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PRESSEKONFERENZ/1859: Regierungspressekonferenz vom 17. Mai 2019 (BPA)



Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 17. Mai 2019
Regierungspressekonferenz vom 17. Mai 2019

Themen: Personalie, Termin des Außenministers, Termine der Bundeskanzlerin (Besuch des Bundeswehrstützpunkts in Munster, Festveranstaltung der "Generationsbrücke Deutschland", Kabinettssitzung, 11. Nationale Maritime Konferenz in Friedrichshafen, Besuch der CENTOGENE AG in Rostock, Geburtstagskaffeetafel des Bundespräsidenten, Besuch der Munich School of Robotics and Machine Intelligence), Verteidigungsetat, Eckpunkte für ein "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen", Unfall eines U-Bootes der Bundeswehr in Norwegen, Amtseinführung des ukrainischen Präsidenten, "Boycott, Divestment and Sanctions", Tagung des Europarats in Helsinki, Handelsstreit mit den USA, geplante Reform von § 201a StGB, Situation der thyssenkrupp AG, Zukunft der "Gorch Fock", Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, Urteil des OVG Münster zu US-Drohneneinsätzen von der Militärstation Ramstein, EU-Maßnahmen zur Verhinderung von Cyberangriffen

Sprecher: SRS'in Fietz, Zerger (BMU), Breul (AA), Flosdorff (BMVg), Einhorn (BMWi), Buser (BMVI), Krüger (BMJV)

Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Fietz sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Zerger: Ich möchte mich heute an dieser Stelle als Pressesprecherin des BMU von Ihnen verabschieden. Ich werde neue Aufgaben im Kommunikationsbereich des BMU wahrnehmen. Ich möchte mich zum einen bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Haus bedanken für die gemeinsame Vorbereitung von Antworten auf knifflige Fragen, die teilweise gar nicht so gestellt worden sind, und ich möchte mich bei Ihnen ganz herzlich bedanken für ein immer faires und freundliches Miteinander. Danke schön!

Vorsitzender Szent-Iványi: Auch wir bedanken uns ganz herzlich für die Zusammenarbeit.

Breul: Ich möchte eine Reise ankündigen: Außenminister Maas wird am kommenden Sonntag nach Sofia reisen. Er wird dort zu Gesprächen mit seiner Amtskollegin, der Vizeministerpräsidentin für Justizreform und Ministerin für auswärtige Angelegenheiten, zusammentreffen. Zudem trifft er Ministerpräsident Borissow und Staatspräsident Radew sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft. Zum 140-jährigen Jubiläum unserer bilateralen Beziehungen wird Außenminister Maas am Montag gemeinsam mit der Außenministerin den Grundstein für den Neubau des Botschaftsgebäudes legen.

SRS'in Fietz: Guten Morgen! Wie freitags üblich möchte ich Ihnen die Termine der Kanzlerin in der kommenden Woche ankündigen.

Am Montagmorgen besucht die Bundeskanzlerin die Bundeswehr im niedersächsischen Munster. Im Zentrum des Besuchs steht die dynamische Vorführung der sogenannten Speerspitze der Nato beziehungsweise, korrekt ausgesprochen, der Very High Readiness Joint Task Force Land 2019, kurz VJTF 2019. Die Bundeskanzlerin will außerdem mit den beteiligten Soldaten ins Gespräch kommen und sich neben einer Vorführung der Eingreiftruppe auch über die geplanten Modernisierungen der Bundeswehr für die kommenden Jahre informieren. Nach der Vorführung wird die Bundeskanzlerin zunächst mit den Soldatinnen und Soldaten der VJTF das Gespräch suchen, bevor sie sich bei einer statischen Darstellung ein Bild über die Ausrüstung und das Gerät der schnellen Eingreiftruppe machen kann. Nach dem gemeinsamen Mittagessen mit den Soldatinnen und Soldaten endet der Besuch gegen 14 Uhr mit einem Pressestatement.

Am Dienstag um 11 Uhr nimmt die Bundeskanzlerin an einer Festveranstaltung der "Generationsbrücke Deutschland" teil. Anlass ist das zehnjährige Bestehen des Sozialunternehmens. Das generationenverbindende Konzept der "Generationsbrücke Deutschland" ist einzigartig. Das Sozialunternehmen initiiert inzwischen bundesweit Begegnungen zwischen Pflegebedürftigen und Kindern aus Schule oder Kita. Kinder und Senioren bilden Tandems, die sich regelmäßig in Gruppen treffen und so eine Beziehung aufbauen. Die Begegnungen zwischen Alt und Jung werden pädagogisch gut vorbereitet und dauern ein Schuljahr lang. Durch sie erfahren die Heimbewohner Zuwendung der jungen Generation, auch wenn sie selbst vielleicht keine Enkelkinder haben. Die Kinder lernen von der Lebenserfahrung der älteren Menschen und entwickeln ihre Sozialkompetenz weiter. Die Bundeskanzlerin ist Schirmherrin der Generationsbrücke und wird auf der Festveranstaltung eine Rede halten, die unter anderem die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für den gesellschaftlichen Zusammenhalt herausstellt.

Am Mittwoch um 9.30 Uhr tagt wie üblich das Kabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin.

Ebenfalls am Mittwoch wird die Bundeskanzlerin an der 11. Nationalen Maritimen Konferenz in Friedrichshafen teilnehmen und dort gegen 15.30 Uhr eine Rede halten. Zu der Konferenz werden wichtige Entscheidungsträger aus Politik und der maritimen Wirtschaft erwartet, die in Deutschland mit rund 400 000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von rund 50 Milliarden Euro einen bedeutenden Teil der Volkswirtschaft darstellt. Die Nationale Maritime Konferenz findet am 22. und 23. Mai statt - in diesem Jahr erstmals in einem Binnenbundesland. Sie steht unter dem Motto "Deutschland maritim - global.smart.green". Die Konferenz richtet den Blick auf die für die Branche großen aktuellen Herausforderungen: Globalisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.

