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BUNDESTAG/9355: Heute im Bundestag Nr. 045 - 13.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 45
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 13. Januar 2020, Redaktionsschluss: 10.44 Uhr

1. Systeme für Emissionshandel im Fokus
2. Asylsuchende ohne Identitätspapiere
3. Online zugängliche Verwaltungsleistungen
4. Absicherung von Kundengeldern
5. Chinesische Polizistenaustauschprogramme
6. Bundesrat sieht EU-Anpassung kritisch


1. Systeme für Emissionshandel im Fokus

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Aus Sicht der Bundesregierung besteht der administrative Unterschied zwischen dem nationalen Emissionshandel und dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) in dem Kreis der verpflichteten Unternehmen. Das geht aus einer Antwort (19/16071) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15316) hervor. Darin hatten die Abgeordneten nach der Implementierung und klimapolitischen Wirkweise des im November verabschiedeten Gesetzes für einen nationalen Brennstoff-Emissionshandel erkundigt.

Anders als im europäischen System setzte das nationale System auf vorgelagerten Handelsebenen an und nicht bei den direkten Emittenten. Mit dem Inverkehrbringen von Brennstoffen würden auch mittelbare Emittenten in das System einbezogen, die eine Weitergabe der Zertifikatekosten an die Endnutzer der Brennstoffe nach sich ziehe. Daher sei das Kompensationsinstrument der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten "nicht praktikabel und daher nicht vorgesehen", schreibt die Regierung. Als zusätzliches und langfristig wirksames Instrument zum Erreichen der Klimaziele soll das System über die EU-Verpflichtungsperiode 2021 bis 2030 hinaus wirksam bleiben, heißt es in der Antwort.

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2. Asylsuchende ohne Identitätspapiere

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der seit 2017 ohne Identitätspapiere eingereisten Asylsuchenden ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/16332) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16006). Danach belief sich im Jahr 2017 "die Anzahl der Asylsuchenden bei der Bundespolizei und der mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden ohne Grenzübertrittsdokument auf insgesamt 12.184, im Jahr 2018 auf insgesamt 8.098 und im Zeitraum Januar bis Oktober 2019 auf insgesamt 6.153". Diese Statistik umfasst den Angaben zufolge keine Personen, die ohne Kenntnis der Behörden nach Deutschland eingereist sind und erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Asylantrag stellen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat Deutschland seit Februar 2018 im Rahmen der Seenotrettung insgesamt 369 Personen aufgenommen. Dabei werden laut Vorlage keine Statistiken zu Ausweisdokumenten oder sonstigen Identitätspapieren geführt.

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3. Online zugängliche Verwaltungsleistungen

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion will erfahren, wann die Bürger nach Einschätzung der Bundesregierung "keine Zeit mehr auf Ämtern und bei Behörden verbringen müssen, weil alle Verwaltungsleistungen online zugänglich sind". Auch erkundigt sie sich einer Kleinen Anfrage (19/16286) danach, wann das für die ausschließlich in der Verantwortung des Bundes liegenden Verwaltungsleistungen gilt. Ferner fragt sie unter anderem, ob die Bundesregierung im Austausch mit anderen Staaten oder Vertretern substaatlicher Verwaltungseinheiten in anderen Staaten steht, "die ihre Abläufe bereits weiter digitalisiert haben".

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4. Absicherung von Kundengeldern

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Ob die im deutschen Recht zur Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie der Europäischen Union enthaltenen Anforderungen an Kundengeldabsicherungen ausreichend umgesetzt sind, will die FDP Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/15947) von der Bundesregierung erfahren. Vor dem Hintergrund der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook will die Fraktion wissen, wo die Bundesregierung Änderungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung der Insolvenzabsicherung von Pauschalreiseveranstaltern sieht.

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5. Chinesische Polizistenaustauschprogramme

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Chinesische Polizistenaustauschprogramme" thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/16285). Wie die Fraktion darin ausführt, hat die Volksrepublik China seit dem Jahr 2016 ein Austauschprogramm mit der italienischen Regierung, das vorsieht, chinesische Polizisten in Italien zu stationieren und einzusetzen. Dieselbe Regelung gebe es für italienische Polizisten in chinesischen Städten. Ähnliche Programme gebe es auch in Kroatien, Serbien und Pakistan. In Südafrika gebe es bereits 13 permanente chinesische Polizeibüros.

Wissen wollen die Abgeordneten, ob es von chinesischer Seite ein Angebot gab, dass auch mit Deutschland ein Austauschprogramm der Polizeibehörden durchgeführt werden sollte, und mit welcher Begründung das Angebot gegebenenfalls abgelehnt wurde. Auch fragen sie unter anderem, ob die Bundesregierung ausschließen kann, dass es ein solches Austauschprogramm mit der deutschen Bundespolizei in Zukunft geben wird.

6. Bundesrat sieht EU-Anpassung kritisch

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat bezweifelt praktische Verbesserungen durch die geplante Anpassung des Medizinprodukterechts an EU-Verordnungen und befürchtet Nachteile für deutsche Hersteller und Verbraucher. Das geht aus einer Unterrichtung (19/16406) hervor. Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (19/15620) dient unter anderem der technischen Anpassung an die EU-Verordnungen 2017/745 und 2017/746.

Die Anpassung des nationalen Medizinprodukterechts an die EU-Verordnungen sei zwar dringend geboten. Jedoch komme der Bundesrat zu dem Ergebnis, "dass die vorgesehenen nationalen Regelungen keine Verbesserung des Gesundheits- und Patientenschutzes bewirken, sondern zu erheblichen Friktionen sowie Unklarheiten bezüglich eines stringenten Vorgehens bei der behördlichen Gefahrenabwehr führen".

Insbesondere die Übertragung von Länderkompetenzen auf die Bundesoberbehörden stelle bewährte Verfahren und Verantwortlichkeiten in Frage, ohne den Schutz der Patienten zu verbessern. Die daraus entstehende Bürokratie und Rechtsunsicherheiten belasteten die Unternehmen der Branche.

Der Bundesrat bitte darum, die beabsichtigten Regelungen grundlegend zu überprüfen "und insbesondere auch die sachgrundlosen Zentralisierungsbestrebungen im Rahmen der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zu überarbeiten".

Eines der grundlegenden Probleme, die zu geringe Anzahl Benannter Stellen für die Zulassung der Medizinprodukte, lasse sich dem Gesetz nicht lösen. Zudem stünden die vielen kleinen und mittleren Unternehmen der Branche vor enormen Herausforderungen, um die EU-Anforderungen zu erfüllen. Es dürften daher bei der Umsetzung keine zusätzlichen Belastungen für die Firmen entstehen.

Die Bundesregierung erklärte in ihrer Erwiderung, sie teile die vom Bundesrat erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Die vorgesehene Aufgabenübertragung an die Bundesoberbehörden sei verfassungsgemäß. Die Aufgaben der zuständigen Bundesoberbehörden und die der zuständigen Behörden der Länder seien klar gegeneinander abgegrenzt. Dennoch werde die Bundesregierung die Änderungsvorschläge des Bundesrates zum Zuständigkeitskonzept prüfen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 45 - 13. Januar 2020 - 10.44 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Januar 2020

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