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PRESSEKONFERENZ/1891: Regierungspressekonferenz vom 17. Juli 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 17. Juli 2019
Regierungspressekonferenz vom 17. Juli 2019

Themen: Personalie, Kabinettssitzung (Glückwünsche an Ursula von der Leyen zu ihrem neuen Amt als EU-Kommissionspräsidentin, Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention, Entwurf eines Gesetzes für die Reform der medizinischen Dienste der Krankenversicherungen, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken), fünfter Jahrestag des Abschusses der Passagiermaschine des Fluges MH17, Pressekonferenz der Bundeskanzlerin zu aktuellen Themen der Innen- und Außenpolitik, Rückgabe des im Zweiten Weltkrieg geraubten Gemäldes "Vaso di Fiori" an Italien, negativer Ausgang einer Abstimmung im Europaparlament für die ehemalige polnische Ministerpräsidentin Szydlo, Amtsübernahme der neu ernannten Bundesverteidigungsministerin, Unfälle mit Beteiligung von E-Scootern, Teilnahme des Bundesaußenministers am Petersburger Dialog, JCPOA, türkische Ankündigung von Bohraktivitäten südöstlich der zyprischen Karpas-Halbinsel, geplantes Treffen des Bundesverkehrsministers mit dem österreichischen Verkehrsminister, Situation in Libyen, Veröffentlichung der Verträge zur Pkw-Maut, europäische Klimapolitik

Sprecher: SRSin Demmer, Flosdorff (BMVg), Burger (AA), Fähnrich (BMVg), Petermann (BMI), Strater (BMVI), Haufe (BMU)


Vors. Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Buschow: Bevor wir in die Themen einsteigen, haben wir auf dieser Bank eine Verabschiedung - ich gebe Herrn Flosdorff das Wort.

Flosdorff: Vielen Dank für das Wort. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte gern die Gelegenheit nutzen, Ihnen heute noch einmal kurz Tschüs zu sagen. Ende 2005 hatte ich hier in der Bundespressekonferenz meine erste Pressekonferenz, ich habe also 13,5 Jahre lang hier oben an unterschiedlicher Stelle gesessen - erst im Familienministerium, dann im Arbeitsministerium und im Verteidigungsministerium. Ich habe hier viele verschiedene Themen erklärt: Elterngeld, Kita-Ausbau, Kinderschutz, Netzsperren, Jobcenter-Reform, Hartz IV, Lebensleistungsrente, Frauenquote. Die Verteidigungsministeriumsskandale nenne ich hier jetzt nicht, dafür bitte ich um Verständnis - ich spreche hier ja für dieses Ministerium.

Es war nicht immer angenehm, aber ich fand es immer sehr sportlich mit Ihnen. Es ist mir auch eine Ehre, hier viele Kolleginnen und Kollegen von Ihnen erlebt zu haben, die nachhaltig Eindruck hinterlassen haben. Ich habe zum Beispiel Herrn Wonka erlebt und sogar überlebt, oder auch den geschätzten Kollegen Schroeren, der in unterschiedlicher Position ähnlich lange wie ich hier auf der Sprecherbank saß. Ich habe den Wandel dieser Institution miterlebt und auch für meine Kommunikation ein bisschen die Schlüsse daraus gezogen.

Ich wünsche dieser Bundespressekonferenz alles Gute! Ich möchte hier keine schlaue Analyse abgeben; das hat mein Kollege Johannes Dimroth im vergangenen Jahr treffender ausgedrückt, als ich das jemals könnte. Ich verweise insofern - das ist ja auch ein beliebter Sport von uns - auf das Protokoll vom 13. April 2018.

Ich war in den vergangenen zwei Wochen nicht hier gewesen, weil ich schon für die damals für die EU-Kommissionspräsidentin nominierte Kandidatin die Kommunikation für das Transition Team gemacht habe. Ich werde für sie - jetzt als gewählte Präsidentin der EU-Kommission - in Brüssel jetzt weiterhin erst einmal bis zum Jahresende tätig sein, und dann schaue ich weiter, weil ich bisher noch keine Möglichkeit hatte, das privat alles zu sortieren.

Ich danke Ihnen sehr für die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und wünsche Ihnen alles erdenklich Gute. Tschüs!

Buschow: Danke dafür, Herr Flosdorff. Natürlich wünschen wir Ihnen auch alles Gute für die Zukunft und hoffen, dass Sie immer die richtigen Schlüsse daraus ziehen, wie Sie mit den Journalisten weiter kommunizieren - dann freuen wir uns alle miteinander. Vielen Dank und alles Gute!

Flosdorff: Danke sehr!

Buschow: Wir haben Mittwoch und hatten eine Kabinettssitzung, insofern hat Frau Demmer das Wort.