Am Donnerstag, dem 23. Mai, wird die Bundeskanzlerin ab 11:15 Uhr die CENTOGENE AG in Rostock besuchen. Das Unternehmen ist weltweit führend auf dem Gebiet der Gendiagnostik für die genetische und biochemische Analyse seltener angeborener Erkrankungen. Bei ihrem Rundgang wird die Bundeskanzlerin an verschiedenen Arbeitsstationen mit Mitarbeitern zusammentreffen. Dabei wird sie umfassende Informationen zur schnellen medizinische Diagnose von Erbkrankheiten erhalten.

Ebenfalls am Donnerstag nimmt die Bundeskanzlerin ab 14 Uhr an der Geburtstagskaffeetafel des Bundespräsidenten im Park von Schloss Bellevue teil. Gemeinsam mit den Spitzen aller Verfassungsorgane sowie Bürgerinnen und Bürgern aus ganz Deutschland feiert der Bundespräsident den 70. Geburtstag des Grundgesetzes. An mehr als 20 Kaffeetafeln diskutieren rund 200 Gäste miteinander. Neben der Bundeskanzlerin nehmen auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, Bundesratspräsident Daniel Günther und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle teil. Im Mittelpunkt des Gesprächs soll die Frage stehen, was unsere Gesellschaft heute zusammenhält: Was läuft gut, was schlecht, welche Probleme gibt es, welche Wünsche und Ideen haben die Gäste für die Zukunft unseres Gemeinwesens?

Am Freitagnachmittag besucht die Kanzlerin die Munich School of Robotics and Machine Intelligence der Technischen Universität München. Sie wird dort Forschungs- und Technologie-Highlights im Bereich der Künstlichen Intelligenz besichtigen. Danach wird sie Gespräche mit Forschenden, Studierenden und Unternehmensgründern führen. Mit KI-Experten will sie Potentiale, Bedarfe und strategische Schwerpunktsetzung für den KI-Standort Deutschland ausleuchten. Der Termin von 14 bis 16 Uhr ist presseöffentlich.

Frage: Frau Fietz, eine technische Frage zu dem Termin bei der Bundeswehr: Kann man da auch Fragen stellen oder ist das wirklich nur ein Statement? Das habe ich nicht so ganz verstanden.

SRS'in Fietz: Es ist ein Pressestatement.

Zusatzfrage: Nur Pressestatement?

SRS'in Fietz: Ja.

Zusatzfrage: Können die Journalisten dabei sein, wenn die Bundeskanzlerin mit den Soldaten spricht?

SRS'in Fietz: Das müsste ich noch klären; das kann ich Ihnen sicherlich im Laufe der Pressekonferenz noch mitteilen.

Frage: Herr Flosdorff, können Sie uns einmal erklären, was die Speerspitze bedeutet? Was wird ihr da also konkret vorgespielt - was für Waffen, was für Rüstung?

SRS'in Fietz: Ich glaube, da kann mir sicherlich der Vertreter des Verteidigungsministeriums helfen.

Flosdorff: Stimmt, dazu habe ich einen ganz langen Sprechzettel. - Das ist die Panzerlehrbrigade 9, die in diesem Jahr in wesentlichen Teilen die schnelle Speerspitze der Nato stellt. Das ist eine Einheit, die besonders gut ausgerüstet ist, besonders schlagkräftig ist und mit einer ganz kurzen Vorwarnzeit bereit ist, das Bündnis zu schützen, wo auch immer erforderlich. Diese Einheit hat im Moment die Führung in der VJTF, der Joint Task Force Land, und wir sind im Moment in der sogenannten Standby-Phase - das ist eine Art Rufbereitschaft. Sie besteht aus rund 8000 Soldaten verschiedener Nationen, und da werden Sie ganz viele Heeresanteile finden. Alle Teilstreitkräfte sind dort in Munster vertreten und präsentieren ihr Können, von der Luftwaffe über die Streitkräftebasis - da geht es dann um Logistik - bis zu den schlagkräftigen Kampfanteilen, die die Bundeswehr dort einstellt. Das ist ein herausragender Beitrag, den Deutschland in diesem Jahr, aber auch in den nächsten Jahren für die Nato leistet. Das, was wir schon bei der großen Nato-Übung in Norwegen gesehen haben, hat sehr gut funktioniert. Der Bereitschaftsstand ist exzellent, und das ist ein stolzes Stück, das der Bundeskanzlerin nächste Woche präsentiert wird.

Zusatzfrage: Es werden nur deutsche Soldaten dabei sein, richtig?

Flosdorff: Da werden auch Soldaten anderer Nationen vor Ort sein; das ist ja eine integrierte Einheit.

Frage: Heute melden die Agenturen, dass die Bundesregierung der Nato einen Verteidigungsetat von 47,32 Milliarden Euro gemeldet habe. Auf der Seite des Verteidigungsministeriums steht eine Summe von 43,2 Milliarden Euro. Mich würde interessieren: Wie und wann wurde der Verteidigungsetat vergrößert und für welche Zwecke werden diese zusätzlichen knapp 4 Milliarden Euro verwendet?

Flosdorff: Dieses Thema hatten wir hier schon häufiger gehabt. Da ist nichts gewachsen, sondern es geht darum, was nach den Nato-Kriterien anrechenbar ist. Unterschiedliche Länder, die Mitglied in der Nato sind, haben unterschiedliche Regeln, wo sie bestimmte Anteile, die der Verteidigung zugutekommen, haushälterisch veranlagen. Es gibt den Einzelplan 14, das ist der Etat des Verteidigungsministeriums - das ist wahrscheinlich die Zahl, die Sie auf der Homepage gesehen haben. Es gibt aber noch andere Beiträge, die Deutschland leistet, die in anderen Haushalten verankert sind, die aber nach Nato-Kriterien auf die sogenannte Nato-Quote angerechnet werden können.

