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PRESSEKONFERENZ/1826: Regierungspressekonferenz vom 27. Februar 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Mittwoch, 27. Februar 2019
Regierungspressekonferenz vom 27. Februar 2019

Themen: Kabinettsitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021, Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung), Wohnsitzauflage/Entfristung Integrationsgesetz, militärische Eskalation zwischen Pakistan und Indien, Reparaturvereinbarungen der Bundeswehr, wohnortnahe Versorgung von Schwangeren, Entwurf eines Gesetzes zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Dschihadisten mit Doppelstaatsbürgerschaft, mögliche Überstellung deutscher IS-Kämpfer aus kurdischer Haft an den Irak, Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien, Uraufführung eines Theaterstücks über die Bundeskanzlerin, bisherige Ergebnisse der Arbeit der Heimatabteilung im Bundesinnenministerium, Bagatellgrenze für Rückforderungen nach dem SGB II, zweite Amtszeit von Jens Weidmann als Präsident der Deutschen Bundesbank und mögliche Nachfolge im Amt des EZB-Präsidenten, Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur Bezeichnung der AfD als Prüffall durch das BfV, mögliche Fusion von Deutscher Bank und Commerzbank, Untersuchungen zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin im Dezember 2016, Lage in Venezuela

Sprecher: SRSin Demmer, Petermann (BMI), Routsi (BMVg) , Kall (BMJV), Adebahr (AA), Ewald (BMG), Einhorn (BMWi), Küchen (BMAS), Kall (BMJV), Schwamberger (BMF)


Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Demmer: Auch von mir noch ein herzliches Willkommen und einen schönen guten Tag.

In der Kabinettsitzung hat die Bundesregierung heute den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 beschlossen. Deutschland ist durch EU-Recht verpflichtet, im Jahr 2021 erneut einen Zensus, also eine Volkszählung, durchzuführen. Dabei sind neben den Einwohnerzahlen auch bestimmte soziodemografische Basisdaten zur Bevölkerung, ihrer Erwerbstätigkeit und Wohnsituation statistisch zu erfassen. Diese Daten sind eine wichtige Planungsgrundlage für die Erfüllung staatlicher Aufgaben in Bund, Ländern und Gemeinden. Zuletzt wurde ein solcher Zensus im Jahr 2011 durchgeführt.

Leitgedanke bei der Ausgestaltung des Zensus 2021 ist ein angemessener Ausgleich zwischen dem Interesse an einer möglichst präzisen Ermittlung der Daten einerseits und dem Interesse an einer grundrechtsschonenden und wirtschaftlichen Methode und Konzeption andererseits.

Dann hat die Bundesregierung heute den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, mit dem die Vergütung für Betreuer und Vormünder angepasst wird. Damit setzt sie eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag um. Dort wurde vereinbart, die Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern zu stärken und für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und - betreuer Sorge zu tragen. Der Gesetzentwurf sieht dafür im Wesentlichen Folgendes vor: Die seit mehr als 13 Jahren unveränderte Vergütung für berufliche Betreuer soll durchschnittlich um 17 Prozent erhöht werden. Wir modernisieren das Vergütungssystem. Für die verschiedenen Fallkonstellationen werden künftig monatliche Fallpauschalen gelten. Die Stundensätze für Berufsvormünder sollen um durchschnittlich 17 Prozent erhöht werden. Diese Erhöhung gilt entsprechend auch für die Vergütung von Pflegern und Verfahrenspflegern.

Die Bundesregierung hat ebenfalls einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gestärkt werden soll. Der Gesetzentwurf flexibilisiert das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten, sorgt für eine bessere soziale Absicherung von Bundeswehrangehörigen und trägt zur wettbewerbsgerechten Gestaltung der Gehaltsstrukturen bei.

Auf der Grundlage des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes können künftig auch Kosten für Angehörige erstattet werden, wenn sie in die Therapie Einsatzgeschädigter einbezogen werden. Die Bezahlung der freiwillig Wehrdienstleistenden wird erhöht. Der Reservistendienst kann künftig auch in Teilzeit absolviert werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Bundeswehr auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähiger und attraktiver zu machen und den personellen Aufwuchs langfristig zu stärken. Damit ist ein wichtiger Meilenstein aus dem Koalitionsvertrag erreicht und wird ein maßgeblicher Beitrag zur Trendwende beim Personal der Bundeswehr geleistet.

Dann soll es künftig einen Studiengang Psychotherapie geben. Das hat das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen. Der neue Ausbildungsweg sieht ein fünfjähriges Hochschulstudium auf Masterniveau vor, das mit einer bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung endet. Wer diese Prüfung besteht, erwirbt auch die Approbation. Bisher müssen psychologische Psychotherapeuten ein Vollstudium der Psychologie absolvieren. Angehende Kinder- und Jugendpsychotherapeuten können auch Pädagogik studieren. Daran schließt sich dann jeweils eine Fachausbildung an. Diese ist derzeit in der Regel mit hohen Kosten verbunden, die die angehenden Therapeuten selbst zahlen müssen. Mit diesem neu eingeführten Studiengang ist damit Schluss. An das Studium soll sich eine nach jeweiligem Landesrecht organisierte Weiterbildung in stationären und ambulanten Einrichtungen anschließen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer wird mit dem Ziel einer vergleichbaren Qualität voraussichtlich eine Musterweiterbildungsordnung erarbeiten. Diese Psychotherapeuten in Weiterbildung sollen künftig für ihre Tätigkeit ein Gehalt beziehen. Da das Psychologiestudium künftig keine Voraussetzung mehr für den Zugang zum Beruf sein wird, wird es eine einheitliche Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" geben. Ärzte, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen, können entsprechend "ärztlich" in die Berufsbezeichnung aufnehmen. Mit Abschluss der Weiterbildung können sich Psychotherapeuten in das Arztregister eintragen lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im Rahmen der GKV bewerben.

Frage: Ich würde nur gern wissen, was der Unterschied zum Zensus 2011 sein wird.