SRSin Demmer: Ich kann mich vielleicht thematisch anschließen und sagen, dass Ursula von der Leyen natürlich von der Bundeskanzlerin zu ihrem neuen Amt beglückwünscht worden ist und die Kanzlerin ihr auch für die langen Jahre der guten Zusammenarbeit gedankt hat.

Ansonsten ging es im Kabinett um das Thema Masern. Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Sie werden durch Viren ausgelöst und gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten, mit Folgeschäden wie Lungen- oder Gehirnentzündung, und es kann im Extremfall sogar tödlich enden. Impfen kann diese Krankheit verhindern. Hierfür stehen gut verträgliche und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung. Um Masern zu eliminieren braucht es aber eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bisher hat Deutschland diese Impfquote nicht erreicht. Deshalb hat das Kabinett heute den Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention beschlossen. Kernstück des Gesetzentwurfs ist, dass Menschen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kitas oder in Gemeinschaftsunterkünften wie Asylbewerberheimen betreut werden, gegen Masern geimpft sein müssen. Auch Menschen, die in solchen Einrichtungen oder im medizinischen Bereich arbeiten, müssen künftig ihren Masernimpfschutz oder ihre Masernimmunisierung nachweisen. Flankierend dazu wird die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gestärkt, um die Bevölkerung regelmäßig und umfassend über das Thema Impfen zu informieren.

Dann hat das Kabinett heute den Entwurf eines Gesetzes für die Reform der medizinischen Dienste der Krankenversicherungen beschlossen. Die medizinischen Dienste sind die sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienste der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Sie sorgen dafür, dass deren Leistungen nach objektiven Kriterien allen Versicherten und zu gleichen Bedingungen zugutekommen. In den letzten Jahren ist immer wieder ganz kritisch hinterfragt worden, inwieweit die medizinischen Dienste unabhängig von den Kranken- und Pflegekassen sind. Deshalb ist im Koalitionsvertrag verabredet, diese medizinischen Dienste zu stärken und ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass sie ihre Aufgaben nach bundesweit einheitlichen und verbindlichen Regelungen wahrnehmen.

Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums beinhaltet deshalb zum einen eine Organisationsreform. Die medizinischen Dienste werden künftig als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts geführt. Die Besetzung ihrer Verwaltungsräte wird neu geregelt. Zum anderen soll die Prüfung von Krankenhausabrechnungen effizienter werden. Der Gesetzentwurf setzt auf Anreize für eine regelkonforme Abrechnung von Krankenhausleistungen. Künftig soll die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses den Umfang der zulässigen Prüfung durch den medizinischen Dienst bestimmen.

Als dritter und letzter Punkt: Die Apotheken vor Ort sollen in Zukunft auch flächendeckend eine verlässliche und qualifizierte Arzneimittelversorgung gewährleisten. Deshalb hat das Kabinett heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken beschlossen. Dazu gehört, dass sie mehr Geld für Nacht- und Notdienste erhalten. Apothekerinnen und Apotheker sollen außerdem zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen erbringen können. Zudem können sie im Rahmen regionaler Modellprojekte Grippeschutzimpfungen durchführen. Schwer chronisch Kranke sollen künftig mit nur einer Verordnung ihre Medikamente bis zu dreimal in der Apotheke erhalten. Gesetzlich Versicherte sollen ihre vom Arzt verschriebenen Medikamente in allen Apotheken und schnellstmöglich zum selben Preis bekommen. Die Pflicht zur Einhaltung einheitlicher Abgabepreise bei verschreibungspflichtigen Medikamenten entspricht dem Sachleistungs- und Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gilt daher auch für Versandapotheken aus anderen europäischen Mitgliedstaaten, wenn sie mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen.

Dann würde ich gerne den fünften Jahrestag des Abschusses der MH17-Maschine zum Anlass nehmen, um etwas dazu zu sagen: Heute vor fünf Jahren wurde das Passagierflugzeug MH17 über dem Konfliktgebiet in der Ostukraine abgeschossen. Alle 298 Insassen kamen ums Leben, darunter 80 Minderjährige. Auch vier deutsche Staatsangehörige waren unter den Opfern. Die Bundesregierung spricht den Hinterbliebenen der Opfer erneut ihr Mitgefühl aus. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der gemeinsamen internationalen Ermittlergruppe, das Verbrechen vollständig aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Nach Erkenntnissen der internationalen Ermittlergruppe wurde das Flugzeug mit einem russischen Flugabwehrsystem abgeschossen. Am 19. Juni 2019 hat die niederländische Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen vier mutmaßliche Täter ausgestellt, unter anderem gegen den Separatistenführer Igor Girkin. Der Strafprozess wegen 298-fachen Mordes soll am 9. März 2020 in Den Haag beginnen. Russland bleibt aufgerufen, vollumfänglich zur Aufklärung beizutragen.