Um Beispiele zu nennen: Es gibt Anteile, wo sich Deutschland zur Vernichtung von Streumunition engagiert; es gibt Kosten, die für den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte auf deutschem Boden anfallen; es gibt Etats zur Ertüchtigung von Partnerstaaten innerhalb der Nato, die auch auf die Nato-Quote angerechnet werden können. Diese Beiträge befinden sich aber in anderen Haushalten im Bundeshaushalt.

Das alles wird mehrmals pro Jahr nach Brüssel zur Nato gemeldet und immer angepasst. Wenn der Eckwertebeschluss vorliegt, wird auch eine Prognose in die Zukunft gemacht. Das führt dann im Prinzip immer zu dem, was einmal im Jahr aus Brüssel als Übersicht über alle Partnerstaaten gemeldet wird, inklusive der sogenannten Nato-Quote in Relation zum BIP.

Frage: An das Wirtschaftsministerium: Es gibt Eckpunkte für ein Kohleausstiegsgesetz. Darin heißt es, dass der Bund 40 Milliarden Euro bis 2038 zur Verfügung stellen wird, um die negativen Folgen für die Braunkohleregionen abzufedern beziehungsweise diese Regionen neu auszustatten. Meine Frage ist: Kommen Ländermittel dazu, und wenn ja, in welcher Höhe? Ich habe in dem Gesetzentwurf nichts dazu gefunden. Wie ist das geregelt, um welche Summen geht es da möglicherweise vonseiten der Länder?

In einem Bericht zu diesem Gesetzentwurf heißt es, dass eine Vereinbarung zum Bau neuer Gaskraftwerke als Ersatz getroffen worden sei, was ganz besonders Bayern gefordert habe. Ich habe dazu nichts gefunden. Es ist mir nicht sofort ins Auge gesprungen. Können Sie irgendetwas zu Ersatzgaskraftwerken oder Ähnlichem sagen?

Einhorn: Vielen Dank für die Frage. - Vorneweg: Es geht um die Eckpunkte zum Strukturstärkungsgesetz, bei dem es darum geht, den Strukturwandel in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen zu stärken, dort vor allem für zukunftsfähige Arbeitsplätze und Wachstum zu sorgen und dafür, dass dieser Strukturwandel in den nächsten Jahren und Jahrzehnten gut über die Bühne gebracht werden kann - nicht vornehmlich der Kohleausstieg, wie Sie eben meinten; damit beschäftigt sich das Gesetz, das noch folgt. Jetzt geht es um den Strukturwandel.

Die Eckpunkte umfassen zwei Teile. Einerseits geht es um die Vorbereitung auf ein größeres Gesetzespaket, das auch das "Investitionsgesetz Kohleregionen" umfassen wird. Dabei geht es um Gelder, die den Ländern zur Verfügung gestellt werden können und die die Länder ausgeben können, wobei die Länder entscheiden können, für welche Projekte sie diese Mittel ausgeben. Dabei geht es um Finanzhilfen in Höhe von 14 Milliarden Euro in den kommenden Jahren, die dieses Gesetz umfassen wird. Darüber hinaus wird der Bund noch weitere Projekte in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich durchführen. Insgesamt summiert sich das auf etwa 40 Milliarden Euro für die nächsten 20 Jahre, wie Sie es gesagt haben.

Zu einzelnen Projekten können wir noch nichts sagen. Das wird im Weiteren noch mit den Ländern diskutiert und besprochen. Das sind jetzt erst einmal nur die Eckpunkte. Der Gesetzentwurf wird folgen, wenn die Eckpunkte demnächst, ganz bald, im Kabinett verabschiedet werden. Dann werden sich auch die Projekte noch konkretisieren.

Zusatzfrage: Was ist der Beitrag der Länder? Im Vorfeld gab es eine Debatte darüber, ob gerade die betroffenen Länder auch selbst etwas in den Topf einzahlen sollten.

Einhorn: Erst einmal geht es hierbei um Bundesmittel. Aber teilweise ist eine Kofinanzierung gesetzlich vorgeschrieben, die dann in der Regel zehn Prozent beträgt. Aber bei diesem Gesetz geht es erst einmal um Bundesmittel.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, in welcher Höhe die Länderfinanzierung dazukommt? Steigt die Summe dadurch beispielsweise auf 50 Milliarden?

Einhorn: Zehn Prozent wären es dann. Teilweise ist eine Kofinanzierung vorgesehen, und das wären dann zehn Prozent. Aber wie das im Einzelfall aussieht, muss man sich dann ansehen.

Zusatzfrage: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Einhorn: Die würden unter das fallen, was ich eben zu speziellen Projekten und einzelnen Umsetzungsprojekten gesagt habe. Dazu können wir uns jetzt noch nicht äußern.

Frage: Sie haben gesagt, es sei noch nicht entschieden, welche Projekte letztlich den Zuschlag bekämen. Können Sie sagen, nach welchen Kriterien darüber entschieden wird, wer den Zuschlag bekommt, und nach welchen Kriterien später eine Evaluation der Wirkung vorgenommen wird?

Einhorn: Wie gesagt, wird ein Anteil der Gelder den Ländern zur Verfügung gestellt, und die Länder können darüber selbst entscheiden. Dann gibt es die anderen Projekte, und es wird natürlich auch gemeinsam mit den Ländern und mit den Akteuren vor Ort, auch mit den Fraktionen, besprochen, welche Projekte umgesetzt werden. In den Eckpunkten sind jetzt schon sogenannte prioritäre Projekte genannt. Das alles wird sich im weiteren Verlauf noch konkretisieren.

Aber wir waren auch jetzt schon zu den Eckpunkten im Austausch mit allen Akteuren und werden das natürlich auch weiterhin sein, weil das die Regionen vor Ort explizit betrifft und auch gemeinsam mit ihnen entschieden werden muss.

Zusatzfrage: Ist schon festgelegt, wie man im Nachgang überprüfen will, ob es wirklich sinnvoll war - Stichwort "Evaluation"?