Petermann: Ich kann erst einmal die Gemeinsamkeit nennen: Wie im Jahr 2011 soll auch der Zensus 2021 eine registergestützte Erhebung sein. Eine Unterscheidung ist mir nicht bekannt.

Zusatzfrage: Also wird quasi alles so laufen wie vor acht Jahren, oder?

Petermann: Ja, so ungefähr.

Zusatzfrage: Mich würde interessieren, welche Reservisten eingezogen werden. Ich meine, ich war auch bei der Bundeswehr und bin technisch gesehen auch noch Reservist. Muss ich auch damit rechnen? Wo werden die Reservisten eingesetzt, nur im Inland, in den Kasernen oder müssen sie auch in den Krieg?

Routsi: Die Reserve ist ein wichtiger Bestandteil der Bundeswehr. Wenn Sie als Reservist in der Bundeswehr aktiv Dienst tun, dann sind Sie, ich sage einmal, ein regulärer Soldat. Von daher kann ich es Ihnen leider nicht so herunterbrechen, wie Sie es haben möchten. Fakt ist, Sie werden dann überall eingesetzt, wo auch reguläre oder aktive Soldaten ihren Dienst leisten.

Zusatzfrage: Das heißt gegebenenfalls auch im Ausland, im Auslandseinsatz?

Routsi: Das kann durchaus passieren. Natürlich.

Frage: Meine Frage betrifft auch noch die Kabinettsitzung. Es geht um das Thema Wohnsitzauflage/Entfristung Integrationsgesetz. Ich würde kurz nachfragen wollen beim BMI. Es gibt Kritik daran, dass die Entfristung der Wohnsitzauflage einen sehr schwerwiegenden Eingriff in die Freizügigkeit darstellt. Aus der Linken kommt ganz konkret der Vorwurf von Verstößen gegen das EU-Recht und die Genfer Flüchtlingskonvention. Wenn Sie sich dazu äußern und noch einmal kurz darstellen würden, warum Sie glauben, dass diese Entfristung notwendig ist.

Petermann: Es geht um anerkannte Schutzberechtigte, die verpflichtet werden, in dem Land, in dem sie das Asylverfahren durchlaufen haben, ihren Wohnsitz für drei Jahre zu nehmen. Dies kann dann auch nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde aufgehoben werden. Innerhalb eines Landes gibt es dann die Möglichkeit einer weiteren Binnenverteilung, von der auch einige Länder Gebrauch gemacht haben.

Wir haben evaluiert: Die große Mehrheit der Länder und der kommunalen Spitzenverbände wollten weiterhin an dieser Wohnsitzregelung festhalten, um die Risiken der Segregation zu begrenzen. Aus integrationspolitischen Argumenten heraus, als integrationspolitisches Instrument wollten wir weiter daran festhalten, gemeinsam mit den Ländern.

Zusatzfrage: Ich habe eine Frage zur Kritik, dass es eventuell gegen das EU-Recht und die Genfer Flüchtlingskonvention verstößt. Noch einmal zur Klarstellung: Sie haben gesagt, drei Jahre Wohnsitzauflage. Heißt das, dass man seinen Wohnsitz nach drei Jahren frei wählen kann?

Petermann: So ist es geregelt, ja, für drei Jahre. Zu den rechtlichen Bedenken: Rechtliche Bedenken haben wir nicht.

Frage: Auch noch zwei Fragen dazu: Das Thema stand heute relativ überraschend auf der Tagesordnung. Es stand gestern nicht auf der verbreiteten Tagesordnung für das Kabinett. Können Sie vielleicht kurz erklären, woran das lag? Wurde bis zur letzten Minute verhandelt? Es ist ja sonst nicht üblich.

Die zweite Frage an das Justizministerium, ob Sie diesen Entwurf so mit unterstützen. Es gab damals durchaus Kritik daran oder die Frage, ob es verfassungsrechtlich konform ist, weil es ja schon eine erhebliche Freiheitsbeschränkung für Menschen ist.

SRSin Demmer: Zu der Frage der Kabinettsbefassung: Es handelt sich hierbei ja um einen Punkt der TOP-1-Liste, den wir neuerdings veröffentlichen, aber immer erst nach der Kabinettssitzung. Es war kein O-TOP. Sie bekommen sozusagen vorab die O-TOPs.

Kall: Der Gesetzentwurf ist natürlich im Rahmen der Ressortabstimmung von uns geprüft worden und insofern auch auf seine Verfassungskonformität geprüft worden.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt: Wie bewerten Sie die militärische Eskalation zwischen Pakistan und Indien? Wie bedrohlich ist das? Wer könnte eventuell ein Gespräch in Gang bringen, das zwar angeregt worden ist, aber bisher noch nicht zustande gekommen ist?

Adebahr: Wir betrachten die Entwicklung auch in der letzten Nacht, den Abschuss zweier Flugzeuge, mit großer Sorge. Das ist eine Lage, die uns schon sehr beunruhigt. Wir möchten als Bundesregierung beide Seiten dringend dazu aufrufen, davon abzusehen, den Konflikt weiter eskalieren zu lassen. Das gefährdet ganz akut Frieden und Stabilität in dieser instabilen Kaschmir-Region. Wir sehen auch, dass wiederum beide Seiten, Indien und Pakistan, eine Verantwortung für die regionale Stabilität dort haben.

Es gibt Dialogkanäle zwischen beiden. Unser Ansatz wäre es, diese auch zu nutzen und darüber miteinander zu reden und deeskalierend darauf hinzuarbeiten, dass man diesen Streit friedlich beilegt. Unabhängig davon gilt natürlich - das soll auch nicht unerwähnt bleiben -, dass wir Pakistan dazu auffordern, ganz konsequent gegen terroristische Gruppen auf seinem Territorium vorzugehen. Das betrifft vor allen Dingen die Terrorgruppe Jaish-e-Mohammed, die auch die Verantwortung für den Anschlag am 14. Februar übernommen hatte.