Dann habe ich Ihnen ausnahmsweise an einem Mittwoch auch noch einen Termin mitzuteilen. Ich kann Ihnen heute die Pressekonferenz der Bundeskanzlerin zu aktuellen Themen der Innen- und Außenpolitik ankündigen: Sie wird an diesem Freitag, dem 19. Juli, um 10.30 Uhr hier im Haus der Bundespressekonferenz stattfinden.

Burger: Wir haben Ihnen bereits angekündigt, dass Deutschland in Kürze das Gemälde "Vaso di Fiori", also "Die Blumenvase", an Italien zurückgeben wird. Jetzt ist es so weit: Am kommenden Freitag reist Außenminister Maas nach Florenz und wird dort seinen italienischen Amtskollegen treffen und das Gemälde an die Gemäldegalerie des Palazzo Pitti übergeben. Außerdem wird es im Rahmen dieses Besuchs ein bilaterales Gespräch der beiden Außenminister geben. Es handelt sich um das Gemälde "Vaso di Fiori" des holländischen Malers Jan van Huysum. Das Bild war während des Zweiten Weltkriegs aus dem Museum entwendet worden und befand sich seither in Deutschland.

Frage: Frau Demmer, hat die Bundeskanzlerin mit dem polnischen Regierungschef Morawiecki telefoniert und sich bei ihm für den negativen Ausgang der Abstimmung im Europaparlament entschuldigt, in der die ehemalige polnische Regierungschefin Szydlo durchgefallen war? Sie wollte Vorsitzende eines Ausschusses werden und war am Montag zum zweiten Mal durchgefallen. Gab es dazu ein Telefonat?

SRSin Demmer: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier über etwaige vertrauliche Gespräche dieser Natur wie üblich keine Auskunft geben.

Zusatzfrage: Gab es eine Absprache mit der polnischen PiS, und wenn ja, was beinhaltete diese Absprache?

SRSin Demmer: Wie gesagt, ich kann Ihnen über ein solches Telefonat und auch darüber hinausgehend hier keine Auskunft geben.

Frage: Auch zu diesem Komplex und zu der Causa von der Leyen: Die CDU-Chefin hat gestern Abend angekündigt, dass es ein Nachspiel haben werde, dass SPD- und Grünen-Abgeordnete im Europaparlament gegen Frau von der Leyen gestimmt haben. Wird es aus Sicht der Bundesregierung irgendein Nachspiel geben? Ist die Koalition in irgendeiner Art und Weise belastet durch das unterschiedliche Abstimmungsverhalten der Koalitionspartner in Straßburg?

SRSin Demmer: Ich kann Ihnen sagen: Die Bundeskanzlerin und das gesamte Bundeskabinett arbeiten vertrauensvoll und konstruktiv zusammen.

Zusatzfrage: Heißt das, dass es keine Rückwirkungen haben wird?

SRSin Demmer: Ich kann Ihnen aus der heutigen Kabinettssitzung berichten: Die Bundeskanzlerin und das Bundeskabinett arbeiten vertrauensvoll und gut zusammen.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Demmer, vielleicht auch an Herrn Fähnrich im Verteidigungsministerium. Inwiefern kann die jetzt ernannte neue Verteidigungsministerin, solange sie noch nicht vor dem Bundestag vereidigt ist, ihren Amtspflichten nachgehen? Vielleicht können Sie das formal erklären. Wie vollumfänglich oder auch nicht vollumfänglich kann sie ihre Funktion bis zum 26. Juli wahrnehmen?

SRSin Demmer: Dazu ist, denke ich, Herr Fähnrich auskunftsfähig.

Fähnrich: Ja. Diese Frage habe ich heute schon das eine oder andere Mal zu beantworten gehabt. Nichtsdestoweniger will ich gern darauf eingehen.

Für uns ist die Übergabe der Ernennungsurkunde der Zeitpunkt, zu dem die Befehls- und Kommandogewalt von der einen auf die andere Person übergeht. Das heißt, mit der heutigen Ernennung der neuen Verteidigungsministerin ist diese bei uns im Amt. Sie hat dementsprechend vor knapp anderthalb Stunden mit militärischen Ehren durch den Generalinspekteur im Verteidigungsministerium Einzug gehalten und führt dort zurzeit die ersten Gespräche durch.

Zusatzfrage: Dann muss ich nachfragen. Vielleicht kann das Verfassungsministerium ja assistieren. Wozu braucht es dann überhaupt diese Vereidigung im Bundestag, beziehungsweise ist das dann wirklich nur noch ein formaler Schritt, oder gibt es tatsächlich noch irgendwelche verfassungsrechtliche Grenzen, die der neuen Verteidigungsministerin auferlegt sind, bis sie im Bundestag vereidigt ist?