Einhorn: Eine Evaluation ist geplant. Wir haben noch keine Details dazu, aber wir werden die Maßnahmen evaluieren.

Frage: Können Sie Zahlen zu den Gaskraftwerken nennen? Wie viele Kraftwerke? Wo? In welcher Größenordnung? Können Sie irgendetwas Genaueres dazu sagen oder sagen, ob es überhaupt stimmt, dass zusätzliche Gaskraftwerke geplant sind?

Einhorn: Wir sind mit Bayern wie auch mit den anderen Bundesländern, die betroffen sind, im Gespräch. Aber ich kann jetzt leider noch nichts zu den einzelnen Projekten sagen.

Zusatzfrage: Sie können also nicht bestätigen, dass in diesem Diskussionszusammenhang neue Gaskraftwerke gebaut werden sollen, richtig?

Einhorn: Ich kann zu einzelnen Projekten noch nichts sagen.

Frage: An das BMVI: Viele Infrastrukturprojekte, die aufgelistet sind, sind nicht in der Bedarfsplanung im Bundesverkehrswegeplan. Wie sollen sie finanziert werden, wenn sie nicht in der normalen Haushaltsplanung enthalten sind? Wie wird darüber entschieden?

Buser: Die Abstimmungen zu dem eben auch angesprochenen Strukturstärkungsgesetz laufen gerade auf Hochtouren. Deswegen kann auch ich mich zu einzelnen Projekten noch nicht im Detail äußern. Dafür bitte ich um Verständnis.

Frage: Frau Einhorn, Anfang des Jahres gab es Berichte darüber, dass von den Ländern eingereichte Projekte, die aus diesen Mitteln bestritten werden sollen, teilweise weder mit Klimaschutz noch mit Strukturwandel in irgendeiner Weise zu tun hätten. Stichworte waren Eisrettungsturm, Filmpreisgala usw.

Können Sie in irgendeiner Weise sicherstellen, dass nicht einfach Dinge, die sowieso auf irgendwelchen Wunschlisten standen, aus diesem Topf bedient werden? Denn das entspräche ja nicht dem Sinn und Zweck dieses Unternehmens.

Einhorn: Der Anteil, der für die Länder reserviert ist, wird im "Investitionsgesetz Kohleregionen" spezifiziert. Dort wird natürlich auch dafür gesorgt, dass Kriterien für die Projekte aufgestellt werden, die damit finanziert werden.

Zusatzfrage: Das bedeutet, dass zu den Kriterien gehören würde, dass ein erkennbarer Zusammenhang zur Intention dieses Strukturwandels bestehen muss, wodurch solche Dinge, wie ich sie beispielhaft genannt habe, ausgeschlossen würden. Ist das richtig? Könnte das seitens des Bundes, der einen erheblichen Teil der Finanzen beisteuert, garantiert werden?

Einhorn: Ich kann dem Gesetzestext nicht vorgreifen, der ja noch folgt. Aber natürlich geht es darum, diesen Strukturwandel umzusetzen, Arbeitsplätze zu schaffen und Wettbewerbsfähigkeit in den Regionen zu fördern, sodass der Strukturwandel auch als Chance gesehen werden kann und eine Chance für die Regionen ist. Das Gesetz wird so ausgestaltet sein, dass das damit gewährleistet wird. Aber wie der genaue Wortlaut aussehen wird, werden wir sehen.

Frage: Zum Zeitplan: Sie sagten, es komme bald ins Kabinett. Was heißt das genauer? Können Sie sagen, ob das noch vor der Sommerpause geschieht?

Einhorn: Wir streben das noch vor der Sommerpause in einem der nächsten Kabinettstermine an.

Frage: Ich habe doch noch eine Frage zu den Verteidigungsausgaben. Auch dank der schwächelnden Wirtschaft steigt ja die Quote. Rechnen Sie damit, dass sich die aufgeregte Debatte um die Verteidigungsausgaben jetzt beruhigt?

Flosdorff: Das würde ich so nicht sagen. Wir orientieren uns ja nicht in erster Linie an der Quote, sondern es geht auch um den großen Prozess der Modernisierung der Nato und der Bundeswehr selbst. Die Bundeswehr ist eine Streitkraft, die über viele, viele Jahre mit schwindenden Haushalten und schrumpfenden Strukturen zurechtkommen musste. Jetzt geht es um eine Modernisierung, um einen Wiederaufbau. Es ist hier ja sehr häufig Thema, dass gewaltige Anstrengungen dahinterstecken, dass wir viel Material haben, das schon viele Jahre auf dem Buckel hat, sodass wir dringend darauf warten, dass neues Material bestellt werden kann, das zuverlässiger und zeitgemäßer zur Erfüllung der gewachsenen Aufgaben der Bundeswehr gebraucht werden kann. Deswegen werden wir hier sicherlich noch sehr, sehr häufig darüber sprechen, dass der Bundeswehr weitere Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Zusatzfrage: Zu einem anderen Thema: Am Dienstag hatte ein deutsches U-Boot einen Kleinen Unfall bei Norwegen. Haben Sie einen Überblick über den Schaden? Ist das U-Boot jetzt einsatzbereit? Wie viele U-Boote sind einsatzbereit?

Flosdorff: Nach meinem letzten Stand waren drei U-Boote einsatzbereit. Dazu gehört das U-Boot, das bei einem Manöver in langsamer Fahrt, als es rückwärts aus einem Hafen fuhr, einen Felsen oder eine Mauer touchiert hat. Das Boot ist aber nach wie vor voll manövrierfähig.

Trotzdem geht man nach dem Standardprozedere der Marine nach solch einem Vorfall, um auf Nummer sicher zu gehen, in die Werft und schaut sich im Trockendock an, wie umfangreich der Schaden ist und was getan werden kann. Das ist aber jetzt nicht innerhalb weniger Tage möglich. Es ist in Norwegen passiert. Da das U-Boot fährt, wird man sicherlich dorthin gehen, wo man das untersuchen kann. Dann kann ich Ihnen auch ein Bild mitteilen. Aber nach allem, was wir bisher wissen, sieht es nicht nach einer sehr gravierenden Beschädigung aus.