Außenminister Maas hat darüber - am Sonntag war es, glaube ich - auch mit seinem pakistanischen Außenministerkollegen Herrn Qureshi gesprochen und diese Position auch im direkten Gespräch noch einmal deutlich gemacht. Zu dem Anschlag selbst hatten wir uns unmittelbar danach schon geäußert.

Also aus unserer Sicht kommt es jetzt darauf an, dass die beiden über Dialogkanäle, die sie haben, miteinander reden.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium. Der materielle Zustand der Bundeswehr ist mittlerweile sprichwörtlich. Nach Medienberichten soll es in den Reparaturverträgen mit den Anbietern jetzt so geregelt sein, dass das Reparaturpersonal bei dieser Reparatur teilweise nicht mehr zusehen darf. Können Sie dazu etwas sagen?

Routsi: Vielen Dank für Ihre Frage. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass Waffensysteme wie der Eurofighter, der A 400 M oder auch unser Panzer Leopard II immer sehr anspruchsvolle Hightech-Geräte sind. Von daher ist es ganz normal, dass Komponenten dabei sind, die beispielsweise hochspezialisierte Elektronik beinhalten und auch hochkomplexe Messverfahren benötigen. Die Eigentumsrechte für die Instandsetzung all dieser einzelnen Systeme zu erwerben, wäre unwirtschaftlich und sehr teuer. Wir sehen daher nicht die Notwendigkeit, diese Fähigkeiten in den Streitkräften abzubilden. Deswegen haben wir auch keine Kapazitäten dafür aufgebaut, um unser Personal für sämtliche Reparaturen an diesen Hightech-Geräten auszubilden. Das ist im Übrigen auch bei anderen Nato-Partnern ein übliches Vorgehen.

Zusatzfrage: Andere Nato-Partner haben aber anscheinend bessere Verträge ausgehandelt als die Bundeswehr. Wollte man es nicht ebenso halten?

Routsi: Das ist eine Annahme, die ich nicht stützen kann.

Frage: Eine Frage an das Gesundheitsministerium zum Thema wohnortnahe Versorgung in Sachen Geburtshilfe und Hebammen: Die Regierungsparteien hatten im Koalitionsvertrag die Wichtigkeit der Bereiche wohnortnahe Geburtshilfe und Hebammen hervorgehoben. Gibt es schon Planungen beziehungsweise Zeitplanungen, wie die wohnortnahe Versorgung von Schwangeren verbessert werden soll?

Ewald: Wir haben bereits in der letzten Legislaturperiode einige Maßnahmen zur Stärkung der Hebammenversorgung auf den Weg gebracht, auch in strukturschwachen Gebieten. Sie haben recht, es findet sich im Koalitionsvertrag wieder.

Wir haben Ende des Jahres ein Eckpunktepapier auf den Weg gebracht, in dem einige Maßnahmen in dem Bereich definiert worden sind. Das betrifft unterschiedliche Bereiche, also die Frage der Rückkehrmöglichkeiten für Hebammen, die aus dem Beruf herausgegangen sind, Kooperationen mit den Krankenhäusern oder Teilzeitmodelle.

Darüber hinaus haben wir angekündigt, um die Versorgungssituation in dem Bereich abzubilden, dass wir dazu ein Gutachten in Auftrag geben werden. Daraus werden sich für die Berufsgruppe weitere Maßnahmen ableiten. Das ist jetzt sozusagen im Prozess.

Darüber hinaus wissen Sie, dass die Frage der ärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten ein Oberthema in diesem Terminservicestellengesetz ist. Dazu gehört natürlich auch die Hebammenversorgung. Darin findet sich auch ein großer Bereich zur Bedarfsplanung. Das betrifft die Frage, wie man die ärztliche Versorgung auf dem Land sicherstellt. Die Bedarfsplanung ist ja im Wesentlichen ein Thema der Selbstverwaltung, sprich: der kassenärztlichen Vereinigung, das entsprechend zu organisieren. Auch in dem Bereich sind wir dran. Das betrifft alle ärztlichen Berufsgruppen, wird am Ende aber natürlich auch den Hebammen zugutekommen.

Wir sind sozusagen dran. Sie wissen, dass sich das Terminservicestellengesetz noch in der parlamentarischen Beratung befindet.

Zusatzfrage: Derweil schließen ja immer mehr Geburtsstationen auf dem Land. Gibt es Pläne des BMG, in irgendeiner Form einzugreifen, dagegen vorzugehen oder diese Entwicklung zu verhindern?

Ewald: Ich hatte versucht, es Ihnen zu erläutern. Es gibt sozusagen ein ganzes Bündel an Maßnahmen aus unterschiedlichen Bereichen, das auf den Weg gebracht wird. Es fängt bei der Bedarfsplanung an und reicht bis zur Frage, dass man sich auch die Arbeitsbedingungen der Hebammen anschaut. Das ist eben auch ein zentraler Bestandteil, ein zentrales Element in dieser Frage. Wir sind dran.

Frage: Eine Frage an das Justizministerium. Es geht um die Ankündigung von Frau Barley zum Thema der Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei Terrorverdächtigen. Können Sie mir erklären, inwiefern das sinnvoll ist, weil man sich dadurch eigentlich die Möglichkeit nehmen wird, deutschen Staatsbürgern zum Beispiel nach 129b den Prozess zu machen und sie auch zu verurteilen? Wie kommt es jetzt plötzlich zu dieser Initiative?

Kall: Das eine und das andere stehen durchaus nebeneinander. Es besteht nicht nur die Möglichkeit, wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung - das sind die 129a und b des Strafgesetzbuches - nur deutsche Staatsbürger zu verfolgen, sondern die Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt nach diesen Vorschriften des Terrorismusstrafrechts sind unabhängig von der Staatsbürgerschaft des jeweiligen Beschuldigten. Insofern werden vor deutschen Oberlandesgerichten, bei denen die Verfahren laufen, gegen Staatsangehörige verschiedenster Staaten Terrorismusverfahren geführt, unter anderem wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung des IS. Insofern steht das, was im Staatsangehörigkeitsrecht geplant ist und so auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, mit der Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt erst einmal unmittelbar nicht in Zusammenhang. Neben dem möglichen Entzug der Staatsbürgerschaft kann natürlich auch ein Strafverfahren weitergeführt werden.