Petermann: Dazu kann ich gern etwas sagen. Die Eidesleistung ist nach dem Grundgesetz in Artikel 64 Abs. 2 vorgesehen. Sie soll auch bei einem neuen Minister beziehungsweise einer neuen Ministerin erfolgen. Etwas anderes wäre es, wenn schon in der laufenden Legislaturperiode ein Minister vereidigt gewesen wäre. Dann wäre es nicht erforderlich.

Sie muss auch in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang zur Amtsübernahme stehen. Alles andere wäre gerade bei der Bedeutung des Amtes der Bundesverteidigungsministerin nach unserer Verfassung nicht mehr möglich und nicht mehr nachvollziehbar.

Hoheitsakte, die sie vor der Eidesleistung tätigt, bleiben dennoch gültig. Das heißt, rechtlich konstitutiv ist die Eidesleistung nicht.

Frage: Frau Demmer, üblicherweise obliegt die Benennung von Kabinettsmitgliedern den Vorsitzenden der jeweils entsendenden Parteien. War das im Fall des Wechsels im Verteidigungsressort auch so?

SRSin Demmer: Über die internen Abstimmungsprozesse und erst recht über die, die in den Parteizentralen stattfinden, kann ich hier keine Auskunft geben.

Zusatzfrage: Das war nicht einfach eine Abstimmung innerhalb einer Parteizentrale, sondern formal schlägt die Bundeskanzlerin vor. Die Frage war: Hat sie das aus eigenem Antrieb getan, oder hat sie es, einem Vorschlag der Parteivorsitzenden der CDU folgend, getan?

SRSin Demmer: Ich kann es nur wiederholen: Über die internen Abstimmungsprozesse gebe ich hier wie üblich keine Auskunft.

Frage: Frau Petermann, kann man den Begriff eines gewissen zeitlichen Zusammenhanges zwischen Ernennung und Eidesleistung konkretisieren? Andersherum gefragt: Muss der Bundestag aus der Sommerpause kommen? Wenn ja, ist vielleicht irgendjemandem aus der Bundesregierung bekannt, ob dafür schon ein Datum angesetzt ist?

Petermann: Zu dem Begriff eines gewissen zeitlichen Zusammenhanges kann ich Ihnen jetzt keine Definition geben. Das Grundgesetz sieht eine solche nicht vor, benennt sie nicht. Also habe ich versucht, Kriterien heranzuziehen wie die besondere Bedeutung der Verteidigungsministerin aufgrund ihres Amtes.

Allzulange sollte der Zeitraum nicht sein. Ich kann Ihnen dazu keine Beispiele nennen.

Zusatzfrage : Irgendeinen Zeitpunkt?

SRSin Demmer: Grob gesagt, kann man, denke ich, in der nächsten Woche damit rechnen.

Zusatzfrage: Heißt das, dass es allgemeine Ansicht ist, dass eine Sondersitzung erforderlich ist und man nicht bis zur Rückkehr des Parlaments aus der Sommerpause warten kann?

SRSin Demmer: Die Abstimmungen über eine solche Sondersitzung dauern an. Aber es ist damit zu rechnen, dass der Bundestagspräsident voraussichtlich schon in der nächsten Woche zu einer solchen einlädt. Aber, wie gesagt, die Abstimmungsprozesse dauern an.

Frage: Herr Fähnrich, können Sie also nicht bestätigen, dass Ihre neue Chefin am 26. Juli, nächste Woche, im Bundestag vereidigt wird? Davon gehen aber die Fraktionen im Bundestag offensichtlich aus. Der Termin ist ja schon kommuniziert. Ich wundere mich, dass Sie jetzt kein Datum nennen, Frau Demmer.

Fähnrich: Deswegen weiß ich nicht, warum Sie mich fragen. Denn Frau Demmer hat eben gerade die Antwort gegeben.

Zusatz: Frau Demmer ist ja für den Bundestag nicht zuständig.

Fähnrich: Wir auch nicht.

SRSin Demmer: Wir alle hier sind nicht zuständig für den Bundestag. Der Termin steht dann fest, wenn dazu eingeladen worden ist, würde ich sagen. Das war eine Kleine Servicedienstleistung.

Zusatzfrage: Die ja sehr vage blieb!

Jetzt meine eigentliche Frage: die "Bild"-Zeitung schreibt heute, dass ein Grund dafür, dass Frau Kramp-Karrenbauer jetzt ins Kabinett rückt, möglicherweise auch darin liege, dass für den Fall, dass aus welchen Gründen auch immer, möglicherweise aus gesundheitlichen Gründen, die Kanzlerin nicht mehr in der Lage wäre, ihre Amtsgeschäfte fortzuführen, sie dadurch, dass Frau Kramp-Karrenbauer im Kabinett säße, Frau Kramp-Karrenbauer sozusagen übergangsweise zu ihrer Nachfolgerin bestimmen könnte. Es wird nicht genau beschrieben, auf welcher Grundlage das grundgesetzlich funktionieren soll. Uns ist es bisher nicht gelungen, das sozusagen zu verifizieren.

