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PETITION/161: Gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz von Whistleblowern (Deutscher Bundestag)


Deutscher Bundestag

Petition:
Arbeitsrecht - Gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz von Whistleblowern vom 09.12.2010


Petitionsdetails
Hauptpetent: Simon Stützer:
Ende Mitzeichnungsfrist: 25.02.2011
Stand der Bearbeitung: in der Mitzeichnung
Anzahl Mitzeichnungen: 3745 Mitzeichner (Stand 26.01.11 / 18.00 Uhr)

Text der Petition
Der Bundestag möge gesetzliche Regelungen zum bestmöglichen Schutz von Whistleblowern beschliessen.

Begründung

==Präambel==
Whistleblowing als eine Form der Zivilcourage muss unterstützt und geschützt werden. Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt. Der Begriff "Whistleblower" hat keine exakte deutsche Entsprechung. Ein Whistleblower ist jemand, der Missstände und illegales Handeln, wie beispielsweise Korruption, Insiderhandel oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz, bei medizinischen Behandlungen oder bei anderen Gelegenheiten erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.

==Schutz von Whistleblowern==
Whistleblower sind ein wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Dazu ist es einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblower zu finden, andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist.

Es sollte außerdem keine Einteilung in gute und schlechte Whistleblower vorgenommen werden. Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen.

Die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing ist für den juristischen Laien nicht verständlich und stellt somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit dar. Jeder Whistleblower begibt sich dadurch in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten. Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt.


Sie finden diesen Text auf der Internet-Seite des Deutschen Bundestages - dort kann die Petition mitgezeichnet werden:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=15699

Wie Sie eine Petition online unterstützen können, erfahren Sie unter dem folgendem Link:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=help;page=petsign


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Quelle:
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 (0)30 227 0
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2011