Zusatzfrage: 129b betrifft doch ganz klar deutsche Staatsbürger, solange es in einem Territorium außerhalb der Europäischen Union stattfand.

Kall: Ich kann jetzt nicht weiter ins Detail gehen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass eine Vielzahl von Terrorismusstrafverfahren gegen nicht deutsche Staatsangehörige geführt wird.

Zusatzfrage: Vielleicht an das Auswärtige Amt: Gibt es Erkenntnisse, wonach auch deutsche IS-Kämpfer von den Kurden an den Irak überstellt wurden, wie es bei Franzosen der Fall war?

Adebahr: Für das Auswärtige Amt kann ich nicht von solchen Erkenntnissen berichten.

Frage: Eine Frage wahrscheinlich vor allem an das BMWi, vielleicht auch an die anderen beteiligten Ressorts: Es geht um die Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien. Es gibt einen Exportstopp, der noch bis zum 9. März läuft. Dann muss die Bundesregierung beziehungsweise der Bundessicherheitsrat neu darüber entscheiden. Können Sie die Position der Bundesregierung jetzt schon nennen und vielleicht das Verfahren erläutern, bis wann entschieden und wer wie daran beteiligt sein wird?

Einhorn: Dazu hat sich ja neulich auch erst die Kanzlerin geäußert. Der Rüstungsexportstopp steht, sozusagen auch ohne Enddatum. Das ist der Stand der Dinge. Daran hat sich jetzt nichts geändert.

Zusatzfrage: Heißt das, das wird über den 9. März hinausgehen? Das muss ja eigentlich noch einmal neu entschieden werden.

Einhorn: Ich habe jetzt vom Status quo berichtet, davon, dass diese Regelung so gilt, wie sie getroffen wurde. Dazu hat sich die Kanzlerin, wie gesagt, vor wenigen Tagen auch geäußert, und das ist der Stand der Dinge.

Zusatzfrage: Welcher Stand der Dinge soll dann ab dem 9. März gelten?

Einhorn: Was zukünftig gelten wird, werden wir dann sehen, wenn es so weit sein wird. Ich habe jetzt über den jetzigen Stand berichtet.

Zuruf: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

SRSin Demmer: Vielleicht kann ich Ihnen dazu sagen: Wir können dazu noch keine Angaben machen, da die entsprechenden Bewertungs- und Abstimmungsprozesse, die dazu innerhalb der Bundesregierung noch laufen, dem Exekutivbereich, der Eigenverantwortung unterliegen. Wir werden hier jetzt über den Entscheidungsprozess keine Auskunft geben.

Frage: Frau Demmer, ich war immer auf dem Stand, dass man erst nach einer transparenten Aufklärung des Falls Khashoggi überhaupt darüber entscheiden würde, ob man gegebenenfalls wieder exportieren würde. Können Sie uns sagen, ob das immer noch so ist?

Ich würde gerne zu dem Bericht des "stern" und von "report münchen" kommen, der gestern erscheinen ist, da die Bundesregierung hier ja immer erklärt hat, dass man keine Erkenntnisse beziehungsweise keine eigenen Kenntnisse von deutscher Rüstungstechnologie im Jemen-Krieg hat. Das hat sich ja jetzt als falsch im Sinne von "Da gibt es deutsche Rüstungstechnologie" herausgestellt. Ein deutsches Kriegsschiff steht da im Hafen von Mokka, Panzer mit deutschem Motoren werden eingesetzt, und es gibt ausgerüstete Militärfahrzeuge der Vereinigten Arabischen Emirate mit deutschen Waffenstationen. War das der Bundesregierung bis gestern bekannt? Sind das auch für Sie neue Erkenntnisse? Was bedeuten die für Sie?

SRSin Demmer: Ich habe ja nur gesagt, dass wir hier über die Entscheidungsprozesse keine Auskunft geben. Ihre Analyse ist völlig richtig, aber ich kann Ihnen noch kein Ergebnis mitteilen.

Einhorn: Was die Waffen im Jemen angeht, gilt das, was Sie gerade gesagt haben, nämlich dass uns keine Erkenntnisse darüber vorliegen, dass solche deutschen Waffen im Jemen sind.

Die Berichterstattung, die Sie gerade zitiert haben, kann ich nicht weiter kommentieren.

Zusatzfrage: Haben Sie die nicht gelesen? Das sind doch Erkenntnisse!

Einhorn: Das sind nicht unsere Erkenntnisse. Ich sage, dass uns dazu keine Erkenntnisse vorliegen. Das, was in der Berichterstattung geschrieben wird, kann ich nicht kommentieren.

SRSin Demmer: Ich würde dazu gerne etwas sagen. Natürlich haben wir die Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Sie wissen, dass die Bundesregierung eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungspolitik betreibt und wir ja jede Entscheidung als eine Entscheidung im Einzelfall treffen. Dabei berücksichtigen wir die vorliegenden Erkenntnisse zur Beteiligung des Empfängerlandes, in diesem Fall im Jemen, aber eben auch alle verfügbaren Informationen über den gesicherten Endverbleib dieser Güter beim Empfänger. Natürlich wird der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland dabei besonders großes Gewicht beigemessen.

Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Informationen zu Verstößen gegen Endverbleibserklärungen für aus Deutschland in die Vereinigten Arabischen Emirate oder nach Saudi-Arabien ausgeführten Rüstungsgüter vor. Konkrete Hinweise auf Missbrauch oder Nichteinhaltung der Verpflichtung hinsichtlich des Endverbleibs nimmt die Bundesregierung ernst, und sie geht ihnen nach.

Zusatzfrage: Das heißt, wenn Sie dem jetzt nachgehen, dann werden Sie diesen Bericht und das, was darin berichtet wurde, zum Anlass dafür nehmen, zu prüfen, ob es Verstöße gibt.