Wie sehen die Bundesregierung und vielleicht auch das Innenministerium das? Hat die "Bild"-Zeitung damit recht oder nicht?

Petermann: Ich denke, an dieser Stelle wäre es verfehlt, Spekulationen irgendwie Nahrung zu geben und über Situationen zu sprechen, die rein hypothetischer Natur sind.

Zusatz: Es geht ja nicht um Personalspekulationen, sondern es geht um eine formale Frage. Die Frage ist schlicht - und das hat es ja in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben -, ob es tatsächlich möglich ist, dass, wenn ein Kanzler oder eine Kanzlerin aus welchen Gründen auch immer nicht mehr in der Lage ist, das Amt auszuüben, er oder sie dann jemanden aus dem Kabinett jedenfalls übergangsweise zum Nachfolger bestimmen kann, ohne dass dabei der Bundespräsident einbezogen ist und ohne dass es eine Neuwahl im Bundestag geben muss. Darüber muss es ja juristische Meinungen geben, vielleicht auch im Justizministerium.

Petermann: Rücktritte sind natürlich grundsätzlich möglich, und es hat sie auch schon gegeben, auch wenn das gesetzlich in der Verfassung nicht als solches verankert ist.

Zusatz: Das ist aber nicht die Antwort auf meine Frage. Vielleicht können wir das bilateral fortsetzen.

Frage: Herr Fähnrich, könnten Sie uns skizzieren, welche Erwartungen Sie an Frau Annegret Kramp-Karrenbauer haben?

Fähnrich: Ich denke, die Erwartungen der neuen Ministerin hat sie heute Mittag in ihrem kurzen Statement schon selbst skizziert. Dem habe ich an dieser Stelle und zu diesem Zeitpunkt eigentlich nichts hinzuzufügen.

Frage: Eine Frage an das Bundesverkehrsministerium zum Thema der E-Scooter, also dieser Tretroller: Herr Scheuer ist ziemlich erbost und sagt, die Kommunen müssten härter durchgreifen.

Die erste Frage: Was hat den Bundesverkehrsminister so erzürnt?

Was erwartet er von den Kommunen?

Ist man vielleicht von dieser großen Menge der Roller überrascht, die jetzt gerade in Berlin, München usw. auftauchen?

Strater: Ich möchte das zunächst etwas präzisieren. "Erbost" und "erzürnt" sind nicht die richtigen Worte. Es ist richtig, der Minister hat sich in einem Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Jung, gewandt und die Kommunen um Mithilfe dabei gebeten, die Sanktionsmöglichkeiten, die die Verordnung ja auch zulässt, in vollem Rahmen auszuschöpfen. Hintergrund sind die Unfälle, von denen man in den vergangenen Wochen, seit es diese Scooter auf unseren Straßen gibt, immer wieder gehört hat. Er hat also die Kommunen und die Städte dazu aufgefordert, die Möglichkeiten, die es gibt, auch anzuwenden, insofern den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und insgesamt das Ziel zu verfolgen, größere Achtsamkeit auf unseren Straßen durchzusetzen.

Sie kennen die Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel das Fahren auf Gehwegen oder die Mitnahme von Personen oder auch das alkoholisierte Fahren. All das haben wir in den letzten Wochen auf unseren Straßen schon gesehen. Das gibt Anlass zur Sorge. Deswegen hat sich der Minister direkt an die Städte und Kommunen gewandt und um Mithilfe gebeten.

Zusatzfrage: Ist man überrascht, wie viele da unterwegs sind? Hat man damit gerechnet?

Strater: Es ist ja Sache der Anbieter, die Angebote mengenmäßig bereitzustellen. Wir wollten dieses Mobilitätsangebot, dass diese Scooter im Rahmen eines Mobilitätsmix in den Städten genutzt werden können, mit der Verordnung möglich machen. Das haben wir gemacht. Andere Städte in Europa waren dabei auch schon Vorreiter. Wir haben das jetzt auch ermöglicht. Jetzt muss man sehen, dass das auch geordnet und sicher auf unseren Straßen vonstattengeht, und dafür haben wir dann, wie gesagt, die Kommunen angeschrieben.

Frage: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

Strater: Von solchen Plänen kann ich im Moment nicht berichten. Jetzt geht es erst einmal darum, dass die Regeln, die wir haben, auch wirklich angewendet werden, darum, die Sanktionsmöglichkeiten, die die Verordnung hergibt, auch wirklich auf der Straße umzusetzen - das ist jetzt erst einmal das Ziel, das wir verfolgen -, und darum, dadurch auch mehr Sicherheit zu schaffen.

