss ich mir eine Antwort besorgen, weil ich es Ihnen jetzt nicht sagen kann.

Montag, 21. Januar 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 21. Januar 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-21-januar-2019-1570848
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
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Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2019

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