Frau Einhorn, kann es sein, das zum Beispiel die Vereinigten Arabischen Emirate vielleicht gar keine Endverbleibserklärung für dieses Kriegsgerät - ich habe sie ja gerade genannt - unterschrieben haben, sodass sie dort einfach eingesetzt werden können? Dürfen also deutschen Waffenstationen auf Fahrzeugen im Jemen herumfahren? Darf es ein deutsches Kriegsschiff der Saudis im Hafen von Mokka geben? Ist das an sich erlaubt?

SRSin Demmer: Wie Sie wissen, muss ich vorab sagen, nehmen wir natürlich jedweden Hinweis auf Missbrauch ernst und gehen ihm nach.

Einhorn: Zu Einzelgenehmigungen und zu Einzelfällen können wir uns, wie Sie wissen, nicht äußern. Das heißt, ich kann Ihnen nicht sagen, wie das in dem konkreten Einzelfall aussieht. Aber Endverbleibserklärungen sind Bestandteil von Rüstungsexportgenehmigungen.

Frage: Frau Adebahr, ich hatte am Montag danach gefragt, dass eine deutsche LUNA-Drohne von den Huthis abgeschossen wurde. Ich hatte Ihre Kollegin vom Verteidigungsministerium gefragt. Die hat gemeint, Sie wären für die Rüstungskontrolle zuständig. Können Sie Näheres über diese Drohne sagen? Es gibt ja jetzt Bilder und Filme davon, wie sie abgeschossen worden ist.

Adebahr: Hinsichtlich dieses konkreten Vorfalls haben wir im Auswärtigen Amt keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden eigenen Erkenntnisse. Im Grundsatz gilt das, was Frau Demmer gerade gesagt hat.

Routsi: Ich kann hier hinsichtlich der Verteidigung vielleicht etwas ergänzen: Die in dem Video der Huthi-Rebellen, das Sie angesprochen haben, gezeigte Drohne ist keine LUNA-Drohne der Bundeswehr.

Zusatzfrage: Also ist das keine deutsche Drohe?

Routsi: Es ist keine LUNA-Drohne der Bundeswehr.

Frage: Vor drei Jahren hat das Bundeskabinett strengere sogenannte Post-Shipment-Kontrollen für Rüstungsexporte beschlossen. Gab es denn solche Vor-Ort-Kontrollen im Zusammenhang mit Saudi-Arabien und dem Jemen? Falls ja, warum ist der Endverbleib so vieler Rüstungsgüter offensichtlich trotzdem unklar geblieben?

Einhorn: Es gab bis dato vier solcher Post-Shipment-Kontrollen. Die haben in den Ländern Indien, Indonesien, VAE und Südkorea stattgefunden und sind ohne Beanstandungen verlaufen. Diese Kontrollen werden ja dann auf einen bestimmten Fall bezogen durchgeführt, und es gab davon, wie gesagt, bis dato vier. In diesen Fällen gab es keine Beanstandungen.

Das Instrument der Post-Shipment-Kontrollen wird auch evaluiert - das war von Anfang an so vorgesehen -, und das wird noch in diesem Jahr, also ungefähr Mitte 2019, stattfinden, zwei Jahre, nachdem es eingeführt wurde.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, warum keine in Saudi-Arabien durchgeführt wurde?

Einhorn: Die Auswahl von Kontrollen nimmt nicht das BMWi vor. Es gibt ja zahlreiche Empfängerländer, und in vielen haben, wie gesagt, schon Kontrollen stattgefunden. Das heißt ja nicht, das demnächst nicht woanders und in anderen Ländern noch weitere Kontrollen stattfinden werden.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Wie Sie wissen, hat eine Expertengruppe für den Sicherheitsrat jährliche Berichte über die Einhaltung des Waffenembargos unter anderem gegen Eritrea erstellt. Sie wissen auch, das in diesen Berichten seit 2017 den VAE vorgeworfen wurde, unter anderem mit der Errichtung einer Militärbasis, einer Marinebasis in Assab in Eritrea, gegen diese Sanktionen zu verstoßen. Was hat das Auswärtige Amt seit diesen Berichten, die Ihnen ja auch vorliegen - die sind seit 2017 öffentlich -, getan, um zu verifizieren, welche deutschen Schiffe die Emirate in diesem Hafen in Assab einsetzen und damit womöglich gegen die Sanktionen, die bis November 2018 galten, verstoßen? Inwiefern hat man gegenüber den VAE zur Sprache gebracht, dass dort keine deutschen Schiffe stationiert werden dürfen, die dort im Übrigen offenbar stationiert waren?

Adebahr: Ich habe die Berichte darüber nicht vor Augen und würde gerne eine Antwort nachreichen.

Frage: Frau Einhorn, was wurde denn in den Vereinigten Arabischen Emiraten "post-shipment"-mäßig kontrolliert?

Können Sie uns die Frage beantworten, was für Konsequenzen es für einen Importeur hätte, wenn er trotz einer Endverbleibserklärung dagegen verstößt?

Einhorn: Wenn jemand gegen die Endverbleibserklärung verstoßen würde, dann hätte das bei neuen Anträgen Konsequenzen. Dann können Anträge nicht gestattet werden, weil derjenige dann sozusagen nicht mehr vertrauenswürdig wäre.

Zusatzfrage : Für immer?

Einhorn: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Das liegt dann immer an der Betrachtung des Falles. Das ist jetzt hypothetisch.

Aber dazu, was das für Konsequenzen hätte: Die wären halt, dass das dann bei weiteren Anträgen berücksichtigt werden würde.

Was dort genau kontrolliert wurde, kann ich Ihnen nicht sagen. Auch das sind Fragen, die, wie gesagt, den Einzelfall eines Rüstungsexports betreffen.

Zusatz: Ich meine, es wäre ja schon interessant, ob Sie da einen Panzer oder eine Pistole kontrolliert haben.

Einhorn: Ich kann schauen, ob wir dazu etwas nachreichen können, aber bin mir nicht sicher, wie das ist.