Frage: Gibt es die Überlegung, eine Art Taskforce einzurichten, da man ja doch offenbar von dem Ausmaß der auch riskanten Regelverstöße überrascht ist - es gibt andere europäische Städte, etwa Paris, in denen das Problem schon länger bekannt ist; man könnte sich auch international austauschen -, oder bleibt es bei dem Schreiben, das die Kommunen ermahnt?

Strater: Der Minister hat in diesem Schreiben OB Jung auch angeboten, dass man sich hierüber noch einmal vertieft austauscht. Es gibt zum Beispiel eine Gelegenheit, dies in Leipzig am Rande der Luftfahrtkonferenz, die am 21. August stattfinden wird, oder an einem anderen Termin zu tun. Wichtig ist, dass der Bund und die Städte das gemeinsam im Blick behalten, und dazu, dass wir das noch einmal vertieft mit den Kommunen erörtern werden, haben wir auch ein Angebot gemacht.

Zusatzfrage: Heißt das, das könnte aber auch in einem Ad-hoc-Gremium münden, das sich sozusagen als Taskforce - wie immer man das dann nennt - um diese Sache kümmert?

Strater: Das kann ich jetzt noch nicht sagen. Wir haben natürlich die Verkehrssicherheitsthemen und die Auswirkungen, die diese Verordnung auch mit sich bringt, immer im Blick. Jetzt wollen wir, wie gesagt, erst einmal mit den Kommunen besprechen, wie so etwas, nämlich dass diese Sanktionsmöglichkeiten genutzt werden, umzusetzen ist. Dafür brauchen wir jetzt auch erst einmal einen Termin mit dem Deutschen Städtetag, und dann sehen wir weiter.

Frage: Herr Burger, Ihr Minister wird sich morgen mit seinem russischen Kollegen treffen. Welche Themen werden morgen erörtert werden?

Können Sie mir Einzelheiten dazu nennen, ob das Thema Iran auch erörtert werden wird? Was genau?

Burger: Vielen Dank. Ich hatte dazu ja schon am vergangenen Freitag vorgetragen.

Wir erwarten natürlich, dass bei den Gesprächen mit dem russischen Außenminister die internationalen Themen zur Sprache kommen werden, die für beide Länder im Moment auf der Agenda stehen. Dazu gehört natürlich auch der Erhalt der Nuklearvereinbarung mit dem Iran. Dazu gehören aber auch Fragen der Rüstungskontrolle sowie natürlich die Lage in der Ostukraine.

Zusatzfrage: Nun ist Russland ja ein strategischer Partner des Iran. Was erhoffen Sie sich von Russland in diesen Vermittlungsbemühungen?

Burger: Russland ist ja wie wir einer der Staaten, die das JCPOA mit ausgehandelt und mit dem Iran vereinbart haben. Insofern haben wir wie Russland das gemeinsame Interesse daran, die Nuklearvereinbarung zu erhalten. Das bedeutet zum einen, dass wir gemeinsam mit Russland auf den Iran einwirken möchten, seine Verpflichtungen aus dem JCPOA vollumfänglich zu erfüllen, und dazu gehören natürlich auch die Schritte, die das JCPOA selbst vorsieht, um diese Fragen in Situationen, in denen die Einhaltung infrage steht, zu klären.

Frage: Ich hätte eine Frage zum Iran. Herr Burger, US-Präsident Trump berichtet davon, dass Gespräche mit der iranischen Regierung über ein Raketenprogramm weit vorangeschritten seien. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Inhalt und Stand dieser Gespräche?

Zum Zweiten: Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Nationalität des Kleineren Tankers, den der Iran - nach eigener Darstellung als Reaktion auf ein Hilfeersuchen - offenbar auf den Haken genommen und abgeschleppt hat? Wissen Sie irgendetwas davon?

Burger: Es tut mir leid; ich habe hier für die Bundesregierung zu beiden Fragen keine Erkenntnisse vorzutragen.

Frage: Noch einmal zu Russland und dem morgigen Gespräch: Es ist ja am Anfang von Frau Demmer MH17 erwähnt worden. Vielleicht können Sie sagen, ob der Außenminister auch vorhat, die Bedenken der Bundesregierung gegenüber dem russischen Verhalten in dieser Frage anzusprechen. Können Sie auch sagen, ob Wirtschaftsthemen auf der Agenda stehen, weil es ja weiterhin Streitthemen gibt, von Nord Stream 2 bis hin zu noch existierenden russischen Sanktionen gegen EU-Waren?