Frage: Herr Breul, wer wird die Bundesregierung am Montag bei der Amtseinführung des neuen ukrainischen Präsidenten vertreten?

Breul: Die Ankündigung war recht kurzfristig. Daher bitte ich um Verständnis dafür, dass ich es Ihnen noch nicht endgültig bestätigen kann. Ich kann Ihnen aber versichern, dass Deutschland am Montag hochrangig und protokollarisch angemessen an der Amtseinführung von Herrn Selensky teilnehmen wird.

Zusatzfrage: Frau Fietz, bereitet man in der Bundesregierung schon ein Treffen zwischen der Bundeskanzlerin und Herrn Selensky vor?

SRS'in Fietz: Über konkrete Vorbereitungen kann ich Ihnen im Moment nichts mitteilen. Aber Sie wissen ja, dass die Bundeskanzlerin immer ein großes Interesse an der Entwicklung in der Ukraine hat und deshalb sicherlich zeitnah ein Treffen in den Blick nehmen können wird.

Frage: Herr Breul, es geht um die BDS-Bewegung. Ich erwarte natürlich nicht, dass Sie einen möglichen Beschluss des Bundestages kommentieren. Aber das Auswärtige Amt ist ja sozusagen in den Hintergründen mit daran beteiligt.

Haben Sie eigene Erkenntnisse darüber, ob die BDS-Bewegung und ihre Ziele insgesamt als antisemitisch einzuschätzen sind?

Breul: Ich verstehe Ihren Versuch. Heute findet eine Debatte im Bundestag statt. Es obliegt dem Hohen Haus, über den Antrag, der dort vorliegt und zu beraten und darüber einen entsprechenden Beschluss zu fassen. In diese Debatte kann und möchte ich nicht von der Seite aus hineinkommentieren. Ich bin gern bereit, die Diskussion mit Ihnen am Montag fortzuführen. Unsere grundsätzliche Position zum BDS ist bekannt.

Von daher möchte ich um Verständnis dafür bitten, dass ich jetzt keine Paralleldebatte, führen möchte, die eventuell als Kommentierung der noch bevorstehenden Einlassungen im Bundestag verstanden werden könnte.

Zusatzfrage: Das verstehe ich auf der einen Seite. Auf der anderen Seite bitte ich um Nachsicht, dass mir im Moment die grundsätzliche Position des Auswärtigen Amtes zu BDS nicht bekannt ist. Vielleicht könnten Sie sie doch, da sie offenbar existiert, in dem einen Punkt benennen. Ist für das Auswärtige Amt BDS insgesamt eine antisemitisch ausgerichtete Gruppierung, Kampagne oder Organisation?

Breul: Ich verstehe Ihren Versuch. Lassen Sie mich versuchen, es in zwei Sätzen zu sagen, wenn Sie damit zufrieden sind. Wir haben hier mehrfach für die Bundesregierung, aber auch für die Europäische Union festgestellt, dass wir gegen jegliche Form des Boykotts gegen Israel sind und dass wir den nicht für zielführend halten, um einen nachhaltigen Frieden im Nahen Osten zu erreichen. Gleichzeitig ist auch klar, dass sich im Rahmen oder unter dem Label BDS eine ganze Vielfalt von Organisationen auch in den palästinensischen Gebieten versammelt, dass es da auch durchaus Unterschiede in der einen oder anderen Form dessen gibt, wie dieses Engagement aussieht, und dass man dann im Einzelfall prüfen muss, ob das als antisemitisch oder gegebenenfalls nicht als antisemitisch einzuordnen ist.

Zusatzfrage: Betroffen von einem möglichen Bundestagsbeschluss wären ja auch Organisationen, die zum Teil mit Mitteln des Auswärtigen Amtes gefördert werden. Das sind, glaube ich, mehr als 100 Initiativen. Wird eine zukünftige Prüfung der Förderung solcher Initiativen unabhängig von einem Parlamentsbeschluss oder unter Zugrundelegung eines Parlamentsbeschlusses - egal, wie er jetzt ausfällt - stattfinden?

Breul: Ich darf noch einmal betonen: Die Debatte wird ja erst gleich beginnen. Ich glaube, in zwei Stunden wird es losgehen. Dann wird es einen Beschluss geben, und dann wird die Bundesregierung einen Beschluss des Bundestags selbstverständlich ausführlich studieren und schauen, was für Konsequenzen er für das Regierungshandeln hat.

Frage: Herr Breul, Sie haben sich ja gerade gegen den Boykott von israelischen Produkten ausgesprochen. Gilt das auch für die Produkte, die in den besetzten palästinensischen Gebieten produziert werden?

Breul: Wir sind grundsätzlich gegen die Form eines Boykotts, wie ich gerade gesagt habe. Wir sind für alles - das wird Sie nicht überraschen -, was eine Zwei-Staaten-Lösung ermöglicht, und zwar auf Basis von Verhandlungen. Wir sind für vertrauensbildende Maßnahmen. Wir sind nicht für Eskalation, für Boykott oder sonstige Maßnahmen in diese Richtung.

Frage: Ist es neu, dass sich die Bundesregierung gegen einen Boykott aus den besetzten Gebieten ausspricht, Herr Breul? Das wäre mir neu.

Breul: Ich wiederhole die Linie, die ich gerade vorgetragen habe: Wir sind gegen jegliche Form des Boykotts gegen Israel.

Zusatz: Aber das ist ja nicht Israel, Herr Breul. Das sind von den Israelis besetzte Gebiete. Darum frage ich ja!

Breul: Ja, ich habe Ihre Frage verstanden. Ich habe Ihnen darauf auch eine Antwort gegeben.