Frage: Meines Wissens waren es Kleinwaffenkontrollen, die Sie in den Emiraten vorgenommen haben. Soweit ich weiß, haben Sie bisher auch lediglich Kleinwaffenkontrollen durchgeführt. Trifft es zu, dass Sie bisher auf Großwaffenkontrollen oder Mittelgroßwaffenkontrollen verzichtet haben, weil man eben in der Tat davon ausgeht, dass solche Waffen dann in Presseberichten, Videos etc. auffallen?

Heißt das umgekehrt auch, dass man Presseberichte über solche Sichtungen als Bundesregierung sehr ernst nehmen muss, wenn man schon ausschließlich die Kleinwaffen und nicht die größeren Waffen kontrolliert?

Einhorn: Nein, das kann ich so nicht bestätigen. Ihre Unterstellung oder Mutmaßung kann ich nicht bestätigen.

Es ist so, dass die Post-Shipment-Kontrollen jetzt erst einmal sozusagen eine Art von Pilotphase darstellen. Ich habe ja auch gerade gesagt, dass das nach zwei Jahren evaluiert werden wird, und innerhalb dieses Zeitraums bezieht sich das auf Kleinwaffen. Aber auch da gibt es ja unterschiedliche Güter, die dann unter die Kleinwaffen-Definition fallen. Nach dieser Evaluation wird man dann sehen, wie man mit diesem Instrument weiter verfahren wird.

Frage: Frau Demmer, die bremer shakespeare company uraufführt morgen das Stück "Angela I", ein Theaterstück über die Kanzlerin. Ich weiß, dass der Kanzlerin immer ein Pressespiegel vorgelegt wird, in dem alles Wichtige enthalten ist, was sie wissen muss. Gehören solche Informationen auch dazu, sprich, weiß die Kanzlerin, dass sie dort auf die Bühne kommt?

SRSin Demmer: Das kann ich Ihnen tatsächlich nicht sagen.

Zusatzfrage: Wie ist das generell? Findet sie es eher amüsant, wenn sie Ziel künstlerischer Aktionen ist? Findet sie das eher nicht so gut? Wir wissen, dass sie Opernliebhaberin ist. Aber wie ist es mit Theater? Wird sie vielleicht einmal dorthin gehen?

SRSin Demmer: Wir kommentieren kulturelle Ereignisse solcher Art hier grundsätzlich nicht und nehmen auch keine Bewertung vor. Dass die Kanzlerin Humor hat, wissen Sie alle aus der jährlichen Sommerpressekonferenz. Darüber hinaus kann ich Ihnen dazu nichts sagen. Dass sie eine begeisterte Besucherin kultureller Veranstaltungen ist, ist allgemein bekannt.

Frage: Wir haben jetzt fast ein Jahr lang die neue GroKo. Welche Gesetzesvorhaben sind inzwischen aus der Heimatabteilung des Innenministeriums herausgeflossen oder stehen dort womöglich kurz vor dem Abschluss?

Petermann: Ich denke, um das zu beantworten, müsste ich erklären, was die Heimatabteilung macht und wofür sie geschaffen wurde, nämlich dafür, Heimatpolitik zu gestalten. Das ist eine Querschnittsaufgabe mit dem Ziel, zum einen mehr Zusammenhalt in der Gesellschaft herbeizuführen und zum anderen auch gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land zu schaffen, raumordnungspolitische Maßnahmen zum Wohle der Menschen zu entwickeln - das Stichwort dazu ist "strukturschwache Gebiete" - und nachhaltige Struktur- und Ordnungspolitik zu betreiben.

Das macht die Heimatabteilung nicht durch Gesetzentwürfe, sondern zum Beispiel durch die Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse", die in diesem Sommer ihre Ergebnisse vorstellen wird. Die Abteilung H ist am Prozess der Erarbeitung der strukturpolitischen Vorschläge der Kohlekommission beteiligt. Die Deutsche Islam Konferenz für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist ein gutes Beispiel, die im vorigen Jahr zum ersten Mal wieder stattgefunden hat. Ein anderes Beispiel ist ein Fahrplan zum flächendeckenden Zugang zu Internet und Mobilfunk. Es werden kartografische Bestandsaufnahmen zu der Situation in den einzelnen Bundesländern und in den einzelnen Landstrichen erstellt, der sogenannte Deutschlandatlas. Diese Maßnahmen werden durch die Heimatabteilung, durch das BMI gestaltet und stellen sich nicht in Gesetzentwürfen dar.

Zusatzfrage: Ist denn geplant und, wenn ja, wann, einmal zu evaluieren, inwieweit das Handeln dieser Abteilung einen Effekt hat?

Petermann: Als Beispiel nenne ich wieder die Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse", die ihre Ergebnisse, wie ich schon gesagt habe, in diesem Sommer vorstellen wird. Anhand dieser Handlungsempfehlungen werden konkrete Maßnahmen vorgestellt werden, die dann in die Umsetzung gehen. Daran wird man auch messen können, ob sie erstens umgesetzt und zweitens Erfolg haben werden.

Frage: Meine Frage richtet sich an das BMAS. Von Hartz-IV-Empfängern werden mitunter Klein- und Kleinstbeträge zurückgefordert. Die Verwaltungskosten übersteigen die Gesamtsumme. Welche Konsequenzen ziehen sie daraus? Gibt es Überlegungen zu einer Bagatellgrenze?

Küchen: Die Diskussion über eine Einführung einer gesonderten Bagatellgrenze für das SGB II ist nicht neu. Es gab sie auch schon in der Vergangenheit. Aber nach Bundeshaushaltsordnung - ich spreche, denke ich, in Richtung des BMF - müssen alle steuerfinanzierten Leistungen erfasst werden. Das bringt auch in Bezug auf das SGB II Arbeitsaufwand mit sich. Gleichwohl würde sich auch bei der Einführung einer Bagatellgrenze im SGB II der Verwaltungsaufwand nur teilweise reduzieren. Die Fehlbeträge müssten im System der BA dennoch hinterlegt werden. Auch eine Prüfung der Überzahlung und deren Höhe müsste erfolgen.

Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang aber auch mitteilen, dass BMAS und BA dazu im Gespräch sind. Zwischen BMAS und BA werden Alternativen geprüft. Dabei geht es insbesondere darum, ob man den Verwaltungsaufwand in Bezug auf Rückforderung und Einbeziehung von Kleinbeträgen reduzieren kann.

Frage: Das Kabinett hat Herrn Weidmann, so will ich einmal sagen, noch einmal das Vertrauen ausgesprochen. Er soll an der Spitze der Bundesbank bleiben. Qualifiziert ihn das auch für höhere Aufgaben, sprich, bei der EZB? Würde die Bundesregierung solche Ambitionen unterstützen?

SRSin Demmer: Sie haben völlig recht, das Bundeskabinett hat heute beschlossen, dem Bundespräsidenten vorzuschlagen, Jens Weidmann mit Wirkung vom 1. Mai 2019 für weitere acht Jahre zum Präsidenten der Deutschen Bundesbank zu bestellen. Hierzu wird aber der Vorstand der Deutschen Bundesbank gemäß 7 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank noch angehört. Herr Weidmann hat das Amt des Bundesbankpräsidenten überzeugend und beeindruckend ausgeübt, sodass es gut wäre, wenn er es weiter fortführte.

Die laufende Amtszeit des amtierenden EZB-Präsidenten endet erst am 31. Oktober dieses Jahres. Eine Entscheidung über die neue Präsidentschaft wird im weiteren Jahresverlauf zu treffen sein. Darüber stelle ich hier keine Spekulationen an.

Frage: Frau Demmer, wurden Alternativen zu Herrn Weidmann geprüft?

SRSin Demmer: Über solche Dinge wird hier nicht gesprochen. Wie gesagt, Herr Weidmann ist überzeugend und beeindruckend und genießt auch auf europäischer und internationaler Ebene hohes Ansehen.

Frage: Es geht um das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, wonach der Verfassungsschutz nicht mehr öffentlich sagen darf, dass die AfD zum Prüffall erklärt worden ist.

Erstens würde mich dazu eine Bewertung durch Ihr Ministerium, Frau Petermann, interessieren, weil der Verfassungsschutz ja zu Ihnen gehört. Würde es sich nach Auffassung des BMI lohnen, dagegen im Rahmen einer Beschwerde vorzugehen?

Die zweite Frage richtet sich auf die Konsequenzen an Ihr Haus selbst. Wenn es der Verfassungsschutz als Behörde in Ihrem Geschäftsbereich nicht mehr tun darf, darf das Innenministerium das jetzt auch nicht mehr? Darf auch der Minister jetzt nicht mehr von einem Prüffall reden? Würden Sie, wenn wir Journalisten fragen, auch nicht mehr von einem Prüffall sprechen?

Petermann: Ich beginne mit der ersten Frage. Gegenstand des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln war allein die Frage, ob eine Rechtsgrundlage für das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz besteht, öffentlich zu verbreiten, dass die AfD als Prüffall bearbeitet werde. Eine inhaltliche Bewertung der AfD war nicht verfahrensrelevant.

Das BMI hat den Beschluss zur Kenntnis genommen. Das BfV prüft derzeit, ob die Einlegung einer Beschwerde in Betracht kommt. Darüber hinaus äußern wir uns zurzeit zu dem Schluss und dem weiteren Vorgehen nicht.

Zusatzfrage: Vielleicht kann das Justizministerium helfen. Hat das Verbot, über einen Prüffall zu sprechen, auch für andere Konsequenzen, zum Beispiel für die Bundesregierung?

Kall: Wie Sie wissen, kommentieren wir gerichtliche Entscheidungen aus Respekt vor der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Gerichte nie, insofern auch nicht diese gerichtliche Entscheidung.

Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass, was deutsche Gerichte angeht, die einzigen gerichtlichen Entscheidungen, die unmittelbar über Einzelfälle hinaus gelten und unmittelbar allgemeine Wirkungen haben, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind. Insofern ist eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichts erst einmal eine Einzelfallentscheidung. Aber ich kann sie nicht in irgendeiner Weise kommentieren.

Frage: Im Eigeninteresse wüssten wir natürlich gern, was die Erwähnung der Tatsache, dass das BfV prüft, für uns und unsere Berichterstattung bedeutet.

Petermann: Gerichtsentscheidungen gelten immer zwischen den Parteien. - Gibt es vonseiten des BMJV noch etwas hinzuzufügen?

Kall: Ganz klar ist, dass für behördliche Informationen und die Wahrnehmung der Aufgabe durch Behörden, die Öffentlichkeit zu informieren, andere Standards gelten als für die journalistische Berichterstattung. Das ist ganz klar. Insofern können Sie sich als Journalistinnen und Journalisten natürlich auf die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit berufen, und das ist gut so. Das können staatliche Institutionen nicht, weil sie nicht Grundrechtsträger sind. Das kann ich einmal ganz allgemein sagen. Insofern gelten dafür sicherlich völlig unterschiedliche Standards.

Frage: Frau Schwamberger, es gibt Berichte, dass der Finanzminister aktiv an einer Fusion von Deutscher Bank und Commerzbank arbeite. Stimmt das?

Schwamberger: Das war hier schon sehr oft Thema. Es bleibt dabei, dass wir den ganzen Themenkomplex, die Spekulationen und die Berichterstattung nicht kommentieren.

Zusatzfrage: Sind Sie denn unabhängig von dieser Frage der Meinung, dass Deutschland eine Bank braucht, die "too big to fail" ist? Denn darum soll es ja gehen.

Schwamberger: Dass es grundsätzlich ein Interesse an einem stabilen und starken Finanzplatz Deutschland gibt, ist, denke ich, unbenommen. Auf eine Frage in Verbindung mit Einzelinstituten kann ich Ihnen von hier aus keine weitere Stellungnahme anbieten.

Zusatzfrage: Das wollte ich ja gerade vermeiden, indem ich allgemein gefragt habe, ob es aus Sicht des Bundesfinanzministeriums eine Bank braucht, die "too big to fail" ist.