Burger: Ich will den Gesprächen nicht im Detail vorgreifen. Ich habe Ihnen einige der Themen, die aus unserer Sicht auf die Agenda gehören, vorgetragen. Wir haben den Fall MH17 und unsere Erwartungen an Russland, sich konstruktiv an den Ermittlungen zu beteiligen, auch immer wieder gegenüber Russland zur Sprache gebracht. Insofern kann ich jetzt nicht ausbuchstabieren, in welcher Form das in zukünftigen Gesprächen der Fall sein wird.

Ich habe das Thema Ukraine ja angerissen. Die Lage im Donbass hat ja ganz unmittelbare Auswirkungen auf das Thema der Sanktionen. Insofern gibt es da natürlich einen Nexus, weil die Sanktionen, die die EU gegen Russland beschlossen hat, ja einen unmittelbaren Zusammenhang zum russischen Verhalten gegenüber der Ukraine haben.

Natürlich ist auch das Thema Nord Stream und die Frage der Gewährleistung des Gastransits durch die Ukraine eines, dass in Gesprächen mit Russland immer wieder eine Rolle spielt, ohne nun, wie gesagt, im Einzelnen vorhersagen zu können, mit welcher Gewichtung diese Themen bei dem Treffen morgen zur Sprache kommen werden.

Zusatzfrage: Ich habe noch eine Frage an das Auswärtige Amt. Es geht um das Thema Türkei/Zypern. Nachdem die EU wegen der Gasexplorationen vor der zyprischen Küste ja am Montag Sanktionen gegen die Türkei beschlossen hat, hat die Türkei ihrerseits ja relativ unbeeindruckt reagiert. Ich frage, wie wiederum die Reaktion der EU aus Sicht der Bundesregierung sein sollte. Sollten die Sanktionen also verschärft werden, oder gibt es Bedenken, dass bei einer Eskalation am Ende möglicherweise auch das EU-Türkei-Migrationsabkommen kippen könnte?

Burger: Wir haben ja immer wieder deutlich gemacht, dass wir die Entwicklung im östlichen Mittelmeer mit großer Sorge verfolgen, insbesondere die türkischen Ankündigungen von Bohraktivitäten südöstlich der zyprischen Karpas-Halbinsel. Der Europäische Rat - das haben Sie mitbekommen - hat bereits in seinen Schlussfolgerungen vom 20. Juni das anhaltend rechtswidrige Vorgehen der Türkei verurteilt. Auch die Hohe Repräsentantin hat schon Anfang Juli auf mögliche Konsequenzen des türkischen Vorgehens hingewiesen. Insofern ist es nicht überraschend gewesen, dass der Rat am Montag nun eine Reihe von Maßnahmen beschlossen hat.

Wir appellieren an die Türkei, eine Eskalation zu vermeiden und von solchen unrechtmäßigen Bohrungen abzusehen. Wir rufen dazu auf, die Streitigkeiten durch Dialog und unter Beachtung des internationalen Rechts zu lösen. Damit verbindet sich für uns natürlich auch die Hoffnung, dass Fortschritte bei den Bemühungen um eine Lösung des Zypern-Konflikts positive Auswirkungen auf die Streitfrage der Ressourcennutzung haben würden. Das ist unsere Haltung, und diese Haltung werden wir auch gegenüber der Türkei weiterhin deutlich machen.

Zusatzfrage: Aber meine Frage zielte ja darauf ab, was passiert, wenn die Türkei nicht auf diesen Dialog eingeht, und das ist genau das, was die Türkei gestern angekündigt hat. Sollten die Sanktionen dann weiter verschärft werden?

Burger: Wir haben jetzt gerade Maßnahmen beschlossen. Die werden jetzt umgesetzt. Wir werden auf dieser Grundlage weiter unsere Haltung gegenüber der Türkei verdeutlichen.

Frage: An das Verkehrsministerium bezüglich des sogenannten Transitstreits zwischen Deutschland und Österreich: Können Sie bestätigen, dass der österreichische Verkehrsminister, der ja eingeladen ist, am 25. Juli nach Berlin kommen wird?

Zum anderen ist Deutschland ja in Sachen "Fahrverbote auf österreichischen Landstraßen" dabei, eine Klage vorzubereiten. Können Sie uns vom Stand der Dinge dazu erzählen?

Strater: Gerne. - Was die Klage angeht, kann ich Ihnen vor dem Hintergrund, dass wir sie vorbereiten, von keinem neuen Stand berichten. Das läuft auch weiterhin.

Ich kann Ihnen den Termin bestätigen. Am 25. Juli haben die Eingeladenen - Verkehrsminister Reichhardt aus Österreich, Landeshauptmann Platter aus Tirol und auch der bayerische Verkehrsminister Reichhart - zugesagt. Das Treffen findet bei uns im Haus in Berlin statt.

Frage : Herr Burger, eine Frage zum Thema Libyen. Gestern haben sich einige westliche Länder für eine Waffenruhe ausgesprochen. Wie sehen Sie momentan die Situation in Tripolis?