Ich möchte bitte noch einmal darauf verweisen, dass es heute eine Debatte geben wird, in der über BDS in all seinen Nuancen debattiert werden wird. In diese Debatte mischen wir uns nicht ein. Wir werden uns anschauen, was der Beschluss des Bundestags sein wird, und dann können wir gegebenenfalls gerne am Montag weiterreden.

Zusatz: Es gab einen Aufruf und einen offenen Brief von israelischen Wissenschaftlern unter anderem an Bundestagsfraktionen. Mich würde interessieren, ob das auch im Auswärtigen Amt beziehungsweise in der Botschaft in Tel Aviv angekommen ist. Darin kritisieren die Unterzeichner ja, dass hier in Deutschland der am weitesten rechts stehenden Regierung in der Geschichte Israels dabei geholfen werde, jeden Diskurs über palästinensische Rechte und jede internationale Solidarität mit den Palästinensern, die unter militärischer Besatzung und schwerer Diskriminierung leiden, zu delegitimieren.

Breul: Soweit ich weiß und das gesehen habe, ist das ein öffentlicher Aufruf. Daher liegt der all denjenigen vor, die die öffentliche Debatte verfolgen.

Für alle weiteren Fragen zu diesem Themenkomplex möchte ich auf meine vorherigen Antworten - - -

Zuruf: Liegt der Brief bei Ihnen vor oder haben Sie den einfach nur - - -

Breul: Das war ein öffentlicher Aufruf.

Frage: Ich habe auch eine Frage an das Auswärtige Amt. Der Außenminister hat sich ja sehr ins Zeug gelegt, um den Verbleib Russlands im Europarat zu sichern. Zwei Fragen: Wie bewerten die Bundesregierung oder das Auswärtige Amt den jetzt in Helsinki dazu erzielten Kompromiss? Welche Rolle bei dem Engagement von Herrn Maas hat die Tatsache gespielt, dass die Russen im Falle eines Ausscheidens Russlands aus dem Europarat keine Möglichkeit mehr hätten, vor das europäische Menschenrechtsgericht zu ziehen?

Breul: Es tut mir leid; ich muss mich heute auch bei dieser Frage darauf begrenzen, Sie auf eine Parallelveranstaltung zu verweisen. Der Außenminister ist ja gerade in Helsinki beim Europarat. Er hat dort Gespräche geführt und wird sich in diesen Minuten auch noch einmal äußern. Dem kann ich hier nicht vorgreifen. Wir sind gerne bereit, Ihnen die Ausschrift der Äußerung gleich zuzuschicken. Das müssten Sie dann in den nächsten ein oder zwei Stunden haben. Wenn dann noch Fragen bestehen sollten, können wir gerne darüber sprechen und das hier am Montag noch einmal aufnehmen.

Zusatzfrage: Trotzdem habe ich eine Nachfrage; das müsste schon bekannt sein. Herr Maas hat sich für ein neues Sanktionssystem für Verstöße gegen Grundsätze des Europarats ausgesprochen. Könnten Sie das konkretisieren? Wie sollen jetzt die Staaten sanktioniert werden, die gegen diese Grundsätze verstoßen?

Breul: Vielleicht nur zur Einordnung: Das, worauf Sie sich beziehen, ist der gemeinsame Beschluss des Ministerrates. Daher ist das jetzt nicht die deutsche Position, sondern das, worauf man sich verständigt hat.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten möchte ich Sie darum bitten, zunächst die Äußerungen des Außenministers abzuwarten, und am Montag können wir dann gerne hier weiter darüber sprechen.

Frage: Herr Breul, ich möchte auch danach fragen. Auf wessen Initiative hat das Treffen in Helsinki stattgefunden?

Breul: Das ist die reguläre Sitzung des Ministerrates. In diesem Jahr ist es sogar eine besondere, weil es das 70-jährige Jubiläum des Europarates ist. Daher wüsste ich gar nicht zu sagen, wer genau eingeladen hat. Wahrscheinlich war es der Generalsekretär. Aber das ist sozusagen routinemäßiger Standard.

Zusatzfrage: Ich habe das ein bisschen anders gemeint. Dort haben sich Außenminister Lawrow und Herr Minister Maas getroffen.

Breul: Ach so! Entschuldigung, das hatte ich falsch verstanden. - Es gab ein bilaterales Treffen. Das ist ein normales, reguläres Treffen zwischen den beiden Außenministern gewesen, wie es das oft gibt, wenn man gemeinsam bei internationalen Terminen ist. Es wüsste jetzt, glaube ich, keiner zu sagen, wer da wen zuerst gefragt hat. Das ist ein ganz normales bilaterales Gespräch gewesen.

Frage: Können Sie denn schon ein bisschen zu dem Inhalt des Gesprächs sagen?

Breul: Auch in dieser Hinsicht möchte ich Sie darauf verweisen, dass sich Herr Maas jetzt gleich äußern wird, auch zu seinen bilateralen Gesprächen mit Herrn Lawrow und mit Herrn Çavusoglu, das auch vorhin stattgefunden hat. Dann müssten wir vielleicht im Nachgang noch einmal miteinander sprechen, wenn da noch Fragen offen sein sollten.

Frage: Ich hätte zunächst einmal eine Frage an das Wirtschaftsministerium zum Handelsstreit mit den USA. Gibt es da mittlerweile neue Erkenntnisse darüber, wie sich das entwickelt? Wie ist es bei Ihnen angekommen, wie sich die US-Regierung verhält?

Einhorn: Nein, eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. Es gibt bisher Spekulationen und Mutmaßungen, über die auch in der Presse berichtet wird, aber dazu äußern wir uns wie gewohnt nicht.

Zusatzfrage: Heißt das, Sie haben auch keine eigenen Erkenntnisse darüber?

Einhorn: Eine Entscheidung aufseiten der USA ist noch nicht gefallen, soweit wir wissen.