Schwamberger: Sie sprechen von einer Bank, ich spreche von einem Finanzplatz und einer Bankenlandschaft, die der deutschen Wirtschaft, den deutschen Unternehmen als zuverlässiger Partner zur Verfügung steht. Das ist das, was ich dazu sagen kann.

Zusatzfrage: Gibt es denn aktuell eine Bank in Deutschland, die "too big to fail" ist?

Schwamberger: Ich verstehe nicht ganz, warum Sie das mit dem Ausdruck "too big to fail" verknüpfen. "Too big to fail" - wir erinnern uns - war im Rahmen der Finanzkrise eine Bezeichnung von Finanzinstituten, als viele Banken im Rahmen der Finanzkrise in Schieflage geraten sind und vor dem Problem standen, was man mit denen macht. Es gab damals die Situation, dass diese Banken mit Steuermitteln gestützt werden mussten, weil sie "too big to fail" waren. Es gibt seitdem, also im Zuge der Finanzkrise, viele Vereinbarungen auf europäischer und internationaler Ebene, um dieses "Too-big-to-fail"-Problem ganz gezielt zu adressieren. Insofern finde ich diesen Konnex so nicht nachvollziehbar.

Frage: Eine Frage an das Bundesinnenministerium, wann wir mit dem Abschluss der Untersuchung des Falls Anis Amri/Bilal Ben Ammar rechnen können.

Petermann: Ich hatte Ihnen in der jüngsten Regierungspressekonferenz angekündigt, dass der Minister eine Untersuchung angeordnet hat. Diese Untersuchung läuft derzeit. Der Zeitplan sieht vor, dass der Minister zunächst den ersten Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode vollständig unterrichten wird und danach die Presse.

Zusatzfrage: Wann wird das sein? Wann wird er den Ausschuss unterrichten?

Petermann: Zeitlich vorab. Ich habe ja gerade eine Reihenfolge genannt: erst den Untersuchungsausschuss und anschließend die Presse.

Zusatzfrage: Wird auch Erwähnung finden, dass sich Bilal Ben Ammar zwischenzeitlich in Frankreich aufgehalten hat?

Petermann: Ich kann Ihnen zu weiteren Einzelheiten hier an dieser Stelle nichts sagen.

Frage: Eine Frage zum Thema Venezuela. Wie läuft es denn diesbezüglich in der Kontaktgruppe mit Uruguay und Co? Man hatte sich ja als EU mit Venezuela verständigt. Können Sie uns diesbezüglich ein Upate geben?

Adebahr: Die Beratungen in Brüssel unter den europäischen Partnern der Kontaktgruppe gehen weiter. Es gibt sicher Kontakte auf verschiedenen bilateralen Ebenen. Man ist sich einig, dass man sich eng abstimmen will und stimmt sich auch nach wie vor in den Zielen, die wir dort verfolgen, eng ab. Das Ganze passiert ja im Moment auch im VN-Sicherheitsrat, wo gestern eine Sitzung stattgefunden hat. Man hat einerseits gesehen, dass der Sicherheitsrat in seiner Bewertung der Lage gespalten war. Andererseits hat man gesehen, dass sich die europäischen Mitglieder im Sicherheitsrat alle sehr, sehr einig waren. Das trifft, glaube ich, auch auf die Zusammenarbeit der europäischen Mitglieder mit den Lima-Staaten, also der Kontaktgruppe, zu, nämlich dass es eine Trias gibt, die wir alle gemeinsam verfolgen:

Erstens. Keine Gewalt. Wir wollen, dass es eine friedliche Lösung gibt.

Zweitens. Die humanitäre Hilfe muss ins Land, und zwar schnell, und sie muss den Bedürftigen zu Hilfe kommen.

Drittens. Wir wollen im Rahmen der Verfassung einen Prozess einleiten, der zu friedlichen und freien Präsidentschaftswahlen führt.

Es gibt, glaube ich, eine ganz große Einigkeit, was die Forderungen betrifft. Dies drücken wir in den verschiedenen Gremien und an den verschiedenen Orten aus, wo wir das im Moment tun können.

Zusatzfrage: Eine Frage zu der humanitären Hilfe - fünf Millionen Euro stehen im Raum -, die man angeboten hat: Warum gibt man diese Mittel nicht zum Beispiel dem Roten Kreuz, dem UNHCR, der Caritas, die ja schon im Land sind? Warum soll das über die Amerikaner ins Land kommen?

Adebahr: Das ist so nicht richtig. Wir versuchen, das über Organisationen umzusetzen und wollen, dass es Hilfsgüter gibt, die ans Ziel kommen und die die Bedürftigen erreichen. Ich kann Ihnen jetzt keine genaue Auskunft darüber geben, wie die einzelne Planung der einzelnen Summen für welche Organisation aussieht. Was wir tun, solange wir nicht ins Land kommen, ist, dass wir in Kolumbien und in den Anrainerstaaten mit den Organisationen, die Sie genannt haben, zusammenarbeiten und versuchen, dort zu helfen.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, wo die fünf Millionen Euro hingehen sollen und ob schon vorher Geld geflossen ist?

Können Sie etwas Neues zu Billy Six sagen?

Adebahr: In dem Fall ist neu, dass ein Wahlverteidiger bestellt wurde. Es ist natürlich ein Fortschritt in dem Verfahren, dass es jetzt einen Verteidiger gibt, der bestellt wurde. Ansonsten hatte, glaube ich, Herr Breul schon ausgeführt, dass wir einen zweiten Haftbesuch am 8. Februar durchführen konnten und den Fall weiter mit Hochdruck konsularisch betreuen. Die Bestellung dieses Verteidigers ist ein Fortschritt.

Zusatzfrage: Heißt das, dass es einen Gerichtstermin gibt?

Adebahr: Nein, einen Gerichtstermin gibt es wohl noch nicht. Es ist jetzt wohl klar, dass der Prozess vor einem Zivilgericht in Caracas stattfinden soll.

Mittwoch, 27. Februar 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 27. Februar 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-27-februar-2019-1585156
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2019

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