Wie kann Druck auf General Haftar ausgeübt werden, dass er einer politischen Lösung zustimmt?

Burger: Wir sprechen uns schon seit langer Zeit für eine sofortige Waffenruhe in Libyen aus. Das ist die Position, die wir auch im UN-Sicherheitsrat vertreten. Das ist die Position, die wir in all unseren Kontakten mit allen Konfliktparteien mit Nachdruck vertreten, und dem dienen unsere Bemühungen. Das ist auch das, was wir in unseren Gesprächen mit all denjenigen, die Einfluss auf die Konfliktparteien haben, verdeutlichen. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass die internationale Gemeinschaft gegenüber den Konfliktparteien mit einer Stimme spricht und deutlich macht, dass es einen sofortigen Waffenstillstand braucht und nur auf politischem Weg die Probleme zu lösen sind und nicht durch weiteres Blutvergießen.

Zusatzfrage: Noch einmal meine Frage zu General Haftar: Wie sehen Sie seine Rolle? Wie kann Druck ausgeübt werden, damit er einer politischen Lösung zustimmt? Er glaubt ja anscheinend an eine militärische Lösung.

Burger: Ich habe gerade gesagt, dass es aus unserer Sicht entscheidend ist, dass die internationale Gemeinschaft gegenüber allen Konfliktparteien in Libyen mit einer Stimme spricht und gegenüber allen Konfliktparteien verdeutlicht, dass es eine Waffenruhe braucht.

Vors. Buschow: Das Verkehrsministerium hat mir gegenüber deutlich gemacht, dass es noch aktiv ein Thema ansprechen möchte.

Strater: Ich weiß nicht, ob die Frage noch gestellt worden wäre. Ich komme Ihnen einfach einmal zuvor. Es geht um das Thema Veröffentlichung der Pkw-Maut-Verträge. Vielleicht haben Sie heute eine Agenturmeldung gesehen, in der sich die Betreiber hierzu zu Wort gemeldet haben. Ich möchte Ihnen dazu Folgendes sagen:

Unser Haus steht seit dem EuGH-Urteil bei allen Fragen zur Pkw-Maut für maximale Transparenz und Klarheit. Wir haben uns unmittelbar nach dem EuGH-Urteil im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für die Einsicht in die Verträge durch den Deutschen Bundestag stark gemacht. Wir haben zudem die Auftragnehmer aufgefordert, einer Offenlegung der Verträge für die Öffentlichkeit zuzustimmen. Unsere entsprechenden Schreiben datieren vom 24. beziehungsweise 25. Juni.

Die Betreiber haben dies bis gestern explizit abgelehnt, da ihnen ein Bekanntwerden von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen schweren Schaden zufügen würde. Wir sind daher zunächst überrascht, aber jetzt auch erfreut, dass die Betreiber nun eine andere Haltung einnehmen und einer Veröffentlichung des Vertrags zugestimmt haben. Damit kommen die Betreiber der Forderungen und dem Ansinnen des Ministers nach, die Öffentlichkeit umfassend und transparent zu informieren. Die Auftragnehmer müssen ihre Zustimmung jedoch noch präzisieren. Auch liegt zu dem Vertrag Kontrolle weiterhin keine Zustimmung des Betreibers zur Veröffentlichung vor.

Das weitere Vorgehen sieht so aus: Wir werden nun zügig mit den Auftragnehmern die Details der Offenlegung klären.

Frage: Frage an das BMU zu Brüssel: Ich glaube, es war nicht immer so, dass das BMU mit dem Tempo europäischer Entscheidungen vor allem im Hinblick auf Klimapolitik besonders zufrieden war. Sehen Sie jetzt eigentlich bessere Chancen durch die designierte neue EU-Kommissionspräsidentin? Ist Frau von der Leyen vor allem nach ihrer gestrigen Rede für Sie so etwas wie eine geborene Verbündete, die die deutschen Bestrebungen und Ziele voranbringen kann?

Haufe: Die Kommissionspräsidentin hat das Thema Klimaneutralität sehr weit vorangestellt. Das liegt natürlich auf der Linie unseres Hauses, was wir auch sehr begrüßen.

Wir werden uns jetzt anschauen, wie das konkrete Arbeitsprogramm aussieht. Es ist unsere Aufgabe als Ministerium und als Bundesregierung, jetzt der EU-Kommission eine Art Aufgabenheft zu schreiben. Daran werden wir uns aktiv beteiligen, und dann werden wir sehen, wie das Arbeitsprogramm aussieht. Aber grundsätzlich ist das erst einmal für uns ein sehr positives Signal.

Mittwoch, 17. Juli 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 17. Juli 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-17-juli-2019-1649196
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Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2019

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