Frage: Entweder an das BMJV oder an das BMVI: Der Bundesrat hat heute gefordert, dass Gaffer härter bestraft werden sollen. Will die Bundesregierung angesichts der Untätigkeit des Bundestags, die der Bundesrat ja angeklagt hat, jetzt ein eigenes Gesetz in den Bundestag einbringen?

Krüger: Dazu kann ich etwas sagen. Vielen Dank für Ihre Frage. - Die konkrete Äußerung möchte ich jetzt nicht kommentieren. Ich kann Ihnen aber berichten, wie der Stand unseres Vorhabens ist. Auch der Koalitionsvertrag sieht ja vor, die Schutzlücken des § 201a StGB hinsichtlich bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen zu schließen. Das sieht so aus, dass wir dabei sind, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, den wir auch zeitnah vorlegen werden. Dieser wird eben beinhalten, dass der Umstand, dass das postmortale Persönlichkeitsrecht, das über den Tod eines Menschen hinausreicht und zivilrechtlich etwa durch Unterlassungsansprüche der Angehörigen geschützt ist, nach aktueller oder derzeitiger Rechtslage eben bislang nicht strafrechtlich geschützt ist. Das werden wir ändern und jetzt zügig selbst einen Entwurf vorlegen.

Zusatzfrage: Können Sie schon sagen, wann das ungefähr sein wird?

Krüger: Ich kann es jetzt nicht genauer eingrenzen, aber wir sind bestrebt, den Entwurf zeitnah vorzulegen.

Frage: Noch einmal an das Wirtschaftsministerium: Es geht um thyssenkrupp nach der gescheiterten Fusion mit Tata. Es ist ja jetzt so, dass verschiedene Sparten des Unternehmens zum Verkauf stehen. Interessenten gibt es für die Aufzugsparte und auch für die Marinesparte. Läuft das nicht dem zuwider, was Herr Altmaier gerade in der Industriestrategie aufgeführt hat, in der er ja auch thyssenkrupp ausdrücklich einen europäischen Player genannt hat, der stark bleiben müsse? Schaltet sich die Bundesregierung da ein?

Einhorn: Bei diesen Entscheidungen von thyssenkrupp handelt es sich um unternehmerische Entscheidungen, die das Unternehmen alleine fällt. Natürlich bestehen wir darauf oder ist es unser Anliegen - wie immer bei solchen Entscheidungen -, dass die Arbeitnehmer eng mit einbezogen werden und dass die Entscheidungen so getroffen werden, dass sie auch für die Beschäftigung und die Standorte in Deutschland gut sind und das Beschäftigungsstandorte dort möglichst erhalten bleiben. Was jetzt aber konkrete Entscheidungen angeht, so mischen wir uns da wie gehabt nicht ein und kommentieren das auch nicht.

In seiner Industriestrategie hat der Minister exemplarisch zwar Unternehmensnamen genannt, aber es geht nicht darum, dass die Maßnahmen, die dort genannt wurden und die jetzt diskutiert werden, auf diese Unternehmen angewendet werden müssten oder sollten, sondern es geht darum, Unternehmen beispielhaft zu nennen, damit man eine Vorstellung davon hat, um welche Größenordnung und welche Unternehmensbranchen es hierbei gehen könnte.

Zusatz: Aber es ging doch - über die Arbeitnehmerinteressen hinausgehend - um den Wirtschaftsstandort insgesamt, wenn ich das richtig verstanden habe, und die Bedeutung eines solchen Unternehmens, auch rein wirtschaftlich gesehen. Insofern geht es ja jetzt nicht nur um die Arbeitnehmerinteressen, sondern um die Interessen Deutschlands, wenn ich das in der Strategie richtig verstanden habe.

Einhorn: Das ist richtig. Bei der Strategie geht es darum, wobei es natürlich am Ende immer darum geht, Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen und zu erhalten. Das geht ja Hand in Hand. Wenn wir wettbewerbsfähig sind, eine starke Industrie in Deutschland haben, sie auch weiterhin hier halten und sie ausbauen, dann geht das ja mit Arbeitsplätzen auch Hand in Hand. Aber die Industriestrategie ist unabhängig von den Entscheidungen eines einzelnen Unternehmens zu betrachten, das diese Entscheidungen unternehmerisch natürlich alleine treffen kann.

Frage: Herr Flosdorff, beim Thema der U-Boote kam mir dann eigenartiger Weise die "Gorch Fock" in den Sinn. Können Sie uns etwas dazu sagen, wie die Perspektive für den Ausdockplan für den Sommer ist? Der rückt heran. Kann der Plan gehalten werden? Ist schon klar, ob es ein Museumsschiff oder wieder voll einsatzfähig werden wird?

Zum Zweiten: Dass jetzt das Verteidigungsministerium als Ministerium sozusagen unter Untreueverdacht gerät, ist relativ ungewöhnlich. Können Sie uns dazu etwas sagen?

Flosdorff: Zum zweiten Thema kann ich jetzt auch nicht wesentlich mehr beitragen als das, was gestern durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück gesagt wurde, die ja schon seit geraumer Zeit im Zusammenhang mit der Instandsetzung Ermittlungen vor Ort wegen des Verdachts der Bestechlichkeit führt. Jetzt hat sie Akten an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben. Ich bitte noch einmal genau zu lesen, was die Staatsanwaltschaft dort sagt.

Sie wird prüfen, ob ein Anfangsverdacht für weitere Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Ministeriums vorliegen könnte. Das heißt also, es gibt hier noch keinen Anfangsverdacht. Es wird erst geprüft, ob ein Verdacht vorliegen könnte. Das ist der Status. Wegen weiterer Nachfragen bitte ich Sie, sich dann einfach an die Staatsanwaltschaft Berlin zu wenden. Damit ist jetzt noch nicht damit verbunden, dass sich da tatsächlich etwas realisiert. Das sind Prüfungen, die abzuwarten sind.

Das Zweite ist der Ausdockplan für die "Gorch Fock". Da ist die Elsflether Werft natürlich in der Pflicht. Sie haben eine Planung. Da geht es um Ende Juni. Soweit ich informiert bin, finden die Arbeiten an der "Gorch Fock" statt. Da wird gearbeitet; da gibt es auch Fortschritte. Nach unseren Informationen, die wir von der Werft bekommen, geht man weiter davon aus, dass diese Planung Ende Juni zu halten ist.

Zusatzfrage: Dieser, sagen wir einmal, Anfangsverdacht eines Anfangsverdachts richtet sich aber im Fokus auf den Sachverhalt, dass in einer Entscheidungsvorlage für die Ministerin relevante Passagen auf einmal nicht mehr enthalten waren. Das ist der Komplex, um den es da geht. Richtig?

Flosdorff: Da haben Sie bessere Informationen, als ich sie habe. Bei dem, was ich weiß oder von der Staatsanwaltschaft gehört habe, geht es offensichtlich um den Komplex, der hier in Berlin spielt, zu dem die Staatsanwaltschaft Osnabrück sagt: Da sind wir jetzt nicht zuständig. Hier gibt es Akten. Schaut sie euch an und prüft, ob aus eurer Sicht irgendwo ein Anfangsverdacht gegeben ist. - So verstehe ich den Sachverhalt.

Soweit das jetzt um Eingrenzungen auf bestimmte Papiere oder Personen geht - diese Informationen habe ich bisher den Daten, die gestern bekannt gegeben wurden, nicht entnehmen können. Aber wenden Sie sich doch an die Staatsanwaltschaft. Da gibt es ja auch eine Pressestelle.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Fietz und an Herrn Breul zum Thema Brexit. Da ist vor einer halben Stunde über die Agenturen gelaufen, dass die Gespräche zwischen Labour und Frau May in Sachen Brexit gescheitert sind. Das waren ja Gespräche, in die auch die Kanzlerin eine große Hoffnung gesetzt hatte. Sie hatte das ja damals ausdrücklich befürwortet. Wie bewertet sie denn jetzt den Abbruch dieser Gespräche? Sieht sie dennoch eine Chance, dass es noch zu einer Einigung kommt?

SRS'in Fietz: Ich kann Ihnen jetzt zu der konkreten jüngsten Entwicklung noch keine Stellungnahme geben. Grundsätzlich wissen Sie, dass die Bundesregierung ein großes Interesse daran hat, dass es in Großbritannien zu einer Einigung kommt, wie man den Ausstieg aus der EU organisieren und parlamentsfest gestalten möchte. Dieses Interesse ist natürlich nach wie vor vorhanden. Wir schauen mit Interesse auf das, was sich gerade in London tut.

Breul: Ich könnte eigentlich nur ergänzen, dass wir bisher gut daran getan haben und das auch weiter tun werden, einzelne innenpolitische Handlungen in Großbritannien nicht zu kommentieren.

Für uns ist klar: Wir haben jetzt gemeinsam - die EU mit Großbritannien - ein Zeitfenster geschaffen, um einen geordneten Austritt hinzubekommen. Wir erwarten natürlich auch von britischer Seite, dass wir dieses Zeitfenster jetzt nutzen und nicht im Oktober vor der gleichen Situation stehen, wie wir sie vor wenigen Wochen schon hatten.

Frage: Ich kann es kurz machen. Frau Fietz, Herr Breul, das Ramstein-Urteil liegt Ihnen jetzt schon seit Anfang April vor. Sie wollten das prüfen und uns dann Aussagen geben, wie Sie das Urteil bewerten, was Sie machen werden, ob Sie Revision einlegen. Können Sie uns dazu etwas sagen?

SRS'in Fietz: Ich kann Ihnen dazu keinen neuen Stand nennen.

Breul: Ich habe jetzt, ehrlich gesagt, meine Unterlage dazu nicht dabei. Der Stand ist: Die Bundesregierung hat Revision eingelegt. Vielleicht kann mir Herr Flosdorff mit dem Datum helfen. Ich meine, es wäre der 7. Mai gewesen.

Zusatzfrage: Warum?

Breul: Weil sie zusätzlichen Prüfbedarf zu dem Urteil sieht.

Zusatzfrage: Können Sie das vielleicht noch irgendwie nachreichen und begründen, welchen Prüfbedarf Sie da sehen? Das Gericht wollte sie ja verpflichten, die Drohnenangriffe jedes Mal völkerrechtlich zu überprüfen.

Breul: Genau, und dazu haben wir weiteren Prüfbedarf.

Zusatzfrage: Können Sie das vielleicht in einer Nachreichung erläutern?

Breul: Darüber können wir uns unterhalten, aber es handelt sich dadurch, dass wir Revision eingelegt haben, natürlich um ein laufendes Verfahren; darum bitte ich um Verständnis, dass wir jetzt nicht alles, was wir vor Gericht beraten, auch mit Ihnen beraten werden. Aber wenn Sie möchten, können wir uns gerne noch ein bisschen ausführlicher darüber unterhalten.

Zusatz: Danke.

Frage: Der EU-Ministerrat hat heute, am 17. Mai, eine Regelung beschlossen, die erlaubt, gezielte restriktive Maßnahmen zur Verhinderung von Cyberangriffen zu verhängen. Herr Flosdorff, könnten Sie uns eine Bewertung dazu abgeben? Wie steht die Bundesregierung dazu?

Flosdorff: Ich kenne diesen Beschluss nicht, deswegen kann ich auch nicht einordnen, ob das überhaupt in den Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums fällt. Insofern bitte ich um Verständnis, dass ich jetzt keine Möglichkeit habe, das zu bewerten.

SRS'in Fietz: Ich habe noch eine Nachreichung zu dem Besuch der Bundeskanzlerin in Munster für Sie: Mit Ausnahme des Mittagessens mit den Soldatinnen und Soldaten am Montag ist die gesamte Besichtigung beziehungsweise dieser Besuch vor Ort presseöffentlich.

Freitag, 17. Mai 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 17. Mai 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-17-mai-2019-1612636
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2019

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